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Susanne Brauer: Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zulassen

Juli 4, 2020

Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)

HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)

Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)

Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,

Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.

Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?

Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?

Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.

Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.

Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?

Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.

Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung

Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.

Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.

In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.

So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.

Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:

FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)

Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).

Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.

Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]

Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]

Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]

Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]

FGM und Islam.

Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.

Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.

Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.

Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062

Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.

Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.

Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.

NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.

Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.

Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]

Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]

Christliches Medienmagazin pro:

Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst

Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]

Edward von Roy

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Q u e l l e n

[dpa]

Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen

[ida]

Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen

[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/
14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/
[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share

BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]

http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746

Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung

Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan

Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/

[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.

Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen

The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu

Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen

[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs

Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm

[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141

Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)
Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights

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Genitalverstümmelt aber selbstbestimmt

Oktober 28, 2019

موافقة مستنيرة

הסכמה מדעת

informed consent

consentement éclairé

Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung

Das wird interessant, TERRE DES FEMMES, das Projekt 100% MENSCH und MOGiS laden für morgen nach Berlin ein in Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, deren Gründung maßgeblich auf die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş zurückgeht.

Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche Podiumsdiskussion zum in sich widersprüchlichen oder jedenfalls problematischen Thema des Abends: „Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten?“

Die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ kommentieren Edward von Roy und Gabi Schmidt.

Kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen?

Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte und Victor Schiering forderten am 28.06.2014: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Jungengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden, um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“ (Säkulare GRÜNE: Hintergrundpapier zur „Jungengenitalbeschneidung“).

Das Grundgesetz behandelt Männer nicht anders als Frauen und Jungen nicht anders als Mädchen. Tauschen wir daher die Geschlechter und gehen von Mädchen aus, denen schließlich ebenfalls aus nichtmedizinischen Gründen Beschneidung d. i. Genitalverstümmelung droht. Dann würde der Text von Gislinde Nauy, Walter Otte etc. lauten:

„Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Mädchen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen. Diese Aufklärung muss nach verbrieften Standards durch ärztliches Personal durchgeführt und dokumentiert werden, sowie auch die Eltern umfassen. Ebenso sorgfältig muss jede Mädchengenitalbeschneidung mitsamt allen ggf. eintretenden Operationskomplikationen anonymisiert dokumentiert werden um eine belastbare Datenbasis für die weitere Evaluation zu bekommen.“

Ok, es gibt von den Säkularen GRÜNEN kein Hintergrundpapier zur „Mädchengenitalbeschneidung“. Noch nicht.

Am 20. Oktober 2019 um 23:31 lud via Twitter Gislinde Nauy (M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin) im Namen der drei gegen unnötige Genitaloperationen kämpfenden Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zur Podiumsdiskussion am 29. Oktober 2019 um 19:30 Uhr nach Berlin in die Ibn Rushd-Goethe-Moschee. „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht! Moderatorin Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin, freut sich auf einen spannenden Abend“.

Wieso überhaupt Diskussion, fragt sich der konsequente Intaktivist, anders gesagt der Intaktivist – ein bisschen intakt geht nicht, Intaktivismus nimmt sich zu hundert Prozent ernst. Kind ist Mensch unter 18 (achtzehn) Jahre und auch das Genital eines Mädchens ist vor jeder weiblichen Genitalverstümmelung (Female genital mutilation, FGM) zu schützen, auch vor der modifizierten Sunna (modified sunna) sprich islamischen FGM (je nach Ort genannt Chitan al-inath, Chitan al-banat, sunat perempuan, khitan wanita, KhafD / Khafz oder Chatna / Khatna), das ist eine FGM Typ Ib, II oder IV, oder auch vor der sogenannten milden Sunna (mild sunna, eine FGM Typ Ia oder IV).

Durch uns Erwachsene ist zu verhindern, dass irgendwo auf der Welt ein Mädchen einer Art Frömmigkeitstest ausgesetzt wird, sich („genitalautonom“ …) zu entscheiden, ob es „beschnitten“ (d. i. genitalverstümmelt) werden möchte oder nicht und auch jeder Junge ist entsprechend zu schützen. Eine (medizinisch unnötige, nur um diese geht es) FGM oder Zirkumzision auf Wunsch eines zwölf, 14 oder 16 Jahre alten Mädchens oder Jungen darf nicht stattfinden.

Die genitale Selbstbestimmung junger Menschen (unter 18) ist grundrechtlich nicht bedeutsamer als die körperliche Unversehrtheit dieser Menschen.

Ganz nach dem Vorbild von Mohammed und Aischa kann das Mädchen zum Zeitpunkt des Verheiratetwerdens beliebig jung sein und darf es die Ehe im Alter von neun Jahren vollziehen sprich mit dem Ehemann Sex haben. Religionswissenschaftlerin (!) Gislinde Nauy müsste doch wohl erkennen können, dass sich auch jeder Befürworter der authentisch religiös, der nach Koran und Sunna schließlich gestatteten Kinderehe sich hinter dem Motto „Das Recht, über die eigenen Genitalien selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht“ verstecken kann. Hätte der Berliner Politiker der frühen Partei der Grünen bzw. Alternativen Liste (AL), der Kämpfer für straffreie Pädosexualität und Kindesmissbraucher Fred Karst den Begriff Genital Autonomy bereits gekannt, hätte er ihn sicherlich ohne zu zögern für seine Politik verwendet. Eingerückt die Zitate.

„Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ #unversehrt

Zum Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung fordern wir:

Ein Gesetz zum umfassenden Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen – unabhängig von Genital und Geschlecht (Genitale Selbstbestimmung).

Selbstverständlich ist der deutsche § 1631d BGB verfassungswidrig und muss weg, doch man beachte, dass bei der Kampagne der drei Organisationen im selben Atemzug die Rede ist einerseits von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“ und andererseits von „genitale Selbstbestimmung“.

Zweckmäßigerweise differenziert die bewahrenswerte WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung nicht zwischen Zwangs-FGM und Kindeswunsch-FGM bzw. Frauenwunsch-FGM. Auch die freiwillige FGM bleibt eine FGM. Wohin strebt die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“, sollen beim diesjährigen (2019) Reden von „Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelungen“, wie vor vier Jahren auch von Gislinde Nauy bekundet (2014, Säkulare GRÜNE) „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen“ in ihre rituelle Zirkumzision einwilligen dürfen? Sind bei Gislinde Nauy die Mädchen mit gemeint, was im Sinne der Gleichbehandlung nur konsequent wäre?

Statt als Säkulare GRÜNE seit viereinhalb Jahren über gottesfürchtige und selbstverstümmelungsbereite „[b]ereits einsichts- und einwilligungsfähige“ Minderjährige zu sinnieren oder als Bewegung der Beschneidungskritiker von Helsinki (Oktober 2012) bis Boulder, Colorado (2014) den schillernden Begriff Genital Autonomy, der genitalen Selbstbestimmung hochzuhalten, sollten sich Intaktivisten zum sinngemäßen Grundsatz bekennen: „Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren“. Einzige Ausnahme bilden Operationen an intersexuellen Kindern, hier kann vor allem aus medizinischen Gründen die Einwilligung eines Minderjährigen in eine Genitaloperation relevant und notwendig sein.

Beratungsangebote für Betroffene, Gefährdete und Eltern.

Forschungsgelder für die Untersuchung der Folgen von Genitalverstümmelungen.

Schulung von Fachkräften (Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen, Lehrer*innen, Hebammen, Psycholog*innen u.a.).

Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit innerhalb betroffener Communities.

Richtig, wie sich leider immer wieder herausstellt, mangelt es einem hohen Anteil der Ärzte an anatomischen, andrologischen und pädiatrischen Kenntnissen. Insbesondere ist die sensorisch-sexuelle Bedeutung der penilen Vorhaut nicht bekannt. Selbst die Entwicklung eines Jungen im Hinblick auf eine Retrahierbarkeit des Präputium (Alter des Zurückziehenkönnens der Vorhaut) ist nach wie vor unbekannt, das Durchschnittsalter liegt bei 10,4 (zehn Komma vier) Jahren (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)). Jeder zweite Junge ist somit 12 oder 14 Jahre alt oder noch älter, bis die Ablösung der angeborenen Verklebung von Vorhaut und Eichel stattgefunden hat.

Primum non nocere.

Ein weiteres Manko sind die wissenschaftlichen Standards genügende unverzichtbare Aufklärung sowohl des Kindes als auch dessen Personensorgeberechtigten. Gerade dazu sind allzu viele Mediziner, selbst in Bezug auf Komplikationsrisiken und Spätfolgen, nicht in der Lage.

Betrachten wir die „11 Fragen an die Politik“ von unversehrt.eu – „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“.

FRAGE 1

Mädchen sind in Deutschland vor jeglicher Genitalverletzung durch § 226a StGB gesetzlich geschützt, während § 1631d BGB nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen ausdrücklich als Teil der ‚elterlichen Personensorge‘ erlaubt. Die Zuweisung unterschiedlicher Schutzrechte an gesellschaftliche Gruppen widerspricht aber dem Grundgesetz Art. 3.

Richtig ist, dass Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen gleich zu behandeln sind. Warum gibt es dann ein Männerbeschneidungserlaubnisgesetz und ein Frauenbeschneidungsverbotsgesetz? Zudem ist § 226a StGB, der Mädchen und Frauen schützen soll, derart schlampig oder jedenfalls schwammig gezimmert, dass noch nicht einmal eindeutig ist, ob von ihm FGM Typ Ia oder Typ IV überhaupt mitgemeint ist.

Das erinnert an gewisse „rein symbolische Bagatellverletzungen“, die der Trierer Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Mark Alexander Zöller offensichtlich straffrei gestellt wissen will (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik? In: Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherhausgeberin: Tatjana Hörnle). „Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″ (Mark A. Zöller, Seite 733.)

Dr. Katarina Barley war am 28.03.2018 auf AbgeordnetenWatch gefragt worden: „Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (…) Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV?“ Deutschlands Justizministerin ließ die Frage 415 Tage oder 1 Jahr 50 Tage unbeantwortet, um sie am 17.05.2019 endlich zu beantworten mit: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung (…) Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

Dass der Islam mindestens der sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zwischen Junge und Mädchen in Hinblick auf die Pflicht (wâdschib, FarD) zum Beschneiden keinen Unterschied macht, war der Juristin durchaus bekannt:

„Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.“

„Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Wie wir sahen, redete Barley um das Thema herum. Seit dem 2. Juli 2019 ist sie Abgeordnete des Europäischen Parlaments, tags darauf wurde sie zu dessen Vizepräsidentin gewählt.

Das Thema FGM wird auch für Frau Barley wiederkommen, dann europäisch. Was wird unversehrt.eu bis dahin tun?

Wird die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ wenigstens, wie geboten, fordern, dass in der universitären Imamausbildung sowie im Islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen die aus Koran und Sunna entwickelte Pflicht jedes männlichen Muslims zum Beschnittensein nicht länger auszuführen ist und dass sie, ohne Außenansicht, in Uni und Klassenzimmer nicht gelehrt werden darf?

FGM und Islam.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Wird man morgen in der Ibn Rushd-Goethe-Moschee wagen, den gegebenen Zusammenhang von Islam und FGM beim Namen zu nennen? Oder wird man bevorzugen, zur Schariapflicht auch des Mädchenbeschneidens bei sunnitischen Schafiiten und schiitischen Bohra zu schweigen?

Wie werden sich die drei Organisationen 100% Mensch, MOGiS und TERRE DES FEMMES zu dieser damals an Barley gerichteten, immer noch aktuellen Frage positionieren? „Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.“

Sowohl § 1631d BGB als auch § 226a StGB werden daher in weiten Teilen juristischer Fachkreise als verfassungswidrig angesehen, da sie ihre jeweilige Wirksamkeit zwingend an ein Genital des Menschen koppeln. Zudem macht diese Ungleichbehandlung den Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung angreifbar und gefährdet diesen somit.

Inwieweit arbeiten Sie an dieser Problematik?

FRAGE 2

In § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der Vorgabe einer Durchführung nach Regeln der ärztlichen Kunst und der für Nicht-Ärzt*innen nicht möglichen (für eine Operation jedoch notwendigen) ausreichenden Anästhesie.

Die häufig verwendete und im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA-Salbe ist für Genitalschleimhaut von kleinen Kindern nicht zugelassen. Zur Befürwortung von § 1631d BGB wurde stets sehr deutlich die Sicherstellung einer wirksamen Schmerzbehandlung genannt. Diese ist nachweislich nicht gegeben.

Wie denken Sie dies im Sinne des Kindeswohls zu lösen?

„Wir stimmen der Forderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist, zu“, das sagte Volker Beck (Warum ich dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ im Bundestag zugestimmt habe).

Ohne unnötige Schmerzen. Es gibt also auch nötige, unvermeidbare Qual, das jedenfalls fand Herr Beck 2012.

Sieben Jahre später, 2019. Heldenhaft schleicht sich unversehrt eu heran … und lässt die Regierung gedankenvoll grübeln. Etwas mehr Opium, dann geht die gemeinsame Sache schon klar im OP, oder auch nicht. Beschneidungsopfer und Beschneider, alle dürfen gemeinsam sinnieren. Ich bin ok, du bist ok.

Das Kaputtmachen ist zu verhindern, nicht das betäubte Kaputtmachen. Dem männlichen Kind und späteren Mann wird das sexuelle Lustzentrum schlechthin amputiert. EMLA ist selbstverständlich auch bei Mädchen zu jeder FGM (s. WHO-Kategorie) nicht zu verwenden.

Der weltweite Intaktivismus braucht unversehrte kindliche (Mädchen oder Jungen) Genitalien bis zum Alter von 18 Jahren und kein Gequatsche über Betäubungsmittel. [Zum Alter noch auswerten.]

Würden die Aktivisten von unversehrt.eu den deutschen Politikern in Bezug auf die Sunat perempuan, auf den Chitan al-inath ebenfalls die Frage stellen, ob eine ohne Narkose durchgeführte Islamische oder sonstige FGM weniger rechtskonform ist als eine FGM mit Schmerzlinderung, mit einem endlich gefundenen Ersatz für EMLA?

FRAGE 3

§ 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) erlaubt in Konsequenz ‚Küchentisch‘-Beschneidungen und ermöglicht Amputationen ohne ausreichend wirksame Betäubung (z. B. Nürnberg 2019).

Die im Gesetzgebungsverfahren genannte EMLA Betäubungssalbe ist für Genitalschleimhaut von Kindern nicht mehr zugelassen. Ist eine Amputation ohne ausreichend wirksame Betäubung als Folter zu bewerten? (Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (Art. 5 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Welche Haltung vertreten Sie in dieser Frage?

Es ist zu wenig, im Oktober 2019 nur ein bisschen über die Anwendung von EMLA zu meckern. Wenn dem Thema Betäubung tatsächlich Bedeutung beigemessen werden soll, warum bringt unversehrt.eu dann keine Verlinkungen zu den zahlreichen vorhandenen Nachweisen dafür, dass EMLA nicht geeignet ist?

Habt ihr euch denn selber positioniert zur AEMR, was wünschenswert wäre und erforderlich ist? Wenn ja, warum liest man das nicht? Von anderen Menschen ein Bekenntnis zur AEMR einzufordern, aber dazu selbst kein Credo abliefern? In der Tat, allgemeine Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948) oder Islamisches Recht (Scharia), unversehrt.eu muss sich entscheiden.

Selbst wenn EMLA wirksam wäre, ist das einerlei, denn auch betäubte Verstümmelung (FGM, MGM, IGM) ist für uns Intaktivisten nicht hinnehmbar. Betäubtes Foltern ist für Menschenrechtler, zumal für Kinderrechtler, nicht akzeptabel. Die Betäubungsfrage ist auch kein Nebenkriegsschauplatz, sondern ein Ablenkungsmanöver.

Klar, EMLA – Lidocain und Prilocain – ist ungeeignet, aber konsequenten Intaktivisten geht es nicht um die Betäubungsfrage. Relevant ist nicht fehlende, unzureichende oder gute Betäubung. Nicht EMLA, sondern die weibliche oder männliche Beschneidung sprich Genitalverstümmelung (HGM, das ist FGM; oder MGM) muss weg, überall auf der Welt.

Warum kein Bekenntnis dazu, dass die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision selbstverständlich Folter (torture) ist? „[T]he practice of circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever, and no place in a civilized society“, Ashley Montaigu né Israel Ehrenberg. Von etlichen Jungen und späteren Männern wird die sogenannte Beschneidung als besonders schwerer sexueller Missbrauch empfunden, nämlich als Vergewaltigung bei gleichzeitiger Amputation.

FRAGE 4

Eine Kinderrechtsverletzung über eine ‚Sozialadäquanz‘ (Handlung innerhalb der üblichen, geschichtlich entwickelten Ordnung) zu rechtfertigen, ist spätestens seit dem Jahr 2000 mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB hinfällig.

Wie ist dies mit Rechtfertigungstrategien (z. B. Erfüllung eines binären Geschlechterbildes, Religion/Tradition der Eltern) zur Erlaubnis nicht-therapeutischer Eingriffe und irreversibler Veränderungen an den Genitalien von nicht zustimmungsfähigen Kindern vereinbar?

Moment, wie kann ein Kind, also ein Mensch unter 18 Jahren, einerseits nicht voll geschäftsfähig sein, andererseits aber einer medizinisch nicht indizierten Operation zustimmen dürfen? Auch in Bezug auf FGM wie MGM haben Minderjährige nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Lebenserfahrung. Bereits die Formulierung der Frage impliziert einen Gesetzesauftrag dahingehend, das Lebensalter eines Minderjährigen in Bezug auf die Zirkumzision zu berücksichtigen sei. Eine solche Überlegung müsste auch Mädchen einbeziehen.

Wie kann der bis 2012 ausnahmslos bestehende Schutz wiederhergestellt werden?

Die Rechtlosstellung von Jungen durch den § 1631d BGB ist ein Skandal. Aber auch bis 2012 waren in Deutschland männliche Kinder nicht geschützt, auch in der DDR nicht, weder vor religiösen Beschneidungen noch vor nicht religiös motiviertem elterlichem Wunsch auf Genitaldesign und vielleicht am wenigsten vor der jahrzehntelangen Unwissenheit bzw. Ignoranz der deutschen Ärzte, die die Vorhaut für entbehrlich hielten, was sich bis heute leider kaum geändert hat. Der Mythos Phimose funktionierte leider bestens, es herrschte, und herrscht immer noch, Unkenntnis über die normale genitale Entwicklung von Jungen, etwa zum Thema Alter der vollständigen Retrahierbarkeit der Penisvorhaut (Durchschnittsalter von 10,4 Jahre).

Seit 2013 existiert aktuelle Fassung des § 226a StGb (Verstümmelung weiblicher Genitalien), der Mädchen keinesfalls zu hundert Prozent schützt. Die damalige Justizministerin Dr. Katarina Barley beantwortete die ihr gestellte entsprechende Frage am 17.05.2019 unter anderem so: „Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein.“

FRAGE 5

Die Gesellschaft hat ein immanentes Interesse daran, dass insbesondere Gesetze, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit, Ethik und den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hin überprüft werden.

Wann erfolgt eine Evaluation des § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) durch das BMG und wer wird daran beteiligt?

Information: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz teilte am 28. Mai 2019 auf Nachfrage schriftlich mit, dass keine Evaluation des § 1631d BGB geplant ist.

Wie lässt sich das Nichtgehen der Bundesregierung mit den Pflichten des Staates zum Schutze der Grundrechte der Bürger vereinbaren, die in besonderem Maße für Minderjährige zu beachten sind?

FRAGE 6

Nach einer Analyse der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (2014) müssen derzeit pro Jahr ca. 400 ‚Knabenbeschneidungen‘ aufgrund von Komplikationen im Krankenhaus stationär nachbehandelt werden.

Welche inhaltliche Auseinandersetzung mit den Aussagen und Forderungen zahlreicher u. a. pädiatrischer Verbände (Pädiatrie: Kinderheilkunde) finden z. B. im BMJV, BMFSFJ und BMG, im Menschenrechtsausschuss oder in der Kinderkommission statt?

Welcher Austausch mit Vertreter*innen der entsprechenden Organisationen ist diesbezüglich zu nennen?

Nicht erst die Komplikationen, die Zirkumzisionen an sich sind das Problem. Warum ist hier nicht wenigstens gefordert, dass deutschlandweit alle Eltern auf den Inhalt der aktuellen Phimoseleitlinie aufmerksam gemacht werden (S2k-Leitlinie 006-052 „Phimose und Paraphimose“ aktueller Stand: 09/2017).

Politikern gegenüber muss an dieser Stelle sofort das Wort MGM fallen, Male genital mutilation, männliche Genitalverstümmelung. Ebenfalls hat das Ausmaß der Zerstörung genannt zu werden, denn die Penisvorhaut entspricht im Hinblick auf ihre sensorisch-sexuelle Bedeutung nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris selbst. Kind ist Junge oder Mädchen. Auch die FGM-Typen Ia Klitorisvorhaut(teil)amputation und IV müssen weltweit überwunden werden, etwa der rituelle Einschnitt oder rituelle Nadelstich, beide zu Typ IV. Oder ist für Terre des Femmes der 6. Februar nicht länger der Tag der zero tolerance, der Nulltoleranzpolitik gegenüber FGM? Die relevante Definition von weiblicher Genitalverstümmelung findet sich in der WHO-Kategorie: Classification of FGM (2007).

Gern umschleichen unsere Bundestagsabgeordneten unbequeme Themen. Deshalb hätte die Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ hier die Studien von Frisch et al. (Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women. A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark. Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk) sowie Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) nennen müssen.

Die Kampagne setzt sich explizit für die Schaffung eines Jungen und Mädchen sowie intersexuelle Kinder berücksichtigenden Gesetzes ein. Um diese Forderung plausibel zu machen, ist auf anatomische Fakten einzugehen: Gefurchtes Band (ridged band), Frenulares Delta (Frenular delta; McGrath 2001) und Frenulum, Vorhautbändchen. Ebenfalls ist den Politikern zu sagen: Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration, Dauerdruck, Druckänderung oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Am menschlichen Körper vergleichbar reich innerviert wie die Penisvorhaut und allem ihre Zone Gefurchtes Band sind nur Lippen, Zunge, Handflächen, Fingerkuppen, Brustwarzen, Augenlider, Labien und insbesondere die Klitoris.

Die Bagatellisierung der männlichen Beschneidung, das Leugnen der Schwere der irreversiblen Schädigung (und wir reden hier noch gar nicht von den Komplikationen wie Meatusstenose oder Hautbrückenbildungen oder vom nur schwerlich aufzuhaltenden und erst nach der Mutilation allmählich beginnenden restlichen Sensitivitätsverlust) muss ein Ende haben. Jede Zirkumzision entspricht mindestens einer FGM Typ Ib oder sogar einer zusätzlichen FGM Typ II, ohne dass unsere Volksvertreter berechtigt wären, die vergleichbar stark schädigende weibliche Sunnabeschneidung oder die relativ geringer invasive milde Sunna straffrei zu stellen.

FRAGE 7

Medizinisch nicht notwendige bzw. kulturell-religiös-traditionell motivierte ‚Beschneidungen‘ werden in Deutschland vorgeblich [SIC! Gemeint dürfte sein: vornehmlich] an Jungen/Männern durchgeführt.

Wie wird garantiert, dass es sich hierbei nicht um transsexuelle Mädchen/Frauen oder nicht-binäre/diverse Personen handelt? Ist die ‚Beschneidung‘ eines penistragenden transsexuellen Mädchens als eine Form der weiblichen Genitalverstümmelung zu bewerten?

FRAGE 8

Eine Vorhautamputation hat für transsexuelle Frauen gravierende Folgen: durch den Gewebeverlust kann eine genitalangleichende Operation somit nicht mehr unter den besten Voraussetzungen erfolgen. Der § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) verletzt folglich auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit von transsexuellen Menschen. Wie bearbeiten Sie diesen Sachverhalt?

Inwieweit ist Fahrlässigkeit annehmbar, wenn die Möglichkeit einer Transsexualität bekannt ist, diese Möglichkeit jedoch ignoriert wird? Wie werden transsexuelle Kinder durch die derzeitige Gesetzgebung geschützt?

FRAGE 9

Ab einer Länge von wie vielen Millimetern gilt ein Genital als ‚beschneidbarer Penis‘ und nicht mehr als ‚geschützte Klitorisspitze‘? Ab wieviel ‚Penis‘ greift Ihrer Ansicht nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes)? In wieweit trägt die derzeitige Gesetzgebung der Existenz von intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen Rechnung?

Studien zu Folge werden pro Jahr über 1.700 genitalnormierende Operationen an Kindern durchgeführt (“Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“, Klöppel 2016). Wie lassen sich diese Operationen mit § 22 Absatz 3 PStG (Personenstand „divers“/Dritte Option) sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbaren?

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht ein Verbot von genitalnormierenden Operationen vor.

Wann erwarten Sie die Umsetzung dieser Vereinbarung und wie und durch wen wird das Gesetz in der medizinischen Praxis durchgesetzt?

FRAGE 10

Alle nach § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen Kindes) ausgeführten Vorhautamputationen setzen für ihre Rechtwirksamkeit eine gültige schriftliche Patienteneinwilligung voraus. Nach dieser muss zwingend eine ausführliche Aufklärung über die Funktionen der Vorhaut sowieso mögliche Komplikationen und Spätfolgen ihrer Amputation erfolgt sein. Dies ist noch verstärkt gegeben, wenn es sich um eine medizinisch nicht notwendige Operation handelt. Ein Eingriff ohne die vollinformierte Zustimmung wäre somit illegal.

Wer prüft und stellt sicher, dass diese Bedingung in allen Fällen, die unter § 1631d BGB fallen (also auch traditionell begründete Amputationen), erfüllt wird? Wer bzw. welche Instanz ahndet entsprechende Verstöße?

FRAGE 11

Seit Juli 2017 ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG eine Passversagung oder ein Passentzug zur Verhinderung von Auslandsreisen zum Zwecke so genannter ‚Ferienbeschneidung‘ möglich. Demnach kann Begleitpersonen (insbes. Eltern), die ein minderjähriges Mädchen ins Ausland begleiten wollen, um dort eine Genitalverstümmelung im Sinne des § 226a StGB vornehmen zu lassen, der vorhandene Pass entzogen werden. Woran wird die akute Gefährdungssituation des Mädchens gemessen, wer beurteilt diese und wie wird ein solches Passentzugsverfahren dann konkret umgesetzt? Wie viele Fälle des Passentzugs auf Basis des § 7 Abs. 1 Nr. 11 PaßG gab es bereits seit Juli 2017?

Soweit die „11 Fragen an die Politik“ der Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“. Hoffen wir auf eine erkenntnisreiche morgige Podiumsdiskussion in der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.

WAS: Podiumsdiskussion: Genitale Selbstbestimmung als Menschenrecht – Wie kann man das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei Kindern gewährleisten? TERRE DES FEMMES – Projekt 100% MENSCH – MOGiS laden ein

WER:

• Seyran Ateş, Gründerin Ibn Rushd-Goethe-Moschee, Rechtsanwältin

• Holger Edmaier, Geschäftsführer Projekt 100% MENSCH

• Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS – Eine Stimme für Betroffene

• Katharina Vater, Referentin für Intergeschlechtlichkeit und trans*, InTra Beratung @Projekt 100% MENSCH

• Charlotte Weil, Referentin zu weiblicher Genitalverstümmelung, TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau

Moderation: Gislinde Nauy, M.A., Theater- und Religionswissenschaftlerin

In Deutschland erlangt man die Ehemündigkeit erst mit dem Alter von 18 Jahren. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Das Ehemündigkeitsalter 18 überall auf der Welt durchzusetzen, nicht nur im Recht, sondern auch in den traditionell oder streng religiös Familien, ist wichtig, weil frühe Schwangerschaften Gesundheit oder Leben des Mädchens – und ggf. ihres Babys – gefährden. Die körperlichen und seelischen Anforderungen einer Ehe bzw. Partnerschaft sowie die Verantwortung für sich und einen weiteren, noch sehr hilflosen Menschen kann ein beispielsweise 14 Jahre altes Mädchen noch nicht tragen. Auch soll das Mädchen lang genug in die Schule gehen, statt in die Rolle als Ehefrau und Mutter eingebunden zu sein – auch Bildung ist ein Menschenrecht, nicht nur für Jungen und Männer. In Deutschland ist eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung mit einem Minderjährigen zu begründen, verboten (§ 11 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

Genitale Selbstbestimmung? Das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen.

Außerdem ist durchaus vorstellbar, dass ein Kind oder Jugendlicher, genital selbstbestimmt, die MGM oder FGM bei sich durchführen lassen will, die Eltern (oder ein Elternteil, vgl. Sorgerechtsstreit) damit jedoch nicht einverstanden ist?

Dieses Blog ist nicht damit einverstanden, dass auf echten oder angeblichen (Konformitätsdruck!) Kindeswunsch Pädosex oder Kinderheirat in den Bereich der berüchtigten „Genitalautonomie“ inkludiert werden. Auch dürfte es einem Rechtsstaat schwerfallen, einem Minderjährigen einerseits zu gestatten, sich in einer Klinik oder Arztpraxis den sexuell sensibelsten Teil des Genitals ohne medizinischen Grund amputieren zu lassen, dem 16 oder 14 oder 12 Jahre alten Menschen aber andererseits zu verwehren, mit einem Volljährigen Sex zu haben oder ihn zu heiraten. Zwischen Volljährigen und Minderjährigen gibt es keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen.

Eine kindliche bzw. jugendliche „genitale Selbstbestimmung“ ggf. auch auf Kosten der genitalen Intaktheit des Minderjährigen darf nicht zulässig sein.

Edward von Roy und Gabi Schmidt

Forschungsprofessor für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung zur Jungenbeschneidung schlecht informiert?

August 3, 2017

Merseburger Zaubersprüche 2.0

Der 3. Deutsche Männergesundheitsbericht (Sexualität von Männern) entstand aus der Zusammenarbeit der Stiftung Männergesundheit mit dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft (IfAS) der Hochschule Merseburg. 2014 hatte die Hochschule Merseburg Heinz-Jürgen Voß auf die Professur für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung berufen. Bildung ist Erfahrung und Wissenszuwachs, sind aus Sicht des Merseburgers für sexuelles Erleben und Lernen intakte weibliche oder männliche Sexualorgane entbehrlich?

Der an peniler Anatomie (Sorrells et al.) und an den negativen Folgen jeder Zirkumzision für Sexualität und Partnerschaft (Frisch, Grønbæk, Lindholm) eher desinteressierte Professor für Angewandte Sexualwissenschaft und gelernte Diplom-Biologe Heinz-Jürgen Voß kämpft dafür, dass die Jungenbeschneidung sprich männliche Genitalverstümmelung als reguläre Krankenkassenleistung angeboten wird. Das allerdings, vgl. Meyer / Ringel oder Hörnle, muss die zeitnahe Finanzierung auch der milden Sunna nach sich ziehen, der Islamic FGM.

Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter 18, meint der Sozialpädagoge Edward von Roy und sendet seinen offenen Brief per Email an Prof. Dr. med. Theodor Klotz, Prof. Dr. sc. med. Doris Bardehle, Bettina Staudenmeyer (MA) und Dr. phil. Matthias Stiehler.

Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht (2017) Sexualität von Männern. Heinz-Jürgen Voß, Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen. Klappentext sowie Verlag: „die vielseitigen Facetten der Sexualität von Männern sowohl aus sozialwissenschaftlichen auch aus medizinischen Perspektiven. 40 Experten […] analysieren den erreichten Stand, zeigen Defizite auf und geben umfangreiche Handlungsempfehlungen.“[1]

Wenn wir beginnen über die Zirkumzision zu reden, wir sollten allerdings sogleich sagen: über die, primum non nocere, gebotene Vermeidung jeder medizinisch nicht indizierten Operation und damit auch über die grundsätzlich gebotene Vermeidung der Beschneidung, sprechen wir über den Menschen, den menschlichen Körper, den männlichen Körper, den kindlichen männlichen Körper und den Penis. Daher vorab einige Sätze zur penilen Entwicklung aus leider gegebenem Anlass.

Denn gerade in Deutschland werden der Mythos Phimose und die Desinformation zur Retrahierbarkeit (Zurückziehbarkeit) der Vorhaut immer wieder aufgewärmt, beispielsweise durch Claudia Görner, vgl. die Kritik des Autors an Görners per YouTube online gestellten sogenannten Lehrfilmen der Klinik für Urologie und Kinderurologie – Otto von Guericke Universität Magdeburg,[2] oder durch die Jungenbeschneidungsversteherinnen Yasmine Heß-Busch und Iris Rübben: „Eine Verklebung von Vorhaut und Glans ist bis zum Ende des 3. Lebensjahres noch als physiologisch zu betrachten.“

Das ist falsch und durch Rübben usw. wird zielsicher der Druck aufgebaut und die Drohkulisse gemalt, das von grässlicher Phimose bedrohte männliche Kind noch rasch vor der Einschulung zu beschneiden. Richtig wäre: es gibt kein Alter – gar keins! Denn zwölf, 14 oder 16 Jahre als das Alter der vollständigen Retraktierbarkeit der Penisvorhaut ist für jeden zweiten Jungen normal und gesund, sogar älter kommt vor oder sogar niemals. Im vorliegenden 3. Deutschen Männergesundheitsbericht hätte der – ansonsten ausgezeichnete – Beitrag 2.2 von Gunter Neubauer (Sexuelle Gesundheit von Jungen bis zur Pubertät) oder das ebenfalls sehr lesenswerte Kapitel 2.4 Sexuelle Gesundheit männlicher Jugendlicher – Indikatoren männlicher sexueller Jugendgesundheit (Reinhard Winter) auf die Verhaltens- und Pflegetipps der verlässlichen Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) hinweisen sollen,[3] was Neubauer oder Winter ja vielleicht im 4. Deutschen Männergesundheitsbericht unterbringen kann. Es fällt auf, dass der wenig plausible Text von Beschneidungsbefürworter Voß, Buchkapitel 2.3, durch zwei brauchbare und wichtige Aufsätze umgeben ist, umrahmt.

I’m intact, don’t retract.

Only clean what is seen.

Clean the penis as you would a finger.

Sexuelle Gesundheit von Jungen bis zur Pubertät, auch die Erkenntnis der durchschnittlichen Fähigkeit des vollständigen Zurückziehenkönnens der Penisvorhaut im Alter der Jungen erst von 10,4 Jahren, Normalverteilung, das bedeutet jeder zweite Junge ist älter (Thorvaldsen and Meyhoff 2005), und die Warnung vor dem Beschädigen des Penis durch Premature, Forcible Foreskin Retraction (PFFR), durch jedes unbedingt zu vermeidende gewaltsame Zurückziehen der Vorhaut, hätten im gleichnamigen Buchkapitel 2.2 (Neubauer) nicht fehlen dürfen.[4]

Mette Andersen Thorvaldsen & Hans-Henrik Meyhoff […] found that the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

„Das einzige, was man zur Penispflege eines nicht beschnittenen Jungen braucht, ist ein großes langes Lineal. Warum? Na, um es all jenen neugierigen Leuten auf die Finger zu klatschen, die versuchen, die Vorhaut zurückzuziehen.“[5]

The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.

Soweit zur penilen Entwicklung von Jungen und zur korrekten Genitalpflege.

Zum Beschneidungsverharmloser und Beschneidungsbewerber aus Merseburg.

Man ärgert Kinder nicht und tut ihnen schon gar nicht weh. Überall auf der Welt und für jedermann ist das eine Selbstverständlichkeit, von Jorge Mario Bergoglio bekannter als Papst Franziskus abgesehen, für den das katholische Schlagen von Kindern völlig Ordnung ist solange dabei „deren Würde bewahrt“ wird, wenn da nicht der stammeskulturelle oder auch himmlische Befehl zum Amputieren einer gehörigen Portion des Geschlechtsteils wäre. Kinderqual in Kauf nimmt man auch im Umfeld des durch Heinz-Jürgen Voß mehrfach herangezogenen australischen Brian J. Morris sowie im Bereich der Esoterik zum südafrikanischen Township und Beschneidungsexperiment Orange Farm[6] und im Dunstkreis der, so es um Minderjährige (unter 18 Jahre) geht, doch wohl wenig „freiwilligen“ (voluntary), Bill-Gates-finanzierten afrikanischen Massenbeschneidungskampagne VMMC (Voluntary medical male circumcision for HIV prevention).

Deutschland 2017, Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht. Alibi um Alibi sammelt Heinz-Jürgen Voß („es gibt mehr als zwei Geschlechter“), um die Beschneidung von Jungen zu rechtfertigen. Voß kann es wissen und sagt es nicht: Die Penisvorhaut ist das Pendant nicht zur Klitorisvorhaut, sondern zur Quelle der weiblichen Lust selbst, zur Klitoris. Dem Jungen und späteren Mann werden 70 bis 80 % der penilen Sensitivität amputiert, jede verharmlosend Beschneidung genannte Operation an einem Jungen oder Mann zerstört so viel wie eine FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation oder eine FGM Typ II Labien(teil)amputation. Der, s. Quelle 7, um genitale Intaktheit unbekümmerte Voß plädiert für genitale Autonomie: „Hier gilt es für geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung zu werben und interessierten Menschen zu erläutern, warum es für andere Menschen so wichtig ist, ihr Geschlecht und ihre Sexualität frei und selbst zu bestimmen.“ Ach so Herr Professor, auf Wunsch von Religionsgemeinschaft und Elternhaus sollen sich die Jungen erst drei Viertel der Empfindlichkeit des Penis rituell kaputtmachen lassen, um dann: „ihre Sexualität frei und selbst zu bestimmen“, haben wir Sie richtig verstanden?

Der auffällig lautstark irgendwie pro queer und pro transsexuell eingestellte junge Professor hatte gerade über das dritte Geschlecht sinniert. Dabei sagte der 1979 im thüringischen Ilmenau geborene deutsche ausgebildete Diplom-Biologe und heutige Forschungsprofessor für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung einen durchaus sinnvollen Satz, den er allerdings auf das unbeschnittene schafiitische Mädchen oder den, aus Sicht des professionellen Beschneiders, an Vorhautbesitz leidenden Jungen übertragen sollte: „Wie würde ich reagieren, wenn mein Kind so wäre? Ich würde es akzeptieren, so wie es ist, gerade weil ich möchte, dass es ihm gut geht. Genau darum geht es.“[7]

Warum verteidigt der pro-queer, antirassistisch und antikapitalistisch daherkommende Merseburger die körperliche Gesundheit und Intaktheit des männlichen Kindes nicht, sondern liefert Jungen erst einer elterlichen Allmacht und dann den religiösen Beschneidern aus? Wer das kinderrechtlich gebotene Prinzip Keine Beschneidung unter achtzehn vertritt, legt sich allerdings mit Mufti, Scheich und Imam an, denn für zwei der sunnitischen Rechtsschulen (Sg. Madhhab), die schafiitische und die hanbalitische, sowie im schiitischen Islam ist die männliche Beschneidung (ختان ḫitān) wadschib, religiös verpflichtend. Für die anderen sunnitischen Madhhahib, die hanafitische und die malikitische, gilt die männliche Beschneidung, der Chitan, als Sunna muakkada, sogenannte mit Nachdruck empfohlene Prophetentradition und kommt einer absoluten Verpflichtung de facto gleich. Voß versucht dem Leser weiszumachen, dass die Zirkumzision völlig harmlos sei und sogar gesundheitsförderlich, die zeitgenössische Anatomie und Medizin hat er dabei nicht auf seiner Seite. Vielleicht scheut der Dritte-Welt-freundlich und proschwul argumentierende Antisexist den Konflikt mit den Parteigängern der Schariagesetze und vermeidet deshalb den inhaltlichen Streit mit den alles andere als schwulenfreundlichen Moscheegemeinden und Islamverbänden, etwa die Debatte über die islamische Frauenkleidung, über den ausgesprochen sexistischen Hidschab.

Gewalt ist nie privat. Ebenfalls eine Selbstverständlichkeit sollte man meinen. Doch die Zirkumzision ist Gewalt und ungerührt werden zahllose Jungen, ob gemäß Ärzteverband AAP täglich in den USA oder ob religiös, im weltweiten Vergleich und quantitativ vor allem islamisch, einer veritablen Folter (engl. torture, vgl. Erklärung von Anaheim 1989)[8] unterworfen alleine durch das Abreißen des Praeputium von der Glans.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

(Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.)

2014 berief die Hochschule Merseburg Heinz-Jürgen Voß auf die Professur für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung.

Im Anfang war das Beschneidungsmesser, wollen uns die weismachen, deren zaghaftes Denken innerhalb der geistigen Gefängnismauern der alles andere als vom Himmel gefallenen Religion oder Tradition kreist.

Auf dem Sinai allerdings senkte der (noch nachzuweisende) Ewige nicht zwei Beschneidungsmesser herab, sondern zwei Steintafeln. Mögen wir einst geglaubt haben, dass die Amputation der Penisvorhaut die bösen Geister vertreibt und die Engel lächeln lässt oder dass sie den patriotischen maskulinen Amerikaner vor Unmoral und Bakterien rettet, so wissen wir heute, dass die männliche Beschneidung körperlichen und psychischen Schaden anrichtet, jede Beschneidung, es geht nicht erst um die sogenannten Komplikationen. Ein elftes Gebot „Du sollst dich doof stellen“ gibt es nicht im Dekalog, der wissenschaftlich und allgemein-menschenrechtlich gebotene Übergang zu einem nicht beschneidenden Initiationsritual ist jeder Religion und damit auch dem Judentum zuzumuten. Brit Shalom (ברית שלום‎) ist eine würdige Alternative und die acht Tage alten jüdischen Mädchen verdienen ein genau so schönes Ritual der Namensvergabe und wurden, anders als im Islam, schließlich noch nie beschnitten.

Es ist pauschal auch nicht richtig, wiewohl es beispielsweise 2012 oft zu hören war, das gefälligst respektable historische Alter, die Altehrwürdigkeit der Jungenbeschneidung zu beschwören oder ihr, etwa in den USA und in Südkorea, inflationäres Vorkommen, ihre Häufigkeit. Die Mädchenbeschneidung sprich weibliche Genitalverstümmelung (FGM, Female genital mutilation) ist in Ägypten, Kurdistan oder Malaysia auch häufig. Dass eine schädliche Tradition oft geschieht macht sie nicht besser, und die vielleicht noch blutenden und hoffentlich nicht eiternden Wunden am Penis eines gestern beschnittenen Jungen sind auch nicht 3.000, 4.000 oder 5.000 Jahre alt, sondern 24 Stunden.

Auch wenn die aus Sicht von uns Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern vernehmbar als verwerflich einzustufende Praxis der medizinisch nicht gebotenen Zirkumzision beispielsweise vorislamisch ist und sogar älter als die Legenden von Zippora oder Abraham, wenn sie Jahrtausende alt sein mag, am beinahe in Vergessenheit geratenen Anfang der Menschheitsgeschichte standen nicht der Zugriff des frommen oder traditionsbewussten Erwachsenen auf den einer symbolischen, einer blutigen zweiten Geburt unterzogenen Kinderkörper und die Amputation von einem Stück des kindlichen Geschlechtsteils, sondern im Anfang war der intakte, der heile Körper, zu dem ein heiles Geschlechtsorgan gehört. Die Beschneidung macht das Kind nicht gesund oder glücklich, sondern ist eine Störung der Harmonie des Kinderkörpers, des Weltalls sowie der Mutter-Kind-Beziehung und Vater-Kind-Beziehung, wobei wir bei Kind zwischen Junge und Mädchen nicht zu differenzieren haben, was das deutsche Recht, Gleichbehandlung als Staatsziel, auch gar nicht kann. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Art. 3 Abs. 2 GG).

Dass § 1631d BGB seit fünfeinhalb Jahren 50 % der Kinder und Jugendlichen, nein, weil sie bald Erwachsene sein werden 50 % der Bevölkerung, schutzlos stellt, ist verfassungswidrig und ließ vor drei Jahren kinderfeindliche Postmodernisten wie Kathrin Meyer und Karl-Peter Ringel (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) oder Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages Hannover 2014 Bd. I: Gutachten Teil C: Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) vorpreschen. Die Volljuristin und der Aachener Laboratoriumsmediziner sowie die Berliner Strafrechtlerin wollen durch Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung mindestens einer milden Sunna (FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder FGM Typ IV Subtyp Einschnitt oder Einstich) Gleichberechtigung oder vielmehr gleiche Entrechtung herstellen.

Ein Tiefpunkt der deutschen Rechtsgeschichte: im Rahmen einer geschlechtsneutralen Neuformulierung von § 1631d BGB (Meyer und Ringel) bzw. von § 226a StGB (Hörnle) und im allgemeinen Wissen um den, vgl. Angela Merkel („Komikernation“), von der ganzen Bevölkerung hinzunehmenden kindlichen Schmerz und die genitalen lebenslangen Beschädigen der Jungen und Männer soll das künftige Leid und Genitalbeschädigen der Mädchen und Frauen rechtfertigt werden. Wehren wir uns gegen diese weltweit versuchten, derzeit etwa durch die Anwälte der Praktiker bzw. Sympathisanten der schiitischen FGM Jumana Nagarwala und Fakhruddin Attar gestarteten Kampagnen der Bagatellisierung der Chatna (Chitan al-inath, sunat perempuan). Denn jede FGM stiftet Schaden an Körper und Psyche, auch incision oder prinprick. Die WHO-Kategorie zur FGM ist nicht aufzuspalten in einen weiterhin verbotenen und einen anderen, angeblich vernachlässigbar invasiven und dann erlaubten Teil.

Das islamische Dogma von der Fitra (فطرة fiṭra), dem angeborenen Ausgerichtetsein auf Gott (s. Quelle 9), ist in den an seiner Abschaffung nicht interessierten Rechtsstaat nicht integrierbar und, ohne Außenansicht, auch nicht in universitäre Imamausbildung oder Islamischen Religionsunterricht. Die Fitra nämlich beinhaltet das Beschnittensein des islamrechtlich religiös erwachsenen Mannes, die Penisvorhaut des Fünfzehnjährigen oder älteren männlichen Muslims (15 Mondjahre) ist schlicht kein Bestandteil des islamisch legalen (حلال ḥalāl) Körpers. Gemäß der Scharia mindestens im Fiqh der sunnitischen Schafiiten und der schiitischen Dawudi Bohra gilt Entsprechendes für die Klitorisvorhaut oder vielmehr die Klitoris des Mädchens. Kurz gesagt: das schafiitische Kind ist Junge oder Mädchen und muss beschnitten werden und auch die derzeit in Detroit, Michigan wegen Mädchenbeschneidung inhaftierte US-amerikanische Ärztin Jumana Nagarwala hat ihre Religion richtig verstanden. Den Islam integrieren heißt die FGM integrieren, die Zweit- bis Viertfrau, den Talaq, die neunjährige Braut, den Zwang zum Bedecken des weiblichen Körpers (mindestens) bis auf Hände und Gesicht mit einem blickdicht verhüllenden sowie alle Konturen und Rundungen verbergenden Tuch (Hidschab), einen anderen Islam gibt es noch nicht.

Auch eine intensive persönliche Gottesfurcht berechtigt keineswegs, den Körper eines anderen zu verletzen, ein anderer Begriff von körperlicher Unversehrtheit ist auch dem deutschen Grundgesetz nicht zu entnehmen. Anders als man es 2012 im Bundestag glaubte, haben Eltern eben nicht das Recht, das Geschlechtsorgan ihres Sohnes auf eigenen Wunsch hin oder himmlischen Befehl zurechtzuschnitzen. In der kulturellen Moderne ist das männliche oder weibliche Genital kein Stammeseigentum, auch der Kinderpenis ist kein Familienbesitz.

Dabei kann die Bundesrepublik zwischen Junge und Mädchen nicht unterscheiden, alleine deshalb ist und bleibt der am schwarzen Tag der Kinderrechte, am 12. Dezember 2012 durchs Parlament gepeitschte § 1631d BGB verfassungswidrig. Da wird auch nicht mit Halbwüchsigen verhandelt, die sich bekanntlich, die Worte Xhosa und Ulwaluko sollten genügen, dem Gruppendruck zum Beschnittensein und Verstümmeltwerden nicht entziehen können – ja, Verstümmelung, die rituelle Beschneidung, und nur über diese Zirkumzision reden wir, ist Genitalverstümmelung, ist ihn ihrem Ausmaß einer FGM Typ Ib Klitoris(teil)amputation entsprechend oder einer FGM Typ II Amputation der Schamlippen.

Wikipedia informiert: „Neben den Arbeiten zu Geschlecht und Biologie ist Heinz-Jürgen Voß seit dem Jahr 2014 im Themenfeld Sexuelle Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt präsent“. Sexualisierte Gewalt, allgemein sagt man Kindesmissbrauch. Gewiss, alle Eltern lieben ihr Kind … und beschneiden es trotzdem, mindestens sunnitisch-schafiitisch oder bei den verschiedenen schiitischen Bohra einerlei ob Junge oder Mädchen.

Auch der Junge wird überwältigt und erleidet Schmerzen und lebenslange Schädigung, machen wir uns nichts vor: die Kritik an der Zirkumzision ist so alt wie die Beschneidung selbst, das Schreien des Babys ist die Kritik, wobei einige Säuglinge in Ohnmacht fallen und dann freilich zu Schreien aufhören. Fakt ist und bleibt: die Messerklinge tut weh und das Kind krabbelt weg oder würde es gerne. Dementsprechend wird das männliche Baby gefesselt, in den USA auf einem Circumstraint genannten Plastiktablett, das kleine Kind wird festgehalten. Dem größeren Jungen hingegen und seiner Sippe drohen bei Aufmucken oder Aufschreien Verächtlichmachung und Ehrlosigkeit. Der Unbeschnittene war oder ist in vielen Kulturen rechtlos, er – oder sie – darf nicht heiraten und nichts erben.

Sehr geehrter Herr Voß, allerdings ist es zweckmäßig, dass Sie sich („Laufzeit 1. Mai 2014 – 30. April 2020“) Gedanken machen über „eine Ab¬wehr potentieller und die Verarbeitung bereits be¬ste¬hender sexueller Grenzverletzungen“.[9]

Machen wir uns nichts vor, sehr geehrter Herr Voß: ob die religiösen Erwachsenen mit Feuersteinklinge, Messer, Schere oder Skalpell einem Mädchen oder einem Jungen Genitalgewebe amputieren, Beschneidung ist sexuelle Grenzverletzung, Beschneidung ist sexuelle Traumatisierung, das Opfer erlebt Beschneidung als Vergewaltigung.

Aus der Mitmach-Enzyklopädie Wikipedia:

„Neben den Arbeiten zu Geschlecht und Biologie ist Voß seit dem Jahr 2014 im Themenfeld Sexuelle Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt präsent. Als Forschungsprofessor und Leiter des Forschungsprojekts „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung“ wird er vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Förderlinie Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen gefördert. Im Rahmen der Förderlinie ist unter anderem eine Ethik-Erklärung entstanden sowie ein Curriculum zur Sexuellen Bildung und zur Prävention sexualisierter Gewalt.“

Sehr geehrter Herr Voß, die fürchterlich gottesfürchtige, die sehr religiöse sunat perempuan, bei den Dawudi Bohra genannt Chatna, ansonsten Chitan al-inath, weibliche Beschneidung, oder Chitan al-banat, Beschneidung der Töchter, und ebenso die fromme oder AAP-seits fehlgeleitete und US-kulturelle Jungenbeschneidung, die Zirkumzision, ist Traumatisierung – und Sie verdienen als Merseburger Professor Ihr Geld mit dem Denken und Schreiben zu „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung“. Informieren Sie sich über die Beschneidung, beispielsweise bei den D.O.C., den Doctors Opposing Circumcision. Ihr diesjähriges, mit Fußnoten 14 Seiten langes Bagatellisieren der MGM, der männlichen Genitalverstümmelung, ist jungenfeindlich und männerfeindlich. Arbeiten Sie in Zukunft mit den weltweiten Intaktivisten, die gibt es auch lesbisch oder schwul, afrikanisch oder jüdisch, muslimisch oder ex-muslimisch, gegen jede Form der HGM, jede Form der Human genital mutilation, das ist FGM oder MGM und informieren Sie sich, nicht bei Brian J. Morris, über die sensorische, sexuelle und partnerschaftliche Bedeutung der Penisvorhaut.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).

Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).[10]

Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 10.000 bis 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die jeder Jungenarbeiter oder Sozialarbeiter endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollte, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten.

Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur rund 4.000 überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize aufnehmen und weiterleiten können. Die schmale Zone der Eichel zwischen Corona glandis (Eichelrand) und Sulcus coronarius (Penisfurche), die von Natur aus doch (wenige) Lustrezeptoren enthält, keratinisiert (verhornt) im Laufe der Jahre, was beschnittene Männer als großen Verlust an (restlicher) sexueller Lebensqualität beschreiben und mit Schutzmaßnahmen, vor mechanischer Reibung im Alltag, bzw. mit Restoring, mit dem Versuch der Wiederherstellung der Vorhaut, nur begrenzt ausgleichen können.

Durch die Beschneidung werden dem Jungen oder Mann ein Großteil der Nervenendigungen des Penis insgesamt und fast alle der besonders empfindlichen niedrigschwelligen spezialisierten Nervenendigungen irreversibel entfernt (amputiert). Die empfindlichsten Regionen des unbeschnittenen Penis gehen durch die Beschneidung für immer verloren; vgl. die Untersuchung von Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).[11]

Schluss mit dem Bagatellisieren der Zirkumzision, wie es etwa durch Fokussierung auf das Nebenthema operative Komplikationen geschieht. Schluss auch mit dem Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit (genital autonomy), denn völlig altersgemäß kann auch der männliche Jugendliche die lebenslangen Beschneidungsfolgen für Sexualität und Partnerschaft nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge braucht anatomisch faktenbasierte Beratung und bis zum Alter von 18 Jahren ein unversehrtes Geschlechtsorgan (genital intactness). Wer hingegegen, wie der Lei¬ter des IfAS (Institut für Angewandte Sexualwissenschaft, Fördergemeinschaft Sexualpädagogisches Zentrum Merseburg, Hochschule Merseburg) Heinz-Jürgen Voß („auch biologisch gibt es viele Geschlechter“), in einem Text zur penilen Beschneidung die Begriffe Gefurchtes Band (ridged band), Frenulares Delta (Frenular delta; McGrath 2001) und Frenulum, Vorhautbändchen noch nicht einmal verwendet, kann zur Jungen- und Männergesundheit offensichtlich nicht angemessen beraten und zeigt uns seine grundsätzlichen, nämlich bereits anatomiebezogenen Wissensdefizite im Bereich Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik.

Unser klares Nein zur sogenannten Medikalisierung, weder für die weibliche noch für die männliche Genitalverstümmelung ist die Verlagerung in Arztpraxis oder Hospital zu fordern und schon gar nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenlassen aufzunehmen.

Stiftung Männergesundheit hat im Merseburger Professor keinen geeigneten Autoren und, obwohl vom Herausgeber (Klappentext; Verlag) gewünscht, schon gar keinen Sachkundigen („Experten“) zum Thema Zirkumzision gefunden. Mit dem Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen hat Heinz-Jürgen Voß das Thema Zirkumzision verfehlt: anatomisch, kinderrechtlich, pädagogisch, sexuell, partnerschaftsbezogen.

Dass er mit seinem Aufruf nach pauschaler Krankenkassenfinanzierung der nicht medizinisch indizierten Jungenbeschneidung auch die gleich invasiven oder weniger invasiven Formen der Mädchenbeschneidung mitfinanzieren lassen müsste, die medikalisierte FGM (Typ I, II oder IV), ist dem Forscher und Lehrer zu biologisch-medizinischen Geschlechtertheorien, Sexualwissenschaft, Queer Studies und Intersektionalität entweder nicht bewusst oder schlicht gleichgültig.

Enttäuschendes Fazit.

Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht (2017) Sexualität von Männern. Heinz-Jürgen Voß, Buchkapitel 2.3 Beschneidung bei Jungen.

Wissenschaft knapp über dem Niveau der Merseburger Zaubersprüche.[12]

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

[1] Psychosozial-Verlag, Gießen

Stiftung Männergesundheit (Hg.) • Sexualität von Männern • Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht

https://www.psychosozial-verlag.de/2683

Sexualität ist wesentlicher Bestandteil von Gesundheit

Der Dritte Deutsche Männergesundheitsbericht, der in Zusammenarbeit mit dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg unter Leitung von Prof. Dr. Voß entstand, versucht diese Lücke etwas zu schließen. Der Bericht, der der erste in Deutschland und Europa dieser Art ist, wirft einen aktuellen Blick auf die vielseitigen Facetten der Sexualität von Jungen, männlichen Jugendlichen, jungen Männern, Männern im mittleren Lebensalter, behinderten Männern und alten Männern in Deutschland. Er verdeutlicht, dass unter sexueller Gesundheit nicht in erster Linie Störungen und sexuell übertragbare Infektionskrankheiten verstanden werden sollte. Vielmehr fördert ein körperliches und emotional befriedigendes Sexualleben das allgemeine Wohlbefinden und ist somit ein wesentlicher Bestandteil von Gesundheit. Sexuelle Probleme hingegen, führen oft zu einer geringeren Lebenserwartung und Partnerschaftsqualität, erhöhter Depressivität und allgemeiner Unzufriedenheit.

Blick auf die Sexualität aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive

Wie hat sich die Forschungssituation in der BRD entwickelt? Wie entwickelt sich „Sexualität im 21. Jahrhundert“ ? Wie vermeiden wir Diskriminierungen bezogen auf sexuelle Orientierungen und wie können sexuelle Straftaten weiter reduziert werden?

Um diese Fragen zu beantworten, haben 40 Autorinnen und Autoren die wichtigsten Aspekte von männlicher Sexualität in erstmaliger Zusammenarbeit von Medizinern und Soziologen analysiert. In 31 Beiträgen werden u.a. die historische Entwicklung der männlichen Sexualität in Deutschland bis ins heutige Digitalzeitalter, die sexuelle Entwicklung des Jungen und Sexualität im Alter, Darstellungen der vielfältigen Facetten von Sexualität sowie ihre gesellschaftliche Akzeptanz und Grenzen dargestellt. Der Bericht zeigt die Zusammenhänge von gesellschaftlicher Entwicklung und Sexualmoral auf.

Der 3. Männergesundheitsbericht der Stiftung Männergesundheit richtet sich sowohl an gesundheitspolitische Entscheidungsträger, an Expertinnen und Experten der Sexualwissenschaft, Sexualtherapeuten, Fachkräfte der Sexualpädagogik und an die interessierte Öffentlichkeit. Jeder Beitrag schließt mit Handlungsempfehlungen und Vorschlägen zu Forschungsbedarf, zur Gesundheitsversorgung und zur Information der Bevölkerung über aktuelle Tendenzen der Sexualität ab.

Stiftung Männergesundheit (Hg.)

https://www.stiftung-maennergesundheit.de/aktivitaeten/forschung/dritter-maennergesundheitsbericht.html

[2] Lehrfilm zur Phimose desinformiert

Verlässt Deutschlands Wissenschaftsbetrieb und insbesondere Medizinbetrieb seinen ureigenen Bereich von Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit? Innerhalb von 360 Jahren von den Magdeburger Halbkugeln 1656 zur Magdeburger Halbbildung 2016? Zu zwei online gestellten Kurzfilmen von Claudia Görner (Magdeburg) zur Jungenbeschneidung oder Zirkumzision. Ein Kommentar mit Querverweisen zur FGM und den deutschen Kampagnen zur Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung von Edward von Roy (2017).

https://schariagegner.wordpress.com/2017/02/25/lehrfilm-zur-phimose-desinformiert/

[3] Care of the Intact (Not Circumcised) Penis in the Young Child

Doctors Opposing Circumcision

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-professionals/care-of-the-intact-penis/

[4] Normal development of the prepuce: birth through age 18

CIRP (Circumcision Information and Resource Pages) review article.

http://www.cirp.org/library/normal/

Patologisk eller fysiologisk fimose? [Phimosis: pathological or physiological?]

Ugeskrift for Læger [Weekly Journal for Physicians], Volume 167, Number 17: Pages 1858-1862,25 april 2005.

Mette Andersen Thorvaldsen & Hans-Henrik Meyhoff, Hillerød Sygehus, Afdeling A, Urologisk Sektion

http://www.cirp.org/library/normal/thorvaldsen1/

PFFR, Premature, Forcible Foreskin Retraction

July 2016

Premature, Forcible Foreskin Retraction: A Memorandum of Evidence-based Medicine

Concerning the current standard of care prohibiting premature, forcible foreskin retraction

A publication of Doctors Opposing Circumcision

Seattle, Washington

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/wp-content/uploads/2016/08/premature-forcible-foreskin-retraction-a-memorandum-of-evidence-based-medicine.pdf

[5] The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.

(Mothering 11.12.2008.)

http://www.mothering.com/forum/44-case-against-circumcision/1011333-having-boy-circ-not-circ.html

http://iinformedparenting.blogspot.de/2010/10/top-12-myths-about-circumcision.html

UNCUT

Twelve Common Misconceptions About Circumcision and the Intact Male.

(Tribal Baby 17.11.2008.)

http://tribalbaby.blogspot.de/2008/11/uncut.html

[6] Gilgal Society; Gründer: der Zirkumfetischist und überführte Sexualstraftäter Vernon G. Quantance; Mitglied oder Sympathisant: Bertran Auvert vom unwissenschaftlichen Beschneidungsprojekt Orange Farm

(bei IntactWiki)

http://intactwiki.org/wiki/Vernon_G._Quaintance

(bei CircWatch)

http://circwatch.org/tag/gilgal-society/

[Desinformation]

Association of the ANRS-12126 Male Circumcision Project with HIV Levels among Men in a South African Township: Evaluation of Effectiveness using Cross-sectional Surveys

Bertran Auvert et al. (2013)

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3760784/

[Information]

BRIAN J MORRIS:

Morris was a founding member of ‘The Gilgal Society’, a UK based pro-circumcision organisation. Until 2012, the Gilgal Society was led by Vernon Quaintance, who was found guilty of possessing child pornography in 2012 and who is currently facing more similar charges.

Meet the ‘Circumcision Academy of Australia’ | Intactivists of Australasia (Bringing an end to the non-therapeutic circumcision of minors in Australia and New Zealand.) 23.08.2012

https://intactivistsofaustralasia.wordpress.com/2012/08/23/meet-the-circumcision-foundation-of-australia/

How the circumcision solution in Africa will increase HIV infections

Robert S. Van Howe, Michelle R. Storms

http://www.publichealthinafrica.org/index.php/jphia/article/view/44

Urinary Tract Infections (UTIs)

Doctors Opposing Circumcision

https://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-professionals/alleged-medical-benefits/urinary-tract-infections/

[7] Interview mit Sexualwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß „Es gibt mehr als zwei Geschlechter“ Mitteldeutsche Zeitung (MZ) 14.12.2015

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/interview-mit-sexualwissenschaftler-heinz-juergen-voss–es-gibt-mehr-als-zwei-geschlechter–23344662

Vor dem deutschen 30. Januar 1933 fühlte alle Welt queer und war die Zweiteilung der Menschheit in Mann und Frau noch gar nicht erfunden, meint Heinz-Jürgen Voß:

„Bis in die 1920er Jahre sprach man von Geschlechtervielfalt. Mit den Nazis kam die Theorie einer weitgehend klaren biologischen Zweiteilung, die auch immer noch im Biologiestudium vermittelt wird, obwohl die aktuelle Forschung längst weiter ist. Solche einfachen Thesen machten mich stutzig, und ich erkannte, dass die vermeintlich natürliche Zweiteilung viel Leid mit sich bringt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz-J%C3%BCrgen_Vo%C3%9F_(Sozialwissenschaftler)

[8] Declaration of the First International Symposium on Circumcision

We recognize the inherent right of all human beings to an intact body. Without religious or racial prejudice, we affirm this basic human right.

We recognize the foreskin, clitoris and labia are normal, functional body parts.

Parents and/or guardians do not have the right to consent to the surgical removal or modification of their children’s normal genitalia.

Physicians and other health-care providers have a responsibility to refuse to remove or mutilate normal body parts.

The only persons who may consent to medically unnecessary procedures upon themselves are the individuals who have reached the age of consent (adulthood), and then only after being fully informed about the risks and benefits of the procedure.

We categorically state that circumcision has unrecognized victims.

In view of the serious physical and psychological consequences that we have witnessed in victims of circumcision, we hereby oppose the performance of a single additional unnecessary foreskin, clitoral, or labial amputation procedure.

We oppose any further studies which involve the performance of circumcision procedures upon unconsenting minors. We support any further studies which involve identification of the effects of circumcision.

Physicians and other health-care providers do have a responsibility to teach hygiene and the care of normal body parts and explain their normal anatomical and physiological development and function throughout life.

We place the medical community on notice that it is being held accountable for misconstruing the scientific database available on human circumcision in the world today.

Physicians who practice routine circumcisions are violating the first maxim of medical practice, Primum non nocere, „First, Do No Harm“, and anyone practicing genital mutilation is violating Article V of the United Nations Universal Declaration of Human Rights: „No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment.“

Citation:

Declaration of the First International Symposium on Circumcision. Adopted by the First International Symposium on Circumcision, Anaheim, California, March 3, 1989.

http://www.cirp.org/pages/intactivist/declaration/

[9] BMBF-Forschungsprojekt „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung”

https://www.ifas-home.de/forschung/forschungsprojekt/

The fitra

Islam Question and Answer

General Supervisor: Shaykh Muhammad Salih al-Munajjid

06.08.2017 Principles of Fiqh » Jurisprudence and Islamic Rulings » Acts of Worship » Purity » Natural character and instinct of the human creation.

60314: Circumcision of girls and some doctors’ criticism thereof

The hadith narrated by al-Bukhari (5889) and Muslim (257) from Abu Hurayra (…), that the Prophet (…) said: „The fitra is five things – or five things are part of the fitra – circumcision, shaving the pubes, cutting the nails, plucking the armpit hairs, and trimming the moustache.“This hadith includes circumcision of both males and females. […]

3 – That circumcision is obligatory for men and is good and mustahabb for women.

This is the third view of Imam Ahmad [bin Hanbal], and it is the view of some Malikis such as Sahnun. This view was also favoured by al-Muwaffaq ibn Qudama in al-Mughni.

See: al-Tamhid, 21/60; al-Mughni, 1/63

It says in Fatawa al-Lajna al-Daima (5/223):

Circumcision is one of the Sunnas of the fitra, and it is for both males and females, except that is it obligatory for males and Sunna and good in the case of women. End quote

Thus it is clear that the fuqaha of Islam are agreed that circumcision is prescribed for both males and females, and in fact the majority of them are of the view that it is obligatory for both. No one said that it is not prescribed or that it is makruh or haram.

https://islamqa.info/en/60314

Abu Huraira (…) berichtete, dass der Prophet (…) sagte: „Zur Fitra [zur Erschaffenheit und Geschöpflichkeit, zur angeborenen Allahzentriertheit oder Allahzentrik jedes Menschen] gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“ [Buchari: 1216]

Enfal

http://www.enfal.de/hitan.htm

Scheich Ibn Uthaimin (…) sagte: „Die korrekteste Ansicht ist die, dass sie im Falle von Männern verpflichtend ist und im Falle von Frauen Sunna.“

Ibn Qudama (…) sagte: „In Bezug auf die Beschneidung, so ist sie verpflichtend für Männer und eine Ehre für Frauen, aber sie ist nicht verpflichtend für sie.“

https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/84-familie-und-kinder/kinder-neugeborene/1496-beschneidung-khitaan-des-kindes

[10] Male Circumcision and Sexual Function in Men and Women

A Survey-based, Cross-sectional Study in Denmark

Morten Frisch; Morten Lindholm; Morten Grønbæk

http://www.medscape.com/viewarticle/753060

https://academic.oup.com/ije/article/40/5/1367/658163/Male-circumcision-and-sexual-function-in-men-and

[11] Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17378847

http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/

[12] Bên zi bêna, bluot zi bluoda, lid zi geliden, sôse gelîmida sîn.

Merseburger Zaubersprüche, der Versuch der Kompensation medizinischer Begrenztheit durch Anrufung der guten Geister, in der Epoche eisenzeitlicher Analphabeten der Gipfel ärztlicher Heilkunst. Wer hingegen heute die Zirkumzision als willkommenes Werkzeug gegen Harnwegsinfektionen oder sexuell übertragbare Krankheiten lobt und die, auf Elternwunsch angeordnete und dabei prophylaktisch oder religiös begründete, Finanzierung jeder Jungenbeschneidung durch die Gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt wissen will, beweist Freundlichkeit gegenüber dem jeden Lebensbereich regelnden (dem totalitären) Islamischen Recht (Scharia) und zusätzlich möglicherweise persönliche Gottesfurcht, doch in jedem Fall energische Faktenresistenz.

Bein zu Bein, Blut zu Blut, Glied zu Glied, wie wenn sie geleimt wären.

https://de.wikipedia.org/wiki/Merseburger_Zauberspr%C3%BCche

Lehrfilm zur Phimose desinformiert

Februar 25, 2017

La posteridad no podrá creer que, después de que ya se hubiera hecho la luz, hayamos tenido que vivir de nuevo en medio de tan densa oscuridad.

Posterity will not be able to understand that we had to fall back into the same darkness after having known the light.

Het nageslacht zal het niet kunnen begrijpen, dat wij nog eens in zulke dichte duisternissen moesten leven, nadat het reeds een keer licht geworden was.

Die Nachwelt wird es nicht fassen können, dass wir abermals in solchen dichten Finsternissen leben mussten, nachdem es schon einmal Licht geworden war.

Sebastian Castellio (De arte dubitandi) 1562

Verlässt Deutschlands Wissenschaftsbetrieb und insbesondere Medizinbetrieb seinen ureigenen Bereich von Nachvollziehbarkeit und Redlichkeit? Innerhalb von 360 Jahren von den Magdeburger Halbkugeln 1656 zur Magdeburger Halbbildung 2016? Zu zwei online gestellten Kurzfilmen von Claudia Görner (Magdeburg) zur Jungenbeschneidung oder Zirkumzision. Ein Kommentar mit Querverweisen zur FGM und den deutschen Kampagnen zur Straffreistellung der islamischen Mädchenbeschneidung von Edward von Roy.

Vorab als Exkurs jeweils ein gutes (Liste der Ehre) und schlechtes (Liste der Schande) Beispiel zum Thema Aufklärung über Vorhautenge und Vorhautverklebung.

Hall of Fame

Hanau: Praxis Dr. med. Ronald Yazdi

Phimose

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut im Kindes- und Jugendalter ist bis weit nach der Pubertät normal (physiologische Phimose) und bedarf keiner Behandlung.

[…] Physiologische Phimose:

Eine nicht zurückstreifbare Vorhaut ist bis weit nach der Pubertät ein vollkommen normaler Zustand und ist keine pathologische daher therapiebedürftige Phimose. Eine spontane Weiterung erfolgt üblicherweise mit wachsender Reife. Eine nicht oder nur teilweise zurückstreifbare Vorhaut ist bis zum Alter von 10 Jahren die Regel und ist bis nach der Pubertät normal.

Entgegen landläufigem Glauben, gibt es kein bestimmtes Alter, ab dem sich die Vorhaut von der Eichel gelöst haben und die Vorhaut zurückstreifbar sein muss. […] Manchmal dauert es bis nach der Pubertät, bis die Vorhaut sich von der Eichel gelöst hat. Die Vorhaut kann bis nach der Pubertät eng sein. Nur 44% der zehnjährigen, 60% der zwölfjährigen, 85% der vierzehnjährigen und 95% der siebzehnjährigen Jungen haben eine vollständige zurückziehbare Vorhaut.

Eine Behandlung bei Vorhautverengung ist, sofern symptomfrei, nie notwendig. Eine Phimose durch Verklebung des inneren Vorhautanteils im Kindesalter ist meist problemlos und löst sich bis nach der Pubertät von selbst. […]

Die Zirkumzision ist indiziert nur als ultima ratio bei besonders schweren Fällen von pathologischer Phimose. […]

Es ist zu beachten, dass die invasive operative Behandlung der Phimose, die Beschneidung, ein Risiko für Komplikationen (1,4%-3%) und Operationstraumata birgt. So wird erklärt, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Angehörigen beider Geschlechter zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS oder PTSD) führen können. […]

h t tp://www.chirurgie-praxis-hanau.de/index.php/leistungen/zehn-haeufigsten-erkrankungen/phimose

Nun zum Bereich des Nichtinformiertseins oder Fehlinformierens.

Hall of Shame

Phimose Behandlung Dortmund Dr. med. Joachim Münzberg

Bei der Phimose handelt es sich um eine Verengung und häufig gleichzeitig damit verbundene Verklebung der männlichen Vorhaut mit der Eichel des Penis.

Beim Neugeborenen stellt dieser Zustand noch keinen krankhaften Befund dar. Sollte sich die Phimose nicht bis zum 3. – 4. Lebensjahr komplett aufgelöst haben, erfordert dies einen operativen Eingriff unter Vollnarkose, entweder ambulant oder im Krankenhaus. Dabei wird die Vorhaut von der Eichel meist mit einer Sonde gelöst. Im Rahmen dieser Operation wird häufig ein Teil oder auf Wunsch der Eltern auch die komplette Vorhaut entfernt (Zirkumzision = Umschneidung).

h t tp://www.dr-muenzberg.de/Sonstiges/Phimose-Behandlung-Dortmund/index.html

„§ 630e Aufklärungspflichten (1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören in der Regel insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“

Das liest man erfreut beim Deutschen Bundesrat in Drucksache 312/12 vom 25.05.2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0312-12.pdf

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/452/45245.html

Zu den eigenen Hervorhebungen.

Im ärztlichen Aufklärungsgespräch anzusprechen ist zum Bereich zwangsläufige Auswirkungen („zu erwartende Folgen“) einer Zirkumzision der lebenslange Verlust von sexuellem Empfindungsvermögen, auf die Studien Fine-touch pressure thresholds in the adult penis (Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox and Robert S. Van Howe) sowie von Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark (Morten Frisch, Morten Lindholm, Morten Grønbæk) ist hinzuweisen.

Optimalste der weiteren Möglichkeiten („Alternativen zur Maßnahme“) in Sachen Zirkumzision ist für zu vermutende mindestens 98 % der Jungen unter sechzehn Jahren das Nichtbeschneiden, das intakte, weil schließlich völlig gesunde Genital.

Elterliche, verwandtschaftliche und nachbarschaftliche Präputophobie (Vorhautfurcht) ist die mitnichten angeborene, sondern kulturell oder religiös andressierte Empfindung von Ekel oder Abscheu bei der Betrachtung oder der bloßen Vorstellung eines unbeschnittenen Penis. Diese elterliche und gesellschaftliche Präputophobie ist gleichsam zu amputieren, nicht das empfindlichste Teil des männlichen Geschlechtsorgans. Nicht die penile Vorhaut, sondern die tradierte Panik vor ihr gehöre der Vergangenheit an. Um dem hippokratischen Eid gerecht zu werden, beschreibe man baldmöglich das Symptom in den medizinischen Lehrbüchern: „He or she is a preputophobic, he or she suffers from preputophobia“, „er oder sie ist präputophob“ – und schicke als Arzt die betroffenen Eltern höflich aus der Praxis, erfülle ihren Beschneidungswunsch nicht.

In Bezug auf Mädchen verhält es sich im Grundsatz nicht anders, um hier das sexuell-sensorische Äquivalent der Jungenbeschneidung anzusprechen. Denn eines von beiden wird beseitigt werden müssen: entweder das Entsetzen oder der zusätzliche Ekel beim Erblicken bzw. Imaginieren eines Kitzlers, nicht selten zusätzlich der mancherorts in Afrika tradierte Aberglaube bzw. Glaube, die Klitoris wachse unmäßig, etwa zu einem Penis, steche den Mann, mache die Frau heiratsunfähig, oder, islamisch und v. a. schafiitisch, die Unbeschnittene gefährde andere und sich selbst aufgrund sexueller Übererregtheit und ihr sorgeberechtigte Beschneidungsverweigerer brenne auf ewig im Höllenfeuer, oder aber beseitigt wird das weibliche Lustorgan Nummer Eins. Anders gesagt: eines von beiden wird herausgetrennt werden müssen aus Kinderkörper und Familiengeschichte, die Klitorisphobie oder die Klitoris.

Kommen wir zum Thema des Tages Claudia Görner.

Statt vor einer Reinlichkeitsbalanitis zu warnen und vor allem vor jedem gewaltsamen vorzeitigen Zurückziehen der Vorhaut (siehe unten: PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction), verbreitet Claudia Görner (Klinik für Urologie und Kinderurologie – Otto von Guericke Universität Magdeburg) gefährliche Märchen zu Vorhautverengung und Vorhautverklebung.

Der Mythos Phimose ist wieder da und wird, wie zufällig, die Eltern nervös und die kleinen Jungen ängstlich machen. Nun, keine massenhaften unnötigen Operationen ohne vorausgegangene Bedarfsweckung. Verbreitet wird das organisierte Halbwissen per YouTube, Kurzfilmchen Nummer Eins.

14.12.2016 – Reihe: Informations- und Lehrvideos der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg), Görner legt los:

Frau Claudia Görner zum Thema: Phimose (Vorhautverengung)

„Nach der Geburt eines Jungen besteht bei 90 % dieser Jungen eine Verengung der Vorhaut, eine sogenannte Phimose. Die ist physiologisch und sollte bis zum zweiten Lebensjahr bestehen und auch nicht behandelt werden.

Im Anschluss beginnt die Öffnung der Vorhaut, dass heißt die Vorhaut kann langsam zurückgezogen werden und wird immer besser reponibel.

Eine andere Form ist die sogenannte Präputialverklebung. Hier besteht eine Verklebung zwischen dem inneren Vorhautblatt und der Eichel. Auch diese Verklebung ist natürlich und kann auch bis zum zweiten Lebensjahr, durchaus, bestehen.

Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen, das heißt man kann langsam beginnen, die Vorhaut zu öffnen und zu weiten und die Verklebung zu lösen.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=JV4krHG3nJk

Soweit die unzureichend informierte Magdeburgerin.

Das durchschnittliche Alter der freien Retrahierbarkeit der Vorhaut liegt bei 10,4 Jahren. Durchschnitt bedeutet, dass jeder zweite Junge in die Gruppe über diesem Alterswert gehört und er seine Vorhaut erst mit zwölf, 14 oder 16 Jahren ganz zurückziehen kann (oder noch später oder gar nicht). Und vorher wird von Erwachsenen am Kindergenital nicht herumgezerrt, solches würde man bei Mädchen ja auch nicht tun.

PFFR — Premature, Forcible Foreskin Retraction

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/wp-content/uploads/2016/08/premature-forcible-foreskin-retraction-a-memorandum-of-evidence-based-medicine.pdf

Man nimmt erstaunt zur Kenntnis, dass die Klinik für Urologie und Kinderurologie der Otto von Guericke Universität Magdeburg Personensorgeberechtigte dazu aufruft, dem Kind den Penis, allen Ernstes, zu beüben („Im Anschluss kann die Vorhaut beübt werden wie wir so schön sagen“) – Finger weg vom Kindergenital, der einzige der den Penis anfasst ist der Junge selbst. Wenn Frau Görner eine zweieinhalbjährige Tochter hätte, würde sie schließlich auch nicht sagen: Kind, dein Genital muss jetzt von mir ein bisschen beübt werden.

Leider ist die zur penilen Entwicklung Unkundige noch nicht fertig mit ihrer Desinformation und nähert sich, es war zu befürchten, in Kurzfilmchen Nummer Zwei dem Erzählgegenstand Genitalbeschneidung (Genitalverstümmelung).

Frau Claudia Görner zum Thema: Therapie – Phimose

„Ab dem zweiten – beziehungsweise dritten – Lebensjahr können Sie bei Ihrem Sohn beginnen, selbstständig die Vorhaut ein Stück weit zurückzuziehen. Dieses vollzieht man am besten im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser und schmerzlos reponierbar, d. h. zurückziehbar ist.

Dieses kann eine Weile durchgeführt werden; im Rahmen dieses Zurückziehens beginnen sich dann auch eventuelle Verklebungen zwischen innerem Vorhautblatt und der Eichel zu lösen.

Sollte ab dem dritten, vierten Lebensjahr weiterhin eine Verklebung bestehen, kann man diese in Lokalanästhesie – sprich mit einer lokal betäubenden Salbe – mit einer Sonde stumpf lösen.

Sollte die Vorhaut nicht reponibel sein, das heißt nicht zurückgehen, sollte ein Schnürring bestehen bleiben und die Vorhaut ab dem fünften Lebensjahr immer noch eng sein, kann man die Vorhaut beschneiden, man kann jedoch auch noch einen konservativen Therapieversuch starten.

Hierfür werden kortisonhaltige Salben verwendet, die einmal morgens und einmal abends nach dem letzten Wasserlassen auf den Schnürring d. h. auf die enge Vorhaut aufgetragen werden, die Vorhaut weicher machen sollen, Verklebungen lösen sollen und somit ein Zurückziehen ermöglichen sollen.

Das gelingt in einer hohen Prozentzahl aller Fälle, über 60 bis 70 % der Phimosen lassen sich so konservativ behandeln.

Sollte eine konservative Behandlung keinen Erfolg bringen, kann man die Vorhaut beschneiden, hierfür stehen verschiedene Therapieoptionen zur Verfügung.

In unserer Klinik wenden wir eine Narkose an und einen lokalen Peniswurzelblock, das heißt wir machen noch eine Nervenblockade im Penis, sodass hinterher weniger Schmerzen bestehen.

Man kann eine radikale Zirkumzision, also eine radikale Beschneidung der Vorhaut machen, hierbei wird die Vorhaut vollständig entfernt.

Weitere Verfahren sind sogenannte plastische Zirkumzisionen, – nur eine Teilentfernung der Vorhaut –, bzw. die sogenannte Plastibell-Methode.

Wir empfehlen jedoch – eher –, die radikale Zirkumzision vorzuziehen, da die plastische Zirkumzision häufig zur Narbenbildung führt bzw. das Reponieren aufgrund von Schmerzen postoperativ nicht so gut möglich ist und es somit zu Rezidiven kommen kann, also zum Wiederauftreten der Verengung der Vorhaut.“

h t t ps://www.youtube.com/watch?v=LSPlPGLS1u4

Görners Kurzfilme zur Phimose: Die Fülle der Fehler ist überwältigend

Sollten die Beratungsgespräche so ähnlich ablaufen, würde die „Option“ – die Beschneidung, diese ist eine Genitalverstümmelung – wohl, scheinbar ausweglos, immer näher rücken. Denn entweder der durch die vielen, explizit empfohlenen vorzeitigen Zurückziehversuche „beübte“ sprich malträtierte Kinderpenis oder das elterliche Nervenkostüm wird nachgeben (wird ein bisschen kaputtgehen) – und dann ist sie da, wie gewünscht, die behandlungsbedürftige Phimose und die erlösende medikalisierte MGM (male genital mutilation).

Die Bedeutung der Vorhaut wird nicht annähernd erkannt oder sie ist den Verantwortlichen an der Klinik für Urologie (Universitätsklinikum Magdeburg) und insbesondere Frau Görner offensichtlich schlicht gleichgültig. Bei einer radikalen Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta, das entspricht der Amputation nicht der Klitorisvorhaut, sondern der Klitoris.

Kein männliches Kindergartenkind und auch kein Grundschüler braucht eine retrahierbare (zurückziehbare) Vorhaut, deshalb Finger weg vom Kindergenital! Einzige Ausnahme: der Junge selbst, der nach Belieben an seinem Penis herumhantieren darf, der weiß nämlich als einziger, was schmerzlos ist und damit ungefährlich (und zusätzlich lustvoll). Bei einem Mädchen wird schließlich auch nicht durch besorgte Eltern an Schamlippen oder Kitzler herumgefingert, auch nicht „im Rahmen der Badezeiten, da aufgrund des warmen Wassers die Vorhaut schön warm und weich wird, gut durchblutet ist und somit besser“, geht`s noch? Genau.

Wie schon (so oft) gesagt, Thema Alter des Zurückziehenkönnens: Von menschlicher Natur aus und bei bester Gesundheit erst mit 10,4 (zehn Komma vier!) Jahren und auch dann kann das erst jeder zweite Junge (Jakob Øster (1968); Hiroyuki Kayaba et al. (1996), Thorvaldsen and Meyhoff (2005)).

Schlimm. Grobe Desinformation bietet man von Magdeburg aus der Öffentlichkeit an, ausgerechnet unter dem Titel: Informations- und Lehrvideos – ohne rot zu werden.

Das steht da wirklich: Fachärztin für Urologie – nun, es ist nie zu spät, etwas dazuzulernen, Frau Görner! Wir warten auf Ihren – noch nicht vorhandenen – faktenbasierten und kinderfreundlichen Kurzfilm zum Thema Phimose.

http://www.sanego.de/Arzt/Sachsen-Anhalt/6288-Magdeburg/Urologie/500765-Claudia-Goerner/

Lebensweisheit:

„Das einzige, was man zur Penispflege eines nicht beschnittenen Jungen braucht, ist ein großes langes Lineal. Warum? Na, um es all jenen neugierigen Leuten auf die Finger zu klatschen, die versuchen, die Vorhaut zurückzuziehen. The only tool you need to care for an intact boy is a ruler to smack the hands of those curious people who attempt to retract his foreskin.“

http://www.mothering.com/forum/44-case-against-circumcision/1011333-having-boy-circ-not-circ.html

Fazit

1. Eltern eines Sohnes, die über den Mythos Phimose grübeln (müssen) und die, wie im Fall von Claudia Görner, an Medizinern derartige anatomie- und entwicklungsbezogene Unkenntnis erleben und gleichzeitig derartig Beschneidungsfreundliches sprich Kinderfeindliches hören, sollten umgehend Arzt oder Krankenhaus wechseln.

2. Wer an Fakten und an der Kindergesundheit interessiert ist:

Doctors Opposing Circumcision (DOC)

Home / For Parents / Frequently Asked Questions

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/frequently-asked-questions/

What is a “foreskin-friendly” doctor? And why do you need one?

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/for-parents/find-a-foreskin-friendly-doctor/

Doctors Opposing Circumcision

George Denniston, M.D., M.P.H., president of Doctors Opposing Circumcision, discusses the issue of circumcision and why ethical doctors oppose genital cutting of children.

https://www.youtube.com/watch?v=SWfHO8yQaRY

Doctor on Circumcision Bias

Mark D. Reiss, M.D., Executive Vice-President of Doctors Opposing Circumcision (DOC) discusses the bias for cut genitals in a circumcising society, and the sexual benefits of having a complete set.

https://www.youtube.com/watch?v=ruJ62wHpHuw

Nachtrag 1

Jungenbeschneidungsversteherinnen Yasmine Heß-Busch und Iris Rübben

Urologie Scan 2015; 02(03): 213-224

DOI: 10.1055/s-0034-1392544

Fortbildung [dazu schlicht ungeeignet]

Kinderurologie

Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Phimose

Yasmine Heß-Busch, Iris Rübben

Zusammenfassung

Bei einer Phimose kann die Vorhaut nicht vollständig hinter den Sulcus coronarius retrahiert werden. Eine Verklebung von Vorhaut und Glans ist bis zum Ende des 3. Lebensjahres noch als physiologisch zu betrachten. [Falsch! Es gibt kein Alter – gar keins! Zwölf, 14, 16 Jahre, das alles ist völlig ok, älter auch, niemals ebenfalls.] Danach erfolgt die Behandlung zunächst durch eine steroidhaltige Salbe und bei erfolgloser konservativer Therapie durch eine Zirkumzision. Der Zirkumzisionsstatus hat einen Einfluss auf die Inzidenz von Balanoposthitiden, Harnwegsinfektionen im frühen Kindesalter [UTI – nur im ersten Lebensjahr – beschnitten (genitalverstümmelt) wird später – ein Kind hat (hoffentlich) keinen Sex] und auf die Infektionsraten mit HIV, Trichomonaden, Herpes simplex und humane Papillomviren. Seit 2012 wird die Zirkumzision des Kindes ohne medizinische Indikation durch [den grundgesetzwidrigen] § 1631d BGB geregelt.

Kernaussagen

Die physiologische Phimose bildet sich meist bis zum 3. Lebensjahr zurück. [Falsch! Bei jedem zweiten zehn bis elf Jahre alten Jungen ist sie natürlicher- und gesunderweise vorhanden] Ansonsten erfolgt zunächst die lokale Therapie mit Betamethason-Salbe. Bei Versagen der konservativen Maßnahmen ist die Operation indiziert.

Die pathologische Phimose ist Folge entzündlicher oder traumatischer Ereignisse. [Deshalb erwachsenerweits: Hände weg vom kindlichen Penis]

Bei einem Lichen sclerosus (BXO) kommt es zu einer Sklerose und Atrophie der Haut. Betroffen sein können Vorhaut, Glans penis und Harnröhre.

Nach Zirkumzision wurden geringere Infektionsraten mit HIV, HPV, Trichomonaden und Herpes simplex beschrieben.

Die aktuelle Rechtslage erlaubt auch eine Zirkumzision des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes ohne medizinische Indikation [schlimm genug. Ritualbeschneider und ihre medizinbetrieblichen Helfershelfer frohlocken], wenn dieser Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. [Nicht medizinisch indizierte Zirkumzision geht mit Kindeswohl nie zusammen, entsprechend verhält es sich mit Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib]

Häufigste Frühkomplikationen der Zirkumzision sind Ödem und Nachblutungen. [Genau, wie bei der Klitoris(teil)amputation sprich FGM Typ Ib, nur dass Iris Rübben, die sich am 03.06.2015 auf dem Essener Symposium zur Zirkumzision laut klagend gegen den Begriff Genitalverstümmelung verwahrte, die lebenslange Zerstörung nämlich Amputation der sexuellen Lustquelle Nummer Eins unterschlägt.]

Mögliche Spätkomplikationen der Zirkumzision sind unter anderem ein kosmetisch nicht zufriedenstellendes Ergebnis, Vorhautverklebungen, Hautbrücken und Meatusstenose. [Den Verlust von Eichel oder Penis sowie den Tod des Kindes haben die beiden Jungenbeschneidungsfreundinnen vergessen – bereits bei den Frühkomplikationen.]

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0034-1392544?lang=de

Nachtrag 2

Vor eineinhalb Jahren, im August 2015 kommentierte ich:

[ ERSTER KOMMENTAR ]

the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

(Thorvaldsen and Meyhoff, 2005)

10,4 Jahre alt ist der Junge im Durchschnitt geworden (zehn Komma vier!), bis sein Präputium erstmals vollständig retraktierbar ist – die Hälfte aller Jungen erreicht demzufolge erst mit elf, zwölf, 13, 14, 15 oder gar 16 Jahren diesen reiferen genitalen Zustand.

Sommer 2015, Prof. Dr. Raimund Stein und die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz desinformieren zum Thema Phimose so:

Bei der Geburt liegt bei ca. 90 % der Jungen eine Vorhautverengung (Phimose) vor, d. h. die Vorhaut lässt sich nicht hinter die Eichel zurückziehen. In der Regel erweitert sich die Vorhaut von allein und im Alter von 2 Jahren lässt sie sich bei 90% der Jungen zurückziehen. Eine Behandlung mit schwach kortisonhaltiger Salbe hilft in weit mehr als der Hälfte der Fälle, manchmal ist aber dennoch eine Operation erforderlich – insbesondere bei häufig auftretenden Infekten oder einem stark verengten Harnröhrenausgang.

Leitung Kinderurologie

Univ.-Prof. Dr. med. Raimund Stein

https://www.unimedizin-mainz.de/kinderurologie/krankheitsbilder/phimose.html

Mainz 2011. Raimund Stein, Rolf Beetz, Joachim-Wilhelm Thüroff: Kinderurologie in Klinik und Praxis. Unter Mitarbeit von Annette Schröder. 3. Auflage.

Phimose. Annette Schröder:

Bei 90% der 3-Jährigen ist die Vorhaut retrahierbar, wobei häufig noch geringe „Adhäsionen“ im Koronarbereich bestehen (Gairdner 1949), zum Zeitpunkt der Einschulung besteht noch bei 8% eine Phimose (Oster 1968).

[korekt zu Jakob Øster (1968) bei CIRP, s. u.]

(Seite 47)

https://books.google.de/books?id=CBX6K0Kz-_cC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Seit fünf Jahren ist Dr. Raimund Stein, ausgerechnet, innerhalb der DGU (Deutsche Gesellschaft für Urologie) der Vorsitzende des Arbeitskreises Kinder- und Jugendurologie.

DGU-Arbeitskreis Kinderurologie: Neuer Vorsitzender Prof. Dr. Stein setzt auf Zusammenarbeit

„Wenn wir über urologische Erkrankungen, öfter jedoch Fehlbildungen, bei Kindern reden, dann am häufigsten über Hodenhochstand, Vorhautverengung, vesikorenalen Reflux, aber auch das nächtliche Einnässen und Krampfadern am Hodensack, sog. Varikozelen“, sagt Professor Dr. Raimund Stein. […] Einige Weichenstellungen seines Vorgängers im Vorsitz des Arbeitskreises will Prof. Dr. Stein intensivieren. Dies gilt besonders für die Zusammenarbeit aller Fachgesellschaften, die mit Kindern zu tun haben – Kinderchirurgen, -onkologen, -radiologen und Kindernephrologen. Früher ging es hier auch schon einmal gegeneinander, bis sein Vorgänger, Prof. Dr. Joachim W. Thüroff, begann, hier gegenzusteuern, erinnert sich Stein. Prof. Dr. Thüroff ist seit November 2009 neuer Präsident des Urologen-Weltverbandes (Société Internationale d’Urologie/SIU). Die beiden kennen sich gut, denn Thüroff ist Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik der Mainzer Uni. […] Als Ausblick für die Zukunft sieht Prof. Dr. Stein jedoch einige zertifizierte Schwerpunkt-Kliniken oder Kompetenzzentren, die insbesondere auch die gesamte speziellere Kinderurologie abdeckten. Dort könne dann auch entsprechend ausgebildet werden. Über die konkrete Gestaltung werde bereits intensiv diskutiert. Prof. Dr. Stein zuversichtlich: „In drei oder vier Jahren wird es soweit sein.“ (ing)

http://www.urologenportal.de/1274.html

Herbst 2015

Congress Center Hamburg:

Motto:

Urologie umfasst mehr.

67. DGU-Kongress

23.-26.09.2015

67. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie

Das Motto Urologie umfasst mehr steht für die Vielfalt unseres Faches über geschlechts- und altersspezifische Grenzen hinaus. […] wir werden im Rahmen des Patientenforums wie auch des Schülertages zeigen, dass die Urologie mehr ist als die oft angenommene reine Männermedizin. Wir werden die eingeleitete Strategie der Nachhaltigkeit fortsetzen. Der DGU-Kongress ist die drittgrößte urologische Tagung der Welt.

http://www.dgu-kongress.de/

Hauptprogramm

Donnerstag, 24.09.2015

KINDER- UND JUGENDUROLOGIE ALS HERAUSFORDERUNG

Seite 125:

14:12 Alltagsrelevante Neuerungen in der Kinderurologie

Iris Rübben, Essen

Samstag, 26.09.2015

Jungensprechstunde

Jeder Vortrag beinhaltet 5 Min. Diskussion

Moderation:

Wolfgang Bühmann, Sylt; Anne-Karoline Ebert, Ulm; Sabine Kliesch, Münster

10:45 Die HPV Impfung beim Jungen – Pflicht oder Kür?

Peter Schneede, Memmingen

11:05 Die Zirkumzision im kulturellen Spannungsfeld:

von der Therapie der Phimose bis zur religiösen Beschneidung

Annette Schröder, Regensburg

11:25 „wie geht‘s, wie steht‘s“: Ärztliche Begleitung für Jungen auf dem Weg zum Mann

Andrea Mais, Hamburg

11:45 Sexuelle Übergriffe auf Jungen: vorbeugen und erkennen

Klaus M. Beier, Berlin

http://www.dgu-kongress.de/fileadmin/user_upload/DGU2015Hauptprogramm.pdf

Zum guten Schluss endlich etwas Faktennähe, aus: CIRP

Ballooning is a transient condition that goes away as the prepuce continues its natural growth and development and the opening at the tip further enlarges. […] Ballooning is not injurious, and it is not a cause for concern. Ballooning is not an indication for circumcision. […]

Jakob Øster (1968)

The normal development of the prepuce beyond age 5 was first documented by Jakob Øster, a Danish pediatrician, who published his work in 1968. […]

Øster’s figures refute Gairdner’s claims that 90 percent are retractable at age five, Øster found that the 90 percent retractable stage is not reached until about age 16. […]

Hiroyuki Kayaba (1996)

[…] Kayaba’s work refutes the findings of Gairdner and confirms the work of Øster. Kayaba reported that about 40 percent of boys in the 8-10 age group are fully retractable, this leaving about 60 percent with some degree of non-retractability, He also reported that 62.9 percent of the boys in the 11 to 15 year old age group had completely retractable prepuces, thus leaving 37.1 percent with some degree of non-retractability. The prepuce is still developing in the 11-15-year-old group. Kayaba’s findings are similar to those of Øster.

Kayaba made no reports beyond age 15.

Kayaba’s report thus confirms the work of Øster; we see that full retractability is not reached by about 1/2 of boys until the teen-age years. This is normal, and treatment is usually not required.

Imamura (1997)

Imamura’s study, carried out in Japan, shows that the non-retractile prepuce is the normal condition in preschool age boys.14 Imamura found that only 38.4 percent of children three years old have a fully retractable prepuce. Imamura’s data are similar to that of Kayaba. […]

Thorvaldsen and Meyhoff (2005)

Thorvaldsen conducted a survey of young men in Denmark. They found that the average age of first foreskin retraction is 10.4 years.

http://www.cirp.org/library/normal/

[ ZWEITER KOMMENTAR ]

Basiswissen Anatomie, Geschlechtsorgan des Jungen. Eine fehlende vollständige Retraktion ist bis zum Alter von zehn oder 11 Jahren physiologisch (Thorvaldsen & Meyhoff, 2005). Der Versuch, die Vorhaut doch zu bewegen, kann zu schweren Verletzungen führen, etwa zu Einrissen, die vernarben können. Kein anderer als der Junge selbst darf an dessen kindlicher oder jugendlicher Vorhaut manipulieren.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) is a much more painful, serious, and potentially permanent injury than most parents imagine.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Was muss zur Penispflege getan werden, als gelegentlich etwas lauwarmes Wasser? Wirklich nichts? – Ja, gar nichts. Doch, ein Lineal sollten Sie zur Hand haben …, um damit jedem Erwachsenen, der die Kindervorhaut berühren will, dezidiert auf die Hand zu klatschen:

the only thing she needs to take care of her son’s foreskin is a ruler … to smack anyone’s hand who tries to touch it!

Much nonsense has been written about the special care required for an intact penis. Care advice can be summarised briefly:

1. Leave it alone.

(2. Leave it alone.)

(3. Leave it alone.)

(Very similar to the special care required by the ears and the eyes, really.)

(The Intactivism Pages)

http://www.circumstitions.com/Care.html

The Intactivism Pages

http://www.circumstitions.com/

Ein Elternratgeber von Circumcision Information Australia:

Circumcision: Guide for parents

http://www.circinfo.org/parents.html

Beschneidungsverharmloserin Dr. Iris Rübben hingegen entwirft Vorhautprobleme, verwendet 2015 in Essen als Weiterbildnerin unkommentiert das Material der esoterischen US-amerikanischen AAP ebenso wie die Daten des australischen Zirkumfetischisten Brian J. Morris, ermuntert wie versehentlich Urologen zum Bauen von beschneidungsbegünstigenden Drohkulissen, will die Zirkumzision auf gar keinen Fall Genitalverstümmelung genannt wissen und gibt dem deutschen Medizinbetrieb den Freibrief, mit allerlei Listen Eltern richtig viel Druck zu machen:

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch.

https://www.springermedizin.de/phimose/8079926

Nach dem dritten Lebensjahr müsse, lässt sich das kindliche Präputium nicht körperwärts über den Penis retrahieren, unbedingt etwas geschehen, so wird es durch die beiden Rübben der zielsicher beunruhigten Bevölkerung vorgegaukelt. Den Jungen vor der Einschulung noch schnell beschneiden (genitalverstümmeln), um nichts anderes scheint es vielen deutschen Urologen zu gehen.

Man beachte, dass es sich bei den Daten von Thorvaldsen & Meyhoff (2005) um den Durchschnittswert (Normalverteilung) von 10,4 Jahren (zehn Komma vier Frau Rübben!) handelt, das bedeutet: die Hälfte aller Jungen hat eine ganz zurückziehbare Vorhaut erst jenseits der zehneinhalb Jahre sprich mit zwölf, 13, 14, 15 oder 16 Jahren (oder später oder nie). Das ist seit Jahrtausenden der Fall und auch in Nordrhein-Westfalen, im Ruhrgebiet und in der Stadt Essen nicht anders.

Desinformation Made in Germany by Rübben & Rübben:

Phimose

Rübben, I; Rübben, H. Der Urologe. Ausg. A51.7 (Jul 2012): 1005-1016. [Dr. Iris Rübben und Professor Dr. Herbert Rübben]

CME ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Eine fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch. Entzündungen im Vorhaut und Glansbereich (sog. Balanoposthitiden) treten in 4–11% aller nichtzirkumzidierten Knaben auf. Eine nichtbeschnittene Vorhaut birgt ein erhöhtes Risiko, dass es zu rezidivierenden Harnwegsinfektionen im Kindesalter und einer höheren Infektionsrate sexuell übertragener Erkrankungen und Penismalignome im Erwachsenenalter kommt. Im Kindesalter sollte zur Behandlung der Vorhautenge zunächst eine topische Steroidtherapie erfolgen, die in etwa 80% erfolgreich ist.“

http://search.proquest.com/openview/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e/1.pdf?pq-origsite=gscholar

ZERTIFIZIERUNG

Diese Fortbildungseinheit ist mit 3 CME-Punkten zertifiziert von der Landesärztekammer Hessen und der Nordrheinischen Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig.

http://crawl.prod.proquest.com.s3.amazonaws.com/fpcache/d1e676443458fafda20290aeb301bf5e.pdf?AWSAccessKeyId=AKIAJF7V7KNV2KKY2NUQ&Expires=1434922765&Signature=m5HbEFJzkdLYNViCQaFlnI3M5Vs%3D

PHIMOSE

Vorhautverengung im Kindesalter

Die Phimose kommt häufig vor und bedeutet, dass die Vorhaut nicht vollständig über den Glansbereich des Penis zurückgestreift werden kann. Die fehlende Retraktion ist bis zum 3. Lebensjahr physiologisch, aber was ist danach?

publiziert am: 10.07.2012

Zeitschrift: Der Urologe 2012/7: 1005-1016

Autor: Dr. I. Rübben, H. Rübben [Dr. Iris Rübben und Prof. Dr. Herbert Rübben]

http://www.springermedizin.de/phimose/3073512.html

The Development of Retractile Foreskin in the Child and Adolescent

A guidance for healthcare providers from Doctors Opposing Circumcision

Kayaba et al. reported that about only 42 percent of boys aged 8-10 have fully … Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age. …

Thorvaldsen & Meyhoff (2005) conducted a survey of 4000 young men in Denmark.10 They report that the mean age of first foreskin retraction is 10.4 years in Denmark. Non-retractile foreskin is the more common condition until about 10-11 years of age.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/retraction.html

BASIC MALE ANATOMY

At birth the penis is anatomically immature and still developing. The foreskin adheres to the glans, (the little firefighter’s hat at the end) because of a natural connective membrane, the balano-preputial lamina. This membrane or synechia is apparently nature’s method of protecting the highly nerve-supplied portion of the maturing penis from feces, the ammonia in urine, and other irritants and pathogens. This membrane can take as long as 18 years or more to disappear allowing retraction. The mean age for natural foreskin retraction without pain or trauma is 10.4 years.

Premature, forcible, foreskin retraction (PFFR) – gewaltsames Zurückziehen der Vorhaut führt zu schlimmen Verletzungen. Die PFFR entspricht durchaus einer FGM Typ IV und Phimose-Ursache ist ein unfähiger Arzt: die iatrogene oder ärztlich verursachte Phimose, pathologic [i.e., in this case, iatrogenic, or physician-induced] phimosis.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/info-forcedretraction.html

Gefurchtes Band (ridged band), Frenulum (Bändchen) und Frenulares Delta vor allem sind es, welche die Penisvorhaut (Präputium) zum männlichen Lustorgan Nummer Eins machen. Dass mit den (in der Glans in dieser Höhe nicht vorhandenen) präputialen 10000 bis 20000 Tastkörperchen bzw. Nervenendigungen der Typen Meissner, Merkel, Ruffini und Vater-Pacini dem Jungen das sensorische Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut sondern zur Klitoris (!) amputiert wird, wissen Rübben & Rübben nicht oder verschweigen es.

BASIC HUMAN GENITAL ANATOMY

Neurologically, the most specialized pressure-sensitive cells in the human body are Meissner’s corpuscles for localized light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and tactile form and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, deep skin tension, stretch, flutter and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and detection of rapid external vibrations. They are found only in the tongue, lips, palms, fingertips, nipples, and the clitoris and the crests of the ridged band at the tip of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second and can sense texture, stretch, and vibration/movement at the micrometre level. These are the cells that allow blind people to „see“ Braille with their fingertips. Cut them off and, male or female, it’s like trying to read Braille with your elbow.

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them. …

(Gary Harryman)

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Fine-touch pressure thresholds in the adult penis

Morris L. Sorrells, James L. Snyder, Mark D. Reiss, Christopher Eden, Marilyn F. Milos, Norma Wilcox, Robert S. Van Howe

BJU International 99 (4), 864-869 (British Journal of Urology International,

Volume 99 Issue 4 Page 864 – April 2007)

Circumcision removes the most sensitive part of a man’s penis. Sorrells and others enlisted 159 men from the San Francisco Bay area, 91 of them circumcised, and conducted touch-sensitivity tests, using instruments that press with calibrated hairs, on 11 or 17 different places on their penises. The men could not see where they were being touched.

http://www.circumstitions.com/Sexuality.html#sorrells

http://www.cirp.org/library/anatomy/sorrells_2007/

Nachtrag 3

Das Islamgesetz. Wie Österreich die Mädchenbeschneidung mindestens einer milden Sunna (FGM Typ Ia oder Typ IV) nicht verhindern will oder kann

Islamgesetz Artikel 11. (4)

Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften

StF: BGBl. I Nr. 39/2015 (NR: GP XXV RV 446 AB 469 S. 61. BR: 9324 AB 9326 S. 839.)

ISLAMGESETZ

İslâm Din Topluluklarının Harici Hukuk İlişkileri hakkında Federal Yasa

– İslâm Yasası 2015

Art. 11. (4)

Din topluluğu ve üyeleri, çocuklara ve gençlere bütün mezhepsel görenekleri öğretmeye ve onları dinî vecibelere göre yetiştirme hakkına sahiptir.

La société religieuse et ses membres sont autorisés à initier les enfants et les adolescents à toutes les coutumes traditionnelles et à les éduquer conformément aux préceptes religieux.

The Religious Society and its members are entitled to guide children and youths through all traditional rites and to educate them according to the religious commandments.

Die Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.

https://www.bmeia.gv.at/integration/islamgesetz/

Österreich, Islamgesetz, Erläuterungen.

Le paragr. 4 […] englobe aussi la circoncision masculine.

Une mutilation génitale féminine, qualifiée faussement par certains de circoncision, est en contradiction avec les droits de l’être humain, en particulier avec la « Convention du Conseil de l’Europe sur la prévention et la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique » (Convention d’Istanbul), Journal officiel fédéral III n° 164/2014, entrée en vigueur le 1er août 2014.

Abs. 4 kann seine Wirkung nur insofern entfalten als er nicht mit staatlichen Regelungen in Widerspruch steht. Der Begriff „traditionell“ stellt dabei klar, dass es sich um einen Bestandteil einer religiösen Tradition im Sinne dieses Gesetzes, auch als Richtung, Strömung oder Schule bezeichnet, handeln und somit in der religiösen Lehre begründet sein muss. Eine bloße langjährige Übung wäre nicht ausreichend. Er umfasst auch die männliche Beschneidung.

Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten, insbesondere zum am 1. August 2014 in Kraft getretenen „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul Konvention), BGBl. III Nr. 164/2014.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_1045216/COO_2026_100_2_1059635.html

Kein freiheitlicher Rechtsstaat wird auf Dauer die Jungenbeschneidung erlauben und gleichzeitig eine vergleichsweise geringer schädigende oder gleich zerstörerische Form der Mädchenbeschneidung verbieten können.

In der BRD sieht es kinderrechtlich und menschenrechtlich ähnlich schlecht aus wie in der östlichen Alpenrepublik. Das lauthals gefeierte deutsche Gesetz gegen die Mädchenbeschneidung (FGM) § 226a StGB benutzt das Wort Verstümmelung, doch bekennt sich, wiewohl geboten, nicht zum Verstümmelungsbegriff der FGM, nämlich explizit gegen FGM Typ I (Ia und Ib), II, III, IV, weshalb Karl-Peter Ringel mit Kathrin Meyer und vor allem, bis in den Deutschen Juristentag Hannover 2014, Tatjana Hörnle für die Straffreistellung von sogenannten milden oder leichten Formen der Mädchenbeschneidung kämpfen können.

Bundesrepublik Deutschland, Strafgesetzbuch

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Der Begriff Female Genital Mutilation (FGM) wurde 1990 vom Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) verwendet und von allen afrikanischen und internationalen Partnerkomitees übernommen. Die hohe Bedeutung der Verwendung des nicht beschönigenden Begriffs Verstümmelung, weibliche Genitalverstümmelung (mutilation, female genital mutilation) und eben nicht weibliche Beschneidung usw. (female circumcision, female genital alteration etc.), betont die fünfzehn Jahre jüngere Erklärung von Bamako / Mali (2005).

DECLARATION: on the Terminology FGM; 6th IAC General Assembly, 4 – 7 April, Bamako

http://www.fgmnetwork.org/gonews.php?subaction=showfull&id=1267315695&ucat=1&template=Headlines&

http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/05/Bamako-Declaration.pdf

Noch die geringste Form der Mädchenbeschneidung, gerade die islamische sogenannte milde Sunna, muss verboten bleiben. Das österreichische Islamgesetz ist diesbezüglich ebenso wenig eindeutig wie der deutsche § 226a StGB, was eine FGM Typ Ia oder Typ IV nicht wie geboten eindeutig ausschließt. Beide Gesetze sind nachzubessern.

WHO

Female genital mutilation (FGM) comprises all procedures that involve partial or total removal of the external female genitalia, or other injury to the female genital organs for non-medical reasons.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

Les mutilations sexuelles féminines recouvrent toutes les interventions incluant l’ablation partielle ou totale des organes génitaux externes de la femme ou toute autre lésion des organes génitaux féminins qui sont pratiquées pour des raisons non médicales.

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/fr/

§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM

Ass. jur. Kathrin Meyer

[ Seite 70 ]

iii. Zwischenergebnis

Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. […]

Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden. […]

[ Seiten 88-89 ]

IX. Ergebnis

Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.

[ Seite 110 ]

Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

70. Deutscher Juristentag Hannover 2014. Strafrecht

Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesell­schaft

Thesen zum Gutachten von Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Berlin

Genitalverstümmelung: a) Bei der Auslegung von 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter verstümmeln zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist […]. b) Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des 226a StGB dem in 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte einer weiblichen Person durch eines Menschen ersetzt werden.

http://docplayer.org/2600764-Thesen-zum-gutachten-von-prof-dr-tatjana-hoernle-berlin.html

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Symposium zur Jungenbeschneidung Essen 2015

Juni 6, 2015

[Der Bericht eines Teilnehmers der Lehrveranstaltung ist in Arbeit und wird hier zu lesen sein.]

Anlässlich des Kölner Landgerichtsurteils vom Mai 2012 trat noch im selben Jahr das am 12.12.2012 durch den Bundestag gepeitschte sogenannte Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) in Kraft, das ungeachtet des kindlichen Rechts auf körperliche Unversehrtheit und insbesondere auch auf genitale Intaktheit (und nicht „genitale Autonomie“) die medizinisch nicht begründete genitale Verstümmelung (genital mutilation) an Jungen erlaubt.

Auch weil er das eingeschränkte Grundrecht nicht anführt (Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2), Mädchen und Jungen ungleich behandelt (Gleichberechtigung ist seit 1994 Staatsziel) und das Gewaltmonopol des Staates den Clans oder Stämmen zuteilt ist der BGB-Paragraph 1631d Beschneidung des männlichen Kindes schlicht verfassungswidrig und, wie am 27.12.2013 per Verfassungsbeschwerde gefordert, sofort zurückzunehmen.

Selbstredend hat die ersatzlose Streichung des Freibriefs auf elterliche Wunschbeschneidung der Jungen so zu geschehen, dass sogenannte geringfügige Formen der Mädchenbeschneidung (FGM) wie die im schafiitischen Islam obligatorische Chitan al-Inath (sunat perempuan, eine FGM vom Typ I oder IV) unzweideutig verboten bleiben.

Das Elisabeth-Krankenhaus Essen ist das Akademische Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen und beherbergt am 03.06.2015 ein Symposium zur männlichen Genitalverstümmelung (MGM).

Symposium zur Jungenbeschneidung
Ein kleiner Schnitt für die Großen! Ein großer Schnitt für die Kleinen?

15.00 Uhr Einführung | Dr. Peter Liedgens

15.10 Uhr Jungenbeschneidung: ein Spagat zwischen medizinischen und kulturellen Standpunkten
Dr. Engelbert Kölker

15.30 Uhr Beschneidungsrituale: Ursprung und Bedeutung
Dr. Kolja Eckert

16.05 Uhr Morphologie und funktionelle Anatomie des Präputiums und des Frenulums
Prof. Dr. Ralf-Bodo Tröbs

16.35 Uhr Kulturhistorische Aspekte der Zirkumzision
Dr. Andrej V. Bobyljow

17.00 Uhr Pause

17.25 Uhr Medizinische Indikationen zur operativen Behandlung der kindlichen Phimose
Dr. Iris Rübben

17.55 Uhr Meine Beschneidung: Ein Patient berichtet

18.15 Uhr Psychotraumatologische Aspekte der Jungenbeschneidung
Prof. Dr. Matthias Franz

18.50 Uhr Die Beschneidung Minderjähriger aus juristisch-ethischer Sicht
Prof. em. Rolf Dietrich Herzberg

bis ca. 20.00 Uhr | Diskussion

Klicke, um auf Flyer_Symposium-beschniedung_5c_WEB.pdf zuzugreifen

[Teilnehmerbericht folgt, wir bitten um Geduld]

Norddeutscher Rundfunk zur Jungenbeschneidung

März 11, 2015

Beschnittene Sensitivität

Abrechnungsbetrug bei Beschneidungen titelt NDR Info am 15.01.2015 und lässt Arne Meyer berichten, wie zahlreiche Arztpraxen Zirkumzisionen bei den Kassen falsch abgerechnet haben und insbesondere ihrer Dokumentationspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind. Leider versäumt Meyer, die Anatomie des amputierten Körperteils und die grundsätzliche Schädigung jeder Jungenbeschneidung zu beschreiben, was zwei Sozialpädagogen veranlasst, sich im Kommentarbereich (Nummer 177 bis 180) Gehör zu verschaffen. Von Edward von Roy und Gabi Schmidt am 11.03.2015.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis).

Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet ihre Amputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Zu den durchweg nachteiligen Auswirkungen jeder medizinisch nicht indizierten männlichen Beschneidung gehört eine lebenslange starke Schädigung der sexuellen Sensitivität, denn die über 73 Meter Nervenfasern und 20.000 überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen aber dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur zu detektieren.

Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur rund 4.000 überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize aufnehmen und weiterleiten können. Die schmale Zone der Eichel zwischen Corona glandis (Eichelrand) und Sulcus coronarius (Penisfurche), die von Natur aus doch (wenige) Lustrezeptoren enthält, keratinisiert (verhornt) im Laufe der Jahre, was beschnittene Männer als großen Verlust an (restlicher) sexueller Lebensqualität beschreiben und mit Schutzmaßnahmen (vor mechanischer Reibung im Alltag) bzw. Restoring (Versuch der Wiederherstellung der Vorhaut) nur begrenzt ausgleichen können, das Internet ist voll von solchen verzweifelten Berichten.

Kinderrechtlich bzw. überhaupt menschenrechtlich trauriges Fazit. Durch die Beschneidung werden dem Jungen oder Mann ein Großteil der Nervenendigungen des Penis insgesamt und darüber hinaus fast alle der besonders empfindlichen niedrigschwelligen spezialisierten Nervenendigungen irreversibel entfernt (amputiert). Die empfindlichsten Regionen des unbeschnittenen Penis also sind durch die Beschneidung entfernt (amputiert) worden.

Anatomisch kundige und zugleich mutige Mitbürger vergleichen die männliche Beschneidung (MGM) im Hinblick auf die lebenslange sensitive Zerstörung mit einer FGM Typ Ib (teilweise oder gänzliche Amputation der Klitoris). Daher Schluss mit der Bagatellisierung der Zirkumzision, wie sie etwa durch Fokussierung auf das Nebenthema operative Komplikationen geschieht. Schluss auch mit dem Aushandeln von Altersgrenzen der Einwilligungsfähigkeit (genital autonomy), denn völlig altersgemäß kann auch der männliche Jugendliche die lebenslangen Beschneidungsfolgen für Sexualität und Partnerschaft nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge braucht anatomisch faktenbasierte Beratung und bis zum Alter von 18 Jahren ein unversehrtes Geschlechtsorgan (genital intactness).

Leider erleben wir zur Jungenbeschneidung eine veritable Pressezensur und auch im Bundestag kamen 2012 die – allen damaligen Entscheidungsträgern vorliegenden! – anatomisch korrekten Fakten zu Präputium und Zirkumzision nicht zur Sprache (wurden im Plenarsaal nicht hörbar, stehen nicht im Bundestagsprotokoll).

Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum richtigen Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (khitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Karl-Peter Ringel / Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden.

Fassen wir uns kurz. Ob Junge oder Mädchen, Mann oder Frau:

Keine Beschneidung unter achtzehn.

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

Q u e l l e n

Abrechnungsbetrug bei Beschneidungen. Arne Meyer, NDR Info.

http://www.ndr.de/nachrichten/Abrechnungsbetrug-bei-Beschneidungen,rueckzahlungen100.html

Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17378847

Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch, Morten Lindholm and Morten Grønbæk.

http://ije.oxfordjournals.org/content/early/2011/06/13/ije.dyr104.abstract

The Development of Retractile Foreskin in the Child and Adolescent. A guidance for healthcare providers from Doctors Opposing Circumcision.

http://www.doctorsopposingcircumcision.org/info/retraction.html

Universal Declaration on Circumcision, Excision, and Incision. Submitted to the General Assembly, The First International Symposium on Circumcision, March 1-3, 1989, Anaheim, California by James W. Prescott, Ph.D. which was passed unanimously. The substance of the above resolution was also passed unanimously at the 1988 Annual Meeting of the The Humanist Fellowship of San Diego.

http://montagunocircpetition.org/univ_declaration.pg

THE ASHLEY MONTAGU RESOLUTION TO END THE GENITAL MUTILATION OF CHILDREN WORLDWIDE. A Petition To The World Court, the Hague. James W. Prescott, Ph. D. Adopted by the Fourth International Symposium on Sexual Mutilations, University of Lausanne, Lausanne, Switzerland, August 9-11, 1996.

http://montagunocircpetition.org/montagu_resolution.pg

§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., Ass. jur. Kathrin Meyer. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER), Halle (Saale) 2014.

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Hannover 2014 Band I: Gutachten / Teil C: Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft. Tatjana Hörnle.

http://www.beck-shop.de/Deutscher-Juristentag-djt-Verhandlungen-70-Deutschen-Juristentages-Hannover-2014-Band-I-Gutachten-Teil-C-Kultur-Religion-Strafre/productview.aspx?product=13174204

Arne Meyer, NDR Info

https://www.ndr.de/info/wir_ueber_uns/meyer502.html

Petition gegen Kinderbeschneidung

Juli 21, 2012

الخِتان

al-ḫitān

Beschneidung

Edward von Roy

Mönchengladbach

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Berlin

20. Juli 2012

Pet 4-17-07-451-040847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, in welchem Schamanen oder Theologen juristisch folgenreich definierten oder immer noch definieren, was menschliche Wesensnatur (islamisch fiṭra)[1] oder rituelle Reinheit (ṭahāra)[2] ist.

Die Europäische Union hat sich im Jahr 2000 in ihrer Charta der Grundrechte deutlich zur Umsetzung der Kinderrechte bekannt, Artikel 24 Rechte des Kindes lautet:

(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Da wir körperliche Unversehrtheit und genitale Integrität für wichtig halten, insbesondere auch im Wissen darum, dass im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat jeder Jugendliche (Religionsmündigkeit) oder Erwachsene seine Religion jederzeit wechseln kann oder auch ohne Religion leben kann, stellen wir fest, dass es Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht zusteht, eine Entscheidung über Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und ästhetische Umgestaltung der Genitalien ihres Kindes zu treffen und in ein Ritual einzuwilligen, das lebenslange Spuren der Markierung als Zugehöriger zu einem traditionellen, so genannten kulturkreisbedingten oder religiösen Kollektiv hinterlässt. Auch das ebenfalls in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannte „Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen“, so steht es in Artikel 14 Recht auf Bildung, kann kein Freibrief für eine Beschneidungspraxis sein.

Bereits im März 2006 hat der Europarat den Mitgliedsstaaten nahegelegt, allen Kindern Chancengleichheit zu geben, unabhängig von ihrem Milieu oder familiären Hintergrund.[3] Eine nicht auf eigenen Entschluss, sondern durch den Elternwillen erworbene Genitalmutilation, nicht selten verbunden mit einer seelischen Traumatisierung, trägt eher zur gefühlten Andersartigkeit und zu einer dogmatische Reinheit herstellenden Segregation zu den Milieus der Unbeschnittenen bei und gerade nicht zu Integration und „Chancengleichheit.“

Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib)[4] und wird im bevölkerungsreichsten muslimischen Land, in Indonesien, von Wohltätigkeitsorganisationen bei nur zu vermutendem hohem Konformitätsdruck öffentlich angeboten und durchgeführt.[5] Auf diese Form der Beschneidung, nach den WHO-Kriterien ist sie eine Female genital mutilation (genauer: eine FGM vom Typ I),[6] kann, ebenso wie Jungenbeschneidung, StGB § 228 angewendet werden: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Nach dem Rechtsverständnis eines säkularen Rechtsstaats, der sich an den allgemeinen Menschenrechten orientiert, sind weder FGM noch MGM „gute Sitte“, sondern § 223 StGB Körperverletzung.

Was die oft bagatellisierte männliche Beschneidung (Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation“)[7] betrifft, können 14-jährige Jungen nicht als einwilligungsfähig gelten und vermutlich noch nicht einmal 16 jährige, weshalb keine jugendlichen Religionsmündigen, sondern erst Erwachsene ihrer eigenen MGM zustimmen könnten (was sozialpädagogisch, psychologisch oder medizinisch begründet keineswegs pauschal zu empfehlen ist).

Ein Kind, also einen nicht einwilligungsfähigen Menschen ohne medizinischen Grund, sondern lediglich zur Abwehr vermeintlicher böser Geister und Dschinnen oder zur Erlangung des Wohlwollens der elterlich vermuteten Gottheit am Genital zu operieren, finden wir, um Frau Merkels Wort aufzugreifen, tatsächlich nicht „komisch“.

Heute treffen wir auf säkulare Muslime oder auf Ex-Muslime, die das im gegenmodernen und aufklärungsverweigernden[8] Islam von Scharia und Fiqh selbstverständliche Recht der Eltern, den Körper des Kindes im Genitalbereich mit einer kultischen Operation zu verändern, in Frage stellen: „Ich verstehe deshalb die Aufregung um dieses Verbot nicht. Wir, die Muslime in Deutschland, sollten diese jetzige Diskussion als Chance begreifen, endlich bestimmte religiöse Rituale und Traditionen auf den Prüfstand der Demokratie zu stellen“, das sagt Ahmad Mansour, Diplom-Psychologe und Mitglied der Arbeitsgruppe „Präventionsarbeit mit Jugendlichen“ der Deutschen Islam Konferenz (DIK).

Mansour stellt ein auch sozialpädagogisch überzeugendes Qualitätskriterium für eltern- und kinderfreundliche Spiritualität auf: „Die Rechte der Kinder auf individuelle Freiheit zu ignorieren ist bei muslimischen Familien sehr verbreitet, Kinder werden als Mitglieder der Gemeinschaft erzogen und nicht als Individuen. Persönliche Bedürfnisse und Selbstentfaltungsversuche, die der kulturellen und religiösen Vorstellung der Eltern widersprechen, werden systematisch unterdrückt. Ein Verbot der Beschneidung dagegen wäre der wahre Ausdruck der Religionsfreiheit – die man seinen Kindern lässt!“[9]

Auch unter Juden wird das Beschneidungsritual seit und mit Sigmund Freud und Bruno Bettelheim kritisiert. Sehr plausibel argumentiert die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman: „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.“[10]

Die ohne medizinischen triftigen Grund vorgenommene rein rituelle orthodox-jüdische oder orthodox-islamische Zirkumzision und ebenso die schafiitische Mädchenbeschneidung sind Taten der Gewalt am Kind, gleichzeitig sind sie islamisch verpflichtend als wadschib (wāǧib) oder fard (farḍ). Schafiitische FGM und jüdische sowie gesamtislamische MGM gehören deshalb, auch unter Bezug auf BGB § 1631 (2), wo feststellt wird: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, nicht in Deutschlands Kinderzimmer, Festsäle, Krankenhäuser oder Arztpraxen. Die gottgegebenen Gesetze von Halacha oder Scharia missachten das Kindeswohl.

Dass traditionsverliebte oder besonders gottesfürchtige Eltern beteuern, nur das Beste ihres Kindes im Sinne zu haben kann uns eine genitale Mutilation am Kinderkörper nicht billigen lassen, noch weniger die Vermutung der religiösen Wortführer, die Beschneidungsgegner würden wertvolles Kulturerbe vernichten (entsprechend kann aufklärungshumanistische Beschneidungskritik nicht ihrerseits stammeskulturelles Erbe verteidigen, etwa unter Beschwörung des famosen Europäischen oder Christlich-Abendländischen, was Xenophobie oder Antisemitismus ja auch nur sehr dürftig bedecken würde).

Jahrhunderte lang hätte es kaum jemand für möglich gehalten, aber die Sklaverei ist auch weltweit überwunden worden. Ebenso sollte und kann die Jahrtausende alte Kinderbeschneidung global überwunden werden, in Köln, Teheran, Mekka und Jerusalem, auch wenn der beharrliche Doron Rabinovici da anscheinend gar keine Chance sieht: „Die Brit Mila wurde bereits unter Antiochus IV. verboten und in der Sowjetunion erschwert. Aber die Juden hielten daran fest und eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen, bloß weil deutsche Richter es ihnen nicht gestatten.“[11]

Dass es mit dem beschneidungslosen neuen Ritual Brit Shalom (Covenant of Peace) und den Jews against Circumcision eine, zugegebenermaßen noch kleine, Bewegung bewusst jüdischer Zirkumzisionsgegner gibt, deutet Rabinovici, der die Jungenbeschneidung nicht etwa abschaffen will, sondern dem es darum geht, „Schmerzbehandlung und die medizinische Wundversorgung zu verbessern“, den Lesern der Süddeutschen immerhin an. Den MGM-Kritikern, die Rabinovici pauschal ein wenig in die Ecke von Rassismus und Antisemitismus rückt, unterstellt er hintergründig schwelende „Kastrationsangst“ und unter Kindeswohl versteht der Religionsfreund die grundsätzlich begrüßenswerte Frage: „Wäre es nicht sinnvoll, nicht nur an Biologie und Medizin zu denken, sondern auch an das politische Klima, in dem wir leben wollen?“ Ob hierzulande Grundgesetz oder himmlisches Gesetz gelten soll fragen wir uns ebenfalls, und wünschen uns eine Gesellschaft mit ganz vielen Ex-Muslimen, säkularen Juden und säkularen Muslimen und ohne blutige religiöse Riten.

Cahit Kaya, österreichischer Ex-Muslim, begrüßt ein Verbot der medizinisch nicht indizierten Beschneidungen an Kindern: „auf alle Fälle in der gesamten EU … Was die Gläubigen dann im Erwachsenenalter machen, soll in ihrer Entscheidungsfreiheit bleiben.“ Kaya kennt den Gruppenzwang und die Mauer des Schweigens ebenso wie den vielfachen Wunsch nach einer Abkehr vom Sünnet-Ritual: „Oft sieht es hinter den Kulissen ganz anders aus. Aber es wagt niemand, sich gegen seine Religionsgemeinschaft zu stellen. In Wahrheit wären nämlich viele muslimische Eltern sogar froh, wenn ein Beschneidungsverbot kommt. Sie hätten dann einen Vorwand, ihren männlichen Kindern diese Prozedur zu ersparen.“[12]

Seine heutigen gesundheitlichen Belastungen, nämlich Schlafstörungen führt Menschenrechtsaktivist Kaya auf seine als Kind erfahrene Zirkumzision zurück: „Ich wurde von meinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht und dort alleingelassen, ohne zu wissen, was mit mir passiert. Das ist für ein Kind sehr belastend. Auch später in der Schule war ich immer der Markierte“[13] (Multikulturalisten könnten jetzt natürlich vorschlagen, gleich alle männlichen Kinder zu beschneiden, damit sich kein Junge mehr als Außenseiter bzw. markiert und stigmatisiert fühlt).

Fuat Sanac, Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft in Wien, fragt im selben Artikel vorwurfsvoll nach außerislamischer Mutilation wie Piercings und Brustvergrößerungen – eine sinnvolle Frage, aber was ist denn, wenn sich der junge Mann das Piercing in der Penisvorhaut anbringen möchte, er aber auf Elternwunsch als Kind religiös beschnitten wurde?

Die rituelle Beschneidung – auch die Jungenbeschneidung – ist Gewalt und zerstört die körperliche Unversehrtheit, und wenn sich die Bundesrepublik einerseits zum kindlichen „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ (BGB § 1631 (2)) verpflichtet und andererseits jetzt vor den Forderungen der Vertreter der religiösen Gruppen einknickt, dann und erst dann, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, macht sich Deutschland zur „Komikernation“ – und auch beim Verstoß gegen Artikel 24 (3) des Übereinkommen über die Rechte des Kindes, bei der sich die Vertragsstaaten verpflichten „überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind“ abzuschaffen. Die Beschneidung, noch so „fachgerecht“ (Drucksache 17/10331) vorgenommen, formt das Genital auf archaisch tabubefrachteten und angeblich heilssichernden Elternwunsch um, zerstört die genitale Integrität des Kindes und ist ein schädlicher Brauch – bei Mädchen und bei Jungen.

FGM, auch die immer noch bagatellisierte Klitorisvorhautbeschneidung (zu FGM Typ I) sowie MGM sind eine Form körperlicher und seelisch-geistiger Gewaltanwendung, deshalb verbieten sich beide blutige Rituale durch das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), wo es in Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (1) heißt:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.[14]

Der Bundestag ist über die Aktivität der Pro-MGM-Lobby informiert, wie der kulturell gegenmoderne Inhalt der Drucksache 17/10331 beweist,[15] der den muslimischen Säkularen und den Ex-Muslimen in den Rücken fällt und sowieso allen angeblich auch im 21. Jahrhundert auf die Körperideologien und Reinheitsvorstellungen von Halacha oder Scharia zu verpflichtenden und am Genital entsprechend zurecht zu schnitzenden Jungen; wir zitieren den Skandal:

Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Berlin, den 19. Juli 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Rainer Brüderle und Fraktion

Ohne unnötige Schmerzen. Das steht da wirklich. Die integrierte Amputation der Vorhaut gelange ins deutsche Gesetz – für alle dem Ritual zu unterwerfenden Jungen ohne unnötige Schmerzen. Beschnittenes Kindeswohl – mit den auf himmlischen Befehl dazugehörigen nötigen Schmerzen. Wieviel Schmerzen sind jedem, Abrahams Beispiel treu bleibenden bzw. schariapflichtigen Kind denn bitteschön zuzumuten, Generation für Generation?

Womöglich um künftige illegale Hinterhofbeschneider oder schlechte medizinische Standards im Ausland und damit ganz viele medizinische Komplikationen verhindern zu lassen, ruft man also nach der von Ägyptens politischem Handhaben der FGM sattsam bekannten Medikalisierung.

Drucksache 17/10331 begründet so:

Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung.

Herr Kauder, Frau Hasselfeldt, Herr Dr. Steinmeier und Herr Brüderle mit ihren Fraktionen verlangen jetzt nicht etwa von den Innehabern der Deutung dessen, was unter Islamisch oder Jüdisch zu verstehen ist, die Zirkumzision, dieses Fleischopfer im Tempel der elterlichen Selbstvergewisserung und Gewissensberuhigung für die nächsten Jahrtausende in den Bereich des religiös Dezentralen oder Überflüssigen zu verschieben.

Ob jüdisch oder islamisch, die männliche Beschneidung stammt aus der Sozialstruktur und dem Zeitalter der Steinigung der Ehebrecherin. Burka und Steinigung haben im Islam auch eine ziemlich „zentrale religiöse Bedeutung“, glaubt man Islamkennern wie Ayatollah Chomeini, den afghanischen Taliban oder Nigerias Boko Haram. Auch Zia-ul-Haq erklärte die Steinigung für islamisch.[16]

Das Mädchen steht genau so unter dem Schutz des Grundgesetzes wie der Junge, beide haben denselben Rechtsanspruch auf körperliche Unversehrtheit. Drucksache 17/10331 hingegen will den Jungen versehren und das Mädchen nicht.

Was ist mit der authentisch religiösen nämlich echt islamischen FGM, die zwischen Kuala Lumpur und Kurdistan zwar mindestens aus dem Entfernen der Klitorisvorhaut bestehen kann? Diese Form der FGM ist dort und andernorts leider immer noch „sozial akzeptiert“ (so verteidigt Drucksache 17/10331 die MGM). Sie gilt, wie uns der von Saudi-Arabien aus arbeitende Scheich al-Munajjid versichert, auch außerhalb der Rechtsschule der Schafiiten als ehrbare Glaubensfrömmigkeit, je nach elterlichem Wohlwollen mit der völlig islamischen Kappung der Klitoris; und Allah weiß es am besten: „Wenn der Kitzler groß ist, sollte ein Teil von ihm entfernt werden, if the clitoris is large, then part of it should be removed. And Allah knows best.“[17]

„Der Inhalt des Kindeswohls wird im Regelfall von den Eltern bestimmt“ (Drucksache 17/10331), hier könnte Scheich Yusuf al-Qaradawi zustimmen und hat die Mädchen noch nicht einmal vergessen: „Wer jetzt denkt, es sei im Interesse seiner Töchter, sollte es tun, whoever finds it serving the interest of his daughters should do it.“[18]

Mit der durch Kauder, Hasselfeldt, Steinmeier und Brüderle betriebenen Erweckung von Schuldgefühlen unter offensichtlichem Aufgreifen des grausamen und unbedingt zu verurteilenden Holocaust (auch die einzige Demokratie im nahen Osten, den Staat Israel verteidigen wir unbedingt) arbeitet die Andeutung „Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“, so, als ob beschneidungskritische Atheisten, Traditionskritiker oder Säkulare, darunter selbstverständlich auch Muslime und Juden (auch in Israel),[19] einen Völkermord planen würden, der jetzt, im letzten Augenblick, nur mit dem deutschen Elternrecht auf jederzeitige Amputation des kindlichen Präputium abzuwenden wäre.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte sich Dieter Graumann: „Wir beschneiden männliche Säuglinge seit 4000 Jahren, und wir wollen das auch noch mindestens weitere 4000 Jahre lang tun“.[20] Der Präsident des Zentralrats der Juden führte die Leserschaft gekonnt mit einem – seitdem in der Presse in unzähligen Varianten wiederholten – „Wir brauchen Rechtssicherheit“ in die Irre, in Wirklichkeit hat das Urteil des Kölner Landgerichts (151 Ns 169/11) genau diese eben hergestellt, die Rechtssicherheit nämlich.

Graumann hingegen erblickt einen: „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.“ Einen „Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ des männlichen Kindes und späteren Erwachsenen sieht der Religionsfunktionär nicht. Ein unbeschnittener männlicher Jude ist für den biblischen Schöpfergott ja vielleicht gar kein schlimmer Gräuel, auf Erden und für Herrn Graumann aber sehr wohl.

Die Vorhautbeschneidung (der schafiitischen muslimischen Mädchen oder der muslimischen oder jüdischen Jungen) transportiert patriarchalische Frauen- und Männerbilder. Das Kind hat Schmerzen zu erdulden, der Stamm das Recht, des kindliche Genital zum Bluten zu bringen. Viele Eltern sind gezwungen, das Kind zu belügen mit einem sinngemäßen: Das ist nicht schlimm, oder: Das muss so sein.

Kein Mufti oder Scheich, kein Imam einer deutschen Moschee findet bislang den Mut, zu sagen, dass es ein gelingendes muslimisches Leben auch als männlicher Unbeschnittener geben könne. Drucksache 17/10331 unterstützt diese archaische Norm und will sie in die nächste und übernächste Generation tragen.

Mit der Jungenbeschneidung wird außerdem der heilige Ekel im Herabsehen auf die Kultur der Nichtbeschneider transportiert, die, wie die Unbeschnittenen selbst, im Islam von Scharia und Fiqh als sittlich minderwertig anzusehen sind. Die fromme Muslima soll sich vor dem Gedanken ekeln, mit einem Unbeschnittenen Sex zu haben – genau hier sollten modern denkende Pädagogen (und modern denkende Politiker) sehr wohl aufklärend dazwischenreden.

Die islamische MGM sexualisiert kleine Jungen wie Mädchen gleichermaßen, sie dramatisiert (wie es auch der Hidschab macht) das irdische Sexuelle als Schlachtfeld zwischen Licht und Finsternis, scheuen Engeln und versuchenden Satanen, Weg ins Paradies oder Weg ins Höllenfeuer.

Dieses Menschenbild der mit Koransuren und Hadithen begründeten Homophobie, Misogynie und Entwürdigung der Nichtmuslime will der am 19.07.2012 gestellte Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen) legalisieren und wird, wenn er nicht verhindert werden kann, auch der bekennende Islamische Religionsunterricht (IRU) demnächst in unsere Lehrer- und Klassenzimmer einbringen.

Kritik an der islamischen MGM darf nämlich auch im IRU offensichtlich nicht bekennend gelehrt werden und traut sich an einer deutschen staatlichen Schule schon seit vielen Jahren kein Lehrer mehr auszusprechen – aus Angst vor Gefährdung des schulischen Friedens. Man beschwört allerdings, gerade in kirchlichen Kreisen, auch lieber ein „friedliches Zusammenleben“,[21] auf Einhaltung der Standards der AEMR und auf ein Zurückweisen des immer noch allzu viele Verfassungen so genannter islamischer Länder prägenden Schariavorbehalts verzichtet man.

Die schariatreuen Islamverbände des Koordinierungsrats (KRM) dürfen den Bekenntnisinhalt des Islamischen Religionsunterricht bestimmen, und da wird es wohl bekennend und versetzungsrelevant heißen: Nach der Sunna (Hadith: Sahih Buchari Nr. 5891)[22] muss jeder Junge beschnitten sein, also auch du! Das ist der kulturelle Standard von Initiationsriten in den Jägerbund und erinnert an das von Nelson Mandela beschriebene Ukwaluka-Beschneidungsritual der Xhosa, bei dem der zum vollwertigen Mann und vollwertigen Menschen Gemachte auszurufen hat: „Ich bin ein Mann – Ndiyindoda!“ Manche der in der folgenden Nacht aufgeweckten Initiierten sollen ihre abgetrennte Vorhaut und damit ihre Jugend eigenhändig begraben; alle werden für einige Zeit als Zeichen ihrer neuen Reinheit am ganzen Körper weiß bemalt.[23]

Deutschlands Politik- und Religionslehrern ist zuzumuten, die Jungenbeschneidung der australischen Aboriginees, afrikanischen Xhosa, Juden oder Muslime nicht zu tolerieren oder gar pauschal zu „integrieren“, sondern unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht des Kindes oder Jugendlichen über den eigenen Körper und die Universalität der Menschenrechte zu kritisieren – aber wie soll das zeitnah funktionieren, wenn das 2012 noch nicht einmal der Deutsche Bundestag wagt?

Das Landgericht Köln beschreibt die lebenslangen Folgen der genitalen Mutilation genau: „Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert.“[24] Über die dauerhaften und vielleicht ebenfalls irreparablen seelischen Folgen der bei der Beschneidung erlittenen Traumatisierung endlich offen zu reden sollte unsere gemeinsame zukünftige Aufgabe sein.

Die gestern im Bundestag hastig thematisierte männliche Beschneidung ist mit nennenswert häufigen, teilweise schweren gesundheitlichen Risiken verbunden; die Quelle nennt und zeigt im Bild Hautbrücken (Skin-bridges), Vernarbungen (Scarring) und Krampfadern (Varicose veins). Die Zirkumzision ist immer eine Schädigung; bei Männern ist die noch so „fachmännisch“ durchgeführte Beschneidung mit einem Verlust von bis zu 75 % an peniler Sensitivität verbunden.[25]

Wir erinnern noch einmal Artikel 24 (3) der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Eine poetische, aber wichtige Frage sicherlich auch zum Thema Zirkumzision finden wir beim Künstler Herbert Grönemeyer. Auch die Abgeordneten des Bundestags könnten sie sich stellen, wenn sie „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung“ (Drucksache 17/10331) über den gestern eingeforderten Gesetzentwurf und damit für oder gegen eine Legalisierung der Jungenbeschneidung abstimmen werden.

Wann ist ein Mann ein Mann?

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

[1] Muhammad said that there are five acts of fitra. (Editor’s note: The translated hadith collections say that following fitra means adhering to the tradition of the prophets, taking the right path or following Islam.) The five acts of fitra enumerated by Muhammad are: circumcision, shaving one’s pubic hair, plucking out the hair under one’s armpits, cutting one’s nails and clipping one’s moustache to keep it short. It was reported that the last four of these should not be neglected for more than forty nights.

In one hadith, there are ten acts of fitra listed: those above excluding circumcision and six more: letting one’s beard grow, using a tooth-stick, snuffing up water into one’s nose, washing the joints of one’s fingers, cleaning one’s private parts with water and rinsing one’s mouth.

Yomatari’s Laws of Religion

Laws of Islam Concerning Ritual Purity and Cleanliness

from the Holy Qur’an, major hadith collections

and Islamic jurisprudence

http://www.religiousrules.com/Islampurity09grooming.htm

Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)

Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).

Bei der Beschneidung gilt, dass mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muss.

Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:

Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.

Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib [wadschib, farḍ]

Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.

ENFAL

http://www.enfal.de/hitan.htm

wadschib (farḍ)

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioeses_verpflichtung.htm

Farḍ. In Indonesian, wajib also means obligatory, since the word is derived from Arabic.

http://en.wikipedia.org/wiki/Wajib

The point here is that the religion of Allaah is haneefiyyah (pure monotheism) which fills the heart with knowledge and love of Him and sincerity towards Him, and worship of Him alone with no partner or associate, and which marks the body with the characteristics of the fitrah, namely circumcision, removal of the pubic hair, trimming the moustache, cutting the nails, plucking the hair from the armpits, rinsing the mouth, rinsing the nose, using the siwaak (toothbrush made from twigs from a certain tree) and cleaning oneself after elimination of urine or faeces.

So the fitrah of Allaah is manifested in the hearts of the haneefs and on their bodies.

(Tuhfat al-Mawdood bi Ahkaam al-Mawlood by Ibn al-Qayyim, p. 351)

http://www.islam-qa.com/en/ref/7073

[2] TAHARA (Cleanliness or Purification)

Islam requires physical and spiritual cleanliness. On the physical side, Islam requires Muslims to clean their bodies, clothes, houses, and community, and they are rewarded by God for doing so. While people generally consider cleanliness desirable, Islam insists upon it and makes it an indispensable fundamental of religious life. In fact, books on Islamic jurisprudence often contain a whole chapter on this very requirement.

http://www.thewaytotruth.org/pillars/tahara.html

The Holy Qur’an does not impose an obligation on parents to circumcise their children, but the prophet Mohammed is reported to have stated that „Circumcision is a sunnah (customary or traditional) for the men. Most references to male circumcision occur in the examples and traditions of the Prophet (peace be upon him). Therefore the scholars strongly recommend circumcision for male.

From this point of view, traditionally, adult male converts to Islam are encouraged to undergo the operation.

Furthermore, besides submission to the Will of God, male circumcision is an important ritual aimed at improving cleanliness. Therefore, in Arabic, circumcision is also known as tahara, meaning purification or cleanliness.

Islam strongly emphasises cleanliness and purification both spiritual and physical. The mental and spiritual purification cleanses the heart while the social and physical purification cleanses the body as in circumcision. It also indicate that circumcised males are regarded as more pure (clean).

Although circumcision is not one of the Five Pillars of the Faith, which consist of: the profession of faith, daily prayer, fasting at Ramadan, giving money to the poor (charity), and the pilgrimage to Mecca. However, this ritual is an act of purification and connects the person to the Prophet Ibraheem (peace be upon him) and his religion, Islam.

The Qur’an says: „Allah does not want to place burden on you. Rather, He wants to purify you and to complete His favours to you so that you may be grateful.“ [The Holy Qur’an 5:7]

The Hadith, the acts and the approvals of the Prophet Muhammad (peace be upon him) together constitute the Sunnah. This is the second source of Islamic Law.

http://convertingtoislam.com/circum.html

[3] In March 2006, the European Council requested the Member States “to take necessary measures to rapidly and significantly reduce child poverty, giving all children equal opportunities, regardless of their social background”.

Towards an EU Strategy on the Rights of the Child

Brussels, 4.7.2006

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:EN:PDF

[4] Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

Clarification: Shaykh Nuh Keller translates and comments in his Reliance of the Traveller:

“Circumcision is obligatory (Shaykh ‘Umar Barakat: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. bazr) of the clitoris (Shaykh Nuh Keller: not the clitoris itself, as some mistakenly assert).”

Shafi’i Institute

http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

In the Shafi’i Scool, circumcision is necessary for both men and women. (Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300) It is recommended for a child’s guardian to circumcise it during infancy, while not obligatory. It is obligatory that one be circumcised after reaching puberty. (Ibid p. 302-03)

http://www.shafiifiqh.com/is-delaying-circumcision-past-puberty-a-sin/

[5] A Cutting Tradition. By SARA CORBETT. The New Yok Times. Published: January 20, 2008

http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html

Inside a Female-Circumcision Ceremony. Photo: Stephanie Sinclair

http://www.nytimes.com/slideshow/2008/01/20/magazine/20080120_CIRCUMCISION_SLIDESHOW_index.html

[6] Clitoridectomy: partial or total removal of the clitoris (a small, sensitive and erectile part of the female genitals) and, in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris).

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

FGM is classified in 4 types: type I involves excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris; Female genital mutilation is usually done without anesthesia and in poor conditions by elderly women specially designated for this task. This may lead to unintended additional damage, even after type I FGM, with the development of subsequent complications. Our study documents the occurrence of long-term sequelae after type I FGM. The long duration of symptoms reflects the amount of unnecessary anxiety, shame, and fear these girls and women felt before seeking medical care. Therefore, an increased awareness of long-term complications after type I FGM is necessary.

Epidermal clitoral inclusion cyst after type I female genital mutilation

Abdulrahim A. Rouzi, FRCSC, Othman Sindi, FRCSC, Bandar Radhan, Facharzt, and Hassan Ba’aqeel, FRCSC

Jeddah, Saudi Arabia

http://ipac.kacst.edu.sa/edoc/2004/142869.1-20040300096.pdf

[7] Merkel – „Wir machen uns zur Komikernation“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108304605/Merkel-Wir-machen-uns-zur-Komikernation.html

[8] Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Quelle: CIBEDO – Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

[9] „Viel zu lang hat der Staat keine klare Position bezogen, viel zu lang haben die muslimischen Verbände diese Auseinandersetzung vermieden und nur emotional reagiert. Es ist für uns Muslime höchste Zeit, den Mut aufzubringen, diese Diskussion innerislamisch zu führen und dabei in Kauf zu nehmen, uns eventuell von dem einen oder anderen unserer Rituale zu verabschieden. Das Vorhaben der deutschen Regierung, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern zu erlassen, setzt da leider genau das falsche Signal.“

Ahmad Mansour. WELT 18.07.2012

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108321226/Muslime-muessen-endlich-offener-diskutieren.html

[10] Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

http://hpd.de/node/13768

[11] Doron Rabinovici, Süddeutsche 11.07.2012

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075

„Eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen.“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075-2

Doron Rabinovici, 1961 in Tel Aviv geboren, lebt seit 1964 in Wien. Er ist Schriftsteller, Essayist und Historiker. … 2007 Willy und Helga Verkauf-Verlon Preis des DÖW für österreichische antifaschistische Publizistik [DÖW = Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes]

http://www.rabinovici.at/bio.html

DÖW – Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

http://www.doew.at/

[12] Brigitte Warenski: „Viele Eltern für Beschneidungsverbot“. Tiroler Tageszeitung vom 16.07.2012

http://www.exmuslime.at/%E2%80%9Eviele-eltern-fur-beschneidungsverbot/

[13] Noch heute fühle er sich manchmal ausgeliefert – was ihm schlaflose Nächte bereitet. Kaya will helfen, anderen Kindern dieses Schicksal zu ersparen. Gemeinsam mit der Initiative gegen Kirchenprivilegien machte er Dienstag gegen die Beschneidung von Kindern mobil – womit die deutsche Debatte endgültig nach Österreich übergeschwappt ist.

Kurier vom 17.07.2012

http://kurier.at/nachrichten/4503967-beschneidung-was-ist-mit-piercing.php

[14] Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358176/publicationFile/3609/UNkonvKinder1.pdf

[15] Drucksache 17/10331 vom 19.07.2012 (elektronische Vorab-Fassung)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

[16] The Federal Sharia Bench declared rajm, or stoning, to be un-Islamic; Zia-ul-Haq reconstituted the court, which then declared rajm as Islamic. …

Pakistan. Zia-ul-Haq’s Islamization. Blasphemy Laws. Description, Penalty.

298A Use of derogatory remarks etc., in respect of holy personages 3 years imprisonment, or with fine, or with both

295B Defiling, etc., of Quran Imprisonment for life

295C Use of derogatory remarks, etc.; in respect of Muhammad Death and fine

http://en.wikipedia.org/wiki/Zia-ul-Haq%27s_Islamization

[17] Ibn Qudamah (may Allah have mercy on him) said, in his book al-Mughni:

Circumcision is obligatory for men, and it is an honour for women, but it is not obligatory for them. This is the opinion of many scholars. (Imam) Ahmad said: For men it is more strictly required, but for women it is less strictly required.“ (al-Mughni 1/70).

Circumcision of the female consists of the removal of a part of the clitoris, which is situated above the opening of the urethra. The Sunnah is not to remove all of it, but only a part. (al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah 19/28).

In this matter, it is wise to follow the interests of the female: if the clitoris is large, then part of it should be removed, otherwise it should be left alone. This size of the clitoris will vary from woman to woman, and there may be differences between those from hot climates and those from cold climates.

A hadith on the topic of female circumcision has been attributed to the Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him), according to which he said: „Circumcision is a Sunnah for men, and an honour for women,“ but there is some debate as to the authenticity of this hadith. See Silsilah al-Ahadith al-Da‘ifah by al-Albani, no. 1935.

How circumcision is to be performed is mentioned in the hadith narrated by Umm ‘Atiyah, may Allah be pleased with her, according to which a woman used to perform circumcisions in Madinah. The Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him) told her: „[La tanhaki (ikhtafidna wa-la tanhikna)] Do not abuse (i.e. do not go to extremes in circumcising); that is better for the woman and more liked by her husband.“ (Reported by Abu Dawud in al-Sunan, Kitab al-Adab; he said this hadith is da’if [ḍaʿīf, weak, schwach]

Islam Q&A

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://islamqa.info/en/ref/427/circumcision

[18] Sheikh Yusuf al-Qaradawi is the Sunni Islamic world’s foremost Shariah scholar. He is the head of the International Association of Muslim Scholars and European Council for Fatwa and Research [ECFR]. … Qaradawi, who has been described as the Muslim Brotherhood’s spiritual and ideological leader, issued a fatwa asserting that “circumcision is better for a woman’s health and it enhances her conjugal relation with her husband” and that, “ whoever finds it serving the interest of his daughters should do it, and I personally support this under the current circumstances in the modern world.”

http://sheikyermami.com/2012/04/22/female-genital-mutilation-is-part-of-the-sunna-of-the-prophet-part-ii/

[19] Brit Shalom is a non-cutting naming ceremony which replaces Brit Milah (ritual circumcision) for newborn Jewish boys. It is not intended for boys who have previously been circumcised in a hospital. It can be similar to the naming ceremony traditionally used for baby girls. It may be performed by a Rabbi or other experienced lay leader. If desired, celebrants can aid parents in devising their own ceremony. It has also been termed Alternative Brit (or Bris), Brit B’li Milah (Covenant without cutting) and Brit Chayim (Covenant of Life).

Not all the celebrants listed are opposed to Brit Milah. However, they are all committed to providing service to families unwilling to circumcise their sons, by officiating at Brit Shalom ceremonies. This list is continually being updated.

http://www.circumstitions.com/Jewish-shalom.html

JAC, Jews Against Circumcision, is a diverse group of Jews from every english-speaking country on the planet. We range in observance from Secular Jews to Orthodox. We even have some Rabbis in our group. We also consist of people from every socio-economic class and education level.

We have come to realize that mutilating a male’s genitalia in the name of religion is not acceptable. We are not superstitious and uneducated people anymore. No loving God would demand this. It is ridiculous to think so.

As you read through this website, you will see the various arguments: medical, Jewish, sexual, etc. to not circumcise. Please read and think about the content of this website. You’ll be doing a mitzvah.

Brit Shalom, Covenant of Peace, is the only acceptable naming ceremony in the modern age.

http://www.jewsagainstcircumcision.org/

[20] Nach dem Bekanntwerden des Kölner Urteils am 26. Juni, wonach Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar sei, handelte der Zentralrat der Juden schneller als die muslimischen Verbände. Noch am gleichen Tag teilte er mit, das Urteil stelle einen „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ dar. Der Koordinationsrat der Muslime hingegen war zunächst nicht sprachfähig.

FAZ vom 17.07.2012, Uta Rasche: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-lobbyarbeit-mit-kollateralnutzen-11823361.html

[21] CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN VON MUSLIMEN UND CHRISTEN IN INDONESIEN

Pfarrerin Ati Hildebrandt Rambe

http://www.bruecke-nuernberg.de/pdf/weltreise/Christen%20und%20Muslime%20in%20Indonesien.pdf

Angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen in Nigeria unterstrich Zollitsch während der Begegnung seine Solidarität mit den Christen des afrikanischen Landes. „Ein friedliches Zusammenleben zwischen Christen und Muslimen ist notwendig. Nigeria ist eine Nation, die zum Dialog aller gesellschaftlichen und religiösen Gruppen fähig ist. Der Alltag ist aber immer wieder gefährdet“, so Zollitsch.

http://www.katholisch.de/Nachricht.aspx?NId=5191

KNA 02.01.2012 — Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat in seiner Neujahrspredigt ein friedliches Zusammenleben der Völker, Kulturen und Religionen der Welt gefordert.

http://www.cibedo.de/sanktegidio119133786366013385620.html

[22] Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zur Fitra gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.

http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,70/min,20/show,10/

[23] Just after the surgeon, inchibi, cuts the foreskin, he says to the initiate, “Yithi uyindoda,” or “Say: you’re a man!” At which point the initiate shouts, “ Ndiyindoda!” or “I’m a man!” In addition to this verbal recognition of the boy’s status as a young man, the young man also receives a new name. … The first midnight following the circumcision, the abakwetha are woken and sent out of the hut into the dark of the night to bury their foreskin. In Mandela’s words, “The traditional reason for this practice was so that our foreskins would be hidden before wizards [Anm.: Zauberer, Hexenmeister] could use them for evil purposes, but, symbolically, we were also burying our youth.”

The next weeks or months are spent together as abakwetha secluded from regular society in the itonto. During this time of physical healing the young men are brought further into manhood by learning the histories and mysteries of the Xhosa men. During this time of seclusion, the young men are smeared with a white clay or chalk as a symbol of their new purity.

Samuel D. Giere, PhD: “This is my world!” Son of Man (Jezile) and Cross-Cultural Convergences of Bible and World

http://www.wartburgseminary.edu/uploadedfiles/Campus_Community/Faculty_Course_Materials/Giere/S%20D%20Giere%20-%20This%20is%20my%20world%20-%20Son%20of%20Man%20and%20Cross-Cultural%20Convergences%20of%20Bible%20and%20World%20-%20SBL%20-%20Nov%202010.pdf

[24] Kölner Landgericht Az. 151 Ns 169/11

http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

[25] Intact men enjoy four times more penile sensitivity than circumcised men, according to the „Fine-touch Pressure Thresholds in the Adult Penis“ article published today in the British Journal of Urology International.

http://www.nocirc.org/touch-test/touchtest.php

P H O T O G A L L E R Y – Introduction to the natural, intact penis

To fully appreciate the damage caused by circumcision, one must understand how the natural, intact penis should look and function. The photos on this page show the way that Nature/God intended the human penis to look and function.

Exterior Appearance of the Natural Penis (Flaccid)

Just as the female genitalia exhibit a wide variety of appearances of the labia and female foreskin (see the book „Femalia“), so too does the male foreskin reveal a wide variety of length, thickness and coloration. In the adult male, the foreskin accounts for 1/3 to 1/2 of the skin system of the penis, or about 15 square inches of erogenous inner and outer foreskin tissue.

http://www.circumcisionharm.org/gallery%20intact.htm

P H O T O G A L L E R Y O F D A M A G E – Page 1

Images here reveal both routine and extraordinary damage from circumcision in infancy or childhood (physical damage only).

It does not account for adverse sexual, emotional/psychological, spiritual or self-esteem outcomes from the physical damage.

While the extremes of male and female genital cutting may differ in the effects upon individuals, one common denominator is the fact that no matter how „serious“ or „minor“ the public may perceive the differences in harm to be, the damage is often an all-consuming issue to the individual who must live with the loss of their inherent genital integrity, especially when the genital loss and scars were imposed on them when they could not consent, refuse or escape.

http://www.circumcisionharm.org/gallery1.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery2.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery3.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery4.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery5.htm

A Gallery of Circumcisions

Hautbrücken 1. Skin-bridges

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched1sb.html

Vernarbungen 3. Scarring

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched3sc.html

Krampfadern 5. Varicose veins

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched5va.html

Edward von Roy

Mönchengladbach

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Berlin

17.09.2012

Pet 4-17-07-451-040847

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung

Marlene Rupprecht (SPD) am 19. Juli 2012, Plenarprotokoll 17/189

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Vergabe des Aktenzeichens (Petitionsnummer) für meine Petition vom 20. Juli 2012. Sie schreiben:

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Unzufrieden und sehr besorgt bin ich darüber, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert worden ist; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine mir unbekannte Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben.

Ich habe aber unmissverständlich vom BGB gesprochen, und gar nicht vom StGB:

möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

Ich bitte deshalb hiermit den Petitionsausschuss, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

Ich bin weiterhin etwas verärgert und sehr besorgt, da, wie Sie selbst schreiben: “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM, Jungenbeschneidung bei Xhosa und Aboriginees sowie Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge (§ 1631 BGB) zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann nicht “eingegangen werden kann.”

Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre, da grundrechtswidrig, nicht zu akzeptieren; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale, nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform:

Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.

Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit, Traditionspflege und (juristisch falsch verstandenen) Fürsorge geraubt werden dürfe.

Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie liegt da natürlich falsch und weiß das, und der Bundestag weiß das auch und wird in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zirkumzisionsfreunden Angela Merkel und Volker Beck sowie dem Ethikrat argumentativ folgt. Das Parlament wird dann, so ist jetzt zu befürchten, dem Druck der global und gegenmodern aktiven religiösen Lobbygruppen nachgeben, nicht zuletzt den legalistischen Parteigängern der Scharia.

Dann hätte sich das angeblich vom Himmel herab gekommene, frauenfeindliche und kinderfeindliche Islamische Recht nicht bewegt und das Grundgesetz nachgegeben. Das ist im säkularen Staat zu verhindern.

Zur ebenfalls bleibend grundgesetzwidrigen jüdischen Zirkumzision (Brit Mila) an Neugeborenen möchte der Petitionsausschuss bitte die angefügten drei Quellen Dr. Paul D. Tinari; David B. Chamberlain Ph. D. und Mosheh ben Maimon genannt Moses Maimonides zur Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

Q u e l l e n

A neurologist who saw the results to postulated that the data indicated that circumcision affected most intensely the portions of the victim’s brain associated with reasoning, perception and emotions. Follow up tests on the infant one day, one week and one month after the surgery indicated that the child’s brain never returned to its baseline configuration. In other words, the evidence generated by this research indicated that the brain of the circumcised infant was permanently changed by the surgery.

Dr. Paul D. Tinari, Ph. D.

http://www.drmomma.org/2009/10/mri-studies-brain-permanently-altered.html

In a definitive study of the types and degrees of crying during circumcision, psychologists and physicians at Washington University in St. Louis measured cries in exhaustive detail (Porter, Miller, & Marshall, 1986). They discovered that crying correlated with the invasiveness of the surgery. For the thirty babies in the study the frequency of cries shot up from 224 in the ten minutes before restraint, to 1,817 cries during the three minutes of lysis. There were almost as many cries in the following two minutes of clamping, pulling, and cutting.

Detailed sound portraits (spectrograms) of cries at different stages of the operation were easily sorted into separate piles by strangers who did not know what they were looking at. The variation and urgency of cries was obvious to adult judges who were listening. The degree of urgency matched the stages of wsurgical invasiveness and unmistakably represented degrees of infant pain.

Babies Remember Pain

David B. Chamberlain Ph. D.

PRE- AND PERI-NATAL PSYCHOLOGY, Volume 3, Number 4: Pages 297-310, Summer 1989.

http://www.cirp.org/library/psych/chamberlain/

The bodily injury caused to that organ is exactly that which is desired; it does not interrupt any vital function, nor does it destroy the power of generation. Circumcision simply counteracts excessive lust; for there is no doubt that circumcision weakens the power of sexual excitement, and sometimes lessens the natural enjoyment: the organ necessarily becomes weak when it loses blood and is deprived of its covering from the beginning. Our Sages (Beresh. Rabba, c. 80) say distinctly: It is hard for a woman, with whom an uncircumcised had sexual intercourse, to separate from him. This is, as I believe, the best reason for the commandment concerning circumcision. And who was the first to perform this commandment? Abraham, our father! …

This law can only be kept and perpetuated in its perfection, if circumcision is performed when the child is very young, and this for three good reasons. First, if the operation were postponed till the boy had grown up, he would perhaps not submit to it. Secondly, the young child has not much pain, because the skin is tender, and the imagination weak; for grown-up persons are in dread and fear of things which they imagine as coming, some time before these actually occur. Thirdly, when a child is very young, the parents do not think much of him; because the image of the child, that leads the parents to love him, has not yet taken a firm root in their minds. That image becomes stronger by the continual sight; it grows with the development of the child, and later on the image begins again to decrease and to vanish. The parents’ love for a new-born child is not so great as it is when the child is one year old; and when one year old, it is less loved by them than when six years old. The feeling and love of the father for the child would have led him to neglect the law if he were allowed to wait two or three years, whilst shortly after birth the image is very weak in the mind of the parent, especially of the father who is responsible for the execution of this commandment. The circumcision must take place on the eighth day (Lev. xii. 3), because all living beings are after birth, within the first seven days, very weak and exceedingly tender, as if they were still in the womb of their mother; not until the eighth day can they be counted among those that enjoy the light of the world. That this is also the case with beasts may be inferred from the words of Scripture: “Seven days shall it be under the dam” (Lev. xxii. 27), as if it had no vitality before the end of that period. In the same manner man is circumcised after the completion of seven days. The period has been fixed, and has not been left to everybody’s judgment.

The Guide of the Perplexed, Teil III, Kapitel XLIX

Moses Maimonides

Dalālat al-ḥā`irīn, hebräisch als More nevuchim, Führer der Unschlüssigen. Maimonides Hauptwerk entstand ungefähr zwischen dem Jahr 1176 und 1190 oder 1200

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

The Guide of the Perplexed, Übersetzung M. Friedländer (1903)

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

Pet 4-17-07-451-040847

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Herrn

Edward von Roy

Mönchengladbach

27.09.2012

Betr.: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Bezug: Ihre E-Mail vom 18.09.2012

Sehr geehrter Herr von Roy,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist eine Änderung der Struktur in Ihrem Sinne leider nicht möglich.

Inhaltlich werden selbstverständlich alle von Ihnen eingebrachten Aspekte geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

( … )