Archive for the ‘Imam-Ehe’ Category

Islamisches Wohlverhalten im Klassenzimmer und auf dem Schulhof

Januar 13, 2024

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Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam

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2023

Bonn liegt am Rhein, und Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland.

Im Bonner Süden in Bad Godesberg, genau gesagt in Plittersdorf findet sich das 1951 gegründete Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG). Der heutige CDU-Politiker Thomas de Maizière ging ebenso dort zur Schule wie Thomas Mirow (SPD) oder Markus Dröge, Bischof der Evangelischen Kirche Brandenburg und Schlesische Oberlausitz. Einen Schüleraustausch pflegt man mit Schulen in Belfast (bɛɫˈfɑːst, Nordirland), Montpellier (mɔ̃pəˈlje, mɔ̃pɛˈlje, die achtgrößte Stadt Frankreichs vor Bordeaux) und Arcata (nördliches Kalifornien, USA).

Islam zielt auf die ewige Nähe zu Allah in der Dschanna (جنّة), und ist im Diesseits Lebensführung, Staat, Verfassung und Justiz. Aus Sicht des Islam ist der Nizam Islami (النظام الإسلامي, an-niẓām al-Islāmī, the Islamic order, to establish Islam as a state religion, Islam as a way of life) oder ist die Hakimiyya Allah (Ḥākimiyyatu Llāh, the divine sovereignty, God´s sovereignty, that Allah is sovereign on earth), die durch den Schöpfer des Weltganzen, den Verfasser des Koran und den einzigen Gesetzgeber den Menschen vorgeschriebene Lebensweise, Gesellschaftsgestaltung, Gesetzlichkeit und Gerichtsbarkeit weltweit durchzusetzen, also auch in den Städten am Rhein oder auf jedem Schulgelände. Das gilt bereits für das Tragen des Hidschab (حجاب, ḥiǧāb), der um Himmels Willen einzig erlaubten Kleidung der muslimischen Frau, weiblicher Mensch ab neun Mondjahren ist gemeint, vgl. die Begriffe Taklif (taklīf), islamisches Mündigwerden, im Sinne von alt genug sein zum Tragen der Bürde der Schariapflichten, und Bulug (bulūġ), religiöse Reife, Adjektiv balig (bāliġ).

Hidschab ist nicht Kopftuch. Ein Kopftuch schützt vor Wind und Wetter und ist vielleicht ein angenehm schmückender Anblick, nur der Hidschab hingegen schützt inschallah vor dem ewigen Feuer von Dschahannam (جهنم).

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Wenn Jungen in der Schule beten und Mädchen wegen deren Kleidung drangsalieren

29.06.2023, Kristian Frigelj, WELT.

(Der Bonner Stadtbezirk Bad Godesberg ist für islamistische Umtriebe bekannt. Nun sollen strenggläubige muslimische Schüler in einem Gymnasium Mitschülerinnen mit Kleidervorschriften drangsaliert und trotz Verbots gebetet haben. Wie kriegt man solche Entwicklungen in den Griff?)

welt.de/politik/deutschland/plus245912540/Muslime-Jungen-die-in-der-Schule-beten-und-Maedchen-wegen-deren-Kleidung-drangsalieren.html

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2024

Neuss liegt ebenfalls im Rheinland und in NRW. Gesamtschule Nordstadt.

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Neusser Schüler wollten wohl Scharia durchsetzen – Staatsschutz ermittelt.

In Neuss spielte sich eine Gruppe von Schülern als „Scharia-Polizei“ auf und forderte Mitschüler auf, sich stärker an dem islamischen Gesetz zu orientieren. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Staatsschutz hat Ermittlungen aufgenommen.

Geschlechtertrennung, Gebetsräume, Kopfbedeckung für alle Frauen an der Schule und Ablehnung der Demokratie: In einer Gesamtschule in Neuss (Nordrhein-Westfalen) sollen mehrere Schüler der Oberstufe starken Druck auf andere Mitschüler ausgeübt haben, damit die sich nach den Vorgaben der islamischen Scharia verhalten, schreibt die „Rheinische Post“.

Schon im Dezember zog die Schulleitung die Polizei hinzu. Der Staatsschutz habe daraufhin Schüler und deren Eltern überprüft, aber letztlich keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt.

Gegenüber der Zeitung sagte NRW-Innenminister Reul, man dürfe „nicht zulassen, dass unsere Jüngsten durch Propaganda in die Hände von extremistischen Gruppen gelangen. Wir müssen junge Menschen als Gesellschaft besser mitnehmen, mehr in den Austausch gehen und ihnen Alternativen aufzeigen.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen äußerte sich zu dem Vorfall – er sehe durchaus einen Trend bei jungen Muslimen, sich mehr und mehr konservativen Auslegungen des Islams anzunähern und die dann auch in die Schulen zu tragen.

Im Juni 2023 war ein ähnlicher Fall am Bonner Nicolas-Cusanus-Gymnasium bekannt geworden: Dort drangsalierten strenggläubige muslimische Schüler ihre Mitschüler. Besonders im Fokus sollten dabei muslimische Mitschülerinnen stehen, aber auch christliche Jugendliche.

staatsschutz-ermittelt-schueler-spielen-scharia-polizei-eskalation-an-schule-in-neuss_id_259569891.html

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Schüler wollten Scharia-Regeln an Schule durchsetzen

(Vier muslimische Schüler sollen die Einführung strenger, islamischer Regeln an der Schule gefordert haben – unter anderem die Geschlechtertrennung im Unterricht. Die Polizei ermittelt. Auch NRW-Innenminister Reul äußerte sich zu dem Vorfall.)

Frauen sollen sich bedecken. Muslime sollen die Schule früher für das Freitagsgebet verlassen dürfen. Die Geschlechtertrennung soll im Schwimmunterricht auch für die Lehrkräfte gelten. Diese Forderungen sollen vier muslimische Schüler an der Gesamtschule Nordstadt in Neuss gestellt haben. Dabei sollen sie auch Druck auf Mitschüler ausgeübt haben, die in ihren Augen „schlechte Muslime“ seien. Im Unterricht sollen die vier ausdrücklich geäußert haben, dass sie die Demokratie ablehnen. Und Frauen sollten sich bedecken, so wie es die Scharia vorschreibt.

All das steht in einem Bericht der Polizei, den der WDR einsehen konnte und über den die Rheinische Post zuerst berichtet hat. Demnach gab es im vergangenen Jahr mehrere Vorfälle, im März und im Dezember. Die Schule hat sich danach an die Polizei gewandt, die aber zumindest bei den Vorfällen im März keine strafrechtliche Relevanz feststellen konnte. Was im Dezember passiert ist, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Es steht der Verdacht der Bedrohung und Nötigung im Raum.

Laut dem Polizeibericht sind auch die Eltern der vier beschuldigten Schüler überprüft worden: „Staatsschutzrelevanz ist bei ihnen nicht erkennbar.“ Die Ermittler haben die Informationen auch ans Landeskriminalamt geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung an das Innenministerium und den Verfassungsschutz. Die Schule wiederum hat die Vorfälle der Bezirksregierung gemeldet, die das zuständige Ministerium informieren soll. Demnach sind alle relevanten Behörden in Nordrhein-Westfalen über die Ereignisse an der Neusser Schule informiert.

NRW-Innenminister Reul: „Frühzeitig drum kümmern“

NRW-Innenminister Reul äußerte sich am Freitagnachmittag zu den Vorfällen an der Neusser Gesamtschule. Der Fall sei gravierend. Er rief Eltern, Lehrkräfte und Jugendbetreuer zu mehr Wachsamkeit gegenüber islamistischer Radikalisierung von Jugendlichen auf: „Wenn man merkt, da tut sich was: Frühzeitig drum kümmern.“

Aussteiger-Programm ohne Erfolg

Die Schule selbst hat sich an das Präventions-Programm „Wegweiser“ für extremistische Islamisten der Landesregierung gewandt und einen wissenschaftlichen Experten für eine interne Fortbildung eingeladen. Zumindest das Wegweiser-Programm habe aber keinen Erfolg gehabt, heißt es in dem Polizeibericht.

tagesschau.de/inland/gesellschaft/schueler-wollten-scharia-regeln-an-neusser-schule-durchsetzen-100.html

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Über den Islam nur Gutes!

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03.12.2009

Islamismus: De Maizière droht radikalen Imamen mit Rauswurf

Berlin – Der neue Bundesinnenminister setzt inhaltlich und personell Zeichen, die eine Art Leitmotiv seiner Politik erkennen lassen: höfliche Härte. Zunächst zu den Inhalten: In einem Interview der aktuellen Ausgabe der „Zeit“ betont Thomas de Maizière (CDU), „der Islam als Religion ist in Deutschland willkommen“. Er glaube auch nicht, dass die Mehrheit der Deutschen so islamskeptisch gesinnt ist wie die meisten Schweizer. Doch der extremistische Islamismus habe „keinen Platz in unserer Gesellschaft“, sagt der Minister. Und er richtet warnende Worte an Moscheen, in denen Muslime extremistisch agitiert werden.

Die „ersten Radikalisierungen“ fänden „fast immer rund um die Moscheen“ statt, sagt de Maizière. Als Reaktion des Staates müssten zwei Ansätze verbunden werden: „Ich kann Moscheen überwachen“, sagt der Minister, „aber ich kann mich auch damit beschäftigen: Wo kommen die Imame her? Wer redet mit den Imamen? Muss ich vielleicht einmal einen Imam ausweisen, aber dafür andere ausbilden?“ De Maizière fragt sich auch, „wie schaffe ich ein Umfeld, dass Eltern von sich aus warnen: Mein Kind rutscht weg, mein Kind radikalisiert sich?“

Der Minister will auf den „Wunsch des extremistischen Islamismus, den Islam zu missbrauchen, um unter dem Deckmantel der Theologie zu bomben“ eine dreifache Antwort geben: eine sicherheitspolitische, „aber auch eine theologische und gesellschaftspolitische“. Religionsunterricht und Terrorbekämpfung sind für de Maizière Bestandteile einer gemeinsamen Strategie, der Radikalisierung entgegenzuwirken. (…)

tagesspiegel.de/politik/de-maiziere-droht-radikalen-imamen-mit-rauswurf-6786292.html

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Grund dafür: 140 Menschen waren in den vergangenen Jahren in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak ausgereist, nachdem sie in Kontakt mit den Koran-Verteilungen („Lies!) des Vereins standen. Diese Radikalisierung hängt nicht zufällig mit dem Gedankengut des mittlerweile untergetauchten Vereinsgründers Abou-Nagie zusammen. Dieser predigte noch im Jahr 2014: „Der Islam und Demokratie sind Gegensätze.“ Würden Muslime die Demokratie akzeptierten und die Scharia leugnen, seien sie Ungläubige, so Abou-Nagie. Inmitten deutscher Fußgängerzonen hatte sich durch „Die wahre Religion“ ein dschihadistisches Netzwerk ausgebreitet. Dass der Rechtsstaat dagegen nun entschlossen vorgeht, ist überfällig und im dringenden Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. Gleichwohl richtet sich das Verbot nicht gegen Werbung für den islamischen Glauben an sich, wie der Innenminister in einer Pressekonferenz betonte: „Verboten wird der Missbrauch einer Religion durch Personen, die unter dem Vorwand, sich auf den Islam zu berufen, extremistische Ideologien propagieren und terroristische Organisationen unterstützen.“

November 2016, Marcel Wollscheid (Entschlossen gehandelt. Brief an Europa: Thomas de Maizière). Junge Europäische Föderalisten (JEF) Deutschland.

treffpunkteuropa.de/entschlossen-gehandelt?lang=fr

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Und jetzt alle nachplappern … dashatabernichtsmitdemislamzutun.

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Islam von Islamismus unterscheiden – Antimuslimischem Rassismus begegnen! Eine Informationsreihe für pädagogische Fachkräfte

In der Öffentlichkeit wird diese Vielfalt kaum wahrgenommen. Vielmehr scheinen sich bei Teilen der Bevölkerung bestimmte Stereotype gegenüber „dem Islam“, Negativzuschreibungen und Ängste verfestigt zu haben. Das liegt auch daran, dass im öffentlichen Diskurs nur unzureichend zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus in seinen extremistischen Strömungen unterschieden wird.

Die unklare Trennung erschwert die Akzeptanz des Islam in unserer Gesellschaft und damit das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert die Religionsfreiheit; dieses Grundrecht gilt auch für die in Nordrhein-Westfalen lebenden 1,5 Millionen Menschen muslimischen Glaubens.

politische-bildung.nrw.de/veranstaltungen/projekttage-und-veranstaltungsreihen/islam-von-islamismus-unterscheiden-antimuslimischem-rassismus-begegnen

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Muslim ist nicht Islam

Weder die vor vier Wochen, am 10. Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) noch das in vier Monaten ebenso alt werdende deutsche Grundgesetz teilt die Menschen rechtsfolgenreich auf in Muslim versus Dhimmi, fromm versus gottlos, Christ versus Nichtchrist oder dergleichen. Vielmehr kann im freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen jeder Mensch eine Religion haben oder auch nicht und kann seine Religion ablegen oder wechseln, ohne dabei seine Menschenrechte oder bürgerlichen Rechte zu verlieren. Der an seiner Abschaffung nicht interessierte freiheitliche Staat kann den wesensgemäß totalitären, frauenfeindlichen und Nichtmuslime ebenso wie Ex-Muslime, säkulare Muslime oder Islamkritiker entwürdigenden, entrechtenden und bedrohenden Islam nicht integrieren.

Ob in Bonn 2023 oder in Neuss 2024, die ihre Mitschüler, namentlich ihre weiblichen Mitschüler mobbenden islamfrommen Schüler haben ihre Religion nicht falsch verstanden. Einen lediglich sporadischen Nizam Islami oder ein bisschen Hakimiyya Allah gibt es nicht. Das Klassenzimmerkalifat und die islamische Geschlechtertrennung im Schwimmbad sind alles andere als spontan oder planlos, jede Hisba will zum einklagbaren Recht werden, aus dem sanft werbend, belästigend, mobbend oder äußerst gewaltsam durchgesetzten islamischen Wohlverhalten werden, nicht durch uns abgestoppt, über kurz oder lang Gesetze. Gezielt schariakonforme Verordnungen oder Gesetze lassen sich auf Dauer nicht lediglich teilweise ins freiheitliche Recht implementieren, sondern streben nach Vollständigkeit, nach Überwindung jedes Paragraphen, der Koran und Sunna immer noch widerspricht. Der Mensch kann sich gar keine Gesetze geben, im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und Verderbenstiften auf Erden.

Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam. Die freiheitliche Demokratie heiße stets den Muslim willkommen und den Islam nicht.

Jacques Auvergne

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“Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus”

Oktober 1, 2023

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Manifeste des douze. Publié initialement par Charlie Hebdo le 1er mars 2006.

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Ensemble contre le nouveau totalitarisme

Après avoir vaincu le fascisme, le nazisme et le stalinisme, le monde fait face à une nouvelle menace globale de type totalitaire : l’islamisme. Nous, écrivains, journalistes, intellectuels, appelons à la résistance au totalitarisme religieux et à la promotion de la liberté, de l’égalité des chances et de la laïcité pour tous.

Les événements récents, survenus à la suite de la publication de dessins sur Mahomet dans des journaux européens, ont mis en évidence la nécessité de la lutte pour ces valeurs universelles. Cette lutte ne se gagnera pas par les armes, mais sur le terrain des idées. Il ne s’agit pas d’un choc des civilisations ou d’un antagonisme Occident-Orient, mais d’une lutte globale qui oppose les démocrates aux théocrates.

Comme tous les totalitarismes, l’islamisme se nourrit de la peur et de la frustration. Les prédicateurs de haine misent sur ces sentiments pour former les bataillons grâce auxquels ils imposeront un monde encore liberticide et inégalitaire. Mais nous le disons haut et fort : rien, pas même le désespoir, ne justifie de choisir l’obscurantisme, le totalitarisme et la haine. L’islamisme est une idéologie réactionnaire qui tue l’égalité, la liberté et la laïcité partout où il passe. Son succès ne peut aboutir qu’à un monde d’injustices et de domination : celle des hommes sur les femmes et celle des intégristes sur les autres. Nous devons au contraire assurer l’accès aux droits universels aux populations opprimées ou discriminées.

Nous refusons le « relativisme culturel » consistant à accepter que les hommes et les femmes de culture musulmane soient privés du droit à l’égalité, à la liberté et à la laïcité au nom du respect des cultures et des traditions.

Nous refusons de renoncer à l’esprit critique par peur d’encourager l’« islamophobie », concept malheureux qui confond critique de l’islam en tant que religion et stigmatisation des croyants.

Nous plaidons pour l’universalisation de la liberté d’expression, afin que l’esprit critique puisse s’exercer sur tous les continents, envers tous les abus et tous les dogmes. Nous lançons un appel aux démocrates et aux esprits libres de tous les pays pour que notre siècle soit celui de la lumière et non de l’obscurantisme.

perspective.usherbrooke.ca/bilan/servlet/BMDictionnaire/1781

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Manifiesto de los 12. Publicó el 1ro de marzo de 2006 en el semanario satírico Charlie Hebdo.

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Juntos contra el totalitarismo islamista

Tras haber vencido al fascismo, al nazismo y al estalinismo, el mundo se enfrenta a una nueva amenaza totalitaria global: el islamismo.

Nosotros, escritores, periodistas e intelectuales, llamamos a la resistencia contra el totalitarismo religioso y al fomento de la libertad, la igualdad de oportunidades y los valores laicos para todos. Los recientes acontecimientos acaecidos a raíz de la publicación de caricaturas de Mahoma en periódicos europeos, han revelado la necesidad de luchar por los valores universales. Es un combate que no se ganará con las armas, sino en el campo ideológico. No asistimos a un choque de civilizaciones ni a un enfrentamiento entre el Occidente y el Oriente sino a una lucha mundial entre demócratas y teócratas.

Como todos los totalitarismos, el islamismo se alimenta de miedos y frustraciones. Los predicadores del odio apuestan por esos sentimientos para organizar los batallones con los que imponer un mundo sin libertad en el que reine la desigualdad. Sin embargo, nosotros declaramos enfática y claramente: nada, ni siquiera la desesperación, justifica la elección del oscurantismo, del totalitarismo y del odio. El islamismo es una ideología reaccionaria que asesina la igualdad, la libertad y el laicismo dondequiera que está presente. Su triunfo sólo puede conducir a un mundo de dominación e injusticia: dominación de la mujer por el hombre, dominación de todos los demás por los fundamentalistas. Para contrarrestarlo, debemos garantizar derechos universales a los oprimidos y a los discriminados.

Rechazamos el „relativismo cultural“, que consiste en aceptar que los hombres y mujeres de cultura musulmana deben ser privados del derecho a la igualdad, la libertad y los valores laicos en nombre del respeto por culturas y tradiciones. Nos negamos a renunciar a nuestro espíritu crítico por miedo a ser acusados de „islamofobia, un desafortunado concepto que confunde la crítica a una religión, el islam, con la estigmatización de sus creyentes.

Abogamos por la universalidad de la libertad de expresión, para que el espíritu crítico se pueda ejercitar en todos los continentes, contra todos los abusos y todos los dogmas.

Apelamos a los demócratas y a los espíritus libres de todos los países para que el nuestro sea un siglo de ilustración, no de oscurantismo.

thegully.com/espanol/articulos/mundo/060403_manifiesto_de_12.html

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Manifesto of the Twelve. First published in Morgenavisen Jyllands Posten, 28 February 2006.

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Together Facing The New Totalitarianism

After having overcome fascism, Nazism, and Stalinism, the world now faces a new totalitarian global threat: Islamism.

The recent events, which occurred after the publication of drawings of Muhammed in European newspapers, have revealed the necessity of the struggle for these universal values. This struggle will not be won by arms, but in the ideological field. It is not a clash of civilisations nor an antagonism of West and East that we are witnessing, but a global struggle that confronts democrats and theocrats.

Like all totalitarianisms, Islamism is nurtured by fears and frustrations. The hate preachers bet on these feelings in order to form battalions destined to impose a liberticidal and unegalitarian world. But we clearly and firmly state: nothing, not even despair, justifies the choice of obscurantism, totalitarianism and hatred. Islamism is a reactionary ideology which kills equality, freedom and secularism wherever it is present. Its success can only lead to a world of domination: man’s domination of woman, the Islamists‘ domination of all the others. To counter this, we must assure universal rights to oppressed or discriminated people.

We reject ‚cultural relativism‘, which consists in accepting that men and women of Muslim culture should be deprived of the right to equality, freedom and secular values in the name of respect for cultures and traditions. We refuse to renounce our critical spirit out of fear of being accused of „Islamophobia“, an unfortunate concept which confuses criticism of Islam as a religion with stigmatisation of its believers.

We plead for the universality of freedom of expression, so that a critical spirit may be exercised on all continents, against all abuses and all dogmas.

We appeal to democrats and free spirits of all countries that our century should be one of Enlightenment, not of obscurantism.

outlookindia.com/website/story/manifesto-together-facing-the-new-totalitarianism/230451

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HET MANIFEST VAN DE TWAALF. Manifest tegen een nieuw totalitarisme, geplaatst in o.m. de Volkskrant (3 maart 2006) en de Jyllands Posten.

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Tezamen tegen het nieuwe totalitarisme

Nadat het fascisme, het nazisme en het stalinisme overwonnen werden, wordt de wereld bedreigd door een nieuw soort totalitarisme: het Islamisme.

Wij, schrijvers, journalisten en intellectuelen, roepen op tot verzet tegen het religieus totalitarisme en tot de bevordering van de vrijheid, de gelijkheid der kansen en de laïciteit voor allen. De recente voorvallen, na de publicatie van cartoons over Mohammed in de Europese bladen, hebben aangetoond dat het noodzakelijk is te strijden voor de Universele Waarden. Deze strijd zal niet gewonnen worden door de wapens, maar op het terrein van de ideeën. Het betreft hier niet een „schok der beschavingen“ of een Oost – West vijandschap, maar een algemene strijd van de democraten tegen de theocraten !

Zoals al de totalitarismen, voedt het islamisme zich met de angst en de frustraties. De predikers van de haat rekenen op deze gevoelens om bataljons te vormen, met dewelke zij ons een onvrije en ongelijke wereld willen opdringen. Maar wij zeggen het luid en sterk : Niets, zelfs de wanhoop niet, verrechtvaartigt het kiezen voor het obscurantisme, het totalitarisme en de haat. Het islamisme is een reactionnaire ideologie, die de gelijkheid, de vrijheid en de laïciteit vernietigt. Het succes van zo een ideologie kan alleen leiden naar een samenleving van onrechtvaardigheid en de onderdrukking van de vrouwen door de mannen en van de leken door de integristen. Wij moeten de toegang tot de Universele Rechten waarborgen voor de onderdrukte en gediscrimineerde volkeren.

Wij verwerpen ook het „cultureel relativisme“ waarbij wij moeten aanvaaarden dat de islamitische mannen en vrouwen het recht op gelijkheid, op vrijheid en op laïciteit zouden moeten ontberen in naam van het respect voor de culturen en de tradities. Wij weigeren niet kritisch te zijn uit schrik de islamofobie aan te moedigen, ongelukkig begrip dat islamkritiek verwisselt met het brandmerken van gelovigen.

Wij pleiten voor de wereldwijde vrijheid van meningsuiting, ten einde de ontplooiing te vrijwaren van de kritische geest tegen misbruik en dogma’s in al de continenten.

Wij roepen alle democraten en vrije geesten in alle landen op, opdat onze eeuw een van verlichting en niet van obscurantisme zou worden.

dezwerfkat.be/cartoons.htm

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Manifest der 12. Am 1. März 2006 in der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Reaktion auf die Kontroverse um die Mohammed-Karikaturen veröffentlicht.

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Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus

Nachdem die Welt den Faschismus, den Nazismus und den Stalinismus besiegt hat, sieht sie sich einer neuen weltweiten totalitären Bedrohung gegenüber: dem Islamismus.

Wir Schriftsteller, Journalisten, Intellektuellen rufen zum Widerstand gegen den religiösen Totalitarismus und zur Förderung der Freiheit, Chancengleichheit und des Laizismus für alle auf. Die jüngsten Ereignisse nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in europäischen Zeitungen zeigt die Notwendigkeit des Kampfes für die universellen Werte. Dieser Kampf kann nicht mit Waffen, sondern muss auf dem Feld der Ideen gewonnen werden. Es handelt sich nicht um ein Aufeinanderprallen der Kulturen oder einen Gegensatz von Okzident und Orient, sondern um einen weltweiten Kampf der Demokraten gegen die Theokraten.

Wie alle Totalitarismen nährt sich der Islamismus aus der Angst und der Frustration. Auf diese Gefühle setzen die Hassprediger, um mit ihren Bataillonen eine Welt der Unfreiheit und Ungleichheit zu erzwingen. Wir aber sagen laut und deutlich: Nichts, nicht einmal Verzweiflung, rechtfertigt Massenverdummung, Totalitarismus und Hass. Der Islamismus ist eine reaktionäre Ideologie. Überall, wo er sich breit macht, zerstört er Gleichheit, Freiheit und Laizismus. Wo er erfolgreich ist, führt er nur zu einer Welt des Unrechts und der Unterdrückung: Der Frauen durch die Männer und aller anderen durch die Integristen.

Wir lehnen den „kulturellen Relativismus“ ab, der im Namen der Achtung der Kulturen und der Traditionen hinnimmt, daß den Frauen und Männern der muslimischen Kultur das Recht auf Gleichheit, Freiheit und Laizität vorenthalten wird. Wir weigern uns, wegen der Befürchtung, die „Islamophobie“ zu fördern, auf den kritischen Geist zu verzichten. Dies ist ein verhängnisvolles Konzept, das die Kritik am Islam als Religion und die Stigmatisierung der Gläubigen durcheinanderbringt.

Wir plädieren für allgemeine Meinungsfreiheit, damit sich der kritische Geist auf allen Kontinenten gegen jeden Missbrauch und gegen alle Dogmen entfalten kann.

Wir richten unseren Appell an die Demokraten und freien Geister aller Länder, damit unser Jahrhundert eines der Aufklärung und nicht eines der Verdummung wird.

welt.de/print-welt/article201259/Manifest-der-12-Gemeinsam-gegen-den-neuen-Totalitarismus.html

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“Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

September 30, 2023

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حاكمية الله

Ḥākimiyyatu Llāh

that Allah is sovereign on earth

Allahs Herrschaft und Gesetzgebung

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“Nicht der Muslim, der Islam ist das Problem.”

Jacques Auvergne

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“Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hat heute nach rund dreijähriger Tätigkeit seinen Abschlussbericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023“ vorgestellt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übergeben. Der Bericht zeigt ein gesellschaftliches Lagebild zur Muslimfeindlichkeit auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien, der polizeilichen Kriminalstatistik und der Dokumentation von muslimfeindlichen Fällen durch Antidiskriminierungsstellen, Beratungsstellen und NGOs. Demnach sei antimuslimischer Rassismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet und alltägliche Realität. Dem Bericht schließen sich konkrete Handlungsempfehlungen an, die sich an alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen richten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Muslimisches Leben gehört selbstverständlich zu Deutschland. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft die gleichen Chancen und Rechte haben. Umso bitterer sind die Befunde dieses ersten umfassenden Berichts zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland: Viele der 5,5 Millionen Musliminnen und Muslime in Deutschland erleben Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag – bis hin zu Hass und Gewalt. Es ist sehr wichtig, dies sichtbar zu machen und ein Bewusstsein für noch immer weit verbreitete Ressentiments zu schaffen.

Deshalb danke ich dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit. Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen und alles tun, um Diskriminierungen abzubauen und Musliminnen und Muslime besser vor Ausgrenzung zu schützen. Das ist eine Aufgabe der Politik. Wir müssen insbesondere Bildung und Prävention weiter stärken. Zugleich ist es eine Aufgabe für uns als gesamte Gesellschaft, für ein gutes und respektvolles Miteinander zu sorgen.“

Der Unabhängige Expertenkreis definiert Muslimfeindlichkeit als „die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Musliminnen und Muslimen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.“ 

Um die Anstrengungen im Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu intensivieren, insbesondere aber auch in Reaktion auf rassistisch motivierte Anschläge wie in Hanau am 19. Februar 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat im September 2020 den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit einberufen. 

Die Arbeit des UEM wurde aus Mitteln der Deutschen Islam Konferenz finanziert, die sich bereits seit 2012 mit dem Phänomen befasst. 

Der UEM erhielt den Auftrag, aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und Ausgrenzung zu erarbeiten. Der UEM war in seiner Arbeit, der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie hinsichtlich seines Abschlussberichts unabhängig. Es handelt sich daher nicht um einen Bericht der Bundesregierung. 

Die weitere Befassung mit dem Abschlussbericht des UEM soll im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz vorgenommen werden. Hierzu ist auch eine Fachkonferenz im Herbst dieses Jahres geplant.”

(29.06.2023. Unabhängiger Expertenkreis stellt Bericht zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland vor. Pressemitteilung. Bundesministerium des Innern und für Heimat · BMI)

bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/uem-abschlussbericht.html

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Der Abschlussbericht

bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI23006-muslimfeindlichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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Über den Islam nur Gutes? Blättern wir im Abschlussbericht:

“Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

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“Dabei kommt es zu Überschneidungen von verschiedenen Vorbehalten und Abwertungen, weil Musliminnen zum einen als besonders ‚fremde‘ Zuwanderinnen wahrgenommen werden und zum anderen als Angehörige einer angeblich ‚rückständigen‘ Religion. (…)

Im Zusammenhang mit migrationspolitischen Themen wird Muslimen eine mangelnde Integrationsfähigkeit unterstellt sowie die Neigung, sich angeblich bewusst abzugrenzen und Kontakte zu Andersgläubigen zu meiden. Im Zusammenhang mit religionsbezogenen Themen wird der Islam pauschal mit Gewalt, Extremismus und Rückständigkeit verknüpft und dementsprechend Muslimen eine Affinität zu Gewalt, Extremismus und patriarchalen Wertvorstellungen unterstellt. Insofern sind Muslime (und als solche wahrgenommene Personen) in doppelter Hinsicht von Stigmatisierung betroffen. Besonders problematisch ist die Gleichsetzung von muslimischer Frömmigkeit mit Fundamentalismus, die mit massiver Ablehnung religiöser Ausdrucksweisen von Muslimen einhergeht und sogar mit der Bereitschaft, Grundrechtseinschränkungen im Bereich der Religionsfreiheit für Muslime zu befürworten und ihnen das Recht auf gleiche Teilhabe abzuerkennen.” (Seite 8.)

Islam und Gewalt braucht man nicht erst nachträglich zu verknüpfen, der Hass und die Gewaltaufrufe gegen Nichtmuslime, Ex-Muslime und widerspenstige muslimische Frauen stammen unmittelbar aus Allahs Rede (Koran), aus Hadith und Sira (Prophetenbiographie).

Das deutsche Grundgesetz richtet sich zuerst an den Einzelnen und schützt diesen vor Übergriffen anderer oder des Staates, ein Kategorisieren oder Sortieren der Bürger beispielsweise in Nichtmuslime und Muslime sieht das GG nicht vor, lehnt es sogar ab.

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„… the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ (Muslims As Co-Citizens of the West. Murad Wilfried Hofmann, 2009.)

zeriislam.com/artikulli.php?id=932

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„Seen from this perspective, the new British Muslim citizenship is enriching for the whole society. Muslims should live it and introduce it in this manner to their fellow citizens.“ (Islam allows us to integrate into Britain’s shared national culture. Tariq Ramadan, 2005.)

theguardian.com/uk/2005/jan/21/islamandbritain.comment14

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“Viel schlechte Presse für den Islam und Muslime”

“Eine repräsentative Studie des UEM hat gezeigt, dass der Islam und Muslime in den großen deutschen Medien – Presse wie auch Fernsehen, lokal wie auch national ausgerichtet – nach wie vor insbesondere in negativen Themenkontexten in Erscheinung treten.” (Seite 11.)

Der altbekannte, unredliche Trick, Islam und Muslime zu sagen, Islam und Muslime wie beiläufig zu einem unlösbaren Ganzen zu verschmelzen, soll einerseits jeden Islamkritiker in die Nähe eines Muslimhassers rücken, eines Menschen, der den Muslimen den Zugang zu den allgemeinen Menschenrechte (AEMR, 10. Dezember 1948) verweigern will. In der Presse tatsachennah über den Islam zu berichten würde bedeuten, die Menschenfeindlichkeit und insbesondere Frauenfeindlichkeit in Koran und Sunna und im islamischen Recht anzusprechen. In einem Atemzug Islam und Muslime zu sagen, trägt zusätzlich leider dazu bei, die eben gerade nicht als Sonderbürger, als Spezies, als Sorte Mensch misszuverstehenden Muslime in den Kerker des Schariagehorsams einzusperren.

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“Der deutsche Staat hat mit der Einrichtung der Deutschen Islam Konferenz 2006 zwar einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung des Islams und der Muslime unternommen.” (Seite 12.)

Anerkennung des Islams würde bedeuten Pflicht zum Hidschab, halbes Erbe für die Tochter im Vergleich zum Sohn, Erlaubnis von Polygynie, Kinderheirat und Kinderehe, Anspruch auf Errichtung einer islamischen Gerichtsbarkeit.

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“Zudem schlagen sich in manchen Bereichen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit religiös konnotierter Kleidung (Kopftuch), Vorverständnisse nieder, die zu sachlich nicht hinreichend begründbaren Einschränkungen der Teilhabe an öffentlichen Ämtern führen. Ferner besteht in weiten Teilen der Bevölkerung ein erkennbarer Bedarf an Information über die Bedeutung der Religionsfreiheit als Grundrecht auch für Minderheiten. Die öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen wies teilweise deutliche Zeichen von Muslimfeindlichkeit wie auch Antisemitismus auf.” (Seite 13.)

Im Islam gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab, ab dem Alter von achteinhalb Jahren, neun Mondjahren hat die Muslima ihren gesamten Körper mindestens bis auf Hände und Gesicht mit blickdichtem, jede Körpersilhouette verbergenden Tuch abzudecken. Ein Lehrerinnenkopftuch ist nachteilig für die Entwicklung der Mädchen und Jungen, ein Richterinnenkopftuch kann vermuten lassen, dass der Trägerin eine Treue zur Verfassung und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht so wichtig ist.

Eine öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen hat es 2012 nicht gegeben und wird bis heute nicht gewagt. Eine Debatte, die endlich ehrlich von male genital mutilation (MGM), männlicher Genitalverstümmelung reden müsste und welche ebenfalls die durchaus auch islamische weibliche Genitalverstümmelung unzweideutig anspricht, anprangert und zurückweist. Ob es ein Mädchen ist oder ein Junge, jedes Kind hat das Recht auf einen unversehrten Körper.

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“Obwohl diverse, innovative Projekte existieren, die insbesondere die Gemeinsamkeiten und Wechselbeziehungen zwischen Islam und ‚westlicher‘ Welt hervorheben, scheint es im Museumsbereich noch viel Raum für positive – und v. a. strukturell nachhaltige – Entwicklungen zu geben.” (Seite 15.)

Wie versehentlich wird die Welt halbiert in Islamwelt und Nichtislamwelt, eine Spaltung beinahe wie zwischen Dar al-Islam und Dar al-Harb. Zur Entrechtung und Entwürdigung des Nichtmuslims und der muslimischen Frau in Scharia und Fiqh wird geschwiegen.

Die mühsam erkämpften Standards kultureller Moderne wie Freiheit der Wissenschaft von religiösen Denkverboten und Redeverboten, wie Gleichberechtigung von Mann und Frau oder wie Recht auf Austritt aus einer Religion verdampfen im Gerede über morgenländisch-abendländische Kulturexporte bzw. Kulturimporte, im Geplapper von Islam und westlicher Welt.

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“Der UEM empfiehlt der Kultusministerkonferenz eine fächerübergreifende Überarbeitung der Lehrpläne und Schulbücher, um darin enthaltene muslimfeindliche Inhalte zu streichen und eine kritische Auseinandersetzung mit muslimfeindlichen Positionen und Narrativen zu gewährleisten. Dafür sollten im Rahmen der Bund Länder Kommission entsprechende Richtlinien erarbeitet werden, die auf Länderebene Verbindlichkeit bei der Auseinandersetzung mit Muslimfeindlichkeit im schulischen Kontext schaffen.” (Seite 17.)

Man verhindere, dass Deutschlands Schulbücher auf Kosten der universellen Menschenrechte schariakonform zensiert werden.

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“Für den Museumsbereich empfiehlt der UEM ebenfalls gezielte Öffnungsprozesse hinsichtlich der Darstellung des Islams und muslimischen Lebens, um verbreitete Stereotype in islambezogenen Kunst- und Kulturausstellungen zu vermeiden.” (Seite 18.)

Die museumspädagogische Darstellung einer echt islamischen Auspeitschung, Köpfung oder Steinigung soll vermieden werden, damit der Islam nicht in ein schlechtes Licht gerückt wird?

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“… eine Reihe dschihadistisch motivierter Versuche, eine buchstabentreue, ahistorische Lesart des Korans und der Scharia gegenüber dem Menschenrecht auf freie Rede gewaltvoll durchzusetzen. Mit Blick auf die Berichterstattung lässt sich auch hier der Topos des Islams als gewaltbereiter und archaischer Religion wiederfinden. So titelte der FOCUS „Das hat nichts mit dem Islam zu tun – Doch! Warum Muslime ihre Religion jetzt erneuern müssen – und wie die Freiheit zu verteidigen ist“ (4/2015) und disqualifiziert damit auf pauschale Weise Differenzierungsversuche, die auf politische bzw. ideologische Motive dschihadistischer Ableger verweisen, statt den Islam als Ganzes zu beschuldigen.” (Seiten 91-92.)

Im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber.

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“Die Haltung der demokratischen Parteien im Vergleich”

“Die Vergleichbarkeit der Positionierungen der Bundestagsparteien zu Islamthemen wird hier anhand einiger weniger Themen erreicht, zu denen die Verlautbarungen der Parteien aus den vergangenen 20 Jahren erfasst werden konnten: die Debatte um ein Kopftuchverbot für verbeamtete muslimische Lehrerinnen, die Einrichtung von Gebetsräumen für das rituelle Gebet, die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts, die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten und der Moschee- und Minarettbau.

Im Unterschied zu diesen Themen wurde die Debatte um die Anwendung von Scharia-Normen (129) in Deutschland als nicht faktengestützte Scheindebatte initiiert. In muslimfeindlicher Weise wird dabei unterstellt, dass es ein Anliegen der muslimischen Bevölkerung sei, derartige Normen im Gegensatz zum deutschen Recht einzuführen. Tatsächlich hat die Deutsche Islam Konferenz in einem mit den muslimischen Beteiligten einvernehmlich erarbeiteten Papier (vgl. BMI 2015: 18–20, bei Dreß 2022: 17–18) zutreffend festgestellt, dass die Anwendung von Scharia-Normen nur im Rahmen des geltenden deutschen Rechts in Betracht kommt. Weitergehende, dem zuwiderlaufende Bestrebungen sind selbstverständlich abzulehnen und Gegenstand der Arbeit der Sicherheitsbehörden.” (Seite 280.)

Die nicht menschengemachte Scharia gilt überall und bis zum Tag der Auferstehung oder kurz vorher. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits.

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“Die umfangreichste Analyse der Islampolitik des BMI stammt von Prof. Dr. Werner Schiffauer, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Rats für Migration, der die vier BMI-Abteilungen Sicherheit (v. a. Verfassungsschutz), Migration, Deutsche Islam Konferenz (DIK) und die Forschungsstelle des BAMF untersucht (der UEM ist noch nicht Teil seiner Analyse). Kern seiner Expertise ist die Feststellung, dass im BMI ein Deutungskampf zwischen einer dominanten Sicherheits- und Verdachtspolitik auf der einen Seite und, seit Gründung der DIK 2006, einer eher zweitrangigen Dialogpolitik auf der anderen Seite herrscht. Konkret kritisiert er, dass in den Verfassungsschutzberichten des Bundes immer wieder ca. 30.000 Mitglieder islamistischer Organisationen auftauchen. Diese Organisationen stehen unter Beobachtung, weil sie als verfassungsfeindlich gelten, obwohl sie sich offiziell zur deutschen Verfassung bekennen (v. a. Millî Görüş, IGMG, IGD, DMG). Zwar räumt der Autor ein, dass die Organisationen sich zugleich auf die islamische Scharia beziehen, weist aber darauf hin, dass sie dennoch legal sind, …” (Seite 226.)

Weder den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten, noch die nach Scharia und Fiqh erfolgenden, Musliminnen und Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetze und Urteile werden von Werner Schiffauer kritisiert.

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Afghanistan (bis 2021).

The Constitution of the Islamic Republic of Afghanistan (2004). Article 1 Afghanistan shall be an Islamic Republic, … Article 2 The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan. … Article 3 No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan.

diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/The_Constitution_of_the_Islamic_Republic_of_Afghanistan.pdf

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Article 3 Law and Religion. In Afghanistan, no law can be contrary to the beliefs and provisions of the sacred religion of Islam.

ilo.org/dyn/natlex/docs/ELECTRONIC/66413/136339/F-1123586512/AFG66413 ENG.pdf

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Malediven.

The Constitution of Maldives (2008). 2. The Maldives is a sovereign, independent, democratic Republic based on the principles of Islam … 19. A citizen is free to engage in any conduct or activity that is not expressly prohibited by Islamic Sharia or by law.

storage.googleapis.com/presidency.gov.mv/Documents/ConstitutionOfMaldives.pdf

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Somalia. Article 2. State and Religion (1) Islam is the religion of the State. (2) No religion other than Islam can be propagated in the country. (3) No law which is not compliant with the general principles and objectives of Sharia can beenacted. (Somalia, Provisional Constitution, adopted 01.08.2012.)

web.archive.org/web/20130124010543/http://www.somaliweyn.com/pages/news/Aug_12/Somalia_Constitution_English_FOR_WEB.pdf

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Ägypten.

Egypt (2014) … We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, … Article (1) … Egypt is part of the Islamic world … Article (2) Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation. Article (7) Al-Azhar is an independent Islamic scientific institution, with exclusive competence over its ownaffairs. It is the main reference for religious sciences and Islamic affairs. It is responsible forcalling to Islam, as well as, disseminating religious sciences …

ohchr.org/sites/default/files/lib-docs/HRBodies/UPR/Documents/Session20/EG/A.HRC.WG.6.20.EGY_1_Egypt_Annex_4_Constitution_E.pdf

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Religiöse Vorschriften fallen danach grundsätzlich in den Anwendungsbereich der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit (vgl. Rohe 2022a: 343–354). Ausländische Rechtsnormen können nur im Bereich internationaler Privatrechtsbeziehungen Anwendung finden; es ist das deutsche Recht selbst, das die Anwendung solcher Vorschriften bei größerer Sachnähe vorsieht, und nur sofern sie nicht im Anwendungsergebnis grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen (dem Ordre Public) widersprechen. Zudem können Scharia-Normen bei der privaten Rechtsgestaltung im sogenannten dispositiven Sachrecht (vor allem dem Vertragsrecht einschließlich von Eheverträgen sowie dem Erbrecht) Eingang finden, in den allgemeinen Grenzen der Gesetze und der guten Sitten (§§ 134, 138 BGB) (vgl. Rohe 2022a: 373–379). Wenn also dennoch wiederholt in der religionspolitischen Debatte ausgeführt wird, man wolle das deutsche Recht verteidigen und deshalb keine Scharia-Normen eingeführt wissen, so werden damit Forderungen zurückgewiesen, die von muslimischer Seite jenseits einzelner Extremisten gar nicht erhoben werden. Derlei undifferenziert geführte Scheindebatten sind als muslimfeindlich einzustufen, soweit sie ein Bedrohungsszenario ohne Faktengrundlage konstruieren. Es ist unbedingt erforderlich, derartige Themen nicht in populistischer Weise zu instrumentalisieren, sondern Diskussionen nur auf zutreffender Faktengrundlage zu führen.

Es wird deutlich, dass die CDU/CSU-Fraktion zu den einzelnen Themen zwischen einer islampolitisch skeptischen Haltung und einer Unterstützung der genannten Anliegen changiert: Sie nimmt eine skeptische Haltung gegenüber der Frage der Kopfbedeckung für muslimische Lehrerinnen, der Einrichtung öffentlicher Räume für das rituelle Gebet an Schulen und der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts ein. Dieser wird allerdings prinzipiell befürwortet; die Diskussion dreht sich eher um die Frage, wer zur Erteilung des Unterrichts berechtigt ist. Skepsis besteht hier vor allem in Bezug auf die Zugehörigkeit der für den Religionsunterricht berechtigten Lehrkräfte zu bestimmten islamischen Organisationen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt prinzipiell die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten. Diese Haltung ist allerdings eher integrationspolitisch motiviert und entspringt weniger der Befürwortung einer Gleichberechtigung der Religionen.”

(129) Das Normensystem der Scharia umfasst nicht nur Öffentliches, Straf- und Zivilrecht, sondern etwa auch Speise-, Kleidungs- sowie Ritualvorschriften, welche die Ausübung der Religion regeln. Das Scharia-Recht ist kein kodifiziertes Gesetzbuch, sondern eine Sammlung von Vorschriften, Verboten, Werten und Normen sowie von den Quellen und Methoden der Normeninterpretation, die durch Rechtsgelehrte bis heute unterschiedlich interpretiert und von Land zu Land – im Bereich von Rechtsvorschriften heute als staatliches Recht – unterschiedlich angewandt werden.” (Seiten 279-280.)

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In the sharia as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God (…) Hence, this Islamic covenant, the sharia, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azali) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abad) into the future.The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable. The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada.

(European View December 2007, Volume 6, Issue 1, pp 41-48. The challenge of a single Muslim authority in Europe. Mustafa Cerić.)

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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“Die Linke beurteilt das Kopftuchverbot und den islamischen Religionsunterricht prinzipiell skeptisch; den Religionsunterricht möchte sie allenfalls unter dem Aspekt der Gleichberechtigung der Religionen befürworten. Eine offen-optimistische Haltung vertritt sie in Bezug auf Gebetsräume, den Moscheebau und die Etablierung Islamisch-Theologischer Fakultäten.

Die Mehrheit der parteipolitischen Stellungnahmen in Debattenbeiträgen wie Parteiprogrammen sind als offen-optimistisch zu betrachten, auch wenn in der Religionspolitik weiterhin etliche offene Rechtsfragen und Leerstellen in der politischen Umsetzung bestehen, so etwa bei der Institutionalisierung des muslimischen Lebens im Rahmen der kollektiven Freiheit, z. B. bei der Einführung des Religionsunterrichts oder bei der neutralen Anwendung des Rechts im Zusammenhang mit Moscheebauten. Eine grundsätzlich bejahende Haltung zu Vielfalt und dem Wunsch nach Gleichbehandlung aller Religionen ist erkennbar und überwiegt heute.”

Eine Religion, die ihre Frauen im Diesseits rechtlich herabstuft, ihre Religionsabtrünnigen für eigentlich tötenswert erachtet und die jede andere Religion als sittlich minderwertig und verachtenswert einstuft und deren Angehörige als im Jenseits für das Höllenfeuer bestimmt, kann nicht auf Gleichbehandlung bestehen.

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Auswahl aus dem Literaturverzeichnis, hier chronologisch geordnet.

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Edward Said (1979): Orientalism. New York: Vintage.

Nancy Fraser (1994): Rethinking the Public Sphere: A Contribution to the Critique of Actually Existing Democracy. In: Craig Calhoun (Hrsg.): Habermas and the Public Sphere. Cambridge et al.: MIT Press. S. 109–142.

Heiner Bielefeldt (2003): Muslime im säkularen Rechtsstaat. Integrationschancen durch Religionsfreiheit. Bielefeld: transcript.

Sabine Schiffer (2005): Die Darstellung des Islam in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen. Eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Würzburg: Ergon.

Stefan Muckel, Reiner Tillmanns (2008): Die religionsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Islam. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates. Berlin: Duncker & Humblot. S. 234–272.

Abdullahi Ahmed an-Na’im, (2009): Scharia und säkularer Staat im Nahen Osten und Europa. In: EUME Forum Transregionale Studien (Hrsg.): Carl Heinrich Becker Lecture der Fritz Thyssen Stiftung. Berlin: Wissenschaftskolleg zu Berlin. Online abrufbar: perspectivia.net/servlets/MCRFileNodeServlet/ploneimport_derivate_00011742/Carl-Heinz-Becker-Lecture_3-2009.pdf [07.02.2023].

Iman Attia (2009): Die „westliche Kultur“ und ihr Anderes. Zur Dekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus. Bielefeld: transcript.

Thorsten Gerald Schneiders (Hrsg.) (2009): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Deutsche Islam Konferenz (2010): Drei Jahre Deutsche Islam Konferenz (DIK) 2006–2009. Muslime in Deutschland – deutsche Muslime. Berlin: BMI. Online abrufbar: bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/dik/bilanz.html [03.05.2023].

Yasemin Karakaşoğlu (2010): Islam als Störfaktor in der Schule. Anmerkungen zum pädagogischen Umgang mit orthodoxen Positionen und Alltagskonflikten. In: Thorsten G. Schneiders (Hrsg.): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 289–304.

Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung (2011) (Unter Mitarbeit von Susanne Kröhnert-Othman, Melanie Kamp, Constantin Wagner.): Keine Chance auf Zugehörigkeit? Schulbücher europäischer Länder halten Islam und modernes Europa getrennt. Ergebnisse einer Studie des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung zu aktuellen Darstellungen von Islam und Muslimen in Schulbüchern europäischer Länder. Online abrufbar: repository.gei.de/handle/11428/172 [25.04.2023].

Riem Spielhaus (2011): Wer ist hier Muslim? Die Entwicklung eines islamischen Bewusstseins in Deutschland zwischen Selbstidentifikation und Fremdzuschreibung. Würzburg: Ergon Verlag.

Riem Spielhaus (2013): Vom Migranten zum Muslim und wieder zurück – Die Vermengung von Integrations- und Islamthemen in Medien, Politik und Forschung. In: Dirk Halm, Hendrik Meyer (Hrsg.): Islam und die deutsche Gesellschaft. Wiesbaden: Springer VS. S. 169–194.

Mathias Rohe, (2014): Scharia und deutsches Recht. In: Mathias Rohe, Havva Engin, Mouhanad Khorchide, Ömer Özsoy, Hansjörg Schmid (Hrsg.): Handbuch Christentum und Islam in Deutschland. 2 Bände. Freiburg i. Br.: Herder. S. 272–303.

BMI (2015): Gemeinsame Werte als Grundlage des Zusammenlebens. Standpunkte der Deutschen Islam Konferenz. Berlin. Online abrufbar: deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/broschuere-gemeinsame-werte.pdf?__blob=publicationFile&v=6 [31.03.2022].

Mathias Rohe, Mahmoud Jaraba (2015): Paralleljustiz: Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Berlin. Online abrufbar: digital.zlb.de/viewer/meta-data/16053259/1/ [16.02.2023].

Mathias Rohe (2016): Islamisches Familienrecht in Deutschland im Wandel. In: Irene Schneider, Thoralf Hanstein (Hrsg.): Beiträge zum Islamischen Recht XI. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang. S. 71–88.

[ Europarat, Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) ] Venice Commission (2016): Rule of Law Checklist. Adopted by the Venice Commission at its 106th Plenary Session (Venice, 11–12 March 2016). Study No. 711/2013. Straßburg. Online abrufbar: venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2016)007-e [02.02.2023].

Mathias Rohe (2017): Gutachten für das hessische Kultusministerium zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Kooperation mit DİTİB Landesverband Hessen e. V. nach Art. 7 Abs. 3 GG. Erlangen.

Lamya Kaddor, Aylin Karabulut, Nicolle Pfaff (2018): „… man denkt immer sofort an Islamismus“ – Islamfeindlichkeit im Jugendalter. Hrsg. v. d. Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften. Online abrufbar: stiftung-mercator.de/content/uploads/2020/12/UDE_Islamfeindlichkeit_im_Jugendalter.pdf [26.06.2022]

Nina Mühe (2019): Muslimische Religiosität als Stigma – Wie muslimische Schüler und Schülerinnen mit Stigmatisierung an den Schulen umgehen. In: Wassilis Kassis, Bülent Uçar (Hrsg.): Antimuslimischer Rassismus und Islamfeindlichkeit. Göttingen: Universitätsverlag Osnabrück. S. 197–208.

Deutscher Bundestag (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 19/26839), veröffentlicht am 19. Februar 2021. Online abrufbar: dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926839.pdf [01.02.2023].

Norbert Müller (2021): Das Verhältnis zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften. Der Hamburger Staatsvertrag aus Praxisperspektive. AIWG-Expertise. Frankfurt a. M.: Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft. Online abrufbar: aiwg.de/wp-content/uploads/2021/08/AIWG_Expertise-Staatsvertrag_Screen.pdf [02.02.2023].

Mathias Rohe (2022a): Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart. 4. Aufl. München: C.H. Beck.

Mathias Rohe (2022b): Islamisches Familienrecht in Deutschland. Familienkonflikte und Paralleljustiz. In: Irene Schneider, Hatem Elliesie, Silvia Tellenbach (Hrsg.): Migration und Heimatrecht. Herausforderungen muslimisch geprägter Zuwanderung nach Deutschland. Wiesbaden: Harrassowitz. S. 45–61.

Jan Düsterhöft, Riem Spielhaus, Radwa Shalaby (2023): Schulbücher und Muslimfeindlichkeit: Zur Darstellung von Musliminnen und Muslimen in aktuellen deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. Braunschweig: Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung. (Studie im Auftrag des UEM.)

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Im freiheitlichen Staat darf jeder nicht glauben oder an einen Gott glauben und an ein Leben nach dem Tod oder an einen Engel.

Der Abschlussbericht, Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz (2023), verleugnet den islamisch gebotenen Aufruf zur Durchsetzung einer radikal intoleranten Gesetzlichkeit (Scharia) und Gesellschaftsform (Hakimiyyat Allah, the sovereignty of God). Die zur Menschensorte herabgesunkenen Nichtmuslime hingegen dürfen mithelfen, andere Nichtmuslime auf Muslimfeindlichkeit zu belauern.

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When we take this broad meaning of the word ‚defense‘, we understand the true character of Islam, and that it is a universal proclamation of the freedom of man from servitude to other men, the establishment of the sovereignty of God and His Lordship throughout the world, the end of man’s arrogance and selfishness, and the implementation of the rule of the Divine Sharia in human affairs. … Islam is a Divinely-ordained way of life … Islam came into this world to establish God’s rule on God’s earth …. (Milestones. Sayyid Qutb, 1964.)

holybooks.com/wp-content/uploads/Milestones.pdf

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Nicht der jedenfalls säkulare, die freiheitliche Demokratie bejahende Muslim, sondern der Islam ist für die allgemeinen Menschenrechte und den deutschen Staat das Problem.

Über Muslimfeindlichkeit reden, um über den Islam zu schweigen?

Jacques Auvergne

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Keine Toleranz der Intoleranz

Oktober 21, 2021

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Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte

In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.

Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.

Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.

Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.

In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“

Reker weiter:

„Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?

Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?

Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:

„In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“

In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.

Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.

Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.

Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?

Die Freundin des bald erklingenden Muezzinrufes und amtierende Oberbürgermeisterin Reker sollte darüber nachdenken, was es für fromme muslimische Einwanderer, was es für die in einer Kölner muslimischen Familie aufwachsenden Jungen und Mädchen bedeuten kann, zu wissen oder zu erfahren, dass die Religion, beim beständigen Blick auf das jenseitige Wohlergehen oder Verdammtsein, auf Erden jeden Gegenstand, jedes Lebewesen und jede menschliche Handlung so behandelt wissen will, wie es die Fünf Beurteilungen – Al-Ahkam al-Chamsa – nun einmal vorgeben und was auch nicht erst „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, sondern die echte, letztlich 1400 Jahre Religion Islam.

Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Lebens im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das islamisch Entscheidende schlechthin, auf den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird nicht Juristin Henriette Reker sein, sondern der Schöpfer und Erhalter der Welt.

Der endgültigen Aufteilung aller Menschen in Bewohner des Gartens der Glückseligkeit und Bewohner des Höllenfeuers eingedenk, arbeitet nicht erst jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit bzw. jedes europäische klandestine Schariagericht und auch nicht erst eine offiziell errichtete Islamische Religionspolizei (Mutatawwia). Vielmehr folgt dem Grundsatz aller Hisba – Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen – bereits der große oder kleine Kölner Tugendwächter, der beispielweise einen jungen Mann ermahnt, genauer darauf aufzupassen, dass seine Schwester keine unzüchtige Kleidung trägt oder gar mit einem Jungen gesehen wird.

Statt als Oberbürgermeisterin berüchtigt praxisorientiert (5. Januar 2016, Frauen in Köln sollen zu Fremden mindestens „eine Armlänge“ Distanz halten) im Jahr 2021 zum Muezzinruf lediglich über Fragen von Schallemmission und Lautstärke („Dezibelgrenzen“) zu sinnieren, sollte sich Frau Reker fragen, ob sich im durch Muezzinrufe beschallten öffentlichen Raum der Stadt Köln der insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Frauen lastende Druck zu islamisch korrektem Verhalten erhöhen wird und ob ein ganze Straßenzüge beschallender Adhan durch selbsternannte oder bereits semiprofessionelle Kölner Sittenwächter als Freibrief verstanden werden könnte, auch in der Stadt am Rhein durch schariatreues Mobbing unislamische Lebensformen und Verhaltensweisen nach besten Kräften zu beseitigen. Ist OB Reker nicht klar, dass die Stadt Köln (7. Oktober 2021, „zweijähriges Modellprojekt“) eine Erlaubnis zum Gebetsruf nach Ablauf der zwei Jahre kaum wird zurücknehmen können?

Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

Als bewusste Verneinung der AEMR (Paris 1948) wurde 1990 durch die 45 Außenminister der Organisation of Islamic Conference (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) unterzeichnet. Der 1969 gegründeten OIC, inzwischen als Organisation of Islamic Cooperation, gehören heute 56 Mitgliedsstaaten an, von denen die meisten die Scharia als einzige Quelle oder als Hauptquelle der Gesetzgebung in der Verfassung verankert haben, ein Schariavorbehalt, der islamwidrige Paragraphen eigentlich nicht zulässt und mit dem beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit nicht zu erreichen ist.

Bereits die Präambel der CDHRI betont „die kulturelle und historische Rolle der Islamischen Weltgemeinde (Umma), die von Gott als die beste Nation [vgl. Sure 3:110] geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat“, womit Nichtmuslime, beispielsweise Juden, Christen oder Ex-Muslime, an den Rand gedrängt werden. Die folgenden Artikel werden als verbindliche Gebote Gottes verstanden, ihre Verletzung als schreckliche Sünde.

Einzelne Artikel im Vergleich

Während die AEMR in Artikel 1 alle Menschen als „frei und gleich an Würde und Rechten geboren […] mit Vernunft und Gewissen begabt“ erkennt, die einander „im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen“ sollen, heißt es in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam in Artikel 1a):

„Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Weiter heißt es, dass alle „Menschen gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung [sind]“, wobei jedoch der „wahrhafte“ – sprich der islamische – Glaube als „Garantie für das Erlangen solcher Würde“ beschrieben wird, was den Schutz der Rechte eines Menschen an dessen Einhaltung bestimmter islamischer Pflichten knüpft.

Artikel 18 der AEMR stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Demgegenüber heißt es in der CDHRI in Artikel 10: „Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“

Auch das Recht auf Leben steht gemäß Artikel 2a) der Kairoer Erklärung unter dem Vorbehalt der Scharia:

„Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

Nach Artikel 22a) hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, „soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“. Gemäß der CDHRI dient Meinungsfreiheit vor allem dazu, „im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen“, womit die Formel der Hisba auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit unter Schariavorbehalt stellt. Demgegeüber garantieren die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) in Artikel 27 II, „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Fehlende Gleichberechtigung

Nach Artikel 6a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Frau dem Mann an „Würde“ gleich, was bedeutet, sie die gleichen Rechte … nicht hat. Mann und Frau haben gemäß Artikel 5a) der Kairoer Erklärung das Recht zu heiraten und dürfen weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Nationalität daran gehindert werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Man beachte jedoch die Auslassung des Wortes Religion und vergegenwärtige sich, dass es im Islamischen Recht einer Muslima nicht erlaubt ist, einen Nichtmuslim zu heiraten.

Artikel 7b) schließlich ordnet das Erziehungsrecht der Eltern den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia“ unter.

Fehlende Trennung zwischen Staat und Islam

Auch wenn die Kairoer Erklärung zur vollen Rechtsgleichheit der Frau und zur negativen Religionsfreiheit beredt schweigt, lässt bereits dieser skizzenhaften Vergleich zwischen AEMR und CDHRI erkennen, dass jede Überordnung der Scharia eine Gleichberechtigung von Muslim und Nichtmuslim ebenso ausschließt wie eine Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Nur so viel für heute zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und als Frage an die Oberbürgermeisterin der Vielfalt: Sollen während des zweijährigen Kölner Modellprojektes Kirchenglocken und Muezzingesänge für die Integration von Menschenbild und Rechtsverständnis der CDHRI werben?

Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:

„Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“

Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.

In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Drei Fragen an die Justizministerin zu Demokratie und Rechtsstaat

März 29, 2018

Frage von Gabi Schmidt an Dr. Katarina Barley bezüglich Demokratie und Bürgerrechte

28.03.2018 – 23:51

Sehr geehrte Frau Dr. Barley,

es hieß: Männer bilden Seilschaften, Frauen fallen sich in den Rücken. Trifft das noch zu?

Beim Thema Integration tauchen in Parlamentsdebatten, den Medien und der öffentlichen Meinung immer wieder Begriffe wie Wertekanon, Werte oder Wertvorstellungen auf. Die sind aber veränderbar. So wichtig und begrüßenswert Wertewandel für individuelle Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ist, man denke an überkommene Rollenklischees, Abschaffung des § 175 StGB, Homoehe und Kinderrechte, kommen die vom GG garantierten unveräußerlichen unteilbaren und allgemeinen Grund- und Menschenrechte [Art. 2 – 19 GG], Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsprinzipien nicht zu kurz?

Bitte definieren Sie Volkssouveränität und was für Sie daraus folgt.

Die in Art. 5 GG verankerten Freiheitsrechte haben für einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat existentielle Bedeutung, gelten aber nicht uneingeschränkt. Nennen Sie bitte Beispiele für Verstöße.

In einem am 21.03.2018 in ZEIT online veröffentlichten Interview wurden Sie zu Kinderehen befragt [14 Jährige mit 19jährigem Ehemann]. Sie verwiesen auf das internationale Privatrecht und Gerichte, die auf den Einzelfall schauen.

Ausgehend vom genannten Beispielfall würde das jeweilige Recht des Staates herangezogen, dem die Braut bzw. der Bräutigam angehört, also etwa syrisches und türkisches Recht [Art. 13 Abs. 1 EGBGB]. Ausschlaggebend für den Einzelfall, den die Richter zu betrachten hätten, wäre dann nur die Nationalität, nicht unsere für Minderjährige wesentlich vorteilhafteren Rechtsstandards. Warum wird das IPR dem am 22.07.2017 in Kraft getretenen Gesetz gegen Kinderehen vorgezogen, das die Ehemündigkeit auf 18 Jahre festlegt und explizit auf das Kindeswohl abzielt?

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297904

Petition gegen Kinderehen

August 20, 2016

Edward von Roy

An den

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

20.08.2016

Eherecht

Pet 4-18-07-4030-036062 (ist das neue, geänderte Aktenzeichen)

Pet 4-18-07-99999-036062 (das anfangs zugeteilte Aktenzeichen)

Petition

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Begründung

Islamisches Recht ist Scharia.

the leaders of the Refah Partisi had declared their intention to establish a plurality of legal systems based on differences in religious belief, to institute Islamic law (the Sharia)

(Europarat. INFORMATION NOTE No. 32 on the case-law of the Court July 2001.)

http://echr.coe.int/Documents/CLIN_2001_07_32_ENG_815323.pdf

the introduction of Islamic Law (sharia)

(Europarat. CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY (Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98.)

http://www.iilj.org/courses/documents/refahpartisivturkey.pdf

Eine auf der Scharia beruhende Staatlichkeit oder Gesellschaftsordnung richtet sich gegen die freiheitliche Demokratie und die allgemeinen Menschenrechte, „insbesondere angesichts der [negativen, nämlich AEMR-widrigen] Folgen für […] den rechtlichen Status der Frau und der Art, in der sie, in Übereinstimmung mit ihren religiösen Vorgaben [von Koran und Sunna], in alle Dimensionen des privaten und öffentlichen Lebens eingreift“ (nach Europarat).

Europarat, eigene Übersetzung und Quelle:

„Die Scharia [das Islamische Recht] ist inkompatibel mit den grundlegenden Prinzipien der [freiheitlichen] Demokratie.“

15. The Court concurs in the Chamber’s view that sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, as set forth in the Convention:

“72. Like the Constitutional Court, the Court considers that sharia, which faithfully reflects the dogmas and divine rules laid down by religion, is stable and invariable. Principles such as pluralism in the political sphere or the constant evolution of public freedoms have no place in it. The Court notes that, when read together, the offending statements, which contain explicit references to the introduction of sharia, are difficult to reconcile with the fundamental principles of democracy, as conceived in the Convention taken as a whole. It is difficult to declare one’s respect for democracy and human rights while at the same time supporting a regime based on sharia, which clearly diverges from Convention values, particularly with regard to its criminal law and criminal procedure, its rules on the legal status of women and the way it intervenes in all spheres of private and public life in accordance with religious precepts. … In the Court’s view, a political party whose actions seem to be aimed at introducing sharia in a State party to the Convention can hardly be regarded as an association complying with the democratic ideal that underlies the whole of the Convention.”

(Europarat. CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY (Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98.)

http://www.iilj.org/courses/documents/refahpartisivturkey.pdf

Die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) und das Deutsche Grundgesetz (GG, 23.05.1948) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie die Scharia, an den Menschen als Angehörigen einer Geschlechtsklasse (Frau, im Islam rechtlich herabgestuft sprich entwürdigt) oder eines ethnoreligiösen Kollektivs (Muslim – Dhimmi – Harbi). Nur auf diese Weise erfüllen GG, BGB (inkl. Personenstands- bzw. Eherecht) und StGB den hohen Anspruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris am 10.12.1948). Nicht ein wie auch immer definiertes „friedliches Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen“ (Angela Merkel 2015), sondern die Durchsetzung universeller Menschenrechte ist und bleibt das Ziel freiheitlich demokratischer Politik.

Deutschland wolle ein friedliches Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen, sagte die Bundeskanzlerin bei einem Treffen mit dem türkischen Regierungschef Ahmet Davutoglu im Kanzleramt.

(Merkel: Islam gehört zu Deutschland. Die Welt, 13.01.2015.)

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article136303754/Merkel-Islam-gehoert-zu-Deutschland.html

Merkel: Der Islam gehört zu Deutschland

Bundeskanzlerin Merkel hat sich für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Religionen in Deutschland ausgesprochen. Der Islam gehöre zu Deutschland, betonte sie. Gleichzeitig forderte Merkel einen stärkeren Dialog zwischen den Religionen.

(Die Bundeskanzlerin, 12.01.2015.)

https://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Artikel/2015/01/2015-01-12-merkel-islam.html

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigt die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe an, die sich ab dem 5. September 2016 in Berlin mit dem Thema Kindbraut (child bride), Kinderehe (child marriage) und Kinderschwangerschaft (child pregnancy) befassen wird. Kinderheirat ist eine Menschenrechtsverletzung.

Child marriage is increasingly recognized as a violation of the rights of girls for the following reasons:

• Effectively ending their education

• Blocking any opportunity to gain vocational and life skills

• Exposing them to the risks of too-early pregnancy, child bearing, and motherhood before they are physically and psychologically ready

• Increasing their risk of intimate partner sexual violence and HIV infection

[…] Young girls who marry before the age of 18 have a greater risk of becoming victims of intimate partner violence than those who marry at an older age. This is especially true when the age gap between the child bride and spouse is large.

[ UNICEF 2013 ]

http://www.unicef.org/media/media_68114.html

International Conference on Population and Development (ICPD). The CRC [Convention on the Rights of the Child | Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention] and ICPD both makecommitments to eliminate harmful traditional practices such as child marriage and child pregnancy.

[ UNFPA 2013 ]

https://www.unfpa.org/sites/default/files/pub-pdf/ADOLESCENT%20PREGNANCY_UNFPA.pdf

Nach geltendem deutschem Recht sollen Ehen nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden, Ausnahmen jedoch sind bisher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1303

Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Allein die mögliche und in den nachwuchszentrierten, patriarchalischen und ehrkulturellen Milieus extrem früher Heiraten regelmäßig erwünschte Schwangerschaft ist für das Mädchen lebensbedrohend und endet in vielen Fällen mit lebenslangen gesundheitlichen Schädigungen wie Geburtsfisteln (obstetric fistula) oder dem Tod der Kindbraut.

“Ending Fistula within a Generation” International Day to End Obstetric Fistula

These women will also advocate for the change of behaviors that are the main causes of fistula, such as; child marriage and early and/or frequent childbearing with no space between births.

(UNFPA Afghanistan, 01.06.2016.)

http://afghanistan.unfpa.org/news/%E2%80%9Cending-fistula-within-generation%E2%80%9D-international-day-end-obstetric-fistula

Kinderehen und frühe Schwangerschaften tragen auch zu Geburtsfisteln bei, einer vermeidbaren Geburtsverletzung, bei der sich aufgrund langer Wehen ein Loch im Geburtskanal bildet. Ein offizieller Bericht aus dem Jahr 2011 kommt zu den Ergebnis, dass 25 Prozent der Frauen und Mädchen, bei denen solche Fisteln diagnostiziert wurden, zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt waren und dass 17 Prozent bei ihrer ersten Entbindung unter 16 waren. Da Fisteln zu Harn- und Stuhlinkontinenz führen, kommt es häufig auch zu sozialer Ausgrenzung, Depressionen sowie zum Verlust der Erwerbsfähigkeit und damit zur Unfähigkeit, eine medizinische Behandlung zu bezahlen. Wenn Fisteln nicht behandelt werden, können sie weitere schwere Gesundheitsprobleme hervorrufen und sogar zum Tod führen.

(Afghanistan: Kinderehen und häusliche Gewalt gefährden Fortschritt. Human Rights Watch, 04.09.2013.)

https://www.hrw.org/de/news/2013/09/04/afghanistan-kinderehen-und-hausliche-gewalt-gefahrden-fortschritt

Fistula, a silent tragedy for child brides

The toxic combination of a young girl having sex, getting pregnant and going through childbirth when her body is not developed enough accounts for at least 25% of known fistula cases.

http://www.girlsnotbrides.org/fistula-a-silent-tragedy-for-child-brides/

Health Consequences of Child Marriage in Africa

Nawal M. Nour

[Abstract] Child marriage is a human rights violation that prevents girls from obtaining an education, enjoying optimal health, bonding with others their own age, maturing, and ultimately choosing their own life partners. Child marriage is driven by poverty and has many effects on girls‘ health: increased risk for sexually transmitted diseases, cervical cancer, malaria, death during childbirth, and obstetric fistulas. Girls‘ offspring are at increased risk for premature birth and death as neonates, infants, or children.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3372345/

Dem Nachwuchs des Mädchens – dem Kind des Kindes – drohen Frühgeburt, Tod des Ungeborenen, Tod während des Geburtsvorgangs, Säuglingstod oder Kindstod.

Girls‘ offspring are at increased risk for premature birth and death as neonates, infants, or children.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3372345/

In diesem Jahr beispielsweise starb im Jemen die dreizehn Jahre alte und mit einem beinahe doppelt so alten Ehemann verheiratete Ilham Mahdi, im Vorjahr (September 2015) eine jemenitische Zwölfjährige während ihres qualvollen, dreitägigen erfolglosen Geburtsvorgangs. Dabei sind Kinderehen durchaus ein religiöses Problem, noch im Februar dieses Jahres (2016) hatte eine Gruppe höchster jemenitischer islamischer Kleriker jeden zum Apostaten (Murtadd, zu: ridda bzw. Irtidād, Abfall vom Islam) erklärt, der ein Verbot von Kinderehen unterstützt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, kann der bekundete Abfall vom islamischen Glauben zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.

A 13-year-old Yemeni girl died of internal injuries four days after a family-arranged marriage to a man almost twice her age, a human rights group said.

Ilham Mahdi al Assi died last Friday in a hospital in Yemen’s Hajja province, the Shaqaeq Arab Forum for Human Rights said, quoting a medical report.

She was married the previous Monday in a traditional arrangement known as a ’swap marriage‘ [Tochtertausch], in which the brother of the bride also married the sister of the groom, it said. […]

Last month, a group of the country’s highest Islamic authorities declared those supporting a ban on child marriages to be apostates.

[…] In September, a 12-year-old Yemeni child-bride died after struggling for three days in labour to give birth, a local human rights organisation said.Yemen once set 15 as the minimum age for marriage, but parliament annulled that law in the 1990s, saying parents should decide when a daughter marries.

(Child bride, 13, dies of internal injuries four days after arranged marriage in Yemen. Mail online, 06.03.2016.)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1264729/Child-bride-13-dies-internal-injuries-days-arranged-marriage-Yemen.html

Weil wir in Bezug auf Deutschland 2016 nicht nur über die Roma sprechen, sondern vor allem über muslimische Familien, etwa über Flüchtlinge aus Syrien, ist im Diskurs über Kinderehen stets zu betonen, dass mit Volljährigkeit achtzehn Jahre gemeint sind. Das islamische Recht nämlich, gottgegeben als die Scharia, auf Erden durch Menschen anzuwenden als der Fiqh, definiert als „volljährig“ eine andere Schwelle der sogenannten religiösen Reife (bulūġ; bulugh, Adj. bāliġ; baligh). Ein sogenannter Mukallaf ist, das bedeutet die Pflicht zum Taklif (taklīf) als zum Tragen des (allein heilssichernden islamischen) Gesetzes zu erfüllen hat der Jungen mit 15 und das Mädchen mit neun Jahren (das Mondjahr ist mit seinen 354 Tagen elf Tage kürzer als Sonnenjahr). Anders gesagt: Nach Scharia und Fiqh ist die Neunjährige erwachsen, ist Frau, und ist nur eine Siebenjährige minderjährig.

Abdul-Aziz Al asch-Scheich, der Großmufti Saudi-Arabiens, stellvertretende Justizminister des Landes und Präsident der Religionspolizei, verteidigt die Heirat kleiner Mädchen:

„Jene, die da sagen, zehn oder zwölf Jahre alte Mädchen seien zu jung zum Heiraten, sind ihnen gegenüber grob ungerecht.“ „Wir sollten doch wohl wissen, dass das Islamische Gesetz der Frau keine Ungerechtigkeit gebracht hat.“

It’s an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric

Ten-year-old girls are ready for marriage, according to Saudi Arabia’s most senior cleric.

Sheikh Abdul-Aziz Al Sheikh, the country’s grand mufti, told Al Hayat newspaper that those saying ten or 12-year-old girls are too young to marry are being ‚unfair‘ to them.

[…] Responding to a question about parents who force their underage daughters to marry, the mufti said: ‚We hear a lot about the marriage of underage girls in the media, and we should know that Islamic law has not brought injustice to women.‘

(By Daily Mail Reporter, 15.01.2009.)

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html

Es geht um das Alter der Einwilligungsfähigkeit (age of consent), Das sicherlich kreativ und entwicklungsfreundliche gemeinte „Kinder an die Macht“ (Herbert Grönemeyer) haben wir in Bezug auf Kinderehen gerade nicht zum Grundsatz zu machen. Völlig altersentsprechend nämlich kann ein Minderjähriger, das ist ein Mensch unter dem Alter von 18 Jahren, beispielsweise eine Dreizehnjährige, in sexuelle Handlungen mit einem Volljährigen nicht einwilligen. Der freiheitliche Rechtsstaat fragt hier gerade nicht nach Einvernehmlichkeit, sondern verurteilt sexuelle Handlungen zwischen Voll- und Minderjährigen als sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, die Umgangssprache sagt Kindesmissbrauch. In der Ehe finden sexuelle Handlungen statt. Wenn ein neun- oder dreizehnjähriges Mädchen mit einem über 18 Jahre alten Ehemann stammeskulturell einwandfreien oder islamisch einwandfreien Geschlechtsverkehr hat, so wird es, in der Perspektive kultureller Moderne, vergewaltigt. Einen kulturellen oder religiösen Rabatt sieht das deutsche Strafrecht nicht vor und das muss so bleiben.

Dem über die Kinderehe sinnierenden Thomas Oppermann (SPD) hingegen scheint es auszureichen, wenn sich das für ihn irgendwie genitalautonome Mädchen nicht unter Zwang gesetzt fühlt. Ob junge Frau oder Mädchen, die BRD habe ihr Recht auf sexuelle Autonomie („Selbstbestimmungsrecht“) zu gewährleisten:

„Zwangsehen sind in Deutschland strafbar, das ist auch richtig so. Niemand, erst recht nicht ein Kind, darf zur Ehe gezwungen werden.“

(So will die Politik gegen Kinderehen vorgehen. Focus online, 14.08.2016.)

Demnach wurden mehr als 1000 Kinderehen in den Bundesländern gezählt, die Dunkelziffer liegt vermutlich noch höher. Die Kinderbräute kamen mit der Flüchtlingswelle oder wurden hierzulande in Roma-Familien verheiratet. […]

Thomas Oppermann sieht Handlungsbedarf: Mädchen und junge Frauen werden häufig zur Kinderehe gezwungen, deshalb müsse der Staat das Selbstbestimmungsrecht schützen

(Die Kinderehe ist zurück in Deutschland. Stern, 14.08.2016.)

http://www.stern.de/politik/deutschland/kinderehe-deutschland-heiko-maas-7008622.html

Nein, ein Kind darf nicht lediglich nicht zur Ehe gezwungen, sondern auch nicht zur Ehe (inkl. Vollzug der Ehe) ermuntert werden und sexuelle Handlungen mit Erwachsenen sind gerade kein kindliches Selbstbestimmungsrecht. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion (nach dem Referendariat legte er 1986 das Zweite Juristische Staatsexamen ab, das er wie sein erstes mit Prädikat bestand) sollte nicht übersehen, dass es uns auch um die Überwindung sogenannter arrangierter Kinderehen sowie um das effektive Verhindern der Kinderverheiratung auf echten oder angeblichen Kinderwunsch gehen muss. Die Mädchen nämlich werden ggf. behaupten, verliebt zu sein bzw. jedenfalls freiwillig heiraten zu wollen, die BRD hingegen muss der Zwölfjährigen oder Vierzehnjährigen sinngemäß sagen: Heirate, sobald du achtzehn Jahre alt geworden bist.

Zielsicher vergisst das durch Deutschlands Politiker und Europas Frauenrechtsvereinigungen offensichtlich voreilig gelobte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die am 11. Mai 2011 (Inkrafttreten: 1. August 2014) geschaffene Istanbulkonvention (Artikel 37 – Zwangsheirat), das Prinzip Kindbraut auf Kinderwunsch bzw. eheliche Kinderschwangerschaft bei Einvernehmlichkeit des Kindes zu verbieten.

Ob die einvernehmliche Eheschließung auch für Jugendliche bzw. Kinder erlaubt ist, bleibt mit den Formulierungen der Istanbul Convention kindeswohlgefährdend offen.

196. Das in Absatz 1 als Straftatbestand eingeführte Verhalten besteht darin, eine erwachsene Person oder ein Kind zur Eheschließung zu zwingen. Die Bezeichnung „zwingen“ bedeutet den Einsatz von körperlichem oder seelischem Zwang durch Mittel zum Einflößen von Furcht oder zum Ausüben von Zwang. Die Straftat ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Ehe zwischen zwei Personen geschlossen wird, von denen zumindest eine – unter den oben genannten Umständen – dieser Handlung nicht aus freien Stücken zugestimmt hat. [Sind die Unterzeichner der Istanbul Convention zufrieden, wenn „ein Kind“, sagen wir 12 oder zehn Jahre alt, seinem Verheiratetwerden „aus freien Stücken zugestimmt“ hat?]

197. In Absatz 2 wird die Täuschung einer Person, um sie in das Staatsgebiet eines Drittstaat zu locken – mit dem Ziel, sie dort gegen ihren Willen zu verheiraten – als Straftat umschrieben. [Und die ggf. minderjährige oder sogar kindliche Person mit ihrem Willen im Ausland zu verheiraten ist kein Problem?]

https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680462535

Article 37 – Forced marriage

1 Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the intentional conduct of forcing an adult or a child to enter into a marriage is criminalised.

https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168046031c

Exkurs. Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. Das als erste Abschweifung.

Weiterer Exkurs: Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Die „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ gilt für alle Personen bis 18 Jahre,die noch nicht volljährig sind.

Unabhängig von der Hautfarbe, der sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft,dem Geschlecht, der Sprache, der Religion oder einer Behinderung ist sie für alle Kinder gültig.

(Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband)

http://www.wir-kinder-haben-rechte.de/downloads/ROL_DKSB_Brosch_13-18_Web.pdf

Da das Gesetz eines freiheitlich demokratischen und zugleich weder entwicklungsfeindlichen noch kinderfeindlichen Rechtsstaats beispielsweise einer Zwölfjährigen den Sex nicht gleichzeitig ehelich erlauben und außerehelich verbieten kann, begünstigt jedes „genitalautonome“, „tolerante“ oder „kultursensible“ Herabsetzen des Ehealters die Lobby der Päderastie.

Als Fred Karst Mitglied der Berliner Grünen wird, ist er bereits mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Buben angeklagt und verurteilt. In der Partei, die damals noch Alternative Liste (AL) heißt, verfolgt er ein Ziel. Der Mann, der Jungen im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbraucht hat, will, dass seine Neigung nicht mehr bestraft werden kann. Die Politik soll die Gesetze ändern. Auch einer seiner Weggefährten ist mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen rechtskräftig verurteilt. Beide gehören einem Pädophilen-Netzwerk an. Beide versuchen in dieser Zeit, es sind die 1980er-Jahre, die Programmatik der jungen Partei zu prägen.

Bei den Grünen weiß man um ihren Hintergrund, duldet sie aber. Wer den Männern widerspricht, wird kaum wahrgenommen, sogar als intolerant beschimpft.

(Dunkle grüne Gründerzeit. Von Jens Schneider, Berlin. Süddeutsche, 15.05.2015.)

Nach diesen beiden Exkursen zurück zum Thema. Nach islamischer Doktrin ist jedem Gläubigen Mohammeds Handeln absolutes, nachzuahmendes Vorbild (Sunna). Der Prophet heiratete eine Sechsjährige und vollzog mit ihr die Ehe, als Aischa neun Jahre alt war.

Hadith nach al-Buchari, Band 7, Buch 62, Nummer 64.

Sahih Bukhari. Volume 7, Book 62, Number 64:

Narrated ‚Aisha:

that the Prophet married her when she was six years old and he consummated his marriage when she was nine years old, and then she remained with him for nine years (i.e., till his death).

http://www.usc.edu/org/cmje/religious-texts/hadith/bukhari/062-sbt.php

IBN QAYYIM […] The Prophet… married Aisha… during the lunar month of Shawwal, when she was six, and consummated the marriage in the first year after the Hijra, in the month of Shawwal, when she was nine.

(An Examination of Muhammad’s Marriage to a Prepubescent Girl And Its Moral Implications. By Sam Shamoun.)

http://www.answering-islam.org/Shamoun/prepubescent.htm

Europa im Sommer 2016. Vor allem auch angesichts der Machtergreifung des Gegendemokraten Recep Tayyip Erdoğan ist durch Politik, Journalismus und Öffentlichkeit nicht beachtet worden, dass die Türkei das Heiratsalter der Mädchen auf zwölf Jahre abgesenkt hat. Dabei strebt das System Erdoğan keineswegs nach pauschaler Straffreistellung der Pädophilie, sondern folgt der Maßgabe der Religion. Der Politiker der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) war in seiner Jugend Mitglied der Akıncılar Derneği als der de-facto-Jugendorganisation der Millî Selamet Partisi (MSP), einem Teil der islamrevolutionären Bewegung Millî Görüş. Spätestens seit dem Militärputsch in Ägypten 2013 ergreift die AKP offen Partei für die Muslimbruderschaft (MB, Muslim Brotherhood). (Auch) die 1928 gegründete Muslimbruderschaft will den (jeden) bestehenden Staat in ein Islamsystem (Nabhani: niẓām islāmī, Nizam İslâmi) umbauen bzw. in die (Qutb) ḥakimiyyatu l-Llah, die auf Erden zu errichtende Hakimiyya, Herrschaft Allahs.

Turkey’s Constitutional Court stirs outrage by annulling child sex abuse clause

Hürriyet Daily News, 14.07.2016

The Constitutional Court has ruled to annul a provision that punishes all sexual acts against children under the age of 15 as “sexual abuse” […]

The Constitutional Court discussed the issue upon an application from a district court, which complained that the current law does not discriminate between age groups in cases of child sexual abuse and treats a 14-year-old as equal to a four-year-old.

The local court said the law does not provide legal consequences for the “consent” of victims in cases where the child victim is from 12 to 15 years of age and able to understand the meaning of the sexual act. […]

With seven votes against six, the Constitutional Court agreed with the local court and decided to annul the provision. The decision will come into effect on Jan. 13, 2017.

The local court’s argument and the Constitutional Court’s endorsement have drawn a backlash from academic and human rights circles, which underlined that all individuals under the age of 18 are considered children according to international conventions to which Turkey is a party.

First of all, every individual under the age of 18 is a ‘child’ according to international conventions. Seeking a child’s consent in cases of sexual abuse is out of the question,” the chair of the Association to Prevent Child Abuse and Neglect, Professor Bahar Gökler, told Turkey’s state-run Anadolu Agency.

Gökler said this “calamitous” decision was in violation of child rights. […]

Activists are likely to seek a reversal of the Constitutional Court’s ruling. The head of the Turkey Federation of Women’s Association (TKDF), Canan Güllü said they are now considering bringing the case to the attention of the European Court of Human Rights.

“This decision will lead to unwanted marriages. People will be able to kidnap and rape children, marry them at an early age, and prevent them from going to school,” Güllü said.

“We are looking to see whether we can make an appeal to annul the decision. We could go to the European Court of Human Rights,” she added. […]

The Court has recently also annulled a provision that foresees at least 16 years of imprisonment in cases of child rape for the same reasons. That annulment is set to come into effect on Dec. 23, 2016.

http://www.hurriyetdailynews.com/turkeys-constitutional-court-stirs-outrage-by-annulling-child-sex-abuse-clause.aspx?PageID=238&NID=101607&NewsCatID=509

Turkey’s Constitutional Court Removes Minimun Legal Age Clause: More Child Brides Coming

Christof Lehmann

nsnbc 10.08.2016

http://nsnbc.me/2016/08/10/turkeys-constitutional-court-removes-minimun-legal-age-clause-more-child-brides-coming/

In der kulturellen Vormoderne war – im Islam ist – das Kind Besitz des Stammes, im Patriarchat unterlag bzw. unterliegt es dabei der väterlichen Verfügungsgewalt. Der Stamm also arrangierte (d. h. zwang auf) die Verheiratung, nicht selten nach dem Grundsatz des Tochtertauschs (Sheghar, or swap marriage). Ein selbstbestimmtes Leben, insbesondere eine selbstbestimmte Sexualität wie beispielsweise das Recht auf ein Leben als Unverheiratete oder auf ein Leben in einer homosexuellen Partnerschaft ist damit grundsätzlich nicht möglich. Im kohärenten sowie bleibend grundgesetzwidrigen islamischen Recht kommt, die Frau benachteiligend, dazu, dass die Muslima keinen Nichtmuslim heiraten darf, was der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) so darstellt:

Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. […].

http://islam.de/1641.php

Grundsatz des Tochtertauschs (Sheghar, or swap marriage)

Al-Shighâr (marriage in exchange for another marriage) | IslamToday

http://en.islamtoday.net/node/1605

Islam ist, weltweit, leider (noch) nicht lediglich persönliche Spiritualität, sondern öffentlich kontrolliertes Wohlverhalten, Gesellschaftsmodell (Ideal bleibt Mohammeds Islamischer Staat, Medina 622 bis 855 d. Z.) sowie Recht und Justiz.

Jeder nichtislamische Paragraph ist durch einen schariakonformen zu ersetzen, denn nach nichtislamischen Gesetzen zu urteilen ist schlimmste Sünde. Islam ist Gerichtspraxis.

Sure 5:44.

If any do fail to judge by (the light of) what Allah hath revealed, they are (no better than) Unbelievers. [Übersetzung Yusuf Ali.]

https://quran.com/5/44-49

[…] Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. [Übersetzung bei ZMD.]

http://islam.de/13827.php?sura=5

Wer nicht nach dem richtet, was Allah hinabgesandt hat – das sind die Ungläubigen.

http://www.e-quran.com/language/germany/images/germany_quran_part_6.htm

Die jeden Lebensbereich streng reglementierende (die totalitäre) Scharia und damit gerade auch das seinem eigenen Verständnis nach vom Schöpfergott ins Diesseits herabgesendete islamische Familienrecht (Scharia) stammt aus der Zeit vor der Postulierung von Naturrecht oder universellen Menschenrechten (10.12.1948) und muss, einst wie heute sowie beim islamischen Ziel der ewigen Nähe zu Allah im Jenseits, seine frauenfeindlichen und insbesondere auch kinderfeindlichen Normen tradieren bzw. restaurieren. Die geborene Muslima ist, als Tochter eines männlichen Muslims, faktisch das Eigentum ihres Vaters und nach der Heirat Besitz (amana, treuhänderisches Gut) des Ehemannes.

Die in der Religion nach Koran und Sunna, die im Islam grundsätzlich unmündige sowie entwürdigt zu haltende Frau braucht einen Vormund, den Wali (walī). Ohne Wali kann die Frau nicht einmal heiraten. Dem Vater (oder Großvater väterlicherseits) als dem dann sogenannten nötigenden Heiratsvormund oder Heiratsvormund mit Berechtigung zum Zwang, Wali mudschbir (walī muǧbir), steht das Recht zu, die jungfräuliche Tochter in ihre (also erste) Ehe zu zwingen; gesetzlich abgesichert in Malaysias Staaten Kelantan, Kedah und Malakka.

Ijbar [Zwangsehe] is recognized

Malaysia (Kelantan and Kedah States): Despite provisions requiring the bride’s consent, if the woman is an unmarried virgin (anak dara), the father or paternal grandfather (wali mujbir) can marryher to anyone of his choice without her consent. Three conditions have to be satisfied: (a) the wali mujbir and the groom are not in enmity with each other; (b) the groom is of the same social status as the bride; (c) the groom is in the position to pay a reasonable maskahwin (mahr).

(WLUML Women Living Under Muslim Law: Knowing Our Rights. Seite 128.)

http://www.wluml.org/sites/wluml.org/files/import/english/pubs/pdf/knowing%20our%20rights/kor_2006_en.pdf

Wali mujbir allows the woman’s father or paternal grandfather, the wali, to marry off his virgin daughter without her consent under certain conditions. These conditions are that the wali mujbir and prospective husband are not hostile to her, the prospective husband is of the same status as she is (kufu) and the prospective husband is able to pay a reasonable maskahwin (mahr mithl). Although a majority of the state enactments provide that a woman cannot be compelled into marriage, the enactments in the states of Kelantan, Kedah and Malacca contain provisions on wali mujbir. […]

Women are generally encouraged to marry early to shield them from what is believed to be temptation and danger from the time they reach puberty.

(NGO Shadow Report on the Initial and Second Periodic Report of the Government of Malaysia. Reviewing the Government’s Implementation of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW). 2005.)

http://wccpenang.org/wp-content/uploads/2013/06/Malaysian_NGO_CEDAW_Shadow_Report_2005.pdf

The Ministry of Women, Family and Community Development abbreviated KPWKM

FAQ – Ministry of Women, Family and Community Development

Title : Consent To Marriage

1. Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian).

2. Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu [standesgemäß] and the marriage will not bring dharar [Beschädigung, hier: Beeinträchtigung] syarie [der Scharia] to the bride. […]

6. Who is a Wali Mujbir?

Wali Mujbir is the natural father (father by birth) or grandfather on the father’s side.

http://1akses.malaysia.gov.my/OneGovSearchApps/widgetLoc/resultList.jsp?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

Question: Adakah persetujuan pihak perempuan perlu sebelum sesuatu perkahwinan itu boleh dilangsungkan ?

Answer: Ya, persetujuan pihak perempuan adalah perlu sebelum perkahwinan boleh dilangsungkan. Bagi anak dara persetujuannya adalah diberikan oleh walinya iaitu Wali Mujbir.

Question: Adakah seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir ?

Answer: Seorang anak dara boleh dinikahkan tanpa persetujuannya oleh Wali Mujbir dengan syarat perkahwinan yang akan dijalankan itu adalah sekufu dan perkahwinan tersebut tidak mendatangkan dharar syarie terhadap pengantin perempuan. […]

Siapakah yang dimaksudkan dengan Wali Mujbir?

Wali Mujbir ialah bapa atau datuk sebelah bapa dan ke atas.

http://prpm.dbp.gov.my/Search.aspx?k=hakim&d=19

Im EU-Mitgliedsland Griechenland verheiratet Cemali Meço (Μέτσο Τζεμαλή) nachweislich auch 12 oder sogar 10 Jahre alte Mädchen. Als Mufti von Komotiní (Κομοτηνή, türk. Gümülcine) nimmt er jene weiblichen Kinder, die angeblich unbedingt heiraten wollen, in Augenschein und befindet sie ggf. für „reif genug“ zur Ehe. Griechenlands Kinderheiraten, Kinderbräute und Kinderschwangerschaften wurden durch die Verträge von Lausanne (1923) und Sèvres (1920) abgesichert, was die bis zum Tag der Auferstehung gültige Scharia (Σαρία) ins griechische Familienrecht implementierte (ob das muslimische Minderheitenrecht nur in Ostmakedonien und Thrakien oder in ganz Griechenland gilt, ist umstritten). Eine derartige Rechtsspaltung kann ein Staat, der allen seinen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen auf Selbstbestimmung, Gesundheit und Bildung garantieren will, nicht dulden, die Scharia darf nicht integriert werden, weder in Hellas noch in Deutschland, auch nicht im Familienrecht. Die Europäische Union hat keine internen Schariazonen bzw. Zonen mit kinderfeindlichen, hier speziell mädchenfeindlichen Gesetzen zu inkludieren.

In May 2006, the appointed Mufti of Komotini expressed his view that „nowhere in the history of Islam has there been an elected mufti.“

The Government recognizes Shari’a (the Muslim religious law) as the law regulating family and civic issues of the Muslim minority in Thrace. The First Instance Courts in Thrace routinely ratify decisions of the muftis who have judicial powers on civic and domestic matters. The National Human Rights Committee, an autonomous human rights body that is the Government’s advisory organ on protection of human rights, has stated that the Government should limit the powers of the muftis to religious duties and should stop recognizing Shari’a, because it can restrict the civic rights of citizens it is applied to. There are arranged marriages among underage Roma and Muslims, although Greek civil law forbids marriages of children under age eighteen. A parent or legal guardian, however, may apply for a judicial permit for the marriage of an underage person from a First Instance Court in cases of „extraordinary circumstances,“ such as pregnancy.

(International Religious Freedom Report 2006. Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. Department of State.)

http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/2006/71383.htm

Mufti Cemali Meço

https://el.wikipedia.org/wiki/%CE%9C%CE%AD%CF%84%CF%83%CE%BF_%CE%A4%CE%B6%CE%B5%CE%BC%CE%B1%CE%BB%CE%AE

https://www.youtube.com/watch?v=3QfwNqG-voI

https://www.youtube.com/watch?v=ZlyjMFGhk6w

Im Jahre 2006 erschien eine aus Griechenland stammende, ethnisch türkische schwangere Elfjährige mit ihrem islamrechtlich angeheirateten 20-jährigen Ehegatten Hassan N. in Düsseldorf. Eilig schickte man die Kindbraut zurück nach Hellas, der Leiter des Düsseldorfer Jugendamts reiste mit.

Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mittwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. […]

An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

(Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby. Von Barbara Kirchner. Express, 11.06.2008.)

http://www.express.de/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby-22167452

Das verheiratete Kind

(Von Uta Keseling. Die Welt, 25.02.2005.)

Es war Liebe“, sagt Nurays [Name geändert] Mutter, und auch Nuray, die zwölfjährige Braut in Kopftuch und Blümchenrock, sagt: „Ja, es war Liebe“ und versucht, dabei nicht allzu stolz auszusehen. […]

Es soll Liebe gewesen sein, sagen alle, die dazu geführt habe, daß im vergangenen Sommer der 22jährige Levent Metin [Name geändert] die damals elfjährige Nuray aus der armen nordgriechischen Provinz Thrakien heiratete und mit nach Düsseldorf brachte, wo er heute lebt. Alle, das sind Nuray, ihre Familie, der Mufti, der als religiöses Oberhaupt die Trauung besiegelte – und auch das Jugendamt in Düsseldorf, dessen Leiter sagt: „Sie hat ihn wohl freiwillig geheiratet“, und das Mädchen dennoch zurück nach Griechenland brachte. Persönlich.

[…] in Thrakien, wo etwa ein Drittel der 338 000 Menschen Muslime sind. Der Mufti der Universitätsstadt Komotini, Meco Cemali, hat Nurays Hochzeit amtlich besiegelt. Er ist vom griechischen Staat bestellt, sein Amtsgebäude im Zentrum der Stadt ist zugleich Standesamt und Friedensgericht, zuständig für etwa 60 000 Muslime, die Hälfte der Bevölkerung des Bezirks Rodopi. In den 123 dazugehörigen Dörfern verrichten staatlich bestellte Imame Gottesdienste und religiöse Zeremonien.

„Es gibt kein Land, das einem Mufti so weitreichende Kompetenzen einräumt“, sagt der Mufti stolz. In einem kalten, großen, leeren Raum gewährt er unter den obligatorischen Mekka-und-Medina-Postern Audienz. Draußen warten Menschen mit Formularen in der Hand. Er selbst habe seine Imame aufgefordert, Mädchen unter 17 Jahren nicht zu verheiraten, sagt der Mufti. Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: „Daß Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.

http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

Die „im Kern friedliche Religion“ (Hans-Gert Pöttering am 23.05.2008; der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler am 12.05.2010) und dann so etwas, das religiös einwandfreie, das glaubensgeleitete Verheiraten kleiner Mädchen?! 2015 und 2016 gibt man sich in Deutschland erstaunt. Der echte zeitlose Islam ist da und mit ihm das Prinzip von der Heirat des neunjährigen Mädchens. Lunare neun Jahre, nach dem international üblichen solaren Jahresbegriff sind das acht Jahre acht Monate. Wer in Deutschland den Islam integrieren will, muss den für den Ehemann straffreien Geschlechtsverkehr des neunjährigen Mädchens ins deutsche Recht integrieren. Ist es das, was Angela Merkel („Wir schaffen das“) will?

Wer die Kindbraut nicht will, muss zur Scharia Nein sagen. Einen Islam ohne Scharia gibt es (noch) nicht, und dass es auch dem organisierten europäischen Islam um Imamehe, Polygamie, Verstoßung des Talaq (ṭalāq) und Kinderheiraten gehen muss, hat am 24.02.2006 der muslimbrudernahe bosnische Gelehrte Mustafa Cerić klargestellt, damals Großmufti von Bosnien und Herzegowina. 2012 durfte Reisu-l-Ulema (Führer der Gelehrten) Dr. Mustafa Cerić das Tübinger universitäre Zentrum für Islamische Theologie mit eröffnen.

A Declaration Of European Muslims

(f) opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

DEKLARATION EUROPÄISCHER MUSLIME

f. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann.

http://www.islamskazajednica.ba/index.php?option=com_content&view=article&id=45&Itemid=732

[Publiziert auch in Penzberg bei Bajrambejamin Idriz Eigenbezeichnung Benjamin Idriz (Grüß Gott, Herr Imam!).]

http://www.islam-penzberg.de/?p=474

Zu Gast waren auch Bundesbildungsministerin Professor Dr. Annette Schavan, die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und ihre Kabinettskollegin Integrationsministerin Bilkay Öney; der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland, Bekir Alboğa, sowie Professor Dr. Mehmet Paçaci vom Amt für religiöse Angelegenheiten der Türkei [DIYANET, deutscher Zweig: DITIB]. Aus Bosnien war Reisu-l-Ulema Dr. Mustafa Cerić, der Großmufti von Sarajevo, angereist.

http://www.uni-tuebingen.de/aktuelles/newsletter-uni-tuebingen-aktuell/2012/1/forschung/1.html

Kein junger Mensch unter achtzehn Jahren, also auch kein entsprechend altes Mädchen, kann die Tragweite der Eheschließung ermessen und in dieser Ehe ein selbstbestimmtes Leben führen. Hierzulande gilt nicht der Schutz einer nach islamischem Recht (Scharia) geschlossenen Ehe, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC) erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). „Die Konvention definiert Kinder als alle Personen unter 18 Jahren.“

Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch.

Why should 18 be the minimum age of marriage?

Girls Not Brides members believe that 18 should be the minimum age for marriage in line with international human rights standards.

Setting the minimum age of marriage at 18 provides an objective rather than subjective standard of maturity, which safeguards a child from being married when they are not physically, mentally or emotionally ready. Why allow children to marry at an age when, for example, they do not have the right to vote or enter into other contracts recognised in law? The most widely accepted definition for a child is 18, in line with the Convention on the Rights of the Child.

A minimum age of marriage of 18 will also help to ensure that children are able to give their free and full consent to marry and have the minimum level of maturity needed before marrying.

(Girls Not Brides)

http://www.girlsnotbrides.org/child-marriage-law/

Die Konvention definiert Kinder als alle Personen unter 18 Jahren.

(bpb 2014)

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/195229/25-jahre-un-kinderrechtskonvention-18-11-2014

Convention on the Rights of the Child [ CRC ]

Article 24

3. States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children.

http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/crc.aspx

Artikel 24: Gesundheitsvorsorge

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

https://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf

Iran made the following reservation: „If the text of the Convention is or becomes incompatible with the domestic laws and Islamic standards at any time or in any case, the Government of the Islamic Republic shall not abide by it.“

Saudi Arabia ratified the Convention in 1996, with a reservation „with respect to all such articles as are in conflict with the provisions of Islamic law“

https://en.wikipedia.org/wiki/Convention_on_the_Rights_of_the_Child

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mitzeichnend:

Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4
Oberamtsrätin Tanja Liebich

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20.10.2016

Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2016

Sehr geehrte Frau Liebich,

wir danken Ihnen für die Zusendung des geänderten Aktenzeichens.

In der Petition vom 20.08.2016 (Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen).

Aus der Petition, Zitat:

Exkurs. Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. Das als erste Abschweifung.

Weiterer Exkurs: Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtsorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Zitatende zum Thema Beschneidung von Mädchen (und Jungen).

Dass es beim Thema Kinderehen nicht lediglich um Zwangsehen geht, sondern die Mädchen ggf. heiraten wollen bzw. der Heirat zustimmen, dass die Verheiratung von kleinen Mädchen Scharia (Islam) ist und dass im EU-Mitgliedsstaat Griechenland kleine Mädchen vom Mufti verheiratet werden und schwanger in Düsseldorf aufgetaucht sind, enthält Ihr Schreiben leider nicht und auch deshalb wiederholen wir abschließend hier unsere sieben Forderungen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Rückkehr des Patriarchats. Polygame Ehe

August 1, 2015

فانكحوا ما طاب لكم من النساء مثنى وثلاث ورباع

Fa-nkiḥū mā ṭāba lakum mina n-nisāʾi maṯnā wa-ṯulāṯa wa-rubāʿa

Il est permis d’épouser deux, trois ou quatre, parmi les femmes qui vous plaisent

Marry women of your choice, two or three or four

Dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier

Very poly indeed

Von Jacques Auvergne

Die gestreiften Flaggen sind wieder eingerollt, mit dem Regenbogen hat es sich ausgeflattert. Die in den letzten Tagen vor Ministerium und Rathaus wehenden Rainbow flags, buntes Erkennungszeichen der LGBT Bewegung seit 1978, hat man irgendwo verstaut, die zu ihrer allmählichen Selbstauflösung islamfreundlich lächelnde Republik hat Sommerpause und taumelt dem Kalifat entgegen.

Ganz im Ernst, dass Weltbürger und Bildungsbürger Homosexuelle nicht herabwürdigen, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Jahrelanger inniger Freundesliebe angemessene Standards wie erlaubte Aussageverweigerung vor Gericht, gestatteter Besuch auf der Intensivstation oder mögliche Berücksichtigung im Testament sind für alle Bürger zu verwirklichen, also ganz unabhängig von der jeweiligen sexuellen Ausrichtung. Umso bemerkenswerter die Doppelmoral zeitgenössischer Politiker und Kirchenfunktionäre, anlässlich des Christopher Street Day (CSD) einerseits aufgesetzte Homosexuellenfreundlichkeit an den Tag zu legen, andererseits zu der nach Koran und Sunna gebotenen tätigen Schwulenfeindlichkeit zu schweigen. Über den Islam nur Gutes, sonst ist EdeKa (Ende der Karriere).

Der Homosexuelle ist islamrechtlich (islamisch) vermutlich in jedem Fall zu töten, was nach nach dem ersten Kalifen Abū Bakr († 634) durch Verbrennen am Schandpfahl geschehen soll. Der Neffe und Schwiegersohn Mohammeds jedoch, der vierte Kalif ʿAlī bin Abī Ṭālib († 661), der aus heutiger schiitischer Sicht so hohe Verehrung verdient, verlangte als Strafmaß das Hinabstürzen des Schwulen kopfüber von einem hohen Ort in die Tiefe, eigentlich nur vom Minarett der Moschee aus (erst später wurde beispielsweise auch ein hoher Felsen für akzeptabel gehalten). Nach noch anderer Meinung hingegen sei schariarechtlich (islamisch) allein die Steinigung (raǧm) angemessen. Der Cousin des Propheten, der bei Sunniten wie Schiiten hoch angesehene Gelehrte der Umma (ḥabr al-umma) ʿAbdallāh ibn ʿAbbās († 687 oder 688), verknüpfte gleich zwei Strafen: der Schlimme sei erst hinabzuwerfen und anschließend zu steinigen.[1]

Zu diesem im Din (dīn, rechte Lebensführung und Gesellschaftsordnung nach Koran und Sunna) auf Erden inschallah hinzurichtenden Homosexuellen haben Politik und Klerus also auch 2015 eisern geschwiegen. Erwachsene finden über die Internet-Bildsuche beispielsweise mit: islamic state homosexual thrown, raqqa gay thrown, shabaab gay stoned, iran homosexuals executed zeitgenössische Islamanwendung des Tötens manch eines männlichen Missetäters, welcher der Sünde der liwāṭ (ʿamal qaum Lūṭ, was das [Volk von] Lot tat) beschuldigt worden war, der Homosexualität.

Im Schöpfungssystem (Scharia) und einzig sittlichen Gesetz (auch Scharia) von Weltall und Menschheit sind Lesben, im Gegensatz zu männlichen Homosexuellen, schlicht nicht so wichtig, eine Körperstrafe reicht daher gegebenenfalls aus (Islam Q&A 200216: How can she rid herself of lesbian desires?, 21058: The punishment for lesbianism). Im heutigen Iran erhält die Frau allerdings bei vierfacher Wiederholung frau-fraulicher genitaler Sexualität die Todesstrafe, für die Ersttäterin reichen hundert Peitschenhiebe.[2]

Im Übrigen dürften Lesben realislamisch durch ihren Stamm als Naschiza (našiza) bewertet werden, als die schlimme Ungehorsame. Die Moralgefährderin wird also unter Nuschuz (nušūz) verbucht, Widerspenstigkeit, und gemäß Himmelsbefehl (Koran) Sure 4:34 ist sie, die bloße Befürchtung ist ausrechend (Allahgott: „Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit [nušūz] ihr befürchtet“), durch ihren Besitzer (Ehemann) erst zurechtzuweisen, dann mit Entzug von Zärtlichkeit zu bestrafen und zuletzt zu verprügeln („ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie“). Wie jede andere Muslima wird auch die homosexuelle Tochter bei Bedarf und nach Maßgabe des Wali mudschbir zwangsverheiratet und ist dazu fallweise, ganz nach dem Vorbild von Mohammed und Aischa, als Braut möglicherweise neun Jahre alt (Mondjahre). Im schiitischen Ehevertrag schließlich schuldet die Frau ihrem Ehemann Tamkin (obedience, submission), definiert als ungehinderte sexuelle Verfügbarkeit (unhampered sexual availability).

2015 nun in transatlantischer Fröhlichkeit Marriage For All, Ehe für alle, so als ob der Islam dazu gar nichts zu sagen hätte?

Die Multikulturellen jedenfalls gehen auf die Straße, kleiden sich bunt, queer, erotisch. Einen Straßenzug weiter hingegen darf die Muslima das Haus nicht verlassen, keinen Sex vor der Ehe haben und hat sich etwa auch laut DITIB-Briefträger Bundesverfassungsgericht „ab Eintritt der Pubertät“ und „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“ blickdicht und formauslöschend zu bedecken. Einen Nichtmuslim zu heiraten ist ihr verboten, lesbischer Sex sowieso, aber ist das nicht auch erotisch und bunt, irgendwie jedenfalls, regenbogenbunt? Grundgesetz und Koran endlich auf Augenhöhe. Allerdings, Deutschland wird anders, und immer noch ganz anders.

Noch etwas mehr anders bitte. ECFR-Scheich Mustafa Cerić, seit wenigen Tagen sitzt der Bosnier auch im Kuratorium des MFI (Münchner Forum für Islam),[3] forderte vor neun Jahren (2006), dass sich Muslime und Nichtmuslime mehr und mehr voneinander unterscheiden sollen jedenfalls dürfen, man empfehle dazu den beiden mental und rechtlich immer mehr auseinanderrückenden Kollektiven der Muslime und der Nichtmuslime ganz viel Vielfalt und bunte Toleranz:

Verständnis fördern, Unterschiede achten und Gemeinsamkeiten erkennen

promote understanding, respect differences, and explore common ground

Verständnis für das „Anderssein“ der „Anderen“ schaffen[4]

create an understanding of the ‚otherness‘ of the ‚other‘ person[5]

Bemerkenswerterweise wurde soeben der Bereich des Andersseins (otherness) mit gefälligst zu empfindender Freude und Ehrfurcht gefüllt, islamisches Anderssein sei unbedingt gut. Im interkulturellen bzw. interreligiösen Betrieb (Islamisierungsbetrieb) jedoch wird seit Gayatri Spivak ein zweiter Begriff mit dem Wortteil anders (other) verwendet, eine willkommene Beschuldigung: die Schariagegner würden gegenüber den Schariatreuen schlimme Ausgrenzung betreiben (othering). Der Dhimmi spüre und spure, selbstgewähltes korankonformes Anderssein ist prima (otherness), hinzuweisen jedoch auf die Menschenrechtswidrigkeit der Scharia gemeinschaftsschädliches Wegstoßen (othering).[6]

Aber nein, ihr Nichtmuslime, auch im Sommer 2015 ist unser endlich gemeinschaftlich in getrenntes Recht aufzuspaltendes oder in ausschließliches Schariarecht einzubindendes gemeinsames Europa für uns Beibürger im Reich des Unglaubens Dar al-Kufr („Muslims as Co-Citizens of the West“, Murad Wilfried Hofmann) noch nicht bunt genug, noch nicht anders genug. Das deutsche Buntland etwa hat noch nicht genug für das Leben der Schariapflichtigen getan und braucht endlich ein Allahgott zufriedenstellendes Familienrecht, notfalls kurzzeitig mit Regenbogenfahnen geschmückt. Euch die Regenbogenfahnen heute und das Dasein als Dhimmi oder Harbi morgen, uns der zeitlose Anstand mit Hidschab und Harem.[7]

1924 hat die Türkei die Polygamie erfreulicherweise verboten – der einzige von Allah angenommene Glaube und Lebensstil aber lockt und drängt den muslimischen Mann, ohne Rücksicht auf Zeit und Raum, zur Mehrehe. Heimlich gab es daher weiterhin Zweitfrauen in der Türkei, vor fünf Jahren (2010) vermutlich beinahe 200.000. Allahs Recht, also auch das korankonforme Familienrecht, kennt keine Staatsgrenzen, außerhalb der Türkei tobt der Kampf für die Polygamie in Kenia, Marokko (Muslimbrüderpartei PJD), Tunesien (Adel Almi), Russland (Ramzan Kadyrow) sowie vor allem in Großbritannien (Scharia-Familienrechtlerin Aina Khan, Schariarichterin Amra Bone).[8]

In seiner am 24.02.2006 von der Moschee von Zagreb (Kroatien!) aus bekanntgegebenen Deklaration Europäischer Muslime (Declaration of European Muslims), sie soll im Vorjahr (2005) entstanden sein, hat es der auch in der International Union of Muslim Scholars (IUMS, Chef ist Yusuf al-Qaradawi) sitzende Mustafa Cerić als damaliger Führer der Schariagelehrten (Reis-ul-ulama) und Großmufti von Bosnien und Herzegowina doch längst angemahnt:

Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegen¬heiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann.

opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law

Anders als nach dem selbst nach 2004 schariatreu verfassten marokkanischen Personenstandsrecht, der berüchtigten Mudawana (mudawwana al-aḥwāl aš-šakhṣiyya),[9] die Erstfrau darf oder muss der zweiten Heirat zustimmen, ist in Deutschland – noch! – bereits die (standesamtliche) Bigamie, das Eingehen einer zweiten Ehe, nach § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 172 StGB). Doch ist nur das Abschließen der weiteren standesamtlichen Ehe strafrechtlich verboten, nicht die bereits bestehende polygame Ehe selbst.

Im Islam hat der Gesetzgeber (Allah) zum Thema Heirat alles klargestellt, was juristisch erlaubt (ḥalāl) ist: ein Gesetz, das die Polygamie sprich die Polygynie verbietet, ist dem Souverän (Allah) zuwider und somit verboten (ḥarām). Leider schaffte das am 01.01.2009 in Kraft getretene neue Personenstandsgesetz die Pflicht zur standesamtlichen Voraustrauung ab, eine den freiheitlichen Rechtstaat unterminierende Begünstigung der zwingend frauenfeindlichen Imam-Nikah (nikāḥ, Ehe im Islam) und also auch der Polygamie.

Noch zur Mudawana bzw. zu Marokkos derart frauenfeindlich bis Januar 2014 gültigem Strafrecht (l’article 475 du code pénal). 2011 zwang ihre eigene Familie die im Alter von 15 Jahren vergewaltigte Amina al-Filali dazu, den elf Jahre älteren Täter zu heiraten – Islamisierung ist die Rückkehr der Stämme und die Clans von Opfer und Vergewaltiger hatten sich so geeinigt. Das Familiengericht in der nordmarokkanischen Hafenstadt Larache (al-ʿArāʾiš, Region Tanger-Tétouan, 120.000 Einwohner) bestätigte die Gültigkeit dieser Zwangsehe. Am 10. März 2012 tötete sich das 16 Jahre alte Mädchen mit Rattengift.[10]

Schon vor elf Jahren, im Oktober 2004 wurde dem Deutschen Bundestag bekannt gegeben, dass auch Zweit- und Drittfrauen von der Familienversicherung jeder gesetzlichen Krankenkasse profitieren, bei der sie kostenlos mitversichert sind.[11] Im selben Jahr bereits hatte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht einer irakischen Zweitfrau aus humanitären Gründen Aufenthaltsrecht zuerkannt.[12]

In der Buntrepublik aber ist Islamkritik im Allgemeinen und Kritik an der islamischen (und ebenso an der hinduistischen oder traditionell-afrikanischen) Polygamie im Besonderen nicht hilfreich, nein, die Vielweiberei ist alternativlos. Islam heißt Frieden. Wali mudschbir, Kindbraut und Harem sind Naturgesetz, wie Mustafa Cerić weiß:

Zur Institution der Familientradition gibt es keine Alternative. Der Versuch, das Grundgesetz vom Familienleben zu brechen, kommt dem Versuch gleich, das Grundgesetz der Natur vom Sonnenaufgang im Osten zu brechen.

The institution of family tradition has no alternative. The issue of family values is not only a moral demand of human society, but also an existential condition of humanity. The attempt to break the common laws of family life is equal to an attempt to break the common law of the nature of the Sun in rising from the East.

Allah nämlich denkt gar nicht queer, vielmehr explizit antischwul, doch irgendwie auch polyamorös und in jedem Fall polygam, jedenfalls was den männlichen Wunsch nach Heirat mit mehreren Frauen betrifft.

Jetzt rate man doch einmal, wer vom deutschen Gesetzgeber dieses hier verlangt:

Alle Menschen sollen ungeachtet ihres Geschlechtes das gleiche Recht haben, einander zu heiraten. Auch nicht-monogame, auf dauerhafte Verantwortung angelegte Partnerschaften und Lebensgemeinschaften müssen berücksichtigt werden

Yusuf al-Qaradawi vielleicht, über ECFR und IUMS der spirituelle Chef von Mustafa Cerić? Oder irgendein Scheich aus Saudi-Arabien? Irgendwelche Multikulturellen?

Andererseits, ist aus postmoderner (nachdemokratischer) Sicht der Harem denn etwa nicht polyamor und zugleich höchst ethisch?

Die Pressemitteilung weiter:

Auch polyamouröse Verantwortungsgemeinschaften halten es für möglich und machbar, ihre Liebe in ethischer Verantwortung mit mehreren Menschen auf Augenhöhe zu teilen und allen in gleicher Weise gerecht zu werden[13]

Nordrhein-westfälische Landtagspolitiker der Partei der Piraten sind es, die am 16.06.2015 die Ehe für alle fordern – ohne sich von der islamischen Polygamie zu distanzieren. Ist der schariarechtlich erlaubte Harem (halal nur mit jederzeit möglichem Talaq) für die Piratenpartei denn etwa nicht Teil der „Vielfalt aller Lebensstile“, ist die islamische Zweit- bis Viertfrau denn etwa nicht in die „individuell gewünschte Form des Zusammenlebens“ zu integrieren?

Drucksache 16/8972:

Artikel 1 des Grundgesetzes basiert auf der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. Der Vielfalt aller Lebensstile muss daher diskriminierungsfrei und in voller Gleichberechtigung entsprochen werden. Eine tatsächlich diskriminierungsfreie Öffnung der Ehe muss eine einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle wirksam überwinden. Eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens muss ermöglicht werden, um der möglichen Vielfalt aller Lebensentwürfe gleichberechtigt gerecht zu werden. Alle Formen der homosexuellen, heterosexuellen, queeren und polyamourösen Partnerschaften müssen diesbezüglich vollumfänglich gleichgestellt werden, um eine tatsächlich diskriminierungsfreie Öffnung der Ehe für alle zu gewährleisten. […]

Das Eheversprechen ist eine persönliche Entscheidung. Niemand soll berechtigt sein, die Ausgestaltung der Eheform festzulegen oder auf bestimmte Geschlechter oder Lebensmodelle zu begrenzen.

Ehen erster und zweiter Klasse darf es nicht geben. [14]

Johannes Ponader war ab April 2012 politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland – bis Mai 2013, monatelang hatten ihn seine Parteifreunde gebeten zurückzutreten. 2012 lebte der der Schauspieler, Regisseur und selbsternannte „Gesellschaftskünstler“ bekennend polyamant.

2013 forderte die Piratenpartei eine Ehe oder jedenfalls ein eheähnliches Rechtsinstitut für drei oder mehr Personen:

In Frankreich wurde vor 16 Jahren der „Pacte civil de solidarité“ (Pacs) eingeführt, eine Art „Ehe light“. Damit regeln Paare über einen zivilrechtlichen Vertrag ihr Zusammenleben und verpflichten sich zu gegenseitiger Unterstützung. Die Bindung ist jedoch weniger eng als in einer Ehe – und einfacher aufzulösen. Der Pacs war ursprünglich für Homosexuelle gedacht, ist inzwischen aber bei Heterosexuellen sehr beliebt. 168.000 Französinnen und Franzosen ließen sich im letzten Zähljahr 2013 „verpacsen“ („pacser“ ist inzwischen ein stehender Begriff) […]

Damit macht diese Leichtversion der Ehe bereits mehr als 40 Prozent der formalisierten Paarbeziehungen aus. Einen Zivilpakt stellten die Grünen in ihrem Hamburger Landesverband schon 2011 einmal zur Diskussion. Auch die Piratenpartei wollte, als sie 2013 um den Einzug in den Bundestag kämpfte, den Pacs zum Thema machen – allerdings nicht beschränkt auf zwei Personen, sondern erweitert auf „polyamouröse Beziehungen“.[15]

Was nun ist polyamant oder polyamor, was bedeutet Polyamorie, englisch polyamory? Es geht um vertrauensvolle, liebevolle, auch sexuelle sowie auf Langfristigkeit angelegte Beziehungen bei gegebenem Einverständnis aller daran beteiligten Partner (hoffentlich ausschließlich volljährigen „Partner“, Stichwort Fred Karst). Menschen, die diese Art von nichtmonogamer Beziehung führen oder sich vorstellen können, in einer solchen zu leben, nennen sich polyamorös, polyamant oder polyamor. Neue Begriffe werden entworfen: Mitfreude etwa (compersion, Resonanzfreude) bezeichnet die Manifestation von Liebe, in der jemand im Geliebtwerden des geliebten Menschen durch eine andere Person auch selbst Glück und Erweiterung erlebt – statt, wie den meisten Menschen doch wohl eher bekannt, vor Eifersucht zu rasen. Mitfreude also als eine besondere Form von Empathie, nämlich als die Freude daran, dass der nahestehende Mensch in seinem Leben etwas Schönes genießt. Angeblich sei so viel Mitgefühl im Spiel, dass man den uns neuen Polyamorösen oder Polyamanten nicht mit dem ja schon länger bekannten Swinger verwechseln dürfe.

(Nebenbei sicherlich zu beachten: die Forderung nach neuen Gesetzen zum Thema Sexualität, wie sie aus manchen experimentierfreudig, reformistisch, romantisch, esoterisch oder avantgardistisch wirkenden Milieus alle paar Jahre hörbar zu werden pflegt, sollten wir stets gegen Bestrebungen nach Straffreistellung der Päderastie absichern – Stichwort frühe Grüne bzw. Berliner Alternative Liste der Achtziger Jahre; islambezogen Kindbraut.)

Besteht ja vielleicht gar keine Gefahr, dass eine deutsche offiziell werdende Polyamorie die islamische Polygamie recht bald oder nur jemals heranzieht? Sicherlich ließe sich sagen, der Islam kenne einvernehmliche und gleichberechtigte nichtmonogame Beziehungen von Männern und Frauen ja gerade nicht, die schariafromme Muslima muss ihrem Mann schließlich gehorchen. Damit wäre eine Legalisierung der polyamorösen Partnerschaft gerade kein Harem. Oder man würde darauf bestehen, dass die Polyamory ja durchaus auch beispielsweise eine Frau und zwei Männer betreffen kann oder zwei Frauen und zwei Männer, nach der Scharia schlimmstes Verbrechen und möglicherweise mit der Steinigung zu bestrafen.

Doch all das wird zur gebotenen Abwehr der islamischen Vielweiberei nicht funktionieren, denn zum einen ist das korankonforme Modell vier Frauen ein Ehemann im Bereich des Polyamorösen ja nicht ausgeschlossen und werden schariatreu lebende Polygamisten immer behaupten, in größtmöglicher Einvernehmlichkeit zu leben. Nachdem deutsche Politiker den Islam seit Jahren, zielsicher desinformierend, eine „im Kern friedliche Religion“ (iKfR) nennen und auch die Piratenpartei zur Grundrechtswidrigkeit und insbesondere Frauenfeindlichkeit der Scharia schweigt, wird niemand wagen, schon gar nicht die CSD-Bewegten oder Parteipiraten selbst, die islamische Zweit- oder Drittfrau schlimm intolerant aus dem regenbogenbunten Raum des Polyamorösen zu exkludieren.

Zum anderen wird die global denkende, einheitliche Bewegung für die Legalisierung der Schariagesetze auf Gleichbehandlung klagen: was diese postmodernen oder auch modernen, ihren einvernehmlichen Sex pflegenden gottlosen Dreiecks- oder Vierecksverhätnisse dürfen, das kann der Staat uns Muslimen, wobei wir selbstredend den Vorschriften von Koran und Sunna folgen, nicht vorenthalten.

Und so kommt der Muslimbruder und bosnische Scheich im Europäischen Fatwarat an sein politisches Ziel, das die islamische Schöpfungsordnung (Scharia) schließlich vorgegeben hat:

opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law

Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegen¬heiten, wie z.B. Familienrecht, anerkannt werden kann.

Hauptsache ist doch die schmucke Regenbohnenfahne – und dass man über den zutiefst homosexuellenfeindlichen Islam nur Gutes redet. Daher organisieren die einen CSD, fühlen sich queer oder leben polyamant, während die anderen ihre Töchter mit der Pubertät blickdicht unter den Hidschab verpacken, Imamehe bevorzugen, sich auf die demnächst legale Nebenfrau freuen und Allahs Herrschaft spüren.

Die Islamisierer arbeiten transatlantisch und auch in Nordamerika schleicht die Debatte Ehe für alle unaufhaltsam in Richtung Polygamie und Schariarecht. In den USA des Neunzehnten Jahrhunderts lebte die Religionsgemeinschaft Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) bekanntlich gerne auch polygam. Nathan Collier aus den USA ist ein heutiger exkommunizierter Mormone und verlangt eine zweite Ehefrau heiraten zu dürfen. Andernfalls will er klagen – unter Berufung auf das Urteil zur Homo-Ehe.[16]

Alles fühlt queer, alles wird bunt und vielleicht sogar ein bisschen polyamor. Die Spaßkulturellen freuen sich auf die nächsten LGBT-Parade und loben eine angeblich vorhandene Toleranz des Islam, während die seit der Pubertät den religiös verpflichtenden Schleier (ḥiǧāb) tragende Einwanderin im Nachbarhaus ihrem Mann Tamkin (tamkīn) schuldet (Ermächtigung, Bestärkung; Stabilität), sexuellen Gehorsam.[17]

In Honor Killing (2015) informieren Daniel Akbari und Paul Tetreault über das Prinzip Tamkin: „Sobald eine Frau Naschiza ist [našiza, eine Widerspenstige], hat der Ehemann gemäß Koran 4:34 das Recht, sie nach dem Grundsatz des Tamkin mit physischer Gewalt zur Unterwerfung und Gehorsam zu zwingen, zum Beispiel zum Geschlechtsverkehr.“ (When a woman is nashizah, the husband’s right under sura 4:34 to physically force her submission – tamkeen – to his demand for sex by beating her). Die verheiratete Muslima, so fassen Akbari und Tetreault die Rolle der Frau in der islamischen Ehe korrekt zusammen, hat: „ihrer Pflicht zum Tamkin nachzukommen, indem sie die sexuellen Wünsche ihres Mannes erfüllt“ (to perform her duty of tamkeen by meeting her husband’s sexual demands).[18]

Im Iran regelt Artikel 1108 Civil Code die Pflicht der Frau zum ehelichen Gehorsam. Kommt sie dem Tamkin nicht nach, muss er ihr keinen Unterhalt mehr leisten, kann sich scheiden lassen, eine zweite Frau heiraten oder sie korangemäß schlagen. Weibliche Ohnmacht und männliche Allmacht – Tamkin.

Article 1108 – If the wife refuses to fulfil duties of a wife without legitimate excuse, she will not be entitled to the cost of maintenance.[19]

Und in Deutschland im Sommer 2015, was machen die Lobbyisten des Polyamoren innerhalb und außerhalb von Piratenpartei und LGBT-Bewegung?

Das Leid anderer zulassen und zum Schleierzwang sowie zur Entwürdigung der Frau in der islamischen Ehe (nikāḥ) schweigen, zugleich im Namen des hippen Queeren und aufregenden Polyamorösen dem werdenden Kalifat die Zweitfrau legalisieren.

Der vielleicht doch bleibend eifersüchtige Postmoderne gibt sich der erotisierten Kleingruppendynamik hin, um sich selbst zu erfahren und weil man das ja mal erlebt haben muss, die über die Neue im Schlafzimmer überraschte und nicht weniger eifersüchtige Muslima hingegen fürchtet sich vor dem Höllenfeuer und erhofft himmlische Belohnung.[20]

Juni 2015, die türkische Parade zum CSD fiel in den Ramadan, wie schon im Vorjahr. Ohne Vorwarnung untersagte der Gouverneur die regenbogenbunte Parade, berief sich auf den islamischen Fastenmonat und ließ auf dem Taksim-Platz Einsatzkräfte mit Wasserwerfern, Reizgas und Gummischrot gegen die Homosexuellen und ihre zivilcouragierten Freunde vorgehen. Internationale Journalisten wurden durch erkannbar nationalistisch und kalifatsbewegt motivierte Zivilisten angegriffen, eine Fotografin von Agence France-Presse (AFP) wurde leicht verletzt. Die Polizeibeamnten sahen einfach zu, um dann selbst eine, die homophobe Gewalt filmende, Reporterin der AFP zu attackieren.[21]

Im Deutschland des Jahres der Ehe für alle 2015 bloß nichts gegen das Islamische Recht sagen und viel nackte Haut auf der CSD-Parade zeigen, während manch eine schariapflichtige Nachbarin ohne männliche Erlaubnis das Haus längst nicht mehr verlassen darf.[22]

Den Dhimmis von morgen kann es nicht queer genug zugehen, auch polyamore Ehen müssen endlich legal werden.

Dem Spaßvogel die Orgie, der Muslima Hidschab und Tamkin.

Mit der Regenbogenfahne den Harem herbeiwinken.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Strafe für Homosexualität im Islam

Muhammad’s successor, his father-in-law Abu Bakr (reigned 632-34), reportedly had a homosexual burned at the stake. The fourth caliph, Muhammad’s son-in-law Ali ibn Abi Talib (reigned 656-61) ordered a sodomite thrown from the minaret of a mosque. Others he ordered to be stoned.

One of the earliest and most authoritative commentators on the Qur’an, Ibn ‚Abbas (died 687) stipulated a two-step execution in which „the sodomite should be thrown from the highest building in the town and then stoned.“ Later it was decided that if no building were tall enough, the sodomite could be shoved off a cliff.

aus: by Paul Varnell (Punishing Gays under Islam), zuerst in: Chicago Free Press 21.10.2001, hier am selben Tag auf: IGF CultureWatch (Independent Gay Forum)

http://igfculturewatch.com/2001/10/21/punishing-gays-under-islam/

Qur’an, Hadith and Scholars:Homosexuality

(WikiIslam)

http://wikiislam.net/wiki/Qur’an,_Hadith_and_Scholars:Homosexuality

What is Islam’s position on homosexuality?

von: TheReligionofPeace (um Glen Roberts)

http://www.thereligionofpeace.com/quran/026-homosexuality.htm

Ibn Abbas : « Il faut trouver le plus haut bâtiment de la ville. Le transgresseur homosexuel doit être ligoté, puis jeté de ce bâtiment, puis lapidé. »

http://archives-lepost.huffingtonpost.fr/article/2010/11/17/2308095_l-art-halal-de-tuer-les-homosexuels.html

Ibn Abbas said: „Find the tallest building in the town and throw the homosexual down from its roof, then stone him to death“.

http://www.qamrulkhanson.net/page_1143059028720.html

Muhammad’s son- in-law Ali, the fourth caliph (later regarded as infallible and semi-divine by Shi’ite Muslims), ordered a guilty man to be thrown headlong from the top of a minaret.

von: Louis Crompton (). Herausgeber: Will Roscoe und Stephen O. Murray (Islamic Homosexualities: Culture, History, and Literature), Seite 143.

https://books.google.de/books?id=6Zw-AAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

38622: The punishment for homosexuality

What is the punishment for homosexuality? Is there any differentiation between the one who does it and the one to whom it is done?

The crime of homosexuality is one of the greatest of crimes, the worst of sins and the most abhorrent of deeds, and Allaah punished those who did it in a way that He did not punish other nations. It is indicative of violation of the fitra [fiṭra, das Ausgerichtetsein der Schöpfung und damit auch jedes Menschen auf den Schöpfer hin, auf Allah], total misguidance, weak intellect and lack of religious commitment, and it is a sign of doom and deprivation of the mercy of Allaah. […]

The Sahaaba [ṣaḥāba, Mohammeds Gefährten und Begleiter] were unanimously agreed on the execution of homosexuals, but they differed as to how they were to be executed. Some of them were of the view that they should be burned with fire, which was the view of ‘Ali (…) and also of Abu Bakr (…), as we shall see below. And some of them thought that they should be thrown down from a high place then have stones thrown at them. This was the view of Ibn ‘Abbaas (…). Some of them thought that they should be stoned to death, which was narrated from both ‘Ali and Ibn ‘Abbaas (…).

bei: Islam Question and Answer (Islam Q&A), General Supervisor: Shaykh Muhammad Saalih al-Munajjid

http://islamqa.info/en/38622

Die Sahāba [ṣaḥāba] stimmten einmütig überein, dass Homosexuelle hingerichtet werden mussten, doch sie waren unterschiedlicher Meinung darüber, wie sie hingerichtet werden sollten. Einige von ihnen vertraten die Ansicht, dass sie mit Feuer verbrannt werden sollten, was die Meinung von `Ali (…) und auch von Abu Bakr (…) war, wie wir weiter unten sehen werden. Und einige von ihnen meinten, dass sie von einem hohen Platz herab geworfen und anschließend mit Steinen beworfen werden sollten. Dies war die Ansicht von ibn `Abbās (…). Einige meinten, dass sie gesteinigt werden sollten, was sowohl von `Ali als auch von ibn `Abbās (…) berichtet wurde.

aus: Die Strafe für Homosexualität. Frage Nr. 38622, o. g. Munajjid-Fatwa. Hier seit fünf Jahren online bei: Die wahre Religion (das ist Ibrahim Abou-Nagie)

h__p://www.diewahrereligion.eu/fatwah/?p=287

LGBT rights in Saudi Arabia

In 1928, the Saudi judicial board advised Muslim judges to look for guidance in two books by the Hanbalite jurist Marʿī ibn Yūsuf al-Karmī al-Maqdisī (d.1033/1624). Liwat [liwāṭ] (sodomy) is to be:

„treated like fornication, and must be punished in the same way. If muḥṣan [commonly translated as „adulterer“ but technically meaning someone who has had legal intercourse, but who may or may not currently be married] and free [not a slave], one must be stoned to death, while a free bachelor must be whipped 100 lashes and banished for a year.“

Sodomy is proven either by the perpetrator confessing four times or by the testimony of four trustworthy Muslim men, who have been eyewitnesses to the act. If there are fewer than four witnesses, or if one of them is not upstanding, they are all to be chastised with 80 lashes for slander.

https://en.wikipedia.org/wiki/LGBT_rights_in_Saudi_Arabia

Karmī, Marʿī ibn Yūsuf al-Karmī (Marʿī ibn Yūsuf ibn Abī Bakr ibn Aḥmad al-Maqdisī al-Ḥanbalī), gestorben 1623 or 1624 d. Z.

http://www.worldcat.org/identities/lccn-n83139695/

http://id.loc.gov/authorities/names/n83139695.html

http://onlinebooks.library.upenn.edu/webbin/book/lookupname?key=Karm%26imacr%3B%2C%20Mar%26%23x02bb%3B%26imacr%3B%20ibn%20Y%26umacr%3Bsuf%2C%20-1623%20or%201624

[2] Articles 111, 112 and 130 are from Penal Code Chapter 2 entitled, Punishment for Sodomy.

Article 127 of Iran’s Islamic Penal Code defines lesbianism or Mosahegheh as sexual act between two women involving their genitalia (Article 127).

The punishment for lesbian sex is 100 lashes (Article 129), but if the offense is repeated, the fourth times the parties will be killed (Article 131).

Two adult and mentally sound men who willingly had anal intercourse with each other are sentenced to death (Article 110).

If the two men only engaged in tafkhiz (non-penetrative sexual pleasure), the penalty is 100 lashes for the first 3 times and the death penalty for the fourth time (Article 121 and 122).

If two men are found naked under a blanket, they will both receive 99 lashes (Article 123).

Finally, if two men kiss each other passionately, they will be punished by 60 lashes (Article 124).

Under Article 638 of the Islamic Penal code, an individual who offends “public decency” will be sentenced to imprisonment from 10 days to two months or up to 74 lashes.

Quelle: The International Gay and Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC), New York

http://iglhrc.org/content/iran

An-našiza, nušūz. Die Widerspenstige oder Ungehorsame, Widerspenstigkeit oder Ungehorsam

Nushuz, insubordination or refusal to give the husband his marital rights.

http://www.islam-fyi.com/islamic-words/nushooz

The disobedient or rebellious wife (nashiza) The wife working against her husband’s wishes denotes disobedience.

The Islamic Law of Personal Status (Seite 106), herausgegeben von Jamal J. Nasir

https://books.google.de/books?id=N4WmwikqudIC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[3] Gestalt nimmt inzwischen das Kuratorium des MFI an. Das Gremium soll die Arbeit des Vereins begleiten, inhaltliche Anstöße geben und es nach außen repräsentieren. Als Gründungsmitglieder haben laut Imam Idriz der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der Präsident des Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück, Stadtrat Marian Offman (CSU) und Großmufti Emeritus Mustafa Cerić, der Präsident des Bosniakischen Weltkongresses, zugesagt. Angefragt habe Idriz auch bei Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), auf Antwort warte er noch.

aus: Bernd Kastner (Stadt verlangt 4,4 Millionen für Moscheegrundstück), in_ Süddeutsche Zeitung 28.07.2015

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchner-forum-fuer-islam-stadt-verlangt-millionen-fuer-moscheegrundstueck-1.2584548

[4] DEKLARATION EUROPÄISCHER MUSLIME

http://www.islamheute.ch/Deklaration.htm

[5] DECLARATION OF EUROPEAN MUSLIMS

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

Der Führer der Ulama (Reisu-l-ulema) zur kroatischen Hauptstadt Zagreb, von der aus er die Deklaracija evropskih muslimana verkünden ließ:

Što se tiče prijema kod nemuslimana, moram reći da sam prijatno iznenađen ulogom Zagreba, odnosno, Hrvatske. Mislim da je Deklaracija u Zagrebu, medijski, ali i politički, najvruće i najbolje prihvaćena. Čini mi se da je upravo zagrebački prijem Deklaracije imao utjecaja pa su i drugi počeli da se za nju interesiraju. Prisustvo velikog broja diplomata, svjetovnih i vjerskih intelektualaca u Zagrebačkoj džamiji na promociji Deklaracije bilo je doista impresivno. Također, prilika da Deklaraciju uručim nadbiskupu zagrebačkom Bozaniću i predsjedniku hrvatske Mesiću govori da je Zagreb dobro razumio poruku Deklaracije.

http://www.rijaset.ba/index.php?option=com_content&view=article&id=141:intervju-reisu-l-uleme-avazu-29122006&catid=40&Itemid=568

[6] Othering

Der Begriff wurde von Gayatri Chakravorty Spivak geprägt. Er hält Einzug in Theorien der Ethnologie, Sozialarbeit, Soziologie, Kultur und Sozialanthropologie sowie Gruppenpädagogik. Eine allgemein gebräuchliche deutsche Übersetzung existiert bislang nicht. Julia Reuter hat „othering“ als „VerAnderung“ übersetzt. […] Othering kann zu Feindbildern, insbesondere zur Fremdenfeindlichkeit führen […] Der als Othering beschriebene sozialpsychologische Mechanismus ist eine der Grundlagen für Diskriminierung von Minderheiten und von Verfeindungsprozessen zwischen verschiedenen Gruppen allgemein (z. B. ethnische Gruppen oder Religionsgemeinschaften).

https://de.wikipedia.org/wiki/Othering

Cemal Uşak: Othering as a Political Instrument, from the Religious Perspective

http://wpfdc.org/blog/society/18698-othering-as-a-political-instrument-from-the-religious-perspective

The World Public Forum (WPF) „Dialogue of Civilizations“

The WPF “Dialogue of Civilizations” European Headquarters are located in Vienna (Austria).

http://wpfdc.org/about-us/about

Karin Creutz-Kämppi: The Othering of Islam in a European Context

Othering Discourses […] Othering Discourses of Islam

http://www.nordicom.gu.se/sites/default/files/kapitel-pdf/269_creutz-kamppi.pdf

Ahmed Idrissi Alami: „Mutual Othering: Islam, Modernity, and the Politics of Cross-Cultural Encounters in Pre-Colonial Moroccan and European“

http://www.amazon.de/Mutual-Othering-Cross-Cultural-Encounters-Pre-Colonial/dp/1438447345

He also examines issues of Islam, modernity and reform within a global cultural context. […] Professor Idrissi Alami is currently working on research projects that explore the Maghreb through transatlantic discourse and culture, Arab and Muslim diasporic narratives, and nation and nationalism in Arabic literature and culture.

https://www.cla.purdue.edu/facultystaff/profiles/promoted/promotions-13/Idrissi_Alami,_Ahmed.html

Enes Karić: Who is the ‘Other’ today?

[…] there are also other “distances”, or “proximities” that have determined the constituting of the relationship of “I” with “the other”. […]It is high time that the idea of “the other” is seen as a creative force, to enrich the world.

http://www.fin.ba/datoteke/Karic_OP_Series.pdf

Enes Karić is a professor of Qur’anic studies and history of the interpretation of the Qur’an at the University of Sarajevo. He was dean of the Faculty of Islamic Studies in Sarajevo (2003–2007) and served as Minister of Education, Science, Culture and Sports in Bosnia and Herzegovina (1994–96).

http://www.unomaha.edu/idj/Issue2/Karic_Judeo-Christian-IslamicCultureCivilizaiton.pdf

Enes Karić. 2009 trat er bei der Wahl des Großmuftis (Reisul-ulema) von Bosnien und Herzegowina als wichtigster Gegenkandidat des damals amtierenden Mustafa Cerić an. […] Karićs Studie Die historisch-zivilisatorische Bedeutung der mystischen Koranauslegung (The Significance of Sufism in the History of Islamic Civilization: Its place and Value in the Universal and Perennial Process of Spiritual Inquiry) wurde in das Programm der UNESCO aufgenommen, und wird in speziellen, verschiedenen Aspekten der islamischen Kultur gewidmeten Publikationen erscheinen (The Different Aspects of Islamic Culture), deren Herausgeber Ekmeleddin İhsanoğlu [IRCICA; 2005 bis 2013 Generalsekretär der OIC] ist. Seit 1990 ist Enes Karić Ratsmitglied der von Ahmed Zaki Yamani [* 1930 in Mekka; zeitweise Generalsekretär der OPEC] in London gegründeten Al-Furqan Islamic Heritage Foundation, einer Stiftung zum Erhalt des islamischen Schrifterbes. Bei dem Islamic Studies Journal (Pakistan) und dem American Journal of Islamic Social Sciences (Herndon, USA) [das IIIT, International Institute of Islamic Thought] ist er ebenfalls als Ratsmitglied tätig. Im Sommer 2002 wurde er vom Königlichen Aal-al-Bayt-Institut für islamisches Denken (Jordanien) zum aktiven Mitglied gewählt [Royal Aal al-Bayt Institute for Islamic Thought, RABIIT].

https://de.wikipedia.org/wiki/Enes_Kari%C4%87

Die Sendung „hart aber fair“ widmet sich in der Sendung vom 24.11.2014 erneut dem Thema Islam. Dabei wird erneut mit dem Titel der Sendung ein „Othering“ betrieben, wie es in letzter Zeit bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gängig geworden ist. So wird Deutschland auf die eine Seite und „der Islam“ auf die andere Seite gestellt. Dieses mediale Konstrukt findet seinen Höhepunkt in dem dann auch noch unschuldig gefragt wird: „Wie passt das zusammen?“ Tatsächlich passen „der Islam“ und Deutschland sehr gut zusammen.

Akif Şahin

http://www.dunia.de/2014/11/22/hart-aber-fair-deutschland-und-der-islam-wie-passt-das-zusammen/

Wir bezeugen an diesem gesegneten Zeitabschnitt noch einmal, dass der Hass und Othering beseitigt werden können, wenn auf der Basis der universellen menschlichen Werte [wie sie Allah den Menschen eingeräumt hat: die abgestuften Diskriminierungen („Werte“) der heilssichernden Scharia und eben nicht der AEMR] die Menschen sich gegenseitig so akzeptieren, wie sie sind.

Fethullah Gülen

http://de.fgulen.com/content/view/388/23/

[7] So hatten im 19. Jahrhundert in Nablus 16 % der muslimischen Männer mehr als eine Frau, in Damaskus waren es 12 %, in Istanbul hingegen nur 2 %.

https://de.wikipedia.org/wiki/Harem

Fatwa (27.07.2004)

Question

Does Inability to Treat Wives Equally Prohibit Polygamy?

Answer

[…] equal division of love is beyond human capacity; hence, one will not be accounted for it before Almighty Allah. Unfortunately, there are many countries that allow men to practice adultery but prohibit polygamy.

The eminent Muslim scholar Sheikh Yusuf Al-Qaradawi states:

“Citing the above mentioned verse as evidence of prohibiting polygamy is rejected, as it means changing words from their context. Moreover, it implies accusing the Prophet (peace and blessings be upon him) and his Companions (may Allah be pleased with them) of not understanding the Qur’an or of purposely not following it, for almost all of them married more than one wife. […]

The former Grand Sheikh of Al-Azhar, Sheikh `Abdel-Halim Mahmoud (…) told me that a Muslim man from some Arab Muslim country that prohibits polygamy married a second wife in secret. He did not register the marriage contract lest he be punished by the man-made law of his country. The police suspected and followed him until they arrested him in his second wife’s home. Facing him with the accusation that he had a second wife and thus breached the laws of the country, he evaded the accusation saying, “Who told you she is my wife? She is not; she is my mistress, and we make love to one another from time to time.” Upon that, the investigators apologized to him, “We are so sorry for this misunderstanding. We thought that she was your wife. We did not know she is your mistress!” Thus, the man was set free, for his country regards adultery as a right of personal freedom, while it forbids polygamy!”

http://www.onislam.net/english/ask-the-scholar/family/polygamy/170404.html

Polygamie im Iran

Under Iranian law, while women may contract only one marriage at one time, it is a man’s religious and legal right to marry more than one woman. One man can enter into up to four permanent marriages at a time. Although this right is not stipulated in Civil Code, it can be deduced from several articles. For example, Article 942, although dealing with the issue of inheritance, expressly refers to the polygamy of men:

“If there are more than one wife, one fourth or eighth part of the assets, which belongs to the wife, will be divided equally among them.”

[…] Until 1968, men could marry up to four permanent wives without any interference of the court or any other bodies investigating their ability to “treat their wives justly”. Although it did not prohibit polygamy, the Family Protection Act of 1968 was the first law that tried to restrict polygamy and made the permission of the court mandatory for additional marriages. According to Article 14 of this Act:

“When a man, already having a wife, desires to marry another woman, he shall obtain permission from the court of law. The court shall give the permission only when it has taken the necessary steps, and, if possible, has made an inquiry from the present wife of the man, in order to assure the financial ability and [physical] power of the man for doing justice [to the wives].”

[…] Seven years later, as a result of the efforts of women’s rights activists, the Family Protection Act was revised. The new Act, again, failed to abolish polygamy but imposed more restrictions on the practice and even prescribed criminal prosecution for the second wife if she was aware of the first wife but married the man without the first wife’s consent and the court’s permission. According to Articles 16 and 17 of the new Family Protection Act of 1975, a man was given permission to marry a second wife only under specific circumstances and after following specific procedures:

Article 16- “A man, already having a wife, may not marry a second wife unless in the following situations:

1) First wife’s consent.

2) Inability of first wife in performing marital duties.

3) Non-submission of the first wife to the husband. [bei Ungehorsam]

4) Affliction of the wife to insanity or other difficulty to cure diseases mentioned in article 8(5-6).

5) Conviction of the wife according to article 8(8).

6) Addiction of the wife according to article 9(8).

7) Wife’s abandonment of family life.

8) Wife’s infertility.

9) Disappearance of the wife according to article 8(14).”

On July 31, 1984, the Guardian Council—without repealing the whole article or the Act—only declared that the punishment of violation of Article 17 against Shari’a and therefore marrying a further wife without the court permission was not punishable any more:

“The punishment of parties to the [further] marriage and the Registry Officer… prescribed in article 17 of the Family Protection Law is against Shari’a.”

During the third periodic review of the situation of human rights in Iran by the UN Human Rights Committee, the IRI, when questioned about polygamy in Iran, responded:

“By virtue of [a]rticle 16 of the Family Protection Law and article 645 of the Islamic Penal Code, polygamy is prohibited in the Islamic Republic of Iran, but could take place under particular conditions, including insanity of the woman, conviction to prison, infertility.”

This response is inaccurate and far from the truth. First, Article 645 of the Islamic Penal Code has nothing to do with polygamy. It deals with and criminalizes marriage and divorce without registration. . Second, as discussed above, Article 17 of the Family Protection Law of 1975, which used to criminalize polygamy in specific cases, was declared as against Shari’a by the Guardian Council in 1984. Therefore Article 16 of the same law was abandoned and has no legal effect anymore. Since then, polygamy is neither a crime nor prohibited. To the contrary, according to Civil Code, it is permitted and men do not need to prove “particular conditions” nor obtain the court permission to remarry (i.e. permanent marriage) up to four times. […]

Nafaqa

[…] However, a woman’s right to nafaqa is not unconditional. A woman merits nafaqa as long as she obeys her husband (tamkin). As soon as she begins to display disobedience (nushuz), she has no right to claim for nafaqa. According to Article 1108 of the Civil Code, if she refuses to fulfill the duties of a wife without legitimate excuse, she will not be entitled to nafaqa (maintenance). The following section will examine the two concepts of tamkin and nushuz.

Tamkin (obedience)

At the core of the marriage contract is the wife’s tamkin (submission), defined as an unhampered sexual availability that is regarded as a man’s right and a woman’s duty. In exchange for themahriyeh, which is analogous to a “sale” price, the husband gains a type of ownership over his wife, in the form of sexual access. The wife has to be sexually available to him at all times, such that he has total control over her, including her movements to and from the home. In return, he is required to provide her nafaqa (maintenance). Without an acceptable excuse, the wife’s failure to comply with the lawful wishes of her husband constitutes „nushuz“ (disobedience) and means that she may lose her right to maintenance.

A wife is nashezeh (disobedient) when she, for instance, refuses to have sex with her husband or leaves her husband’s home against his will. As soon as the wife repents and obeys the lawful wishes and commands of her husband, she ceases to be nashezeh. As already discussed, this legal framework is reflected in Iran’s family law. Article 1105 of the Civil Code exclusively recognizes the husband as the head of the family which means that his orders must be obeyed by his wife and children. Then Article 1108 stresses that, if the wife refuses to tamkin (obey her husband) without a reasonable excuse she loses her right to the nafaqa (maintenance). A wife’s disobedience can also create legal grounds for polygamy, divorce, or domestic violence (wife battery).

aus: Mohammad Hossein Nayyeri (Gender Inequality and Discrimination: The Case of Iranian Women)

http://iranhrdc.org/english/publications/legal-commentary/1000000261-gender-inequality-and-discrimination-the-case-of-iranian-women.html

Iranian women’s groups and other rights organisations are fighting a much discussed proposed law which they say would encourage polygamy by allowing a man to take a second wife without the permission of the first in certain circumstances. […]

A leading conservative deputy, Ali Motahari, said in parliament last year, “Polygamy is Islam’s honour.” […]

Iran’s first law that recognised polygamy according to Islamic Sharia law was passed when Reza Shah, who ruled between 1925 and 1941, was in power. In 1970, women activists demanded the secular government of Mohammad Reza Shah outlaw polygamy but despite the government’s positive reaction to their demand, clerics prevented it. In 1975, an alternative was adopted that polygamy was permitted under certain conditions, such as obtaining the first wife’s permission.

aus: Sahar Sepehri (Women Fight Polygamy Proposal), in: IWPR Institute for War & Peace Reporting (London – Den Haag – Washington) 01.02.2010

https://iwpr.net/global-voices/women-fight-polygamy-proposal

Im selben Jahr 2010 ebenfalls diskutiert beim frankophonen schiitischen Internetforum AhlOulBayt (le forum de discussions et de dialogues de la communauté musulmane chiite francophone)

Ali Motahari

Ali Motahhari, geb. 1958, hat einen Sitz im Parlament (Madschlis) der religiösen Diktatur Iran, ist Führer der für die iranischen Parlamentswahlen 2012 antretenden Stimme des Volkes / Sedaje Mellat, auch Jebheh Sedaa-ye Mellat genannt kurz JSM, arbeitet als Hochschullehrer, ist Chef im Verlag Sadra Publications, der die Werke des islamisch berühmten Vaters Morteza Motahhari editiert (Verlag nicht zu verwechseln mit Sadra Islamic Philosophy Research Institute (SIPRIn) / Mulla Sadra Publications Foundation unter Seyyed Mohammed Khamenei geb. 1936).

La polygamie est l’honneur de l’Islam.

http://www.ahloulbayt.org/showthread.php?t=5907&page=19

Ali, Sohn von Morteza Motahhari

https://fr.wikipedia.org/wiki/Ali_Motahari

https://en.wikipedia.org/wiki/Ali_Motahari

Schiitische Muslime dürfen nach ihren Glaubensgrundsätzen drei Frauen neben der Hauptfrau haben. Die Beziehungen zu den „Nebenfrauen“ sind manchmal sogenannte Zeit-Ehen. Von Geistlichen abgesegnet dauern sie wenige Stunden oder auch viele Jahre. Die Frau erhält dafür eine vereinbarte Summe und der Mann ist zur finanziellen Sorge für Kinder aus dieser Ehe, die auch erbberechtigt sind, verpflichtet. Diese Praxis wird bis auf die Zeit des Propheten Mohammeds zurückgeführt.

Und das Regime will an dieser umstrittenen Tradition auch weiterhin festhalten. So stellte jüngst der stellvertretende Außenminister Hassan Ghaschghavi klar: „Wir leben in einem islamischen Land und wir handeln nach den Regeln des Korans. Selbst wenn wir hunderttausend Menschen exekutieren müssen, werden wir mit der Durchsetzung dieser Regeln fortfahren.“ […]

Insbesondere die städtische Mittelschicht lehnt Vielweiberei entschieden ab. Und viele Iraner betrachten die Zeit-Ehe als nichts anderes als legalisierte Prostitution.

aus: Birgit Cerha (Vielehe fürs Regime), in: Frankfurter Rundschau 03.10.2010

http://www.fr-online.de/politik/iran-vielehe-fuers-regime,1472596,4894274.html

[8] Türkei 1924

Abschaffung des Kalifats, Vereinheitlichung des Schulwesens, Verbot der Polygamie, Aufhebung des islamischen Rechts, Kopftuchverbot, Einführung westlicher Kleidung (Hutgesetz), des lateinischen Alphabets und des gregorianischen Kalenders und das Verbot religiöser Parteien.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kemalismus#Laizismus

40 Marokkanerinnen, berichten türkische Medien, leben nun als Zweitfrauen in Gökce und den umliegenden Dörfern. Sie sind in aller Regel nicht rechtmäßig verheiratet, sondern leben in einer vom Imam legalisierten Beziehung als Zweitfrau in der Familie. […]der Trend zur Zweitfrau ist in der Türkei keineswegs mehr auf den unterentwickelten Osten beschränkt. Eine jüngst für die Gleichstellungskommission des Parlaments erstellte Studie der Hacettepe-Universität in Ankara kommt zu dem Schluss, dass die Anzahl von Zweitfrauen kontinuierlich steigt. Knapp 200.000 soll es demnach mehr oder weniger offiziell geben, obwohl die Vielehe seit Gründung der Republik 1924 verboten ist.

[…] im Verständnis der regierenden islamischen AKP ist an der Zweitfrau nichts Verwerfliches. Einer der Chefideologen der AKP, Ali Bulac [ALİ BULAÇ], rühmt sich öffentlich, über die im Islam zugelassene Anzahl von vier Ehefrauen zu verfügen.

aus: Jürgen Gottschlich (Der Trend geht zur Zweitfrau), in: taz, 12.01.2011

http://www.taz.de/!5128945/

On the issue of polygamy, Gülen [Fethullah Gülen] thinks that although it was allowed by the Prophet Muhammad; there is no record in the Qur’an or Hadith that Islam requires Muslims to marry more than one woman as a fulfillment of a religious duty. […]. Qur’an mentions polygamy only as permission under special circumstances […] Islam, as a universal system, made polygamy possible so that no women should be left alone without protection when they are widowed

aus dem frauenorientierten und von islambeschönigender Taqiyya (zu Zweitfrau, Talaq, sonstiger zwingend frauenentwürdigender Schariagerichtspraxis inbesondere auch Erbrecht, Hidschab) überbordenden Lobgesang auf den den Islam und seinen türkeistämmigen Hodschaefendi, von: M. Sait Yavuz Women in Islam: Fethullah Gülen’s Perspective, bei der amerikanischen Hizmet („Gulenmovement.us was launched and has been maintained by a group of Peace Islands Institute volunteers in order to introduce and present Fethullah Gülen“) am 25.05.2013 (wer wirklich zu Gülen will: ___p in http)

___p://www.gulenmovement.us/women-in-islam-fethullah-gulens-perspective.html

Abraham’s Table: The Status of Women in Abrahamic Traditions

(Peace Islands Institute, das ist die amerikanische Hizmet oder Gülenbewegung)

___p://www.peaceislands.org/portfolio/abrahams-table-the-status-of-women-in-abrahamic-traditions/

Husbands living in a „harem“ with multiple wives have been cleared to claim state benefits for all their different partners. A Muslim man with four spouses – which is permitted under Islamic law – could receive £10,000 a year in income support alone. […]

Ministers have decided that, even though bigamy is a crime in Britain, polygamous marriages can be recognised formally by the state – provided they took place overseas, in countries where they are legal. […]

Officials have also identified a potential loophole by which a man can divorce his wife under British law while continuing to live with her as his spouse under Islamic law, and obtain a spouse visa for a foreign woman who he can legally marry.

aus: James Slack (Muslim husbands with more than one wife to get extra benefits as ministers recognise polygamy), in: Mail Online / Daily Mail, 03.-04.02.2008

http://www.dailymail.co.uk/news/article-512043/Muslim-husbands-wife-extra-benefits-ministers-recognise-polygamy.html

Als ich ihn darauf hinwies, dass die Mehrehe in Deutschland verboten sei, begriff er gar nicht, was ich ihm sagte. Oder er wollte es nicht begreifen. Seit diesem Erlebnis hat sich mein Blick auf die verschleierten Frauen auf Wochenmärkten und in Hamburger Parks verändert – ich sehe den Harem.

Necla Kelek (Die fremde Braut)

https://books.google.de/books?id=-fRlAgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Necla Kelek: Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland.

http://www.kiwi-verlag.de/buch/die-fremde-braut/978-3-462-03469-1/

[Frankreich 2005]

Ist die Duldung polygamer Haushalte eine der Ursachen für den Gewaltausbruch in den französischen Vorstädten? […]

Der Fraktionsvorsitzende der rechtsbürgerlichen Regierungspartei UMP, Bernard Accoyer, nannte die „Vielehe“ als einen Faktor, der die Unruhen begünstigt habe. In vielen schwarzafrikanischen Familien werde das gesetzliche Verbot der Polygamie missachtet.

Die Debatte über die Polygamie war in Frankreich lange tabuisiert worden. Bis 1993 tolerierte der französische Staat, daß im Rahmen der Familienzusammenführung Einwanderer aus Schwarzafrika auch mehrere Ehefrauen nach Frankreich einreisen lassen konnten. Solvabilitätskontrollen wurden kaum durchgeführt; die Einhaltung des Polygamie-Verbots nicht überprüft.

Die Sozialbehörden tolerierten stillschweigend die polygamen Haushalte, denen sie hohe Kindergeldzahlungen und andere Sozialleistungen zur Verfügung stellten. Auch die Sozialwohnungsgesellschaften denunzierten Familien nicht, die ganz offensichtlich aus einem Mann, mehreren Ehefrauen und einer großen Zahl von Kindern gebildet wurden.

[…] Die Zahl polygamer Familien in Frankreich wird auf 30.000 geschätzt, die meisten dabei stammen aus Mali, Senegal, Gambia oder Mauritanien, wo die Vielehe nicht unter Strafe steht.

Der gaullistische Innenminister Charles Pasqua ließ 1993 eine Gesetzesänderung verabschieden, wonach die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen auf eine Ehefrau im Rahmen der Familienzusammenführung beschränkt wurde. Seit Ende 2001 stehen die Präfekten per Dienstanweisung in der Pflicht, die räumliche Trennung von Ehefrauen aus polygamen Haushalten „zu fördern“.

aus: Michaela Wiegel („Vielehe eine Ursache für Unruhen“), in: FAZ, 16.11.2005

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/frankreich-vielehe-eine-ursache-fuer-unruhen-1279969.html

[Großbritannien 2011]

The council meets once a month at the Birmingham Central Mosque. […] Across the desk, Dr Mohammed Naseem, chair of the mosque’s Sharia council, sits alongside Talha Bokhari, a white-robed imam, and Amra Bone, the only woman sitting on an Islamic court in this country.

aus: Jonathan Wynne-Jones (Sharia: a law unto itself?), in: The Telegraph 07.08.2011

http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/law-and-order/8686504/Sharia-a-law-unto-itself.html

[USA 2013. University of Michigan]

„Eine einvernehmliche Mehrfachehe könnte die gangbare Alternative zur [derzeit lediglich erlaubten] Einehe sein“

„consensual non-monogamy may be a viable alternative to monogamy“

A Critical Examination of Popular Assumptions about the Benefits and Outcomes of Monogamous Relationships

Terri D. Conley, Ali Ziegler [Psychologieprofessor aus Alaska, US], Amy C. Moors, Jes L. Matsick, and Brandon Valentine

http://www.academia.edu/1986155/A_critical_examination_of_popular_assumptions_about_the_benefits_and_outcomes_of_monogamous_relationships

Pers Soc Psychol Rev. 2013 May;17(2):124-41. doi: 10.1177/1088868312467087. Epub 2012 Nov 21.

A critical examination of popular assumptions about the benefits and outcomes of monogamous relationships.

Conley TD, Ziegler A, Moors AC, Matsick JL, Valentine B.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23175520

[USA 2014. Schon wieder Conley, Matsick, Moors, Ziegler.]

Does Monogamy Harm Women? Deconstructing Monogamy with a Feminist Lens

ALI ZIEGLER, JES L. MATSICK, AMY C. MOORS, JENNIFER D. RUBIN & TERRI D. CONLEY

http://www.journal-fuer-psychologie.de/index.php/jfp/article/view/323/354

Stadt Ketchikan, University of Alaska Southeast, Social Sciences, Faculty Member Follow:

Ali Ziegler

Forschungsgebiet u. a.: Sexual Double Standard, Non-Monogamy, Consensual non-monogamy

http://uasalaska.academia.edu/AliZiegler

Ketchikan ist eine US-amerikanische Stadt in Alaska. Sie ist Verwaltungssitz von Ketchikan Gateway Borough. Ketchikan der größte Ort auf Revillagigedo Island und nach Sitka die zweitgrößte Stadt des Alexanderarchipels. Die Stadt liegt im Süden des sogenannten Alaska Panhandle.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ketchikan

[Kenia 2014]

Kenya’s parliament has passed a bill allowing men to marry as many women as they want, prompting furious female MPs to storm out, reports say.

The bill, which amended existing marriage legislation, was passed late on Thursday to formalise customary law about marrying more than one person.

The proposed bill had initially given a wife the right to veto the husband’s choice, but male members of parliament overcame party divisions to push through a text that dropped this clause.

„When you marry an African woman, she must know the second one is on the way, and a third wife … this is Africa,“ MP Junet Mohammed told the house, according to Nairobi’s Capital FM. […]

The bill must now pass before the president to be signed before becoming law.

(Kenya’s parliament passes bill allowing polygamy), in: The Guardian, 21.03.2014

http://www.theguardian.com/world/2014/mar/21/kenya-parliament-passes-bill-allowing-polygamy

[Tunesien 2015, Scheich Adel Almi (Zitouna-Partei), der Verfasser der Todesfatwa gegen Amina Sboui genannt Amina Tyler, fordert die Aufhebung des seit 1956 bestehenden Verbots der Vielehe.]

Adel Almi et son parti Tunisie Zitouna ont fait de la levée de l’interdiction de la polygamie en Tunisie leur cheval de bataille.

A cet effet, le secrétaire général de Tunisie Zitouna, Mohamed Ali Bouaziz, vient d’annoncer, à l’issue d’une rencontre avec le président de la commission des réformes du Code du statut personnel Sassi Ben Hlima, «une bonne nouvelle prochainement aux sœurs pures et chastes», la levée de l’interdiction de la polygamie en Tunisie. […]

aus: Le parti Tunisie Zitouna de Adel Almi annonce la légalisation prochaine de la polygamie, in: Business News, 26.04.2015

http://www.businessnews.com.tn/le-parti-tunisie-zitouna-de-adel-almi-annonce-la-legalisation-proaine-de-la-polygamie,520,55442,3

[Tschetschenien 2015]

Die junge Tschetschenin Luisa Goilabijewa sagt erst „Ja“, nachdem man sie zum dritten Mal fragt, ob sie den mehr als 30 Jahre älteren Mann neben sich heiraten will.

Die 17-Jährige hebt während der ganzen Standesamts-Zeremonie nicht einmal den Blick vom Boden, mehrmals wischt sie sich Tränen aus dem Gesicht.

Manche russische Medien sprechen von einer Zwangsheirat. Zudem soll der Bräutigam, ein lokaler Polizeichef namens Naschud Gutschigow, bereits verheiratet sein. Polygamie ist auch in der autonomen Republik Tschetschenien verboten. Doch einer wünschte die Hochzeit seines Vertrauten Gutschigow mit dem jungen Mädchen: das Staatsoberhaupt, der Putin-Verbündete Ramsan Kadyrow.

Seine Unterstützung signalisierte Kadyrow deutlich: Die Hochzeit zwischen der 17-Jährigen und dem 47-jährigen Polizeichef sei die „Feier des Jahrtausends“, schrieb er auf Instagram. Alles laufe „in voller Übereinstimmung mit dem Islam und den Gesetzen der Russischen Föderation“ ab. Ein weiteres Signal, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Ehe nicht angebracht seien: Kadyrow persönlich tauchte auf der Feier auf und ließ sich beim Tanzen mit den Gästen filmen.

aus: Anja Willne (17-Jährige muss 30 Jahre Älteren heiraten – weil ein Putin-Freund es will), FOCUS, 18.05.2015

http://www.focus.de/politik/ausland/sie-soll-zweitfrau-werden-17-jaehrige-muss-30-jahre-aelteren-heiraten-weil-ein-putin-freund-es-will_id_4689138.html

[Marokko 2015. Forschungsministerin (Ministre déléguée auprès du ministre de l’Enseignement supérieur, de la Recherche scientifique et de la Formation des cadres) Soumia Benkhaldoun von der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (PJD, Le Parti de la justice et du développement, marrokanische Muslimbruderschaft) will ihren bereits verheirateten Ministerkollegen (Ministre chargé des Relations avec le parlement et la société civile) El Habib Choubani heriaten.]

Als Marokkos König die Polygamie stark einschränkte, berief er sich auf den Islam: „Gott hat die Vielehe vom islamisch-rechtlichen Standpunkt aus fast unmöglich gemacht“, sagte der Monarch Mohammed VI. vor gut zehn Jahren, als das Familienrecht grundlegend reformiert wurde. Denn es sei für einen Mann kaum möglich, mehrere Gattinnen gleichberechtigt zu behandeln. […]

Im Islam darf ein Muslim bis zu vier Frauen heiraten. In Marokko werden weitere Ehen nur in Fällen „höherer Gewalt“ erlaubt, etwa wenn die bisherige Gattin keine Kinder bekommen kann. Sie muss einer weiteren Heirat aber auch erst einmal zustimmen. Inzwischen haben Schätzungen zufolge deshalb in dem nordafrikanischen Land mit rund 33 Millionen Einwohnern weniger als 1000 Männer eine Zweitfrau. Choubanis und Benkhaldouns Hochzeit wäre ein politisches Ausrufezeichen.

aus (Ministerliebe löst Diskussion über Polygamie in Marokko aus), Der Westen, 20.05.2015

http://www.derwesten.de/politik/ministerliebe-loest-diskussion-ueber-polygamie-in-marokko-aus-id10690921.html

[Großbritannien 2015, vermutet werden 100.000 staatlicherseits (noch) nicht anerkannte, v. a. religiöse Ehen, davon sind vermutlich 20.000 polygam]

Islamic family lawyer Aina Khan said she was seeing a ‘huge’ increase in issues with polygamy as a result of such ‘secret’ marriages. She said: ‘Probably a quarter of all couples I see involve polygamy issues. There has been a huge rise in recent years because people can have a secret nikah (Islamic marriage) and no one will know about it.’ It has been estimated that there are as many as 20,000 polygamous Islamic unions in the UK. […]

Sharia law, which considers polygamy legitimate, with Muslim men permitted to take up to four wives.

Amra Bone, Britain’s first woman Islamic judge on a Sharia court, said most Muslim men did not take more than one wife.

She added: ‘Most men will tell you, “I can’t look after one wife, never mind more than one”.

‘But we cannot – and the Government cannot – ask Muslims not to have more than one wife. People have a right to decide for themselves,’ she told The Times.

In an extreme example [das ist nicht extrem, das ist prophetisch. Mindestens im Norden Griechenlands ist das Prinzip Kindbraut seit jeher legal, in Deutschland kommen verheiratete kleine Mädchen vor und werden verschwiegen], a 2012 investigation found a Muslim cleric in Peterborough was willing to marry off a 12-year-old child bride in a Sharia ceremony.

Quelle: Young British Muslims are fuelling a rise in Sharia weddings and secret polygamous marriages, claims Islamic family lawyer, in: Daily Mail, 03.07.2015

http://www.dailymail.co.uk/news/article-3147991/Young-British-Muslims-fuelling-rise-Sharia-weddings-secret-polygamous-marriages-claims-Islamic-family-lawyer.html

The lack of recognition of Sharia law marriage – or nikah– the standard Muslim religious marriage ceremony – in British law is part of the reason so many Muslim marriages are going unregistered. […]

Polygamy and unregistered marriages are a serious concern. But stigmatising the religious law of any community and linking religious rituals to extremism does little but contribute to a toxic atmosphere in which all aspects of Muslim life are depicted as a problem in the UK. In reality, it is those like Aina Khan, working to create symbiosis between British and religious laws – including Sharia law – who are doing the most to assist those vulnerable women and children affected by this legal loophole.

aus: Myriam Francois-Cerrah (Sharia marriage in the UK is not toxic – polygamous men are), in: The Telegraph 03.07.2015

http://www.telegraph.co.uk/women/womens-life/11715461/Muslim-Sharia-marriage-in-the-UK-is-not-toxic-polygamous-men-are.html

Aina Khan

Join the ‘Register Our Marriage’ (R.O.M.) public group on Facebook!

https://www.facebook.com/ainakhanlawyer/posts/629555683843429

As many as 100,000 couples are living in such marriages, which are not valid under UK law […]

Amra Bone, a female Sharia law judge, denied that the councils discriminated against women [Bildbeschreibung]

aus: Frances Gibb (Young Muslims fuel huge rise in Sharia marriage), in: THE TIMES UK News 03.07.2015

http://www.thetimes.co.uk/tto/news/uk/article4486748.ece

[9] Islam pur: Vielweiberei in Marokko. Die Mudawana (frz. la moudawana)

Si pour beaucoup, la polygamie semble être une réalité oubliée, au Maroc, le combat des femmes contre la pratique polygamique est loin d’être terminée. La nouvelle Moudawana a en effet adopté une solution pour le moins ambiguë en la matière. Sans couper les ponts avec le droit musulman, elle a essayé d’assortir la polygamie de certaines conditions pour limiter sa pratique. Pour autant, l’adoption de la Moudawana en 2004 n’a pas été suivie par une harmonisation du système juridique. Une source de violence et de souffrance pour de nombreuses femmes. […]

Une situation de précarité que l’on retrouve chez de nombreuses femmes dans l’incapacité de s’assumer financièrement. « La polygamie est une réelle problématique sur le plan social, et juridique. Dans la Moudawana on parle des engagements des conjoints, on parle de gestion de la vie maritale, des effets du mariage, on parle également de la séparation des biens dans l’article 49. Or, quand un homme a quatre femmes, comment peut-on procéder à cette séparation équitablement ? », soulève pour sa part Maître Mohammed Almou, avocat au barreau de Rabat et fervent défenseur de l’interdiction de la polygamie. […]

’affirmant contre le principe de polygamie, Kenza se veut pourtant pragmatique et insiste sur la notion de contrôle. « Tant que les juges autoriseront la polygamie, l’Etat doit assurer des contrôles et visiter la première femme, la seconde etc », explique-t-elle. Et de conclure, « dans la polygamie, il y a certainement une femme qui vit dans l’enfer ».

aus: Polygamie: La parole aux femmes, in: TelQuel (Marokko), 27.04.2015

http://telquel.ma/2015/04/27/polygamie-parole-aux-femmes_1443883

La moudawana (die seit 2004 gültige Fassung)

La polygamie – Tout en restant autorisée, elle devient plus difficile. Le consentement de la première épouse devient obligatoire. Elle n’est pas abolie mais elle est soumise à des conditions strictes.

https://fr.wikipedia.org/wiki/Moudawana#Le_code_actuel

TRADUCTION EN FRANÇAIS DU CODE DE LA FAMILLE

Ministère de la Justice Décembre 2004

DAHIR N°1.04.22 DU 12 HIJA 1424 (3 FEVRIER 2004)

PORTANT PROMULGATION

DE LA LOI N° 70.03 PORTANT CODE DE LA FAMILLE

S’agissant de la polygamie, nous avons veillé à ce qu’il soit tenu compte des desseins de l’Islam tolérant qui est attaché à la notion de justice, à telle enseigne que le Tout Puissant a assorti la possibilité de polygamie d’une série de restrictions sévères. « Si vous craignez d’être injustes, n’en épousez qu’une seule ». Mais le très Haut a écarté l’hypothèse d’une parfaite équité, en disant en substance « vous ne pouvez traiter toutes vos femmes avec égalité, quand bien même vous y tiendriez » ce qui rend la polygamie légalement quasi-impossible. De même, avons–Nous gardé à l’esprit cette sagesse remarquable de l’Islam qui autorise l’homme à prendre une seconde épouse, en toute légalité, pour des raisons de force majeure, selon des critères stricts draconiens, et avec, en outre, l’autorisation du juge.

En revanche, dans l’hypothèse d’une interdiction formelle de la polygamie, l’homme serait tenté de recourir à une polygamie de fait, mais illicite. Par conséquent, la polygamie n’est autorisée que selon les cas et dans les conditions légales ci-après :

– Le juge n’autorise la polygamie que s’il s’assure de la capacité du mari à traiter l’autre épouse et ses enfants équitablement et sur un pied d’égalité avec la première, et à leur garantir les mêmes conditions de vie, et que s’il dispose d’un argument objectif exceptionnel pour justifier son recours à la polygamie;

– la femme peut subordonner son mariage à la condition, consignée dans l’acte, que son mari s’engage à s’abstenir de prendre d’autres épouses:

Cette conditionnalité est en fait assimilée à un droit qui lui revient. A cet égard, Omar Ibn Khattab, – que Dieu soit satisfait de lui – a dit : « Les droits ne valent que par les conditions y attachées », « le contrat tient lieu de loi pour les parties » (Pacta Sunt Servanda). En l’absence d’une telle condition, il lui appartient de convoquer la première épouse et demander son consentement, aviser la deuxième épouse que son conjoint est déjà marié, et recueillir également son assentiment.

En outre, il devrait être loisible à la femme dont le mari vient de prendre une deuxième épouse de réclamer le divorce pour cause de préjudice subi.

http://www.sgg.gov.ma/Portals/0/lois/code_fam_fr.pdf

Aus dem Vorwort der marokkanischen Verfassung von 2011:

État musulman souverain, attaché à son unité nationale […]. Le prééminence accordée a la religion musulmane dans ce référentiel national va de pair avec l’attachement du peuple marocain aux valeurs d’ouverture, de modération, de tolérance et de dialogue pour la compréhension mutuelle entre toutes les cultures et les civilisations du monde.

Artikel 3

L’Islam est la religion de l’Etat qui garantit à tous le libre exercice des cultes.

http://www.maroc.ma/fr/system/files/documents_page/BO_5964BIS_Fr.pdf

[10] Wer Amina al-Filali ist, muss in Marokko niemand erklären. Jeder kennt das traurige Schicksal der 16-Jährigen aus dem nordmarokkanischen Larache. Sie schluckte am 10. März Rattengift. Jede Hilfe kam zu spät. Amina wollte ihrer unerträglichen Ehe entfliehen und wusste sich nicht anders zu helfen. Denn ihr zehn Jahre ältere Ehemann Mustafa war zugleich ihr Vergewaltiger. Als Amina gerade einmal 15 Jahre alt war, hatte sie der junge Mann aus der Nachbarschaft mit einem Messer in der Hand zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Er entkam einer hohen Haftstrafe dank des [Anm.: inzwischen, im Januar 2014, aufgehobenen, s. u.] Artikels 475 des Strafgesetzbuches. Der sieht eine Einigung zwischen der Familie des minderjährigen Opfers und des Täters vor. Um die Ehre der Familie zu wahren, wurde Amina mit Mustafa verheiratet. Das zuständige Gericht stimmte zu.

„Das Gesetz und die soziale Norm sind absurd und grotesk“, schreibt die Tageszeitung al-Sabah. „Da soll eine schlechte Tat – die Vergewaltigung – durch eine andere, noch widerwärtigere Tat – die Heirat mit dem Vergewaltiger – wiedergutgemacht werden.“ Die Wirtschaftszeitung La vie eco veröffentlichte vor wenigen Tagen eine lange Reportage, in der zahlreiche Frauen zu Wort kommen, die wie Amina als Minderjährige vergewaltigt und von den Familien mit ihrem Peiniger zwangsverheiratet wurden. In einigen Fällen, so der Text, komme es zu diesen Vergewaltigungen, nachdem eine junge Frau einen Heiratsantrag abgewiesen habe. Der Mann zwingt die Frau durch die Vergewaltigung zur Ehe.

von: Reiner Wandler: (Suizid einer jungen Frau löst Gesetzesdebatte aus), in: Badische Zeitung 22.03.2012

http://www.badische-zeitung.de/ausland-1/suizid-einer-jungen-frau-loest-gesetzesdebatte-aus–57283780.html

We Are All Amina Filali

In memory of Amina Filali and in support of changing Morocco’s rape laws

https://www.facebook.com/pages/We-Are-All-Amina-Filali/392757007401977

Une mineure mariée de force à son violeur se suicide à Larache

Amina Filali, jeune fille de 16 ans mariée de force à un homme qui l’a violée, s’est donnée la mort samedi dans la région de Larache, en avalant un produit toxique, révèle Al Massae.

Au lieu de porter secours à son épouse, le mari (et violeur) aurait pris la fuite, abandonnant la jeune fille à son sort. Avant de se suicider, la victime avait signalé les violences de son mari à la police.

Violée à l’âge de 15 ans, Amina Filali avait été mariée de force à son violeur. Sa famille avait d’abord porté plainte auprès de la justice tangéroise avant de trouver un accord avec la famille du violeur.

Leur mariage avait par la suite été arrangé par les deux familles et approuvé par un juge. Selon la loi marocaine, un violeur est exempté de peine s’il épouse sa victime.

Ce que dit la loi :

Article 475 :

Quiconque, sans violences, menaces ou fraudes, enlève ou détourne, ou tente d’enlever ou de détourner, un mineur de moins de dix-huit ans , est puni de l’emprisonnement d’un à cinq ans et d’une amende de 200 à 500 dirhams.

Lorsqu’une mineure nubile ainsi enlevée ou détournée a épousé son ravisseur, celui-ci ne peut être poursuivi que sur la plainte des personnes ayant qualité pour demander l’annulation du mariage et ne peut être condamné qu’après que cette annulation du mariage a été prononcée.

Article 486 :

Le viol est l’acte par lequel un homme a des relations sexuelles avec une femme contre le gré de celle-ci. Il est puni de la réclusion de cinq à dix ans.

Toutefois si le viol a été commis sur la personne d’une mineure de moins de dix-huit ans, d’une incapable, d’une handicapée, d’une personne connue par ses facultés mentales faibles, ou d’une femme enceinte, la peine est la réclusion de dix à vingt ans.

Code pénal Marocain

(Bladi 14.03.2012)

http://www.bladi.net/mineure-mariee-force-violeur-suicide-larache.html

Januar 2014, Artikel 475 des marokkanischen Strafgesetzbuch endlich aufgehoben:

„In Marokko könnte ein Vergewaltiger dem Gefängnis nicht mehr entkommen, indem er das Opfer heiratet“

Au Maroc, un violeur ne pourra plus échapper à la prison en épousant sa victime

Le Monde Afrique 22.01.2014

http://www.lemonde.fr/afrique/article/2014/01/22/au-maroc-un-violeur-ne-pourra-plus-echapper-a-la-prison-en-epousant-sa-victime_4352748_3212.html

[11] Harem ist mitversichert

Von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen profitieren nicht nur der Ehepartner und alle Kinder – auch Zweit- und Drittfrauen sind kostenlos mitversichert, so eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Frauen, die etwa mit einem muslimischen Mann „nach ausländischem Recht wirksam in polygamer Ehe verheiratet“ seien, hätten ja, so das Ministerium, auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann. „Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Frauen beitragsfrei familienversichert sind.“ Um wie viele Fälle es sich handelt, ist unbekannt. Kritik an der Haremsversicherung übt Volker Wissing, FDP-Mitglied im Petitionsausschuss: Die Ehe mit mehreren Frauen sei mit westlichem Werteverständnis unvereinbar, weshalb die Bundesregierung darauf achten müsse, diese nicht über den Umweg der Sozialversicherung zu unterstützen.

in: DER SPIEGEL 18.10.2004

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-32499115.html

[12] Khedr S. hat sein Zweitfrauenproblem gelöst. Mit beiden Gattinnen will der anerkannte Flüchtling Tisch und Bett teilen, doch nur einer Frau wollte die deutsche Justiz bislang ein Aufenthaltsrecht gewähren. Das wird nun anders. Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Auch die Nebenfrau darf eine Aufenthaltsbefugnis verlangen […]

Das Urteil verweist auf ein grundsätzliches Problem: Muslimische Zweitfrauen fallen durch Gesetzeslücken, zumindest im öffentlichen Recht. Denn das deutsche Recht ist auf Monogamie ausgerichtet. Ein Mann, eine Frau, allein diese Bindung schützt das „Ehegattenprivileg“. Wäre Deutschland ein abgeschirmter Raum, wäre das unproblematisch, ist doch hierzulande die Vielehe bei Strafe untersagt. Doch längst leben hier Paare ohne abendländischen Ehekodex und deutschen Pass.

Zum Beispiel Khedr S. Seit 1996 lebt der Iraker in der BRD, er erhielt Asyl. Daheim hinterließ er zwei Gattinnen: Eine hat er schon 1977 geehelicht, der anderen gab er 1990 das Jawort. Beide Frauen reisten gemeinsam im Juni 1999 illegal in Deutschland ein. Das war das Ende der rechtlichen Gemeinsamkeit: Frau eins erhielt eine Aufenthaltserlaubnis, Frau zwei wurde lediglich geduldet – und klagte gegen diesen Unsicherheitsstatus. In der ersten Instanz blieb die Klage erfolglos, im Berufungsverfahren aber gaben die Richter ihr nun Recht. Das aber bezeichneten sie ausdrücklich als Ausnahme […] Dabei könne sie sich […] nicht auf das Ehegattenprivileg berufen, vielmehr handele es sich um eine humanitäre Geste.

Dieses Urteil ist symptomatisch für den gewundenen Umgang der deutschen Justiz mit der Polygamie. Die ist schließlich grundsätzlich geächtet. Der Kompromiss: Heiratet ein Ausländer in seiner Heimat mehrere Frauen nach dort gültigem Recht, wird er nicht strafrechtlich verfolgt, wenn er später in Deutschland lebt. […]

Für den Schutz der Zweitwitwe etwa entschied das Bundessozialgericht in Kassel 2003 im folgenden Fall: Eine Marokkanerin, die im Rheinland lebt, klagte vor Gericht. 37 Jahre war sie verheiratet, dann starb ihr Mann, auch er Marokkaner. Nun sollte sie mit der vierzig Jahre jüngeren Zweitfrau die deutsche Rente teilen. Sie allein habe Anspruch auf das Geld, wenigstens aber gebühre ihr der größere Anteil, argumentierte die Erstfrau. Immerhin habe der Gatte die andere Frau erst drei Jahre vor seinem Tod geheiratet. Die Richter aber urteilten: Die Dauer der Ehe ist unerheblich, jede Gattin hat Anspruch auf den gleichen Rentenanteil.

Auf der Steuererklärung ihres Gatten hingegen hat eine Zweitfrau nichts zu suchen, befand 1986 das Finanzgericht Münster. Ein Marokkaner wollte seine beiden Frauen steuerlich geltend machen. Doch Finanzamt und Justiz wiesen ihn zurück. Ein Mann kann nur seine Erstfrau beim Ehegattensplitting geltend machen, sagten die Richter. […]

aus: Cosima Schmitt (Auch die Zweitfrau darf bleiben), in: taz 30.03.2004

http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2004/03/30/a0100

Polygamie nach der Tradition Afrikas

Südafrika

Südafrikas Präsident Jacob Zuma ist eine weitere Ehe eingegangen. Die Hochzeit mit der bisherigen Verlobten Bongi Ngema sei in einer traditionellen Zulu-Zeremonie mit dem Namen Umgcagco gefeiert worden, teilte das Präsidialamt mit. Zuma und Ngema heirateten in Zumas Heimatstadt Nkandla in der Provinz KwaZulu-Natal.

Zuma hat nunmehr vier Frauen, was unter den Ehegesetzen Südafrikas möglich ist. Es war aber bereits seine sechste Hochzeit. Eine seiner Frauen beging im Jahr 2000 Selbstmord und eine Ehe wurde im Jahr 1998 geschieden.

aus: AFP (Südafrikas Präsident Zuma heiratet eine weitere Frau) in: Donaukurier 20.04.2012

https://web.archive.org/web/20120423094331/http://www.donaukurier.de/nachrichten/panorama/Suedafrika-Leute-Hochzeit-Polygamie-Suedafrikas-Praesident-Zuma-heiratet-eine-weitere-Frau;art154670,2595917

Kenia

MP Samuel Chepkong’a, who proposed the amendment, said that when a woman got married under customary law, she understood that the marriage was open to polygamy, so no consultation was necessary, Kenya’s Daily Nation newspaper reports.

Mohammed Junet, an MP representing a constituency from the western Nyanza province, agreed.

„When you marry an African woman, she must know the second one is on the way and a third wife… this is Africa,“ Kenya’s Capital News website quotes him as saying.

aus: ( Kenyan polygamy law: Female MPs storm out of parliament) BBC 21.03.2014

http://www.bbc.com/news/world-africa-26681580

[13] Piratenfraktion will Ehe auch für „polyamouröse“ Partnerschaften

Rheinische Post, 26.06.2015

http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/piratenfraktion-will-ehe-auch-fuer-polyamouroese-partnerschaften-aid-1.5195459

[14] LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Drucksache 16/8972

16.06.2015

Antrag der Fraktion der PIRATEN:

Liebe verdient Respekt: Ehe für alle!

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8972.pdf

[15] Quelle: Alan Cassidy (Ein bisschen verheiratet), in: FAZ 14.04.2015

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/die-wilde-ehe-ehe-light-ist-auch-in-deutschland-thema-13535481.html

Polygamie im Piraten-Programm

Berliner Zeitung 17.08.2013

http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/polygamie-in-piraten-programm

Ponader sagt, er sei „polyamant“, mitunter liebe er mehrere Frauen, nicht heimlich, sondern offen. Diese Transparenz sei ganz wichtig, sagt Ponader, eigentlich sei es wie in der Piraten-Politik. Die Partner müssten beteiligt werden an den Gefühlen für die anderen. Besitzdenken und Liebe passen für Ponader nicht zusammen. Wenn seine Partnerin sich in einen anderen verliebe, dann freue er sich mit ihr, sagt Ponader. „Frubbelig“ nennt er diesen Gefühlszustand, er ist das Gegenteil von Eifersucht.

Mit den Piraten und ihren anhaltend guten Umfragewerten ist der Freak in der großen Politik angekommen, und so ist es keine Überraschung, dass sie auf ihrem Parteitag im April Ponader zum politischen Geschäftsführer wählten.

aus: Merlind Theile (Im Zeichen der Sandale), in: DER SPIEGEL 25.06.2012

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-86570530.html

[16] Roberts‘ Ausführungen hätten ihn inspiriert, sagte Collier. Der Richter hatte geschrieben, Menschen in polygamen Beziehungen könnten die gleichen Argumente anführen, die Homosexuelle für die Legalisierung der Homo-Ehe vorbrächten: Wenn ihnen das Recht zu heiraten vorenthalten werde, sei das respektlos und mache sie zu Bürgern zweiter Klasse. […] Collier ist 46 und betreibt eine Kühlfirma in Billings. Er war nach eigenen Angaben früher Mormone, sei aber wegen Polygamie exkommuniziert worden. Offiziell distanzierten sich die Mormonen bereits im Jahr 1890 von der Vielehe. Derzeit gehört Collier nach eigener Aussage keiner Religionsgemeinschaft an.

aus: ulz/AP (Dreierbeziehung in Montana: Urteil zur Homo-Ehe inspiriert Polygamisten), in: DER SPIEGEL, 03.07.2015

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/urteil-zur-homo-ehe-polygamist-fordert-zweite-heiratsurkunde-a-1041928.html

[17] tamkīn : ‘strengthening, stability’; in mysticism, the spiritual act of endurance and stability

http://referenceworks.brillonline.com/browse/encyclopaedia-of-islam-2-Glossary-and-Index-of-Terms/alpha/t?s.rows=100&s.start=200

Lehren der Beauftragung und Ermächtigung (talaqqiyāt al-taʿyīn wa-l-tamkīn)

(Seite 169)

https://books.google.de/books?id=6CVLXA9EoaAC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

sexual submission (tamkin)

The main legally sanctioned rights and duties are tamkin (submission, obedience) and nafaqa (maintenance). Tamkin, defined as sexual submission, is a husband’s right and thus a wife’s duty; whereas nafaqa, defined as shelter, food, and clothing, is a wife’s right and a husband’s duty. A wife is entitled to nafaqa after consummation of the marriage, but she loses this right if she is in a state not of tamkin but of nushuz (disobedience).

aus: Donna Lee Bowen, Evelyn A. Early (Herausgeber) (Everyday Life in the Muslim Middle East)

https://books.google.de/books?id=KzRX9E_-yp0C&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Tamkin im Sufismus (damit ggf. auch im Dschihad)

The states of Talwin and Tamkin

according to ‚Abd al-Sabur, is al-talwin wa-l-tamkin (literally „the change and consolidation„), that is, the transition of the Sufi from one ecstatic state to another, while tamkin means consolidation in a certain state, […] along the path of union with God. The term talwin means perpetual change from one state to another, while tamkin means consolidation in a certain state […]

from the state of talwin, in which his human traits still exist, to the state of tamkin, which is a divine state. The Sufi must free himself

aus: Reuven Snir (Religion, Mysticism and Modern Arabic Literature (Seiten 103, 109)

https://books.google.de/books?id=QDkjqr3MLywC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

In mystischer Verzückung als Sufi sich (und andere) dem Kalifat unterwerfen, sich (und uns) die Ketten der Scharia schönlügen. Tamkin bedeute für AISA spirituelle „Stabilität“ (stabilité), im iranischen Eherecht hingegen meint der Begriff, sehr real, die weiblicherseits zu leistende Bestärkung und Ermächtigung des Mannes zur jederzeitigen sexuellen Gewalt. Sufi-Meisterschaft ist Selbstauslöschung hier und Bestärken bzw. Machtergreifen da, denn wie der Mann seine Familie regiert, so herrscht der Kalif oder Amir, in Stellvertreterschaft für Allah und Mohammed, über die Umma. Sufismus ist das die Errichtung der Herrschaft Allahs begleitende Kulturprogramm.

Et l’un des shaykhs soufis a dit : “ Tamkîn, la stabilité, c’est la suppression de talion. “ […] Or, tamkîn est de deux sortes : l’une, se référant à l’influence dominante de Dieu (shâhid-i haqq) et l’autre à la soumission [Unterwerfung, Islam nämlich] de son propre moi (shâhid-i khud).

Quelle AISA [Association Internationale Soufie Alawiya, der Verein, in dem die Tariqa Alawiyya europaweit organisiert ist. Chef ist Pfadfinderführer und Sufischeich Khaled Bentounès, Gründer der Scouts musulmans de France und des Islamisierungsspektakels Flamme der Hoffnung.]

http://www.aisa-net.com/soufisme/Soufisme14/Alawi_bio2.htm

Tamkin als Projekt und Konzept der Muslimbruderschaft:

la stratégie de la Confrérie repose sur le projet/concept du tamkin (NDR : terme désignant la possibilité de la réalisation des grands desseins)

aus: Entretien avec Tewfik Aclimandos, zu lesen nur bei: Ministère de la Défense

Stattdessen verfolgte die Muslimbruderschaft nun die Strategie, die Gesellschaft Schritt für Schritt zu verändern. Hierbei hilft ihr bis in die Gegenwart ein immer stärker ausgebautes Netz von Vereinen sowie der Betrieb von Krankenhäusern. […]Mit dem Projekt Tamkin [möglich machen] betreibt die Muslimbruderschaft die gezielte Unterwanderung der Berufsverbände und der staatlichen Gewerkschaften.

aus: Malte Gebert (Al-Ikhwan al-Muslimun)

https://books.google.de/books?id=nYn8XmoBxCEC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Koranpolitik (Islam) stellt die Frauenfrage, die Frau im Islam ist zu entwürdigen. Menschen, zumal diese wankelmütigen Frauen auf Erden und auf Zeit stark machen kann Allah oder Iblis, insofern gibt es vielleicht und insbesondere für Frauen islamischen und satanischen Tamkin. Wenn die Muslimbrüder den himmlischen Befehl umsetzen, verschafft das der Muslima Tamkin. Der verworfene, verschwörerische Westen (Dschahiliyya) aber hat seine Strategie von Tamkin. Zuerst der koranwidrige sprich falsche Tamkin …

many denounce the “Western feminist conspiracy” seeking to export concepts like women’s empowerment (tamkin al-mar’a) in order to weaken Muslim societies by attackingthe institution of the family.

aus: Amelie Le Renard (A Society of Young Women: Opportunities of Place, Power, and Reform in Saudi Arabia), Seite 66

… und hier der schariakonforme, der rechte Tamkin, wir müssen der Berichterstatterin dazwischenrufen:

So haben sich die Muslimbrüder beispielsweise in der Frauenfrage geöffnet [nicht die Brüder haben, Allahgott hat]. […]Die Hauptaufgabe der Frau bestehe danach in der Erziehung nachfolgender Generationen [Genau, das Haus darf sie nicht verlassen und einen Nichtmuslim nicht heiraten, der Hidschab ist zu tragen]. Dies rechtfertige jedoch keine Privilegierung des Mannes gegenüber der Frau. Die Scharia gehe von einer grundsätzlichen Gleichheit (musawa) von Mann und Frau aus, beide ergänzten sich organisch [nun, die tunesischen Brüder sagen Komplementarität]. Deshalb müsse die politische Partizipation der Frau GIGA gestärkt werden. Über eine Politik des „Empowerment“ (tamkin) müssten Frauen befähigt werden, sich überall in den Entwicklungsprozess einzubringen, hieß es schon im Programm zu den Wahlen des Konsultativrates 2007.

[Kulturrelativistinnen wie Lübben können ganz unbesorgt sein, die Ikhwan hat in ihren Tamkinbegriff, der selbstredend auch auf die den Männern vom Himmel verliehende treuhänderische Besitzssache der Ehefrauen anzuwenden ist, grundsätzliches Ausgehverbot, Schleierzwang und halbes Erbe integriert].

Ziel einer islamischen Frauenpolitik müsse es deswegen sein, Frauen dabei zu unerstützen, ein Gleichgewicht zwischen ihrer Rolle im Arbeitsprozess und ihren häuslichen Pflichten zu finden. […] Nur ein moderater [aber gewiss doch, selbstredend sind Allah und seine Umma nie extrem, vielmehr nach Maßgabe der Wasatiyya (al-wasaṭiyya) wohlausgewogen, maßvoll, eben moderat] Mittelweg [die Wasatiyya nach Koran 2:143] werde der Frau den Weg zu einer größeren gesellschaftlichen und politischen Partizipation im Einklang mit ihrer familiären Rolle öffnen.

desinformierend von: Ivesa Lübben (Die Muslimbruderschaft und der Widerstand gegen eine dynastische Erbfolge in Ägypten), in: GIGA (German Institute of Global and Area Studies) Focus Nahost 5/2009

http://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/27575/ssoar-2009-lubben-die_muslimbruderschaft_und_der_widerstand.pdf?sequence=1

wasaṭ, be in the middle, penetrate into the middle; wasuṭ, enjoy authority; wasṭ, middle, the golden mean, center, medial, moderate, middling, just

vgl.: Francis Joseph Steingass (1884), The student’s Arabic-English dictionary, London: W.H. Allen (Seite 1212)

https://archive.org/stream/cu31924026873194#page/n3/mode/2up

Francis Joseph Steingass (1825-1903) wurde in Frankfurt (Main) in eine deutsche jüdische Familie geboren. Studium in München, Professur für moderne Sprachen in Birmingham. Der britische Linguist beherrschte 14 Sprachen und veröffentlichte persische und arabische Wörterbücher.

http://www.coronetbooks.com/books/c/comp7111.htm

Frau Lübben, was wollen die Muslimbrüder?

Wenn man sich das politische Programm der „Partei für Freiheit und Gerechtigkeit“, dem politischen Arm der Bruderschaft anschaut, dann unterscheidet sich dieses kaum von dem anderer Parteien. Sie wollen eine demokratische Verfassung auf islamischer Grundlage [Schura]. So etwas fordern selbst liberale Kräfte. Zudem sind ihnen entwicklungspolitische Themen wichtig: Bildung [soweit schariakonform], Gesundheit und Wiederankurbelung der [zu islamisierenden] Wirtschaft.

Wieso haben die Menschen dann Bedenken?

Es ist nicht unbedingt die Politik der Bruderschaft, welche den Menschen Angst macht. Mit ihrem Bekenntnis zum Pluralismus in der Politik und zur Demokratie ist es den Brüdern ernst, würde ich sagen. Doch was passiert im kulturellen Bereich? Viele machen sich Sorgen, dass die Muslimbrüder Kultur und Alltagsleben islamisieren wollen und dass Menschen, welche einen anderen Lifestyle haben als die konservativen Brüder, an den Rand gedrängt werden.

Und wie viel Islam wollen die Muslimbrüder für das neue Ägypten?

Sie beschreiben sich als demokratische Partei auf der Grundlage der Verfassung. Dazu muss man wissen, dass in der bestehenden Verfassung der Islam als Grundlage der Gesetzgebung festgelegt ist. Auch ist Ägypten ein sehr religiöses Land. Umfragen zufolge wollen 90 Prozent der muslimischen Ägypter, dass der Islam in der Politik eine Rolle spielt. Die Trennung von Politik und Religion ist also auch bisher nicht gegeben. Im Programm der Brüder steht nicht, dass sie die Scharia umsetzen wollen, sondern dass sie deren Werte verwirklichen wollen [The heart of Islam is action].

Das sagte allen Ernstes: Ivesa Lübben, 56, Politologin an der Uni Marburg. Die Fragen stellte Julia Gerlach. Aus: Angst vor Islamisierung in Ägypten, Frankfurter Rundschau 02.12.2011.

http://www.fr-online.de/politik/demokratische-wahlen-angst-vor-islamisierung-in-aegypten,1472596,11248996.html

„The heart of Islam is action“

Bilal Cleland, Sekretär der Australian Federation of Islamic Councils (AFIC)

http://www.tellmeaboutislam.com/islam-and-unitarians.html

Wer erzählt es Ivesa Lübben:

Gender equity in Islam

Parameters of proper modesty for males and females (dress and behavior) are based on revelatory sources (the Quran and authentic Sunnah) and as such are seen by believing men and women as divinely-based guidelines with legitimate aims, and divine wisdom behind them. They are not male-imposed or socially imposed restrictions.

Dr. Jamal Badawi [aus Ägypten stammend, der hochrangige Muslimbruder war Professor in Halifax, Kanada]

http://www.tellmeaboutislam.com/gender-equity-in-islam-and-womens-rights.html

http://www.islamicweb.com/begin/gender.pdf

Muslimbruder Jamal Badawi ist aktives Mitglied in Canadian Council on American-Islamic Relations, Fiqh Council of North America (FCNA), the Muslim American Society (MAS), European Council for Fatwa and Research (ECFR), Islamic Society of North America (ISNA) sowie Gründungsvorsitzender der Islamic Information Foundation.

Polygamy in Islamic Law

Von Dr. Jamal Badawi

http://www.irfi.org/articles/articles_251_300/polygamy_in_islamic_law.htm

Die kanadische Seite Point de Bascule (PdeB) informiert:

A Muslim Brotherhood’s internal document identifying Jamal Badawi as one of its leaders advocates “destroying the Western civilization from within”.

Un document interne des Frères Musulmans identifiant Jamal Badawi comme un de leurs leaders encourage à «détruire de l’intérieur la civilisation occidentale»

http://pointdebasculecanada.ca/badawi-sunni-leader-canada-incites-judges-civil-servants-not-apply-legal-provisions-opposed-to-sharia/

Islam Online (April 21, 2004): Jamal Badawi issued a fatwa saying husbands can physically punish wives who persist « in bad habits and showing contempt of her husband and disregard for her marital obligations » as a way to avoid divorce

http://pointdebasculecanada.ca/badawi-jamal/

Die Ehefrau und Naschiza verprügeln? Ja, aber wirklich nur im äußersten Fall, und nur im islamisch erlaubten Maß.

that maximum measure is limited by the following:

It must be seen as a rare exception to the repeated exhortation of mutual respect, kindness and good treatment. Based on the Qur’an and Hadith, this measure may be used in the cases of lewdness on the part of the wife or extreme refraction and rejection of the husband’s reasonable requests on a consistent basis (nushuz). Even then, other measures, such as exhortation, should be tried first.

http://www.onislam.net/english/ask-the-scholar/family/marital-relationships/174868-wife-beating-in-islamic-perspective.html

Muslim Brotherhood internal memorandum (May 19, 1991): Jamal Badawi is identified as a leader of the MB network in North America (section 20), gesichert bei The Investigative Project on Terrorism (IPT).

http://www.investigativeproject.org/documents/misc/20.pdf

The Investigative Project on Terrorism (IPT) (um Steven Emerson)

http://www.investigativeproject.org/

Reviving the Islamic Spirit (RIS) is an annual Islamic conference typically held during the winter holiday season in Toronto, Ontario, Canada.

Zu den Rednern gehörten:

• Jamal Badawi

• Tariq Ramadan

https://en.wikipedia.org/wiki/Reviving_the_Islamic_Spirit

Tamkin, Allah beruft zur Ergreifung der Macht

In their mind, everything was set in place for their divine empowerment (tamkin); and God would never desert His soldiers. […] the daughter of the Brotherhood’s effective leader was caught screaming on television: “God will part the sea for us! Just wait and see!”

aus: Hazem Kandil (Inside the World’s Largest Islamist Group), bei: Dissent (New York), 26.11.2014

http://www.dissentmagazine.org/online_articles/muslim-brotherhood-egypt-inside-worlds-largest-islamist-group

Al Tamkeen (Consolidation of Power)

Theoretically, Hasan al-Banna [Ḥasan al-Bannā, 1928 Gründer der Muslimbruderschaft], in his famous booklet, The Message of The Teachings, articulated this vision where he told his followers that the Islamic call passes through three different phases: familiarisation, development and implementation.

von: Ahmed Elzobier (Political Islam: The Logic of Governance in Sudan) (p 71)

https://books.google.de/books?id=PlCTBAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Sudan […] the twin concepts of Tamkeen (literally, ‚empowerment‘) [Ermöglichung und Machtgewähren … Allah macht`s möglich und billigt die männliche Machtübernahme] and Figh Eldarura [fiqh aḍ-ḍarūra] (literally, ‚theology of necessity‘). The empowerment, Tamkeen, was translated into economic [Aufrüstung] as well as political empowerment [Machtergreifung] of the movement and its members, while the theology of necessity, Figh Eldarura [ḍarūra], provided an ideological justification for […]The two concepts were the cornerstone of Turabi’s strategic thinking

aus: Ibrahim Elnur (Contested Sudan: The Political Economy of War and Reconstruction), (p 66)

https://books.google.de/books?id=AfN8AgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Turabi, Hasan at-Turabi (Ḥasan at-Turābī)

An earlier post reported that Tunisian Muslim Brotherhood leader Rachid Ghannouchi had joined Hamas leader Khalid Meshaal and Global Muslim Brotherhood leader Youssef Qaradawi in pressing Sudanese President Omer Al-Bashir to release Turabi from prison.

Hassan Turabi was involved in the past as a leader in the Sudanese Muslim Brotherhood and is probably best known as the man who invited Osama bin Laden to live in Khartoum during the 1990s when Sudan was both a center for terrorist activity and strongly under the influence of Turabi.

Quelle: The Global Muslim Brotherhood Daily Watch (GMBDW) 21.03.2011

http://www.globalmbwatch.com/2011/03/21/sudanese-president-denies-global-muslim-brotherhood-requests-to-release-hassan-turabi/

Wagdy Ghoneim And Hassan al-Turabi Together In Khartoum

The Global Muslim Brotherhood Daily Watch (GMBDW) 08.04.2014

http://www.globalmbwatch.com/2014/04/08/wagdy-ghoneim-hassan-al-turab-khartoum/

Ḍarūra („Darura“)

Teuflische Sachzwänge (Dschahiliyya) sind gegeben und verlangen von den Eliten der Schariafront elastische einstweilige Anpassung als die berüchtigte „Flexibilität der Scharia“ (flexibility of Sharia) bei der irdischen Rechtsfindung (fiqh), um Muslime und Nichtmuslime gegen alles Islamwidrige (Demokratie usw.) auf Dauer doch ins Kalifat hineinzurücken. Ausführlich redet bekanntlich Mathias Rohe um die Sache Darura herum. Wiki weiß immerhin:

„Seine formelhafte Ausprägung hat es in der berühmten arabischen Rechtsregel: aḍ-ḍarūrāt tubīḥ al-maḥẓūrāt – Zwangslagen machen die verbotenen Dinge erlaubt, Not kennt kein Verbot.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Dar%C5%ABra

Die Besteuerung wird zum Beispiel grundsätzlich (die Praxis ging und geht häufig ganz andere Wege) an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet. Zudem kennt auch das islamische Recht die Regel „Not kennt kein Gebot“; „Notwendigkeit“ (darura) erlaubt etwa den Mundraub oder die Notwehr.

aus: Mathias Rohe ( Kein feststehendes Gesetzbuch. Die islamische Rechtsordnung hat sich über 1.400 Jahre entwickelt und ist interpretationsfähig), auf: Das Parlament

https://www.das-parlament.de/2015/16/themenausgaben/-/369296

Hidschab im Iran, Polygamie im Iran

In addition, while women are required to wear a Hijab, backed by Article 683, which states: “Those women that appear in the streets and public places without the Islamic hijab, shall be sentenced from ten days to two months’ imprisonment or fined from fifty thousand to five hundred thousand Rials,” there is no similar law and penal code for men.

Regarding family law, girls are legally allowed to marry at 8-9 years old [neun Mondjahre, solar gerechnet 99 Tage weniger als neun Jahre – die Braut ist acht Jahre und achteinhalb Monate alt – Mohammed und Aischa], while boys must be at least 15 years old. Further, the father is the natural guardian [der walī, auch für Sunniten absolute Institution] who can marry off his daughter; even if the girl is an adult, she cannot marry someone on her own [das gilt gesamtislamisch: ohne ihren Wali kann die Frau nicht heiraten]. Wives and daughters cannot leave the country without the official permission of their husbands or natural guardian. They also cannot obtain a passport without the consent of their husbands.

Muslim men can marry women from other religions (religions of the book), while women cannot marry a non-Muslim unless the man converts to Islam.

Also under family law, it goes without saying that the woman can only contract one marriage at one time, but there is no restriction on the number of wives a man can have. Though many follow Quranic verses that allow four wives, under the Shia Islamic belief system, a Mut’a (temporary marriage) can provide a loophole. In Mut’a, Muslim men are allowed contract an unlimited number of temporary marriages, for a fixed period of time.

Article 1105 of the Civil Code states, “In relations between husband and wife, the position of the head of the family exclusively belongs to the husband.”

One of the most appalling laws is Tamkin, meaning submission or obedience. To be more specific, Tamkin has been defined as the full accessibility and unhampered sexual availability of the woman to her husband. Sexual availability is considered a woman’s duty and a man’s right.

When it comes to employment laws, Article 1117 of the Civil Code indicates “The husband can prevent his wife from an occupation or technical profession which is incompatible with the family’s interests or the dignity of him or his wife.” Men can initiate a unilateral divorce.

In family law and inheritance rules, women only receive half as much as their brothers or other male relatives. Even if a husband dies, the wife will receive only one-eighth of the inheritance if she has a child. The law also prevents women from being judges.

aus: Dr. Majid Rafizadeh (The Islamic State Of Iran And Gender Discrimination), auf: FrontPage Mag (David Horowitz Freedom Center) 23.02.2014

http://www.frontpagemag.com/fpm/219504/islamic-state-iran-and-gender-discrimination-dr-majid-rafizadeh

[18] von: Daniel Akbari und Paul Tetreault ( Honor Killing: A Professional’s Guide to Sexual Relations and Ghayra Violence from the Islamic Sources ), Kapitel 8 (Chapter 8 What Sharia Commands and Forbids), Seiten 110 und 112.

https://books.google.de/books?id=IGfrBQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Daniel Akbari is a graduate of the Tehran University School of Law. He is certified by the Iranian Bar Association as a Number One Attorney, qualified to handle cases involving the death penalty, and is admitted to practice before the Supreme Court of Iran. He is a criminologist and expert in homeland security. Paul Tetreault is a graduate of George Mason University School of Law and a member of the Virginia Bar. He has clerked for judges in federal district court and the U.S. Court of Appeals and studied Islam since the 1990s.

http://www.amazon.de/Honor-Killing-Professionals-Relations-Violence-ebook/dp/B00S1PBZAU

[19] THE CIVIL CODE OF THE ISLAMIC REPUBLIC OF IRAN

CHAPTER 8 RECIPROCAL DUTIES AND RIGHTS OF PARTIES TO A MARRIAGE

http://www.wipo.int/edocs/lexdocs/laws/en/ir/ir009en.pdf

von: ʿAlī Sharīf:

Nafaqah va tamkīn dar ḥuqūq-i khānavādah

[khānavādah, vgl. khanevadeh i. d. folgenden Quelle, der etwas größere Familienkreisder Juden im südlichen Iran]

Teheran 1997, Verlag: Nashr-i Bishārat

http://www.worldcat.org/title/nafaqah-va-tamkin-dar-huquq-i-khanavadah/oclc/48792699

Although the basic unit of Shirazi Jewish kinship is the nuclear family, the most important family unit is the khanevadeh (extended family). The khanevadeh is a patrilateral extended family of three generations, which, in former times, lived in one household.

aus: Laurence D Loeb (Outcaste: Jewish Life in Southern Iran), Seite 104

https://books.google.de/books?id=3x8DrcD2W0AC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Nafaqa

https://en.wikipedia.org/wiki/Nafaqah

[20] 21421: If my husband takes a second wife, will I be rewarded?

A wise woman should accept whatever Allaah decrees for her, and she should realize that her husband’s marrying another woman is something permissible, so she should not object to it. It may be that this (second) marriage will make him more chaste and prevent him from doing something haraam.

It is very unfortunate that some women object less to their husbands doing haraam things than to their marrying another woman in a permissible manner. This is a sign of their lack of reason and religious commitment.

Women should follow the good example of the wives of the Prophet (…) and his companions, who were patient and sought reward even though many of them felt jealous. If your husband goes ahead and takes a second wife then you have to be patient and content and treat him well so that you can attain the reward of the patient and the doers of good.

Note that this life is the life of trials and tests, and how quickly it ends. So congratulations to the one who is patient in obeying Allaah in this life until he attains eternal delight in the gardens of Paradise.

http://islamqa.info/en/21421

21421: Werde ich dafür belohnt, wenn sich mein Mann eine zweite Frau nimmt?

Frage

Was ist die Belohnung (ʿaǧr) für die Geduld (ṣabr) der Erstfrau, wenn sich der Ehemann eine zweite Frau nimmt? Gibt es in diesem Fall eine besondere Belohnung, oder gibt es die gleiche Belohnung wie für alle Frauen die ihren Ehemännern gehorsam sind und ihren religiösen Pflichten nachgehen? Wenn ich wüsste, dass es eine besondere Belohnung gibt, dann wären manche Dinge einfacher für mich zu akzeptieren. Jemand sagte, dass die Belohnung einer Frau in diesem Falle größer sei, als die Belohnung eines Gläubigen der zum Dschihad (ǧihād) zieht. Und da ja der Haddsch der Dschihad einer Frau ist, müsste das Akzeptieren einer Zweitfrau besser sein als Dschihad. Gibt es vielleicht einen Beweis dafür, oder kennen Sie eine andere Belohnung?

Antwort

[…] Die Geduld in der Gehorsamkeit zu ihrem Ehemann ist für die Frau ein Weg um ins Paradies zu gelangen, wie in dem Hadith, von Ibn Hibban erzählt, berichtet wird: „Wenn die Frau ihre Fünf (Gebete) betet, ihren Monat (Ramadan) fastet, ihr Geschlecht behütet und ihrem Mann Gehorsam leistet, wird ihr gesagt: „Trete ein ins Paradies von welchem der Tore du wünschst.“ [Von al-Albani als ṣaḥīḥ eingestuft in Ṣaḥīḥ al-Ǧāmiʿ aṣ-Ṣaġīr, no 660]

Ihre Geduld im Hinnehmen der Heirat ihres Mannes mit der Zweitfrau, wird ihr sogar eine höhere und bessere Belohnung bringen als dies, aus mehreren Gründen:

1. Die Heirat ihres Ehemannes mit einer weiteren Frau wird als Versuchung und Prüfung für sie angesehen und wenn sie diese mit Geduld meistert wird sie die Belohnung für denjenigen bekommen der bei einer Prüfung geduldig ist, so wie Allah sagt: „Die Geduldigen erhalten ihren Lohn großzügig, ohne dass abgerechnet wird.“ [39:10]

[…] Al-Tirmidhi (2399) berichtet von Abu Huraira dass der Prophet, (…) sagte: „Prüfungen werden die gläubigen Männer und Frauen weiterhin widerfahren – in Bezug auf sie selbst, ihre Kinder und ihren Reichtum – bis sie Allah ohne Sünde auf sich treffen.“ (Als ṣaḥīḥ eingestuft von al-Albani in Ṣaḥīḥ al-Ǧāmiʿ , no 5815)

2 – Wenn eine Frau dies akzeptiert und ihren Mann und die andere Ehefrau gut behandelt, bekommt sie die Belohnung der al-Muhsineen. Allah sagt sinngemäß: „Gewiss, wer gottesfürchtig und standhaft ist – gewiss, Allah lässt den Lohn der Gutes Tuenden nicht verlorengehen.“ [12:90]

„Kann der Lohn für Güte anderes sein als Güte?“ [55:60]

„Wahrlich, Allah ist mit denen, die Gutes tun.“ [29:69]

3 – Wenn sie deshalb Wut empfindet, aber diese Wut kontrollieren kann – und das Kontrollieren der Zunge ist ein Teil der Kontrolle der Wut – sagt Allah sinngemäß: „… die den Zorn unterdrücken und den Mitmenschen vergeben; und Allah liebt, die da Gutes tun“ [3:134] … diese Belohnung gibt es zusätzlich zu der Belohnung für den Gehorsam dem Ehemann gegenüber unter normalen Bedingungen.

Eine verständige Frau sollte alles akzeptieren was Allah für sie bestimmt, und sie sollte einsehen, dass die Heirat ihres Mannes mit einer weiteren Frau erlaubt ist, und sie sollte sich dem nicht widersetzen. Es könnte sein, dass diese zweite Heirat ihn keuscher macht und ihn davor schützt Verbotenes zu begehen.

Frauen sollten dem guten Beispiel der Frauen des Propheten (…) und seinen Gefährten folgen, die geduldig waren und die Belohnung suchten, obwohl sie Eifersucht empfanden. Wenn dein Ehemann dies verwirklicht und sich eine zweite Frau nimmt, dann musst du geduldig sein und zufrieden und ihn gut behandeln, so dass du die Belohnung der Geduldigen und derjenigen die Gutes tun, erhalten kannst.

Beachte, dass dieses Leben ein Leben der Versuchungen und Prüfungen ist, und wie schnell es wieder vorbei ist. Glückwunsch an denjenigen der geduldig im Gehorsam zu Allah ist in diesem Leben, bis ihm ewige Freude in den Gärten des Paradieses zuteil wird.

Islam Q&A

http://islam-forum.info/Thema-Werde-ich-dafuer-belohnt-wenn-sich-mein-Mann-eine-zweite-Frau-nimmt

[21] Un groupe de civils, apparemment des nationalistes et islamistes qui s’étaient réunis près d’Istiklal, là où devait avoir lieu la marche, ont attaqué les journalistes couvrant l’événement, blessant légèrement plusieurs d’entre-eux dont un photographe de l’AFP.

La police n’a pas bronché à cette agression, selon les témoins et les médias.

Une vidéaste de l’AFP a, quant à elle, été brutalisée par la police alors qu’elle filmait son intervention musclée. […]

«Aucune quantité d’eau ne peut effacer les valeurs universelles d’égalité, de fierté, de diversité et d’espoir incarné par le drapeau arc-en-ciel», symbole de la communauté homosexuelle, a pour sa part écrit la romancière Elif Shafak.

La place de Taksim est devenue le symbole de la contestation contre M. Erdogan et de son régime pendant près d’un mois en 2013.

aus: AFP ( La police réprime violemment un défilé de la fierté gaie à Istanbul), auf: La Presse (Montréal, Québec, Kanada), 28.06.2015

http://www.lapresse.ca/international/europe/201506/28/01-4881493-la-police-reprime-violemment-un-defile-de-la-fierte-gaie-a-istanbul.php

In den vergangenen Jahren hatte der Marsch in Istanbul ohne Zwischenfälle stattgefunden. Eine empörte Passantin sagte am Sonntag: „In was für einem Land leben wir? Was ist das für eine Diktatur?“ […]

Journalisten, die über die Kundgebung berichten wollten, wurden von einer Gruppe Zivilisten angegriffen, die sich in der Nähe der Fußgängerzone versammelt hatte. Eine AFP-Fotografin wurde von den offenbar nationalistischen und islamistischen Angreifern leicht verletzt. Die Polizei schritt nicht ein. Die Beamten attackierten eine Videoreporterin von AFP, als diese die Polizeigewalt filmen wollte.

Wasserwerfer gegen feiernde Demonstranten, FAZ am 28.06.2015

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/polizei-loest-gay-pride-in-istanbul-gewaltsam-auf-13673584.html

Die türkische Polizei ist in Istanbul gewaltsam gegen eine Demonstration für die Rechte homosexueller Menschen vorgegangen. Mit Wasserwerfern, Tränengas und Gummigeschossen trieben sogenannte Anti-Aufruhr-Einheiten Tausende Teilnehmer der Gay Pride auseinander, die sich friedlich auf dem zentralen Taksim-Platz versammelt hatten. Augenzeugen berichteten, dass viele bunt geschminkte Teilnehmer sich vor der Polizei in Geschäfte flüchteten, die ihre Rollläden herunterließen.

Die Veranstalter der Gay Pride schrieben auf Facebook, Gouverneur Vasip Şahin habe die Parade ohne Vorwarnung verboten. Als Begründung habe er gesagt, dass sie in den für Muslime heiligen Fastenmonat Ramadan fällt. […] Trotz der Angriffe sammelten sich am Abend mehrere Tausend Schwule und Lesben auf der Einkaufsmeile İstiklal Caddesi, um für mehr Toleranz zu demonstrieren.

Polizei treibt mit Gewalt Gay Pride auseinander, ZEIT 28.06.2015

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-06/istanbul-tuerkei-christopher-street-day-proteste-homosexualitaet

[22] Frage

Braucht eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemannes, um das Haus zu verlassen?

Antwort

[…] Umar ibn al-Khattab [ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb, * 592 in Mekka; † 644 ebenda] sagte:

„Ehe ist Sklaverei, so achte sehr darauf, wem du deine Tochter zur Versklavung gibst.“ […]

Ibn Mufliḥ al-Hanbali [Ibn Mufliḥ al-Maqdisī, † 1362] sagte:

„Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Schari’a anordnet.“ (Al-Adab asch-Schariyya, 3/375).

[…] laut dem Konsens der Imame kann sie das Haus nicht verlassen, außer mit seiner Erlaubnis

http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen

‘Umar ibn al-Khattaab said: “Marriage is slavery, so be careful with regard to whom you give your daughter for enslavement.” In al-Tirmidhi and elsewhere it is narrated that the Prophet (…) said: “I urge you to treat women well, for they are prisoners with you.”

So a woman is like a slave or prisoner of her husband, and she cannot go out of his house except with his permission, whether her father, her mother or anyone else tells her to do that, according to the consensus of the imams.

http://www.sunniforum.com/forum/showthread.php?109166-Woman-obeying-Her-Husband

Ibn Mufliḥ [Ibn Mufliḥ al-Maqdisī, † 1362]

https://en.wikipedia.org/wiki/Ibn_Muflih

Petition gegen das iranische Gesetz zur legalisierten Pädophilie und Vergewaltigung von Mädchen

Oktober 5, 2013

EILAKTION

Schluss mit der legalisierten Pädophilie in der Islamischen Republik Iran!

Machen Sie mit bei unserem Protest am 11. Oktober 2013

TWITTERN:

#Iran #No2LegalPaedophilia

HIER BITTE UNTERSCHREIBEN:

https://secure.avaaz.org/en/petition/An_end_to_legalised_paedophilia_and_child_rape_in_Iran

Am Sonntag, den 22. September 2013, einen Tag vor Beginn des neuen iranischen Schuljahres, hat die Madschles-e Schora-ye Islami, das ist das Parlament der Islamischen Republik Iran, ein Gesetz verabschiedet, das jedem Stiefvater erlauben soll, sein adoptiertes Kind zu heiraten.

In Verteidigung dieses Gesetzes sagte ein Mitglied der Madschles, des Parlaments: “Nach dem Islam wird ein adoptiertes Kind nicht als wirkliches Kind betrachtet. Sowohl der Fiqh, das ist die Islamische Jurisprudenz, als auch das von Allah gegebene Schariagesetz erlauben es dem Vormund, das Stiefkind zu heiraten und mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben.”

Dieses skandalöse Gesetz wird zu einem Anstieg an Kinderheiraten ermutigen und ist nichts anderes als legalisierte Pädophilie und Kindesvergewaltigung. Es wird zusätzlich dafür sorgen, das Wohlergehen der Mädchen zu gefährden und ihre Grundrechte zu verletzen. Es wird Kindern jedes Gespür für häusliche Sicherheit und familiäres Wohlergehen zunichtemachen.

CHILDREN FIRST NOW und FITNAH – Movement for Women’s Liberation verurteilen dieses unmenschliche Gesetz entschieden. Am 11. Oktober, dem Internationalen Mädchentag, werden wir die Weltöffentlichkeit und alle Menschenrechtsorganisationen dazu aufrufen, diese legalisierte Pädophilie und Kindesvergewaltigung zu verdammen. Dieses Gesetz, wie so viele andere Gesetze des Islamischen Regimes im Iran, verletzt die Würde und die Rechte von Kindern und muss in jedem Fall verhindert werden.

Fünf verschiedene Möglichkeiten haben auch Sie, um mit uns am 11. Oktober, dem Weltmädchentag (International Day of the Girl Child) aktiv zu werden und die Legalisierung der Pädosexualität und Vergewaltigung von Kindern zu verdammen und statt dessen Würde, Sicherheit und Rechte für alle Mädchen und Kinder im Iran und anderswo zu verlangen:

1. Twittern Sie gegen das Gesetz: #Iran #No2LegalPaedophilia

2. Unterzeichnen Sie unsere Petition und informieren Sie zehn Freunde oder Bekannte:

https://secure.avaaz.org/en/petition/An_end_to_legalised_paedophilia_and_child_rape_in_Iran

3. Schreiben Sie an den politischen und religiösen Führer Ali Chamene’i, info_leader@leader.ir, Twitter: @khamenei_ir oder an den amtierenden Präsidenten Hassan Rohani, media@rouhani.ir, Twitter: @hassanrouhani und verlangen Sie ein sofortiges Ende dieser Form von legalisiertem Kindesmissbrauch und Kindersex.

4. Veröffentlichen Sie diese Kampagne in Sozialen Netzwerken, beispielsweise, indem Sie ihr Profil in unser Kampagnen-Plakat umwandeln.

5. Unternehmen Sie solidarisch etwas … im Internet, in Ihrem Stadtviertel, am Arbeitsplatz, an Ihrer Universität … um die Kinderrechte durchzusetzen und das Gesetz zu verhindern.

Nähere Informationen in englischer Sprache finden Sie bei:

Fitnah – Movement for Women’s Liberation

http://www.fitnah.org

http://fitnahmovement.blogspot.co.uk/

fitnahmovement@gmail.com

+44 (0) 7719166731

Children First Now

http://www.childrenfirstnow.com

childrenfirstnow@hotmail.com

info@childrenfirstnow.com

+46 70 852 67 16

Urgent Action

End legalised paedophilia in the Islamic Republic of Iran

Join Protest on 11 October 2013

TWEET: #Iran #No2LegalPaedophilia

SIGN:

https://secure.avaaz.org/en/petition/An_end_to_legalised_paedophilia_and_child_rape_in_Iran

On 22 September 2013, one day before the start of the school year in Iran, the Islamic Republic of Iran’s Majlis or parliament passed a law permitting a stepfather to marry his adopted child.

In defence of the law, one Member of Parliament said: “According to Islam, every child who is accepted as an adopted child is not considered a real child. Islamic jurisprudence and Sharia law allow the guardian of the child to marry and have sex with his step-child.”

This shocking law will encourage child ’marriages’ and is nothing more than legalised paedophilia and child rape. It will further endanger the welfare of the child and violate her basic rights. It will deny the child any sense of security and safety in the home.

Children First Now and Fitnah – Movement for Women’s Liberation unequivocally condemn this inhuman law. On 11 October, International Day of the Girl Child, we call on the public and rights organisations to condemn this legalised paedophilia and child rape. This law, like many other laws in the Islamic regime of Iran, violates the dignity and rights of children. And it must be stopped.

Here are five things you can do on 11 October, International Day of the Girl Child, to condemn legalised paedophilia and child rape, and demanding dignity, security and rights for all girls and children in Iran and beyond:

1. Tweet against the law:

#Iran #No2LegalPaedophilia

2. Sign our petition and forward it to 10 friends or acquaintances:

https://secure.avaaz.org/en/petition/An_end_to_legalised_paedophilia_and_child_rape_in_Iran

3. Write to Ali Khamenei, Iran’s Leader, info_leader@leader.ir, Twitter: @khamenei_ir or to Hassan Rouhani, President, media@rouhani.ir, Twitter: @hassanrouhani demanding an end to child rape and paedophilia.

4. Publicise the campaign on social media including by changing your social media profile to our campaign poster.

5. Do an act of solidarity on the internet, in your city square, at work, at your university… in support of children’s rights and against the law.

For more information, contact:

Fitnah – Movement for Women’s Liberation

http://www.fitnah.org

http://fitnahmovement.blogspot.co.uk/

fitnahmovement@gmail.com

+44 (0) 7719166731

Children First Now

http://www.childrenfirstnow.com

childrenfirstnow@hotmail.com

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+46 70 852 67 16

Imam al-Ghazali: Das Buch der Ehe

November 28, 2011

‏نكاح‎

nikāḥ

Heilssichernde Eheschließung nach Koran und Sunna

Ehe im Islam

Band Zwölf der Wiederbelebung der Wissenschaften des Glaubens ist das Buch der Ehe. Kitāb ādābi n-nikāh, die Sexualberatung des Großmeisters himmlischer Politik al-Ghazali († 1111), half mit, die korrekt verstandene, nämlich unterworfene Stellung der Frau im Islam bis auf unseren Tag zu befestigen. Auszüge nach den Übersetzungen von Hans Bauer (1917) und Madelein Farah (1984) kommentiert Jacques Auvergne.

Ob im tiefsten Asien, Afrika oder im tiefsten Deutschland, ohne al-Ghazali ist im Kreis der Freunde koranischer Wortwörtlichkeit keine Abwehr der bösen Geister denkbar. Dem islamischen Schöpfergott aber geht es um die Frauenfrage, und der echte Islam drückt die Frau eine in jeder Hinsicht gewaltige Stufe nach unten, nötigenfalls mit Schlägen, Vergewaltigung oder Mord. Wir Freunde der allgemeinen Menschenrechte, muslimische Großeltern aufweisend oder nicht, schlagen (Koran 4:34) daher nicht unsere Frauen, sondern schlagen die beiden gedruckten Übersetzungen auf, die nahezu unverändert gebliebene und zuerst 1917 angefertigte Übersetzung von Hans Bauer: Al-Ghazali: Das Buch der Ehe: Kitāb ādābi n-nikāh: Das 12. Buch der Iḥyāʾ ʿulūm ad-Dīn (bei Spohr, Kandern im Schwarzwald 2000) sowie Madelein Farah: Marriage, Sexuality in Islam: A Translation of al-Ghazālī`s Book on the Etiquette of Marriage from the Iḥyāʾ (University of Utah Press, Salt Lake City 1984).

Die Scharia ist dem menschlichen Verstehen nicht zugänglich. Zugleich ist das genaue Kopieren der Verhaltensweisen des Propheten und seiner Gefährten (ṣaḥāba) sowie der (bis zum Jahre 855 n. Chr., vierter Kalif) rechtschaffen handelnden Ahnen (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) die einzige Möglichkeit, den Sinn des Lebens nicht zu verfehlen, die ewige Nähe zu Allah:

26. Gott sagt (Koran 24:32) „Und verheiratet die Ledigen unter euch.“ Dieser Satz ist ein Gebot. … Es heißt auch, Gott habe in seinem Buch nur solche Propheten genannt, die verheiratet waren. … Von Jesus aber heißt es, dass er bei seiner Wiederkunft heiraten und Kinder bekommen werde. 48. As for Jesus, he will marry should he come down to earth and have children.

Der Hochgebenedeite sagt: „Das Heiraten gehört zu meiner Sunna, und wer gegen meine Sunna ist, der ist gegen mich.“ Ferner: „Wer gegen meine Sunna ist, der gehört nicht zu mir. Zur Sunna aber gehört das Heiraten. Wer also mich liebt, befolge meine Sunna.“ 48. „Whoever refrains of my sunna, he is not of me, and marriage is a part of my sunna; whoever loves me, let him follow my sunna.“

Nichts darf die Banden der (grob skizzierten) diskriminierenden koranischen Vorgaben antasten, nichts die (feiner gesponnenen) unzweifelhaftesten der kulturrassistischen Hadithe, nichts den frauenfeindlichen Konsens (iǧmāʿ) der Gelehrten (ʿulamāʾ, sg. ʿālim).

27. Ferner sagt der Hochgebenedeite: „Wer sich verheiratet, der hat sein halbes Heil (dīn) gesichert, er beobachte nur Gottes Gebot auch in Bezug auch die andere Hälfte!“ Auch nach diesem Ausspruch liegt der Vorzug der Ehe darin, dass sie vor Verfehlungen bewahrt, weil sie eine Schutzwehr gegen die Ausschweifung ist. Denn was den Gnadenstand (dīn) eines Menschen zerstört, ist zumeist der Geschlechts- und der Nahrungstrieb; durch die Heirat wird er aber wenigstens des einen enthoben.

49. He also said: “Whoever marries or gives in marriage, for the sake of God, deserves the friendship (wilāya) of God.” And he also said, “Whoever marries safeguards half of his faith; let him fear God for the second half.” This is also an indication that its virtue is in safeguarding against disobedience, and fortifiying against corruption. …

Allah ist an die schwachen Maßstäbe der menschlichen Vernunft nicht gebunden und hat den hinweisbedürftigen Menschen mit dem Koran einen deutlichen Befehl gegeben. Andererseits liegt der Vorteil des Islam mitsamt der islamischen Ehe gleichsam auf der Hand:

35. Die Vorteile des Heiratens 53. Advantages of Marriage

Es sind ihrer fünf: (1) Erzielung von Nachkommenschaft, (2) Beruhigung der Sinnlichkeit, (3) Führung des Haushaltes durch die Frau, (4) Vermehrung der verwandtschaftlichen Beziehungen und (5) die mit der Sorge um die Familie verbundene Selbstüberwindung.

(1) Erzielung von Nachkommenschaft. Dies ist die Hauptsache und dafür wurde die Ehe eingesetzt. The first advantage – that is procreation – is the prime cause, and on it`s account marriage was institued.

Ihr Zweck ist die Erhaltung der Gattung und dass das Menschengeschlecht nicht von der Welt verschwinde. The aim is to sustain lineage

Allah, der Weltall und Schariagesetz schuf und sekündlich erneuert, ist auch der Schöpfer der einzig sittlich zu nennenden Form menschlicher Eheschließung und Nachkommenserzeugung. Eine Fortpflanzung außerhalb der Schranken des Islamischen Gesetzes ist, selbst Nichtmuslime betreffend, moralzersetzend, und widersetzt sich, wie jede unislamische Lebensweise, mehr oder weniger schuldhaft dem heilssichernden Befehl. Geht es aber um die Muslime, ist die Sache brisanter: Das uneheliche Kind schändet den Ruf des Stammes, weil Allah der Frau eine Sexualität außerhalb der Ehe untersagt hat. Daher das Kopftuchzeichen, daher die letztlich vorislamischen, aber durch den Islam alles andere als außer Kraft gesetzten Steinigungen und Ehrenmorde.

Der Schleier kennzeichnet die dem jenseitszentrierten Männerrecht unterworfene Frau als einem männlichen Vormund (walī) untertan. Dieser Wali ist zunächst ihr Vater oder, sofern der Vater tot oder unerreichbar ist, der Großvater väterlicherseits. Mit der islamischen Eheschließung geht die Frau in die Vormundschaft ihres Ehemannes über. Als Wali mudschbir (Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang) darf der Vater seine jungfräuliche Tochter in die erste Ehe auch ohne ihr Einverständnis zwingen.

Zum Beispiel in Malaysia: Islamic Family Law: “wali Mujbir” means the father or paternal grandfather and above.[1] Jabatan Kemajuan Islam Malaysia (JAKIM): A Wali Mujbir is regarded as the perfect wali because he has full power to endorse a marriage on behalf of everyone under his care. Although a father may marry off her virgin daughter without her consent, it is sunat (favourable) for the father to request for her consent (…).[2]

Bis zum Tage der Auferstehung hat das intergenerative Gewebe der muslimischen Weltgemeinde (umma) durch die Jahrhunderte fortgewirkt zu sein – ohne die teuflischen Laufmaschen namens Ehebruch, Homosexualität, Unverheiratetsein oder Kinderlosigkeit sprich Sohnlosigkeit. Die Ungebrochenheit und Eindeutigkeit der Genealogie sichert der Umma das seelische Heil, weshalb der Ehebrecher islamisch getötet werden kann. Nach verabreichten hundert Peitschenhieben ist, so der inschallah von einer Ziege weggefressene (a goat entered and ate away the paper)[3] Vers aus Sure 33 (āyatu r-raǧm), die Steinigung der Ehebrecherin das Gebot der Stunde (100 coups de fouet et lapidation).[4]

Der in Medina (622-855 n. Chr.) vom Himmel gestiftete Staat, das Kalifat, hat sein aufregend heimliches Sinn- und Lustzentrum:

35, 36. Denn der Geschlechtstrieb ist nur geschaffen als wirkender Anreiz, welcher gewissermaßen die Aufgabe hat, beim männlichen Teil die Ausstreuung des Samens und beim weiblichen die Aufnahme ins Erdreich zu veranlassen. 53. to produce the sperm; in the female it serves to facilitate cultivation so as to produce children out of coitus.

Die geschlechtliche Vereinigung dient dabei für beide Teile als Anlockungsmittel, so wie man einen Vogel dadurch anlockt, dass man ihm Körner hinstreut, die er gerne frisst, um ihn so ins Netz zu bekommen. It is like luring the bird by spreading about the seed which it likes in order to lead it to the net.

Mann und Frau erbeuten einander sexuell. Homosexualität ist in der Scharia ebenso ausgeschlossen wie ein Dasein als Single. Mehr als latent dauererregt und gottergeben koituszentriert haben sich die zwanghaft Heterosexuellen vielmehr, mit Burkas oder Bärten versehen, zu belauern und, religionsrechtlich korrekt, zu begatten. In der Schariarepublik ist dein Geschlechtsverkehr verstaatlicht, die merkwürdigen antiken Lokalformen heilssichernder Tempelprostitution wurden von Mohammed einschmelzend überwunden und als fortan einzige legale Möglichkeit der Sexualität monopolisiert.

Orgasmus für Orgasmus naht sich die Umma dem Tag der Auferstehung, während der teuflisch inspirierte Ehebruch bereits im Diesseits blutig zu ahnden ist.

43. Der dritte Gesichtspunkt ist der, ein braves Kind zu hinterlassen, damit es für den Vater bete – 57. that he should be survived by a righteous child who invoke blessings upon him

44. Übrigens wird das Gebet eines Gläubigen für seine Eltern diesen immer nützen, mag der Betreffende ein Gerechter oder ein Sünder sein. Der Vater wird also belohnt für die Gebete und die guten Werke seines Kindes, denn er ist die Ursache von all dem, aber er wird nicht verantwortlich gemacht für dessen Übeltaten

Doch der Böse lauert allerorten und verführt die Menschen zu verbotenem Sex:

47. Dämpfung der Sinnlichkeit

Der berühmteste islamische Theologe schreibt von der kasr, der „Zügelung, Drosselung“ (curbing) der Begierde und führt andernorts in seinem Lebenswerk (Revival of Religious Sciences, Iḥyāʾ ʿulūm ad-Dīn) aus: Der Teufel sagt der Frau: Du bist die Hälfte meiner Armee, du bist mein Pfeil, mit dem ich schieße und das Ziel nie verfehle, du bist die Lagerstätte meiner Geheimnisse, du bist mein Botschafter in Zeiten des Erfordernisses.[5]

Der zweite Vorteil der Ehe besteht darin, dass sie eine Schutzwehr gegen den Teufel ist, die Begierlichkeit dämpft, die Gefahren des sinnlichen Triebes beseitigt, die unlauteren Blicke und die körperlichen Ausschweifungen hintanhält. 59. The second advantage: fortification against the devil, curbing lust, warding off the excesses of desire, averting the eye, and safeguarding relief.

Pädagogisch wertvoll nimmt der Geschlechtsakt die Wonnen des Paradieses vorweg, was zum Festzurren islamischen Wohlverhaltens, zu intensivierter Hisba (Schariadurchsetzung mit Gewaltlizenz) führen möge:

48. Die irdischen Vergnügungen sind daher auch insofern von Bedeutung, als sie das Verlangen nach dem dauernden Genuss im Paradiese wecken und so einen Ansporn für den Dienst Gottes bilden. 60. On virtue of the world`s pleasures is that people wish to see them [pleasures] continue in paradise; thus they are an inducement of worship of God.

Apologeten stellen den Islam als sinnlich und lustfreundlich dar, aber bei der Frage nach prekärer Erektion und korrektem Koitus geht es um Gedeih und Verderb von Ehepaar und Umma im Diesseits und im Jenseits. Die sexuelle Erregtheit lockt den Teufel ganz dicht heran.

Aufregend stehen männliches Seelenheil und Gliedsteife, geheimnisvoll ein großes Ganzes bildend, auf dem sprichwörtlichen Spiel:

51. Und Fayyāḍ b. Najīḥ sagt: „Cum erigitur membrum viri, duae partes rationis eius pereunt“ [Wird das Glied des Mannes steif, entschwinden beide Teile seines Verstandes] und ein anderer: „… so entschwindet ein Drittel seiner Religion dahin.“

Das Politikum der Erektion kennt der Islamkenner als

die stärkste Waffe des Teufels gegen die Adamssöhne.

Diese sexualpädagogische Weisheit des größen islamischen Gelehrten wird mittlerweile selbst von den USA aus vertrieben, wo der 1945 im Libanon geborene Sufi-Scheich Hisham Kabbani (Hišām Qabbānī) zum unmittelbar drohenden Verlust von Samen, Verstand und Religion meint: „Fayyad ibn Najih said: „When the male organ of a man stands erect, two thirds of his intellect go away.“ Some add: „and one third of his religion.“[6]

Scheich Kabbani, seit einem halben Jahrhundert Schüler des zypriotischen Scheichs Nazim (Muhammad Nazim Adil al-Qubrusi al-Haqqani), reiste 1991 in die Vereinigten Staaten ein, wo er mittlerweile dreizehn Sufi-Zentren gründen konnte, die, Mystik hin oder her, kein anderes Islamisches Recht lehren als die global aktiven Deobandi, Muslimbrüder oder Wahhabiten. Überall, wo Imam al-Ghazali undistanziert angeführt wird, garantiert man für eine hundertprozentige Scharia, seit 2011 auch an der Universität Osnabrück.

Zwar kritisiert Mister Kabbani, wenn ein amerikanischer Muslim seine dreizehnjährige Tochter von einem Tag auf den anderen zwingt, den Hidschab anzulegen, jedoch nur, um seinen US-Nachwuchsmystikern erklären, dass man die Mädchen am besten ab dem Alter von fünf oder sechs Jahren an das Tuch gewöhne. Ziel sei es, dass den Muslimas das Leben mit Schleier als ganz natürlich erscheine, und, wir dürfen ergänzen, das Dasein als Unverschleierte als unnatürlich.[7]

Trübe Gegenwarten der transatlantischen Weltwirtschaftskrise erhellen sich durch eine Serienproduktion femininer Schleierlust, der schariagehorsame Orient wird zur Protest- und Alternativkultur. Der lichte Orient kann migrieren und in der finstren Fremde auf Sonderrecht pochen, weshalb Hišām Qabbānī die amerikanischen Schariapflichtigen dazu aufruft, die unislamische Lebensweise des gesellschaftlich herrschenden Westens (western society) zu verweigern. Harte Prüfungen seien dabei für alle gottesfürchtigen Eltern zu bestehen, denn: “Kinder in einer westlichen Gesellschaft aufzuziehen heißt, sie im Feuer aufzuziehen. Du kannst Sie [nur] von Kindertagen an dazu anhalten, mit dem Vater oder der Mutter zur Moschee zu gehen.”[8]

Von der Islamisierung der USA wieder zum von Dämonen umflatterten Sexuellen. Unmittelbar vor Ausübung des Geschlechtsverkehrs hat der sich seiner Ehefrau nahende Mann seine Zuflucht zur Gottheit zu suchen und zu bitten: „O Allah, halte den Satan von uns fern. Und halte Satan von dem fern, was Du uns schenkst. Und ist den beiden ein Kind bestimmt, er wird es nicht schädigen.“[9]

Nun zur Pflege von Küche und Schlafzimmer. Haushalt ist nicht nur im mittelalterlichen Orient Frauensache, und im strengen Patriarchat ist weibliche Wanderlust ein Skandal. Weltweit ist der Mann-an-sich problemlos geschäftlich auswärtig unterwegs und äugt nach Jagdbeute oder nach einer Frau, ihrem Blick hingegen sind anständigerweise Zimmerwände gesetzt. 700 Jahre nach al-Ghazali, am Ende der Französischen Revolution (1789 bis 1799), dichtete der sinnvollerweise ohne Höllenfurcht lebende Friedrich Schiller etwas übertrieben maskulin: „Der Mann muss hinaus ins feindliche Leben“ sowie: „Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau“).[10]

Der totalitäre persische Jenseitszentriker lobt den Nutzen der Ehefrau als Köchin, Zimmermädchen und Lustobjekt:

62, 63. Der vierte Nutzen der Ehe besteht darin, dass sie den Mann von den häuslichen Sorgen befreit, so dass er sich nicht abzugeben braucht mit Beschäftigungen wie zu kochen, zu kehren, das Bett zu machen, die Gefäße zu reinigen.

Ob Proletarier oder Student, selbst für den fragwürdigen männlichen Single ohne sexuellen Heißhunger ist die menschgewordene Putz- und Spülmaschine sehr hilfreich:

Denn wenn jemand auch kein Bedürfnis nach geschlechtlichem Verkehr hat, so ist es für ihn doch schwer, zu Hause allein auszukommen. Wenn er mit den häuslichen Geschäften sich abgeben soll, so geht ihm dadurch der größte Teil seiner Zeit verloren und er kommt nicht zum Studieren oder Arbeiten.

Ohne seine Haus- und Ehefrau könnte sich der Muslim nicht auf Allah konzentrieren. Die fleißige Muslima ermöglicht männliche Glaubenstiefe:

Eine tüchtige Frau, die das Haus in Ordnung hält, ist also in diesem Sinne eine Hilfe für die Religion, während die verschiedenartigen Geschäfte den Geist ablenken und beunruhigen und das Leben zu Qual machen. Deshalb sagt der gottselige Abū Salaimān al-Dārānī: “Eine rechtschaffene Frau ist keineswegs etwas Weltliches, denn sie macht dich frei für das Überweltliche.” – « Une femme vertueuse n`est pas quelque chose de ce monde, car elle te libère au vue de l`Au-Delà. » [Quelle siehe zu Seite 64 im folgenden Zitat] Und zwar bewirkt sie das einmal, indem sie den Haushalt besorgt, und zweitens, indem sie die Sinnlichkeit befriedigt.

Und für die den Müll in den Hof tragende und die Teetassen spülende Ehefrau fallen inschallah auch ein paar Krümel von dieser männerbündisch verankerten Transzendenz ab.

Innerhalb der islamischen Clans deiner Stadt existiert eine Hackordnung, in der man sich, um weniger leidvoll zu leben, einen Platz in der Nähe der Mächtigen suche und sichere:

64. das Bestreben, durch die Familie der Frau und durch den aus verwandtschaftlichen Beziehungen sich ergebenden Machtzuwachs Vorteil zu erlangen. Denn diese Dinge braucht man, um die Übel abzuwehren und in Sicherheit zu leben.

Ohnehin darf der Ghazalikritiker, für den es auf dem muslimisch heiß umkämpften Heiratsmarkt keine einflussreichen Frauen mehr gibt, spüren, ohne Unterstützer zu leben. Wozu denn soll der Schariagegner in Sicherheit leben? Gesamtgesellschaftlich integriert Allahgott das Mobbing gegen den Hilflosen:

Darum heißt es: “Verachtet ist, wer keinen Helfer hat.

Der Imam hat den Islam richtig verstanden, al-Ghazali heiligt die Asozialität auch auf Französisch:

« Est humilié, qui n`a personne pour l`aider. »[11]

Allahgott vermittelt uns, wann der Mann die Frau nicht mehr heiraten darf:

88. Wenn der Mann die Frau bereits zum dritten Mal verstoßen hat. In diesem Fall wird sie [die Ehe] dann erst wieder erlaubt, wenn sie [die Frau] eine rechtmäßige Ehe mit einem anderen eingegangen und diese vollzogen hat.

Der Zwischendurch-Ehemann heißt Legalisierer, muhallil, which literally means, „One who makes lawful.“

In der Hadithsammlung al-Muwatta (al-Muwaṭṭaʾ The well-trodden path, Le chemin aplani, Der gut gebahnte bzw. wohl ausgeschrittene Pfad) stellt der Gründer der malikitischen Rechtsschule zur Interimsehe (nikāḥ taḥlīl) fest: She is not halal for you until she has tasted the sweetness of intercourse.

Erst die islamische Penetration mit einem frommen Fremden macht die Frau wieder frei zur gewünschten Ehe mit dem Erstverstoßer. In Bangladesch, wo sie leider auch heutzutage häufig ist, ist die Interimsehe als Hilla oder Hila bekannt. As per the advice of local Mullah, she was put into Hila marriage.[12]

Immerhin könnte der geschlechtlich verkehrende Interims-Ehemann die erste Ehe retten – wenn da nicht die Kraft des Fluches wäre. Das ganz besondere Manneswort nämlich macht sogar die frauenerniedrigende Möglichkeit der taḥlīl marriage zunichte, menschliche Stimme ist letztlich männliche Stimme:

Wenn der Mann die “Fluch”-Formel gegen die betreffende Frau gebraucht hat, so ist die Ehe mit ihr für immer verboten.

Die Ehescheidungsmethode der Verfluchung ist eigentlich eine lautstark vorgetragene und letztlich, um der Hölle zu entrinnen, erfolglos bleibende Selbstverfluchung. Weil sie beweisen soll, dass der Sprecher nicht lügt, hat die Verfluchung durchaus Züge eines Gottesurteils (iudicium divinum, vgl. in Europas Mittelalter: Ordal, genauer: Abwehrordal). An die Menschen ist in Sure 24 der entsprechende Befehl ergangen, der, immerhin, vielleicht der Ehefrau die Tötung oder ihr lebenslanges Eingemauertwerden vermeiden kann und welcher daher (die auch in Berlin oder Köln allgegenwärtigen Drohungen der vom Islam aufgesogenen älteren Ehrenmordpraxis steigern die Spannung) vor dem Schariarichter ein Allahgott und den Teufel beschwörendes Herumschreien auf Leben und Tod ertönen last, Übersetzungen jeweils Khoury und Pickthal:

„6. Im Falle derer, die ihren Gattinnen Untreue vorwerfen, aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines solchen Mannes darin, dass er viermal bei Gott bezeugt, er gehöre zu denen, die die Wahrheit sagen – As for those who accuse their wives but have no witnesses except themselves; let the testimony of one of them be four testimonies, (swearing) by Allah that he is of those who speak the truth,

7. Und zum fünften Mal (bezeugt), der Fluch Gottes komme über ihn, wenn er ein Lügner sein sollte – And yet a fifth, invoking the curse of Allah on him if he is of those who lie.

8. Von ihr wehrt es die Pein ab, dass sie viermal bei Gott bezeugt, er sei ein Lügner – And it shall avert the punishment from her if she bear witness before Allah four times that the thing he saith is indeed false,

9. Und zum fünften Mal (bezeugt), der Zorn Gottes komme über sie, wenn er zu denen gehören sollte, die die Wahrheit sagen – And a fifth (time) that the wrath of Allah be upon her if he speaketh truth.“

Soweit Allah. Weil die Frau im Islam unmündig ist, wird die Rolle des im Raum anwesenden jenseitsorientierten Richters ebenfalls von einem ein Mann übernommen.

Bei diesem Fluchritual der Ehescheidung wird der Fluch (engl. curse) des Heilsverlustes, islamisch korrekt, nie auf einen anderen Muslim, sondern nur auf sich selbst herabgerufen. Der Prophet sagte: Einen Gläubigen zu verfluchen ist so, wie ihn zu ermorden – Cursing a believer is like murdering him.[13]

Heiratsvorbereitung. Welche soll`s denn sein? Zum Auswahlvorgang.

89. Außerdem muss man bei der Frau noch auf verschiedene, ein glückliches Zusammenleben verbürgende Eigenschaften sehen. … Es sind ihrer acht: 1. Religiosität, 2. guter Charakter, 3. Schönheit, 4. mäßiges Brautgeld, 5. Fruchtbarkeit, 6. Jungfräulichkeit, 7. gute Herkunft, 8. keine zu nahe Verwandtschaft.

Die Unversehrtheit des Jungfernhäutchens, die schariagemäß ordentliche weibliche Sexualität und der beide (Hymen und Scharia-Sex) versinnbildlichende Schleier (Hidschab) sind im Islam ein Politikum allerersten Ranges. Der Mann kann der Frau keine Schande bereiten, die Frau dem Mann sehr wohl, und Schande und öffentlicher schlechter Ruf führen in extrem patriarchalen Ehrkulturen zur Tötung der Frau, zum Ehrenmord. Abu Hamid al-Ghazali ist einer der Wegbereiter auch der heutigen, islamisch mitverursachten Ehrgewalt:

89. Religiosität. Was das erste betrifft, so soll sie brav und religiös sein … Denn wenn sie wenig gewissenhaft (ḍaʿīfat al-dīn) ist in der Bewahrung ihrer selbst und ihres Körpers, so wird sie ihrem Mann Schande machen und ihn vor den Leuten in schlechten Ruf bringen, sein Herz wird durch Eifersucht beunruhigt und das Leben ihm verbittert werden.

Jungfräulichkeit. Weltweit ist verlorene Jungmännlichkeit weder tadelnswert noch überhaupt zum Begriff geworden, und so regt der Verlust an männlicher sexueller Unerfahrenheit auch die Umma nicht auf. Gerade in Bezug auf herrenlos angetroffene Mädchen oder Frauen lässt die Scharia dem Mann jede heterosexuelle Freiheit. Ganz anders verhält es sich mit der stammesseits Tag und Nacht zu hütenden Jungfräulichkeit. Weltweit werden jedes Jahr 5.000 Mädchen und Frauen Opfer eines “Ehrenmords”. Der Stamm, der die Geschlechtsorgane seiner Frauen nicht bewacht, hat keine “Ehre”.

101. Jungfräulichkeit. Sechstens soll sie Jungfrau sein, entsprechend den Worten des Hochgebenedeiten zu Jābir, der eine Deflorierte genommen hatte: “Warum keine Jungfrau, damit du mit ihr kosest und sie mit dir?”

Muslimische Braut, verwendbar ab Hochzeitsnacht, sozusagen vom Erstbenutzer.

Geschlechtsverkehr mit unzerstörtem Hymen bringt den Muslim und wohl auch die Muslima der Seelenrettung näher. Sich ins Paradies hinaufdeflorieren.

Die vieldiskutierte ägyptische “Hymen-Fatwa” (2007),[14] nach der die chirurgische Wiederherstellung des Jungfernhäutchens islamisch erlaubt ist, dürfte den Kult um das heilige solange heile Hymen allerdings eher noch verschärfen und beispielsweise dafür sorgen, dass die Töchter auch in Zukunft das Haus nicht verlassen dürfen. Wer die Operation nicht bezahlen oder sie nicht schnell genug durchführen kann, wird dann eben vielleicht ehrenhalber ermordet.

Exkurs: Islam und Ehrenmord

Verbissen und zu Unrecht behaupten Islamverteidiger aller Welt, dass man zwischen Scharia und Ehrenmordpraxis keinen ursächlichen Zusammenhang herstellen könne. Wer aber auch nur ein wenig im Koran oder bei al-Ghazali gelesen hat, ahnt oder weiß, dass eine hoch panisch den ausbleibenden hochzeitsnächtlichen Hymenriss an das jenseitige Höllenfeuer und an die diesseitige Ächtung oder schwere Bestrafung koppelnde Religion sehr wohl die Ehrenmorde des ersten vorchristlichen Jahrtausends konservieren musste.

Ein Gesellschaftsverständnis und Menschenbild, das in den sehr islamischen und unter orthodoxen Muslimen hoch angesehenen Staaten Iran, Jemen, Pakistan, Saudi-Arabien und Sudan für zinā (Unzucht; Ehebruch) die von Verbannung über Auspeitschung bis zur Hinrichtung reichenden Strafen des ḥadd (“Grenzvergehen” bei Verletzung der Rechte Allahs, ḥuqūq Allāh) anwenden lässt und das beide Konzepte, zinā und ḥadd, nur deshalb predigt und praktiziert, um für möglichst viele gottesfürchtige Muslime aller Welt die Hölle zu vermeiden und das Paradies zu ermöglichen, ist auf den Ehrenmord ungefähr so sehr angewiesen wie die Haselnuss auf ihren Kern, das Flussbett auf sein Wasser oder Europas frühneuzeitliches Hexenfieber auf das gelegentliche, theologisch begleitete Verbrennen oder Ertränken (Wasserprobe) einer “echten, überführten” Hexe.

Wo einerseits Schleier, Koran und al-Ghazali die Frau sexualisieren und als Verführerin und Zersetzerin der öffentlichen Moral sowie als juristisch minderwertig (der talaq braucht keine Begründung und kann die Kopftuchträgerin jederzeit treffen) definieren und zum anderen mit Geißelungen oder Steinigungen ein auf Seelenrettung zielendes Strafrecht nicht zuletzt das islamische Sexuelle dramatisiert (selbst eine die zinā betreffende Verleumdung, qaḏf, zeitigt 40 oder 80 Peitschenhiebe), sollten wir auch für die meisten deutschen Ehrenmorde nicht Tradition oder “Islamismus”, sondern den realen Islam haftbar machen.

So lange die Schariatheorie nicht verworfen und die Fiqhpraxis nicht abgelegt ist, wird es die Ehrenmorde aller Welt vor allem innerhalb der Umma geben. Man kann auch sagen: so lange Koran und Hadith wortwörtlich gelehrt und gelesen werden, etwa in der deutschen Koranschule oder im Islamischem Religionsunterricht, wird es auch in Europa unter den so genannten Muslimen so genannte Ehrenmorde geben.

Die Gottheit des Koran will Kopftuch und Steinigung, ohne Kopftuch und Steinigung kein Höllenfeuer und ohne Hölle kein Paradies. Eine Grundschullehrerin aus Aachen-Richterich spürt genau, warum sie den Hidschab trägt, und bekundet: “Ehebruch ist ein Verbrechen, wie Mord. (…) Wenn einmal in hundert Jahren eine Ehebrecherin gesteinigt wird, vielleicht werden dann ganz viele Ehen gerettet?” Der Ehrenmörder wird islamrechtlich für Mord (zu den Hadd-Vergehen zählend) verurteilt und bestraft, was allerdings nur zeigt, dass die islamischen Zina-Prozesse die Verstaatlichung des Ehrenmordes darstellen, der im Kalifat als eine Mischung aus Stammeskultur und Lynchjustiz anzusehen ist. Die Umma selbst ist ein ins Kosmische aufgeblähter, archaisch gebliebener Super-Stamm, insofern sind die zum Vollzug von Todesstrafe oder Dschihad aufrufenden Herren Imam, Emir oder Kalif verspätete und kulturell steinzeitlich gebliebene Ehrenmörder.

Scheich ‚Atiyyah Saqr, langjähriger Vorsitzender des Fatwa-Rates der Kairoer al-Azhar, predigte nicht gegen Hidschab, Talaq, Polygamie, Ehebrecherinnensteinigung oder Apostatenmord, sondern will die Ehrverbrechen islamisch unterwerfen, islamisieren: The so-called “honor killing” is based on ignorance and disregard of morals and laws, which cannot be abolished except by disciplinary punishments.

Vom Stamm zum Kalifat, vom stammeskulturellen Ehrenmord zum staatskulturellen Kopfabhacken: männliche Allmacht und weibliche Ohnmacht gehören zum islamischen Menschenbild, Staatsverbrechen ersetzen die frauenfeindlichen Stammesgesetze. Das Familienoberhaupt beansprucht, durchaus islamisch, immer einen Teil des Gewaltmonopols.

Wie die realislamischen dynastischen Erbfolgekriege belegen, löst der Islam die Stämme gar nicht auf, sondern ist zum Tochtertausch (Imamehe) geradezu auf sie angewiesen. Ohne Stamm kein Heiratsvormund (Wali) und kein prügelnder Ehemann (Koran 4:34).

Die männlichkeitsverherrlichende Ehrkultur von Koran und Sunna wird die vorislamische Ehrenmordpraxis nie auslöschen können.

Soweit zum Thema Islam und Ehrenmord, zurück zum Jungfräulichkeitsverherrlicher al-Ghazali und seinen zwei deutschen Freundinnen.

Das Prinzip Jungfrau ehrten die postmodernen Professorinnen Ursula Boos-Nünning und Yasemin Karakaşoğlu-Aydın: “Die Mädchen interessierte (…), wie es verletzt werden kann, … wie sich ein zerrissenes Häutchen wieder “reparieren” lässt … Virginität als wichtiges Element von Weiblichkeit und als Zeichen eines ehrenhaften Lebenswandels beschäftigt die Mädchen in ihrem Alltag”, um auf der folgenden Seite zum religionspolizeilich akzeptablen Schluss zu kommen: “Die Zugehörigkeit zur muslimischen … Religion verbindet sich mit einer Sexualmoral, die vorehelichen Geschlechtsverkehr ablehnt.”[15]

Eindeutiger als deutsche Migrationsforscherinnen das Frauenbild nach Koran und Sunna verharmlosen zu lassen, ist es, den Imam al-Ghazali im Original zu lesen. Die im Status der Demut und Unmündigkeit zu haltende Frau soll sich über die Welt in jeder Hinsicht keinen Überblick verschaffen können, auch über die Welt der Sexualität nicht. Der Theologe begründet die Verheiratetung der sexuell unerfahrenen Frau:

101. Erstens, dass die Frau den Mann lieb gewinnt, mit ihm vertraut wird und so den ersten Eindruck von dem, was Liebe heißt, empfängt. … Die Natur fühlt sich eben am wohlsten bei dem, was sie von Anfang an gewöhnt ist.

Zweitens wird dieser Umstand der Frau in höherem Maße die Liebe des Mannes sichern, denn die Natur hat einen gewissen Widerwillen gegen eine solche [Frau], die schon ein anderer [Mann] berührt hat, und sie empfindet den Gedanken daran als unangenehm.

Der Mann kann “von Natur aus” mit jeder Frau sexuell verkehren, ohne dass die Ehefrau an diesem von Allah eingeräumten Recht Anstoß nehmen darf. Ghazalis fromme Muslima verrät anscheinend einen schrecklichen Mangel an Religion, falls sie “den Gedanken daran als unangenehm” (al-Ghazali) empfindet, dass ihr Mann zur Stunde seine Liegestatt mit einer der Nebenfrauen teilt.

Wer am Wohnort der Gunst der Einflussreichen entbehrt, steht dem Glauben vermutlich fern. Der heilige kulturelle Rassismus des männerzentrierten Islam, das Spalten der Menschheit in die Klassen (der Nichtmuslime, der Frauen) verschiedener Grade an sittlicher (Minder-)Wertigkeit, macht vor der Umma nicht halt und lässt jeden Muslim der lokalen islamischen High Society schmeicheln und den Unterschichtangehörigen verachten. Trügerische schöne Blumen wachsen im stinkenden Unrat:

102. Siebentens sollte sie eine nasība sein, d. h. aus seiner frommen und braven Familie stammen, denn eine solche wird auch ihre Töchter und Söhne richtig erziehen (…) Deshalb sagte der Hochgebenedeite: “Nehmt euch in acht vor einem Mistgewächs.” Als man ihn fragte, was er mit diesem Ausdruck meine, antwortete er: “Eine schöne Frau aus einem schlechten Stamm.”

Soviel zum Tochtertausch, nun zum Familienoberhaupt. Die pflichtvergessene Ehefrau spüre Wut und Zorn:

113. Vielmehr muss er, wenn er etwas bemerkt, das gegen das Gesetz und die guten Sitten verstößt, erbosen und ergrimmen!

Ḥasan [al-Baṣrī] sagt: “Wer seiner Frau in dem, was sie begehrt, zu Willen ist, den stürzt Gott in die Hölle.” 97. Al-Ḥasan said, “Verily whoever obeys the whims of his wife will be cast by God into the fire.”

Nun wird der Muslim wird dazu aufgerufen, im Sinne männlicher Vormacht seiner Ehefrau mit höflich tuenden Gesprächen Fallen zu stellen. Die Frau darf der Ehemann demütigen und quälen, indem er ihre Hoffnungen gezielt durchkreuzt:

Der gottselige ʿOmar sagt: “Tut das Gegenteil von dem, was die Frauen wünschen, darin liegt Segen.” – “Consult them, then disagree with them.”

Geht mehr misogyner Sadismus? Nur wer die Frau behandelt, wie al-Ghazali es empfiehlt, so müssten es Sunniten eigentlich sagen, ist Muslim und vermeidet die jenseitige Feuergrube.

Die Frau steht im Islam zwischen Pflanze und Hund:

113. Gott hat nämlich die Frau in die Hand des Mannes gegeben. …

Männliche Allmacht, weibliche Ohnmacht, und beide Sphären durch Mauer oder Schleier voneinander geschieden, damit im Jenseits Fromme und Sünder erfolgreich voneinander getrennt werden können.

Frauen sind naturgemäß (fiṭra, angeborenes Ausgerichtetsein auf Allah hin) desorientiert und wollen aus Männermund wissen, wo es lang geht:

114. Denn dem Mann kommt es zu, Führer zu sein und nicht geführt zu werden.

Die Natur der Frau ist wie deine eigene böse Natur: Lässt du ihr ein wenig die Zügel los, so geht sie mit dir eine weite Strecke durch, und lockerst du ihren Zaum um eine Spanne, so zieht sie dich fort eine Elle;

96. It is am man`s right to be followed, not a to be al follower. God has appointed men as trustees over women, and has called the husband “master”

hältst du sie aber fest am Zügel und ziehst ihn kräftig an, wie sich`s gehört, so hast du sie in deiner Gewalt. – but if you restrain her and treat her firmly where firmness is called for, you will be her master.

Nach drei Jahren des Bestehens ging die Deutsche Islam-Konferenz (DIK) im Sommer 2009 zwar weder zum Schariagesetz auf Distanz noch erklärte sie Abu Hamid al-Ghazali zu jemandem, der den Islam völlig falsch verstanden hätte, doch bekundete die DIK immerhin, etwas von Frauenrechten gehört zu haben (die Gleichberechtigung von Mann und Frau als zentrales Element der Werteordnung des Grundgesetzes).[16]

Der Perser habe das Wort zur gottgeschaffenen und heilssichernden irdischen Lebensordnung maskuliner Dominanz, Englisch wie gehabt nach Madelein Farah:[17]

115. So soll man im Zuwiderhandeln und Willfahren die goldene Mitte einhalten und in allem das Rechte tun, um dem von den Weibern drohenden Unheil zu entgehen – so as to be safe from their [women’s] evil. Denn “ihre List ist groß (Sūra 12, 28 – because their scheming is great) und ihre üblen Seiten sind allbekannt [their evil is widespread]. Die Mehrzahl der Frauen ist von schlechtem Charakter und schwachem Verstand [their predominant characteristics are bad manners and weak minds], und man wird mit ihnen nur zurechtkommen durch Milde, gepaart mit straffer Zucht.

Seit 1994 kennt der größte evangelische deutsche Pfadfinderverband die Folgen der Islamisierung einer Gesellschaft für alle Mädchen und Frauen: Die Töchter verlassen das Haus nie mehr,[18] daughters stay at home! Imam al-Ghazali:

120. Das Mittel gegen die Eifersucht besteht darin, das kein Mann eine Frau besucht und dass sie selbst nicht ins Freie geht.

Die Genossen des hochgebenedeiten Gottgesandten pflegten die Fensteröffnungen an den Wänden zu verstopfen, damit die Frauen nicht die Männer beobachten können. Als Muʿādh b. Jabal einmal seine Frau zum Fenster herausblicken sah, schlug er sie – 100. The companions of the Prophet used to close peepholes and perforations in the wall to prevent women from looking at men. Muʿādh [b. Jabal] saw his wife looking through a peephole, and he struck her

Der gottselige ʿOmar sagt: “Zieht den Frauen ihre Kleider aus, dann bleiben sie zwischen ihren vier Wänden.” Er wollte damit sagen, dass sie keine Lust haben, in einem schäbigen Aufzug auszugehen. – ʿUmar said: “Strip the women off their [beautiful] clothes and they will stay in their rooms.”

Der Leser möge einmal darauf achten, ob nach Europa eingewanderte (so genannte) Muslime etwa aus Somalia halbdurchsichtige blaue Plastikfolie oder weißliches Pergamentpapier in die Fenster der von Frauen bewohnten Zimmer kleben, um den Frauen, ganz nach Maßgabe des persischen Imams, das Hinausschauen zu verunmöglichen, oder ob in Deutschlands Parks, Fußgängerzonen und Straßen ausschließlich türkeistämmige Jungen schlendern, deren Schwestern, ghazaligemäß, öffentlich unsichtbar bleiben.

Dem Beispiel der rechtschaffenen Altvorderen (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) ist zu folgen:

121. gegenwärtig ist es einer ehrbaren Frau erlaubt, mit Einwilligung ihres Mannes auszugehen, sicherer aber ist es, wenn sie zuhause bleibt. Auch soll sie nicht ohne wichtigen Grund ausgehen – 101. Nowadays, it is permissible for a chaste woman to go out with the permission of her husband; however, remaining [at home] is safer.

Jeder Schäfer weiß, dass die zur Knechtschaft herabgesetzten Hütehunde den regelmäßigen Anpfiff verdienen. ‚Umar kannte die Frauen:

121. Ein anderer Ausspruch von ihm lautet: “Gewöhnt die Frauen an das ‘Nein’!” – – He also said: “Accustom your women to ‘No!’ ”

Auch ‚Aischa wusste um die angeborene Lasterhaftigkeit ihrer Geschlechtsgenossinnen und beklagte sich über den diesbezüglichen prohetischen Großmut, der, zumal nach Mohammeds Ableben, Moral und Fortbestand der Umma aufs Spiel setze:

“Wüsste der hochgebenedeite Prophet, was die Frauen anstellen, so würde er ihnen das Ausgehen verbieten. –If the Prophet only knew of the misdeeds that women would bring after his time, he would have prevented them from going out.”

Nun aber zum islamischen Frauenprügeln, al-Ghazali stellt den Willen Allahs fest:

129. Liegt aber die Widersetzlichkeit auf seiten der Frau, dann gilt: “Die Männer sind gesetzt über die Frauen” (Sūra 4, 34). Der Mann soll in diesem Fall die Frau strafen und mit Gewalt zum Gehorsam zurückbringen. Und wenn sie das Gebetsoffizium unterlässt, so soll er sie mit Gewalt zum Gebet zwingen. 105. However, if the discird ist the woman`s fault, it is the husband`s right to chastise and induce her forcibly to obey, since men are guardians over women. Likewise, she should be remiss in performing her prayers, it is his right to force her to perform them.

Der Dreischritt, erst das Mahnen, dann das im Ehebett Meiden und erst zuletzt das heilssichernde Schlagen, ist einzuhalten, sagt der Imam. Dann aber soll die Widerspenstige den in Deutschland grundgesetzwidrigen, aber ihr islamisch zustehenden Schmerz spüren, weiß der Theologe:

Fruchtet auch das nicht, so soll er sie schlagen, ohne sie zu schädigen (ghair muharriḥ), d. h. ihr zwar weh tun, aber nicht so, dass ihr ein Knochen gebrochen wird oder sie blutet; auch darf er ihr nicht ins Gesicht schlagen, das ist verboten. 105. Should all of this fail, then he should beat her but not excessively, that is, to the point that he would inflict only pain but without breaking a bone or causing her to bleed. He should not strike her face that is forbidden.

Die am Salafismus bzw. Islam interessierte deutsche Öffentlichkeit kennt diese Forderungen nahezu gleichen Wortlauts aus einem zeitweise auch bei Pierre Vogel vertriebenen Buch (Frauen im Schutz des Islam). In Deutschland ist die Schrift von Scheich ‚Abd ar-Rahman asch-Schiha seit mehr als zwei Jahren erfreulicherweise als jugendgefährdend eingestuft worden.[19]

Das Blog Sägefisch (Pädagogische Islamkritik) fordert die Aufnahme der – dem indizierten Buch Frauen im Schutz des Islam schließlich zu Grunde liegenden – gewaltverherrlichenden Schrift des Al-Ghazali: Das Buch der Ehe (Kitāb ādābi n-nikāh) in die Liste der jugendgefährdenden Medien und beruft sich auf die Bewertung der Bundesprüfstelle (Entscheidung Nr. 5610 vom 15.1.2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 16 vom 30.1.2009) zu Scheich al-Schiha (ash-Shiha). Das Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien begründete sehr nachvollziehbar:

“Es steht zu vermuten, dass die Übersetzung mit dem Ziel erfolgte, gerade auf junge Menschen, die zwischen zwei Kulturen stehen, einzuwirken und ihnen Handreichungen bzw. Legitimationen für nicht akzeptables Gewalt- und Diskriminierungsgebaren anzubieten. Damit würden sämtliche gesellschaftlichen Migrationsbemühungen in ganz erheblichem Maße konterkariert.”

Auch wenn der elitäre islamische Spohr-Verlag von Kandern (Schwarzwald) aus, anders als die eher im Hauptschülerbereich erfolgreichen Missionsvereine Die wahre Religion (DWR) oder Einladung zum Paradies (EZP, neuerdings Medina) vielleicht nicht die Radikalisierung der Vorstädte und Schulhöfe betreiben will, muss dem von Hans Bauer (1917) ins Deutsche übersetzten Band 12 der (vierzigbändigen) Wiederbelebung der Religionswissenschaften (Revival of Religious Sciences) ein Warnhinweis vorangestellt werden, damit Minderjährige den Text nicht ohne freiheitlich-demokratische pädagogische Betreuung lesen. Denn ob Scheich asch-Schiha oder Imam al-Ghazali, das mittelalterliche religiöse Frauenprügeln heute zu publizieren muss, wir zitieren die Entscheidungsbegründung aus dem Jahr 2009: “zu Gewalttätigkeit anreizen, verrohend wirken” und ist “als Frauen diskriminierend einzustufen.”

Der hochmittelalterliche Theologe fast die Pflichten der Frau gegenüber dem Mann knapp zusammen:

161. Alles, was hierüber zu sagen ist, ist in dem Satz enthalten, dass die Heirat ein Art Sklaverei ist und dass die Frau die Sklavin des Mannes ist. Deshalb hat sie ihm unbedingt und unter allen Umständen zu gehorchen, in dem was er von ihr und in bezug auf sie selbst verlangt, vorausgesetzt, dass es nichts Sündhaftes ist.

Die Sklavenhaltung namens islamische Ehe noch einmal auf Englisch:

120. The authoritative statement in this context is that marriage constitutes a form of enslavement;

Weil, wie wir gehört haben, “die Frau die Sklavin des Mannes ist”, wäre es Krieg gegen die Allah und den Propheten, zu sagen “thus he is her slave”:

thus she is his slave, and she should obey the husband absolutely in everything he demands of her provided such demands do not constitute an act of disobedience.

Lebewesen bewegen sich. Auch eine Frau könnte sich frei bewegen. Da sei Allah vor:

163. Der Hochgebenedeite sagte ferner: “Die Frau steht dann Gott am nächsten, wenn sie im Innern ihres Hauses weilt”, 121 “A woman is nearest to the face of God when she is in the inner sanctum of her house.”

Ungezügeltes Umherstreifen ist männliches Privileg, die glaubensgehorsame (muslimische) Frau kennzeichnet eine mit einem Gefängnisaufenthalt vergleichbare Ortsansässigkeit.

Lebenslangen weiblichen Verzicht auf freies Entscheiden und Umherbewegen signalisiert der Schleier,[20] der von Christian Schüle (2010) oder Seren Basogul (2011) als ein “Stück Stoff” verharmlost wird.[21]

Jacques Auvergne

[1] Wali mudschbir (walī muǧbir, Nötigender Heiratsvormund, von wali, Vormund und adschbara, zwingen). Malaysia: Islamic Family Law: “wali Mujbir” means the father or paternal grandfather and above

http://www.agc.gov.my/Akta/Vol.%207/Act%20303.pdf

[2] Jabatan Kemajuan Islam Malaysia (JAKIM): A Wali Mujbir is regarded as the perfect wali because he has full power to endorse a marriage on behalf of everyone under his care. Although a father may marry off her virgin daughter without her consent, it is sunat (favourable) for the father to request for her consent

http://www.islam.gov.my/

[3] Aischa berichtete: In einem unbeobachteten Moment kam eine Ziege ins Haus fraß den unterm Bett bewahrten Zettel mit dem Steinigungsvers: the Qur’anic verses of stoning were written on a piece of paper and were lost when a goat ate it

[Narrated ‚Aisha] „The verse of the stoning and of suckling an adult ten times were revealed, and they were (written) on a paper and kept under my bed. When the messenger of Allah expired and we were preoccupied with his death, a goat entered and ate away the paper.“

Musnad Ahmad bin Hanbal. vol. 6. p. 269; Sunan Ibn Majah, p. 626; Ibn Qutbah, Tawil Mukhtalafi ‚l-Hadith (Cairo: Maktaba al-Kulliyat al-Azhariyya. 1966) p. 310; As-Suyuti, ad-Durru ‚l-Manthur, vol. 2. p. 13

http://wikiislam.net/wiki/Qur%27an,_Hadith_and_Scholars:Stoning

death of the offender accused of adultery did exist but was eaten up by a goat

aus: RAJM: STONING TO DEATH

http://www.quranic.org/quran_article/26/rajm_stoning_to_death.htm

[4] Steinigung, frz. la lapidation, dann steinigt sie, alors lapide-la, sie wird (ist) gesteinigt (fem.), elle est lapidée, jemanden steinigen, lapider quelqu’un [lateinisch lapis, der Stein].

Le Messager d’Allah (bénédiction et paix sur lui) dit : „Prenez (ce que je vous dis) ! Prenez (ce que je vous dis) ! Allah a décrété un nouvel ordre à leur égard: la vierge par la vierge: 100 coups de fouet et un an d’exil, et la mariée par la mariée : 100 coups de fouet et lapidation“ (rapporté par Muslim, At-tirmidhi, Ibn Majah et Abi Daoud).

Le prophète a dit : „Par Celui qui détient mon âme, je vais juger entre vous selon le Livre d’Allah : tes 100 ovins et ton domestique sont rejetés et ton fils aura 100 coups de fouet et un an d’exil. Ô Aniss ! Vas interroger la femme de cette personne, si elle avoue, alors lapide-la“ La femme a avoué et est lapidée (rapporté par les imams Bukhari et Muslim : Allo’lo‘ wal Marjane, 423-424). …

Omar Ben al-Khattab (qu’Allah lui offre Son Agrément) était un jour sur le prêchoir et a prononcé un long discours : „Allah a envoyé Muhammad (bénédiction et paix sur lui) par la vérité et a fait descendre sur lui le Livre et parmi ce qu’Allah a fait descendre, le Verset sur la lapidation. Nous l’avons récité et nous l’avons bien compris et assimilé. Le Messager d’Allah a lapidé et nous avons lapidé après lui. Je crains que si le temps passe, certains diraient : „Par Allah, nous ne trouvons pas le Verset sur la lapidation dans le Livre d’Allah.“ Ils vont ainsi s’égarer pour avoir délaissé une obligation révélée par Allah. La lapidation est, dans le Livre d’Allah, la sanction légale infligée à la personne mariée qui fornique, qu’elle soit un homme ou une femme, à condition d’avoir une preuve évidente, une grossesse ou un aveu“ (rapporté par les imams Bukhari et Muslim). …

Un homme a dit à Ibn Abbass: est-ce cette femme est celle mentionnée par le prophète quand il a dit : „Si je dois lapider quelqu’un sans preuve, je lapiderai celle-ci ?“ Ibn Abbass répondit : „Non, c’était une femme qui montrait la perversion au temps d’Islam“ (rapporté par les imams Bukhari et Muslim). Donc, la femme qui apparaît perverse par sa tenue, son comportement ou son état ne doit pas être lapidée qu’en présence des preuves évidentes: soit le témoignage de quatre hommes qui ont vu l’acte soit l’aveu et le témoignage contre soi-même quatre fois. Il n’est pas permis de lapider en se basant sur des doutes ou des indications indirectes.

aus: La lapidation dans la Charia (Die Steinigung in Scharia und Fiqh)

http://www.angelfire.com/journal/sunnah/Islam/lapidation.html

[5] asr al Shahwatayn (Curbing the Two Appetites)

from

al-Ghazali: Ihya ‚Ulum al-Din (Revivification of the Sciences of Religion), Sayings Concerning the Lust of the Genital

Someone said: „the devil tells woman: you are half my army; you are my arrow with which I strike and do not miss; you are the repositow of my secrets; you are my messenger in time of need.“ Half his army is lust and the other half is anger. The greatest lust of all is lusting after women.

http://www.ghazali.org/works/abstin.htm

[6] Erektile Theologie: `Ikrima and Mujahid are reported to have said, concerning the meaning of the verse, „Allah would make the burden light for you, for man was created weak“ (an-Nisa‘ 4:28), that it means men cannot do without women. „Fayyad ibn Najih said: „When the male organ of a man stands erect, two thirds of his intellect go away.“ Some add: „and one third of his religion.“ „Ibn `Abbas explains the meaning of the verse: „From the evil of the darkness when it is intense“ (al-Falaq 113:3) as referring to the erection of the male organ. „The reason for this is that sexual desire is an overwhelming bane which, when it arises, cannot be countered with mind nor religion, although it is good insofar as it serves both for the life of this world and the next.

Sex mit den bis zu vier Ehefrauen oder den beliebig vielen zusätzlichen Konkubinen (those whom his right hand possesses, also mit den Sklavinnen) ist nach Allahs Gesetz gestattet. Selbstbefriedigung aber wird von der Scharia ausdrücklich missbilligt, obwohl Ehebruch noch viel schlimmer ist, weiß:

What does the Shari`a say about masturbation (istimna‘)?

The young man said: „I am an unmarried young man, and sometimes I fear hardship upon myself, so I masturbate [astamni] with my hand.“ Ibn `Abbas turned his face from him and said: „Fie, alas! It would be better to marry even a slave-girl, and yet it is better than adultery [zina].“ „This is a warning that the unmarried man who is controlled by his lust faces three evils: the least of them is to marry a slave-girl who might bring a child into slavery, worse is masturbation, but most indecent yet is adultery.

http://sunnah.org/msaec/articles/masturba.htm

bei: As-Sunnah Foundation of America (ASFA) das ist Scheich Kabbani (Shaykh Muhammad Hisham Kabbani)

Degree in Islamic Divine Law, Damascus, Syria. License to teach, guide and counsel students in Islamic spirituality from the renowned Shaykh Muhammad Nazim Adil, authority of the Hanafi school of Islamic law in the Middle East and world leader of the Naqshbandi Haqqani Sufi Order.

http://www.sunnah.org/about/shaykh_muhammad_hisham_kabbani.htm

[7] Mawlana Shaykh Muhammad Hisham Kabbani teaches if you want your daughter to wear hijab, start her wearing it at 5 or 6 years old so it becomes natural to her.

http://eshaykh.com/family/forcing-to-wear-hijab/

Ja, warum bist du denn überhaupt in ein westliches Land ausgewandert, und sagst mir nun voller Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit, dass deine Kinder den rechten [islamischen] Pfad verloren haben? As Mawlana Shaykh Muhammad Hisham Kabbani said, “why do you move to western countries and then you are coming to me at the end and despairing that your children have lost their way?”

http://eshaykh.com/family/forcing-to-wear-hijab/

[8] To raise children in western society, you are raising them in fire. You can train them from childhood to go with the father or the mother to the masjid.

http://eshaykh.com/family/raising-children-in-west/

I would like to ask for forgiveness, I have lied to Shaykh Hisham, ich habe den Scheich belogen. – Der Meister verzeiht dir und betet für dich. Aber sage dreihundert Mal die Bitte nach Vergebung, Mawlana Shaykh Hisham is praying for you and forgives you. Say Istighfar 300 times daily.

http://eshaykh.com/sufism/lied-to-shaykh/

Istighfar is the act of seeking forgiveness from God [Allah]

http://en.wikipedia.org/wiki/Istighfar

[9] Wenn du dich deiner Frau näherst (zum Geschlechtsverkehr), dann sprich:

“Bismillah. Allahumma djannibna-aSchaytan, wa djannib-isch-Schaytan maa razaqtanaa.”

“Im Namen Allahs. O Allah, halte den Satan von uns fern, und halte Satan von dem fern, was Du uns schenkst.”

Der Prophet (salla-llahu ´alaihi wasalam) sagte:

“Wenn einer von euch zu seiner Frau kommt, und spricht: “Im Namen Allahs. O Allah, halte den Satan von uns fern, und halte Satan von dem fern, was Du uns schenkst, und den beiden ist ein Kind bestimmt, wird er es nicht schädigen.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.141)

Wenn du ins Bad (Toilette) gehst, trete mit dem linken Fuß ein und sprich:

“Bismillahi, Allahuma inni a’udhu bika min al-khubthi wal-khabaa`ith.” “O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor allen Übeln.”

Und wenn du die Toilette verlässt, trete mit dem rechten Fuß aus und sprich: “Ghufraanak.” “Gewähre Deine Vergebung.”

Der Prophet (salla-llahu ´alaihi wasalam) sagte:

“Wenn er die Toilette betrat: „O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor allen Übeln. “ Und wenn er die Toilette verließ: „Gewähre Deine Vergebung.”(Sahih Ibn Habban Hadith Nr. 1444)

http://1ststepsinislam.com/de/supplications-islamic-etiquettes.aspx

6. He must control his passions and act in a moderate manner especially in the context of sexual intercourse. Remember that Allah has placed between you and her „friendship and mercy“ (mawadda wa rahma), not the gratification of your every lust; and that the Prophet (s) advised young men to marry „because it casts down the gaze and walls up the genitals,“ not in order to stimulate sexual passions. The husband should habitually seek refuge in Allah before approaching his wife and say: „O Allah, ward off the satan from us and ward him off from what you have bestowed upon us in the way of children“ (allahumma jannibna al-shaytana wa jannibhu ma razaqtana).

aus: Some Responsibilities of the Husband and Rights of the Wife in Islam, Dr. G. F. Haddad, Damascus

http://sunnah.org/msaec/articles/responsibilities_husband.htm

auch beim Islamic Centre (Leicester), The husband … before approaching his wife … „O Allah, ward off the satan from us“

http://www.islamiccentre.org/index.php?option=com_content&view=article&id=1121:womans-role-is-in-a-marriage-&catid=40:marriage-faqs&Itemid=88

Der am Islamic Centre (Leicester) verehrte Moulana Hafiz Ather Hussain Al Azhari berät das All Things Halal Office 4, Ground Floor, Cobden House, Cobden Street, Leicester, LE1 2LB, United Kingdom

http://www.athalal.com/advisory-board.php

All Things Halal Latest International News, Latest International News

http://www.athalal.com/news-offers.php

THE World Halal Forum (WHF), Netherlands to host World Halal Forum in October

THE World Halal Forum (WHF) is heading for the Netherlands in October this year, the first time it will be held outside Malaysia. … Held in Kuala Lumpur last May, the event attracted over 908 participants from 47 countries, with the attendance of 52 local and international media.

According to the statement, the halal sector maintains a 16 per cent share of the global food market, earning an annual US$634 billion in serving the 1.6 billion worldwide Muslim population. Europe accounts for US$66.6 billion of the halal food market.

http://www.athalal.com/news-offers.php?id=12#article

[10] Das Lied von der Glocke, Friedrich Schiller 1799

Und drinnen waltet / Die züchtige Hausfrau (…) Und reget ohn Ende / Die fleißigen Hände (…) Und füget zum Guten den Glanz und den Schimmer / Und ruhet nimmer.

http://ingeb.org/Lieder/festgema.html

[11] « Une femme vertueuse n`est pas quelque chose de ce monde, car elle te libère au vue de l`Au-Delà. » (p 34)

« Est humilié, qui n`a personne pour l`aider. » (p 35)

GHAZÂLÎ : AL-GHAZÂLÎ. Le livre des bons usages en matière de mariage (extrait de l’Ih’ya‘ ‚Ouloûm ed-Dîn ou : Vivification des sciences de la foi). Traduction française annotée par Léon BERCHER (Institut des Hautes études de Tunis) et Georges-Henri BOUSQUET (La Faculté de droit d’Alger).

http://ghazali.org/books/marriage-french.pdf

bei Éditions A. Maisonneuve (Paris)

http://www.maisonneuve-adrien.com/description/islam/ghazali.htm

Themawechsel oder auch nicht, ebenfalls bei Éditions A. Maisonneuve erschien zum Kalifatsprogramm des Raschid Rida (Rašīd Riḍā, 1865-1935) :

Henri LAOUST : Le Califat dans la doctrine de Rasid Ridâ. Traduction annotée d’al-Hilâfa au al-Imâma al-‚uzmâ“ (Le Califat ou l’Imâma suprême). Paris, Réimpression 1986, in-8° br., 285 pages. La 1ère édition : Publications de l’Institut Français d’Etudes Arabes de Damas Tome XIV

http://www.maisonneuve-adrien.com/description/islam/laoust_califat.htm

Rida (Rašīd Riḍā)

Il souhaitait voir émerger une nation arabe islamique, avec le retour du califat du fait de la « trahison turque de l’islam ». Il affirme que le seul modèle islamique pur est le modèle islamique arabe, et se déclare partisan d’un contre-califat arabe.

Après l’abolition du califat par Atatürk en 1924, Rida insiste alors sur le caractère arabe de la fonction du califat.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Mohammed_Rachid_Rida

[12] Interimsehe (nikāḥ taḥlīl)

A woman in western district of Bangladesh was banished from the rural society not too long ago. Her husband uttered the infamous word Talaq three times and thereby the marriage was made null and void just like that. As per the advice of local Mullah, she was put into Hila marriage. Because the Mullah said in order for the husband to reclaim his recently divorced wife she needs to be wedded as per Hila marriage. And that is not all. Her marriage needs to be consummated. You know what that means. The problem arose because the ex-husband now refuses to take his wife back because she slept with another man as far as he is concerned. Sexual purity is a big deal in our part of the world. In the West, these escapades are taken lightly. But in Bangladesh it is entirely a different matter. The worrisome thing is this. This woman who had no role in the divorcement of her marriage became a victim because her husband uttered the wrong word three times to show his anger and the woman was needed to be wedded to another man.

aus: By A. H. Jaffor Ullah: The curse of Hila marriage (2001)

http://cyber_bangla0.tripod.com/article/article27.html

Kamrul Hossain: In search of equality: marriage related laws for Muslim women in Bangladesh

http://ulapland.academia.edu/KamrulHossain/Papers/635916/In_search_of_equality_marriage_related_laws_for_Muslim_women_in_Bangladesh

Dhaka, 06.03.2011, HILLA FATWA

The couple, Koichhar Mia and Rabeya Khatun, told a press conference in Dhaka on Feb 9 that a local cleric, Moulvi Faizul, and influential people had given the fatwa for their Hilla marriage as Koichhar had verbally divorced his wife during a heated quarrel. Hilla marriage means a female’s interim marriage to a third person after a divorce to remarry the first husband.

The couple had told reporters that the clerics involved in pronouncing fatwa were pressing them to stay separate and Rabeya to marry Faizul before she got married with Koichhar again.

They said they fled home as Rabeya was threatened with 100 lashes in case of violation of the edict.

http://dhaka.bdnews24.com/details.php?id=189086&cid=2

Weltfrauentag 2009 (achter März), BASUG-Bangladesh Support Group (A mouthpiece of Bangladeshi Diaspora in the Netherlands)

hilla marriage (an interim marriage of a woman with a third person for reunification with the former husband after divorce), Alphan Arzu kennt Polygamie, Kindbräute, Interimsehen, Säureattentate und Vergewaltigungen in Bangadesch:

Between May 1999 and 2008, 1,405 women, 714 children and 690 men were victims in 2,196 incidents of acid violence. Although the trend might come down, the status of hundreds of thousands of women in Bangladesh, especially in the north, is worse. Dowry, divorce, polygamy, early marriage, hilla marriage (an interim marriage of a woman with a third person for reunification with the former husband after divorce), repression of women within family, and rape are now commonplace in all backward villages in Bangladesh.

http://www.basug.nl/uploads/newsletters/200903_BasugNewsletter_Eng.pdf

This is what the founder of Maliki School of jurisprudence says: A three times divorced woman must marry another man and must taste the sweetness of intercourse (hila marriage) before she can remarry her former husband.

Imam Malik ibn Anas: Muwatta (Muwaṭṭaʾ), Book 28, Hadith Number 28.7.18

Book 28, Number 28.7.18: Yahya related to me from Malik from Yahya ibn Said from al-Qasim ibn Muhammad that A’isha, the wife of the Prophet, may Allah bless him and grant him peace, said when asked whether it was permissible for a man to marry again a wife he had divorced irrevocably if she had married another man who divorced her before consummating the marriage, „Not until she has tasted the sweetness of intercourse.“

http://islam-watch.org/AbulKasem/WomenInIslam/women_in_islam5.htm

MUHALLIL

If a Muslim man has divorced his wife, but then has a change of mind, he cannot simply remarry her even if both want to start over again. Islamic law stipulates that the wife must first marry and have intercourse with another man, and who has to divorce her again, before it becomes lawful for the original couple to remarry. The man who marries a divorced wife in order to make her lawful for her former husband again is called muhallil, which literally means, „One who makes lawful.“

http://answeringislam.info/Index/M/muhallil.html

L’époux ne peut pas tout de suite épouser encore sa femme après une séparation, elle doit auparavant seulement un autre homme (muhallil) être épousé.

http://www.worldlingo.com/ma/dewiki/fr/Versto%C3%9Fung

Al MuHallil : celui qui se mari pour rendre licite la femme à son premier mari.

http://www.el-ilm.net/t6410-el-wadjiz-fi-fiqhi-le-livre-du-mariage

Auch Scheich al-Munadschdschid (Muḥammad Ṣāliḥ al-Munaǧǧid) bewertet die Interimsehe als haram, als religiös verboten. Wer die taḥlīl marriage praktiziert, facht sich das Höllenfeuer stärker an und ist unverheiratet: Tahleel marriage is haraam and invalid

Allah werfe den Interims-Ehemann aus dem heilssichernden Gnadenstand heraus, Allah verfluche (engl. to curse) den Muhallil! May Allaah curse al-muhallil (…). He is a muhallil, and if he intends thereby to make her permissible for her first husband, then he is cursed.

http://islamqa.com/en/ref/109245

Die Nikah tahlil hat vorislamische Wurzeln:

Cela consistait à demander la fille chez ses parents, le mari donnait une dot en échange du mariage àsa future femme. Cela autorisait les rapports sexuels avec celle-ci appelé tahlil. Ce type de mariageavec des témoins et un contrat écrit a été conservé par Mahomet.

http://www.scribd.com/doc/53678898/17/Nikah-tahlil

http://fr.wikipedia.org/wiki/Mariage_arabe_pr%C3%A9islamique#Nikah_tahlil

Women and Muslim Family Laws in Arab States

Editors: Annelies Moors, ISIM / University of Amsterdam, Mathijs Pelkmans, ISIM / University College Utrecht, Abdulkader Tayob, University of Cape Town

http://eprints.soas.ac.uk/3469/1/Women_Muslim_Family_Laws_Arab_States.pdf

[13] Heraustrennung aus der Allerbarmerschaft mit dem Schöpfer und Erhalter der Welt, Verlustiggehen des Gnadenbundes mit Allah: Fluch im Islam

To curse a Muslim is akin to killing him. Allah’s Messenger said, ‘Cursing a believer is like murdering him.’ [Agreed upon]The act of cursing is such that one who does it can himself become a recipient of it.

Narrated Abu Darda, ‘Allah’s Messenger said, ‘When a person curses (La’nah; to ask that something be deprived of Allah’s Mercy) somebody or something, the curse goes up to the heaven and the gates of the heaven are closed. Then it comes down to the earth and its gates are closed. Then it turns right and left, and if it does not find an entrance to go anywhere, it returns to the person or thing that was cursed, if he or it deserves to be cursed; otherwise, it returns to the person, who uttered it.’ [Abu Dawood] Allah’s Messenger also warned, ‘Those who frequently resort to cursing would neither be accepted as witnesses nor as intercessors on the Day of Resurrection.’ [Saheeh Muslim]

http://learndeen.wordpress.com/2007/07/23/cursing-is-prohibited/

1551. Abu Zaid Thabit bin Ad-Dahhak Al-Ansari (May Allah be pleased with him( (he is one of those who gave their pledge of allegiance to the Messenger of Allah (PBUH) under the Tree) said: The Messenger of Allah (PBUH) said, „He who swears by a religion other than that of Islam, is like what he has professed. He who kills himself with something, will be tormented with it on the Day of Resurrection. A person is not bound to fulfill a vow about something which he does not possess. Cursing a believer is like murdering him.“ [Al-Bukhari and Muslim].

1554. Samurah bin Jundub (May Allah be pleased with him) said: The Messenger of Allah (PBUH) said, „Do not curse one another, invoking Curse of Allah or Wrath of Allah or the fire of Hell.“ [Abu Dawud and At-Tirmidhi].

http://www.witness-pioneer.org/vil/hadeeth/riyad/17/chap264.htm

So the Curse (La’nah) of Allah is actually being deprived from Allah’s rehmah and blessing. It may be in the dunya (peace, wealth, health, tranqulity) or in the Akhirah (deprived of Jannah, deprived of their good deeds, deprived of eternal peace etc)

http://www.ummah.com/forum/showthread.php?195798-What-does-it-mean-when-people-are-quot-cursed-quot-by-Allah

[14] Reconstructive hymen surgery for women who lost their virginity before marriage is halal (religiously permissible), said to Aly Gomaa, the Grand Mufti of Egypt. … Gomaa, the highest authority with the power to issue a fatwa (religious edict), appeared the popular terrestrial Channel Two’s talk show El Beit Beitek, where he condoned the controversial fatwa, released by Soad Saleh, the ex-dean of the faculty of Islamic studies at Al-Azhar University and noted scholar.

In Upper Egypt honor crimes are still committed. If a woman loses her virginity out of wedlock, she is considered a big shame on everyone and deserves to die.

Yasmine Saleh (Mufti’s ‚hymen fatwa‘ causes shock waves among scholars), DAILY NEWS EGYPT 20.02.2007

http://www.dailystaregypt.com/article.aspx?ArticleID=5719

Doaa Khalifa und Abir Taleb werden vergeblich hoffen, dass die von Scheich Goma (ʿAlī Ǧumʿa) bestätigte Fatwa der schariagelehrigen Niqab-Kritikerin Soad Saleh (Suʿād Ṣāliḥ, International Union of Islamic Scholars) dazu beiträgt, das Jungfernhäutchen zu entmystifizieren. Schutz und Schamhaftigkeit seien schließlich ein islamisches Prinzip, wie auch die Kunsthymenfatwa ihre Entscheidung begründet. Das Rechtsgutachten segnet die chirurgische Verletzung und das erneute Einreißen und Bluten ab, erhöht also die Verletzung und ihr relativ öffentliches Begaffen um ein Mehrfaches.

Selon cette fatwa, le rafistolage de l’hymen est tout à fait licite, quelles que soient les raisons. Le mufti s’est basé sur le principe islamique du « satr », c’est-à-dire de la protection et de la discrétion. Une fatwa qui a choqué l’opinion publique, in einer Gesellschaft, in der die Jungfräulichkeit ein echtes Tabu bleibt, dans une société où la virginité reste un véritable tabou, und vor allem ein unantastbarer Grundsatz, et surtout un principe sacro-saint. Es geht um das als heilig angesehene Konzept der Ehre: Car il est question du concept sacro-saint de l’honneur.

http://islam-aarifa.conceptforum.net/t980-fatwa-absurde

Eine Blutung mal drei macht drei Blutungen. Wer geblutet hat beim verwerflichen vorehelichen Geschlechtsverkehr, darf noch zwei Mal mehr bluten, erst beim klandestinen Zusammennähen und dann beim religiösen Offizialsex, so rechnet der schafiitische, also die FGM islamrechtlich billigende, Großmufti durch.

Scheich Ali Gum’a hat klare Vorstellungen von gelingendem Leben: Das Schlagen der Ehefrau ist in islamischen Ländern erlaubt, im Westen dagegen verboten! Mufti of Egypt Sheik Ali Gum’a: Wife-Beating Is Permitted by Islam in Muslim Countries, but Is Forbidden in the West – Al-Risala TV (Saudi Arabia/Kuwait) – 5/26/2006

http://video.google.com/videoplay?docid=-3009025678515984303

Ali Gum’a: Wife-beating is associated with the cultural status of women in the different societies. Women in some cultures are not averse to beatings. They consider it as an expression of masculinity, and as a kind of control, which she herself desires. In other societies, it is the exact opposite. We must follow reason. When we are dealing with certain societies…

Allah selbst gestattete den Muslimen das Schlagen der Ehefrau, erläutert Ali Gum’a, Frauenprügeln dient dem Bewahren der Familie, dem Bewahren der [moralischen gesellschaftlichen] Stabilität:

I got a question from Canada. The man said: „Here, it is a crime to beat a wife, even with a toothbrush. Is this prohibition acceptable in Islam? Yes. Islam accepts that the beating of Canadian wives, in this culture and ambience… From childhood they are taught that beating women is a type of barbarism, savagery, and so on. There is nothing wrong with taking this into consideration, and adapting to society, because Islam did not command us to be aggressive towards women….

But when Allah permitted wife-beating, He permitted it to the other side of culture, which considers it as one of the means to preserve the family, and as one of the means to preserve stability.

http://www.jihadwatch.org/2006/06/mufti-of-egypt-wife-beating-is-permitted-by-islam-in-muslim-countries-but-is-forbidden-in-the-west.html

im Bild: Ali Goma (ʿAlī Ǧumʿa)

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/96/Ali_Gomaa.JPG

obligatory to cover is termed as Satr by the Shariah

aus: Syeda Aasiyah Andrabi: Dress means decency, not decoration

http://www.greaterkashmir.com/news/2006/Feb/17/dress-means-decency-not-decoration-1.asp

dawr al-satr

Lit. ‘period of concealment’. Qadi Nu‘man (d. 974) uses the term dawr al-satr to refer to the period of around 150 years in which the Isma‘ili imams were hidden from public knowledge

http://www.iis.ac.uk/GlossaryItem.asp?GlossaryID=281

Nizārīya (Nizaris, Khodjas)

which is itself veiled (satr). … For Isma’ili the chain of Imamate remains continuous until the end of the world, Imams may go in to satr (concealment, veiling) ushering in an age known as dawr al-satr (epoch of concealment) when the Imams remain hidden

http://en.wikipedia.org/wiki/Nizari

In: Temple and Contemplation beschreibt Henry Corbin: Cycles of Unveiling (dawr al-kashf) alternate with Cycles of Occultation (dawr alsatr).

http://www.scribd.com/doc/32975060/Temple-Contemplation-Part-1-by-Henry-Corbin

Top-Islamistin Soad Saleh will selbstverständlich nicht weniger Scharia, sondern mehr Scharia. Dazu sind der Azhar-Professorin für Rechtsvergleich ein paar aufregende jungfräulichkeitsbezogene Genitalfatwas ein willkommenes Mittel (Taqiyya) zum Zweck (Kalifat).

http://islamopediaonline.com/profile/soad-saleh

http://saveegyptfront.org/blog/wp-content/uploads/2010/06/suad-saleh-2.jpg

Juristin, Kulturrassistin und Azhar-Professorin Soad Saleh (Suʿād Ṣāliḥ) bei der Arbeit, Soad Saleh rejects the possibility of having a Coptic President in Egypt. Staatsbürgerlichkeit ohne dhimmitude darf nicht sein, niemals darf ein Christ ägyptischer Staatspräsident werden. Das ist echter alter Islam, nur eben mit religionsrechtlich korrekt neugenähtem Jungfernhäutchen.

http://www.youtube.com/watch?v=aog4n22BCRE&feature=related

Dem werdenden Kalifat von Kairo entgegenplappern: Dr. Su’ad Saleh und Großscheich Tantawi

http://www.youtube.com/watch?v=GAcylNrK4og

Soad Saleh spielt geschickt: Ein bisschen Schnattern über den Niqab, um den Hidschab weltweit juristisch durchzusetzen. Die Aussage, der Gesichtsschleier habe nichts mit dem Islam zu tun, setzt stillschweigend voraus, dass Koran, Scharia und Hidschab etwas Gutes sind.

In the midst of Egypt’s niqab controversy, Soad Saleh, a professor of Islamic law and former dean of the women’s faculty of Islamic studies at Al-Azhar University, Egypt, said that the face covering had nothing to do with Islam.

Multikulturalistin und Schariaversteherin Mona Eltahawy von der längst erloschenen Progressive Muslim Union of North America (PMU) fordert denn auch gar keinen absoluten Vorrang der Allgemeinen Menschenrechte, sondern sinniert über die in den Okzident ausgewanderten Umma, der zum Nichtintegrieren (Fremdbleiben, s. u.: Maghreb, gharib) berufenen Wanderumma sozusagen, der sie sich zurechnet (As Muslims in the West). Westen (al-maġrib, vgl. Maghreb) und Fremdheit sind im Arabischen und im theologischen bzw. politischen Islam sprachverwandt oder sogar identisch und beziehen sich auf das Untergehen der Sonne (ġaraba, weggehen, ins Exil gehen; untergehen).

http://www.muslimcanadiancongress.org/20061024.html

Hence, a believer will feel like a stranger in the society. In another hadith the Prophet said. „Islam started as a stranger (gharib) and will end as a stranger. How nice to be among the strangers (ghuraba).“

Gharib is a person who is away from his hometown, family, relatives and friends. A gharib Muslim is a Muslim who lives in a society in which he has no friends or loved ones to understand him or to support him. He is not recognized or known in the town.

http://www.alperen2000.net/indexen.htm

Alperen2000: THE VIRTUES OF JIHAD, Allah Forgives a Martyr His Sins

Prof. Dr. Mahmud Es’ad COSAN verwendet fî sebîlillâh, das Gehen „Auf dem Pfade Allahs“ (fi s-sabīl Allāh), das zum Töten der Gegner berechtigt.

http://www.alperen2000.net/indexen01.htm

Alperen. Eine Rechtsabspaltung der rassistischen Grauen Wölfe (MHP) ist die islamistische Partei der Großen Einheit (Büyük Birlik Partisi, BBP), deren Gründer und Führer Muhsin Yazıcıoğlu 2009 bei einem Hubschrauberabsturz starb.

mouvement de tendance islamo-nationaliste Alperen Ocakları (Foyers d’Alperen) .

http://fr.wikipedia.org/wiki/Parti_de_la_grande_unit%C3%A9

Der Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa

In Europa ist die BBP durch den „Verband der türkischen Kulturvereine in Europa“ (Avrupa Türk Birliği, ATB) vertreten. Die Organisation entstand 2002 als Nachfolgerin der Avrupa Nizam-ı Alem Ocakları Federasyonu (ANOF). Der gegenwärtige Vorsitzende ist Recep Yıldırım. Zitate von der Website (atb-europa.com):

„Wer seine Religion leugnet, ist nichts, wer seinen Stamm leugnet, ein Bastard“

(Dinini inkar eden HİÇ, soyunu inkar eden PİÇ’tir.)

„Nationalismus ist unser Blut, das Wesen des Grauen Wolfes unser Stamm, auf dem Wege ALLAHs ist unser Weg eins. Wir sind die ALPERENs, die Enkel der Osmanen. Für die rote Fahne mit dem Halbmond und Stern geben wir unser Leben.“

(Milliyetçilik kanımız, bozkurtluktur soyumuz, ALLAH yolunda BİR’dir yolumuz, Biz Osmanlı’nın torunları ALPEREN’leriz, Ayyıldızlı al bayrak için can verenleriz.)

Die Alperen Ocakları

Die Jugendverbände der BBP nennen sich Alperen Ocakları (ocak bedeutet „Herd“ aber in diesem Sinne wird es als „Unterschlupf“ oder „Versammlungsort“ angewendet

http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCy%C3%BCk_Birlik_Partisi#Organe_und_Nebenorganisationen

Mete Çubukçu ist Chefredakteur beim türkischen Nachrichtensender NTV. Er sieht die IHH als Teil einer islamistischen Bewegung, deren Ziel eine Gesellschaftsordnung auf Basis des Islam ist. „Die IHH hat eine starke Milli-Görüs-Basis„, sagt Mete Çubukçu. „Die Anhänger haben einen engen Bezug zu dieser islamistischen Bewegung. Aber das sagen sie auch selbst.“ Chef der IHH ist Bülent Yildirim. In den 1990er Jahren soll er geholfen haben, Kämpfer für den Heiligen Krieg anzuwerben. Kurz vor dem Angriff der israelischen Marine gibt er an Bord der „Mavi Marmara“ ein Interview.

Auf der Passagier-Liste stehen Autoren radikal-islamistischer Zeitungen und Funktionäre der Partei BBP, zum Beispiel deren Pressesprecher, präsentiert auf der parteieigenen Website. Die BBP ist für Experten eine Partei mit antisemitischen und militanten Tendenzen.

aus: Fragwürdige Friedensmission: Wer war auf dem Schiff nach Gaza? (3sat 08.06.2010)

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/145159/index.html

Progressive Muslim Union of North America (2004-2006)

http://en.wikipedia.org/wiki/Progressive_Muslim_Union

Mona Eltahawy: Stand up for the freedom to offend (10.09.2010)

Kritik an der Scharia wird von ganz schlimmen Leuten betrieben, legt Eltahawy dem Leser nahe, und jammert kalkuliert erpresserisch über eine „Welle antimuslimischer Rhetorik“ (The wave of anti-Muslim rhetoric).

http://www.thestar.com/printarticle/858915

Mona Eltahawy: Hey, America: I’m a Muslim, let’s talk (14.09.2010)

Der makellose Ur-Islam sei im Laufe der Jahrhunderte von unreligiösen Männerbündlern gekapert worden, und jetzt komme es darauf an, dass die Muslimas der Bewegung Musawah den gleichheitsfeministischen oder jedenfalls irgendwie frauenfreundlichen Islam erneuern. AEMR? Keine Silbe, dafür ein frisches oder vielmehr görenhaftes „Hey, America!“ Diskriminierende ewige Scharia? Wir Optimistinnen von der Musawahbewegung machen das schon:

I told her I would be lying if I denied that women in Muslim-majority countries enjoyed equal rights but also said I belonged to a movement called Musawah, which means equality and which aims for equality and justice in the Muslim family by working to remove misogynistic and male-dominated interpretations of Islam.

ttp://www.commongroundnews.org/article.php?id=28458&lan=en&sid=1&sp=0&isNew=1

Amina Wadud

http://de.wikipedia.org/wiki/Amina_Wadud

[15] aus : Viele Welten leben: zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund, von: Ursula Boos-Nünning und Yasemin Karakaşoğlu-Aydın (p 281-283)

http://books.google.de/books?id=iOUUNlmzAwEC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Je mehr künstliche Hymen, desto mehr berechtigte Panik vor einem hochzeitsnächtlichen Nichtbluten. Was „natürlich“ der Sinn der Sache ist, die dem gegenmodernen islamischen Männerrecht unterworfenen Mädchen sollen ständige Angst vor sexueller Verfehlung haben. Die Aufrechterhaltung der Jungfräulichkeitsnorm der frauenfeindlichen Scharia spült Deutschlands Chirurgen Geld in die Kasse:

„Gerade in arabischen Ländern dient ein intaktes Jungfernhäutchen als Zeichen der Jungfräulichkeit und hat eine große traditionelle Bedeutung. Wenn bei Ihnen einer der oben genannten Fälle vorliegt, kann das Jungfernhäutchen durch einen unserer erfahrenen Chirurgen wiederhergestellt werden.“

http://www.sensualmedics.com/de/info/jungfernhaeutchen-wiederherstellen.html

[16] Werbend möchte die Deutsche Islam-Konferenz der jugendlichen Spezies oder Kindersorte der Muslimmädchen und Muslimjungen allerlei über den Gleichheitsgrundsatz erzählen:

Zugleich wirbt das Papier dafür, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau als zentrales Element der Werteordnung des Grundgesetzes bei muslimischen Kindern und Jugendlichen zu befördern ist. Die Stellungnahme enthält Übereinstimmungen und Differenzen. (Bundesministerium des Innern 25.06.2009)

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/06/dik.html?nn=102630

Der 2011 an der Uni Osnabrück öffentlich geehrte Herr al-Ghazali wäre, lebte er noch, im selben Jahr vermutlich ein Verfassungsfeind.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

[17] Book on the Etiquette of Marriage, ABU HAMID AL-GHAZALI translated by Madelein Farah

http://www.ghazali.org/works/marriage.htm

[18] Es gibt keine Jugendbewegung, obwohl bei einer Parade Pfadfinder zu sehen waren. Und es ist eine islamische Gesellschaft mit entsprechenden Konsequenzen für Mädchen und Frauen (daughters stay at home). Fazit für den VCP: bei einem Engagement in Jericho ist mit gutem Willen allein nichts zu machen, es fehlt an Geld und Material.

aus: BERICHT über “Project-1994” der Arbeitsgruppe “ISRAEL/NAHER OSTEN” des VCP mit dem Subcommittee “German-Israeli Relationship” der Hebrew Scout Association, The Israel Boy & Girl Scouts Federation vom 26. 9. bis 7. 10. 1994 in Israel

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des VCP:

Arbeitsgruppe ISRAEL/NAHER OSTEN: Elke Bauer, Ulrich Bauer, Kai Driesch, Verena Eisenlohr, Michael Gölz, Sigrid Mosbach, Martin Schulze, Ruth Schwegler, Petra Waschner

http://www.exchange-visions.de/excv/dateien/OR589-9eb8/PR627/PR627-pg94proj.pdf

Prof. Dr. Ulrich Bauer, ehemaliger Bundesvorsitzender des VCP, ist heute ehrenamtlich für das Bundesarchiv aktiv. Hans-Peter von Kirchbach war Generalinspekteur der Bun¬deswehr und ist Präsident der Johanniter Unfallhilfe. Er war Bundesvorsitzender des VCP und wesentlich am Aufbau von Pfadfinden in Ostdeutschland beteiligt. Sigrid Mosbach ist bei UNICEF engagiert. Sie war Internatio¬nal Comissionar (Auslandsbeauftragte) des VCP. Wolfgang Schmohel ist Generalsekretär des VCP.

nach: Evangelisches Pfadfinden im 21. Jahrhundert: Theologische, pädago¬gische und gesellschaft¬liche Perspektiven. Eine gemeinsame Tagung der Evangelischen Akade¬mie Thüringen und des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder vom 16. bis 18. November 2007

http://www.vcp.de/uploads/media/Programm_Neudietendorf_V5__2_.pdf

Der langjährige prominente Bundeswehr- und Pfadfinderfunktionär Hans-Peter von Kirchbach (Abitur 1960 in Koblenz) geht zum diskriminierenden Islamischen Recht (Scharia, Fiqh) nicht auf Distanz, weilte 2011 auf dem Evangelischen Kirchentag (Dresden), wo auch der bosnische Großmufti und ECFR-Scheich (unter Muslimbruderschafts-Spitzentheologe Yusuf al-Qaradawi) Mustafa Cerić sprechen durfte, und fiel der Öffentlichkeit als politreligiöser Aktivist im Rahmen der antisäkularen Berliner Kampagne Pro Reli auf.

Hans-Peter von Kirchbach: „Ich möchte Wahlfreiheit in Wertefragen!“

http://www.youtube.com/watch?v=9Bdve5VLxcA

http://www.auslandshilfe.eu/2011/11/05/hans-peter-von-kirchbach-ich-mochte-wahlfreiheit-in-wertefragen/

[19] Verfassungsschutz Baden-Württemberg 08/2009 – Indiziertes Buch liegt an Informationsständen und bei Vorträgen in Baden-Württemberg aus

Das Buch „Frauen im Schutz des Islam“ von Abd ar-Rahman Asch-Schiha (…) lag sowohl an den Informationsständen über den Islam in Pforzheim am 14. Februar und 4. April 2009 als auch bei Vorträgen von Pierre VOGEL am 25. November 2007 in Tübingen und am 11. Juni 2009 in Stuttgart-Wangen zur Mitnahme aus. Es wurde ebenfalls in einem im Mai 2008 gesicherten Videofilm von Pierre VOGEL empfohlen.

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327

[20] Warum soll ich den Hidschab tragen? Aus dem Englischen von:
Umm Amani al-Akad

Allah hat uns jede gute Tat befohlen und uns jede, die schlecht für uns ist, untersagt. Allah ordnet den muslimischen Frauen an, den hidschab zu tragen, wenn sie die Sicherheit ihrer Häuser verlassen oder sich in der Anwesenheit fremder Männer befinden. Also ist für dich – eine muslimische Frau – das Tragen des hidschab eine Quelle guter Dinge …

Allah drückt mit dem hidschab deine Unabhängigkeit aus. Du stellst klar heraus, dass du eine gehorsame Dienerin des Größten Meisters bist. Du wirst niemandem sonst absoluten Gehorsam leisten und keinem anderen Weg folgen. Du bist keine Sklavin irgendeines Mannes noch irgendeiner Nation. Du bist frei und unabhängig von allen menschengemachten Systemen.

http://www.salaf.de/gesellschaft&leben/pdfs/Die%20Frau%20im%20Islam/ges0005_Warum%20soll%20ich%20den%20Hidschab%20tragen.pdf

Why should I wear the Hijab?

Allah has commanded us with every action that is good for us and prohibited us from performing every action that is bad for us. Allah orders the Muslim woman to wear the hijab when she steps out of the security of her home or when in the presence of strange men. So to wear the hijab is a source of great good for you …

Allah expresses your independence through the hijab. You are stating clearly that you are an obedient servant of the Greatest Master. You will obey no one else and follow no other way. You are not a slave to any man, nor a slave to any nation. You are free and independent from all man-made systems.

http://howtowearhijab.net/why-wear-hijab/why-should-i-wear-the-hijab

http://hijabiscraft.blogspot.com/p/how-to-wear-hijab.html

The Top Ten Excuses of Muslim Women Who Don’t Wear Hijab

http://howtowearhijab.net/why-wear-hijab/the-top-ten-excuses-of-muslim-women-who-dont-wear-hijab

Augenbrauen zupfen erlaubt?

„In der malikitischen Schule ist es Pflicht/Wagib für die Frau, dass sie alle Haare ihres Körpers (außer den Kopfhaaren) entfernt. Für die Männer ist es erlaubt, außer dem Bart. Diese Meinung findet man nur in dieser Rechtsschule. Was das Zupfen betrifft, so ist es nach den Malikiten erlaubt, wenn die Frau verheiratet ist.
Eine Frau, welche in Wartezeit (nach dem Tod ihres Mannes) oder ihr Mann ist verschwunden, darf nicht ihre Augen zupfen.“

„Gemäß der Shafi’i Madhhab muss eine Frau sowieso ihren gesamten Körper bedecken, also auch ihr Gesicht, denn vor Männern, die nicht zu ihrem Mahram gehören, ist ihr gesamter Körper ‚aura. Demnach wäre es sündhaft, keinen Niqab zu tragen, unabhängig davon, ob man seine Augenbrauen zupft oder nicht.“

http://ahlu-sunnah.de/foren/themen/3959-Augenbrauen-zupfen-erlaubt?s=504b7b8c45bd51d2cc02385ec9817a91

Leben in den Ländern der Kuffar

„Ich habe schon öfter gehört, dass wir hier (d.h. in allen Ländern der Kuffar) nicht leben dürfen und hijra machen müssen. Die einzigen Gründe, die es erlauben würden, hier zu leben, sind:

1. Wenn man krank ist und diese Krankheit nur in den Ländern der Kuffar behandelt werden kann.

2. Wenn man sich Wissen aneignen will, was nütztlich für die Ummah ist, aber nur in den Ländern der Kuffar erlernt werden kann.

3. Wenn man Da’wa machen will.

Allerdings gelten diese Punkte nur für Personen, die sowohl im Wissen als auch im Glauben gefestigt sind und falls es einen Kalifen gibt, benötigt man seine Erlaubnis.“

„Was gibt es denn für Alternativen zu den Ländern der kuffar?
Länder in denen Bida und Tyrannei herrschen? Wo wird die Sharia denn richtig in den Staat eingebettet? Nirgends.“

http://www.ahlu-sunnah.de/foren/themen/3965-Leben-in-den-L%C3%A4ndern-der-Kuffar

[21] Seren Basogul nennt den Hidschab ein “Stück Stoff”, zur frauenfeindlichen Scharia möchte die Aachener Designerin nichts sagen.

Seren Basogul: „Ich bin gläubige Muslimin und denke, dass es meine religiöse Pflicht ist, das Tuch zu tragen. (…) Es wird zu viel in das Tuch hinein interpretiert. Es ist ein Medium geworden, um den Islam zu kritisieren. Aus islamischer Sicht ergibt es übrigens überhaupt keinen Sinn, sein Kind zum Kopftuchtragen zu zwingen – man soll sich doch damit identifizieren können. Dass manche Eltern trotzdem so handeln, ist ein Problem. Ich bin dennoch gegen ein generelles Kopftuchverbot, zum Beispiel in der Schule, weil das wiederum die Freiheit von Frauen und Mädchen beschneidet, die es wirklich tragen wollen.“

aus: Björn Rosen: „Es ist doch nur ein Stück Stoff“: Das Kopftuch verschleiert den Blick des Betrachters. Seren Basogul fotografiert Frauen mit Tuch. Im Interview erklärt sie, was die Bilder bewirken, in: ZEIT-online 10.06.2011

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-06/kopftuch-fotos/komplettansicht

Aachen – Philosophischer Salon mit Mounir Azzaoui und Ausstellung von Seren Basogul

Am Sonntag, den 17.07.2011 um 12:00 Uhr findet LOGOIs monatlicher Philosophischer Salon statt. Diesmal wird Mounir Azzaoui einen Vortrag halten zum Thema: »Integrationsfeindlich und Demokratieresistent Herausforderungen und Perspektiven muslimischer Integration.« (…) Mounir Azzaoui … war Pressesprecher für den Zentralrat der Muslime in Deutschland (…). Zeitgleich zeigen wir die Ausstellung »Cover/Discover« von Seren Basogul.

Seren Basogul hat in Aachen Visuelle Kommunikation studiert. In ihrer Diplomarbeit »Cover/Discover« untersucht sie die visuelle Wirkung des Kopftuchs auf den Betrachter.

http://www.openpr.de/news/554051/Aachen-Philosophischer-Salon-mit-Mounir-Azzaoui-und-Ausstellung-von-Seren-Basogul.html

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland bewertet das Kopftuch-Verbot als verfassungswidrig. „Das ist aus unserer Sicht eine eindeutige Diskriminierung“, sagte Sprecher Mounir Azzaoui.

aus: Landtag beschließt Kopftuch-Verbot, WDR 31.05.2006

http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_integration/kopftuchverbot124.html

Kopftuchgeschwätz mit Schleierknipserin Seren Basogul:

„Was sehen wir? Was wollen wir sehen? Was denken wir dabei? Lassen wir bekannte Denkmuster einrasten? Wie tolerant sind wir?“

http://diploma-ac.de/detail.php?uid=225&ln=1

Wenn das Stück Stoff zum Symbol des Islams an sich reduziert wird, muss die anhängige Debatte um das Kopftuch als Stellvertreterschlacht in einem Kulturkampf zwischen Islamkritikern und Islamkritiker-Kritikern begriffen werden, der auch ein Kampf der Klischees ist. Die Islamkritiker sagen in etwa: Der Islam sei unreformierbar, rückständig und das Kopftuch, wie Alice Schwarzer es in einem Interview vor vier Jahren in der FAZ formulierte, die »Flagge des Islamismus«. Die Kritiker der Islamkritiker sagen: Man muss den Islam neu definieren, den Koran aus dynamischer Perspektive lesen und vor allem mit jeder einzelnen Muslimin über ihre Motive sprechen, Aug’ in Aug’, Fall für Fall. (…) Heiner Bielefeldt. Für ihn ist das Kopftuchtragen ein Menschenrecht, weil es in den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt.

aus: Christian Schüle: Mit erhobenem Haupt, ZEIT-online 10.05.2010

http://www.zeit.de/2010/19/DOS-Kopftuch/komplettansicht

Heiner Bielefeldt: Muslime im säkularen Rechtsstaat

Kopftuchtragende muslimische Frauen und Mädchen sehen sich nicht nur im laizistischen Frankreich, sondern auch in Deutschland dem Vorwurf ausgesetzt, rückständig zu sein und sich der Moderne zu verweigern. Zeitungsberichten zufolge hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, türkische Eltern dazu aufgerufen, ihre Töchter ohne Kopftuch zur Schule zu schicken, weil das islamische Kopftuch ein Zeichen mangelnder Integrationsbereitschaft in die säkulare Verfassungsordnung sei.8 Auch das „Projekt der Moderne“ kann, wenn es zum fortschrittsideologischen Zivilisationsmodell verdinglicht und „vormodernen Kulturen“ (gemeint ist damit meistens der Islam) dichotomisch entgegengesetzt wird, zum Bestandteil politischer Ausgrenzungsrhetorik werden. (…)

So plädiert der einflußreiche pakistanische Schriftsteller Abul A’la Mawdudi … für eine islamische „Theo-Demokratie“, in der die Gemeinschaft der Gläubigen gleichsam als kollektiver Statthalter Gottes auf Erden die Weisungen der Scharia politisch zur Geltung bringen soll. … Polemischer noch als Mawdudi ist Sayyid Qutb, der 1966 hingerichtete Märtyrer der ägyptischen Muslimbruderschaft. Sein politischer Kampf gilt der „jahiliyya“, d.h. jener heidnischen „Unwissenheit“, die im traditionellen Islam als Bezeichnung der vor-islamischen Zeit diente und die sich nach Qutb in allen nicht-islamistischen Vorstellungen manifestiert. Auch der säkulare Rechtsstaat, der nicht göttliches, sondern weltliches Recht zur Grundlage hat, ist nach Qutb Ausdruck der gottlosen jahiliyya, die die Muslime mit aller Entschiedenheit überwinden sollen. Die Schriften von Mawdudi and Sayyid Qutb sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden und liegen mittlerweile auf den Büchertischen islamischer Gruppen in aller Welt aus; sie sind auch unter den in Deutschland lebenden Muslimen verbreitet.

http://www.migration-boell.de/downloads/integration/bielefeldt.pdf

im Bild: Heiner Bielefeldt

http://www.tagesspiegel.de/images/heprodimagesfotos82520100625ddp-jpg/1867900/4.JPG?format=format1

http://www.genf.diplo.de/contentblob/2718956/Galeriebild_gross/806435/BielefeldHeinerSonderberichterstatter.jpg

Islamversteher Bielefeldt stammt aus der zwischen Köln und Aachen, in der Jülicher Börde gelegenen Ortschaft Titz-Opherten (Kreis Düren).

Düppelsmuehle bei Titz

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/54/Dueppelsmuehle.jpg

Titz-Opherten

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/45/Opherten_m%C3%BCndt.JPG

Gau Nassau-Oranien

Juli 2, 2011

الكشافة

al-Kaššāfa

Scouts and Guides

Pfadfinder

Die Pfadfinder und das Reden über den Islam

Scoutistische Korrespondenz zum Thema Rechtsstaat und Scharia aus dem Monat Juni 2011. Nach dem Kommentarbereich zu Eifelginster-Beitrag 223 zusammengefasst von Cees van der Duin.

Auf dem Jugendzeltplatz Kreuzberg feierte der dem Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) angeschlossene, um Koblenz ansässige Gau Nassau-Oranien (GNO) vor vier Wochen, am 4. Juni 2011, sein sechzigjähriges Bestehen. Das frühere VCP-Mitglied Edward von Roy besuchte seinen alten Gau und brachte, dem festlichen Anlass angemessen, AEMR-basierte Gedanken zur Trennung von Staat und Religion mit nach Boppard, die er in einer gebundenen Druckschrift zusammenfasste: Secularity, Scouting and Sharia: 60 Jahre Pfadfinderarbeit im GNO, 62 Jahre deutsches Grundgesetz.

Lisa Juhr sowie Oliver Mahn reagierten im Kommentarbereich des Blogs Eifelginster: Pfadfinderische Islamkritik auf den Text, wahrscheinlich im Gauauftrag, jedenfalls knapp und frostig. Zum Nachdenken und Beantworten hatten sich die Schulungsbeauftragte und der Theologiestudent satte zwanzig Tage Zeit gelassen, doch die Worte Hidschab, Scharia oder Islam, immerhin Kernthemen von Secularity, Scouting and Sharia, wollten Juhr und Mahn einfach nicht über die Lippen gehen.

Während Wahhabiten (IUMS mit Sitz in Dschidda; im WOSM) und Muslimbrüder (etwa IZ München: Islamische Pfadfinder; FIOE: Federation of Muslim Scouts in Europe) den Scoutismus global unterwandern, schwenkt anscheinend auch die rheinland-pfälzische evangelische Jugendarbeit auf Kosten von Pressefreiheit und Bürgerrechten in den proislamischen Herrschaftskult von Kapitalvergabe, Naturerklärung und Seelenrettung ein. Dabei waren die mit Bilal Philips kooperierenden Prediger der kulturellen Gegenmoderne Europas, Abdur-Raheem Green und Pierre Vogel, in der Koblenzer Innenstadt erst eine Woche vor dem Jubiläumstag öffentlich aufgetreten.

Datum: Sun, 05 Jun 2011 18:02

Betreff: Bopparder Kreuzberg – Sechzig Jahre GNO

Von Edward von Roy, Mönchengladbach

An Andreas Nick, Gauführer GNO

Lieber Andreas,

sicherlich im Namen aller Älteren aus dem historischen Norden des GNO (Rheinbach und Meckenheim) danke ich für die gestern erfahrene Gastfreundschaft und den gewährten Einblick in einen blühenden heutigen Gau Nassau-Oranien. Danke auch an die Küchenmannschaft (fast alles Frauen…) für den leckeren Kaffee und Kuchen. Landschaft und Wetter zeigten sich, dem Anlass gerecht, von ihrer besten Seite.

Weil Pfadfinderpädagogik, gerade auch im Bereich der Evangelischen Kirche, so wichtig ist und weil ich dem GNO der Achtziger Jahre so viel verdanke (tolle Pfingstlager und ein unvergesslicher B-Kurs in Bermel), wiederhole ich meinen Glückwunsch zum sechzigjährige Bestehen – und wünsche dem Gau viel Erfolg für die nächsten sechzig Jahre.

Gerne bin ich gestern deinem Vorschlag nachgekommen, meinen hier angehängten Text Secularity, Scouting and Sharia nicht weiter auszuteilen; vier oder fünf Aktivisten der in einem eigenen Zelt sehr schön eingerichteten Geschichtswerkstatt erhielten ihn allerdings bereits eine Stunde eher als du, und dahin, in die ‘Abteilung VCP-Geschichte’, gehört mein Text ja schließlich auch.

Warum sollen Pfadfinder doof sein und über Globalisierung, Integration und Demokratie nicht nachdenken – mein Text ist ein Impuls zum Weiterdenken, die Inhalte stelle ich zur Diskussion. Ob ihr als VCP-Landesverband oder als Gau Nassau-Oranien die islamkritische Diskussion im Herbst 2011 oder später führen wollt oder nicht, müsst ihr selbst entscheiden, mit Secularity, Scouting and Sharia habt ihr jetzt ein erstes Grundlagenpapier, bisher hattet ihr gar nichts. Mein Text schließt eine Lücke, und so verstehe ich meine Rolle als Ehemaliger.

Das Thema Islam setzt Emotionen frei, wie wir beide gestern gemerkt haben, schließlich ist es für dich nicht alltäglich, jemandem nahezulegen, den Rest des Tages einen Text zu Islam und Scharia auf dem Bopparder Jugendzeltplatz nicht auszuteilen.

WOSM und WAGGGS haben ein Problem, denn wo Muammar al-Gaddafi nicht sponsort, finanziert Saudi-Arabien die scoutistische Jugendarbeit zwischen Marokko und Malaysia kräftig mit. Im Genfer UN-Menschenrechtsrat haben OIC-Staaten die demokratische Mehrheit, der Begriff der Menschenrechte folgt damit nicht mehr der AEMR (10.12.1948), sondern der Kairoer Charta von 1990. Die Kirche lechzt nach dem ‘Dialog mit dem Islam’, mit dem man schließlich bestens Karriere machen kann; gestern waren mehrere theologisch ausgebildete Menschen auf dem Bopparder Kreuzberg, die natürlich nichts gegen islamischen Kopftuchzwang und islamisches Familienrecht (Teil der Scharia) sagen.

Nur ein ‘Nichtaktiver’ kann derzeit überhaupt bei einem Pfadfinderverband über den Islam sprechen; als Theologiestudent, Pfarrer oder Pädagoge bestünde diese Möglichkeit wohl nicht, wie das – kalkulierte – Schweigen von DPSG und VCP zur diskriminierenden Scharia klarmacht.

So aber kann es nicht weitergehen, denn: ‚die Konkurrenz schläft nicht‘ und Deutschlands Kinder und Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund werden sich die Antwort zum Islam holen, sei es bei den Nazis von NPD oder ‚Pro Köln‘ oder bei den Salafisten wie Pierre Vogel oder Mustafa Cerić. Der VCP, dem das Thema Lehrerinnenkopftuch bis heute entweder zu heiß oder schlicht egal gewesen ist, muss sich entscheiden: Für oder gegen die Scharia.

Vor drei Tagen durfte der urgemeindlich (salafistisch) ausgerichtete islamische Theologe Mustafa Cerić („opening the way for the Muslim law“) auf dem Evangelischen Kirchentag in Dresden sprechen, die selbe Kirche lässt ihre Minderjährigen dort als Helfer herumlaufen (auch VCP) und blockiert jede Kritik an Kopftuch oder Scharia überall in Deutschland bereits mit erstaunlich hoher Gewalt. Wir Kritiker von Hidschab und Fiqh bekommmen in ganz Europa seit Jahren keine Zeile mehr in einem kirchlichen Gemeindebrief oder in einer Jugendverbandszeitschrift unter. Diese Blockade des verweigerten Denkens und Sprechens gilt es, für jeden, der den barbarischen und totalitären Charakter der Scharia sieht und der sein Pfadfinderversprechen ernst nimmt, zu durchbrechen.

Meine Rolle am gestrigen Tag, am 03.06.2011, ist also gewesen, das Thema Islam und Scharia anzusprechen, ein Thema zu dem EKD und VCP nichts sagen möchten, dieselbe EKD bzw. derselbe VCP, der seine minderjährigen Helfer aber im Juni 2011 in Kongresshallen schickt, in denen der dem Netzwerk des Yusuf al-Qaradawi angeschlossene bosnische Großmufti redet, ein radikaler Befürworter des Islamischen Rechts (Scharia).

Die aus Boppard stammende Naika Foroutan verbreitet das radikalislamische Gedankengut über Projekte wie ‚Heymat – hybride Identitäten‘ und ‚Junge Islam Konferenz‘ in unseren Hochschulen und im Berliner Regierungsviertel. Foroutan und Cerić seien jetzt das Stichwort: Boppard ist der richtige Ort, der Termin des schariafreundlichen Kirchentages der richtige Zeitpunkt.

In der besagten Jurte (eure Homepage: „neben einer Ausstellung des Bundesarchivs“) warb eine junge Dame, violettes Oberteil, für eine Zusammenarbeit mit einem Muslimischen Pfadfinderbund (ob Bund Moslemischer Pfadfinder Deutschlands (BMPD; proschariatisch, Nursi-Sufismus) oder Islamische Pfadfinder / Deutsches Komitee (c/o IZ München = Muslimbrüder; zu: Islamic Committee on World Scouting), wusste sie leider nicht zu sagen).

Ich kam gerade vorbei und wollte mir das Stichwort Islam bzw. Muslim Scouts natürlich nicht entgehen lassen. Die Jubiläumsteilnehmerin gab (etwas patzig) zu, schon lange und sehr genau zu wissen, dass im EU-Staat Griechenland zwölf- oder elfjährige Mädchen nach der Scharia verheiratet und alsbald geschwängert werden; ich betonte, dass sich Demokraten von einer solchen Religionspraxis endlich distanzieren müssen. Ich sagte auch, dass ich als Sozialarbeiter solche Mädchen gesehen habe und dass Kindbraut nicht Islamismus ist, sondern Islam.

Zwei Gedanken darf ich zustimmend zitieren, Festschrift Seite 4, H.P.: „das Lernen und Einüben von Handeln im demokratischen Wertesystem“ sowie, Seite 5, Gauältester: „Aber Jugendarbeit lebt in der Gegenwart und für eine gute Zukunft.“

Auf das demokratische Wertesystem und eine gute Zukunft,

Gut Pfad

Edward

(Edward von Roy, Ehemaliger aus dem im VCP Meckenheim Stamm Herigar)

Oliver Mahn sagt:

24. Juni 2011 um 4:28 PM

GEGENDARSTELLUNG

„Die Thesen unter der Überschrift „Secularity, Scouting and Sharia“, verfasst von Edward von Roy, widersprechen der Ansicht und den Grundsätzen des Gau´s Nassau Oranien (GNO) im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP). Der Verfasser ist KEIN Angehöriger dieses Verbandes und hatte zu keiner Zeit den Auftrag, im Namen des GNO solche Thesen niederzuschreiben, zu veröffentlichen oder auf anderem Weg zu verbreiten. Der Verfasser hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient. Die Führung des GNO distanziert hiermit ausdrücklich von den getroffenen Aussagen.“

Nassauer sagt:

24. Juni 2011 um 6:03 PM

GEGENDARSTELLUNG

„Die Thesen unter der Überschrift „Secularity, Scouting and Sharia“, verfasst von Edward von Roy, widersprechen der Ansicht und den Grundsätzen des Gau´s Nassau Oranien (GNO) im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP). Der Verfasser ist KEIN Angehöriger dieses Verbandes und hatte zu keiner Zeit den Auftrag, im Namen des GNO solche Thesen niederzuschreiben, zu veröffentlichen oder auf anderem Weg zu verbreiten. Der Verfasser hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient. Die Führung des GNO distanziert hiermit ausdrücklich von den getroffenen Aussagen.“

Eifelginster sagt:

24. Juni 2011 um 7:07 PM

Sehr geehrter Herr Mahn,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 24.06. 04:28 pm, dem sich sicherlich inhaltlich zustimmen lässt, von Ihrer These „Der Verfasser hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient“ abgesehen, denn der Verfasser, Edward von Roy, war zum einen früher einmal Mitglied in VCP und GNO und hat zum anderen im Jahre 2011 an keiner Stelle behauptet, die Meinung der heutigen Gauführung kundzutun.

Der pfadfinderische Blog Eifelginster steht, was die scoutistischen, islamkritischen und säkular-demokratischen Argumente des Thesenpapiers „Secularity, Scouting and Sharia“ betrifft, völlig hinter den Ansichten des Verfassers und kann nur hoffen, dass der Text, Ihrem offensichtlichen Unbehagen zum Trotz, auch im Großraum Koblenz gründlich gelesen wird.

Wie viele andere ehemalige VCP-Aktivisten, war am 04. Juni 2011 auch Edward von Roy beim 60-jährigen Gaujubiläum des GNO gerne anwesend und überreichte dem gewählten Gauführer Andreas Nick drei Exemplare seines „Secularity, Scouting and Sharia“. Herr Nick zeigte prinzipielle Aufgeschlossenheit, bat aber darum, weil er ja nicht wissen könne, was alles in dem Text geschrieben stehe, auf ein weiteres Verbreiten des Textes auf dem Bopparder Jugendzeltplatz zu verzichten. Dem kam der Altpfadfinder und Diplom-Sozialpädagoge natürlich gerne nach.

Im Übrigen müssen Oliver Mahn und Edward von Roy zu irgendwelchen Sachverhalten nicht dieselbe Meinung haben, denn sie sind zwei verschiedene Menschen. Dass unser Grundgesetz im Zweifelsfall Vorrang hat vor religiös begründeten Normen, sollte allerdings auch für VCP-Mitglieder nachvollziehbar sein, und dass sich der VCP nicht von der Scharia distanziert, ist wenig plausibel.

Ich meine, dass der Gau Nassau-Oranien zufrieden sein kann, wenn Freunde oder Ehemalige über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen scoutistischen Arbeitens nachdenken. Vielleicht sollte der GNO ein paar Stunden Staatsbürgerkunde in ihre B-Kurs genannte Gruppenleiterausbildung integrieren?

Dem um Koblenz ansässigen GNO wünscht man weitere 60 Jahre erfolgreicher Jugendarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Cees van der Duin, Eifelginster

Edward von Roy sagt:

24. Juni 2011 um 8:28 PM

Sehr geehrter Herr Mahn,

ich hoffe, das haben Sie nicht ernst gemeint, wenn sie sagen: „Die Thesen unter der Überschrift „Secularity, Scouting and Sharia“, verfasst von Edward von Roy, widersprechen der Ansicht und den Grundsätzen des Gau´s Nassau Oranien (GNO) im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP).“

Bislang war ich ziemlich sicher, dass sich VCP im Allgemeinen und GNO im besonderen voll zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekennen und nicht zum diskriminierenden Islamischen Recht (Scharia).

Heute stellt sich mir allerdings die Frage, ob Oliver Mahn das deutsche Grundgesetz mit religiöser Begründung (Scharia) überwinden möchte und Zweitfrau, Kindbraut und Burka „integrieren“ will – denn genau vor diesen Barbareien warnt „Secularity, Scouting and Sharia“ schließlich in aller Ausführlichkeit.

Vor drei Wochen erlebte ich einen sonnigen Nachmittag im Wald auf dem Bopparder Kreuzberg und traf dort viele alte Pfadfinderinnen und Pfadfinder, ein wichtiges persönliches Erlebnis. Dem (evangelisch geprägten) Pfadfindertum und da insbesondere dem Gau Nassau-Oranien verdanke ich viel.

Ich appelliere an Oliver Mahn, Errungenschaften der kulturellen Moderne wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau dem „Dialog mit dem Islam“ nicht zu opfern.

Das Weltpfadfindertum hat die universellen Menschenrechte zu globalisieren, nicht die religiös begründete Rechtsspaltung.

Die Netzwerke der Wahhabiten (IUMS, International Union of Muslim Scouts) und Muslimbrüder (FEMYSO; über die aej ist der VCP in EYCE und mitverantwortet die EYCE-Kooperation mit FEMYSO) wollen allerdinge eher ein „Scouting“, das auf der Scharia basiert. WOSM hat die in Dschidda ansässige IUMS leider integriert. Pressefreiheit, Islamapostasie oder Gleichberechtigung der Frau sind in Saudi-Arabien Fehlanzeige, dafür gibt es ganz viel Religion (Scharia).

http://scout.org/en/about_scouting/partners/interreligious/iums

Herr Mahn, entscheiden Sie sich, wofür Sie als Pfadfinder arbeiten und werben: Für die am 10.12.1948 aufgestellte AEMR oder für die kulturrassistische und frauendiskriminierende Scharia.

Nicht alle VCP- bzw. GNO-Mitglieder reagieren auf „Secularity, Scouting and Sharia“ so entsetzt wie Sie. Und leider haben Sie der Öffentlichkeit vorenthalten, was genau denn an meinem Text so schrecklich ist. Gehen Sie doch mal auf Inhalte des Thesenpapiers ein, das wäre nett.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

Oliver Mahn sagt:

25. Juni 2011 um 1:21 AM

Ein kleiner Nachtrag:

Wie Sie dem Beitrag nach meinem entnehmen können, ist es nicht meine Meinung, sondern die mehrerer GNOler (wenn nicht gar des ganzen GNO).

Zitat (Eifelginster): „Herr Nick zeigte prinzipielle Aufgeschlossenheit, (…)“

Zitat (GNO GEGENDARSTELLUNG): „Die Führung des GNO distanziert sich hiermit ausdrücklich von den getroffenen Aussagen.“

Hier schließt sich Herr Nick explizit ein.

Zitat (Eifelginster): „Edward von Roy (…) überreichte dem gewählten Gauführer Andreas Nick drei Exemplare (..)“

Ich möchte korrigieren, dass Herr von Roy auch mir und einem weiteren Vertreter des Landesarchivs, sowie der Vertreterin der Bundesleitung je ein Exemplar übergeben hat. Der Bitte von Herrn Nick wurde demnach scheinbar nicht folge geleistet.

Ich denke mit der GEGENDARSTELLUNG ist alles gesagt und ich möchte als Mitarbeiter des VCP GNO, sowie als Mitarbeiter der VCP-Bundesebene darum bitten, dass man davon Abstand nimmt Schriften mit den VCP und/oder dem VCP GNO in Verbindung zu bringen, die Inhaltlich keinen Bezug zu diesen erkennen lasse.

Einer persönlichen Meinungsäußerung steht dadurch nichts im Wege.

Eifelginster sagt:

25. Juni 2011 um 3:34 AM

Sehr geehrter Oliver Mahn,

oft sind Kleinigkeiten ganz wichtig wie die Reihenfolge von zwei kleinen Ereignissen. Ich habe mit mehreren Teilnehmern am GNO-Jubiläumstag inzwischen persönlich gesprochen.

Während Sie in Ihrer ersten Mail (24. Juni 2011 um 4:28 PM) unbelegt öffentlich andeuteten, Edward von Roy habe dem VCP und dem GNO Unrecht zugefügt (Mahn: „hat sich widerrechtlich des Namens und der Organisation des Gau´s Nassau Oranien und des VCP bedient.“), implizieren Sie nun öffentlich, das Ex-VCP-Mitglied sei eines Nachmittags vor etwa drei Wochen der Bitte des Gauführers und verantwortlichen Bopparder Jubiläums-Gastgebers nicht nachgekommen (Mahn: „Der Bitte von Herrn Nick wurde demnach scheinbar nicht folge geleistet“).

Eine beeindruckende Faktenferne, die ich als Blogbetreiber nicht kommentarlos stehen lasse.

Eigentlich müssen Sie wissen, wie Ihre beiden Andeutungen auf unbedarfte Leser wirken müssen, ich wiederhole aber die Impression: a) jemand Unmögliches behauptet zum Schaden eines Vereins eine falsche Identität bzw. Befugnis und b) derselbe Freche kommt einer Aufforderung einfach nicht nach.

Was also denkt der unbedarfte Leser über einen Menschen, der – angeblich, vielleicht – im Namen einer Organisation einen Text schreibt und der zusätzlich noch die Frechheit hat, – angeblich, vielleicht – mündlich getroffene Vereinbarungen in minutenschnelle zu brechen?

Sehr geehrter Oliver Mahn, über die in Secularity, Scouting and Sharia festgehaltenen islamkritischen Argumente mögen Sie ja sauer sein (warum eigentlich, der Text ist ausgezeichnet), doch wie Sie hier über den „Überbringer der schlechten Botschaft“ kommunizieren, ist kein feiner Stil.

Das von Ihnen zu b) gekonnt eingesetzte „wurde demnach scheinbar“ wäre in der Tat der Rede wert, aber die Überreichung des Secularity, Scouting and Sharia in der informativen Jurte des Archivs ereignete sich eine knappe Stunde eher als die Überreichung des von Oliver Mahn (und nicht vom Gau Nassau-Oranien) beanstandeten Textes an Andreas Nick (andi). Der Gauführer kam dann noch einmal eine geschätzte gute halbe Stunde später auf den ehemaligen Sippenführer im Stamm Herigar zu, nachdem dieser mit Jutta Hesse, „HP“ Hans-Peter von Kirchbach (kam gerade aus Dresden vom Kirchentag, ECFR-Scheich Mustafa Cerić war leider auch dort), Antje und Christoph „CH“ Maurer (Rheinbach) usw. gesprochen hatte, das berichten mir mehrere Teilnehmer übereinstimmend, die anschließend alle viertelstundenweise mit „eddi“ plauderten. Zu einem noch späteren Zeitpunkt traf der Meckenheimer den gründlich arbeitenden und unbedingt zuverlässigen Kai Driesch weit außerhalb des Zeltplatzgeländes und hielt sich selbst dort, mitten im Wald, an die Empfehlung von andi und ließ das für seinen alten B-Kurs-Leiter „möhre“ eigens vorgesehene Exemplar im Rucksack (schade eigentlich, zum Glück nachholbar).

Ihrem letzten weisen Wort (25. Juni 2011 um 1:21 AM) ist insofern nichts hinzuzufügen („Einer persönlichen Meinungsäußerung steht dadurch nichts im Wege.“), als dass hierzulande das Grundgesetz gilt und nicht das Olligesetz, weshalb wir ja auch alle unserem Mitpfadfinder Oliver aus Mainz immer wieder so gerne zuhören. Wenn er doch nur endlich etwas über das diskriminierende und frauenfeindliche Islamische Recht (Scharia) sagen würde.

Als islamkritischer Mensch sind Sie uns immer willkommen. Ihre Rolle im Gau (Mahn über Mahn: „Mitarbeiter des VCP GNO“) und Funktion im Bund („als Mitarbeiter der VCP-Bundesebene“) ist uns hinlänglich bekannt. Auf Kosten von „Rangniederen“ sein Charisma ausbreiten geht bei Eifelginster nicht.

Hier steht der Mensch – jeder – im Mittelpunkt, BP sagte dazu „Look at the boy“; das ‚girl‘ hatte er dabei nicht vergessen und das Mädchen oder die Frau stets gleich behandelt. Und wir waren auch gar nicht beim Seelenflämmchen des Jamboreetruppleiters 2011 und Mainzer Friedenslichtbeauftragten, sondern bei der elfjährigen, von Mufti Cemali Meço völlig legal verheirateten muslimischen Griechin, die Wochen später schwanger und mit Ehemann in Düsseldorf auftaucht.

Wir waren bei den Muftis und Scheichen der in Dschidda ansässigen und etwa in die Boy Scouts of America integrierten IUMS (International Union of Muslim Scouts). Die IUMS ist in WICS (World Islamic Committee on Scouting) und WOSM vertreten und auf dem Jamboree 2011 etwa auch offizieller Teil der US-amerikanischen Delegation der Boy Scouts of America, BSA:

http://www.islamicscouting.org/staticpages/index.php/StartingMuslimScoutGroup

Die als religiöse Autoritäten akzeptierten Muftis und Scheiche der IUMS lassen im Namen der Religion (islām) lehren, dass ein Mädchen ohne permanent getragenen Schleier (Ḥidschāb) nicht in den Himmel kommt und dass die Schwester nur halb so viel Geld zu erben braucht wie ihr Bruder, denn so steht es im Buch der Bücher, im Koran.

Das sind Bürgerrechts- und Menschenrechtsverletzungen – im Namen der Religion. Was aber redet da der irgendwie proreligiöse Scoutismus? Über Muslime nur Gutes. Herrschaftszeiten: Alles auf, General, Großmufti und Erzbischof nahen deinem Pfadi-Zeltlager! Bei ansteigendem Kult um die Mächtigen und sinkender Transparenz und Demokratie wird eine angemessene Dosis an Islambeschönigung ganz irdisch nützlich. Funktional sozusagen.

Hoffentlich sieht der Gau Nassau-Oranien das anders und verteidigt das für alle geltende und gleichbehandelnde Recht gegenüber dem erneuerten Mittelalter der Scharia-Norm.

Herzlich Gut Pfad

Cees van der Duin

Lisa Juhr sagt:

25. Juni 2011 um 1:44 PM

Als Mitglied der aktuellen Gauführung des GNO kann ich sagen, dass die hier von Oliver Mahn und dem Nassauer (einem weiteren Mitglied der Gauführung) veröffentlichte Gegendarstellung von der Führung des GNO in enger Absprache mit der Landes- und Bundesleitung verfasst wurde und definitiv der Haltung von Gau und Verband entspricht.

Inhaltlich wollen und werden wir uns nicht zu dem Text von Herrn von Roy äußern, weisen aber nochmals darauf hin, dass Herr von Roy kein VCP-Mitglied und damit auch kein Angehöriger des GNO ist und damit keinerlei Recht hatte und hat, den Gau mit seiner Schrift in Verbindung zu bringen.

Eifelginster sagt:

25. Juni 2011 um 4:22 PM

Liebe Lisa Juhr,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Text, den Herr von Roy zum sechzigjährigen Jubiläum der Regionalgruppe Koblenz des größten deutschen evangelischen pfadfinderischen Jugendverbandes verfasste, ist ein Stolperstein und Ärgernis, weil er Inhalte aufzeigt, die die unkritisch islamfreundliche Kirchenpolitik beider Großkirchen der letzten Jahrzehnte ebenso kritisiert wie das Schweigen der beiden Weltpfadfinderverbände zur Benachteiligung der Frauen und Nichtmuslime im Geltungsbereich des Islamischen Rechts (Scharia).

Edward von Roy war im Mai 2011 einer der wenigen ehemaligen VCP-Mitglieder gewesen, die die Stadtverwaltung von Koblenz dazu aufforderten, den Auftritt der salafistischen Prediger Pierre Vogel und Abdur-Raheem Green zu verhindern bzw. Minderjährigen den Zugang zu dem missionarischen Ereignis zu verwehren. Die aktiven Verantwortlichen der Koblenzer Jugendverbandsarbeit möchten (können?) 2011 zum hochgradig jugendschutzrelevanten Thema Salafismus leider keine Silbe sagen, was nicht vorausschauend ist, denn in einem salafisierten Straßenzug wird es keine freie Pfadfinderarbeit mehr geben.

Im VCP-seits umstrittenen Bopparder Text benennt Edward von Roy die Rolle, die Mustafa Cerić im Netzwerk ECFR spielt. Spiritueller Führer des ECFR ist Yusuf al-Qaradawi. Cerić war zwischen dem 1. und 5. Juni 2011 Gast auf demselben Kirchentag, auf dem die evangelischen Pfadfinder (VCP; CPD) sich so gerne als Helfer einsetzen lassen.

Zitat: Zu einer gemeinsamen „Spirituellen Revolution“ rief Mustafa Cerić auf. „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“

http://www.kirchentag.de/jetzt-2011/religion-glaube/02-donnerstag/li-grossmufti.html

Cerić will die Scharia im Personenstandsrecht und Familienrecht installieren (opening the way for the Muslim law), das muss jeden Pädagogen und Pfadfindergruppenleiter alarmieren, und genau das ist in Secularity, Scouting and Sharia ebenso beschrieben wie die skandalöse Zusammenarbeit zwischen katholischen Gruppen Westfalens und der MJD (Muslimische Jugend Deutschlands, den Muslimbrüdern nahestehend).

Der in Pfadfinderkreisen als HP bekannte Hans-Peter von Kirchbach weilte unmittelbar vor dem Jubiläum ‚Wir schreiben Geschichte – 60 Jahre VCP GNO‘ auf dem Kirchentag in Dresden. Von Kirchbach war 12. Generalinspekteur der Bundeswehr und zwischen 1988 bis 1991 Bundesvorsitzender des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP), er müsste also eigentlich sehr genau wissen, wer Mustafa Cerić ist und dass man mit Schariafreunden nicht zusammenarbeitet, weder kirchlich noch pfadfinderisch. Doch geht unverständlicherweise auch ein Hans-Peter von Kirchbach zum Islamischen Recht mit keiner Silbe auf Distanz, sondern lässt sich in das „Event“ des Kirchentags ebenso hochgestimmt „integrieren“ wie Bosniens Großmufti.

Mit der WOSM-seits anerkannten IUMS ist das Weltpfadfindertum durch Wahhabiten und Muslimbrüder gekapert und ziemlich erfolgreich unterwandert worden. Und Oliver Mahn und Lisa Juhr geht immer noch kein schlechtes Wort zu Hidschab oder Scharia über die Lippen.

Auch der evangelisch-pfadfinderischen Bildungsbeauftragten Lisa Juhr sei dieser Text zugedacht: Purify and Educate

http://eifelginster.wordpress.com/2011/05/09/235/

Wir fassen zusammen: In den Jahren nach Mauerfall und Wiedervereinigung, in denen der universelle Menschenrechtsbegriff der AEMR (1948) durch die kulturrassistischen, religiös gelesenen Kairoer Menschenrechte (OIC 1990) aufzuweichen begann bzw. erodiert wurde und in denen der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zunehmend durch die sich auf Religion (Islam) berufenden OIC-Staaten dominiert wurde, begannen Nordamerikas und Europas Kirchen, Parteien und Pfadfinderverbände in den „Dialog mit dem Islam“ einzutreten, was im Sommer 2011 selbst im Großraum Koblenz dazu führt, dass sich kein Verantwortlicher in DPSG oder VCP traut, etwas gegen Schleierpflicht (Hidschab) oder Sunnagehorsam zu sagen oder auch nur hörbar gegen die in der Koblenzer Innenstadt predigenden Islamisten Abdur-Raheem Green und Pierre Vogel zu demonstrieren.

Wir werden weiter beobachten und berichten,

Gut Pfad

Cees van der Duin