Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wahlleiter Kuckels

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An die

Bezirksregierung Düsseldorf

Düsseldorf

07.07.2014

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Wahlleiter bei den Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Mönchengladbach 2014, Bernd Kuckels

Vorab per E-Mail

Chronologie der Ereignisse

Zum 12. April dieses Jahres lud die ultranationalistische ADÜTDF (Graue Wölfe) per Facebook sowie mit Plakaten zu einem „Kultur- und Kunst Fest“ (KÜLTÜR VE SANAT ŞÖLENİ) in die Gesamtschule Volksgarten, bei dem Ali Kınık, Zafer İşleyen und Şemsimah Şener auftreten sollten.

Mit ihrem offenen Brief vom 08.04.2014 informierten die Beschwerdeführer die städtischen Entscheidungsträger über den rechtsradikalen Hintergrund des tatsächlichen Veranstalters des „Frühlingsfestes“ und davon, dass die drei Künstler der ultranationalistischen Musikszene der Grauen Wölfe zuzuordnen sind.

Alia Sembol über die Musikszene der Ülkücü-(„Idealisten-“)Bewegung der Grauen Wölfe:

Digitale und analoge Welt türkischer ultranationalistischer Musiker_innen von Alia Sembol

(…) Fazit

Die Texte dieser ultranationalistischen Künstler_innen und Sänger_innen handeln oft von der Überhöhung der türkischen Nation, von der Trauer um die gefallenen Soldaten und von der Schönheit bzw. der Liebe zur Türkei. Die hier behandelten Künstler_innen vereinigen die Aspekte des Militarismus und des völkischen Türkentums. Diese sind gleichzeitig ein Verbindungsmerkmal zwischen den Künstler_innen, die z. T. auf den gleichen Veranstaltungen auftreten.

In ihren Texten idealisieren sie die Heimat, wahlweise auch das Leid darüber in der Fremde (z.B. in Deutschland) von dieser “schönen“ Heimat getrennt zu sein. Der Soldat, der für seine Heimat stirbt und dennoch als Märtyrer unsterblich bleibt ist ein beliebtes Motiv der politisch aufgeladenen Texte aller Sänger_innen. Der Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Guerillas dient als Rechtfertigung für den Kampf -mit allen Mitteln – gegen den Separatismus in der Türkei und eines türkischen Territorialanspruchs. Die Auftritte werden von Allen der genannten Künstler_innen für Ansprachen an das Publikum genutzt. So wie etwa die von Yıldızdoğan, der seine Dankbarkeit über die riesengroße Idealisten-Bewegung ausdrücken muss bevor er sein nächstes Stück zum Besten gibt:

„Ich danke Allah dafür, dass es eine riesige große idealistisch nationalistische Partei der Bewegung gibt. Sie steht für die Unteilbarkeit unseres Landes. Sie sorgt für das Wehen unserer Fahnen. Sie ist der Garant, dass die Gebetsrufe des Muezzins niemals aufhören werden.“

Neben den oben genannten Künstler_innen Ahmet Şafak, Mustafa Yıldızdoğan, Seval Güleş sowie Ozan Arif, die ihre Arbeit im Spektrum der ATF, der Mutterorganisation der ultranationalistischen türkischen Vereine in Deutschland ausüben, gibt es auf der europäischen Ebene weitere Künstler_innen, die bspw. In Holland, Frankreich usf. aktiv sind. Die Berühmtheit von Ahmet Şafak, Mustafa Yıldızdoğan, Seval Güleş und Ozan Arif ist, wie im Text ausgeführt, nicht auf Deutschland beschränkt. Ali Kınık, Hüseyin Yilmaz, Ozan Emin und Şemsimah Şener sind weitere Künster, die sich auf den Listen der ultranationalistischen Rechten sowie auf den Ankündigungsplakaten der Münchener Veranstaltungen finden lassen. Die Liste derer, die sich der völkischen oder islamisch ultranationalistischen Sache verschrieben haben scheint lang.

Die Entschiedenheit dieser Künstler und Künstlerinnen mit der sie ihre oftmals hasserfüllten Inhalte zum Besten geben, erscheint vor dem Hintergrund der Worte Umberto Ecos “Man bleibt nicht an der Macht, in dem man die Liebe predigt, sondern in dem man Hass schürt” (Umberto Eco, Mein Leben), als Mittel zum Zweck. Kunst und Kultur sollen Hass und Großmachtphantasien transportieren. Nicht mehr und vor Allem nicht weniger.

München im Januar 2013

http://089-gegen-rechts.de/uploads/media/Tuerkische_ultranationalistische_Musiker_innen.pdf

Die Stadt Mönchengladbach sagte die bereits genehmigte Veranstaltung für den vorgesehenen Ort (Schulaula) am 10.04.2014 ab, ohne sich jedoch von der menschenverachtenden Haltung der Idealistenvereine gegenüber Minderheiten und politischen Gegnern zu distanzieren oder die ADÜTDF-Mitgliedschaft des Gemeinnützigen Türkischen Kulturvereins Mönchengladbach, der als Strohmann das Kulturfest angemeldet hatte, zu thematisieren.

Das Musikfest der Grauen Wölfe (die auch unter dem Kürzel ATF bekannt sind) verlegten die Organisatoren kurzerhand ins nahegelegene Alem, einen privaten Veranstaltungssaal. Anders als die in deutscher Sprache verfasste Stellungnahme der ATF zu dem Ereignis vorgaukelt, entsprach der Charakter des Konzertes wirklich nicht dem eines Frühlingsfestes, vielmehr vermittelt die türkische Darstellung den Eindruck einer hochkarätig besuchten politischen Veranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm. Jedenfalls war am 12.04.2014 praktisch die gesamte Führungselite der ADÜTDF Nordrhein-Westfalen anwesend: Präsident Şentürk Doğruyol, Vizepräsident Erdoğan Aktaş, KRV3, Regionalvorsitzender Adnan Altıntaş, KRV2, Landesvorsitzender Ahmet Şahin und KRV1 und Regionalvorsitzender Tansel Çiftçi; KRV bedeutet NRW.

10.04.2014

Stadt hat Mietvertrag für Schulaula gekündigt

Die Stadt Mönchengladbach hat den mit dem Gemeinnützigen Türkischen Kulturverein e.V. Anfang April geschlossenen Mietvertrag für eine Schulaula gekündigt. Der Verein hatte die Räume für einen Folklore- und Kulturabend im Rahmen eines für den 12. April geplanten Frühlingsfestes angemietet. Grund für die Kündigung ist die Tatsache, dass die im Vorfeld vom Antragsteller gemachten Angaben mit den Werbemaßnahmen für die Veranstaltung nicht übereinstimmen. Die Stadt Mönchengladbach sieht sich dadurch getäuscht. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Föderation der Türkisch Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland in Einladungen und bei Werbemaßnahmen als Mitveranstalter beziehungsweise alleiniger Veranstalter auftritt. In dieser Werbung ist auch der Charakter eines Frühlingsfestes nicht mehr erkennbar.

http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=522&user_wfp2pressenewsdetails_pi1%5Bnews_id%5D=13114&cHash=c81c6417164c38cf748b7b9188f1ef0e

Bericht der Türk Federasyon (ADÜTDF, Graue Wölfe) zum Mönchengladbacher Fest

KRV1 Mönchengladbach Kültür Şöleni

Kuzey Ren-Vestfalya (KRV) birinci Bölgemizden Mönchengladbach Ülkü Ocağımızın düzenlediği Kültür sanat şöleni tüm engellemelere rağmen muhteşem atmosferde gerçekleşti. Şölene ATF Genel Başkanımız Sayın Şentürk Doğruyol, Genel Başkan Yardımcımız Sayın Erdoğan Aktaş, KRV3. Bölge Başkanımız Sayın Adnan Altıntaş, KRV2. Bölge Başkanımız Sayın Ahmet Şahin ve KRV1. Bölge Başkanımız Tansel Çiftçi, GİK üyeleri ve çok sayıda vatandaşlarımız katılmışlardır.

Stellungnahme der ATF zum Kulturfest Mönchengladbach

Trotz Bestrebungen lokaler, populistischer Politiker war, das von unserem in Mönchengladbach angesiedelten Verein, organisierte Kulturfest ein großartiger Erfolg. Wir sind äußerst erfreut berichten zu können, dass die Bevölkerung Mönchengladbachs sich nicht von der Propaganda einiger lokaler Politiker beindrucken ließ, was sich auch in einer hohen Teilnehmerzahl widergespiegelt hat.

Die ATF möchte hiermit nochmal betonen dass die verschiedenen vielfältigen Kulturen in der Bundesrepublik Deutschland, die kulturelle Landschaft bereichern. Jegliche Gesinnung die andere Kulturen als eine Gefahr sehen, lehnen wir strikt ab. Wir bedauern, dass in einem vereinten Europa solches Gedankengut noch mit Wohlwollen aufgenommen wird. Umso mehr bedauern wir dass die ATF, die sich auf eine der tragenden Säulen des internationalen Menschenrechtsschutzes, der Inklusion stützt, als radikal oder faschistisch diffamiert wird. Inklusion bedeutet für uns, ALLEN in dieser Gesellschaft ein Höchstmaß an Gleichbehandlung, Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. In einer Gesellschaft, in der Bewerber mit ausländischen Vornamen, bei gleicher Qualifikation eine signifikant niedrigere Chance auf ein Vorstellungsgespräch haben als Bewerber mit deutschen Vornamen, kann man leider kaum von gelungener Inklusion sprechen.

Die ATF hat Integration schon immer als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess verstanden, zudem sowohl ALLE gesellschaftlichen Gruppen als auch die staatlichen Institutionen einen Beitrag leisten müssen. Leider müssen wir feststellen, dass eine Institution wie die ATF die für die freiheitlich demokratischen Werte eintritt, von einigen lokalen Politikern, ohne dass diese jegliche nachvollziehbare Anhaltspunkte für ihr „Urteil“ nennen, als radikal und faschistisch diffamiert wird. In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist es ein tragisches Ereignis, wenn versucht wird eine legale Veranstaltung ohne ein richterliches Urteil zu illegalisieren.

http://www.turkfederasyon.com/index.php/component/content/article/82-flashkategorie/921-krv1-moenchengladbach-kueltuer-soelenikw1704

Unsere einem Pressehinweis der WZ vom 10. April (Rechtsradikale Organisationen an Schule?) folgenden Recherchen ergaben, dass der TDIV seit 2010 als gewähltes Mitglied mit sechs Vertretern im Integrationsrat mitarbeitet, dass die Stadt Mönchengladbach mit dem Türkischen Kulturverein bereits 2012 und 2013 anlässlich des Interkulturellen Straßenfestes kooperierte und den Grauen Wolf Mehmet Gümüş (auch Ozan Mehmet Gümüş) in die Jury für den 2014 zum ersten Mal verliehenen Integrationspreis berief.

Die Pressequelle der WZ

Pikant ist auch: Nach Informationen der WZ steht der Antragsteller des „Frühlingsfestes“ auf einer Wahlliste für den neuen Integrationsrat der Stadt, der am 25. Mai gewählt wird.

http://www.wz-newsline.de/lokales/moenchengladbach/rechte-organisation-graue-woelfe-in-schule-1.1608807

1. Integrationspreis

Jury…Oberbürgermeister Norbert Bude, Integrationsbeauftragte Marion Blinten, Leiterin des Freiwilligenzentrums Mönchengladbach Frau Tanja Kulig, Vorsitzende des Integrationsrates Gülistan Yüksel MdB, sowie Herrn Giovanni Ferraro, Herrn Mehmet Gümüs und Herrn Peter Steier Mitglieder des Integrationsrates und Frau Kristin Bruks, Beraterin im Jugendmigrationsdienst des Diakonischen Werkes

https://de-de.facebook.com/guelistanyueksel/photos/a.568026236624016.1073741877.346662715427037/568060939953879/?type=1&permPage=1

Mehmet Gümüs als Sportwart im Ortsverein der Grauen Wölfe in Mönchengladbach

Der Verein Türk Kültür Derneği Mönchengladbach ist mit seiner als Fußballclub aktiven Eigengründung Turanspor ein regulärer „Idealistenverein“ (ülkü ocak) der ATF / ADÜTDF.

Türk Federasyon Mönchengladbach Ülkü Ocağı

Spordan sorumlu: Mehmet Gümüş

http://www.turkfederasyon.com/index.php/668-nrw1moenchgld27kong

Am 22.04.2014 wiesen die Beschwerdeführer die Stadt mit einem weiteren offenen Brief (Mönchengladbach im Griff der Grauen Wölfe) auf die personellen und organisatorischen Zusammenhänge rund um die lokale Ülkücü-Bewegung hin und forderten den damaligen Oberbürgermeister Norbert Bude als den Chef der Verwaltung und Chef der kommunalen Integrationspolitik dazu auf, derartige Kooperationen einzustellen und den gemeinnützigen Türkischen Kulturverein Mönchengladbach unverzüglich von der der Liste Anbieter und Angebote zur Integration und Migration zu streichen. Das ist bis heute (07.07.2014) nicht geschehen.

Gemeinnütziger Türkischer Kulturverein Mönchengladbach und Umgebung

http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=angebote-integration

http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=angebote-integration&user_wfp2vereine_pi1%5Bs_verein_id%5D=1343&user_wfp2vereine_pi1%5Baction%5D=show_detail&cHash=e94bbbc043a37098fbc2ae4a4d8b1ebf

Außerdem erhielten der Rat der Stadt Mönchengladbach, die für die Amtszeit 2010 gewählte Integrationsratsvorsitzende Gülistan Yüksel, die Landeswahlleiterin NRW Helga Block, der Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger und die Presse eine Kopie des ersten und zweiten offenen Briefes.

Am 27.05.2014 forderten die Beschwerdeführer mit dem dritten offenen Brief die Annullierung der Mönchengladbacher Integrationsratswahlen, die Streichung des TDIV als nicht wählbare Organisation aus den eingereichten Wahlvorschlägen und Neuwahlen. Da uns die genauen Zuständigkeiten durch die Angeschriebenen nicht genannt wurden, erhielten das Schreiben u. a. der Oberbürgermeister, der Wahlausschuss für den Integrationsrat, der Wahlvorstand für den Integrationsrat, der Rat der Stadt Mönchengladbach, die Integrationsratsvorsitzende Gülistan Yüksel, der 1. stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrats Giovanni Ferraro, die Landeswahlleiterin NRW Helga Block und die Landesregierung MIK (Abteilung 1, Referat 12, Abteilung 3, Referat 31). Auch die Bezirksregierung Düsseldorf erhielt eine Kopie. Die Stadt Mönchengladbach beantwortete unsere Schreiben nicht.

Wenigstens Oberbürgermeister Bude in seiner Funktion als Oberhaupt der Verwaltung und Chef der Integration („Er hatte im Frühjahr 2011 die Integration zur Chefsache erklärt und die entsprechende Stabsstelle Integrationsplanung und die Geschäftsstelle des Integrationsrates in sein Dezernat geholt“, MG-heute am 28.09.2012) hätte die Rechtsmäßigkeit der Wahl überprüfen lassen und die Öffentlichkeit informieren müssen.

Integration zur Chefsache erklärt

http://www.mg-heute.de/10891/neues-integrationskonzept-einstimmig-vom-rat-verabschiedet/

Mit dem Türkisch-Deutschen Integrationsverbund (TDIV, Türk Alman Uyum Birliği) kandidierte 2014 ein Zusammenschluss aus sechs lokalen Gründungsorganisationen, dem auch der Türkische Kulturverein Mönchengladbach (Türk Kültür Derneği, Erzbergerstraße) als Ortsverein der Grauen Wölfe (Türk Federasyon Mönchengladbach Ülkü Ocağı) sowie der IGMG-Moscheeverein (Islamisches Zentrum / Hz. Bilal-Moschee, Nordstraße) angehörte, welcher der Millî-Görüş-Bewegung zuzurechnen ist. Das Wahlplakat mit den Logos von ADÜTDF und IGMG liegt vor.

Mönchengladbach Ülkü Ocağı 28

http://www.turkfederasyon.com/index.php/668-nrw1moenchgld27kong

Mönchengladbach – Turkse Culturele Vereniging Mönchengladbach en omgeving, Erzbergerstraße [gemeinnütziger Türkischer Kulturverein Mönchengladbach und Umgebung]

http://afa.home.xs4all.nl/comite/adres.html

Bereits 2010 stellte sich der TDIV der Öffentlichkeit vor

http://www.bz-mg.de/zu-vergangenen-wahlen/wahl-zum-integrationsrat-2010/integrationsrat-turkisch-deutscher-integrationsverbund-will-sechs-vereine-reprasentieren.html

Die sechs Gründungsmitglieder des TDIV sind der Bevölkerung auch unter folgenden Namen bekannt:

Türkischer Elternverein Mönchengladbach e.V.

[ um Levent Ulus ]

Türkisch Islamischer Kulturverein e.V.

[DIYANET / DITIB, Duvenstr. ]

http://moenchengladbach.stadtbranchenbuch.com/2151359.html

Türkisch Kulturverein Mönchengladbach e.V.

[ Gibt es so nicht, gemeint ist Türkischer Kulturverein Mönchengladbach / Türk Kültür Derneği = ADÜTDF / TÜRK FEDERASYON, Erzbergerstr. ]

http://integrationsratswahlennrw.de/data/zaman_mnchengladbach_31.01.2010.pdf

https://www.facebook.com/mg.tkd.1976

Islamisches Zentrum e.V.

[ Millî Görüş, Nordstr. ]

Deutsch Türkischer Solidaritäts- und Kulturverein e.V.

[ Nimet Vakfi, Waldnieler Str. ]

http://www.dialo.de/verein/moenchengladbach/deutsch-tuerkischer-solidaritaets-und-kulturverein-moenchengladbach-m45624498200/adresse

https://de-de.facebook.com/pages/Nimet-Vakfi/382488121810479

Integrations- und Bildungsverein in Mönchengladbach e.V.

[ VIKZ / Verband Islamischer Kulturzentren, Neusser Str. ]

http://vikz.de/index.php/tom.html

Wie im Folgenden durch zahlreiche anerkannt zitierbare Quellen belegt, gefährden Aktivisten der rechtsextremistischen und rassistischen Grauen Wölfe (ADÜTDF) genauso die Integration wie die Sympathisanten der nationalistischen, islamistischen Millî Görüş (IGMG). Seit mehreren Jahren werden beide Organisationen von den Landesämtern bzw. dem Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, unter dem Suchwort Ausländerextremismus berichten die Behörden regelmäßig über die Ülkücü-Bewegung (Idealisten) und die Millî Görüş.

Sowohl die Bozkurtlar (Grauen Wölfe) als auch die Sympathisanten der von Erbakan entwickelten Glaubens- und Lebensregeln der Adil Düzen – Batıl Düzen (gerechte Ordnung – verwerfliche Ordnung) werden als ultranationalistische bzw. islamistische Organisationen dargestellt, die beispielsweise durch ihren Antisemitismus gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen und trotz anderslautender Lippenbekenntnisse letztendlich die fdGO ablehnen und die BRD in eine islamische Gesellschaft auf der Grundlage der Scharia umwandeln wollen.

Die Grauen Wölfe als Verfassungsfeinde

…Die Ziele der Grauen Wölfe richten sich demnach gegen den Gedanken der Völkerverständigung sowie gegen das friedliche Zusammenleben aller Menschen und sind damit eindeutig verfassungsfeindlich.

http://www.piratenpartei-nrw.de/2013/11/15/schluss-mit-dem-geheule-graue-woelfe-unerwuenscht/

… Die Ideologie der Ülkücü-Bewegung basiert auf einem übersteigerten türkischen Nationalismus, einer ethnischen Erhöhung der eigenen Rasse und einer Abwertung anderer Ethnien. Rassismus und Antisemitismus (in Form „klassischer“ Judenfeindschaft oder als Ablehnung des Staats Israel) sind die Folge. Insgesamt ist diese Ideologie durch eine stark ausgeprägte und oftmals auch gewaltbereite Feindbildorientierung gekennzeichnet. Ülkücü-Anhänger sehen Kurden, Armenier, Griechen und Juden, aber auch Angehörige gesellschaftlicher Minderheiten, wie zum Beispiel Homosexuelle, als Feinde an.

http://www.verfassungsschutz.hessen.de/static/node123.htm

Milli Görüs: Staat nur metaphorisch

“Der Staat, den Menschen durch ihren gemeinsamen Willen gegründet haben und verwalten, ist [nur] metaphorisch. Der wahre Herr des Staates und sein letztlicher Verwalter ist Allah. Er ist der erste und letzte Herr all dessen, was besessen werden kann. Er ist der alleinige Herr allen Seins. Er ist König. Herrschaft und Souveränität liegen [allein] bei ihm. Denn Er ist der Herrscher aller Herrscher.”

(Milli Gazete vom 13.Juli 2009, S. 14)

Die von der Milli Görüs-Bewegung propagierte “Gerechte Ordnung” beinhaltet ein umfassendes soziales, ökonomisches und politisches Regelungssystem, das auf islamischer Grundlage beruht. Ziel ist es, die westliche Ordnung zu überwinden und durch ein islamisches Gemeinwesen zu ersetzen.

Entsprechend der Milli Görus-Idee versucht die IGMG in Deutschland, ihren Anhängern ein Leben zu ermöglichen, das sich an ihrer Auslegung von Koran und Sunna orientiert. Dazu strebt die IGMG an, als legitime Vertretung der türkischen Muslime im politischen Raum und als Ansprechpartner für staatliche Stellen anerkannt zu werden. In der deutschen Öffentlichkeit bemüht sich die IGMG darum, moderat und integrationsorientiert zu erscheinen.

http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12349&article_id=54200&_psmand=30

Ablehnung von Reformbestrebungen im Islam:

Sie wollen an Stelle des Islams, der sich auf den Koran, die Sunna und die einheitliche Meinung der islamischen Gelehrten stützt, einen nagelneuen Islam schaffen. Für diesen neuen Islam werden neue Interpretationen verfasst […] Ach, lasst uns doch einen neuen Islam schaffen, der den Imperialisten gefällt.

Milli Gazete vom 10. Juni 2009, S.12

Die Milli Gorüş zur Gleichberechtigung von Mann und Frau:

„Zweifellos haben Ehepartner nach der Eheschließung gegenseitige Rechte und Pflichten, die Frau gegenüber ihrem Ehemann, ebenso der Mann gegenüber seiner Ehefrau […] und es gibt Rechte, die der Mann gegenüber der Frau hat, die Frau aber nicht gegenüber dem Mann. […] Verschiede Hadithe beschäftigen sich mit diesen Rechten. Einige von ihnen möchte ich hier anführen. Die sterbende Frau kehrt ins Paradies ein, wenn ihr Ehemann diesem zustimmt.“

Schon Kinder werden für den Nahostkonflikt instrumentalisiert und indoktriniert:

Liebe Kinder, wie ihr sicherlich wisst, befinden sich unsere palästinensischen Brüder und Schwestern seit Tagen in einer sehr schwierigen Situation […] Gottseidank ist die Milli Görüs mit der IHH zu unseren Brüdern und Schwestern geeilt und hat ihnen Hilfe gebracht […] vergesst nicht, einen Teil eures Taschengeldes euren palästinensischen Geschwistern abzugeben, OK?

Ausgabe von Februar 2009 der Zeitschrift „Gökkusagi“ des IGMG-Kinderclubs „Cocuk Kulübü“.

Bildungsarbeit der IGMG bei Kindern und Jugendlichen

„Die Jugend- und Bildungsarbeit hat für die IGMG weiterhin einen hohen Stellenwert und zielt auf die Vermittlung eigener Leitbilder sowie den Aufbau künftiger Führungskräfte. Zentrales Anliegen der GMG-Bildungsarbeit ist es, die religiöse und kulturelle Identität türkischer bzw. türkischstämmiger Jugendlicher zu wahren. Diese wird als Voraussetzung für die vorgeblich begrüßte Integration in die deutsche Gesellschaft angesehen.“

Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2009, S. 271

Wertung und Ausblick

Die IGMG ist zwar hierarchisch strukturiert, aber kein durchgehend homogener Verband. Es ist festzustellen, dass maßgebliche Protagonisten der Bewegung an bisherigen ideologischen Postionen dogmatisch festhalten. Dies stellt die verbalen Bekenntnisse der IGMG zu Demokratie und Rechtsstaat und eine damit verbundene Abkehr von den politischen Positionen Erbakans weiterhin in Frage. In der gegenwärtigen Konstellation besteht deshalb eine Diskrepanz zwischen dem nach außen erklärten Anspruch der IGMG der Lebenswirklichkeit ihrer Mitglieder in einem mehrheitlich nicht muslimischen Gemeinwesen gerecht zu werden und den tatsächlichen Aktivitäten. Diese sind in ihrer Gesamtheit eher geeignet, desintegrative Wirkungen zu entfalten und aufgrund der generellen Prägung durch die „Milli Görüs“-Ideologie eine ablehnende Haltung gegenüber westlichen Werten und Demokratiedistanz zu fördern. Soweit sich die IGMG für Demokratie und Religionsfreiheit ausspricht meint sie damit in erster Linie die Durchsetzung von Sonderrechten für Muslime für ein schariakonformes Leben.

http://www.verfassungsschutz.de/de/download-manager/_vsbericht-2009.pdf

Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2010

http://www.verfassungsschutz.de/de/download-manager/_vsbericht-2010.pdf

Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2011

http://www.verfassungsschutz.de/de/download-manager/_vsbericht-2011.pdf

Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2012

Die IGMG und die Milli Görüs

Die „Millî Görüş“­Bewegung umfasst unterschiedliche Komponenten, die von einer gemeinsamen ideologisch­religiösen Ausrichtung und der Bindung an Erbakan zusammengehalten werden. Der „Millî Görüş“ sind in der Türkei die SP, die Tageszeitung „Millî Gazete“, der Fernsehsender „TV 5“, die Jugendorganisation „Verein der Anatolischen Jugend“ („Anadolu Gençlik Derneği“ – AGD) sowie das „Zentrum für Wirtschafts­ und Sozialforschung“ („Ekonomik ve Soysal Araştırma Merkezi“ – ESAM) zuzuordnen. In Deutschland bzw. Europa wird die „Millî Görüş“­Bewegung von der IGMG repräsentiert, die damit von zentraler Bedeutung für die außerhalb der Türkei lebenden Anhänger Erbakans ist. In weiten Teilen der IGMG wird Erbakan auch nach seinem Tod als Begründer und geistiger Führer der „Millî Görüş“­Bewegung verehrt. Dies zeigte sich insbesondere bei den vielfältigen Gedenkveranstaltungen, welche die IGMG zu Erbakans Ehren durchführte, sowie bei der Teilnahme von IGMG­Angehörigen an Gedenkfeierlichkeiten in der Türkei.

„Millî Gazete“, 27. Februar 2012, S. 2; 29. Februar 2012, S. 2, 8 und 20; 2. März 2012,
S. 2; 6. März 2012, S. 2.

„Millî Gazete“, 28. März 2012, S. 5.

Auch 2012 hält die Verbundenheit mit Erbakan ungebrochen an

„Die Mission der Milli Görüs besteht nicht allein darin, zu fasten oder zu beten, und wie eine Wohltätigkeitsorganisation zu arbeiten. Wenn es eine Arbeit in Europa geben soll, dann ist es ganz natürlich, dass sie in Deutschland beginnt, denn die Bevölkerungszahl unserer Leute ist hier fast so hoch, wie die Gesamtbevölkerung Belgiens oder der Niederlande. Außerdem hat die Milli Görüs ihre ersten Organisationen hier errichtet. Die Menschen, die den Hodscha Erbakan lieben und ihm treu sind, spiegeln ihre Liebe auch uns wider. […] Wir haben eine Organisation, eine große Gemeinschaft und eine Partei. Unser Ziel ist es nicht, diese zu spalten oder zu zerschlagen. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass diese Menschen ihren Weg fortsetzen, indem sie dem von Hodscha Erbakan festgelegten Standpunkten verbunden bleiben. Die Mission wird nach Hodscha Erbakan nicht enden, sie wird weitergeführt. Nach dem Tod des Hodschas haben wir heute in Europa die Arbeit der nächsten 40 Jahre in Gang gesetzt.“.

(Türkischsprachiges Nachrichtenportal, 3. Juli 2012)

Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e.V.“ (IGMG)

(…) Die ideologischen Wurzeln der IGMG reichen bis zu den Ideen des türkischen Politikers Necmettin Erbakan zurück, der Ende der 1960er Jahre die „Millî Görüş“ Bewegung gründete. Die von Erbakan geprägten Schlüsselbegriffe seines politischen Denkens sind „Millî Görüş“ („Nationale Sicht“) und „Adil Düzen“ („Gerechte Ordnung“). Nach seinem Geschichtsverständnis stehen sich in einzelnen Epochen gegensätzliche Zivilisationen unversöhnlich gegenüber, die entweder auf grundsätzlich „gerechten“ oder auf „nichtigen“ Voraussetzungen beruhen. „Gerecht“ sind für Erbakan die Ordnungen, die auf „göttlicher Offenbarung“ gegründet, „nichtig“ jene, die von Menschen entworfen wurden. Gegenwärtig dominiere mit der westlichen Zivilisation eine „nichtige“, also nach Erbakan eine auf Gewalt, Unrecht und Ausbeutung der Schwachen basierende Ordnung. Dieses „nichtige“ System müsse durch eine „gerechte Ordnung“ ersetzt werden, die sich aus schließlich an islamischen Grundsätzen ausrichte, anstatt an von Menschen geschaffenen und damit „willkürlichen Regeln“. Als zentrale Ziele propagierte Erbakan in Anlehnung an das Osmanische Reich die Schaffung einer „neuen großen Türkei“, die Überwindung des Laizismus sowie – letztlich mit globalem Anspruch – die Errichtung einer islamischen Gesellschaftsordnung. Konsequenz dieser Sichtweise ist die Ablehnung westlicher Demokratien. …

Insbesondere Şevket Eygi vermittelt in seinen Kolumnen ein restriktives Islamverständnis und lehnt Reformen ab. Mehrfach forderte Eygi in der Vergangenheit die Einführung einer ausschließlich an Koran und Sunna orientierten staatlichen Ordnung und einer an der Scharia orientierten Rechtsprechung. Regelmäßig kritisiert er dabei auch Initiativen in der Türkei, den Islam zu reformieren. So ermahnte er im Februar 2012 in einer Kolumne Theologen und Islamwissenschaftler, die einen laizistischen bzw. säkularen Islam kreieren wollten, dass es im Islam keine Trennung zwischen Religion und Staat gebe. Es sei ausgeschlossen, dass der Islam Säkularismus akzeptiere. Deshalb müssten die Muslime mit aller Kraft am Koran, an der Sunna, der Scharia sowie an den Gesetzen und Regeln der islamischen Wertvorstellungen festhalten.

Insbesondere die Vorschriften der Scharia und deren Befolgung sind für Eygi unantastbarer Teil des Islam. Die Scharia hat für Eygi Vorrang vor allen anderen Normen. Dementsprechend sind für ihn Demokratie und Islam in ihren Grundprinzipien nicht miteinander vereinbar, wobei er einräumt, dass in wirklich demokratischen Staaten Muslime häufig wesentlich freier und sicherer seien als in einigen muslimischen Ländern. Er warnt vor der Vorstellung, Laizismus und Säkularismus als unabdingbare Voraussetzung der Demokratie zu betrachten; vielmehr bezeichnet er sie als „Katastrophe für die Muslime“. Um wirkliche Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit auf Erden zu haben, brauche man den Frieden des Islam. Muslime könnten mit Willenskraft und gut organisiert von einer Demokratie zu einer islamischen Ordnung übergehen. Die Demokratie sei lediglich ein Mittel und kein Zweck.

Jugend- und Bildungsarbeit

Der IGMG-Vorsitzende Ergün hatte zu seinem Amtsantritt im Mai 2011 angekündigt, die Schwerpunkte der künftigen Arbeit der IGMG auf „Dienstleistungen“ und „Tätigkeiten, welche die Bildung und die religiöse Rechtleitung betreffen“, legen zu wollen. Ziel der Jugend und Bildungsarbeit der IGMG bleibt dabei weiterhin die „Bewusstseinsbildung“ und Herausbildung einer „islamischen Identität“, aber auch die Heranführung von Nachwuchskräften an die Organisation.

Bei ihrer Bildungsarbeit stützt sich die IGMG neben Koran und Sunna auf zahlreiche selbst entwickelte Unterlagen. Dabei orientiert sie sich auch am Islamverständnis und den Zielsetzungen der „Millî Görüş“-Bewegung, was zum Teil in deutlichem Widerspruch zur offiziell bekundeten Integrationsbereitschaft steht.

So forderte der Vorsitzende der Abteilung für Bildung und Erziehung des IGMG-Regionalverbandes Hannover (Niedersachsen) Muhittin Aykaç bei der Abschlussfeier des dreijährigen sogenannten Yildiz Projekts die von Erbakan anvertrauten Organisationen weiterzuentwickeln.

Bei der Feier eines zur IGMG gehörenden Jugendvereins in Berlin hielt der Imam und Prediger der Haci-Bayram-Moschee einen Vortrag über den Verfall moralischer Werte in der westlichen Welt, was erhebliche Krisen nach sich ziehe. Die anwesenden Jugendlichen zogen aus dem Gesamtprogramm laut „Millî Gazete“ für sich das Resümee:

„Entweder wir nehmen die Kultur an, die zu uns gehört, oder wir werden zu Komparsen der anderen Kulturen.“

(„Millî Gazete“, 6. Januar 2012, S. 20)

(…)

Die IGMG und das Verbot der IHH

Der Bundesminister des Innern hat mit Verfügung vom 23. Juni 2010 den Verein IHH wegen des Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung gemäß § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz verboten (vgl. Berichtsteil Verfassungsschutz und Demokratie, Kap. VII).

Bei der IHH handelte es sich um einen bundesweit tätigen Verein zur Sammlung von Spenden mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen). Die Spenden sollten nach Angaben der Organisation vornehmlich für humanitäre Zwecke in Krisenregionen verwendet werden. Tatsächlich überwies die IHH u.a. über 6,6 Millionen Euro an Sozialvereine, die der islamistischen HAMAS (vgl. Kap. IV, Nr. 2) zugerechnet werden können. Die IHH hat jahrelang in beträchtlichem Umfang den in den Palästinensergebieten ansässigen HAMAS-Sozialvereinen Spendengelder überwiesen und damit mittelbar die terroristischen Aktivitäten der HAMAS unterstützt.

Das Verbot der IHH wurde am 12. Juli 2010 vollzogen und der Verein aufgelöst. Am 18. April 2012 wurde die Klage der IHH gegen das Verbot vom Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts hat die IHH Spendengelder in beträchtlichem Umfang und über einen langen Zeitraum der „Islamic Society“ und der „Salam Society for Relief & Development“ überlassen. Diese im Gaza-Streifen tätigen Sozialvereine sind Bestandteile des Gesamtgefüges der HAMAS, die terroristische Handlungen begeht und Gewalt in das Verhältnis des israelischen und palästinensischen Volkes hineinträgt. Die IHH hat nach Darstellung ihres Rechtsanwalts im Juli 2012 Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhoben.

Die IGMG bestimmte über das ausschließlich aus ihren Funktionären bestehende Kuratorium der IHH die Vereinsaktivitäten. Mitglieder des Kuratoriums waren u.a. der Generalsekretär der IGMG, der damalige stellvertretende Vorsitzende der IGMG und der damalige Leiter der Rechtsabteilung der IGMG. Laut Satzung wurde der Vorstand der IHH vom Kuratorium ernannt und konnte von diesem jederzeit abberufen werden. Zudem musste der Verein das Kuratorium über Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 10.000 Euro vorab schriftlich unterrichten.

Bewertung

Seit der Amtsübernahme von Ergün im Mai 2011 befindet sich die IGMG in einer personellen und strukturellen Umbruchphase. Ergün ist bemüht, die Arbeit der IGMG zu professionalisieren und das Profil der Organisation religiöser auszurichten. Dementsprechend konzentriert er sich auf den Ausbau der religiösen Bildungsarbeit. Dies könnten erste konkrete Anzeichen dafür sein, dass die IGMG tatsächlich bestrebt ist, ihre Position neu zu definieren und ihre Verbindungen zur „Millî Görüş“-Bewegung in der Türkei zu lockern. Gleichwohl fehlt es für eine weiterreichende Loslösung nach wie vor an eindeutigen Signalen. Auch wenn der Vorsitzende versucht, die IGMG als völlig losgelöst von „Parteien und und Medienorganen, die in der Türkei verortet sind“, darzustellen, bestehen weiterhin Anhaltspunkte für eine über die rein historisch gewachsene ideelle Verbundenheit mit Erbakan hinausgehende Einbindung der IGMG in die „Millî Görüş“-Bewegung.

Die Vielzahl der Erbakan-Gedenkveranstaltungen spiegelt das Bedürfnis der IGMG-Basis wider, „ihrem Hodscha“ ein ehrendes Andenken zu bewahren und ihre andauernde Verbundenheit zu ihm auch öffentlich zu bekunden. Mit dieser Haltung steht die Basis vermutlich in einem gewissen Gegensatz zur Zurückhaltung der IGMG-Führung. Dies ist symptomatisch für den aktuellen Umgang mit dem Erbe Erbakans in der IGMG.

Die vorsichtigen Distanzierungsbestrebungen des IGMG Vorstands scheinen der Basis nicht immer vermittelbar, da in Teilen weiterhin eine tiefe Verbundenheit mit Erbakan und der von ihm gegründeten „Millî Görüş“ Bewegung vorherrscht.

Dies stellt die verbalen Bekenntnisse der IGMG zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die damit verbundene Abkehr von den ideologischen Vorgaben Erbakans und der „Millî Görüs“ Bewegung unverändert infrage. Die weiterhin bestehende generelle Prägung durch die „Millî Görüş“ Ideologie ist dazu geeignet, eine ablehnende Haltung gegenüber westlichen Werten zu verstärken und Demokratiedistanz zu fördern.

http://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2012.pdf

Alle Listenmitglieder des TDIV sind entweder in Mönchengladbach geboren oder haben hier einen Teil ihrer Kindheit und Jugend verbracht. Sie haben die Schule in Deutschland besucht und hier eine Ausbildung / ein Studium abgeschlossen oder sind als Erwachsene eingewandert, leben und arbeiten aber schon einige Jahre in der Stadt. Daher ist davon auszugehen, dass jeder von ihnen weiß, dass die jugendgefährdende, ultranationalistische Ideologie der Ülkücüler und ihr Panturkismus mit der Ideologie der Überlegenheit der türkischen Rasse ebenso wenig mit der Verfassung der BRD vereinbar ist wie die radikalislamische Doktrin der von Erbakan gegründeten internationalen Bewegung Millî Görüş. Genauso ist die von beiden Organisationen betriebene Hetze gegen Juden, Andersdenkende und Minderheiten nicht kompatibel mit den allgemeinen, unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechten.

Auch nach deren Tod bekennen sich Funktionäre und Anhänger der Bozkurtlar (Graue Wölfe) bzw. der IGMG stolz und treu ergeben zu ihren Anführern Alparslan Türkeş bzw. Necmettin Erbakan, die nicht nur in der Türkei als absolut unfehlbare und nicht hinterfragbare Idole Kultstatus genießen.

Deutsche Sicherheitsbehörden gehen deshalb davon aus, einige Milli-Görüş-Mitglieder seien inzwischen „nur klüger in ihren öffentlichen Äußerungen, aber nicht weniger radikal“. Manche Verfassungsschützer mutmaßen, die vermeintliche Mäßigung sei „eher eine Legalisierungsstrategie als ein Schwenk“.

Die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft legt denn auch nahe, dass sich weder Üçüncü noch andere IGMG-Funktionäre je vollständig von Erbakan und seiner islamistischen, antiwestlichen Ideologie distanziert haben.

Der Spiegel 27.05.2013

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-96238894.html

In weiten Teilen der IGMG wird Erbakan auch nach seinem Tod als Begründer und geistiger Führer der „Millî Görüş“-Bewegung verehrt. Dies zeigte sich insbesondere bei den vielfältigen Gedenk¬veranstaltungen, welche die IGMG zu Erbakans Ehren durchführte,186 sowie bei der Teilnahme von IGMG-Angehörigen an Gedenkfeierlichkeiten in der Türkei

Verfassungsschutzbericht BRD 2012

http://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2012.pdf

Verfassungsschutzbericht NRW 2013 zur ADÜTDF

Die Ülkücü-Bewegung bzw. die ihr zuzuordnenden Gruppierungen sind durch ein übersteigertes Nationalbewusstsein gekennzeichnet, das die türkische Nation sowohl politisch-territorial als auch ethnisch-kulturell als höchsten Wert ansieht. Neben dem Türkentum, das an erster Stelle steht, kommt dem Islam als eine die türkische Identität ergänzende Komponente besondere Bedeutung zu. …

Durch ihr teilweise extrem nationalistisches Gedankengut verfolgt die ADÜTDF* Bestrebungen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG) beziehungsweise das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1) richten und erfüllt damit die Voraussetzungen zur Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 VSG NRW…

Bewertung

Aufgrund der Vielfalt und auch der Vielzahl der hier bekannten Internetauftritte liegt die Vermutung nahe, dass die Ülkücü-Bewegung mit ihren Positionen und Forderungen das Entstehen einer extremistischen, isolierten Jugendbewegung in Deutschland begünstigt. Insbesondere unter den türkischstämmigen Jugendlichen der zweiten und dritten Migrantengeneration gibt das Erstarken eines übersteigerten türkischen Nationalbewusstseins Anlass zur Sorge. Auch wenn der ganz überwiegende Teil des Aggressionspotentials sich lediglich im Internet oder in Sozialen Netzwerken erkennen lässt, sind die dort verbreiteten Ideologien ein Beleg dafür, dass die propagierten Ziele von Diskriminierung geprägt sind und damit dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderlaufen.

http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Verfassungsschutz/Dokumente/VS-Bericht_2013_Pressefassung.pdf

Weder der TDIV-Listenerste Sezai Şahin noch S. Ö. noch die drei Fußball spielenden Listenkollegen T. D., Mehmet Gümüş und S. A. haben sich von der rechtsextremistischen, jugendgefährdenden Ideologie und den entsprechenden Denk- und Verhaltensmustern der beiden integrationsfeindlichen Organisationen distanziert.

Selbst als im April dieses Jahres im Internet und überall im Mönchengladbacher Stadtgebiet für den Auftritt von Şemsimah Şener, Ali Kınık und Zafer İşleyen beim Kultur- und Folklorefestival an der Gesamtschule Volksgarten geworben wurde, die als begeistert gefeierte Künstler der Ultranationalisten mit ihrem musikalischen Können die völkisch rassistische Gesinnung der Grauen Wölfe verbreiten und für deren Popularität in und außerhalb der Türkei hoch verantwortlich sind, hat keiner der fünfzehn Vertreter des TDIV protestiert. Die drei Listenmitglieder und Teamkollegen des Turanspor Fußballklubs haben ebenfalls keinen Anstoß daran genommen, dass ihr Sportverein auf seiner Homepage für das Graue-Wölfe-Konzert unter dem Motto BİR BAYRAK RÜZGAR BEKLİYOR (Eine Fahne wartet auf Wind) warb.

Wie jeder Kandidat für sich selbst hat auch der Listenerste einer Wahlliste stellvertretend für seine Listenkollegen schriftlich an Eides statt zu erklären, dass er bzw. die Mitbewerber auf dem Listenvorschlag die Grundwerte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes achten (§ 10 Abs. 2 und 3 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrats in Mönchengladbach vom 20.02.2014). Selbstverständlich schließt das Mandat die aktive Umsetzung der Grund- und Menschenrechte und den Schutz der fdGO im Alltag mit ein. Tritt ein Bewerber für eine Liste an, hat er vorher zu klären, dass er mit seinen Listenkollegen in diesem Sinne zusammenarbeiten kann.

Der gesamte Wahlausschuss, an der Spitze Wahlleiter Bernd Kuckels, hätte die von Kandidaten vorzulegende eidesstattliche Versicherung zur Verfassungstreue in jedem einzelnen Fall mit der angemessenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu prüfen (auch die Übereinstimmung der Vor- und Nachnamen; Mehmet oder Ozan Mehmet Gümüş). Mit derselben Genauigkeit wären bereits 2010 die Erklärungen von noch amtierenden Integrationsratsmitgliedern zu kontrollieren gewesen, auch wenn man sich persönlich kennt.

Offensichtlich kam der Ausschuss dieser Aufgabe nicht mit der gebotenen Gründlichkeit nach, da ihm sonst aufgefallen wäre, dass der Türkische Kulturverein, der erst im April 2014 daran gehindert wurde, drei Musiker der rechtsextremistischen türkischen Ülkücü-Bewegung an einer städtischen Gesamtschule, die dem Netzwerk Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage angehört, auftreten zu lassen, Gründungsmitglied des TDIV ist, der wie 2010 auch dieses Jahr mit den Logos der ADÜTDF und IGMG auf seinem Wahlplakat für die Wahlen zum Integrationsrat wirbt.

http://integrationsratswahlennrw.de/data/zaman_mnchengladbach_31.01.2010.pdf

Beide Organisationen, IGMG wie ADÜTDF werden von einigen Landesämtern für Verfassungsschutz bzw. vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und gelten als jugendgefährdend sowie als verfassungs- und integrationsfeindlich:

Zur ADÜTDF

Ebenso wie einige islamistische Bewegungen trägt die Ülkücü-Bewegung zur Entstehung einer Parallelgesellschaft in Europa bei und stellt ein Hindernis für die Integration der türkischstämmigen Bevölkerung dar.“

Türkischer Nationalismus: ‘Graue Wölfe’ und ‘Ülkücü’ (Idealisten)-Bewegung
Bericht des Verfassungsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2004.

http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/editors/import/sch/doks/vs/tuerkischer_nationalismus.pdf

Das Innenministerium NRW beschreibt den Einfluss auf junge Menschen

Diese Inhalte sind dazu geeignet, bei Jugendlichen zu einer Radikalisierung und Gewaltaffinität beizutragen. Jugendliche, die diese Inhalte in die örtlichen Jugendszenen oder auch in die Schulen hineintragen, sind emotionalisiert und bringen erhebliches Konfliktpotenzial in ihre Umgebung.

Wer sind die „Grauen Wölfe“? (MIK NRW)

http://www.mik.nrw.de/uploads/media/UElkuecue-Broschuere_01.pdf

Zur IGMG

… Dies stellt die verbalen Bekenntnisse der IGMG zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die damit verbundene Abkehr von den ideologischen Vorgaben Erbakans und der „Millî Görüs“ Bewegung unverändert infrage. Die weiterhin bestehende generelle Prägung durch die „Millî Görüş“ Ideologie ist dazu geeignet, eine ablehnende Haltung gegenüber westlichen Werten zu verstärken und Demokratiedistanz zu fördern.

Verfassungschutzbericht 2012 (Seite 307)

http://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2012.pdf

… Die von der Milli Görüs-Bewegung propagierte „Gerechte Ordnung“ beinhaltet ein umfassendes soziales, ökonomisches und politisches Regelungssystem, das auf islamischer Grundlage beruht. Ziel ist es, die westliche Ordnung zu überwinden und durch ein islamisches Gemeinwesen zu ersetzen.

Verfassungsschutzbericht Niedersachsen

http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12349&article_id=54200&_psmand=30

Jede Vereinigung die sich der Idealistenbewegung zugehörig fühlt und sich zu den politischen Idealen und Zielen des MHP-Gründers Alparslan Türkeş bekennt und mit Verstand, Herz und Hand danach strebt, ein antidemokratisches, autoritäres Großreich Turan unter türkischer Führung zu errichten, konterkariert die Arbeit des Integrationsrats und ist für eine Mitarbeit in diesem Gremium nicht geeignet.

Mitglieder oder Sympathisanten von Organisationen, welche die Menschenwürde von Kurden, Griechen, Armeniern, Aleviten, Yeziden, Aramäern, Juden, Christen, Atheisten, Homosexuellen und politischen Gegnern verletzen, solches Verhalten fördern, billigen oder bagatellisieren, entsprechender Hetze nicht laut und deutlich widersprechen, gefährden Gesundheit, Leben und Menschenrechte von Mitbürgern, verstoßen gegen die Verfassungsprinzipien des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung und disqualifizieren sich für die Mitarbeit im Integrationsrat.

Wahlvorstand und Wahlausschuss übernehmen auch bei den Integrationsratswahlen eine wichtige Kontrollfunktion für eine verfassungsgemäße Integrationspolitik, den Erhalt des freiheitlich demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens sowie die Verwirklichung von Grund- und Menschenrechten und der vom Grundgesetz abgeleiteten Werteordnung. Sie haben daher die abgegebenen Eigenerklärungen nicht nur entgegenzunehmen und auf Lesbarkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, sondern sich auch von deren Wahrheitsgehalt zu überzeugen. Beim Prüfen der Wahlvorschläge nach § 11 und 12 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Mönchengladbach hätte auffallen müssen, googlen reicht, dass bereits 2010, als der TDIV erstmals zur Wahl antrat und auf Anhieb ein Wahlergebnis von 35,8 % erreichen und mit sechs Vertretern in den Integrationsrat einziehen konnte, zwei Kollegen im Turanspor Rheydt als Fußballer aktiv gewesen sind, jenem Sportverein, der seine Zugehörigkeit zum Türkischen Kulturverein Mönchengladbach und zur Almanya Türk Federasyon (ADÜTDF, Graue Wölfe) ehrlich und wie selbstverständlich im Internet bekennt.

So stellt sich der Fußballverein auf Facebook dar

Turanspor Rheydt

Allgemeine Informationen

Gegründet 2002

Erzbergerstrasse, Mönchengladbach

Zugehörigkeit Almanya Türk Federasyon

[Anm.: deutsche ATF, Teil der europäischen ADÜTDF, beides Graue Wölfe]

Info

Mönchengladbach Türk Kültür Derneğine [Türkischer Kulturverein] bağlı olan Amatör Futbol Kulübü.

Vereinsgeschichte:

Seit 1977 gibt es in Mönchengladbach den Türkischen Kulturverein und seit einigen Jahren versucht der Verein auch in sportlicher Richtung erfolgreich tätig zu sein. Eine dieser sportlichen Aktivitäten spiegelt sich mit der Gründung des Fussballvereins TURANSPOR wieder. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

https://www.facebook.com/pages/Turanspor/107398859301932?id=107398859301932&sk=info

TURANSPOR RHEYDT

Gründungsjahr: 2002

Vereinsregister: Amtsgericht Mönchengladbach

Das Vereinsheim von Turanspor befindet sich im Türkischen Kulturverein in Mönchengladbach.

[Anmerkung: identisch mit dem Gemeinnützigen Türkischen Kulturverein der Interkulturellen Straßenfeste 2012 und 2013 sowie dem Anmelder des Konzerts der Grauen Wölfe für den 12.04.2014]

Adresse:

Türkischer Kulturverein

Erzbergerstraße

Mönchengladbach

http://turanspor.oyla.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi

Am 31.03. und 08.04.2014 stellte Turanspor auf seinem Facebook-Konto die von der ADÜTDF verfasste Einladung für das als Frühlingsfest deklarierte Graue-Wölfe-Konzert in der Gesamtschule ein, das dann am 12.04.2014 in den kommerziellen Festsaal Alem verlegt und dort durchgeführt wurde.

Hier firmiert der Verein mit dem Siegel der AVRUPA TÜRK KONFEDERASYON als der Europabewegung der Grauen Wölfe:

Türkischer Kulturverein MG e.V. „VR 984“ Gemeinnütziger

Wohnt in: Mönchengladbach, Deutschland

https://plus.google.com/118446091608328693097/posts

In der Vergrößerung [auf das weiß-rote Symbol tippen] finden sich, in tief gesetzter feiner Schrift, als eine Art Überdruck der Vereinsname Türkischer Kulturverein MG e.V. „VR984“ und die Adresse Erzbergerstraße Mönchengladbach auf dem zugrunde liegenden großen Symbol der AVRUPA TÜRK KONFEDERASYON, dem gesamteuropäischen Dachverband der Grauen Wölfe. Dessen Zeichen wiederum war für den 12.04.2014 auf dem Mönchengladbacher Plakat oben-links zu sehen (das der deutschen ADÜTDF oben-rechts).

https://plus.google.com/118446091608328693097/photos/photo/5864781681259164914

Begründung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bernd Kuckels

Die Verfasser dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wenden sich mit ihrer Eingabe an die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde, weil sie beruflich und privat in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit eingeschränkt werden. Auch Wahlleiter Kuckels hat bei seinen Amtsgeschäften die Bindung der Verwaltung an die Grundrechte als unmittelbares Recht und ihre Verpflichtung zu rechtsstaatlichem, freiheitlich demokratischem und verfassungskonformem Handeln (Art. 1 Abs. 3 GG, Art 20 Abs. 3 GG) zu beachten. Erst Kuckels Fehlverhalten durch die Vernachlässigung der Prüfpflichten bei den Integrationswahlen 2014 ermöglichte und begünstigte die Anerkennung der eidlichen Falschaussagen, die mögliche Wählertäuschung nach § 108a StGB und die Mitgliedschaft des TDIV im Integrationsrat.

Die Beschwerdeführer rügen durch ihre Dienstaufsichtsbeschwerde über Art. 2 Abs. 1 GG die Verletzung von Rechtsstaatsprinzipien. Aus dem Tripel-Mandat der Sozialen Arbeit, das die Beschwerdeführer 1. den Grund- und Menschenrechtsansprüchen und individuellen Bedürfnissen ihrer tatsächlichen und potentiellen Klienten genauso verpflichtet wie 2. dem freiheitlich demokratischen Gemeinwesen und 3. dem ethischen Kodex der Sozialen Arbeit, der im Wesentlichen aus dem Grundgesetz und internationalen Abkommen wie z.B. der AEMR und der UN-Kinderrechtskonvention abgeleitet wird und durchzusetzen ist, ergibt sich die berufliche, mittelbar faktische, gegenwärtige und eigene Betroffenheit der Beschwerdeführer durch den nicht ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen, aus der allgemeinen Handlungsfreiheit auf aufklärungshumanistisches und politisches Engagement in der Freizeit die private Betroffenheit.

Auf die diversen Schreiben und Beschwerden hat Wahlleiter Kuckels ebenfalls nicht reagiert. Die Beschwerdeführer erhielten am 22.06.2014 lediglich eine Mail des Fachbereichsleiters Bürgerservice Hardy Drews, dass die eingegangene Fachaufsichtsbeschwerde: Ablauf der Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Mönchengladbach 2014, Einzug des TDIV in den Integrationsrat, Forderung von Neuwahlen einer eingehenden rechtlichen Prüfung bedürfe, welche in Kürze abgeschlossen sei und ein Antwortschreiben in den nächsten Tagen eingehen werde, das die Beschwerdeführer bis heute, 07.07.2014, noch nicht erhalten haben.

Eingriffsbegriff

Nach h. M. ist staatliches Handeln auch dann ohne Weiteres als Eingriff zu qualifizieren, wenn eine Beeinträchtigung der Grundrechte des Betroffenen eigentlich gar nicht beabsichtigt, sondern nur mittelbare Nebenfolge eines ganz anders intendierten Handelns ist. Nach Ansicht des BVerfG muss der Bürger auch vor solchen sog. mittelbar faktischen Eingriffen in seine Grundrechte geschützt werden, da diese den Grundrechtsträger ebenso schwer belasten oder sich sogar schlimmer auswirken können als direkte Einschränkungen (vgl. Seite 11)

http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-staatsrecht-2-grundrechte.pdf

SOZIALE ARBEIT ALS HANDLUNGSWISSENSCHAFT

FHS Esslingen, 26. Mai 2011, Flandernstr. 101, Aula H 4, 14 – 16 h

Prof. Dr. Silvia Staub-Bernasconi, Zürich und Berlin

Die Soziale Arbeit ist eine vollwertige, angesehene Profession mit einem wesentlich besseren gesellschaftlichen Status als heute. Dank ihrer Kompetenz für wissenschaftlich begründete, multiprofessionelle Problemlösungsprozesse ist sie gesellschaftlich für die Bearbeitung komplexer sozialer/sozialkultureller Probleme anerkannt. Ihr gesellschaftliches Tripelmandat, d.h. dasjenige seitens der AdressatInnen, der Träger als Repräsentanten der Gesellschaft und der Profession als Verpflichtung auf Wissenschaftsbasierung und professionellem Ethikkodex, der sich zentral an den Menschenrechten orientiert, ist unbestritten. Ihre Expertise ist im sozialpolitischen Gestaltungsprozess gefragt und hat Einfluss auf die politischen Entscheidungen. Sie ist eine anerkannte Disziplin in den Human- und Sozialwissenschaften – genauer: den normativen Handlungswissenschaften – und bringt ihre Perspektive in unterschiedlichen transdisziplinären und transprofessionellen Diskursen und Entwicklungen ein.

http://www.hs-esslingen.de/fileadmin/medien/fakultaeten/sp/Vortraege/Folien_Esslingen_Staub-Bernasconi__2_.pdf

Tätigkeitsfelder für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter beschränken sich nicht nur auf das Beheben sozialer Benachteiligung und Krisenintervention. Soziale Arbeit umfasst auch: Freizeitgestaltung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sprachliche, gesundheitliche, naturkundliche, soziale, interkulturelle, technische und politische Bildung, Beratung in Erziehungsfragen / belastenden Lebenslagen, Unterstützen von individueller Persönlichkeitsentwicklung durch Förderung von Selbstbewusstsein, Autonomie und Mündigkeit, aber auch das Aufdecken, Beschreiben, Analysieren und öffentliche Kritisieren belastender Rahmenbedingungen sowie politisches Engagement für die Erhaltung und den Ausbau freiheitlich demokratischer und rechtsstaatlicher Qualitätsstandards.

Sozialpädagogen und Sozialarbeiter haben auf der Basis ihres dreifachen Mandats jederzeit für die Grundrechtsansprüche sowie die Verbesserung der Lebensqualität ihrer Klienten einzutreten. Sie informieren die Adressaten über deren Rechte und Pflichten, unterstützen sie bei der Bewältigung von Krisen und leiten sie an, eigene Ressourcen (wieder)zuentdecken und selbstständig zu nutzen. Klienten werden ermutigt und befähigt, selbstbewusst Rechte und Teilhabechancen einzufordern, eigene Interessen wahrzunehmen, zu vertreten und durchzusetzen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen und sich aus benachteiligenden Geschlechterrollen oder anderen einengenden traditionellen Zwängen befreien können. Auch die Schulung von Bürgern, die sich ehrenamtlich in einem Projekt oder einem gemeinnützigen Verein engagieren möchten fällt in den Aufgabenbereich Sozialer Arbeit.

Integrationsräte übernehmen für unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, das friedliche Zusammenleben, die gleichberechtigte und tatsächlich gleichgestellte private, berufliche und politische Teilhabe sowie die individuelle Selbstverwirklichung aller Bürger in der Stadt eine Schlüsselrolle.

Durch die Teilnahme des TDIV, die offensichtlich unzureichende Prüfung der Wahlvorschläge, das bewusste Nichthandeln des Wahlleiters Kuckels trotz Kenntnis der den freiheitlich demokratischen Rechtsstaats gefährdenden Hintergrundinformationen und durch den ungehinderten Einzug des Verbundes in den Integrationsrat 2010 und 2014 wurde das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit missachtet, das zu den elementarsten Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes gehört (BVerfGE 6, 41). Die Beschwerdeführer berufen sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 51, 356 [362]) und machen die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips über Art. 2 Abs. 1 geltend.

„Zu den elementarsten Verfassungsgrundsätzen und den Grundentscheidungen des Grundgesetzes gehört der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerfGE 6, 41). Der Bürger kann die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips über Art. 2 Abs. 1 geltend machen (BVerfGE 51, 356 [362])“

Schmidt-Bleibtreu, Hofmann, Hopfauf; Grundgesetz Kommentar 12. Auflage

Das Grundgesetz kann „mit der ’freien Entfaltung der Persönlichkeit’ nicht nur die Entfaltung innerhalb jenes Kernbereichs der Persönlichkeit gemeint haben, der das Wesen des Menschen als geistig-sittliche Person ausmacht, denn es wäre nicht verständlich, wie die Entfaltung innerhalb dieses Kernbereichs gegen das Sittengesetz, die Rechte anderer oder sogar gegen die verfassungsmäßige Ordnung einer freiheitlichen Demokratie sollte verstoßen können. Gerade diese, dem Individuum als Mitglied der Gemeinschaft auferlegten Beschränkungen zeigen vielmehr, daß das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 1 GG die Handlungsfreiheit im umfassenden Sinne meint.“

„Geschützt ist damit nicht nur ein begrenzter Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt.“

Schmidt-Bleibtreu, Hofmann, Hopfauf; Grundgesetz Kommentar 12. Auflage

Ordnungsgemäße, freie, allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen sind Kennzeichen und Prüfstein einer freiheitlichen Demokratie. Sie ermöglichen jedem Wahlberechtigten sich durch sein passives und aktives Wahlrecht beispielsweise an der Regierungsbildung direkt zu beteiligen und Einfluss auf politische Prozesse und Entscheidungen zu nehmen. Diese Grundsätze gelten auch für Integrationsratswahlen.

Mit ihrer Stimmabgabe bestimmen die zur Wahl aufgerufenen Bürger die Mitglieder des Integrationsrates. Sie beauftragen und legitimieren die gewählten Kandidaten ihr Mandat wahrzunehmen, kontrollieren deren Arbeitsqualität und sind bei den nächsten Wahlen dazu berechtigt, ihre Stimme einem anderen Bewerber um das Amt zu geben. Vielleicht soll durch die Entsendung neuer Interessenvertreter die Zusammensetzung des Gremiums verändert werden, um Themenschwerpunkte anders zu gewichten, vielleicht hält man auch einfach einen anderen Kandidaten für geeigneter.

Die faschistische Ideologie der ADÜTDF gefährdet mit ihrem rassistischen Menschenbild und Panturkismus das friedliche Zusammenleben in Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit. Die ultranationalistische, kollektivistische Leitkultur verhindert freie, individuelle und selbstbestimmte Persönlichkeitsentfaltung und erzwingt die Segregation in eine an der Scharia orientierte, ethnisch homogene Parallelgesellschaft. Junge Menschen werden bewusst der freiheitlichen Demokratie und deren Werteordnung sowie der Idee der Völkerverständigung entfremdet. Die Grauen Wölfe verstoßen als Verfechter des Großreichs Turan und des türkischen Herrenmenschentums gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, die in Art. 1 und Art. 20 GG verankerten Verfassungsprinzipien und die Wahlvorschriften, wie sie beispielsweise die Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrats Mönchengladbach vom 20.02.2014 festlegt.

In vergleichbarer Weise wird der freiheitlich demokratische Rechtsstaat durch die IGMG gefährdet. Auch Erbakans Glaubens- und Wohlverhaltenskonzept verstößt mit der Lehrmeinung, dass jede von Menschenhand geschaffene Regierung auf eigenem Machtgewinn, Unterdrückung und Unmoral beruht und deshalb als minderwertig und nichtig (bâtıl) abzulehnen ist während einzig Allahs Herrschaft als unfehlbar, weise, gerecht (adil) und heilssichernd anzuerkennen ist, gegen die Grundwerte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes. Auch nach Erbakans Tod berichten die Medien über die der IGMG eigene Israel- und Judenfeindlichkeit, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.samstag-in-stuttgart-ordnungsamt-genehmigt-demo-fuer-muslimbrueder.ad17afb0-b7cf-45ae-8bce-820a

Auch die vier nicht vom Verfassungsschutz beobachteten Gründungsorganisationen des TDIV hindern die Beschwerdeführer durch ihre unkritische Zusammenarbeit mit den beiden verfassungsfeindlichen Organisationen daran, allen drei Teilaspekten ihres Tripel-Mandats mit der gleichen rechtlich vorgeschriebenen Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Konsequenz nachzukommen. Eine prinzipiell wünschenswerte vertrauensvolle Zusammenarbeit der Antragssteller mit dem Integrationsrat ist so nicht möglich.

Integrationsräte übernehmen für unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, das friedliche Zusammenleben, die gleichberechtigte und tatsächlich gleichgestellte private, berufliche und politische Teilhabe sowie die individuelle Selbstverwirklichung aller Bürger in der Stadt eine Schlüsselrolle, weshalb dem Gremium keine misogynen Befürworter ethnisch homogener Parallelgesellschaften angehören sollten.

Die IGMG als legalistische, islamistische Organisation

Der meisten Anhänger islamistischer Organisationen sind weder militant noch befürworten sie die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung der eigenen Ziele. Terroranschläge islamistischer Terroristen werden von den Vertretern dieser Organisationen öffentlich scharf verurteilt.

Andererseits wird bei der Distanzierung von Gewaltaktionen, die von islamistischen Gruppen verübt werden, oft im gleichen Atemzug auch die von westlichen Staaten ausgeübte Gewalt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus angeprangert. Mit der kritischen Haltung gegenüber der Gewalt von beiden Seiten stehen diese Organisationen in unserer Gesellschaft keineswegs allein da. Sie kann aber auch als unterschwellige Schuldzuweisung an westliche Staaten gedeutet werden.

Das Ziel, die eigenen Vorstellungen vom Islam politisch umzusetzen, wird mit legalen Mitteln innerhalb der bestehenden Rechtsordnung verfolgt. Um die Akzeptanz zunächst möglichst vieler Muslime in Deutschland zu erlangen, nimmt man sich der Migranten an, bietet Hilfestellungen da, wo konkrete Schwierigkeiten die Menschen belasten, betreibt eine zum Teil von deutschen Stellen anerkannte Jugendarbeit und bietet ein breit gefächertes Bildungsangebot an. Gleichzeitig sucht man den Kontakt zu und das Gespräch mit den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, Verbänden und Parteien und beteuert gebetsmühlenhaft, fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen.

Auf der anderen Seite haben diese Organisationen sich nach wie vor nicht von den antidemokratischen, totalitären und antisemitischen Programmatiken ihrer Vordenker gelöst. Innerhalb dieser Organisationen wird trotz des moderaten Auftretens zahlreicher Funktionäre in Teilen eine gegen die westliche Gesellschaft und ihre politischen Werte gerichtete Ideologie gepflegt und dieser eine Plattform für ihre Verbreitung geboten.

http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/islamismus/legalistische-organisationen.html

Die Beschwerdeführer fechten deshalb die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach vom 25.05.2014 an, weil dem TDIV mit dem Türkischen Kulturverein (Graue Wölfe) und der IGMG zwei Gründungsorganisationen angehören, deren Dachorganisationen, die nach Berichten der Verfassungsschutzbehörden der Länder bzw. des Bundes, der Aufklärungsbroschüre des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW Wer sind die Grauen Wölfe sowie zahlreichen Internetquellen mit wissenschaftlichem Standard Ziele verfolgen, die sowohl gegen die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes und den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen als auch die freiheitlich demokratische Grundordnung der BRD überwinden und in eine islamische Gesellschaft auf der Grundlage der frauenfeindlichen und mehrstufig diskriminierenden Scharia umwandeln wollen.

Ein solcher Verbund ist nicht wählbar, da alle Bewerber durch ihre Kandidatur für den TDIV bereit sind, Ziele, Wohlverhaltensdoktrin und politische Praxis der Türk Federasyon und der Millî Görüş, die jedem türkischstämmigen Mitbürger bekannt sind, mitzutragen und zu unterstützen. Weder Sezai Şahin als Listenleiter noch einer seiner 14 auf der Vorschlagsliste des TDIV verzeichneten Mitbewerber hat sich vernehmlich und nachweisbar von der Ideologie dieser Ultranationalisten, Islamisten, Rassisten und Antisemiten distanziert oder wenigstens einige Teilaspekte kritisiert.

Es ist zu prüfen, ob die Kandidaten mit ihrer Erklärung, die Grundwerte und Verfassungsprinzipien zu achten, eine eidliche Falschaussage getätigt und in Folge Wählertäuschung begangen haben (§ 108a StGB).

Wenn zutreffen sollte, dass § 108d StGB bei Integrationsratswahlen nicht einschlägig ist, liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Der Gleichheitssatz verbietet wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln.

Die erfolgte Wahl anzuerkennen und lediglich den gesamten TDIV oder die entsprechenden Kandidaten der Liste für nicht wählbar zu erklären hätte wahrscheinlich erheblichen Einfluss auf das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung. Die Beschwerdeführer fordern daher Neuwahlen.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Montag, 7. Juli 2014 15:47

Cc: Buschwa, Brigitte; Liehr, Markus

Betreff: AW: Dienstaufsichtsbeschwerde Wahlleiter Mönchengladbach Bernd Kuckels

Sehr geehrte Frau Schmidt,

sehr geehrter Herr von Roy,

den Eingang ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Kuckels bestätige ich hiermit.

Mit freundlichen Grüßen,

Annette Bork-Galle

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 31/Kommunalaufsicht

Montag, 14. Juli 2014 10:37

WG: Dienstaufsichtsbeschwerde Wahlleiter Mönchengladbach Bernd Kuckels

Sehr geehrte Frau Schmidt,

sehr geehrter Herr von Roy,

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bernd Kuckels als Wahlleiter der Stadt Mönchengladbach vom 07.07.2014 habe ich zuständigkeitshalber an die Stadt Mönchengladbach weitergeleitet.

Sie erhalten von dort weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Markus Liehr

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen –

Schlagwörter: , ,

5 Antworten to “Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wahlleiter Kuckels”

  1. Kommunalwahlen 2009: Jurist Bernd Kuckels gab fehlerhafte Stimmzettel aus Says:

    In der Tat skandalös: 2014 will Jurist Bernd Kuckels den türkischen Rassismus der TÜRK FEDERASYON / ADÜTDF (Graue Wölfe) und den Islamismus der Millî Görüş in den Integrationsrat integrieren!

    Bernd Kuckels als Wahlpanne-Verursacher – ein fünf Jahre altes Thema, Zitat:

    Die Pleite mit den Stimmzetteln, bei der ein falsches Muster für den Druck der Kommunalwahl-Zettel verwendet worden war, kostet den Steuerzahler nach ersten Schätzungen etwa 9.000 Euro. Verantwortlich dafür ist Dezernent Bernd Kuckels (FDP) als Kreiswahlleiter. Nach dieser neuerlichen Panne steht für die Grünen fest: Der Mann ist als Dezernent wegen Unfähigkeit nicht wieder wählbar.

    Der fehlerhafte Stimmzettel für die Kommunalwahl am 30. August mit Namen und Daten der Oberbürgermeister- und Stadtratskandidaten, den etwa tausend Mönchengladbacher Briefwähler bereits erhalten und ausgefüllt haben, bringt infolge des nun nötigen Neudrucks etwa 9000 Euro an Mehrkosten mit sich. Auch juristisch kann die Panne Folgen haben: Die tausend Wählerinnen und Wähler könnten nun rechtliche Schritte einleiten.

    (…) Für die Mönchengladbacher Grünen ist die neuerliche Pleite, die Wahlkreisleiter Bernd Kuckels (FDP) zu verantworten hat, bezeichnend: „Vor kurzem noch hat Herr Kuckels mit riskanten Zinswetten rund eine Million Euro städtisches Geld versenkt, jetzt versagt er auf breiter Linie als Wahlleiter“, stellt Ulla Brombeis fest. „Hat Herr Kuckels sich denn die Stimmzettel nicht angeschaut?“, fragt die grüne Grünen-Ratsfrau und verweist auf die Amtszeit des Dezernenten, in der die Schulden der Stadt auf ein Rekordniveau gestiegen sind. „Immerhin“, so Ulla Brombeis, „war es Herr Kuckels, der als Kämmerer zu verantworten hat, dass jahrelang die Müllgebühren nicht mit der GEM abgerechnet wurden.“

    Der Fall Kuckels ist aus Sicht der Grünen ein schlagendes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn bei einer Stellenbesetzung statt fachlicher Eignung das Parteibuch zählt. „In seinem Fall machten CDU/FDP einen Juristen zum Stadtkämmerer und damit den Bock zum Gärtner“, sagt die Grünen-Ratsfrau. Kuckels, dessen Amtszeit im Oktober dieses Jahres ausläuft, könne auf keinen Fall als Dezernent wiedergewählt werden.

    (…) Wer angesichts solcher Schulden beim Regierungspräsidenten vorspreche, um weitere 14,6 Millionen Euro Schulden aufzunehmen für einen überflüssigen Tunnel zum Handels- und Dienstleistungszentrum, der habe seinen Job verfehlt. „Vielleicht kann Herr Kuckels ja den Schaden von seinen zahlreichen Aufsichtsratstantiemen begleichen, denn im Gegensatz zum Oberbürgermeister muss er nichts von den Tantiemen an die Stadt abführen“, formuliert Ulla Brombeis eine Forderung, die ganz im Sinne der Steuerzahler sein dürfte. (Zitatende)

    Quelle: Kreisverband BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN am 11.08.2009

    http://www.gruene-mg.de/themen/verwaltung/nach-der-wahlpanne-kuckels-als-dezernent-nicht-wieder-waehlbar-sagen-gruene.html

    Anmerkung: Die sich 2009 über den Wahlleiter empörende Ulla Brombeis und überhaupt der Kreisverband BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN schweigt, obwohl seit Wochen genau informiert, 2014 zur Beteiligung des TDIV (sprich von Türk Kültür Derneği / Türkischer Kulturverein Mönchengladbach = ADÜTDF, Graue Wölfe) und Erbakan-treuer IGMG) an den Wahlen zum Integrationsrat.

    Die Westdeutsche Zeitung informierte, Zitat:

    Neue Stimmzettel sind da
    Der Neudruck kostet bis zu 9000 Euro. Zu personellen Konsequenzen im Wahlamt äußerte sich die Stadt am Montag noch nicht.

    Mönchengladbach. Nach der Panne mit den Mönchengladbacher Stimmzetteln liegen jetzt die neu gedruckten Exemplare vor. Die zusätzlichen Kosten, die der Stadt durch den Neudruck entstehen, werden auf 8000 bis 9000 Euro geschätzt.

    Am vergangenen Freitag war aufgefallen, dass ein falsches Muster für den Druck der Kommunalwahl-Zettel verwendet worden war. Das Muster stammte von der Kommunalwahl 2004 und enthielt nicht, wie im neuen Muster, die Geburtsjahre der Kandidaten.

    Der Fehler betrifft sowohl die Stimmzettel zur OB- als auch zur Ratswahl. Kreiswahlleiter Bernd Kuckels hatte daraufhin den Versand der Briefwahlunterlagen gestoppt, um die Formulare für die rund 208.000 Wahlberechtigten noch einmal in Auftrag zu geben. Rund tausend Briefwähler hatten allerdings schon ihre Kreuze gemacht. Sie dürfen nun nicht erneut wählen.

    Theoretisch könnte einer dieser Wähler gerichtliche Schritte in Form eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gehen. Er müsste aber u.a. nachweisen, dass die Altersangabe „wahlentscheidend“ war. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Partei nach der Wahl diesbezüglich aktiv wird. Davon geht die Stadt nicht aus. Sie hält die Stimmen für gültig. Die Landeswahlleitung ist informiert.

    Zu personellen Konsequenzen im Wahlamt äußerte sich die Stadt am Montag noch nicht. (Zitatende)

    Quelle: WZ am 10.08.2009

    http://www.wz-newsline.de/lokales/moenchengladbach/neue-stimmzettel-sind-da-1.135456



    Wie nur konnte es so weit kommen? Man blicke dreizehn Jahre zurück, Zitat:

    Die FDP war bereit, einen Rechtsverstoß in Kauf zu nehmen, um das FDP-Mitglied Bernd Kuckels auf einen Beigeordnetenposten zu hieven. Die Hauptsatzung der Stadt sieht nur fünf Beigeordnete vor. Um Kuckels an Stelle von Noch-Kämmerer Nieland in den Verwaltungsvorstand zu bringen, ist die vorherige Änderung dieser Vorschrift nötig. Schlecht vorstellbar, daß der gewiefte Jurist Kuckels dies nicht auch wußte! Doch weder die Partei noch Kuckels hätte es gestört, mit dem Makel eines eklatanten Rechtsverstoßes zu leben. (Zitatende)

    Quelle: FWG am 11.12.2001

    https://www.fwg-in-mg.de/index.php/2-allgemein/362-hauptausschuss-beschliesst-sechste-beigeordnetenstelle-fuer-bernd-kuckels

  2. Mönchengladbach: Graue Wölfe Says:

    Man höre und staune:

    Derzeit laufen die Wahlvorschlagsverfahren, bei denen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber bis zum 7. April Vorschläge einreichen können. Mitte April wird dann der Wahlausschuss unter Vorsitz des Kreiswahlleiters, Stadtdirektor Bernd Kuckels, über die Zulässigkeit der Bewerber entscheiden. Wahlleiter für die Integrationsratswahl ist Oberbürgermeister Norbert Bude.

    Quelle:
    Pressemitteilung von Dienstag, 4. Februar 2014
    Stadt Mönchengladbach
    Fünf Wahlen an einem Tag
    Vorbereitungen für die Wahlen am 25. Mai laufen in der Stadtverwaltung auf Hochtouren

    Auch OB Norbert Bude ist Wahlleiter – allerdings bei der Integrationswahl.

    Quelle:
    Fünf Wahlen am 25. Mai: Zählen bis tief in die Nacht
    Rheinische Post am 19.02.2014

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/fuenf-wahlen-am-25-mai-zaehlen-bis-tief-in-die-nacht-aid-1.4047556

  3. Wahlleiter für die Integrationsratswahl ist Stadtdirektor Bernd Kuckels? Says:

    Stadtdirektor Bernd KUCKELS sollte für die Europawahlen und Kommunalwahlen Wahlleiter sein, der damalige Oberbürgermeister Norbert BUDE war zum Wahlleiter für die Wahlen zum Integrationsrat ausersehen:

    Klicke, um auf Abl-2014-04.pdf zuzugreifen



    Im Mai las man, dass offensichtlich Bernd KUCKELS auch dieses Amt übernommen hatte:

    Am 25. Mai 2014 fand, zusammen mit der Wahl zum Europaparlament, der Wahl des Oberbürgermeisters, den Wahlen zum Stadtrat und den Bezirksvertretungen, die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Mönchengladbach statt.

    In einer zentralen Auszählung am Montag, den 26. Mai 2014 im Rathaus Rheydt, die um 12:00 Uhr begann, wurde das Ergebnis der Wahl ermittelt. Ein eigens dafür eingesetzter Wahlvorstand kontrollierte und zählte die Wahlbriefe der Briefwahl und der Wahlbriefen aus den Wahllokalen. …

    Die erschienenen Kandidatinnen und Kandidaten und Mitglieder einiger Parteien vernahmen aus dem Mund des städtischen Wahlleiters Herr Stadtdirektor Bernd KUCKELS das vorläufige amtliche Wahlergebnis.

    http://www.ir-mg.de/2014/05/27/der-neuer-integrationsrat-ist-gewaehlt/


    Hier wohl offensichtlich – da ohne stellvertretend / i. A. / i. V. geschrieben – ist Bernd Kuckels auch für diesen Bereich Wahlleiter:

    Amtsblatt Nr. 14 vom 30.04.2014
    Bekanntmachung zur Integrationsratswahl am 25. Mai 2014

    Bekanntmachung zur Integrationsratswahl …

    … durch den Wahlleiter der Stadt Mönchengladbach für die Integrationsratswahl …

    Der Wahlleiter
    Kuckels

    Klicke, um auf Abl-2014-14.pdf zuzugreifen



    [Liste der zugelassenen Kandidaten]

    Klicke, um auf Abl-2014-11.pdf zuzugreifen

  4. Graue Wölfe, IGMG & Co. für das Thema Anti-Korruptionsgesetz ... Says:

    Personen
    Herr Ozan Mehmet Gümüs
    fraktionslos

    Anti-Korruptionsgesetz

    aktuelle Mitgliedschaften von Ozan Mehmet Gümüs

    Fraktion/Gremium Teilnehmerfunktion
    Integrationsrat Mitglied
    Arbeitskreis Integrationsrat Mitglied

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html?o=2&oc=2&ob=1&single=1&persid=1298&pc=1298#current

    Herr Yusuf Berk
    Anti-Korruptionsgesetz

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html?o=2&oc=2&ob=1&single=1&persid=1294&pc=1294#current

    Herr Ekrem Isik

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html?o=2&oc=2&ob=1&single=1&persid=273&pc=273#current

    Herr Sezai Sahin

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html?o=2&oc=2&ob=1&single=1&persid=338&pc=338#current

    Herr Yunus Yigit

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html?o=2&oc=2&ob=1&single=1&persid=1308&pc=1308#current

    Frau Gülistan Yüksel

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html?o=2&oc=2&ob=1&single=1&persid=383&pc=383#current

    Frau Canan Özge Yüksel

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html?o=2&oc=2&ob=1&single=1&persid=1310&pc=1310#current

    [ zu finden auch bei ]

    https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Person.html

  5. 1+1=2 Says:

    itk 10990 | Anlage 1 zur Beratungsvorlage 218/IX

    „27.05.2014 korrigiert um 08:47 Uhr“

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    „Denn auch wenn diese Gruppierung unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und des Innenministeriums steht, so ist sie bislang nicht in Deutschland verboten worden. Dies wäre allerdings Voraussetzung für die Auswirkung auf die Wählbarkeit ihrer Mitglieder (…) Auch für ein Verbot der “Grauen Wölfe” ist nicht die Stadt, sondern das Ministerium für Inneres und Kommunales zuständig.“

    ( Bernd Hinz, Leiter des Fachbereiches Recht der Stadt Mönchengladbach )
    .
    .
    .

    Beratungsvorlage 218/IX
    Page 1
    – Anlage 1 zur Beratungsvorlage 218/IX –
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    itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/10990/QW5sYWdlIDEgenUgMjE4X0lYIGdlc2Nod2Flcnp0LnBkZg==/12/n/99807.doc

    27.05.2014 – Mönchengladbach 2014. 2. Anfechtung des Wahlergebnisses für den Integrationsrat der Stadt. Mönchengladbach 2014. 3. Forderung von Neuwahlen […]

    itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/10990/QW5sYWdlIDEgenUgMjE4X0lYIGdlc2Nod2Flcnp0LnBkZg==/12/n/99807.doc

    itk-rheinland.de

    itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/10990/QW5sYWdlIDEgenUgMjE4X0lYIGdlc2Nod2Flcnp0LnBkZg==/12/n/99807.doc

    Kommunaler Zweckverband
    ITK Rheinland
    Hammfelddamm 4
    D-41460 Neuss

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf
    Cecilienallee
    Düsseldorf

    itk-rheinland.de/impressum/

    .
    .

    Gültigkeit der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach am 25.05.2014 gemäß § 22 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach (WahlIO IR MG) i. V. m. § 40 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. § 66 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)

    […] – Anlage 2 zur Beratungsvorlage 218/IX –

    27.05.2014

    Hi/Fr 8093

    … wird geltend gemacht, dass dem TDIV mit dem Türkischen Kulturverein und der IGMG zwei Mitglieder des Zusammenschlusses aus sechs Organisationen angehören, welche laut Bundes- und Landesamt für Verfassungsschutz sowie der Aufklärungsbroschüre des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW “Wer sind die Grauen Wölfe” Ziele verfolgen, die sowohl gegen die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes und den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen als auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD abschaffen wollen. Sowohl Sezai Sahin als Listenleiter als auch jeder seiner Listenkollegen sei durch die Kandidatur für den TDIV bereit, Ziele, Wohlverhaltensdoktrin und politische Praxis von Grauen Wölfen und Milli Görüs mitzutragen. Keiner der 15 Listenmitglieder habe sich von der Ideologie der ADÜTDF bzw. von der Doktrin Erbakans distanziert, auch sie seien deshalb nicht wählbar.

    … Selbst aus der behaupteten Nähe der TDIV oder gar aus einer Mitgliedschaft von Teilen der TDIV bei Verbänden der sog. “Grauen Wölfe”, wenn man diese einmal als wahr unterstellt, würde sich rein rechtlich nichts anderes ergeben. Denn auch wenn diese Gruppierung unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und des Innenministeriums steht, so ist sie bislang nicht in Deutschland verboten worden. Dies wäre allerdings Voraussetzung für die Auswirkung auf die Wählbarkeit ihrer Mitglieder, …

    Im Übrigen darf gemäß § 3 Vereinsgesetz ein Verein erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Dies ist bisher in Bezug auf die “Grauen Wölfe” nicht geschehen.

    … Insofern bleibt auch fraglich, wie vorliegend der Tatbestand von § 108 a StGB erfüllt sein soll. … Auch für ein Verbot der “Grauen Wölfe” ist nicht die Stadt, sondern das Ministerium für Inneres und Kommunales zuständig.

    Hinz

    [ Bernd Hinz, Leiter des Fachbereiches Recht der Stadt ]

    ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Proposal.html?select=10990

    ruhrbarone.de/kritik-an-grossveranstaltung-der-rechtsradikalen-grauen-woelfe-in-oberhausen/70287

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