Archive for the ‘Burka’ Category

Der Schariaverharmloser

Januar 22, 2024

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Hemmungslos schariabegeistert

Köln (2016) und das Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen, ein Islamwissenschaftler bereitet der Schariagesellschaft (Sharia Society, Ḥākimiyya li-Llāh, the sovereignty of God) den Weg.

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Mit seinem äquidistanten, sprich den Unterschied zwischen Täter und Opfer vernebelnden, das Leid anderer zulassenden, seichten Geplauder über eine Lebensführung nach Scharia und Fiqh, über den ECFR und Yusuf al-Qaradawi, über den Hidschab oder die islamisch gebotene Geschlechtertrennung auch in der Turnhalle oder im Schwimmbad, trägt der Inhaber des Lehrstuhls für Islamwissenschaft an der Universität Bamberg, Professor Dr. Patrick Franke (Zum Umgang mit islamischen Normen zu Gesundheit, Körper und Sexualität: Empfehlungen für die Gesundheitsfürsorge. Am 3. November 2016 in Köln.) dazu bei, die sogenannten muslimischen Frauen und ihre Töchter wieder in den Kerker der Schariapflichten einzusperren, dem allzu wenige von ihnen erst unlängst entkommen sind. Die vielen anderen in einer muslimischen Familie aufgewachsenen Mädchen und Frauen überall auf der Welt, etwa in Pakistan, Afghanistan, im Iran oder auf der Arabischen Halbinsel, haben den ihnen authentisch islamisch auferlegten Bereich der Entwürdigung und Entrechtung noch nie ganz verlassen, und in Bezug auch auf sie müssen wir alles tun, damit die allgemeinen Menschenrechte wahrhaftig allgemein sind, damit jedermann baldmöglich in der Freiheit der im Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordenen AEMR angelangt ist, ein bewahrenswerter Standard, der den Begriffen von Menschenwürde und Freiheit des Individuums nach dem deutschen Grundgesetz (GG) entspricht.

Der Hidschab oder seine Unterwasservariante Burkini ist nicht einfach eine Bekleidung, sondern die zu textilem Gewebe genähte Forderung auf islamgemäßes Wohlverhalten an seine Trägerin, die, um im Jenseits nur ja nicht endlos im Feuer zu brennen, auf Erden ein schariakonformes Verhalten in allen Lebenssituationen kontrollierbar an den Tag zu legen hat. Das System Hidschab erwartet Unterwerfung und Gehorsam gegenüber Vater oder Ehemann, und verlangt, auch die jetzt oder bald geborenen eigenen Kinder schariakonform zu erziehen, seit dem 10. Dezember 1948 bedeutet das, sie in Richtung einer Abkehr von der AEMR zu erziehen.

Der Hidschab ist nicht einfach ein Stück Stoff, sondern eine textilgewordene Bekundung des echt islamischen Gefängnisses weiblichen Wohlverhaltens nach Koran und Sunna, ein Gefängnis, das von dem Mädchen oder der Frau nicht schuldhaft verlassen werden darf, ohne dass sie ihre Möglichkeit des ewigen Aufenthaltes im jenseitigen glückseligen Garten verspielt.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e

Kultursensibilität in der gesundheitlichen Aufklärung – Kulturelle Unterschiede in der Kommunikation: Barrieren, Chancen, Lösungswege. Beiträge zum Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen am 3. November 2016 in Köln. Gesundheitsförderung Konkret, Band 21. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

shop.bzga.de/pdf/60649210.pdf

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Der Islam und der Nebelwurf eines Bamberger Professors

Prof. Dr. Patrick Franke (Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. BZgA, 2016) wirft Nebel, wenn er nach dem eher schüchternen Erwähnen des leider auch sehr islamischen Themas weibliche Genitalverstümmelung, chitan al-banat (ḫitān al-banāt, chitan al-inath ḫitān al-ināṯ, sunat perempuan, sunat wanita) schreibt: „… Weibliche Beschneidung im Sinne einer Klitorisvorhautreduktion wird traditionell von allen sunnitisch-islamischen Rechtsschulen befürwortet (Asmani/Abdi 2008, S. 13)“, daraufhin die Position von Muḥammad Sayyid Ṭanṭāwī zur Islamic FGM erwähnt (ohne verstanden zu haben, dass der geschmeidige Großmufti Tantawi diverse Formen der FGM einfach nicht länger als Verstümmelung (mutilation) oder Schädigung (harm) definiert wissen wollte), ohne zudem den Fiqh der selbstredend sunnitischen Schafiiten zu nennen oder auf die ihre sieben Jahre alt gewordenen Mädchen „beschneidenden“, genital verstümmelnden schiitischen Dawoodi Bohra hinzuweisen. Vgl. in den USA den Fall der wegen Genitalverstümmelung an neun, siebenjährigen, Mädchen angeklagten Ärztin Jumana Nagarwala. Dr. Nagarwala wurde zunächst wegen Verstümmelung, Verschwörung und Behinderung der Ermittlungen zusammen mit Dr. Fakhruddin Attar angeklagt, der ihr erlaubt hatte, die Islamic FGM in seiner Klinik in Livonia, Michigan, einem Vorort von Detroit, durchzuführen.

Der schariabegeisterte Patrick Franke wirft Nebel, wenn er zum Schluss kommt: „… zeigt, wie groß die Entscheidungsspielräume der Muftis bei ihrer Fatwa-Erteilung sind.“

Dass die aus islamischer Sicht vom Schöpfer gestiftete Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf Belohnung oder aber Bestrafung zielt, im Diesseits wie im Jenseits, sagt Professor Franke nicht.

Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) ist auch nicht Klitorisvorhaut, sondern Klitoris, „it means the clitoris itself“.

Edward von Roy

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Q u e l l en

Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. Patrick Franke, BZgA FORUM 2–2016.

FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung 2 – 201. Best.-Nr. 13329229. BZgA, Köln.

fachdialognetz.de/fileadmin/pfm/formUploads/files/13329229.pdf

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Islamic Law on Female Circumcision

… The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

Answering Islam

answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

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Dawoodi Bohra and Female genital mutilation (FGM)

The Dawoodi Bohra practice what they call khatna, khafd, or khafz, a practice critics consider female genital mutilation (FGM). The procedure is for the most part performed without anaesthesia by a traditional circumciser when girls reach their seventh year. Non-Bohra women who seek to marry into the community are also required to undergo it.

A qualitative study in 2018 carried out by WeSpeakOut, a group opposed to FGM, concluded that most Bohra girls experience Type I FGM, removal of the clitoral hood or clitoral glans. A gynaecologist who took part in the study examined 20 Bohra women and found that both the clitoris and clitoral hood had been cut in most cases.

[ Australia ]

[ A2 v R; Magennis v R; Vaziri v R [2018] NSWCCA 174 (10 August 2018), Court of Criminal Appeal (NSW, Australia). ]

[ The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019 ]

In Australia in 2018, the convictions of three members of the Bohra community, related to performing FGM on two girls, were overturned when the appeal court accepted that the tip of each girl’s clitoris was still visible and had not been „mutilated“; the defence position was that only „symbolic khatna“ had been performed. The High Court of Australia overturned that decision in October 2019, ruling that the phrase „otherwise mutilates“ in Australian law does encompass cutting or nicking the clitoris. As a result, the convictions were upheld, and the defendants received custodial sentences of at least 11 months.

en.wikipedia.org/wiki/Dawoodi_Bohra

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Stoppt selbst die geringst invasive FGM

16.04.2017. Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy.

[ USA ]

[ United States v. Jumana Nagarwala et al., No. l 7-cr-20274 (E.D. Mich. Nov. 20, 2018) ]

… Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC 116 (female genital mutilation. …

schariagegner.wordpress.com/2017/04/16/fbi-ermittelt-islamische-fgm-im-grossraum-detroit-michigan/

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Iran: Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“

August 24, 2023

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حجاب و عفاف

ḥiǧāb wa ʿafāf

hijab and chastity

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Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung

Im Juli 2023 wird bekannt, dass die Justiz- und Rechtskommission des Parlaments der Islamischen Republik Iran den Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“ (حجاب و عفاف ḥeǧāb va ʿefāf) gebilligt und veröffentlicht hat. Dieser Gesetzentwurf, zunächst von der Justiz ausgearbeitet und der Regierung vorgelegt, ist nun überarbeitet und im Justizausschuss des Parlaments unter dem Titel „Gesetzentwurf zur Unterstützung der Familie durch Förderung der Kultur der Keuschheit und des Hidschab“ (لایحه حمایت از خانواده با ترویج فرهنگ عفاف و حجاب) erneut veröffentlicht worden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf enthält 70 Artikel, die deutlich strenger sind als die Originalfassung. Um ein Gesetz zu werden, muss dieser Gesetzentwurf vom gesamten Parlament, dem Madschlis (مجلس maǧlis, anglis. majlis) genehmigt und vom Wächterrat (شورای نگهبان Šūrā-ye Negahban, Guardian Council) genehmigt werden. Angesichts der Kontrollmacht, die die Befürworter der islamischen Hidschab-Pflicht über diese Institutionen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie durch beide Institutionen genehmigt wird.

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(Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 15. Dezember 2022 · A/RES/77/228 · Die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran · „Die Generalversammlung ( …) bekundet ihre ernste Besorgnis darüber, dass die Durchsetzung des Hidschab- und Keuschheitsgesetzes und seine gewaltsame Umsetzung durch die iranische Sittenpolizei die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit, grundlegend untergräbt, und fordert die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, die Anwendung übermäßiger Gewalt bis hin zu tödlicher Gewalt bei der Durchsetzung jeder Politik, die den Menschenrechten von Frauen und Mädchen zuwiderläuft, sowie die Anwendung von Gewalt und die Anwendung zum Tode führender Gewalt gegen friedlich Demonstrierende, darunter Frauen und Kinder, etwa nach der willkürlichen Verhaftung von Mahsa Amini und ihrem späteren Tod in Haft, einzustellen …“ un.org/depts/german/gv-77/ar77228.pdf.)

(Der Wächterrat, eigentlich Rat der Wächter des Grundgesetzes (شورای نگهبان قانون اساسی, Šūrā-ye Negahbān-e Qānūn-e Asāsī) ist Teil der Regierung und hat, neben dem Obersten Führer, die höchste (irdische, Anmerkung) Herrschergewalt im islamischen System des Iran (nur Gott stehe darüber). Er besteht aus zwölf Männern. Rahbar bedeutet Führer, und auf den Titel Oberster Führer (maqām-e rahbarī, Führende Institution) oder Führer der Islamischen Revolution (Rahbar-e Enqelāb-e Eslāmī) hört seit 1989 der 1939 geborene Ali Chamenei.)

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Für die Weigerung, den Hidschab zu tragen oder bei Widerstand gegen Vollzugsbeamte sieht der abgeänderte Gesetzentwurf höhere Strafen vor. Eine Vielzahl von Institutionen, Organisationen und Ministerien sind in gemäß der ersten vier Kapitel des überarbeiteten Gesetzentwurfs dazu bestimmt, die Einhaltung der Schleierpflicht durchzusetzen. Laut Gesetz müssen diese Institutionen neue Gesetze oder Verordnungen finden und formulieren, um die Einhaltung des Hidschab in ihrem Exekutivbereich sicherzustellen. Darüber hinaus sollten Irans Kulturinstitutionen den Hidschab auf verschiedene Weise unterstützen und fördern. Der Gesetzentwurf betont auch die Geschlechtertrennung im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und in den sozialen Diensten.

Frauen, die sich weigern, den Hidschab zu tragen, drohen schwere Strafen, darunter eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 36 Millionen Toman. Weitere im fünften Kapitel dieses Gesetzentwurfs erwähnte Strafen sind beispielsweise Geldstrafen, die Beschlagnahmung von Reisepässen oder Reiseverbote.

Der Islam regelt jeden Bereich des Lebens und findet, islamisch konsequent, für den einzelnen Menschen die schlussendliche Bestätigung und letztgültige Beurteilung erst nach dem Tod, entweder als glückseliger, endloser Lohn oder als schrecklich schmerzhafte Strafe ohne Ende. Insofern ist auch der Hidschab keine Kleinigkeit. Als muslimischer Ehemann oder Vater oder als dem Islam verpflichtetes Staatsoberhaupt auf Erden die islamische Kleidung, insbesondere die Frauenkleidung, nicht durchzusetzen, als Mädchen oder ab der Pubertät oder als Frau den Hidschab nicht zu tragen, hieße seinen Platz in ewiger Nähe zu Allah zu verspielen.

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Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

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(Der Basidsch-e Mostazafin (بسيج مستضعفين, Basīǧ-e Mostażʿafīn „[Organisation zur] Mobilisierung der Unterdrückten“), kurz auch der Basidsch, anglisiert the Basij ist eine als inoffizielle Hilfspolizei eingesetzte paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Die Angehörigen dieser Miliz bzw. Milizen (Basidschmilizen) werden Basidschi genannt und dienen dem islamischen Regime zur Unterdrückung echter oder vermeintlicher Opposition. Untereinheiten wie der Frauenbasidsch oder der Professorenbasidsch erzeugen in ihren Bereichen die seitens der islamischen Obrigkeit gewünschte Atmosphäre der Angst, damit Regimekritiker nur ja nicht wagen, ihre Meinung zu äußern. Bei den Protesten seit September 2022 sind auch Basidschi an der Tötung und Misshandlung von Demonstranten beteiligt. Am 26. November 1979 durch einen Erlass von Ruhollah Chomeini gegründet, ist der Basidsch organisatorisch eine Abteilung der Iranischen Revolutionsgarde.)

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(Der Basidsch-e Mostazafin (بسيج مستضعفين, Basīǧ-e Mostażʿafīn „[Organisation zur] Mobilisierung der Unterdrückten“), kurz auch der Basidsch, anglisiert the Basij ist eine als inoffizielle Hilfspolizei eingesetzte paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Die Angehörigen dieser Miliz bzw. Milizen (Basidschmilizen) werden Basidschi genannt und dienen dem islamischen Regime zur Unterdrückung echter oder vermeintlicher Opposition. Untereinheiten wie der Frauenbasidsch oder der Professorenbasidsch erzeugen in ihren Bereichen die seitens der islamischen Obrigkeit gewünschte Atmosphäre der Angst, damit Regimekritiker nur ja nicht wagen, ihre Meinung zu äußern. Bei den Protesten seit September 2022 sind auch Basidschi an der Tötung und Misshandlung von Demonstranten beteiligt. Am 26. November 1979 durch einen Erlass von Ruhollah Chomeini gegründet, ist der Basidsch organisatorisch eine Abteilung der Iranischen Revolutionsgarde.)

(Die Islamische Revolutionsgarde ist die Armee der Wächter der Islamischen Revolution (سپاه پاسداران انقلاب اسلامی Sepāh-e Pāsdārān-e Enqelāb-e Eslāmī, kurz auch Sepāh oder Pasdaran), informell Revolutionsgarde (الحرس الثوري, al-ḥaras aṯ-ṯawrī), englisch Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC), auch Revolutionswächter, bildet zusammen mit der regulären Armee (Artesch) die Streitkräfte des Iran und gilt vielen als wichtigste und mächtigste Institution der Islamischen Republik Iran. Die Garde verfügt über ein eigenes Heer, eine eigene Marine und Luftstreitkraft sowie über einen eigenen Geheimdienst.)

(„Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani has been the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil (also known as the Office or Headquarters for the Promotion of Virtue and Prevention of Vice) since 25 August 2021. The Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil is a government institution which is responsible for determining and enforcing excessively strict behavioural models in society. In 2022, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil was instrumental in setting new and stricter morality codes for women that are in clear violation of their human rights. Additionally, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil plays a central role in setting up the monitoring and often brutal sanctioning of women and men who do not respect these codes. These strict codes are subsequently brutally enforced by the EU-listed Law Enforcement Forces of the Islamic Republic of Iran (LEF) (and specifically its Morality Police). As the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil, Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani is therefore responsible for serious human rights violations in Iran.“ 23.01.2023 · Official Journal of the European Union · L 20 I/23 · COUNCIL IMPLEMENTING DECISION (CFSP) 2023/153 · of 23 January 2023 · eur-lex.europa.eu legal-content 32023D0153.)

(Amr Be Ma’rouf va Nahi Ya Mankar, Enjoining Right and Forbidding Evil). Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (arabischالأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar) ist ein islamischer Grundsatz koranischen Ursprungs, der die Durchsetzung der islamischen Gesetzlichkeit und Verhaltensvorschrift beschreibt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt im islamischen Recht als Pflicht der muslimischen Gläubigen und ist heutzutage in einigen Ländern auch von staatlicher Seite institutionalisiert, zum Beispiel in Saudi-Arabien in Form des Komitees für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (Haiʾat al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar). Gemäß der islamischen Staatslehre heißt das Prinzip und Amt, das für die gegebenenfalls gewaltsame Umsetzung dieses Grundsatzes zuständig ist, Hisba (ḥisba), der Amtsträger Muhtasib (muḥtasib). In den internationalen Medien werden Organisationen und Gruppen, die sich dieser Aufgabe widmen, meist Islamische Religionspolizei genannt.)

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In den letzten Wochen, ungefähr 300 Tage nach dem Tod von Mahsa Amini im Internierungslager der Moralpolizei (Gescht Irschad, Mandatory Hijab Police) und dem Beginn der größten öffentlichen Proteste seit der Islamischen Revolution (auch Revolution 57 (Enghelāb-e Pandschah o Haft) genannt, nach dem Revolutionsjahr 1357, also 1979 der gewöhnlichen Zeitrechnung), sind die Irschad-Streifenwagen wieder auf die Straße zurückgekehrt.

Im Juli 2023 kündigte Saeed Montazeral-Mahdi, der Sprecher des Polizeikommandos (FARAJA), die Einrichtung von Auto- und Fußpatrouillen an, alle zu erwischen, die sich außerhalb der, selbstredend schariakonformen, Norm kleiden. Als Grund für die Einrichtung dieser Patrouillen nannte Montazer al-Mahdi „Forderungen aus der Bevölkerung und Wünsche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen“ sowie „den Wunsch des Präsidenten und der Justiz“, brim Ziel, „die öffentliche Sicherheit zu erweitern und das Fundament der Familien zu stärken“.

In den sozialen Netzwerken im Juli 2023 veröffentlichte Bilder zeigen Irschad-Streifenwagen auf den Straßen Teherans sowie zahlreiche Videos bzw. Berichte über die zunehmende Zahl von Mitarbeitern der Organisation Amran Be Ma’ruf auf den Straßen Teherans sowie das Verhängen von Bußen („Tazker“) gegen an Frauen, die den obligatorischen Hidschab nicht getragen haben.

Am 22. Juni dieses Jahres gab die Nachrichtenagentur Meezan, die der Justiz der Islamischen Republik Iran angeschlossen ist, bekannt, dass die Film- und Fernsehschauspielerinnen Azadeh Samadi (آزاده صمدی) und Leila Blokat (لیلا بلوکات) wegen „Ablegen des Hidschab“ vor Gericht geladen wurden.

All dies geschieht, nachdem mit Beginn der Proteste unter dem Ruf und Aufruf „Frauen, Leben, Freiheit“ (زن، زندگی، آزادی kurdisch: Jin, Jîyan, Azadî) auch viele iranische Schauspielerinnen ihren Hidschab abgelegt hatten, um ihre Solidarität mit den Demonstranten zu zeigen.

Man verurteile die Unterdrückung der individuellen Freiheiten im Iran, insbesondere der Freiheiten der Frauen, und fordere jede Regierung, also auch die iranische auf, die Grundrechte der Menschen, einschließlich ihrer Kleidungs- und Lebensstilfreiheit zu respektieren. Einerseits muss die Führung im Iran weg.

Andererseits lässt sich nicht sagen, dass das Regime der Ayatollahs seine Religion falsch verstanden hätte. Im Diesseits wie im Jenseits wird dir Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung zuteil.

Die von uns für zutiefst menschlich und für allgemeingültig gehaltene Freiheit, sich insbesondere als Frau die gewünschte Kleidung selbst auszuwählen, ist mit der wesensgemäß intoleranten, totalitären und frauenfeindlichen Scharia nicht vereinbar, die daher nicht zur Verhaltensvorschrift werden darf und schon gar nicht zum Gesetz eines Landes.

Jacques Auvergne

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Prinzip Hidschab

Oktober 5, 2022

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حجاب
ḥiǧāb

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Prinzip Hidschab

Seit 1979 ist der Iran Islamrepublik sprich Islamdiktatur. In der gemäß Himmelsbefehl irdisch zu verwirklichenden, auf den Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) ausgerichteten islamischen Gesellschaft ist ein freies, ein selbstbestimmtes Leben für niemanden vorgesehen, am allerwenigsten für jenen weiblichen Besitz des Vaters oder Ehemannes, für die dem Schariarecht ausgesetzte muslimische Frau. Vater, Bruder und später der Ehemann haben die Funktion des Sittenwächters über die Muslima, beispielsweise könnte eine Braut ohne Zustimmung ihres Wali (männlicher Vormund, hier Heiratsvormund) nicht heiraten. Generell ist der Mahram der männliche Aufpasser, unterstützt durch die anderen Männer der Großfamilie, die allesamt genau kontrollieren, mit wem die weibliche Verwandtschaft sich trifft, ob das Mädchen oder die Frau sich außerhalb des Hauses sittsam genug verhält. Gibt es keinen Ehemann, bestimmen sie, ob sie das Haus verlassen darf.

Es geht um den Iran und dessen Reislamisierung, ohne Kommentar und in Guillemets (« ») füge ich deshalb einige, inzwischen ein halbes Jahrhundert alte Worte eines schiitischen Geistlichen ein, welcher der damaligen Weltöffentlichkeit noch weitgehend unbekannt war. Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar des Jahres 1970 hörten die Islamstudenten an der traditionsreichen Lehrstätte im irakischen Nadschaf neunzehn Vorlesungen von Ruhollah Chomeini, deren Inhalte später als Hokumat-e Eslāmī zusammengefasst wurden: Der Islamische Staat (حکومت اسلامی Islamic Government). Olamā meint die Ulama oder, etwa türkisch, Ulema (علماء ʿUlamāʾ), die Islamgelehrten, Einzahl Alim oder Âlem (عَالِم ʿĀlim, vgl. Brockhaus, Leipzig 1911, „Ulemâ (arab.), in der Türkei der Stand der Rechts-und Gottesgelehrten, die Imame (Kultusdiener), Mufti (Gesetzesausleger) und Kadi (Richter) umfassend.“)

Vor 52 Jahren rief Ruhollah Chomeini seine Studenten zur rechten Lebensführung und Herrschaft.

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« Eine unislamische politische Ordnung errichten bedeutet nämlich nichts anderes als die politische Ordnung des Islams ignorieren. Dazu kommt noch, dass jede unislamische politische Ordnung eine polytheistische Ordnung ist, da ihr Herrscher der Ṭāġūt ist; und wir sind verpflichtet, die Spuren des Polytheismus in der Gesellschaft und im Leben der Muslime zu beseitigen und zu vernichten. … Die gesellschaftlichen Bedingungen unter der Herrschaft des Ṭāġūt und der polytheistischen Ordnung sind der Boden für die Verderbnis, wie Sie sehen. Das ist die „Verderbtheit auf der Erde“, die ausgerottet werden muss und deren Stifter bestraft werden müssen. »

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Nach dem Glaubensgrundsatz der Fitra (فطرة fiṭra), der islamisch verstandenen Geschöpflichkeit und dem naturhaften Ausgerichtetsein jedes Wesens hin auf Allah, ist die Frau anders nackt als der Mann. Während der Schambereich, arabisch Aura (عورة ʿawra), des Mannes ausschließlich seine Geschlechtsteile und den Bereich zwischen Bauchnabel und Knien umfasst, ist beinahe der gesamte Körper der Frau Aura, hat die Muslima im öffentlichen Raum mithin ihren gesamten Körper, (allenfalls) bis auf Gesicht und Hände, mit Textilien abzudecken. Sein Haupthaar ist Ehrenhaar, ihres hingegen Schamhaar. Der Familie einer unbotmäßig bekleideten Frau droht Ehrverlust, die Brüder haben auf ihre Schwester nicht ordentlich aufgepasst.

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« Der islamische Staat ist weder despotisch noch absolutistisch, er ist konstitutionell … in dem Sinne, dass die Regierenden … an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind, die im heiligen Koran und in der Sunna … festgelegt worden sind. Daher ist die islamische Regierung die Regierung des göttlichen Gesetzes über das Volk. »

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Schluss mit dem Gerede über das Kopftuch, im Islam gibt es kein Kopftuch. Abu Dawud (4104) überliefert einen Hadith von Aischa, der berichtet, wie Asma einmal zum Propheten kam und sie trug eine etwas durchsichtige Kleidung. Da wandte er seinen Blick ab und sprach: „Oh Asma, wenn die Frau ihre Reife erreicht hat (d. h. wenn sie ihre erste Menstruation bekommen hat), dann darf sie von ihrem Körper nur dieses und dieses zeigen (und er zeigte auf Gesicht und Hände).“

Andere Übersetzung, deutsch und englisch. Mohammed sprach:

„O Asma, sobald die Frau das Alter der Geschlechtsreife erlangt hat, sollte nichts von ihr sichtbar werden bis auf dieses und dieses.“ Und er zeigte auf Hände und Gesicht. „O Asma‘, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands.

(Englisch als 23496 bei Islam Q&A / al-Munajjid, Hadeeth about women uncovering their faces.)

Stichwort Pubertät und Islam. Das Alter der „Frau“ im Islam, ihre religiöse Reife, vgl. Taklif (تكليف), die Auferlegung der Bürde der Pflichten, ist getreu dem islamischen Vorbild der Heirat von Mohammed und Aischa auf neun Jahre festgelegt worden, neun Mondjahre sind gemeint, also achteinhalb, die „Frau“ kann ab jetzt, islamrechtlich einwandfrei, verheiratet werden und ehelichen Geschlechtsverkehr haben. Kinderheirat ist nicht nur ein islamisches Problem. Überall auf der Welt bleibt es wichtig, ein Mindestalter von 18 Jahren für die Heirat zu erhalten oder durchzusetzen.

Gesetzgeber ist letztlich nur Allah, so erläuterte es Chomeini seinen Islamstudenten, Volkssouveränität ist Krieg gegen den Schöpfer.

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« Niemand hat das Recht, Gesetze zu erlassen, und kein Gesetz außer dem göttlichen ist anwendbar. … Der islamische Staat ist ein Staat des Gesetzes. In dieser Staatsform gehört die Souveränität allein Gott. Das Gesetz ist nichts anderes als der Befehl Gottes. »

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Seit Jahrzehnten erkennbar und schier überall auf der Welt versuchen islamische Organisationen und Staaten sowie kopftuchtragende Frauen, wie beiläufig und dabei die am 10. Dezember 1948 bekundeten, mühsam errungenen Standards der allgemeinen Menschenrechte zerstörend, Frauen zu ermutigen, den von Allah befohlenen Hidschab (حجاب ḥiǧāb anglis. hijab), also die islamische Kleidung der Frau zu tragen und globale Solidarität für den Hidschab und die leider dazugehörige, Frauen und Nichtmuslime entwürdigende und entrechtende, alle Lebensbereiche umfassende (totalitäre) islamische Lebensweise und Gesellschaftsform durchzusetzen. Diese, in das Tuch des Hidschab gleichsam eingewebte Lebensweise und Gesellschaftsform ist, bei Maududi, der Nizam Islami (النظام الإسلامي an-niẓām al-Islāmī), bei Qutb die Hakimiyya (حاكمية الله ḥākimiyyatu l-Lāh), die weltweite Herrschaft Allahs.

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« Das ist ein politischer Befehl. … Das Hauptziel besteht darin, die Könige und die in ihrem Dienst stehenden Richter daran zu hindern, das Volk an sich zu ziehen, indem sie sich ihm als zur Regelung seiner Angelegenheiten geeignet präsentieren. »

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Das deutsche Grundgesetz (GG) nicht anders als die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) richtet sich zunächst an das Individuum und nicht an ein Kollektiv unter mehreren Kollektiven, das GG garantiert zunächst und vor allem die Individualrechte. Hidschab hingegen bedeutet, dass sich Frauen, minderjährige Mädchen und sogar weibliche Kinder bis ans Ende ihres Lebens bedecken müssen und aus dem für Jungen und Männer zugänglichen Raum weitgehend verdrängt werden. Damit werden die Mädchen und Frauen wesentlicher Grundrechte beraubt und eine veritable Apartheid spaltet den sich aus der Gültigkeit der AEMR (10.12.1948) ergebenden öffentlichen Raum auf, zerteilt ihn in Männer- und Frauenzonen und gibt, ausgesprochen islamisch, den Frauen halbierte Rechte. Korangemäß erbt die Frau nur die Hälfte und ihre Aussage vor Gericht gilt nur halb so viel wie die eines (muslimischen) Mannes.

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« Was soll das islamische Volk tun? An wen soll es sich im Fall von Vorkommnissen und Streitigkeiten wenden? Der Imam sagt: „Ihr müsst sehen, wer von euch unsere Ahādis überliefert, studiert hat, was uns erlaubt und verboten ist, und wer dieses Gebiet beherrscht und unsere Gesetze kennt.“ »

« Die Olamā sind berufen zu herrschen. »

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Nach islamischem Recht, anders gesagt nach Scharia und Fiqh, nach „Koran und Sunna“ sollen Frauen nicht nur ihre Haare, sondern ihren gesamten Körper ggf. bis auf Hände und Gesicht verhüllen, um die öffentliche Ordnung nicht zu stören und um sich selbst und vor allem den Männern die ewige Heimkehr ins Paradies nicht zu verspielen. Ferner sollen sich Frauen mit dem Schleier bedecken, um die Männer nicht sexuell zu erregen. Dieser ständigen großen Einschränkung für Frauen entspricht die rechtlich herabgesetzte Position der Frau in allen islamisch geprägten Gesellschaften oder Stadtvierteln.

Indirekt ist der Hidschab eine Beleidigung für jeden kultivierten Mann, der sich, nach islamischer Weltanschauung, sexuell nicht beherrschen kann, sobald er eine unverschleierte Frau auch nur erblickt. Entsprechend gilt, dass der islambewusste Mann eine schuldhaft schariawidrig, eine sich unislamisch verhaltende Frau, etwa eine islamwidrig gekleidete Frau, missachten muss. Gemäß der Scharia ist eine Unverschleierte, die durch einen Mann misshandelt oder gar vergewaltigt wird, für dieses Verbrechen selbst verantwortlich. All das ist eine gegenmoderne, letztlich 1400 Jahre alte frauenfeindliche religiöse Ideologie, die im 21. Jahrhundert keinen Platz haben sollte.

Es sollte beschämen, dass, während im Iran oder in Saudi-Arabien mutige Frauen den Hidschab, dieses frauenverachtende Kleidungsstück, wegwerfen und für ihre und jedermanns Freiheit und gegen die islamischen Gesetze, im Islam gottgegeben als die Scharia und menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf die Straße gehen, in Europa und Nordamerika etliche, vielleicht wohlstandsverwöhnte und freiheitsverwöhnte Menschen sich mit der inhumanen Bewegung für den Hidschab solidarisch erklären, manchmal angeblich, um gegen den Rassismus Position zu beziehen.

Man kann durchaus sowohl gegen den sogenannten radikalen, das bedeutet den authentischen, den echten, 1400 Jahre alten Islam als auch überhaupt gegen jede Form von Diskriminierung aktiv sein und sich gerade damit, wie geboten, für allgemeine Menschenrechte, für Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für freie Wahl der Kleidung einsetzen. Gerade um Rassismus und Rechtsradikalismus zu bekämpfen muss man, beispielsweise in Europa, die Rechte und die Menschenwürde der Frauen, ihre Kleidungsfreiheit und ihre universellen Menschenrechte verteidigen und nicht islamisches Revival, Hidschab, Frauenfeindlichkeit und Frauenversklavung billigen oder gar gutheißen. Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.

Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

Zeit, dass sich das ändert.

Jacques Auvergne

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Für immer sicher, keimfrei, einsam und rechtlos

März 29, 2021

(Gastbeitrag, Text in Arbeit) Heute erfährt der Leser der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel, Staatspräsident Emmanuel Macron, Premierminister Boris Johnson und ungefähr 20 weitere Staatsoberhäupter den Plan verfolgen, einen völkerrechtlich bindenden Vertrag abzuschließen. Der angestrebte Kontrakt soll die Menschen künftig noch besser vor einer schlimmen Seuche oder sonstigen Gesundheitsgefahr bewahren helfen. Ob im Urwald oder im Gebirge, von den armen Straßenzügen unserer Großstädte bis in die abgelegensten Oasen der Wüste, endlich soll jedermann Zugang zu Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostika erhalten können, also vielleicht sogar derjenige, der das gar nicht will.

Das als neuartig deklarierte Coronavirus SARS-CoV-2 Krankheitsbild COVID-19, in Deutschland redet man kurz von Corona, erzeugt, und hier würde uns wohl selbst die Vertreter der Bundesregierung zustimmen, eine schwere demokratische Krise und gesellschaftliche Krise. Eine beinahe die ganze Menschheit erfassende Krise, die aus unserer Sicht allerdings nicht auf ein Virus zurückzuführen ist und noch nicht einmal auf eine Atemwegserkrankung. Zur gezielten Erzeugung einer Krise der Wissenschaft, des Parlamentarismus und der freien Presse riefen wenige Akteure zum Kampf gegen eine angebliche schlimme Seuche. Die Pandemie, so deuten wir es seit vielen Monaten und Regierung und Medien streiten es Woche um Woche ab, dient wenigen machthungrigen und geldgierigen Menschen, nennen wir Bill Gates, Tedros, Lothar Wieler und Christian Drosten, sowie deren Organisationen (WHO, GAVI, RKI) zu Aufbau und Erhalt einer Schreckensherrschaft.

Begleitet von täglich und stündlich ausgeteilter, dabei schamlos faktenferner Propaganda, welche viele Bürger in Panik vor einem Virus versetzt und die sich als unumstößliche Wahrheit versteht, deren Leugnung den Unbotmäßigen in die Zone des Gemeinschaftsschädlichen, Pathologischen oder gar Kriminellen rücken müsste, will die Tyrannis der Technokraten, erst durch Masken und Massentests, dann durch permanentes Kontrollieren und experimentelles Umgestalten von Immunabwehr und Proteinbiosynthese, die seelische und leibliche Existenz von acht Milliarden Menschen unterwerfen. Das primitive Ziel der Corona-Oligokratie und -Kleptokratie ist das millionen- und milliardenfache Verkaufen von sogenannten Medikamenten, vor allem geht es um hochriskante experimentelle genetische Impfstoffe, und von allerlei Elektronik von Computerprogramm bis Mobiltelefon.

Die freiheitliche Demokratie, so scheinen es auch die Regierungschefs von Deutschland und Frankreich, Frau Merkel und Herr Macron ihren Mitbürgern nahelegen zu wollen, sei in den vorläufigen Ruhestand zu verabschieden, bis der todbringende virale Feind gebändigt und besiegt ist. Ohne permanentes Testen und millionenfaches Impfen könne der Krieg gegen das Virus nicht gewonnen werden, findet sinngemäß und seit Februar 2020 auch Tedros, der Chef der Weltgesundheitsorganisation, der WHO (World Health Organisation). Allgemeine Menschenrechte beginnen der Apartheid von getestet und ungetestet, von Ungeimpften und Geimpften zu weichen. Wozu braucht der Arbeitgeber, Verkehrsmittelbetreiber, Zöllner oder Polizist noch einen Personalausweis zu kontrollieren, beginnen die Technokraten und ihre Helfer zu fragen, wenn alle wichtigen Informationen einem Gesundheitspass zu entnehmen sind, der zu Impfstatus und Immunstatus des Menschen Auskunft gibt. Wozu noch eine gesundheitlich orientierte Selbsthilfegruppe, wozu ein altbewährtes Arztgespräch, wo ab sofort nur Labor und Fabrik wissen, wie deine Körperzellen funktionieren, welches Sicherheitsrisiko von dir ausgeht, ob du jemanden treffen oder ob du reisen darfst.

Ökologischen und sozialen Weitblick nach dem Konzept One Health an den Tag legend, möchten die Staatsoberhäupter und Wegbereiter des Imperiums der Technokraten dafür sorgen, dass kein Wesen, weder Mensch noch Tier oder Pflanze, dem allgewaltigen Vertragswerk entrinnen kann. Seit einigen Monaten schon beschleicht uns der Verdacht, dass in den Augen der Kämpfer gegen Coronaviren die auf Nutzenoptimierung hin eingepferchte, durchgetestete, in gesund und „infiziert“ (testpositiv) selektierte, genetisch durchgeimpfte und schließlich erneut selektierte oder in Einzelexemplaren an der genetischen Impfung verstorbene Spezies Mensch nichts anderes ist denn Nutzvieh.

„Ein großer Vertrag zur Bekämpfung von Pandemien“

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„Die COVID-19-Pandemie stellt für die Weltgemeinschaft die größte Herausforderung seit den späten 1940er Jahren dar. Damals, nach den Verheerungen zweier Weltkriege, kamen führende Politiker zusammen, um den Grundstein für das multilaterale System zu legen. Die Ziele waren klar: Die Staaten sollten stärker gemeinsam agieren, die Versuchungen des Isolationismus und des Nationalismus sollten gebannt und die Herausforderungen angegangen werden, die nur gemeinsam im Geist der Solidarität und Zusammenarbeit zu bewältigen waren – Frieden, Wohlstand, Gesundheit und Sicherheit.“

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„Heute, da wir uns gemeinsam im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie befinden, eint uns in gleicher Weise die Hoffnung, dass wir eine robustere internationale Gesundheitsarchitektur aufbauen können, die zukünftigen Generationen besseren Schutz bietet. Denn es wird auch künftig Pandemien und andere schwere Gesundheitskrisen geben. Keine einzelstaatliche Regierung und keine multilaterale Organisation kann sich einer solchen Bedrohung allein stellen.“

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„Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es wieder so weit ist. Gemeinsam müssen wir mehr Vorsorge treffen, um eng abgestimmt Pandemien besser vorherzusagen, zu vermeiden, zu erkennen und einzuschätzen sowie sie wirksam zu bekämpfen. Die COVID-19-Pandemie hat uns nachdrücklich und schmerzhaft daran erinnert, dass niemand sicher ist, solange nicht alle sicher sind.“

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„Wir machen uns deshalb dafür stark, einen weltweiten und gerechten Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostika in dieser und künftigen Pandemien zu gewährleisten. Die Immunisierung ist ein globales öffentliches Gut, und wir müssen in der Lage sein, Impfstoffe schnellstmöglich zu entwickeln, herzustellen und verfügbar zu machen. Deshalb wurde die globale Innovationsplattform ACT Accelerator (ACT-A) eingerichtet, um den gleichberechtigten Zugang zu Tests, Behandlungen und Impfstoffen zu fördern sowie die Gesundheitssysteme weltweit zu unterstützen.“

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„ACT-A hat in vielerlei Hinsicht bereits Erfolge erzielt, aber der gleichberechtigte Zugang aller Menschen ist noch nicht erreicht. Wir können noch mehr tun, um dieses Ziel zu verfolgen. Mit diesem Ziel vor Augen sollten die Staaten unserer Überzeugung nach gemeinsam einen neuen völkerrechtlichen Vertrag zu Pandemievorsorge und -bekämpfung ausarbeiten. Eine solche neue kollektive Verpflichtung wäre ein Meilenstein auf dem Weg, die Pandemievorsorge auf höchster politischer Ebene voranzubringen. Sie nähme, eingedenk des Grundsatzes „Gesundheit für alle“, in ihrem Kern Bezug auf die Satzung der Weltgesundheitsorganisation und würde andere wichtige Organisationen miteinbeziehen. Ein solcher Vertrag würde sich auf bestehende weltweite Gesundheitsübereinkünfte stützen, insbesondere die Internationalen Gesundheitsvorschriften, die eine solide und bewährte Grundlage darstellen, auf der wir aufbauen und die wir damit verbessern können.“

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„Hauptziel dieses Vertrages wäre die Förderung eines gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Ansatzes, der nationale, regionale und globale Kapazitäten sowie die Resilienz in Bezug auf zukünftige Pandemien stärkt. Dies schließt eine deutliche Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit ein, um beispielsweise Warnsysteme, die gemeinsame Datennutzung, die Forschung sowie die lokale, regionale und globale Ausarbeitung und Verteilung von Maßnahmen im Bereich der Medizin und des öffentlichen Gesundheitswesens zu verbessern, also etwa von Impfstoffen, Medikamenten, Diagnostika und persönlicher Schutzausrüstung.“

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„Es würde ferner die Anerkennung eines „One Health“-Ansatzes umfassen, der die Gesundheit von Menschen, Tieren und des gesamten Planeten miteinander verknüpft. Zudem würde ein solcher Vertrag zu mehr wechselseitiger Rechenschaftspflicht und gemeinsamer Verantwortung, Transparenz und Zusammenarbeit im internationalen System im Einklang mit seinen Regeln und Normen führen.“

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„Um dies zu erreichen, werden wir mit den Staats- und Regierungschefs weltweit und allen Interessenträgern einschließlich der Zivilgesellschaft und des Privatsektors zusammenarbeiten. Wir sind davon überzeugt, dass wir als Staats- und Regierungschefs sowie Chefs internationaler Institutionen Verantwortung dafür tragen, zu gewährleisten, dass die Welt die Lehren aus der COVID-19-Pandemie zieht.“

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„COVID-19 hat unsere Schwächen und unsere Uneinigkeit offengelegt. Jetzt müssen wir die Chance ergreifen und als Weltgemeinschaft in friedlicher Zusammenarbeit über diese Krise hinaus gemeinsam tätig werden. Unsere Kapazitäten und Systeme hierfür zu rüsten wird Zeit brauchen und ein politisches, finanzielles und gesellschaftliches Engagement über Jahre hinaus erfordern.

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„Die Solidarität, mit der wir gewährleisten, dass die Welt in Zukunft besser gewappnet ist, wird unseren Kindern und Enkeln als unser Vermächtnis zugutekommen. Sie wird zudem den Schaden begrenzen, der unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften durch künftige Pandemien droht.“

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„Pandemievorsorge erfordert globale Führung für ein weltweites Gesundheitssystem, das den Anforderungen dieses Jahrtausends gewachsen ist. Wir müssen uns der Solidarität, Fairness, Transparenz, Teilhabe und Gerechtigkeit verschreiben, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.“

Pandemievorsorge erfordert den Vorrang der Vernunft. Die gezielt als erschreckendes Trugbild in Szene gesetzte Pandemie um das angeblich neuartige Coronavirus ist, in den Parlamenten und in der leider übervorsichtig und unterwürfig gewordenen Presse, von Irrationalität und Intransparenz gekennzeichnet, die Wirkweise (oder vielmehr die weitgehende Wirkungslosigkeit sowie die Sinnlosigkeit) von PCR-Tests und Schnelltests, Lockdowns, Schulschließungen, Maskenpflicht, Kontaktverboten, Reiseverboten und vor allem die Frage nach Nutzen und Gefahr der genetischen sogenannten Impfstoffe ist nicht belegt worden. Die Verträge mit den Herstellern der sogenannten Impfstoffe sind in Teilen geheim. Was als Projekt COVAX stattfindet, ist ein gigantischer krimineller Menschenversuch mit ungewissem Ausgang.

Neben Menschheitsimpferin und Bundeskanzlerin Merkel („Die Pandemie ist erst besiegt, wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind“) haben weitere Regierungsoberhäupter den heute bekannt gewordenen Appell signiert.

„J. V. Bainimarama, Premierminister von Fidschi; António Luís Santos da Costa, Ministerpräsident Portugals; Klaus Iohannis, Präsident Rumäniens; Boris Johnson, Premierminister des Vereinigten Königreichs; Paul Kagame, Präsident Ruandas; Uhuru Kenyatta, Präsident Kenias; Emmanuel Macron, Präsident Frankreichs; Angela Merkel, Bundeskanzlerin Deutschlands; Charles Michel, Präsident des Europäischen Rates; Kyriakos Mitsotakis, Ministerpräsident Griechenlands; Moon Jae-in, Präsident der Republik Korea; Sebastián Piñera, Präsident Chiles; Carlos Alvarado Quesada, Präsident Costa Ricas; Edi Rama, Ministerpräsident Albaniens; Cyril Ramaphosa, Präsident Südafrikas; Keith Rowley, Premierminister von Trinidad und Tobago; Mark Rutte, Ministerpräsident der Niederlande; Kais Saied, Präsident Tunesiens; Macky Sall, Präsident Senegals; Pedro Sánchez, Ministerpräsident Spaniens; Erna Solberg, Ministerpräsidentin Norwegens; Aleksandar Vučić, Präsident Serbiens; Joko Widodo, Präsident Indonesiens; Wolodymyr Selenskyj, Präsident der Ukraine; Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation“

Seit dem Beginn des Jahres 2020 ist es den Planern und Errichtern der schreckenserregenden Kulisse einer Pandemie gelungen, im Namen des Gesundheitsschutzes bürgerliche Freiheiten außer Kraft zu setzen und, gegen Jahresende, den Angriff auf die Körper von acht Milliarden Menschen zu starten, denen unerprobte sogenannte Impfstoffe verabreicht werden.

In Deutschland ist seit dem 27. Dezember 2020 damit begonnen worden, gegen ein vergleichsweise harmloses Erkältungsvirus den Menschen ein unnötiges und gefährliches Vakzin zu injizieren, ein unmoralisches Menschenexperiment, das gegen den Nürnberger Kodex verstößt und sofort zu stoppen ist. Wir dürfen vermuten, dass immer weitere sogenannte Impfungen folgen werden, einerseits Auffrischungsimpfungen gegen SARS-CoV-2, andererseits Vakzine gegen immer weitere Viren, sobald diese als sehr gefährlich deklariert worden sind.

Beenden wir das Milliardengeschäft für Big Pharma und Big Data, beenden wir die Hygienediktatur. „Ein großer Vertrag zur Bekämpfung von Pandemien“, die Menschen können für ihre Gesundheit selbst sorgen und brauchen kein Staatsprogramm von immer neuen Maskenpflichten, immer neuen Kontakt- und Reiseeinschränkungen.

Das menschliche Immunsystem hat sich seit Jahrtausenden gegen Atemwegserkrankungen bewährt, es funktioniert wunderbar und braucht kein jedjährliches oder halbjährliches gentherapeutisches Update aus der Fabrik.

Stoppen wir das System der Unterwerfung COVAX, dem es von Anfang an weniger um die Gesundheit der Menschen ging als um die Gewinnmaximierung der Konzerne von Pharma, Elektronik und Computertechnik. Stoppen wir die experimentellen genetischen Vakzine und sorgen wir für die rechtsstaatliche strafrechtliche Verfolgung aller Täter der Massenimpfungen gegen SARS-CoV-2.

Im Grunde kennen wir dieses Malen eines erschreckenden, bald Epidemie, bald Pandemie genannten Bühnenbildes seit dem Jahr 2009. Vor zwölf Jahren und in Deutschland waren es Drosten und Söder, die, wie zufällig sehr im Sinne der Pharmakonzerne, den Medienhype um das in Mexiko entdeckte Virus H1N1 (Schweinegrippe) kräftig anheizten. Das Ziel der Irreführer und Irregeführten war die Impfung von Millionen von Menschen. 2009 / 2010 ließen sich in den Staaten der Europäischen Union 30,8 Millionen Menschen Pandemrix injizieren, was viele Impfschäden erzeugte. Vor allem Kinder erkrankten durch die Impfung gegen ein vergleichsweise harmloses Virus an Narkolepsie.

Sorgen wir dafür, dass in Zukunft selbst ein monatelang täglich, ja stündlich durch Politik und Presse geschürtes Angstmachen vor dem Virus und Hochjubeln von angeblich die Menschheit vor dem Seuchentod rettenden Impfstoffen niemals wieder zum Aussetzen der Freiheitsrechte und zum Aufzwingen gesundlich sschädlicher Maßnahmen wie Schulschließungen, Masken, Tests und Impfungen führen kann.

Ein unnötiger, wissenschaftlich nicht rechtfertigbarer und gesundheitsschädlicher Menschenversuch wie COVAX, der ein mit Kontaktverboten, Maskenpflichten und Testpflicht funktionierendes System der Unterwerfung erzeugt, soll nie wieder aufgebaut werden können.

Jacques Auvergne

Keine Werbung für den Hidschab

April 2, 2019

(In Frankfurt am Main im Museum Angewandte Kunst wird übermorgen, am 4. April 2019, die weltweit erste umfassende Museumsausstellung eröffnet, die sich „der zeitgenössischen muslimischen Mode“ widmet. Diese Bagatellisierung und sogar Bewerbung des frauenfeindlichen Hidschab und, mit dem Tuch stets einhergehend, des reaktionären Menschenbildes und totalitären Gesellschaftsmodells nach Koran und Sunna wurde an den deYoung Fine Arts Museums in San Francisco inhaltlich erarbeitet und von Max Hollein initiiert. Der Hype um den Hidschab verhöhnt das Streben zahlloser Frauen nach Gleichberechtigung, wie es etwa ab 2014 in der Online-Bewegung My Stealthy Freedom sichtbar geworden ist und, seit 2017, in den mutigen Auftritten der iranischen Mädchen der Revolutionsstraße (Girls of Enghelab Street), die es wagen, trotz Schleierzwang das Tuch abzunehmen. Das Museum Angewandte Kunst soll nur die erste europäische Station sein. Der Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE) protestiert mit einem offenen Brief.)

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Protestschreiben an die Organisatoren von „Contemporary Muslim Fashions“

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der im Frankfurter „Museum Angewandte Kunst“ geplanten Ausstellung Contemporary Muslim Fashions (04. April bis 15. September) sollen islamische Schleier wie Hidschab, Kopftücher, Burkas und Niqabs ausgestellt und der öffentlichen Meinung als Modetrends muslimischer Frauen präsentiert werden.

Sie sind die Organisatoren dieser „Modenschau“. Es ist kaum vorstellbar, dass Sie nicht wissen, dass Sie damit den Finger auf eine große Wunde der Geschichte der Menschheit gerichtet haben und dass Sie uns – Millionen Frauen, die Opfer dieser „Mode“ geworden sind – verspotten. Wir möchten daher ausdrücklich erklären, dass die islamische Verschleierung kein normales Kleidungsstück ist. Und wir möchten für alle, die an der Wahrheit interessiert sind, diese Frage nochmals näher betrachten.

Wenn man vom Schleier als einem göttlichen Gebot und einem wichtigen Teil des Islam spricht, steht dahinter die Philosophie, dass der islamische Gott zu den Männern auf der Erde spricht. Frauen werden dabei zu Segnungen für den Mann deklassiert, die jeweils einem Mann dienen und sich vor den lüsternen Blicken anderer Männer schützen müssen. Solange sie im Elternhaus leben, müssen sie dem Willen von Vater oder Bruder gehorchen. In der Ehe haben sie sich ihrem Ehemann zu unterwerfen.

Der islamische Gott hat erklärt, dass Frauen von der Geschlechtsreife bis zum Tod ihre Haare nicht öffentlich zeigen sollen. Sie sollen körperverleugnende, blickdichte Kleidung tragen und ihrem Körper und ihren Gefühlen fremd sein. Diese Haltung des Islam ist nicht nur eine theologische Theorie, sondern wurde im Laufe der islamischen Geschichte mit Nachdruck eingefordert und ausgeführt. Deshalb werden Millionen von Frauen in sogenannten islamischen Ländern tagtäglich Opfer von Patriarchat und Frauenfeindlichkeit. Und das Leben von uns Frauen unter diesen Bedingungen war und ist voller Schmerz, Erniedrigung und Gewalt. Wir können Ihnen Hunderte von Artikeln und Lebensgeschichten zusenden, die davon erzählen.

Wichtiger als Tradition, Geschichte und Kultur ist jedoch der Einfluss der islamischen Bewegung, die vor etwa vierzig Jahren im Iran die Macht ergriffen hat. Seitdem wird die Verschleierung in vielen islamisch geprägten Ländern durch Agenten der islamischen Sittenpolizei und Repressionsorgane den Frauen aufgezwungen. Länder wohlgemerkt, die auch vor Auspeitschungen und Hinrichtungen nicht halt machen.

Die Verschleierung ist das Banner einer frauenfeindlichen Ideologie, welche im Iran und Afghanistan, im Sudan und in Somalia mittels Gefängnis und Folter aufgezwungen wird. Auch in Europa bzw. in den westlichen Ländern zwingt diese Bewegung mit Hilfe von Moscheen und islamischen Organisationen, die häufig mit islamischen Regimes verbunden sind, sogar Kindern den Schleier auf. Die Verteidiger und Aktivisten dieser Bewegung sind überall präsent und reden davon, dass es in Europa „Religionsfreiheit“ geben sollte. Sie etablieren den Mythos, dass Frauen und fünfjährige Kinder frei entscheiden würden, den Schleier zu tragen.

Leider hat sich ein Teil der Feministinnen und Multikulturalisten an die Seite dieser islamischen Bewegung gestellt und bezeichnet den Schleier als ein normales Kleidungsstück unter vielen. Sie schweigen zu den Schmerzen und dem Leid von Millionen Frauen, die in Geschichte und Gegenwart Opfer dieser schrecklichen islamischen Frauenfeindlichkeit waren und sind. Und sie verkaufen dies der Öffentlichkeit auch noch als Freiheit der Wahl der Kleidung oder als das Recht der Frauen auf Ausübung ihrer Religion!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn zeitgenössische Kunst und zeitgenössische Kleidermode auch nur von einem Hauch des Humanismus berührt sind, müssten sie den Kampf, ja den Krieg der Frauen im Iran, in Afghanistan, Saudi-Arabien usw. widerspiegeln, den sie gegen diese „Kleidermode“ führen. Es ist ein Kampf um Menschenwürde und für die Freiheit des Atmens.

All jene, die Mode aus dem Leid von Frauen und den Symbolen ihrer Versklavung kreieren, sollten sich dafür schämen. Es ist vollkommen inakzeptabel, im 21. Jahrhundert ein Tuch zu verteidigen und zu beschönigen, aus dem Blut trieft. Ein Tuch, das Symbol der Frauenverachtung ist. Ein Tuch, in dessen Gewebe unzählige schmerzvolle Geschichten vom fehlenden Recht auf Scheidung, von Ehrenmorden und Säureattacken auf nicht verhüllte Frauen eingewoben sind.

Wir fordern die Annulierung dieser Modenschau. Keine Schau auf Kosten der Wunden, die durch die Religion und durch die islamische Bewegung unserem Körper und unserer Psyche zugefügt worden sind. Annulieren Sie diese Schau, die unsere Schmerzen verhöhnt.

(Original bei: Zentralrat der Ex-Muslime (2019))

https://exmuslime.com/protest-gegen-contemporary-muslim-fashions/

_ttps://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/2075580399158178/?type=3&theater

Hidschab unterdrückt: Nein zum Welt-Hidschab-Tag

Januar 10, 2019

Gerne machen wir auf eine Veranstaltung am 2. Februar 2019 in Köln aufmerksam.

Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland (ZdE)

Anti-Hidschab-Demo

Demonstration gegen den World Hijab Day

Köln am 02.02.2019

um 14.00 Uhr

Domplatte

https://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/1956217494427803/

https://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/1956217494427803/?type=3&theater

Weltweiter Widerstand gegen den Welt-Hidschab-Tag

Im Jahr 2013 hat eine aus Bangladesch stammende Muslima, die mit ihren Eltern als Elfjährige in die USA eingewanderte Nazma Khan, den ersten Februar zum World Hijab Day ausgerufen, zum Welthidschabtag. Seither versuchen islamische Organisationen und Staaten sowie kopftuchtragende Frauen, am ersten Februar jedes Jahres durch verschiedene Aktionen und Veranstaltungen [ muslimische ebenso wie nichtmuslimische ] Frauen zu ermutigen, den Hidschab [ حجاب ḥiǧāb anglis. hijab; die islamische Kleidung der Frau ] zu tragen und globale Solidarität für den Hidschab [ und die dazugehörige, alle Lebensbereiche umfassende islamische Lebensweise, die weltweite Herrschaft Allahs ] ins Leben zu rufen.

Hidschab bedeutet, dass sich Frauen, minderjährige Mädchen und sogar weibliche Kinder bis ans Ende ihres Lebens bedecken müssen [ und aus dem für Jungen und Männer zugänglichen Raum weitgehend verdrängt werden ]. Damit werden sie wesentlicher Grundrechte beraubt [ und eine veritable Apartheid spaltet den einstigen öffentlichen Raum in Männer- und Frauenzonen ].

Nach islamischem Recht [ Scharia und Fiqh; nach „Koran und Sunna“ ] sollen Frauen nicht nur ihre Haare, sondern ihren gesamten Körper [ ggf. bis auf Hände und Gesicht ] verhüllen, um die öffentliche Ordnung nicht zu stören [ und um sich selbst und vor allem den Männern die ewige Heimkehr ins Paradies nicht zu verspielen ]. Ferner sollen sich Frauen mit dem Schleier bedecken, um die Männer nicht sexuell zu erregen. Dieser ständigen großen Einschränkung für Frauen entspricht die rechtlich herabgesetzte Position der Frau in allen islamisch geprägten Gesellschaften [ vgl. im Koran ihr halbes Erbe sowie die halbe Kraft ihrer Aussage vor Gericht ] oder Stadtvierteln. Indirekt ist der Hidschab eine Beleidigung für die jeden kultivierte Mann, der sich, nach islamischer Weltanschauung, sexuell nicht beherrschen kann, sobald er eine unverschleierte Frau auch nur erblickt. Entsprechend gilt, dass muslimische Männer Frauen missachten dürfen. Gemäß der Scharia ist eine unverschleierte Frau, die durch einen Mann misshandelt oder vergewaltigt wird, für dieses Verbrechen selbst verantwortlich. All das ist eine gegenmoderne, letztlich 1400 Jahre alte frauenfeindliche religiöse Ideologie, die im 21. Jahrhundert keinen Platz haben sollte. […]

Es ist beschämend, dass, während im Iran oder in Saudi-Arabien unzählige Frauen den Hidschab, dieses frauenverachtende Kleidungsstück wegwerfen und mutig für ihre Freiheit und gegen die islamischen Gesetze [ im Islam gottgegeben als die Scharia und menschlich anzuwenden als der Fiqh ] auf die Straße gehen, sich in Europa und Nordamerika etliche, sogar nichtmuslimische Menschen dem Aufruf Nazma Khans folgen und sich mit einer inhumanen Bewegung solidarisch erklären, angeblich, um gegen den Rassismus Position zu beziehen.

Man kann durchaus sowohl gegen den radikalen Islam als auch gegen jede Form von Diskriminierung aktiv sein und sich gerade damit für allgemeine Menschenrechte, Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für freie Wahl der Kleidung einsetzen. Gerade um Rassismus und Rechtsradikalismus zu bekämpfen, muss man die Rechte und die Menschenwürde der Frauen, Kleidungsfreiheit und universelle Menschenrechte verteidigen und nicht islamisches Revival, Hidschab, Frauenfeindlichkeit und Frauenversklavung. [ Der Hidschab ist nur dann ein Freiheitsrecht, wenn ich ihn, auch als Muslima, ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzait ablegen darf. ]

Wir wollen die mutigen „Frauen der Revolutionsstraße“ im Iran verteidigen, die ihren Hidschab öffentlich abgelegt haben, wollen die Frauen in Saudi-Arabien unterstützen, die jetzt mit dem Hashtag «Hidschab unter meinen Füßen» [ « Mon niqab sous mes pieds », « Le voile sous mes pieds » vgl. #NoHijabDay #WorldNoHijabDay #FreeFromHijab #NoHijab ] gegen den Aufruf von Nazma Khan in Aktion treten. Lasst uns weltweit für alle Frauen Meetings und Solidaritätsveranstaltungen organisieren, die in so genannten islamischen Ländern gegen Kopftuch und Unterdrückung kämpfen. Wir werden an diesem Februartag weltweit aufstehen und ein Zeichen gegen den Welthidschabtag / World Hijab Day setzen.

Die Bewegung gegen den Hidschab ist eine weltweite Bewegung. Schließt Euch dieser weltweiten Bewegung an. […]

(Quelle vgl. Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE), Homepage wie Facebook. Hier etwas gekürzt sowie leicht abgeändert; eigene Ergänzungen in eckigen Klammern.)

https://exmuslime.com/widerstand-gegen-den-welt-hijab-tag-ist-die-pflicht-von-uns-allen/

https://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/1953035018079384/?type=3&theater

DEN KOPF FREI HABEN!

Juli 28, 2018

Dieses Blog macht auf eine Petition aufmerksam, mit der Terre des Femmes (TdF) sich für ein Verbot des Hidschab im öffentlichen Raum und vor allem in Schule und Kindergarten einsetzt.

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Petition · DEN KOPF FREI HABEN! · Change.org

https://www.change.org/p/petition-den-kopf-frei-haben

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DEN KOPF FREI HABEN!

Jedes Kind hat das Recht auf Kindheit – laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Personen unter 18 Jahren als Kinder.

Aus diesem Grund fordern wir ein Verbot der Mädchenverschleierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Die Frühverschleierung konditioniert Mädchen in einem Ausmaß, dass sie das Kopftuch später nicht mehr ablegen können. Heranwachsende stehen nicht selten bis zur Volljährigkeit in finanzieller und rechtlicher Abhängigkeit vom Elternhaus. Zudem unterliegen „Teenager“ einem starken Einfluss durch ihr soziales Umfeld und ihre Altersgruppe, den „Peergroups“. Uns geht es um den Schutz der Rechte der Mädchen und ihrer freien, selbstbestimmten Entfaltung in der Gesamtgesellschaft.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, in Deutschland ein gesetzliches Verbot des Kopftuchs bei Minderjährigen vor allem in Bildungsinstitutionen umzusetzen.

https://www.frauenrechte.de/online/themen-und-aktionen/gleichberechtigung-und-integration/kinderkopftuch

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TERRE DES FEMMES-Petition „DEN KOPF FREI HABEN!“ für ein gesetzliches Verbot der Mädchenverschleierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit, damit sich Mädchen gleichberechtigt entwickeln können.

_ttps://www.facebook.com/terre.des.femmes/posts/unterst%C3%BCtzen-sie-unsere-petition:-%22den/2189927684369968/

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Die Verschleierung von Mädchen aller Altersstufen – ein zunehmendes Phänomen in vielen Schulen und sogar in Kindergärten – steht für eine Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen.

Deshalb fordert TERRE DES FEMMES ein gesetzliches Verbot des sogenannten „Kinderkopftuchs“ im öffentlichen Raum vor allem in Ausbildungsinstitutionen für alle minderjährigen Mädchen. Wir wollen, dass Mädchen ohne Kopftuch und ohne Vollverschleierung groß werden – bei uns und anderswo.

https://www.frauenrechte.de/online/aktivwerden/petitionen-unterstuetzen

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40 Jahre Emma – 40 Jahre Islamschönfärben

Januar 29, 2017

آليس شفارتسر

Alice Schwarzer

Böser Islamismus, guter Islam: Die Weltanschauung der Alice Schwarzer

Deutlich anders als der den freiheitlichen Rechtsstaat gefährdende islamverträgliche Feminismus, ein veritabler Unterlegenheitsfeminismus, hat der Gleichheitsfeminismus die weltweite Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte einzufordern und das Islamische Recht zurückzuweisen. Das müsste auch für die seit vierzig Jahren bestehende Zeitschrift EMMA und ihre Gründerin gelten – sollte man eigentlich erwarten. Von Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü.

Mausert sich Deutschlands Oberfeministin zu Deutschlands berühmtester Islamverharmloserin? Am 26. Januar dieses Jahres erfuhr der Leser der Neuen Osnabrücker Zeitung über die EMMA-Gründerin:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam.“[1]

Das stimmt nicht. Mohammed war aus Sicht seiner Gefolgschaft ebenso wie aus seiner eigenen Sicht beides: der endgültige Prophet einerseits und andererseits Staatsgründer und Feldherr. Mehr Politik geht nicht, das Gerede über einen politischen Islam ist gegenstandslos.

Entsetzt zeigt das Alphaweibchen der deutschen Frauenbewegung auf Niqab und Burka:

„Selbstverständlich bin ich für ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland!“

Die Kölner Burkabekämpferin sagt nichts gegen den religiös verpflichtenden Schleier (Hidschab) – kein Wunder, sie müsste dazu das Islamische Recht kritisieren, die Scharia, den im Jahre 1111 d. g. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali und die anderen sunnitischen Ulama (Sg. Alim), alle heutigen Scheiche und Muftis und deren Fatawa (Sg. Fatwa), die schiitischen Mullahs.

Nun sei etwas ausführlicher zitiert, wie Alice Schwarzer jedem Islamkritiker in den Rücken fällt. Die vielfach Preisgekrönte (u. a.; 2004: Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen; 2005: Bundesverdienstkreuz Erster Klasse; 2010: Mercator-Professur der Universität Duisburg-Essen) schießt aus allen Rohren, eher unverdient kriegt sogar die Bundeskanzlerin ihr Fett weg:

„[Merkel] hat die politische Dimension des politisierten Islam nicht begriffen. Sie verwechselt ihn mit dem Islam als Religion. Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Eher schon das Gegenteil ist richtig, denn leider ist auch für Angela Merkel (Der Spiegel 26.09.2012) der Islam pauschal Teil von Deutschland: „Wir sollten da ganz offen sein und sagen: Ja, das ist ein Teil von uns.“

Zurück zur Inhaberin des Monopols auf feministische Berichterstattung:

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam. Und dabei geht es nicht nur um Terror, das fängt viel früher an.“

Soso, es gehe nicht lediglich um islamisch-glaubensbewegten Terrorismus, das Problem fange „viel früher an“?

Genau das tut es, bei Koransure und Hadithvers fängt es an, das universelle Problem, beim Islam fängt es an! Doch über den, siehe weiter unten und im Quellenteil, verliert unsere karrierebewusste Oberemanze kein Wort: „Der Islam ist nicht mein Thema“, „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“.

Durchaus im Sinne von Deutscher Islamkonferenz und deutschen Islamverbänden bestimmt Frau Schwarzer mit, was hierzulande zu Scharia (Allahs Schöpfungsordnung, der Menschheit vom Himmel angeordnet als Gesetzlichkeit; Islam) und Fiqh (islamische Jurisprudenz; auch Islam) öffentlich gesagt und geschrieben werden darf und was nicht.

„Der Islamismus aber ist eine Ideologie und ein politischer Missbrauch des Islam“, über diese engagierte Verteidigung des Glaubens durch eine europäische Feministin können Darul-Uloom Deoband, Millî-Görüş und die Muslimbruderschaft zufrieden sein.

In den Rücken fällt die Galionsfigur der deutschen Frauenbewegung damit jedem Islamkritiker, allen muslimischen Säkularen und insbesondere den weiblichen Säkularen sowie überhaupt allen der Herrschaft des islamischen Rechts, allen der Herrschaft des Islam unterworfenen Frauen.

Die aus islamischer Sicht überall und jederzeit (ggf. nur bis zum Tag der Auferstehung) gültige Scharia ist menschengemachten Verfassungen und Gesetzesbüchern voranzustellen, der sogenannte Schariavorbehalt; letztlich übersteigt sie das menschliche Verstehen. Den Fiqh hingegen kann man studieren als Allahs gesetzliche Maßgabe; im Laufe der Jahrhunderte ist er durch islamische Eliten kodifiziert worden und als Rechtsschöpfung und Gerichtspraxis anzuwenden. Ob Scharia oder Fiqh: Gruppen von Menschen (Nichtmuslime; Schariaverweigerer; alle Frauen) sind rechtlich herabzustufen, zu diskriminieren. Kompatibel mit den allgemeinen Menschenrechten (AEMR) sind Scharia und Fiqh nicht.

Eine deutsche Frauenrechtsbewegung, die sich nicht an die Scharia und den Fiqh herantraut, sondern vor dem reichlich geisterhaften Islamismus warnt und den mit ihm letztlich (nämlich religiös, theologisch) identischen Islam schönredet, kann nicht viel erreichen und wird allen Frauen, muslimisch oder nichtmuslimisch, schaden.

Beim allgemeinen Islamschönreden ist die EMMA-Gründerin des Jahres 1977 nun wirklich nicht alleine.

Doch hat die Inkarnation des deutschen Feminismus, das fleischgewordene frauenrechtliche Gewissen der Republik, eine hervorgehobene Stellung beim hoch ersehnten Erteilen von Absolution an die über islamische Schleierpflicht (Hidschab), islamische weibliche Beschneidung (FGM), islamische Polygamie sprich Polygynie (mit Talaq und Chul, die Kinder gehören dann stets dem Mann) und islamische Kinderehen (Mädchen heiratsfähig ab neun Jahre) dann doch ein wenig zerknirschten Akteure in Parteien, Presse, Gewerkschaft und Wohlfahrtsverband. Denn leider ist die 74-Jährige die Deutungsinhaberin jeder Frauenfrage, die Monopolistin beim Definieren dessen, was in Deutschland an frauenpolitischen Forderungen erhoben werden muss einerseits und andererseits gefälligst auszureichen hat.[2]

Schleierzwang, Chitan al-Inath (indonesisch sunat perempuan; FGM), Talaq und Chul, Zweitfrau bis Viertfrau zu sein, per Imamehe verheiratetes zwölf oder elf Jahre altes Mädchen und schwangere Kindbraut zu sein, um nur die Spitze des islamischen Eisbergs zu nennen, anders gesagt: die theologisch begründete Biologisierung, Sexualisierung und Erniedrigung der Frau in der Religion von Koran und Sunna, kurz: die religiöse Unterdrückung der Frau – das ist Islam und das ist Gewalt – und keine Form der Gewalt ist privat, eben auch nicht die glaubensgeleitete Gewalt gegen Frauen. Für Alice Schwarzer hingegen, wie wir gleich hören werden, ist diese Glaubenslehre und Religionspraxis so etwas wie individuelle Selbstverwirklichung und in jedem Fall nicht zu diskutieren, kein Politikum: „das ist ein Glaube und das ist Privatsache“. Wir wiederholen: Gewalt ist nie privat.[3]

„Der Islam ist nicht mein Thema“, wie leicht wird man hier sarkastisch. Endlich, wie konnten wir nur über die Scharia etwas Schlechtes denken. Erst der islamrevolutionäre Ruhollah Chomeini war es, der den genuin menschenfreundlichen und insbesondere frauenfreundlichen Islam aus der Form gebracht hat, ihn schier zur Unkenntlichkeit entstellte, eine politisierte Pseudoreligion und Nichtreligion fabrizierend, die jetzt weltweit ein Zerrbild des wahren Islam predigt. Genug des Sarkasmus.

Das angekündigte Zitat findet sich auf Schwarzers persönlichem Internetauftritt.

Alice Schwarzer: „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt. Ich publiziere über das Problem seit 30 Jahren und bei jeder Gelegenheit weise ich darauf hin, dass es mir nicht um den Islam geht – das ist ein Glaube und das ist Privatsache –, sondern ausschließlich um den politisierten Islam, der seinen Anfang genommen hat mit Chomeini im Iran 1979 und der seither einen Siegeszug durch die Welt antritt. Ich kritisiere die Islamisten, diese Sorte Muslime, für die die Scharia über dem Gesetz steht und die Frau unter dem Mann. Wir sollten fein unterscheiden zwischen Islam und Islamisten und endlich in Deutschland etwas tun gegen die Islamisten.“[4]

40 Jahre nach Gründung ihrer Zeitschrift sieht Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer „ganz neue Probleme“ für den Feminismus, etwa den „politisierten Islam, in dem die Frauen völlig entrechtet sind“. Entstanden sei dieses Problem nicht erst durch die Flüchtlingsbewegung der letzten Monate. „Wir haben eigentlich seit 30 Jahren in den muslimischen Communities eine offensive Agitation der Islamisten“, so Schwarzer.[5]

„Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas über den Islam gesagt“ – aber das ist ja das Schlimme.

Denn: Nein Frau Schwarzer, nicht der politische Islam oder das Politikern und Mainstream-Medien zur Verharmlosung des hanbalitischen Fiqh (sunnitischer Islam; Islam) so willkommene Schreckgespenst Wahhabismus oder der sogenannte Salafismus (auch Islam), nicht der Islamismus den es gar nicht gibt, sondern das islamische Recht – himmlisch gegeben als die Scharia, irdisch anzuwenden als der Fiqh – wird immer die Frau, den Nichtmuslim und den schuldhaft Pflichtvergessenen, den bewussten Schariaverweigerer benachteiligen, demütigen und körperlich wie seelisch quälen. Ihn schmerzhaft bestrafen in Dunya und Achira, im Diesseits und im Jenseits.

Die jeden Lebensbereich regelnde sowie nach Überwindung aller nichtislamischen Gesetze und Verhaltensweisen strebende Scharia ist es, die in eine freiheitliche Demokratie nicht integriert werden kann, die ihrem Wesen gemäß nach Kohärenz, nach Totalität strebende Scharia.

Das eher noch etwas ungeregelte, dem Kalifat oder Imamat zeitlich vorausgehende islamische Erschrecken (Koran 8:12 I will cast terror into the hearts of those who disbelieved. In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen), das Faustrecht nämlich von Taharrusch dschamai bis Terrorismus, bereite der rechten Seinsweise (Din) den Weg und weiche auf längere Sicht der korantreu geregelten Souveränität, der Herrschaft Allahs, seiner Hakimiyya.

Die Islamisierung eines Landes ist die Islamisierung des Rechts: Paragraph für Paragraph werde islamtauglich, schariakompatibel. Dieser Prozess, sofern nicht abgestoppt, muss die unverhandelbaren Menschenrechte (AEMR) und auch das AEMR-basierte deutsche Grundgesetz heute ironisieren und morgen kaputtmachen.

Die Vorgehensweise der großen Islamschönfärberin aus Köln trägt dazu bei, das Leid anderer zuzulassen, vor allem das Leid anderer Frauen. Wer hingegen für die Frauenrechte als Teil der allgemeinen Menschenrechte wirklich etwas erreichen will, erkennt und fordert: Die Scharia, der Islam muss weg aus dem Recht.

Und zwar weltweit, auch im sogenannten Orient, denn Menschenrechte – und dazu gehören die Frauenrechte – sind eben gerade nicht westlich, nicht okzidental, sondern entweder universell … oder sie sind gar nicht.

Jacques Auvergne und Ümmühan Karagözlü

Q u e l l e n

[1] „Merkel hat die politische Dimension des Islamismus nicht begriffen“. Ein Artikel von Marion Trimborn. Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) 26.01.2017

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/840359/merkel-hat-die-politische-dimension-des-islamismus-nicht-begriffen

[2] Nun, man habe die Frage nicht nötig: „Und wo lassen sie denken?“

Cicero „Frauen-Ranking 2008“ Platz Zwei: Alice Schwarzer

https://web.archive.org/web/20080526070740/http://www.rankaholics.de/w/die+einflussreichsten+intellektuellen+frauen+2008_1784

Cicero-Rangliste 2012: Wer dringt durch? Wer wird gehört?

Feministin Alice Schwarzer steht auf Platz vier und ist damit die Frau mit der höchsten öffentlichen Deutungsmacht.

http://cicero.de/berliner-republik/liste-der-500-guenter-grass-und-alice-schwarzer-spitze/52978

[3] Gewalt ist nie privat

https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Flyer%20Rosenstrasse%20Sossenheim%202016.pdf

http://www.strohhalm-ev.de/kunde/pdf/1/25_6_07.pdf

http://frauenportal.koeln/cms/news/article.php?storyid=37

http://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Zeitschriften/Erziehung_und_Wissenschaft/2016/EW_03_2016_web.pdf

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F1084%7C1%7C0

[4] „Der Islam ist nicht mein Thema“ | ALICE SCHWARZER 17.05.2016

http://www.aliceschwarzer.de/artikel/der-islam-ist-nicht-mein-thema-332543

[5] Bayerischer Rundfunk 26.01.2017

Alice Schwarzer: „Dem politisierten Islam etwas entgegensetzen“ Zum 40. Geburtstag der Zeitschrift Emma betont Herausgeberin Alice Schwarzer, welche neuen Probleme ihrer Meinung nach den Feminismus umtreiben. Dazu gehöre auch der „politisierte Islam“, so Schwarzer in der radioWelt auf Bayern 2.

http://www.br.de/radio/bayern2/politik/radiowelt/alice-schwarzer-40-jahre-emma-100~amp.html

Teilverbot der Vollverschleierung (Niqab bzw. Burka) in Baden-Württemberg?

November 28, 2016

نقاب

niqāb

Nikab, der Gesichtsschleier als die Erweiterung bzw. Umsetzung der islamisch verpflichtenden Bedeckung (Hidschab)

Anlass für die Stellungnahme des Zentralrats der Ex-Muslime zu dem für Baden-Württemberg geplanten Teilverbot von Niqab oder Burka ist der Entwurf für ein Gesetz zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit. Als Drucksache 16/896 wird der durch die FDP/DVP-Fraktion eingebrachte Entwurf durch den Landtag Baden-Württemberg in dessen 19. Plenarsitzung am 30.11.2016 in Erster Beratung debattiert werden.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Köln

An das

Ministerium für Soziales und Integration von Baden-Württemberg

Stuttgart

26.11.2016

Gesetzentwurf zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit – Anhörungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zentralrat der Ex-Muslime [ZdE] bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Stellung zu nehmen.

Der als Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG tätige Verein stimmt einem eingeschränkten Verbot der Gesichtsverschleierung bedingt zu, verweist auf seine Petition 16/00494 und ergänzt den Gesetzesvorschlag wie folgt:

Zu Art. 2

Nach § 55 wird eingefügt:

§ 55 a Gesichtsverschleierung

Beamtinnen ist es untersagt, während des Dienstes ihr Gesicht zu verschleiern oder zu verhüllen, soweit Sicherheitsvorschriften dies nicht erfordern. Ein Motorradhelm oder Schutzhelm für Polizisten ist keine Gesichtsverschleierung, sondern schützt den Kopf vor Verletzungen. Sturmhauben zum Identitätsschutz sind bestimmten polizeilichen und militärischen Spezialeinheiten vorbehalten. Andere dienstliche Zwecke oder Regelungen zur Dienstbekleidung rechtfertigen keine Ausnahme vom Verschleierungsverbot.

Zu Art. 3

Änderung des Schulgesetzes

Absatz 5, der § 1 angefügt werden soll

Der Gesetzentwurf definiert staatliche Schulen zutreffend „als Ort der offenen Kommunikation und Integration“. Weil die Bedeckung des Gesichts aber die Mimik verschleiert, konterkariert sie diese Funktion. Das Verbot des Gesichtsschleiers ist daher auf den gesamten Unterricht und alle Schulveranstaltungen auszudehnen und schließt sowohl jeden bekennenden Religionsunterricht als auch alle Ganztagsangebote mit ein. Ausnahmen beschränken sich auf Schutz- und Sicherheitsvorschriften, eine Lehrkraft kann das Verbot nur ausnahmsweise für ein Theaterprojekt außer Kraft setzen.

Die Vorschrift haben alle Schülerinnen und jede Frau einschließlich Ehrenamtlerinnen als verpflichtend zu beachten, die Aufgaben in den Bereichen Betreuung, Bildung, Förderung, Erziehung, Sport, Kreativität und Freizeitgestaltung ausführen. Diese Regelung soll auch bei Veranstaltungen, die über den regulären Schulbetrieb hinaus gehen, gelten und, um eine offene Kommunikation zu ermöglichen, alle Pädagoginnen und Teilnehmerinnen auf Elternabenden, Elternsprechtagen und Elternratssitzungen einschließen.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind von der Grundschule ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Schulgeländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Zu Art. 4

Änderung des Landeshochschulgesetzes

[vgl 1. § 2 Abs. 4]

Niqab und Burka sind an allen in § 1 Abs. 1 u. 2 Punkt 1 bis 6 genannten Hochschulen zu verbieten. Sicherheitsbestimmungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot der Vollverschleierung darf nur ausnahmsweise für Theater- oder Filmprojekte aufgehoben werden. Nicht aus Textilien bestehende und nur während der Dauer von künstlerischen Darbietungen getragene Masken fallen nicht unter das Verbot.

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG)

Für Einrichtungen nach § 1 des genannten Gesetzes hat aus den gleichen Gründen wie in staatlichen Schulen ein ausnahmsloses Verbot der Vollverschleierung zu gelten, das von Leiterinnen, Erzieherinnen und sonstigen mit pädagogischen Aufgaben betrauten Personen, Praktikantinnen und Ehrenamtler sowie von Müttern und sonstigen Vertrauenspersonen der Kinder bei allen Angeboten, auch Elternabenden, Sommerfesten u. dgl., zu beachten ist.

Holt eine Mutter oder sonstige Vertrauenspersonen des Kindes, die den Mitarbeitern bekannt ist, ein Kind aus einer Einrichtung nach § 1 des genannten Gesetzes ab, muss sie wegen ihrer Identifizierbarkeit bei Betreten des Geländes auf den Gesichtsschleier verzichten. Viele Kinder haben Angst, fangen an zu weinen oder laufen weg, weil sie sich fürchten, wenn ihnen eine vollverschleierte Person begegnet, die sie nicht erkennen und einordnen können.

Begründung der Stellungnahme

[vgl. Seite 5 des Gesetzentwurfes]

Die parlamentarischen Diskussionen haben, was äußerst selten ist, über alle sonstigen Meinungsunterschiede und Parteigrenzen hinweg ergeben, dass alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder darin übereinstimmen, dass Burka und Niqab fundamentale Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung verletzen.

Der ZdE führt ergänzend aus

Der Niqab ist ein blickdicht gewebtes Tuch, das vom Nasenrücken aus abwärts das Gesicht verdeckt. Klassischerweise wird der Gesichtsschleier zu einem sackartig geschnittenen Gewand, dem Hidschab, getragen und mit Handschuhen kombiniert. Nach den zusätzlichen Kleidungsstücken, die das bereits umfassende Bedeckungsgebot definitiver Qualität erweitern [vgl. Stellungnahme DITIB zum Beschluss des BVerfG (1 BvR 471/10; 1 BvR 1181/10) vom 27.01.2015, Rd 74], greifen meist sehr strenggläubige Muslimas, nicht selten deutsche Konvertitinnen, die dem salafistischen Glaubensspektrum des sunnitischen Islam zuzurechnen sind und Positionen von Rechtsgelehrten hanbalitischer bzw. wahhabitischer Prägung nahestehen.

Den Trägerinnen genügt es daher nicht, ihren Körper durch den Hidschab so zu verhüllen, dass Körperumrisse und weibliche Rundungen durch die lose fallende Kleidung aufgelöst werden und so nicht mehr erkennbar sind. Sie richten sich vielmehr nach Fatwen von anerkannten Autoritäten des hanbalitisch interpretierten Rechts, insbesondere Scheiche wie ibn Taimiyya und dessen Schüler ibn al-Qayyim al-Dschauziyya der klassischen Epoche und, aus der jüngeren Geschichte, die Scheiche bin Baz, al-Uthaymin und al-Fauzan. Die Gelehrten haben nach vielen Jahren des Studiums der Hadithwissenschaften und der islamischen Jurisprudenz an renommierten islamischen Universitäten begehrte Lehraufträge erhalten.

In ihren Schriften und Rechtsgutachten weisen sie immer wieder darauf hin, dass ein weibliches Gesicht und zarte Frauenhände ebenso wie ein mit sanften femininen Rundungen geformter Körper verbotene Reize aussenden würden und daher zwingend unter undurchsichtigem Stoff verborgen werden müssten, um Männer, die nicht Mahram-Verwandte sind, nicht sexuell zu erregen. Gottesfürchtige Salafistinnen befolgen diese Lehrmeinungen, um ihr ohnehin prekäres Seelenheil nicht zu gefährden und qualvollen Höllenstrafen zu entgehen.

Wie die Burka ist auch der zum Ganzkörperschleier mit offenem Sehfeld erweiterte Hidschab ein islamisches Kleidungstück, das auf den Straßen deutscher Städte eher selten zu sehen ist. Nach einer Schätzung von Sozial- und lntegrationsminister Manfred Lucha sollen sich ungefähr 1500 Niqabis in der Öffentlichkeit bis auf die Augenpartie vollverschleiern, nicht, wie der Grüne Politiker fälschlicherweise behauptet, Burkaträgerinnen. Dass da für ihn kein Problem besteht, verwundert nicht, da er sich nicht einmal die Mühe macht, zwischen den beiden Gewändern zu unterscheiden. Radikalislamische Muslimas gehören wohl nicht zu den möglichst vielen, für die der Grüne Politiker mit seiner Mannschaft ein möglichst würdevolles Leben erarbeiten will [Stuttgarter Zeitung am 11.05.2016].

Ein möglichst würdevolles Leben möglichst vieler will [Lucha] mit seiner Mannschaft erarbeiten.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.der-neue-sozialminister-manfred-lucha-sozialromantik-ist-seine-sache-nicht.e9767c2a-9269-4703-a7b2-5d88a0417484.html

Wie die Verfassungsschutzbehörden berichten, erhalten seit mehreren Jahren Gruppen oder charismatische Einzelprediger fundamentalistisch islamischer Ausrichtung regen Zulauf. Durch ihre inzwischen technisch versiert und professionell gestalteten Web- und Videoauftritte sowie durch die auf die verschiedenen Zielgruppen genau zugeschnittene Themenwahl bei ihrer Missionstätigkeit üben sie auf weibliche wie männliche junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund große Anziehungskraft aus.

Gingen die Ämter 2011 noch von 3800 teils noch sehr jugendlichen Anhängern der salafistischen Glaubensrichtung aus, gehörten im Dezember 2015 bereits 8350 zu diesen stark glaubensbewegten Gruppen. Allein in den sechs Monaten zwischen Juni und Dezember 2015 schlossen sich 850 Menschen den muslimischen Extremisten an.

2011 rechnete der Verfassungsschutz noch mit 3.800 Personen in dieser Szene. Im Juni 2015 zählten sie etwa 7.500 Anhänger, im Dezember sprach BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen bereits von 8.350 Salafisten, Tendenz steigend.

http://web.de/magazine/politik/salafisten-deutschland-gefaehrlich-szene-31355670

Inzwischen folgen in Deutschland ungefähr 10.000 der religiös motivierten Renaissancebewegung des Salafismus. Nach persönlichen Krisen und Diskriminierungserfahrungen glauben diese Muslime durch die Hinwendung zum islamischen Fundamentalismus erkannt zu haben, wie sie künftig im Diesseits und Jenseits Probleme vermeiden und Glückseligkeit erreichen können. Unsere strengislamischen Mitbürger sind davon überzeugt, durch geistige Rückbesinnung auf die ehrwürdigen und rechtschaffenen Muslime der ersten drei Generationen [arab.: as-Salaf aṣ-Ṣāliḥ] und die medinensische Gesellschaft, die beste Gemeinschaft und deren Prinzipien [vgl. Koran 3:110], Antworten auf Sinnfragen sowie Orientierung, Halt, Kraft und Identität gefunden zu haben.

Sie irren.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Niqab im salafistischen Milieu für Muslimas vorgeschrieben ist und höchste Wertschätzung genießt, sind 1500 Niqabträgerinnen unwahrscheinlich, die reale Anzahl dürfte höher liegen und wird aufgrund der dynamisch steigenden Mitgliederzahl sowie der durch die Imamehe (Wegfall der verpflichtenden staatlichen Voraustrauung im Jahre 2009) erleichten Polygamie in den nächsten Jahren vermutlich wachsen. Für diese Einschätzung spricht auch, dass die Gründer von drei der vier sunnitischen Rechtsschulen, und zwar der malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Madhhab, den Gesichtsschleier in Kombination mit Handschuhen als absolut verpflichtend ansehen und in den letzten fünf Jahren viele Menschen islamischen Glaubens aus Syrien, Irak, Somalia, Eritrea [vielfach Schafiiten] und den Maghrebstaaten [Malikiten] nach Deutschland gekommen sind.

Die meisten Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtsschule empfehlen Gesichtsschleier, Burka und Handschuhe lediglich. Wenn aber Gesicht und Hände einer Frau so reizvoll sind, dass sie Männer zu unkeuschen Gedanken verführen oder gar sexuelle Begierden wecken könnten, müssen Muslimas, die der hanfitischen Rechtsschule folgen Gesicht und Hände bedecken. Hardliner wie die Deobandi schreiben sogar grundsätzlich vor, dass Frauen außerhalb des Hauses Handschuhe und Gesichtsschleier zu tragen haben.

Für den ZdE ist nicht die Anzahl der Vollverschleierten von Bedeutung, sondern die Grundrechtswidrigkeit, speziell Frauenfeindlichkeit dieser Ganzkörperschleier. Deshalb setzt er sich für ein absolutes Verbot dieser islamischen Kleidung auch im öffentlichen Raum ein.

Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu Meinung tragen

Mālikī Fiqh

Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.

Shaykh al-Munāğğid sagte:

„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)

Shaykh al-Munāğğid in einer anderen Fatwā die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht:

„…daher ist es für eine Frau in ihrer (malikitischen) Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht.“

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)

Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah zur malikitschen Position:

„Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“

(Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)

ibn al-ʿArabi:

„Die komplette Frau ist ʿAwrah; ihr Körper und ihre Stimme. Es ist also nicht erlaubt, dass sie dies enthüllt.“ (Ahkām al-Qurʾān 3/1578)

Muffasīr Imām al-Qurtubī sagte:

Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, ihr Körper und ihre Stimme, Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit.“

(Al-Ğāmi’ li Ahkāmi l-Qur’ān)

Aus al-Ğāmiʾ li Ahkām al-Qurʾān 14/227:

Für mehr Informationen über die Meinungen der Mālikī fuqahaʾ bezüglich der Verpflichtung für die Frau der Gesichtsverschleierung; siehe in: al-Maʾyār al-Muʾarrab von al-Wanshirīsi 10/165, 11/226 und 229, Mawāhib al-Ğalīl von al-Hattāb 3/141, al-Dhakhīrah von al-Qurāfi 3/307 und Hāshiyat al-Dasūqi ʿālā al-Sharḥ al-Kabīr 2/55.“

Ḥanbalī Fiqh

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:

„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)

al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh ibn ʿUthaymīn

Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper …

Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta ‚ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften. Wie können wir von diesem Weg abweichen?“

(Hiğāb Seite 12, 13)

Shaykh Muhammad al-Saalih al-‘Uthaymeen:

The hijaab prescribed in sharee’ah means that a woman should cover everything that it is haraam for her to show, i.e., she should cover that which it is obligatory for her to cover, first and foremost of which is the face, because it is the focus of temptation and desire.

A woman is obliged to cover her face in front of anyone who is not her mahram (blood relative to whom marriage is forbidden). From this we learn that the face is the most essential thing to be covered. There is evidence from the Book of Allaah and the Sunnah of His Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) and the views of the Sahaabah and the imams and scholars of Islam, which indicates that women are obliged to cover all of their bodies in front of those who are not their mahrams.

Fataawa al-Mar’ah al-Muslimah, 1/ 391, 392)

Shaykh bin Bāz sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“

(Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah:

„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)

Shaykh Saalih al-Fawzaan (may Allaah preserve him) said:

The correct view as indicated by the evidence is that the woman’s face is ‘awrah which must be covered. It is the most tempting part of her body, because what people look at most is the face, so the face is the greatest ‘awrah of a woman. This is in addition to the shar’i evidence which states that it is obligatory to cover the face.

For example, Allaah says (interpretation of the meaning):

“And tell the believing women to lower their gaze (from looking at forbidden things), and protect their private parts (from illegal sexual acts) and not to show off their adornment except only that which is apparent (like both eyes for necessity to see the way, or outer palms of hands or one eye or dress like veil, gloves, headcover, apron), and to draw their veils all over Juyoobihinna (i.e. their bodies, faces, necks and bosoms)…”

[al-Noor 24:31]

Shaykh bin Bāz

sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin Bāz) sagte:

„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“ (Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)

Zum Schluss führe ich noch eine Aussage von Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah an. Er war auch ein sehr bekannter Shaykh der Ḥanbalī-Rechtschule.

ibn Taymiyya sagte:

„Das Wort „Ğilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Fatāwā Band 2, S. 110)

Aus diesen Fatāwā (Rechtsgutachten) lässt sich schließen, dass die korrekte Meinung in der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist, dass die Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. In dieser Rechtschule ist es also eine Pflicht für die Frau, den Niqāb bzw. die burqaʿ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.

Shāfiʿī Fiqh

In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:

„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es:

„….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“

Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes:

„Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes. „Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“ (Fatḥ al-Bāri 9:235)

Imām as-Suyūṭī:

„Der Vers über Ḥiğāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken.“ (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)

Hieraus lässt sich ganz klar schließen, dass der Niqāb eine Pflicht für alle ist subḥānallāh.

Es gibt noch viele weitere Gelehrte bzw. Imāme der Shāfiʾī-madhhab, welche der Meinung sind, dass die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. Darunter auch Imām Ibn Rislān, welcher folgendes sagte:

„Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen.“ (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)

Von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:

„…das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen, jedoch nicht im Gebet.“

Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:

„Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.“

(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)

Ḥanafī Fiqh

Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī:

Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb verpflichtend (fard) ist.

Imām Abū Ḥanifa ist hingegen der Ansicht, dass der Niqāb im Prinzip nur empfohlen ist („wāğib“). In Zeiten der Unmoral und Glaubensschwäche oder weil das Gesicht hübsch ist die Gefahr, dass ein Nicht Mahram in Versuchung geführt werden könnte, weil das Gesicht hübsch ist, werden Gesichtsschleier und Handschuhe zur Pflicht.

Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Wenn man sich heutzutage umsieht, wie extrem die Fitnah verbreitet ist und wie extrem sich die Unzucht unter der Menschheit verbreitet hat, dann merkt man ganz schnell, dass es in der heutigen Zeit einfach nur das Beste und vorallem das Sicherste sein kann, wenn sich die muslimische Frau von Kopf bis Fuß verschleiert, wa Allāhu aʿlam.

Ibn Nujaym:

„Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!“

(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ kanz ad-Daqāʾiq)

Auch Imām Sarkhasi, welcher sagte:

„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)

Deoband

The Niqab and its obligation in the Hanafi madhhab by Mufti Husain Kadodia

It is with great sadness that we note confusion in the minds of many students and even some scholars concerning the obligation of the niqab (veil) in the Hanafi madhhab, which expressly classifies covering the face as binding on women and forbids the exposure of the face in the presence of ghayr mahrams (strangers).

https://www.deoband.org/2009/04/contemporary-voices/the-niqab-and-its-obligation-in-the-hanafi-madhhab/

Es ist die politische, menschenrechtliche und durchaus auch soziale sowie sozialpädagogische Verpflichtung unserer Gesellschaft sowie der Bundes- und der Landesregierungen über jede Form von Extremismus und dessen schädliche Folgen für jeden Einzelnen von uns allen, für unsere säkulare, freiheitlich demokratische Gesellschaft und unseren Rechtsstaat im Sinne des GG [Art. 20 Abs. 1, 2 u.3 GG; Art. 28 Abs1 Satz 1 GG] aufzuklären und Projekte zu fördern die Ausstiegswillige unterstützen. Die Legislative, das Baden-Württembergische Parlament, hat uns alle, insbesondere die Bürger des Landes vor den Auswirkungen von religiös motiviertem Extremismus und seinem Angriff auf Grund- und Menschenrechte zu schützen.

Religionsfreiheit ist ein universelles, unteilbares und unveräußerliches Menschenrecht, dem überall auf der Welt Geltung zu verschaffen ist. Dieses individuelle Recht hoher Priorität, dass jedem von uns zusteht, garantiert Bekenntnisfreiheit in positiver aber auch negativer Ausprägung. Der ZdE setzt sich hier in Deutschland unter anderem für die negative Religionsfreiheit von Islamapostaten und Andersgläubigen unter den Flüchtlingen ein, die in ihren Unterkünften wegen ihrer Weltanschauung diskriminiert werden und Angriffen auf Leib und Leben ausgesetzt sind. Sie weisen darauf hin, dass selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte verfassungsimmanente Schranken haben, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht.

Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung

https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.

Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“

Grundrechtsverzicht, als der unmissverständlich ausgedrückte Wille rechtsverbindlich auf eine grundrechtliche Garantie zu verzichten, ist an Voraussetzungen gebunden. Vorrang und Einheit der Verfassung sind Rechtsstaatsprinzipien [Art. 20 Abs. 3 GG], die für die Bundesrepublik konstitutiv sind und nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht verändert werden dürfen. Unsere Verfassung, das GG ist kein Warenhauskatalog, aus dem man nur die Artikel aussucht, die gefallen.

Wahrscheinlich wären die Bürgerinnen, die für ihr Recht auf freie Religionsausübung, positive Bekenntnisfreiheit und Vollverschleierung kämpfen, nicht bereit die Unantastbarkeit ihrer Würde [Art. 1 Abs. 1 GG], ihre Gleichheit vor Gericht und das Diskriminierungsverbot [Art. 3 Abs. 1 oder 3 GG] oder die Rechtsweggarantie [Art 19 Abs. 4 GG] aufzugeben.

Grund- und Menschenrechte stehen in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht zur Disposition. Sie haben neben der subjektivrechtlichen für das Individuum auch eine objektive Funktion. In seinem Grundsatzurteil zum Fall Lüth [BVerfGE 7,198 – Lüth] hob das BVerfG hervor, dass unser GG auch als objektive Werteordnung anzuerkennen ist, über die nicht jeder frei verfügen kann.

Auf die vielfältigen gesundheitsschädlichen und sicherlich kostenintensiven Auswirkungen des Vitamin D Mangels für Mutter und Kind durch das Abschirmen jedes Sonnenstrahls auf der gesamten Körperoberfläche haben wir in unserer Petition bereits hingewiesen. Die Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko, weil sie das Gesichtsfeld einschränkt und ausreichende Übersicht verhindert. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist für sie und auch für die Säuglinge, die sie im Kinderwagen spazieren fährt oder die Kleinkinder neben ihr, die noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind, lebensgefährlich.

Burkaträgerinnen erkranken durch Lichtmangel

Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Der schmale Sehschlitz verursacht eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche bleibt.

Ein geringer Vitamin D Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr, psychischer Instabilität bis zu Depressionen. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten, Diabetes Mellitus, Multiple Sklerose und Rheuma steigt. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanischen Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin D Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin D Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken.

Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/

Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik

http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491

Weniger Infekte mit Vitamin D

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html

Vitamin D Mangel und Depression

http://www.vitamind.net/mangel/depression/

Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html

Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html

Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/

Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html

Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel

Nr. 33 | 09.07.2014 |

https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php

Kalziumstoffwechsel

Vitamin D: Darum ist es so wichtig

Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.

http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/

Hauptvorlesung Innere Medizin

»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«

Holger S. Willenberg

Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum

http://www.uniklinik-duesseldorf.de/fileadmin/Datenpool/einrichtungen/klinik_fuer_endokrinologie_diabetologie_und_rheumatologie_id5/dateien/vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf

Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?

https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460

Ursachen bei Coxa Vara

http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml

Ihre Knochen brauchen Vitamin D

http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/

Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau des Vitamins erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen.

Gefahren bei der Geburt durch Sonnen- und Vitamin D-Mangel

Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.

Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.

Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.

“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.

http://sonnennews.de/2009/01/06/gefahren-bei-der-geburt-durch-vitamin-d-mangel/

Ireland: For burqa wearing women, vitamin D deficiency rises from lack of exposure to sunlight

Muslim women who wear the burqa and other similar face-coverings run an increased disk of pelvic fractures during childbirth because of a deficiency of vitamin D, warns Dr. Miriam Casey of the Osteoporosis Unit in the St. James hospital in Dublin. Those in cloudier environments such as Ireland and Britain generally run an increased risk because of lack of sufficient sun exposure, but Dr. Casey warns that Muslim women run an additional risk above the general population. “As we see a rise in the number of Muslims in Ireland, it’s going to become a massive problem. It’s worse in England whose Muslim community is older. There are already problems in the Rotunda (a maternity hospital in Dublin) and the pediatric hospitals,” she stated.

http://www.euro-islam.info/2008/12/28/ireland-for-burqa-wearing-women-vitamin-d-deficiency-rises-from-lack-of-exposure-to-sunlight/

Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter

Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin D Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.

Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung

http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung

Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.

Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus

Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen.

Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung

Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.

„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“

al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)

Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden.

Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‘awra]

Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende und wortgetreu zu befolgende Islam salafistischer, wahhabitischer und hanbalitischer Prägung sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.

Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften Natur und Veranlagung zur Unmoral, und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die je nach Rechtsschule mindestens den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahramverwandten das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist nur in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt.

Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren.

Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.

Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.

Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.

[at-Tirmidhî 1093]

Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.

Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858

Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html

„Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.

In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html

Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]

Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.

Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.

Dass die Verfassung jede staatliche Gewalt und somit auch den baden-württembergischen Gesetzgeber an die universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Grundrechte [Art. 1 Abs. 3; Art. 20 Abs. 3 GG] bindet, ist keine Sozialromantik, sondern unmittelbar geltendes Recht.

Die unantastbare Menschenwürde, die der Staat zu achten und zu schützen hat [Art. 1 Abs. 1 Satz 1 u. 2 GG], gilt auch für Frauen, sogar für Niqabis und Burkaträgerinnen. Sie ist das tragende Fundament und das höchste Ziel der Menschenrechte. Franz Josef Wetz lehrt Philosophie und Ethik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Für den Philosophen besteht der wahre Gehalt menschliche Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie sozialer Gerechtigkeit.

Franz Josef Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 16

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig setzten gegen anfangs heftigen Widerstand auch aus eigenen Reihen durch, dass die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das bundesdeutsche Grundgesetz aufgenommen wurde. Sie kämpften dafür, dass Frauen über die staatsbürgerliche Gleichstellung hinaus, auch im Familien- und Eherecht gleichgestellt würden. Mit ihrer Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit sowie nach Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder scheiterte Nadig.

Sicherlich hätten sich beide Politikerinnen sehr darüber gefreut, wenn sie miterlebt hätten, dass die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch den Staat und dessen Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile zum Staatsziel und damit zum Leitprinzip im Verfassungsrang erhoben wurde.

Staatszielbestimmungen

Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen

Wie hätten diese beiden Mütter des Grundgesetzes reagiert, wenn sie mitbekommen hätten, wie Abgeordnete unter dem Vorwand sich für Freiheitsrechte von Frauen einzusetzen, diese Direktive unterlaufen und frauenpolitische Errungenschaften verraten hätten, indem sie sich weigern ein Gesetz zu verabschieden, das diese misogynen Vollverschleierungen auch im öffentlichen Raum verbietet.

Wenn das BVerfG feststellt, dass Verschleierung ein religiöses Bekenntnis sein kann und weder sich selbst noch dem Gesetzgeber die Entscheidungsbefugnis über die Auslegung religiöser Vorschriften anmaßen möchte, ist dies nachvollziehbar, weil in der Regel weder Politiker noch Juristen auf das nötige theologische Fachwissen zurückgreifen können. Als Richter des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch Experten im Bereich des Staatsrechts und dafür zuständig, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen und Grundrechte durchzusetzen.

Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus grund- und menschenrechtlicher bzw. verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr bindet Art. 1 Abs. 3 GG alle drei Gewalten an die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr-, Gleichheits- und Freiheitsrechte jedem Individuum qua Geburt zustehen und eine objektive Werteordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt [BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – Lüth].

Der am 27.01.2015 entscheidende Erste Senat folgte in wesentlichen Aspekten der Rechtsauffassung des am 24.09.2003 beschließenden Zweiten Senats allerdings nicht [2 BvR 1436/02]. Nach § 16 BVerfGG hätte in einem solchen Fall zwingend das Plenum des BVerfG einberufen werden müssen, um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung mit dem Ziel herbeizuführen, einen nicht vorhersehbaren, plötzlichen und der bisherigen Spruchpraxis entgegenstehenden Wechsel in der Rechtsprechung und die verfassungswidrigen Folgen zu verhindern. [Zur Einschlägigkeit des § 16 BVerfGG vgl. Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr: Hans Michael Heinig, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht].

Stattdessen setzte sich die hohe Richterschaft über die Rechtsnorm hinweg und kippte eigenmächtig das landesweite, pauschale Kopftuchverbot. Mit diesem verfassungswidrigen Handeln überschritten die Verfassungsrichter ihre Entscheidungskompetenz und missachteten das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsgebot, das unter anderem die Rechtsprechung an Gesetz und Recht bindet. Zwei der sechs Richter fassten ein Sondervotum:

Entscheidung des 2. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003

– 2 BvR 1436/02 –

1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.

Entscheidung des 1. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

1. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

2. Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

3. Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.

4. Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

Auszug aus dem Sondervotum der Richter Schluckebier und Hermanns

Die Entscheidung vermögen wir in weiten Teilen des Ergebnisses und der Begründung nicht mitzutragen.

Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW dahin, dass nur eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen zu rechtfertigen vermag, wenn es um die Befolgung eines imperativ verstandenen religiösen Gebots geht, misst den zu dem individuellen Grundrecht der Pädagogen gegenläufigen Rechtsgütern von Verfassungsrang bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geringes Gewicht bei. Sie vernachlässigt die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler. Damit beschneidet der Senat zugleich in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet. Der Senat entfernt sich so auch von den Maßgaben und Hinweisen der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282), die dem Landesschulgesetzgeber gerade für den Bereich der öffentlichen Schule die Aufgabe zuschreibt, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religiöse Bezüge in der Schule zulässt oder wegen eines strikteren Neutralitätsverständnisses aus der Schule heraushält. Nach unserer Auffassung ist die vom nordrhein-westfälischen Landesschulgesetzgeber gewollte Untersagung schon abstrakt zur Gefährdung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität geeigneter Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss es sich bei Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Bekleidung, die geeignet zur Gefährdung der Schutzgüter sind, um solche von starker religiöser Ausdruckskraft handeln (dazu I.).

3

Anders als der Senat meint, ist Satz 3 des § 57 Abs. 4 SchulG NW, wonach die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Schulen nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Verhaltensgebot nach Satz 1 nicht widerspricht, in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Interpretation, die an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft, hält sich in den Grenzen richterlicher Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG). Liegt damit für christliche und jüdische Religionen keine Freistellung vom Bekundungsverbot des Satzes 1 in § 57 Abs. 4 SchulG NW und damit keine Privilegierung vor – eine solche wäre auch unserer Ansicht nach gleichheitswidrig -, so besteht auch kein Grund, die Teilregelung des Satzes 3 für verfassungswidrig und nichtig zu erklären (dazu II.).

4

In der Folge bestehen gegen die angegriffene Vorschrift des § 57 Abs. 4 SchulG NW auch keine durchgreifenden Bedenken, die sich aus anderen Grundrechten der Beschwerdeführerinnen, aus den Vorschriften der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den bundesrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergeben könnten (dazu III.). Im Ergebnis wäre deshalb allenfalls die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu I.) als begründet zu erachten gewesen, weil die von ihr getragene Kopfbedeckung (Wollmütze und gleichfarbiger Rollkragenpullover) im gegebenen Umfeld der Schule nicht ohne Weiteres als religiöse Bekundung deutbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu II.) erscheint dagegen nach den vorgenannten Maßstäben unbegründet (dazu IV.).

Ein Vollverbot von Burka bzw. Niqab im öffentlichen Raum und in allen staatlichen Institutionen wie Parlament, Gericht, Polizei, Rathaus, Kindergarten, Schule und Hochschule ist mit der Verfassung nicht nur vereinbar, sondern von ihr geboten.

Mina Ahadi

Verpasste Chance. Beschwerde an NDR-Rundfunkrat

November 14, 2016

Edward von Roy

NDR Rundfunkrat

Hamburg

14.11.2016

Formelle Eingabe gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag

Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Anne Will am 06.11.2016 21:45 Uhr

Verharmlosung des Islamischen Rechts (Scharia)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag lege ich förmliche Programmbeschwerde ein. Die konkrete Verletzung von Programmgrundsätzen betrifft die Sendung von Anne Will vom 06. November 2016 21:45 Uhr: Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?

Über die Radikalisierung, bis hinein in den islamischen Terrorismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und über Wege der Verhinderung einer Radikalisierung diskutierten Wolfgang Bosbach, Sascha Mané, Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour.

Gegenstand der Sendung war damit die schariatreue, die islamische Radikalisierung von Jugendlichen bzw. war die äußerst radikale, die terroristische Varietät von Islam (am Beispiel Islamischer Staat (IS)) und deren leider faszinierende Wirkung auf junge Menschen einerseits und andererseits die etwas verzweifelte deutsche Suche nach erfolgreichen Strategien von Prävention und Resozialisation bzw. Deradikalisierung radikalislamisch („islamistisch“) verführter junger Menschen. Der häufig herangezogene Begriff Islamismus führt in die Irre, es geht um die Religion Islam, die jungen Islamradikalen wollen in den Himmel kommen, deshalb ihr Kampf gegen den irdischen Kufr, Unglauben, und die dazugehörigen Kuffār, Ungläubigen.

In was hinein jedoch resozialisiert, deradikalisiert werden sollte, nämlich, und um nichts anderes kann es in der Bundesrepublik Deutschland gehen, hinein ins Grundgesetz und in die allgemeinen oder universellen Menschenrechte (AEMR, Paris am 10. Dezember 1948), wurde selbst in einer vollen Stunde (60:14 min) beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) nicht angesprochen. Die AEMR als Grundlage des Grundgesetzes für die BRD (GG, 23. Mai 1949) wurde bei Anne Will nicht verteidigt.

Gerade hier zeigt sich die Unausgewogenheit der Sendung. Eine Stimme nämlich hat gefehlt, die den Mut aufgebracht hätte, die Unverhandelbarkeit universeller Menschenrechte mit dem aus der wortgetreuen Anwendung von Sure und Hadith (KRM: „Koran und Sunna“) zwangsläufig resultierenden islamischen Totalitarismus und seiner Frauenentwürdigung zu kontrastieren, auf einem Vorrang von Individualrechten vor Gruppenrechten zu bestehen und unzweideutig zu warnen vor einer deutschen Rechtsspaltung bzw. Rechtsveränderung auch bereits im Familienrecht oder Eherecht (die Muslima darf keinen Nichtmuslim heiraten; Polygynie; neun bis 15 Jahre alte Kindbraut) oder im Erbrecht (der Ex-Muslim verliert jeden Erbanspruch; laut Koran nur das halbe Erbe für die Tochter gegenüber ihrem Bruder). Was die an einer schleichenden Abschaffung des Grundgesetzes nicht interessierte BRD hierzu voraussetzen darf und muss, kann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verschwiegen werden.

Um die Ferne oder auch Nähe des in der NDR-Sendung angeprangerten radikalen Islam im Verhältnis zum gemäßigten Islam zu bestimmen, hätte der theologische und organisatorische Mainstream der Religion von Koran und Sunna zur Sprache kommen müssen. Das geschah nicht. Es hätte ja auch ergeben, dass der literalistisch verstandene Islam alle Lebensbereiche ordnen sprich einen religiösen Totalitarismus errichten will und dabei den muslimischen (sofern schariagehorsamen) Mann privilegiert, jeden Nichtmuslim und jede Frau hingegen entrechtet und entwürdigt.

In bester Eintracht wird dieser Mainstream, um beim sunnitischen Islam zu bleiben, mit Billigung und offensichtlicher Sympathie auch seitens der im KRM zusammengeschlossenen deutschen Islamverbände weltweit, von der Kairoer al-Azhar bis zum Darul Uloom Deoband gelehrt und in Europa beispielsweise durch die Organisationen FIOE (Federation of Islamic Organizations in Europe – Föderation Islamischer Organisationen in Europa) und ECFR (European Council of Fatwa and Research – Europäischer Rat für Fatwa und Forschung) vertreten. FIOE wie ECFR sind der Muslimbruderschaft zuzurechnen.

Anders als das deutsche Gerede von der „Vielfalt des Islams“ (Reinhard Kirste; Kai Hafez; bpb; EZIRE; Schura Bremen) nahelegen könnte, vertreten al-Azhar, Deoband, Muslimbrüder und die Islamdiktatur Saudi-Arabien auch nicht verschiedene Islamse oder sagt man Islame oder verschiedene Scharias oder Scharien, sondern die eine Rede Allahs (Koran), die eine Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit (Scharia), den einen Islam und führen die eine Umma (muslimische Weltgemeinde). Nichts und niemand darf „Koran und Sunna“ widersprechen, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), Geschäftsordnung in der Fassung vom 28. März 2007: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“

FIOE

Vorsitzender der FIOE ist Chakib ben Makhlouf, der Ahmed al-Rawi ablöste. Generalsekretär ist Emad Al-Banani; Vorstandsmitglied für „Relations“ ist Ibrahim El-Zayat. Im Februar 2002 wurde Ibrahim El-Zayat Präsident der IGD (Islamische Gemeinschaft in Deutschland), dem deutschen Zweig der globalen Muslimbruderschaft, und wurde 2006 für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. El-Zayat sitzt auch im Vorstand der von ihm 1995 mitgegründeten Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e. V. (GMSG) in Köln. Verheiratet ist der europäische Islamfunktionär mit Sabiha El-Zayat-Erbakan, seine Frau ist die Schwester des IGMG-Funktionärs Mehmet Sabri Erbakan. Damit ist eine geradezu dynastische Verbindung der Clans El-Zayat und Erbakan gegeben, die dem Lebenswerk von Necmettin Erbakan treu sein dürfte, über den der NRW-Verfassungsschutz schreibt: „Die auf seinem Verständnis des Islam fußenden ideologischen Vorstellungen einer „Gerechten Ordnung“ und die „Vision von Millî Görüş„, die eindeutig extremistisch sind, werden von seinen Anhängern in der Türkei und in Europa nach wie vor weiter verfolgt.“ Einer unbedingt zu errichtenden ADİL DÜZEN, (eingedeutscht Adil Düzen, zu arab. ʿādil), nämlich der „gerechten“ sprich islamischen Lebensordnung stellte der türkische Islamtheoretiker und Stifter der pantürkischen und radikalislamischen Bewegung für Schariagesetzlichkeit Millî Görüş die Bâtıl Düzen (Batil Düzen) gegenüber, die nichtige, die bei Allah verworfene Seinsweise (bāṭil), schariarechtlich null und nichtig, islamisch grundfalsch).

ECFR

Gründungsmitglied und seither Vorsitzender des ECFR ist der Cheftheologe der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi. Der baden-württembergische Verfassungsschutz charakterisierte den ECFR im Frühjahr 2011 so:

„Der ECFR sieht sich als Repräsentant der islamischen Welt und vor allem der muslimischen Minderheiten im Westen. Den Verlautbarungen des Rates ist zu entnehmen, dass die Entwicklung eines Islam europäischer Prägung und einer Islam-Auslegung, die sich an demokratischen Werten und dem westlichen Verständnis von Menschenrechten und Selbstbestimmung orientiert, verhindert werden soll.“

(Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Yusuf al-QARADAWI: Einer der einflussreichsten sunnitischen Islamgelehrten. Reihe „Führungs- und Identifikationsfiguren extremistischer Organisationen“, 4|2011.)

Hinsicht verhinderter Bürgerrechte und verhinderter Pressefreiheit sowie mit Blick auf gesellschaftlichen Totalitarismus und systematische, über kurz oder lang juristisch durchzusetzende Frauenfeindlichkeit unterscheidet sich auch der schiitische Islam, betrachten wir das Regime der Teheraner Mullahs (Zwölferschia), vom sunnitischen Islam nicht.

All das jedoch unterblieb am 6. November 2016, man kannte jedenfalls kritisierte ECFR und FIOE nicht und sprach noch nicht einmal über die gegebene AEMR-Widrigkeit und Grundrechtswidrigkeit des Islamischen Rechts (gottgegeben als die Scharia; von den Menschen anzuwenden als der Fiqh). Was geboten wurde, war eine Sendung über den (radikalen) Islam ohne Information zum Islam, man schlich um das Thema Islamische Normativität (Schariagesetz) bzw. Islam herum wie die sprichwörtliche Katze um den heißen Brei.

Dieses Ausweichen vor dem Thema widerspricht dem Programmauftrag des Norddeutschen Rundfunks. Im NDR-Staatsvertrag heißt es in § 5 Programmauftrag (1) unter anderem:

„Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.“

Sofern er nicht, und das sind die wenigsten, blind oder sehbehindert ist, hinterlässt Visuelles beim Menschen besonders starke und bleibende Eindrücke. Ein Eindruck über einen Menschen, vielleicht der symbolische Ausdruck des Humanen schlechthin ist die menschliche Gestalt und hier insbesondere das menschliche Gesicht. Im Islam ist der dämonisierte Körper der als wankelmütig und glaubensschwach geltenden sowie zeitlebens eines männlichen Vormunds (walī, das ist: Vater; großer Bruder; Heiratsvormund; Ehemann) bedürftigen Frau mit dem Hidschab abzudecken – mindestens! – bis auf Hände und Gesicht.

Wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange erstarrt, so durfte der NDR-Zuschauer auf ein Ex-Gesicht oder Vielleicht-Gesicht starren, durfte er über das durch schwarze Textilien ausgelöschte Antlitz der zu Anne Will eingeladenen Nora Illi meditieren – sechzig Minuten lang. Dass eine kulturell moderne Gesellschaft diese Körperpolitik und Ideologisierung des weiblichen Gesichts und Körpers im öffentlichen Raum, erst recht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, untersagen sollte, ist das eine.

Das andere, und hier liegt das eigentliche, nicht hinnehmbare Versagen des NDR, ist das Versäumnis, als Sender auf die Menschenverachtung und Grundrechtswidrigkeit nicht lediglich des Niqab, sondern jedes Hidschab hinzuweisen. Mindestens einer solchen Ansicht zur islamischen Bedeckung (Hidschab, verkürzt genannt und genäht Kopftuch) hätte der NDR eine Stimme geben müssen, statt zur besten Sendezeit lediglich eine Stunde lang ein sprechendes schwarzes Gespenst im Studio in Erscheinung treten zu lassen.

Bereits die schlicht islamische (und nicht etwa die wahhabitische, salafistische, islamistische u. dgl.) Vorschrift, dass jedes Mädchen ab neun Jahren und jede Frau ihren gesamten Körper bis auf Hände und Gesicht mit Stoff blickdicht und alle Rundungen und Konturen verbergend bedecken muss, ist totalitär sowie frauenfeindlich und zusätzlich kinderfeindlich – und diskriminiert im Übrigen auch jeden Mann, der angesichts einer frei herumlaufenden unbedeckten Frau in den Zustand eines willenlosen Triebtäters falle. Der türkische Staatsislam, Diyanet deutscher Arm DITIB, fordert diesen Hidschab als „nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam […] bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität“. Hier bereits liegt die Unverträglichkeit zu unseren Freiheitsrechten, nicht erst in der strengen Auslegung von Hidschab bzw. islamischer weiblicher Kleidung, nicht erst im Gesichtsschleier (Niqab).

Der Hidschab ist kein Freiheitsrecht. Zur Freiheit einen Hidschab zu tragen, würde immer auch die Freiheit gehören, ihn jederzeit wieder ablegen zu können, das aber lässt die Scharia nicht zu. Der Hidschab ist islamische Pflicht (alle vier sunnitischen Rechtsschulen ebenso wie die Zwölferscha), wer als Frau den Schleier verweigert, gilt im Islam als sittenlos und ist zu verachten. Zur islamischen weiblichen Kleidung gibt das Bundesverfassungsgericht weiter:

Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10

„9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.“

Diese Verpflichtung für jede Muslima, zur Bewahrung des Gnadenstandes mit Allah – beim Bestreben, nach dem Tod zu ihm ins Paradies und eben nicht in die Hölle zu kommen – zeitlebens beinahe den gesamten Körper (DITIB: „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“) abdecken zu müssen, ist das im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat untragbare frauenrechtliche und überhaupt menschenrechtliche Problem, nicht erst Frau Illis Niqab (Gesichtsschleier).

Warum nur verpasste der NDR am 06.11.2016 (Mein Leben für Allah – Warum radikalisieren sich immer mehr junge Menschen?) die Möglichkeit, etwas zum reaktionären und totalitären Charakter jeder islamischen weiblichen Kleidung zu sagen, zu einer Doktrin, die jede Verweigerin des Hidschab ihren schariatreuen Mitmenschen als Brennstoff fürs Höllenfeuer im Jenseits und als Schlampe im Diesseits erscheinen lassen muss? Nicht das schwarze Tuch auf Mund und Nase, die Pflicht zum islamischen Wohlverhalten und Gesetzesgehorsam, die Scharia ist das Problem.

Denn auch dieses hätte der NDR in einer Sendung mit Islambezug sagen müssen: Der Mensch im Islam darf sich keine Gesetze geben, Allah ist Gesetzgeber, ist Souverän, über kurz oder lang ist jeder von Menschenhand geschaffene Paragraph durch einen schariakonformen zu ersetzen. Wohin geht Deutschland: Volkssouveränität oder Herrschaft Allahs? Ob die NDR-Gäste Nora Illi und Mohamed Taha Sabri AEMR und GG den Vorzug geben und auf Durchsetzung der Allahkratie verzichten kann in diesem Schreiben dahingestellt bleiben, NDR-Moderatorin Anne Will jedoch muss die freiheitliche Demokratie vernehmbar verteidigen und dazu das islamische System bzw. die islamische Herrschaft, Maududi sprach vom Nizam (niẓām islāmī), Sayyid Qutb von der Hakimiyya (ḥākimiyyat Allāh), unzweideutig zurückweisen. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Aus dem bisher Gesagten folgt schließlich, dass der NDR in einer Sendung mit Islambezug den Gegenentwurf zur AEMR, die 1990 bekundete gegenmoderne und totalitäre CDHRI (Cairo Declaration on Human Rights in Islam – Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam) dem Publikum erläutern muss, diese aber nicht sechzig Minuten lang äquidistant diskutieren lassen darf, sondern unzweideutig zurückzuweisen hat. Anne Will sollte das zeitnah tun.

Nähme der NDR seinen Informationsauftrag ernst, würde er, etwa bei Anne Will, über die Nichtmuslime und Frauen diskriminierenden sowie die Meinungsfreiheit verhindernden Schariavorbehalte in den Staatsverfassungen von Ländern wie Pakistan oder Ägypten berichten lassen und nicht lediglich Gäste einladen, die, wie Nora Illi, Mohamed Taha Sabri und Ahmad Mansour, ganz dem Motto zu folgen scheinen: Böser Islamismus – guter Islam.

Vermeidbar wird der Erfolg von „Salafismus-Prävention“ oder „Islamismusprävention“ ausgesprochen begrenzt bleiben, solange gerade auch die deutschen Medien nicht faktentreu über Scharia und Fiqh berichten, anders gesagt solange das Monopol auf faktennahe Berichterstattung zum Islam überwiegend bei den Islamradikalen selber liegt.

Nicht nebenbei: Wir sollten froh sein, dass wir Grundrechte haben und nicht nur eine, in letzter Zeit beunruhigend oft beschworene, Wertegemeinschaft oder Werteordnung. Rechte sind einklagbar, Werte nicht. Es geht um Bürgerrechte, es heißt Civil Rights Movement, Bürgerrechtsbewegung und nicht Bürgerwerte-Bewegung.

Die sehr islamische Parallelkultur oder vielmehr islamische Gegengesellschaft von Geschlechterapartheid, Tugendterror, Tochtertausch und sonstiger Frauenunterdrückung lässt sich ebenso mit wie ohne bewaffneten Kampf errichten. Nicht nur die Milieus von Burka, Pantoffeln und langen Bärten, das Islamische Recht, das Menschenbild und der Wohlverhaltenszwang der – vom iranischen Religionsführer (rahbar) Ali Chamene’i ebenso wie von Kairos al-Azhar bis hinein in die Deutsche Islamkonferenz vertretenen – Scharia ist das Problem.

Um die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) und dabei nicht zuletzt die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und der Frauen zu verteidigen, muss der NDR das Problem Scharia und Fiqh beim Namen nennen und eben nicht, frei nach Angela Merkel, gemäß dem Motto handeln: Wir schaffen das … zu ignorieren.

Um islamisch radikalisierte junge Menschen möglichst erfolgreich vom zum Töten bereiten Aufbruch Fī sabīli Llāh (auf dem Wege Allahs, für die Sache Allahs) abzuhalten, gilt es, das Faszinosum Kalifat, das Faszinosum Dschihad einzugrenzen. Solange Funk und Presse die Menschenrechtswidrigkeit (AEMR-Widrigkeit) und Grundrechtswidrigkeit jeder islamischen Seinsweise und Gesellschaftsordnung (Nizam; Hakimiyya; Adil Düzen) mit dem Schleier des Schweigens bedecken, können – in einem vermeidbaren Ausmaß – jungen Menschen Hasspredigten als beglückende Wahrheit erscheinen und Glaubenskämpfer als Märtyrer.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin