Archive for the ‘Kulturrelativismus’ Category

Schenuda gehört nicht in ein Waisenhaus

Oktober 20, 2022

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الطفل شنودة

The child Shenouda

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Das Kind Schenuda (4) muss seinen Eltern unverzüglich zurückgegeben werden

Ein christliches Ehepaar in Ägypten, das 29 Jahre lang selbst keine Kinder hatte bekommen können, adoptierte einen neugeborenen Jungen. Ein unbekannter Mensch hatte das Neugeborene auf dem Gelände der Kirche abgelegt, wenn es die Mutter war, dann vielleicht weil sie selbst Christin war beziehungsweise aus ihrer Vermutung heraus, dass es dem Kind bei Christen gut gehen würde.

Der koptische Priester der Kirche gab dem bis dahin kinderlosen Ehepaar das Kind, um es aufzunehmen, für es zu sorgen und es großzuziehen als wäre es das eigene. Der Junge wurde getauft und durch seine Eltern mit Liebe und Hingabe erzogen.

Der christlicher Name des Kindes lautet Shenouda (شنوده). Der sozusagen klassisch koptische Name ist weitbekannt durch Archimandrit Schenute von Atripe (348 — 466) und durch den Namen des Oberhauptes der Koptischen Kirche Schenuda III. (Papst Schenuda III. von Alexandrien, 1923 — 2012).

Die Nichte des Adoptivvaters, die ein ungeteiltes Erbe ihres Onkels anstrebte, drängte die Behörden dahingehend, dass das adoptierte Kind den Pflegeeltern weggenommen werden möge, wohl aus Neid oder Habgier, in jedem Fall um Alleinerbin zu werden.

Ägyptens Behörden wagten und wagen nicht, gegen das islamische Recht zu verstoßen und nahmen den Adoptiveltern das Kind weg. Der Islam verbietet die Adoption (تبني tabannī), die islamischen Gelehrten begründen dieses Adoptionsverbot mit der 33. Koransure. Seit dem Jahr 4 oder 5 nach Hidschra (das wäre im Jahr 626 oder 627), so heißt es auch in einer mit Billigung des dortigen Religionsministeriums im Emirat Katar (Qaṭar) veröffentlichten Fatwa (fatwā, Pl. fatāwā), ist die Adoption islamrechtlich (islamisch) verboten.

Im Einklang mit der Scharia, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, hier in Übereinstimmung mit der Fitra, der Geschaffenheit jedes Wesens auf den islamisch verstandenen Schöpfer hin, betrachtet der Islam ohnehin jedes Neugeborene als Muslim, und ein solcher dürfe grundsätzlich nicht in einer christlichen Familie aufwachsen.

Um den allgemeinen Menschenrechten Geltung zu verschaffen und damit zur Weltgemeinschaft kulturell moderner Staaten zu gehören, muss auch Ägypten die Scharia aus dem Personenstandsrecht und Familienrecht ebenso entfernen wie den Schariavorbehalt aus der Verfassung, Artikel 2. Islam is the religion of the State.

Die Behörden nahmen das Kind seinen christlichen Eltern weg und gaben ihm den, auch, muslimischen Namen Yusuf (يوسف), das ist die arabische Entsprechung des biblischen, aus dem Hebräischen stammenden Namens Josef (יוֹסֵף).

Ebenfalls änderten sie die Religion in seiner Geburtsurkunde, nämlich, wie es die Fitra (Scharia) verlangt, auf „muslimisch“. Die ägyptischen Behörden brachten – oder sollten wir sagen sie entführten und verschleppten? – das Kind Schenuda in eine Pflegeeinrichtung, in ein staatlich geführtes Waisenhaus.

Überall auf der Welt gedeihen Vernunft, Anteilnahme und Versöhnung aus der Keimzelle Familie heraus, aus der liebevollen und fürsorglichen Beziehung zwischen Eltern und Kind.

Überall auf der Welt, also auch in Ägypten, braucht ein Kind seine Eltern und ist es ein grausamer Bruch mit der Menschlichkeit, ein Kind seinen Eltern wegzunehmen.

Im Sinne des Kindeswohls und des Wohlergehens auch von den Eltern des Vierjährigen sind die ägyptischen Behörden aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass das Kind Schenuda nicht im staatlich betriebenen Kinderheim leben muss, sondern zu seinen Eltern zurückkehren kann.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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The Tragic Story of ‘Baby Shenouda’

Meanwhile, there is every indication that Shenouda was born to a Christian mother—or at least to a mother who thought Christians would best know how to raise her unwanted child. Otherwise, why abandon the babe in a church?

Raymond Ibrahim

copticsolidarity.org/2022/09/06/the-tragic-story-of-baby-shenouda/

Egyptian Child Forcibly ‚Returned‘ to Islam · The Tragic Story of ‚Baby Shenouda‘ · Raymond Ibrahim

meforum.org/63556/egyptian-child-forcibly-returned-to-islam

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4-year-old Shenouda was Taken From His Adoptive Parents and Placed in an Orphanage in Egypt

Raghda El-Sayed

el-shai.com/4-year-old-shenouda-orphanage-in-egypt/

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Orphan Forced from Christian Home Highlights Islamic Ban on Adoption

Egypt sees surge in foster care applications, though still insufficient, while Christians denied custody due to sharia law.

Jayson Casper

christianitytoday.com/news/2022/september/egypt-adoption-ban-sharia-kafala-coptic-orphans-shenouda.html

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Zayd ibn Haritha al-Kalbi · marriage to Zaynab bint Jahsh · divorce from Zaynab

Change of adoption laws in Islam

… the traditional Arab form of adoption was no longer recognized in Islam; it was replaced by kafala.

en.wikipedia.org/wiki/Zayd_ibn_Haritha_al-Kalbi#Change_of_adoption_laws_in_Islam

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Koran Sure 33

Al-Ahzab (الأحزاب, al-aḥzāb, „the confederates“, „the clans“, „the coalition“, „the combined forces“) is the 33rd chapter (sūra) of the Quran (Q33)

en.wikipedia.org/wiki/Al-Aḥzāb

Adopted and blood-related persons

Verses 33:5-6 are concerned with the differences between adopted and blood-related persons. Verse 33:5 refers to adoption in Islam

en.wikipedia.org/wiki/Al-Aḥzāb#5-6_Adopted_and_blood-related_persons

Islamic adoptional jurisprudence

en.wikipedia.org/wiki/Islamic_adoptional_jurisprudence

Die 33. Koransure (الأحزاب al-Aḥzāb ‚Die Parteien‘, ‚Die Gruppen‘) sei in Medina verkündet worden, heute datiert man sie um das Jahr 627 der gewöhnlichen Zeitrechnung. In Bezug auf Vers 4 wird „Er hat eure Adoptivsöhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht“ von islamischen Autoritäten auf Zaid ibn Haritha bezogen, den Adoptivsohn Mohammeds.

de.wikipedia.org/wiki/Al-Ahzab

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Koran 33:4

corpuscoranicum.de/en/verse-navigator/sura/33/verse/4/concordance/word/20

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/33/verse/4/manuscripts

Allah hat keinem Mann zwei Herzen in seinem Inneren gemacht. Und Er hat eure Gattinnen, von denen ihr euch durch den Rückenschwur trennt, nicht (wirklich) zu euren Müttern gemacht. Und Er hat eure angenommenen Söhne nicht (wirklich) zu euren Söhnen gemacht. Das sind eure Worte aus eurem (eigenen) Mund. Aber Allah sagt die Wahrheit, und Er leitet den (rechten) Weg.

Übersetzung Bubenheim / Elyas (das sind ‚Abdullāh as-Sāmit (Frank Bubenheim) und Nadeem Elyas)

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

English

legacy.quran.com/33/4

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Koran 33:5

corpuscoranicum.de/en/verse-navigator/sura/33/verse/5/concordance/word/20

corpuscoranicum.de/de/verse-navigator/sura/33/verse/5/manuscripts

Nennt sie nach ihren Vätern; das ist gerechter vor Allah. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

Übersetzung Bubenheim / Elyas

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

English

legacy.quran.com/33/5

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Koran 33:37

„… Als dann Zaid keinen Wunsch mehr an ihr hatte, gaben Wir sie dir zur Gattin, damit für die Gläubigen kein Grund zur Bedrängnis bestehe hinsichtlich der Gattinnen ihrer angenommenen Söhne, wenn diese keinen Wunsch mehr an ihnen haben. …“ (Bubenheim / Elyas)

koran.wwpa.com/page/Sure-33-Bubenheim-Elyas

„… But when Zaid had accomplished his want of her, We gave her to you as a wife …“ (Shakir)

„… So, as soon as Zayd had accomplished what he would of her, (i.e., accomplished his purpose, and divorced her. The reference is to Zaynab) We espoused her to you …“ (Dr. Ghali)

legacy.quran.com/33/37

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In the past, at-tabanni or child adoption was a common practice. Even the Prophet (…) had adopted Zaid bin Haritha. However, this tabanni or adoption is abolished by the revelation of the verse:

ادْعُوهُمْ لِآبَائِهِمْ هُوَ أَقْسَطُ عِندَ اللَّهِ فَإِن لَّمْ تَعْلَمُوا آبَاءهُمْ فَإِخْوَانُكُمْ فِي الدِّينِ وَمَوَالِيكُمْ

„Call them by [the names of] their fathers; it is more just in the sight of Allah. But if you do not know their fathers – then they are [still] your brothers in religion and those entrusted to you.“ (al-Ahzab :5)

(…) Abdul Aziz ibn Baz explains:

„In the past, tabanni (adoption) was a common thing in the Jahiliyya era. (…)“

topislamic.net/child-adoption-in-islam/

in the Jahiliyya era (جاهلية ǧāhilīya)

en.wikipedia.org/wiki/Jahiliyyah

die Dschahiliyya (جاهلية ǧāhilīya)

de.wikipedia.org/wiki/Dschāhilīya

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Fatwa

The year when adoption was forbidden

IslamWeb · Fatwa No: 139996

Adoption was forbidden in the fifth year A.H. It has also been said that this was in the fourth year A.H. (…) According to the opinion of Abū Isḥāq [al-Fazārī] (…) it was revealed late in the fifth year after Hijra … Ibn al-Qayyim [al-Dschauziyya] (…) confirmed that it was in the fifth year.

islamweb.net/en/fatwa/139996/the-year-when-adoption-was-forbidden

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Fatwa

Das Jahr, in dem das Adoptieren verboten wurde

IslamWeb · Fatwā-Nummer: 139996

islamweb.net/de/fatwa/139996/Das-Jahr-in-dem-das-Adoptieren-verboten-wurde

Qatar

Islamweb.net, an affiliate of the Da’wa and Religious Guidance Department at the Ministry of Endowments and Islamic Affairs

qatar-tribune.com/article/53998/NATION/Islamwebnet-launches-videos-for-non-Arabic-audiences

Ministry of Endowments and Islamic Affairs State of Qatar

Ministry of Endowments [أوقاف awqāf, Sg. وقف waqf] and Islamic Affairs … its Da’wa … IslamWeb.net

npaq-meia.com/Articles7ddc.html?art=8938&cnt=1&lf=161

npaq-meia.com/Articles7ddc.html

Das dem Religionsministerium von Katar unterstellte Fatwa-Portal IslamWeb.net

de.wikipedia.org/wiki/Salafismus

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Katar

Katar importierte in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Waffensysteme. Von 2016 bis 2020 war das Importvolumen fast fünfmal so hoch wie von 2011 bis 2014. Damit war das Land zwischen 2016 und 2020 für rund 4 % der weltweiten Waffenimporte verantwortlich und stand im globalen Vergleich auf Rang 8. Unter anderem importierte das Land bzw. importiert noch Kampfjets aus den USA, Großbritannien und Frankreich, mehrere hundert gepanzerte Fahrzeuge aus der Türkei, ballistische Kurzstreckenraketen aus China und Leopard 2-Panzer aus Deutschland.

Die Streitkräfte Katars beteiligten sich bis zur Katar-Krise 2017 an der Militärintervention im Jemen seit 2015 mit ca. 1.000 Soldaten und 10 Jagdflugzeugen.

Südwestlich von Doha befindet sich die Al Udeid Air Base, die größte US-Militärbasis im Nahen Osten mit rund 11.000 Soldaten. Großbritannien hat vier C-130 der Royal Air Force in Katar stationiert. Die USA betreiben daneben in Katar ein gemeinsames HBCT-Ausrüstungslager (APS) der Army, der Air Force, der Navy und der Marines. Auch die Türkei unterhält seit 2016 eine Militärbasis in dem Land, die Kapazität für bis zu 3.000 Soldaten bietet. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan gab im November 2019 bekannt, dass der Bau einer neuen türkischen Militärbasis in Katar abgeschlossen sei.

de.wikipedia.org/wiki/Katar#Milit%C3%A4r

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[ Saudi-Arabien ]

10. August 2011

Petition: Kein deutscher Panzerverkauf an repressives Regime

Der geplante deutsche Verkauf von Leopard-Panzern an den saudi-arabischen Unrechtsstaat ist grundgesetzwidrig und sofort zu stoppen.

schariagegner.wordpress.com/2011/08/10/nein-zum-deutschen-panzerverkauf-an-das-saudi-regime/

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Als Friedensbewegung bezeichnet man soziale Bewegungen, die Kriege, Kriegsformen und Kriegsrüstung aktiv und organisatorisch verhindern und den Krieg als Mittel der Politik ausschließen wollen.

de.wikipedia.org/wiki/Friedensbewegung

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Waisenfürsorge im Islam (kafâlat al-yatîm)

Dr. Ralph Ghadban (2015)

(…) Definition

Im islamischen Recht werden die Minderjährigen, die ihren Vater verloren haben als Waise, yatîm, betrachtet. Die Verlust der Mutter berechtigt nicht zu dieser Kennzeichnung. Das beruht auf der patriarchalischen Familienvorstellungen im Islam, die den Vater als Alleinversorger der Familie sehen. Es ergibt sich daraus die Notwendigkeit, seine Kinder nach seinem Ableben zu unterstützen.

Das erklärt aber auch, warum der Waisenstatus mit dem Erwachsenwerden beendet wird. Die Kinder können dann für sich selber sorgen. Einen Waisenstatus haben auch die Findlinge, al-laqît, und die unehelichen Kinder.

Behindert ist derjenige, der wegen geistiger oder physischer Defizite nicht autonom handeln und für sich selber sorgen kann. Sein Zustand wird nicht beendet, kann aber durch adäquates Erlernen oder Behandlung verbessert werden.

Die Betreuungsformen

Die Formen der Waisenfürsorge: Die Adoption (al-tabanni), die Pflegschaft (al-hadâna), die Patenschaft (al-kafâla) und die Vormundschaft (al-wilâya).

In allen Kulturen ist die Adoption erlaubt, der Islam hat sie aber im 7. Jh. verboten. (…)

bpb.de/medien/213757/Waisenfürsorge im Islam.pdf

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BRILL · Encyclopaedia of Islam, THREE

Adoption (altabannī), literally “making someone a son or daughter,” is the act of establishing a man or woman as parent to one who is not his or her natural child.

referenceworks.brillonline.com/entries/encyclopaedia-of-islam-3/adoption-SIM_0304

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كفالة

kafāla

Kafala

(hier als das Verfahren islamrechtlich legaler Kindesaufnahme)

Im Familienrecht bedeutet die Kafala die Verpflichtung eines erwachsenen Muslim, sich genauso wie es ein Elternteil für sein eigenes Kind täte, um den Unterhalt, die Erziehung und den Schutz eines Kindes zu kümmern und die gesetzliche Vormundschaft über dieses Kind auszuüben. Im Unterschied zu einer Adoption wird durch die Kafala kein Verwandtschaftsverhältnis begründet, das Kind wird auch nicht zum Erben des Vormunds. Die Kafala im Familienrecht endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie kann auf Antrag der leiblichen Eltern oder des Vormunds aber auch vorher aufgehoben werden.

de.wikipedia.org/wiki/Kafala#Familienrecht

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The Struggle of Being a Kafala Mother in Egypt

Marina Makary

Adoption, which entails legally taking another’s child and bringing it up as one’s own, is forbidden in Shari’a (Islamic) law, upon which the Egyptian constitution is based. However, kafala (guardianship) exists. Kafala is the Islamic term for adoption, with the difference of the transference of inheritance rights, and the change of the child’s full name.

egyptianstreets.com/2022/03/24/the-struggle-of-being-a-kafala-mother-in-egypt/

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Kafāla: The Qur’anic-Prophetic Model of Orphan Care

Zainab Alwani

DOI: 10.18060/24666

Keywords: orphan, yatīm, orphan care, kafāla, foster care, guardianship

journals.iupui.edu/index.php/JIFP/article/view/24666

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أمال ميخائيل، الأم البديلة للطفل شنودة،

Amal Mikhael, die Adoptivmutter des Kindes Shenouda

elbalad.news/5435265

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Recognition of Kafala in the Italian Law System from a Comparative Perspective

Adele Pastena

(…) Kafala in the Kingdom of Morocco. Evolution of Islamic Family Law

cambridgescholars.com/resources/pdfs/978-1-5275-5508-2-sample.pdf

books.google.de/books?id=irzxDwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

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Der traditionsreiche Name des Kindes

Schenuda (شنودة) Shenouda

Shenouda (Egyptian Arabic: شنودة pronounced [ʃeˈnuːdæ]) is an Egyptian male name, which is commonly used among Egyptian Christians (the Copts). The name comes from Coptic: Ϣ…ϯ (Šenoude / Šinouti ) and is a composite of the Egyptian words: še (ϣ… „son“), en- (… „of“) and Noude / Nouti (…ϯ „God“), thus meaning the son of God.

en.wikipedia.org/wiki/Shenouda

Ϣ…ϯ

ägyptisch, koptisch, später ins Griechische als Σενούθιος Senoúthios und ins Russische zu Сенну́фий / Синуфий

en.wiktionary.org/wiki/%CF%A3%E2%B2%89%E2%B2%9B%E2%B2%9F%E2%B2%A9%CF%AF

berlpap.smb.museum/01063/?lang=en

Schenute von Atripe (* um 348; † 466)

de.wikipedia.org/wiki/Schenute_von_Atripe

Шенуте Атрипский · Schenute von Atripe

drevo-info.ru/articles/13674846.html

Schenute von Atripe, Schenute der Archimandrit

Shenoute of Atripe, also known as Shenoute the Great or Saint Shenoute the Archimandrite (347-465 or 348-466) was the abbot of the White Monastery in Egypt. He is considered a saint by the Oriental Orthodox Churches, and is one of the most renowned saints of the Coptic Orthodox Church.

en.wikipedia.org/wiki/Shenoute

„Anba Shenouda, … the founder of Coptic civilization´ …, was called the father of the Copts or the father of the Egyptians.“

الأنبا شنودة رئيس المتوحدين مؤسس الحضارة القبطية وزعيم الثورة القبطية الحضارية والفكرية سمي بأبو القبط أو أبو المصريين، وهو يُعتبر أهم شخصية تمثل رهبنة الشركة في مصر بعد القديس باخوميوس بل أعظم شخصية مصرية في العصر القبطي بأسره. دُعي «أرشمندريت» أي رئيس المتوحدين، لأنه كان يمارس حياة الوحدة من حين إلي آخر. لقد شجع بعض رهبانه علي الانسحاب إلي البرية بعد سنوات قليلة من ممارستهم حياة الشركة، دون قطع علاقتهم بالدير تمامًا. بينما رأي القديس باخوميوس في «الشركة» ذُروة السموّ الرهباني، أما القديس شنوده فيراها مرحلة انتقالية تُعد النفوس الناضجة لحياة المتوحدين الأكثر نسكًا. كان رئيسًا للدير الأبيض في أدريبه في صحراء طيبة، لأكثر من 56 عامًا (القرن الرابع/الخامس). قاد حوالي 2200 راهبًا و1800 راهبة، كما أخبرنا تلميذه وخلفه القديس ويصا.

ar.wikipedia.org/wiki/شنودةرئيسالمتوحدين

Papst Schenuda III.

de.wikipedia.org/wiki/Schenuda_III.

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Weißes Kloster (الدير أبيض Dayr al-ʾAbyaḍ) wird das Schenute-Kloster von Atripe im ägyptischen Gouvernement Sohag (سوهاج Sawhāǧ) genannt.

de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fes_Kloster_(Sohag)

en.wikipedia.org/wiki/White_Monastery

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2022

„The case of the child Shenouda“

Weltbekannt wird der Fall als „Das Kind Schenuda“, aṭ-Ṭifl Šinūda.

„الطفل شنودة“

google.com/search?q=“الطفل+شنودة“

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Fitra

Fitra (فطرة, fiṭra ‚Natur, Veranlagung; Schöpfung‘), von فطر, faṭara ‚schaffen, erschaffen (von Gott); angeboren sein‘, bezeichnet ein islamisches Konzept von der Natur des Menschen, die so angelegt ist, dass jeder Mensch bei seiner Geburt und gemäß seiner Natur على الفطرة ein muslim, ein – dem koranischen Sprachgebrauch entsprechend – dem einzigen Gott ergebener Mensch sei. Denn Gott hat den Menschen so erschaffen, dass er Kenntnis معرفة / maʿrifa von der Existenz seines Herrn hat (al-mausu’a al-fiqhiyya. Enzyklopädie des islamischen Rechts. Kuwait 1995. Bd. 32, 184–185 nach Quellen der islamischen Theologie).

Fitra ist „eine Art und Weise des Erschaffens oder des Erschaffenseins“. Auf die Entlehnung des Begriffes aus dem Äthiopischen haben die rientalisten Theodor Nöldeke (1836 — 1930) und Friedrich Schwally (1863 — 1919) hingewiesen. Die theologische Bedeutung des Begriffes ist in dem in mehreren Varianten überlieferten Prophetenspruch (Hadith) begründet:

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

de.wikipedia.org/wiki/Fitra

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دستور جمهورية مصر العربية

Verfassung der Arabischen Republik Ägypten

„الإسلام دين الدولة، واللغة العربية لغتها الرسمية، ومبادئ الشريعة الإسلامية المصدرالرئيسى للتشريع“

„Der Islam ist Staatsreligion, Arabisch ist seine Amtssprache, und die Prinzipien der islamischen Scharia sind die Hauptquelle der Gesetzgebung.“

sis.gov.eg/Newvr/consttt%202014.pdf

Constitution of The Arab Republic of Egypt

2014

„We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, and that the reference for the interpretation of such principles lies in the body of the relevant Supreme Constitutional Court Rulings.“

Article (2)

Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation.

sis.gov.eg/Newvr/Dustor-en001.pdf

fr.wikipedia.org/wiki/Constitution_%C3%A9gyptienne_de_2014

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الإعلان العالمي لحقوق الإنسان

Universal Declaration of Human Rights · UDHR

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte · AEMR

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Sie wurde am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris verkündet. Nach einer Präambel beginnt sie mit:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – Art. 1 AEMR

de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

en.wikipedia.org/wiki/Universal_Declaration_of_Human_Rights

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Offener Brief vom Zentralrat der Ex-Muslime an Henriette Reker, Oberbürgermeisterin von Köln

Oktober 22, 2021

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09.10.2021

Säkularismus statt Muezzin-Rufe!

Sehr geehrte Frau Reker,

wir haben erfahren, dass auf Wunsch islamischer Gemeinden ein zweijähriges Modellprojekt in Köln starten wird, das den Freitags-Gebetsruf in Moscheen über Lautsprecherübertragung erlaubt. Sie begründen diese Entscheidung mit den Worten, dass Muslime ein fester Bestandteil der Stadt sind und der Gebetsruf neben den Kirchenglocken zeigt, wie wichtig gelebte Vielfalt in Köln ist.

Wir – Männer und Frauen aus islamischen Ländern – sind nach Deutschland geflohen und haben hier Schutz vor religiöser Verfolgung gefunden. Nicht wenige von uns haben in ihren Herkunftsländern öffentliche Hinrichtungen Andersdenkender erlebt, während der islamische Gebetsruf erschallte. Im Namen unserer Verwandten und Freunde, die inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wurden, bitten wir Sie, sich die andere Seite der islamischen Realität anzuhören. Bei jedem Gebetsruf werden all diese schrecklichen Erinnerungen für mich und auch für viele andere aus dem Iran, dem Irak, Afghanistan, Syrien und Saudi-Arabien lebendig. Auch wenn wir hier in Sicherheit leben, erzeugt der Gebetsruf in uns einen starken psychischen Druck und eine Retraumatisierung. Wir protestieren daher entschieden gegen Ihre Entscheidung!

Muslime gehören zweifelsohne zu Deutschland – der Islam dagegen nicht. Keine Religion gehört zu irgendeinem Land oder irgendeiner Stadt! Religion ist Privatsache und gehört immer nur zu denjenigen Menschen, die daran glauben. Sie sagen, Sie respektieren die Vielfalt in Köln, wollen aber gleichzeitig eine Beschallung durch eine Religion erlauben, unter deren Herrschaft Atheisten, Homosexuelle, Juden und Apostaten diskriminiert und mit dem Tod bedroht werden. Dies ist inakzeptabel!

Der öffentliche Raum sollte weltanschaulich neutral sein. Niemand sollte zwangsweise mit religiösen Symbolen und Bekundungen konfrontiert werden. Dass in Deutschland jede Woche der Klang von Kirchenglocken die Ruhe derer stört, die das Glockengeläut aus guten Gründen nicht hören wollen, muss überdacht werden. Mit der Einführung des Muezzin-Rufs legen Sie den wetlanschauungspolitischen Rückwärtsgang ein, statt das Problem der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung richtig anzugehen. Konfessionsfreie Menschen stellen inzwischen mit rund 41 Prozent den größten Bevölkerungsanteil in Deutschland vor den Katholiken (27 Prozent) und den Protestanten (24 Prozent). Konfessionsgebundene Muslime machen gerade einmal 3,5 Prozent (!) der Bevölkerung aus.

Im Sinne einer säkularisierten Gesellschaft, als die sich Europa versteht, sollten Sie keinen Schritt in vormoderne Zeiten machen, indem Sie islamischen Organisationen mehr politische Präsenz und Macht verleihen. DITIB ist der verlängerte Arm von Erdogan, das islamische Zentrum Hamburg die ausgestreckte Hand der islamisch-kriminellen Regierung des Iran. Ihrem politischen Dominanzstreben sollten wir keinen Vorschub leisten, sondern Einhalt gebieten. Der Schutz unserer offenen Gesellschaft hat Vorrang.

Mein Aufruf geht daher an alle Menschen in Köln, sich der Entscheidung des Stadtrats zu widersetzen, aufzustehen und zu protestieren. Mein Aufruf geht an alle modernen und menschenrechtsorientierten Organisationen in Deutschland, an atheistische Organisationen, an Kirchenkritiker und Säkularisierungsbefürworter, sowie an Frauen- und LGBTIQ-Organisationen – kurz: an alle Menschen, die Humanismus und Aufklärung als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens verstehen.

Mina Ahadi, Vorsitzende Zentralrat der Ex-Muslime

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de-de.facebook.com/groups/1553584561585721/posts/3075591559385006/

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Keine Toleranz der Intoleranz

Oktober 21, 2021

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Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte

In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.

Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.

Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.

Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.

In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“

Reker weiter:

„Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?

Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?

Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:

„In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“

In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.

Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.

Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.

Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?

Die Freundin des bald erklingenden Muezzinrufes und amtierende Oberbürgermeisterin Reker sollte darüber nachdenken, was es für fromme muslimische Einwanderer, was es für die in einer Kölner muslimischen Familie aufwachsenden Jungen und Mädchen bedeuten kann, zu wissen oder zu erfahren, dass die Religion, beim beständigen Blick auf das jenseitige Wohlergehen oder Verdammtsein, auf Erden jeden Gegenstand, jedes Lebewesen und jede menschliche Handlung so behandelt wissen will, wie es die Fünf Beurteilungen – Al-Ahkam al-Chamsa – nun einmal vorgeben und was auch nicht erst „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, sondern die echte, letztlich 1400 Jahre Religion Islam.

Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Lebens im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das islamisch Entscheidende schlechthin, auf den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird nicht Juristin Henriette Reker sein, sondern der Schöpfer und Erhalter der Welt.

Der endgültigen Aufteilung aller Menschen in Bewohner des Gartens der Glückseligkeit und Bewohner des Höllenfeuers eingedenk, arbeitet nicht erst jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit bzw. jedes europäische klandestine Schariagericht und auch nicht erst eine offiziell errichtete Islamische Religionspolizei (Mutatawwia). Vielmehr folgt dem Grundsatz aller Hisba – Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen – bereits der große oder kleine Kölner Tugendwächter, der beispielweise einen jungen Mann ermahnt, genauer darauf aufzupassen, dass seine Schwester keine unzüchtige Kleidung trägt oder gar mit einem Jungen gesehen wird.

Statt als Oberbürgermeisterin berüchtigt praxisorientiert (5. Januar 2016, Frauen in Köln sollen zu Fremden mindestens „eine Armlänge“ Distanz halten) im Jahr 2021 zum Muezzinruf lediglich über Fragen von Schallemmission und Lautstärke („Dezibelgrenzen“) zu sinnieren, sollte sich Frau Reker fragen, ob sich im durch Muezzinrufe beschallten öffentlichen Raum der Stadt Köln der insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Frauen lastende Druck zu islamisch korrektem Verhalten erhöhen wird und ob ein ganze Straßenzüge beschallender Adhan durch selbsternannte oder bereits semiprofessionelle Kölner Sittenwächter als Freibrief verstanden werden könnte, auch in der Stadt am Rhein durch schariatreues Mobbing unislamische Lebensformen und Verhaltensweisen nach besten Kräften zu beseitigen. Ist OB Reker nicht klar, dass die Stadt Köln (7. Oktober 2021, „zweijähriges Modellprojekt“) eine Erlaubnis zum Gebetsruf nach Ablauf der zwei Jahre kaum wird zurücknehmen können?

Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

Als bewusste Verneinung der AEMR (Paris 1948) wurde 1990 durch die 45 Außenminister der Organisation of Islamic Conference (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) unterzeichnet. Der 1969 gegründeten OIC, inzwischen als Organisation of Islamic Cooperation, gehören heute 56 Mitgliedsstaaten an, von denen die meisten die Scharia als einzige Quelle oder als Hauptquelle der Gesetzgebung in der Verfassung verankert haben, ein Schariavorbehalt, der islamwidrige Paragraphen eigentlich nicht zulässt und mit dem beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit nicht zu erreichen ist.

Bereits die Präambel der CDHRI betont „die kulturelle und historische Rolle der Islamischen Weltgemeinde (Umma), die von Gott als die beste Nation [vgl. Sure 3:110] geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat“, womit Nichtmuslime, beispielsweise Juden, Christen oder Ex-Muslime, an den Rand gedrängt werden. Die folgenden Artikel werden als verbindliche Gebote Gottes verstanden, ihre Verletzung als schreckliche Sünde.

Einzelne Artikel im Vergleich

Während die AEMR in Artikel 1 alle Menschen als „frei und gleich an Würde und Rechten geboren […] mit Vernunft und Gewissen begabt“ erkennt, die einander „im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen“ sollen, heißt es in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam in Artikel 1a):

„Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Weiter heißt es, dass alle „Menschen gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung [sind]“, wobei jedoch der „wahrhafte“ – sprich der islamische – Glaube als „Garantie für das Erlangen solcher Würde“ beschrieben wird, was den Schutz der Rechte eines Menschen an dessen Einhaltung bestimmter islamischer Pflichten knüpft.

Artikel 18 der AEMR stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Demgegenüber heißt es in der CDHRI in Artikel 10: „Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“

Auch das Recht auf Leben steht gemäß Artikel 2a) der Kairoer Erklärung unter dem Vorbehalt der Scharia:

„Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

Nach Artikel 22a) hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, „soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“. Gemäß der CDHRI dient Meinungsfreiheit vor allem dazu, „im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen“, womit die Formel der Hisba auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit unter Schariavorbehalt stellt. Demgegeüber garantieren die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) in Artikel 27 II, „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Fehlende Gleichberechtigung

Nach Artikel 6a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Frau dem Mann an „Würde“ gleich, was bedeutet, sie die gleichen Rechte … nicht hat. Mann und Frau haben gemäß Artikel 5a) der Kairoer Erklärung das Recht zu heiraten und dürfen weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Nationalität daran gehindert werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Man beachte jedoch die Auslassung des Wortes Religion und vergegenwärtige sich, dass es im Islamischen Recht einer Muslima nicht erlaubt ist, einen Nichtmuslim zu heiraten.

Artikel 7b) schließlich ordnet das Erziehungsrecht der Eltern den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia“ unter.

Fehlende Trennung zwischen Staat und Islam

Auch wenn die Kairoer Erklärung zur vollen Rechtsgleichheit der Frau und zur negativen Religionsfreiheit beredt schweigt, lässt bereits dieser skizzenhaften Vergleich zwischen AEMR und CDHRI erkennen, dass jede Überordnung der Scharia eine Gleichberechtigung von Muslim und Nichtmuslim ebenso ausschließt wie eine Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Nur so viel für heute zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und als Frage an die Oberbürgermeisterin der Vielfalt: Sollen während des zweijährigen Kölner Modellprojektes Kirchenglocken und Muezzingesänge für die Integration von Menschenbild und Rechtsverständnis der CDHRI werben?

Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:

„Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“

Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.

In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Keine Impfung mit rekombinanter RNA oder DNA

September 28, 2020

Gerne weist dieser Blog auf einen offenen Brief hin, den Dr. Wolfgang Wodarg gestern an Juristen, Politiker und die Ärzteschaft gerichtet hat und den wir auch allen Eltern, Sozialarbeitern und Pädagogen als Lektüre empfehlen.

Dr. Wodarg war Mitglied des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Fragen der Sicherheit, Medizin und Gesundheit. Er war der Initiator der Untersuchungen des Europarates zur Pandemie H1N1 2009/10 zur Rolle der Impfstoff-Hersteller und der WHO.

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27.09.2020

In Europa sollen 400 Millionen gesunde (!) Menschen einem in absehbarer Zeit nicht abschätzbaren Risiko für Leben und Gesundheit ausgesetzt werden. Der Begriff „Impfung“ ist irreführend und verharmlosend.

Es handelt sich eben nicht um eine bisher übliche „Impfung“ mit zugeführten Antigenen, sondern um eine flächendeckend geplante gentechnische Veränderung der betroffenen Menschen. Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich um hochriskante Eingriffe in genetisch gesteuerte Vorgänge in unseren Körperzellen. Grob fahrlässig sind solche Eingriffe, wenn sie nicht ausreichend klinisch erprobt und nicht lange genug nachbeobachtet werden. Auch die vielfältig möglichen Immunreaktionen auf solche Veränderungen userer Körperzellen können oft erst nach mehreren Jahren zu Krankheiten führen.

Die bereits jetzt bekanntgewordenen Komplikationen bei Versuchspersonen lassen die weiteren Risiken für schwere immunologische Schäden erahnen. Die weltweit laufenden Studien der konkurrierenden Impfstoffentwickler sind wegen der hohen Renditerwartungen sehr intransparent.

Die Indikation für Massenimpfungen wird selbst im Falle überschaubarer Nebenwirkungen immer fraglicher, da in der Bevölkerung infolge jährlichen Kontakt mit Coronaviren bereits eine zelluläre Herdenimmunität besteht. Hinzu kommt, dass ein Nutzen der neuen Technologien für die Prävention von Erkrankungen selbst bei erfolgreicher Induktion von Antikörpern in den Sternen steht.

Eine aktuelle Veröffentlichung aus dem Paul-Ehrlich-Institut im Deutschen Ärzteblatt soll die berechtigten Bedenken der Ärzteschaft offenbar neutralisieren. Sie verweist auf Tierversuche und Langzeitbeobachtungen, die nach der Vermarktung der Impfstoffe deren Anwendung begleiten sollen.

Das ist offensicht eine Publikation im Sinne der Regierungen und der Impf-Investoren, die ohne peer-review viele beruhigende Darstellungen von dem enthält, was sein sollte.

Welche Zellen gentechnisch verändert werden (Targets), wie die bereits gemeldeten Komplikationen zu werten sind, oder gar wie sich der Haftungsausschluss auswirkt, der den Impfstoffherstellern von den Regierungen zugesichert wurde, bleibt im Dunkel.

Wenn es um viel Geld geht, passiert sehr häufig das, was nicht sein soll.

Das Impfgeschäft hat mit verantwortlichem, wissenschaftlich fundiertem Handeln wenig gemein!

Doch noch gilt in Europa das Vorsorgeprinzip!

• Verhindern Sie die unnötige Gefährdung von Gesundheit und Leben von Millionen Menschen in Europa und anderswo!

• Schützen Sie uns und unsere Kinder vor einem unverantwortlichen gentechnischen Massen-Experiment mit nicht absehbaren Folgen.

• Schützen Sie Ihre Patienten vor einer verantwortungslosen Impfindustrie.

https://www.wodarg.com/

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Q u e l l e

Coronaviren sind nicht das Problem-bleiben Sie besonnen!

https://www.wodarg.com/

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21 typische Fragen und Antworten zur Coronakrise

https://www.wodarg.com/frage-antwort-q-a/

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Gentechnik am Menschen unter falscher Flagge

Impfstoffindustrie und Politik wollen uns wegen Covid-19 genetisch verändern. Am 12.06.2020 von Wolfgang Wodarg.

https://www.wodarg.com/impfen/

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Navid Afkari nach Schariarecht hingerichtet

September 12, 2020

نوید افکاری

Navid Afkari

Heute in der Morgendämmerung, am 12. September 2020 ist Navid Afkari nach zweijähriger Gefängnishaft durch das iranische Regime der Mullahs im Adel-Abad Gefängnis (زندان عادل آباد) in der südiranischen Stadt Schiraz (شيراز Šīrāz) durch Erhängen hingerichtet worden. Laut Irans Justizprotokoll werden Hinrichtungen unmittelbar vor Sonnenaufgang durchgeführt.

Vor zehn Tagen verurteilten die Richter in der Islamischen Republik den nur 27 Jahre alt gewordenen Profisportler, einen bekannten Ringer, wegen seiner friedlichen Proteste gegen das Regime zweifach zur Hinrichtung, zum einen wegen Moharebe (moḥārebe), Krieg gegen Gott bzw. Krieg gegen Gott und Seinen Gesandten (enmity to God, waging war against God). Moharebe, arab. muḥāraba oder ḥirāba gehört zum Wort Harb (حرب‎ ḥarb), Krieg. Zum anderen wurde das Todesurteil gegen Afkari erlassen gemäß Ghesas (arab. قصاص qiṣāṣ, Qisas), dem islamischen Recht der Wiedervergeltung, nach welchem es den Angehörigen des Opfers zusteht, die äquivalente Bestrafung zu fordern, ggf. den Tod des Täters.

Am Rande einer der regimekritischen Demonstrationen und ohne weitere Zeugen stach am 2. August 2018 jemand dem Sicherheitsmitarbeiter der staatlichen Wasserversorgung Hasan Torkaman mit einem Messer in den Nacken. Der Täter flüchtete, an der Wunde starb der Wachmann wenig später. Der Getötete war auch Basidschi gewesen, ein Paramilitär von Irans, bevorzugt zur Niederschlagung von Protesten eingesetzten Miliz (Basidsch, anglis. basiji, basij). Anhand von Handy-Ortungsdaten verhaftete das Regime einige Leute, die sich vielleicht in der Nähe des Tatorts befunden hatten, darunter drei Angehörige der Familie Afkari Sangari (افکاری سنگری).

Obwohl es also keinen Zeugen für die Tat gibt und obgleich zur Tatzeit mehrere Menschen den späteren Hauptverdächtigen Navid Afkari ziemlich weit entfernt vom Tatort erblickten, wurde Navid des Mordes verdächtigt. Wie diesen sperrte man vor zwei Jahren auch seine älteren Brüder Habib (29) (حبيب أفكاري) und Vahid (35) (وحيد افكارى) ins Gefängnis. Jetzt sind die Brüder zu jahrzehntelangen Gefängnisstrafen und zu Körperstrafen verurteilt worden, Vahid zu 54 Jahren sechs Monaten Gefängnis und 74 Peitschenhieben, Habib zu 27 Jahren drei Monaten Gefängnis und 74 Peitschenhieben.

Alle drei Brüder wurden im Gefängnis gefoltert. Navids Folter dauerte 50 Tage.

Erst im letzten Augenblick bekundeten die deutschen Grünen und das sozialdemokratische Auswärtige Amt Interesse am Thema und wurden, am 9. beziehungsweise 10. September 2020, mit als letzte Teil der weltweiten Welle der Solidarität mit Navid Afkari.

Dr. Kazem Moussavi, der Sprecher der Green Party of Iran, schreibt auf Twitter an Deutschlands sozialdemokratischen Außenminister Heiko Maas:

„Herr Maas[,] Navid Afkari wurde heute morgen im Gefängnis Shiraz hingerichtet! Sie haben zur Verhinderung seiner Hinrichtung nichts getan!“

Zur Hinrichtung sagt die deutsch-iranische Publizistin Saba Farzan:

„Jeder, der sich für ein abscheuliches Regime entschuldigt und es beschwichtigt, das gerade einen jungen unschuldigen Menschen brutal getötet hat, ist an diesen Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen beteiligt.“

Die Menschenrechtsverletzungen des Iran umfassen neben Hinrichtungen auch die – sehr islamische – Entwürdigung und Entrechtung der Frau sowie öffentliche Hinrichtungen von vermeintlich oder tatsächlich homosexuellen Menschen. Seit der Islamischen Revolution von 1979 wurden im Iran 4000 bis 5000 Homosexuelle umgebracht. Im Sommer 2019 war Heiko Maas in der islamischen Diktatur zu Gast und schwieg, als ein deutscher Journalist die Hinrichtungen von homosexuellen Iranern ansprach und Irans Außenminister Mohammed Dschawad Zarif (محمد جواد ظریف Moḥammad-Ǧavād Ẓarīf) feststellte:

„Our society has moral principles. And we live according to these principles. These are moral principles concerning the behavior of people in general. And that means that the law is respected and the law is obeyed. Unsere Gesellschaft hat moralische Prinzipien, gemäß derer wir leben. Dieses sind moralische Prinzipien in Bezug auf das Verhalten von Leuten im Allgemeinen. Und das bedeutet, dass das Recht anerkannt und eingehalten wird.“

Der heutige Außenminister der Diktatur Iran studierte an der University of Denver Internationales Recht und Politikwissenschaft. Zeitweise war er Professor für Internationales Recht in Teheran. Von 2002 bis 2007 war Zarif UN-Botschafter auch im Kabinett Ahmadineschad I, zuvor von 1992 bis 2002 Vizeaußenminister des Iran unter Ali-Akbar Rafsandschani sowie Mohammad Chatami.

September 2020, allein in den vergangenen sechs Wochen hat der Iran mehr als 50 Menschen hingerichtet. Die weltweiten Gegner der Todesstrafe und alle deutschen freiheitlichen Demokraten können erwarten, dass Außenminister Heiko Maas (SPD) einen solchen Staat nicht mehr besucht und seinen iranischen Amtskollegen Mohammed Dschawad Zarif nächste Woche nicht in Berlin empfängt. Zwischen Herrn Maas und Herrn Zarif gibt es nichts, was sich nicht auch schriftlich klarstellen ließe, etwa eine deutsche Forderung an den Iran, nicht länger an der Atombombe zu bauen oder nicht länger die Vernichtung Israels anzustreben.

Herr Maas, laden Sie Zarif aus und reisen Sie nicht mehr in den Iran!

In den nächsten Tagen wird man in Politik und Presse wieder so tun, als sei die Hinrichtung ein bedauerlicher Einzelfall, der mit der Religion nichs zu tun habe. Doch die Hinrichtungen im Iran seit 1979 haben sehr viel mit Religion zu tun, mit dem Islam.

Die Regierung einer freiheitlichen Demokratie sollte sich dafür einsetzen, dass das Islamische Recht überall auf der Welt aus den Staatsverfassungen und Paragraphen verschwindet, das bereits im Erbrecht oder im Eherecht die Frau oder den Nichtmuslim benachteiligt und den Ex-Muslim rechtlos stellt, eigentlich sogar den Tod des Islamapostaten verlangt.

Ein säkularer Staat, jedenfalls seine Variante freiheitlich-demokratischer Staat, ist zunächst und vor allem für den Einzelnen da, dessen Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, seine Freiheiten vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt schützend. Ob der Mensch einer Religion angehört oder nicht, ob er das elterliche Bekenntnis beibehält oder wechselt, im stehen die vollen Rechte und Pflichten zu. Der säkulare Staat kennt kein Gefüge von Kollektivrechten, in welchem die Religionszugehörigkeit der Eltern das rechtliche Schicksal des Einzelnen und damit dessen Biographie vorzeichnet, drei islamtypische Beispiele: der männliche Muslim darf polygam leben und kann die Frau, auch ohne Gründe zu nennen, verstoßen (Talaq), es bestehen Heiratsverbote für die muslimische Tochter, die verheiratete Muslima verliert bei Trennung das Sorgerecht über die Kinder.

Der an seinem Fortbestand interessierte freiheitliche Rechtsstaat wird allen Versuchen entgegentreten, die sein einheitliches und gleiche Individualrechte gewährleistendes Recht abschaffen oder aushöhlen wollen, Bestrebungen etwa, welche die islamrechtlich zwingende Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau verwirklichen möchten, zunächst durch Implementierung der Scharia im Familienrecht. Um den Vorrang der Individualrechte gegenüber etwaigen Gruppenrechten zu erhalten und um einen „Rechtspluralismus“ (Christian Giordano) zu verhindern, hält die freiheitliche Demokratie jeden Paragraphen frei von den Forderungen der Religion und es lässt sich über sie sagen: Säkularität ist nicht lediglich die Trennung von Religion und Politik, sondern zunächst und vor allem die Trennung von Religion und Recht.

Exkurs zur deutschen Afghanistanpolitik.

Eine jeder freiheitlichen Demokratie unwürdige Haltung und Wirkung hatte und hat Deutschland seit 20 Jahren in Bezug auf Verfassung und Recht Afghanistans. (Erste) Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn auf dem Petersberg im Dezember 2001 (International Conference on Afghanistan, Bonn (2001)), ein Jahrzehnt danach Petersberg II, die Afghanistankonferenz vom Dezember 2011. Ex-Muslime und Islamkritiker protestierten 2011 im ehemaligen Bonner Regierungsviertel, doch blieb, mit Hilfe Allahs und Deutschlands, die christenfeindliche und frauenfeindliche Scharia in Afghanistans Recht und Gesetz verankert. Deutschland schwieg und schweigt zu den afghanischen Schariagesetzen und gefällt sich offenbar sehr in der Funktion des Gastgebers für den Petersberg-Prozess (Bonn Process). Ein Prozess, der zur Zementierung der Scharia im heutigen afghanischen Recht, die mit der in Paris am 10. Dezember 1948 beschlossenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte inkompatibel ist, viel beigetragen hat.

Verfassung von Afghanistan, Version von 2004. Freiheitlich-demokratische Republik Fehlanzeige, das Land ist Islamische Republik (Islamic Republic of Afghanistan), beginnt alles Handeln im Namen des Himmlischen (In the name of Allah) und vergisst den Islamverkünder nicht (Praise and Peace be upon Mohammad). „Wir das Volk von Afghanistan glauben fest an Gott und verlassen uns auf Seinen Göttlichen Willen und halten fest an der Heiligen Religion des Islam.“ Dünn daneben oder vielmehr danach ein Bekenntnis zu Paris 10.12.1948 (the Universal Declaration of Human Rights), das Islamische Recht allerdings hat wohl Vorrang und die AEMR eher die bescheidene Funktion, die Gültigkeit der Scharia zu bestätigen.

In den Artikeln Zwei und Drei liest man: „Die Heilige Religion des Islam ist die Religion der Islamischen Republik Afghanistan.“, sowie: „In Afghanistan darf kein Gesetz gegen die Grundsätze und Bestimmungen der Heiligen Religion des Islam verstoßen.“ Wer beispielsweise die Gleichberechtigung der Frau fordert oder das Recht auf Islamapostasie oder Islamkritik, verstößt nicht nur gegen Gottes Gesetzlichkeit, sondern ist Verfassungsfeind. Weil die Scharia die Möglichkeit der Schaffung eines Gesetzesparagraphen stets sehr eng begrenzt, ist nicht das Volk der Souverän, sondern Allah. Daraus folgt, dass der schariawidrig handelnde Mensch sowohl staatlicher Verfolgung ausgesetzt ist als auch jederzeit Opfer eines islamradikalen Mob werden kann.

Art. 45 unterwirft das gesamte Schulwesen und Bildungswesen den islamischen Erziehungszielen. Art. 54 lobt die Familie als Keimzelle und Grundlage der Gesellschaft, beschwört das leibliche und seelische Wohl der Familie im Allgemeinen und von Mutter und Kind im Besonderen und merzt alles tradierte Islamwidrige aus. Weltweit gibt es viele solcher Staatsverfassungen mit Schariavorbehalt, freiheitliche Bürgerrechte bleiben dort verhindert. In einem derartigen Staat landet der säkulare Pädagoge, der islamkritische Journalist oder der Konvertit zum Christentum rasch im Knast. Nur noch kurz zu Art. 63, Amtseid des Präsidenten, der ist, was denn sonst, Muslim und schwört, den Islam zu befolgen und ihn zu beschützen. Aus Afghanistans Verfassung folgt, was islamisch folgen muss, gemäß Artikel 135 des Zivilgesetzbuches ist das Recht, eine Ehe ohne Angabe von Gründen aufzulösen, dem Ehemann vorbehalten. Ein Paar wird als geschieden angesehen, wenn der Ehemann erklärt, eine Scheidung zu wollen, Talaq (طلاق ṭalāq). Artikel 156 bis 175 gewährt der Frau ein Teilrecht zur Auflösung der Ehe, Chul (خلع ḫulʿ), allerdings grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Ehemannes, meistens muss die Frau den Brautpreis an den Ehemann zurückzahlen.

Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem.

„Afghanistan und Deutschland verbindet eine mehr als 100-jährige Freundschaft.“, am heutigen Tage redet Heiko Maas zu Afghanistan zielsicher am menschenrechtlichen Thema Nummer Eins vorbei: „Ein Ende der Gewalt und ein Leben in Würde – das wünschen sich die Menschen.“ Ist der deutsche Außenminister der Ansicht, dass sich in Afghanistan wirklich niemand Presse- und Redefreiheit wünscht oder das Recht, ohne Lebensgefahr den Islam verlassen zu können oder eine Verfassung und ein Gesetz, dass den Menschen im Land am Hindukusch die Gleichberechtigung von Mann und Frau garantiert? Ist für Heiko Maas das Leben einer dem Willen des Ehemannes unterworfenen Afghanin gleichbedeutend mit einem Leben in Würde? „Ein Ende der Gewalt“, der Wunsch des Außenministers ließe sich für Afghanistan leichter erreichen, wenn auch dort, wie es in Deutschland schließlich der Fall ist, ein Recht geschaffen wird, das nicht länger darauf zielt, ewigen Misserfolg, nämlich die Höllenstrafe im Jenseits zu vermeiden und dem glaubensgehorsamen Muslim einen Erfolg im Jenseits nicht zu gefährden. Afghanistan braucht endlich ein säkulares Recht, Europa keine Scharia.

Wahrscheinlich wissen viele Europäer nicht oder nicht mehr, was eine Rechtsreligion ist. Verwirklichter Islam ist die Rechtssprechung im Diesseits mit Blick auf die Belohnung oder Bestrafung des Menschen im Jenseits durch Gott.

Im freiheitlichen Rechtsstaat darf der Verfassung kein Schariavorbehalt vorangestellt sein, kein Verfassungsartikel islamisiert sein, kein Paragraph die Scharia pauschal zulassen („Religionsfreiheit“), die ein kohärentes System ist, das nach Vollständigkeit strebt. Säkularität ist nicht lediglich die Trennung von Religion und Politik, sondern zunächst und vor allem die Trennung von Religion und Recht.

Zurück zum demokratiefeindlichen deutsch-iranischen politischen Tanzduett, Pas de deux.

Warum unternimmt Maas nichts gegen die benachteiligte rechtliche Position der Frau im Iran? Vor einem halben Jahr sagte er: „Die häufigsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit richten sich gegen Mädchen und Frauen. Wir können nicht weltweit für Menschenrechte kämpfen, ohne für die Rechte von Mädchen und Frauen zu kämpfen.“ Im Islam hat die Frau einen selbstredend männlichen Vormund, den Wali, das ist Vater, Bruder oder Ehemann. Die Frau im Islam ist Mündel, unmündig, ihrem Ehemann grundsätzlich gehorsamspflichtig. Ohne Erlaubnis ihres Ehemannes darf sie das Haus nicht verlassen, draußen hat sie nicht etwa nur ihre Haare zu verhüllen, sondern sich zu bedecken mindestens bis auf Hände und Gesicht.

Maas murmelte 2015 ein bisschen zum Hidschab, den er allerdings „Kopftuch“ nennt und den er in Deutschland freiwillig getragen wissen will: „Sicherlich muss man in den muslimischen Gemeinden deutlich sagen, dass bei uns jede Einzelne selbst eine Entscheidung treffen kann, wie sie sich der Öffentlichkeit zeigt. Solange das der Fall ist, habe ich kein Problem damit, wenn jemand ein Kopftuch trägt oder sich verschleiert. Wo aber jemand dazu genötigt wird, ist die Grenze überschritten.“, mit Schleier war Burka bzw. Niqab gemeint.

Maas findet für Deutschland den islamisch obligatorischen Hidschab also prima, solange: „jede Einzelne selbst eine Entscheidung treffen kann“. Wie freiwillig kann es sein, wenn das achteinhalb Jahre alte, neun Mondjahre, Mädchen Angst haben muss, bei schuldhaftem Verweigern des Hidschab nach dem Tod nicht in den Himmel zu kommen, sondern in der Hölle zu brennen? Im Islam gibt es kein Tuch auf dem Kopf, der zu bedeckende Schambereich der weiblichen Aura (عورة ʿaura) reicht bis zum Hand- und Fußknöchel, der Stoff muss blickdicht sein und jede Kontur auslöschen. Nichts, gar nichts unternimmt der Schwätzer zum Weltfrauentag 2020 und amtierende Bundesminister des Auswärtigen gegen Irans Schleierzwang, für die bisherigen oder künftigen Girls of Enghelab Street (دختران خیابان انقلاب), die Mädchen der Revolutionsstraße.

Als Jurist, zweites Staatsexamen, muss Heiko Maas bewusst sein, dass Deutschland neben der bestehenden keine zweite Rechtsordnung braucht. Der Islam ist ein vollständiges Rechtssystem, das andere Gesetzlichkeiten als sittlich minderwertig, das jenseitige Wohlergehen gefährdend und als energisch zu überwinden einstuft. Im Islam ist nicht das Volk, sondern Gott Souverän, Gesetzgeber. Jeder Gegenstand, jedes Lebewesen, jede menschliche Handlung ist islamisch zu behandeln sprich religionsrechtlich, juristisch zu bewerten anhand von Al-Ahkam al-Chamsa (الأحكام الخمسة al-aḥkām al-ḫamsa, Fünf Beurteilungen), was auch nicht erst „Wahhabismus“ oder „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, die es allesamt nicht gibt, sondern der echte, letztlich 1400 Jahre alte Islam.

Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Leben im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das Entscheidende schlechthin, den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird der Schöpfer und Erhalter der Welt sein. Dieses eingedenk folgt jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit dem vorbildlichen, vollkommenen Wesen, Mohammed, der in Personalunion Islamverkünder, Staatsgründer, Heerführer, Finanzminister und eben auch oberster Richter war, auspeitschen ließ und Hinrichtungen anordnete.

Das Diesseits ist laut Koran die Dunya (dunyā), das Jenseits hingegen die Achira (āḫira) als der Ort der Aufteilung in ewige Gottesnähe und ewiges Feuer, in Paradies und Hölle. Das Diesseits repressiv mit Blick auf das Jenseits zu regeln, macht das doppelte Wesen Islamischen Rechts aus, seinen diesseitig-jenseitigen Doppelcharakter. Zu diesem allahzentrischen Ordnen aller menschlichen Lebensbereiche gehört die Hinrichtung des Missetäters bei Hadd-Vergehen wie Krieg gegen Gott oder Verderbenstiften auf Erden. Auch das heutige iranische Strafrecht verwirklicht damit lediglich die 1400 Jahre alte Religion, wenn es beispielsweise, Artikel 133, erläutert, wie man Hadd und Qisas addiert (Article 36 … moharebeh and efsad-e fel-arz, Article 133 … In the case of multiple offenses punishable by hadd and qisas, the punishments shall be added).

„Um die Gesellschaft wiederherzustellen, reicht ein Gesetzeswerk nicht aus. Man benötigt eine Exekutive, damit die Gesetze zum Wohle der Menschen Anwendung finden können. Deshalb hat Gott der Allmächtige nicht nur Gesetze, genauer gesagt die islamische Gesetzlichkeit offenbart, die Scharia, sondern auch einen Staat, eine Exekutive und ein Verwaltungssystem gewollt und errichten lassen. … Der hochehrenwerte Prophet führte die exekutiven und administrativen Institutionen der muslimischen Gesellschaft. Er wusste sich verpflichtet, … um den Staat zu begründen, … das Islamische Recht zur Wirkung zu bringen. … Er ließ Hände abhacken und regulierte die Auspeitschungen und Steinigungen.“ (A body of laws alone is not sufficient … at the same time, cutting off hands and administering lashings and stonings. Ayatollah Chomeini, Hokumat-e Islami: Velayat-e faqih.)

Jedes nicht aufs Jenseits zentrierte und dabei schariakonforme, sondern rein menschengemachte Gesetz lästert Allah und führt mit ziemlicher Sicherheit in die Hölle, denn: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah [als Offenbarung] herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen“ (Koran 5:44). Die Richter im Iran kennen ihre Religion, Navid Afkar ist islamisch korrekt getötet worden.

Der heutige Iran also folgt dem Islamischen Recht, was auch Bärbel Kofler (SPD) wissen kann. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe vermisst in Bezug auf die heute vollstreckte Hinrichtung sorgfältige staatliche Rechtspraxis: „Zutiefst bestürzt über die Hinrichtung in Iran von Navid Afkari. Es ist nicht hinnehmbar, dass rechtsstaatliche Grundsätze ignoriert werden, nur um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen. Navids zwei Brüder, noch in Haft, brauchen jetzt unsere Solidarität!“ Frau Kofler kann beruhigt sein, ein Mangel an Recht im Iran besteht nicht. Es ist das ungeeignete Recht, hätte sie bedauern müssen, denn die gottgegebne Scharia, angewandt als der Fiqh, macht das Auspeitschen und die Hinrichtungen möglich und ist deshalb ein menschenfeindliches Recht.

Sozialdemokratin Kofler schweigt zum Islamischen Recht und gibt sich erschrocken („bestürzt“). Im 19. Deutschen Bundestag ist sie ordentliches Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und gehört als stellvertretendes Mitglied dem Gemeinsamen Ausschuss und dem Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung an. Statt die seit 1979 (wieder) sehr ernst gemeinte islamische staatliche Rechtspraxis des Iran zu leugnen, hätte die deutsche Beauftragte für Menschenrechtspolitik sagen, fordern müssen: AEMR-kompatible Grundsätze, allgemein menschenrechtliche Grundsätze. Bärbel Kofler tut so, als handle der 1979 (neu) errichtete Islamische Staat, den ersten gründete Mohammed, rechtsfrei oder als würden die Richter in Schiraz, welche die heute vollstreckte Hinrichtung anordneten, gegen iranisches Recht verstoßen haben.

Vor fünf Jahren sagte Sozialdemokrat Heiko Maas: „Staatsverträge können ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken“. Der damalige Justiz- und jetzige Außenminister sollte verstehen können, dass ein konsequent islamischer Way of Life überall die Nichtmuslime verächtlich macht und die Frauen benachteiligt und dass der Islam keine unislamische Lebensweise oder Gesellschaftsform auf Dauer zu dulden bereit ist, sei es im Iran, sei es in Deutschland.

Edward von Roy

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Q u e l l en
Im Bild die drei Brüder, von links nach rechts Habib, Navid, Vahid.
https://www.voanews.com/middle-east/voa-news-iran/trump-urges-iran-not-execute-wrestler-2018-murder-confession-apparently
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According to judicial protocol in Iran, people condemned to death are usually hanged just before sunrise.
Mahmoud Eskaf • Iran executes at least 10 Sunni prisoners • 03.08.2016
Iran executes at least 10 Sunni prisoners
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Alles was Recht ist, im Diesseits und Jenseits erfolgreich, entspricht dem Islam. Das Unrechte sprich Unislamische ist die Tat der Abscheulichkeit, der Zulm (ẓulm). Entsprechend sind die Zalimun (ẓālimūn, wrongdoers) alle die, den ẓulm praktizieren. Schlimmste Rechtsbrüche beispielsweise sind der Frevel, sich dem Islam in den Weg zu stellen, Götzendienst oder Ehebruch, oder die Tötung eines Menschen, ohne dass Allahs Daseinsordnung (Scharia) diese Tötung verlangt oder jedenfalls erlaubt.
Just before sunrise, exécuté à l’aube, man vergleiche damit Allahs Rede (Koran) „aus der Finsternis ins Licht“ (مِنَ ٱلظُّلُمَٰتِ إِلَىٱلنُّورِ) min aẓ-ẓulumāti ila n-nūri. Seit 1979 herrscht im Iran „Licht“, ist Allah der Souverän.
Zumal es nur der Islam ist, der die Abscheulichkeit und Unmoral („Finsternis“) überwindet, der Menschheit Wissen und Erkenntnis („Licht“) bringt, wird gehenkt unmittelbar vor Sonnenaufgang.
Koran 14:1. (Dies ist) eine Schrift, die wir (als Offenbarung) zu dir hinabgesandt haben, damit du die Menschen mit der Erlaubnis ihres Herrn aus der Finsternis ins Licht hinausbringst, auf den Weg dessen, der mächtig und des Lobes würdig ist,
https://corpuscoranicum.de/index/index/sure/14/vers/1
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Im Islam ist Gott wie das Licht, wie Allah über sich Auskunft gibt. Koran 24:35 ist der Lichtvers (آية النور) āyat an-nūr, nach dem dort benannten „Licht“ – Allah – ist die Sure benannt.
Übersetzung von Adel Theodor Khoury:
„Gott ist das Licht der Himmel und der Erde. Sein Licht ist einer Nische vergleichbar, in der eine Lampe ist. Die Lampe ist in einem Glas. Das Glas ist, als wäre es ein funkelnder Stern. Es wird angezündet von einem gesegneten Baum, einem Ölbaum, weder östlich noch westlich, dessen Öl fast schon leuchtet, auch ohne dass das Feuer es berührt hätte. Licht über Licht. Gott führt zu seinem Licht, wen Er will, und Gott führt den Menschen die Gleichnisse an. Und Gott weiß über alle Dinge Bescheid.“
Übertragung von Friedrich Rückert:
„Gott ist das Licht des Himmels und der Erde,
Das Gleichnis seines Lichtes ist
Wie eine Nisch’, in welcher eine Leuchte,
Die Leuchte ist in einem Glas,
Das Glas ist wie ein funkelnder Stern,
Die angezündet ist vom Segensbaume,
Dem Oelbaum nicht aus Osten noch aus Westen;
Das Oel fast selber leuchtet, wenns
Auch nicht berührt die Flamme;
Licht über Licht – Gott leitet
Zu seinem Lichte, wen er will:
Gott aber prägt die Gleichnisse den Menschen,
Und Gott ist jedes Dings bewusst.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Lichtvers
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Navid Afkari wurde 2018 nach Protesten verhaftet. Er sagt, sein Geständnis der Tötung eines Beamten sei durch Folter erpresst worden. (…)
Gefängnis (…) die Afkari-Brüder Habib (29 ), Vahid (35) und Navid (27): Im Vakilabad-Gefängnis [ زندان عادل آباد Adel-Abad prison, Adelabad prison ] in der südiranischen Stadt Schiras. (…)
Navid wurde gleich zweimal zum Tode verurteilt. Vollstreckt werden soll das Urteil allerdings erst nach knapp sechs Jahren Haft und 74 Peitschenhieben. Navid Afkari soll gestanden haben, am Rande von Protesten in Schiras einen Beamten getötet zu haben. Seine Mutter sagt, dass Navid lange gefoltert wurde. Auch seine Brüder seien gefoltert worden, damit sie gegen ihn aussagen. (…)
Für die Tat selbst gibt es keine Zeugen, niemand hat den Mörder gesehen. 45 Tage später verhaftete die Polizei mehrere junge Menschen, die aufgrund von Mobilfunkdaten verdächtigt wurden, in der Nähe des Tatorts gewesen zu sein. Darunter befanden sich auch Navid Afkari und sein Bruder Vahid. Zwei Monate später wurde auch Habib verhaftet.
Shabnam von Hein • DW Deutsche Welle • 03.09.2020
https://www.dw.com/de/todesurteil-gegen-ringer-bewegt-iran/a-54804362
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Before his secret execution Navid Afkari, 27, was subjected to a shocking catalogue of human rights violations and crimes, including enforced disappearance; torture and other ill-treatment, leading to forced “confessions”; and denial of access to a lawyer and other fair trial guarantees.
“This young man desperately sought help in court to receive a fair trial and prove his innocence. Leaked voice recordings of him in court expose how his pleas for judges to investigate his torture complaints and bring another detainee who had witnessed his torture to testify were unlawfully and cruelly ignored,” said Diana Eltahawy.
Before his execution, another voice recording from inside prison was released, in which he said: “If I am executed, I want you to know that an innocent person, even though he tried and fought with all his strength to be heard, was executed.”
Amnesty International • Iran: Secret execution of wrestler Navid Afkari a ‘travesty of justice’ • 12.09.2020
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/09/iran-secret-execution-of-wrestler-navid-afkari-a-travesty-of-justice/
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Kazem Moussavi ist Mitbegründer und Sprecher der Green Party of Iran und lebt in Deutschland im Exil. Er ist Herausgeber von Iran Appeasement Monitor und engagiert sich bei der Initiative Stop the Bomb gegen das iranische Atomraketenprogramm und die deutschen Geschäfte mit der Islamischen Republik.
https://www.emma.de/authors/kazem-moussavi
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Kazem Moussavi @KazemDr • 12.09.2020 • 10:48
Herr @HeikoMaas #NavidAfkari wurde heute Morgen im Gefängnis Shiraz hingerichtet! Sie haben zur Verhinderung seiner Hinrichtung nichts getan!
s://twitter.com/KazemDr/status/1304703432746467331
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Kazem Moussavi: “The retaliatory sentence against Navid Afkari, the murderer of Hassan Torkaman, was executed this morning in the prison of Adelabad to Shiraz.”
Afkari’s case had drawn the attention of a social media campaign that portrayed him and his brothers as victims targeted over participating in protests against Iran’s Shia theocracy in 2018. Authorities accused Afkari of stabbing a water supply company employee in the southern city of Shiraz amid the unrest.
The Associated Press • Iran executes wrestler whose case drew international attention • CBC • 12.09.2020
https://www.cbc.ca/news/world/iran-execution-wrestler-trump-1.5722160
https://www.fr24news.com/a/2020/09/iran-executes-pro-wrestler-navid-afkari-despite-global-campaign-for-his-release-national.html
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[حسن ترکمان Hasan Torkaman – der erstochene Wachmann und Basidschi ]
[ آبفا ABFA National Water and Wastewater Engineering Company of Iran ]
https://www.bbc.com/persian/iran-features-54141380
s://twitter.com/soureh_design/status/1304895946480848896
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Saba Farzan wurde in Teheran geboren und wuchs in Deutschland auf. Ferzan studierte Theaterwissenschaft, Amerikanistik und Soziologie an der Universität Bayreuth mit Forschungsaufenthalten in New York und an der Yale University. Als Publizistin schreibt sie für zahlreiche Tages- und Wochenzeitungen in Deutschland und Österreich sowie für die europäische Edition des Wall Street Journal.
https://www.theeuropean.de/saba-farzan/
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Saba Farzan @SabaFarzan • 12.09.2020 • 11:11 •
Everyone who’s making apologies for and is appeasing a vile regime that has just brutally killed a young innocent human being is complicit in these human rights violations & crimes.
ttps://twitter.com/SabaFarzan/status/1304709112710692866
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Qisas
Qisas (قصاص qiṣāṣ) bezeichnet im islamischen Recht (Scharia) das Prinzip der Wiedervergeltung. Sie kann bei Tötung eines Menschen und bei nichttödlicher Verwundung angewendet werden. Der Begriff Qisas ist synonym zu Qawad.
Auch heute noch spielt das Prinzip der Wiedervergeltung in der islamischen Rechtsprechung eine große Rolle; so wurden im Rahmen einer strengeren Ahndung von Gewalt gegen Frauen (z. B. durch Säureattentate) in den letzten Jahrzehnten von islamischen Richtern wiederholt Wiedervergeltungsstrafen verhängt, meist jedoch nicht durchgeführt.
Im Koran wird die genaue Wiedervergeltung als göttliche Anordnung vorausgesetzt:
Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung (al-qiṣāṣ) vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen. Und wenn einem (der einen Totschlag begangen hat) von seiten seines Bruders (dem die Ausübung der Wiedervergeltung obliegt) etwas nachgelassen wird, soll die Beitreibung (des Blutgeldes durch den Rächer) auf rechtliche und (umgekehrt) die Bezahlung an ihn auf ordentliche Weise vollzogen werden. Das ist (gegenüber der früheren Handhabung der Blutrache) eine Erleichterung und Barmherzigkeit von seiten eures Herrn. Wenn nun aber einer, nachdem diese Regelung getroffen ist, eine Übertretung begeht (indem er sich an die frühere Sitte der Blutfehde hält), hat er (im Jenseits) eine schmerzhafte Strafe zu erwarten. (Sure 2, Vers 178 nach Paret)
◦ Joseph Schacht: Qiṣāṣ. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. V, S. 177a–180a.
◦ Joseph Schacht: Kisas. In: Encyclopaedia of Islam, Leiden 1980
◦ Ibn Ishaq: Das Leben des Propheten. Aus dem Arabischen von Gernot Rotter. Kandern 2004, S. 223
https://de.wikipedia.org/wiki/Qis%C4%81s
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Qisas (qiṣāṣ), islamisches Talionsprinzip: Ameneh Bahrami
Der Täter, Madschid Mowahedi, wurde angeklagt und zu 12 Jahren Haft sowie einer Ausgleichszahlung in Höhe von 130.000 Euro verurteilt, 130.000 Euro deswegen, weil einem Mann 260.000 Euro zugestanden hätten, eine Frau nach islamisch-iranischem Recht aber nur die Hälfte eines Mannes wert sei. Er zeigte keine Reue.
Ameneh Bahrami bestand darauf, ihm ebenfalls durch Säure das Augenlicht zu nehmen. Da das iranische Recht von der Scharia geprägt ist, gibt ihr das Prinzip der Wiedervergeltung (Qisas) das Recht dazu, obwohl ein solcher Akt von vielen Iranern als barbarisch betrachtet wird. Der Richter betonte:
„Nach iranischem Recht und laut dem Heiligen Buch des Koran ist eine Frau halb so viel wert wie ein Mann. Folglich zählen zwei Augen einer Frau so viel wie ein Auge eines Mannes. Und so erhält Frau Bahrami das Recht, ein Auge des Täters zu blenden. Um auch sein zweites Auge blenden zu können, würde die Zahlung von zwanzig Millionen Toman fällig.“
Auf Intervention Bahramis wurde ihr schließlich erlaubt, auch das zweite Auge des Täters mit Säure zu zerstören. „Ihre Gesichts- und Handverletzungen wurden gegen sein zweites Auge aufgerechnet.“ Sein übriges Gesicht sollte dabei unversehrt bleiben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ameneh_Bahrami
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Diyya
Blutgeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Diya_(Islam)
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Krieg gegen Gott
(Krieg gegen Gott oder seinen Propheten oder alle, die – islamische – Macht haben im Lande.)
محاربه moharebe (Persisch)
Muharaba (arabisch محاربة muḥāraba) ist ein Rechtsbegriff in der islamischen Jurisprudenz. Ein weiterer Begriff mit demselben Inhalt ist ḥirāba. Beide Begriffe sind nominale Ableitungen aus der Wurzel ḥ-r-b (ḥāraba) in der Bedeutung von „jemanden bekämpfen“, „Kampf führen (gegen)“. Im islamischen Recht bedeuteten sie „Kriegsführung gegen Gott und seinen Propheten“. In der Rechtsliteratur stehen beide Begriffe für alle räuberischen Handlungen, ferner für Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit.
Muḥāraba bzw. Ḥirāba gilt im islamischen Strafrecht als eines der größten Verbrechen (kabāʾir) gegen die islamische Staatsordnung und soziale Sicherheit ihrer Bürger. Vor allem in der Islamischen Republik Iran wird Terminus auch in Bezug auf Regimegegner in oft weitem Sinne angewendet.
Wer dieses Verbrechen allein oder in Gruppen begeht, wird Muharib محارب muḥārib; Plural muḥāribūn محاربون genannt und kann dafür nach dem islamischen Gesetz mit dem Tod bestraft werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Muhāraba
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Verderbenstiften auf Erden
Mofsed-e-filarz (Persian: مفسد فی الارض‎, also Mofsed fel-Arz, Afsad-i fil Arz, or fasad-fel-arz, Arabic: المفسد في الأرض‎ Al-Mufsid fi al-Arḍ, also fasad fi l-ard lit. Corrupt on Earth) is the title of capital crimes (or the person guilty of them) in the Islamic Republic of Iran, that has been translated in English language sources variously as „spreading corruption on Earth“, „spreading corruption that threatens social and political well-being“, „corrupt of the earth; one who is charged with spreading corruption,“ „gross offenders of the moral order“, and „enemies of God on Earth.“
https://en.wikipedia.org/wiki/Mofsed-e-filarz
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Iran: Empörung über Hinrichtung Homosexueller
Das Atomabkommen war aber nicht das einzige Thema bei Maas‘ Besuch im Iran. In dem muslimisch geprägten Staat stehen auf Homosexualität schwere Strafen bis hin zur Hinrichtung. Bei der Pressekonferenz am Montag in Teheran, bei der Maas und Sarif anwesend waren, fragt die Bild den iranischen Außenminister, warum Schwule hingerichtet werden. Er antwortete: „Unsere Gesellschaft hat moralische Prinzipien. Das sind moralische Prinzipien in Bezug auf das Verhalten von Leuten im Allgemeinen. Und das besteht darin, dass das Recht eingehalten wird und dass man sich an Gesetze hält.“
Internationale Kritik an Sarifs Äußerung zur Hinrichtung Homosexueller im Iran
Er verwies also nur auf die Gesetze des Landes und ging nicht weiter auf die Frage ein. Das brachte ihm internationale Kritik ein. Auch, dass Heiko Maas sich vor Ort nicht äußerte, kam nicht gut an. Der FDP-Politiker Alexander Graf Lambsdorff sagte der Bild: „Irans Außenminister versteckt sich hinter einer mittelalterlichen Moral, um die barbarischen Hinrichtungen von Homosexuellen zu rechtfertigen. Das ist nicht moralisch, das ist menschenverachtend.“ Er hätte es gut gefunden, wenn Maas zu dem Thema Stellung bezogen hätte.
Der Ex-Grünen-Abgeordnete und LGBT-Aktivist Volker Beck kritisierte das Hängen von Homosexuellen und Steinigen von Frauen im Iran: „Sarif macht klar, wofür der Iran steht: Verachtung der Menschenrechte von Homosexuellen, Frauen und religiösen Minderheiten. Wer die Mullahs unterstützt, weiß, was er damit tut.“ Auch der US-Botschafter in Berlin, Richard Grenell, übte Kritik. Er sagte gegenüber der Jerusalem Post: „Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen macht deutlich, dass diese Antworten des iranischen Regimes gegen grundlegende UN-Prinzipien verstoßen.“ UN-Mitglieder müssten der Erklärung zustimmen, um Mitglieder zu sein. „Die Kriminalisierung von Homosexualität verstößt schlicht und einfach gegen die Erklärung.“
Iran verteidigt Hinrichtung Homosexueller – Maas schweigt dazu bei Besuch • Merkur • 18.07.2019
https://www.merkur.de/politik/iran-maas-machte-keine-fortschritte-kritik-an-hinrichtung-homosexueller-zr-12372393.html
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The US on Wednesday accused Iran of violating fundamental human rights after Iranian Foreign Minister Mohammed Javad Sarif endorsed the execution of gay people.
Sarif defended his country’s draconian policies at a joint press conference with German Foreign Minister Heiko Maas in Tehran on Monday.
A reporter from German tabloid Bild asked: “Why are homosexuals executed in Iran because of their sexual orientation?”
He responded: “Our society has moral principles. And we live according to these principles. These are moral principles concerning the behavior of people in general. And that means that the law is respected and the law is obeyed,” after railing against human rights violations by the US and Israel.
Maas, who was in Iran to negotiate the continuation of the nuclear deal, largely ignored the issue at the time. (…)
Homosexuality violates Islamic Law in Iran and can be punishable by death. Several thousand people have been executed for homosexuality since the 1979 Islamic revolution, according to some rights activists.
Deutsche Welle • Iran defends execution of gay people • Egypt Independent • 12.06.2019
Iran defends execution of gay people
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Zina, Hadd, Qisas, Steinigung
Article 224- In the following cases the hadd punishment for zina is the death penalty (…)
Article 225- The hadd punishment for zina of a man and a woman who meet the conditions of ihsan shall be stoning to death. (…)
Article 132- In the cases of offenses punishable by hadd, multiple offenses shall be sentenced with multiple [hadd] punishments, except in cases where the offenses committed and their punishments are the same. (…)
Note 3- If a man and a woman commit zina together more than one time, if the death penalty and flogging or stoning and flogging are imposed, only the death penalty or stoning, whichever is applicable, shall be executed. (…)
Article 133- In the case of multiple offenses punishable by hadd and qisas, the punishments shall be added. However, if a hadd punishment obviates the qisas or causes delay in execution of the qisas, then execution of the qisas shall prevail, and unless immediate execution of qisas is not requested, or qisas is forgiven or replaced with diya, the hadd punishment shall be executed.
Iran: Islamic Penal Code • 20.11.1991
https://www.refworld.org/docid/518a19404.html
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Amnesty International reports that some 5,000 gays and lesbians have been executed in Iran since the 1979 Iranian Revolution, including two gay men executed in 2014, both hanged for engaging in consensual homosexual relations.
Omar G. Encarnación • Trump and Gay Rights: The Future of the Global Movement • Amnesty International reports that some 5,000 gays and lesbians have been executed in Iran since the 1979 Iranian Revolution, including two gay men executed in 2014, both hanged for engaging in consensual homosexual relations. • Foreign Affairs • 13.02.2017
https://www.foreignaffairs.com/articles/2017-02-13/trump-and-gay-rights
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Senior Cleric: Regional Revolutionary Nations Able to Annihilate Zionist Regime
TEHRAN (FNA)- Tehran’s provisional Friday Prayers Leader Ayatollah Ahmad Khatami underlined the importance of this year’s International Qods Day rallies, and said the revolutionary nations of the region are able to annihilate the Zionist regime.
„The nations of the region, which have toppled dictators, also have the power to annihilate the Zionist regime,“ Ayatollah Khatami told FNA on Monday.
He stressed that the spread of the Islamic Awakening in the region heralds annihilation of the Zionist regime, and said, „Severance of ties with the Zionist regime has been one of the primary causes and ideals of those countries in which a revolution has started, even though they may have not yet attained their goals.“
Ayatollah Khatami also described the International Qods Day rallies as a symbol of unity among the Muslim nations.
The last Friday of the holy month of Ramadan is dubbed as ‚the international Qods Day‘ during which worldwide Muslims stage demonstrations to voice their strong protest and outrage at the occupying regime of Israel.
The International Qods Day was started by the late Founder of the Islamic Republic, Imam Khomeini, as a way of expressing solidarity with the Palestinians and underscoring importance of Qods to Muslims.
Fars News Agency 24 Ramadan 1433 / Monday 13 Aug 2012 / 23 Mordad 1391 / Tehran – 14:06
https://web.archive.org/web/20120813093635/http://english.farsnews.com/newstext.php?nn=9104253955
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Der iranische Ajatollah Ahmad Chatami hat mit der Vernichtung der israelischen Großstädte Tel Aviv und Haifa gedroht, wenn Israel „töricht handeln“ sollte. Das sagte Chatami in einer Predigt zum Freitagsgebet in Teheran, die vom iranischen Staatsfernsehen übertragen wurde.
In der Predigt kündigte der Geistliche außerdem an, dass der Iran seine Raketen-Kapazitäten weiter ausbauen werde. Chatami ist ein Vertrauter des obersten Revolutionsführers Ajatollah Ali Chamenei und gilt als außenpolitischer Hardliner.
Iranischer Ajatollah droht mit Vernichtung israelischer Großstädte • Bei Freitagsgebet in Teheran • Focus • 11.05.2018
https://www.focus.de/politik/ausland/bei-freitagsgebet-teheran-iranischer-ajatollah-droht-mit-vernichtung-israelischer-grossstaedte_id_8916000.html
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Stop the Bomb (STB) ist eine überparteiliche Initiative, die sich mit prominenter Unterstützung gegen Geschäfte mit dem iranischen Regime und für die Unterstützung der säkularen, rechtsstaatlich-demokratischen Opposition im Iran engagiert. Die Initiative ging im Dezember 2007 in Österreich an die Öffentlichkeit und wird dort von dem Verein „MEDEA – Middle East Democracy Alliance / Allianz für Demokratie im Nahen Osten“ getragen. Seit Oktober 2008 existiert das Bündnis auch in Deutschland, wo es von dem Verein „Mideast Freedom Forum“ getragen wird. Neben dem Terror des Regimes gegen seine eigene Bevölkerung geht es Stop the Bomb vor allem um die Bedrohung Israels und des Westens, die vom iranischen Regime und dem iranischen Atomprogramm ausgeht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stop_the_Bomb
Stop the Bomb • Deutschland
http://de.stopthebomb.net/
Stop the Bomb • Österreich
http://at.stopthebomb.net/de/home.html
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Ein vollständiges Rechtssystem
Bärbel Kofler kann beruhigt sein, ein Mangel an Recht im Iran besteht nicht.
5:44
Allah also ruled that those rulers who do not rule by what Allah sent down are unbelievers, wrongdoers, and rebellious. He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the disbelievers.”
Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.
5:45
And He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the wrongdoers.”
Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungerechten.
5:47
And He says: “And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the rebellious.”
Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler.
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Bärbel Kofler, MdB @BaerbelKofler • 12.09.2020 • 12:46
Zutiefst bestürzt über die Hinrichtung in #Iran von #NavidAfkari . Es ist nicht hinnehmbar, dass rechtsstaatliche Grundsätze ignoriert werden, nur um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen. Navids zwei Brüder, noch in Haft, brauchen jetzt unsere Solidarität!
s://twitter.com/BaerbelKofler/status/1304732995631353856
Arye (ARO) Sharuz Shalicar @aryeshalicar • 12.09.2020 • 14:22
Antwort an @BaerbelKofler
Bin gespannt ob nächstes Jahr wieder Glückwunschtelegramme aus Berlin versendet werden zum Jahrestag der islamischen Revolution.
s://twitter.com/aryeshalicar/status/1304757387711086592
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Auf unsere höflich vorgetragene Bitte, man möge uns den Wortlaut des Telegramms wissen lassen, mit dem Präsident Steinmeier dem iranischen Präsidenten zum iranischen Nationalfeiertag und 40. Jahrestag der islamischen Revolution gratuliert hatte, teilte uns das Präsidialamt mit, man habe soeben „die Telegramme zum iranischen Nationalfeiertag zwischen 1980 und 2019 im Wortlaut“ auf der Seite des Bundespräsidialamtes online gestellt. (…) Was lehrt uns das? Das Präsidialamt ist durchaus lernfähig. Und die Glückwunsch-Telegramme, die zwischen 1980 und 2019 nach Teheran geschickt wurden, sind Zeugnisse einer Politik des Appeasement und der Würdelosigkeit.
Henryk M. Broder • Glückwunsch, Herr Präsident, auch im Namen meiner Landsleute! • Die Achse des Guten • 01.03.2019
https://www.achgut.com/artikel/glueckwunsch_herr_praesident_auch_im_namen_meiner_landsleute
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„Die häufigsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit richten sich gegen Mädchen und Frauen. Wir können nicht weltweit für Menschenrechte kämpfen, ohne für die Rechte von Mädchen und Frauen zu kämpfen.“
Rede von Außenminister Heiko Maas anlässlich des Weltfrauentags 2020 im Auswärtigen Amt • 03.03.2020
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-weltfrauentag/2313600
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„Staatsverträge können ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken.“
Bundesjustizminister Maas fordert Toleranz für Islam • Qantara • 07.12.2015
https://de.qantara.de/content/bundesjustizminister-maas-fordert-toleranz-fuer-islam
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(Der amtierende Außenminister und der islamisch verpflichtende Hidschab – Maas sagt Kopftuch, findet es prima, sofern das Tragen freiwillig geschehe.)
Um ein konkretes Beispiel zu machen: Die CDU hat auf ihrem Parteitag ihre Ablehnung der Vollverschleierung von Frauen bekräftigt. Wie halten Sie es damit?
Maas: Ich bin dagegen, einzelne Themen zu dramatisieren. Sicherlich muss man in den muslimischen Gemeinden deutlich sagen, dass bei uns jede Einzelne selbst eine Entscheidung treffen kann, wie sie sich der Öffentlichkeit zeigt. Solange das der Fall ist, habe ich kein Problem damit, wenn jemand ein Kopftuch trägt oder sich verschleiert. Wo aber jemand dazu genötigt wird, ist die Grenze überschritten.
Heiko Maas: „Die schweigende Mehrheit darf nicht länger schweigen“ • Qantara • 28.12.2015
https://de.qantara.de/inhalt/heiko-maas-die-schweigende-mehrheit-darf-nicht-laenger-schweigen
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Verfassung von Afghanistan
Islamic Republic of Afghanistan • The Constitution of Afghanistan • (Ratified) January 26, 2004
In the name of Allah … Praise and Peace be upon Mohammad … We the people of Afghanistan: Believing firmly in Almighty God, relying on His divine will and adhering to the Holy religion of Islam.
Art. 2. The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan
Art. 3 No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan
Art. 45 The state shall devise and implement a unified educational curricula based on the tenets of the sacred religion of Islam.
Art. 54 … the elimination of related traditions contrary to the principles of the sacred religion of Islam.
Art. 63 … that I shall obey and protect the Holy religion of Islam.
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Heiko Maas @HeikoMaas • 12.09.2020 • 9:47
Die innerafghanischen Friedensverhandlungen in Doha beginnen. Ein Ende der Gewalt und ein Leben in Würde – das wünschen sich die Menschen. Afghanistan und Deutschland verbindet eine mehr als 100-jährige Freundschaft. Wir stehen bereit zu unterstützen, damit die Verhandlungen erfolgreich werden.
s://twitter.com/HeikoMaas/status/1304688169007362048
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Talaq
Scheidungen sind im Islam erlaubt, jedoch liegt das Recht bei den Männern. Nichtsdestotrotz haben Frauen das Recht unter bestimmten Bedingungen und Umständen, sich scheiden zu lassen. Theoretisch können im Islam Frauen auf ihr Recht auf Scheidung, beim Eingehen des Ehevertrags [ Nikah (نكاح nikāḥ) ], bestehen (…). Das bedeutet, dass die Frau dem Mann sagen kann, dass sie ihn unter der Bedingung heiratet, dass er ihr das Recht gibt, sich von ihm scheiden zu lassen. Jedoch wird Scheidung in der afghanischen Kultur nicht befürwortet und afghanische Frauen kennen meist ihre Rechte nicht, wenn es darum geht, die Scheidung einzureichen. Nur in ganz wenigen Fällen wird bei besonders triftigen Gründen die Frau in Bezug auf Scheidung von ihrer Familie unterstützt [Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Afghanistan, 19.11.2014, S. 80-81 mit Verweis auf University of Montana: Afghan Women, 4.4.2012, p://www.umt.edu/mansfield/dclcp/documents/womeninafghanistan_full.pdf]
Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo schreibt in einem im Mai 2011 veröffentlichten Bericht zu Eheschließungen in Afghanistan, dass die afghanische Gesetzgebung in Übereinstimmung mit dem Islam Scheidungen erlaube. Allerdings sei es für einen Mann wesentlich einfacher, sich scheiden zu lassen, als für eine Frau. Gemäß Artikel 135 des afghanischen Zivilgesetzbuches sei das Recht, eine Ehe ohne Angabe von Gründen aufzulösen, dem Ehemann vorbehalten. Ein Paar werde als geschieden angesehen, wenn der Ehemann erkläre, eine Scheidung (talaq) [ طلاق ṭalāq ‚Verstoßung‘ ] zu wollen. Auch die Frauen hätten laut Artikel 156 bis 175 ein Teilrecht zur Auflösung der Ehe (khul‘) [ Chul – خلع ḫulʿ ], auch wenn dazu die Zustimmung des Ehemannes benötigt werde. Außerdem müsste die Frau in einem solchen Fall den Brautpreis an den Ehemann zurückzahlen. Dem Max-Planck-Institut (MPI) zufolge würden es die Scharia und das Zivilgesetzbuch ermöglichen, dass das Recht zur Scheidung im Ehevertrag auf die Frau übertragen werde. Allerdings sei diese Möglichkeit kaum bekannt. Das Zivilgesetzbuch gestehe der Frau nur unter bestimmten Bedingungen das Recht zur Beantragung einer Scheidung zu. Außerdem müsse ein solcher Antrag von einem Gericht bearbeitet werden. Gemäß Landinfos Interpretation des afghanischen Zivilgesetzbuches könne die Rechtsgrundlage zur Auflösung einer Ehe in vier Kategorien unterteilt werden, die eine Scheidung in Folge eines Gerichtsbeschlusses ermöglichen könnten: 1) Scheidung wegen eines Fehlers (tafreeq) gemäß Artikel 176 bis 182. Ein Antrag auf Scheidung könne bewilligt werden, wenn der Ehemann, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, nicht in der Lage sei, seinen ehelichen Verpflichtungen nachzukommen. 2) Scheidung wegen Schädigung (zarar) [ ضرر ḍarar ] gemäß Artikel 183 bis 190. 3) Scheidung wegen Nichtzahlung des Unterhalts (al-infaq) [ إنفاق infāq ] gemäß Artikel 194 bis 197. 4) Scheidung wegen Abwesenheit gemäß Artikel 194 bis 197. In allen vier Fällen müsse die Frau Beweise dafür beibringen, dass Gründe für eine Scheidung vorliegen [ACCORD Anfragebeantwortungzu Afghanistan: 1) Möglichkeiten, eine nach islamischem Recht geschlossene Ehe zu scheiden; 2) Kann durch eine lange Trennung der Ehepartner eine Ehe ohne formales Scheidungsverfahren für beendet erklärt werden?; 3) Kann eine Ehe in Abwesenheit eines der Ehepartner geschieden werden?, 17.07.2014]
BVwG Entscheidungsdatum 01.12.2014 W182 1436202-1
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20141201_W182_1436202_1_00/BVWGT_20141201_W182_1436202_1_00.html
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Legal Maxim regarding Elimination of Harm: “No Injury/Harm Shall Be Inflicted or Reciprocated” (Lā Ḍarar wa-lā Ḍirār)
https://brill.com/view/title/24551
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Darar
Ḍarar, „zarar“
Islamische Rechtsmaximen
„Schaden ist abzuwenden“
https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Rechtsmaximen
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Talaq
https://de.wikipedia.org/wiki/Tal%C4%81q
Chul
https://de.wikipedia.org/wiki/Chul%CA%BF
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Fatwa: „The wife must obey her husband, and if a Muslim woman married a non-Muslim man, her obedience to him would conflict with her obedience to Allah“
(…) Islam is exalted over all, and nothing is exalted above it. Marriage is guardianship and trusteeship. A Muslim man may be a guardian and a trustee over his wife from the People of the Book; however, a non-Muslim may not be a guardian and a trustee over a Muslim woman, for Almighty Allah said: „And never will Allah grant to the unbelievers a way (to triumphs) over the believers“ [Qur’an 4:141]. The wife must obey her husband, and if a Muslim woman married a non-Muslim man, her obedience to him would conflict with her obedience to Allah and His Messenger (…).
(…) Signed by: Dr. Mahmud Hamdi Zaqzuq, Minister of Islamic Endowments and President of the Egyptian High Council for Islamic Affairs; Dr. Wahbat al-Zuhayli; Dr. Nasir Farid Wasil, professor of Islamic shari’ah at al-Azhar University and former Grand Mufti of Egypt; Shaykh Muhammad al-Ghazali; Dr. Muhammad Rafat ‚Uthman, former dean of the College of Shari’a and Law at al-Azar, and member of the Islamic Research Academy; Islamic thinker Dr. Muhammad Salim al-‚Awa; and Dr. Amir ‚Abd-al-‚Aziz.
From what has been presented, it has been made clear that marriage of a Muslim woman to a non-Muslim man, without exception, whether he is from the People of the Book or not, is forbidden, and such a marriage is not permitted, based on the words of scholars both ancient and modern. If such a marriage does exist, it must be annulled immediately.
Almighty Allah knows best.
What is the ruling on a Muslim woman marrying a non-Muslim man?
Islamic Fatwa Council of Jerusalem, February 17, 2009
https://wikiislam.net/wiki/Fatwa:_%22The_wife_must_obey_her_husband,_and_if_a_Muslim_woman_married_a_non-Muslim_man,_her_obedience_to_him_would_conflict_with_her_obedience_to_Allah%22
s://www.webcitation.org/query?url=http://www.fatawah.com/Fatawah/66.aspx&date=2011-04-21
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Wissenschaftliche Dienste Dokumentation
WD 1 – 3000 – 004/15
Seite 11
Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?
Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. Da der Mann nicht zur islamischen Gemeinschaft gehört, ist es auch nicht möglich ihm jegliche Pflichten aufzuerlegen, die es in seiner Religion möglicherweise nicht gibt.
ZMD Zentralrat der Muslime in Deutschland
https://sehrgutachten.de/bt/wd1/004-15-islamische-organisationen-in-deutschland-organisationsstruktur-vernetzungen-und-positionen-zur-stellung-der-frau.txt
p://zentralrat.de/16660.php [Stand 2.2.2015].
p://www.islam.de/1640#frau [Stand 2.2.2015].
s://www.mediagnose.de/wp-content/uploads/2016/05/FAQ-Islam-Gesamttext.pdf
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„Muslime, die in einem Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen“
Die Rechtstreue des ZMD wird von seinen Repräsentanten betont, ist jedoch kritisch zu hinterfragen. „Muslime, die in einem [ s. u. ] Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen“,6 so ist es auf der Homepage des ZMD in seiner Selbstdarstellung zu lesen. Das bedeutet eigentlich unmissverständlich, dass Muslime sich nicht an Gesetze zu halten haben, die sie als unislamisch empfinden, zumindest aber, dass diese Zugeständnisse unter strategischen Aspekten gemacht werden.
Rita Breuer • Zur islamischen Präsenz in Deutschland • Materialdienst 8/2014 • EZW Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen • 2014
https://www.ezw-berlin.de/html/15_4440.php
p://islam.de/1641.php
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Der Homepage des Zentralrats der Muslime entnommen
„Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet? (…) In Deutschland gibt es die Schulpflicht, die es mit sich bringt, dass Kinder (…) zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet sind. Muslime, die in einem nicht-islamischen Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Aber auch: Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für den männlichen Muslim ab der Pubertät (…) Das Freitagsgebet wird in den Moscheen in der Zeitspanne des Mittagsgebets (…) abgehalten.“
(…) Zur Vielehe heißt es: „Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, dass sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Hier in Deutschland ist es nicht möglich, mehr als eine Frau standesamtlich zu heiraten. Daher darf ein in Deutschland lebender Muslim nur eine Frau heiraten. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass man sich an die Gesellschaftsordnung seines Aufenthaltsortes halten muss, wenn diese nicht die Grundsätze seines Glaubens verbieten oder wichtige Lebensbedürfnisse unterbinden, weil man mit dem Aufenthalt in einem nicht-islamischen Land einen Vertrag mit demselben schließt, seine Gesellschaftsordnung nicht zu brechen.“
Heinz Halm • Muslime und Islam in der Diaspora • (Was ist “Euro-Islam”?) • Islam und Globalisierung (Zeitschrift) Heft 2/3 2003 • LpB Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
http://www.buergerimstaat.de/2_3_03/dia.htm
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„Vor dem Gesetz sind alle gleich“ versus „Rechtspluralismus“
«Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?» heisst der Aufsatz, den der Freiburger Professor Christian Giordano in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus publiziert hat. Der Text birgt Sprengstoff. Was der Sozialanthropologe fordert, ist nicht weniger als der Bruch mit der bestehenden Rechtsordnung in den modernen westlichen Staaten. Nicht mehr alle sollen vor dem Gesetz gleich sein: Je nach Herkunft, Ethnie oder Religion soll künftig anderes Recht gelten und von anderen Gerichten beurteilt werden.
Ein Jahr ist es her, dass in England der Erzbischof von Canterbury ähnliche Gedanken äusserte und für britische Muslime die Einrichtung von Scharia-Gerichten verlangte. Das Oberhaupt der anglikanischen Kirche erntete Zustimmung bei Muslimen – und wütende Proteste aus der Mehrheit der Bevölkerung.
«Ich bin mir bewusst, dass ich provoziere», sagt Christian Giordano über seinen Artikel. Allerdings sei die Zeit reif für eine Debatte auch in der Schweiz. Die Einwanderung von Menschen aus weit entfernten Kulturkreisen verlange danach. Wer glaube, man könne diese Menschen vollständig in die Schweizer Rechtsordnung integrieren, der irre: «Die kulturelle Distanz ist zu gross. Und sosehr sich diese Migranten auch assimilieren, es bleibt immer eine Differenz bestehen. Auch zu unserem Rechtssystem.» Giordano sagt, dass es bereits heute eine eigene Gerichtsbarkeit von Immigranten gebe – allerdings im Verborgenen. Als Prozess-Gutachter wisse er, dass im Zusammenhang mit der albanischen Blutrache quasioffizielle Vermittler tätig seien. Diese seien vergleichbar mit einem Friedensrichter. Giordano vermutet zudem, dass in der Schweiz Scharia-Gerichte bestünden, die allerdings jeder Kontrolle entzogen seien.
Dieses Schattendasein müsse beendet werden, fordert er: Der Staat müsse Scharia- und andere religiöse Gerichte für Immigranten in der Schweiz anerkennen. Dabei denkt er vor allem an Prozesse in Zivilsachen, aber auch bei Delikten bis zur Körperverletzung. Bei Rekursen gegen Urteile von Scharia-Gerichten würde nach den Vorstellungen Giordanos in letzter Instanz das Bundesgericht zuständig bleiben – nach normalem Schweizer Recht. Urteile, die nach Scharia zu Körperstrafen führen würden, will Giordano zudem nicht akzeptieren. (…)
Pascal Hollenstein • Scharia-Gerichte in der Schweiz? • NZZ Neue Zürcher Zeitung • 28.12.2008
https://www.nzz.ch/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz-1.1606772
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Rowan Williams, the most senior figure in the Church of England, said that giving Islamic law official status in the UK would help achieve social cohesion because some Muslims did not relate to the British legal system.
(…) some Muslim groups supported Dr Williams‘ views on sharia law, which sets out a broad code of conduct for all aspects of life, from diet to the wearing of the hijab.
The Ramadhan Foundation, an educational and welfare body, said the speech was „testament to his attempts to understand Islam and promote tolerance and respect between our great faiths“.
More than 800 people were present in the Great Hall of the Royal Courts of Justice for the speech. A further 200 poured into the overspill marquee. Plasma screens were erected to ensure people could hear and see Williams clearly, and the audience was encouraged to introduce themselves to those nearby.
Williams said introducing sharia law would mean Muslims would no longer have to choose between two systems.
„If what we want socially is a pattern of relations in which a plurality of diverse and overlapping affiliations work for a common good, and in which groups of serious and profound conviction are not systematically faced with the stark alternatives of cultural loyalty or state loyalty, it seems unavoidable.“
He compared the situation to faith schools, where „communal loyalties“ were brought into direct contact with wider society, leading to mutual questioning and mutual influence towards change, without compromising the „distinctiveness of the essential elements of those communal loyalties“.
Earlier, in a BBC interview, he was more succinct. He said it was a „matter of fact“ that sharia law was already being practised in Britain.
„It’s not as if we’re bringing in an alien and rival system; we already have in this country a number of situations in which the internal law of religious communities is recognised by the law of the land … There is a place for finding what would be a constructive accommodation with some aspects of Muslim law as we already do with some kinds of aspects of other religious law.“
Riazat Butt, Religious affairs correspondent • Archbishop backs sharia law for British Muslims • The Guardian • 07.02.2008
https://www.theguardian.com/uk/2008/feb/07/religion.world
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الأحكام الخمسة
al-aḥkām al-ḫamsa
Al-Ahkam al-Chamsa
Die fünf Kategorien, in die die menschlichen Handlungen eingeteilt werden, sind:
• obligatorisch (farḍ oder wāǧib)
• empfohlen (mandūb), oder auch „erwünscht“ (mustaḥabb) bzw. sunna
• erlaubt (ḥalāl oder mubāḥ)
• verpönt (makrūh)
• verboten (ḥarām oder maḥẓūr)
https://de.wikipedia.org/wiki/Al-Ahk%C4%81m_al-chamsa
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Die Beschneidung endlich zur Sprache bringen

August 25, 2020

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Kommentar zu Gerd Herholz: „Beschneidung, Beschneider und Beschnittene“

Gerd Herholz firmiert als „Kulturmanager, Literaturvermittler, freier Autor und Journalist“ (Wikipedia) und war zwischen 1994 und 2018 Wissenschaftlicher Leiter des Literaturbüros Ruhr in Gladbeck, das in jedem Herbst den vom Regionalverband Ruhr gestifteten Literaturpreis Ruhr vergibt. Gestern lässt der Humanistische Pressedienst (hpd) Herholz zur Beschneidung sinnieren, zur rituellen ebenso wie zu einer bei medizinisch relativer Indikation durchgeführten Zirkumzision (Herholz: „aus präventivmedizinischen Gründen“).

Erkrankungen der genitalen Schleimhäute, beispielsweise Lichen sclerosus et atrophicus, können eine therapeutische Beschneidung zweckmäßig oder sogar notwendig werden lassen. In seinem Essay allerdings grübelt Herholz ausführlich auch über die Vorhautamputation ohne medizinische Indikation, über die durch Familie oder Religion beanspruchte irreparable Genitalveränderung an einem Kind.

Gerd Herholz versäumt, die sensorisch-sexuelle Bedeutung der Vorhaut darzustellen. Bei einer Zirkumzision werden die für das sexuelle Erleben zentralen Körperteile des Penis amputiert, das Gefurchte Band, die innere Vorhaut, das Frenulum (Bändchen) und das Frenulare Delta.

Die Vorhaut, nicht die Eichel, ist der für leichte Berührung empfindlichste Teil des intakten männlichen Geschlechtsorgans (Sorrells, Snyder, Reiss, Ede, Milos, Wilcox, Van Howe: Fine-touch pressure thresholds in the adult penis). Die Vorhaut ist sensibler als die menschlichen Lippen oder Fingerspitzen. Aufgrund ihrer sexuellen Empfindsamkeit spielt das Präputium eine bedeutende Rolle im Sexualleben unbeschnittener Männer und belastet eine jede Vorhautamputation Sexualität, Sexualpartner und Partnerschaft (Frisch, Lindholm, Grønbæk: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).

Tausende von überwiegend spezialisierten Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen) werden bei der Zirkumzision, die wir endlich männliche Genitalverstümmelung (MGM) nennen sollten, amputiert. Diese spezialisierten Nervenendigungen dienen dazu, auch leichteste Berührungen sowie Feinheiten von Temperatur, Geschwindigkeit bzw. Vibration oder Textur wahrzunehmen und weiterzuleiten. Im Vergleich dazu befinden sich auf der Glans penis (Eichel) nur wenige, überwiegend unspezialisierte freie Nervenenden, sogenannte Nozizeptoren, die Schmerzreize detektieren und weiterleiten können.

Gewiss, Penis hier, Penisvorhaut da, das Thema ist ein maskulines. Aber warum eigentlich reden wir lediglich von Jungen, wenn es um die unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen ggf. am Kleinkind oder gar Säugling? Es geht um Kinder, Kind ist Mensch unter 18 Jahre.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (not the clitoris itself, as some mistakenly assert) oder Asiff Hussein („an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt“) nicht herein. Selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist.

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wadschib wāǧib (fard farḍ), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makruma makrumā (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Auch alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben bzw. verboten werden, überall auf der Welt. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren.

„Die Beschneidung von Säuglingen oder Jungen allerdings lehne ich strikt ab“, dazu immerhin bekennt sich Gerd Herholz heute, im Jahr 2020, acht Jahre nach Schaffung des grundrechtswidrigen § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes. Ein noch so donnerndes „lehne ich strikt ab“ könnte folgenlos bleiben im Sinne eines aufgeklärten Umgangs mit dem menschlichen Körper und im Sinne des durchgesetzten Kinder- und Jugendschutzes. Meinungen, zumal wie bei Herholz zur Zirkumzision nahezu unbegründete Meinungen, können sich ändern und um ein Credo geht es viel weniger als um das körperliche Unversehrtbleiben und das für alle und jeden geltende einheitliche Recht. An dieser Stelle vermisst man beispielsweise die Maßgabe der Volljährigkeit, das Einfordern der genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen, jedes Mädchen oder Jungen unter 18 Jahre.

Einer Menschheit, die nicht länger genital verstümmeln und das Religiöse trotzdem nicht pauschal verwerfen will wird es darum gehen, dass in einem künftigen, erst dann schulreif zu nennenden Islamischen Religionsunterricht vermittelt wird: Kein muslimischer Junge, kein schafiitisches Mädchen muss beschnitten werden. Darum, dass in der Imamausbildung gelehrt wird: Es gibt ein gelingendes Leben als muslimischer männlicher Unbeschnittener, als schafiitische weibliche Unbeschnittene. Diesen Islam aber, man mag es bedauern, gibt es zurzeit nicht. Nicht der Muslim, die Scharia ist das Problem.

Ganz gleich, ob wir Erwachsenen uns einer Religion zurechnen oder gottlos glücklich sind, es geht darum, dass alle Kinder auf der Welt ein unversehrtes Geschlechtsorgan haben und behalten. Auch ein Feilschen um die rechte Altersgrenze zu einem Einwilligen des noch keine 18 Jahre alten Jungen oder Mädchens in die eigene MGM oder FGM darf es nicht geben. Denn völlig altersgemäß kann ein Minderjähriger, als ein körperlich wie seelisch nicht ausgereifter Mensch, die nachteiligen lebenslangen Folgen der MGM oder FGM auf seine Sexualität und seine künftigen Partnerschaften nicht hinreichend genau bewerten.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das deutsche Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Wenn wir über „Beschneidung“ sprechen – der Euphemismus Beschneidung ist als ein solcher kenntlich zu machen, denn in der Beschneidungsdebatte geht es ja gerade nicht um eine medizinische Indikation, sondern um den rituellen Akt, um Genitalverstümmelung -, darf die sinngemäße Forderung nie fehlen: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter 18 Jahren.

In Kenia kämpft Frau Dr. Tatu Kamau dafür, dass sich volljährige Frauen „beschneiden“ lassen dürfen: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid. Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert“. Tatu Kamau präzisiert: „If an adult girl wants to be circumcised, then she should be left to do it and that should be respected. Wenn ein erwachsenes Mädchen beschnitten werden möchte, sollte sie die Möglichkeit dazu haben, ihr Ansinnen sollte respektiert werden.“

Alle 18 Jahre alten und älteren Menschen betreffend gilt es selbstverständlich, vor jeder unnötigen Operation zu warnen. „Warum mit der Beschneidung nicht warten, bis mündige Gläubige sich selbst dazu entscheiden?“, fragte Herholz am 1. August 2012 (kommentiert unter ruhrbarone, Die Heuchelei der Beschneidungsgegner).

Nein, auch ein Mann oder eine Frau soll keinesfalls einfach so entscheiden können, sich einen Teil seines Körpers amputieren zu lassen, ohne dass wir diesem Wunsch auf Selbstverstümmelung eindeutig widersprechen. Mit rechtsstaatlichen Mitteln, beispielsweise mit Plakataktionen oder anderen Aufklärungskampagnen, haben wir auch dieser, auf genitale Verstümmelung an Erwachsenen zielenden Arbeit der „Beschneider“ zu begegnen.

Das Ritual der Amputation einer gehörigen Portion vom Genital muss, überall auf der Welt, endlich der Vergangenheit angehören.

Seinen Jubelruf („neue Freiheit“) gegen das Frühbeschneiden und für das Spätbeschneiden beendet Gerd Herholz so:

„Und wenn denn nun religiöse Gemeinschaften partout nicht von der Beschneidung absehen wollen, warum dann nicht das Ritual reformieren und sie in einem Alter durchführen, in dem ein junger Mann mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen? Solche neue Freiheit wäre dann wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe.“

Antrag abgelehnt. Die weltweite Bewegung der Intaktivisten kämpft weder für das dialogisch ausgehandelte geringfügige Verstümmeln noch für das legalisierte späte Verstümmeln, sondern, bittesehr, der Name Intaktivismus sagt es doch, für das intakte, das heile Genital. Auch ein ritueller Einschnitt oder Einstich in die Vulva, beides zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, schadet, schädigt, ist den Traditionsbewussten oder Gottesfürchtigen zu verbieten.

Auch wenn die Muslima „mündig genug wäre, den Akt und dessen Folgen souverän und eigenverantwortlich abzuschätzen“, ist ihre multikulturell bzw. gesamtgesellschaftlich legalisierte Unterwerfung unter ihren schariafrommen Ehemann kein Beweis humaner Gesinnung („ein Zeugnis von Menschenliebe“).

Den Juden das Beschneiden verbieten zu wollen und den Muslimen nicht, das folgt beispielsweise aus dem sechs Jahre alten Hintergrundpapier zur Jungenbeschneidung: „Bereits einsichts- und einwilligungsfähige Jungen müssen umfassend über die Operationsrisiken und die zu erwartenden Auswirkungen auf ihr späteres Sexualempfinden aufgeklärt werden und im Zweifelsfall ein Vetorecht gegenüber dem Eingriff besitzen“, Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wann werden die Verfasser, Gislinde Nauy, Dana Kühnau, Mariana Pinzón Becht, Walter Otte, Victor Schiering, das Wort Jungen durch Mädchen ersetzen oder vielmehr ihren Satz und das gesamte „Hintergrundpapier“ geschlechtsneutral formulieren?

Das 2014 entstandene Papier der GRÜNEN Säkularen folgt einem zwei Jahre älteren schlechten Beispiel zum Thema „Beschneidung des einsichts- und urteilsfähigen Jungen“. Dort wird eine Altersgrenze genannt: „wenn es um die Beschneidung eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes geht, das das 14. Lebensjahr vollendet hat“, auch hier also der jüdischen Religion (der achte Tag) gegenüber feindlich und dem Islam (ggf. zwölf oder 13 Jahre) gegenüber freundlich, Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012, Gesetzentwurf, Marlene Rupprecht usw.

Die Klitoris ebenso wie ihr sexualsensorisches Äquivalent des penilen Präputium nicht länger schlimm früh, sondern überwiegend freiwillig jedenfalls irgendwie einvernehmlich („mündig“) deutlich später zu amputieren wäre mitnichten „wirklich ein Zeugnis von Menschenliebe“, sondern die Unterwerfung unter das islamische Verständnis körperlichem Heilseins (Hurma ḥurma) als Teil des Einknickens vor dem jeden Lebensbereich regulierenden Islamischen Recht (Scharia šarīʿa, Fiqh).

Ob Junge oder Mädchen, Beschneidung ist niemals „neue Freiheit“.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e

Beschneidung, Beschneider und Beschnittene. Von Gerd Herholz. Humanistischer Pressedienst (hpd) am 24.08.2020.

https://hpd.de/artikel/beschneidung-beschneider-und-beschnittene-18389

Fünf iranische Demonstranten zum Tode verurteilt

August 7, 2020

An
Dr. Bärbel Kofler, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, und
Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich unterstütze folgende Petition: https://www.change.org/p/herr-maas-zur-hinrichtung-verurteilt-helfen-sie-amir-said-und-mohammad/u/27401249 -, die mittlerweile von über 100.500 Menschen unterschrieben worden ist. Der Oberste Gerichtshof im Iran hat die Todesurteile gegenüber fünf weiteren Demonstranten, Mehdi Salehi Ghale Shahrokhi, Mohammad Bastami, Majid Nazari Kondori, Hadi Kiani und Abbas Mohammadi, bestätigt.

Gemeinsam mit zehntausenden Iranern hatten sie an den landesweiten Protesten im Dezember 2017 bis Januar 2018 teilgenommen. Die Menschen gingen damals auf die Straßen, um gegen Misswirtschaft, Korruption und Nepotismus zu demonstrieren. Während hohe Summen für religiöse Institutionen und Stiftungen sowie für Militär und die Revolutionsgarde ausgegeben wurden, sollte durch Streichung von Subventionen das alltägliche Leben noch teurer werden, der alltägliche Existenzkampf der ohnehin verarmten Bevölkerung sich folgich weiter verschärfen. Kritik an der Regierung ist ein Menschenrecht, kein Verbrechen. Todesurteile sind im Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten und müssen endlich weltweit geächtet werden. Erst vor zwei Tagen (05.08.) wurde Mostafa Salehi, der ebenfalls an den Massenprotesten teilgenommen hatte, im Morgengrauen in einem Gefängnis in Isfahan, Zentraliran, gehängt.

Auch Amir Hossein Moradi, Mohammad Rajabi und Saeed Tamjidi waren 2019 bei Massenprotesten gegen den Wegfall staatlicher Zuschüsse für Treibstoff und die aufgrund dessen explodierenden Benzinpreise festgenommen worden und sollten hingerichtet werden. Während der Ermittlungen hatten sie keinen Zugang zu Rechtsbeiständen und wurden nach eigenen Angaben gefoltert. Nur weil ihre geplante Hinrichtung weltweit mediale Aufmerksamkeit erlangte und globale Proteste auslöste, wurde ihr Strafverfahren wieder aufgenommen und überprüft. Tatsächlich entdeckten ihre Anwälte, nachdem sie nun endlich Akteneinsicht erhalten hatten, erhebliche Verfahrensfehler, die sie nun versuchen auszuräumen.

Deutschland kann den inhaftierten Demonstranten helfen – durch eine starke Öffentlichkeit, durch die EU-Ratspräsidentschaft, das Engagement von Frau Dr. Kofler, der Menschenrechtsbeauftragen der Bundesregieung und den Einfluss von Außenminister Heiko Maas.

Sehr geehrter Herr Bundesaußenminister Maas,

öffentliche Regierungskritik, menschenwürdige Haftbedingungen und ein faires rechtsstaatliches Verfahren sind Menschenrechte, die jedem, auch Mehdi Salehi Ghale Shahrokhi, Mohammad Bastami, Majid Nazari Kondori, Hadi Kiani und Abbas Mohammadi zustehen. Setzen Sie sich für die Aufhebung der Hinrichtungen ein und fordern sie eine Wiederaufnahme der Verfahren unter internationalen Rechtsstandards.

Gabi Schmidt

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Q u e l l e n

Heiko Maas: Zur Hinrichtung verurteilt – Helfen Sie Amir, Said und Mohammad!

https://www.change.org/p/herr-maas-zur-hinrichtung-verurteilt-helfen-sie-amir-said-und-mohammad

Neuigkeiten zur Petition, am 06.08.2020

Mostafa Salehi: Gestern im Morgengrauen gehängt!

https://www.change.org/p/herr-maas-zur-hinrichtung-verurteilt-helfen-sie-amir-said-und-mohammad/u/27465854

Neuigkeiten zur Petition, am 28.07.2020

Weitere Hinrichtungen sollen folgen …

https://www.change.org/p/herr-maas-zur-hinrichtung-verurteilt-helfen-sie-amir-said-und-mohammad/u/27401249

Das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung gilt für jedermann und überall

Bei den Protesten aufgrund der Erhöhung der Benzinpreise im November 2019 kamen landesweit mindestens dreihundert Menschen ums Leben, mehr als 7000 wurden verhaftet und befinden sich zum Teil immer noch in Haft, darunter auch Minderjährige.

Anlässlich dieser Proteste wurden auch Amir Hossein Moradi, Mohammad Rajabi und Saeed Tamjidi verhaftet, gefoltert und gestern zum Tode verurteilt (…)

https://schariagegner.wordpress.com/2020/07/15/das-menschenrecht-auf-freie-meinungsaeusserung-gilt-fuer-jedermann-und-ueberall/

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Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

Juli 28, 2020

(Mina Ahadi, seit 2007 die Vorsitzende des von ihr mitgegründeten Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE), hat eine Petition an Bundesaußenminister Heiko Maas gestartet, auf die auch wir gerne hinweisen.)

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Zusammenarbeit mit frauenfeindlichen Organisationen und islamischer Bewegung, diesmal im deutschen Außenministerium. Eine beschämende und inakzeptable Politik

Nach der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Islamismus und dessen Stärkung durch das Innenministerium in Deutschland erleben wir nun einen weiteren Rückschritt in diesem Land.

Durch die Gründung des Referates 612 „Religion und Außenpolitik“ hat sich das Bundesaußenministerium einen Schritt mehr von den säkularen Prinzipien enfernt. Das Ministerium nimmt neben einem angehenden Rabbiner und einem Vertreter der protestantischen Kirche die Vertreterin des Zentralrats der Muslime, Nurhan Soykan, in diese Institution auf. Die türkisch-deutsche Juristin ist Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD).

Diesmal werden wir als Ex-Muslime, säkulare und humanistische Bürger dieses Landes gegenüber der Ignoranz der Bundesregierung und der Aufnahme einer Vertreterin der islamischen Bewegung in das Außenministerium nicht schweigen.

Der Zentralrat der Ex-Muslime sieht diese Entscheidung als ein fatales Zeichen, das das Außenministerium mit dieser Personalie setzt und spricht sich entschieden gegen diese Personalentscheidung aus.

Frau Soykan ist Befürworterin des Hidschab (Der islamische Schleier. Die religiös vorgeschriebene weibliche Kleidung bedeckt den Körper der Muslima mindestens bis auf Hände und Gesicht und ist ab der Pubertät zu tragen.) und verharmlost die antisemitischen Al-Quds-Märsche. Sie ist Gegnerin der Verurteilung des Völkermords an den Armeniern in der Türkei und Verteidigerin des Islam als politische Bewegung. Und wir haben kein Wort der Kritik von ihr zur Unterdrückung von Frauen, zur Steinigung von Frauen und zur Tötung von Homosexuellen in islamischen Ländern gehört.

Abgesehen von der Tatsache, dass eine Einbeziehung von Vertretern einer Religion in jedwede staatliche Institutionen eine völlig falsche Politik ist, gegen die alle Organisationen, die den Säkularismus verteidigen, sowie alle Humanisten und Religionskritiker protestieren sollten,

sprechen wir hier speziell über die islamische Bewegung.

Denn es ist nun diese Bewegung, die nicht nur global aktiv ist, sondern mit der Politik des Terrors, der Einschüchterung, Ermordung und Massakrierung von Menschen versucht sich zu etablieren, mehr politische Macht zu erlangen oder an die Macht zu kommen. Diese Leute bilden jetzt eine aktive politische Bewegung auf der ganzen Welt, eine politische Bewegung, die gefährlich, frauenfeindlich und mörderisch ist!

Diese Bewegung spielt nach außen, etwa in Europa, mit anderen Karten. Unter Berufung auf die Formel der „Religionsfreiheit“ verteidigt sie den Hidschab und die Entrechtung der Frauen, Rassismus und Trennung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen sowie Attacken auf Atheisten und Ex-Muslime bzw. ihre Tötung und versucht, immer mehr Einfluss im System zu gewinnen.

Die Zusammenarbeit mit islamischen Organisationen, sie zu finanzieren, zu unterstützen und als Vertreter von Millionen Menschen zu betrachten verursacht immer mehr Probleme in Deutschland.

Diese Politik hat ebenso zur Stärkung des Islamismus geführt und dazu, dass immer mehr junge Menschen in die Arme islamischer Terrororganisationen getrieben wurden wie auch auch zur Zunahme von Hidschab und Frauenfeindlichkeit in den in Deutschland lebenden muslimischen Familien.

Diese Leute gehören einer Bewegung an, die den Menschen in Ländern wie dem Iran, Afghanistan, Sudan, Saudi-Arabien, dem Irak etc. nichts als Elend, Hinrichtungen, Abhacken von Händen und Füßen, Hidschabzwang und Frauenfeindlichkeit bringen. In Europa stellen sie sich neben Angela Merkel, Heiko Maas und Horst Seehofer und befördern – ob gewollt oder nicht – mit ihrer Islam-Apologetik den Hidschab, Einschränkungen für Frauen und die Unterdrückung rebellischer Frauen oder Mädchen, die den Hidschb nicht tragen wollen und eine europäische Lebensweise führen.

Wir fordern, dass diese Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beendet und diese Entscheidung rückgängig gemacht wird.

(Mina Ahadi, Zentralrat der Ex-Muslime)

27.07.2020

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Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

Zur Petition

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https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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Weitere Informationen

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

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UPDATE vom 06.08.2020

Inzwischen haben 6000 Menschen die Petition unterstützt, Tendenz steigend.

Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, Mina Ahadi, schreibt dem seit März 2018 amtierenden Bundesminister des Auswärtigen folgenden offenen Brief.

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02.08.2020

Offener Brief an Heiko Maas

Sehr geehrter Herr Maas,

im Namen von mehr als 4500 Menschen, die in kürzester Zeit unsere Petition gegen die Zusammenarbeit des Außenministeriums mit umstrittenen religiösen, und sogar islamistischen Verbänden unterschrieben haben, möchte ich noch einmal unsere Kritik zusammenfassen:

1.

Wir sind der Meinung, dass säkulare Prinzipien in Deutschland nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Säkularismus ist eine große Errungenschaft der modernen Welt. Sie gilt jedoch nicht exklusiv für den westlichen Kulturkreis, sondern ist ein universelles Prinzip, welches unter anderem die Freiheit eines jeden Individuums gewährleisten soll. Im Klartext bedeutet dies, zwischen Staat und Religion sollte eine erkennbare Trennung herrschen. Mit Bedauern stellen wir jedoch fest, dass dieses säkulare Prinzip in Deutschland allzu oft ausgehöhlt wird. Besonders die Entscheidung des Außenministeriums eine Abteilung für Religion und Außenpolitik zu schaffen, unter der Mitarbeit von extrem konservativen bis islamistischen Islamverbänden, stellt ein fatales Signal dar und sollte beendet werden.

2.

Wir vom Zentralrat der Ex-Muslime, einer Organisation die seit mehr als zwölf Jahren die Zusammenarbeit der deutschen Politik, insbesondere des Innenministeriums mit frauenfeindlichen und reaktionären Verbänden und Islamisten in Deutschland kritisiert, wollen klar machen, dass heutzutage bei solchen Verbänden nicht lediglich von Glaubensgemeinschaften geredet werden kann, sondern allzu häufig von Advokaten einer politischen Ideologie. Deren Weltanschauung hat oft wenig mit einem individuellen religiösen Glauben zu tun, als vielmehr mit einer politischen Bewegung, welche man als politischer Islam oder auch Islamismus bezeichnen kann. Diese Strömungen drängen weltweit besonders aggressiv an die Schalthebel der Politik. Dort wo sie die Macht haben werden schlimmste Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion verübt und institutionell etabliert. Zu nennen sind etwa Saudi-Arabien oder der Iran, wo Todesstrafen für Gotteslästerung und Ehebruch auf bestialische Weise verhängt werden können. Auch in Europa versuchen sie sich zu etablieren und haben in Deutschland leider von Seite der Regierung das Etikett eines seriösen Gesprächspartners erhalten, der die Interessen von vier Millionen geflüchteten Menschen aus sogenannten islamischen Ländern vertritt. Diese Bewegungen verteidigen islamische Regierungen und die unmenschliche Politik der Türkei, des Iran, des Sudan, Afghanistans, oder Saudi-Arabiens und anderer islamischer Staaten. Hierzulande treiben sie das Tragen des Kopftuchs voran, versuchen einen Keil zwischen Muslime und dem Rest der Gesellschaft zu treiben und verteidigen den Hass auf Homosexuelle, Andersgläubige und Ex-Muslime. Solche konkreten Absichten stellen ein großes Problem für eine offene freie Gesellschaft dar.

3.

Aus den genannten Gründen fordern wir daher die Abschaffung dieser religiösen Abteilung im Außenministerium. Sehr erfreut waren wir darüber, dass Sie unsere Kritik gehört haben und ernst nehmen. Dies ist ein positives Signal. Auch haben wir das Angebot in Ihrer Erklärung vernommen mit Kritikern sprechen zu wollen. Als Menschen, die aus islamischen Ländern gekommen sind und hier in Deutschland die Prinzipen des Säkularismus, den Humanismus und die Durchsetzung von Frauenrechten verteidigen, fühlen wir uns von dieser offenen Einladung konkret angesprochen. Wenn das Außenministerium auch Kritiker zu Wort kommen lassen will, sind wir als Zentralrat der Ex-Muslime der absolut richtige Ansprechpartner. Wenn Sie Ihr Angebot an die Kritiker wirklich ernst meinen, sollten Sie uns zu einem offenen und ausgewogenen Dialog unbedingt einladen! Bitte lassen Sie sich in diesem Fall nicht vom enormen Druck der Islamisten, oder des Zentralrats der Muslime einschüchtern und geben Sie uns eine Stimme. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass dem Dialog auch weitere Stimmen von säkularen Interessenvertretern, Humanisten und Atheisten in Deutschland guttun würden. Organisationen wie die Giordano Bruno Stiftung oder der Humanistische Verband Deutschlands wären in diesem Fall sinnvolle Ergänzungen als Gesprächspartner. Denn wenn Religionsvertreter Einfluss auf die Politik nehmen wollen, müssen auch Nicht-Gläubige eine Stimme erhalten, schließlich stellen sie den mittlerweile größten aber auch leisesten Teil der deutschen Gesellschaft dar.

4.

Wir brauchen in Deutschland keine Sonderrechte für religiöse und besonders islamistische Verbände. Die Zusammenarbeit mit Islamisten von offizieller Seite der deutschen Regierung muss ein Ende haben!

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung einer Einladung zum Dialog möchte ich Ihnen Danken.

(Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime)

Offener Brief an Heiko Maas

Link zur Petition:

Zusammenarbeit des Außenministeriums mit Nurhan Soykan beenden

https://www.change.org/p/heiko-maas-bundesminiter-des-ausw%C3%A4rtigsamt-zusammenarbeit-des-au%C3%9Fenministeriums-mit-nurhan-soykan-beenden

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Susanne Brauer: Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zulassen

Juli 4, 2020

Mutilations génitales humaines (MGH : MGF ou MGM)

HGM, human genital mutilation (i. e. FGM, or MGM)

Genitalverstümmelung (FGM oder MGM)

Fragen und Forderungen an die Philosophin und Ethikerin Dr. Susanne Brauer

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 4. Juli 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer,

Sie denken (FAZ 01.07.2020) über die religiös motivierte Amputation der kindlichen Penisvorhaut nach: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist (…) irreversibel“, und Sie kommen nach einiger Abwägung zum Schluss, dass die Zirkumzision straffrei bleiben soll: „scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen“.

Die staatliche Erlaubnis dazu, wer hier wem etwas vom Körper abschneiden darf, könne dabei gerne trendy sein und wunschgeleitet, ich zitiere Sie: „Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen [stell[en]“. Gemeint ist von Ihnen leider nicht der Kindeswunsch, sondern das Begehren der Eltern, das kindliche Genital operativ umzugestalten, hin auf eine tradierte, religiös vorgegebene körperliche Norm, religiöse Körpernormierung. Das Kollektiv verfügt über das Genital, versehrt es irreversibel. Warum kritisieren Sie den kulturell vormodernen und anti-individuellen Gruppendruck zum Beschnittensein nicht?

Sie sagen: „wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind … Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf“. Wie stehen Sie zur Ansicht von Marlene Rupprecht vom 19. Juli 2012 („Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht.“ Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/189), hat das Kind aus Ihrer Sicht über seinen Körper denn gar nicht zu entscheiden?

Sie sollten sich zeitnah klarmachen, dass es ethisch akzeptable, elterlich angeordnete irreversible Operationen gar nicht geben kann. Auch ein Anführen von Genital Autonomy oder Gillick-Kompetenz kann nicht überzeugen, denn das Beispiel der südafrikanischen Xhosa zeigt, dass auch 15 oder 16 Jahre alte Jungen dem in ihrer Community herrschenden Gruppendruck zum Beschnittensein nicht ausweichen können. Die lebenslangen Folgen der FGM oder MGM auf Sexualität und Partnerschaft vermag, völlig altersgemäß, ein Minderjähriger nicht abzuschätzen. Fordern Sie daher mit uns: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn Jahren.

Sie wissen nicht oder verschweigen, dass das Präputium (penile Vorhaut) der sensibelste Teil des Penis ist, keineswegs mit der klitoralen Vorhaut vergleichbar, sondern mit der Klitoris selbst. 70 bis 80 Prozent der zur sexuellen Lustempfindung fähigen Nervenendigungen und Tastkörperchen (der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner) des Penis gehen dem männlichen Kind und späteren Mann bei jeder sogenannten Beschneidung für immer verloren (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS. 2006.), eben und nur weil die gottesfürchtigen oder traditionsbewussten Erwachsenen das so wollen, stärker sind und die Schere oder das Skalpell in der Hand haben.

Die männliche Beschneidung beeinträchtigt Sexualität und Partnerschaft irreversibel, negativ und stark (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark. Morten Frisch Morten Lindholm Morten Grønbæk. 2011.). Ihnen, Susanne Brauer, kann klar sein, dass jede Zirkumzision einer FGM Typ II der WHO-Klassifikation entspricht. Jetzt aber müssten Sie, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, eine gleichstark versehrende Form der FGM ebenfalls bejahen und deren Straffreiheit fordern, sofern Sie die Jungen gegenüber den Mädchen nicht herabwürdigend diskriminieren wollen, rechtloser stellen wollen. Wie erst wollen Sie einer in der Schweiz erhobenen Forderung nach Straffreistellung einer religiös begründeten FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation oder einer FGM Typ IV entgegentreten, einer FGM-Form also, die geringer invasiv ist als eine männliche Beschneidung?

Sie sprechen über die USA: „Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden“. Sie sollten wissen und öffentlich sagen, dass es eine starke amerikanische Gegenbewegung zum Routinebeschneiden gibt, die nicht zuletzt von Ärzten mitgetragen wird, um hier nur die Doctors Opposing Circumcision (D.O.C.) zu nennen.

Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind körperlich und seelisch heil bleibt, dass es alle seine Potentiale schützen und entwickeln kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die sexuellen Potentiale. Vulva und Penis sind kein Familieneigentum oder Stammesbesitz. Allein das zur Genitaloperation unumgängliche Entblößen eines Kindes vor Erwachsenen ist Erniedrigung, Entwürdigung und sexueller Kindesmissbrauch.

Die Mädchenbeschneidung, die weibliche Genitalverstümmelung und ebenso die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich ziehen. FGM wie MGM halten einen menschenfeindlichen Kreislauf der Gewalt in Gang, der, Generation um Generation, das Weiterverstümmeln schier fordert. Jedermann, zumal jeder Ethiker oder gar Medinzinethiker hat diesen sinnlosen Kreislauf des Verstümmeltwerdens und Verstümmelns nach Kräften zu beenden, nicht irgendwann, sondern heute.

Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend hat das jeweilige staatliche Gesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren. Religionsfreiheit hat verfassungsimmanente Grenzen, die Hautoberfläche des Gegenübers ist eine solche Grenze.

Erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist. Zum Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht.

Sehr geehrte Frau Dr. Brauer, bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen jeden Versuch der Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten, überall auf der Welt, auch in Ihrem Heimatland Schweiz.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin, und Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Q u e l l e n

Die Medizinethik der abgeschnittenenen Körperteile: Schweizerin kämpft für religiöse Genitalverstümmelung

Dr. Susanne Brauer, Ph.D., Jahrgang 1973, ist Philosophin und Ethikern. Bei der kirchlich unterstützten Paulus Akademie („Forum für Religion, Ethik, Gesellschaft, Politik und Kultur“) leitete sie von 2011 bis 2019 den Fachbereich Bioethik, Medizin und Life Sciences. Seit September 2019 ist sie Programmleiterin der „Alten Anatomie – Forum für Medizin & Gesellschaft“, die vom Zürcher Universitätsspital, von der Universität Zürich und der ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) getragen wird.

Während Dr. Brauer offen lässt, ob sie in Bezug auf die allgemeine Möglichkeit zur medizinisch nicht erforderlichen, nur um diese geht es hier, Operation am kindlichen Genital noch zwischen Mädchen und Junge differenzieren möchte, fordert die amputationsfreudige Medizinethikerin (FAZ, 01.07.2020) Straffreiheit bei religiös motivierten sogenannten Beschneidungen.

In Bezug auf die Jungen geht es der heutigen Schweizerin – geboren 1973 in Köln, Studium der Philosophie und Germanistik in Wuppertal, Münster und Chicago – folglich um das Weiterbestehen der leider zurzeit weltweit gegebenen Straffreiheit der Zirkumzision (d. i. MGM, männliche Genitalverstümmelung). Dass das schweizerische oder deutsche Gesetz Männer und Frauen, Jungen und Mädchen heute nicht und schon gar nicht auf Dauer unterschiedlich behandeln kann, ist Frau Brauer klar.

So aber kann der Staat eine beispielsweise eindeutig geringer invasive Form der weiblichen Beschneidung (d. i. FGM, weibliche Genitalverstümmelung) auf Dauer nicht verbieten. Der Eindruck drängt sich auf, dass die diesjährige Buchherausgeberin einer künftig legalen islamischen FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) den Weg ebnen will, sicherlich ausgenommen bleibt für den Islam wie für Frau Brauer lediglich FGM Typ III.

Brauers Buch (Glaube und Rituale im medizinischen Kontext) erscheint in diesen Tagen (2020) im TVZ Theologischer Verlag Zürich. Die FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung informiert:

FAZ: Frau Brauer, Sie sind Philosophin und beschäftigen sich mit dem Thema Religion und Medizin. Ist das ein Spannungsfeld, das zu Konflikten führt?
Brauer: Nicht unbedingt, aber es kommt vor. Zum Beispiel, wenn aus religiöser Überzeugung heraus Eingriffe an Kindern durchgeführt werden sollen, die medizinisch nicht erforderlich sind, oder wenn Maßnahmen verweigert werden, die aber medizinisch notwendig sind. (…)
FAZ: Besonders heikel werden solche Konflikte immer, wenn es um Kinder geht. Vor ein paar Jahren bewertete das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung. Wie haben Sie die Diskussion erlebt?
Brauer: Bei uns in der Schweiz war das auch ein Thema. Die Kernfrage ist, wie weit die Autonomie der Eltern, über das Kind zu entscheiden, gehen darf und wo das Kindeswohl dieser Entscheidungsfreiheit eine Grenze setzt. Der Eingriff einer Knabenbeschneidung ist zwar irreversibel, aber zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sehr weit verbreitet, wo dafür medizinisch-hygienische Gründe angeführt werden. Da die medizinischen Folgen für vertretbar gehalten werden, ist auch nichts daran auszusetzen, dass sich die Medizin in den Dienst von gesellschaftlichen Trends und persönlichen Wünschen stellt. Vor diesem Hintergrund scheint es mir sehr wichtig zu sein, Knabenbeschneidungen auch aus religiösen Gründen zuzulassen.
(„Die Religion kann eine Falle sein“. Von Julia Lauer. FAZ, aktualisiert, 01.07.2020.)

Die religionsrechtliche und religionspolitische Aktivistin Susanne Brauer kann wissen, dass im Islam Jungen wie Mädchen beschnitten, sprich genital verstümmelt werden, das Islamische Recht (Scharia; Fiqh) etwa der Schafiiten (sunnitisch) oder der Dawudi Bohra (schiitisch) bewertet die Chatna bzw. den Chitan al-inath als wadschib, als religiös zwingend verpflichtend. Überall dort (und vielleicht auch bei den Hanbaliten) wird in Sachen Beschneidungszwang gar nicht unterschieden, ob das Kind männlich oder weiblich ist. Keine der vier sunnitischen Madhahib (Sg. Madhhab, Rechtsschule) verbietet die Mädchenbeschneidung, sehr im Gegenteil gilt diese Tat als religiös vorzuziehen (Hanafiten), im Sinne der Sunna vorbildlich (oft unter Hanbaliten) oder makruma, islamisch ehrenwert (Malikiten).

Überall wo der schafiitische Islam dominiert, anders gesagt, wo die schafiitische Rechtsschule vorgibt, was Islamische Lebensführung und Rechtsfindung bedeuten, in Südostasien, in den Kurdenlanden (Kurdistan), im Nordosten Afrikas, am Roten Meer beispielsweise in Saudi-Arabien (al-Hedschas, Asirgebirge, Küstenstreifen Tihama) und selbst im Nordkaukasus in Dagestan, seit 1991 eine russische Republik, ist die FGM stark verbreitet. Beispiele.

Dagestan 2016, Ismail Berdijew (Исмаил Бердиев) freut sich über die beschnittenen Frauen, welche allein den allgemeinen Anstand garantieren. Der Mufti lobt, wie weitgehend erfolgreich die islamische Klitorisamputation das feminine Verlangen bändigt, wie beinahe sicher der fromme Chitan al-inath (FGM nach Koran und Sunna) die weibliche Begierde im Sinne des gelingenden Zusammenlebens insbesondere zwischen Frauen und Männern zähmt. Berdijew: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine sündige Wollust mehr gibt.“[him]

Somalia (Provisional Constitution, 1. August 2012) hat in Artikel 15 (4) nicht difiniert, was genau unter „Beschneidung“ gemeint ist, es geht um die weibliche, aber volltönend circumcision verboten.[dcv]

Somaliland hat per Fatwa, also selbstverständlich schariakompatibel, 2018 mitnichten die – jede – weibliche Genitalverstümmelung verboten, sondern nur bzw. vor allem deren Typ III, die Infibulation (pharaonische Beschneidung).[ipb]

Sudan. Artikel 141 der Anlage (amendment) zum Strafgesetzbuch verbietet FGM seit Jahren jedenfalls beinahe. Im April 2020 freut man sich beim UNICEF über den Kampf gegen FGM im Sudan. Hingegen sieht man nicht oder aber man billigt, dass im Sudan nur jene Formen von FGM als strafbar gelten, die zu vollständigem oder teilweisem Funktionsverlust führen (leading to the full or partial loss of its functions). Solange das Mädchen später als Frau ein Kind bekommen kann, besteht aber vielleicht gar kein solcher „loss of functions“ und wir befürchten, dass die Politiker in Khartoum in einem Nichtvorhandensein oder nur noch teilweisen Vorhandensein einer Klitoris keinen „Funktionsverlust“ sehen.[sud]

FGM und Islam.

Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Die zur schafiitischen Pflicht zur Mädchenbeschneidung (FGM) schweigende Philosophin und Ethikern Susanne Brauer ist nicht die erste prominente kirchennahe Schweizerin bzw. Schweizer Kirchenfunktionärin, die sich für die rechtliche Integration der religiösen Mädchenbeschneidung sprich der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stark macht.

Die Autoritäten und Sprecher des echten unteilbaren 1400 Jahre alten Islam, von MUI (Majelis Ulama Indonesia) und JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia) bis zum Kairoer Al-Azhar greifen, wenn sie denn müssen, zu einem Trick und lügen die FGM aus dem Islam heraus, behaupten, die islamische weibliche Beschneidung sei keine Verstümmelung. Weil unter Nichtmuslimen, zumal in Kirchennähe oder / und im pädagogischen Bereich, ein merkwürdiges heißes Verlangen besteht, den Islam frauenfreundlich und überhaupt menchenfreundlich sowie reformierbar und seit jeher demokratietauglich zu nennen, wird der Unsinn in Europa gierig aufgegriffen, heiß geglaubt und Jahr für Jahr energisch nachgequatscht und, bei Begegnung mit Fakten, wutschnaubend wiederholt.

Wer wie geboten am Schutz und Erhalt der Klassifikation zur FGM (Typ I, II, III, IV) interessiert ist, fällt auf das Geschwätz nicht herein, dass etwa lautet „Im Jahr 2006 hat Azhar die FGM verboten“.

Am Donnerstag haben in Kairo Ärzte und Ulema, islamische Gelehrte, jegliche Form der Genitalverstümmelung an Frauen als schädlich und unislamisch deklariert. Die Erklärung folgte der Konferenz mit dem Titel «Verbot der Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung» an der Azhar-Universität, der wichtigsten Institution der Sunniten. Die Initiative war von Rüdiger Nehberg, einem deutschen Menschenrechtler, der sich seit Jahren für ein Verbot der Genitalverstümmelung stark macht, gekommen. Nehberg weiss, dass ohne die Unterstützung der Ulema die Genitalverstümmelung nicht ausgerottet werden kann.
(Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? NZZ Neue Zürcher Zeitung 24.11.2006.)
https://www.nzz.ch/articleEOTFW-1.78062

Auch die NZZ (Quelle ber. (d. i. Kristina Bergmann, Anm.) Kairo, 23. November 2006) bastelt sich einen menschenfreundlichen Islam, weist andererseits auf einen muslimisch einflussreichen Fiesling hin.

Auch hierzulande, von Großbritannien nicht zu reden, üben sich die in Bezug auf den Islam selbstverschuldet unfrei gewordene Presse und die, eine in Jahrhunderten mühselig errungene Aufklärung verratende, aktuell amtierende deutsche Politikerkaste im proislamischen, sprich auf die Installation von immer mehr Schariagesetzen zielenden Kontrastprogramm, das da lautet: Guter Islam, böser Islamismus. Guter Islam, fieser Wahhabismus. Guter Islam, schlimmer Salafismus. Guter Islam, böse Muslimbruderschaft. Guter Islam, schrecklicher Scheich Yusuf al-Qaradawi.

Da erhob sich Mushira Khattab, die Vorsitzende des ägyptischen Council for Motherhood, und sprach ein Machtwort: «Muslimische Familien brauchen eine klare Anweisung, ob sie ihre Töchter beschneiden lassen sollen oder nicht. Von den Ärzten haben wir sie längst. Ich rufe alle einflussreichen Ulema auf, sich deutlich gegen die Genitalverstümmelung auszusprechen. Wenn ihr das nicht tut, verpassen wir abermals die Chance, uns von mittelalterlichen, sehr schädlichen Bräuchen zu trennen.»
Die geforderte Anweisung hat Khattab nun bekommen.

NZZ-Autorin Kristina Bergmann kann wissen, dass Mushira Khattab den ihrerseits erwünschten Wohlverhaltensbefehl („Anweisung“) nicht erhalten und der Muslimbruderscheich Yusuf al-Qaradawi seine Religion keineswegs falsch verstanden hat. Nicht Scheich al-Qaradawi, der Islam ist das Problem. Kein Islam ohne FGM.

Am 18.01.2018 referierte eine gewisse Christina Aus der Au („Meint Gott es gut mit mir?“) bei der Paulus Akademie.[dpa] Auch im Dezember desselben Jahres war die Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich dort wieder zu Gast.[wzg]

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Die Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel ist Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und war Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017.

Bei einer Podiumsdiskussion des Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof.[lih]

Sozialpädagogen erstatteten Strafanzeige.[wes]

Christliches Medienmagazin pro:

Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte die Entscheidung, Großscheich al-Tayyeb auf den Kirchentag eingeladen zu haben. „Ja, er vertritt Positionen, wo wir zusammenzucken“, sagte sie. Aber es sei wichtig, miteinander zu sprechen und sich kennenzulernen. Dann könne es auch eine Annäherung geben. „Ich will nichts schönreden, aber es gibt kleine Schritte.“
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro) Von: jst

Am 14.06.2017 und am 31.05.2017 erstatteten zwei Sozialarbeiter Strafanzeige gegen Christina Aus der Au.[wes]

Edward von Roy

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Q u e l l e n

[dpa]

Klicke, um auf 180118_Referat_fragw%C3%BCrdig_Christina_aus_der_Au.pdf zuzugreifen

[ida]

Klicke, um auf E_18_09_Religionsfriede.pdf zuzugreifen

[lih] Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs (Christliches Medienmagazin pro, 28.05.2017. Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
[wes] 31.05.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Von Edward von Roy, mitzeichend: Gabi Schmidt.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/
14.06.2017
Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
(Ergänzung zur Strafanzeige vom 31.05.2017. Von Gabi Schmidt, mitzeichnend: Edward von Roy.)
https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/
[him] Sehr schafiitisch, sehr viel FGM: Dagestan
Govorit Moskva
15.08.2016
Russian Muslim official defends female circumcision after researchers discover its practice in Dagestan
[…] “As far as I know,” Berdiev explained on air, “it’s done to calm a woman’s zeal somewhat. There’s absolutely no health problem here.”
Berdiev was responding to a new report by the organization “Russian Justice Initiative,” which found that female circumcision is practiced in the certain areas of Dagestan, one of Russia’s predominantly Muslim republics in the North Caucasus. Russian Justice Initiative found cases in remote villages where girls under the age of three (and sometimes as old as 11) were circumcised. […]
https://meduza.io/en/news/2016/08/15/russian-muslim-official-defends-female-circumcision-after-researchers-discover-its-practice-in-dagestan?utm_source=t.co&utm_medium=share_twitter&utm_campaign=share

BBC
18 August 2016
Russia furore over FGM in mainly Muslim Dagestan
[…] ‚Less debauchery‘
Mr Berdiyev, the mufti of the North Caucasus, had said earlier that FGM was practised in some villages in Dagestan and that it was necessary to curb women’s sexuality.
„It would be very good if this were applied to all women,“ the Islamic cleric said, adding, „It doesn’t stop women giving birth and there would be less debauchery.“ […]
RJI said the subject was taboo in the mainly Muslim republic, home to many different ethnic groups, the largest of which are the Avars. FGM was largely ignored by Muslim community leaders, RJI said.
A senior mufti in Russia’s Spiritual Administration of Muslims, Rushan Abbyasov, called FGM „alien to Islamic theology“.
[Na, mit einem ernsten und treuen Blick gelogen? Nein, erst sobald man FGM Typ I bzw. Typ IV nicht mehr als der FGM zugehörig definiert, könnte die Behauptung, die FGM sei unislamisch, stimmen. Ruschan Rafikowitsch Abbjassow ist stellvertretender Vorsitzender des Rates der Muftis von Russland (Sowet muftijew Rossii) sowie Direktor der internationalen Abteilung dieses Muftirates. Abbjassow (Abbyasov) lehrt an der im Jahr 1999 gegründeten Islamischen Universität Moskau.]
He said there was no clear Muslim instruction about FGM and no evidence that it „tames desire“ [das Verlangen bändigt, die Begierde zähmt]. […]

http://www.bbc.com/news/world-europe-37115746

Kleine Zeitung (Österreich)
18.08.2016.
Empörung über Aufruf von Mufti zur Genitalverstümmelung
[…] Der Mufti von Dagestan, Ismail Berdijew, verteidigte in einem Gespräch mit der russischen Nachrichtenagentur Interfax die Praxis der Genitalverstümmelung, „um die weibliche Sexualität zu verringern“.
Er hob am Mittwoch hervor: „Alle Frauen müssen beschnitten werden, damit es auf der Welt keine Schwelgerei mehr gibt.“ […]
Der Mufti, der an der Spitze des Zentrums zur Koordinierung der Muslime im nördlichen Kaukasus steht, äußerte sich am Tag nach der Veröffentlichung eines Berichts über Beschneidungen in Russland. Diesem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge wurden in Russland in den vergangenen Jahren tausende Frauen beschnitten, vor allem in Dagestan. […]
http://www.kleinezeitung.at/international/5071040/Russland_Emporung-uber-Aufruf-von-Mufti-zur-Genitalverstummelung

Tough prison sentences ‚will not end FGM in Dagestan‘
(Moscow-based journalist Marina Akhmedova says criminalisation will drive practice underground in North Caucasus)
[…] Responding to a draft bill introduced by MP Maria Maksakova-Igenbergs last week that called for the criminalisation of FGM, with sentences of up to 10 years, Akhmedova said such strict measures would only be seen as religious persecution and could drive the practice underground.
Speaking to the Guardian, she said: “It is really difficult to help these women as they don’t consider themselves victims. First you need to persuade them that they are victims. Targeting them will only drive them to do this in secret. If religious leaders say it is right for a girl to undergo circumcision, people will do it.”
She suggested that Russia needed to adopt an “accurate and moderate” approach and work with religious leaders as well as doctors and teachers to persuade them to abandon FGM. […]
[ „Die Schafe scheren, nicht die Frauen!“ ]
Maria Baronova, an opposition activist, responded to the report by standing outside Moscow’s main mosque with a sign saying “cut sheep not women”.
Akhmedova said Baronova’s protest amounted to an “incitement of ethnic hatred”. […]
(Von: Hajra Rahim und Rachel Horner | the guardian 23.08.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/aug/23/tough-prison-sentences-will-not-end-fgm-in-dagestan

Russia orders inquiry into claims of FGM in Dagestan
(Human rights groups allege female genital mutilation has been carried out on tens of thousands of girls in North Caucasus)
Russia has launched an investigation into claims that tens of thousands of girls in remote mountain areas, some as young as three months’ old, have been forced to undergo female genital mutilation. […]
[ „Offensichtlich glauben die Leute, keine Klitoris zu haben würde das Mädchen unmittelbar dazu bringen, kein Interesse an Sex und damit keinen vorehelichen Geschlechtsverkehr zu haben, sie demzufolge mittelbar davor schützen, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen. Schließlich billigen die Dorfbewohner diese Morde an derartigen Mädchen.“ ]
“I believe parents use circumcision as a way of protection from honour killings. They believe if a woman doesn’t have a clitoris she won’t be interested in sex and won’t have it before marriage. The villages support killings of such girls.”
(Von: Rachel Horner | the guardian 05.11.2016)
https://www.theguardian.com/society/2016/nov/05/russia-orders-inquiry-into-claims-of-fgm-in-dagestan
Girls as young as 3 undergoing genital mutilation in remote villages in Dagestan, Russia
(RT)
„According to Islam, it’s necessary to cut. If the girl hasn’t been cut, she can’t be considered a Muslim.“
Local gynecologist Hadijat Ajubova also sees nothing wrong with the procedure, saying it “doesn’t harm women’s health.”
[ Dagestan. Erwachsene Frauen berichten, wie ihnen als Kind mit Werkzeug, das dem Scheren der Wolle der Lämmer dient, mit Gerät der Schafschur das Genital beschnitten wurde. ]
Journalist and investigator Marina Ahmedova […] went on to share accounts of adult women who had their genitals cut as children with devices used to cut lamb’s wool.
https://www.rt.com/news/357033-female-genital-mutilation-dagestan/

[dcv] Somalia
1. Legal framework – Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in Somalia
The 2012 Provisional Constitution of Somalia [Article 15 (4)] states that ‘female circumcision is a cruel and degrading customary practice, and is tantamount to torture. The circumcision of girls is prohibited’.
The law prohibits FGM/C but does not offer clarification on what constitutes circumcision.

Klicke, um auf 2019_07_23_EASO_COI_QUERY_Somalia_FGM_Q19.pdf zuzugreifen

The Federal Republic of Somalia Provisional Constitution
Adopted August 1, 2012. Mogadishu

Klicke, um auf Somalia-Constitution2012.pdf zuzugreifen

[ipb] Somaliland
Das Land am Horn von Afrika weist eine der höchsten Beschneidungsquoten weltweit auf: „98 Prozent aller Mädchen und Frauen in Somaliland sind beschnitten“, sagt Mustefa Adow, Programmdirektor der SOS-Kinderdörfer in Somalia und Somaliland. (…) Bereits im Februar hatten die religiösen Führer Somalilands ein Edikt erlassen, das die beiden schlimmsten Formen weiblicher Genitalverstümmelung verbietet. Mustefa Adow betont: „Das Edikt hat zwar keine rechtliche Durchsetzungskraft, aber das Wort der Geistlichen zählt viel!“ Dennoch gehe die Erklärung nicht weit genug: „Jede Form von FGM ist eine Verletzung der Menschenrechte. Man kann nicht die eine Form von Gewalt ablehnen und die andere zulassen.“
(Somaliland stellt weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe. BR 30.03.2018.)
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/somaliland-stellt-weibliche-genitalverstuemmelung-unter-strafe,QnlUnIs

Authorities in the self-declared republic of Somaliland have issued a religious fatwa banning the practice of female genital mutilation and vowed to punish violators.
The fatwa by the Ministry of Religious Affairs allows FGM victims to receive compensation. It does not say whether the compensation will be paid the government or by violators of the ban.
It’s forbidden to perform any circumcision that is contrary to the religion [Wie zum Al-Azhar (2006) bitte auch diesen Fatwa genau lesen: Soweit es nicht „gegen die Religion“ (contrary to the religion) ist, muss oder soll oder darf das Mädchen sehr wohl „beschnitten“ d. i. genital verstümmelt werden] which involves cutting and sewing up, like the pharaoh circumcision,“ the ministry’s fatwa reads. „Any girl who suffers from pharaoh circumcision will be eligible for compensation depending the extent of the wound and the violation caused. Any one proven to be performing the practice will receive punishment depending on the extent of the violation.“
(Somaliland Fatwa Forbids FGM. VOA 06.02.2018.)
https://www.voanews.com/africa/somaliland-fatwa-forbids-fgm

[sud] Khartoum – UNICEF welcomes the landmark move by the transitional government to criminalize female genital mutilation/cutting (FGM/C) in Sudan.
The amendment to the Criminal Law Article 141 was endorsed by both the Sovereign and Ministerial Councils on 22 April. (…)
Article 141 of the amendment to the Criminal Act
Article 141 Female Genital Mutilation
(1) There shall be deemed to commit the offence of female genital mutilation whoever, removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions, whether it is inside a hospital, health center, dispensary or clinic or other places.
(2) Whoever commits the crime of female genital mutilation shall be punished with 3 years imprisonment and a fine or closing the premises.
(Sudan enters new era for girl rights with criminalization of FGM. unicef 29 April 2020.)
https://www.unicef.org/sudan/press-releases/sudan-enters-new-era-girl-rights-criminalization-fgm The amendment to the Criminal Law Article 141

Recently, Sudan has made a landmark move by amending its Criminal Code and penalizing the archaic practice of Female Genital Mutilation (FGM) making it punishable by three years of imprisonment. The law states that whoever “removed, mutilated the female genitalia by cutting, mutilating or modifying any natural part of it leading to the full or partial loss of its functions” will be sent to jail for 3 years and can also be liable to pay fine.
(Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan – An advanced step towards preaching Health as Human Rights. By Sahajveer Baweja. The Law Blog (India), 20.05.2020.)
Outlawing the practice of ‘Female Genital Mutilation’ in Sudan- An advanced step towards preaching Health as Human Rights

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Mina Ahadi: „Es ist unanständig, einen Preis von Islamisten anzunehmen“

Februar 26, 2020

(Andreas Lammer, Juniorprofessor für arabische Philosophie, Kultur und Geschichte an der Universität Trier, wurde mit einem iranischen Literaturpreis ausgezeichnet. Überreicht wurde ihm die Auszeichnung von Staatspräsident Hassan Rohani in Teheran. In einem offenen Brief erklärt die Menschenrechtlerin Mina Ahadi, warum er die Ehrung nicht hätte annehmen sollen.)

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Sehr geehrter Herr Professor Lammer,

durch Medienberichte habe ich erfahren, dass Sie für Ihre Dissertation über die naturphilosophische Theorie des islamischen Philosophen Avicenna (gestorben 1037) mit dem „World Award for Book of the Year of Islamic Republic of Iran“ geehrt wurden – angeblich der wichtigste Literaturpreis des Landes. Auf einem Pressefoto halten Sie die Urkunde in den Händen und lächeln vor dem Emblem der islamischen Republik in die Kamera. Wie die Universität Trier mitteilte, haben Sie diese Auszeichnung höchstpersönlich vom iranischen Staatspräsidenten Hassan Rohani in Teheran verliehen bekommen. In einer Pressemitteilung der Universität heißt es, man wolle die Auszeichnung nun zum Anlass nehmen, wissenschaftliche und politische Kontakte in den Iran zu knüpfen.

Webseite der Uni Trier mit der o. g. PressemitteilungScreenshot der Webseite der Uni Trier mit der o. g. Pressemitteilung (19.02.2020, 12:45 Uhr)

Um nicht missverstanden zu werden, sei eine Bemerkung zunächst vorangestellt: Ich möchte keineswegs den Wert Ihrer akademischen Leistung schmälern. Ebenso liegt es mir fern, die Preiswürdigkeit Ihrer Dissertation infrage zu stellen. Nichtsdestotrotz sehe ich mich veranlasst, kritische Worte an Sie zu richten, da ich die Annahme des Preises für einen schwerwiegenden Fehler halte.

Zu meinem Hintergrund: Als politisch Verfolgte musste ich den menschenverachtenden Charakter des iranischen Regimes am eigenen Leib erfahren. Schon in Schah-Zeiten ging ich auf die Straße, um für ein freies und selbstbestimmtes Leben zu kämpfen. Nachdem die linke Opposition im Iran scheiterte und Chomeini den islamischen Gottesstaat ausrief, organisierte ich mit anderen Menschen weitere Protestaktionen und Demonstrationen. Eines Tages – im Jahr 1980 – fuhr ich von der Arbeit nach Hause, stieg aus dem Bus und sah mehrere Polizisten vor meiner Wohnung stehen – in olivgrünen Uniformen, die Maschinenpistolen unter den Armen. Meine schlimmsten Befürchtungen sollten sich bewahrheiten: Mein Ehemann, ebenfalls linker Aktivist, wurde festgenommen und kurze Zeit später zusammen mit fünf Freunden hingerichtet. Die Islamisten schickten mir das blutige Hemd und die Schuhe von ihm – gemeinsam mit einer Rechnung für einen Kuchen. Die Hinrichtung eines Regimegegners hatten sie nämlich als Anlass zum Feiern genommen.

Obwohl streckbrieflich gesucht und in Abwesenheit zum Tode verurteilt, konnte ich selbst entkommen. Unter ständiger Lebensgefahr versteckte ich mich zunächst acht Monate mitten in Teheran im Untergrund und flüchtete nach Iranisch-Kurdistan, wo ich zehn Jahre lang als Partisanin in einem Berg lebte und von dort gegen die Islamisten kämpfte. Als ich 1990 von Bagdad nach Wien flog, um nach all diesen albtraumhaften Erfahrungen in Sicherheit leben zu können, war es für mich eine Zeitreise in eine andere Welt. Rückblickend war das Jahr 1979 nicht nur ein schreckliches Schicksalsjahr für die iranische Gesellschaft, sondern hat auch mein Leben wie kein anderes durcheinandergeworfen. Ich musste unter den Mullahs viel erleiden. Ich habe Menschen verloren, die ich liebte – ein Trauma, das bis heute anhält.

Meine Leidensgeschichte ist kein Einzelfall. Bis heute wird die iranische Gesellschaft von skrupellosen Despoten regiert, die das Paradies im Jenseits versprachen und stattdessen die Hölle auf Erden realisierten. Das iranische Regime ist nach wie vor antisemitisch, homophob, frauenverachtend und menschenrechtsfeindlich. Es handelt sich dabei um ein Regime, dessen Ideologie bewusst an den historischen Faschismus anknüpft und das keine Gelegenheit auslässt, Lügen und Verschwörungstheorien in die Welt zu setzen. So ist die Holocaustleugnung und Israelfeindlichkeit eine Konstante in der iranischen Politik seit 1979.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International erheben zudem regelmäßig schwere Vorwürfe gegen den Iran. Berichtet wird über den anhaltenden Einsatz grausamer Strafen wie Auspeitschungen, Amputationen und Blendungen. Gemessen an der Bevölkerungszahl ist der Iran seit mehreren Jahren das Land mit den meisten Hinrichtungen. Nach der Amtseinführung Hassan Rohanis am 14. Juni 2013 stiegen die Exekutionszahlen sogar nochmals deutlich an – darunter etliche Hinrichtungen von Minderjährigen.

„Sie haben sich von den Islamisten instrumentalisieren lassen“

Indem Sie den Preis aus den Händen eines Massenmörders empfingen, haben Sie sich von den Islamisten instrumentalisieren lassen. Ob gewollt oder nicht, haben Sie sich nämlich zum Teil der Propaganda gemacht, mit der sich das iranische Regime als seriöser Kooperationpartner im Wissenschaftsdiskurs inszeniert. Von einer ideologisch unabhängigen Preisverleihung kann jedoch mitnichten die Rede sein. Schließlich wurde die Jury vom iranischen Kulturministerium gestellt, das bekanntermaßen als religiöse Zensurbehörde agiert und das freie Denken im Land unterdrückt.

Seien Sie also bitte nicht naiv: Es geht hier nicht um einen „sachlichen und ideologisch unbelasteten Austausch“, wie die Universität Trier die Annahme des Preises rechtfertigt. Die Auszeichnung haben Sie schließlich nicht von einer ernstzunehmenden Wissenschaftsinstitution erhalten, sondern von brutalen Fanatikern, die dem kritischen Geist der Wissenschaft und der Aufklärung feindlich gegenüberstehen. Gerade als Philosoph sollte Ihnen klar sein, dass es schlicht unanständig ist, einen Preis von Islamisten anzunehmen.

Ich bitte Sie daher um Folgendes: Zeigen Sie Haltung! Auch nachträglich können Sie diesen Preis ablehnen, der Ihrer Reputation eher schadet als nützt. Machen Sie sich nicht zum Spielball eines tyrannischen Regimes, an dessen Händen das Blut tausender Menschen klebt. Nehmen Sie die Kritik Ihrer Studierenden ernst, die sich bereits öffentlich zu dem Vorfall geäußert haben. Und schützen Sie nicht zuletzt den Ruf Ihrer Universität, an der ich mehrmals und gerne als Rednerin zu Gast war.

Mit freundlichen Grüßen
Mina Ahadi

___ps://de-de.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2674029312646614&id=486839381365629&__tn__=-R

hpd

https://hpd.de/artikel/es-unanstaendig-einen-preis-islamisten-anzunehmen-17739?fbclid=IwAR36qPrY1aruMrJKklxFHELlI9i2cLQ_Gqy1Mg4WLRhbQVBuFnKfaRq8E3I