Archive for the ‘Kopftuchkritik’ Category

Saudi-Arabien: Erstes Lebenszeichen von Manahil al-Utaibi (مناهلالعتيبي)

Mai 2, 2024

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لنظام ولاية الرجل
niẓām wilāyat ar-raǧul
male guardianship system
Nizam Wilayat al-Radschul, das islamische System der männlichen Vormundschaft über die Frau

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السعودية.. حكم بسجن مناهل العتيبي 11 عامًا ومنظمات حقوقية تطالب بالإفراج الفوري عنها

دبي، الإمارات العربية المتحدة (CNN)– ذكرت منظمة العفو الدولية ومنظمة „القسط“ لحقوق الإنسان أن المحكمة السعودية الجزائية المتخصصة، التي تتولى قضايا الإرهاب، حكمت بالسجن 11 عامًا على مناهل العتيبي، الناشطة في مجال حقوق المرأة ومدربة اللياقة البدنية، البالغة من العمر 29 عامًا.

وأشارت المنظمتان إلى أن الحكم على مناهل العتيبي صدر في 9 يناير/كانون الثاني الماضي، لكن لم يُكشف عن القرار إلا بعد أسابيع في رد الوفد الدائم للمملكة العربية السعودية لدى الأمم المتحدة بجنيف على طلب للحصول على معلومات حول قضيتها من المقررين الخاصين للأمم المتحدة، إذ أنها معتقلة منذ عام 2022 وسط ادعاءات بتعرضها للتعذيب.

وذكرت العفو الدولية ومنظمة „القسط“ أن التهم التي تم توجيهها لمناهل العتيبي „تتعلق فقط بممارستها حقها في اختيار الملابس التي ترتديها، والتعبير عن آرائها على الإنترنت، بما في ذلك دعوتها على وسائل التواصل الاجتماعي إلى وضع حدٍ لنظام ولاية الرجل في السعودية، ونشر مقاطع فيديو لنفسها وهي ترتدي „ملابس غير محتشمة“، و“الخروج إلى الأسواق دون لبس العباءة“.

— CNN (gekürzt)

Daraus zitiert, und übersetzt

سائل التواصل الاجتماعي إلى وضع حدٍ لنظام ولاية الرجل في السعودية، ونشر مقاطع فيديو لنفسها وهي ترتدي „ملابس غير محتشمة“، و“الخروج إلى الأسواق دون لبس العباءة“.

Sie (Manāhil al-ʿUtaybī, Manahil al-Utaibi, zu elf Jahren Haft verurteilt) forderte in den sozialen Medien ein Ende des männlichen Vormundschaftssystems (niẓām wilāyat ar-raǧul, Nizam Wilayat al-Radschul) in Saudi-Arabien und veröffentlichte Videoclips, in denen sie „unanständige Kleidung“ trägt und „ohne Abaya auf die Märkte geht“.

arabic.cnn.com/middle-east/article/2024/05/01/saudi-activist-manahel-alotibi-sentenced-to-11-years-in-prison

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Frauenrechtsaktivistin in Haft geschlagen

UA 014/24-1 I Mitmachen bis 18. Juni 2024 I (UA Update vom: 23.04.2024) I AI-Index: MDE 23/7977/2024

Am 14. April meldete sich Manahel al-Otaibi (مناهل العتيبي, Manahil al-Utaibi) zum ersten Mal bei ihrer Familie, seit sie im November 2023 in Haft “verschwand”. Die 29-Jährige berichtete, dass sie in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen im al-Malaz-Gefängnis festgehalten werde. Sie sei brutal geschlagen worden, ihr Bein sei gebrochen und sie habe keinen Zugang zu medizinischer Versorgung.

Manahel al-Otaibi ist angeklagt, weil sie gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität verstoßen haben soll. Sie hatte sich mit Twitterbeiträgen für Frauenrechte eingesetzt sowie Fotos von sich ohne Abaya (ein traditionelles, locker sitzendes langärmeliges Gewand) auf Snapchat veröffentlicht. Ihr Fall wurde an das Sonderstrafgericht verwiesen, das für seine grob unfairen Gerichtsverfahren und harten Strafen, darunter auch die Todesstrafe, berüchtigt ist.

— Amnesty International

amnesty.ch/de/mitmachen/briefe-schreiben/urgent-actions/liste/2024/ua-014-24-saudi-arabien#

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Manahel al-Otaibi beaten in detention

On 14 April 2024, five months after Saudi authorities forcibly disappeared 29-year-old Manahel al-Otaibi (مناهل العتيبي, Manahil al-Utaibi), she contacted her family for the first time and told them she was being held in solitary confinement in al-Malaz Prison with a broken leg after being brutally beaten in detention, and without access to medical care. Manahel al-Otaibi was arrested on 16 November 2022 and charged with violating the Anti-Cyber Crime Law due to her tweets in support of women’s rights as well as posting photos of herself at the mall without an abaya (a traditional loose-fitting long-sleeved robe) on Snapchat. Her case has been referred to the Specialized Criminal Court (SCC), which is notorious for carrying out grossly unfair trials and handing out harsh sentences, including the death penalty, for individuals peacefully expressing themselves online.

Manahel al-Otaibi’s case was first heard by the Criminal Court in Riyadh. On 23 January 2023, the Criminal Court ruled that it had no jurisdiction to try this case and referred the case to the Specialized Criminal Court (SCC) in the capital, Riyadh. The SCC has routinely used vague provisions under the anti-cybercrime and counter-terror laws equating peaceful expression with «terrorism». Amnesty International has documented how every stage of the SCC judicial process is tainted by human rights violations.

Since 2018, Saudi authorities have arbitrarily detained Saudi women’s rights activists who campaigned for the end of the male guardianship system and the right to drive in Saudi Arabia. Women’s rights activists reported facing sexual harassment, torture and other forms of ill-treatment during interrogation. Those released are under travel bans and face restrictions on their freedom of expression.

Both of Manahel al-Otaibi’s sisters have also faced charges related to their campaigning for women’s rights. In the same case against Manahel al-Otaibi submitted by the public prosecution to the Riyadh Criminal Court, the Public Prosecutor accused her sister Fawzia of leading «a propaganda campaign to incite Saudi girls to denounce religious principles and rebel against customs and traditions in the Saudi culture» and using a hashtag «which promotes liberation and the fall of male guardianship». The court document, reviewed by Amnesty International, states that a separate order would be issued for Fawzia’s arrest. Their other sister Mariam, a prominent campaigner against male guardianship in the Kingdom, has previously been charged and detained for her women’s rights activism, and is currently under travel ban.

In a similar case to Manahel al-Otaibi’s, on 25 January 2023, the Specialized Criminal Court (SCC) resentenced Salma al- Shehab, a Leeds University PhD student and mother of two, to 27 years in prison, followed by a 27-year travel ban upon appeal. The SCC convicted Salma al-Shehab of terrorism-related offences after a grossly unfair trial for publishing tweets in support of women’s rights.

As of mid-2021, nearly all human rights defenders, women’s rights activists, independent journalists, writers and activists in the country had been arbitrarily detained, put through prolonged and unfair trials – most often by the SCC – or released but under conditions that include travel bans and other arbitrary restrictions to their fundamental rights, such as to conduct peaceful activism.

As of January 2024, Amnesty International has documented the cases of 69 individuals who had been prosecuted solely for exercising their rights to freedom of expression, association and peaceful assembly, including human rights defenders, peaceful political activists, journalists, poets and clerics. Of those, 32 were prosecuted for peacefully expressing their opinions on social media. Amnesty International is aware that the real number of such prosecutions is likely much higher.

Amnesty International . Schweizer Sektion

amnesty.ch/de/mitmachen/briefe-schreiben/urgent-actions/liste/2024/ua-014-24-saudi-arabien

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(Verurteilung vor Terrorismus-Gericht wegen ihrer unislamischen Kleidungswahl und wegen ihres Kampfes gegen das Frauen erniedrigende islamische System männlicher Vormundschaft, vgl. Wali, elf Jahre Haft für saudi-arabische Aktivistin.)

Wie leider zu erwarten ohne den Islam zu kritisieren, via dpa, zu lesen bei t-online am heutigen 02.05.2024.

Amnesty International ruft Saudi-Arabien auf, Manahil al-Utaibi (Manahel al-Oteibi) unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen.

Saudi-Arabien will sich weltoffen zeigen. Zugleich werden Kritiker mit Haftstrafen zum Schweigen gebracht. Jetzt werden Details im Fall einer Fitness-Trainerin bekannt. In Saudi-Arabien ist eine Aktivistin laut Menschenrechtlern wegen der Auswahl ihrer Kleidung und der Unterstützung von Frauenrechten zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Manahil al-Utaibi sei bereits im Januar – und damit mehr als ein Jahr nach ihrer Festnahme – von einem Spezialgericht für Terrorismus verurteilt worden, teilte die Organisation Amnesty International mit.Die Vorwürfe gegen die 29-jährige Fitness-Trainerin bezogen sich demnach auf ihre Kleidung sowie ihre Aufrufe in sozialen Netzwerken, das System männlicher Vormundschaft (ولي, walī, ohne Zusimmung des Wali kann eine Frau beispielsweise nicht heiraten, Anmerkung) im Königreich zu beenden.

Sie hatte auch Videos von sich ohne das im Land traditionelle (Nein, das islamische, das schariakonforme, das den Kriterien des Hidschab entsprechende) Abaja-Überkleid veröffentlicht.

Saudi-Arabiens Regierung hatte die Festnahme im Dezember nach einer Anfrage zu dem Fall durch einen UN-Sonderberichterstatter bestätigt. Al-Utaibi sei wegen „Terrorverbrechen“ verurteilt worden, hieß es darin. Die Gesetze des Landes würden das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen, es sei denn, Handlungen könnten die „Grenzen der öffentlichen Ordnung oder die gesellschaftlichen Normen verletzen oder überschreiten“.

Stark eingeschränkte Frauenrechte

Amnesty International und die Menschenrechtsorganisation ALQST riefen das Königreich auf, Al-Utaibi unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen. Nach ihrer Festnahme im November 2022 sei sie in Haft körperlich und psychisch missbraucht worden. Zudem sei sie mehrere Monate an einem unbekannten Ort festgehalten worden.

Frauenrechte sind in Saudi-Arabien trotz einiger Reformen immer noch stark eingeschränkt. Für wichtige Entscheidungen des Lebens benötigen Frauen weiterhin die Zustimmung eines männlichen Verwandten (des Wali). In rechtlichen Fragen etwa zu Eheschließung, Scheidung, dem Sorgerecht für Kinder und Erbschaft sind Männer in der Regel (nämlich gemäß Koran und Sunna, anders gesagt schariagemäß, Anm.) weiterhin deutlich besser gestellt als Frauen. (Dieser frauenentwürdigende und frauenentrechtende Zustand nennt sich Islam.)

t-online.de/nachrichten/ausland/id_100397658/saudi-arabien-aktivistin-zu-elf-jahren-haft-wegen-kleidungswahl-verurteilt.html

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Der Wali mudschbir

Der Wali mudschbir (ولي مجبر, walī muǧbir, von walī „Vormund“ und aǧbara „zwingen“), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann.

Jungfräulich bedeutet in der Praxis, dass die Frau zu ihrer ersten Ehe gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen werden kann, jedoch nicht zu weiteren Ehen. Der gewöhnliche Heiratsvormund kann zwar auch Schweigen, Lachen oder Weinen als Zustimmung zur Heirat werten, aber gegen den ausgesprochenen Willen der Braut darf er sie nicht verheiraten.

Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach hanafitischer, malikitischer, schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen.

Nach hanafitischem Recht kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch das Recht, sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen.

Im Iran war die Gesetzeslage von 1958 bis 1998 so, dass das Verheiraten einer Braut ohne ihre Einwilligung als Sklaverei angesehen wurde und strafbar war. Seit 1998 ist ein solches Tun im Iran wieder legal. Dies entspricht den dschaferitischen Lehren der mehrheitlichen Zwölfer-Schia im Iran sowie den Lehren der sunnitischen Minderheiten, die meist der hanafitischen oder schafiitischen Rechtsschule folgen.

In Malaysia ist die Zwangsverheiratung durch einen Wali mudschbir in mehreren Bundesstaaten legal, etwa im Staat Kelantan.

Nach einem Rechtsgutachten (Fatwa) des stellvertretenden Justizministers Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich (für den die Braut zehn oder zwölf Jahre alt sein kann, Anm.) im Jahre 2005 ist die Zwangsehe nach Saudischem Recht für verboten und unter Strafe erklärt worden. Es wurde jedoch keine konkrete Strafe festgelegt.

de.wikipedia.org/wiki/Walī_mudschbir

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Islamische Ehe

Die islamische Ehe (نكاح, nikāḥ, Nikah) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe und gilt nach islamischer Systematik als privatrechtlicher Vertrag.

Bei der Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (Wali) für die Frau notwendig. Außerdem wird ein Ehevertrag abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss ist die Anwesenheit zweier männlicher Zeugen vorgeschrieben. Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach hanafitischer, malikitischer, schafiitischer und hanbalitischer Lehre die Ehe als Wali mudschbir auch gegen den ausgesprochenen Willen einer jungfräulichen Braut schließen. Nach hanafitischer Lehre, nach der alle Blutsverwandten das Recht haben, eine minderjährige Braut in die erste Ehe zu zwingen, kann die Braut bei Erreichung der Volljährigkeit die Auflösung der Ehe durch einen Qadi (Qāḍī) verlangen, wenn der Heiratsvormund nicht der Vater oder der Großvater väterlicherseits war.

de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

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ولايـة الـرجـل الأسـريـة و الـعـامـة في الإسـلام
Wilāyat al-rajul al-usarīyah wa-al-‘āmmah fī al-Islām

Abd al-Fattah Kabbarah (عبد الفتاح كبارة) (Beirut 2009)

arabicbookshop.net/wilayat-al-rajul-al-usariyah-wa-al-ammah-fi-al-islam/190-328

wrraqoon.com/ولاية-الرجل-الأسرية-والعامة-في-الإسلام-دار-النهضة-العربية-للطباعة-والنشر-والتوزيع-عبد-الفتاح-ظافر-كبارة

Abd Alfatah Kabbara · noor-book.com/en/u/عبد-الفتاح-كباره/books

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Wali (Islamic legal guardian)

Walī (ولي, plural ʾawliyāʾ أولياء) is an Arabic word primarily meaning primarily „ally“, from whnce other related meanings with Islamic cultural tones derive, such as „ally of God“ or „holy man/saint“, etc. „Wali“ can also mean a „legal guardian“, or ruler; someone who has „Wilayah“ (authority or guardianship) over somebody else, and in fiqh (Islamic jurisprudence) is often „an authorized agent of the bride in concluding a marriage contract (Islamic Law)“.

Traditionally, girls and women in Saudi Arabia, have been forbidden by law from travelling, obtaining a passport, conducting official business, obtaining employment, concluding a marriage contract, or undergoing certain medical procedures without permission from their guardian, who must be an adult Muslim male. However in 2019 these guardian restrictions on adult women in Saudi Arabia were lifted from traveling, undergoing certain medical procedures, obtaining passports, employment.

en.wikipedia.org/wiki/Wali_(Islamic_legal_guardian)

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Marriage in Islam

Islamic marriages require acceptance (قُبُوْل, qubūl), of the groom, the bride and the consent of the custodian (walī) of the bride. The wali of the bride is normally a male relative of the bride, preferably her father. The wali can only be a free Muslim, unless the bride is of the Christian or Jewish faith; in such cases the bride should be given away by someone from her religious background. The bride is normally present at the signing of the marriage contract.

The walī mujbir (وَلِي مُجْبِر) is a technical term of Islamic law which denotes the guardian of a bride. In traditional Islam, the literal definition of walī, which means „custodian“ or „protector“, is used. In this context, it is meant that the silence of the bride is considered consent. In most schools of Islamic law, only the father or the paternal grandfather of the bride can be walī mujbir.

If the conditions are met and a mahr and contract are agreed upon, an Islamic marriage ceremony, or wedding, can take place. The marital contract – ʿaqd al-qirān (عقد القران), nikāḥ nāma – is also often signed by the bride. The consent of the bride is mandatory. The Islamic marriage is then declared publicly, in iʿlān (إِعْلَان), by a responsible person after delivering a sermon to counsel and guide the couple. It is not required, though customary, that the person marrying the couple should be religiously well-founded in knowledge.

en.wikipedia.org/wiki/Marriage_in_Islam

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عقد القران
ʿaqd al-qirān
nikāḥ nāma
Islamic marriage contract, Nikah nama

en.wikipedia.org/wiki/Islamic_marriage_contract

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Ein bisschen Scharia?

April 22, 2024

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“Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.”

“Die Geschichte des Islam ist eine ganz lange Geschichte von Interpretationsmöglichkeiten.”

— Omid Nouripour am 11. Oktober 2018 vor dem Deutschen Bundestag. Plenarprotokoll 19/55.

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Die originelle Privatreligion des Omid Nouripour

Es gibt genau eine Welt, einen Islam, eine Umma. Es gibt keine teilweise Scharia oder Teile der Scharia. Die Scharia ist unteilbar als Allahs Wollen und Befehl, Allahs Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit. Die Scharia umfasst alle Lebensbereiche der Menschen, in ihrem Anspruch auf Wohlverhalten und Rechtsprechung nenne man sie totalitär. Über Teile der Scharia zu reden ist beinahe so, als dürfe der Mensch aus dem Schöpfergott oder der Geschöpflichkeit den einen oder anderen Teil herausschneiden oder als misslungen erklären oder für unbrauchbar.

Der in seiner Konsequenz stets alle Nichtmuslime herabwürdigende und entrechtende sowie frauenfeindliche Schariavorbehalt in den Verfassungen vieler heutiger Staaten macht unmissverständlich deutlich, dass aus islamischer Sicht nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber ist.

Wo Allah Regent ist, ist die Forderung nach Volkssouveränität Krieg gegen Gott (محاربة muḥāraba bzw. حرابة ḥirāba) und Verderbenstiften auf Erden (فساد في الأرض fasād fil-arḍ). Um erfolgreich aus der Dschahiliyya herauszutreten, verlangt die gottgegebene Gesetzlichkeit (Scharia) auf Erden das Implementieren und Anwenden (Fiqh) schariakonformer Gesetze, und wiederum hat nicht lediglich das Personenstands-, Ehe- und Familienrecht islamkompatibel zu sein, sondern ist jeder Paragraph zu islamisieren, letztlich auch im Strafrecht.

Die muslimische Frau muss den Hidschab tragen, sie verliert bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes, ihre Stimme hat vor Gericht nur den halben Wert, sie erbt nur die Hälfte im Vergleich zu ihrem Bruder, das ist alles, was 14 Jahrhunderte islamischer Ausdeutung (Nouripour: “Interpretationsmöglichkeiten”) der Muslima anbieten können. Ein Nichtmuslim ist ein Wesen sittlich und rechtlich geringeren Wertes, als ein Dhimmi, oder als Harbi rechtlos. Der Islamapostat (مرتد murtadd) hat eigentlich kein Recht auf Leben.

Vom Deutschen Bundestag aus den unveränderbaren Islam mit Verweis auf 14 Jahrhunderte angeblicher “Interpretationsmöglichkeiten” reformieren oder schönfärben zu wollen, wird nicht funktionieren angesichts einer Religion, die jeden Bereich des Lebens regelt, angesichts einer Lehre über Lohn und Strafe im Diesseits und vor allem im Jenseits.

Das seinem Verständnis nach bis zum Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) gültige Menschenbild und Gesellschaftsverständnis sollte Omid Nouripour vergleichen mit demjenigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 10.12.1948) oder demjenigen des deutschen Grundgesetzes (GG, 23.05.1949).

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e n

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In the US, with each passing day, the debate about Sharia is getting complicated. …

Syed Abul Ala Mawdudi in his book Let us be Muslims defining what is ‚Sharia‘ says: “Now I shall tell you what Sharia is. The meaning of Sharia is mode and path. When you have acknowledged God as your sovereign and accepted His servitude and have also admitted that the Messenger is the tangible ruler holding authority on His behalf and that the Book has been sent by Him, it will mean you have entered Deen (way of life). After this, the mode in which you have to serve God and the path you have to traverse in order to obey Him, is called Sharia. This mode and path has been indicated by God through His Messenger who alone teaches the method of worshipping the Master and the way to become pure and clean. The Messenger shows us the path of righteousness and piety, the manner in which rights are discharged, the method of carrying on transactions and dealings with fellow-beings and the mode of leading one’s life. …”

Sayyid Qutb in his Milestones writes: “By ‚the Sharia of God‘ is meant everything legislated by God for ordering man’s life; it includes the principles of belief, principles of administration and justice, principles of morality and human relationships, and principles of knowledge.”

The Sharia includes the Islamic beliefs and concepts and their implications concerning the attributes of God, the nature of life, what is apparent and what is hidden in it, the nature of man, and the interrelationships among these. …

God has devised Laws for humanity. … the Quran explains that the source of Sharia is the divine Himself because He is the only continuous source of guidance to all regardless of their background. … From a Quranic perspective, Sharia is the ultimate divine guidance given to humanity to find its identity and purpose in life. …

Sharia is life affirming and life preserving. Sharia is justice nurturing and Sharia is human dignity nourishing. Sharia is the ultimate source of a style of life for those who believe in divine wisdom and guidance, those who understand that only a higher, neutral and objective authority can preserve and protect the interests of all human beings. It is up to individuals to acknowledge, accept or reject the divine guidance. Thus Sharia cannot be imposed. It cannot be coerced upon people. There is no armed struggle prescribed to force people who reject the Sharia as a source of guidance in their life to accept it as their way of life. Jihad is permitted to defend one’s dignity and one’s right to live peacefully according to the divine guidance. It is not to force people accept Muslim world view. People have a choice to live according to whatever laws they deem fit for them.

Sharia acknowledges the differences in human understanding and behavior and gives full freedom to people to organize their lives accordingly. It respects freedom, liberty, and the right to choose one’s life style.

Sharia should not be equated with the methods for achieving its goals. …

Sharia advises Muslims to develop laws and implement them effectively keeping in mind the interests of all human beings and not just the interests of a ethnic, cultural, religious, social or financial group.

For instance the Sharia declares that God has bestowed dignity to human beings.

— Aslam Abdullah (Shariah: Who Defines It?)

Dr. Aslam Abdullah is director of the Islamic Society of Nevada (ISON), Vice president of the Muslim Council of America (MCA) and the President elect of the Nevada Interfaith Council.

islamicity.org/7897/shariah-who-defines-it/

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Aslam Abdullah

Dr. Abdullah received a Doctorate in Communications from the University Of London, England in 1987. Aslam Abdullah is the Editor-in-Chief of Muslim Media Network Inc. that publishes the Muslim Observer. He has served as Director of the Islamic Society of Nevada and Masjid Ibrahim, Las Vegas. Dr. Abdullah has also been the Editor-in-Chief of the Minaret Magazine since 1989. He was an associate editor of The Arabia in the 1980’s. He also served as vice chairman of Muslim Public Affairs Council.

He is the current Vice President of the American Muslim Council.

draslamabdullah.com/about

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Yusuf al-Qaradawi: The Humblest Scholar of Our Generation

— Aslam Abdullah (2022)

draslamabdullah.com/post/yusuf-al-qaradawi-the-humblest-scholar-of-our-generation

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“… the sharia (šarīʿa), is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azalī) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abadī) into the future.

The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable.

The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada (šahāda).”

— Mustafa Cerić (2007), The challenge of a single Muslim authority in Europe

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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Archbishop backs sharia law for British Muslims

— Riazat Butt, Religious affairs correspondent, 07.02.2008, The Guardian

The Archbishop of Canterbury tonight prompted criticism from across the political spectrum after he backed the introduction of sharia law in Britain and argued that adopting some of its aspects seemed „unavoidable“.

Rowan Williams, the most senior figure in the Church of England, said that giving Islamic law official status in the UK would help achieve social cohesion because some Muslims did not relate to the British legal system. …

Williams said introducing sharia law would mean Muslims would no longer have to choose between two systems.

„If what we want socially is a pattern of relations in which a plurality of diverse and overlapping affiliations work for a common good, and in which groups of serious and profound conviction are not systematically faced with the stark alternatives of cultural loyalty or state loyalty, it seems unavoidable.“

He compared the situation to faith schools, where „communal loyalties“ were brought into direct contact with wider society, leading to mutual questioning and mutual influence towards change, without compromising the „distinctiveness of the essential elements of those communal loyalties“.

Earlier, in a BBC interview, he was more succinct. He said it was a „matter of fact“ that sharia law was already being practised in Britain.

„It’s not as if we’re bringing in an alien and rival system; we already have in this country a number of situations in which the internal law of religious communities is recognised by the law of the land … There is a place for finding what would be a constructive accommodation with some aspects of Muslim law as we already do with some kinds of aspects of other religious law.“ …

theguardian.com/uk/2008/feb/07/religion.world

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“It seems unavoidable and, as a matter of fact, certain conditions of Sharia are already recognised in our society and under our law, so it is not as if we are bringing in an alien and rival system.”

— Rowan Williams, 104th Archbishop of Canterbury (Katie Franklin and agencies: “Rowan Williams says Sharia law unavoidable”, The Telegraph, 07.02.2008.)

telegraph.co.uk/news/uknews/1577927/Rowan-Williams-says-Sharia-law-unavoidable.html

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Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?

— Professor Christian Giordano (Schweiz), veröffentlicht in der Zeitschrift der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus

nzz.ch/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz-ld.536577

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Ein von Prof. Christian Giordano in TANGRAM Nr. 22 zu “Multikultureller Gesellschaft” veröffentlichter Beitrag erhitzte Ende Dezember bis Anfang Januar 2009 die öffentliche Debatte. Prof. Giordano stellte darin das Konzept des Rechtspluralismus vor, das von Medien und verschiedenen öffentlichen Personen als Freipass für die “Einführung der Scharia” und damit als ein direkter Angriff auf die Schweizer Staatsordnung und stark frauenfeindlich interpretiert wurde.

ekr.admin.ch/pdf/Jahresbericht+2008_D8e89.pdf

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Omid Nouripour: Was tun gegen Dschihadisten? Wie wir den Terror besiegen können

— Am 29. November 2017 mit Omid Nouripour, MdB (langjähriger Außen- und Sicherheitsexperte, Bündnis 90/Die Grünen) und Lamya Kaddor, Islamwissenschaftlerin und Pädagogin. Moderation: Yassin Musharbash, Arabist, Journalist und Autor. Begrüßung: Dr. Antonie Nord, Referatsleiterin Naher Osten und Nordafrika, Heinrich-Böll-Stiftung.

Osama bin Laden hat gewonnen. So könnte man die provokante Ausgangsthese von Omid Nouripours neuem Buch zusammenfassen: Denn der dschihadistische Terror und die unangemessene Gegenreaktion, der „War on Terror“, haben einen Keil zwischen den „Westen“ und die islamische Welt, zwischen Muslime und Nicht-Muslime in Europa getrieben. Die Probleme sind seit den Anschlägen vom 11. September nicht kleiner geworden.

Deswegen bedarf es einer neuen Politik – einer Politik, die nicht alten Masterplänen anhängt, sondern auf lokaler Ebene arbeitet. Dazu gehört es, die lokalen Ursachen von Radikalisierung zu identifizieren und anzugehen, ob in Ägypten, im Irak, in Molenbeek oder in Offenbach. Dabei lassen sich Innen- und Außenpolitik heute kaum mehr trennen, denn Migration und die weltweite Vernetzung haben eine neue, weltumspannende Realität geschaffen.

Wie diese Instrumente aussehen können, diskutiert Omid Nouripour mit der Pädagogin und Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor und dem Arabisten, Journalisten und Autor Yassin Musharbash.

boell.de/de/2017/11/29/omid-nouripour-was-tun-gegen-dschihadisten-wie-wir-den-terror-besiegen-koennen

portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D1118748042

sb-lauenburg.lmscloud.net/cgi-bin/koha/opac-detail.pl?biblionumber=44413

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Der Schariaverharmloser

Januar 22, 2024

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Hemmungslos schariabegeistert

Köln (2016) und das Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen, ein Islamwissenschaftler bereitet der Schariagesellschaft (Sharia Society, Ḥākimiyya li-Llāh, the sovereignty of God) den Weg.

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Mit seinem äquidistanten, sprich den Unterschied zwischen Täter und Opfer vernebelnden, das Leid anderer zulassenden, seichten Geplauder über eine Lebensführung nach Scharia und Fiqh, über den ECFR und Yusuf al-Qaradawi, über den Hidschab oder die islamisch gebotene Geschlechtertrennung auch in der Turnhalle oder im Schwimmbad, trägt der Inhaber des Lehrstuhls für Islamwissenschaft an der Universität Bamberg, Professor Dr. Patrick Franke (Zum Umgang mit islamischen Normen zu Gesundheit, Körper und Sexualität: Empfehlungen für die Gesundheitsfürsorge. Am 3. November 2016 in Köln.) dazu bei, die sogenannten muslimischen Frauen und ihre Töchter wieder in den Kerker der Schariapflichten einzusperren, dem allzu wenige von ihnen erst unlängst entkommen sind. Die vielen anderen in einer muslimischen Familie aufgewachsenen Mädchen und Frauen überall auf der Welt, etwa in Pakistan, Afghanistan, im Iran oder auf der Arabischen Halbinsel, haben den ihnen authentisch islamisch auferlegten Bereich der Entwürdigung und Entrechtung noch nie ganz verlassen, und in Bezug auch auf sie müssen wir alles tun, damit die allgemeinen Menschenrechte wahrhaftig allgemein sind, damit jedermann baldmöglich in der Freiheit der im Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordenen AEMR angelangt ist, ein bewahrenswerter Standard, der den Begriffen von Menschenwürde und Freiheit des Individuums nach dem deutschen Grundgesetz (GG) entspricht.

Der Hidschab oder seine Unterwasservariante Burkini ist nicht einfach eine Bekleidung, sondern die zu textilem Gewebe genähte Forderung auf islamgemäßes Wohlverhalten an seine Trägerin, die, um im Jenseits nur ja nicht endlos im Feuer zu brennen, auf Erden ein schariakonformes Verhalten in allen Lebenssituationen kontrollierbar an den Tag zu legen hat. Das System Hidschab erwartet Unterwerfung und Gehorsam gegenüber Vater oder Ehemann, und verlangt, auch die jetzt oder bald geborenen eigenen Kinder schariakonform zu erziehen, seit dem 10. Dezember 1948 bedeutet das, sie in Richtung einer Abkehr von der AEMR zu erziehen.

Der Hidschab ist nicht einfach ein Stück Stoff, sondern eine textilgewordene Bekundung des echt islamischen Gefängnisses weiblichen Wohlverhaltens nach Koran und Sunna, ein Gefängnis, das von dem Mädchen oder der Frau nicht schuldhaft verlassen werden darf, ohne dass sie ihre Möglichkeit des ewigen Aufenthaltes im jenseitigen glückseligen Garten verspielt.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e

Kultursensibilität in der gesundheitlichen Aufklärung – Kulturelle Unterschiede in der Kommunikation: Barrieren, Chancen, Lösungswege. Beiträge zum Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen am 3. November 2016 in Köln. Gesundheitsförderung Konkret, Band 21. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

shop.bzga.de/pdf/60649210.pdf

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Der Islam und der Nebelwurf eines Bamberger Professors

Prof. Dr. Patrick Franke (Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. BZgA, 2016) wirft Nebel, wenn er nach dem eher schüchternen Erwähnen des leider auch sehr islamischen Themas weibliche Genitalverstümmelung, chitan al-banat (ḫitān al-banāt, chitan al-inath ḫitān al-ināṯ, sunat perempuan, sunat wanita) schreibt: „… Weibliche Beschneidung im Sinne einer Klitorisvorhautreduktion wird traditionell von allen sunnitisch-islamischen Rechtsschulen befürwortet (Asmani/Abdi 2008, S. 13)“, daraufhin die Position von Muḥammad Sayyid Ṭanṭāwī zur Islamic FGM erwähnt (ohne verstanden zu haben, dass der geschmeidige Großmufti Tantawi diverse Formen der FGM einfach nicht länger als Verstümmelung (mutilation) oder Schädigung (harm) definiert wissen wollte), ohne zudem den Fiqh der selbstredend sunnitischen Schafiiten zu nennen oder auf die ihre sieben Jahre alt gewordenen Mädchen „beschneidenden“, genital verstümmelnden schiitischen Dawoodi Bohra hinzuweisen. Vgl. in den USA den Fall der wegen Genitalverstümmelung an neun, siebenjährigen, Mädchen angeklagten Ärztin Jumana Nagarwala. Dr. Nagarwala wurde zunächst wegen Verstümmelung, Verschwörung und Behinderung der Ermittlungen zusammen mit Dr. Fakhruddin Attar angeklagt, der ihr erlaubt hatte, die Islamic FGM in seiner Klinik in Livonia, Michigan, einem Vorort von Detroit, durchzuführen.

Der schariabegeisterte Patrick Franke wirft Nebel, wenn er zum Schluss kommt: „… zeigt, wie groß die Entscheidungsspielräume der Muftis bei ihrer Fatwa-Erteilung sind.“

Dass die aus islamischer Sicht vom Schöpfer gestiftete Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf Belohnung oder aber Bestrafung zielt, im Diesseits wie im Jenseits, sagt Professor Franke nicht.

Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) ist auch nicht Klitorisvorhaut, sondern Klitoris, „it means the clitoris itself“.

Edward von Roy

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Q u e l l en

Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. Patrick Franke, BZgA FORUM 2–2016.

FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung 2 – 201. Best.-Nr. 13329229. BZgA, Köln.

fachdialognetz.de/fileadmin/pfm/formUploads/files/13329229.pdf

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Islamic Law on Female Circumcision

… The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

Answering Islam

answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

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Dawoodi Bohra and Female genital mutilation (FGM)

The Dawoodi Bohra practice what they call khatna, khafd, or khafz, a practice critics consider female genital mutilation (FGM). The procedure is for the most part performed without anaesthesia by a traditional circumciser when girls reach their seventh year. Non-Bohra women who seek to marry into the community are also required to undergo it.

A qualitative study in 2018 carried out by WeSpeakOut, a group opposed to FGM, concluded that most Bohra girls experience Type I FGM, removal of the clitoral hood or clitoral glans. A gynaecologist who took part in the study examined 20 Bohra women and found that both the clitoris and clitoral hood had been cut in most cases.

[ Australia ]

[ A2 v R; Magennis v R; Vaziri v R [2018] NSWCCA 174 (10 August 2018), Court of Criminal Appeal (NSW, Australia). ]

[ The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019 ]

In Australia in 2018, the convictions of three members of the Bohra community, related to performing FGM on two girls, were overturned when the appeal court accepted that the tip of each girl’s clitoris was still visible and had not been „mutilated“; the defence position was that only „symbolic khatna“ had been performed. The High Court of Australia overturned that decision in October 2019, ruling that the phrase „otherwise mutilates“ in Australian law does encompass cutting or nicking the clitoris. As a result, the convictions were upheld, and the defendants received custodial sentences of at least 11 months.

en.wikipedia.org/wiki/Dawoodi_Bohra

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Stoppt selbst die geringst invasive FGM

16.04.2017. Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy.

[ USA ]

[ United States v. Jumana Nagarwala et al., No. l 7-cr-20274 (E.D. Mich. Nov. 20, 2018) ]

… Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC 116 (female genital mutilation. …

schariagegner.wordpress.com/2017/04/16/fbi-ermittelt-islamische-fgm-im-grossraum-detroit-michigan/

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Islamisches Wohlverhalten im Klassenzimmer und auf dem Schulhof

Januar 13, 2024

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Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam

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2023

Bonn liegt am Rhein, und Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland.

Im Bonner Süden in Bad Godesberg, genau gesagt in Plittersdorf findet sich das 1951 gegründete Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG). Der heutige CDU-Politiker Thomas de Maizière ging ebenso dort zur Schule wie Thomas Mirow (SPD) oder Markus Dröge, Bischof der Evangelischen Kirche Brandenburg und Schlesische Oberlausitz. Einen Schüleraustausch pflegt man mit Schulen in Belfast (bɛɫˈfɑːst, Nordirland), Montpellier (mɔ̃pəˈlje, mɔ̃pɛˈlje, die achtgrößte Stadt Frankreichs vor Bordeaux) und Arcata (nördliches Kalifornien, USA).

Islam zielt auf die ewige Nähe zu Allah in der Dschanna (جنّة), und ist im Diesseits Lebensführung, Staat, Verfassung und Justiz. Aus Sicht des Islam ist der Nizam Islami (النظام الإسلامي, an-niẓām al-Islāmī, the Islamic order, to establish Islam as a state religion, Islam as a way of life) oder ist die Hakimiyya Allah (Ḥākimiyyatu Llāh, the divine sovereignty, God´s sovereignty, that Allah is sovereign on earth), die durch den Schöpfer des Weltganzen, den Verfasser des Koran und den einzigen Gesetzgeber den Menschen vorgeschriebene Lebensweise, Gesellschaftsgestaltung, Gesetzlichkeit und Gerichtsbarkeit weltweit durchzusetzen, also auch in den Städten am Rhein oder auf jedem Schulgelände. Das gilt bereits für das Tragen des Hidschab (حجاب, ḥiǧāb), der um Himmels Willen einzig erlaubten Kleidung der muslimischen Frau, weiblicher Mensch ab neun Mondjahren ist gemeint, vgl. die Begriffe Taklif (taklīf), islamisches Mündigwerden, im Sinne von alt genug sein zum Tragen der Bürde der Schariapflichten, und Bulug (bulūġ), religiöse Reife, Adjektiv balig (bāliġ).

Hidschab ist nicht Kopftuch. Ein Kopftuch schützt vor Wind und Wetter und ist vielleicht ein angenehm schmückender Anblick, nur der Hidschab hingegen schützt inschallah vor dem ewigen Feuer von Dschahannam (جهنم).

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Wenn Jungen in der Schule beten und Mädchen wegen deren Kleidung drangsalieren

29.06.2023, Kristian Frigelj, WELT.

(Der Bonner Stadtbezirk Bad Godesberg ist für islamistische Umtriebe bekannt. Nun sollen strenggläubige muslimische Schüler in einem Gymnasium Mitschülerinnen mit Kleidervorschriften drangsaliert und trotz Verbots gebetet haben. Wie kriegt man solche Entwicklungen in den Griff?)

welt.de/politik/deutschland/plus245912540/Muslime-Jungen-die-in-der-Schule-beten-und-Maedchen-wegen-deren-Kleidung-drangsalieren.html

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2024

Neuss liegt ebenfalls im Rheinland und in NRW. Gesamtschule Nordstadt.

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Neusser Schüler wollten wohl Scharia durchsetzen – Staatsschutz ermittelt.

In Neuss spielte sich eine Gruppe von Schülern als „Scharia-Polizei“ auf und forderte Mitschüler auf, sich stärker an dem islamischen Gesetz zu orientieren. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Staatsschutz hat Ermittlungen aufgenommen.

Geschlechtertrennung, Gebetsräume, Kopfbedeckung für alle Frauen an der Schule und Ablehnung der Demokratie: In einer Gesamtschule in Neuss (Nordrhein-Westfalen) sollen mehrere Schüler der Oberstufe starken Druck auf andere Mitschüler ausgeübt haben, damit die sich nach den Vorgaben der islamischen Scharia verhalten, schreibt die „Rheinische Post“.

Schon im Dezember zog die Schulleitung die Polizei hinzu. Der Staatsschutz habe daraufhin Schüler und deren Eltern überprüft, aber letztlich keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt.

Gegenüber der Zeitung sagte NRW-Innenminister Reul, man dürfe „nicht zulassen, dass unsere Jüngsten durch Propaganda in die Hände von extremistischen Gruppen gelangen. Wir müssen junge Menschen als Gesellschaft besser mitnehmen, mehr in den Austausch gehen und ihnen Alternativen aufzeigen.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen äußerte sich zu dem Vorfall – er sehe durchaus einen Trend bei jungen Muslimen, sich mehr und mehr konservativen Auslegungen des Islams anzunähern und die dann auch in die Schulen zu tragen.

Im Juni 2023 war ein ähnlicher Fall am Bonner Nicolas-Cusanus-Gymnasium bekannt geworden: Dort drangsalierten strenggläubige muslimische Schüler ihre Mitschüler. Besonders im Fokus sollten dabei muslimische Mitschülerinnen stehen, aber auch christliche Jugendliche.

staatsschutz-ermittelt-schueler-spielen-scharia-polizei-eskalation-an-schule-in-neuss_id_259569891.html

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Schüler wollten Scharia-Regeln an Schule durchsetzen

(Vier muslimische Schüler sollen die Einführung strenger, islamischer Regeln an der Schule gefordert haben – unter anderem die Geschlechtertrennung im Unterricht. Die Polizei ermittelt. Auch NRW-Innenminister Reul äußerte sich zu dem Vorfall.)

Frauen sollen sich bedecken. Muslime sollen die Schule früher für das Freitagsgebet verlassen dürfen. Die Geschlechtertrennung soll im Schwimmunterricht auch für die Lehrkräfte gelten. Diese Forderungen sollen vier muslimische Schüler an der Gesamtschule Nordstadt in Neuss gestellt haben. Dabei sollen sie auch Druck auf Mitschüler ausgeübt haben, die in ihren Augen „schlechte Muslime“ seien. Im Unterricht sollen die vier ausdrücklich geäußert haben, dass sie die Demokratie ablehnen. Und Frauen sollten sich bedecken, so wie es die Scharia vorschreibt.

All das steht in einem Bericht der Polizei, den der WDR einsehen konnte und über den die Rheinische Post zuerst berichtet hat. Demnach gab es im vergangenen Jahr mehrere Vorfälle, im März und im Dezember. Die Schule hat sich danach an die Polizei gewandt, die aber zumindest bei den Vorfällen im März keine strafrechtliche Relevanz feststellen konnte. Was im Dezember passiert ist, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Es steht der Verdacht der Bedrohung und Nötigung im Raum.

Laut dem Polizeibericht sind auch die Eltern der vier beschuldigten Schüler überprüft worden: „Staatsschutzrelevanz ist bei ihnen nicht erkennbar.“ Die Ermittler haben die Informationen auch ans Landeskriminalamt geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung an das Innenministerium und den Verfassungsschutz. Die Schule wiederum hat die Vorfälle der Bezirksregierung gemeldet, die das zuständige Ministerium informieren soll. Demnach sind alle relevanten Behörden in Nordrhein-Westfalen über die Ereignisse an der Neusser Schule informiert.

NRW-Innenminister Reul: „Frühzeitig drum kümmern“

NRW-Innenminister Reul äußerte sich am Freitagnachmittag zu den Vorfällen an der Neusser Gesamtschule. Der Fall sei gravierend. Er rief Eltern, Lehrkräfte und Jugendbetreuer zu mehr Wachsamkeit gegenüber islamistischer Radikalisierung von Jugendlichen auf: „Wenn man merkt, da tut sich was: Frühzeitig drum kümmern.“

Aussteiger-Programm ohne Erfolg

Die Schule selbst hat sich an das Präventions-Programm „Wegweiser“ für extremistische Islamisten der Landesregierung gewandt und einen wissenschaftlichen Experten für eine interne Fortbildung eingeladen. Zumindest das Wegweiser-Programm habe aber keinen Erfolg gehabt, heißt es in dem Polizeibericht.

tagesschau.de/inland/gesellschaft/schueler-wollten-scharia-regeln-an-neusser-schule-durchsetzen-100.html

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Über den Islam nur Gutes!

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03.12.2009

Islamismus: De Maizière droht radikalen Imamen mit Rauswurf

Berlin – Der neue Bundesinnenminister setzt inhaltlich und personell Zeichen, die eine Art Leitmotiv seiner Politik erkennen lassen: höfliche Härte. Zunächst zu den Inhalten: In einem Interview der aktuellen Ausgabe der „Zeit“ betont Thomas de Maizière (CDU), „der Islam als Religion ist in Deutschland willkommen“. Er glaube auch nicht, dass die Mehrheit der Deutschen so islamskeptisch gesinnt ist wie die meisten Schweizer. Doch der extremistische Islamismus habe „keinen Platz in unserer Gesellschaft“, sagt der Minister. Und er richtet warnende Worte an Moscheen, in denen Muslime extremistisch agitiert werden.

Die „ersten Radikalisierungen“ fänden „fast immer rund um die Moscheen“ statt, sagt de Maizière. Als Reaktion des Staates müssten zwei Ansätze verbunden werden: „Ich kann Moscheen überwachen“, sagt der Minister, „aber ich kann mich auch damit beschäftigen: Wo kommen die Imame her? Wer redet mit den Imamen? Muss ich vielleicht einmal einen Imam ausweisen, aber dafür andere ausbilden?“ De Maizière fragt sich auch, „wie schaffe ich ein Umfeld, dass Eltern von sich aus warnen: Mein Kind rutscht weg, mein Kind radikalisiert sich?“

Der Minister will auf den „Wunsch des extremistischen Islamismus, den Islam zu missbrauchen, um unter dem Deckmantel der Theologie zu bomben“ eine dreifache Antwort geben: eine sicherheitspolitische, „aber auch eine theologische und gesellschaftspolitische“. Religionsunterricht und Terrorbekämpfung sind für de Maizière Bestandteile einer gemeinsamen Strategie, der Radikalisierung entgegenzuwirken. (…)

tagesspiegel.de/politik/de-maiziere-droht-radikalen-imamen-mit-rauswurf-6786292.html

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Grund dafür: 140 Menschen waren in den vergangenen Jahren in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak ausgereist, nachdem sie in Kontakt mit den Koran-Verteilungen („Lies!) des Vereins standen. Diese Radikalisierung hängt nicht zufällig mit dem Gedankengut des mittlerweile untergetauchten Vereinsgründers Abou-Nagie zusammen. Dieser predigte noch im Jahr 2014: „Der Islam und Demokratie sind Gegensätze.“ Würden Muslime die Demokratie akzeptierten und die Scharia leugnen, seien sie Ungläubige, so Abou-Nagie. Inmitten deutscher Fußgängerzonen hatte sich durch „Die wahre Religion“ ein dschihadistisches Netzwerk ausgebreitet. Dass der Rechtsstaat dagegen nun entschlossen vorgeht, ist überfällig und im dringenden Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. Gleichwohl richtet sich das Verbot nicht gegen Werbung für den islamischen Glauben an sich, wie der Innenminister in einer Pressekonferenz betonte: „Verboten wird der Missbrauch einer Religion durch Personen, die unter dem Vorwand, sich auf den Islam zu berufen, extremistische Ideologien propagieren und terroristische Organisationen unterstützen.“

November 2016, Marcel Wollscheid (Entschlossen gehandelt. Brief an Europa: Thomas de Maizière). Junge Europäische Föderalisten (JEF) Deutschland.

treffpunkteuropa.de/entschlossen-gehandelt?lang=fr

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Und jetzt alle nachplappern … dashatabernichtsmitdemislamzutun.

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Islam von Islamismus unterscheiden – Antimuslimischem Rassismus begegnen! Eine Informationsreihe für pädagogische Fachkräfte

In der Öffentlichkeit wird diese Vielfalt kaum wahrgenommen. Vielmehr scheinen sich bei Teilen der Bevölkerung bestimmte Stereotype gegenüber „dem Islam“, Negativzuschreibungen und Ängste verfestigt zu haben. Das liegt auch daran, dass im öffentlichen Diskurs nur unzureichend zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus in seinen extremistischen Strömungen unterschieden wird.

Die unklare Trennung erschwert die Akzeptanz des Islam in unserer Gesellschaft und damit das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert die Religionsfreiheit; dieses Grundrecht gilt auch für die in Nordrhein-Westfalen lebenden 1,5 Millionen Menschen muslimischen Glaubens.

politische-bildung.nrw.de/veranstaltungen/projekttage-und-veranstaltungsreihen/islam-von-islamismus-unterscheiden-antimuslimischem-rassismus-begegnen

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Muslim ist nicht Islam

Weder die vor vier Wochen, am 10. Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) noch das in vier Monaten ebenso alt werdende deutsche Grundgesetz teilt die Menschen rechtsfolgenreich auf in Muslim versus Dhimmi, fromm versus gottlos, Christ versus Nichtchrist oder dergleichen. Vielmehr kann im freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen jeder Mensch eine Religion haben oder auch nicht und kann seine Religion ablegen oder wechseln, ohne dabei seine Menschenrechte oder bürgerlichen Rechte zu verlieren. Der an seiner Abschaffung nicht interessierte freiheitliche Staat kann den wesensgemäß totalitären, frauenfeindlichen und Nichtmuslime ebenso wie Ex-Muslime, säkulare Muslime oder Islamkritiker entwürdigenden, entrechtenden und bedrohenden Islam nicht integrieren.

Ob in Bonn 2023 oder in Neuss 2024, die ihre Mitschüler, namentlich ihre weiblichen Mitschüler mobbenden islamfrommen Schüler haben ihre Religion nicht falsch verstanden. Einen lediglich sporadischen Nizam Islami oder ein bisschen Hakimiyya Allah gibt es nicht. Das Klassenzimmerkalifat und die islamische Geschlechtertrennung im Schwimmbad sind alles andere als spontan oder planlos, jede Hisba will zum einklagbaren Recht werden, aus dem sanft werbend, belästigend, mobbend oder äußerst gewaltsam durchgesetzten islamischen Wohlverhalten werden, nicht durch uns abgestoppt, über kurz oder lang Gesetze. Gezielt schariakonforme Verordnungen oder Gesetze lassen sich auf Dauer nicht lediglich teilweise ins freiheitliche Recht implementieren, sondern streben nach Vollständigkeit, nach Überwindung jedes Paragraphen, der Koran und Sunna immer noch widerspricht. Der Mensch kann sich gar keine Gesetze geben, im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und Verderbenstiften auf Erden.

Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam. Die freiheitliche Demokratie heiße stets den Muslim willkommen und den Islam nicht.

Jacques Auvergne

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“Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus”

Oktober 1, 2023

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Manifeste des douze. Publié initialement par Charlie Hebdo le 1er mars 2006.

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Ensemble contre le nouveau totalitarisme

Après avoir vaincu le fascisme, le nazisme et le stalinisme, le monde fait face à une nouvelle menace globale de type totalitaire : l’islamisme. Nous, écrivains, journalistes, intellectuels, appelons à la résistance au totalitarisme religieux et à la promotion de la liberté, de l’égalité des chances et de la laïcité pour tous.

Les événements récents, survenus à la suite de la publication de dessins sur Mahomet dans des journaux européens, ont mis en évidence la nécessité de la lutte pour ces valeurs universelles. Cette lutte ne se gagnera pas par les armes, mais sur le terrain des idées. Il ne s’agit pas d’un choc des civilisations ou d’un antagonisme Occident-Orient, mais d’une lutte globale qui oppose les démocrates aux théocrates.

Comme tous les totalitarismes, l’islamisme se nourrit de la peur et de la frustration. Les prédicateurs de haine misent sur ces sentiments pour former les bataillons grâce auxquels ils imposeront un monde encore liberticide et inégalitaire. Mais nous le disons haut et fort : rien, pas même le désespoir, ne justifie de choisir l’obscurantisme, le totalitarisme et la haine. L’islamisme est une idéologie réactionnaire qui tue l’égalité, la liberté et la laïcité partout où il passe. Son succès ne peut aboutir qu’à un monde d’injustices et de domination : celle des hommes sur les femmes et celle des intégristes sur les autres. Nous devons au contraire assurer l’accès aux droits universels aux populations opprimées ou discriminées.

Nous refusons le « relativisme culturel » consistant à accepter que les hommes et les femmes de culture musulmane soient privés du droit à l’égalité, à la liberté et à la laïcité au nom du respect des cultures et des traditions.

Nous refusons de renoncer à l’esprit critique par peur d’encourager l’« islamophobie », concept malheureux qui confond critique de l’islam en tant que religion et stigmatisation des croyants.

Nous plaidons pour l’universalisation de la liberté d’expression, afin que l’esprit critique puisse s’exercer sur tous les continents, envers tous les abus et tous les dogmes. Nous lançons un appel aux démocrates et aux esprits libres de tous les pays pour que notre siècle soit celui de la lumière et non de l’obscurantisme.

perspective.usherbrooke.ca/bilan/servlet/BMDictionnaire/1781

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Manifiesto de los 12. Publicó el 1ro de marzo de 2006 en el semanario satírico Charlie Hebdo.

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Juntos contra el totalitarismo islamista

Tras haber vencido al fascismo, al nazismo y al estalinismo, el mundo se enfrenta a una nueva amenaza totalitaria global: el islamismo.

Nosotros, escritores, periodistas e intelectuales, llamamos a la resistencia contra el totalitarismo religioso y al fomento de la libertad, la igualdad de oportunidades y los valores laicos para todos. Los recientes acontecimientos acaecidos a raíz de la publicación de caricaturas de Mahoma en periódicos europeos, han revelado la necesidad de luchar por los valores universales. Es un combate que no se ganará con las armas, sino en el campo ideológico. No asistimos a un choque de civilizaciones ni a un enfrentamiento entre el Occidente y el Oriente sino a una lucha mundial entre demócratas y teócratas.

Como todos los totalitarismos, el islamismo se alimenta de miedos y frustraciones. Los predicadores del odio apuestan por esos sentimientos para organizar los batallones con los que imponer un mundo sin libertad en el que reine la desigualdad. Sin embargo, nosotros declaramos enfática y claramente: nada, ni siquiera la desesperación, justifica la elección del oscurantismo, del totalitarismo y del odio. El islamismo es una ideología reaccionaria que asesina la igualdad, la libertad y el laicismo dondequiera que está presente. Su triunfo sólo puede conducir a un mundo de dominación e injusticia: dominación de la mujer por el hombre, dominación de todos los demás por los fundamentalistas. Para contrarrestarlo, debemos garantizar derechos universales a los oprimidos y a los discriminados.

Rechazamos el „relativismo cultural“, que consiste en aceptar que los hombres y mujeres de cultura musulmana deben ser privados del derecho a la igualdad, la libertad y los valores laicos en nombre del respeto por culturas y tradiciones. Nos negamos a renunciar a nuestro espíritu crítico por miedo a ser acusados de „islamofobia, un desafortunado concepto que confunde la crítica a una religión, el islam, con la estigmatización de sus creyentes.

Abogamos por la universalidad de la libertad de expresión, para que el espíritu crítico se pueda ejercitar en todos los continentes, contra todos los abusos y todos los dogmas.

Apelamos a los demócratas y a los espíritus libres de todos los países para que el nuestro sea un siglo de ilustración, no de oscurantismo.

thegully.com/espanol/articulos/mundo/060403_manifiesto_de_12.html

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Manifesto of the Twelve. First published in Morgenavisen Jyllands Posten, 28 February 2006.

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Together Facing The New Totalitarianism

After having overcome fascism, Nazism, and Stalinism, the world now faces a new totalitarian global threat: Islamism.

The recent events, which occurred after the publication of drawings of Muhammed in European newspapers, have revealed the necessity of the struggle for these universal values. This struggle will not be won by arms, but in the ideological field. It is not a clash of civilisations nor an antagonism of West and East that we are witnessing, but a global struggle that confronts democrats and theocrats.

Like all totalitarianisms, Islamism is nurtured by fears and frustrations. The hate preachers bet on these feelings in order to form battalions destined to impose a liberticidal and unegalitarian world. But we clearly and firmly state: nothing, not even despair, justifies the choice of obscurantism, totalitarianism and hatred. Islamism is a reactionary ideology which kills equality, freedom and secularism wherever it is present. Its success can only lead to a world of domination: man’s domination of woman, the Islamists‘ domination of all the others. To counter this, we must assure universal rights to oppressed or discriminated people.

We reject ‚cultural relativism‘, which consists in accepting that men and women of Muslim culture should be deprived of the right to equality, freedom and secular values in the name of respect for cultures and traditions. We refuse to renounce our critical spirit out of fear of being accused of „Islamophobia“, an unfortunate concept which confuses criticism of Islam as a religion with stigmatisation of its believers.

We plead for the universality of freedom of expression, so that a critical spirit may be exercised on all continents, against all abuses and all dogmas.

We appeal to democrats and free spirits of all countries that our century should be one of Enlightenment, not of obscurantism.

outlookindia.com/website/story/manifesto-together-facing-the-new-totalitarianism/230451

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HET MANIFEST VAN DE TWAALF. Manifest tegen een nieuw totalitarisme, geplaatst in o.m. de Volkskrant (3 maart 2006) en de Jyllands Posten.

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Tezamen tegen het nieuwe totalitarisme

Nadat het fascisme, het nazisme en het stalinisme overwonnen werden, wordt de wereld bedreigd door een nieuw soort totalitarisme: het Islamisme.

Wij, schrijvers, journalisten en intellectuelen, roepen op tot verzet tegen het religieus totalitarisme en tot de bevordering van de vrijheid, de gelijkheid der kansen en de laïciteit voor allen. De recente voorvallen, na de publicatie van cartoons over Mohammed in de Europese bladen, hebben aangetoond dat het noodzakelijk is te strijden voor de Universele Waarden. Deze strijd zal niet gewonnen worden door de wapens, maar op het terrein van de ideeën. Het betreft hier niet een „schok der beschavingen“ of een Oost – West vijandschap, maar een algemene strijd van de democraten tegen de theocraten !

Zoals al de totalitarismen, voedt het islamisme zich met de angst en de frustraties. De predikers van de haat rekenen op deze gevoelens om bataljons te vormen, met dewelke zij ons een onvrije en ongelijke wereld willen opdringen. Maar wij zeggen het luid en sterk : Niets, zelfs de wanhoop niet, verrechtvaartigt het kiezen voor het obscurantisme, het totalitarisme en de haat. Het islamisme is een reactionnaire ideologie, die de gelijkheid, de vrijheid en de laïciteit vernietigt. Het succes van zo een ideologie kan alleen leiden naar een samenleving van onrechtvaardigheid en de onderdrukking van de vrouwen door de mannen en van de leken door de integristen. Wij moeten de toegang tot de Universele Rechten waarborgen voor de onderdrukte en gediscrimineerde volkeren.

Wij verwerpen ook het „cultureel relativisme“ waarbij wij moeten aanvaaarden dat de islamitische mannen en vrouwen het recht op gelijkheid, op vrijheid en op laïciteit zouden moeten ontberen in naam van het respect voor de culturen en de tradities. Wij weigeren niet kritisch te zijn uit schrik de islamofobie aan te moedigen, ongelukkig begrip dat islamkritiek verwisselt met het brandmerken van gelovigen.

Wij pleiten voor de wereldwijde vrijheid van meningsuiting, ten einde de ontplooiing te vrijwaren van de kritische geest tegen misbruik en dogma’s in al de continenten.

Wij roepen alle democraten en vrije geesten in alle landen op, opdat onze eeuw een van verlichting en niet van obscurantisme zou worden.

dezwerfkat.be/cartoons.htm

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Manifest der 12. Am 1. März 2006 in der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Reaktion auf die Kontroverse um die Mohammed-Karikaturen veröffentlicht.

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Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus

Nachdem die Welt den Faschismus, den Nazismus und den Stalinismus besiegt hat, sieht sie sich einer neuen weltweiten totalitären Bedrohung gegenüber: dem Islamismus.

Wir Schriftsteller, Journalisten, Intellektuellen rufen zum Widerstand gegen den religiösen Totalitarismus und zur Förderung der Freiheit, Chancengleichheit und des Laizismus für alle auf. Die jüngsten Ereignisse nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in europäischen Zeitungen zeigt die Notwendigkeit des Kampfes für die universellen Werte. Dieser Kampf kann nicht mit Waffen, sondern muss auf dem Feld der Ideen gewonnen werden. Es handelt sich nicht um ein Aufeinanderprallen der Kulturen oder einen Gegensatz von Okzident und Orient, sondern um einen weltweiten Kampf der Demokraten gegen die Theokraten.

Wie alle Totalitarismen nährt sich der Islamismus aus der Angst und der Frustration. Auf diese Gefühle setzen die Hassprediger, um mit ihren Bataillonen eine Welt der Unfreiheit und Ungleichheit zu erzwingen. Wir aber sagen laut und deutlich: Nichts, nicht einmal Verzweiflung, rechtfertigt Massenverdummung, Totalitarismus und Hass. Der Islamismus ist eine reaktionäre Ideologie. Überall, wo er sich breit macht, zerstört er Gleichheit, Freiheit und Laizismus. Wo er erfolgreich ist, führt er nur zu einer Welt des Unrechts und der Unterdrückung: Der Frauen durch die Männer und aller anderen durch die Integristen.

Wir lehnen den „kulturellen Relativismus“ ab, der im Namen der Achtung der Kulturen und der Traditionen hinnimmt, daß den Frauen und Männern der muslimischen Kultur das Recht auf Gleichheit, Freiheit und Laizität vorenthalten wird. Wir weigern uns, wegen der Befürchtung, die „Islamophobie“ zu fördern, auf den kritischen Geist zu verzichten. Dies ist ein verhängnisvolles Konzept, das die Kritik am Islam als Religion und die Stigmatisierung der Gläubigen durcheinanderbringt.

Wir plädieren für allgemeine Meinungsfreiheit, damit sich der kritische Geist auf allen Kontinenten gegen jeden Missbrauch und gegen alle Dogmen entfalten kann.

Wir richten unseren Appell an die Demokraten und freien Geister aller Länder, damit unser Jahrhundert eines der Aufklärung und nicht eines der Verdummung wird.

welt.de/print-welt/article201259/Manifest-der-12-Gemeinsam-gegen-den-neuen-Totalitarismus.html

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“Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

September 30, 2023

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حاكمية الله

Ḥākimiyyatu Llāh

that Allah is sovereign on earth

Allahs Herrschaft und Gesetzgebung

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“Nicht der Muslim, der Islam ist das Problem.”

Jacques Auvergne

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“Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hat heute nach rund dreijähriger Tätigkeit seinen Abschlussbericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023“ vorgestellt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übergeben. Der Bericht zeigt ein gesellschaftliches Lagebild zur Muslimfeindlichkeit auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien, der polizeilichen Kriminalstatistik und der Dokumentation von muslimfeindlichen Fällen durch Antidiskriminierungsstellen, Beratungsstellen und NGOs. Demnach sei antimuslimischer Rassismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet und alltägliche Realität. Dem Bericht schließen sich konkrete Handlungsempfehlungen an, die sich an alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen richten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Muslimisches Leben gehört selbstverständlich zu Deutschland. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft die gleichen Chancen und Rechte haben. Umso bitterer sind die Befunde dieses ersten umfassenden Berichts zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland: Viele der 5,5 Millionen Musliminnen und Muslime in Deutschland erleben Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag – bis hin zu Hass und Gewalt. Es ist sehr wichtig, dies sichtbar zu machen und ein Bewusstsein für noch immer weit verbreitete Ressentiments zu schaffen.

Deshalb danke ich dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit. Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen und alles tun, um Diskriminierungen abzubauen und Musliminnen und Muslime besser vor Ausgrenzung zu schützen. Das ist eine Aufgabe der Politik. Wir müssen insbesondere Bildung und Prävention weiter stärken. Zugleich ist es eine Aufgabe für uns als gesamte Gesellschaft, für ein gutes und respektvolles Miteinander zu sorgen.“

Der Unabhängige Expertenkreis definiert Muslimfeindlichkeit als „die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Musliminnen und Muslimen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.“ 

Um die Anstrengungen im Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu intensivieren, insbesondere aber auch in Reaktion auf rassistisch motivierte Anschläge wie in Hanau am 19. Februar 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat im September 2020 den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit einberufen. 

Die Arbeit des UEM wurde aus Mitteln der Deutschen Islam Konferenz finanziert, die sich bereits seit 2012 mit dem Phänomen befasst. 

Der UEM erhielt den Auftrag, aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und Ausgrenzung zu erarbeiten. Der UEM war in seiner Arbeit, der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie hinsichtlich seines Abschlussberichts unabhängig. Es handelt sich daher nicht um einen Bericht der Bundesregierung. 

Die weitere Befassung mit dem Abschlussbericht des UEM soll im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz vorgenommen werden. Hierzu ist auch eine Fachkonferenz im Herbst dieses Jahres geplant.”

(29.06.2023. Unabhängiger Expertenkreis stellt Bericht zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland vor. Pressemitteilung. Bundesministerium des Innern und für Heimat · BMI)

bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/uem-abschlussbericht.html

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Der Abschlussbericht

bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI23006-muslimfeindlichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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Über den Islam nur Gutes? Blättern wir im Abschlussbericht:

“Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

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“Dabei kommt es zu Überschneidungen von verschiedenen Vorbehalten und Abwertungen, weil Musliminnen zum einen als besonders ‚fremde‘ Zuwanderinnen wahrgenommen werden und zum anderen als Angehörige einer angeblich ‚rückständigen‘ Religion. (…)

Im Zusammenhang mit migrationspolitischen Themen wird Muslimen eine mangelnde Integrationsfähigkeit unterstellt sowie die Neigung, sich angeblich bewusst abzugrenzen und Kontakte zu Andersgläubigen zu meiden. Im Zusammenhang mit religionsbezogenen Themen wird der Islam pauschal mit Gewalt, Extremismus und Rückständigkeit verknüpft und dementsprechend Muslimen eine Affinität zu Gewalt, Extremismus und patriarchalen Wertvorstellungen unterstellt. Insofern sind Muslime (und als solche wahrgenommene Personen) in doppelter Hinsicht von Stigmatisierung betroffen. Besonders problematisch ist die Gleichsetzung von muslimischer Frömmigkeit mit Fundamentalismus, die mit massiver Ablehnung religiöser Ausdrucksweisen von Muslimen einhergeht und sogar mit der Bereitschaft, Grundrechtseinschränkungen im Bereich der Religionsfreiheit für Muslime zu befürworten und ihnen das Recht auf gleiche Teilhabe abzuerkennen.” (Seite 8.)

Islam und Gewalt braucht man nicht erst nachträglich zu verknüpfen, der Hass und die Gewaltaufrufe gegen Nichtmuslime, Ex-Muslime und widerspenstige muslimische Frauen stammen unmittelbar aus Allahs Rede (Koran), aus Hadith und Sira (Prophetenbiographie).

Das deutsche Grundgesetz richtet sich zuerst an den Einzelnen und schützt diesen vor Übergriffen anderer oder des Staates, ein Kategorisieren oder Sortieren der Bürger beispielsweise in Nichtmuslime und Muslime sieht das GG nicht vor, lehnt es sogar ab.

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„… the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ (Muslims As Co-Citizens of the West. Murad Wilfried Hofmann, 2009.)

zeriislam.com/artikulli.php?id=932

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„Seen from this perspective, the new British Muslim citizenship is enriching for the whole society. Muslims should live it and introduce it in this manner to their fellow citizens.“ (Islam allows us to integrate into Britain’s shared national culture. Tariq Ramadan, 2005.)

theguardian.com/uk/2005/jan/21/islamandbritain.comment14

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“Viel schlechte Presse für den Islam und Muslime”

“Eine repräsentative Studie des UEM hat gezeigt, dass der Islam und Muslime in den großen deutschen Medien – Presse wie auch Fernsehen, lokal wie auch national ausgerichtet – nach wie vor insbesondere in negativen Themenkontexten in Erscheinung treten.” (Seite 11.)

Der altbekannte, unredliche Trick, Islam und Muslime zu sagen, Islam und Muslime wie beiläufig zu einem unlösbaren Ganzen zu verschmelzen, soll einerseits jeden Islamkritiker in die Nähe eines Muslimhassers rücken, eines Menschen, der den Muslimen den Zugang zu den allgemeinen Menschenrechte (AEMR, 10. Dezember 1948) verweigern will. In der Presse tatsachennah über den Islam zu berichten würde bedeuten, die Menschenfeindlichkeit und insbesondere Frauenfeindlichkeit in Koran und Sunna und im islamischen Recht anzusprechen. In einem Atemzug Islam und Muslime zu sagen, trägt zusätzlich leider dazu bei, die eben gerade nicht als Sonderbürger, als Spezies, als Sorte Mensch misszuverstehenden Muslime in den Kerker des Schariagehorsams einzusperren.

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“Der deutsche Staat hat mit der Einrichtung der Deutschen Islam Konferenz 2006 zwar einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung des Islams und der Muslime unternommen.” (Seite 12.)

Anerkennung des Islams würde bedeuten Pflicht zum Hidschab, halbes Erbe für die Tochter im Vergleich zum Sohn, Erlaubnis von Polygynie, Kinderheirat und Kinderehe, Anspruch auf Errichtung einer islamischen Gerichtsbarkeit.

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“Zudem schlagen sich in manchen Bereichen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit religiös konnotierter Kleidung (Kopftuch), Vorverständnisse nieder, die zu sachlich nicht hinreichend begründbaren Einschränkungen der Teilhabe an öffentlichen Ämtern führen. Ferner besteht in weiten Teilen der Bevölkerung ein erkennbarer Bedarf an Information über die Bedeutung der Religionsfreiheit als Grundrecht auch für Minderheiten. Die öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen wies teilweise deutliche Zeichen von Muslimfeindlichkeit wie auch Antisemitismus auf.” (Seite 13.)

Im Islam gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab, ab dem Alter von achteinhalb Jahren, neun Mondjahren hat die Muslima ihren gesamten Körper mindestens bis auf Hände und Gesicht mit blickdichtem, jede Körpersilhouette verbergenden Tuch abzudecken. Ein Lehrerinnenkopftuch ist nachteilig für die Entwicklung der Mädchen und Jungen, ein Richterinnenkopftuch kann vermuten lassen, dass der Trägerin eine Treue zur Verfassung und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht so wichtig ist.

Eine öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen hat es 2012 nicht gegeben und wird bis heute nicht gewagt. Eine Debatte, die endlich ehrlich von male genital mutilation (MGM), männlicher Genitalverstümmelung reden müsste und welche ebenfalls die durchaus auch islamische weibliche Genitalverstümmelung unzweideutig anspricht, anprangert und zurückweist. Ob es ein Mädchen ist oder ein Junge, jedes Kind hat das Recht auf einen unversehrten Körper.

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“Obwohl diverse, innovative Projekte existieren, die insbesondere die Gemeinsamkeiten und Wechselbeziehungen zwischen Islam und ‚westlicher‘ Welt hervorheben, scheint es im Museumsbereich noch viel Raum für positive – und v. a. strukturell nachhaltige – Entwicklungen zu geben.” (Seite 15.)

Wie versehentlich wird die Welt halbiert in Islamwelt und Nichtislamwelt, eine Spaltung beinahe wie zwischen Dar al-Islam und Dar al-Harb. Zur Entrechtung und Entwürdigung des Nichtmuslims und der muslimischen Frau in Scharia und Fiqh wird geschwiegen.

Die mühsam erkämpften Standards kultureller Moderne wie Freiheit der Wissenschaft von religiösen Denkverboten und Redeverboten, wie Gleichberechtigung von Mann und Frau oder wie Recht auf Austritt aus einer Religion verdampfen im Gerede über morgenländisch-abendländische Kulturexporte bzw. Kulturimporte, im Geplapper von Islam und westlicher Welt.

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“Der UEM empfiehlt der Kultusministerkonferenz eine fächerübergreifende Überarbeitung der Lehrpläne und Schulbücher, um darin enthaltene muslimfeindliche Inhalte zu streichen und eine kritische Auseinandersetzung mit muslimfeindlichen Positionen und Narrativen zu gewährleisten. Dafür sollten im Rahmen der Bund Länder Kommission entsprechende Richtlinien erarbeitet werden, die auf Länderebene Verbindlichkeit bei der Auseinandersetzung mit Muslimfeindlichkeit im schulischen Kontext schaffen.” (Seite 17.)

Man verhindere, dass Deutschlands Schulbücher auf Kosten der universellen Menschenrechte schariakonform zensiert werden.

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“Für den Museumsbereich empfiehlt der UEM ebenfalls gezielte Öffnungsprozesse hinsichtlich der Darstellung des Islams und muslimischen Lebens, um verbreitete Stereotype in islambezogenen Kunst- und Kulturausstellungen zu vermeiden.” (Seite 18.)

Die museumspädagogische Darstellung einer echt islamischen Auspeitschung, Köpfung oder Steinigung soll vermieden werden, damit der Islam nicht in ein schlechtes Licht gerückt wird?

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“… eine Reihe dschihadistisch motivierter Versuche, eine buchstabentreue, ahistorische Lesart des Korans und der Scharia gegenüber dem Menschenrecht auf freie Rede gewaltvoll durchzusetzen. Mit Blick auf die Berichterstattung lässt sich auch hier der Topos des Islams als gewaltbereiter und archaischer Religion wiederfinden. So titelte der FOCUS „Das hat nichts mit dem Islam zu tun – Doch! Warum Muslime ihre Religion jetzt erneuern müssen – und wie die Freiheit zu verteidigen ist“ (4/2015) und disqualifiziert damit auf pauschale Weise Differenzierungsversuche, die auf politische bzw. ideologische Motive dschihadistischer Ableger verweisen, statt den Islam als Ganzes zu beschuldigen.” (Seiten 91-92.)

Im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber.

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“Die Haltung der demokratischen Parteien im Vergleich”

“Die Vergleichbarkeit der Positionierungen der Bundestagsparteien zu Islamthemen wird hier anhand einiger weniger Themen erreicht, zu denen die Verlautbarungen der Parteien aus den vergangenen 20 Jahren erfasst werden konnten: die Debatte um ein Kopftuchverbot für verbeamtete muslimische Lehrerinnen, die Einrichtung von Gebetsräumen für das rituelle Gebet, die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts, die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten und der Moschee- und Minarettbau.

Im Unterschied zu diesen Themen wurde die Debatte um die Anwendung von Scharia-Normen (129) in Deutschland als nicht faktengestützte Scheindebatte initiiert. In muslimfeindlicher Weise wird dabei unterstellt, dass es ein Anliegen der muslimischen Bevölkerung sei, derartige Normen im Gegensatz zum deutschen Recht einzuführen. Tatsächlich hat die Deutsche Islam Konferenz in einem mit den muslimischen Beteiligten einvernehmlich erarbeiteten Papier (vgl. BMI 2015: 18–20, bei Dreß 2022: 17–18) zutreffend festgestellt, dass die Anwendung von Scharia-Normen nur im Rahmen des geltenden deutschen Rechts in Betracht kommt. Weitergehende, dem zuwiderlaufende Bestrebungen sind selbstverständlich abzulehnen und Gegenstand der Arbeit der Sicherheitsbehörden.” (Seite 280.)

Die nicht menschengemachte Scharia gilt überall und bis zum Tag der Auferstehung oder kurz vorher. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits.

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“Die umfangreichste Analyse der Islampolitik des BMI stammt von Prof. Dr. Werner Schiffauer, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Rats für Migration, der die vier BMI-Abteilungen Sicherheit (v. a. Verfassungsschutz), Migration, Deutsche Islam Konferenz (DIK) und die Forschungsstelle des BAMF untersucht (der UEM ist noch nicht Teil seiner Analyse). Kern seiner Expertise ist die Feststellung, dass im BMI ein Deutungskampf zwischen einer dominanten Sicherheits- und Verdachtspolitik auf der einen Seite und, seit Gründung der DIK 2006, einer eher zweitrangigen Dialogpolitik auf der anderen Seite herrscht. Konkret kritisiert er, dass in den Verfassungsschutzberichten des Bundes immer wieder ca. 30.000 Mitglieder islamistischer Organisationen auftauchen. Diese Organisationen stehen unter Beobachtung, weil sie als verfassungsfeindlich gelten, obwohl sie sich offiziell zur deutschen Verfassung bekennen (v. a. Millî Görüş, IGMG, IGD, DMG). Zwar räumt der Autor ein, dass die Organisationen sich zugleich auf die islamische Scharia beziehen, weist aber darauf hin, dass sie dennoch legal sind, …” (Seite 226.)

Weder den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten, noch die nach Scharia und Fiqh erfolgenden, Musliminnen und Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetze und Urteile werden von Werner Schiffauer kritisiert.

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Afghanistan (bis 2021).

The Constitution of the Islamic Republic of Afghanistan (2004). Article 1 Afghanistan shall be an Islamic Republic, … Article 2 The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan. … Article 3 No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan.

diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/The_Constitution_of_the_Islamic_Republic_of_Afghanistan.pdf

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Article 3 Law and Religion. In Afghanistan, no law can be contrary to the beliefs and provisions of the sacred religion of Islam.

ilo.org/dyn/natlex/docs/ELECTRONIC/66413/136339/F-1123586512/AFG66413 ENG.pdf

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Malediven.

The Constitution of Maldives (2008). 2. The Maldives is a sovereign, independent, democratic Republic based on the principles of Islam … 19. A citizen is free to engage in any conduct or activity that is not expressly prohibited by Islamic Sharia or by law.

storage.googleapis.com/presidency.gov.mv/Documents/ConstitutionOfMaldives.pdf

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Somalia. Article 2. State and Religion (1) Islam is the religion of the State. (2) No religion other than Islam can be propagated in the country. (3) No law which is not compliant with the general principles and objectives of Sharia can beenacted. (Somalia, Provisional Constitution, adopted 01.08.2012.)

web.archive.org/web/20130124010543/http://www.somaliweyn.com/pages/news/Aug_12/Somalia_Constitution_English_FOR_WEB.pdf

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Ägypten.

Egypt (2014) … We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, … Article (1) … Egypt is part of the Islamic world … Article (2) Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation. Article (7) Al-Azhar is an independent Islamic scientific institution, with exclusive competence over its ownaffairs. It is the main reference for religious sciences and Islamic affairs. It is responsible forcalling to Islam, as well as, disseminating religious sciences …

ohchr.org/sites/default/files/lib-docs/HRBodies/UPR/Documents/Session20/EG/A.HRC.WG.6.20.EGY_1_Egypt_Annex_4_Constitution_E.pdf

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Religiöse Vorschriften fallen danach grundsätzlich in den Anwendungsbereich der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit (vgl. Rohe 2022a: 343–354). Ausländische Rechtsnormen können nur im Bereich internationaler Privatrechtsbeziehungen Anwendung finden; es ist das deutsche Recht selbst, das die Anwendung solcher Vorschriften bei größerer Sachnähe vorsieht, und nur sofern sie nicht im Anwendungsergebnis grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen (dem Ordre Public) widersprechen. Zudem können Scharia-Normen bei der privaten Rechtsgestaltung im sogenannten dispositiven Sachrecht (vor allem dem Vertragsrecht einschließlich von Eheverträgen sowie dem Erbrecht) Eingang finden, in den allgemeinen Grenzen der Gesetze und der guten Sitten (§§ 134, 138 BGB) (vgl. Rohe 2022a: 373–379). Wenn also dennoch wiederholt in der religionspolitischen Debatte ausgeführt wird, man wolle das deutsche Recht verteidigen und deshalb keine Scharia-Normen eingeführt wissen, so werden damit Forderungen zurückgewiesen, die von muslimischer Seite jenseits einzelner Extremisten gar nicht erhoben werden. Derlei undifferenziert geführte Scheindebatten sind als muslimfeindlich einzustufen, soweit sie ein Bedrohungsszenario ohne Faktengrundlage konstruieren. Es ist unbedingt erforderlich, derartige Themen nicht in populistischer Weise zu instrumentalisieren, sondern Diskussionen nur auf zutreffender Faktengrundlage zu führen.

Es wird deutlich, dass die CDU/CSU-Fraktion zu den einzelnen Themen zwischen einer islampolitisch skeptischen Haltung und einer Unterstützung der genannten Anliegen changiert: Sie nimmt eine skeptische Haltung gegenüber der Frage der Kopfbedeckung für muslimische Lehrerinnen, der Einrichtung öffentlicher Räume für das rituelle Gebet an Schulen und der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts ein. Dieser wird allerdings prinzipiell befürwortet; die Diskussion dreht sich eher um die Frage, wer zur Erteilung des Unterrichts berechtigt ist. Skepsis besteht hier vor allem in Bezug auf die Zugehörigkeit der für den Religionsunterricht berechtigten Lehrkräfte zu bestimmten islamischen Organisationen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt prinzipiell die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten. Diese Haltung ist allerdings eher integrationspolitisch motiviert und entspringt weniger der Befürwortung einer Gleichberechtigung der Religionen.”

(129) Das Normensystem der Scharia umfasst nicht nur Öffentliches, Straf- und Zivilrecht, sondern etwa auch Speise-, Kleidungs- sowie Ritualvorschriften, welche die Ausübung der Religion regeln. Das Scharia-Recht ist kein kodifiziertes Gesetzbuch, sondern eine Sammlung von Vorschriften, Verboten, Werten und Normen sowie von den Quellen und Methoden der Normeninterpretation, die durch Rechtsgelehrte bis heute unterschiedlich interpretiert und von Land zu Land – im Bereich von Rechtsvorschriften heute als staatliches Recht – unterschiedlich angewandt werden.” (Seiten 279-280.)

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In the sharia as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God (…) Hence, this Islamic covenant, the sharia, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azali) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abad) into the future.The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable. The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada.

(European View December 2007, Volume 6, Issue 1, pp 41-48. The challenge of a single Muslim authority in Europe. Mustafa Cerić.)

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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“Die Linke beurteilt das Kopftuchverbot und den islamischen Religionsunterricht prinzipiell skeptisch; den Religionsunterricht möchte sie allenfalls unter dem Aspekt der Gleichberechtigung der Religionen befürworten. Eine offen-optimistische Haltung vertritt sie in Bezug auf Gebetsräume, den Moscheebau und die Etablierung Islamisch-Theologischer Fakultäten.

Die Mehrheit der parteipolitischen Stellungnahmen in Debattenbeiträgen wie Parteiprogrammen sind als offen-optimistisch zu betrachten, auch wenn in der Religionspolitik weiterhin etliche offene Rechtsfragen und Leerstellen in der politischen Umsetzung bestehen, so etwa bei der Institutionalisierung des muslimischen Lebens im Rahmen der kollektiven Freiheit, z. B. bei der Einführung des Religionsunterrichts oder bei der neutralen Anwendung des Rechts im Zusammenhang mit Moscheebauten. Eine grundsätzlich bejahende Haltung zu Vielfalt und dem Wunsch nach Gleichbehandlung aller Religionen ist erkennbar und überwiegt heute.”

Eine Religion, die ihre Frauen im Diesseits rechtlich herabstuft, ihre Religionsabtrünnigen für eigentlich tötenswert erachtet und die jede andere Religion als sittlich minderwertig und verachtenswert einstuft und deren Angehörige als im Jenseits für das Höllenfeuer bestimmt, kann nicht auf Gleichbehandlung bestehen.

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Auswahl aus dem Literaturverzeichnis, hier chronologisch geordnet.

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Edward Said (1979): Orientalism. New York: Vintage.

Nancy Fraser (1994): Rethinking the Public Sphere: A Contribution to the Critique of Actually Existing Democracy. In: Craig Calhoun (Hrsg.): Habermas and the Public Sphere. Cambridge et al.: MIT Press. S. 109–142.

Heiner Bielefeldt (2003): Muslime im säkularen Rechtsstaat. Integrationschancen durch Religionsfreiheit. Bielefeld: transcript.

Sabine Schiffer (2005): Die Darstellung des Islam in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen. Eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Würzburg: Ergon.

Stefan Muckel, Reiner Tillmanns (2008): Die religionsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Islam. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates. Berlin: Duncker & Humblot. S. 234–272.

Abdullahi Ahmed an-Na’im, (2009): Scharia und säkularer Staat im Nahen Osten und Europa. In: EUME Forum Transregionale Studien (Hrsg.): Carl Heinrich Becker Lecture der Fritz Thyssen Stiftung. Berlin: Wissenschaftskolleg zu Berlin. Online abrufbar: perspectivia.net/servlets/MCRFileNodeServlet/ploneimport_derivate_00011742/Carl-Heinz-Becker-Lecture_3-2009.pdf [07.02.2023].

Iman Attia (2009): Die „westliche Kultur“ und ihr Anderes. Zur Dekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus. Bielefeld: transcript.

Thorsten Gerald Schneiders (Hrsg.) (2009): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Deutsche Islam Konferenz (2010): Drei Jahre Deutsche Islam Konferenz (DIK) 2006–2009. Muslime in Deutschland – deutsche Muslime. Berlin: BMI. Online abrufbar: bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/dik/bilanz.html [03.05.2023].

Yasemin Karakaşoğlu (2010): Islam als Störfaktor in der Schule. Anmerkungen zum pädagogischen Umgang mit orthodoxen Positionen und Alltagskonflikten. In: Thorsten G. Schneiders (Hrsg.): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 289–304.

Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung (2011) (Unter Mitarbeit von Susanne Kröhnert-Othman, Melanie Kamp, Constantin Wagner.): Keine Chance auf Zugehörigkeit? Schulbücher europäischer Länder halten Islam und modernes Europa getrennt. Ergebnisse einer Studie des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung zu aktuellen Darstellungen von Islam und Muslimen in Schulbüchern europäischer Länder. Online abrufbar: repository.gei.de/handle/11428/172 [25.04.2023].

Riem Spielhaus (2011): Wer ist hier Muslim? Die Entwicklung eines islamischen Bewusstseins in Deutschland zwischen Selbstidentifikation und Fremdzuschreibung. Würzburg: Ergon Verlag.

Riem Spielhaus (2013): Vom Migranten zum Muslim und wieder zurück – Die Vermengung von Integrations- und Islamthemen in Medien, Politik und Forschung. In: Dirk Halm, Hendrik Meyer (Hrsg.): Islam und die deutsche Gesellschaft. Wiesbaden: Springer VS. S. 169–194.

Mathias Rohe, (2014): Scharia und deutsches Recht. In: Mathias Rohe, Havva Engin, Mouhanad Khorchide, Ömer Özsoy, Hansjörg Schmid (Hrsg.): Handbuch Christentum und Islam in Deutschland. 2 Bände. Freiburg i. Br.: Herder. S. 272–303.

BMI (2015): Gemeinsame Werte als Grundlage des Zusammenlebens. Standpunkte der Deutschen Islam Konferenz. Berlin. Online abrufbar: deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/broschuere-gemeinsame-werte.pdf?__blob=publicationFile&v=6 [31.03.2022].

Mathias Rohe, Mahmoud Jaraba (2015): Paralleljustiz: Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Berlin. Online abrufbar: digital.zlb.de/viewer/meta-data/16053259/1/ [16.02.2023].

Mathias Rohe (2016): Islamisches Familienrecht in Deutschland im Wandel. In: Irene Schneider, Thoralf Hanstein (Hrsg.): Beiträge zum Islamischen Recht XI. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang. S. 71–88.

[ Europarat, Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) ] Venice Commission (2016): Rule of Law Checklist. Adopted by the Venice Commission at its 106th Plenary Session (Venice, 11–12 March 2016). Study No. 711/2013. Straßburg. Online abrufbar: venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2016)007-e [02.02.2023].

Mathias Rohe (2017): Gutachten für das hessische Kultusministerium zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Kooperation mit DİTİB Landesverband Hessen e. V. nach Art. 7 Abs. 3 GG. Erlangen.

Lamya Kaddor, Aylin Karabulut, Nicolle Pfaff (2018): „… man denkt immer sofort an Islamismus“ – Islamfeindlichkeit im Jugendalter. Hrsg. v. d. Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften. Online abrufbar: stiftung-mercator.de/content/uploads/2020/12/UDE_Islamfeindlichkeit_im_Jugendalter.pdf [26.06.2022]

Nina Mühe (2019): Muslimische Religiosität als Stigma – Wie muslimische Schüler und Schülerinnen mit Stigmatisierung an den Schulen umgehen. In: Wassilis Kassis, Bülent Uçar (Hrsg.): Antimuslimischer Rassismus und Islamfeindlichkeit. Göttingen: Universitätsverlag Osnabrück. S. 197–208.

Deutscher Bundestag (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 19/26839), veröffentlicht am 19. Februar 2021. Online abrufbar: dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926839.pdf [01.02.2023].

Norbert Müller (2021): Das Verhältnis zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften. Der Hamburger Staatsvertrag aus Praxisperspektive. AIWG-Expertise. Frankfurt a. M.: Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft. Online abrufbar: aiwg.de/wp-content/uploads/2021/08/AIWG_Expertise-Staatsvertrag_Screen.pdf [02.02.2023].

Mathias Rohe (2022a): Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart. 4. Aufl. München: C.H. Beck.

Mathias Rohe (2022b): Islamisches Familienrecht in Deutschland. Familienkonflikte und Paralleljustiz. In: Irene Schneider, Hatem Elliesie, Silvia Tellenbach (Hrsg.): Migration und Heimatrecht. Herausforderungen muslimisch geprägter Zuwanderung nach Deutschland. Wiesbaden: Harrassowitz. S. 45–61.

Jan Düsterhöft, Riem Spielhaus, Radwa Shalaby (2023): Schulbücher und Muslimfeindlichkeit: Zur Darstellung von Musliminnen und Muslimen in aktuellen deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. Braunschweig: Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung. (Studie im Auftrag des UEM.)

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Im freiheitlichen Staat darf jeder nicht glauben oder an einen Gott glauben und an ein Leben nach dem Tod oder an einen Engel.

Der Abschlussbericht, Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz (2023), verleugnet den islamisch gebotenen Aufruf zur Durchsetzung einer radikal intoleranten Gesetzlichkeit (Scharia) und Gesellschaftsform (Hakimiyyat Allah, the sovereignty of God). Die zur Menschensorte herabgesunkenen Nichtmuslime hingegen dürfen mithelfen, andere Nichtmuslime auf Muslimfeindlichkeit zu belauern.

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When we take this broad meaning of the word ‚defense‘, we understand the true character of Islam, and that it is a universal proclamation of the freedom of man from servitude to other men, the establishment of the sovereignty of God and His Lordship throughout the world, the end of man’s arrogance and selfishness, and the implementation of the rule of the Divine Sharia in human affairs. … Islam is a Divinely-ordained way of life … Islam came into this world to establish God’s rule on God’s earth …. (Milestones. Sayyid Qutb, 1964.)

holybooks.com/wp-content/uploads/Milestones.pdf

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Nicht der jedenfalls säkulare, die freiheitliche Demokratie bejahende Muslim, sondern der Islam ist für die allgemeinen Menschenrechte und den deutschen Staat das Problem.

Über Muslimfeindlichkeit reden, um über den Islam zu schweigen?

Jacques Auvergne

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Iran: Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“

August 24, 2023

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حجاب و عفاف

ḥiǧāb wa ʿafāf

hijab and chastity

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Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung

Im Juli 2023 wird bekannt, dass die Justiz- und Rechtskommission des Parlaments der Islamischen Republik Iran den Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“ (حجاب و عفاف ḥeǧāb va ʿefāf) gebilligt und veröffentlicht hat. Dieser Gesetzentwurf, zunächst von der Justiz ausgearbeitet und der Regierung vorgelegt, ist nun überarbeitet und im Justizausschuss des Parlaments unter dem Titel „Gesetzentwurf zur Unterstützung der Familie durch Förderung der Kultur der Keuschheit und des Hidschab“ (لایحه حمایت از خانواده با ترویج فرهنگ عفاف و حجاب) erneut veröffentlicht worden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf enthält 70 Artikel, die deutlich strenger sind als die Originalfassung. Um ein Gesetz zu werden, muss dieser Gesetzentwurf vom gesamten Parlament, dem Madschlis (مجلس maǧlis, anglis. majlis) genehmigt und vom Wächterrat (شورای نگهبان Šūrā-ye Negahban, Guardian Council) genehmigt werden. Angesichts der Kontrollmacht, die die Befürworter der islamischen Hidschab-Pflicht über diese Institutionen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie durch beide Institutionen genehmigt wird.

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(Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 15. Dezember 2022 · A/RES/77/228 · Die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran · „Die Generalversammlung ( …) bekundet ihre ernste Besorgnis darüber, dass die Durchsetzung des Hidschab- und Keuschheitsgesetzes und seine gewaltsame Umsetzung durch die iranische Sittenpolizei die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit, grundlegend untergräbt, und fordert die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, die Anwendung übermäßiger Gewalt bis hin zu tödlicher Gewalt bei der Durchsetzung jeder Politik, die den Menschenrechten von Frauen und Mädchen zuwiderläuft, sowie die Anwendung von Gewalt und die Anwendung zum Tode führender Gewalt gegen friedlich Demonstrierende, darunter Frauen und Kinder, etwa nach der willkürlichen Verhaftung von Mahsa Amini und ihrem späteren Tod in Haft, einzustellen …“ un.org/depts/german/gv-77/ar77228.pdf.)

(Der Wächterrat, eigentlich Rat der Wächter des Grundgesetzes (شورای نگهبان قانون اساسی, Šūrā-ye Negahbān-e Qānūn-e Asāsī) ist Teil der Regierung und hat, neben dem Obersten Führer, die höchste (irdische, Anmerkung) Herrschergewalt im islamischen System des Iran (nur Gott stehe darüber). Er besteht aus zwölf Männern. Rahbar bedeutet Führer, und auf den Titel Oberster Führer (maqām-e rahbarī, Führende Institution) oder Führer der Islamischen Revolution (Rahbar-e Enqelāb-e Eslāmī) hört seit 1989 der 1939 geborene Ali Chamenei.)

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Für die Weigerung, den Hidschab zu tragen oder bei Widerstand gegen Vollzugsbeamte sieht der abgeänderte Gesetzentwurf höhere Strafen vor. Eine Vielzahl von Institutionen, Organisationen und Ministerien sind in gemäß der ersten vier Kapitel des überarbeiteten Gesetzentwurfs dazu bestimmt, die Einhaltung der Schleierpflicht durchzusetzen. Laut Gesetz müssen diese Institutionen neue Gesetze oder Verordnungen finden und formulieren, um die Einhaltung des Hidschab in ihrem Exekutivbereich sicherzustellen. Darüber hinaus sollten Irans Kulturinstitutionen den Hidschab auf verschiedene Weise unterstützen und fördern. Der Gesetzentwurf betont auch die Geschlechtertrennung im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und in den sozialen Diensten.

Frauen, die sich weigern, den Hidschab zu tragen, drohen schwere Strafen, darunter eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 36 Millionen Toman. Weitere im fünften Kapitel dieses Gesetzentwurfs erwähnte Strafen sind beispielsweise Geldstrafen, die Beschlagnahmung von Reisepässen oder Reiseverbote.

Der Islam regelt jeden Bereich des Lebens und findet, islamisch konsequent, für den einzelnen Menschen die schlussendliche Bestätigung und letztgültige Beurteilung erst nach dem Tod, entweder als glückseliger, endloser Lohn oder als schrecklich schmerzhafte Strafe ohne Ende. Insofern ist auch der Hidschab keine Kleinigkeit. Als muslimischer Ehemann oder Vater oder als dem Islam verpflichtetes Staatsoberhaupt auf Erden die islamische Kleidung, insbesondere die Frauenkleidung, nicht durchzusetzen, als Mädchen oder ab der Pubertät oder als Frau den Hidschab nicht zu tragen, hieße seinen Platz in ewiger Nähe zu Allah zu verspielen.

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Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

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(Der Basidsch-e Mostazafin (بسيج مستضعفين, Basīǧ-e Mostażʿafīn „[Organisation zur] Mobilisierung der Unterdrückten“), kurz auch der Basidsch, anglisiert the Basij ist eine als inoffizielle Hilfspolizei eingesetzte paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Die Angehörigen dieser Miliz bzw. Milizen (Basidschmilizen) werden Basidschi genannt und dienen dem islamischen Regime zur Unterdrückung echter oder vermeintlicher Opposition. Untereinheiten wie der Frauenbasidsch oder der Professorenbasidsch erzeugen in ihren Bereichen die seitens der islamischen Obrigkeit gewünschte Atmosphäre der Angst, damit Regimekritiker nur ja nicht wagen, ihre Meinung zu äußern. Bei den Protesten seit September 2022 sind auch Basidschi an der Tötung und Misshandlung von Demonstranten beteiligt. Am 26. November 1979 durch einen Erlass von Ruhollah Chomeini gegründet, ist der Basidsch organisatorisch eine Abteilung der Iranischen Revolutionsgarde.)

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(Der Basidsch-e Mostazafin (بسيج مستضعفين, Basīǧ-e Mostażʿafīn „[Organisation zur] Mobilisierung der Unterdrückten“), kurz auch der Basidsch, anglisiert the Basij ist eine als inoffizielle Hilfspolizei eingesetzte paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Die Angehörigen dieser Miliz bzw. Milizen (Basidschmilizen) werden Basidschi genannt und dienen dem islamischen Regime zur Unterdrückung echter oder vermeintlicher Opposition. Untereinheiten wie der Frauenbasidsch oder der Professorenbasidsch erzeugen in ihren Bereichen die seitens der islamischen Obrigkeit gewünschte Atmosphäre der Angst, damit Regimekritiker nur ja nicht wagen, ihre Meinung zu äußern. Bei den Protesten seit September 2022 sind auch Basidschi an der Tötung und Misshandlung von Demonstranten beteiligt. Am 26. November 1979 durch einen Erlass von Ruhollah Chomeini gegründet, ist der Basidsch organisatorisch eine Abteilung der Iranischen Revolutionsgarde.)

(Die Islamische Revolutionsgarde ist die Armee der Wächter der Islamischen Revolution (سپاه پاسداران انقلاب اسلامی Sepāh-e Pāsdārān-e Enqelāb-e Eslāmī, kurz auch Sepāh oder Pasdaran), informell Revolutionsgarde (الحرس الثوري, al-ḥaras aṯ-ṯawrī), englisch Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC), auch Revolutionswächter, bildet zusammen mit der regulären Armee (Artesch) die Streitkräfte des Iran und gilt vielen als wichtigste und mächtigste Institution der Islamischen Republik Iran. Die Garde verfügt über ein eigenes Heer, eine eigene Marine und Luftstreitkraft sowie über einen eigenen Geheimdienst.)

(„Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani has been the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil (also known as the Office or Headquarters for the Promotion of Virtue and Prevention of Vice) since 25 August 2021. The Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil is a government institution which is responsible for determining and enforcing excessively strict behavioural models in society. In 2022, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil was instrumental in setting new and stricter morality codes for women that are in clear violation of their human rights. Additionally, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil plays a central role in setting up the monitoring and often brutal sanctioning of women and men who do not respect these codes. These strict codes are subsequently brutally enforced by the EU-listed Law Enforcement Forces of the Islamic Republic of Iran (LEF) (and specifically its Morality Police). As the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil, Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani is therefore responsible for serious human rights violations in Iran.“ 23.01.2023 · Official Journal of the European Union · L 20 I/23 · COUNCIL IMPLEMENTING DECISION (CFSP) 2023/153 · of 23 January 2023 · eur-lex.europa.eu legal-content 32023D0153.)

(Amr Be Ma’rouf va Nahi Ya Mankar, Enjoining Right and Forbidding Evil). Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (arabischالأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar) ist ein islamischer Grundsatz koranischen Ursprungs, der die Durchsetzung der islamischen Gesetzlichkeit und Verhaltensvorschrift beschreibt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt im islamischen Recht als Pflicht der muslimischen Gläubigen und ist heutzutage in einigen Ländern auch von staatlicher Seite institutionalisiert, zum Beispiel in Saudi-Arabien in Form des Komitees für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (Haiʾat al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar). Gemäß der islamischen Staatslehre heißt das Prinzip und Amt, das für die gegebenenfalls gewaltsame Umsetzung dieses Grundsatzes zuständig ist, Hisba (ḥisba), der Amtsträger Muhtasib (muḥtasib). In den internationalen Medien werden Organisationen und Gruppen, die sich dieser Aufgabe widmen, meist Islamische Religionspolizei genannt.)

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In den letzten Wochen, ungefähr 300 Tage nach dem Tod von Mahsa Amini im Internierungslager der Moralpolizei (Gescht Irschad, Mandatory Hijab Police) und dem Beginn der größten öffentlichen Proteste seit der Islamischen Revolution (auch Revolution 57 (Enghelāb-e Pandschah o Haft) genannt, nach dem Revolutionsjahr 1357, also 1979 der gewöhnlichen Zeitrechnung), sind die Irschad-Streifenwagen wieder auf die Straße zurückgekehrt.

Im Juli 2023 kündigte Saeed Montazeral-Mahdi, der Sprecher des Polizeikommandos (FARAJA), die Einrichtung von Auto- und Fußpatrouillen an, alle zu erwischen, die sich außerhalb der, selbstredend schariakonformen, Norm kleiden. Als Grund für die Einrichtung dieser Patrouillen nannte Montazer al-Mahdi „Forderungen aus der Bevölkerung und Wünsche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen“ sowie „den Wunsch des Präsidenten und der Justiz“, brim Ziel, „die öffentliche Sicherheit zu erweitern und das Fundament der Familien zu stärken“.

In den sozialen Netzwerken im Juli 2023 veröffentlichte Bilder zeigen Irschad-Streifenwagen auf den Straßen Teherans sowie zahlreiche Videos bzw. Berichte über die zunehmende Zahl von Mitarbeitern der Organisation Amran Be Ma’ruf auf den Straßen Teherans sowie das Verhängen von Bußen („Tazker“) gegen an Frauen, die den obligatorischen Hidschab nicht getragen haben.

Am 22. Juni dieses Jahres gab die Nachrichtenagentur Meezan, die der Justiz der Islamischen Republik Iran angeschlossen ist, bekannt, dass die Film- und Fernsehschauspielerinnen Azadeh Samadi (آزاده صمدی) und Leila Blokat (لیلا بلوکات) wegen „Ablegen des Hidschab“ vor Gericht geladen wurden.

All dies geschieht, nachdem mit Beginn der Proteste unter dem Ruf und Aufruf „Frauen, Leben, Freiheit“ (زن، زندگی، آزادی kurdisch: Jin, Jîyan, Azadî) auch viele iranische Schauspielerinnen ihren Hidschab abgelegt hatten, um ihre Solidarität mit den Demonstranten zu zeigen.

Man verurteile die Unterdrückung der individuellen Freiheiten im Iran, insbesondere der Freiheiten der Frauen, und fordere jede Regierung, also auch die iranische auf, die Grundrechte der Menschen, einschließlich ihrer Kleidungs- und Lebensstilfreiheit zu respektieren. Einerseits muss die Führung im Iran weg.

Andererseits lässt sich nicht sagen, dass das Regime der Ayatollahs seine Religion falsch verstanden hätte. Im Diesseits wie im Jenseits wird dir Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung zuteil.

Die von uns für zutiefst menschlich und für allgemeingültig gehaltene Freiheit, sich insbesondere als Frau die gewünschte Kleidung selbst auszuwählen, ist mit der wesensgemäß intoleranten, totalitären und frauenfeindlichen Scharia nicht vereinbar, die daher nicht zur Verhaltensvorschrift werden darf und schon gar nicht zum Gesetz eines Landes.

Jacques Auvergne

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Prinzip Hidschab

Oktober 5, 2022

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حجاب
ḥiǧāb

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Prinzip Hidschab

Seit 1979 ist der Iran Islamrepublik sprich Islamdiktatur. In der gemäß Himmelsbefehl irdisch zu verwirklichenden, auf den Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) ausgerichteten islamischen Gesellschaft ist ein freies, ein selbstbestimmtes Leben für niemanden vorgesehen, am allerwenigsten für jenen weiblichen Besitz des Vaters oder Ehemannes, für die dem Schariarecht ausgesetzte muslimische Frau. Vater, Bruder und später der Ehemann haben die Funktion des Sittenwächters über die Muslima, beispielsweise könnte eine Braut ohne Zustimmung ihres Wali (männlicher Vormund, hier Heiratsvormund) nicht heiraten. Generell ist der Mahram der männliche Aufpasser, unterstützt durch die anderen Männer der Großfamilie, die allesamt genau kontrollieren, mit wem die weibliche Verwandtschaft sich trifft, ob das Mädchen oder die Frau sich außerhalb des Hauses sittsam genug verhält. Gibt es keinen Ehemann, bestimmen sie, ob sie das Haus verlassen darf.

Es geht um den Iran und dessen Reislamisierung, ohne Kommentar und in Guillemets (« ») füge ich deshalb einige, inzwischen ein halbes Jahrhundert alte Worte eines schiitischen Geistlichen ein, welcher der damaligen Weltöffentlichkeit noch weitgehend unbekannt war. Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar des Jahres 1970 hörten die Islamstudenten an der traditionsreichen Lehrstätte im irakischen Nadschaf neunzehn Vorlesungen von Ruhollah Chomeini, deren Inhalte später als Hokumat-e Eslāmī zusammengefasst wurden: Der Islamische Staat (حکومت اسلامی Islamic Government). Olamā meint die Ulama oder, etwa türkisch, Ulema (علماء ʿUlamāʾ), die Islamgelehrten, Einzahl Alim oder Âlem (عَالِم ʿĀlim, vgl. Brockhaus, Leipzig 1911, „Ulemâ (arab.), in der Türkei der Stand der Rechts-und Gottesgelehrten, die Imame (Kultusdiener), Mufti (Gesetzesausleger) und Kadi (Richter) umfassend.“)

Vor 52 Jahren rief Ruhollah Chomeini seine Studenten zur rechten Lebensführung und Herrschaft.

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« Eine unislamische politische Ordnung errichten bedeutet nämlich nichts anderes als die politische Ordnung des Islams ignorieren. Dazu kommt noch, dass jede unislamische politische Ordnung eine polytheistische Ordnung ist, da ihr Herrscher der Ṭāġūt ist; und wir sind verpflichtet, die Spuren des Polytheismus in der Gesellschaft und im Leben der Muslime zu beseitigen und zu vernichten. … Die gesellschaftlichen Bedingungen unter der Herrschaft des Ṭāġūt und der polytheistischen Ordnung sind der Boden für die Verderbnis, wie Sie sehen. Das ist die „Verderbtheit auf der Erde“, die ausgerottet werden muss und deren Stifter bestraft werden müssen. »

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Nach dem Glaubensgrundsatz der Fitra (فطرة fiṭra), der islamisch verstandenen Geschöpflichkeit und dem naturhaften Ausgerichtetsein jedes Wesens hin auf Allah, ist die Frau anders nackt als der Mann. Während der Schambereich, arabisch Aura (عورة ʿawra), des Mannes ausschließlich seine Geschlechtsteile und den Bereich zwischen Bauchnabel und Knien umfasst, ist beinahe der gesamte Körper der Frau Aura, hat die Muslima im öffentlichen Raum mithin ihren gesamten Körper, (allenfalls) bis auf Gesicht und Hände, mit Textilien abzudecken. Sein Haupthaar ist Ehrenhaar, ihres hingegen Schamhaar. Der Familie einer unbotmäßig bekleideten Frau droht Ehrverlust, die Brüder haben auf ihre Schwester nicht ordentlich aufgepasst.

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« Der islamische Staat ist weder despotisch noch absolutistisch, er ist konstitutionell … in dem Sinne, dass die Regierenden … an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind, die im heiligen Koran und in der Sunna … festgelegt worden sind. Daher ist die islamische Regierung die Regierung des göttlichen Gesetzes über das Volk. »

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Schluss mit dem Gerede über das Kopftuch, im Islam gibt es kein Kopftuch. Abu Dawud (4104) überliefert einen Hadith von Aischa, der berichtet, wie Asma einmal zum Propheten kam und sie trug eine etwas durchsichtige Kleidung. Da wandte er seinen Blick ab und sprach: „Oh Asma, wenn die Frau ihre Reife erreicht hat (d. h. wenn sie ihre erste Menstruation bekommen hat), dann darf sie von ihrem Körper nur dieses und dieses zeigen (und er zeigte auf Gesicht und Hände).“

Andere Übersetzung, deutsch und englisch. Mohammed sprach:

„O Asma, sobald die Frau das Alter der Geschlechtsreife erlangt hat, sollte nichts von ihr sichtbar werden bis auf dieses und dieses.“ Und er zeigte auf Hände und Gesicht. „O Asma‘, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands.

(Englisch als 23496 bei Islam Q&A / al-Munajjid, Hadeeth about women uncovering their faces.)

Stichwort Pubertät und Islam. Das Alter der „Frau“ im Islam, ihre religiöse Reife, vgl. Taklif (تكليف), die Auferlegung der Bürde der Pflichten, ist getreu dem islamischen Vorbild der Heirat von Mohammed und Aischa auf neun Jahre festgelegt worden, neun Mondjahre sind gemeint, also achteinhalb, die „Frau“ kann ab jetzt, islamrechtlich einwandfrei, verheiratet werden und ehelichen Geschlechtsverkehr haben. Kinderheirat ist nicht nur ein islamisches Problem. Überall auf der Welt bleibt es wichtig, ein Mindestalter von 18 Jahren für die Heirat zu erhalten oder durchzusetzen.

Gesetzgeber ist letztlich nur Allah, so erläuterte es Chomeini seinen Islamstudenten, Volkssouveränität ist Krieg gegen den Schöpfer.

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« Niemand hat das Recht, Gesetze zu erlassen, und kein Gesetz außer dem göttlichen ist anwendbar. … Der islamische Staat ist ein Staat des Gesetzes. In dieser Staatsform gehört die Souveränität allein Gott. Das Gesetz ist nichts anderes als der Befehl Gottes. »

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Seit Jahrzehnten erkennbar und schier überall auf der Welt versuchen islamische Organisationen und Staaten sowie kopftuchtragende Frauen, wie beiläufig und dabei die am 10. Dezember 1948 bekundeten, mühsam errungenen Standards der allgemeinen Menschenrechte zerstörend, Frauen zu ermutigen, den von Allah befohlenen Hidschab (حجاب ḥiǧāb anglis. hijab), also die islamische Kleidung der Frau zu tragen und globale Solidarität für den Hidschab und die leider dazugehörige, Frauen und Nichtmuslime entwürdigende und entrechtende, alle Lebensbereiche umfassende (totalitäre) islamische Lebensweise und Gesellschaftsform durchzusetzen. Diese, in das Tuch des Hidschab gleichsam eingewebte Lebensweise und Gesellschaftsform ist, bei Maududi, der Nizam Islami (النظام الإسلامي an-niẓām al-Islāmī), bei Qutb die Hakimiyya (حاكمية الله ḥākimiyyatu l-Lāh), die weltweite Herrschaft Allahs.

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« Das ist ein politischer Befehl. … Das Hauptziel besteht darin, die Könige und die in ihrem Dienst stehenden Richter daran zu hindern, das Volk an sich zu ziehen, indem sie sich ihm als zur Regelung seiner Angelegenheiten geeignet präsentieren. »

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Das deutsche Grundgesetz (GG) nicht anders als die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) richtet sich zunächst an das Individuum und nicht an ein Kollektiv unter mehreren Kollektiven, das GG garantiert zunächst und vor allem die Individualrechte. Hidschab hingegen bedeutet, dass sich Frauen, minderjährige Mädchen und sogar weibliche Kinder bis ans Ende ihres Lebens bedecken müssen und aus dem für Jungen und Männer zugänglichen Raum weitgehend verdrängt werden. Damit werden die Mädchen und Frauen wesentlicher Grundrechte beraubt und eine veritable Apartheid spaltet den sich aus der Gültigkeit der AEMR (10.12.1948) ergebenden öffentlichen Raum auf, zerteilt ihn in Männer- und Frauenzonen und gibt, ausgesprochen islamisch, den Frauen halbierte Rechte. Korangemäß erbt die Frau nur die Hälfte und ihre Aussage vor Gericht gilt nur halb so viel wie die eines (muslimischen) Mannes.

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« Was soll das islamische Volk tun? An wen soll es sich im Fall von Vorkommnissen und Streitigkeiten wenden? Der Imam sagt: „Ihr müsst sehen, wer von euch unsere Ahādis überliefert, studiert hat, was uns erlaubt und verboten ist, und wer dieses Gebiet beherrscht und unsere Gesetze kennt.“ »

« Die Olamā sind berufen zu herrschen. »

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Nach islamischem Recht, anders gesagt nach Scharia und Fiqh, nach „Koran und Sunna“ sollen Frauen nicht nur ihre Haare, sondern ihren gesamten Körper ggf. bis auf Hände und Gesicht verhüllen, um die öffentliche Ordnung nicht zu stören und um sich selbst und vor allem den Männern die ewige Heimkehr ins Paradies nicht zu verspielen. Ferner sollen sich Frauen mit dem Schleier bedecken, um die Männer nicht sexuell zu erregen. Dieser ständigen großen Einschränkung für Frauen entspricht die rechtlich herabgesetzte Position der Frau in allen islamisch geprägten Gesellschaften oder Stadtvierteln.

Indirekt ist der Hidschab eine Beleidigung für jeden kultivierten Mann, der sich, nach islamischer Weltanschauung, sexuell nicht beherrschen kann, sobald er eine unverschleierte Frau auch nur erblickt. Entsprechend gilt, dass der islambewusste Mann eine schuldhaft schariawidrig, eine sich unislamisch verhaltende Frau, etwa eine islamwidrig gekleidete Frau, missachten muss. Gemäß der Scharia ist eine Unverschleierte, die durch einen Mann misshandelt oder gar vergewaltigt wird, für dieses Verbrechen selbst verantwortlich. All das ist eine gegenmoderne, letztlich 1400 Jahre alte frauenfeindliche religiöse Ideologie, die im 21. Jahrhundert keinen Platz haben sollte.

Es sollte beschämen, dass, während im Iran oder in Saudi-Arabien mutige Frauen den Hidschab, dieses frauenverachtende Kleidungsstück, wegwerfen und für ihre und jedermanns Freiheit und gegen die islamischen Gesetze, im Islam gottgegeben als die Scharia und menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf die Straße gehen, in Europa und Nordamerika etliche, vielleicht wohlstandsverwöhnte und freiheitsverwöhnte Menschen sich mit der inhumanen Bewegung für den Hidschab solidarisch erklären, manchmal angeblich, um gegen den Rassismus Position zu beziehen.

Man kann durchaus sowohl gegen den sogenannten radikalen, das bedeutet den authentischen, den echten, 1400 Jahre alten Islam als auch überhaupt gegen jede Form von Diskriminierung aktiv sein und sich gerade damit, wie geboten, für allgemeine Menschenrechte, für Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für freie Wahl der Kleidung einsetzen. Gerade um Rassismus und Rechtsradikalismus zu bekämpfen muss man, beispielsweise in Europa, die Rechte und die Menschenwürde der Frauen, ihre Kleidungsfreiheit und ihre universellen Menschenrechte verteidigen und nicht islamisches Revival, Hidschab, Frauenfeindlichkeit und Frauenversklavung billigen oder gar gutheißen. Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.

Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

Zeit, dass sich das ändert.

Jacques Auvergne

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Mahsa Amini

Oktober 2, 2022

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مهسا امینی
Mahsā Amīnī

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Mahsa Amini, auch als Zhina Amini (ژینا امینی Žīnā Amīnī) bekannt, wurde am 20. September 1999 in Saqqez geboren. Sie wurde nur 22 Jahre alt. Durch islamisch motivierte frauenfeindliche Gewalt starb Mahsa Amini am 16. September 2022 in Teheran während einer Inhaftierung. Die iranische Sittenpolizei hatte sie festgenommen, weil sie den Hidschab, die islamisch vorgeschriebene Kleidung für Frauen, in der Öffentlichkeit nicht korrekt getragen hatte. Zwei Stunden nach ihrer Festnahme wurde sie mit einem Rettungswagen von der Polizeistation in ein Krankenhaus gebracht. Nach Angaben der Polizei habe sie einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall erlitten. Im Krankenhaus lag sie drei Tage im Koma, bevor sie starb. Eine CT-Aufnahme ihres Kopfes zeigt eine Blutung, ein Hirnödem und – im Widerspruch zu den offiziellen Angaben – einen Knochenbruch.

Der Tod der 22-Jährigen im Kontext einer Regierungskampagne zur strengeren Durchsetzung islamischer Kleidungsvorschriften führte, und führt seit Tagen, zu Massenprotesten gegen staatliche Gewalt gegen Frauen und gegen die unzureichenden Frauenrechte im Iran. Die Menschen sehen Polizeigewalt als einzig plausible Erklärung für den Tod der jungen Frau.

Leben

Mahsa Amini lebte in Saqqez (سقز) in der Provinz Kurdistan und befand sich zum Zeitpunkt der Verhaftung mit ihrer Familie in Teheran, um Verwandte zu besuchen.

Einheiten der Sittenpolizei nahmen Amini am 13. September 2022 fest. Die Verhaftung fand in der Gegend der U-Bahn-Station Shahid Haqqani statt. Die Station befindet sich auf der Shahid-Straße in Teheran, wo sie sich mit ihrem Bruder Kiaresh aufhielt. Nach Angaben von Augenzeugen wurde sie in einem Polizeifahrzeug geschlagen, was die Behörden dementierten. Als ihr Bruder zu protestieren begann, wurde ihm mitgeteilt, sie würde für ein „Erziehungs-Briefing“ verhaftet und solle eine Stunde später freigelassen werden. Dazu kam es allerdings nicht; vielmehr wurde sie später mit einem Rettungswagen ins Kasra-Krankenhaus gefahren. Während die Behörden eine körperliche Misshandlung Aminis in Polizeigewahrsam bestritten und erklärten, sie habe einen Herzinfarkt und einen Hirnschlag erlitten, berichtete ihre Familie, Mahsa Amini habe keine gesundheitlichen Probleme gehabt. Einem Medienbericht zufolge hörten Aminis Bruder und andere Personen Schreie, während sie vor der Polizeiwache warteten, und Frauen, die das Gebäude verließen, hätten erklärt: „Die haben da drin jemanden umgebracht.“

Amini fiel ins Koma und starb drei Tage nach ihrer Festnahme auf der Intensivstation des Kasra-Krankenhauses in Teheran. Gemäß der halboffiziellen Nachrichtenagentur Fars geschah dies am 16. September 2022.

Reaktionen

Aus Protest gegen Aminis Tod und um Solidarität mit ihr zu zeigen, schnitten bekannte Iranerinnen, darunter die Schauspielerin Anahita Hemmati, wenige Tage nach dem Tod der jungen Frau ihre Haare ab und verbreiteten Videos und Fotos der Aktion im Internet.

Am 19. September 2022 gingen wieder tausende Menschen in Teheran auf die Straße. Auch in Aminis Heimatprovinz Kurdistan versammelten sich Menschen zu Protesten. Dabei kam es Medienberichten zufolge zu Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Nach Angaben einer kurdischen Menschenrechtsorganisation starben fünf Menschen durch Polizeischüsse. Durch die gewaltsame Niederschlagung der Proteste mittels Schusswaffen stieg die Zahl getöteter Zivilisten bis zum 23. September auf über 50 an. Am selben Tag verhafteten iranische Behörden unter anderem eine Fotojournalistin, die Proteste dokumentierte, und eine Journalistin, die über den Fall Mahsa Amini berichtet hatte.

Javaid Rehman, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, drückte sein Bedauern über das Verhalten der Islamischen Republik gegenüber Mahsa Amini aus: „Dieses Ereignis ist ein Zeichen weitverbreiteter Missachtung von Menschenrechten im Iran.“

Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Funktionsträger des Regimes im Iran. Die deutsche Bundesregierung forderte, die UNO solle Aminis Todesumstände untersuchen.

In Frankreich haben sich mehr als 50 Schauspielerinnen aus solidarischem Protest die Haare kurz geschnitten.

Im Europäischen Parlament schnitt sich die schwedische Abgeordnete Abir al-Sahlani bei einer Rede als Zeichen der Solidarität die Haare kurz.

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Keine Toleranz der Intoleranz

Oktober 21, 2021

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Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte

In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.

Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.

Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.

Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.

In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“

Reker weiter:

„Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?

Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?

Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:

„In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“

In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.

Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.

Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.

Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?

Die Freundin des bald erklingenden Muezzinrufes und amtierende Oberbürgermeisterin Reker sollte darüber nachdenken, was es für fromme muslimische Einwanderer, was es für die in einer Kölner muslimischen Familie aufwachsenden Jungen und Mädchen bedeuten kann, zu wissen oder zu erfahren, dass die Religion, beim beständigen Blick auf das jenseitige Wohlergehen oder Verdammtsein, auf Erden jeden Gegenstand, jedes Lebewesen und jede menschliche Handlung so behandelt wissen will, wie es die Fünf Beurteilungen – Al-Ahkam al-Chamsa – nun einmal vorgeben und was auch nicht erst „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, sondern die echte, letztlich 1400 Jahre Religion Islam.

Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Lebens im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das islamisch Entscheidende schlechthin, auf den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird nicht Juristin Henriette Reker sein, sondern der Schöpfer und Erhalter der Welt.

Der endgültigen Aufteilung aller Menschen in Bewohner des Gartens der Glückseligkeit und Bewohner des Höllenfeuers eingedenk, arbeitet nicht erst jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit bzw. jedes europäische klandestine Schariagericht und auch nicht erst eine offiziell errichtete Islamische Religionspolizei (Mutatawwia). Vielmehr folgt dem Grundsatz aller Hisba – Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen – bereits der große oder kleine Kölner Tugendwächter, der beispielweise einen jungen Mann ermahnt, genauer darauf aufzupassen, dass seine Schwester keine unzüchtige Kleidung trägt oder gar mit einem Jungen gesehen wird.

Statt als Oberbürgermeisterin berüchtigt praxisorientiert (5. Januar 2016, Frauen in Köln sollen zu Fremden mindestens „eine Armlänge“ Distanz halten) im Jahr 2021 zum Muezzinruf lediglich über Fragen von Schallemmission und Lautstärke („Dezibelgrenzen“) zu sinnieren, sollte sich Frau Reker fragen, ob sich im durch Muezzinrufe beschallten öffentlichen Raum der Stadt Köln der insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Frauen lastende Druck zu islamisch korrektem Verhalten erhöhen wird und ob ein ganze Straßenzüge beschallender Adhan durch selbsternannte oder bereits semiprofessionelle Kölner Sittenwächter als Freibrief verstanden werden könnte, auch in der Stadt am Rhein durch schariatreues Mobbing unislamische Lebensformen und Verhaltensweisen nach besten Kräften zu beseitigen. Ist OB Reker nicht klar, dass die Stadt Köln (7. Oktober 2021, „zweijähriges Modellprojekt“) eine Erlaubnis zum Gebetsruf nach Ablauf der zwei Jahre kaum wird zurücknehmen können?

Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

Als bewusste Verneinung der AEMR (Paris 1948) wurde 1990 durch die 45 Außenminister der Organisation of Islamic Conference (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) unterzeichnet. Der 1969 gegründeten OIC, inzwischen als Organisation of Islamic Cooperation, gehören heute 56 Mitgliedsstaaten an, von denen die meisten die Scharia als einzige Quelle oder als Hauptquelle der Gesetzgebung in der Verfassung verankert haben, ein Schariavorbehalt, der islamwidrige Paragraphen eigentlich nicht zulässt und mit dem beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit nicht zu erreichen ist.

Bereits die Präambel der CDHRI betont „die kulturelle und historische Rolle der Islamischen Weltgemeinde (Umma), die von Gott als die beste Nation [vgl. Sure 3:110] geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat“, womit Nichtmuslime, beispielsweise Juden, Christen oder Ex-Muslime, an den Rand gedrängt werden. Die folgenden Artikel werden als verbindliche Gebote Gottes verstanden, ihre Verletzung als schreckliche Sünde.

Einzelne Artikel im Vergleich

Während die AEMR in Artikel 1 alle Menschen als „frei und gleich an Würde und Rechten geboren […] mit Vernunft und Gewissen begabt“ erkennt, die einander „im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen“ sollen, heißt es in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam in Artikel 1a):

„Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Weiter heißt es, dass alle „Menschen gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung [sind]“, wobei jedoch der „wahrhafte“ – sprich der islamische – Glaube als „Garantie für das Erlangen solcher Würde“ beschrieben wird, was den Schutz der Rechte eines Menschen an dessen Einhaltung bestimmter islamischer Pflichten knüpft.

Artikel 18 der AEMR stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Demgegenüber heißt es in der CDHRI in Artikel 10: „Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“

Auch das Recht auf Leben steht gemäß Artikel 2a) der Kairoer Erklärung unter dem Vorbehalt der Scharia:

„Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

Nach Artikel 22a) hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, „soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“. Gemäß der CDHRI dient Meinungsfreiheit vor allem dazu, „im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen“, womit die Formel der Hisba auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit unter Schariavorbehalt stellt. Demgegeüber garantieren die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) in Artikel 27 II, „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Fehlende Gleichberechtigung

Nach Artikel 6a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Frau dem Mann an „Würde“ gleich, was bedeutet, sie die gleichen Rechte … nicht hat. Mann und Frau haben gemäß Artikel 5a) der Kairoer Erklärung das Recht zu heiraten und dürfen weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Nationalität daran gehindert werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Man beachte jedoch die Auslassung des Wortes Religion und vergegenwärtige sich, dass es im Islamischen Recht einer Muslima nicht erlaubt ist, einen Nichtmuslim zu heiraten.

Artikel 7b) schließlich ordnet das Erziehungsrecht der Eltern den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia“ unter.

Fehlende Trennung zwischen Staat und Islam

Auch wenn die Kairoer Erklärung zur vollen Rechtsgleichheit der Frau und zur negativen Religionsfreiheit beredt schweigt, lässt bereits dieser skizzenhaften Vergleich zwischen AEMR und CDHRI erkennen, dass jede Überordnung der Scharia eine Gleichberechtigung von Muslim und Nichtmuslim ebenso ausschließt wie eine Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Nur so viel für heute zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und als Frage an die Oberbürgermeisterin der Vielfalt: Sollen während des zweijährigen Kölner Modellprojektes Kirchenglocken und Muezzingesänge für die Integration von Menschenbild und Rechtsverständnis der CDHRI werben?

Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:

„Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“

Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.

In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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