Archive for the ‘Scharia’ Category

Deutschland 2024, die Religionsfreiheit und die Menschenrechte

Mai 14, 2024

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آیَة إِکْمَال الدِّيْن‎
āyat ikmāl ad-dīn

Qurʾān 5:3

Today, I have perfected your religion for you, and have completed My blessing upon you, and chosen Islam as Dīn (religion and a way of life) for you. (Übersetzung Taqi Usmani)

This day have I perfected your religion for you and completed My favour unto you, and have chosen for you as religion al-Islam. (Übersetzung M. Pickthall)

Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. … (Übersetzung Frank Bubenheim und Nadeem Elyas)

en.wikipedia.org/wiki/Verse_of_ikmal_al-din

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/5/verse/3/print

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75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 22 Wochen jünger das deutsche Grundgesetz, zeitlos gültig Allahs Hakimiyya

Im Regierungsviertel von Berlin auch 2024 über die Scharia nichts Schlechtes, über den Islam nur Gutes?

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سَيِّد قُطب
Sayyid Quṭb

Sayyid Qutb (1906 – 1966) über Ubidiyya und Hakimiyya

ʿUbūdiyya, Knechtschaft, verstanden als Knechtschaft gegenüber Gott, und Ḥākimiyya, verstanden als alleinige Herrschaft Gottes. Beide Begriffe spielen eine zentrale Rolle in seinem Buch „Zeichen auf dem Weg“. So erklärte Qutb dort, dass sich die Menschen von aller Knechtschaft (ʿubūdiyya) gegenüber anderen Menschen befreien müssten, um das Leben allein auf die Knechtschaft gegenüber Gott zu gründen. Qutb meinte, dass nur Gott anbetungswürdig sei und alle (politische und religiöse) Autorität Gott gehöre (al-Ḥākimīya li-Llāh). Eine Regierung könne ihre Souveränität nur auf Gott begründen, indem sie in seinem Namen regiert. Nur Gesetze und Handlungen, die sich von den heiligen Texten des Islam ableiten, seien legitim und gerecht. In der Dschahiliyya (ǧāhiliyya), in der sich nach Qutb alle Gesellschaften befinden, wird die Souveränität auf Menschen übertragen und Menschen und Parteien werden an Stelle Gottes verehrt. Für Qutb stellt dies eine inakzeptable Blasphemie dar.

de.wikipedia.org/wiki/Sayyid_Qutb#Hākimīya_und_ʿUbūdīya

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جاهلية
ǧāhiliyya

Dschahiliyya

Im allgemeinen Sprachgebrauch meint Dschahiliyya die Zeit des altarabischen Heidentums vor dem Islam. In der islamischen Denktradition der Salafi, die sich an den Schriften des hanbalitischen Gelehrten Ibn Taimiyya orientiert, bezeichnet der Begriff dagegen keine Zeitperiode, sondern einen Zustand, der zu jeder Zeit eintreten könne, wenn eine Gesellschaft vom Islam abweicht.

de.wikipedia.org/wiki/Dschāhilīya

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Deutscher Bundestag
Drucksache 20/9580
23.11.2023

Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022)

dserver.bundestag.de/btd/20/095/2009580.pdf

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“Anhörung zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit”

14.03.2024

Menschenrechte — Ausschuss — hib 155/2024

Anhörungen zur Religionsfreiheit und zu Menschenrechten

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat sich am Mittwochnachmittag auf zwei öffentliche Anhörungen verständigt. Für Mittwoch, 24. April 2024, ist eine Anhörung zum dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (20/9580) vorgesehen.

Zu dem Thema „Durchsetzung internationaler und europäischer Menschenrechtskonventionen anlässlich des 70. Jahrestages der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 75 Jahren“ lädt der Ausschuss für Montag, 10. Juni 2024, ein. Beide Anhörungen finden von 14:00 bis 17:00 Uhr statt und werden live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bundestag.de übertragen.

bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-993556

bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2024/pm-240418-oepm-2404-menschenrechte-999032

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Anhörung zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

24. April 2024, Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

bundestag.de/ausschuesse/a17_menschenrechte/anhoerungen/995996-995996

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Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) befindet sich im Regierungsviertel von Berlin zwischen Adele-Schreiber-Krieger-Straße und Schiffbauerdamm. Es wurde nach fünfjähriger Bauzeit am 10. Dezember 2003, also am Menschenrechtstag (AEMR, 10.12.1948), als dritter Parlamentsneubau an der Spree eingeweiht. Der Architekt war Stephan Braunfels. Seit dem Jahr 2010 wird ein Erweiterungsbau dieses Hauses errichtet, der wegen verschiedener Bauprobleme frühestens 2024 eröffnet werden kann.

Seinen Namen trägt das Gebäude zu Ehren der liberalen Sozialpolitikerin Marie-Elisabeth Lüders, einer Vertreterin der Frauenbewegung in Deutschland.

de.wikipedia.org/wiki/Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

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Saudi-Arabien: Erstes Lebenszeichen von Manahil al-Utaibi (مناهلالعتيبي)

Mai 2, 2024

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لنظام ولاية الرجل
niẓām wilāyat ar-raǧul
male guardianship system
Nizam Wilayat al-Radschul, das islamische System der männlichen Vormundschaft über die Frau

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السعودية.. حكم بسجن مناهل العتيبي 11 عامًا ومنظمات حقوقية تطالب بالإفراج الفوري عنها

دبي، الإمارات العربية المتحدة (CNN)– ذكرت منظمة العفو الدولية ومنظمة „القسط“ لحقوق الإنسان أن المحكمة السعودية الجزائية المتخصصة، التي تتولى قضايا الإرهاب، حكمت بالسجن 11 عامًا على مناهل العتيبي، الناشطة في مجال حقوق المرأة ومدربة اللياقة البدنية، البالغة من العمر 29 عامًا.

وأشارت المنظمتان إلى أن الحكم على مناهل العتيبي صدر في 9 يناير/كانون الثاني الماضي، لكن لم يُكشف عن القرار إلا بعد أسابيع في رد الوفد الدائم للمملكة العربية السعودية لدى الأمم المتحدة بجنيف على طلب للحصول على معلومات حول قضيتها من المقررين الخاصين للأمم المتحدة، إذ أنها معتقلة منذ عام 2022 وسط ادعاءات بتعرضها للتعذيب.

وذكرت العفو الدولية ومنظمة „القسط“ أن التهم التي تم توجيهها لمناهل العتيبي „تتعلق فقط بممارستها حقها في اختيار الملابس التي ترتديها، والتعبير عن آرائها على الإنترنت، بما في ذلك دعوتها على وسائل التواصل الاجتماعي إلى وضع حدٍ لنظام ولاية الرجل في السعودية، ونشر مقاطع فيديو لنفسها وهي ترتدي „ملابس غير محتشمة“، و“الخروج إلى الأسواق دون لبس العباءة“.

— CNN (gekürzt)

Daraus zitiert, und übersetzt

سائل التواصل الاجتماعي إلى وضع حدٍ لنظام ولاية الرجل في السعودية، ونشر مقاطع فيديو لنفسها وهي ترتدي „ملابس غير محتشمة“، و“الخروج إلى الأسواق دون لبس العباءة“.

Sie (Manāhil al-ʿUtaybī, Manahil al-Utaibi, zu elf Jahren Haft verurteilt) forderte in den sozialen Medien ein Ende des männlichen Vormundschaftssystems (niẓām wilāyat ar-raǧul, Nizam Wilayat al-Radschul) in Saudi-Arabien und veröffentlichte Videoclips, in denen sie „unanständige Kleidung“ trägt und „ohne Abaya auf die Märkte geht“.

arabic.cnn.com/middle-east/article/2024/05/01/saudi-activist-manahel-alotibi-sentenced-to-11-years-in-prison

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Frauenrechtsaktivistin in Haft geschlagen

UA 014/24-1 I Mitmachen bis 18. Juni 2024 I (UA Update vom: 23.04.2024) I AI-Index: MDE 23/7977/2024

Am 14. April meldete sich Manahel al-Otaibi (مناهل العتيبي, Manahil al-Utaibi) zum ersten Mal bei ihrer Familie, seit sie im November 2023 in Haft “verschwand”. Die 29-Jährige berichtete, dass sie in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen im al-Malaz-Gefängnis festgehalten werde. Sie sei brutal geschlagen worden, ihr Bein sei gebrochen und sie habe keinen Zugang zu medizinischer Versorgung.

Manahel al-Otaibi ist angeklagt, weil sie gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität verstoßen haben soll. Sie hatte sich mit Twitterbeiträgen für Frauenrechte eingesetzt sowie Fotos von sich ohne Abaya (ein traditionelles, locker sitzendes langärmeliges Gewand) auf Snapchat veröffentlicht. Ihr Fall wurde an das Sonderstrafgericht verwiesen, das für seine grob unfairen Gerichtsverfahren und harten Strafen, darunter auch die Todesstrafe, berüchtigt ist.

— Amnesty International

amnesty.ch/de/mitmachen/briefe-schreiben/urgent-actions/liste/2024/ua-014-24-saudi-arabien#

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Manahel al-Otaibi beaten in detention

On 14 April 2024, five months after Saudi authorities forcibly disappeared 29-year-old Manahel al-Otaibi (مناهل العتيبي, Manahil al-Utaibi), she contacted her family for the first time and told them she was being held in solitary confinement in al-Malaz Prison with a broken leg after being brutally beaten in detention, and without access to medical care. Manahel al-Otaibi was arrested on 16 November 2022 and charged with violating the Anti-Cyber Crime Law due to her tweets in support of women’s rights as well as posting photos of herself at the mall without an abaya (a traditional loose-fitting long-sleeved robe) on Snapchat. Her case has been referred to the Specialized Criminal Court (SCC), which is notorious for carrying out grossly unfair trials and handing out harsh sentences, including the death penalty, for individuals peacefully expressing themselves online.

Manahel al-Otaibi’s case was first heard by the Criminal Court in Riyadh. On 23 January 2023, the Criminal Court ruled that it had no jurisdiction to try this case and referred the case to the Specialized Criminal Court (SCC) in the capital, Riyadh. The SCC has routinely used vague provisions under the anti-cybercrime and counter-terror laws equating peaceful expression with «terrorism». Amnesty International has documented how every stage of the SCC judicial process is tainted by human rights violations.

Since 2018, Saudi authorities have arbitrarily detained Saudi women’s rights activists who campaigned for the end of the male guardianship system and the right to drive in Saudi Arabia. Women’s rights activists reported facing sexual harassment, torture and other forms of ill-treatment during interrogation. Those released are under travel bans and face restrictions on their freedom of expression.

Both of Manahel al-Otaibi’s sisters have also faced charges related to their campaigning for women’s rights. In the same case against Manahel al-Otaibi submitted by the public prosecution to the Riyadh Criminal Court, the Public Prosecutor accused her sister Fawzia of leading «a propaganda campaign to incite Saudi girls to denounce religious principles and rebel against customs and traditions in the Saudi culture» and using a hashtag «which promotes liberation and the fall of male guardianship». The court document, reviewed by Amnesty International, states that a separate order would be issued for Fawzia’s arrest. Their other sister Mariam, a prominent campaigner against male guardianship in the Kingdom, has previously been charged and detained for her women’s rights activism, and is currently under travel ban.

In a similar case to Manahel al-Otaibi’s, on 25 January 2023, the Specialized Criminal Court (SCC) resentenced Salma al- Shehab, a Leeds University PhD student and mother of two, to 27 years in prison, followed by a 27-year travel ban upon appeal. The SCC convicted Salma al-Shehab of terrorism-related offences after a grossly unfair trial for publishing tweets in support of women’s rights.

As of mid-2021, nearly all human rights defenders, women’s rights activists, independent journalists, writers and activists in the country had been arbitrarily detained, put through prolonged and unfair trials – most often by the SCC – or released but under conditions that include travel bans and other arbitrary restrictions to their fundamental rights, such as to conduct peaceful activism.

As of January 2024, Amnesty International has documented the cases of 69 individuals who had been prosecuted solely for exercising their rights to freedom of expression, association and peaceful assembly, including human rights defenders, peaceful political activists, journalists, poets and clerics. Of those, 32 were prosecuted for peacefully expressing their opinions on social media. Amnesty International is aware that the real number of such prosecutions is likely much higher.

Amnesty International . Schweizer Sektion

amnesty.ch/de/mitmachen/briefe-schreiben/urgent-actions/liste/2024/ua-014-24-saudi-arabien

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(Verurteilung vor Terrorismus-Gericht wegen ihrer unislamischen Kleidungswahl und wegen ihres Kampfes gegen das Frauen erniedrigende islamische System männlicher Vormundschaft, vgl. Wali, elf Jahre Haft für saudi-arabische Aktivistin.)

Wie leider zu erwarten ohne den Islam zu kritisieren, via dpa, zu lesen bei t-online am heutigen 02.05.2024.

Amnesty International ruft Saudi-Arabien auf, Manahil al-Utaibi (Manahel al-Oteibi) unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen.

Saudi-Arabien will sich weltoffen zeigen. Zugleich werden Kritiker mit Haftstrafen zum Schweigen gebracht. Jetzt werden Details im Fall einer Fitness-Trainerin bekannt. In Saudi-Arabien ist eine Aktivistin laut Menschenrechtlern wegen der Auswahl ihrer Kleidung und der Unterstützung von Frauenrechten zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Manahil al-Utaibi sei bereits im Januar – und damit mehr als ein Jahr nach ihrer Festnahme – von einem Spezialgericht für Terrorismus verurteilt worden, teilte die Organisation Amnesty International mit.Die Vorwürfe gegen die 29-jährige Fitness-Trainerin bezogen sich demnach auf ihre Kleidung sowie ihre Aufrufe in sozialen Netzwerken, das System männlicher Vormundschaft (ولي, walī, ohne Zusimmung des Wali kann eine Frau beispielsweise nicht heiraten, Anmerkung) im Königreich zu beenden.

Sie hatte auch Videos von sich ohne das im Land traditionelle (Nein, das islamische, das schariakonforme, das den Kriterien des Hidschab entsprechende) Abaja-Überkleid veröffentlicht.

Saudi-Arabiens Regierung hatte die Festnahme im Dezember nach einer Anfrage zu dem Fall durch einen UN-Sonderberichterstatter bestätigt. Al-Utaibi sei wegen „Terrorverbrechen“ verurteilt worden, hieß es darin. Die Gesetze des Landes würden das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen, es sei denn, Handlungen könnten die „Grenzen der öffentlichen Ordnung oder die gesellschaftlichen Normen verletzen oder überschreiten“.

Stark eingeschränkte Frauenrechte

Amnesty International und die Menschenrechtsorganisation ALQST riefen das Königreich auf, Al-Utaibi unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen. Nach ihrer Festnahme im November 2022 sei sie in Haft körperlich und psychisch missbraucht worden. Zudem sei sie mehrere Monate an einem unbekannten Ort festgehalten worden.

Frauenrechte sind in Saudi-Arabien trotz einiger Reformen immer noch stark eingeschränkt. Für wichtige Entscheidungen des Lebens benötigen Frauen weiterhin die Zustimmung eines männlichen Verwandten (des Wali). In rechtlichen Fragen etwa zu Eheschließung, Scheidung, dem Sorgerecht für Kinder und Erbschaft sind Männer in der Regel (nämlich gemäß Koran und Sunna, anders gesagt schariagemäß, Anm.) weiterhin deutlich besser gestellt als Frauen. (Dieser frauenentwürdigende und frauenentrechtende Zustand nennt sich Islam.)

t-online.de/nachrichten/ausland/id_100397658/saudi-arabien-aktivistin-zu-elf-jahren-haft-wegen-kleidungswahl-verurteilt.html

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Der Wali mudschbir

Der Wali mudschbir (ولي مجبر, walī muǧbir, von walī „Vormund“ und aǧbara „zwingen“), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann.

Jungfräulich bedeutet in der Praxis, dass die Frau zu ihrer ersten Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen werden kann, jedoch nicht zu weiteren Ehen. Der gewöhnliche Heiratsvormund kann zwar auch Schweigen, Lachen oder Weinen als Zustimmung zur Heirat werten, aber gegen den ausgesprochenen Willen der Braut darf er sie nicht verheiraten.

Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach hanafitischer, malikitischer, schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen.

Nach hanafitischem Recht kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch das Recht, sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen.

Im Iran war die Gesetzeslage von 1958 bis 1998 so, dass das Verheiraten einer Braut ohne ihre Einwilligung als Sklaverei angesehen wurde und strafbar war. Seit 1998 ist ein solches Tun im Iran wieder legal. Dies entspricht den dschaferitischen Lehren der mehrheitlichen Zwölfer-Schia im Iran sowie den Lehren der sunnitischen Minderheiten, die meist der hanafitischen oder schafiitischen Rechtsschule folgen.

In Malaysia ist die Zwangsverheiratung durch einen Wali mudschbir in mehreren Bundesstaaten legal, etwa im Staat Kelantan.

Nach einem Rechtsgutachten (Fatwa) des stellvertretenden Justizministers Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich (für den die Braut zehn oder zwölf Jahre alt sein kann, Anm.) im Jahre 2005 ist die Zwangsehe nach Saudischem Recht für verboten und unter Strafe erklärt worden. Es wurde jedoch keine konkrete Strafe festgelegt.

de.wikipedia.org/wiki/Walī_mudschbir

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Islamische Ehe

Die islamische Ehe (نكاح, nikāḥ, Nikah) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe und gilt nach islamischer Systematik als privatrechtlicher Vertrag.

Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (Wali) für die Frau notwendig. Außerdem wird ein Ehevertrag abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben. Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach hanafitischer, malikitischer, schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als Wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen. Nach hanafitischer Lehre, nach der alle Blutsverwandten das Recht haben, eine minderjährige Braut in die erste Ehe zu zwingen, kann die Braut bei Erreichung der Volljährigkeit die Auflösung der Ehe durch einen Qadi (Qāḍī) verlangen, wenn der Heiratsvormund nicht der Vater oder der Großvater väterlicherseits war.

de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

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ولايـة الـرجـل الأسـريـة و الـعـامـة في الإسـلام
Wilāyat al-rajul al-usarīyah wa-al-‘āmmah fī al-Islām

Abd al-Fattah Kabbarah (عبد الفتاح كبارة) (Beirut 2009)

arabicbookshop.net/wilayat-al-rajul-al-usariyah-wa-al-ammah-fi-al-islam/190-328

wrraqoon.com/ولاية-الرجل-الأسرية-والعامة-في-الإسلام-دار-النهضة-العربية-للطباعة-والنشر-والتوزيع-عبد-الفتاح-ظافر-كبارة

Abd Alfatah Kabbara · noor-book.com/en/u/عبد-الفتاح-كباره/books

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Wali (Islamic legal guardian)

Walī (ولي, plural ʾawliyāʾ أولياء) is an Arabic word primarily meaning primarily „ally“, from whnce other related meanings with Islamic cultural tones derive, such as „ally of God“ or „holy man/saint“, etc. „Wali“ can also mean a „legal guardian“, or ruler; someone who has „Wilayah“ (authority or guardianship) over somebody else, and in fiqh (Islamic jurisprudence) is often „an authorized agent of the bride in concluding a marriage contract (Islamic Law)“.

Traditionally, girls and women in Saudi Arabia, have been forbidden by law from travelling, obtaining a passport, conducting official business, obtaining employment, concluding a marriage contract, or undergoing certain medical procedures without permission from their guardian, who must be an adult Muslim male. However in 2019 these guardian restrictions on adult women in Saudi Arabia were lifted from traveling, undergoing certain medical procedures, obtaining passports, employment.

en.wikipedia.org/wiki/Wali_(Islamic_legal_guardian)

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Marriage in Islam

Islamic marriages require acceptance (قُبُوْل, qubūl), of the groom, the bride and the consent of the custodian (walī) of the bride. The wali of the bride is normally a male relative of the bride, preferably her father. The wali can only be a free Muslim, unless the bride is of the Christian or Jewish faith; in such cases the bride should be given away by someone from her religious background. The bride is normally present at the signing of the marriage contract.

The walī mujbir (وَلِي مُجْبِر) is a technical term of Islamic law which denotes the guardian of a bride. In traditional Islam, the literal definition of walī, which means „custodian“ or „protector“, is used. In this context, it is meant that the silence of the bride is considered consent. In most schools of Islamic law, only the father or the paternal grandfather of the bride can be walī mujbir.

If the conditions are met and a mahr and contract are agreed upon, an Islamic marriage ceremony, or wedding, can take place. The marital contract – ʿaqd al-qirān (عقد القران), nikāḥ nāma – is also often signed by the bride. The consent of the bride is mandatory. The Islamic marriage is then declared publicly, in iʿlān (إِعْلَان), by a responsible person after delivering a sermon to counsel and guide the couple. It is not required, though customary, that the person marrying the couple should be religiously well-founded in knowledge.

en.wikipedia.org/wiki/Marriage_in_Islam

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عقد القران
ʿaqd al-qirān
nikāḥ nāma
Islamic marriage contract, Nikah nama

en.wikipedia.org/wiki/Islamic_marriage_contract

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Ein bisschen Scharia?

April 22, 2024

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“Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.”

“Die Geschichte des Islam ist eine ganz lange Geschichte von Interpretationsmöglichkeiten.”

— Omid Nouripour am 11. Oktober 2018 vor dem Deutschen Bundestag. Plenarprotokoll 19/55.

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Die originelle Privatreligion des Omid Nouripour

Es gibt genau eine Welt, einen Islam, eine Umma. Es gibt keine teilweise Scharia oder Teile der Scharia. Die Scharia ist unteilbar als Allahs Wollen und Befehl, Allahs Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit. Die Scharia umfasst alle Lebensbereiche der Menschen, in ihrem Anspruch auf Wohlverhalten und Rechtsprechung nenne man sie totalitär. Über Teile der Scharia zu reden ist beinahe so, als dürfe der Mensch aus dem Schöpfergott oder der Geschöpflichkeit den einen oder anderen Teil herausschneiden oder als misslungen erklären oder für unbrauchbar.

Der in seiner Konsequenz stets alle Nichtmuslime herabwürdigende und entrechtende sowie frauenfeindliche Schariavorbehalt in den Verfassungen vieler heutiger Staaten macht unmissverständlich deutlich, dass aus islamischer Sicht nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber ist.

Wo Allah Regent ist, ist die Forderung nach Volkssouveränität Krieg gegen Gott (محاربة muḥāraba bzw. حرابة ḥirāba) und Verderbenstiften auf Erden (فساد في الأرض fasād fil-arḍ). Um erfolgreich aus der Dschahiliyya herauszutreten, verlangt die gottgegebene Gesetzlichkeit (Scharia) auf Erden das Implementieren und Anwenden (Fiqh) schariakonformer Gesetze, und wiederum hat nicht lediglich das Personenstands-, Ehe- und Familienrecht islamkompatibel zu sein, sondern ist jeder Paragraph zu islamisieren, letztlich auch im Strafrecht.

Die muslimische Frau muss den Hidschab tragen, sie verliert bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes, ihre Stimme hat vor Gericht nur den halben Wert, sie erbt nur die Hälfte im Vergleich zu ihrem Bruder, das ist alles, was 14 Jahrhunderte islamischer Ausdeutung (Nouripour: “Interpretationsmöglichkeiten”) der Muslima anbieten können. Ein Nichtmuslim ist ein Wesen sittlich und rechtlich geringeren Wertes, als ein Dhimmi, oder als Harbi rechtlos. Der Islamapostat (مرتد murtadd) hat eigentlich kein Recht auf Leben.

Vom Deutschen Bundestag aus den unveränderbaren Islam mit Verweis auf 14 Jahrhunderte angeblicher “Interpretationsmöglichkeiten” reformieren oder schönfärben zu wollen, wird nicht funktionieren angesichts einer Religion, die jeden Bereich des Lebens regelt, angesichts einer Lehre über Lohn und Strafe im Diesseits und vor allem im Jenseits.

Das seinem Verständnis nach bis zum Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) gültige Menschenbild und Gesellschaftsverständnis sollte Omid Nouripour vergleichen mit demjenigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 10.12.1948) oder demjenigen des deutschen Grundgesetzes (GG, 23.05.1949).

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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In the US, with each passing day, the debate about Sharia is getting complicated. …

Syed Abul Ala Mawdudi in his book Let us be Muslims defining what is ‚Sharia‘ says: “Now I shall tell you what Sharia is. The meaning of Sharia is mode and path. When you have acknowledged God as your sovereign and accepted His servitude and have also admitted that the Messenger is the tangible ruler holding authority on His behalf and that the Book has been sent by Him, it will mean you have entered Deen (way of life). After this, the mode in which you have to serve God and the path you have to traverse in order to obey Him, is called Sharia. This mode and path has been indicated by God through His Messenger who alone teaches the method of worshipping the Master and the way to become pure and clean. The Messenger shows us the path of righteousness and piety, the manner in which rights are discharged, the method of carrying on transactions and dealings with fellow-beings and the mode of leading one’s life. …”

Sayyid Qutb in his Milestones writes: “By ‚the Sharia of God‘ is meant everything legislated by God for ordering man’s life; it includes the principles of belief, principles of administration and justice, principles of morality and human relationships, and principles of knowledge.”

The Sharia includes the Islamic beliefs and concepts and their implications concerning the attributes of God, the nature of life, what is apparent and what is hidden in it, the nature of man, and the interrelationships among these. …

God has devised Laws for humanity. … the Quran explains that the source of Sharia is the divine Himself because He is the only continuous source of guidance to all regardless of their background. … From a Quranic perspective, Sharia is the ultimate divine guidance given to humanity to find its identity and purpose in life. …

Sharia is life affirming and life preserving. Sharia is justice nurturing and Sharia is human dignity nourishing. Sharia is the ultimate source of a style of life for those who believe in divine wisdom and guidance, those who understand that only a higher, neutral and objective authority can preserve and protect the interests of all human beings. It is up to individuals to acknowledge, accept or reject the divine guidance. Thus Sharia cannot be imposed. It cannot be coerced upon people. There is no armed struggle prescribed to force people who reject the Sharia as a source of guidance in their life to accept it as their way of life. Jihad is permitted to defend one’s dignity and one’s right to live peacefully according to the divine guidance. It is not to force people accept Muslim world view. People have a choice to live according to whatever laws they deem fit for them.

Sharia acknowledges the differences in human understanding and behavior and gives full freedom to people to organize their lives accordingly. It respects freedom, liberty, and the right to choose one’s life style.

Sharia should not be equated with the methods for achieving its goals. …

Sharia advises Muslims to develop laws and implement them effectively keeping in mind the interests of all human beings and not just the interests of a ethnic, cultural, religious, social or financial group.

For instance the Sharia declares that God has bestowed dignity to human beings.

— Aslam Abdullah (Shariah: Who Defines It?)

Dr. Aslam Abdullah is director of the Islamic Society of Nevada (ISON), Vice president of the Muslim Council of America (MCA) and the President elect of the Nevada Interfaith Council.

islamicity.org/7897/shariah-who-defines-it/

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Aslam Abdullah

Dr. Abdullah received a Doctorate in Communications from the University Of London, England in 1987. Aslam Abdullah is the Editor-in-Chief of Muslim Media Network Inc. that publishes the Muslim Observer. He has served as Director of the Islamic Society of Nevada and Masjid Ibrahim, Las Vegas. Dr. Abdullah has also been the Editor-in-Chief of the Minaret Magazine since 1989. He was an associate editor of The Arabia in the 1980’s. He also served as vice chairman of Muslim Public Affairs Council.

He is the current Vice President of the American Muslim Council.

draslamabdullah.com/about

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Yusuf al-Qaradawi: The Humblest Scholar of Our Generation

— Aslam Abdullah (2022)

draslamabdullah.com/post/yusuf-al-qaradawi-the-humblest-scholar-of-our-generation

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“… the sharia (šarīʿa), is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azalī) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abadī) into the future.

The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable.

The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada (šahāda).”

— Mustafa Cerić (2007), The challenge of a single Muslim authority in Europe

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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Archbishop backs sharia law for British Muslims

— Riazat Butt, Religious affairs correspondent, 07.02.2008, The Guardian

The Archbishop of Canterbury tonight prompted criticism from across the political spectrum after he backed the introduction of sharia law in Britain and argued that adopting some of its aspects seemed „unavoidable“.

Rowan Williams, the most senior figure in the Church of England, said that giving Islamic law official status in the UK would help achieve social cohesion because some Muslims did not relate to the British legal system. …

Williams said introducing sharia law would mean Muslims would no longer have to choose between two systems.

„If what we want socially is a pattern of relations in which a plurality of diverse and overlapping affiliations work for a common good, and in which groups of serious and profound conviction are not systematically faced with the stark alternatives of cultural loyalty or state loyalty, it seems unavoidable.“

He compared the situation to faith schools, where „communal loyalties“ were brought into direct contact with wider society, leading to mutual questioning and mutual influence towards change, without compromising the „distinctiveness of the essential elements of those communal loyalties“.

Earlier, in a BBC interview, he was more succinct. He said it was a „matter of fact“ that sharia law was already being practised in Britain.

„It’s not as if we’re bringing in an alien and rival system; we already have in this country a number of situations in which the internal law of religious communities is recognised by the law of the land … There is a place for finding what would be a constructive accommodation with some aspects of Muslim law as we already do with some kinds of aspects of other religious law.“ …

theguardian.com/uk/2008/feb/07/religion.world

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“It seems unavoidable and, as a matter of fact, certain conditions of Sharia are already recognised in our society and under our law, so it is not as if we are bringing in an alien and rival system.”

— Rowan Williams, 104th Archbishop of Canterbury (Katie Franklin and agencies: “Rowan Williams says Sharia law unavoidable”, The Telegraph, 07.02.2008.)

telegraph.co.uk/news/uknews/1577927/Rowan-Williams-says-Sharia-law-unavoidable.html

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Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?

— Professor Christian Giordano (Schweiz), veröffentlicht in der Zeitschrift der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus

nzz.ch/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz-ld.536577

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Ein von Prof. Christian Giordano in TANGRAM Nr. 22 zu “Multikultureller Gesellschaft” veröffentlichter Beitrag erhitzte Ende Dezember bis Anfang Januar 2009 die öffentliche Debatte. Prof. Giordano stellte darin das Konzept des Rechtspluralismus vor, das von Medien und verschiedenen öffentlichen Personen als Freipass für die “Einführung der Scharia” und damit als ein direkter Angriff auf die Schweizer Staatsordnung und stark frauenfeindlich interpretiert wurde.

ekr.admin.ch/pdf/Jahresbericht+2008_D8e89.pdf

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Omid Nouripour: Was tun gegen Dschihadisten? Wie wir den Terror besiegen können

— Am 29. November 2017 mit Omid Nouripour, MdB (langjähriger Außen- und Sicherheitsexperte, Bündnis 90/Die Grünen) und Lamya Kaddor, Islamwissenschaftlerin und Pädagogin. Moderation: Yassin Musharbash, Arabist, Journalist und Autor. Begrüßung: Dr. Antonie Nord, Referatsleiterin Naher Osten und Nordafrika, Heinrich-Böll-Stiftung.

Osama bin Laden hat gewonnen. So könnte man die provokante Ausgangsthese von Omid Nouripours neuem Buch zusammenfassen: Denn der dschihadistische Terror und die unangemessene Gegenreaktion, der „War on Terror“, haben einen Keil zwischen den „Westen“ und die islamische Welt, zwischen Muslime und Nicht-Muslime in Europa getrieben. Die Probleme sind seit den Anschlägen vom 11. September nicht kleiner geworden.

Deswegen bedarf es einer neuen Politik – einer Politik, die nicht alten Masterplänen anhängt, sondern auf lokaler Ebene arbeitet. Dazu gehört es, die lokalen Ursachen von Radikalisierung zu identifizieren und anzugehen, ob in Ägypten, im Irak, in Molenbeek oder in Offenbach. Dabei lassen sich Innen- und Außenpolitik heute kaum mehr trennen, denn Migration und die weltweite Vernetzung haben eine neue, weltumspannende Realität geschaffen.

Wie diese Instrumente aussehen können, diskutiert Omid Nouripour mit der Pädagogin und Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor und dem Arabisten, Journalisten und Autor Yassin Musharbash.

boell.de/de/2017/11/29/omid-nouripour-was-tun-gegen-dschihadisten-wie-wir-den-terror-besiegen-koennen

portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D1118748042

sb-lauenburg.lmscloud.net/cgi-bin/koha/opac-detail.pl?biblionumber=44413

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“Super-Diversität”? Die Werte und Anweisungen des Koran haben für viele “einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz”

April 9, 2024

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“Homosexualität und sexuelle Diversität widersprechen der religiösen Auffassung nicht weniger Schüler. Für sie und ihre Familien hat ihre diesbezügliche Religionsauffassung einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz. Entsprechende Programme zur Toleranz stoßen auf Widerstand.”

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Markus Lanz: Das heißt, da geht es auch um kulturelle Themen, … religiöse Themen.

Schulleiterin Anja Mundt-Backhaus von der IGS Stöcken in Hannover: Ja, das KFN [Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen] hat das jetzt in einer noch nicht repräsentativen Studie bestätigt in der Abfrage, dass das tatsächlich ein Problem ist. Ich meine, da wäre ungefähr die Hälfte der befragten Muslime gegen Homosexualität gewesen, bzw. stellen die Grundsätze des Korans tatsächlich in der Wertung über das Grundgesetz. Das erleben wir auch.

Lanz: Ok. Wie gehen wir denn damit um? Man muss doch irgendwie darauf reagieren? Sie haben –, ich habe das vorhin vorgetragen, Herr El-Mafaalani, das schöne Wort Super-Diversität, – und Sie sagen, wir waren darauf, wir sind darauf nicht vorbereitet … wir müssen doch reagieren und umgehen mit solchen Dingen … in Sonntagsreden der Politiker, ständig: “Das Grundgesetz ist die Basis für alles.” Und dann so etwas. Wie stellen wir denn sicher, dass das deutsche Grundgesetz gilt und nicht … andere Dinge, die vielleicht darüberstehen – Religion – oder was auch immer, ein problematisches Frauenbild? All diese Dinge?

Soziologe Aladin El-Mafaalani: Ich würde sagen, man muss das alles in den Schulen, und schon in Grundschulen, thematisieren. Und dafür müssen die, diese Grundschulen zum Beispiel, ausgestattet sein, dass man solche Dinge thematisiert, dass man darüber spricht: Säkularer Staat, trotzdem religiös sein, in welchem Verhältnis steht das, aber es passiert ja nicht.

Mundt-Backhaus: Die Ausstattung ist ja nicht da. Genau solche Unterstützung haben wir angefordert, mehr Personal, Kulturmittler, das steht auch unter den Forderungen. Mehr Personal auch für die Pausenaufsichten, um zu deeskalieren, wie gesagt Kulturmittler. Wir versuchen natürlich auch das zu verhindern, natürlich machen wir Demokratieerziehung! Wir arbeiten auch mit einer der beiden Moscheen zusammen, die bei uns in der Nähe sind, mit einer klappt das ganz gut, mit der anderen eher nicht so. Und natürlich erreichen wir auch Kinder. Aber nicht alle. Es bleibt ein Teil, den wir nicht erreichen. Und das ist das große Problem.

— Ab min 24:30 und bis min 27:06 in diesem Ausschnitt (Schulleiterin schlägt Alarm: „Verheerende Lage“ | Markus Lanz vom 04. April 2024). 05.04.2024, ZDFheute Nachriften.

youtube.com/watch?v=GRdopDhOp7M

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— Ebenfalls ab min 43:40 und bis min 46:16 in der gesamten Sendung Markus Lanz vom 4. April 2024

zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-4-april-2024-100.html

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Wenn Lehrkräfte verzweifeln: Die IGS Stöcken schlägt Alarm

Gewalt, Vandalismus, Bedrohungen: Die IGS Stöcken in Hannover schlägt Alarm. In einem Hilferuf an die Schulbehörde beklagen Lehrkräfte die Situation an der Schule. Fast täglich müssten Schüler oder Schülerinnen vom Unterricht ausgeschlossen werden, heißt es in dem Brief. Das Schulpersonal habe keine Kraftreserven mehr.

Erst im Dezember hatten Lehrkräfte der IGS Büssingweg in Hannover in einem Brandbrief an Behörden und Politik Gewalt und Vandalismus an der Schule geschildert – und um Hilfe gebeten. …

Die IGS Stöcken gilt als sogenannte Brennpunktschule. Rund 900 Schülerinnen und Schüler aus geschätzt 40 Nationen besuchen die Schule, die für viele kein entspannter Ort zum Lernen ist. Ein Beispiel von vielen: Der Brief eines Vaters an die Schulleitung vom Januar. „Seit einigen Tagen beschwert sich unser Kind über seinen Alltag an der Schule. Er wird ständig belästigt, beleidigt, gemobbt, bedroht und geschlagen.“

Die Lehrkräfte bestätigen Schülerberichte, wonach einige Schüler ständig Messer oder andere Waffen bei sich tragen würden. Vor einiger Zeit sei, so steht es in dem Brief an den Schulträger, ein Kind außerhalb der Schule mit einer Eisenstange bewusstlos geschlagen worden. Nach einem Krankenhausaufenthalt habe es sich nicht mehr in den Unterricht getraut. Viele Schüler meiden die Toiletten, weil sie dort belästigt und gefilmt würden. Die Videos tauchten dann in den sozialen Netzwerken auf.

“Homosexualität und sexuelle Diversität widersprechen der religiösen Auffassung nicht weniger Schüler. Für sie und ihre Familien hat ihre diesbezügliche Religionsauffassung einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz. Entsprechende Programme zur Toleranz stoßen auf Widerstand.”

Anja Mundt-Backhaus ist Didaktische Leiterin der IGS. Sie und ihre Kollegen und Kolleginnen, sagt sie, „gucken da hin, wir kümmern uns, aber wir kommen nicht mehr hinterher. Es ist einfach zu viel geworden.“ Der Fehler im System beginne in den Familien. Dort werde den Kindern oft ein Männlichkeitsbild vermittelt, das Gewalt für legitim, für männlich hält, so beschreibt es eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen. Später gebe die Peergroup den Ton an, in dem sich Jungen, aber auch Mädchen behaupten müssten.

Die Familien der Täter seien oft schwer zu erreichen, sagt Backhaus. „Wir haben es hier überwiegend mit bildungsfernen Eltern zu tun. Viele haben auch tatsächlich Ressentiments gegenüber Schule. Viele sprechen kein Deutsch oder nicht ausreichend Deutsch, sodass wir mit ihnen nicht vernünftig arbeiten können, weil wir keine Dolmetscher haben.“ Ein Vorbild sind wohl einige kaum. Eltern hätten sich, so beschreibt es die Schule, auf dem Schulhof schon geprügelt.

Die Liste der Maßnahmen, die nach Ansicht der Schule nötig wären, um eine Besserung herbeizuführen, ist lang. Aber fürs Erste fordert die Schule einen Sicherheitsdienst für den Schulweg und den Pausenhof. Die Stadt Hannover ist der Schulträger und Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) hält nichts von Sicherheitsdiensten. Das könne nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Er wolle keine amerikanischen Verhältnisse, weil sie die Gewaltspirale befeuern würden, zumal auch ein Sicherheitsdienst nicht die Befugnis hätte, Taschenkontrollen durchzuführen. Stattdessen brauche es ein „Commitment, eine gemeinsame Verabredung mit den Schülerinnnen und Schülern, dass Gewalt verbannt wird.“ …

— Hans-Christian Hoffmann. 09.02.2024, NDR

ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wenn-Lehrkraefte-verzweifeln-Die-IGS-Stoecken-schlaegt-Alarm,schule3414.html

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Religion und abweichendes Verhalten

Dr. Jan-Philip Steinmann (Projektleitung)

Es wird sich der Frage gewidmet, wie und unter welchen Bedingungen Religion abweichendes Verhalten in zunehmend säkularisierten Gesellschaften beeinflusst. Bisherige Forschung hat sowohl auf förderliche als auch auf hemmende Effekte von religiösem Engagement für deviantes Verhalten hingewiesen und aufgezeigt, dass Religionseffekte konditional, gegenläufig und nicht-linear sein können. Ziel ist es, die Komplexität des Zusammenhangs zwischen Religion und Delinquenz vor dem Hintergrund dreier Limitationen bisheriger Forschung in den Blick zu nehmen. Erstens soll das Zusammenwirken zwischen individueller Religion und anderen Identitäten (z. B. Ethnizität, Klasse, Geschlecht) bei der Erklärung von abweichendem Verhalten in den Blick genommen werden („complex religion“). Zweitens sollen ebenenübergreifende Wechselwirkungen zwischen individueller Religion und religiösem Kontext (z. B. religiöse Gemeinden, Schulklassen, Familien) bei der Erklärung abweichenden Verhaltens berücksichtigt werden („religious context matters“). Drittens sollen erklärende Mechanismen für den Link zwischen Religion und Devianz explizit ausgearbeitet und auf strenge Weise empirisch geprüft werden („mechanisms of religious influence“). Den ersten beiden Limitationen soll auf Basis von quantitativen Sekundärdaten begegnet werden. Um die dritte Limitation anzugehen, sollen zudem qualitative Primärdaten erhoben werden.

kfn.de/forschungsprojekte/religion-und-abweichendes-verhalten/

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Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)

Direktorium

kfn.de/kfn/institut/direktorium/

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Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Jurist, ehemaliger Direktor des KFN

kfn.de/kfn/institut/ehemalige-direktoren/prof-dr-christian-pfeiffer/

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Religion and Super Diversity

— 23.05.2017, Islamic Research and Information Center iric.org

Religion and Super Diversity
New Diversities, Volume 18, No. 1, 2016
Published by Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity

New Diversities is an international, peer reviewed, scholarly and professional journal, published by the Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity. It is intended to provide a platform for international, interdisciplinary and policy-related social science research in the fields of diversity, migration, multicultural policies, and human rights.

Guest Editors:

Irene Becci (University of Lausanne) and Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen)

List of Contents:

– Religion and Superdiversity: An Introduction

by Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen) and Irene Becci (University of Lausanne)

– Enhancing Spiritual Security in Berlin’s Asian Bazaars

by Gertrud Hüwelmeier (Humboldt Universität zu Berlin)

– Religion, Conviviality and Complex Diversity

by Deirdre Meintel (Université de Montréal)

– Multi-Religiosity: Expanding Research on Ties to Multiple Faiths in the 21st Century

by Liza G. Steele (State University of New York at Purchase)

– Mobility and Religious Diversity in Indigenousness-Seeking Movements: A Comparative Case Study between France and Mexico

by Manéli Farahmand (University of Lausanne / University of Ottawa) and Sybille Rouiller (University of Lausanne)

– When Homogeneity Calls for Super-Diversity: Rome as a Religious Global City

by Valeria Fabretti (University of Rome ‘Tor Vergata’) and Piero Vereni (University of Rome ‘Tor Vergata’)

iric.org/religion-and-super-diversity/

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Religion and Superdiversity: An Introduction

Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen) and Irene Becci (University of Lausanne)

New Diversities vol. 18, No. 1, 2016ISSN ISSN-Print 2199-8108

ISSN-Internet 2199-8116

newdiversities.mmg.mpg.de/wp-content/uploads/2016/10/2016_18-01_01_Introduction.pdf

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Das Versprechen der Architektur: Schaffen Multireligiöse Räume Toleranz?

The promise of architecture: Do multi-religious spaces promote tolerance?

Marian Burchardt, Johanna Häring.

In öffentlichen Debatten wird dabei architektonischen Projekten wie dem House of One häufig die Fähigkeit zugeschrieben, durch Begegnung und den Abbau von gruppenbezogenen Vorurteilen interreligiöse Beziehungen positiv zu beeinflussen und damit zu friedlicher Koexistenz in einer von Segregation, Rassismen und Gewalt geprägten Gesellschaft beizutragen. Insofern trägt Architektur schon im Modellstadium dazu bei, Idee und Praxis des interreligiösen Dialogs, als deren materialer Ausdruck das House of One verstanden wird, zu popularisieren. Sie birgt damit in sich das Versprechen, dem Bemühen um friedliche Koexistenz materiale Form und ästhetischen Ausdruck zu geben. …

Die Idee zur Errichtung des House of One entstand im Kontext der Rückübertragung des Baugrundstückes auf dem Berliner Petriplatz an die lokale Kirchgemeinde in den 1990er-Jahren. … Träger des Projekts war bis zur Gründung der Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin im Jahre 2016 der gleichnamige Verein, in dem das Land Berlin, von protestantischer Seite die Gemeinde St. Petri, von jüdischer Seite das Abraham-Geiger Kolleg Potsdam sowie von muslimischer Seite das Forum für interkulturellen Dialog vertreten sind. Die Beteiligung dieser, der Bewegung des umstrittenen türkisch-amerikanischen Laienpredigers Fetullah Gülen nahestehenden, Organisation hat von Beginn an immer wieder öffentliche Kritik – vor allem, aber nicht ausschließlich, aufseiten der muslimischen Dachverbände – hervorgerufen und 2019 zum öffentlich inszenierten Austritt eines der Hauptsponsoren, des Unternehmens Dussmann, aus dem Stiftungsrat geführt. …

An der Schnittstelle von Stadtsoziologie und Religionssoziologie hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre ein Forschungsfeld etabliert, das die multiplen Beziehungen und wechselseitigen Prägungen von religiösen Zugehörigkeiten und Praktiken einerseits und urbanen Räumen andererseits ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt hat. Die den meisten Studien zugrunde liegende Kernthese ist dabei, dass die Vorstellung einer durch Urbanisierungsprozesse vorangetriebenen Säkularisierung in den durch Migrationsprozesse und religiöse Innovationen sich pluralisierenden Großstädten westlicher Einwanderungsgesellschaften die soziale Wirklichkeit nicht mehr angemessen abbildet. Urbane Räume sind stattdessen durch eine fortwährende Diversifizierung gekennzeichnet, die unter Rückgriff auf einen populären Begriff von Steven Vertovec (2007) als religiöse „Super-Diversität“ gefasst werden kann (siehe Burchardt und Becci 2016). Diese Super-Diversität umfasst dabei sowohl die Vielfalt religiöser Gruppen wie auch Differenzen in Bezug auf die Relevanz von Religion und Säkularität im Alltagsleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, die Peter L. Berger (2014) im Konzept einer zweifachen Pluralisierung zusammengefasst hat.

link.springer.com/article/10.1007/s41682-021-00069-x

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Super-diversity and its implications

— Steven Vertovec (2007), Ethnic and Racial Studies, 30(6), 1024–1054. doi.org/10.1080/01419870701599465

Abstract

Diversity in Britain is not what it used to be. Some thirty years of government policies, social service practices and public perceptions have been framed by a particular understanding of immigration and multicultural diversity. That is, Britain’s immigrant and ethnic minority population has conventionally been characterized by large, well-organized African-Caribbean and South Asian communities of citizens originally from Commonwealth countries or formerly colonial territories. Policy frameworks and public understanding – and, indeed, many areas of social science – have not caught up with recently emergent demographic and social patterns. Britain can now be characterized by ‘super-diversity,’ a notion intended to underline a level and kind of complexity surpassing anything the country has previously experienced. Such a condition is distinguished by a dynamic interplay of variables among an increased number of new, small and scattered, multiple-origin, transnationally connected, socio-economically differentiated and legally stratified immigrants who have arrived over the last decade. Outlined here, new patterns of super-diversity pose significant challenges for both policy and research.

tandfonline.com/doi/abs/10.1080/01419870701599465

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Prof. Dr. Dr. h.c. Steven Vertovec

Steven Vertovec ist Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften und Honorarprofessor für Soziologie und Ethnologie an der Universität Göttingen, Deutschland. Zuvor war er Professor für Transnational Anthropology an der Universität Oxford und Direktor des britischen Economic and Social Research Council’s Centre on Migration, Policy, and Society (COMPAS). Steves Arbeit umfasst die kritische Untersuchung verschiedener Konzepte rund um internationale Migration, transnationale soziale Formationen, ethnische Diaspora und Formen urbaner Vielfalt. Er erwarb einen B.A. (Magna cum laude) in Anthropologie und Religionswissenschaften an der University of Colorado, einen M.A. in Religionswissenschaften an der University of California in Santa Barbara und einen DPhil in Sozialanthropologie an der University of Oxford. Im Jahr 2018 wurde ihm von der Université de Liège die Ehrendoktorwürde (Sozialwissenschaften) verliehen. Steve ist Mitherausgeber der Zeitschrift Global Networks und der Palgrave-Buchreihe „Global Diversities“. Er ist außerdem Autor von fünf Büchern, darunter „Transnationalism“ (Routledge, 2009) und „Diversity and Contact“ (Palgrave 2016) und Herausgeber oder Mitherausgeber von 35 Bänden, darunter „Islam in Europe“ (Macmillan, 1997), „Conceiving Cosmopolitanism“ (Oxford University Press, 2003), „The Multicultural Backlash“ (Routledge 2010), „The International Handbook of Diversity Studies“ (Routledge, 2015) und „The Oxford Handbook of Super-diversity“ (Oxford University Press, in Vorbereitung). Seit über 25 Jahren arbeitet Steve mit einer Reihe von politischen Entscheidungsträger*innen zusammen, unter anderem innerhalb des Sachverständigenrates der deutschen Stiftungen für Migration und Integration, des Cabinet Office und des Innenministeriums der britischen Regierung, der Europäischen Kommission, der G8, der Weltbank und der UNESCO. Prof. Vertovec die Ehrendoktorwürde der Universität Lüttich.

mmg.mpg.de/steven-vertovec-de

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In the US, with each passing day, the debate about Sharia is getting complicated. …

Syed Abul Ala Mawdudi in his book Let us be Muslims defining what is ‚Sharia‘ says: “Now I shall tell you what Sharia is. The meaning of Sharia is mode and path. When you have acknowledged God as your sovereign and accepted His servitude and have also admitted that the Messenger is the tangible ruler holding authority on His behalf and that the Book has been sent by Him, it will mean you have entered Deen (way of life). After this, the mode in which you have to serve God and the path you have to traverse in order to obey Him, is called Sharia. This mode and path has been indicated by God through His Messenger who alone teaches the method of worshipping the Master and the way to become pure and clean. The Messenger shows us the path of righteousness and piety, the manner in which rights are discharged, the method of carrying on transactions and dealings with fellow-beings and the mode of leading one’s life. …”

Sayyid Qutb in his Milestones writes: “By ‚the Sharia of God‘ is meant everything legislated by God for ordering man’s life; it includes the principles of belief, principles of administration and justice, principles of morality and human relationships, and principles of knowledge.”

The Sharia includes the Islamic beliefs and concepts and their implications concerning the attributes of God, the nature of life, what is apparent and what is hidden in it, the nature of man, and the interrelationships among these. …

God has devised Laws for humanity. … the Quran explains that the source of Sharia is the divine Himself because He is the only continuous source of guidance to all regardless of their background. … From a Quranic perspective, Sharia is the ultimate divine guidance given to humanity to find its identity and purpose in life. …

Sharia is life affirming and life preserving. Sharia is justice nurturing and Sharia is human dignity nourishing. Sharia is the ultimate source of a style of life for those who believe in divine wisdom and guidance, those who understand that only a higher, neutral and objective authority can preserve and protect the interests of all human beings. It is up to individuals to acknowledge, accept or reject the divine guidance. Thus Sharia cannot be imposed. It cannot be coerced upon people. There is no armed struggle prescribed to force people who reject the Sharia as a source of guidance in their life to accept it as their way of life. Jihad is permitted to defend one’s dignity and one’s right to live peacefully according to the divine guidance. It is not to force people accept Muslim world view. People have a choice to live according to whatever laws they deem fit for them.

Sharia acknowledges the differences in human understanding and behavior and gives full freedom to people to organize their lives accordingly. It respects freedom, liberty, and the right to choose one’s life style.

Sharia should not be equated with the methods for achieving its goals. …

Sharia advises Muslims to develop laws and implement them effectively keeping in mind the interests of all human beings and not just the interests of a ethnic, cultural, religious, social or financial group.

For instance the Sharia declares that God has bestowed dignity to human beings.

— Aslam Abdullah (Shariah: Who Defines It?)

Dr. Aslam Abdullah is director of the Islamic Society of Nevada (ISON), Vice president of the Muslim Council of America (MCA) and the President elect of the Nevada Interfaith Council.

islamicity.org/7897/shariah-who-defines-it/

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Aslam Abdullah

Dr. Abdullah received a Doctorate in Communications from the University Of London, England in 1987. Aslam Abdullah is the Editor-in-Chief of Muslim Media Network Inc. that publishes the Muslim Observer. He has served as Director of the Islamic Society of Nevada and Masjid Ibrahim, Las Vegas. Dr. Abdullah has also been the Editor-in-Chief of the Minaret Magazine since 1989. He was an associate editor of The Arabia in the 1980’s. He also served as vice chairman of Muslim Public Affairs Council.

He is the current Vice President of the American Muslim Council.

draslamabdullah.com/about

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Yusuf al-Qaradawi: The Humblest Scholar of Our Generation

— Aslam Abdullah (2022)

draslamabdullah.com/post/yusuf-al-qaradawi-the-humblest-scholar-of-our-generation

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“… the sharia (šarīʿa), is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azalī) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abadī) into the future.

The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable.

The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada (šahāda).”

— Mustafa Cerić (2007), The challenge of a single Muslim authority in Europe

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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Mit eigenen Hervorhebungen kommentarlos zusammengestellt von Edward von Roy (April 2024).

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Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem

Eine Mahnung an die Deutsche Islamkonferenz (DIK) sowie an die in wenigen Tagen in Berlin durchgeführte 2. Kritische Islamkonferenz (KIK 2013).

Islamkonferenz um Islamkonferenz der Rechtsspaltung entgegen? Der säkulare Verfassungsstaat hat mit totalitär denkenden Jenseitszentrikern nicht auf Augenhöhe zu diskutieren, auch nicht im Rahmen der „Verbesserung des Zusammenlebens zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den Muslimen … ein gemeinsamer Weg zu einem besseren Miteinander“ (DIK 2009) oder von „Allianzen für die transkulturelle Gesellschaft“ (KIK 2013).

Edward von Roy (April 2013)

schariagegner.wordpress.com/2013/04/15/nicht-der-islamismus-der-islam-ist-das-problem/

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“Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

März 21, 2024

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Eine Petition an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh. Bei Change.org lässt sich die Petition mitzeichnen.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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A petition to:

Hon. Dr. Ahmadou Lamin Samateh, Minister of Health
Ministry of Health
The Quadrangle
Banjul
Republic of The Gambia

and to:

Hon. Fatou Sanyang Kinteh, Minister of Women’s Affairs, Children and Social Welfare
State House
Banjul
Republic of The Gambia

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21.03.2024

Petition

Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!

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Petitionstext

Sehr geehrter Herr Minister Dr Samateh, sehr geehrte Frau Ministerin Kinteh, retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia! Nur das beibehaltene Verbot jeder Form von Female Genital Mutilation (FGM Typ I, II, III, IV), nur der nicht verhandelbare Schutz der heutigen Mädchen als der künftigen Frauen Gambias in Bezug auf ein intaktes weibliches Geschlechtsorgan verwirklicht körperliche Unversehrtheit und universelle Menschenrechte. Auch die Berufung auf die Religion Islam, und tatsächlich, einen Islam ohne FGM gibt es nicht, kann keine Rechtfertigung für das Durchführen einer FGM (Typ I, II, III, IV) sein, die Islamic FGM (chitan al-inath) muss ebenso verboten bleiben und ggf. bestraft werden wie jede anders motivierte Female Genital Mutilation.

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Petitionsbegründung

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region (CRR) des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu “beschneiden”, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (FGM Typ I, II, III, IV) verboten.

Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht. Erste Lesung im gambischen Parlament (The National Assembly, Nationalversammlung) am 4. März 2024, Zweite Lesung und Abstimmung am 18. März. Von den 47 anwesenden Abgeordneten stimmten nur vier dagegen, sprich sie stimmten für den Erhalt des wichtigen FGM-Verbots in Gambia, 42 hingegen stimmten für den kinderfeindlichen und frauenfeindlichen Gesetzesentwurf, es gab eine Enthaltung. Mindestens drei Monate lang, mindestens bis Mitte Mai 2024 wird das Gesetz in den Ausschüssen diskutiert werden.

Schon zur Ersten Lesung hatte Imam Fatty mit einem gecharterten Bus Frauen vor das Parlament bringen lassen, die Slogans für eine straffreie Islamic FGM skandierten, welche sie freilich “weibliche Beschneidung” (female genital cutting, FGC) nennen, und von denen mehrere den Niqab trugen, den islamischen Gesichtsschleier, eine in Gambia bislang sehr ungewöhnliche Weise von Kleidung bzw. Hidschab.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehört neben dem Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) auch der Parlamentarier Almameh Gibba, mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

Imam Abdoulie Fatty hatte den Täterinnen die Strafe bezahlt oder bezahlen lassen, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Am 10.03.2024 hatten das 1975 gegründete IICPSR (International Islamic Center for Populations Studies and Research, Direktor ist Gamal Serour, Gamal Abou el-Serour, angesiedelt am Kairoer Al-Azhar) und der GSIC (Gambia Supreme Islamic Council) unter dem Tagungstitel “The National Dialogue on FGM and Islam” eine Konferenz veranstaltet. (youtube.com/watch?v=DIsJQzh4owU) Der ägyptische Gynäkologe Serour (el-Serour) war Mitglied der WHO Strategic and Technical Advisory Group (STAG) (2011-2016), Chair of STAG (2017–2018) sowie Co-Chair of the Ethics Review Committee at the WHO Regional Office for the Eastern Mediterranean (seit 2017).

Innerhalb der gambischen Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des “Beschneidens” d. h. des Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (ختان الإناث · ḫitān al-ināṯ ), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie dem Madhhab maliki, seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice). Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung (The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee) haben ihre Religion richtig verstanden.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten werden oder verboten bleiben. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM mit ihren vier FGM-Typen (I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist stets Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM, weibliche Genitalverstümmelung.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Wer die Petition mitzeichnen möchte, kann das bei Change.org tun.

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https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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Kein Islam ohne FGM

März 7, 2024

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ختان الإناث
ḫitān al-ināṯ
chitan al-inath, FGM nach Koran und Sunna

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“The noble Sharia … female circumcision involves cutting off only a tiny upper part of the clitoris without removing it.”

— 25.09.2023, The Gambia Supreme Islamic Council · Le Conseil islamique suprême de la Gambie. Fatwa.

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Gambia ist überall

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu „beschneiden, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (Typ I, II, III, IV) verboten.

Der Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) bezahlte die Strafe, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Gambias Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch und zu 9 Prozent christlich, das letzte Prozent der gambischen Bevölkerung gehört entweder noch den altüberlieferten afrikanischen Religionen an, der Religion der Bahai oder der Gruppe Eckankar.

Muslime die keine weibliche Genitalverstümmelung praktizieren gibt es an vielen Orten auf der Welt. Einen Islam ohne FGM gibt es nicht.

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“That is because the noble Sharia never recognizes anything that causes harm to people, be it health or physical. The committee wishes to point out that the legal form of female circumcision involves cutting off only a tiny upper part of the clitoris without removing it or touching any part of the labia.”

المجلس الإسلامي الأعلى في غامبيا
Gambia Supreme Islamic Council

25.09.2023, The Gambia Supreme Islamic Council (SIC / GSIC), Fatwa

The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee (Fatwa on the ruling of female circumcision in Islam)

Dr. Mbye Kebba Kah (Chairman)
Dr. Sheikh Nfamara Jwala (Vice Chairman)
Dr. Osman Muhammad Bashir Camara (Rapporter)
(…)

m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid0YVRNarCp9x4cg7SPCjCebDAtpF1y5cXeWELLdz5RYfLXBXCHt6SZp6fQyjCbjPtZl&id=100068770324811

m.facebook.com/100068770324811/photos/615530344082638/

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FATWA – FEMALE CIRCUMCISION

September 2023

The Fatwa & Moon-sighting Committee of the Gambia Supreme Islamic Council (GSIC) issues a Fatwa (Pronouncement of Islamic Ruling) on the issue of “Female Circumcision”.

Praise be to Allah, Lord of the worlds, and peace and blessings be upon the most noble of the prophets and messengers, Muhammad bin Abdullah, and his household, companions, and those who follow in his footsteps.

The Fatwa and Moon Sighting Committee of the Gambia Supreme Islamic Council is pleased to issue a fatwa to all Muslims in The Gambia regarding the legality of Female Circumcision (in Islam). In this regard, the Committee would like to clarify that Female Circumcision is not just a merely inherited custom as falsely claimed by those who are not conversant with Islamic Law. Rather, it is one of the virtues of Islam and a Sunna practice approved by the Messenger of Allah, peace and blessings be upon Him, who said: “Five practices are characteristics of the Fitra…” of which, he mentioned Circumcision.

The legitimacy of Female Circumcision has been proven in several authentic hadiths of the Prophet; peace be upon him. Therefore, Muslim Jurists agreed on its legality. Some Jurists have even argued that Female Circumcision is obligatory, whereas others have considered it a recommended act of Sunna. However, it was not reported by any of the reliable Muslim Scholars denying the legality of Female Circumcision in the manner prescribed by the Messenger of Allah; peace be upon him; because the noble Sharia does not acknowledge anything at all that causes harm to people, be it health or physical, for it’s free from that!

The Committee wishes to point out that the legal form of Female Circumcision in Islam is the cutting off of only a tiny upper part of the clitoris without removing it or touching any part of the labia, which is contrary to what is known as “FEMALE GENITAL MUTILATION” and does not entail the removal of the genital organ, or what is known as Pharaonic Circumcision. Muslim Jurists have agreed that this type (FGM) is ILLEGAL in Islam because of the harm it inflicts on women.

In this context, the Fatwa Committee of the Gambia Supreme Islamic Council calls on the Government of The Gambia to reconsider the Law prohibiting Female Circumcision, which stipulates the arrest/prosecution of anyone who practices it. Given that we are Muslims, the most precious thing we have in this life is our true Religion.

The Committee issued this Fatwa to clarify to the people the position of the Sharia of Allah in Female Circumcision and acquits itself regarding this matter before Allah on the Day of Resurrection. Similarly, the Committee also strongly condemns entities and individuals who denounce the practice of Female Circumcision and calls on the authorities to arrest/prosecute anyone who practices it.

With this, Allah is the Lord who blesses and guides us to the right path.

*** The End ***

MEMBER OF THE FATWA & MOONSIGHTING COMMITTEE INCLUDES:

Dr. Mbye Kebba Kah – The Chairman
Dr. Sheikh Nfamara Jawla – Vice Chairman
Sheikh Ibrahim Masanneh Jarju – Coordinator
Dr. Osman Muhammad Bashir Camara – Secretary
Dr. Foday Jagana – Member
Dr. Omar Faba Gitteh – Member
Sheikh Ali Cham – Member
Sheikh Haroun Manneh – Member
Sheikh Abdullah Sisawo – Member
Sheikh Sufyan Drammeh – Member
Sheikh Bashir Bah – Member
Sheikh Alh. Ousman Jah – Member
Sheikh Osman Muhammad Manga – Member
Sheikh Mustapha Bashir Darboe – Member
Sheikh Mbye Saho – Member

Signed……..

DR. MBYE KEBBA KAH
Chairman, Fatwa & Moon Sighting Committee
Rabīʿ al-Awwal 1445 H – September 2023

gsic.gm/fatwa-female-circumcision/

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The issue flared up in mid 2023, when three women received fines or prison sentences for performing FGM.

An Islamic cleric paid the fines and The Gambia Supreme Islamic Council issued a fatwa upholding the legality of „female circumcision.“

The Islamic Council, the country’s main Muslim organisation, said the practice was „not just a merely inherited custom“ but „one of the virtues of Islam.“

It called on the government to reconsider the ban.

(04.03.2024. Gambian Legislature Considers Ending Ban on Female Genital Mutilation. VOA Voice of Africa.)

voaafrica.com/a/gambian-legislature-considers-ending-ban-on-female-genital-mutilation/7513607.html

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Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehören der Parlamentarier Almameh Gibba und der Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty), mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

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“Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verbot der weiblichen Beschneidung in Gambia aufzuheben, eine Praxis, die tief in den ethnischen, traditionellen, kulturellen und religiösen Überzeugungen der Mehrheit der gambischen Bevölkerung verwurzelt ist. Ihr Ziel sind die Wahrung der religiösen Reinheit und der Schutz kultureller Normen und Werte. Das derzeitige Verbot der Beschneidung von Frauen stellt einen direkten Verstoß gegen das in der Verfassung garantierte Recht aller Bürger dar, ihre Kultur und Religion auszuüben. Die Aufhebung des Verbots der weiblichen Beschneidung wird es den Menschen ermöglichen, sich dieser Praxis mit allen Vorsichtsmaßnahmen hinzugeben, geleitet von Religion, Fleiß und Fürsorge.”

— Almameh Gibba

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(“This Bill seeks to lift the ban on female circumcision in The Gambia, a practice deeply rooted in the ethnic, traditional, cultural, and religious beliefs of the majority of the Gambian people. It seeks to uphold religious purity and safeguard cultural norms and values. The current ban on female circumcision is a direct violation of citizens’ rights to practice their culture and religion as guaranteed by the Constitution. Revoking the ban on female circumcision will allow people to indulge in the practice with all its precautions, guided by religion, diligence, and care.”)

change.org/p/stop-the-repeal-of-the-anti-fgm-law-in-the-gambia

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(Hon. Almameh Gibba, National Assembly Member for Foni Kansala. Message to All Gambians and Beyond of Women’s Amendment Bill 2024.)

youtube.com/watch?v=j4bJPsCuzt8

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Erste Lesung im gambianischen Parlament, in der Nationalversammlung The National Assembly) am 4. März 2024, zweite Lesung am 18. März 2024.

Innerhalb der Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

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International Women’s Day 2024, IWD 2024

Zum morgigen achten März, dem Weltfrauentag, ist festzustellen, dass alle deutschen Frauenrechtsinitiativen oder Frauenrechtsverbände, von EMMA um Alice Schwarzer bis zu Terre des Femmes (TdF), den gegebenen Kausalzusammenhang Islam FGM Jahrzehnt um Jahrzehnt verschweigen.

Reden wir nie lediglich von den Mädchen, wo es doch um eine unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen am Kind, Kleinkind oder Säugling. Es geht um Kinder. Kind ist Mensch unter 18 Jahre und Kind ist Junge oder Mädchen.

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Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya, Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

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أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

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Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

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اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

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Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (“not the clitoris itself, as some mistakenly assert”) oder Asiff Hussein (“an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt”) nicht herein, selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris. Die die FGM-Typen I, II, III und IV umfassende Klassifikation der FGM darf nicht aufgespalten werden in einen weiterhin verbotenen und einen künftig erlaubten Teil.

Aus Sicht des Islam gilt die nicht menschengemachte Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, die Scharia, überall und bis zum Tag der Auferstehung. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits. Als an der weltweiten Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte interessierter Mensch trage man sein Möglichstes dazu bei, den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten zu überwinden, und kritisiere man die gemäß gottgegebener Scharia und menschlich anzuwendendem Fiqh erfolgenden, muslimische Frauen und alle Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetzesvorschläge, Gesetze und Gerichtsurteile.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des Beschneidens d. h. Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (chitan al-banat), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie der Malikiyya (Madhhab maliki), seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice).

Zusätzlich beginnt sie, ganz nach der Strategie von Abdullahi an-Na’im (ʿAbdallāh Aḥmad an-Naʿīm) einer lediglich verlangsamten Errichtung der Hakimiyya (Allahkratie, Souveränität Gottes statt Volkssouveränität), für die dauerhafte Trennung zwischen einem dann in Bezug auf jede Glaubenslehre “neutralen” sprich ohnmächtigen Staat und dem Glaubensgehorsam zu werben, sich dafür einzusetzen, dass ein mehr und mehr säkularer (!) Staat in der Bevölkerung jedwedes authentische religiöse Praktizieren unterstützt: “Ein säkularer Staat, der sich gegenüber den Glaubenslehren einer Religion neutral verhält und eine echte religiöse Lebensführung fördert.” [1]

Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung haben ihre Religion richtig verstanden.

Zum Glück für alle Menschen ist Muslim nicht Islam.

Kein Islam ohne FGM.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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[1] “A secular state, one that is neutral regarding religious doctrine, and promotes genuine religious observance.”

— Abdullahi Ahmed An-Na’im: On human rights, the secular state and Sharia today. 11.01.2019, UNESCO.

unesco.org/en/articles/abdullahi-ahmed-naim-human-rights-secular-state-and-sharia-today-0

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“Un État séculier qui soit neutre en matière religieuse, mais favorise une pratique religieuse authentique.”

— Abdullahi Ahmed An-Na’im : Droits de l’homme, État séculier et charia aujourd’hui. 15.01.2019, UNESCO.

unesco.org/fr/articles/abdullahi-ahmed-naim-droits-de-lhomme-etat-seculier-et-charia-aujourdhui-0

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Abdullahi An-Na’im, Charles Howard Candler Professor of Law. Emory.

Emory University School of Law, Atlanta, Georgia, USA.

law.emory.edu/lawyer/issues/2022/summer/features/faculty-renewal-and-eminence/abdullahi-an-naim.html

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Abdullahi Ahmed An-Na’im is Charles Howard Candler Professor of Law at Emory University, where he focuses on cross-cultural human rights issues, with an emphasis on Islam. He is also a faculty member of the Emory College of Arts and Sciences and the Emory University Center for Ethics. He directs projects on women and land in Africa and Islamic Family Law. During the fall 2009 semester, he was a Visiting Professor of Arabic and Islamic studies at Georgetown University where he taught “The Future of Islamic Law,” and a senior fellow at the Berkley Center. He is the author of African Constitutionalism and the Role of Islam (2006), Islam and the Secular State: Negotiating the Future of Shari‘a (2008), Muslims and Global Justice (2011) and What is an American Muslim? Embracing Faith and Citizenship (2014). Professor An-Na’im holds LLB Degrees from the University of Khartoum and the University of Cambridge, and a PhD in Law from the University of Edinburgh.

law.nus.edu.sg/people/abdullahi-an-naim/

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An-Na’im, A. 2009. “The Compatibility Dialectic: Mediating the Legitimate Coexistence of Islamic Law and State Law.” Chorley Lecture, London School of Economics.

An-Na’im, A. 2010. “Beyond Dhimmihood: Citizenship and Human Rights.” In The New Cambridge History of Islam: Muslims, and Modernity—Culture and Society Since 1800, edited by Robert W. Hefner, Cambridge: Cambridge University Press.

tandfonline.com/doi/full/10.1080/15570274.2015.1075762

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EU-Militäroperation “Aspides” stoppen – Nein zum Einsatz der Bundeswehr am Roten Meer

Februar 9, 2024

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“No blood for a monetary reform.”

“No blood for CBDC.”

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Unser Ja den den allgemeinen Menschenrechten und zu einer Kritik am Islam – unser Nein zum Einsatz deutscher Kriegsschiffe am Roten Meer

Die Fregatte Hessen (F 221) wurde zwischen 2001 und 2005 in Emden gebaut und 2006 in Wilhelmshaven in Dienst gestellt. Von Dezember 2013 bis April 2014 war die Hessen Teil der Operation EUNAVFOR Atalanta am Horn von Afrika. Der diesjährige Einsatz erfolgt im Rahmen einer EU-Mission, die die Operation “Prosperity Guardian” unterstützt. Die Wasserstraßen vom und zum Roten Meer sind wichtige Schifffahrts-Engpässe für die Weltwirtschaft, die das Mittelmeer mit dem Indischen Ozean und den Suezkanal mit dem Horn von Afrika verbinden.

Am gestrigen 8. Februar 2024 ist die Fregatte Hessen von Wilhelmshaven aus und mit dem Ziel Rotes Meer in See gestochen. Das dafür benötigte Mandat des Deutschen Bundestages, so heißt es leider völlig kritiklos in den heutigen Zeitungen, werde im Anschluss an die Mandatierung durch die Europäische Union spätestens zum 19. Februar erwartet. Die sich schamlos “Der Wächter des Wohlstands” nennende multinationale Koalition, an der Nase herumgeführt pardon angeführt durch die USA, erfolgte ab Dezember 2023 als Reaktion auf die Angriffe der Huthi-Rebellen auf die Schifffahrt im Roten Meer beim Bab al-Mandab seit der Entführung der Galaxy Leader im November 2023. Die Galaxy Leader ist ein 2002 im polnischen Gdynia (dt. Gdingen) gebauter Autotransporter. Die Galaxy Leader liegt seitdem vor Hodeida, einem Hafen an der jemenitischen Küste.

Die kurz vor Weihnachten 2023 der Öffentlichkeit vorgestellte Operation lief mit Schwierigkeiten an, da Frankreich, Spanien und Italien ihre Kriegsschiffe nicht unter US-Kommando stellen wollten.

Das deutsche Kriegsschiff soll sich an dem EU-Einsatz zum Schutz von Handelsschiffen vor Angriffen der schiitischen Huthi-Milizen im Jemen beteiligen. Die entsprechende Militäroperation “Aspides” sei, so die gestrige (08.02.2024) tagesschau, nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa von der EU bereits beschlossen, allerdings müsse dieser Beschluss bei einem Außenministertreffen am 19. Februar 2024 in Brüssel noch formal gefasst werden (tagesschau.de/inland/fregatte-hessen-nahost-100.html). “Im Anschluss muss der Einsatz der “Hessen” noch von der Bundesregierung formal beschlossen und dann vom Bundestag mandatiert werden. Damit wird bis Ende des Monats gerechnet.” (tagesschau, a. a. O.)

Nach dem 2020 gestarteten, totalitären, wissenschaftlich nicht begründbaren Schauspiel von der Coronaviruspandemie, in welchem den Menschen weitgehend zwecklose und gesundheitlich nachteilige Gesichtsmasken sowie sinnlose PCR-Testpflichten aufgezwungen wurden und in dessen Rahmen, in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020, die Menschen durch inzwischen beinahe jede Regierung und jeden Gesundheitsminister auf der Welt dazu gelockt oder gedrängt wurden, sich nicht erforderliche und schädigende oder tödliche Substanzen auf Basis von modRNA (“mRNA”) oder Vektorviren injizieren zu lassen, jetzt Krieg mit Beteiligung deutscher Soldaten in der Golfregion, auch weil Huthi durch den Iran aufgerüstet worden sind? Und wo man einmal dabei ist, vielleicht gleich der Irankrieg? Sagen wir Nein.

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Zwischendurch ein kurzer Blick zum politisch-militärischen Hintergrund der Region.

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Der Huthi-Konflikt (Juni 2004 bis 16. September 2014)

“Der Huthi-Konflikt war ein Bürgerkrieg im Jemen. Er begann im Juni 2004 mit dem Aufstand der Huthi gegen die jemenitische Regierung. Die Huthi sind eine politisch-militärische Bewegung der Zaiditen, einer schiitischen Richtung, geführt von deren religiösem und politischem Führer Hussein Badreddin al-Huthi. Der Konflikt endete 2014 vorläufig mit der Besetzung der Hauptstadt Sanaa durch die Huthi. Auf diese folgte allerdings die Militärintervention im Jemen seit 2015, durch die der Konflikt bis heute als Krieg weitergeführt.

Bereits im Dezember 2009 hatten die Vereinigten Staaten der jemenitischen Regierung Waffen und logistische Unterstützung zur Verfügung gestellt. Diese dienten der Bekämpfung mutmaßlicher Verstecke der radikal-zaiditischen Huthi-Rebellen. Badreddin Huthi behauptete in einer Erklärung, dass in der USA-Offensive moderne Kampfjets und Bomber gegen jemenitische Kämpfer eingesetzt wurden.

Die Bundesregierung verteidigte im November 2013 ihre milliardenschweren Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Das Land habe in der Region eine stabilisierende Funktion.”

de.wikipedia.org/wiki/Huthi-Konflikt

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Militärintervention im Jemen seit 2015

“Die Militärintervention im Jemen seit 2015 ist eine militärische und politische Intervention einer von Saudi-Arabien angeführten Militärallianz im Jemen, der neben Saudi-Arabien weitere sunnitisch regierte Staaten aus Afrika und Asien angehören und die unter anderem von den USA, Frankreich und dem Vereinigten Königreich logistisch unterstützt wird.

Die Militärintervention begann am 26. März 2015 mit einer als Operation Decisive Storm bezeichneten Militäroffensive. Sie reagierte auf den von 2004 bis 2014 im Jemen ausgetragenen Huthi-Konflikt und verwandelte den bis dahin größtenteils innerjeminitsch ausgetragenen Bürgerkrieg so in einen Krieg mit mehreren beteiligten Staaten. Sie hatte das Ziel, den weitgehend entmachteten jemenitischen Präsidenten Abed Rabbo Mansur Hadi zurück zur Macht zu führen. Hadi wird von einigen Teilen der jemenitischen Armee sowie von sunnitischen Stammesmilizen unterstützt.[Anm. 2] Diese kämpfen gegen die schiitischen Huthi-Rebellen, die ihrerseits von Stammesmilizen unterstützt werden sowie von Teilen der jemenitischen Armee, die offenbar dem früheren jemenitischen Präsidenten und Machthaber Ali Abdullah Salih loyal sind. In die Kämpfe gegen die Rebellen sind als dritte Kriegspartei zudem Separatisten aus dem Südjemen verwickelt. Ebenfalls in den Krieg involviert sind Dschihadisten zweier Organisationen: der al-Qaida-Ableger AQAP sowie ein Ableger des Islamischen Staates (IS), der erst während der Militärintervention hervortrat; beide verfolgen jeweils eigene Interessen.

Die saudi-arabisch angeführte Militärallianz setzt neben Boden- und Luftangriffen auch eine Seeblockade ein. Insgesamt gilt die Offensive als wenig erfolgreich. Die Militärallianz gegen die Huthi konnte mit ihren Angriffen fast keine Landgewinne erzielen, am allermeisten noch profitierten die dschihadistischen Extremisten vom Kriegschaos. Die Militäroffensive stößt international auf heftige Kritik, da sie eine verheerende humanitäre Katastrophe ausgelöst hat. Zivilisten sind von den Kämpfen überproportional stark betroffen und stellen über die Hälfte der Todesopfer. Unter Zivilisten gab es viele Tausend Tote, Millionen Binnenflüchtlinge und Millionen Unterernährte, darunter allein etwa 2,2 Millionen unterernährte Kinder. 

Als verantwortlich für das starke Anwachsen der humanitären Katastrophe im Jemen wird neben den großen Zerstörungen durch die Angriffe insbesondere die Seeblockade des Jemen angesehen, die von Seiten der saudi-arabisch angeführten Militärallianz bis heute beibehalten wird. Stand Dezember 2022 gilt die Situation im Jemen immer noch als die schlimmste humanitäre Katastrophe der Welt.”

de.wikipedia.org/wiki/Militärintervention_im_Jemen_seit_2015

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Nur soviel für jetzt zum politisch-militärischen Hintergrund der Region.

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• Dass in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland je nach Gegend jeder vierte oder dritte Bauernhof schließen musste ist Deutschlands Problem.

• Dass mit dem Alibi Seuchenbekämpfung im Rahmen der Gruselkulisse einer sogenannten Pandemie ab 2020 derart viele kleine Betriebe schließen mussten, dass Deutschlands Innenstädte verödeten, während die großen Online-Plattformen die Beute einstrichen ist Deutschlands Problem.

• Dass im Deutschland des Jahres 2021 2,6 Millionen Menschen aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen konnten ist unser Problem. Dass im Folgejahr 5,5 Millionen Menschen aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen konnten ist Deutschlands Problem.

• Dass am 26. September 2022 mit vier Sprengungen ein leider erfolgreicher Anschlag auf die beiden Pipelines Nord Stream 1 (NS1) und Nord Stream 2 (NS2) verübt wurde, und dass niemand erforschen möchte, wer der Saboteur war, ist Deutschlands Problem.

• “Das Sondervermögen verfügt über eine Kreditermächtigung von bis zu 100 Milliarden Euro.” (01.06.2022, Bundesstags-Drucksache 20/2090 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines “Sondervermögens Bundeswehr” (Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG)). …. “Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufzunehmen.” (13.04.2022, Drucksache 20/1409.) …, auch so beginnt Deutschlands Problem. Am 3. Juni 2022 beschloss der Bundestag das sogenannte Sondervermögen Bundeswehr. In namentlicher Abstimmung stimmten 593 Abgeordnete für das Sondervermögen und 80 Abgeordnete dagegen.

• Nicht die jemenitischen Huthi-Rebellen gefährden Deutschlands allgemeine Menschenrechte und freiheitlichen Bürgerrechte oder Deutschlands Überleben und Wohlergehen, nicht die Huthi erfordern im Februar 2024 den Einsatz deutscher Kriegsschiffe nebst dem gegebenenfalls (“… rein defensiv …”) doch wohl dazugehörigen Krieg. Eher schon das bis 2025 zugesagte Steigern gespendeten Geldes für den “Kampf” gegen die reichlich märchenhafte “Klimakatastrophe” bzw. das Spendengeld für die “Anpassung an die klimatischen Veränderungen” in den ärmeren Ländern vom damaligen Niveau von jährlich rund vier Milliarden auf dann jährlich mindestens sechs Milliarden Euro ist Deutschlands Problem. Jedes Jahr 6.000.000.000 auszuteilen, wie es im Juni 2022 die damalige Bundesregierung auf dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau im zugesagt hatte, ein Finanzstrom, der anschließend und nach vielleicht wenig nachvollziehbaren Kriterien ausgewählte Firmen und Konzerne begünstigen wird, bewirkt Schmeichelei und die beständige Angst, die Gunst des Geldgebers zu verlieren, ist Kleptokratie (Herrschaft der Diebe) und schafft politischen Klientelismus, eine Form der Korruption.

• Last but not least, dass der Islamapostaten köpfende frauenfeindliche Gottesstaat Saudi-Arabien durch die Regierungen der USA und der Staaten der Europäischen Union als angeblicher Stabilitätsanker der Region gelobt wird, doch dass Kritik am Islam nicht möglich ist, das ist Amerikas und Europas Problem. “Saudi Arabia has been an anchor of stability and growth in the Gulf and beyond.” (05.10.2022, Saudi Arabia is the Gulf’s Status Quo Power, Manara Magazine.) Bereits Angela Merkel (2018) und Thomas de Maizière (2019) hatten die Schariadiktatur Saudi-Arabien schamlos als angeblichen regionalen “Stabilitätsanker” gelobt, doch das unpassende Bild taucht schon 2011 auf. (Saudi-Arabien – “Ein Stabilitätsanker in der Region” (09.07.2011, welt.de/politik/deutschland/article13476959/Saudi-Arabien-Ein-Stabilitaetsanker-in-der-Region.html.)

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Spätestens seit der Weltfinanzkrise von 2007 und 2008 ist allgemein sichtbar geworden, dass das seit Bretton Woods (1944, der US-Dollar als Leitwährung) bestehende, doch seit dem 15. August 1971 (Aufhebung der Dollar-Konvertierbarkeit in Gold mit der Schließung des Gold-Fensters bei der amerikanischen Zentralbank) auf seinen Zusammenbruch hin designte und in den letzten Jahrzehnten zusätzlich durch Hedgefonds und den Handel mit Futures, Optionen und Derivaten zermürbte Geldsystem seinem Ende zugeht. (Zur Kontrolle und Durchsetzung des Bretton-Woods-Abkommens wurden in der Folge die Bretton-Woods-Institutionen Weltbank (World Bank) und Internationaler Währungsfonds (IWF, engl. International Monetary Fund, IMF) als Organisationen der UN geschaffen.)

Bereits seit den Achtziger Jahren sowie vorzugsweise, man betrachte die in Bonn im Tulpenfeld durchgeführte Pressekonferenz vom 22. Januar 1986 von Prof. Dr. Klaus Heinloth (“Die CO2-Klimakatastrophe ist – abgesehen vom nuklearen Holocaust – vermutlich die schlimmste Katastrophe, die die ganze Menschheit bedroht.”), unter Beschwörung einer angeblich drohenden Klimakatastrophe werden politischer Einfluss und staatliche Fördergelder zielsicher hin zu den größten Konzernen verschoben, etwa hin zu den Biotechnologie-, Pharma- und Rüstungskonzernen. Etliche Pandemie-Planspiele übten das den in freiheitlichen Demokratien eigentlichen Souverän, das Volk, gezielt verwirrende Verfilzen von Presse, Medizin und Militär, sodass The Event 201 für die wenige Monate später folgende Panikfabrikation um das Betacoronavirus SARS-CoV-2 nützlich Verwendung fand. Auch mit dem Alibi des gemeinsamen Kampfes gegen eine menschheitsbedrohende Infektionskrankheit lässt sich das globale Geldsystem und Bankensystem nach Kräften erfolgreich plündern.

Besonnenheit und Friedfertigkeit sind erforderlich, nicht erforderlich hingegen ist der Kulissenbau von einer nächsten oder übernächsten weltweiten schlimmen Seuche (“Pandemie”), von einem angeblich unsere Beteiligung erfordernden Ukrainekrieg, von der angeblich unsere Zukunft bedrohenden und sofortigen deutschen Militäreinsatz erfordernden Huthi-Miliz. “Kein Blut für Öl!” lautete einst der berechtigte Protestruf deutscher Pazifisten, der bald als “No blood for oil!” weltweite Bekanntheit erlangte. Heute sollte man ergänzen:

“Kein Blut für eine Währungsreform.”

Insbesondere den Stellvertreterkrieg der USA namens Ukrainekrieg dürfen wir nicht mit Waffen oder Geld unterstützen, gerne hingegen soll Deutschland Gastgeber von russisch-ukrainischen Friedenskonferenzen sein. Weil es auch bei dem durch uns jetzt zu verhindernden Bundeswehr-Auslandseinsatz im Rahmen der Militäroperation EU NAVFOR “Aspides” leider auch um die Errichtung einer WHO-Gesundheitsdiktatur ab Mai 2024 (77th World Health Assembly) und um die globale Abschaffung des Bargeldes und Einführung des totalitären Digitalen Zentralbankgeldes (central bank digital currency, CBDC) geht, kann man fordern:

“Kein Blut für CBDC.”

Selbstverständlich darf und sollte die Gemeinschaft aller Staaten Wegelagerei und Piraterie unterbinden, ohne jedoch dabei wie versehentlich einerseits dem Digitalen Zentralbankgeld (CBDC) und andererseits einer künftigen WHO-Diktatur (International health regulations (IHR) sowie Pandemic Treaty) den Weg zu ebnen. Ebensowenig ist in einer an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie zu zementieren, dass in Presse und Parlament ebenso bemüht wie tatsachenfern zwischen einem bösen “Islamismus” und einem einem guten Islam unterschieden wird.

Einen Diminutiv zu Krieg, Kriegchen etwa oder Krieglein, gibt es nicht.

Edward von Roy

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Q u e l l e n

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Germany Supports Expansive Interpretation of the Right to Self-Defence Against Attacks by the Houthis on Commercial Shipping in the Red Sea

United Nations Convention on the Law of the Sea of 10 December 1982 (UNCLOS), sets out the legal framework applicable to activities in the oceans, including countering illicit activities at sea.’ In addition, the Security Council expressly affirmed ‘its respect for the sovereignty and territorial integrity of the coastal States of the Red Sea.’ As pointed out by the representative of Switzerland in the Security Council, the right of States to defend their vessels from attack, is not the same as a right to use force in self-defence against the attacker.

[ 12.01.2024 / 12. Januar 2024 ]

In their joint statement of 12 January 2024, Germany and the nine other States invoked ‘the inherent right of individual and collective self-defence’ in order to justify the United States’ and the United Kingdom’s use of force against the Houthis in Yemen.

Germany and the other States embraced the long-standing view of self-defence of the United States which considers any use of force against a vessel flying the flag of the United States – irrespective of warship or commercial vessel – an armed attack on the United States. Such an expansive understanding of the right to self-defence in Article 51 of the UN Charter is difficult to reconcile with international law as reflected in the jurisprudence of the International Court of Justice (ICJ).

In the case of the right to individual self-defence, States exercising that right must have been the victim of an armed attack. The attacks by the Houthis against ships in the Red Sea would have had to be made upon the United States and the United Kingdom. It is disputed whether attacks on individual commercial and merchant vessels outside the territory of their home States can be equated with an attack on the State itself, and are therefore to be regarded as an ‘armed attack’ within the meaning of Article 51 of the Charter of the United Nations. However, there is general agreement that any attack on a merchant vessel can constitute an attack only on the flag State of the vessel. The nationality of the vessel’s owner, operator, crew, or cargo is not determinative of the victim of the armed attack. There was no suggestion that any US or UK flagged commercial vessel had been attacked by the Houthis. The vessels targeted sailed under the flags (of convenience) of Panama, the Bahamas, Liberia, Singapore or the Marshall Islands.

Warships are generally considered to be an external manifestation of the State. An attack against a warship, even if outside the State’s territory, may thus, in principle, give rise to the right to self-defence. …

— 23.01.2024, Stefan Talmon, GPIL – German Practice in International Law · DOI: 10.17176/20240124-004325-0

gpil.jura.uni-bonn.de/2024/01/germany-supports-expansive-interpretation-of-the-right-to-self-defence-against-attacks-by-the-houthis-on-commercial-shipping-in-the-red-sea/

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Kampf gegen Huthi-Miliz: Leinen los! Fregatte „Hessen“ bricht zum bisher gefährlichsten Einsatz auf

— 08.02.2024, WELT

Die deutsche Fregatte „Hessen“ ist zu einem geplanten EU-Militäreinsatz im Roten Meer ausgelaufen, um dort die Handelsschifffahrt gegen Angriffe der militant-islamistischen Huthi-Miliz zu sichern. Das Kriegsschiff mit rund 240 Soldaten an Bord verließ am Donnerstag den größten Stützpunkt der deutschen Marine in Wilhelmshaven. Marine-Inspekteur Jan Christian Kaack sagte in Berlin: „Das ist der ernsthafteste Einsatz einer deutschen Marineeinheit seit vielen Jahrzehnten.“ Er versicherte: „Es gibt keine Einheit in der deutschen Marine, die besser vorbereitet, besser ausgebildet und besser dafür ausgestattet ist.“ Die Fregatte „Hessen“ ist unter anderem mit Flugabwehrraketen ausgerüstet. Das 143 Meter lange Schiff wurde speziell für den Geleitschutz und die Seeraumkontrolle konzipiert. Mit seinem Radar kann es nach Angaben der Bundeswehr einen Luftraum von der Größe der gesamten Nordsee überwachen. Die Flugabwehrraketen reichen demnach mehr als 160 Kilometer weit. An Bord sind neben der Stammbesatzung und zwei Hubschraubern auch weitere Einsatzkräfte, darunter ein Ärzteteam und ein Militärpfarrer. Mit der Verlegung des Kriegsschiffes will die Bundeswehr die Voraussetzungen für eine deutsche Beteiligung an dem EU-Einsatz zur Sicherung der Handelsschifffahrt schaffen. Ein Mandat des Bundestages steht noch aus (…). Angesichts der Gefahren durch die Huthi meiden große Reedereien zunehmend die kürzeste Verbindung auf dem Seeweg zwischen Asien und Europa durch das Rote Meer und den Suezkanal. Dies hat mittlerweile erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Die USA und Großbritannien haben deswegen zuletzt Ziele der Huthi im Jemen angegriffen.

youtube.com/watch?v=SdHL0V95pTw

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Fregatte Hessen im Roten Meer: Warum Export-Nation Deutschland sich den Huthis entgegenstellt

Deutsche Fregatte ausgelaufen — was ist im Verteidigungsfall? Einzelheiten zum Einsatz Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), hat den Einsatz der deutschen Fregatte „Hessen“ zur Sicherung der Handelsschifffahrt im Roten Meer als Herausforderung bezeichnet. „Das ist schon eine Herausforderung, aber eine sehr wichtige“, sagte Strack-Zimmermann am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin. Es sei ein gefährlicher Einsatz. „Das muss man auch nicht schönreden. Wenn es nicht gefährlich wäre oder dort nichts passieren würde, würde Europa sich nicht auf den Weg machen“, fügte sie hinzu. Es gehe darum, mögliche ankommende Flugkörper abzuwehren. „Das kann diese Fregatte „Hessen“ sehr, sehr gut.“ Die Soldatinnen und Soldaten seien dafür geschult. Außerdem solle die Fregatte Containerschiffe begleiten, damit diese sicher durch das Rote Meer fahren könnten. Zeitlich sei das geplante Mandat begrenzt. „Wir gehen von zwei Monaten aus, aber das Mandat wird diesbezüglich gerade aufgesetzt und in zwei Wochen können wir noch präziser werden“, sagte die FDP-Politikerin.

youtube.com/watch?v=od278Ir6neY

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21.02.2024, 16:30

Regierung plant Bundeswehreinsatz im Roten Meer

Über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Mission „Eunavfor Aspides“ im Roten Meer berät der Bundestag am Mittwoch, 21. Februar 2024. Ein von der Bundesregierung dazu angekündigter Antrag soll im Anschluss an die 40-minütige Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden. Die EU-Mission „Eunavfor Aspides“ soll helfen, Handelsschiffe gegen Angriffe der Huthi-Miliz im Jemen zu sichern. Wegen der seit Anfang Oktober anhaltenden Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer ist die Schifffahrt in der Region teils zum Erliegen gekommen. (hau/05.02.2024)

bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-bundeswehr-eunafor-aspides-988594

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European Union Naval Force – Somalia (EU NAVFOR Somalia) – Operation Atalanta

de.wikipedia.org/wiki/Operation_Atalanta

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A lost century in economics: Three theories of banking and the conclusive evidence

Richard A. Werner (2016), International Review of Financial Analysis, Elsevier, vol. 46(C), pages 361-379.

Abstract

How do banks operate and where does the money supply come from? … During the past century, three different theories of banking were dominant at different times: (1) The currently prevalent financial intermediation theory of banking says that banks collect deposits and then lend these out, just like other non-bank financial intermediaries. (2) The older fractional reserve theory of banking says that each individual bank is a financial intermediary without the power to create money, but the banking system collectively is able to create money through the process of ‘multiple deposit expansion’ (the ‘money multiplier’). (1) The credit creation theory of banking, predominant a century ago, does not consider banks as financial intermediaries that gather deposits to lend out, but instead argues that each individual bank creates credit and money newly when granting a bank loan. … Despite the importance of this question, so far only one empirical test of the three theories has been reported in learned journals. This paper presents a second empirical test, using an alternative methodology, which allows control for all other factors. The financial intermediation and the fractional reserve theories of banking are rejected by the evidence. … The question is considered why the economics profession has failed over most of the past century to make any progress concerning knowledge of the monetary system, and why it instead moved ever further away from the truth as already recognised by the credit creation theory well over a century ago. …

ideas.repec.org/a/eee/finana/v46y2016icp361-379.html

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How Banks Create Money Out of NOTHING

— Richard Werner (2020)

youtube.com/watch?v=asxt3bPN8io

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Die Geschichte des Geldes

— Ernst Wolff

youtube.com/watch?v=PhZ1w2gmG8I

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Die vierte industrielle Revolution

— Ernst Wolff (2021)

youtube.com/watch?v=VXXewsokz4s

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Das System von Bretton Woods

— Ernst Wolff, Lexikon der Finanzwelt

… am Ende des Zweiten Weltkrieges … Großbritannien war hoch verschuldet, die Wirtschaft lag am Boden und der Zerfall des Empires war nur noch eine Frage der Zeit. Gleichzeitig hatte ein anderes Land einen kometenhaften Aufstieg hinter sich: Die USA verfügten über die stärkste Wirtschaft, die größten Goldvorräte, das schlagkräftigste Militär und besaßen als erstes und damals einziges Land die Atombombe. Die USA hatten allerdings ein Problem: Die Überproduktion. Die amerikanische Wirtschaft produzierte mehr Waren, als der heimische Markt aufnehmen konnte. Was sie also brauchten, waren Märkte, auf denen sie diese Waren loswerden konnten. Zu diesem Zweck fasste die Regierung in Washington einen Plan: Im Sommer 1944 lud sie die Vertreter von 42 Ländern zu einer Konferenz nach Bretton Woods, einem kleinen exklusiven Skiort an der amerikanischen Ostküste. Heute wissen wir, dass das Ganze im Grunde nur eine Schauveranstaltung war: Die Vertreter der USA und Großbritanniens hatten sich nämlich in den Jahren zuvor mehrmals zu Geheimverhandlungen getroffen und die wichtigsten Beschlüsse längst festgelegt. Auf dieser Konferenz tat die US-Regierung etwas, was keine Regierung zuvor getan hatte: Sie machte die eigene Währung zur weltweiten Leitwährung. Dazu wurde der US-Dollar an Gold gebunden, und zwar zum Preis von $ 35 je Feinunze. Außerdem wurden alle anderen Währungen der Welt zu festen Wechselkursen an den Dollar gebunden. Das Ergebnis dieser Beschlüsse war, dass die USA in den folgenden Jahrzehnten fast alle Märkte der Welt – mit Ausnahme der Planwirtschaften der Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten – mit ihren Waren und ihrer Währung überschwemmen konnten. … Obwohl der Dollar globale Leitwährung wurde, gab es auch nach 1944 nur eine einzige Organisation, die ihn schaffen durfte – die 1913 gegründete US-Zentralbank Federal Reserve … Etwa 20 Jahre nach der Konferenz von Bretton Woods – Mitte der Sechziger Jahre – zeigte sich, dass das System einen entscheidenden Schwachpunkt hatte: Dadurch, dass immer mehr US-Dollars gedruckt wurden und in aller Welt kursierten, die Goldmenge in den Tresoren der USA aber nur sehr langsam wuchs, entstand zwischen Dollar und Gold ein immer größeres Missverhältnis …

youtube.com/watch?v=cY13dWF-ZfY

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Ernst Wolff am 20.08.2023 in Davos beim WEFF (Wachstum, Erde, Frieden, Freiheit)

youtube.com/watch?v=CJ46iCkjEbA

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Pandemieplanspiele – Vorbereitung einer neuen Ära?

— Paul Schreyer

youtube.com/watch?v=SSnJhHOU_28

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Die Grenzen des Wachstums

Die Grenzen des Wachstums. Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit (Originaltitel: The Limits to Growth. A Report for the Club of Rome’s Project on the Predicament of Mankind) ist eine 1972 veröffentlichte Studie zur Zukunft der Weltwirtschaft. Sie wurde am Massachusetts Institute of Technology erstellt und von der Volkswagenstiftung mit einer Million DM finanziert. Beauftragt hatte sie der Club of Rome. Ausgangspunkt der Studie war der Nachweis, dass das individuelle lokale Handeln aller Menschen globale Auswirkungen hat, die weit über den Zeithorizont und Handlungsraum der Einzelnen hinausgehen. Der Bericht wurde Anfang 1972 auf zwei internationalen Konferenzen (Smithsonian Institution, Washington, 2. März 1972; St. Gallen Symposium, 3. Internationales Management-Gespräch) zur Diskussion gestellt und in Buchform veröffentlicht. Bis heute sind von diesem Buch über 30 Millionen Exemplare in 30 Sprachen verkauft worden. 1973 wurde der Club of Rome dafür mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet.

de.wikipedia.org/wiki/Die_Grenzen_des_Wachstums

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1971: Die erste große Warnung vor irreversiblen Folgen

1971 meldet sich zum ersten Mal die Deutsche Physikalische Gesellschaft zu Wort, nach einem aufrüttelnden Vortrag von Hermann Flohn bei der Jahrestagung. Und warnt davor, dass der Klimawandel unumkehrbar sein könnte: “Geht aber die Industrialisierung und die Bevölkerungsexplosion ungehindert weiter, dann wird spätestens in zwei bis drei Generationen der Punkt erreicht, an dem unvermeidlich irreversible Folgen globalen Ausmaßes eintreten.”

DPG, 1971

ardalpha.de/wissen/umwelt/klima/klimawandel/klimawandel-klimaforschung-geschichte-historisch-100.html

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22.01.1986

Zur Warnung des Arbeitskreises Energie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft vor einer drohenden weltweiten Klimakatastrophe

— Prof. Dr. Klaus Heinloth auf der Pressekonferenz am 22. Januar 1986 in Bonn, Hotel-Restaurant Tulpenfeld

“… Wir Physiker des AKE der DPG haben einen Aufruf zur Verhinderung einer drohenden weltweiten Klimakatastrophe veröffentlicht. … lch möchte Ihnen diese drohende Klimakatastrophe an 3 Bildern verdeutlichen. … Schon in 1 bis 2 Jahrzehnten wird man demnach deutliche Verschiebungen der Klimazonen z. B. Ausbreitung der Trockenzonen beobachten können. Nur wird es dann für eine wirkungsvolle Eindämmung der drohenden Klimakatastrophe sc hon zu spät sein. … Die CO2-Klimakatastrophe ist – abgesehen vom nuklearen Holocaust – vermutlich die schlimmste Katastrophe, die die ganze Menschheit bedroht.

dpg-physik.de/veroeffentlichungen/publikationen/stellungnahmen-der-dpg/klima-energie/pm-1986.pdf

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[ Fernsehbeitrag (NDR/Panorama) über die Pressekonferenz vom 22. Januar 1986 ]

22.01.1986

Klimaverschlechterung

— Panorama berichtet 1986 über den aktuellen Stand der Klimaforschung und die Auswirkungen der messbaren Erderwärmung. NDR · gesendet am 28.01.1986 um 21:45 Uhr

daserste.ndr.de/panorama/archiv/1986/-,panorama12792.html

dpg-physik.de/veroeffentlichungen/publikationen/stellungnahmen-der-dpg/klima-energie/pm-1986.pdf

youtube.com/watch?v=Bki9rZRk1RI

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We endorse the goals of an open and cooperative international Climate Club, and will work with partners towards establishing it by the end of 2022. To drive urgent, ambitious, and inclusive action to align ourselves with 1.5°C pathways and to accelerate implementation of the Paris Agreement, we commit to a highly decarbonised road sector by 2030, a fully or predominantly decarbonised power sector by 2035, and prioritising concrete and timely steps towards the goal of accelerating phase-out of domestic unabated coal power.

— G7 Leaders’ Communiqué – Executive summary

Schloss Elmau, 28.06.2022

consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/28/g7-leaders-communique/

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G7 Leaders’ Communiqué

Elmau, 28 June 2022

consilium.europa.eu/media/57555/2022-06-28-leaders-communique-data.pdf

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The climate crisis is the global challenge that all countries have to face. That is why the fight against global warming is not just a task for states but a joint task for everyone. More than three billion people live in regions that are already so affected by climate change that their livelihoods are acutely threatened. If warming is to be limited to the 1.5 degrees cited by scientists as the limit value, emissions of greenhouse gases must be drastically reduced worldwide – a task that can only be achieved through international cooperation. This is the starting point for climate diplomacy. It is why Germany, as President and host of the G7 summit at Schloss Elmau in June 2022, reaffirmed its commitment to contribute at least 6 billion euros to international climate financing by 2025. Germany is entering into national climate partnerships with many emerging and developing countries that are unable to bankroll the financial challenges of combating climate change on their own. … Germany is entering into national climate partnerships with many emerging and developing countries that are unable to bankroll the financial challenges of combating climate change on their own. This involves not only financial support, but also knowledge transfer and joint projects. Climate partnerships are also being set up at the regional and municipal levels for this purpose. When Germany took its turn to be President of the G7 summit – a meeting of the seven most important democratic industrialized nations and the EU – it increased the focus on the fight against climate change. Climate Secretary Jennifer Morgan had previously said: „The G7 must be the engine and trailblazer in the fight against the climate crisis worldwide.“

deutschland.de/en/topic/environment/german-climate-diplomacy-g7-g20-cop27-unea

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Die Klimakrise ist die globale Herausforderung, der sich alle Staaten stellen müssen. Deswegen ist der Kampf gegen die Erderwärmung nicht nur eine Aufgabe der Staaten, sondern eine gemeinsame Aufgabe aller. Mehr als drei Milliarden Menschen leben in Regionen, die vom Klimawandel schon heute so betroffen sind, dass ihre Lebensgrundlagen akut gefährdet sind. Soll die Erwärmung auf die von der Wissenschaft als Grenzwert genannten 1,5 Grad begrenzt werden, müssen die Emissionen von Treibhausgasen weltweit drastisch reduziert werden – eine Aufgabe, die nur in internationaler Zusammenarbeit erreicht werden kann. Dies ist der Ansatzpunkt für Klimaaußenpolitik. Deswegen hat Deutschland als Präsident und Gastgeber des G7-Gipfels auf Schloss Elmau im Juni 2022 bekräftigt, bis 2025 mindestens 6 Milliarden Euro zu internationaler Klimafinanzierung beizutragen. Nationale Klimapartnerschaften schließt Deutschland mit vielen Schwellen- und Entwicklungsländern, die die finanziellen Herausforderungen beim Kampf gegen den Klimawandel nicht alleine finanzieren können. … Aber auch auf regionaler und kommunaler Ebene werden zu diesem Zweck Klimapartnerschaften geschlossen. Deutschland hat als turnusgemäßer Präsident auf dem G7-Gipfel der sieben wichtigsten demokratischen Industrienationen und der EU den Kampf gegen den Klimawandel weiter in den Blickpunkt gerückt. Klima-Staatssekretärin Jennifer Morgan hatte zuvor gesagt: „Die G7 müssen Motor und Vorreiter im Kampf gegen die Klimakrise weltweit sein.“ Auf dem Gipfel wurden ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen, industrielle Transformation durch beschleunigte Dekarbonisierung und eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit Schwellen- und Entwicklungsländern vereinbart.

deutschland.de/de/topic/umwelt/deutsche-klimaaussenpolitik-g7-g20-cop27-unea

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Deutschland hatte vor der Klimakonferenz in Paris 2015 versprochen, die öffentliche Klimafinanzierung bis 2020 auf vier Milliarden Euro pro Jahr zu steigern; dies wurde deutlich übertroffen. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte beim G7-Gipfel in Elmau zugesagt, diese Summe bis 2025 auf jährlich mindestens sechs Milliarden Euro zu steigern. Entwicklungs-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Die meisten Entwicklungsländer haben fast nichts zum Klimawandel beigetragen, aber viele von ihnen leiden besonders stark unter den Folgen. Darum sind vor allem die Industrieländer in der Verantwortung, sie beim Klimaschutz und beim Umgang mit dem Klimawandel zu unterstützen. Deutschland zählt international zu den größten Gebern für internationale Klimafinanzierung. Die neuen Zahlen zeigen, dass Deutschland den Einsatz gegen die Klimakrise in allen Teilen der Welt verstärkt. Das muss auch in Zukunft so bleiben, damit Deutschland sein Versprechen halten kann, die internationale Klimafinanzierung aus öffentlichen Mitteln bis 2025 auf mindestens sechs Milliarden Euro jährlich zu steigern. Dazu bedarf es deutlicher zusätzlicher Anstrengungen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025.“ Ein Anteil von 88 Prozent der öffentlichen Klimafinanzierung entfällt auf den Haushalt des BMZ. Das entspricht einer Steigerung von knapp sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Löwenanteil der deutschen Klimafinanzierung – rund 80 Prozent – wurde über die direkte bilaterale Zusammenarbeit mit den Entwicklungs- und Schwellenländern bereitgestellt. Das BMZ vereinbart seine bilateralen Projekte in Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern. Dieser partnerschaftliche und dezentrale Ansatz führt dazu, dass Projekte umgesetzt werden, die im Interesse der Partnerländer sind und in deren Entwicklungspläne passen.

20.10.2022, BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Deutschland steigert Klimafinanzierung für Schwellen- und Entwicklungsländer 2021 auf 5,34 Milliarden Euro)

bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/deutschland-steigert-klimafinanzierung-2021-125970

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Soutenir les pays en voie de développement dans les mesures de protection du climat

En 2009, les pays industrialisés avaient déjà décidé d’augmenter le financement du climat annuel à 100 milliards d’euros jusqu’en 2020, en vue d’aider les pays en voie de développement à financer des mesures de protection face au climat. Ces aides devaient permettre aux pays de réduire leurs émissions de CO2 et de s’adapter aux effets du changement climatique. À la Conférence de Paris sur le climat de 2015, cet objectif a finalement été reporté à 2025. L’Allemagne souhaitait, d’ici là, relever à six milliards d’euros par an le financement d’adaptations au changement climatique destiné aux pays émergents et en voie de développement. Avec une somme de 6,3 milliards d’euros, l’Allemagne a atteint cet objectif dès 2022, soit trois ans avant la date fixée.

Après l’année 2025, un nouveau système international de financement du climat devrait être établi, dépassant les 100 milliards de dollars, tout en respectant les besoins et priorités spécifiques des pays en voie de développement.

(22.11.2023, Kim Berg (Sur la voie de la justice climatique: De nombreux pays en voie de développement sont particulièrement confrontés aux effets du changement climatique. L’Allemagne les aide à surmonter cette épreuve.)

deutschland.de/fr/topic/environnement/financement-allemand-du-climat-destine-aux-pays-emergents-et-en-voie-de

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Entwicklungsländern bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützen

Bereits 2009 hatten die Industrieländer festgelegt, die jährliche Klimafinanzierung auf 100 Milliarden Euro bis 2020 aufzustocken, um Entwicklungsländer bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen. Die Hilfen sollen den Ländern die Möglichkeit geben ihre CO2-Emissionen zu verringern und sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Auf der Pariser Klimakonferenz 2015 wurde dieses Ziel auf 2025 verschoben. Bis dahin wollte Deutschland die Finanzierung von Klimaanpassungen für Schwellen- und Entwicklungsländer auf jährlich sechs Milliarden Euro aufstocken. Mit 6,3 Milliarden Euro hat Deutschland das Ziel bereits 2022 erreicht, drei Jahre früher als zugesagt.

Nach 2025 soll ein neues internationales Klimafinanzierungssystem festgelegt werden, das die 100 Milliarden Dollar übersteigt und dabei die besonderen Bedürfnisse und Prioritäten von Entwicklungsländern berücksichtigt.

deutschland.de/de/topic/umwelt/deutsche-klimafinanzierung-fuer-schwellen-und-entwicklungslaender

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Das Deutschland-Portal „deutschland.de“ ist ein Service der Fazit Communication GmbH, Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt, Berlin.

deutschland.de/de/impressum

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Seventh meeting of the Working Group on Amendments to the International Health Regulations (2005)

In May 2022, the World Health Assembly agreed to embark on a process to consider proposed amendments to the current International Health Regulations (2005) (IHR). The process is being led by the Member States of WHO through the Working Group on Amendments to the International Health Regulations (WGIHR) and builds on lessons learned from the various review panels that examined the functioning of the IHR and the global health security architecture during the COVID-19 pandemic. The seventh meeting of the Working Group on Amendments to the International Health Regulations (2005) (WGIHR) will be held from 5-9 February 2024. The opening plenary session, which will begin at 9:30 CEST on Monday, 5 February, will be publicly webcast. As agreed by the WGIHR, it will be open to WHO Member States, Associate Members and regional economic integration organizations, as well as to relevant stakeholders. …

who.int/news-room/events/detail/2024/02/05/default-calendar/seventh-meeting-of-the-working-group-on-amendments-to-the-international-health-regulations-(2005)

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01.12.2021

World Health Assembly agrees to launch process to develop historic global accord on pandemic prevention, preparedness and response

who.int/news/item/01-12-2021-world-health-assembly-agrees-to-launch-process-to-develop-historic-global-accord-on-pandemic-prevention-preparedness-and-response

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At the 77th World Health Assembly in May 2024, countries will consider a new international agreement known as the pandemic accord. The purpose of the accord is to prevent a repeat of the devastating health and social impacts seen as a result of COVID-19 in the event of a future pandemic. In September 2024 there will be a UN General Assembly High-Level meeting on Antimicrobial Resistance (AMR), one of the top global public health threats.

who.int/news-room/spotlight/global-health-achievements-2023

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“The World Together”: the Intergovernmental Negotiating Body to draft and negotiate a WHO convention, agreement or other international instrument on pandemic prevention, preparedness and response

inb.who.int

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In December 2021, WHO’s Member States decided at a Special Session of the World Health Assembly to establish an intergovernmental negotiating body (INB), representing all regions of the world, to draft and negotiate a WHO convention, agreement, or other international instrument on pandemic prevention, preparedness and response (hereafter referred to as the WHO CA+).

inb.who.int/home/inb-process

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30.10.2023

Proposal for negotiating text of the WHO Pandemic Agreement

apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb7/A_INB7_3-en.pdf

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07.12.2023

Governments continue discussions on pandemic agreement negotiating text

Governments continued their work to negotiate and draft an agreement to strengthen global pandemic prevention, preparedness and response to prevent a repeat of the health, social and economic impacts that were caused by the COVID-19 pandemic. This seventh meeting of the Intergovernmental Negotiating Body (INB) ended on 6 December 2023 at the World Health Organization (WHO) headquarters in Geneva. Over two sessions, running from 6–10 November and 4–6 December, governments completed the review of the pandemic agreement negotiating text presented by the Member State-appointed Bureau of the INB. Delegations from WHO Member States discussed a wide range of critical elements, including pandemic and public health surveillance, One Health and boosting pandemic preparedness, readiness and resilience in countries. Equity and the right to health are among the guiding principles of the draft text of the proposed pandemic agreement under discussion.

who.int/news/item/07-12-2023-governments-continue-discussions-on-pandemic-agreement-negotiating-text

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Dr. Silvia Behrendt: Die WHO ist durch Immunität geschützt, das sollte die Menschen schon in Rage versetzen

— Corona-Ausschuss, Sitzung 141: Es ist nicht vorbei

Dr. Silvia Behrendt ist Verwaltungsjuristin und Expertin für Pandemierecht und Gründerin der NGO „Global Health Responsibility“. In diesem Beitrag präsentiert sie die Neuerungen zu den internationalen Gesundheitsrichtlinien und dem New Pandemic Treaty: „Es ist realistisch nicht denkbar, dass derzeit die Staaten sagen werden, sie übernehmen den Vertrag nicht, die IHR-Revisions nicht, weil sie ja alle offiziell das Narrativ stützen.“

odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Sitzung-141-Dr.-Silvia-Behrendt-Odysee-final:9

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RA Philipp Kruse: Die WHO ist auf dem Weg, sich selbst zu ermächtigen

— Corona-Ausschuss, Sitzung 141: Es ist nicht vorbei

Die WHO ist auf dem Weg, sich selbst zu ermächtigen

Philip Kruse ist Rechtsanwalt mit Zulassung in der Schweiz, der am 14. Juli 2022 eine umfangreiche Strafanzeige gegen Swissmedic und impfende Ärzte einreichte. In diesem Beitrag liefert er einen Überblick über die verschiedenen von ihm geführten Verfahren und problematisiert die jüngsten Vorstöße der WHO (Stichwort: New Pandemic Treaty und die internationalen Gesundheitsvorschriften), um unmissverständlich zu zeigen: Es ist keineswegs vorbei, die Dogmatik wird weiter mit aller Härte durchgesetzt.

odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Sitzung-141-Philipp-Kruse-Odysee-final:3

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Die WHO – ein Sozialkredit-System?

Ein Sozialkredit-System in Reinform wird geboren und alle gucken weg.

MWGFD

mwgfd.org/2023/11/die-who-ein-sozialkredit-system-interviewempfehlung-mit-philipp-kruse/

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Edward von Roy

An den Deutschen Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses

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10. Februar 2024

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Petition

Pet 4-20-14-99999-027962

Nein zu einer deutschen Beteiligung an den Militäroperationen “EUNAVFOR Aspides” oder “Prosperity Guardian” – Nein zu einem Einsatz der Bundeswehr vor der Küste des Jemen gegen die Huthi-Miliz

Petitionstext

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich in Bezug auf einen Einsatz seiner Soldatinnen und Soldaten vor der Küste des Jemen ebensowenig wie in Bezug auf eine Lieferung von Waffen, Munition oder Geld für Militäroperationen gegen die jemenitische und schiitische Huthi-Miliz. An EUNAVFOR “Aspides” nehmen deutsche Soldatinnen und Soldaten ebensowenig teil wie an der Operation “Prosperity Guardian”; weder “Aspides” noch “Prosperity Guardian” erhalten deutsche Waffen und Munition oder deutsches Geld. Die vorgestern von Wilhelmshaven aus mit Kurs Rotes Meer ausgelaufene Fregatte “Hessen” wird unverzüglich in ihren Heimathafen zurückbeordert.

Begründung

Um heute wie in Zukunft für möglichst viele und möglichst alle Menschen im Jemen ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner zu sein, kann und soll sich die Bundesrepublik Deutschland für allgemeine Menschenrechte einsetzen, insbesondere für die Gleichberechtigung von Mann und Frau, kann und soll die BRD den Aufbau von Jemens Gesundheitswesen und Bildungswesen fördern und kann Deutschland der Ort von Friedensgesprächen zwischen allen Staaten bzw. allen Gruppen von Anrainern der Ufer des Roten Meeres sein. Dem militaristischen Trugbild hingegen, dass 2024 im Jemen in Bezug auf einen deutschen (oder europäischen) Militäreinsatz unbedingt und ganz schnell etwas geschehen müsse, sollte man nicht blindwütig entgegeneilen; der bisher den Suezkanal passierende internationale Frachtverkehr kann ab nun ohne Weiteres für ein paar Jahre um das Kap der Guten Hoffnung herum erfolgen oder auf dem Luftweg oder gar nicht.

So bequem und kostengünstig der Schiffsverkehr durch Rotes Meer und Suezkanal auch ist, für seine internationalen Handelsrouten führt Deutschland keinen Krieg.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt

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Der Schariaverharmloser

Januar 22, 2024

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Hemmungslos schariabegeistert

Köln (2016) und das Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen, ein Islamwissenschaftler bereitet der Schariagesellschaft (Sharia Society, Ḥākimiyya li-Llāh, the sovereignty of God) den Weg.

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Mit seinem äquidistanten, sprich den Unterschied zwischen Täter und Opfer vernebelnden, das Leid anderer zulassenden, seichten Geplauder über eine Lebensführung nach Scharia und Fiqh, über den ECFR und Yusuf al-Qaradawi, über den Hidschab oder die islamisch gebotene Geschlechtertrennung auch in der Turnhalle oder im Schwimmbad, trägt der Inhaber des Lehrstuhls für Islamwissenschaft an der Universität Bamberg, Professor Dr. Patrick Franke (Zum Umgang mit islamischen Normen zu Gesundheit, Körper und Sexualität: Empfehlungen für die Gesundheitsfürsorge. Am 3. November 2016 in Köln.) dazu bei, die sogenannten muslimischen Frauen und ihre Töchter wieder in den Kerker der Schariapflichten einzusperren, dem allzu wenige von ihnen erst unlängst entkommen sind. Die vielen anderen in einer muslimischen Familie aufgewachsenen Mädchen und Frauen überall auf der Welt, etwa in Pakistan, Afghanistan, im Iran oder auf der Arabischen Halbinsel, haben den ihnen authentisch islamisch auferlegten Bereich der Entwürdigung und Entrechtung noch nie ganz verlassen, und in Bezug auch auf sie müssen wir alles tun, damit die allgemeinen Menschenrechte wahrhaftig allgemein sind, damit jedermann baldmöglich in der Freiheit der im Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordenen AEMR angelangt ist, ein bewahrenswerter Standard, der den Begriffen von Menschenwürde und Freiheit des Individuums nach dem deutschen Grundgesetz (GG) entspricht.

Der Hidschab oder seine Unterwasservariante Burkini ist nicht einfach eine Bekleidung, sondern die zu textilem Gewebe genähte Forderung auf islamgemäßes Wohlverhalten an seine Trägerin, die, um im Jenseits nur ja nicht endlos im Feuer zu brennen, auf Erden ein schariakonformes Verhalten in allen Lebenssituationen kontrollierbar an den Tag zu legen hat. Das System Hidschab erwartet Unterwerfung und Gehorsam gegenüber Vater oder Ehemann, und verlangt, auch die jetzt oder bald geborenen eigenen Kinder schariakonform zu erziehen, seit dem 10. Dezember 1948 bedeutet das, sie in Richtung einer Abkehr von der AEMR zu erziehen.

Der Hidschab ist nicht einfach ein Stück Stoff, sondern eine textilgewordene Bekundung des echt islamischen Gefängnisses weiblichen Wohlverhaltens nach Koran und Sunna, ein Gefängnis, das von dem Mädchen oder der Frau nicht schuldhaft verlassen werden darf, ohne dass sie ihre Möglichkeit des ewigen Aufenthaltes im jenseitigen glückseligen Garten verspielt.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e

Kultursensibilität in der gesundheitlichen Aufklärung – Kulturelle Unterschiede in der Kommunikation: Barrieren, Chancen, Lösungswege. Beiträge zum Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen am 3. November 2016 in Köln. Gesundheitsförderung Konkret, Band 21. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

shop.bzga.de/pdf/60649210.pdf

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Der Islam und der Nebelwurf eines Bamberger Professors

Prof. Dr. Patrick Franke (Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. BZgA, 2016) wirft Nebel, wenn er nach dem eher schüchternen Erwähnen des leider auch sehr islamischen Themas weibliche Genitalverstümmelung, chitan al-banat (ḫitān al-banāt, chitan al-inath ḫitān al-ināṯ, sunat perempuan, sunat wanita) schreibt: „… Weibliche Beschneidung im Sinne einer Klitorisvorhautreduktion wird traditionell von allen sunnitisch-islamischen Rechtsschulen befürwortet (Asmani/Abdi 2008, S. 13)“, daraufhin die Position von Muḥammad Sayyid Ṭanṭāwī zur Islamic FGM erwähnt (ohne verstanden zu haben, dass der geschmeidige Großmufti Tantawi diverse Formen der FGM einfach nicht länger als Verstümmelung (mutilation) oder Schädigung (harm) definiert wissen wollte), ohne zudem den Fiqh der selbstredend sunnitischen Schafiiten zu nennen oder auf die ihre sieben Jahre alt gewordenen Mädchen „beschneidenden“, genital verstümmelnden schiitischen Dawoodi Bohra hinzuweisen. Vgl. in den USA den Fall der wegen Genitalverstümmelung an neun, siebenjährigen, Mädchen angeklagten Ärztin Jumana Nagarwala. Dr. Nagarwala wurde zunächst wegen Verstümmelung, Verschwörung und Behinderung der Ermittlungen zusammen mit Dr. Fakhruddin Attar angeklagt, der ihr erlaubt hatte, die Islamic FGM in seiner Klinik in Livonia, Michigan, einem Vorort von Detroit, durchzuführen.

Der schariabegeisterte Patrick Franke wirft Nebel, wenn er zum Schluss kommt: „… zeigt, wie groß die Entscheidungsspielräume der Muftis bei ihrer Fatwa-Erteilung sind.“

Dass die aus islamischer Sicht vom Schöpfer gestiftete Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf Belohnung oder aber Bestrafung zielt, im Diesseits wie im Jenseits, sagt Professor Franke nicht.

Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) ist auch nicht Klitorisvorhaut, sondern Klitoris, „it means the clitoris itself“.

Edward von Roy

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Q u e l l en

Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. Patrick Franke, BZgA FORUM 2–2016.

FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung 2 – 201. Best.-Nr. 13329229. BZgA, Köln.

fachdialognetz.de/fileadmin/pfm/formUploads/files/13329229.pdf

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Islamic Law on Female Circumcision

… The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

Answering Islam

answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

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Dawoodi Bohra and Female genital mutilation (FGM)

The Dawoodi Bohra practice what they call khatna, khafd, or khafz, a practice critics consider female genital mutilation (FGM). The procedure is for the most part performed without anaesthesia by a traditional circumciser when girls reach their seventh year. Non-Bohra women who seek to marry into the community are also required to undergo it.

A qualitative study in 2018 carried out by WeSpeakOut, a group opposed to FGM, concluded that most Bohra girls experience Type I FGM, removal of the clitoral hood or clitoral glans. A gynaecologist who took part in the study examined 20 Bohra women and found that both the clitoris and clitoral hood had been cut in most cases.

[ Australia ]

[ A2 v R; Magennis v R; Vaziri v R [2018] NSWCCA 174 (10 August 2018), Court of Criminal Appeal (NSW, Australia). ]

[ The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019 ]

In Australia in 2018, the convictions of three members of the Bohra community, related to performing FGM on two girls, were overturned when the appeal court accepted that the tip of each girl’s clitoris was still visible and had not been „mutilated“; the defence position was that only „symbolic khatna“ had been performed. The High Court of Australia overturned that decision in October 2019, ruling that the phrase „otherwise mutilates“ in Australian law does encompass cutting or nicking the clitoris. As a result, the convictions were upheld, and the defendants received custodial sentences of at least 11 months.

en.wikipedia.org/wiki/Dawoodi_Bohra

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Stoppt selbst die geringst invasive FGM

16.04.2017. Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy.

[ USA ]

[ United States v. Jumana Nagarwala et al., No. l 7-cr-20274 (E.D. Mich. Nov. 20, 2018) ]

… Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC 116 (female genital mutilation. …

schariagegner.wordpress.com/2017/04/16/fbi-ermittelt-islamische-fgm-im-grossraum-detroit-michigan/

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Islamisches Wohlverhalten im Klassenzimmer und auf dem Schulhof

Januar 13, 2024

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Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam

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2023

Bonn liegt am Rhein, und Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland.

Im Bonner Süden in Bad Godesberg, genau gesagt in Plittersdorf findet sich das 1951 gegründete Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG). Der heutige CDU-Politiker Thomas de Maizière ging ebenso dort zur Schule wie Thomas Mirow (SPD) oder Markus Dröge, Bischof der Evangelischen Kirche Brandenburg und Schlesische Oberlausitz. Einen Schüleraustausch pflegt man mit Schulen in Belfast (bɛɫˈfɑːst, Nordirland), Montpellier (mɔ̃pəˈlje, mɔ̃pɛˈlje, die achtgrößte Stadt Frankreichs vor Bordeaux) und Arcata (nördliches Kalifornien, USA).

Islam zielt auf die ewige Nähe zu Allah in der Dschanna (جنّة), und ist im Diesseits Lebensführung, Staat, Verfassung und Justiz. Aus Sicht des Islam ist der Nizam Islami (النظام الإسلامي, an-niẓām al-Islāmī, the Islamic order, to establish Islam as a state religion, Islam as a way of life) oder ist die Hakimiyya Allah (Ḥākimiyyatu Llāh, the divine sovereignty, God´s sovereignty, that Allah is sovereign on earth), die durch den Schöpfer des Weltganzen, den Verfasser des Koran und den einzigen Gesetzgeber den Menschen vorgeschriebene Lebensweise, Gesellschaftsgestaltung, Gesetzlichkeit und Gerichtsbarkeit weltweit durchzusetzen, also auch in den Städten am Rhein oder auf jedem Schulgelände. Das gilt bereits für das Tragen des Hidschab (حجاب, ḥiǧāb), der um Himmels Willen einzig erlaubten Kleidung der muslimischen Frau, weiblicher Mensch ab neun Mondjahren ist gemeint, vgl. die Begriffe Taklif (taklīf), islamisches Mündigwerden, im Sinne von alt genug sein zum Tragen der Bürde der Schariapflichten, und Bulug (bulūġ), religiöse Reife, Adjektiv balig (bāliġ).

Hidschab ist nicht Kopftuch. Ein Kopftuch schützt vor Wind und Wetter und ist vielleicht ein angenehm schmückender Anblick, nur der Hidschab hingegen schützt inschallah vor dem ewigen Feuer von Dschahannam (جهنم).

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Wenn Jungen in der Schule beten und Mädchen wegen deren Kleidung drangsalieren

29.06.2023, Kristian Frigelj, WELT.

(Der Bonner Stadtbezirk Bad Godesberg ist für islamistische Umtriebe bekannt. Nun sollen strenggläubige muslimische Schüler in einem Gymnasium Mitschülerinnen mit Kleidervorschriften drangsaliert und trotz Verbots gebetet haben. Wie kriegt man solche Entwicklungen in den Griff?)

welt.de/politik/deutschland/plus245912540/Muslime-Jungen-die-in-der-Schule-beten-und-Maedchen-wegen-deren-Kleidung-drangsalieren.html

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2024

Neuss liegt ebenfalls im Rheinland und in NRW. Gesamtschule Nordstadt.

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Neusser Schüler wollten wohl Scharia durchsetzen – Staatsschutz ermittelt.

In Neuss spielte sich eine Gruppe von Schülern als „Scharia-Polizei“ auf und forderte Mitschüler auf, sich stärker an dem islamischen Gesetz zu orientieren. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Staatsschutz hat Ermittlungen aufgenommen.

Geschlechtertrennung, Gebetsräume, Kopfbedeckung für alle Frauen an der Schule und Ablehnung der Demokratie: In einer Gesamtschule in Neuss (Nordrhein-Westfalen) sollen mehrere Schüler der Oberstufe starken Druck auf andere Mitschüler ausgeübt haben, damit die sich nach den Vorgaben der islamischen Scharia verhalten, schreibt die „Rheinische Post“.

Schon im Dezember zog die Schulleitung die Polizei hinzu. Der Staatsschutz habe daraufhin Schüler und deren Eltern überprüft, aber letztlich keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt.

Gegenüber der Zeitung sagte NRW-Innenminister Reul, man dürfe „nicht zulassen, dass unsere Jüngsten durch Propaganda in die Hände von extremistischen Gruppen gelangen. Wir müssen junge Menschen als Gesellschaft besser mitnehmen, mehr in den Austausch gehen und ihnen Alternativen aufzeigen.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen äußerte sich zu dem Vorfall – er sehe durchaus einen Trend bei jungen Muslimen, sich mehr und mehr konservativen Auslegungen des Islams anzunähern und die dann auch in die Schulen zu tragen.

Im Juni 2023 war ein ähnlicher Fall am Bonner Nicolas-Cusanus-Gymnasium bekannt geworden: Dort drangsalierten strenggläubige muslimische Schüler ihre Mitschüler. Besonders im Fokus sollten dabei muslimische Mitschülerinnen stehen, aber auch christliche Jugendliche.

staatsschutz-ermittelt-schueler-spielen-scharia-polizei-eskalation-an-schule-in-neuss_id_259569891.html

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Schüler wollten Scharia-Regeln an Schule durchsetzen

(Vier muslimische Schüler sollen die Einführung strenger, islamischer Regeln an der Schule gefordert haben – unter anderem die Geschlechtertrennung im Unterricht. Die Polizei ermittelt. Auch NRW-Innenminister Reul äußerte sich zu dem Vorfall.)

Frauen sollen sich bedecken. Muslime sollen die Schule früher für das Freitagsgebet verlassen dürfen. Die Geschlechtertrennung soll im Schwimmunterricht auch für die Lehrkräfte gelten. Diese Forderungen sollen vier muslimische Schüler an der Gesamtschule Nordstadt in Neuss gestellt haben. Dabei sollen sie auch Druck auf Mitschüler ausgeübt haben, die in ihren Augen „schlechte Muslime“ seien. Im Unterricht sollen die vier ausdrücklich geäußert haben, dass sie die Demokratie ablehnen. Und Frauen sollten sich bedecken, so wie es die Scharia vorschreibt.

All das steht in einem Bericht der Polizei, den der WDR einsehen konnte und über den die Rheinische Post zuerst berichtet hat. Demnach gab es im vergangenen Jahr mehrere Vorfälle, im März und im Dezember. Die Schule hat sich danach an die Polizei gewandt, die aber zumindest bei den Vorfällen im März keine strafrechtliche Relevanz feststellen konnte. Was im Dezember passiert ist, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Es steht der Verdacht der Bedrohung und Nötigung im Raum.

Laut dem Polizeibericht sind auch die Eltern der vier beschuldigten Schüler überprüft worden: „Staatsschutzrelevanz ist bei ihnen nicht erkennbar.“ Die Ermittler haben die Informationen auch ans Landeskriminalamt geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung an das Innenministerium und den Verfassungsschutz. Die Schule wiederum hat die Vorfälle der Bezirksregierung gemeldet, die das zuständige Ministerium informieren soll. Demnach sind alle relevanten Behörden in Nordrhein-Westfalen über die Ereignisse an der Neusser Schule informiert.

NRW-Innenminister Reul: „Frühzeitig drum kümmern“

NRW-Innenminister Reul äußerte sich am Freitagnachmittag zu den Vorfällen an der Neusser Gesamtschule. Der Fall sei gravierend. Er rief Eltern, Lehrkräfte und Jugendbetreuer zu mehr Wachsamkeit gegenüber islamistischer Radikalisierung von Jugendlichen auf: „Wenn man merkt, da tut sich was: Frühzeitig drum kümmern.“

Aussteiger-Programm ohne Erfolg

Die Schule selbst hat sich an das Präventions-Programm „Wegweiser“ für extremistische Islamisten der Landesregierung gewandt und einen wissenschaftlichen Experten für eine interne Fortbildung eingeladen. Zumindest das Wegweiser-Programm habe aber keinen Erfolg gehabt, heißt es in dem Polizeibericht.

tagesschau.de/inland/gesellschaft/schueler-wollten-scharia-regeln-an-neusser-schule-durchsetzen-100.html

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Über den Islam nur Gutes!

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03.12.2009

Islamismus: De Maizière droht radikalen Imamen mit Rauswurf

Berlin – Der neue Bundesinnenminister setzt inhaltlich und personell Zeichen, die eine Art Leitmotiv seiner Politik erkennen lassen: höfliche Härte. Zunächst zu den Inhalten: In einem Interview der aktuellen Ausgabe der „Zeit“ betont Thomas de Maizière (CDU), „der Islam als Religion ist in Deutschland willkommen“. Er glaube auch nicht, dass die Mehrheit der Deutschen so islamskeptisch gesinnt ist wie die meisten Schweizer. Doch der extremistische Islamismus habe „keinen Platz in unserer Gesellschaft“, sagt der Minister. Und er richtet warnende Worte an Moscheen, in denen Muslime extremistisch agitiert werden.

Die „ersten Radikalisierungen“ fänden „fast immer rund um die Moscheen“ statt, sagt de Maizière. Als Reaktion des Staates müssten zwei Ansätze verbunden werden: „Ich kann Moscheen überwachen“, sagt der Minister, „aber ich kann mich auch damit beschäftigen: Wo kommen die Imame her? Wer redet mit den Imamen? Muss ich vielleicht einmal einen Imam ausweisen, aber dafür andere ausbilden?“ De Maizière fragt sich auch, „wie schaffe ich ein Umfeld, dass Eltern von sich aus warnen: Mein Kind rutscht weg, mein Kind radikalisiert sich?“

Der Minister will auf den „Wunsch des extremistischen Islamismus, den Islam zu missbrauchen, um unter dem Deckmantel der Theologie zu bomben“ eine dreifache Antwort geben: eine sicherheitspolitische, „aber auch eine theologische und gesellschaftspolitische“. Religionsunterricht und Terrorbekämpfung sind für de Maizière Bestandteile einer gemeinsamen Strategie, der Radikalisierung entgegenzuwirken. (…)

tagesspiegel.de/politik/de-maiziere-droht-radikalen-imamen-mit-rauswurf-6786292.html

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Grund dafür: 140 Menschen waren in den vergangenen Jahren in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak ausgereist, nachdem sie in Kontakt mit den Koran-Verteilungen („Lies!) des Vereins standen. Diese Radikalisierung hängt nicht zufällig mit dem Gedankengut des mittlerweile untergetauchten Vereinsgründers Abou-Nagie zusammen. Dieser predigte noch im Jahr 2014: „Der Islam und Demokratie sind Gegensätze.“ Würden Muslime die Demokratie akzeptierten und die Scharia leugnen, seien sie Ungläubige, so Abou-Nagie. Inmitten deutscher Fußgängerzonen hatte sich durch „Die wahre Religion“ ein dschihadistisches Netzwerk ausgebreitet. Dass der Rechtsstaat dagegen nun entschlossen vorgeht, ist überfällig und im dringenden Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. Gleichwohl richtet sich das Verbot nicht gegen Werbung für den islamischen Glauben an sich, wie der Innenminister in einer Pressekonferenz betonte: „Verboten wird der Missbrauch einer Religion durch Personen, die unter dem Vorwand, sich auf den Islam zu berufen, extremistische Ideologien propagieren und terroristische Organisationen unterstützen.“

November 2016, Marcel Wollscheid (Entschlossen gehandelt. Brief an Europa: Thomas de Maizière). Junge Europäische Föderalisten (JEF) Deutschland.

treffpunkteuropa.de/entschlossen-gehandelt?lang=fr

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Und jetzt alle nachplappern … dashatabernichtsmitdemislamzutun.

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Islam von Islamismus unterscheiden – Antimuslimischem Rassismus begegnen! Eine Informationsreihe für pädagogische Fachkräfte

In der Öffentlichkeit wird diese Vielfalt kaum wahrgenommen. Vielmehr scheinen sich bei Teilen der Bevölkerung bestimmte Stereotype gegenüber „dem Islam“, Negativzuschreibungen und Ängste verfestigt zu haben. Das liegt auch daran, dass im öffentlichen Diskurs nur unzureichend zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus in seinen extremistischen Strömungen unterschieden wird.

Die unklare Trennung erschwert die Akzeptanz des Islam in unserer Gesellschaft und damit das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert die Religionsfreiheit; dieses Grundrecht gilt auch für die in Nordrhein-Westfalen lebenden 1,5 Millionen Menschen muslimischen Glaubens.

politische-bildung.nrw.de/veranstaltungen/projekttage-und-veranstaltungsreihen/islam-von-islamismus-unterscheiden-antimuslimischem-rassismus-begegnen

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Muslim ist nicht Islam

Weder die vor vier Wochen, am 10. Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) noch das in vier Monaten ebenso alt werdende deutsche Grundgesetz teilt die Menschen rechtsfolgenreich auf in Muslim versus Dhimmi, fromm versus gottlos, Christ versus Nichtchrist oder dergleichen. Vielmehr kann im freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen jeder Mensch eine Religion haben oder auch nicht und kann seine Religion ablegen oder wechseln, ohne dabei seine Menschenrechte oder bürgerlichen Rechte zu verlieren. Der an seiner Abschaffung nicht interessierte freiheitliche Staat kann den wesensgemäß totalitären, frauenfeindlichen und Nichtmuslime ebenso wie Ex-Muslime, säkulare Muslime oder Islamkritiker entwürdigenden, entrechtenden und bedrohenden Islam nicht integrieren.

Ob in Bonn 2023 oder in Neuss 2024, die ihre Mitschüler, namentlich ihre weiblichen Mitschüler mobbenden islamfrommen Schüler haben ihre Religion nicht falsch verstanden. Einen lediglich sporadischen Nizam Islami oder ein bisschen Hakimiyya Allah gibt es nicht. Das Klassenzimmerkalifat und die islamische Geschlechtertrennung im Schwimmbad sind alles andere als spontan oder planlos, jede Hisba will zum einklagbaren Recht werden, aus dem sanft werbend, belästigend, mobbend oder äußerst gewaltsam durchgesetzten islamischen Wohlverhalten werden, nicht durch uns abgestoppt, über kurz oder lang Gesetze. Gezielt schariakonforme Verordnungen oder Gesetze lassen sich auf Dauer nicht lediglich teilweise ins freiheitliche Recht implementieren, sondern streben nach Vollständigkeit, nach Überwindung jedes Paragraphen, der Koran und Sunna immer noch widerspricht. Der Mensch kann sich gar keine Gesetze geben, im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und Verderbenstiften auf Erden.

Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam. Die freiheitliche Demokratie heiße stets den Muslim willkommen und den Islam nicht.

Jacques Auvergne

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Ayatollah Ghaemmaghami

Dezember 10, 2023

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قائم‌مقامی

ʾim-Maqāmī

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Der schiitische Islamgelehrte Seyyed Abbas Hosseini Qaemmaqami (Ghaemmaghami), gemäß Überlieferung in 34. Generation Nachfahre von Zayn al-Abidin, dem Sohn von Husayn ibn Ali und damit vom Urenkel Mohammeds, hatte Religionslehre an der theologischen Hochschule in Teheran studiert. An den Hochschulen von Teheran und Qom (Ghom) ließ er sich in islamischem Recht, Philosophie und Mystik ausbilden und erlangte die Befähigung zur selbstständigen Rechtsfindung, wurde Mudschtahid. An der theologischen Hochschule in Teheran dozierte Qaemmaqami mehrere Jahre in islamischem Recht und Philosophie, außerdem an mehreren Universitäten Teherans über die Grundlagen der Mystik und Philosophie, über politisches Denken und vergleichende scholastische Theologie. Von 2004 bis 2008 arbeitete Ayatollah Qaemmaqami als Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Qaemmaqami ist der Vorsitzende der Islamic European Union of Shia Scholars and Theologians (IEUS), der Islamisch-europäischen Union der Schia-Gelehrten und -Theologen.

Als Mohammed-Karikaturen wurde eine 2005 in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten unter dem Namen Das Gesicht Mohammeds (dänisch: Muhammeds ansigt) erschienene Serie von zwölf Karikaturen bekannt, die den islamischen Propheten und Religionsstifter Mohammed zum Thema haben. Im Rahmen dieses Karikaturenstreits verurteilte Qaemmaqami die gewalttätigen muslimischen Proteste. Vorsichtshalber verzichtete er selbst allerdings darauf, spöttisch eine Karikatur oder auch lediglich andächtig ein Bild Mohammeds zu zeichnen.

In einer Fatwa nach den islamisch motivierten Anschlägen in London am 7. Juli 2005, im Englischen nennt man den Angriff 7/7, seven-seven, erklärte der Ayatollah die Unvereinbarkeit von Terror und Islam, anders gesagt er belog die Öffentlichkeit und hätte, falls ihm Gewaltlosigkeit am Herzen liegen würde, Ayatollah Chomeini als Terroristen bezeichnen müssen und das Gesetz und Verhalten, der eigenen Bevölkerung gegenüber, der 1979 errichteten Islamischen Republik Iran als terroristisch.

Vor dreizehn Jahren, am 17.12.2010 veröffentlichte Ghaemmaghami in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Stellungnahme mit dem Titel: Erlaubt der Koran die Steinigung von Ehebrechern? Darin stellt der schiitische Gelehrte fest, dass es im Koran keine Bestätigung dieser Strafmethode gäbe. Die islamisch korrekte Strafe für Unzucht sei mit einhundert Peitschenhieben angesetzt, könne jedoch – nach koranischer Sicht sprich aus Allahs Perspektive – auf die Hälfte reduziert werden. Analog dazu stellt Qaemmaqami die rhetorische Frage, was die „Hälfte einer Steinigung“ sei und kommt zu dem Schluss, „dass die Steinigung aus koranischer Sicht nicht akzeptabel sein kann.“

Leider hat kein FAZ-Redakteur dem Ayatollah gesagt, dass in der freiheitlichen Demokratie nicht 100 und auch nicht 50 Peitschenhiebe machbar sind, auch nicht im Namen der Integration oder im Namen des Dialoges mit dem Islam oder in Bewunderung  für das geheimnisvolle Morgenland (… wo bitte geht es hier nach Morgenland? Jeder blicke aus seinem Fenster zwischen 05:00 und 09:00, wo auch immer auf der Welt er sich gerade befindet, klarer Fall von Morgenland).

Betrachtungen zu S. A. Hosseini Ghaemmaghami: Europäischer Islam oder Islam in Europa? Erfahrungen und Ansichten eines Ayatollahs in Europa.

Zum 75. Menschenrechtstag, 10. Dezember 2023, von Jacques Auvergne.

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(16) „Die vorherrschende Meinung im Westen …“

Moment, Moment, so geht das gar nicht, mit einem Spalten des Weltalls in den Westen und den Osten fangen wir erst gar nicht an. Unsere heute vor 75 Jahren bekundeten allgemeinen Menschenrechte sind eben gerade nicht westlich sprich anti-östlich, auf ewig unorientalisch, sondern zeitlos und überall gültig, universell. Als Islamgelehrter und wie beiläufig von Ost und West zu reden, zielt darauf, den Globus aufzuteilen in Sauberland und Schmutzbereich, in Dar al-Islam und Dar al-Harb.

Weltallspalter Ayatollah Qaemmaqami legt los:

„Die vorherrschende Meinung im Westen gründet auf dem Widerspruch und der Unvereinbarkeit zwischen der Religion und Begriffen wie Wissenschaft, Demokratie und soziale Prozesse.“

Nein Herr Qaemmaqami, den freiheitlichen Rechtsstaat kennzeichnen Rechte und Gesetze, die eben gerade nicht vorausnehmen oder auch nur vermuten möchten, ob der einzelne Mensch an ein Jenseits glaubt oder nicht, oder ob er, nach der islamischen Lehre, in der Achira, in dem noch in der Zukunft liegenden Raum des Gerichts und der Scheidung in glückselige Gottesnähe oder endlose Verdammnis, in den ewigen Garten eintreten wird oder ins ewige Feuer geworfen.

Der Feind der Vernunft und der allgemeinen Menschenrechte, insbesondere der Gleichberechtigung von Mann und Frau macht weiter:

„Wenn man … über das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Religion spricht, misst man der Wissenschaft … eine epistemologische Priorität in der intersubjektiven zwischenmenschlichen Beziehung bei, … und … gelangt man zu dem Ergebnis, dass die Religion keinen Beitrag zur Erkenntnis leisten kann und beiseite gelassen werden muss.“

„Religion und Glaube sind Realitäten, die in keinerlei Beziehung zu Wahrheit und Unwahrheit oder Recht und Unrecht stehen. Die Wahrnehmung der Realität kann richtig, aber auch falsch sein. Sie kann den Bedingungen der Rechtmäßigkeit entsprechen oder auch nicht.“

Nach dem, echt islamischen, Menschenbild von Ayatollah Qaemmaqami ist der Mensch an sich nicht fähig, sich ein umfassendes Bild von der Welt und der Aufgabe des Menschen in der Welt zu machen. Im Islam gibt es Weltvernunft nur im Sinne einer Bestätigung der Richtigkeit der Schariagesetze und ist Menschenvernunft so sehr täuschend und derart stückhaft, brüchig und schwach, dass nur die Befehle Allahs und Mohammeds und die späteren Fatawa, Einzahl Fatwa, dem Menschen zeigen und sagen, was richtig oder falsch ist und wie der Mensch sich verhalten muss.

Im Katholizismus ist und bleibt der Mensch schrecklich sündig. Im Islam ist und bleibt der genuin unmündige Mensch fern von einer starken, die Welt und das Zusammenleben der Menschen gänzlich umfassenden Vernunft, bleibt er unendlich dumm und eines Führers bedürftig.

Dass mir den gottgegebenen Islam nur ja keiner antastet, schon gar kein Vernünftiger oder Gesellschaftswissenschaftler …, ganz falsch liegt Himmelswächter Qaemmaqami nicht, ein Kult, der den Kannibalismus heiligt, braucht durch den Ethnologen oder Soziologen nicht reformiert zu werden, sondern ist durch die hoffentlich vernünftige Mehrheit als überwindenswert und kriminell zu empfinden und juristisch als Straftat zu bewerten.

Was Recht ist, bestimme der Souverän, das ist Allah:

(17) „Weder die Wissenschaft noch irgendeine der Sozialwissenschaften kann und darf zur Rechtmäßigkeit der Religionen den kleinsten Beitrag leisten. … Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass die Frage der Rechtmäßigkeit keineswegs mit gesellschaftlichen Themen und Problemen in Beziehung steht. Damit kann gesagt werden, dass die Sozialwissenschaften nicht berechtigt sind, Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen.“

Qaemmaqami lässt aus, dass aus islamischer Sicht noch nicht einmal, beispielsweise deutsche, unislamisch arbeitende Juristen berechtigt sind, Recht und Unrecht zu klassifizieren oder gar in ein letztgültiges Urteil zu fassen („Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen“). Nicht der wesensgemäß dumme Mensch, Gott ist Gesetzgeber.

(22) „In islamischen kanonischen Texten und Lehren wird zwischen … „Rechtmäßigkeit“ (subjektive Gewissheit) und „objektive Gegebenheit“ differenziert.“

Allerdings, und, wo vorhanden, ist das gegebene Unislamische endlich siegreich zu beseitigen. Denn der Schein kann trügen:

„So kann es vorkommen, dass ein Individuum oder eine Gesellschaft nach Außen hin die Rechtmäßigkeit der islamischen Lehre und der Scharia klar und deutlich akzeptiert hat (subjektive Gewissheit), aber dennoch genügt nach islamischer Ansicht diese Glaubensakzeptanz nicht, um die islamische Scharia als legitime Grundlage für individuelles und gesellschaftliches Handeln anzusehen. Denn es ist möglich, dass Individuum und Gesellschaft islamisch orientiert sind und die Rechtmäßigkeit des Islams akzeptiert haben, sich aber nicht entschlossen haben, diese Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen.“

Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen, das hat seit 34 Jahren die Regierung der Islamischen Republik Iran nicht anders gesehen, allerdings jedes Zögern sprich Islamverweigern durchaus bedauert und den Muslimen den Weg zum Ziel aufgezeigt: „Der hochedle Prophet stand an der Spitze der exekutiven und administrativen Institutionen der muslimischen Gesellschaft. Er fühlte sich verpflichtet, … um einen Staat zu begründen, … die islamischen Gesetze zu verwirklichen. … Er hackte Hände ab, peitschte aus, steinigte. Nach dem hochedlen Propheten hat der Kalif die gleichen Pflichten und die gleiche Verantwortung. … Denn die Muslime brauchten nach dem Ableben des hochedlen Propheten jemanden, der die Durchführung der Gesetze und die Etablierung der islamischen Ordnung übernehmen und so das Wohl der Menschen im Diesseits und Jenseits sichern konnte.“ (Ruhollah Chomeini (1970), Hokumat-e Eslāmī, Der Islamische Staat.)

Für die Ehefrau Stockschläge (Koran 4:34) nur bei Widerspenstigkeit, die Befürchtung reicht, der Ehebrecherin oder dem Ehebrecher 100 Peitschenhiebe oder vielleicht nur 50, doch bei islamgemäßem Lebenswandel ist derlei ja gar nicht nötig. Wenn alles glatt läuft, zeigt sich Islam als Naturreligion:

(23) „In der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) spricht man in Fällen, in denen die Distanz zwischen „Rechtmäßigkeit“ (subjektiver Gewissheit) und „objektiver Gegebenheit“ nicht mehr vorhanden ist und das bloße objektive Dasein eines Phänomens per se die Ursache für die Rechtmäßigkeit einer Sache darstellt, von einer „religionsfreien Zone“ (manṭaqat al-farāq aš-šarʿī). In diesem Fall wird die gesellschaftliche Integration des Individuums und dessen Sozialisierung möglich, und religiöse Motive tragen dazu bei, dass das Individuum Gegebenheiten wie Commonsense, Recht und gesellschaftliche Verträge sowie viele andere gesellschaftliche Tatsachen akzeptiert. Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“

Allenfalls Iblis (Iblīs) wäre ein Widerspruch zwischen Chaliq (ḫāliq), dem Schöpfer und Chalq (ḫalq), Seiner Schöpfung, und noch nicht einmal der Teufel (Iblis) ist es, da Allah König ist, die Herrschaft innehat und Iblis die Menschen im Hinblick auf Einhaltung ihres Din (dīn) auf die Probe stellen darf, ihres Glaubensgehorsams. „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so dass nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt.“ (Koran 5:3.)

Mit Din fordert der Gesetzgeber (Allah) sehr viel mehr denn nur das bescheidene Flämmchen innerer Frömmigkeit, sondern das öffentlich überprüfbare islamische Wohlverhalten. Von heute aus gesehen und im Lichte der internationalen AEMR (10.12.1948) oder des deutschen GG (23.05.1949) ist der islamische Din nicht „Religion“, sondern islamische Lebensführung, Glaubensgehorsam.

Eher unauffällig lockt Qaemmaqami die Nichtmuslime und Ex-Muslime in die Falle der Erpressung; die noch nicht islamischen Staaten sollen ihrer Sondersorte Mensch namens Muslim, im ruhigen Abseits oder doch wohl besser mittendrin, ein Leben nach der Scharia ermöglichen, andernfalls scheitere die islamfromme Abschottung, pardon die „Integration“ der Umma.

Per se sei Religion nie integrationshemmend, vielmehr sei beinahe das Gegenteil der Fall, so der Ayatollah sinngemäß, wie wir gehört haben. Je religiöser das Individuum, desto gelingender die Integration:

„Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“

Für den Buddhismus oder das Christentum mag das gelten, für den Islam gilt das nicht, der beispielsweise dazu aufruft, die Nichtmuslime und ihre Verhaltensweisen zu meiden.

Al-wala wa-l-baraa (الولاء والبراء al-walāʾ wa-l-barāʾ, wörtlich „Treue und Lossagung“) ist der islamische Grundsatz, der den Muslim zu Loyalität und Solidarität (walāʾ) nur zu wahren Muslimen auffordert, allen anderen gegenüber hat er Abscheu zu empfinden und Meidung (barāʾ) zu üben.

Ein Hadith, niedergeschrieben durch Abu Dawud, fordert: Celui qui imite un groupe de gens, alors il est considéré l’un d’eux. Whoever imitates a people is one of them. Whoever resembles a people is one of them. „Wer auch immer versucht, eine Gemeinschaft nachzuahmen, der ist einer von ihnen.“ „Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawud, Sunan, Nr. 4031, Ahmad, Musnad, Band 2, S. 50.)

Die Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen umfasst alle Lebensbereiche, etwa die islamische weibliche Kleidung. Die korrekte Bedeckung, wie al-Albani in einem seiner insgesamt acht Kriterien zum Hidschab feststellt, darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln.

Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.

Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des erwähnten sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

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Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände

• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein

• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen

• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen

• darf nicht parfümiert sein

• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln

• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln

• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

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Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (قرارگاه ۲۱تیر), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (روز حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit.

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Weiter im Text. Qaemmaqami flunkert uns das Blaue vom Himmel herunter:

(23, 24) „Aus diesem Grunde erkennt der Islam in vielen Fällen die bloße Existenz von Realitäten, die mit kollektiver Vernunft vereinbar sind und über die allgemein Konsens herrscht, als Ausgangspunkt für Recht und Gesetzmäßigkeit an. Demokratie gehört zu jenen Grundgedanken, über die ein Konsens besteht, und dieser Konsens genügt dem Islam, um die Demokratie als gesellschaftlich-politische Form zu akzeptieren. Das wichtigste identitätsstiftende Element der Demokratie ist der Wille und die Zustimmung des Volkes. Auch in dieser Hinsicht besteht zwischen Islam und Demokratie kein Widerspruch. Eine umfassende Analyse des Koran (al-Qur’ān) zeigt, dass kein Zweifel darüber besteht, dass im Islam der Freie und souveräne Mensch der Adressat der religiösen Botschaft ist. Wenn wir diese Attribute, d. h. Freiheit und Souveränität, verneinen, wird der Mensch sein wahres Menschsein verlieren. Wenn sich die Religion an den Menschen richtet, ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, wenn wir die Freiheit und Souveränität des Menschen voraussetzen.“

Genug der Lügen des Ayatollahs, wenigstens für diesen Augenblick.

Wo jedes schuldhafte Verweigern des Schariagehorsams den religiös reifen Muslim, s. Taklif, تكليف taklīf, die „Belastung, Auferlegung, Verpflichtung“ zum öffentlich überprüfbaren Tragen der Bürde der zu erfüllenden islamischen Gesetzlichkeit, und in diesem Sinne erwachsen jedenfalls schariapflichtig ist ein Junge ab 12 oder 15 und ein Mädchen ab neun Jahren (Mondjahren, also achteinhalb), im Jenseits, in der Achira, (الآخرة al-āḫira) mit größter Wahrscheinlichkeit in die ewige Verdammnis führt und wo im Diesseits (الدنيا ad-dunyā) Familie, Nachbarschaft und Staat nach Kräften von allem Unislamischen befreit werden müssen, umgebaut werden müssen zu einem erneuerten Islamischen Staat von Medina, 622 bis 632 der gewöhnlichen Zeitrechnung, lässt sich nicht von Vernunft oder Freiheit reden, sondern von Denkverboten und von einem Angriff auf die Freiheit, von Fundamentalismus und Totalitarismus.

Das islamische Lebensziel ist das gelingende Näherkommen zu Allah, das Annähern an Allah (التقرّب at-taqarrub, „seeking proximity“, seeking closeness to God). Wer, im Anschluss an das endgültige Gerichtsurteil, dieses Ziel verfehlt, wer im Jenseits nicht in ewiger Gottesnähe weilen wird, gehört zu den auf ewig grausam gequälten Verlierern. Mit dem Hinweis auf das allgemein menschlich Wesensgemäße und das gelingende Leben („ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, …“) spielt Qaemmaqami auf die Doktrin von der Fitra (فطرة fiṭra) an, von der islamischen „Geschaffenheit“. Gemäß diesem Verständnis von Geschöpflichkeit ist jeder Mensch Muslim, wie verschiedene Hadithe betonen.

I created my servants Hunafa (i.e., monotheists), then the Shayatin misled them from their religion. Ich schuf meine Diener als Hanifen (Monotheisten von Geburt), dann aber verführte sie Satan dazu, von ihrer (angeborenen) Religion abzuweichen.)

No child is born except in a state of Fitra, then his parents make him a Jew or a Christian or a Zoroastrian. Kein Kind wird außerhalb seines Zustandes der Fitra geboren, außerhalb der Weise seines Erschaffenseins durch Allah, und erst anschließend machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.

(26) „Nach dieser Ansicht kann es also zwischen Religion und Demokratie nie zu einem Konflikt kommen, denn diese werden auf einer gemeinsamen Ebene nie miteinander in Berührung kommen und konkurrieren somit auch nicht miteinander.“

In aller Stille, ohne zwecklose Streiterei alles Unislamische, die Demokratie und so weiter, als batil (باطل baṭil, vgl. b. Erbakan batıl düzen, „nichtige Ordnung“), als nichtig zu bewerten und strebsam auf das eigene Ziel hinzuarbeiten, die Errichtung der Herrschaft Allahs, ist vielleicht auch eine Weise, den Dschihad erfolgreich zu führen. Es muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.

(30) „Der Islam will nicht polarisieren, sondern die demokratischen Spielregeln akzeptierend den Integrationswillen der Muslime stärken.“

„Kein Muslim ist befugt, seine innere islamische Überzeugung auf gesellschaftlicher Ebene zu realisieren, wenn dieser Vorgang von der Mehrheit abgelehnt wird. Mit anderen Worten kann die Scharia nicht mit Zwang und gegen die freie Entscheidung der Mehrheit realisiert werden.“

Auf Zeit spielen und zur wahren Religion einladen, der Sieg muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.

Jacques Auvergne

( Text in Arbeit )

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