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Prinzip Hidschab

Oktober 5, 2022

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حجاب
ḥiǧāb

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Prinzip Hidschab

Seit 1979 ist der Iran Islamrepublik sprich Islamdiktatur. In der gemäß Himmelsbefehl irdisch zu verwirklichenden, auf den Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) ausgerichteten islamischen Gesellschaft ist ein freies, ein selbstbestimmtes Leben für niemanden vorgesehen, am allerwenigsten für jenen weiblichen Besitz des Vaters oder Ehemannes, für die dem Schariarecht ausgesetzte muslimische Frau. Vater, Bruder und später der Ehemann haben die Funktion des Sittenwächters über die Muslima, beispielsweise könnte eine Braut ohne Zustimmung ihres Wali (männlicher Vormund, hier Heiratsvormund) nicht heiraten. Generell ist der Mahram der männliche Aufpasser, unterstützt durch die anderen Männer der Großfamilie, die allesamt genau kontrollieren, mit wem die weibliche Verwandtschaft sich trifft, ob das Mädchen oder die Frau sich außerhalb des Hauses sittsam genug verhält. Gibt es keinen Ehemann, bestimmen sie, ob sie das Haus verlassen darf.

Es geht um den Iran und dessen Reislamisierung, ohne Kommentar und in Guillemets (« ») füge ich deshalb einige, inzwischen ein halbes Jahrhundert alte Worte eines schiitischen Geistlichen ein, welcher der damaligen Weltöffentlichkeit noch weitgehend unbekannt war. Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar des Jahres 1970 hörten die Islamstudenten an der traditionsreichen Lehrstätte im irakischen Nadschaf neunzehn Vorlesungen von Ruhollah Chomeini, deren Inhalte später als Hokumat-e Eslāmī zusammengefasst wurden: Der Islamische Staat (حکومت اسلامی Islamic Government). Olamā meint die Ulama oder, etwa türkisch, Ulema (علماء ʿUlamāʾ), die Islamgelehrten, Einzahl Alim oder Âlem (عَالِم ʿĀlim, vgl. Brockhaus, Leipzig 1911, „Ulemâ (arab.), in der Türkei der Stand der Rechts-und Gottesgelehrten, die Imame (Kultusdiener), Mufti (Gesetzesausleger) und Kadi (Richter) umfassend.“)

Vor 52 Jahren rief Ruhollah Chomeini seine Studenten zur rechten Lebensführung und Herrschaft.

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« Eine unislamische politische Ordnung errichten bedeutet nämlich nichts anderes als die politische Ordnung des Islams ignorieren. Dazu kommt noch, dass jede unislamische politische Ordnung eine polytheistische Ordnung ist, da ihr Herrscher der Ṭāġūt ist; und wir sind verpflichtet, die Spuren des Polytheismus in der Gesellschaft und im Leben der Muslime zu beseitigen und zu vernichten. … Die gesellschaftlichen Bedingungen unter der Herrschaft des Ṭāġūt und der polytheistischen Ordnung sind der Boden für die Verderbnis, wie Sie sehen. Das ist die „Verderbtheit auf der Erde“, die ausgerottet werden muss und deren Stifter bestraft werden müssen. »

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Nach dem Glaubensgrundsatz der Fitra (فطرة fiṭra), der islamisch verstandenen Geschöpflichkeit und dem naturhaften Ausgerichtetsein jedes Wesens hin auf Allah, ist die Frau anders nackt als der Mann. Während der Schambereich, arabisch Aura (عورة ʿawra), des Mannes ausschließlich seine Geschlechtsteile und den Bereich zwischen Bauchnabel und Knien umfasst, ist beinahe der gesamte Körper der Frau Aura, hat die Muslima im öffentlichen Raum mithin ihren gesamten Körper, (allenfalls) bis auf Gesicht und Hände, mit Textilien abzudecken. Sein Haupthaar ist Ehrenhaar, ihres hingegen Schamhaar. Der Familie einer unbotmäßig bekleideten Frau droht Ehrverlust, die Brüder haben auf ihre Schwester nicht ordentlich aufgepasst.

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« Der islamische Staat ist weder despotisch noch absolutistisch, er ist konstitutionell … in dem Sinne, dass die Regierenden … an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind, die im heiligen Koran und in der Sunna … festgelegt worden sind. Daher ist die islamische Regierung die Regierung des göttlichen Gesetzes über das Volk. »

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Schluss mit dem Gerede über das Kopftuch, im Islam gibt es kein Kopftuch. Abu Dawud (4104) überliefert einen Hadith von Aischa, der berichtet, wie Asma einmal zum Propheten kam und sie trug eine etwas durchsichtige Kleidung. Da wandte er seinen Blick ab und sprach: „Oh Asma, wenn die Frau ihre Reife erreicht hat (d. h. wenn sie ihre erste Menstruation bekommen hat), dann darf sie von ihrem Körper nur dieses und dieses zeigen (und er zeigte auf Gesicht und Hände).“

Andere Übersetzung, deutsch und englisch. Mohammed sprach:

„O Asma, sobald die Frau das Alter der Geschlechtsreife erlangt hat, sollte nichts von ihr sichtbar werden bis auf dieses und dieses.“ Und er zeigte auf Hände und Gesicht. „O Asma‘, when a woman reaches the age of puberty, nothing should be seen of her except this and this” – and he pointed to his face and hands.

(Englisch als 23496 bei Islam Q&A / al-Munajjid, Hadeeth about women uncovering their faces.)

Stichwort Pubertät und Islam. Das Alter der „Frau“ im Islam, ihre religiöse Reife, vgl. Taklif (تكليف), die Auferlegung der Bürde der Pflichten, ist getreu dem islamischen Vorbild der Heirat von Mohammed und Aischa auf neun Jahre festgelegt worden, neun Mondjahre sind gemeint, also achteinhalb, die „Frau“ kann ab jetzt, islamrechtlich einwandfrei, verheiratet werden und ehelichen Geschlechtsverkehr haben. Kinderheirat ist nicht nur ein islamisches Problem. Überall auf der Welt bleibt es wichtig, ein Mindestalter von 18 Jahren für die Heirat zu erhalten oder durchzusetzen.

Gesetzgeber ist letztlich nur Allah, so erläuterte es Chomeini seinen Islamstudenten, Volkssouveränität ist Krieg gegen den Schöpfer.

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« Niemand hat das Recht, Gesetze zu erlassen, und kein Gesetz außer dem göttlichen ist anwendbar. … Der islamische Staat ist ein Staat des Gesetzes. In dieser Staatsform gehört die Souveränität allein Gott. Das Gesetz ist nichts anderes als der Befehl Gottes. »

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Seit Jahrzehnten erkennbar und schier überall auf der Welt versuchen islamische Organisationen und Staaten sowie kopftuchtragende Frauen, wie beiläufig und dabei die am 10. Dezember 1948 bekundeten, mühsam errungenen Standards der allgemeinen Menschenrechte zerstörend, Frauen zu ermutigen, den von Allah befohlenen Hidschab (حجاب ḥiǧāb anglis. hijab), also die islamische Kleidung der Frau zu tragen und globale Solidarität für den Hidschab und die leider dazugehörige, Frauen und Nichtmuslime entwürdigende und entrechtende, alle Lebensbereiche umfassende (totalitäre) islamische Lebensweise und Gesellschaftsform durchzusetzen. Diese, in das Tuch des Hidschab gleichsam eingewebte Lebensweise und Gesellschaftsform ist, bei Maududi, der Nizam Islami (النظام الإسلامي an-niẓām al-Islāmī), bei Qutb die Hakimiyya (حاكمية الله ḥākimiyyatu l-Lāh), die weltweite Herrschaft Allahs.

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« Das ist ein politischer Befehl. … Das Hauptziel besteht darin, die Könige und die in ihrem Dienst stehenden Richter daran zu hindern, das Volk an sich zu ziehen, indem sie sich ihm als zur Regelung seiner Angelegenheiten geeignet präsentieren. »

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Das deutsche Grundgesetz (GG) nicht anders als die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) richtet sich zunächst an das Individuum und nicht an ein Kollektiv unter mehreren Kollektiven, das GG garantiert zunächst und vor allem die Individualrechte. Hidschab hingegen bedeutet, dass sich Frauen, minderjährige Mädchen und sogar weibliche Kinder bis ans Ende ihres Lebens bedecken müssen und aus dem für Jungen und Männer zugänglichen Raum weitgehend verdrängt werden. Damit werden die Mädchen und Frauen wesentlicher Grundrechte beraubt und eine veritable Apartheid spaltet den sich aus der Gültigkeit der AEMR (10.12.1948) ergebenden öffentlichen Raum auf, zerteilt ihn in Männer- und Frauenzonen und gibt, ausgesprochen islamisch, den Frauen halbierte Rechte. Korangemäß erbt die Frau nur die Hälfte und ihre Aussage vor Gericht gilt nur halb so viel wie die eines (muslimischen) Mannes.

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« Was soll das islamische Volk tun? An wen soll es sich im Fall von Vorkommnissen und Streitigkeiten wenden? Der Imam sagt: „Ihr müsst sehen, wer von euch unsere Ahādis überliefert, studiert hat, was uns erlaubt und verboten ist, und wer dieses Gebiet beherrscht und unsere Gesetze kennt.“ »

« Die Olamā sind berufen zu herrschen. »

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Nach islamischem Recht, anders gesagt nach Scharia und Fiqh, nach „Koran und Sunna“ sollen Frauen nicht nur ihre Haare, sondern ihren gesamten Körper ggf. bis auf Hände und Gesicht verhüllen, um die öffentliche Ordnung nicht zu stören und um sich selbst und vor allem den Männern die ewige Heimkehr ins Paradies nicht zu verspielen. Ferner sollen sich Frauen mit dem Schleier bedecken, um die Männer nicht sexuell zu erregen. Dieser ständigen großen Einschränkung für Frauen entspricht die rechtlich herabgesetzte Position der Frau in allen islamisch geprägten Gesellschaften oder Stadtvierteln.

Indirekt ist der Hidschab eine Beleidigung für jeden kultivierten Mann, der sich, nach islamischer Weltanschauung, sexuell nicht beherrschen kann, sobald er eine unverschleierte Frau auch nur erblickt. Entsprechend gilt, dass der islambewusste Mann eine schuldhaft schariawidrig, eine sich unislamisch verhaltende Frau, etwa eine islamwidrig gekleidete Frau, missachten muss. Gemäß der Scharia ist eine Unverschleierte, die durch einen Mann misshandelt oder gar vergewaltigt wird, für dieses Verbrechen selbst verantwortlich. All das ist eine gegenmoderne, letztlich 1400 Jahre alte frauenfeindliche religiöse Ideologie, die im 21. Jahrhundert keinen Platz haben sollte.

Es sollte beschämen, dass, während im Iran oder in Saudi-Arabien mutige Frauen den Hidschab, dieses frauenverachtende Kleidungsstück, wegwerfen und für ihre und jedermanns Freiheit und gegen die islamischen Gesetze, im Islam gottgegeben als die Scharia und menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf die Straße gehen, in Europa und Nordamerika etliche, vielleicht wohlstandsverwöhnte und freiheitsverwöhnte Menschen sich mit der inhumanen Bewegung für den Hidschab solidarisch erklären, manchmal angeblich, um gegen den Rassismus Position zu beziehen.

Man kann durchaus sowohl gegen den sogenannten radikalen, das bedeutet den authentischen, den echten, 1400 Jahre alten Islam als auch überhaupt gegen jede Form von Diskriminierung aktiv sein und sich gerade damit, wie geboten, für allgemeine Menschenrechte, für Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für freie Wahl der Kleidung einsetzen. Gerade um Rassismus und Rechtsradikalismus zu bekämpfen muss man, beispielsweise in Europa, die Rechte und die Menschenwürde der Frauen, ihre Kleidungsfreiheit und ihre universellen Menschenrechte verteidigen und nicht islamisches Revival, Hidschab, Frauenfeindlichkeit und Frauenversklavung billigen oder gar gutheißen. Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.

Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

Zeit, dass sich das ändert.

Jacques Auvergne

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Hidschab unterdrückt: Nein zum Welt-Hidschab-Tag

Januar 10, 2019

Gerne machen wir auf eine Veranstaltung am 2. Februar 2019 in Köln aufmerksam.

Zentralrat der Ex-Muslime Deutschland (ZdE)

Anti-Hidschab-Demo

Demonstration gegen den World Hijab Day

Köln am 02.02.2019

um 14.00 Uhr

Domplatte

https://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/1956217494427803/

https://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/1956217494427803/?type=3&theater

Weltweiter Widerstand gegen den Welt-Hidschab-Tag

Im Jahr 2013 hat eine aus Bangladesch stammende Muslima, die mit ihren Eltern als Elfjährige in die USA eingewanderte Nazma Khan, den ersten Februar zum World Hijab Day ausgerufen, zum Welthidschabtag. Seither versuchen islamische Organisationen und Staaten sowie kopftuchtragende Frauen, am ersten Februar jedes Jahres durch verschiedene Aktionen und Veranstaltungen [ muslimische ebenso wie nichtmuslimische ] Frauen zu ermutigen, den Hidschab [ حجاب ḥiǧāb anglis. hijab; die islamische Kleidung der Frau ] zu tragen und globale Solidarität für den Hidschab [ und die dazugehörige, alle Lebensbereiche umfassende islamische Lebensweise, die weltweite Herrschaft Allahs ] ins Leben zu rufen.

Hidschab bedeutet, dass sich Frauen, minderjährige Mädchen und sogar weibliche Kinder bis ans Ende ihres Lebens bedecken müssen [ und aus dem für Jungen und Männer zugänglichen Raum weitgehend verdrängt werden ]. Damit werden sie wesentlicher Grundrechte beraubt [ und eine veritable Apartheid spaltet den einstigen öffentlichen Raum in Männer- und Frauenzonen ].

Nach islamischem Recht [ Scharia und Fiqh; nach „Koran und Sunna“ ] sollen Frauen nicht nur ihre Haare, sondern ihren gesamten Körper [ ggf. bis auf Hände und Gesicht ] verhüllen, um die öffentliche Ordnung nicht zu stören [ und um sich selbst und vor allem den Männern die ewige Heimkehr ins Paradies nicht zu verspielen ]. Ferner sollen sich Frauen mit dem Schleier bedecken, um die Männer nicht sexuell zu erregen. Dieser ständigen großen Einschränkung für Frauen entspricht die rechtlich herabgesetzte Position der Frau in allen islamisch geprägten Gesellschaften [ vgl. im Koran ihr halbes Erbe sowie die halbe Kraft ihrer Aussage vor Gericht ] oder Stadtvierteln. Indirekt ist der Hidschab eine Beleidigung für die jeden kultivierte Mann, der sich, nach islamischer Weltanschauung, sexuell nicht beherrschen kann, sobald er eine unverschleierte Frau auch nur erblickt. Entsprechend gilt, dass muslimische Männer Frauen missachten dürfen. Gemäß der Scharia ist eine unverschleierte Frau, die durch einen Mann misshandelt oder vergewaltigt wird, für dieses Verbrechen selbst verantwortlich. All das ist eine gegenmoderne, letztlich 1400 Jahre alte frauenfeindliche religiöse Ideologie, die im 21. Jahrhundert keinen Platz haben sollte. […]

Es ist beschämend, dass, während im Iran oder in Saudi-Arabien unzählige Frauen den Hidschab, dieses frauenverachtende Kleidungsstück wegwerfen und mutig für ihre Freiheit und gegen die islamischen Gesetze [ im Islam gottgegeben als die Scharia und menschlich anzuwenden als der Fiqh ] auf die Straße gehen, sich in Europa und Nordamerika etliche, sogar nichtmuslimische Menschen dem Aufruf Nazma Khans folgen und sich mit einer inhumanen Bewegung solidarisch erklären, angeblich, um gegen den Rassismus Position zu beziehen.

Man kann durchaus sowohl gegen den radikalen Islam als auch gegen jede Form von Diskriminierung aktiv sein und sich gerade damit für allgemeine Menschenrechte, Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie für freie Wahl der Kleidung einsetzen. Gerade um Rassismus und Rechtsradikalismus zu bekämpfen, muss man die Rechte und die Menschenwürde der Frauen, Kleidungsfreiheit und universelle Menschenrechte verteidigen und nicht islamisches Revival, Hidschab, Frauenfeindlichkeit und Frauenversklavung. [ Der Hidschab ist nur dann ein Freiheitsrecht, wenn ich ihn, auch als Muslima, ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzait ablegen darf. ]

Wir wollen die mutigen „Frauen der Revolutionsstraße“ im Iran verteidigen, die ihren Hidschab öffentlich abgelegt haben, wollen die Frauen in Saudi-Arabien unterstützen, die jetzt mit dem Hashtag «Hidschab unter meinen Füßen» [ « Mon niqab sous mes pieds », « Le voile sous mes pieds » vgl. #NoHijabDay #WorldNoHijabDay #FreeFromHijab #NoHijab ] gegen den Aufruf von Nazma Khan in Aktion treten. Lasst uns weltweit für alle Frauen Meetings und Solidaritätsveranstaltungen organisieren, die in so genannten islamischen Ländern gegen Kopftuch und Unterdrückung kämpfen. Wir werden an diesem Februartag weltweit aufstehen und ein Zeichen gegen den Welthidschabtag / World Hijab Day setzen.

Die Bewegung gegen den Hidschab ist eine weltweite Bewegung. Schließt Euch dieser weltweiten Bewegung an. […]

(Quelle vgl. Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE), Homepage wie Facebook. Hier etwas gekürzt sowie leicht abgeändert; eigene Ergänzungen in eckigen Klammern.)

https://exmuslime.com/widerstand-gegen-den-welt-hijab-tag-ist-die-pflicht-von-uns-allen/

https://www.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/1953035018079384/?type=3&theater

Warum der freiheitliche Rechtsstaat das Richterinnenkopftuch nicht integrieren kann

August 8, 2016

Keine religiöse Kleidung im öffentlichen Dienst

08. August 2016

Der Islam ist ein komplettes Rechtssystem, das eine Trennung von Religion, Staat und Recht nicht kennt und neben sich letztlich kein anderes Recht als gleichberechtigt dulden kann. Das islamische Recht, gottgegeben als die Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, verbietet nach weltlichen Gesetzen zu urteilen. Jede menschengemachte Gesetzlichkeit ist sittlich geringeren Wertes und über kurz oder lang ganz durch die von Allah gegebenen Gebote, die der Prophet Mohammed der Menschheit offenbarte, zu ersetzen. Souverän ist im Islam nicht das Volk, sondern Allah.

And judge, [O Muhammad], between them by what Allah has revealed. […]

Richte zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat […]

Koran 5:49

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein säkularer, freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, der die Einflussbereiche von Staat und Religion sowie Recht und Religion trennt und sich zur politischen, weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht stellte in mehreren Entscheidungen klar:

Das Grundgesetz legt durch Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs. 1 und 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV (Anm.: Weimarer Reichsverfassung) in Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse.

Richter, Polizisten, Pädagogen, Politiker oder andere Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die darauf insistieren, ein glaubensgeleitetes Leben zu führen und das durch ihre religiöse Kleidung nach außen dokumentieren, müssen der Doktrin von Koran und Sunna folgen. Individuelle Spiritualität lässt der kollektivistische Glaube nach Koran und Sunna nicht zu. Wenn sich diese Beschäftigten aus religiösen Gründen bedecken, können sie beruflich nicht gegen die Scharia handeln. Kein gottesfürchtiger Muslim wird es riskieren, diesen heilssichernden Glaubensvorschriften nicht zu gehorchen, er würde nicht nur sein eigenes Seelenheil gefährden, sondern sich der Kritik seiner Glaubensgeschwister aussetzen, ein schlechtes Beispiel abzugeben und andere in die Irre zu leiten. Ziel eines gottergebenen Lebens ist die ewige Nähe zu Allah, der Weg ist die Überwindung alles Nichtislamischen auf Erden.

Das islamische Recht diskriminiert alle Nichtmuslime sowie alle Frauen und ist daher mit den allgemeinen Menschenrechten (10.12.1948) und dem deutschen Grundgesetz (23.05.1949) nicht vereinbar. Nach der Doktrin der Hisba (ḥisba), die sich aus Koran 3:110 („Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah […]“) oder Koran 3:104 („Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen“) ergibt, Erfolg meint Erfolg im Diesseits und im Jenseits, ist die islamische Lebensweise durchzusetzen.

Die islamische Verhaltens- und Kleidungsdoktrin gilt für Männer und Frauen, nur schreibt sie für beide Geschlechter unterschiedliche Regeln vor.

Wir sollten nicht vom Kopftuch reden. Es geht um den sogenannten Hidschab (ḥiǧāb). Ab der Geschlechtsreife („ab Eintritt der Pubertät“) ist der gesamte Körper einer Frau „mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen“ (Stellungnahme DITIB, bei: Bundesverfassungsgericht) blickdicht und alle Konturen verbergend mit Kleidung zu verhüllen:

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.

(Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10.)

Ein Austritt aus dem Islam, sei es als Konversion zu einer anderen Religion oder als persönlicher Weg in den Atheismus, ist verboten und eigentlich todeswürdig. Eine Richterin, welche die islamische Bedeckung (Hidschab) trägt, kann einer Ex-Muslima oder einem Ex-Muslim nicht neutral gegenüberstehen und damit ihrer beruflichen Pflicht nicht nachkommen. Gleiches gilt für den religiös gekleideten Kollegen. Beide wie auch andere im öffentlichen Dienst Beschäftigte haben nach dem im Koran nachzulesenden Grundsatz Al-walāʾ wa l-barāʾa, wörtlich Loyalität und Lossagung zu handeln, was bedeutet: Muslimsolidarität bei Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen.

Koran 3:28 „Die Gläubigen sollen sich nicht die Ungläubigen anstatt der Gläubigen zu Freunden (auliyāʾ) nehmen. Wer das tut, hat mit Allah nichts mehr zu tun. Anders ist es, wenn ihr euch vor ihnen wirklich fürchtet. Allah warnt euch vor sich selber. Zu Allah hin ist das Ziel.“

Koran 4:89 „Sie hätten es gerne, dass ihr ungläubig wäret, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr alle gleich wäret. Nehmt euch daher von ihnen keine Freunde (auliyāʾ), bis sie auswandern auf dem Wege Allahs.“

Koran 5:51 „Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden (auliyāʾ)! Sie sind untereinander Freunde. Wer immer von euch sich ihnen anschließt (man yatawallāhum minkum), gehört zu ihnen. Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht“.

Zu den Hadithen, die als Beleg für die islamische Legitimität des Walāʾ-Barāʾa-Prinzips herangezogen werden, gehört ein überliefertes Prophetenwort nach al-Barāʾ ibn ʿĀzib, demzufolge die Liebe in Gott und der Hass in Gott „das festeste Band des Glaubens“ sind (awṯaq ʿurwa al-īmān; vgl. Koran 2:256 al-ʿurwa l-wuṯqā, stärkster Halt, festeste Handhabe, festes Band). „The strongest bond of Iman is the love for Allah’s sake and the hatred for Allah’s sake.“

Dresscodes existieren auch in anderen Berufen. Kleidung hat eben nicht nur die Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für berufliche Rolle und Status, gibt Einblick in Einstellungen, Werte und Weltanschauung unseres Gegenübers. Die Uniform eines Polizisten signalisiert Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Bei jeder Form der islamischen Bedeckung assoziieren Kritiker, darunter Aufklärungshumanisten, AEMR-orientierte Menschenrechtler, Nichtgläubige und Säkulare, ein frauen- wie männerfeindliches Menschenbild, das kleinen Mädchen und Teenagern eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verwehrt. Ob Kopftuch, Tschador, Niqab oder Burka, die islamische Bedeckung würdigt jede Frau und alle Nichtmuslime herab, fördert und fordert kulturell vormoderne Geschlechterrollen, Genderapartheid und Segregation.

Der Hidschab ist nicht nur ein Stück Stoff. Uniform, Robe oder religiöse Tracht legt man nicht einfach an oder ab. Jeder, der schon einmal Amtstracht oder fromme Gewänder getragen hat, wird wissen, dass diese Kleidung Signale aussendet, die das Gegenüber entschlüsselt.

Unabhängig von Geschlecht und Religion bzw. Weltanschauung repräsentieren in einem Gerichtssaal Richter, Staatsanwälte, Schöffen oder Rechtsanwälte den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. In besonders hohem Maße ist in öffentlichen Schulen bzw. Kindergärten, in Parlamenten und einem Gerichtsaal staatliche Neutralität erforderlich.

Gerade in der für den Bürger außeralltäglichen Situation einer Gerichtsverhandlung soll er sich beispielsweise auch als Atheist, Islamkritiker, Ex-Muslim oder Frau sicher sein können, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über seinen Fall urteilt. Jegliche religiöse Kleidung sowie jede textile oder andere äußere weltanschauliche Bekundung ist Beamten bzw. Angestellten während der Ausführung hoheitsrechtlicher Aufgaben daher zu untersagen. „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“, meint auch Dr. Robert Seegmüller, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR).

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Wohin steuert die DIK?

Dezember 2, 2015

Integration oder Segregation

Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 12. November 2015

Zum ersten Mal hatte man 2006 zur Deutschen Islamkonferenz (DIK) eingeladen, Initiator war der damalige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. Man traf sich mit dem Ziel: „eine bessere religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung und ein gutes Miteinander aller Menschen in Deutschland, gleich welchen Glaubens“ zu erreichen.

Seit neun Jahren arbeitet diese DIK am Ziel Integration, was wir jedoch in ganz Deutschland erleben, sind die sozialen Folgen der islamverbandlichen Strategien zur Verfestigung selbstgewählter Fremdheit und religiös begründeter Abschottung. Unmittelbares Ergebnis der ersten Treffen war beispielsweise die Gründung des Koordinationsrats der Muslime (KRM), der die Alleinvertretung aller deutschen Muslime beansprucht und erklärt, dass: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed […] die Grundlagen des Koordinationsrates [bilden]. Dieser Grundsatz darf durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben werden.“ Heiliges Buch und Prophetenbiographie (KRM: „Koran und Sunna“) sind die Primärquellen des islamischen Rechts, der Scharia, die jeden Lebensbereich regelt. Wer schuldhaft gegen die Scharia verstößt kommt in die Hölle, ist auf Erden eine Gefahr für das Seelenheil auch seiner Glaubensgeschwister und darf ermahnt und gemaßregelt werden, nötigenfalls mit Gewalt.

Durch Projekte wie schulischer bekennender Islamischer Religionsunterricht und universitäre Imamausbildung gelang es dem KRM, Hörsaal, Klassenzimmer, Schulhof und Lehrerzimmer religiös zu beeinflussen und auf diese Weise zu versuchen, die staatliche Neutralität zu untergraben. Die vielen Menschen aber, die zwar Kind oder Enkelkind eines muslimischen Vaters oder Großvaters sind, Mutter bzw. Großmutter fällt islamisch nicht ins Gewicht, und gar keine Lust haben nach Allahs Befehl und Mohammeds Vorbild zu leben, lässt die Bundesregierung im Stich.

Am 10. November 2015 trat der Lenkungsausschuss, das oberste Gremium der Deutschen Islamkonferenz, zum zweiten Mal in diesem Jahr zusammen. Wichtigstes Thema waren die Ergebnisse zur Wohlfahrtspflege, die in zwei Studien präsentiert wurden. Der amtierende Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière stellte die von der DIK in Auftrag gegebene Studie zu sozialen Dienstleistungen von Moscheegemeinden und ihrer Verbände vor. Als zweite Studie präsentierte die Islamkonferenz eine Publikation zu „religionssensiblen sozialen Dienstleistungen von und für Muslime“, die durch die Kommunen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erarbeitet wurde. Der BAGFW gehören beispielsweise Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz und Caritas an.

Aus aktuellem Anlass wurde ebenfalls über die vielen Menschen geredet, die in diesen Monaten etwa aus Syrien oder dem Irak vor Terror und Krieg nach Deutschland geflüchtet sind oder noch flüchten. Ein Großteil dieser Menschen versteht sich als muslimisch, was aber für einen dem Grundgesetz vepflichteten deutschen Politiker auch wegen der humanitären Katastrophe, die jeder Krieg darstellt, nicht bedeutsam sein sollte. Alle Menschen sehnen nach einem Leben in Sicherheit und danach, etwas zu essen und zu trinken zu bekommen, nicht zu frieren, ein Dach über dem Kopf zu haben. In erster Linie brauchen die in Not geratenen Flüchtlinge unsere humanitäre und medizinische Hilfe und gerade keine muslimspezifischen Hilfen oder „religionssensiblen sozialen Dienstleistungen von und für Muslime“.

Offensichtlich ist Innenminister de Maizière bereit, den an der mehrstufig diskriminierenden, grundrechtswidrigen Scharia ausgerichteten Islamverbänden möglichst viel der für Flüchtlinge erforderlichen Integrationsarbeit zu überlassen. Damit liefert er mehrere hunderttausend Einwanderer an Deutschlands organisierten islamischen Fundamentalismus aus, der sich in Lippenbekenntnissen zum Grundgesetz übt und sich von der Islamischen Charta (ZMD, Nadeem Elyas am 20.02.2002) oder der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (OIC, 05.08.1990) gar nicht zu distanzieren gedenkt (vgl. KRM Geschäftsordnung Fassung 28. März 2007 § 1 (5) „Koran und Sunna“). Auch zum Widerspruch zwischen Grundgesetz und Islamischer Charta bzw. Kairoer Erklärung schweigt der KRM sich aus.

Von Anfang an steuerte die Islamkonfrenz in eine völlig falsche Richtung, nämlich weg von den allgemeinen Menschenrechten und hin zum islamischen Gesetz und Wohlverhalten. So musste hierzulande der Einfluss der Vertreter eines erzkonservativen bis radikalen Islam ebenso steigen wie der Gruppendruck auf Mädchen und Frauen, sich islamisch zu kleiden und zu verhalten. Nonkonformisten und Islamkritiker werden zunehmend vom öffentlichen Diskurs ausgegrenzt und sozial geächtet.

2015 hat Deutschland die Aufgabe, die Flüchtlinge unterzubringen und gesellschaftlich zu integrieren. Stattdessen etikettiert de Maizière Monat für Monat Zehntausende von Menschen aus sogenannten islamischen Ländern, von denen viele vor der Terrormiliz Islamischer Staat, die der gleichen Scharia folgt wie der KRM, zu uns geflüchtet sind, als Muslime. Zur Unvereinbarkeit von Grundgesetz und Islamischem Recht schweigt der Innenminister.

Wie stellen sich die Nichtmuslime der DIK das Flüchtlings-Integrationsprogramm von Aiman Mazyek vor? Will die DIK die Zuflucht suchenden Menschen bei Mazyek die Errichtung einer muslimischen Kolonie und Gegengesellschaft trainieren lassen? Sollen sie üben, den Kontakt zu den Kuffar auf ein Minimum zu beschränken und diese Nichtmuslime und ihre Verhaltensweise nicht nachzuahmen? Nein, im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter und des Diskriminierungsverbots aufgrund von Religion ist gerade zu verhindern, dass die syrischen Flüchtlinge von ihren Töchtern und Ehefrauen das Tragen der islamischen Kleidung verlangen, auch wenn die DITIB den Hidschab fordert, ich zitiere das Bundesverfassungsgericht:

„Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität.“

Ein Politiker, der es mit der Integration ernst meint, hat diesen hunderttausenden von Menschen jetzt zu erklären: Deutschland ist ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat auf der Grundlage der weltweit durchzusetzenden allgemeinen Menschenrechte. Hier gelten nicht Koran und Sunna, sondern Grundgesetz und abgeleite Rechtsnormen. Hier gibt es keine islamischen, sondern die folgenden Regeln des Zusammenlebens:

• Frauen und Männer sind gleichberechtigt. GG Artikel 3 (2) „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

• hierzulande kann jeder die Religion wechseln und etwa den Islam verlassen, ohne Angst vor Angriffen oder Mord haben zu müssen, siehe GG 3 (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

• Integration bedeutet Spracherwerb und das Kennenlernen und Bejahen der Prinzipien des säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtstaates

• Religion ist Privatansache. Jeder kann woran auch immer glauben oder nicht glauben. Niemand darf in Deutschland gegen Gläubige oder Ungläubige hetzen oder Gewalt ausüben

• im Namen der interkulturellen Öffnung in einem Altersheim oder Pflegeheim getrennte Männer- und Frauenwohnbereiche zu schaffen, ist gerade keine gelungene Integration im Einklang mit dem Grundgesetz, sondern Abschottung, Genderapartheid

• die Mitarbeiterschaft bzw. der Kollegenkreis auch einer Schule oder einem Wohlfahrtsverband ist keinesfalls in Muslime versus Nichtmuslime zu spalten

• die interkulturelle Öffnung der Schule oder Sozialen Arbeit geht genau in die falsche Richtung. Wer als nichtmuslimischer Lehrer oder Sozialpädagoge für ein Beratungsgespräch mit einer muslimischen Frau oder Familie erst nach Herrn Muslim Sowieso oder Frau Muslima Soundso rufen muss, erklärt sich und jeden anderen Kafir als inkompetent, für den muslimischen Klienten umfassende professionelle Bildungsarbeit bzw. Sozialarbeit zu leisten. Auf diese Weise werden die Multikulturfreunde in Sozialarbeit bzw. Flüchtlingsarbeit zu Komplizen der Islamverbände, die jeden muslimisch erzogenen Klienten als islamisch gehorsam definieren, als schariapflichtig

• in einem funktionierenden Sozialstaat und Rechtsstaat wird jedes Individuum ernst genommen und ist dabei nicht von der Identität seines ethnoreligiösen Kollektivs abhängig. Da muss auch kein Familienoberhaupt, Kleriker oder Islamverband erst um Erlaubnis gefragt werden, wie das Tripelmandat (Staub-Bernasconi) Sozialer Arbeit zu interpretieren ist

• keine Geschlechtertrennung im schulischen Sport- und Schwimmunterricht, kein Kopftuch im öffentlichen Dienst

„Wohlfahrt von und für Muslime“, „religionssensible soziale Dienstleistungen von und für Muslime“, der Zweite Lenkungsausschuss der Deutschen Islamkonferenz trägt dazu bei, unsere muslimischen Mitbürger in den Kerker der islamischen Pflichten einzusperren und eine Flucht des Individuums heraus aus der Umma und hinein in Rationalität, Autonomie und Weltbürgerlichkeit zu verhindern.

In einem die Verfassung noch ernst nehmenden Deutschland muss jedem Bürger, insbesondere jedem Kind und Jugendlichen sowie jeder Frau, aber auch jedem Rentner sowie jedem behinderten, kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben auch außerhalb der diskriminierenden und frauenfeindlichen Vorschriften der islamischen Normativität (Scharia) möglich sein. Es ist zu verhindern, dass egoistische Politiker das Leid anderer Menschen vergrößern.

Wenn wir heute nichts gegen die islamische Wohlverhaltensdiktatur tun, leben wir morgen nicht erfolgreich integriert, sondern in segregierten Stadtvierteln. Dann ist das schützenswerte gleiche Recht für alle und jeden durch Rechtsspaltung zerstört worden und hat einem Rechtspluralismus Platz gemacht.

Gabi Schmidt und Edward von Roy am 12.11.2015

Q u e l l e n

Zweiter Lenkungsausschuss der Deutschen Islam Konferenz

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/Aktuelles/aktuelles-node.html

Ergebnisse der Sitzung des DIK-Lenkungsausschusses vom 10. November 2015 in Berlin

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/LenkungsausschussPlenum/20151110_LA_Ergebnisse_dik.pdf?__blob=publicationFile

Religionssensible soziale Dienstleistungen in Kommunen und BAGFW

Datum 10.11.2015

Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) widmet sich in der aktuellen Legislaturperiode dem Thema Wohlfahrtspflege […] Zum Beginn des Jahres 2014 einigten sich die Beteiligten gemeinsam auf die Arbeitsbereiche Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenhilfe, da hier zunächst der größte Handlungsbedarf gesehen wird.

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/Sonstiges/soziale-dientsleistungen-kommunen-BAGFW.pdf?__blob=publicationFile

Soziale Dienstleistungen der in der Deutschen Islam Konferenz vertretenen religiösen Dachverbände und ihrer Gemeinden

Von: Prof. Dr. Dirk Halm und Dr. Martina Sauer

Datum 10.11.2015

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/WissenschaftPublikationen/soziale-dienstleistungen-gemeinden.pdf?__blob=publicationFile

Vom beruflichen Doppel- zum professionellen Tripelmandat. Wissenschaft und Menschenrechte als Begründungsbasis der Profession Soziale Arbeit

Prof Dr. Silvia Staub-Bernasconi, Zürich und Berlin

http://www.haw-landshut.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Staub-Bernasconi_-_Triplemandat.pdf

Koordinationsrat der Muslime in Deutschland

KRM

Geschäftsordnung in der Fassung vom 28 März 2007

§ 1 Grundlagen

(5) Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinierungsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.

§ 2 Ziel und Zweck des Koordinationsrats

Der Koordinationsrat organisiert die Vertretung der Muslime in der Bundesrepublik und ist der Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft. Er arbeitet an der Schaffung einer einheitlichen Vertretungsstruktur auf der Bundesebene und wirkt gemeinsam mit den bereits bestehenden muslimischen Länderstrukturen sowie den vorhandenen Lokalstrukturen an der Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Anerkennung des Islams in Deutschland im Rahmen von Staatsverträgen.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf

Zentralrat der Muslime in Deutschland

ZMD

Dr. Nadeem Elyas

Vorsitzender

Berlin, 20. Februar 2002

Islamische Charta

Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.

6. Der Muslim und die Muslima haben die gleiche Lebensaufgabe

Der Muslim und die Muslima sehen es als ihre Lebensaufgabe, Gott zu erkennen, Ihm zu dienen und Seinen Geboten zu folgen. Dies dient auch der Erlangung von Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit und Wohlstand.

8. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich

Der Islam ist weder eine weltverneinende noch eine rein diesseits-bezogene Lehre, sondern ein Mittelweg zwischen beidem. Als auf Gott ausgerichtet ist der Muslim und die Muslima zwar theozentrisch; doch gesucht wird das Beste beider Welten. Daher ist der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich. Wo auch immer, sind Muslime dazu aufgerufen, im täglichen Leben aktiv dem Gemeinwohl zu dienen und mit Glaubensbrüdern und –schwestern in aller Welt solidarisch zu sein.

10. Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora

Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.

13. Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte

Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch. Der beabsichtigte Schutz des Individuums vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt wird auch von uns unterstützt. Das Islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln.

20. Eine würdige Lebensweise mitten in der Gesellschaft

[…] • Muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen, […]

21. Parteipolitisch neutral

[…] Die wahlberechtigten Muslime werden für diejenigen Kandidaten stimmen, welche sich für ihre Rechte und Ziele am stärksten einsetzen und für den Islam das größte Verständnis zeigen.

http://zentralrat.de/3035.php

Iʿlān al-Qāhira ḥawla ḥuqūq al-insān fī l-Islām

Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Herausgegeben von der Organisation der Islamischen Konferenz / Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) [1990]

Artikel 24

Alle in dieser Erklärung aufgestellten Rechte und Freiheiten unterliegen der islamischen Scharia.

Artikel 25

Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung.

http://www.igfm.de/themen/scharia/menschenrechte-im-islam/rechtsverstaendnis-im-islam/

CDHRI

Cairo Declaration on Human Rights in Islam, Aug. 5, 1990, U.N. GAOR, World Conf. on Hum. Rts., 4th Sess., Agenda Item 5, U.N. Doc. A/CONF.157/PC/62/Add.18 (1993)

ARTICLE 1:

(a) All human beings form one family whose members are united by their subordination to Allah and descent from Adam. All men are equal in terms of basic human dignity and basic obligations and responsibilities, […]

(b) All human beings are Allah’s subjects, […]

ARTICLE 2:

(a) Life is a God-given gift and the right to life is guaranteed to every human being. It is the duty of individuals, societies and states to safeguard this right against any violation, and it is prohibited to take away life except for a shari’ah prescribed reason.

(d) Safety from bodily harm is a guaranteed right. It is the duty of the state to safeguard it, and it is prohibited to breach it without a Shari’ah-prescribed reason.

http://www1.umn.edu/humanrts/instree/cairodeclaration.html

[Juni 2015. Münchenstift gGmbH, Hans-Sieber-Haus]

Das Haus […] hat nun als erstes Alten- und Pflegeheim in München einen Wohnbereich, „der speziell auf die Bedürfnisse von Muslimen eingestellt ist“, sagt Geschäftsführer Benker. […]

Der Wohnbereich, wo 20 Appartements für Muslime vorgesehen sind […]

Ahmad Al-Khalifa vom Muslimrat sagte, der Schöpfer habe alle Menschen gleich gemacht. Der Koran beschreibe das hohe Alter als Phase, in der Menschen „uneingeschränkten Respekt“ verdienen. Er lobte den Wohnbereich als „Sprung in der Lebensqualität für Muslime.

(Aus: Wohnbereich für Muslime: Altenheim rüstet um; in: taz vom 10.06.2015)

http://www.tz.de/muenchen/stadt/wohnbereich-muslime-altenheime-ruesten-hans-sieber-haus-5086468.html

[März 2009]

Kopf der Gruppe soll der 41-jährige Ibrahim El-Zayat sein. Seine IGD [Islamische Gemeinschaft in Deutschland] gehört zum Dachverband Zentralrat der Muslime, ist eine der ältesten islamistischen Organisationen hierzulande, europäisch gut vernetzt und gilt Verfassungsschützern als der deutsche Zweig der ägyptischen Muslimbruderschaft. El-Zayat hat in diesem Netzwerk zahlreiche Posten, zudem koordiniert er für Milli Görüs [Millî Görüş] den Erwerb von Immobilien. Milli Görüs, die zum Dachverband Islamrat gehört, gilt laut Bundesamt für Verfassungsschutz als größte islamistische Organisation hierzulande. Islamrat und Zentralrat sind Teil der Islamkonferenz von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Milli-Görüs-Generalsekretär Ücüncü [Oğuz Üçüncü] wies die Verdächtigungen zurück, El-Zayat war für eine Stellungsnahme nicht erreichbar. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen bereits seit zwei Jahren. In der vergangenen Woche waren insgesamt 14 Objekte durchsucht worden, darunter Ücüncüs und El-Zayats Privat- und Büroräume sowie das Islamische Zentrum München, das Sitz der IGD ist. Zwei langjährige Funktionäre des Islamischen Zentrums, Ahmad al-Khalifa und der Konvertit Ahmad von Denffer, sollen ebenfalls zu den Verdächtigen gehören. Festgenommen wurde niemand.

(Von: Sabine am Orde, in: taz, 21.03.2009; Ermittlungen gegen Islam-Funktionäre)

http://www.taz.de/!5165898/

Verbot religiöser Kleidung für Beschäftigte in Schule und öffentlichem Dienst

Juni 18, 2015

Ausnahmsloses Verbot religiöser Kleidung für Beamte und sonstige im Staatsdienst Beschäftigte

Petition

17.06.2015

In den nächsten Tagen wird der Landtag NRW über den Gesetzesentwurf zum 12. Schulrechtsänderungsgesetz abstimmen und das Ergebnis in geltendes Recht umwandeln. Die Damen und Herren Abgeordneten werden dann auch darüber zu entscheiden haben, wie der Beschluss des BVerfG vom 27.01.2015, der an öffentlichen Schulen das bisherige pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufhebt, verfassungskonform umzusetzen ist.

Kernaussagen des oben erwähnten Karlsruher Urteils sind grundgesetzwidrig und missachten die Grundsätze der Einheit und des Vorrangs der Verfassung, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich sicherzustellen hätte. Der Zentralrat der Ex-Muslime und die mitzeichnenden Petenten protestieren gegen den Gesetzesentwurf und fordern die Landesregierung und den Landtag auf:

• die verfassungsmäßige Ordnung zu respektieren

• der Bindung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht in verfassungskonformer Weise nachzukommen

• für alle Beamten und sonstige im Staatsdienst Beschäftigte ein grundsätzliches Verbot religiöser Kleidung unabhängig von Bekenntnis und Geschlecht einzuführen, um von vornherein Ungleichbehandlung zu vermeiden

• die staatliche Pflicht zur Neutralität in öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, bei der Polizei, an allen Gerichten und sowie im Landtag und im Bundestag zu verteidigen und zu fördern

• sich unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis der Menschen als „Heimstatt aller Bürger“ (Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen) zu verstehen, sich daher nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zu identifizieren, sondern allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberzustehen

• bei der Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften trotz aller Willkommenskultur, Toleranz und begrüßenswerter Vielfalt unserer Gesellschaft die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der fdGO durchzusetzen, zu stärken und sicherzustellen

• auch für den Bereich Schule und Erziehung Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herzustellen

Wie alle Richter haben auch die des höchsten deutschen Gerichts bei der Prüfung einer Rechtsnorm den dem Gesetzgeber eingeräumten weiten politischen Gestaltungsfreiraum zu respektieren und, sollten dennoch verfassungsrechtlich gebotene Eingriffe notwendig sein, Zurückhaltung zu üben. Die Aufhebung des pauschalen Verbots der islamischen Bedeckung (arab. Hidschab) für Pädagoginnen schränkt dass Ermessen der Legislative jedoch unverhältnismäßig stark ein. Dieser Ansicht sind auch die Verfassungsrichter[1] Wilhelm Schluckebier und Monika Hermanns in ihrem Sondervotum, Professor Dr. jur. Jörg Ennuschat (Stellungnahme zum Gesetzentwurf) und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne-Kathrin Kenkmann (Anhörung), beide Ruhr-Universität Bochum, schließen sich dieser Feststellung an.

[1] Da sich offensichtlich an der Gleichberechtigung von Mann und Frau nichts ändert, indem man Binnen-I oder /innen benutzt, verwendet der Text die generisch maskuline Form.

Auszug aus dem Sondervotum

„Diese den Ländern bisher zugestandene weitgehende Gestaltungsfreiheit für das Schulwesen schließt nach dem Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282) bei der Ausgestaltung des Erziehungsauftrags die Möglichkeit ein, der staatlichen Neutralität im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fernzuhalten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder anderen Lehrkräften von vornherein zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 282 )“

„Eine einschränkende Auslegung der Bestimmung, wonach die Untersagung in der hier gegebenen Konstellation eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter erfordert, ist von Verfassungs wegen nicht geboten. Im Gegenteil: Sie misst dem elterlichen Erziehungsrecht und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler sowie dem staatlichen Erziehungsauftrag, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, im Verhältnis zu der Glaubensfreiheit der Pädagogen in dem zu einem schonenden Ausgleich zu bringenden multipolaren Grundrechtsverhältnis in der Schule zu geringes Gewicht bei und verkürzt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es steht dem Gesetzgeber im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums offen, solche Bekundungen schon bei nur abstrakter Gefahr für die Schutzgüter zu untersagen.“

http://www.juraexamen.info/bverfg-unzulaessigkeit-eines-pauschalen-kopftuchverbots-fuer-lehrkraefte-der-streit-ueber-das-kopftuch-in-klassenzimmern-geht-in-die-zweite-runde-in-karlsruhe/

Die diesjährige Entscheidung zum Schleier für Lehrerinnen verletzt mehrere Grundrechte in ihrer positiven bzw. negativen Dimension. Daraus folgt die Missachtung der Ausstrahlungswirkung dieser Rechte, die der grundrechtskonformen Auslegung einfacher Gesetze dient und nun ebenso wenig gelingen kann wie die über Art. 1 Abs. 3 GG hinausgehende Berücksichtigung der Grundrechte im Verhältnis von Privaten zueinander (mittelbare Drittwirkung). Betroffen sind hier vor allem Art. 1 Abs 1 und 2 GG; Art. 2 Abs.1 GG; Art.3 Abs. 1, 2 und 3 GG; Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in seiner negativen Ausprägung, der Freiheit von Religion und Religionsausübung; Art. 5 Abs. 1 und 2 GG; Art. 6 Abs. 2 GG; Art. 7 Abs. 1 und 3 GG sowie Art. 12 GG.

Der Richterspruch übersieht, dass die aus den Grundrechten abgeleitete objektive Grund- und Werteordnung als verfassungsrechtlicher Standard Gültigkeit in jedem Rechtsbereich entfaltet, eine Grundsatzentscheidung, die das oberste deutsche Gericht im Lüth-Urteil selbst entwickelt und dargelegt hat [BVerfGE 7, 198 (208)], die inzwischen allgemein anerkannt ist und häufig zitiert wird. Einige Aspekte der diesjährigen Karlsruher Entscheidung zur schamhaften Bedeckung des Körpers von Lehrerinnen muslimischen Glaubens sind auch mit den Rechtsstaatsprinzipien der Einheit der Rechtsordnung bzw. der Einheit der Verfassung, dem Übermaßverbot und der Rechtssicherheit (alle abgeleitet aus Art. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht vereinbar.

So schweigen sich die Richter z. B. darüber aus, was als konkrete Gefährdung des Schulfriedens zu bewerten ist. Fraglich ist ebenfalls, ob bei jeder neuen Bewerbung erst einmal eine mögliche Gefährdung des Schulfriedens ausgeschlossen werden soll, oder wird nur bei Verdacht nachgeforscht? Wenn Konflikte nicht von einer verschleierten Lehrerin ausgehen, wie geht man damit konstruktiv um? Wer ist berechtigt zu prüfen, wer entscheidet über die berufliche Zukunft der Kollegin? Sollen Lehrerinnen künftig bespitzelt werden, um eine Störung des Schulfriedens sicher ausschließen zu können? Welche Folgen ergeben sich aus einer derart unscharf formulierten Gerichtsentscheidung für das Arbeits- und Lernklima? Können Schulen ihrer eigentlichen Aufgabe, junge Menschen zu befähigen, Entwicklungs- und Teilhabechancen optimal zu nutzen, überhaupt noch nachkommen? Welche Rechte und welche Pflichten soll der Bürger aus einem solch unklaren Urteil ableiten? Fehlende Rechtsklarheit schadet der Orientierungsgewissheit und dem Vertrauen in die Verlässlichkeit der Rechtsordnung.

http://www.focus.de/tagesthema/urteile-report-kopftuch-urteil-laesst-schulleiter-ratlos-zurueck_id_4544033.html

http://www.focus.de/politik/deutschland/kisslers-konter/kisslers-konter-das-kopftuchurteil-ist-falsch-und-wird-den-schulfrieden-brechen_id_4551004.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article138652286/Was-kommt-als-Naechstes-Richterinnen-mit-Kopftuch.html

Dürfen Pädagoginnen künftig ihren Hidschab auch im Unterricht und bei sonstigen Veranstaltungen tragen, vernachlässigt der Staat wichtige Gewährleistungspflichten wie die Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Förderung ihrer Durchsetzung sowie die Beseitigung entgegenstehender Hindernisse. Die islamische Bedeckung ist die textile Verwirklichung des Fitra- und Aurakonzepts der Scharia, das mit Art. 3 Abs 1, 2 und 3 nicht vereinbar ist.

Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine weitere zu garantierende Leistung, dient dem Ziel, jungen Menschen gemäß ihren Fähigkeiten Zugang zu den vielfältigen Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstverwirklichung zu eröffnen. In seinen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich fallen Planung und Organisation, inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und der Unterrichtsziele sowie die Schulaufsicht. Art. 7 GG steht in einem Sinnzusammenhang mit den übrigen Vorschriften der Verfassung, die eine innere Einheit darstellt und von allen Beteiligten respektiert und eingehalten werden muss. Auch in Bezug auf den Religionsunterricht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird, hat der Staat durch seine Aufsichtspflicht Schüler vor Entfremdung gegenüber elementaren Verfassungsprinzipien zu bewahren.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=230205U6C2.04.0

Das Kindeswohl kann durch das Körperschamtuch ebenfalls gefährdet werden, wenn Eltern durch das Beispiel der gottergebenen Lehrerin sich in ihrer religiösen Sichtweise bestätigt fühlen und es ihrer Tochter möglicherweise sogar gewaltsam aufzwingen oder wenn eine Schülerin psychosomatische Beschwerden entwickelt, weil sie den Druck, der in der Schule auf Mädchen lastet, die sich nicht schariakonform bedecken, nicht aushalten.

Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme 16/2751 11.05.2015

Auch die Landeselternschaft sieht – wie andere Verbände und Institutionen – vor allem in den Änderungen zu den Paragraphen 57 und 132 ein nicht unerhebliches Konfliktpotential. …

Die geplanten Änderungen in § 57 haben zur Folge, dass durch die Aufhebung des generellen Kopftuchverbots an unseren Schulen Schülerinnen aus dem islamischen Kulturkreis innerhalb ihrer Familien extrem unter Druck geraten werden. Sobald eine Lehrerin im Unterricht mit einer Kopfbedeckung auftaucht, fangen für viele von ihnen zuhause erneut die Rechtfertigungen an und nicht wenige werden dann von ihren Eltern gezwungen werden, ebenfalls ein Kopftuch zu tragen. Dadurch werden die Religionsfreiheit sowie die Individualität junger Menschen eingegrenzt und stellen sich konträr zu bisher erfolgreich verlaufenen Integrationsprozessen.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2751.pdf?von=1&bis=0

http://d-nb.info/976091380/04

In seinem Beschluss vom 27.01.2015 kommt der Erste Senat des BVerfG offensichtlich zu einer diametral anderen Bewertung der suggestiven Wirkung des religiösen Kopftuchs als 2003 der zweite Spruchkörper. Obwohl das Hohe Gericht 2015 nicht nur vom Kopftuch spricht, sondern sogar das wirklichkeitsnähere und theologisch korrektere „Bedeckung“ verwendet, haben die Richter in der Verschleierung, die mehr als 90 % der Haut einer Pädagogin zu bedecken hat, weder eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden noch einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht gesehen. Auch wurde übersehen, dass es sich beim Hidschab um ein Selbstbestimmung, allgemeine Handlungsfreiheit und freie Persönlichkeitsentfaltung einschränkendes, daher totalitäres Gebot handelt, das zwingend zu beachten ist (DITIB-Gutachten). Die negative Religionsfreiheit der Lehrenden, Lernenden und Eltern würden nur marginal beeinträchtigt. Die beiden Sondervoten der Richter Schluckebier und Hermanns kommen allerdings zu einer gegensätzlichen Einschätzung.

Entscheidung des 2. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003

– 2 BvR 1436/02 –

1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.

Entscheidung des 1. Spruchkörpers des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 2015

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

1. Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

2. Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen (hier: nach § 57 Abs. 4 SchulG NW) durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

3. Wird in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten bereichsspezifisch die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht, kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, religiöse Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern etwa für bestimmte Schulen oder Schulbezirke über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden.

4. Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

– 1 BvR 471/10 –

– 1 BvR 1181/10 –

Auszug aus dem Sondervotum der Richter Schluckebier und Hermanns

Die Entscheidung vermögen wir in weiten Teilen des Ergebnisses und der Begründung nicht mitzutragen.

Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW dahin, dass nur eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität ein Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen zu rechtfertigen vermag, wenn es um die Befolgung eines imperativ verstandenen religiösen Gebots geht, misst den zu dem individuellen Grundrecht der Pädagogen gegenläufigen Rechtsgütern von Verfassungsrang bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geringes Gewicht bei. Sie vernachlässigt die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler. Damit beschneidet der Senat zugleich in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet. Der Senat entfernt sich so auch von den Maßgaben und Hinweisen der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282), die dem Landesschulgesetzgeber gerade für den Bereich der öffentlichen Schule die Aufgabe zuschreibt, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religiöse Bezüge in der Schule zulässt oder wegen eines strikteren Neutralitätsverständnisses aus der Schule heraushält. Nach unserer Auffassung ist die vom nordrhein-westfälischen Landesschulgesetzgeber gewollte Untersagung schon abstrakt zur Gefährdung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität geeigneter Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss es sich bei Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Bekleidung, die geeignet zur Gefährdung der Schutzgüter sind, um solche von starker religiöser Ausdruckskraft handeln (dazu I.).

3

Anders als der Senat meint, ist Satz 3 des § 57 Abs. 4 SchulG NW, wonach die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Schulen nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Verhaltensgebot nach Satz 1 nicht widerspricht, in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Interpretation, die an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anknüpft, hält sich in den Grenzen richterlicher Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG). Liegt damit für christliche und jüdische Religionen keine Freistellung vom Bekundungsverbot des Satzes 1 in § 57 Abs. 4 SchulG NW und damit keine Privilegierung vor – eine solche wäre auch unserer Ansicht nach gleichheitswidrig -, so besteht auch kein Grund, die Teilregelung des Satzes 3 für verfassungswidrig und nichtig zu erklären (dazu II.).

4

In der Folge bestehen gegen die angegriffene Vorschrift des § 57 Abs. 4 SchulG NW auch keine durchgreifenden Bedenken, die sich aus anderen Grundrechten der Beschwerdeführerinnen, aus den Vorschriften der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den bundesrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergeben könnten (dazu III.). Im Ergebnis wäre deshalb allenfalls die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu I.) als begründet zu erachten gewesen, weil die von ihr getragene Kopfbedeckung (Wollmütze und gleichfarbiger Rollkragenpullover) im gegebenen Umfeld der Schule nicht ohne Weiteres als religiöse Bekundung deutbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu II.) erscheint dagegen nach den vorgenannten Maßstäben unbegründet (dazu IV.).

Zwei weitere kritische Stellungnahmen

Neuköllns Bildungsstadträtin Dr. Franziska Giffey zur Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbotes für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen durch das Bundesverfassungsgericht:

“Als Neuköllner Schul- und Bildungsstadträtin sehe ich den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit Sorge.

In Neuköllner Schulen haben weit über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund, in Nord-Neukölln teilweise über 90 %. Hier treffen Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Herkunft aufeinander, die auch unterschiedliche Religionszugehörigkeiten haben.

Schon jetzt gibt es Ethnienhierarchien zwischen einzelnen Schülergruppen und Konflikte im täglichen Schulleben, bei der Frage, wie sich Mädchen und junge Frauen religiös korrekt zu verhalten haben und wie sie sich kleiden sollen. Natürlich gefährdet das den Schulfrieden.

Gerade in einer solchen Situation ist es von großer Bedeutung, dass Lehrerinnen und Lehrer sich der Wahrung der weltanschaulichen Neutralität verpflichtet fühlen. Auch im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler, die keiner Religion angehören und mit dem Ziel, Konflikte mit Schüler/innen und Eltern von vornherein zu vermeiden, ist das wichtig.

Die bekenntnisoffene öffentliche Schule ist gerade in Stadtlagen wie Neukölln ein hohes Gut. Ich stimme mit der abweichenden Meinung des Richters Schluckebier und der Richterin Hermanns beim Bundesverfassungsgericht überein, dass es “nicht realitätsgerecht” ist, zu behaupten, dass das Tragen religiös konnotierter Bekleidung durch Pädagoginnen und Pädagogen keinen Einfluss auf die Glaubensfreiheit von Schüler/innen und Eltern habe.

Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer, die sich in ihrer Vorbildfunktion als Amtsträger und Vertreter des Staates neutral verhalten und ihre individuelle Glaubensfreiheit außerhalb der Schule ausleben. Das Neutralitätsgebot sollte dabei für alle gelten, unabhängig welcher Religion sie angehören. Auch in anderen Berufen gibt es Bekleidungsvorschriften, an die sich Menschen zu halten haben, wenn sie diesen Beruf ausüben möchten. Es ist nicht ersichtlich, warum das für den Lehrerberuf nicht gelten sollte.”

http://www.franziska-giffey.de/stellungnahme-zum-urteil-des-bundesverfassungsgericht-zur-aufhebung-des-pauschalen-kopftuchverbots/

Heinz Buschkowsky, der scheidende Bürgermeister des Berliner Problembezirks Neukölln, hat das Urteil zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen als groben Fehler kritisiert. “Ich empfinde das Urteil als Katastrophe”, sagte der SPD-Politiker im RBB-Inforadio.

Das Bundesverfassungsgericht stelle die Religionsfreiheit Einzelner über das staatliche Gebot wertneutralen Handelns. “Ich halte das für ein Zurückweichen, für die Preisgabe eines elementaren Bausteins unserer Gesellschaft”, sagte Buschkowsky. Das Urteil erschwere den Kampf gegen religiösen Fundamentalismus.

In gewohnter Buschkowsky-Manier fuhr der 66-Jährige fort: “Die, die dieses Urteil gefällt haben, haben keine Ahnung – null – wie es in Gebieten, in Stadtlagen wie Neukölln zugeht.” Das oberste deutsche Gericht habe ohne Not eine Säule der Gesellschaft geschleift, wonach staatliches Handeln wertneutral zu sein habe. “Das Gericht hat gesagt: Die Wertneutralität staatlichen Handelns übt keine normative Funktion aus, sondern ist eher eine offene Haltung”, sagte Buschkowsky. Das sei für ihn unverständlich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am 13. März veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen nicht pauschal gelten darf. Experten der Senatsinnenverwaltung überprüfen nun, ob das seit 2004 in Berlin geltende Neutralitätsgesetz angepasst werden muss. Es fordert von Landesbeschäftigten bisher ein, dass sie sich “in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.”

Quelle: rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg (Buschkowsky zum Kopftuch-Urteil: Richter haben “keine Ahnung”), 29.03.2015

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/03/buschkowsky-zum-kopftuch-urteil–richter-haben–keine-ahnung-.html

Nach der Scharia, dem islamischem Recht, hat ein Mädchen mit Beginn der Pubertät, die kann bei Südländerinnen und übergewichtigen Schülerinnen bereits mit 8-9 Jahren einsetzen, den kompletten Körper mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen so zu bedecken, dass weder Körperkonturen betont werden noch nackte Haut zu sehen ist oder Körperumrisse erahnt werden können. Einem völlig altersgemäß körperlich und kognitiv derart kindlichen Menschen mutet die türkische Stellungnahme die Bürde der Pflichten einer erwachsenen Frau auf. Gemäß diesem Gutachten des Obersten Religionsrates der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), das die Richter des BVerfG zur Bearbeitung der Beschwerde herangezogen haben, handelt es sich bei dieser Kleidungsdoktrin um ein religiöses Gebot definitiver Qualität. Grundrechtsträgerinnen muslimischen Glaubens haben sich diesen göttlichen Regeln unbedingt kritiklos zu unterwerfen, Gestaltungsfreiraum bleibt ihnen nur innerhalb der Rahmenbedingungen der rigiden Vorschrift. Die im KRM vertretenen drei weiteren Islamverbände VIKZ, ZMD und IR (die IGMG ist Mitgliedsverein im IR, die IGD im ZMD) schließen sich dieser Auffassung offensichtlich an.

Gleichwohl gebietet der Islam, nach allen islamischen Rechtsschulen, das Einhalten bestimmter Bekleidungsvorschriften, und zwar für Mann und Frau. Der Frau ist geboten, sich bis auf Hände, Füße und Gesicht zu bekleiden, dazu gehören einstimmig die Kopfhaare. Sinn dieses Gebotes ist es nicht, die Frau in irgendeiner Form zu unterdrücken. Für die unterzeichnenden islamischen Organisationen in Deutschland ist das Kopftuch nur ein religiöses Gebot, …

(IGD, IGMG, VIKZ, ZMD usw. am 22.04.2004)

http://www.islam.de/1164_print.php?

Daraus folgt, dass auch bei sommerlicher Mittagshitze beispielsweise das Tragen eines ärmellosen T-Shirts verboten ist. Stattdessen zieht man etwa eine Abaya oder eine Tunika mit knöchellanger Hose an oder kombiniert das langärmelige Oberteil mit einem Rock, dessen Saum ebenfalls bis auf den Fußrücken reicht.

Kinderabaya

http://www.imanstyle.de/epages/0b661438-0f07-4ec1-998a-9ee600c17618.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/0b661438-0f07-4ec1-998a-9ee600c17618/Categories/Kinder/Kinderabaya

Tunika und Hose

https://www.etsy.com/de/listing/167020846/stickerei-langen-weissen-tunika-top?ref=shop_home_active_7

https://www.egyptbazar.de/damenmode/tunika/damen-tunika-ks0013.php

Polizistinnen in London

https://nationalpostcom.files.wordpress.com/2013/11/police-hijab.jpg?w=620

Untrennbar mit der religiös motivierten Zwangsverschleierung verbunden ist die Doktrin des geschlechtsspezifischen Fitrakonzepts, die Doktrin des gottesfürchtigen Verhaltenskodex und die Doktrin der allein heilssichernden Werteordnung und Lebensweise der Scharia, des islamischen Rechts. Daraus leitet sich die Pflicht zur Hisba ab, dem göttlichen Befehl zu gebieten, was recht ist und zu verbieten, was verwerflich ist. Die Ibada (wörtl.: absolute Unterwerfung zum Wohlgefallen Allahs) fordert jeden verbindlich dazu auf, Verantwortung für seine Glaubensgeschwister zu übernehmen und zu verhindern, dass sie vom rechten Weg abweichen und sich am Tag des Gerichts beide wegen Pflichtschludrigkeit verantworten müssen.

Der Islam kennt keine Unterscheidung von himmlischer und weltlicher Herrschaft, der koranische Dīn ist eben gerade keine Privatreligion bzw. persönliche Spiritualität, sondern prophetische Diktatur auf Erden, öffentlich kontrollierbare Orthopraxie und im Sinne von Medina (622-855 d. Z.) wiederzuerrichtendes Gesellschaftsmodell.] Das politische System islamisch geprägter Länder ist mehr oder weniger theokratisch ausgerichtet. Eine Trennung von Staat / Religion sowie Recht / Religion kennt der Islam nicht.

Dazu vgl. bei: Jochen Gaugele (Ex-Verfassungsrichter geißelt Kopftuchurteil), in: Die Welt 29.03.2015

http://www.welt.de/politik/deutschland/article138883772/Ex-Verfassungsrichter-geisselt-Kopftuchurteil.html

Dīn

Dīn (also anglicized as Deen) … is loosely associated with “religion”, but as used in the Qur’an, it means the Way Of Life in which righteous Muslims are obligated to adopt in order to comply with divine law (Quran and sunna), or Shari’a, and to the divine judgment or recompense to which all humanity must inevitably face without intercessors before God. Thus, although secular Muslims would say that their practical interpretation of Dīn conforms to “religion” in the restricted sense of something that can be carried out in separation from other areas of life, both mainstream and reformist Muslim writers take the word to mean an all-encompassing way of life carried out under the auspices of God’s divine purpose as expressed in the Qur’an and hadith. As one notably progressive Muslim writer puts it, far from being a discrete aspect of life carried out in the mosque, “Islam is Dīn, a complete way of life”.

https://en.wikipedia.org/wiki/D%C4%ABn

Die Hisba, die Pflicht eines jeden Muslims, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten

Al-aḥkām al-sulṭānīya, al-Mawardi (972–1058 d. Z.)

al-Ghazālī

Ibn Taimiyya

Koran: 3,110; 7,157; 9,71; 9,112; 22,41

Necla Kelek: „Ich bin seit Jahren ehrenamtlich in Mädchenprojekten in Berlin-Neukölln tätig. Die Vereine organisieren Nachhilfe und Nachbarschaftstreffen. Der Druck auf die jungen Frauen durch ihre Familien und die muslimische Community, sich entsprechend den islamischen Sitten zu verhalten und zu kleiden, hat stark zugenommen. Die Mädchen möchten eine Ausbildung, sie wollen selbständig werden und über ihr Leben bestimmen, aber es wird ihnen verwehrt. Sie werden keine Lehrerinnen, weil sie meist gar nicht die Schule beenden können, sondern vorher verheiratet werden. Sie werden Putzfrauen, weil sie nichts lernen durften und ihre Männer Wohnung, Auto und Familienhochzeiten nicht allein finanzieren können. Wer behauptet, das Kopftuchurteil ebnete Frauen den Weg in den Schuldienst, ist zynisch.“ (aus: Gefährlicher Stoff, Necla Kelek in der FAZ am 01.04.2015)

Der Hidschab, die islamische Bedeckung, ist ein starkes religiöses Symbol, das nach innen wie außen ausstrahlt und persönliche wie soziale Wirkung entfaltet. Das Schamtuch diktiert seiner Trägerin den mit Allah geschlossenen Bund nicht zu brechen und sich ausnahmslos seinen Befehlen demütig und ergeben zu unterwerfen. Gehorcht sie dem mahnenden Zeichen, erleichtert ihr das den für Mädchen und Frauen ohnehin besonders steilen und steinigen Weg ins Paradies, folgt sie der Rechtleitung nicht, drohen Allahs Zorn und seine ewigen fürchterlichen Höllenstrafen (Folgen der persönlichen, internen Wirkung).

Der Schleier ist mit einer Art textilem Ausweis der Reinheit und frommen Gottesfurcht zu vergleichen (extern). Bereits von Weitem erkennt jeder die bedeckte Frau als gläubige Muslima. Im selben Moment, indem der Hidschab wahrgenommen wird, baut er für unsere Mitbürger muslimischen Glaubens einen gewaltigen Wohlverhaltensdruck auf, dem sich durch Koranschule, Sippe und soziales Umfeld schariakonform sozialisierte Menschen kaum entziehen können. Die Zahl der ihr Kopftuch ‚freiwillig’ tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern, denn der zur korrekten islamischen Lebensweise erziehende Hidschab ist nicht nur ein guter Schutz vor dem Höllenfeuer, er ist auch die Eintrittskarte in den Club der hoch angesehenen Alphamädchen. Zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire gehört allerdings die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Verhaltens- und Lebensweisen (Al-walā wa-l-barāa).

With regard to non-Muslims, the Muslim should disavow himself of them, and he should not feel any love in his heart towards them. Allaah says (interpretation of the meaning):…[quotes Qur’an 60:1 below]

http://friendshipsfisabilillah.blogspot.de/2006/06/best-of-neighbours.html

Something else that will help you to stop mixing with non-Muslims is to remember that these kaafirs – even though they may have good manners and some good qualities – also do a number of seriously wrong things, any one of which is sufficient to nullify any good deeds that they may do. Among these evil things is the belief of the Christians – for example – that God is one of three (trinity), as Allaah says (interpretation of the meaning):…[quotes Qur’an 5:73 below]

Even if they give you some of your rights by treating you nicely, they do not give Allaah His rights and they do not give the Qur’aan its rights and they do not give our Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) his rights. The rights of Allaah and His Book and His Prophet are more important than our personal rights. Remember this, for this is one of the things that will help you to hate them and regard them as enemies until they believe in Allaah alone, as mentioned in the aayah quoted above (interpretation of the meaning):…[quotes Qur’an 60:4 below]

(aus: Islam: Questions and Answers: Alliance and Amity, Disavowal and Enmity, von: Muhammad Saed Abdul-Rahman; Seite 50-51)

https://books.google.de/books?id=FO5jmme1P3gC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Being friends with non-Muslims

Shaykh Saleh Munajjid, Islam Q&A, Fatwa No. 11793

The belief in al-wala’ wa’l-bara’ (loyalty and friendship vs. disavowal and enmity) is one of the most important basic principles of Islam. Just as faith increases and decreases, so too people vary in the extent to which they adhere to this important principle, and their adherence to it increases and decreases. But if this principle is destroyed completely in a person’s heart and he does not do what it implies, this means that faith has been destroyed entirely as well, and faith is the basis on which he loves the close friends of Allaah and hates His enemies. This principle is indicated by a number of verses in the Book of Allaah and ahaadeeth from the Sunnah of the Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him). These include the following:…[quotes Qur’an 58:22, Qur’an 4:144, Qur’an 5:51, Qur’an 3:118, Muslim 1817, Bukhari 415, Muslim 33, below]

There are many such reports, which indicates that it is haraam to take the kaafirs as close friends and to love them. This friendship may take many forms, such as approving of their kufr, mixing with them and being friendly towards them, living with them, taking them as close friends, loving them, preferring them to the believers, referring to their laws for judgement and so on. See question no. 2179.

From the above, you will see that loving a kaafir is a serious matter, because it goes against one of the most important principles of Tawheed, which is loving and being loyal towards the believers, and disavowing and rejecting the disbelievers.

Can he pray for his Christian friend to be healed?

Islam Q&A, Fatwa No. 47322

http://islamqa.info/en/47322

Die männlichen muslimisch sozialisierten Klassenkameraden übernehmen die von klein auf anerzogene Rolle des Sittenwächters und üben gemeinsam mit den verschleierten Mitstreiterinnen permanente Kontrolle über die ‚rechtgläubigen’ Schülerinnen aus, die ihre Haare noch offen tragen, und die unverschleierten andersgläubigen Mädchen aus. Kuffar-Mädchen sind in den Augen orthodoxer muslimischer Jungen und Männer Schlampen, die kein guter Muslim jemals heiraten würde. Kein verschleiertes Mädchen wird sich freiwillig neben einen Klassenkameraden setzen, ganz unabhängig davon, ob er muslimisch ist oder nicht. Der ‚ungläubigen, sündigen Lehrerin’ brauchen nach dem Verhaltensdogma von Sunna und Scharia auch muslimische Eltern keinen Respekt entgegen zu bringen.

Dem hohen Konformitätsdruck und dem Mobbing halten Grundschüler und Teenager auf Dauer nicht Stand. Einige erkranken psychosomatisch, sind reizbar, haben ständig Kopfschmerzen, keinen Appetit, wollen nur noch ungern zur Schule gehen, ziehen sich zurück. Hatice, die sich züchtig verhüllt, will dann plötzlich nicht mehr neben ihrer ehemals besten Freundin Lena sitzen, weil diese unrein und der Kontakt mit Andersgläubigen oder Atheisten haram ist. Andere geben nach und entscheiden ‚ganz aus sich heraus’, ‚freiwillig’ künftig Hidschab zu tragen bzw. als Nichtmuslima nur noch hochgeschlossene Oberteile zu anzuziehen und die Beine mit blickdichten Strumpfhosen oder Leggins zu bedecken, um sich keine Anzüglichkeiten und Gemeinheiten mehr anhören zu müssen. Freiheit ist jedoch das Recht, ohne Zwang, Angst vor Bestrafung oder Ausgrenzung und ohne Bevormundung zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können.

Mobbing gegen Mädchen mit offenen Haaren

http://www.emma.de/artikel/verkehrte-welt-mobbing-gegen-kopftuchfreie-maedchen-264094

Auch in vielen Clans wird mit enormer Energie dieses äußerlich überdeutlich sichtbare Kennzeichen der religiösen Selbstaufwertung initiiert und zementiert, um im Gegenzug Menschen in Gruppen verschiedener Minderwertigkeit einzuteilen und dabei pauschal zu stigmatisieren. Dabei stehen die Mütter, die ihren Töchtern das ‚Schamtuch’ erfolgreich anzutrainieren haben, unter besonders starkem Kontroll- und Erfolgsdruck der Großfamilie, da es zum Selbstverständnis und ausdrücklichen Auftrag muslimischer Frauen gehört, Normen und Werte zu tradieren. Gelingt ihnen das, wertet dies den geringen Status der Frauen in Sippe und Community etwas auf.

Kleidung hat nicht nur die Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für berufliche Funktion, sozialen Status sowie soziales Umfeld und gibt Einblick in Einstellungen, Werte und Weltanschauung unseres Gegenübers. Die Uniform eines Polizisten signalisiert Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Bei jeder Form der islamischen Bedeckung assoziieren Kritiker, darunter Aufklärungshumanisten, Menschenrechtler, Nichtgläubige und Säkulare, ein frauen- wie männerfeindliches Menschenbild, das kleinen Mädchen und Teenagern eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verwehrt. Ob Kopftuch, Tschador, Niqab oder Burka, die islamische Bedeckung würdigt jede Frau und alle Nichtmuslime herab, fördert und fordert kulturell vormoderne Geschlechterrollen, Genderapartheid und Segregation.

Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, mutig ihren eigenen Verstand zu nutzen, um ein eigenes, differenziertes Verständnis von der Kultur der Menschheit und der biologischen und physikalischen Natur der Welt zu entwickeln. Mädchen wie Jungen sollen zu demokratischen Persönlichkeiten heranwachsen, die ihre Grundrechte kennen und jedem Fundamentalismus gegenüber immun sind. Sie sollen wagen, Fragen zu stellen, sich selbstbewusst einmischen und kritisch Stellung nehmen. Wir wollen dazu beitragen, dass sie das Rüstzeug haben, sich in einem ihren Neigungen, Fähigkeiten und Wünschen entsprechenden Berufs- und Privatleben verwirklichen zu können.

Ist eine Pädagogin nicht bereit während der Arbeitszeit auf den Schleier zu verzichten, liegt der Verdacht nahe, dass sie auch nicht willens ist für unseren säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und seine Werte einzutreten, weil ein regelgeleitetes Leben nach Koran und Sunna kohärentes Wohlverhalten und totalen Gehorsam voraussetzt (siehe Dīn). Wer für sich die Freiheit in Anspruch nimmt in der Öffentlichkeit Kopftuch zu tragen, muss auch bereit sein, wegen des staatlichen Neutralitätsgebots und aufgrund der Grundrechte Dritter den Hidschab auszuziehen, um ihn, je nach Belieben, in der Freizeit einfach wieder anzulegen.

Mit ihrem Körperschamtuch, dem das islamische Aurakonzept (islamisches Konzept der menschlichen Schambereiche) zugrunde liegt, läuft die Hidschabträgerin im Staatsdienst Reklame für einen Unterlegenheitsfeminismus, der mit den Erziehungs- und Bildungszielen eines Schulwesens, das Aufklärungshumanismus, Wissenschaftlichkeit und der fdGO verpflichtet ist, nicht in Einklang zu bringen ist. Das Verschleierungsverbot stellt keine Diskriminierung im Namen der staatlichen Neutralität dar, schließlich wird die Religionsausübungsfreiheit der Pädagogin nicht grundsätzlich aberkannt, sie kann Körper und Haar vor Dienstbeginn und nach Dienstende weiterhin bedecken.

Karlsruhe habe [2015] nicht hinreichend berücksichtigt, dass “die Lehrkraft sich hier auf die Religionsfreiheit bei der Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit beruft”. Sie nehme den Erziehungsauftrag des Staates wahr, der verfassungsrechtlich zur Neutralität, aber auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet sei.

(Ex-Verfassungsrichter geißelt Kopftuchurteil. Jochen Gaugele über Hans-Jürgen Papier, in: Die Welt, 29.03.2015)

http://www.welt.de/politik/deutschland/article138883772/Ex-Verfassungsrichter-geisselt-Kopftuchurteil.html?subid=skim725X104088X665da8209b9298dede87d3c7e49ab166&affmt=2&affmn=1

Der Schleier steht Pate für eine Gesellschaftsordnung, die keine Volkssouveränität kennt, von Menschenhand geschaffene Gesetze als subsidiär und minderwertig ansieht und daher Schritt für Schritt den Scharianormen angleichen will (Islamische Charta, ZMD 2002). Lehrer für den bekennenden islamischen Religionsunterricht sind an die Idschaza gebunden und laufen Gefahr ihre Anstellung zu verlieren, wenn sie den Din nicht leben und lehren. Doch auch alle anderen Pädagogen mit muslimischem Bekenntnis werden sich durch die Zusammenarbeit der Schulen mit den Moscheegemeinden (s. Schulgesetz) der Überwachung, Kontrolle und dringlichen Aufforderung zur Umkehr durch Geistliche oder Hassanat (himmlische Pluspunkte) sammelnde, schariatreue Kollegen nicht entziehen können und hohem Wohlverhaltensdruck ausgesetzt sein. Schließlich gebietet die Pflicht der Hisba das Verwerfliche zu verbieten.

Für Ralph Ghadban ist das Schamtuch ein zentrales Element der islamischen Welt- und Lebensordnung und symbolisiert: „die Position der Frau. Es ist nicht, wie im Diskurs ständig wiederholt wird, allein ein Zeichen ihrer Unterdrückung, denn man kann die Frau ohne Kopftuch unterdrücken, es ist vor allem ein Zeichen ihrer Entwürdigung [also ein Verstoß gegen Art. 1 (1) GG], weil es die Frau auf ihre Sexualität reduziert.“ Auszüge aus seiner Abhandlung Das Kopftuch in Koran und Sunna

Die Frau ist eine ‚aurah bedeutet, dass ihre Erscheinung und Entblößung vor den Männern verwerflich ist. Und die ‚aurah ist das Geschlechtsteil des Menschen und alles, wofür man sich schämt.“

Aus diesem Grund wurde die Frau verteufelt, weil ihre Erscheinung allein die Männer verführt. Die Verbindung zwischen der Verteufelung und der Verführung bringt folgender hadîth zum Ausdruck: „Der Prophet sah eine Frau, da ging er zu seiner Ehefrau Zeinab und schlief mit ihr. Er sagte: Wenn eine Frau euch entgegenkommt, dann kommt sie mit dem Antlitz eines Teufels. Wenn einer von euch eine Frau sieht und sie gefällt ihm, er soll zu seiner Frau gehen, weil sie auch hat, was diese Frau hat.“

Die Frau ist ein sexuelles Objekt. Sie ist verführerisch und teuflisch. Sie stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Männer dar. Außerdem ist sie schlecht. Ali soll gesagt haben: „Die Frau als Ganzes ist böse. Und das Böseste an ihr ist, dass man auf sie nicht verzichten kann.“ Ein hadîth bei Buchârî besagt, dass die Mehrheit der Menschen in der Hölle aus Frauen besteht. Aus diesen Gründen muss sie eingesperrt werden, das ist auch gut für sie. In einem hadîth steht: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

Das wirft einen Blick auf das Männerbild: Der Mann ist offensichtlich ein triebhaftes Wesen, das im Angesicht der Frau nicht mehr zu kontrollieren ist. Und wenn sie noch dazu hübsch ist, dann fängt er an zu randalieren. Der Mann ist so schwach, dass er in der Frau nicht eine, sondern zehn ‚aurah sieht.

Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.“ Dasselbe soll auch Ali gesagt haben.

Die freien Christinnen und Jüdinnen durften genau wie die Sklavinnen ihren Kopf und ihr Gesicht nicht verhüllen. Der Muslim darf ihren Anblick genießen. Das gehört zum Bereich der sexuellen Herrschaft. Die Muslimin ist beschützt, daher der Begriff muhassanât: Husn heißt Festung. Die anderen Frauen sind mehr oder weniger Freiwild.

Wenn Mann und Frau in Kontakt kommen, dann ist das Sündigen unvermeidlich. In einem hadîth heißt es, wenn eine Frau und ein Mann sich treffen, dann ist der Teufel der Dritte. Mustafa as-Sibâ’i, der Gründer der Muslimbrüder in Syrien, schreibt 1962, dass die Zivilisation des Islam auf der Basis der Geschlechtertrennung entstanden ist, und das mache ihre Größe aus. Dagegen habe die Geschlechtervermischung in der griechischen, der römischen und der westlichen Zivilisation zu ihrem Niedergang geführt.

Diese andere Beschaffenheit der Frau stellt einen Mangel in ihrer Natur dar, der von einem hadîth erläutert wird. Nach Buchârî soll der Prophet gesagt haben, den Frauen fehle es an Vernunft und an Religion. Die Frauen fragten nach dem Grund. Er antwortete: „Ist die Zeugenaussage der Frau nicht halb so viel Wert wie die des Mannes? Das kommt von ihrem Mangel an Vernunft. Muss sie nicht während der Menstruation aufhören zu fasten und zu beten? Das kommt von ihrem Mangel an Religion.“

Die letzte Aussage führt zur Biologisierung der Frau. Die Frau mag eine Seele haben wie der Mann, ihre Biologie bringt ihr aber Nachteile. Sie kann beispielsweise keine gesellschaftliche Verantwortung tragen. In einem hadîth heißt es: „Ein Volk kann keinen Erfolg erzielen, wenn es von einer Frau angeführt wird. Es ist so, weil die Frau mangelhaft und unfähig ist, sich eine richtige Meinung zu bilden. Und weil der Herrscher verpflichtet ist, in der Öffentlichkeit aufzutreten, um die Angelegenheiten seiner Untertanen zu verwalten. Die Frau ist aber eine ‚aurah und ist dafür nicht geeignet. Deshalb darf sie weder Imam noch Qadi werden.“

In der Frage der Menschenrechte für Mann und Frau unterscheiden die Muslime zwischen Gleichheit und Ähnlichkeit. Im Islam sind Mann und Frau als Menschen vor Gott gleich und genießen dieselben Rechte. In der Gesellschaft sind sie aber nicht ähnlich. Ihre Unähnlichkeit beruht auf ihren biologischen Unterschieden, was zu Konsequenzen führt. Ayatollah Murtada al-Mutahirî [Morteza Motahhari] z.B. schreibt: „Die Welt der Frau ist anders als die Welt des Mannes, die Beschaffenheit und die Natur der Frau sind anders als die Beschaffenheit und Natur des Mannes. Das führt natürlich dazu, dass viele Rechte, Pflichten und Strafen nicht einheitlich sind.“ Dann kritisiert er den Westen, der krampfhaft versucht, für beide Geschlechter dieselben Gesetze und Institutionen durchzusetzen, trotz der, wie er schreibt, „instinktiven und biologischen Unterschiede“ der beiden.

Das Kopftuch ist ein zentrales Element dieser Ordnung und symbolisiert die Position der Frau. Es ist nicht, wie im Diskurs ständig wiederholt wird, allein ein Zeichen ihrer Unterdrückung, denn man kann die Frau ohne Kopftuch unterdrücken. Es ist vor allem ein Zeichen ihrer Entwürdigung, weil es die Frau auf ihre Sexualität reduziert. Sie ist eine ‚aurah, und da man nicht mit entblößten Geschlechtsteilen auf die Straße geht, muss sie sich verhüllen. Deshalb sprechen die Muslime davon, dass die Frau durch das Kopftuch ihre Würde gewinnt. Sie sagen auch, dass das Kopftuch sie beschützt. Wer sich als sexuelles Objekt betrachtet, braucht natürlich einen Schutz, vor allem, wenn man die Männer als unkontrollierte triebhafte Wesen sieht.

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/63294/ralf-ghadban

Aus der freiheitlich demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Verpflichtung des Staates ergibt sich das Triple-Mandat der Sozialen Arbeit. Sozialpädagogen und Sozialarbeiter sind also den Bedürfnissen des Individuums genauso verpflichtet wie der fdGO und dem Kodex der sozialen Arbeit, der aus internationalen Abkommen (in vorliegendem Zusammenhang vor allem die AEMR und UN-Kinderrechtskonvention) abgeleitet wird.

Aufgabe Sozialer Arbeit ist es:

a) Handlungsmethoden zu entwickeln und daraus flexible, auf den jeweiligen Bedarf passgenau zugeschnittene Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangebote zusammenzustellen, die sich an wissenschaftlichen Theorien menschlichen Verhaltens orientieren,

b) genau reglementierte Kriseninterventionen (bspw. bei Kindeswohlgefährdung) bereitzustellen und

c) sozialen Problemlagen und Benachteiligungen präventiv entgegenzuwirken und gleichberechtigte Partizipation zu ermöglichen.

Tätigkeitsfelder für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter beschränken sich nicht nur auf das Beheben oder Minimieren sozialer Benachteiligung und Krisenintervention (z. B. Inobhutnahme). Zu den Aufgabengebieten sozialer Arbeit zählen auch schulische und außerschulische individuelle Persönlichkeitsförderung, sprachliche, gesundheitliche und politische Bildung und Freizeitgestaltung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Beratung in Erziehungsfragen und belastenden Lebenslagen, aber auch das Aufdecken, Beschreiben, Analysieren und öffentliche Kritisieren belastender gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und politisches Engagement für die Erhaltung und den Ausbau freiheitlich demokratischer und rechtsstaatlicher Qualitätsstandards.

Sozialpädagogen und Sozialarbeiter müssen in der Lage sein, unabhängig von politischen und gesellschaftlichen Mehrheitsmeinungen und frei von Konformitätsdruck auf der Basis des GG und ihres Triplemandats ihrer Arbeit nachzukommen. Wenn beispielsweise die Ausformulierung dessen, was unter Schulfrieden zu verstehen ist nicht mehr möglich ist, weil sie diskriminieren könnte, schränkt ein solcher vorauseilender Gehorsam in unerlaubter Weise Meinungsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit ein. Als Nichtmuslim aus Höflichkeit, falscher Rücksichtnahme oder mangelnder Zivilcourage pikante Inhalte nicht einmal mehr ansprechen geschweige denn besprechen zu können, weil alle nicht schariakonformen Themen haram sind und die verschleierte Kollegin in Verlegenheit bringen oder sogar brüskieren würden, schadet dem Lern- und Arbeitsklima. Säkulare Schüler und Pädagogen müssen fürchten, bei den Geistlichen oder sonstigen Gottesfürchtigen denunziert zu werden, sobald sie konflikthafte Themen wie Freiheit der Kunst, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Homosexualität, vorehelicher Sex, Verhütung, genitale Intaktheit (keine FGM oder MGM unter 18 Jahren) oder Islamapostasie besprechen oder auch nur ansprechen.

Anne Kathrin Kenkmann (wissenschaftliche Mitarbeiterin) in Vertretung von Prof. Dr. jur. Jörg Ennuschat, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, bei der Expertenanhörung:

Würden wir das wirklich formulieren, hätten wir ein Problem damit. Es könnte eine Diskriminierung geben, wenn man die Störung des Schulfriedens ausformuliert.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA16-907.pdf

Mina Ahadi, Vorsitzende Zentralrats der Ex-Muslime

Mitzeichnend:

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

„Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“

Carlo Schmid

Verfassungsgericht kippt Kopftuchverbot für Lehrerinnen

März 14, 2015

حجاب‎

ḥiǧāb

„O Asma, when woman attains her puberty it is not proper that any part of her body should be seen except this.“ And he pointed to his face and hands. (Sunan Abu Dawood 31:30)

Weibliche Bedeckung nach Koran und Sunna

Lediglich um ein Tuch auf dem Kopf geht es nicht

Das im März 2015 bekannt gewordene Kopftuchurteil des Bundesverfassungerichts gefährdet den Rechtsstaat und untergräbt die freiheitliche Demokratie. Von Edward von Roy.

Manch einem unserer Verfassungsrichter scheint es nicht schnell genug zu gehen mit dem Weg Deutschlands ins Kalifat. Nur mit einiger Mühe konnten im Laufe der vergangenen zehn Jahre, zugegebenermaßen mehr oder weniger gut gemachte, Verbotsgesetze zum Lehrerinnenkopftuch geschaffen werden, die bislang in jedem zweiten Bundesland gelten und den Schleier der Pädagogin dem Klassenzimmer fernhalten. Muslima rein, Kopftuch raus, damit soll es nun vorbei sein.

Nur das Verbot des Schleiers bietet allen muslimischen oder nichtmuslimischen sowie weiblichen oder männlichen Schülern Schutz vor islamischem Fundamentalismus und schariabasiertem Mobbing. Nur die Möglichkeit, in einem Bundesland ein allgemeines Kopftuchverbot im Schuldienst zu erlassen, hätte den weiblichen oder männlichen Lehrern und Schulleitern Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bieten können.

Verkehrte Welt: Mobbing gegen kopftuchfreie Mädchen

(Rita Breuer, Islamwissenschaftlerin, in: EMMA, 01.09.2009)

http://www.emma.de/artikel/verkehrte-welt-mobbing-gegen-kopftuchfreie-maedchen-264094

Das Bundesverfassungsgericht hat ein landesweites und grundsätzliches („pauschales“) Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen für grundgesetzwidrig erklärt. Generell unterliegen Schulangelegenheiten nach wie vor der Hoheit des jeweiligen Bundeslandes, nun aber kann der Einzelfall der Störung oder eben Nichtstörung des Schulfriedens geprüft werden. Wer sich als Schüler oder Elternteil jetzt noch trauen sollte, vor Schulleiter und Gericht zu bekunden, sich durch die schariakonforme Bekleidung seiner Lehrerin in der negativen Religionsfreiheit eingeschränkt zu fühlen, dürfte es nicht einfach haben. Karlsruhe jedenfalls hat 2015 den Hidschab in Deutschlands staatliche Schulen gedrückt, ohne sich dafür zu interessieren jedenfalls ohne der Bevölkerung zu sagen, was das System Kopftuch ist, ein kohärentes System der Seelenrettung und irdischen Herrschaft, der Verhaltensdressur, Sexualisierung, Körperpolitik und Frauenfeindlichkeit – das auf Allah ausgerichtete Islamische System. Mit Maududi können wir Verschleierung und Genderapartheid als System Hidschab oder System Parda (the system of purdah) nennen.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.

(1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 Beschluss vom 27. Januar 2015)

Karlsruhe verlagert den frommen Streit (Dschihad) um die Bedeckung des weiblichen Körpers in Schulhof und Lehrerzimmer und rückt die letzten verbliebenen, sich in Schülerschaft, Elternschaft, im Lehrerkollegium oder unter den Schulsozialarbeitern und Mitarbeitern des Offenen Ganztags (OGaTa) befindlichen konsequenten („pauschalen“) Gegner von islamischer Gesetzlichkeit (Scharia) und islamisch einzig akzeptabler Frauenkleidung (Hidschab) in die Nähe von Verfassungsfeinden. Das BVerfG hätte vielmehr jene schützen müssen, die ernsthaft (eben „pauschal“) auf dem Vorrang des aufgeklärten Denkens und der allgemeinen Menschenrechte vor dem himmlischem Befehl und koranbasierten Wohlverhalten bestehen, nicht die beiden um ihren irdischen islamischen Status und jenseitigen Platz im Paradies bekümmerten Klägerinnen für die Schleierpflicht.

Das höchste deutsche Gericht schweigt zur bleibenden Grundrechtswidrigkeit und Menschenrechtswidrigkeit der auf Erden zu errichtenden Herrschaft Allahs (al-Ḥākimiyya li-Llah, the sovereignty of God). Die beiden Klägerinnen treten als Individuen auf, deren Grundrechte im Falle eines im Schulbetrieb geltenden rücksichtslosen Kopftuchverbots gefährdet seien. Im erst einmal erstarkten Schariasystem (niẓām islāmī) selbst ist für Individualität allerdings gar kein Platz. Im Islam ist das Kopftuch, richtiger: ist der Hidschab auch keine Frage der individuellen Handlungsautonomie, sondern von öffentlich bewiesener Treue oder eben sichtbarem Verrat an Allahs Befehl. Statt Deutschlands Kinder und Jugendliche wenigstens ein paar Stunden am Tag vor dem totalitären Islamischen Recht (Scharia) zu schützen, stärkt das auf zwei Individuen eingehende höchste deutsche Gericht die in der Religion von Koran und Sunna theologisch vorgegebene Überwindung der persönlichen Autonomie und die Verhinderung des Individuellen. So also dünnt die kulturelle Moderne aus und gewinnt das Kalifat an Kontur.

Monotheism in authority (ḥākimiyya) means that authority belongs to God as a fixed right, and He is the Only Ruler over the individuals constituting the society, as the Glorious Qurʾān says: ﴾…﴿ “Sovereignty belongs only to Allāh.

(Portal AhlulBayt)

http://www.ahl-ul-bayt.org/en.php/page,336Book1472P37.html

Maududi [Islām kā niẓām-i ḥayāt] Islam Ka Nizam Hayat, dt.: Als Muslim leben

http://de.scribd.com/doc/3271205/Als-Muslim-Leben-Abul-A-la-Maududi

Parda, anglis. Schreibweise Purdah. Die körperliche Abschottung innerhalb eines Gebäudes geschieht durch eigene Bereiche für Frauen (in größeren Gebäuden, Harem = verbotener Bezirk), Vorhänge und Ähnliches. Das Leben einer Frau in Parda beschränkt ihre persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interaktionen mit der Außenwelt (Seklusion). Während der Taliban-Herrschaft galten in Afghanistan strenge Parda-Vorschriften. Die Praxis wird in den meisten Regionen Arabiens und des indischen Subkontinents islamisch begründet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Parda

This is not the first time Taslima Nasrin has attacked on the purdah system in Muslim community. … Maulana Khalid Rasheed Firangi, a Sunni leader, said „See this is a baseless statement. In Islam wearing purda is a duty, in Quran it has been said so.“

http://www.merinews.com/mobile/article/India/2014/11/06/author-taslima-nasrin-calls-burqa-and-hijab-vulgar-faces-harsh-criticism-from-muslim-community/15901802

Purdah was criticised from within its community, for example in the 1905 story entitled The Sultana’s Dream, by Bengali feminist Rokeya Sakhawat Hussain. Bhimrao Ambedkar, a social reformer and the chief architect of the Constitution of India, imputed many evils existing among the Muslims of British India to the system of purdah in his 1946 book Pakistan, or The Partition of India, saying that women lack „mental nourishment“ by being isolated and that purdah harms the sexual morals of society as a whole.

http://www.wikigender.org/index.php/Purdah

Maududi: Purdah And The Status of Woman In Islam (The word Purdah is used as a title for the set of injunctions which constitute the most important part of the Islamic system of community life.)

http://www.khilafahbooks.com/purdah-and-the-status-of-woman-in-islam-by-syed-abul-a-la-maududi/

Maududi: Purdah And The Status of Woman In Islam. Chapter titles and sub-topics include: Status of woman in different ages (Greece, Rome, Europe), Western concepts of morality, Tragic consequences (Industrial revolution, capitalist selfishness, Moral bankruptcy), Sexual delinquency among American children (venereal diseases, divorce), the Oriental `Occidentals‘, Laws of Nature (control of sexual urge), Social system of Islam (Prohibited relations- muharramat, adultery, Restrictions for woman, Nudity, Evil look, Haya), Punishment for Fornication (injunctions for clothing and covering of nakedness (boundaries of Satar for males and women; Prohibition of touching or having privacy with women; Mahram relatives); Commandments of Purdah (restraining the eyes, covering the face-veiling); Divine laws for the movements of women (permission to leave the house, permission to visit the mosque, participation in battle [women can use weapons to defend themselves while adding their men-folk who are in battle against some enemy]).

http://www.amazon.com/Purdah-Status-Woman-Islam-Maududi/dp/1567442005

http://de.wikipedia.org/wiki/Sayyid_Abul_Ala_Maududi

Wie leider so viele hierzulande, sprechen auch die Hüter der deutschen Verfassung immer noch über ein Stück Stoff, redet Karlsruhe vom Kopftuch (engl. veil, scarf), als ob es lediglich um Kopf oder Haare der Muslima gehen würde. Sicherlich darf nach der Scharia nicht zuletzt auch das Haupthaar der Frau nur dem Ehemann und engsten Verwandtenkreis (Mahram-Verwandte) sichtbar sein, aber was soll das Reden vom Kopf, wenn es darum geht, Busen und Gesäß der Gottesfürchtigen so zu verhüllen, dass nicht nur die Haut abgedeckt ist, sondern dass sich durch den Stoff hindurch keine feminine Rundung abzeichnet, die Männer im Islam schließlich unverzüglich zur Sünde verführen kann? Wenn es darum geht, dass sich Frauen und Männer überhaupt nicht ohne guten (islamischen) Grund gemeinsam in einem Raum aufhalten dürfen? Auch Kehle und Nacken sind vor dem lüsternen Blick männlicher Kollegen und wohl auch männlicher Schüler verborgen zu halten, wie man in Karlsruhe durchaus mitbekommen hat: „durch eine rosafarbene handelsübliche Baskenmütze mit Strickbund und einen gleichfarbigen Rollkragenpullover als Halsabdeckung“, so schreibt das BVerfG über eine der Klägerinnen. Die Rollkragen- und Baskenmützenträgerin geht auch im Hochsommer nicht mit nackten Waden oder Unterarmen zur Arbeit und trägt auch keine Stöckelschuhe, dazu aber sieht jedenfalls sagt Karlsruhe nichts.

Sicherlich soll die Pädagogin nicht bauchfrei unterrichten, doch ihr Schleier ideologisiert und sexualisiert den Körper der Frau in einer Weise, vor der das Bundesverfassungsgericht die Mädchen und Jungen hätte schützen müssen. Hidschab bedeutet: ich bin keinesfalls lesbisch und ein schwuler Sohn wäre mir und Allahgott ein Gräuel. Lehrerinnenkopftuch bedeutet: ich habe einen Aufpasser und Besitzer, den Wali, meinen Vater, Bruder oder Ehemann. Islamische Kleidung einer Lehrerin bedeutet: ich rufe dazu auf, die Kleidung und Lebensweise der Nichtmuslime zu verachten.

Nach Koran und Sunna ist die Frau als unmündig zu bewerten und unmündig zu halten, ohne Wali kann sie noch nicht einmal heiraten. Vielleicht ohne es zu wissen, hat Karlsruhe 2015 nicht nur über das umstrittene Tuch auf dem Kopf, sondern auch über die zur islamischen Lebens- und Gesellschaftsordnung gehörenden Schariaprinzipien von Fitra (fiṭra, Ausgerichtetsein aller Kreatur auf Allah hin), Aura (ʿawra, in der Öffentlichkeit zu verhüllender Schambereich, bei der Frau wesentlich umfangreicher als beim Mann), maḥram und walī geurteilt.

Mahram-Verwandte sind Verwandte des jeweils anderen Geschlechts, die einem so nahe stehen, dass man diese (auch theoretisch) nicht heiraten dürfte, sowie der Ehepartner, mit dem man bereits ohnehin verheiratet ist. Der Begriff kommt von dem arabischen ḥarām (Verbot bzw. geschützter Bereich).

(Eslam)

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

WALI (GUARDIAN) IN ISLAM

A wali (guardian) is a very important and vital aspect in a marriage. It determines whether or not a certain marriage contract (akad nikah) that has been performed is valid. … Wali is one of the wedding pillars that need to be properly identified and carried out according to the correct order.

(publiziert bei: Regierung von Malaysia)

http://www.islam.gov.my/sites/default/files/wali_in_islam.pdf

In der Religion von Koran und Sunna, in dem nach himmlischem Wollen weltweit geltenden und durch die Korangehorsamen (die Muslime) weltweit im Paragraphenwerk zu installierenden Islam, gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab (ḥiǧāb). Dieser hat den Leib der Frau blickdicht und jede Körperform verbergend zu verhüllen bis auf Hände und Gesicht. Mohammed selbst (Sunan Abī Dāwūd 31:30) verkündete Allahs Befehl zum Bedecken des Körpers der Frau:

O Asma, when a woman reaches the age of menstruation, it does not suit her that she displays her parts of body except this and this,‘ and he pointed to his face and hands. … The Prophet turned his head aside and said, “Only this and this should be visible,” while pointing to his face and hands.

(The American Muslim Teenager’s Handbook, Seite 110)

https://books.google.de/books?id=MLbEAwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Der Prophet (…) hat gesagt: „Wenn ein Mädchen die Pubertät erreicht, soll sie ihren Körper verhüllen, bis auf ihre Hände und ihr Gesicht. …

Imam Reza (…) wurde gefragt, welchen Sinn der Hijab hätte und er sagte: „Die Haare einer Frau führen zur sexueller Erregung. Dadurch fühlt sich der Mann ihr gegenüber hingezogen und diese Entwicklung kann zu Verdorbenheit (zwischen Mann und Frau) führen. Der Mann wird zum Verbotenem (haram) verleitet.“ (Ilul ash-Sharaih, vol. 2, p. 287, Section 364)

Imam Jafar as-Sadiq (…) wurde gefragt, was zu tun sei, wenn eine Frau auf einer Reise stirbt und kein Mahram-Mann in ihrer Gegend ist, um die Todeswaschung vorzunehmen. Der Imam antwortete: „Diese Männer sollen nur ihr Gesicht und ihre Hände waschen. Das reicht aus. Es ist nicht notwendig ihren gesamten Körper zu waschen. Daher darf ein Mann auch das Gesicht und die Hände einer lebenden Frau sehen.“ (Wasa’il, vol.17, p.135.)

(auf der Seite al-Shia)

http://www.al-shia.de/hijab/ahadith.htm

Wer als Frau den Hidschab schuldhaft verweigert, im Karlsruher Beschluss findet das keine Erwähnung, weltweit aber durchaus in manch einer Fatwa oder Freitagspredigt, kommt nicht in den Himmel und ist auf Erden als sittlich geringwertig zu verachten, als unkeusche Schlampe.

Das Leben im Diesseits ist nichts als eine Durchgangsstation zum eigentlichen Dasein im Jenseits. Dort teilt sich die Menschheit in zwei voneinander absolut geschiedene Gruppen, die Bewohner des Höllenfeuers und des Paradiesgartens. Wer dieses islamische Wissen auf Erden nicht öffentlich kontrollierbar bekundet, als Frau selbstverständlich mit dem Schleier verkürzt genannt und genäht Kopftuch, gehört ganz offensichtlich zur Partei Satans.

To Ash’ari and Ghazali, life on Earth is a provisional „station“ imposed by God as a test; the aim of life is, in fact, the hereafter …

Hezbollah … The members are taught that humans form two groups: the partisans of Allah (Muslims) and the followers of Satan (infidels) who should be suppressed so that Allah’s rule will extend to the whole planet. … woman’s lock showing from under her veil (chador); the bare leg of an adolescent boy; women and men mixing in public places (cinemas, cafes, restaurants); the Israeli occupation of Palestine; and so on. The struggle against Satan is a full-time job

(Fereydoun Hoveyda, 2002, Seite 47 und 94)

https://books.google.de/books?id=UOCkuvtS_8sC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Die an unseren Universitäten installierten Studiengänge für Islamische Theologie ehren und lehren den im Jahre 1111 d. Z. verstorbenen Imam al-Ghazali (Abū Ḥāmid al-Ġazālī). Das Verfassungsgericht des Bundes indessen ist für Heilssicherung und Seelenrettung weder errichtet worden noch zuständig. Der als demokratieverträglich gehandelte Imam al-Ghazali mahnt die rechte Seinsweise an, zu der die korrekte Kleidung von Mädchen und Junge, Frau und Mann ebenso gehört wie die Apartheid von Männern und Frauen, die totale Geschlechtertrennung:

Moralisch gute Gesinnung zielt darauf, jede schlechte Angewohnheit zu entfernen, wie das islamische Gesetz der Scharia gründlich aufzeigt. … Gute Gesinnung lässt einen die schlechte Gewohnheit so verabscheuen wie Schmutz.

Solange die Ausübung der islamischen Pflichten mit Kummer oder Widerwillen verknüpft bleibt, zeigt sich ein Charaktermangel, der den Weg zum Glück verhindert.

Die Frauenfrage war dem vor 900 Jahren verstorbene Imam Politikum allerersten Ranges und Herzenssache, wie wir im Al-iḥyāʾ ʿulūm ad-dīn (Die Wiederbelebung der religiösen Wissenschaften) erfahren:

Sie muss im Hof bleiben und sich um die Wäsche kümmern. Sie darf nicht allzu oft ausgehen, muss einfältig und gutmütig sein, darf keinen allzu geselligen Umgang mit den Nachbarn haben und sie nicht öfter besuchen, als es absolut unverzichtbar ist. Sie muss sich sehr um ihren Ehemann kümmern und ihn respektvoll behandeln. Ohne seine Einwilligung darf sie das Haus nicht verlassen.

Wer das jetzt nur lustig findet, weiß immer noch nicht, was Islamisches Recht (gottgegeben als Scharia, menschlich umzusetzen als Fiqh) und weltweite Ehrenmorde miteinander zu tun haben.

Unattraktiv, hässlich muss sich die Tugendhafte geben, wie der sunnitische Supertheologe feststellt, anonym wie ein Zombie hat die Muslima durch die Nebengassen unserer Stadt huschen:

Dabei hat sie [beim Ausgehen, beim Verlassen des Hauses] abgetragene Kleidung anzulegen und sich nur auf unbelebten Straßen zu bewegen. Die öffentlichen Märkte muss sie meiden und sicherstellen, dass niemand sie an ihrer Stimme erkennt. Sie darf sich nicht an einen Freund ihres Ehemannes wenden, selbst wenn sie seine Hilfe gerade nötig hätte.

Das ist kein legendärer Islamismus, das ist in NRW Inhalt der Lehrerausbildung und damit für Schüler potentiell versetzungsrelevant.

Leider lernen und lehren Deutschlands amtierende und angehende Lehrerinnen und Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht al-Ghazali ohne die pädagogisch und freiheitlich demokratisch gebotene Außenansicht.

Osnabrück 900 Jahre al-Ġazālī im Spiegel der islamischen Wissenschaften

al-Ġazālī and Anscombe’s Tahafut: Making Use of the Imam in a European Context

Timothy Winter (Cambridge)

Panel: Islam und Wissenschaft im Dialog

Moderation: Prof. Dr. Rauf Ceylan (Osnabrück)

al-Ġazālī als Mittler zwischen den Wissenschaften

Dr. Silvia Horsch (Berlin)

Gruppe A: Jurisprudenz und Rechtsdenken

Moderation: Prof. Dr. Bülent Ucar (Osnabrück)

http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/ghazali2011/

Ein an Imam al-Ghazali orientierter, sprich ein Allahs Befehl (Koran) und Mohammeds Anweisung (Sunna) strikt folgender Religionsunterricht wird die Kinder und Jugendlichen der freiheitlich demokratischen Grundordnung mehr und mehr entfremden, was auch kein Islamismus ist den es gar nicht gibt, sondern authentische Religion, echter alter Islam.

Selbst der türkische Staatsislam von DIYANET (Diyanet İşleri Başkanlığı, Präsidium für Religionsangelegenheiten) hierzulande DİTİB propagierte die schariagemäß dämonische Frauenrolle, wie vor sieben Jahren bekannt wurde:

Es handelt sich um einen Leitfaden für das gute und vorbildliche Leben der muslimischen Frau. Flirten, so heißt es da, sei nicht mehr und nicht weniger als Ehebruch. Der Kontakt mit fremden Männern müsse generell vermieden werden. Der Gebrauch von Parfüm außerhalb des eigenen Hauses sei Sünde. “Frauen müssen vorsichtiger sein, sie senden besondere Reize aus”, so der Text weiter.

(aus: Daniel Steinvorth: Wenn Frauen besondere Reize aussenden. DER SPIEGEL, 01.06.2008)

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islam-in-der-tuerkei-wenn-frauen-besondere-reize-aussenden-a-556473.html

Der getragene oder verweigerte Hidschab entscheidet über Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits. Mit dem neuen Kopftuchurteil hat das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung getroffen, welche sehr dazu geeignet ist, die freiheitliche Demokratie zu erodieren und den Rechtsstaat allmählich überflüssig zu machen.

Jedes nicht jenseitszentrierte und schariakonforme, sondern rein menschengemachte Gesetz lästert Allah und führt mit ziemlicher Sicherheit in die Hölle: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah [als Offenbarung] herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen“ (Koran 5:44). Seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich die Verfassung zu schützen, durchaus auch vor der weltweit aktiven Bewegung für Schariagesetz und Kalifat, ist Karlsruhe nicht nachgekommen.

Allah also ruled that those rulers who do not rule by what Allah sent down are unbelievers, wrongdoers, and rebellious. He says: „And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the disbelievers.“ (5:44)

And He says: „And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the wrongdoers.“ (5:45)

And He says: „And he who does not rule by what Allah sent down, it is they who are the rebellious.“ (5:47)

http://www.qsep.com/modules.php?name=aqtawhid&file=article&sid=14

Das Bundesverfassungsgericht nimmt also die Klage der beiden Frauen entgegen und redet nicht über die im Koran verbürgte Höllenstrafe, sondern über ein Tuch auf dem Kopf. Nur Kopftuchtragen reicht aber nicht aus, um als Muslima gelten zu können, der Islam ist ein Komplettprogramm (Totalitarismus) und umfasst alle Bereiche des Lebens.

Allah says: „O you who believe! uphold Islam in its entity (as a whole).“ (2:208)

And Allah condemned the Jews saying: „Do you, then, believe in part of the Book and disbelieve in part?“ (2:85)

http://www.qsep.com/modules.php?name=aqtawhid&file=article&sid=14

Der islamische Geistliche steht zum säkularen Richter durchaus in Konkurrenz. Im eigenen Interesse hätte sich Karlsruhe einmal dafür interessieren sollen, was eine Rechtsreligion ist. Der globalen Schariafront, von der man nicht sagen kann, dass sie ihre Religion falsch verstanden hätte, geht es darum, die demokratische Rechtsordnung Paragraph für Paragraph durch eine theozentrische zu ersetzen. Nicht das Volk, Allah ist Souverän.

Die Richter in Karlsruhe haben ausreichend Zeit gehabt, sich darüber zu informieren, was göttlicher Schariabefehl, menschliche Schariapflicht und Herrschaft Allahs bedeuten. Sie hätten die in Muslime und Nichtmuslime keinesfalls aufzuteilende Bevölkerung vor Scharia und Kalifat warnen und Deutschlands Schüler, das sind Mädchen und Jungen, vor der von Lehrerinnen oder Lehrern getragenen, hohen Gruppenzwang erzeugenden islamischen Kleidung schützen müssen.

Ein Tuch auf dem Kopf wäre vielleicht gar kein pädagogisches und politisches Problem. Ein Kleidungsstück jedoch, das nach der eigentlich bei Todesstrafe nicht zu verlassenden Lebensweise von Geschlechterapartheid, Zweitfrau und Kindbraut, dem halbiertem Erbe für die Tochter, nach der Genitalbeschneidung für jeden Sohn sowie, mindestens unter Schafiiten, auch für jede Tochter ruft, ist im Schulgebäude nicht zuzulassen – weder bei Lehrerinnen noch bei Schülerinnen.

Nur kurz zur islamischen Genitalbeschneidung (Genitalverstümmelung). Die Verfassungsbeschwerde liegt dem Hohen Gericht seit dem 27. Dezember 2013 vor, der grundgesetzwidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum begrüßenswerten Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben, aber genauer formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (ḫitān al-ināṯ anglis. khitan al-inath, indones. sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Karl-Peter Ringel / Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden. Ringel und Meyer wollen den 1631d BGB, Juristentagsgutachterin Hörnle will den 226a StGB gleichberechtigt umgestalten („geschlechtsneutral formulieren“) und es ist zu befürchten, dass die 2015 den folgenreichen Hidschab ins Schulgebäude winkende Richterschaft aus Karlsruhe sich auch dem Wunsch nach der religiösen FGM nicht entgegenstellen wird. Soviel nur für heute zur Genitalverstümmelung nach Koran und Sunna.

Man fragt sich, wie die Verfassungsrichter die Begriffe der Menschenwürde und der Gleichberechtigung von Mann und Frau eigentlich interpretieren, wo der Schleier doch der Religion und Gesellschaftsform der Herabwürdigung der Frauen und Nichtmuslime entstammt und, um ins Paradies zu kommen, überall auf der Welt eine entsprechende politische Ordnung errichten will, in der die Frau ein unmündiges, treuhänderisch zu verwaltendes Gut ihres Vaters, Bruders oder Ehemannes ist. Ein Staat, der die islamgemäße Theologisierung der Politik nicht abstoppt, wird sich in eine Islamische Diktatur verwandeln, wie Saudi-Arabien, Pakistan, der Sudan oder der Iran es leider bereits sind.

Fassen wir zusammen. Beim sogenannten Kopftuch der Lehrerin geht es den streng islamisch Motivierten um den Kampf für Geschlechtertrennung, halbierte Frauenrechte, um halbes Erbe der Tochter und halbe weibliche Aussagekraft vor Gericht, um das schafiitische Gebot der Mädchenbeschneidung (FGM) und das gesamtislamische Verbot für die Muslima, einen Nichtmuslim zu heiraten. Es geht um die Konzepte Wali (Heirat nur mit männlicher Erlaubnis) bzw. Wali mudschbir (islamische Verheiratung der Jungfrau auch gegen deren Willen) sowie Mahram (Ausgangs- und Reiseverbot ohne männlichen Begleiter). Es geht um ein lebenslanges Eingesperrtsein im Käfig der Schariapflichten, denn nach Hadith und Idschma‘ zieht der Abfall vom Islam, die Islamapostasie (ridda, irtidād), die Todesstrafe nach sich. In Afghanistan, im Iran, in Jemen, Katar, Mauretanien, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia sowie im Sudan kann die Apostasie von der angeblich einzig wahren Religion mit der Hinrichtung bestraft werden.

Das alle Lebensbereiche reglementierende System der Moral, nicht zuletzt der Sexualmoral, des Wohlverhaltens, der Sozialbeziehungen, der Herrschaft und des Besitzes ist mit dem Schleier verkettet, richtet sich auf Allah aus und erwartet dessen zwischen Himmel und Hölle entscheidendes Urteil am Tag der Auferstehung. Ein vollständiges, jenseitszentriertes Rechtssystem (Fiqh) hängt am Hidschab, der die anderen Muslime wie ein erhobener Zeigefinger ermahnt und dazu aufruft, alle von Menschen ersonnenen Verhaltensweisen und Paragraphen sehr bald durch die himmlischen Vorgaben zu ersetzen und die Gesellschaft Schritt für Schritt in eine islamgemäße umzubauen. Warum auch immer die Karlsruher Richter es uns nicht sagen können oder wollen, ob in Tunesien, in der Türkei oder in Deutschland, beim Schleier zumal der staatlich angestellten Lehrerin geht es um die Weichenstellung zwischen Außenansicht und Literalismus, freiheitlicher Demokratie und islamischem Totalitarismus, funktionierendem Rechtsstaat und Allahkratie.

Lediglich um ein Tuch auf dem Kopf geht es nicht.

Edward von Roy

Q u e l l e

Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 14/2015 vom 13. März 2015

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar

Beschluss vom 27. Januar 2015

1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html

Recht auf Islamkritik

November 15, 2011

فخر

faḫr

Stolz

Stolze Muslima

Ein freiheitlicher Spottvers über eine autoritäre Persönlichkeit lautet: Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir eine Uniform! Man mag ergänzen: Oder eine Burka. Stolze Muslima, die im November 2011 auf dem Blog Eifelginster die aus dem März desselben Jahres stammende Abhandlung Prinzip Burka (Gabi Schmidt, auch auf: Eifelginster: 222. Niqab, Dschilbab, Khimar) kommentierte, bekommt Antwort von Blogbetreiber Cees van der Duin sowie von der Autorin Gabi Schmidt.

seit dem 11 september leiden viele menschen an der krankheit der islamophobie. wenn man einen muslimischen mann sieht mit bart, heisst es, er ist ein terrorist oder er ist ein hassprediger, und wenn man eine frau mit burka, nigab, kopftuch oder khimar sieht, sagt man die frau im islam wird unterdrückt. ich bin 16 und habe mit 15 angefangen, kopftuch zu tragen und ich habe es freiwillig gemacht. es gibt frauen, die unterdückt werden, aber wo gibt es denn keine menschen, die nicht unterdrückt werden wegen ihrer rassen, ihrer religion? wie war es den früher, wo hitler der füher von deutschland war, da wurden die juden gefoltert, getötet von ihren familien gerennt u.s.w und es gibt noch viel mehr menschen, die unterdrückt werden. nur weil die minderheit vom islam die menschen unterdrückt oder was noch es gibt, heisst es ja nicht, dass der ganze islam durch und durch schlecht ist; man kann ja auch sagen: wenn einer in der familie kriminell ist, heisst es ja nicht, die ganze familie ist kriminell, oder nicht? sie verstehen: man muss nicht immer die muslime beschuldigen.

stolze muslima am 12.11.2011

Sehr geehrte stolze Muslima,

schön, dass Sie hier schreiben, vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, an den 11. September 2011 kann ich mich gut erinnern. Sehen Sie diese Straße, ganz normal für eine deutsche Großstadt, die Marienstraße in Hamburg-Eißendorf. In Haus Nummer 54, vorne links im Bild, wohnte ab 1998 der am 11.09.2001 auf freien Entschluss gestorbene Mohamed Atta. Achtzehn andere Glaubensbrüder starben am selben Tag ebenfalls freiwillig, aber die anderen 2.970 Menschen, zweitausendneunhundertsiebzig, wollten an diesem Tag gar nicht sterben.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c9/Marienstra%C3%9Fe_54.JPG

Hier sieht man das weltbekannte fünfeckige US-amerikanischen Verteidigungsministerium drei Tage nach dem radikalislamischen Angriff. Obwohl nur relativ kleinräumlich beschädigt, starben doch 184 (hundertvierundachtzig) Personen in diesem Hauptgebäude des sogenannten Pentagon nach dem Einschlag von American Airlines Flug Nr. 77.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/94/US_Navy_010914-F-8006R-001_aerial_view_of_Pentagon_destruction.jpg

Mit 23 Jahren war Marwan Alshehhi der jüngste der vier Piloten der Attentate.

http://de.wikipedia.org/wiki/Marwan_Alshehhi

Sie sagen völlig richtig, dass es überall auf der Welt Nichtmuslime gibt, die beim Anblick von Burkafrauen oder orthodox-islamischen Bärtigen an Dschihad-Kämpfer denken. Ist das aber „Islamophobie“ oder nicht vielmehr einfach nur genaues Erinnern an Ayatollah Chomeini (1979), afghanische Taliban (1996 bis 2001), Somalias Shabaab-Paramilitärs (Scheich Hassan Dahir Aweis), Irans Bassidschi-Milizionäre (2009) und die demokratische Sorge vor einem weltweiten und auch europäischen Anwachsen der islamisch-religiösen Radikalisierung?

Ob die beiden zur Zeit einen Bart tragen, weiß ich nicht genau, aber sind Ibrahim Abou-Nagie oder Abu Ameenah Bilal Philips für Sie denn etwa keine Hassprediger? Gehen Sie, sehr geehrte stolze Muslima, was ich ihnen empfehle, zur Theologie der Herren Abou-Nagie und Philips vernehmlich auf Distanz?

Abou-Nagie

http://is1.myvideo.de/de/movie18/8a/thumbs/6572250_1.jpg

Bilal Philips (links; rechts: Abu Hamza d. i. Pierre Vogel)

http://www.welt.de/multimedia/archive/01361/jw_Frankfurt2_DW_B_1361260p.jpg

Ja, ich bin gegen Kopftuch oder Schleier. Der Hidschab erklärt jede Kopftuchverweigerin zur Schlampe und jeden Mann zum geborenen Sittenstrolch. Die islamische Kleidung verpflichtet den Träger zur Hisba, zum tatkräftigen Aufbau der Islamischen Ordnung (Nizam Islami) in Familie, Nachbarschaft und Straßenzug. Das Kopftuch stellt die Trägerin unter das Männer privilegierende und Frauen herabsetzende Islamische Recht (Koran: halbes Erbe für die Schwester gegenüber ihrem Bruder usw.). Schariakonforme Kleidung beschimpft – das geht auch ohne Worte – jeden Schariagegner als Brennstoff für das Höllenfeuer und jeden muslimischen Pflichtvergessenen als irdisch verachtenswert.

Menschen haben ein Gesicht, selbst wenn sie laut Scharia von Natur aus wankelmütiger, unreligiöser und nackter sind als Männer und zum Ausgleich einen Schleier (Hidschab) oder zusätzlichen Gesichtsschleier (Niqab) tragen „wollen“ (müssen). Dieser Mensch zum Beispiel hatte ein Gesicht, er hieß Mohammed Atta und lernte Flugzeugfliegen zur Ehre Allahs.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/13/Mohamed_Atta.jpg

Heute nennen Sie sich stolze Muslima. Muslima heißt Allahs furchtsame und schamhafte Dienerin. Und muslimisch sein heißt religiös sein. Gegen Religion ist gar nichts einzuwenden, und ein bisschen stolz sollte jedermann sein. Gerne dürfen Sie daher genau so stolz sein wie ich oder wie jeder andere Mensch, aber eben nicht auf Kosten anderer stolzer sein, und gerne dürfen Sie muslimisch empfinden, solange Sie das barbarische Schariagesetz nicht höher stellen als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948.

Sehr geehrte stolze Muslima, bitte lesen Sie diese zwei Texte, damit Sie wissen, wo die Frau im nichtsäkularen (originalen) Islam im Verhältnis zu ihrem Vater, Bruder, Ehemann oder Sohn steht, nämlich irgendwo zwischen Pflanze und Hund:

Abu al-Faradsch Ibn al-Dschauzi: Das Buch der Weisungen für Frauen

http://eifelginster.wordpress.com/2009/07/30/135/

Ayatollah Morteza Motahhari: Stellung der Frau im Islam

http://eifelginster.wordpress.com/2011/04/23/230/

Zwischen „die Muslime“ und „die Nichtmuslime“ dürfen wir gar nicht unterscheiden, schließlich sind wir alle Staats-Einwohner und Stadtbürger und Nachbarn und in jedem Fall sind wir alle Menschen. Muslime sind keine Sorte Mensch, ein juristisch folgenreiches Aufspalten der zum Beispiel deutschen Bevölkerung in ethnoreligiöse Gruppen ist in der freiheitlichen Gesellschaft zu verhindern. Deshalb darf die Scharia auch für die so genannten Muslime und auch im Personenstandsrecht, Eherecht oder Familienrecht keine Anwendung finden. Deshalb gibt es ein Gesetz für alle, oder, wie es Maryam Namazie auf Englisch sagt: ONE LAW FOR ALL.

http://www.onelawforall.org.uk/new-report-sharia-law-in-britain-a-threat-to-one-law-for-all-and-equal-rights/

Sie tragen also, vielleicht aus islamverliebtem Geschichtsbewusstsein oder hochgestimmter Muslimsolidarität oder um Pluspunkte (hasanat) fürs Paradies anzuhäufen oder aus Angst vor dem Höllenfeuer, ein Kopftuch. Reicht es da denn nicht, einmal wöchentlich freitags für einen Tag ein schmuckes knappes silbergraues und dann einmal jährlich in der letzten Ramadanwoche ein klitzekleines weißes Kopftuch zu tragen – und sich ansonsten den Wind durch die Haare wehen zu lassen? Haare schimmern auch ganz hübsch in der Sonne, Frauenhaare ebenso wie Männerhaare. Oder sind für Sie Frauenhaare anders nackt als Männerhaare, nackter und sozusagen unverschämter? Kopftuch reicht im Übrigen zur Abwehr der bösen Dschinnen gar nicht aus, Sie müssen aus Sicht der Scharialobbyisten bis auf Hände und Gesicht den ganzen Leib einwickeln, damit jeder sieht: Frau unterwegs, wandelndes Sicherheisrisiko. Tun Sie das bitte nicht.

Verkriechen Sie sich nicht unter das „Schamtuch“ (Feridun Zaimoglu) wie die Schnecke in ihr Haus oder die Muschel in ihre Schale, während den nackthaarigen und langbärtigen Männern (Scharia: Frauenhaar ist Schamhaar, Männerhaar Ehrenhaar) drei Nebenfrauen und eine unbegrenzte Anzahl von Konkubinen zustehen. Die Kopftuchträgerin fällt ferner den muslimischen Säkularen in den Rücken, und wer noch mehr nach der Scharia ruft, ist ein echter Frauenversklaver, wie uns die Lektüre von Abu al-Faradsch Ibn al-Dschauzi (Das Buch der Weisungen für Frauen) und Ayatollah Morteza Motahhari (Stellung der Frau im Islam) gezeigt hat. Ob in Islamabad oder Teheran, Kairo oder Istanbul: Heute Kopftuch, morgen Kalifat.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Religion, bleiben Sie stolz und religiös. Bleiben wir stolz und religiös alle miteinander oder auch stolz und atheistisch, jedenfalls stolze freiheitliche Demokraten, und sorgen wir dafür, dass die allgemeinen Menschenrechte durch das angeblich vom Himmel herab gekommene Gottesgesetz weder aufgefressen noch angeknabbert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Cees van der Duin am 13.11.2011

Lesetipp, am besten vielleicht in dieser Reihenfolge: Necla Kelek:

Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland (2005)

Die verlorenen Söhne. Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes (2006)

Bittersüße Heimat. Bericht aus dem Inneren der Türkei (2008)

Himmelsreise. Mein Streit mit den Wächtern des Islam (2010)

http://www.kiwi-verlag.de/das-programm/einzeltitel/?isbn=978-3-462-03469-1#buecher

Guten Morgen stolze Muslima,

danke für Ihren Kommentar.

Sie nennen sich stolze Muslima, aber leider geht aus ihrem Beitrag nicht hervor, worauf sie denn stolz sind. Dürfen wir annehmen, dass sie stolz darauf sind, eine reine, züchtig bedeckte Muslima zu sein?

Vielleicht können meine Kollegin Ümmühan Karagözlü und ich, Gabi Schmidt, Autorin des von Ihnen kommentierten Textes, sie ermuntern, den Post zur Burka und vor allem den dort empfohlenen Artikel des Islamwissenschaftlers und Politologen Ralph Ghadban[1] noch einmal aufmerksam zu lesen. Der gebürtige Libanese klärt darin über das Frauenbild in Koran und Sunna auf und geht auf die religiöse und gesellschaftspolitische Bedeutung des Schleiers ein[2].

Vorab ein paar Zitate aus dem gelinkten Textbeitrag, der bei der Bundeszentrale für politische Bildung abgedruckt ist. Sie belegen, dass jedes Schamtuch, in welcher Variante man es auch trägt, dazu dient, den weiblichen Körper zu sexualisieren, zu biologisieren und zu verteufeln.

Ghadban schreibt:

Bei der Frau ist ihr ganzer Körper eine ‚aurah [Anm. für Nichtmuslime: Schamzone] und die Gelehrten streiten darüber, ob Gesicht und Hände auch verdeckt sein müssen oder nicht.

Wie man sieht, entspricht die ‚aurah beim Mann ungefähr der Gegend, wo die Geschlechtsteile liegen. Die Frau dagegen wird als ganze auf ihre Sexualität reduziert. Im hadîth heißt es, die Frau i s t eine ‚aurah. Nirgends steht, dass der Mann eine i s t – der Mann h a t eine ‚aurah.

Ghadban weist auf al-Ahwazî[3] hin: „[…] die Frau selbst ist eine ‚aurah, weil man sich für sie schämt, wenn sie sich zeigt: genau wie man sich schämt, wenn die ‚aurah zum Schein kommt. Und die ‚aurah ist das Geschlechtsteil und alles, wofür man sich schämt, wenn es sichtbar wird.“ Al-Manawî[4] schreibt in seiner Erläuterung desselben: Die Frau ist eine ‚aurah „bedeutet, dass ihre Erscheinung und Entblößung vor den Männern verwerflich ist. Und die ‚aurah ist das Geschlechtsteil des Menschen und alles, wofür man sich schämt.“

Ghadban weiter:

Aus diesem Grund wurde die Frau verteufelt, weil ihre Erscheinung allein die Männer verführt. Die Verbindung zwischen der Verteufelung und der Verführung bringt folgender hadîth zum Ausdruck: „Der Prophet sah eine Frau, da ging er zu seiner Ehefrau Zeinab und schlief mit ihr. Er sagte: Wenn eine Frau euch entgegenkommt, dann kommt sie mit dem Antlitz eines Teufels. Wenn einer von euch eine Frau sieht und sie gefällt ihm, er soll zu seiner Frau gehen, weil sie auch hat, was diese Frau hat.“

Da eine Gemeinschaft sich immer die Werte und Normen gibt, die ihren Bestand sichern und ihrer Weiterentwicklung dienen, müssen zügellose Sexualität und Ehebruch seitens der Männer damals ein häufiges, familienzersetzendes, den Zusammenhalt der Gesellschaft gefährdendes Problem gewesen sein.

Meine Kollegin Ümmühan Karagözlü meint dazu: „Diese Textstelle ist für mich als säkulare Muslima einer der vielen Beweise, dass man als aufgeklärter Mensch in der kulturellen Moderne Koran und Sunna nicht wörtlich nehmen kann und darf. Keine Ehefrau, die sich ihrer Menschenwürde bewusst ist, kann damit einverstanden sein, von ihrem Ehemann zur Triebabfuhr und Befriedigung seiner sexuellen Gelüste missbraucht und zur Zeugung Allah ergebener Söhne als Zoontjesfabriek (Ayaan Hirsi Ali) benutzt zu werden.

Mit dem Menschenbild der frühmittelalterlichen Primärquellen muss die traditionelle Muslima ihre sexuelle Lust als haram (verboten) ignorieren und verdrängen. Niemals kann sie sich sicher sein, dass ihr entgegengebrachte Zärtlichkeiten in Wirklichkeit nicht einer Konkurrentin gelten. Ihr Göttergatte und Stellvertreter Allahs hingegen wird schon dafür sorgen, dass seine Angetraute nicht einmal die Gelegenheit hat, in Gedanken fremdzugehen. An der Allah-Gott wohlgefälligen Bedeckung des Frauenkörpers haben beide Geschlechter somit ein starkes Interesse. Dem männlichen Clan ist es ein zentrales Anliegen, die vom Teufel mit der Kunst der Verführung ausgestatteten weiblichen Familienmitglieder mindestens mit einem Kopftuch zu verhüllen, schließlich gilt es, seine Ehre zu verteidigen. Jeder Moslem, der sich diesem starken sozialen Druck entzieht, gilt als Waschlappen, Weichei und lächerliche Figur.

Auch die weiblichen Verwandten stehen unter diesem Zwang, zumal sie die eigentlichen Leidtragenden bei jeder familieninternen Ehrverletzungen sind. Die ohnehin stark eingeschränkte persönliche Freiheit würde durch Verschärfung der Überwachung und Kontrolle durch Väter, Onkel, Brüder, Ehemänner und Community weiter auf ein erdrückendes Minimum reduziert. Mit dem Hidschab versuchen viele noch nicht verheiratete Teenager sich von den Eltern ein wenig Vertrauen zu erkaufen. Sie täuschen sich nicht, dass islamisch korrekt gekleideten Töchtern eher zugestanden wird, die religiösen Regeln gehorsam zu befolgen.

Auffällig ist, dass gerade Musliminnen, der jede Körperkontur auflösenden, zunehmend strengeren, inzwischen sogar in der Farbigkeit wenig individuellen Verschleierung kaum Widerstand entgegensetzen. Sie, stolze Muslima, sind ein Beispiel. Einige Frauen, darunter auch Andersgläubige, verteidigen in den Medien sogar den Ganzkörperschleier und demonstrieren für das „Freiheitsrecht“ auf Vollverschleierung. Die mangelhafte Gegenwehr ist mit einem Männerbild, das den Mann pauschal als triebgesteuerten, willensschwachen Unhold darstellt, völlig nachvollziehbar. Mit einem immer längeren Schamtuch glauben sich Musliminnen vor belästigender Anmache, Zudringlichkeiten und sexuellen Übergriffen zu schützen. Sie hoffen außerdem, dass die schmucklose, möglichst totale, eintönig schwarze oder schlammfarbene Verhüllung Konkurrentinnen und potentielle Nebenbuhlerinnen möglichst unattraktiv erscheinen lässt. Deren reizvolle Schönheit soll nicht länger Männerblicke anziehen und den eigenen Partner daran hindern, Gefallen an fremdem Frauen zu finden.Wer unter solchen Voraussetzungen behauptet, seinen Hidschab freiwillig zu tragen, beschwindelt seine Umgebung und ist unaufrichtig gegen sich selbst“. Soweit meine Kollegin Karagözlü.

Ghadban fährt fort:

Die Frau ist ein sexuelles Objekt. Sie ist verführerisch und teuflisch. Sie stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Männer dar. Außerdem ist sie schlecht. Ali soll gesagt haben: „Die Frau als Ganzes ist böse. Und das Böseste an ihr ist, dass man auf sie nicht verzichten kann.“ Ein hadîth bei Buchârî besagt, dass die Mehrheit der Menschen in der Hölle aus Frauen besteht. Aus diesen Gründen muss sie eingesperrt werden, das ist auch gut für sie. In einem hadîth steht: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

Ghadban:

Die Sexualisierung der Frau erreicht einen Höhepunkt mit dem Begriff al-fitna. Al-fitna bedeutet Unruhe stiften. Das geschieht, wenn die Frau etwas zeigt, was im Prinzip nicht ausdrücklich verboten ist, aber denselben Effekt wie das Verbotene hat, z.B. das Gesicht. Die Verschleierung des Gesichtes ist umstritten, alle Gelehrten sind sich aber darüber einig, dass das Gesicht, wenn es hübsch ist, verschleiert werden muss, um die fitna zu vermeiden.

Das wirft einen Blick auf das Männerbild: Der Mann ist offensichtlich ein triebhaftes Wesen, das im Angesicht der Frau nicht mehr zu kontrollieren ist. Und wenn sie noch dazu hübsch ist, dann fängt er an zu randalieren. Der Mann ist so schwach, dass er in der Frau nicht eine, sondern zehn ‚aurah sieht. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.“ „Dasselbe soll auch Ali gesagt haben.“

Soweit Ghadban.

Der bei Muslimen hoch verehrte islamische Gelehrte al-Ghazali stellte sich eine gottesfürchtige Ehefrau folgendermaßen vor: „Sie muss im Hof bleiben und sich um die Wäsche kümmern. Sie darf nicht allzu oft ausgehen (Elle ne doit pas sortir trop souvent), muss einfältig und gutmütig sein, darf keinen allzu geselligen Umgang mit den Nachbarn haben und sie nicht öfter besuchen, als es absolut unverzichtbar ist. Sie muss sich sehr um ihren Ehemann kümmern und ihn respektvoll behandeln. Ohne seine Einwilligung darf sie das Haus nicht verlassen (She should not go out of her house except by his permission)“.

Ein weiteres Zitat des iranischen Philosophen und Schariagelehrten: „Dabei hat sie [beim Ausgehen, beim Verlassen des Hauses] abgetragene Kleidung anzulegen (Elle devra revêtir de vieux vêtements) und sich nur auf unbelebten Straßen zu bewegen. Die öffentlichen Märkte muss sie meiden und sicherstellen, dass niemand sie an ihrer Stimme erkennt. Sie darf sich nicht an einen Freund ihres Ehemannes wenden, selbst wenn sie seine Hilfe gerade nötig hätte.“ (Beides aus: Die Wiederbelebung der religiösen Wissenschaften).

Das islamische Recht, die im Wesentlichen aus Koran, Sunna und Sira (Biographie des Propheten Mohammed) bestehende Scharia, ist die Grundlage des religiös begründeten Wertesystems und der heiligen Weltordnung des Islam. Der Hidschab ist ihm bei der Umsetzung der Scharia ein in vielerlei Hinsicht nützliches Werkzeug. Die islamische Bedeckung spaltet die Gesellschaft in gegensätzliche, mehrstufig herabgewürdigte Gruppen. Musliminnen / Muslime, Frauen / Männer, MuslimInnen / NichtmuslimInnen, verschleierte Muslimas / Frauen mit offenen Haaren, Muslime / Dhimmis (nichtmuslimische Monotheisten), Muslime / Harbis (Polytheisten), vom Glauben Abgefallene / Heuchler[5]. Ein fairer, respektvoller Umgang der verschiedenen Gemeinschaften untereinander ist den Gruppenmitgliedern nach Islamischem Recht nicht erlaubt (Hisba[6], al-wala-wa-l-barāa[7]).

Ghadban meint dazu:

Trotz der Gefahr, die von den Frauen ausging, mussten sie sich nicht alle gleich verhüllen. Die ‚aurah der Sklavin war wie beim Mann vom Nabel bis zum Knie. Die Gelehrten begründeten es damit, dass sie sich anbieten muss, um gekauft zu werden. In der Tat stand sie dem Mann sexuell zur Verfügung, und er durfte ihr sogar seine Geschlechtsteile zeigen wie seiner Frau.

Die Frau durfte sich natürlich nicht zeigen vor ihren männlichen Sklaven. Die freien Christinnen und Jüdinnen hingegen durften genau wie die Sklavinnen ihren Kopf und ihr Gesicht nicht verhüllen. Der Muslim darf ihren Anblick genießen. Das gehört zum Bereich der sexuellen Herrschaft. Die Muslimin ist beschützt, daher der Begriff muhassanât: Husn heißt Festung. Die anderen Frauen sind mehr oder weniger Freiwild. (…)

Es geht nur um entfesselte Sexualität, die nur mit äußerem Zwang in Schranken zu halten ist. Hieß es im Koran noch „Schau mit Diskretion“, dann heißt es später „Du darfst nicht schauen“. Diskretion ist eine Kontrolle von innen, bei ihrem Fehlen und bei herrschender Sexualisierung muss die Kontrolle von außen kommen. Daher die krankhafte Geschlechtertrennung in der islamischen Gesellschaft. Wenn Mann und Frau in Kontakt kommen, dann ist das Sündigen unvermeidlich. In einem hadîth heißt es, wenn eine Frau und ein Mann sich treffen, dann ist der Teufel der Dritte.

Die Burka erklärt jede Frau, die verschleierte und die nicht verschleierte, zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Männer hingegen können nach dieser patriarchalisch islamischen Weltsicht niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst. Nach dieser Logik ist der Mann unschuldig, die Frau hingegen muss für seine lüsternen Blicke bestraft werden. Ihr ganzer Körper ist mit Stoff zu bedecken, damit männliche Muslime nicht die Kontrolle über sich verlieren und vergewaltigend über sie und andere nicht korrekt verschleierte Mädchen und Frauen herfallen.

Auch heute gilt für orthodoxe Muslime wie Scheich Taj al-Din al-Hilali: Hält sich eine Frau nicht an die Kleidungsregeln, ist sie selber schuld, wenn sie sexuell missbraucht wird. Der höchste muslimische Geistliche Australiens, bezeichnete am 25.10.2006 unverschleierte Frauen als nacktes Fleisch: „Wenn ihr rohes Fleisch auspackt und offen auslegt, und die Katzen kommen und fressen es – wessen Fehler ist das?“, fragte der Prediger seine Zuhörer – und antwortete sich gleich selbst: „Das unbedeckte Fleisch ist das Problem.“ Solange Frauen in ihrem Zimmer bleiben und den Schleier tragen, argumentierte al-Hilali weiter, seien sie keinen Gefahren ausgesetzt. Wer sich aber schminke und verführerisch mit den Hüften schwinge, fordere den Appetit geradezu heraus.

Addressing 500 worshippers on the topic of adultery, Sheik al-Hilali added: „If you take out uncovered meat and place it outside on the street, or in the garden or in the park, or in the backyard without a cover, and the cats come and eat it..whose fault is it – the cats or the uncovered meat? „The uncovered meat is the problem.“ He went on: „If she was in her room, in her home, in her hijab (veil), no problem would have occurred[8], [9].“

Als demütige, gottesfürchtige Tochter Allahs für jeden von Weitem auszumachen, unterstehen die Trägerinnen des Hidschab dem Kontrollzwang der ‘religiösen’ Community (das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten). Das verpflichtet gerade verhüllte Musliminnen dazu, besonders strikt die kulturell vormodernen Anweisungen und Empfehlungen in Koran, Hadithen und Fatwas zu befolgen und ihrerseits zur strikten Beachtung und Umsetzung dieser Glaubensgrundsätze zu ermahnen. Fatalerweise spornt sie vor allem die männlichen Mitglieder der muslimisch geprägten Gemeinde dazu an, ihrer entmündigenden Kontrollfunktion über die ‘Zwiespalt säende, teuflisch-verführerische Wesensart des weiblichen Geschlechts’ nachzukommen. Jedes Überprüfen, ob aus dem Bone (Unterkopftuch) mittlerweile nicht doch eine frivole Haarsträhne hervorlugt, jedes Zurechtzupfen des Kopftuchs erinnert wie eine Eselsbrücke daran, den gottgefälligen, geraden Weg keinesfalls zu verlassen.

Ghadban ergänzt das den Primärquellen zu Grunde liegende Frauenbild um folgenden Aspekt:

Die Gelehrten begnügten sich nicht damit, aus der Frau ein bösartiges sexuelles Wesen zu machen, sie versuchten aus ihr ein minderwertiges Wesen zu machen. Die Frau wurde aus der Rippe Adams erschaffen – und die Rippe ist krumm. Wenn man die Rippe gerade biegen will, dann bricht sie. „Das heißt, dass die Frau per Beschaffenheit mangelhaft ist. Ad-Dâremî schreibt: „Er sagte, die Frau sei aus einer Rippe erschaffen worden. Wenn man sie gerade biegt, dann zerbricht sie. So nimm Rücksicht auf sie“. Buchârî schreibt: „Seien sie mit den Frauen fürsorglich, sie wurden aus einer Rippe erschaffen. Das Krummste an ihr ist ihr Oberteil, wenn du sie gerade biegen willst, bricht sie. Wenn du sie lässt, dann bleibt sie krumm. Seien sie mit den Frauen fürsorglich“.

Diese andere Beschaffenheit der Frau stellt einen Mangel in ihrer Natur dar, der von einem hadîth erläutert wird. Nach Buchârî soll der Prophet gesagt haben, den Frauen fehle es an Vernunft und an Religion. Die Frauen fragten nach dem Grund. Er antwortete: „Ist die Zeugenaussage der Frau nicht halb so viel Wert wie die des Mannes? Das kommt von ihrem Mangel an Vernunft. Muss sie nicht während der Menstruation aufhören zu fasten und zu beten? Das kommt von ihrem Mangel an Religion.“

Die letzte Aussage führt zur Biologisierung der Frau. Die Frau mag eine Seele haben wie der Mann, ihre Biologie bringt ihr aber Nachteile. Sie kann beispielsweise keine gesellschaftliche Verantwortung tragen. In einem hadîth heißt es: „Ein Volk kann keinen Erfolg erzielen, wenn es von einer Frau angeführt wird. Es ist so, weil die Frau mangelhaft und unfähig ist, sich eine richtige Meinung zu bilden. Und weil der Herrscher verpflichtet ist, in der Öffentlichkeit aufzutreten, um die Angelegenheiten seiner Untertanen zu verwalten. Die Frau ist aber eine ‚aurah und ist dafür nicht geeignet. Deshalb darf sie weder Imam noch Qadi werden.“

Diese auf die Biologie gestützte Auffassung der Frau hat in einer anderen Form in der modernen Zeit überlebt. Beim Polemisieren mit dem Westen in der Frage der Menschenrechte für Mann und Frau unterscheiden die Muslime zwischen Gleichheit und Ähnlichkeit. Im Islam sind Mann und Frau als Menschen vor Gott gleich und genießen dieselben Rechte. In der Gesellschaft sind sie aber nicht ähnlich. Ihre Unähnlichkeit beruht auf ihren biologischen Unterschieden, was zu Konsequenzen führt. Ayatollah Murtada al-Mutahirî z.B. schreibt: „Die Welt der Frau ist anders als die Welt des Mannes, die Beschaffenheit und die Natur der Frau sind anders als die Beschaffenheit und Natur des Mannes. Das führt natürlich dazu, dass viele Rechte, Pflichten und Strafen nicht einheitlich sind.“ Dann kritisiert er den Westen, der krampfhaft versucht, für beide Geschlechter dieselben Gesetze und Institutionen durchzusetzen, trotz der, wie er schreibt, „instinktiven und biologischen Unterschiede“ der beiden.

Das Schamtuch ist die Eintrittskarte in den Club der Alpha-Mädchen, zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Lebensweisen gehört. Mit dem Kopftuch mobben für Allah, gottgefälliges Mobbing[10]. In Belgien durften Schülerinnen lange Zeit selber entscheiden, ob sie sich im Schulgebäude bedecken oder ihre Haarpracht offen tragen wollten. Durch die schleichende weltweit wachsende Fundamentalisierung, die in den letzten Jahren immer mehr an Fahrt aufnahm, begann ein religiöses Wettrüsten. Eines Tages erschienen die Mädchen sogar in der Burka zum Schulunterricht. Viele öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen in Flandern haben sich daraufhin für ein Verschleierungsverbot entschieden. Das traditionsreiche königliche Atheneum war die letzte Schule, die das Verbot von Kopfbedeckungen auf Kappen und Mützen beschränkte. Karin Heremans, die Direktorin: „Es gab muslimische Schülerinnen, die kein Tuch tragen wollten. Aber der Druck wurde so groß, dass sie das Atheneum schließlich verließen … In diesem Jahr war die Frage nicht mehr ob, sondern wie man es trägt … Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein[11].“

Eine jede Muslimin, die in der Umma (islamische Weltgemeinschaft) im Prinzip kein hohes Ansehen genießt, sondern eher als treuhänderisches Gut des Ehemannes gilt (Allah hat dem Ehemann wahrhaftig das Recht zuerkannt, von der heiligen Wertsache namens Eheweib Behaglichkeit, Erholung, Friedlichkeit und Nutzen zu beziehen[12], [13]), wird als vollverschleierte, gottesfürchtige Frömmlerin ein wenig aufgewertet. Sie ist Avantgardistin, Trendsetterin, kann sich als die Erhabene und moralisch Überlegene fühlen, die auf unverschleierte oder weniger streng verhüllte Glaubensschwestern und Ungläubige verächtlich herabsehen darf, die Konkurrentinnen korangetreu belehren, kränken und verachten kann und dafür obendrein auch noch mit Hasanat, himmlischen Pluspunkten belohnt wird.

Ghadban fasst den Inhalt seines Textes folgendermaßen zusammen:

Unter dem Vorwand der Religionsfreiheit wird versucht, eine Gesellschaftsordnung einzuführen, die höchst problematisch ist. Das Kopftuch ist ein zentrales Element dieser Ordnung und symbolisiert die Position der Frau. Es ist nicht, wie im Diskurs ständig wiederholt wird, allein ein Zeichen ihrer Unterdrückung, denn man kann die Frau ohne Kopftuch unterdrücken. Es ist vor allem ein Zeichen ihrer Entwürdigung, weil es die Frau auf ihre Sexualität reduziert. Sie ist eine ‚aurah, und da ihr ganzer Körper Schamzone ist und man nicht mit entblößten Geschlechtsteilen auf die Straße geht muss sie sich verhüllen. Deshalb sprechen die Muslime davon, dass die Frau durch das Kopftuch ihre Würde gewinnt. Sie sagen auch, dass das Kopftuch sie beschützt. Wer sich als sexuelles Objekt betrachtet, braucht natürlich einen Schutz, vor allem, wenn man die Männer als unkontrollierte triebhafte Wesen sieht.

In einer Gesellschaft, in der die Erwartungen an die Selbstkontrolle der Menschen so hoch sind, dass auch die Vergewaltigung in der Ehe bestraft wird, ist es berechtigt zu fragen, ob diese Gesellschaft solche Vorstellungen akzeptiert und verkraftet. Es heißt schließlich im Artikel Eins des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ende der Zitate aus Das Kopftuch in Koran und Sunna.

Sehr geehrte stolze Muslima,

sicherlich ist es überzogen, jeden Kittel- und Bartträger unter den Generalverdacht zu stellen, Hassprediger und Terrorist zu sein, jede blauäugige Unschuldsvermutung ist jedoch genauso verfehlt. Ein großer Prozentsatz der Menschen wird verständlicherweise jedem Skinhead und Stiefelträger, jedem mit Bierdose und Baseballschläger ausgestattetem Punk und auch jeder Vollverschleierten mit begründeten Misstrauen begegnen. Sie wissen, dass ein Neonazi rechtsradikales Gedankengut vertritt, ein durch Alkohol enthemmter, eine Schlagwaffe mit sich führender Nonkonformist gewaltbereit sein könnte und ein Mann sich unter der Burka verstecken könnte, der eine Bank überfallen will.

Die offene Gesellschaft ist ein Modell von Karl Popper[14], die jedem Einzelnen ein Höchstmaß an Freiheit bieten soll. Im Gegensatz zu geschlossenen Gesellschaften, die einen für alle verbindlichen Heilsplan verfolgt, ist ein intellektueller Meinungsaustausch ausdrücklich gestattet, damit auch kulturelle Veränderungen möglich werden. Die von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Paris 1948) abgeleiteten Grund- und (Staats)Bürgerrechte, zu denen auch die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie die strikte religiöse Neutralität des Staates gehören, sind im Grundgesetz garantierte Abwehr- Schutz- und Freiheitsrechte gegen den Staat und Dritte. Jeder Bürger kann sich auf sie berufen und sie einklagen, jeder Bürger darf sie schützen und verteidigen. Jeder Bürger soll sich dafür einsetzen, dass alle Menschen sie genießen können. Sollte das gelingen, kann man wahrhaftig stolz sein.

Der Friedensnobelpreisträger Kofi Annan betonte anlässlich der Feier zum Tag der Menschenrechte am 10.12.1997:

Die Menschenrechte sind das Fundament der menschlichen Existenz und Koexistenz. Die Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar und voneinander abhängig. Es sind die Menschenrechte, die uns menschlich machen. Sie sind die Leitlinien, nach denen wir der Menschenwürde eine erhabene Stellung einräumen. … Es ist die Allgemeingültigkeit, die den Menschenrechten ihre Kraft verleiht. Sie gibt ihnen die Stärke, jede Grenze zu überwinden, jede Mauer zu erklimmen, jeder Macht zu trotzen.“ Soweit der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen.

Halten wir es doch mit Carlo Schmid[15], der am 08.09.1948 für die wehrhafte Demokratie eintrat:

Soll diese Gleichheit und Freiheit völlig uneingeschränkt und absolut sein, soll sie auch denen eingeräumt werden, deren Streben ausschließlich darauf geht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten? Also: Soll man sich auch künftig so verhalten, wie man sich zur Zeit der Weimarer Republik z. B. den Nationalsozialisten gegenüber verhalten hat? Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.

Gabi Schmidt

Ümmühan Karagözlü

14.11.2011

[1] Ghadban stammt aus dem Libanon und lebt seit 1972 in Berlin. Dort studierte er Islamwissenschaften und promovierte in Politologie. Er war Mitbegründer der Libanonhilfe für die Unterstützung der Bürgerkriegsflüchtlinge im Libanon und Berlin(gegründet 1976). 1977 bis 1992engagierte er sich in der Sozialarbeit mit arabischen Berlinern, u.a. als Leiter der Beratungsstelle für Araber beim Diakonischen Werk in Berlin, u.a. als Leiter der Beratungsstelle für Araber beim Diakonischen Werk in Berlin. Ghadban ist seit 1992 in der Sozialforschung tätig (Quelle: Wikipedia).

[2] Ralph Ghadban: Das Frauenbild in Koran und Sunna

http://www.bpb.de/themen/IYRYVB,1,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art1

[3] Abu Yusuf Ya’qub bin Isaaq ad-Dawraqi al-Ahwazi genannt ibn as-Sikkit

http://www.eslam.de/begriffe/a/ali_ibn_mahziyar.htm

[4] Al-Manawi wird vom kuwaitischen Waqf-Ministerium zur Frauenfrage angeführt

http://www.douralquran.com/portal/english/info/details.php?data_id=17

[5] Abdur-Rahmaan ibn Zayd ibn Aslam said, „The levels of paradise go up and the levels of Hell go down“ [Ibn Rajab, at-Takhweef min an-Naar, p.5]. It was reported from some of the Salaf that the sinners amongst the monotheists who enter Hell would be in the first level, the Jews would be in the second level, the Christians in the third level, the Sabians in the fourth level, the Magians in the fifth level, the polytheist Arabs in the sixth level and the hypocrites in the seventh level (1) Some books give names to these levels: the first is called Jahanam, the second Ladhaa, the third al-Hutamah, the fourth as-Sa’eer, the fifth Saqar, the sixth al-Jaheem, and the seventh al-Hawiyah.

http://www.dailymail.co.uk/news/article-412697/Outrage-Muslim-cleric-likens-women-uncovered-meat.html

[6] Hisba

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisba

Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten

http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rechte_gebieten_und_das_Verwerfliche_verbieten

[7] al-walāʾ wal-barāʾa

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wal%C4%81%27_wa-l-bar%C4%81%27a

Scheich Muhammad al-Saeed al-Qahtani: Al-Wala wal-Baraa. According to the Aqeedah of the Salaf.

http://www.kalamullah.com/Books/alWalaawalBaraa1.pdf

[8] Sheik Taj Din al-Hilali, the nation’s most senior Muslim cleric, compared unveiled women with meat that is left uncovered in the street and is then eaten by cats.

In a Ramadan sermon in a Sydney mosque, Sheik al-Hilali suggested that a group of Muslim men recently jailed for many years for gang rapes are innocent.

http://www.islamreview.com/articles/WOMEN_ARE_RESPONSIBLE.shtml

[9] Frauen seien die Waffen des Satans, um die Männer zu kontrollieren, meint der australische Scheich al-Hilali, und eine Verschleierte wird ja vielleicht gar nicht vergewaltigt, jedenfalls, wenn sie das Haus gar nicht erst verlässt:

The sheik then said: „If she was in her room, in her home, in her hijab, no problem would have occurred.“ He said women were „weapons“ used by „Satan“ to control men.

http://www.theaustralian.com.au/news/nation/muslim-leader-blames-women-for-sex-attacks/story-e6frg6nf-1111112419114

Sheik Taj el-Din al-Hilali’s controversial speech. If the woman is in her boudoir, in her house and if she’s wearing the veil and if she shows modesty, disasters don’t happen.

http://news.bbc.co.uk/2/hi/6089008.stm

[10] EMMA September/Oktober 2009: Mobbing gegen kopftuchfreie Mädchen

„Willst Du aussehen wie eine Deutsche?“ Oder: „Das Kopftuch ist unsere Ehre – hast Du keine?“ Und: „Deinen Eltern ist es wohl egal, wie über Dich geredet wird.“ Die darauf angesprochene Aylin kämpfte mit den Tränen und sagte schließlich: „Es wird immer schlimmer. Und seit ich neulich im Ramadan mein Schulbrot ausgepackt habe, ist es ganz aus. Die Kopftuch-Mädels mobben mich total.“ Das also war der Grund für die Schulmüdigkeit der 14-Jährigen.

http://www.emma.de/ressorts/artikel/islam-islamismus/mobbing-gegen-kopftuchfreie-maedchen/

[11] Stefanie Bolzen: In dessen Direktorenzimmer sitzt Karin Heremans. Die blonde Frau sieht müde aus, das Handy klingelt immer wieder, alle paar Minuten kommt eine Mitarbeiterin herein. Ihre Schule, das zweihundert Jahre alte Königliche Atheneum, kommt seit Wochen nicht mehr aus den Schlagzeilen: Proteste und Polizeieinsätze, verwüstete Unterrichtsräume. Und 250 Mädchen, die zum Schulanfang nicht mehr zum Unterricht erschienen. Weil die 46-Jährige mit diesem Tag das Tragen von Kopftüchern verboten hatte. Die Direktorin hat das nie gewollt. Aber sie konnte es irgendwann nicht mehr verhindern.

http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html

[12] Normally, the rule of Amaanat is that the Ameen (Trustee) is under compulsory obligation to maintain and guard the Amaanat. He is not permitted to derive any personal benefit or use from or with the Amaanat. However, Allah Ta’ala in His infinite mercy has bestowed to the husband the right to derive comfort, rest, peace and benefit from the Sacred Trust we call The Wife.

http://www.muftisays.com/forums/virtues/4472/an-amaanat-for-husbands-to-mediate.html?p=22126#22126

[13] Both husband and wife are the makhlooq (creation) of Allah Ta’ala. In His infinite wisdom, Allah Ta’ala has assigned different rights, duties and obligations to the variety of specimens of His makhlooq. Allah Ta’ala has assigned the wife to the care of the husband. She is His makhlooq whom He has placed in the custody of the husband. Allah Ta’ala has awarded custody of the wife to the husband by way of Amaanat (Sacred Trust), not by way of mielkiyyat (ownership). As such, the wife in the custody of her husband and under his jurisdiction is a Sacred Trust. She is the sole property of Allah Ta’ala—and of no one else.

http://blog.darulislam.info/aggregator?page=3

[14] Karl Popper

http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Popper

[15] Carlo Schmid

http://de.wikipedia.org/wiki/Carlo_Schmid

Bekennender Islamischer Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes

Oktober 30, 2011

مدرسة

madrasa

Allahs Schule

Scharia versetzungsrelevant

Politik und Kirchen überschlagen sich schier vor Begeisterung, einen auf dem Islamischen Recht beruhenden Islamischen Religionsunterricht (IRU) flächendeckend einzuführen. Die schariatreuen deutschen Islamverbände lächeln Zustimmung. Damit darf das antirationale, brutale, kulturrassistische und frauenfeindliche Menschenbild von Koran und Sunna ins deutsche Klassenzimmer Einzug halten, für alle zu muslimisierenden Kinder werde grausige Höllenfurcht und erlösende Gottesfurcht zum Bildungsziel. Dass der Frauenschleier die Schülerseele rettet und die Scharia mit dem Grundgesetz ausgesöhnt werden kann, bewerben zwei standhaft faktenferne Bücher: Das 2004 im Lit-Verlag publizierte und zuerst (A) betrachtete Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven von Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.) sowie (B) Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht: Sachstand und Perspektiven in Nordrhein-Westfalen von Michael Kiefer, Eckhart Gottwald und Bülent Ucar (Hg.) aus dem Jahr 2008, ebenfalls bei Lit. Eine pädagogische Islamkritik von Jacques Auvergne.

Zia-ul-Haq schwor die Bevölkerung Pakistans auf die Verwirklichung des niẓām islāmī ein, auf die den Teufel abwehrende islamische Staatsgestaltung und Lebensführung.(1) Vergleichbare Leidenschaft legt Asiye Köhler an den Tag, die keinen anderen Koran und keine andere Scharia bewirbt als der 1977, zwei Jahre vor Chomeinis Revolution, einen Staatsstreich organisierende pakistanische General, Köhler:

A 45. Dabei sollen die Schüler die Vorgaben des Korans (Lebensweise des Propheten Muhammad) als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen.

Das Kind, das die Repression von Koran und Hadith nicht als hilfreich und human „begreift“, hat das Klassenziel verfehlt. Schüler, jauchze über deine Sklavenketten!

Die Allahkratin weiß die deutsche Zuhörerschaft gespalten, in die Uninformierten oder Gutmütigen einerseits, die meinen, Zwang und Gewalt der Befehle Allahs seien durch Diskussion und Spiritualität irgendwie aufgehoben, und in die, hierzulande um Muslimbrüder und Millî Görüş angeordneten, Scharialobbyisten, die dreist genug sind, die totalitären Konsequenzen eines wortgetreu verstandenen Koran als harmoniefördernd und pädagogisch maximal wertvoll auszugeben.

Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven (Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.). Dem Buch, das wir in der Hand halten, geht es um staatlichen Religionsunterricht – und darum, dass die islamischen Normen (Köhler: „Lebensweise des Propheten Muhammad“) die islamisch tugendhafte Frau dämonisieren, obszönisieren und herabstufen und ein schuldhaftes Verweigern der Schariavorgaben als misslingendes Leben verstehen, was, wie jeder Schüler lernen muss, den einzigen Daseinssinn, die ewige Nähe zu Allah, schrecklich unwahrscheinlich macht.

Allahgott weiß, ob uns der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) auch dazu ermutigen würde, Verheiratung neunjähriger Mädchen, Ehefrauenverstoßung,(2) Burka sowie Steinigung „als Hilfe und nicht als Maßregelung“ (Köhler) zu begreifen. Fast wortgleich findet sich der Satz bereits neun Jahre eher (1999) und beim ZMD.(3)

Die Allahkratin verwirft die Scharia nicht, sondern fordert pauschal, den koranischen Befehlen zu gehorchen, was die bürgerliche Ordnung beseitigen müsste. Der Gegner der islamischen Ordnung bzw. der Islamapostat hat kein Recht auf Leben, die Frau erbt idealerweise nur die Hälfte, ihre Aussage vor Gericht, gibt es erst Schariagerichte, gilt nur halb so viel wie die eines Mannes, das alles muss der kindliche oder jugendliche Teilnehmer am IRU (Islamischen Religionsunterricht) nicht „Maßregelung“, sondern beglückende Lebenshilfe nennen.

Der Korankritiker hat das Lernziel verfehlt, dem hörbaren Schariagegner könnte der optional versetzungsrelevante IRU die schulische und berufliche Karriere versauen. Schleierträgerin Köhler, die sich auch Zilelioğlu-Köhler nennt und sorgt sich, dass Deutschlands Schulkinder vom rechten Pfad der Scharia abgebracht werden: „Wir haben eine andere Befürchtung – dass durch die Ganztagsschule bewusst oder unbewusst Werte und kulturellen Eigenheiten eingeebnet werden.“(4)

Köhler ist die Ehefrau des Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Ayyub Axel Köhler. Der orthodoxe sprich separatistische ZMD will, was auch sonst, das Islamische Recht leben. Zu diesem Zwecke nimmt Asiye Köhler daran Anstoß, wenn eine regierungsnahe Stelle faktennah über die schließlich auch islamisch begründeten deutschen Ehrenmorde schreibt und eine Berliner Schulleiterin aus der schariatischen, an zunehmender Abschottung zu den Nichtmuslimen interessierten Gegenkultur informieren lässt. Schulleiterin Astrid Busse berichtet: „Ein anständiges Mädchen trägt Kopftuch, ordnet sich dem jüngeren Bruder unter, bleibt zu Hause, fährt nicht auf Klassenfahrt und darf natürlich von ihren Brüdern gehauen werden“.(5)

Ungehindert soll sich das kulturrassistische und frauenfeindliche Menschenbild von Koran und Sunna in der Bundesrepublik Deutschland ausbreiten dürfen, und die Islamfunktionärin möchte verhindert wissen, dass über die demokratiezerstörenden Folgen derlei Glaubenspraxis auch nur gesprochen wird.

Zwangsläufig geraten IRU und Grundgesetz in einen Wertekonflikt, den unsere naiv tuenden Bundes- und Landesparlamentarier sehr wohl in ersten Umrissen erkennen und kalkuliert nicht besprechen und dem Frau Asiye Köhler eine „Lösung“ (al-ḥall) entgegensetzt, die dem Motto der Iḫwān al-Muslimūn, der Muslimbrüder, wie zufällig gerecht wird: al-Islām huwa al-ḥall, Sunnagehorsam und Schariajustiz sind die Lösung:

A 45. Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen, welches Antworten auf grundlegende Fragen menschlicher Existenz gibt, gleichzeitig aber dazu auffordert bei der Umsetzung in die Praxis den Verstand als Allahs Gabe zu nutzen.

Auch dieser Satz fand sich bereits vor zwölf Jahren. Verfassungen, Wissenschaft und Philosophie haben keine Basis, es sei denn eine koranische. Im dämonischen Chaos der unreinen und unverständlichen Welt schaffen nur Koranvers und Hadithspruch den ins Paradies führenden Überblick und den Staat. Zum Aufbau des Kalifats („bei der Umsetzung in die Praxis“) darf der Schüler des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) durchaus seinen Verstand einsetzen. Der Schüler, so dürfen wir Köhler in den Mund legen, darf Schariadoktrin und Fiqhjustiz niemals verwerfen.

A 46. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass das Miteinander – innerhalb der muslimischen Gemeinschaft wie auch im Kontakt und im Alltag mit Andersgläubigen und Andersdenkenden – friedlicher und konstruktiver gelingt, je stabiler und selbstbewusster die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln in der Auseinandersetzung mit der individuellen und aktuellen Lebenssituation erarbeitet werden.

Ein Hauch von Erpressung: Je mehr Scharia, desto weniger Pessimismus und Kriminalität. Wie nebenbei ist die Schülerschaft verdoppelt worden. Kontakt zwischen Muslimschülern und Nichtmuslimschülern hat keine Berechtigung, wenn er nicht Allahs Gesetz, den „Vorgaben des Korans“ (Köhler S. 45) folgt.

Ohne eine hohe Dosis an Gottesfurcht und Sunnagehorsam gerate die kindliche oder jugendliche Psyche ins Wanken; mysteriöse feinste „Wurzeln“ verzweigen sich tief im Erdreich von Burka und Zweitfrau. Um keine orientierungslosen Wesen zu erzeugen, muss der deutsche Steuerzahler dem zu muslimisierenden jungen Menschen den reflektierten Alltagsbezug von Dhimma und Dschihad finanzieren.

Ein Hauch von Erpressung durchweht Kultusministerkonferenz, Lehrerzimmer und Pausenhof: Ohne schariatreuen Bekenntnisunterricht wird es keinen schulischen oder gesellschaftlichen Frieden („Miteinander“) geben, sondern Verwirrung, Disharmonie oder vermeidbare Gewalt.

A 46. Bei den Inhalten der islamischen Religionslehre möchte ich hier nur die unverzichtbaren erwähnen: das Arabische, die Koranwissenschaft, die Hadithwissenschaft, die islamische Rechtswissenschaft und die Rezitation.

Dreimal lässt die Islamaktivistin ein Wort auf Wissenschaft enden, was Kultusministerien und Bildungsforschern gegenüber den Eindruck erwecken soll, es ginge hingebungsvoll ausgeübter Schariadidaktik um die Anwendung der historisch-kritischen Methode oder auch nur um ungezügelten Verstand. Allahs oder vielmehr Köhlers „Wissenschaft“ ist eher das, was Amir Zaidan unter Islamologie versteht, und die verhält sich zur Islamwissenschaft bekanntlich wie Astrologie zu Astronomie. Mit ihrem „das endgültige Wort Allahs“ hat die Germanistin und Lehrerin am Kölner Herder-Gymnasium deutlich gemacht, was die Kinder und Jugendlichen als Lernziel zu verinnerlichen haben und ab wann man dem IRU-Lehrer besser nicht mehr widerspricht.

„Islamische Rechtswissenschaft“ schließlich fordert ungekürzte Scharia, dem Jenseits entsprossene Rechtsgutachten und fromme Gerichtsurteile, welche die Höllenstrafe zu vermeiden streben, was vermuten lässt, dass Asiye Köhler keine andere Islampädagogik in den Hochschul- und Schulbetrieb integrieren möchte, als Taqi Usmani oder Yusuf al-Qaradawi es an ihrer Stelle tun würden. Nichts weist darauf hin, dass Deutschlands Islamische Studien Koran und Sunna anders lehren lassen wollen als die hanafitisch-pakistanisch geprägte Darul Uloom in Bury bei Manchester bzw. in ihrem 1866 gegründeten Stammsitz im nordindischen Deoband oder, was beim Zentralrat (ZDM) viel näher liegt, als die Schariafachleute der Muslimbrüder vom IESH unweit des burgundischen Château-Chinon.

Dass Allah den Schleier fordert und die in Griechenland legale neunjährige Ehefrau billigt, übergeht Asiye Köhler elegant. Dass weibliches Haupthaar Schamhaar ist, spürt die Tugendhafte und trägt den Hidschab.(6)

Asiye Köhler, die jedes Kind auf die antidemokratische Scharia verpflichtet („Jeder Mensch wird als Muslim geboren, weil er einen göttlichen Kern in sich trägt“),(7) war 2004 Leiterin des Pädagogischen Fachausschusses im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), ihr Ehemann Ayyub Axel Köhler war zwischen 2006 und 2010 der Vorsitzende des ZMD. Heute ist neben Nadeem Elyas (Eschweiler, sucht seine Doktorarbeit (8)), Murad Wilfried Hofmann (Bonn (9)), Fatima Grimm (Hamburg) und Muhammad Aman Hobohm (Bad Honnef bei Bonn) auch Ayyub Axel Köhler aus Köln ein Ehrenmitglied im ZMD.(10)

Die Eheleute Köhler wirkten 2007 an der Gründung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM) mit. Über das KRM-Mitglied Islamrat lässt man die dort dominierende Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) mittelbar auf den KRM Einfluss nehmen. International ist die theologisch bis heute am radikalislamischen Theoretiker Necmettin Erbakan ausgerichtete Milli-Görüş-Bewegung gelinde gesagt umstritten, eine so fundamentalistische Auffassung von Frömmigkeit, Frauenrolle, Sexualität und Gesellschaft, dass Minderjährige dem säkularen Staat gezielt entfremdet werden, kann jeder moderne Pädagoge vermuten.

Obwohl sich alle deutschen Islamverbände, also auch alle derzeitigen KRM-Verbände und -Organisationen, dem Islamischen Recht verpflichtet sehen, unterschrieb NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann am 22.02.2011 jene „Gemeinsame Erklärung“, die mit einem Schulrechtsänderungsgesetz, das der Düsseldorfer Landtag verhindern möge, ein dubiosen Beirat ersehnt. Dieser stellt, womöglich gesetzeswidrig, aus Löhrmanns (fehlerhafter) Sicht offensichtlich bereits jenen Ansprechpartner für den Staat dar, der die zu lehrenden Inhalte entsprechend Art. 7 Abs. 3 GG (in Verbindung mit Art. 140 GG) authentisch festzulegen befugt ist. Und wer das darf, ist aus Sicht des KRM nun einmal der KRM: „die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land“. Die Schulministerin aus Düsseldorf hat dem gegenmodernen KRM damit zugebilligt, zu definieren, wer und was „die Muslime“ sind. Dass der (verhindernswerte) künftige Unterrichtsinhalt nur als extrem reaktionär bezeichnet werden kann, weiß Frau Löhrmann so gut wie wir alle. Gleichwohl signierte die Pädagogin, dass die Landesregierung „in absehbarer Zeit … 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler“ zur staatlich finanzierten Seelsorge an islamische Fundamentalisten und Schariafreunde ausliefern möchte.(11)

Der betrachtete Text wurde 2004 durch das Centrum für religiöse Studien (CRS) veröffentlich, im selben Jahr, als der die Rolle einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft anstrebende KRM die Ablösung von Professor Muhammad Sven Kalisch (Münster) forderte und den Beirat des der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angeschlossenen CRS unter Protest verließ.(12)

Im ARD ließ Asiye Köhler 2006 wissen: „Ich möchte nicht oben ohne rumlaufen. Für mich ist ohne Kopftuch wie oben ohne … Deutschland muss sich verändern, neu ordnen. Die Deutschen müssen umdenken. Diese Werte, die der Islam bringt, braucht diese Gesellschaft.“(13)

Jede Schülerin, die ihr nacktes Haar zeigt, ist genau so unbekleidet und verachtenswert, als ob sie mit nackten Brüsten im Klassenzimmer sitzen würde, meint Asiye Köhler. Das ist ein Frauenbild und, allgemeiner, ein Menschenbild übelster Sexualisierung und mit genau solchen Leuten handelt unsere Bundesregierung die Pädagogik der sehr nahen Zukunft aus. Fünf Jahre später berichtet ein Bonner Realschulleiter von Mädchen, die nahezu wortgleich argumentieren wie die ZMD: „Ohne Kopftuch fühle ich mich wie oben ohne.“

Von Asiye Köhler zu Rabeya Müller.

A 50. Lehrende können nur auf situationsbezogene Problematiken eingehen, wenn sie ein qur’anisch-humanistisch-demokratisch geprägtes Menschenbild verinnerlicht haben. Für Lehrkräfte ist das extrem wichtig, denn sonst werden sie, meist schon von den Kindern, entlarvt.

Was an vorbehaltlosem Bekenntnis zu AEMR oder GG fehlt, wird von der Kölner Konvertitin durch die Irreführung ersetzt, Koranisches und Humanistisches bzw. Koranisches und Demokratisches seien kompatibel. Gekonnt erweckt die Ansprechpartnerin von Schulbuchverlag, Kirchentag und Bundesregierung schlechtes Gewissen bei Politikern und Pädagogen, die ja, nicht anders als die gottesfürchtigen Islamisierer, in der Tat unfähig sind, Kindern oder Jugendlichen eine grundgesetzkompatible Lesart von Koransure oder Fatwa anzubieten. Dass der Islam von Scharia und Fiqh mit Bekenntnischarakter, also ohne Außenansicht, gar nicht gelehrt werden kann, ohne dass die Maßgaben des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird, weiß die 1957 im Osteifeler Städtchen Mayen geborene Schariafreundin, die sich auch Rabeya Müller-Haque schreibt, und verschweigt es.

Es ist schön, wenn Kinder neugierig sind und von ihnen etwas Geheimnisvolles durchschaut und aufgedeckt (Müller: „entlarvt“) wird. Geschickt gelingt es der fundamentalistischen Kölnerin, mit Erwähnung unverbildet-aufrichtiger kindlicher Psychen den Eindruck zu erwecken, dem kindlichen Forschungsdrang Rechnung zu tragen sowie selbst durch und durch grundehrlich zu sein. Diese etwas aufdringliche Selbstetikettierung als ehrlicher Muslim legt auch Bajrambejamin Idriz, Künstlername Benjamin Idriz an den Tag: „Das Projekt ZIEM ist ein aufrichtiges Angebot von Muslimen in München, die sich dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland verpflichtet sehen“, wer jetzt noch widerspricht, unterstellt dem Penzberger Schariafreund und Vorzeigeimam Unredlichkeit und darf als Rassist und Rufmörder ausgezischt werden.(14)

ZIE-M hat dabei vielleicht auch noch ein wenig geflunkert und mit „Gemeinwohl“ eine AEMR-Verhaftung oder Wissenschaftlichkeit gar nicht gemeint, sondern auf die maṣlaḥa angespielt, jenes koranbasierte „Gemeinwohl“, das mit Schleierpflicht, Dhimma und Gottesherrschaf einhergeht. Während Deutschlands Gutmenschen allzu sehr angestrengt behaupten können, ZIE-M hätte soeben von Sozialstaatlichkeit und selbstbestimmter Lebensführung gesprochen, geht es dem IESH-Schariastudenten Idriz bei „Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland“ um Implementierung der Scharia und religiös begründete Rechtsverschiedenheit.

Maṣlaḥa gehört zu ṣulḥ, islamkonforme Vereinbarung oder heilssichernde Vertragsgestaltung, und weist auf das erst durch künstliches Zerreißen des Weltganzen entstehende und klerikale Schwellenwächter ermöglichende Jenseits, das in der Justiz kultureller Moderne keinen Platz hat. Aus islamischer Sicht kann nur Allah die Gültigkeit (validity) von Verträgen garantieren. Al-maṣāliḥ al-mursala (Considerations of Public Interest) ist die Berücksichtigung des allgemeinen Interesses im Sinne von Koran und Sunna.(15) Istiṣlāḥ (to deem it proper, seeking what is correct)(16) ist die schariatische, kulturrassistische und die Frau erniedrigende, „Gemeinwohl“ herstellende Urteilsbegründung in all den Fällen, zu denen der Koran keine eindeutige Regelung trifft und nach der Heilssicherung und Heilsgefährdung schariagelehrig abzugleichen sind (mutual understanding). Schließlich haben Verträge die Seelen der Muslime vor der Höllengrube zu bewahren oder sind ungültig. Wo seit al-Ghazali selbst jeder kaufmännische Vertrag, sofern nicht korangemäß, zur Hölle führt und nach bestem Vermögen umgangen werden muss, werden Staatsverträge mit einem Islamverband umso mehr „außerweltlich“ zentriert sein müssen und das absolute Unheil abzuwehren haben.

Wieder und noch genauer zu Rabeya Müller, der Leiterin des Instituts für interreligiöse Pädagogik und Didaktik (IPD) und stellvertretenden Vorsitzenden des Zentrums für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZiF).(17),(18)

A 50. Lehrende können nur auf situationsbezogene Problematiken eingehen, wenn sie ein qur’anisch-humanistisch-demokratisch geprägtes Menschenbild verinnerlicht haben.

Menschenbild der Zweitfrau und Kindbraut. Demokratischer Apostatenmord. Humanität des halbierten Erbes für die Frau und ihre halbe Aussagekraft vor Gericht. Müller weiter:

A 51. Interreligiosität … bedeutet ein Miteinander, basierend auf der Grundlage der Geschöpflichkeit.

Schöpfergottlose Religionen wie der Taoismus werden aus der Solidargemeinschaft („Miteinander“) ausgegrenzt, pantheistische Lesarten des Monotheismus eher verhindert. Mit „basierend“ und „Grundlage“ meint Müller die fiṭra, das islamische natürliche Ausgerichtetsein auf Allāh hin. Die Konvertitin erkennt Interreligiosität wie Menschentum als Allahkratie, als Islamstaat, jedenfalls als Islamische Ordnung (niẓām islāmī, Nizam-ı İslâm). Die Verbindung zu den letzten tausend Jahren Scharia und Dhimma wollen IPD und ZiF auch von Köln aus nicht verlieren.

A 51. Das bedeutet zu vermitteln, dass alle Kinder vom Schöpfer gewollt sind, seien sie christlichen, hinduistischen oder gar „atheistischen“ Bekenntnisses.

Selbstverständlich bejaht der Schöpfer den Dhimmi, Harbi oder Mohareb,(19) sonst wäre Allah ja nicht allmächtig. Die „gerechte“ islamische Behandlung spätestens im Jenseits steht fest, und gegen den Mord am Islamapostaten oder Krieger gegen Gott (muhārib) hat sich Müller auch gar nicht ausgesprochen, nur gesagt, dass Allahgott Heidenkind wie Heideneltern auf Erden vorläufig leben lässt.

In diesem authentisch islamischen bzw. Müllerschen Sinne ist der im Iran als Angreifer gegen Gott oder Verderbenstifter auf Erden getötete Mensch selbstverständlich „vom Schöpfer gewollt“ (Müller).(20)

Rabeya Müller fleht den Rechtsstaat an, die emotionale und juristische Erniedrigung der Frau und des Dhimmi doch endlich flächendeckend in einem Religionsunterricht mit nicht nur informierendem, sondern bekennendem Charakter lehren zu lassen. Die Bundesrepublik soll dulden, dass im öffentlichen Schulgebäude ein grundrechtswidriges Gesellschaftsbild und Menschenbild auf dem Lehrplan steht, jene ausgerufene und koranisch verbürgte Islamische Höchstgeltung (Islamic supremacy),(21) die, in erklärlicher Abhängigkeit zum muslimischem Anteil der Schülerschaft, einen Schulfrieden nur in den Grenzen der vielgerühmten islamischen Friedensherstellung ermöglicht, der Pax Islamica. Damit die von der öffentlichen Hand finanzierte Verkündung der Schariapflicht nicht wie ein Putsch im Klassenzimmer aussieht, gilt es, die den pädagogischen Sektor bevölkernden deutschen Muslime korrekt zu instruieren, Müller:

A 52. Wesentlich für Musliminnen und Muslime ist natürlich, dass jeder Lehrhinhalt mit dem Qur`an vereinbar ist, aber noch wesentlicher scheint es momentan, wenn wir die Realität auf dem bundesdeutschen „Muslimmarkt“ betrachten, dass die Lehrkräfte selbst erfassen, verstehen und verinnerlichen, dass Qur`an und Grundgesetz durchaus vereinbar sind; dabei sollte es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben – Papier ist ja bekanntlich geduldig – auf die Umsetzung kommt es an.

Das ist („durchaus“) Unsinn. Koran und GG kollidieren, ernst genommen, derart massiv, dass eines von beiden Schaden leiden muss. Eine grundgesetzkonforme Verbindlichkeit an Rechtsbegriff und Rechtsordnung geht bei didaktischer Zweitfrau, gottesfürchtigem Hass auf den Atheisten oder Homosexuellen und beim Rufen nach der spirituellen Apostatentötung kaputt, und man muss 2011 fürchten, dass auf diesem staatlich und kirchlich geplanten künftigen Schlachtfeld der Wertesysteme die Islamische Ordnung (niẓām islāmī, Nizam-ı İslâm) ist, die unversehrt bleibt.

Will die freiheitliche Demokratie ihr Überleben sichern, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich dass der IRU-Lehrplan den Koran und die Sunna eben überall da verwirft, wo Ungleichbehandlung der Frauen oder Nichtmuslime vorkommen, also nahezu überall, oder dass das Projekt Islamischer Religionsunterricht bis auf Weiteres überall abgebrochen wird, wo es mehr beinhalten soll als eine informierende Außenansicht.

Allein die mit einem ernst genommenen Koran unvermeidbar einhergehende, in jedem schariapflichtigen Kind zu erweckende Angst, im Falle schuldhaften Verstoßens gegen die „islamische Normativität“ (Reinhard Schulze nach Baber Johansen) auf ewig im Höllenfeuer zu brennen, gehört in der so genannten offenen Gesellschaft (La société ouverte des Henri Bergson, weiter entwickelt und 1945 als The Open Society and Its Enemies durch Karl Popper verbreitet)(22) nicht in ein Klassenzimmer. Das gilt auch in Bezug auf die Sexualisierung und Obszönisierung aller im Klassenzimmer befindlichen Mädchen (und Jungen!), die mit dem vor der Hölle rettenden Kopftuch einhergeht, auf die Dauer muss europaweit die kopftuchfreie Schule her.

Während die Bundesregierung ihrer Verantwortung ausweicht, die deutsche Bevölkerung über die Grundrechtswidrigkeit der Scharia zu informieren, soll in diesen Jahren die revolutionäre Ideologie der korantreuen Gegenmoderne zum Zwecke der Imamausbildung in Hochschulpolitik und Wissenschaftspolitik einziehen dürfen. Von einer wissenschaftlichen Herangehensweise auch in den Fächern Soziologie oder Pädagogik wird wohl nicht viel übrig bleiben, wenn die einen archaic fascism, einen archaischen Faschismus (Maxime Rodinson 1979)(23) pflegenden, global bestens vernetzten Urgemeindler (Salafisten) und Schariafreunde erst in jedem deutschen Hörsaal und Hochschulsenat sitzen:

A 52. Die Muslime und Musliminnen vermögen vielleicht zu realisieren, dass sie mittels eines solchen Unterrichts auch die islamische Gesellschaft dynamisch halten bzw. wieder dynamisch gestalten könnten, was sie zweifelsohne in ihrer Frühzeit auch gewesen ist. Die Dynamik hat sich vielerorts in Starrheit gewandelt.

Frau Müller, so sehr undynamisch und starr waren Sayyid Qutb und Ayatollah Chomeini doch gar nicht, aber vielleicht haben Sie die diese beiden Herren als Best-Practice-Beispiele ja durchaus im Sinn. Oder möchten Sie noch intensiver urgemeindlich (salafistisch) leben als Qutb?

Es gibt zwei kontrastierende, silhouettierende Lebensformen oder Gesellschaften, Weltbürgertum und Staatsbürgertum werden durch die in Mayen (Eifel) geborene Konvertitin in Muslimvolk (umma) und Nichtmuslime zerspalten:

A 52. Auf der anderen Seite findet auch die hiesige Gesellschaft darin eine Chance selbst beweglich zu bleiben, denn sie wird letztendlich an ihrem Verhalten gegenüber den Musliminnen und Muslimen gemessen werden.

Und letztendlich rechnet Allahgott ab, wie der Dhimmi mit den sittlich höherwertigen Muslimen umgegangen ist. Daneben droht Müller uns Nichtmuslimen oder säkularen Muslimen ja vielleicht ein wenig mit einer künftigen Gewalt, die nicht mehr vom (ungespaltenen) Volke ausgehen wird, aber die schariatisierte „Gesellschaft“ rettet:

A 53. IRU ist eine Gelegenheit für diese unsere Gesellschaft, Spiritualität nicht verloren gehen zu lassen, und das wird vielleicht noch einmal wichtig für unser aller „Überleben“ sein.

Nicht Erkenntnisse der Wissenschaft bewahren die Menschheit vor ökologischen Katastrophen, Finanzkrisen oder Krieg, sondern der Gehorsam gegenüber den göttlichen Befehlen aus dem verborgenen Seinsbereich, die dem Propheten Mohammed offenbart wurden und denen nur durch Schariagehorsam gerecht zu werden ist. Für ein spirituell erfüllt bleibendes und vor dem Bürgerkrieg oder der territorialen Spaltung nach indisch-pakistanischem Beispiel verschontes Europa ist die religiös begründete Rechtsspaltung endlich durchzusetzen, wie sie der ECFR-Scheich aus Sarajevo fordert:

La possibilité de la reconnaissance de la loi islamique dans le cadre des questions relatives au statut des personnes comme par exemple les questions d’ordre familial. Opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.

Halit Ünal glaubt an Hölle und Paradies und will Kindern wissenschaftlich begründet beibringen, wie verhältnismäßig wertlos das Dasein auf der Erde ist. Der muslimische Nachwuchs soll das Zittern lernen, damit er der Scharia nicht von der Fahne weicht:

A 104. Die Kinder sollen verstehen lernen, dass das Diesseits keinen Bestand hat. Deshalb sollen sie in zunehmendem Maße über ihren Zustand im Jenseits nachdenken und die Zwiesprache mit Allah suchen.

Den angeordneten Monolog Zwiesprache zu nennen ist glatt gelogen, da sich seit den Tagen Mohammeds die Gottheit von Zweitfrau, Burka und Handabhacken in Schweigen hüllt. Ünal will in Wahrheit, dass die Kinder ihr Handeln an den islamrechtlichen Vorgaben abgleichen. Skandalöserweise war Ünal 2004 nicht nur Gastprofessor an der Uni Erlangen-Nürnberg, sondern dort ausgerechnet für die Ausbildung der angehenden Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht zuständig.

Aus freiheitlich demokratischer, beispielsweise sozialpädagogischer Sicht sollten Ünals besagte Kinder auch viel eher über ihren Zustand im Diesseits nachdenken, beispielsweise, ob sie mit AEMR, Pressefreiheit, Rockmusik oder wahlweise mit körperbetonter Kleidung nicht besser leben als unter der teufelsabwehrenden und seelenrettenden Herrschaft der afghanischen Taliban, somalischen Schabab-Miliz oder iranischen Mullahs.

Halit Ünal wirkte im türkischen Kaiseri und erwarb eine Promotion beim schiitischen Kölner Professor Abdoldjavad Falaturi (1926–1996).(24) Falaturi erlangte als Schariagelehrter den Rang eines Befugten für den Idschtihad. Im postmodernen (proislamischen) Zeitalter der Preisverleihungen gibt es folgerichtig einen Falaturi-Preis, 2002 etwa empfing Murad Wilfried Hofmann diesen „Friedenspreis für Dialog und Toleranz“, die Laudatio hielt GMSG-Vorstandsmitglied Ibrahim el-Zayat.(25)

Ünal lehrt an der türkisch geprägten, Allah und Said Nursî verpflichteten Islamic University of Europa zu Rotterdam.(26) Wer sich dem Islamischen Recht in den Weg stellt, begeht eine Ungerechtigkeit, denn Talaq und Kindbraut haben einen „hohen Stellenwert“, weiß der Professor:

A 104. Es ist wichtig, dass die Kinder schon früh mit der Bedeutung von Gerechtigkeit und dem damit verbundenen hohen Stellenwert des Rechts vertraut gemacht werden. Muslimische Heranwachsende müssen verstehen lernen, dass das zwischenmenschliche Zusammenleben auf wechselseitigen Rechten und Pflichten basiert.

Und da haben inschallah die Schariapflichten Vorrang vor den Rechten der AEMR. Ein letzter Ünal:

A 104. Der Unterricht soll den Islam von seinen wahren Quellen aus betrachtet vermitteln, um keinen Nährboden für falsche Auslegungen des Korans zu bieten. Ein verzerrtes Verständnis von Religion kann nämlich leicht zu Extremismus und Fanatismus führen.

Sehr geehrter Herr Ünal, haben Maududi, Qutb oder Chomeini den Islam jetzt falsch verstanden und „verzerrt“ wiedergegeben? Oder sind es die säkularen Muslime, die dem Bereich des „Extremismus und Fanatismus“ (Ünal) zuzurechnen sind?

Soviel zu Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven von Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.).

***

B: In Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht: Sachstand und Perspektiven in Nordrhein-Westfalen gestatten die Herausgeber Michael Kiefer, Eckhart Gottwald und Bülent Ucar dem Vorsitzenden der AG 2 (Religionsfragen im Deutschen Verfassungsverständnis) der Deutschen Islamkonferenz, Herrn Dr. Klaus Spenlen den Hinweis auf religiöse Stolpersteine des Verfassungsbruchs, islamische Saatkörner des Staatsstreichs:

B 27, 28. Allerdings können auf Koran und Tradition basierende Unterrichtsinhalte, die mit dem Wertesystem des Grundgesetzes unvereinbar sind (z.B. Aufruf zum Töten von Apostaten, das islamische Strafensystem, die positive Darstellung körperlicher Züchtigung, die eingeschränkte Rechtsstellung der Frau, die Tiraden gegen „den Westen“, u.a.m.) nicht Lehrplaninhalt sein. Dabei wird es Aufgabe der Lehrplankommission sein, den Lehrplan mit dem Wertesystem des GG zu vereinbaren.

Dem Volke entrückt (unzugänglich) tagende Lehrplankommissare also sollen den gegebenen menschenrechtswidrigen Islam entkernen und auf diese Weise Schultauglichkeit herstellen. Meine Damen und Herren, so etwas sieht Allah gar nicht gern, und Sie wollen doch nicht etwa das artgerecht in Höllenfurcht aufwachsende deutsche Muslimkind seinen kulturellen Wurzeln entfremden?

Wie Spenlen den ausnahmslos reaktionären (schariatreuen) Islamverbänden einen Islamunterricht ohne Islam schmackhaft machen will, sagt uns der der Ministerialrat im Ruhestand leider nicht. Und so wird wohl, die hochschulische Imamausbildung (verfassungswidrige Beiräte) betreffend noch in diesem Jahr und hinter verschlossenen Türen über das schultaugliche Quantum an islamischer Teufelsabwehr und Seelenrettung verhandeln, über die kindgerechte Dosis an Scharia und Fiqh, Schleierpflicht und Dhimma.

B 28. Derzeit gibt es in keinem Land IRU nach Art. 7 (3) GG.

Das ist richtig muss so lange so fortgeführt werden, bis das frauenfeindliche und kulturrassistische Dogma der Schariapflicht und das Streben nach der islamischen Sakraljustiz (Fiqh) abgelegt worden sind.

Wie Michael Bertrams nüchtern feststellte, verstoßen Allahs Gesetze gegen Deutschlands Verfassung: „Sie weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“ Der NRW-Verfassungsrichter liegt völlig richtig. Nicht der legendäre „Islamismus“, sondern der echte, alte Islam kollidiert mit dem höchsten Wert des GG, dem Begriff der menschlichen Würde, Bertrams: „Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten“.(27)

Der Bremer Richterin Dr. Myrian Dietrich dämmert ebenfalls, dass die „uneingeschränkte Verbreitung“ der islamischen Dogmen den Rechtsstaat zertrümmert oder für eine Teilbevölkerung außer Kraft setzt. Was aber, wenn die für den IRU inhaltlich Verantwortlichen die Lust an der Demokratie verlieren?

40. Tatsächlich ist der staatliche Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts im Vergleich zu einer Islamkunde beschränkt, zumal der kooperierenden Religionsgemeinschaft in weiten Kreisen auch zugebilligt wird, die Dialektik und Methodik des Unterrichts (zumindest mitzu-) bestimmen. Mitnichten ist damit jedoch eine uneingeschränkte Verbreitung religiöser Lehren im Klassenzimmer verbunden.

Wie Schule der Verbreitung von Allahs Moral Schranken setzen will, sagt die Juristin nicht.

Ein Wissenschaftsrat (WR), der sich am 13.07.2010 darüber erfreut zeigte, Ägyptens Schariaminister Maḥmūd Ḥamdī Zaqzūq zum Aufbau der hochschulischen Ausbildung von Imamen und Religionslehrern gewonnen zu haben (Peter Strohmeier: So hat Professor Mahmoud Zakzouk, Minister für Religiöse Angelegenheiten in Ägypten, angekündigt, bei der „Verwirklichung dieser Pläne (gemeint ist die Einrichtung von Islamischen Studien) mit Rat und Tat mitzuhelfen“), lässt uns vermuten, dass man gegen „Dialektik und Methodik“ (Dietrich) der Azhar bzw. der Muslimbrüder nichts Grundsätzliches einzuwenden hat. Der WR bedauerte das Fernbleiben des iranischen Gastredners Seyed Mohammad Chatami, von dem man sich durchaus zur Rettung des Weltfriedens beauftragt fühlt, schließlich sei die Tagung zum Thema Islamische Studien: „sehr wichtig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der islamischen Welt und dem Westen“.(28)

Ach ja, Chatamis Amtsnachfolger heißt Ahmadinedschad. Der deutsche Bürger darf vermuten, dass sich seine Regierung einer Islamdidaktik nach dem Modell Teherans nicht in den Weg stellen würde.

Strohmeier weiß, wie man das schariadidaktische Know-How nach Berlin, Frankfurt, Köln und Osnabrück importieren kann: „Umso mehr freue ich mich, Professor Amin Abdullah als Vertreter des Ministeriums für Religiöse Angelegenheiten Indonesien und Herrn Professor Ali Dere als Leiter der Auslandsabteilung des Amtes für Religiöse Angelegenheiten in der Türkei (DIYANET) begrüßen zu dürfen.“

Einen brisanten Gast, der ebenfalls nicht nach Köln kommen wollte oder sollte, hat Strohmeier durch Nennung einer Provinz umschrieben, deren Hauptstadt Sarajevo heißt: „Aus unterschiedlichen Gründen – primär tages- und außenpolitischen Gründen, in jedem Fall nicht aus wissenschaftspolitischen Gründen – müssen wir das Gespräch mit dem Iran, mit Ägypten und mit Bosnien-Herzegowina zu einem anderen Zeitpunkt führen.“

Wen Herr Strohmeier etwas schüchtern hinter „das Gespräch mit Bosnien-Herzegowina“ versteckt, ist der amtierende Reisu-l-ulema (Führer der Gelehrten) Mustafa Cerić. Bosniens Großmufti ist Yusuf al-Qaradawi theologisch treu ergeben, für den er einen Sitz als Scheich im European Council for Fatwa and Research (ECFR) inne hat. Wir dürfen ECFR und Scheich al-Qaradawi der Muslimbruderschaft zurechnen, mit deren erweitertem Freundeskreis Bundesregierung und Wissenschaftsrat am 13. und 14. Juli 2010 dann ebenso „konstruktiv“ (Chatami) zu Islamische Studien in Deutschland tagten wie mit den Funktionären der ECFR-loyalen und türkisch-radikalislamischen Millî Görüş. Islamisch („konstruktiv“) gesehen muss man Chatami zustimmen und ist der Schariagegner „destruktiv“.

Unsere Politiker scheinen die Rechtsspaltung in Kauf zu nehmen. Islamkenner und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Religion im säkularen Staat: „Ich lade hier zu viel juristischer Fantasie ein“) beispielsweise rief Deutschlands Juristen am 07.12.2010 dazu auf, im Sinne einer einzigartigen Sonderlösung („sui generis“) die ungleich behandelnde, sprich grundrechtswidrige Scharia in das deutsche Recht zu implementieren.(29)

Auch Christian Wulff kennt Kulturrassismus und Frauenentrechtung der juristisch anzuwendenden Scharia genau. Ungerührt wirbt der Bundespräsident am 02.06.2011 auf dem Evangelischen Kirchentag für die zeitgenössische Variante von Dhimma und Kalifat, wie sie Indien, Indonesien oder die Türkei zu Lasten aller Nichtmuslime und Frauen pflegen. Dabei differenziert der Optimist und Feingeist und empfindet den Staatsaufbau des Ayatollah Chomeini als irgendwie unangenehm: „Wenn man dann Länder wie den Iran sieht, der Grundfreiheiten vorenthält, dann gibt es Sorgen.“(30)

Sehr geehrter Herr Wulf, weder Sie noch Ayatollah Chomeini haben den Islam falsch verstanden, doch die Menschen in Teheran haben gar kein Iranproblem, sondern ein Islamproblem, dass ihnen „Sorgen“ bereitet!

Sinkender Tatsachenbezug, steigende Erregung, Nebelwurf zum diskriminierenden Islamischen Recht, nur so lässt sich schließlich die Imamausbildung in die Hochschulpolitik integrieren.

Mit Wulff war auch der Yusuf al-Qaradawi treu ergebene bosnische Großmufti Gast auf dem Massentreffen evangelischer Karrieristen, Narzissten und Orientierungslosen in Dresden. Korantreu überträgt Mustafa Cerić („Spirituelle Revolution“) die politischen Visionen von Maududi, Qutb oder Schariati ins Globale, die eigene Nähe zur international operierenden Muslimbruderschaft verschweigend: „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“(31)

Damit erklärt der Reisu-l-ulema aus Sarajevo jeden Gegner des Islamischen Rechts als mitverantwortlich an vielleicht noch vermeidbaren ungeheuren Schrecknissen, die einzige Lösung (al-ḥall) sind das in Europa einzuführende islamische Familienrecht („opening the way“) und die Verwaltung aller Schariapflichtigen unter einer rechtsparallelen islamischen Europaverwaltung, der von Cerić Imamat genannten Islam-Administration (a single Muslim authority in Europe).(32)

Myrian Dietrich wundert sich darüber, dass jeder Lehrer, der Koran oder Hadith wörtlich versteht, kulturrassistisch argumentiert, die Schüler zu einem entsprechend diskriminierenden Verhalten ermutigt und daher an einer staatlichen Schule nichts verloren hat:

B 41. Die beispielsweise von der Islamischen Föderation Berlin vermittelte Botschaft, es gebe zwei Arten von Menschen, von denen die einen die Geschwister im Glauben seien und man mit den anderen nur durch das Mensch-Sein verbunden sei, [fällt] unter der Herrschaft des Art. 7 Abs. 3 GG daher unter die Kategorie „nicht lehrbar“, denn wie die Situation in Berlin zeigt, führt die Umsetzung der an sich durchaus tolerablen Glaubensauffassung zu Überlegenheitsansprüchen gegenüber ihren andersgläubigen Mitschülern. Die staatlicherseits äußerst wichtige Erziehung zu gegenseitigem Respekt wird damit unmöglich.

Dietrich hätte auffallen müssen, dass sich das von Politikern und Klerus, keinen Widerspruch duldend, am lautesten gelobte deutsche Schulbuch für den Islamischen Religionsunterricht von dem von ihr zu recht beanstandeten Berliner Curriculum ja vielleicht gar nicht unterscheidet. In Saphir 5/6 heißt es auf Seite 166: „Wenn der Glaube verbindet, dürfen dann Muslime mit Menschen anderen Glaubens … Freundschaften schließen? (…) Bildet Gruppen und beantwortet diese Fragen.“(33)

Aus dem staatlich genehmigten „Wenn der Glaube verbindet“ wird jeder Schariafreund das von Burhan Kesici nur mit Ausflüchten zurückgenommene Berliner „Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen sind unsere Geschwister im Glauben, mit den anderen sind wir durch das Mensch-Sein verbunden“ heraushören.(34)

Myrian Dietrich:

B 41, 42. Die Vermittlung von Dschihad und Scharia ist trotz ihrer Vorbelastetheit und der durchgängig negativen Bewertung in der deutschen Bevölkerung nicht völlig ausgeschlossen. … Gegen die Bezugnahme auf die Scharia z.B. hinsichtlich der Gebetsvorschriften, des Fastens und des Verbots bestimmter Speisen und Getränke [ist] grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings ist die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religion eng mit der Scharia verbunden

Die Scharia ist kohärent, ein bisschen Scharia geht so wenig wie ein bisschen Allah. Islamisches Fasten oder schariatische Speisegesetze sind daher alles andere als problemlos, Gruppengebet oder Herstellung und Vertrieb rituell reiner Nahrung sind Brennpunkte der totalen Überwachung, Kristallisationskerne des Kalifats, und wer als muslimischer Mann seiner Frau den Hidschab nicht erfolgreich andressiert oder dem Freitagsgebet fern bleibt, ist ein Apostat, verdient nach orthodoxer islamischer Auffassung keine Unterstützung, darf nichts erben und hat eigentlich sein Recht verwirkt, für seine Kinder zu sorgen. Die Freitagsmoschee muss erstrebt werden, die Umformung des politischen Raumes geht von jeder Moschee aus, nicht nur der Gebetsruf. Verbotene Nahrung zu vermeiden, heißt, den Halal-Zertifizierer und seinen Scheich nicht anzuerkennen, der nicht nur das islampolitisch korrekte geschächtete Fleisch, sondern ein komplettes Gesellschaftsmodell im Angebot hat.

Angesichts eines derartigen, religiös begründeten kulturellen Komplettangebots (Totalitarimus) ist es nicht erklärlich, dass Myrian Dietrich von uns gerade eine Art pauschale Schariafreundschaft verlangt hat:

B 41, 42. ein genereller Vorbehalt … [gegenüber Dschihad und Scharia ist] rechtlich nicht vertretbar. … Die Vermittlung von Dschihad und Scharia ist trotz ihrer Vorbelastetheit (…)

Korrekt ist, dass der säkulare Staat teufelsabwehrende oder seelenrettende Ansprüche aus dem Innenleben einer Religion juristisch nicht bewertet, solange sie die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht tatkräftig abschaffen wollen oder solange der Religionslehrer, hier der islamische, die ihm „anvertrauten“ (ausgelieferten) Kinder dem Verfassungsstaat nicht gezielt entfremdet.

Das Letztgesagte ist allerdings im nicht säkularisierten Islam nicht gegeben und jeder heutige Moschee-Imam oder IRU-Lehrer wird den Koran als die gerechteste irdische Verfassung einzuschätzen und zu vermitteln haben, was das Kind, das irgendwann erkennt, dass es sich zwischen Muslimsolidarität und AEMR zu entscheiden hat, in einen Wertekonflikt bringt, den Schule kultureller Moderne einem Schüler nicht zumuten darf. So lange sich die deutschen Islamverbände, die den IRU schließlich inhaltlich vorgeben wollen, nicht deutlich und glaubhaft von der Scharia distanziert haben, ist Islam an staatlichen Schulen nicht verkündend lehrbar.

Das irgendwie unschuldige Islamische Recht, so legte Dietrich uns gerade nahe, erhöhe die Bürde alter Missetaten oder neuer Vorurteile („Vorbelastetheit“), die europäischen Nichtmuslime würden bis in akademisch ausgebildete Milieus hinein dazu neigen, Fremdenfeindlichkeit zu praktizieren („ein genereller Vorbehalt“).

Ist die eigentliche Scharia etwas Unantastbares und Makelloses? Oder gibt es kleine Faulstellen in der echten, ewigen Scharia, die man jedoch mit einer kräftigen Prise IRU-Waschmittel herausspülen kann?

… und der durchgängig negativen Bewertung in der deutschen Bevölkerung …

Was will uns die Juristin mitteilen, sind die Deutschen blind vor Hass oder ein Volk von Schwarzsehern? Eine schlimme Bevölkerung, die doch endlich die Vorzüge von Scharia und Dschihad erkennen soll? Da wird Leid zugefügt, suggeriert Dr. Dietrich, die bis zum 31.07.2004 an der Uni Erlangen arbeitete, was wiederum heißt, wir haben es wohl geahnt, bei Dr. Mathias Rohe.(35)

Möchte Myrian Dietrich appellieren, dass die Menschen („die deutsche Bevölkerung“) ganz laut ganz viel Gutes über die Scharia sagen sollen? Wenn ja, was ist denn so gut an der Scharia im Vergleich zum säkularen Recht? Das Thema Islam scheint der Beschönigung zu bedürfen, Nebelschwaden des Mysteriösen fallen – und werden durch mächtige deutsche Stiftungen mit hohen Preisen bedacht: Am 18.02.2007 wurde Myrian Dietrich mit dem Alfred-und-Ida-Marie-Siemens-Preis 2005 geehrt, den sie für ihre Dissertation über „Rechtliche Perspektiven eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen“ erhielt.(36)

Die Islamische Föderation Berlin kennt und schätzt den Wohlverhaltenskult Islamischen Rechts. Der Generalsekretär des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland und stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Föderation Berlin, Burhan Kesici, macht dem Berliner Teil der weltweiten Glaubensnation klar, was es mit der Apartheid „des Verbots bestimmter Speisen und Getränke“ (Dietrich) auf sich hat.(37)

Von Dietrich zu Ucar.

Bülent Ucar distanziert sich weder von der vor einem Imam oder Mufti vorgenommenen Verheiratung elfjähriger oder zehnjähriger Mädchen aus der türkischen Minderheit Griechenlands noch von der schariatischen Schleierpflicht, sondern orakelt Juristisches zur seit jeher herrschaftlich monopolisierten Ausdeutung des Begriffs der Natur. Jedes beschworene naturnahe Innere bedingt eine Hülle mangelnder Nestwärme, ein erstaunlich mythischer, bedeutungstragender „Kernbestand“ erklärt den Rest für eher entbehrlich:

B 75. Die Allgemeinheit – dargestellt im säkularen Staat – muss sich davor hüten, für eine bestimmte religiöse Überzeugung zu sprechen, jedoch darauf achten, dass Mindeststandards wie der Kernbestand der Menschenrechte als vor- oder übergesetzliche, natürliche Normen auch durchgehend beachtet werden.

Welche Menschenrechte denn künftig zum Bestand bildenden „Kern“ gehören und welche verzichtbar sein sollen, lässt der gefeierte Korangelehrte offen, der uns auch seine weiteren „Mindeststandards“ verschweigt.

Den Menschenrechtsbegriff hat Ucar gar nicht erst definiert, könnte damit also denjenigen der OIC (Kairo 1990) gemeint haben, nach dem alle „Menschenrechte“ der Scharia nachzuordnen sind. Oder halten Sie, sehr geehrter Herr Ucar, die OIC-Charta für eine widernatürliche Norm und das Institut Européen des Sciences Humaines (IESH) für einen Tummelplatz von islamisch Unkundigen?

B 79. Faktum ist, dass es bislang [Stand Juli 2008] nirgendwo gelungen ist, einen ordentlichen Religionsunterricht nach Art. 7 III GG einzuführen. Eine wirklich tragfähige Lösung kann im Interesse der Kinder nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden werden.

Und das ist auch gut so, denn solange sich die in der KRM zusammengeschlossenen Islamverbände, die Ucar ebenso verteidigt wie die KRM selbst, die abgestuft menschenfeindliche Scharia nicht verwerfen, ist Islam nicht schulreif, nicht lehrbar, sondern würde das Gewaltmonopol des Staates beenden und die Rechtsspaltung legalisieren.

Kein Imam ist bereit, zu sagen, dass die koranische Vorschrift, der Schwester nur halb so viel Erbe zuzuteilen wie dem Bruder, nicht ernst genommen werden darf, da sie gegen AEMR und GG verstößt. Kein Islamverband hat sich jemals vom Kopftuchzwang ausgesprochen, wie ihn Theologe Yusuf al-Qaradawi als unabdingbar erklärt:

„Benehmen der muslimischen Frau. … Ihre Kleidung muss den Grundsätzen der islamischen scharia entsprechen … Die Kleidung muss den gesamten Körper bedecken, mit Ausnahme dessen, ‘was sichtbar sein muss’, was nach der am meisten vorzuziehenden Auslegung Gesicht und Hände sind. Die Kleidung darf nicht durchscheinend sein, so dass sichtbar würde, was darunter ist. … Die Kleidung darf nicht zu eng anliegend sein, damit nicht die Konturen des Körpers und besonders die Rundungen sichtbar sind, selbst wenn sie nicht durchscheinen. Sie darf keine Kleidung tragen, die speziell Männerkleidung ist, wie heutzutage Hosen. Bei der Wahl der Kleidung soll sie nicht die Nichtmuslime nachahmen.“

Traurige Kinderaugen sind etwas Schlimmes, spürt Bülent Ucar, und Kinderglück steht auf dem Spiel:

B 79. Eine wirklich tragfähige Lösung kann im Interesse der Kinder nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden werden.

Allahs Pädagoge, der Deutschland „im Interesse der Kinder“ auf staatlich legalisierten und finanzierten schariakonformem IRU drängt, kennt die theologische Position eines al-Qaradawi und weiß zugleich, was eine wissenschaftsbasierte, nachhaltig freiheitlich demokratische Pädagogik sagen müsste: Die von den Scheichen und Imamen gelobte Frau ist sexuell kontrolliert, sozial obszönisiert und spirituell dämonisiert, was kein „Islamismus“ ist, sondern echter alter Islam, und der kann an einer modernen Schule kein bekennendes Lehrfach sein. Dass sich die Frau äußerlich von den Ungläubigen zu unterscheidet hat, kann man in pädagogischer Sprache nur als Ruf nach dem System der Apartheid bezeichnen; zugleich geht es um echte Religion, nämlich die (wenig wissenschaftliche) Rettung der Seele. Die nichtislamisch Gekleidete ist Brennstoff fürs Höllenfeuer, das ist die religiöse Bedeutung des Schleiers.

Die diskriminierenden Schariagesetze bewahrheitenden, vom Himmel herab gekommene Schriften und das natürliche Ausgerichtetsein auf den islamischen Gottgehorsam sollen jeden Menschen eine beglückende Unio Mystica erleben lassen können, so schlussfolgern Bülent Ucar und Yasar Sarikaya geschmeidig bis glitschig. Verhandlungsgegenstand „im Kontext kultureller Differenzen“, gemeint ist trotz der aus Allahs Sicht heilsgefährdenden kulturellen Moderne, kann da nur noch das Ausmaß ungefilterter Schariabrutalität sein, die Gottheit hatte schließlich das richtige Buchkonzept:

„Die Konzipierung des Koran folgt den überzeitlichen Normen der Moral entsprechend. … Die Offenbarung und die natürliche Veranlagung des Menschen sind beide gottgegeben und deshalb grundsätzlich miteinander vereinbar. … Über die Intensität und Konsequenz in der Umsetzung wird man immer wieder zu streiten haben.“(38) Die Steinigung der Ehebrecherin und der Apostatenmord sind, inschallah, in diese Vereinbarkeit auch gleich integriert.

Etwas mühsam bekennt sich Ucar schlussendlich dann doch noch dazu, dass Islamischer Religionsunterricht die Kinder und Jugendlichen „zu mündigen, die Grundrechte anderer achtenden, wertebewussten Menschen“ (S. 82) erziehen soll, wobei er schon wieder nichts zu den grundrechtswidrigen Vorgaben des Islamischen Rechts sagt, nachdem die Frau beim Vererben herabzustufen ist und einen verniedlichend Kopftuch genannten Schleier tragen muss.

Der Koran zerreißt das Weltganze in physische Erdenbühne und von Geistwesen durchflatterten Seinsbereich. Ob es nun der aus Ucars Sicht jedem von uns angeborene Drang nach islamischer Gotterkenntnis ist, der den Systemen der Wissenschaft Leben spendet wie die Quelle dem Wüstensand, oder der skeptische Geist, der sich schicksalsgemäß in die Welt der Verborgenheit hineinquälen möchte, wer befugt ist, den nach Frommheit und Glaubenserlebnis dürstenden deutschen Schülern den Islam zu erklären, weiß der Islamisierer ganz genau: „authentische Vertreter als Lehrkräfte“ (Seite 82) müssen endlich her. Die Spezies Schariapädagoge kann in Serienproduktion gehen.

Wahrscheinlich so „authentisch“ wie Deutschlands Vorzeigepädagogin Lamya Kaddor, die den Pflichtvergessenen klar macht, in welcher Weise künftig Glaubensgehorsam und Wissenschaftlichkeit hierarchisch anzuordnen sind, Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“(39)

Ucars und Kaddors Religion ist, im fortgesetzten Säkularstaat, an einer öffentlichen Schule nicht lehrbar.

Jacques Auvergne

(1) Nizam islami. Verfassungsschutz Baden-Württemberg:

Qutb propagiert die Schaffung einer politisch-religiösen Bewegung (Haraka islamiyya), welche die Durchsetzung einer von ihm, unter dem Einfluss des Pakistaners al-Maududi, entworfenen islamischen Ordnungsvorstellung vorantreiben soll, die seiner Meinung nach dem Vorbild der frühislamischen Zeit entspricht. In diesem Kontext betont er, dass der Islam durch seine umfassende Einheit ein ethisches, gesellschaftliches und zugleich politisches System (Nizam islami) darstellt, das die Gültigkeit aller anderen sozio-politischen Systeme wie Demokratie auf nationaler und auch internationaler Ebene außer Kraft setzt.

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1041:reihe-fuehrungs-und-identifikationsfiguren-extremistischer-organisationenq-sayyid-qutb-als-wegbereiter-des-modernen-jihadismus&catid=201:meldung&Itemid=327

(2) Peter Scholz (2002): Islamisches Recht im Wandel: am Beispiel des Eherechts islamischer Staaten

Die religiöse Rechtsordnung des Islam, die Scharia, gehört nach traditionellem islamischem Verständnis zu den konstitutiven Elementen der islamischen Gemeinschaft. Als göttliches Recht wird sie grundsätzlich für unveränderlich und einer weltlichen Gesetzgebung nicht zugänglich gehalten. … Das islamische Recht nimmt für sich in Anspruch, das gesamte Leben des Muslim zu regeln. … Allerdings widerspricht das islamische Recht auch in seiner reformierten Form – und in stärkerem Maße noch die Rechtspraxis – dem abendländischen Wertesystem, in dessen rechtlicher Ausprägung insbesondere den Menschenrechten. Dies gilt hinsichtlich des Familien- und Erbrechts vor allem für die nicht gewährleistete Gleichberechtigung von Mann und Frau insbesondere bei der Ehevormundschaft, der Mehrehe, den Ehewirkungen, der Verstoßung und den Erbquoten, aber auch für die nicht verwirklichte Religionsfreiheit aufgrund entsprechender Eheverbote und Erbhindernisse.“

http://www.gair.de/wp-content/uploads/2011/08/Scholz-P.-Islam.-Recht-im-Wandel.pdf

(3) Der Islamische Religionsunterricht soll die Kinder und Jugendlichen zur Übernahme der Pflichten der Scharia erziehen, dafür kämpft der ZMD seit 1999.

„Dabei sollen sie die Vorgaben des Korans und der Sunna als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen. Sie sollen erkennen, dass die teilweise sehr konkrete Ausgestaltung der islamischen Regeln der Schwäche des Menschen entgegenkommt und Rechtleitung, Orientierung und Halt geben will. Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen, welches Antworten auf die grundlegenden Fragen menschlicher Existenz gibt, gleichzeitig aber auffordert, bei der Umsetzung in die Praxis den Verstand als Allahs Gabe zu nutzen. …

Lernbereich „Islamische Ethik“. Das sittliche Wollen und Handeln des Muslims basiert auf den von Allah im Koran gesetzten Normen, wie wir sie im Leben des Propheten Muhammad beispielhaft umgesetzt sehen. Hier geht es um die Gestaltung des alltäglichen Lebens des Muslims, wobei sich viele Anknüpfungspunkte zur Lebenspraxis der Schüler ergeben.“ (ZMD 1999)

http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/ZDMIRU.pdf

(4).Asiye Köhler (Asiye ZİLELİOĞLU-KÖHLER) (20.12.2005) will die beibehaltene oder zunehmende Fremdheit anerziehen, dem in der kulturellen Moderne angekommennen, das heißt kopftuchkritischen Mädchen oder schariakritischen Jungen würden „Werte und kulturellen Eigenheiten eingeebnet“.

Der Clan werde zur Festung: „Wir sind der Ansicht, dass die Erziehung der Kinder in erster Linie in der Verantwortung der Familien bleiben und das Elternrecht gestärkt werden sollte.“

http://www.ganztagsschulen.org/4800.php

(5) „Ein anständiges Mädchen trägt Kopftuch, ordnet sich dem jüngeren Bruder unter, bleibt zu Hause, fährt nicht auf Klassenfahrt und darf natürlich von ihren Brüdern gehauen werden“. (16.09.2005)

„Abstimmung mit dem Möbelwagen“, nennt Schulleiterin Astrid Busse dieses Phänomen, das sich darin äußert, dass immer mehr einheimische oder gut integrierte ausländische Familien die Brennpunktbezirke von Berlin verlassen.

http://www.ganztagsschulen.org/4179.php

(6) Asiye Köhler trägt den Hidschab.

http://i2.ytimg.com/vi/e2LQe1HTOoQ/0.jpg

http://www.fdp-koeln.de/images/3k08-03m.jpg

(7) ZDF 19.05.2008. Die Vertreterin des Islam, Asiye Köhler, Islamwissenschaftlerin und Pädagogin aus Köln, vertritt die Auffassung, jeder Mensch werde als Muslim geboren, weil er einen göttlichen Kern in sich trage.

http://www.presseportal.de/pm/7840/1193848/zdf

(8) Nadeem Elyas. Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/07/11/180/

(9) Murad Wilfried Hofmann. Zum Buch »Der Islam als Alternative« (1992) des zum Islam konvertierten ehemaligen Botschafters Murad Wilfried Hofmann.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/10/05/144/

(10) Ayyub Axel Köhler als Ehrenmitglied im ZMD

http://zentralrat.de/2593.php

(11) Sylvia Löhrmann will den Islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen und signiert dazu am 22.02.2011 einen skandalösen Vertrag mit dem schariatreuen KRM. Wahrscheinlich hätte sie das Kommunikee nicht unterschreiben dürfen:

Gemeinsame Erklärung:

Schulministerin Sylvia Löhrmann und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) haben seit dem 9. November 2010 in drei Gesprächen die Möglichkeiten für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von § 31 SchulG in Nordrhein-Westfalen ausgelotet. Das Land hat Interesse an einer Institutionalisierung der Ansprechpartner für den Religionsunterricht, damit die Glaubensüberzeugungen der Muslime in die Vorarbeiten für den ReJigionsunterricht eingebracht werden können.

Die Mitglieder des KRM verstehen sich bereits als Religionsgemeinschaften. Das Land begrüßt die Bemühungen und die Entwicklung auf Seiten des KRM, die in den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft münden sollen. Die Unterzeichnenden verabreden die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Der KRM nimmt es – unter Aufrechterhaltung seiner anderslautenden verfassungsrechtlichen Position – zur Kenntniss, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.

Um den Bedenken der Mitglieder des KRM zu begegnen, die Beiratslösung könne auf Dauer angelegt sein, wird ausdrücklich bekräftigt, dass es sich um eine zu befristende Übergangslösung handeln soll.

Außerdem streben die Unterzeichnenden die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungl des Landtages und der organisierten Muslime an, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden.

Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann. Damit kann die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit auch für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Unterschrift der Schulministerin Sylvia Löhrmann

Unterschrift der Vertreter von Islamrat, Ditib, VIKZ, ZMD

http://koordinationsrat.de/18154.php

(12) Frankfurter Rundschau, 12.09.2008. Canan Topçu:

Auch Lamya Kaddor, Kalischs ehemalige Assistentin, zweifelt inzwischen daran, „dass Professor Kalisch die angemessene Besetzung für diesen Lehrstuhl ist“. Nach theologischen Auseinandersetzungen sei sie zu der Überzeugung gelangt, „dass er den Aufgaben des Lehrstuhls mittlerweile nicht mehr gerecht wird“, so Kaddor, die an einer Hauptschule in NRW Islamkunde lehrt.

http://www.fr-online.de/wissenschaft/kalisch-passt-dem-rat-der-muslime-nicht/-/1472788/3279104/-/index.html

(13) Frau, deine nackten Haare öffentlich zu zeigen ist so, als würdest du uns deine nackte Oberweite zur Schau stellen! So ähnlich wettert die tugendhafte Asiye Köhler, wie Manfred Spies am 10.7.2006 berichtet:

Frau Asiye Köhler, Lehrerin in Köln und Mitglied im Zentralrat der Muslime in Deutschland, erklärt in derselben ARD-Sendung: „Für mich ist ohne Kopftuch wie oben ohne.

http://www.manfred-spies.de/aktuell/news8.html

General-Anzeiger 30.03.2011, ohne Kopftuch sei wie oben ohne. Fast wortgleich mit Asiye Köhler argumentieren die Schülerinnen der von Martin Finke geleiteten Freiherr-vom-Stein-Realschule im Bonner Stadtteil Tannenbusch:

GA: Welche speziellen Probleme haben Migrantenkinder?

Finke: Sie haben zunächst einmal einige Vorteile, weil sie noch aus relativ stabilen Familien kommen. … Auch Bildung ist im Islam sehr wichtig. Das Schwierige ist, dass es ein Zuviel an Regeln geben kann. Dann muss man sich fragen, was mit den Kindern passiert, die in einer permanenten Angst leben.

GA: Die Angst also beispielsweise vor dem strafenden Gott?

Finke: Zum Beispiel.

GA: Dürfen ihre Schülerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen?

Finke: Ja. Wir respektieren es, wenn Mädchen das Kopftuch tragen wollen. Ich verstehe allerdings nicht, wenn sie es bereits an den Grundschulen tragen.

GA: Wie ist es im Sportunterricht?

Finke: Da machen wir Kompromisse, weil es Mädchen gibt, die sagen: Ohne Kopftuch fühle ich mich wie oben ohne. Sie sind bedeckt, aber sie nehmen am Sportunterricht teil.

GA: Auch am Schwimmunterricht?

Finke: Alleine schon organisatorisch wäre es schwierig, das Schwimmen getrenntgeschlechtlich anzubieten. Wenn es Schwierigkeiten gibt, reden wir mit den Eltern. Und wir haben bisher fast immer eine Lösung gefunden. Zumal die Schülerinnen einen Burkini tragen können, der Arme, Beine und Kopf bedeckt.

GA: Thematisiert der Islamkundelehrer an Ihrer Schule, dass von Erwachsenenseite auch subtiler Druck ausgeübt wird, damit muslimische Mädchen ein Kopftuch tragen?

Finke: Das ist auch Thema. Er stellt dar, dass zur Religion auch der Verstand und nicht nur die Angst gehört. Nach dem Motto: Ich kann auch religiös leben, wenn ich innere Stärke beweise.

GA: Wie ist die Situation bei Klassenfahrten? Erlauben muslimische Eltern ihren Töchtern mitzufahren?

Finke: In aller Regel fahren sie mit. Aber ich will das genauso wenig wie die anderen Themen schönreden. Es gibt immer wieder Eltern, die lehnen das ab, weil sie um die Keuschheit ihrer Töchter fürchten.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10028&detailid=869130

(14) Das Projekt ZIEM ist ein aufrichtiges Angebot von Muslimen in München, die sich dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland verpflichtet sehen.

http://www.zie-m.de/index.php?option=com_content&view=article&id=390&Itemid=752&lang=de

(15) Maṣāliḥ Murasala, Gemeinwesenarbeit und Gemeinwohlorientierung im Sinne von Koran und Sunna

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Masalih_Mursala

Istiṣlāḥ

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Istislah

Maṣlaḥa Mursala, p 165-173.

aus: Maslaha and the Purpose of the Law: Islamic Discourse on Legal Change from the 4th/10th to 8th/14th Century, von: Felicitas Meta Maria Opwis (Leiden 2010)

http://books.google.de/books?id=MfK3uIcR9tYC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

http://www.amazon.co.uk/Maslaha-Purpose-Law-Islamic-Discourse/dp/9004184163

(16) Maslaha, to deem it proper, etwas für geboten halten, für geeignet ansehen. Bei dict.cc, dem zuverlässigen Deutsch-Englisch-Wörterbuch von Paul Hemetsberger aus Wien.

http://www.dict.cc/?s=to+deem+it+proper

Istihsan and Maslaha

http://www.witness-pioneer.org/vil/Books/SH_Usul/istihsan_and_maslaha.htm

Witness-Pioneer folgt Yusuf al-Qaradawi, Sayyid Abu l-A’la Maududi, Sayyid Qutb, Muhammad Iqbal, Tariq Ramadan und Syed Naquib al-Attas.

http://www.witness-pioneer.org/index.htm

Allahs Pädagogik. Syed Muhammad Naquib al-Attas (Hg.), Muhammad Qutb, Muhammad Faisal al-Saud et al.: »Aims and Objectives of Islamic Education« (1977), kommentiert von Jacques Auvergne.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/12/12/214/

Welcome to Maslaha! We are a dynamic organisation which connects technology with the community to create inventive and effective resources to tackle issues around health and education. We also use a range of media to break down barriers and increase understanding of Islam and its contribution to society in a broader context.

http://www.maslaha.org/

(17) Institut für interreligiöse Pädagogik und Didaktik (IPD). Die Komplementarität der Religionen: Kölns erster Lehrstuhl für heilige Segregation. Von Jacques Auvergne.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/02/18/098/

(18) Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZIF)

http://www.zif-koeln.de/4466.html

(19) Muharaba (muḥāraba), Kriegsführung gegen Gott und seinen Propheten. In Ergänzung zur jenseitigen Qual ist der Mohareb vorab religiös zu ermorden, Allah präzisiert: etwa zu kreuzigen, oder es sind ihm ein Hand und ein Fuß abzuhacken, von verschiedenen Körperseiten, oder er ist des Landes zu verbannen. Koran 5:33

YUSUF ALI: The punishment of those who wage war against Allah and His Messenger, and strive with might and main for mischief through the land is: execution, or crucifixion, or the cutting off of hands and feet from opposite sides, or exile from the land: that is their disgrace in this world, and a heavy punishment is theirs in the Hereafter;

PICKTHAL: The only reward of those who make war upon Allah and His messenger and strive after corruption in the land will be that they will be killed or crucified, or have their hands and feet on alternate sides cut off, or will be expelled out of the land. Such will be their degradation in the world, and in the Hereafter theirs will be an awful doom;

SHAKIR: The punishment of those who wage war against Allah and His messenger and strive to make mischief in the land is only this, that they should be murdered or crucified or their hands and their feet should be cut off on opposite sides or they should be imprisoned; this shall be as a disgrace for them in this world, and in the hereafter they shall have a grievous chastisement,

http://www.cmje.org/religious-texts/quran/verses/005-qmt.php#005.033

(20) Efsad-e fel-arz, Verderbenstiften auf Erden. Moharebeh, Angriffs gegen Allah und seinen Propheten. Zwei Quellen:

fidh: IRAN/death penalty, April 2009

Moharebeh is the action of a mohareb (a warrior); efsad-e fel-arz (corruption on earth) is the action of a mofsed-e fel-arz (‘corrupt on earth’). By implication, a mohareb is a ‘mohareb baa Khoda or a theomachist, a ‘warrior against God’. A large number of members of the opposition groups were in various years, in particular in 1981 and 1988, executed for ‘waging war against God’.

http://www.fidh.org/IMG/pdf/Rapport_Iran_final.pdf

amnesty international, 28.02.2008

Women in Iran face widespread discrimination under the law. They do not have equal rights with men in marriage, divorce, child custody and inheritance, for example. Iranian women’s rights defenders have courageously launched a campaign demanding an end to legal discrimination against women.

http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE13/027/2011/en/27ec2c50-346d-4943-a057-3f7c56ab3187/mde130272011en.html

(21) Islamische Vorrangstellung oder Islamische Höchstgeltung. Islamic supremacy.

Robert Spencer

http://www.jihadwatch.org/2007/02/spencer-islamic-supremacy-at-the-dnc.html

http://archive.frontpagemag.com/readArticle.aspx?ARTID=278

Citizen Against Sharia

http://citizensagainstsharia.wordpress.com/tag/islamic-supremacy/

zTruth

http://ztruth.typepad.com/ztruth/Islamism/

(22) Österreichische Karl-Popper-Forschungsgemeinschaft / Austrian Karl R. Popper Research Association

http://www.karlpopper.info/

Volker Gadenne: Fortschritt zu tieferen Problemen. Hommage an Sir Karl Popper

https://ssl.humanities-online.de/download/popper.html

Karl Popper: The Myth of the Framework: In Defence of Science and Rationality

Bacon was the prophet of the secularized religion of science. He replaced the name ‘God’ by the name ‘Nature’, but he left almost everything else unchanged. Theology, the science of God, was replaced by the science of Nature. The laws of God were replaced by the laws of Nature, God’s power was replaced by the forces of Nature. And at a later date, God’s design and God’s judgment were replaced by natural selection. … Bacon was the prophet, the great inspirer of the new religion of science, but he was not a scientist. (p 82-83)

Bacon is the spiritual father of modern science. Not because of his philosophy of science and his theory of induction, but because he became the founder and prophet of a rationalist church – a kind of anti-church. (p 195)

Though based upon the mistaken doctrine of manifest truth, this second road led, nevertheless, to the valid and invaluable demand for freedom of thought, and to the demand for a universal and secular primary education – on the ground that those who are freed from the darkness of illiteracy and religious tutelage cannot fail to see the manifest truth. (205)

http://books.google.com/books?id=Ye2tAhDX7agC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

http://www.wheatandtares.org/2011/01/27/francis-bacon-vs-karl-popper-the-fallacy-of-observationalism/

(23) Vor dem gelebten Islam als einer Art von „archaischem Faschismus“ warnt Maxime Rodinson (1979). Ralf Balke in der Jüdischen Zeitung, Januar 2008.

http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.896.html

un type de fascisme archaïque

In a 1979 debate with Michel Foucault in the pages of Le Monde over the character of the Iranian Revolution of 1979, the French Marxist historian Maxime Rodinson wrote that the Khomeini regime and organizations such as the Muslim Brotherhood represented a type of „archaic fascism“ („un type de fascisme archaïque“).

http://www.eurotrib.com/comments/2008/8/9/102157/8633/21

Maxime Rodinson, Historiker, Soziologe und Marxist.

http://socialistwebzine.blogspot.com/2011/01/celebrating-maxime-rodinson-born.html

Rodinson sprach Arabisch, Hebräisch, Türkisch und Altäthiopisch (Ge’ez, Aksumitisch).

Il devint l’un des plus grands orientalistes contemporains, ayant dédié sa vie à l’étude de l’islam et aux civilisations arabes. Historien des religions, il parlait l’arabe, l’hébreu, le turc et le guèze.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Maxime_Rodinson

(24) Die Ausbildung Islamischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer in einem grundständigen Lehramtsstudium: Das Modell der Universität Erlangen-Nürnberg.

„Eine Besonderheit stellt die Zusammenarbeit mit der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen dar. … Ali Türkmenoglu M.A. (Abschluss an der Al Azhar Universität Kairo sowie deutscher Magister)“

Interdisziplinäres Zentrum für Islamische Religionslehre (IZIR), Johannes Lähnemann und Harry Harun Behr, Erlangen-Nürnberg.

http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/1349034.pdf

(25) Gesellschaft Muslimischer Sozial-und GeisteswissenschaftlerInnen (GMSG), Prof. Abdoldjavad Falaturi Friedenspreis für Dialog und Toleranz. Die GMSG möchte Frauen, Männer oder Gruppen würdigen und vorstellen, die dazu beigetragen haben, der Verständigung der Völker, Religionen und der Menschen untereinander zu dienen sowie Feindbilder ab- und Vertrauen aufzubauen.

http://www.gmsg.de/FALATURI/falaturi.html

GMSG 2003. Der diesjährige „Falaturi Friedenspreis für Dialog und Toleranz“ ging an Prof. Dr. Udo Steinbach, vom Deutschen Orient Institut in Hamburg. Die Laudatio hielt Ibrahim El-Zayat. Nach der Preisverleihung wurde unter der Leitung von Dr. Sabiha El-Zayat das Panel „Religion im Kontext von Globalisierung“ eröffnet. Der erste Referent war Prof. Dr. Udo Steinbach. … Zweiter Referent des Panels war Prof. Dr. Christian Troll.

http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/UNITY/unity.html

GMSG Jahrestagung “Das westliche und islamische Minderheitenkonzept” vom 26.-27. Januar 02 – Universität Kassel

Amir Zaidan: “Integrative Aspekte des islamischen Religionsunterrichtes” : Für die muslimischen Kinder in Deutschland ist die religiöse Identitätsfindung bisher nur unter erschwerten Bedingungen bzw. überhaupt nicht möglich. Hier kann und soll der IRU als Regelfach gemäß des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule eine wichtige Hilfe bieten.

Bülent Ucar: “Das Milletsystem im Osmanischen Reich”: Das Milletsystem im Osmanischen Reich hat letzlich den inneren Frieden zwischen den verschiedenen Religionen und Ethnien in einem Staat, der über 600 Jahre lang über drei Kontinente hin existiert hat, aufrechterhalten können.

Dr. Ahmad Khalifa, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD), zur psychosozialen Situation der Muslime in Deutschland. (…) „Wir müssen mehr islamische Beratungsstellen gründen“, forderte al-Khalifa.

Dr. Mehmet S. Erbakan

http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/BERICHT2002/bericht2002.html

(26) Islamic University of Europe (Rotterdam; Said-Nursî-Bewegung)

Halit Ünal, geboren op 1 juni 1952, heeft in 1975 zijn bachelor diploma behaald aan de Faculteit der Godgeleerdheid van de Universiteit van Ankara. Tussen 1975-1982 heeft hij zijn doctoraattitel behaald aan de Faculteit der Islamologie van de Universiteit van Köln op het gebied van Islamitisch Recht. … Tussen 1992-2002 heeft hij aan de Faculteit der Godgeleerdheid van de Universiteit van Erciyes gewerkt als onderwijslid Islamitisch Recht. In 2002-2003 heeft Unal gewerkt als onderwijslid bij het project ´Islamitische Godsdienstleerkracht´ van de Universiteit van Erlangen. Sinds 2007 geeft hij colleges aan de Faculteit der Islamitische Wetenschappen van de Islamitische Universiteit van Europa op het gebied van Islamitische Rechtsgeschiedenis en Bronnen van de Islam.

http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_qpersonel&task=detay&id=32&katid=2&Itemid=&Itemid=62

Islamic University of Europe

Prof. Dr. Nedim Bahcekapili, Rector

http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_content&view=article&id=68&Itemid=57

Hauptniederlassung, Rotterdam. Hoofdlocatie in Rotterdam.

Statenweg 200 3033 JA Rotterdam-Hollanda

Fakultät für Islamische Wissenschaften, Brüssel. Faculteit der Islamitische Wetenschappen Brussel.

Rue de la limite, 100, 1210 Bruxelles / Belgique

http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_content&view=article&id=69&Itemid=71

In derselben Brüsseler Adresse residiert die Faculté des Sciences Islamiques de Bruxelles (FSIB) unter Dekan Dr. Mustafa DÖNMEZ. Sprecher Ibrahim DÖNMEZ.

Rektor: Dr. Nedim Bahçekapılı

http://www.faculte-islamique.be/fr/mot%20du%20recteur.html

Rat der FSIB. Nedim Bahçekapılı, Marzouk Ewlad Abdellah, Ahmet Ağırakça, Mustafa Dönmez, Johan Hendrik Meuleman.

http://www.faculte-islamique.be/fr/conseil.html

The Islamic University of Rotterdam (Islamitische Universiteit Rotterdam) also known by its acronym IUR is a vocational university founded in 1997. …

http://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_University_of_Rotterdam

Qantara 09.06.2010. Jan Felix Engelhardt: The founder of this Islamic community was the Turkish scholar Said Nursi who declared science, which he understood as the study of God’s creation, to be the only way to preserve Islam in the modern world. Over the years the mainly Turkish followers of the Nurcu movement have established hundreds of educational institutions all over the world.

http://en.qantara.de/Muslims-are-the-Best-Teachers-of-Islam/8339c8408i1p471/

(27) Islam ist verfassungswidrig und deshalb als Schulfach mit Verkündungscharakter ungeeignet. Die Schariagesetze, so Bertrams: „weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“

http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news[id]=2381&news[image]=1&news[action]=detail

(28) Der Wissenschaftsrat lud 2010 die weltweit verfügbaren höchstrangigen Islamisten zur Tagung Islamische Studien in Deutschland in den Kölner MediaPark, um für Wissenschaftspolitik und Hochschulpolitik der kommenden Jahrzehnte oder Jahrhunderte die Weichen auf Postsäkularität und Allahkratie umzustellen, draußen demonstrierten zwei Dutzend Bürgerrechtler gegen die Lobbyisten der globalen Islamischen Revolution, unter ihnen vorwiegend aus dem Iran stammende Ex-Muslime.

„sehr wichtig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der islamischen Welt und dem Westen“ (Chatami)

http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Strohschneider_Begruessung.pdf

Seyed Mohammad Khatami, has assessed our plan and conference as „very important in the direction of constructive cooperation between the Islamic World and the West„.

http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Strohschneider_WelcomingSpeech.pdf

(29) Anlässlich der Göttinger Vorträge zu Religion und Recht des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland) verzichtete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 07.12.2010 bei seiner Rede (Religion im säkularen Staat) darauf, das Deutsche Volk auf Kulturrassismus und Frauenfeindlichkeit von Koran und Sunna aufmerksam zu machen. Plant Schariafreund de Maizière einen Staatsstreich im Namen des Pluralismus der Religionen, einen gottgefälliger Putsch „sui generis“? Göttinger Tageblatt, 08.12.2010.

http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Wissen/Regionale-Wissenschaft/Bundesinnenminister-de-Maiziere-spricht-ueber-Religion

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich kann mir vorstellen, dass wir die Zwischenzeit mit dem Rechtstypus eines Vertrages „sui generis“ überbrücken, statt einer ungeklärten Anerkennung einer Religionsgemeinschaft könnten wir z. B. einen „Vertrag über die Einführung eines Religionsunterrichts“ machen, mit Mitwirkungsrechten organisierter islamischer Organisationen. Ich lade zu juristischer Phantasie ein.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2010/12/goettingen1.html?nn=2205730

(30) Sinkender Tatsachenbezug, steigende Erregung, Nebelwurf zum diskriminierenden Islam. Charismatiker Wulff: „Denn es gibt viele Demokratien auf der Welt mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung, wenn ich an Indien, Indonesien und andere wie die Türkei denke, wo man auf dem Weg zu einer umfassenden Demokratie ist“, aus: Märkische Oderzeitung, 02.06.2011.

http://www.moz.de/nachrichten/welt/artikel-ansicht/dg/0/1/309903/

(31) Himmel hilf! Ohne Schariagesetz droht der Menschheit der Untergang: „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“

http://www.kirchentag.de/en/jetzt-2011/religion-glaube/02-donnerstag/li-grossmufti.html

(32) Mustafa Cerić und das in ganz Europa allmählich wachsende Kalifat (Imamat). Glaubensbekenntnis, Gottesgesetz, Imamische Führung: Schahāda, Scharī’a, Imāma. The Challenge of a single Muslim authority in Europe. Cerić:

The divine origin of the Qur’an is the reason why the divine call for the covenant with humans is perpetual, not negotiable and not terminable; humans need to learn how to keep their promise to God at all times and in all places.

The personal confession of faith (the shahādah) and the collective moral commitment (the sharī’ah) must find expression in the practical function of leadership (the imāmah) as the human way of discipline and loyalty to the common good of civil society.

http://www.springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

(33) Jacques Auvergne zu Saphir 5/6

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2008/09/18/086/

(34) WELT-online, 15.07.2004. Vorwurf: Islamische Föderation setzt Eltern unter Druck.

„Wie Lehrkräfte und Schulleitungen mehrfach berichtet hätten, seien Eltern durch Religionslehrer oder Vertreter der Föderation angeblich verschiedene Male unter Druck gesetzt worden, ihre Kinder in die islamische Unterweisung zu schicken, antwortete Schulsenator Klaus Böger (SPD) auf eine Anfrage der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus. … Marion Berking, Schulleiterin der Rixdorfer Grundschule in Neukölln, bestätigte, dass Druck auf Eltern ausgeübt wird. Diese hätten allerdings Angst, das öffentlich zuzugeben.“ …

Böger kritisierte außerdem den Spruch, der auf den Zeugnissen stand, die die Teilnehmer am islamischen Unterricht erhielten: „Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen sind unsere Geschwister im Glauben, mit den anderen sind wir durch das Mensch-Sein verbunden.“ „Dieser Satz ist gründlich missverstanden worden“, sagte Kesici. Man habe ihn nicht mehr auf die Zeugnisse geschrieben.

http://www.welt.de/print-welt/article327798/Vorwurf_Islamische_Foederation_setzt_Eltern_unter_Druck.html

Burhan Kesici im Bild

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/contentblob/264212/timg485x273blob/291048

http://forumamfreitag.zdf.de/ZDFde/s_img/19/0,6992,5993491-render-Y2-,00.jpg

Der „Forum am Freitag“-Gast Burhan Kesici über das islamische Recht Scharia. Ist sie göttliches Recht oder Menschenrecht? Und in welchem Verhältnis steht sie zum geltenden Recht in Deutschland? Kurzfilm, Dauer 8 Minuten.

http://stream-tv.de/sendung/11052/forum-am-freitag-goettliches-recht-die-scharia

(35) Dr. Myrian Dietrich, Fachbereich Rechtswissenschaft Institut für Deutsches und Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Direktor des EZIRE

http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/mitarbeiter/ehemalige.shtml

Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE)

„Zum 1. Januar 2009 wurde aus Mitteln des Innovationsfonds des Bayerischen Wissenschaftsministeriums das Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa EZIRE als eine zentrale Einrichtung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg errichtet. Kommissarischer Direktor ist Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Islamwissenschaftler, auf dessen Initiative und Antrag hin dieses neue geistes- und sozialwissenschaftliche Zentrum entstanden ist. Zum Geschäftsführer wurde Dr. Jörn Thielmann bestellt, Islamwissenschaftler und bislang geschäftsführender Leiter des 2008 geschlossenen Kompetenzzentrums Orient-Okzident Mainz KOOM an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

http://www.ezire.uni-erlangen.de/index.shtml

“Ängste vor einer Islamisierung Deutschlands sind unbegründet”, Mathias Rohe im Interview. Deutsch Türkische Nachrichten, Felix Kubach, 14.04.11

Rohe in Aktion. Schnapp dir das Leckerchen, lieber Klerus:

„Ich glaube, dass die Kirchen sehr wohl verstanden haben, dass der Umgang mit dem Islam in Deutschland auch für ihre eigene Zukunft nicht unbedeutend ist.“

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2011/04/62494/

Scharialobbyist Mathias Rohe watscht die Säkularen ab, in: Das ist Rechtskulturrelativismus, FAZ.net 22.02.2011.

Der Jurist übergeht gezielt, dass die Scharia die Seele vor dem Höllenfeuer rettet und daher in vormodernen Familien mit unmenschlichem Gruppenzwang verkittet ist.

Vor Wut wird der ertappte Proislamist unsachlich: „Wenn Frau Kelek … meint, mich dabei als „rechtspolitischen Mentor von ZMD und Milli Görüs“ bezeichnen zu müssen, dann wäre ihre eigene passende Einordnung wohl die einer Hofnärrin am Hofe der Islamhasser.“

http://www.faz.net/artikel/C31315/islam-debatte-das-ist-rechtskulturrelativismus-30328453.html

Europas Scharialobby arbeitet auch von Belgien aus. Institute for Migration Law & Legal Anthropology, Law Faculty, K.U. Leuven:

Secular Models in Europe – Innovative Approaches to Law and Policy

http://www.religareproject.eu/

Hinter hehren Autoritäten …

http://www.religareproject.eu/advisory-board-list

… nisten die Fachfrau für schariatisches Familienrecht Marie-Claire Foblets (Projektkoordinatorin; Institute for Migration Law and Legal Anthropology at the Law Faculty in Leuven: “particular interest in the application of Islamic family laws in Europe, and more recently in the accommodation of cultural and religious diversity under State law”), Jørgen S. Nielsen (Centre for European Islamic Thought (CEIT), Kopenhagen, Dänemark), Louis-Léon Christians (professor and head of the «Chair for Law and Religion » at the Université catholique de Louvain (UCL), and since 2008, president of the interdisciplinary master in Religious Studies, Leuven, Belgien), sowie Mathias Rohe und Jörn Thielmann aus Erlangen.

http://www.religareproject.eu/team-researchers

(36) Myrian Dietrich im Bild (18.02.2007), wie sie gerade erhöht wird durch Mathias Rohe, der die Festrede hält anlässlich der „Verleihung des Alfred-und-Ida-Marie-Siemens-Preises [2005] an seine Doktorandin Dr. Myrian Dietrich für ihre Dissertation zu dem Thema „Rechtliche Perspektiven eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen“.

http://www.jura.uni-erlangen.de/fachbereich/fotoalbum/2006-2/fotos/DSC_6395%20copy.jpg

(37) Burhan Kesici, Generalsekretär des Islamrates, spricht mit Abdul-Ahmad Rashid über das Verbot von Schweinefleisch und Alkohol sowie über zahlreiche Speisevorschriften, die fromme Muslime befolgen.

http://stream-tv.de/sendung/225496/forum-am-freitag-halal-was-muslime-essen-duerfen

(38) in: Bülent Ucar, Yavuzcan Ismail: Die islamischen Wissenschaften aus Sicht muslimischer Theologen: Quellen, ihre Erfassung und neue Zugänge im Kontext kultureller Differenzen (Frankfurt 2010), Reihe für Osnabrücker Islamstuden Band 1, Seite 60-61.

http://books.google.de/books?id=St54oHIvMW8C&printsec=frontcover#v=onepage&q&f=false

(39) Lamya Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“

Annedore Beelte: Der Oldenburger Religionspädagoge Jürgen Heumann bezweifelt das. Die Schule steht in der Tradition der Aufklärung, argumentiert er. Zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht gehöre, sich kritisch mit der Entstehung der Religion auseinanderzusetzen. Auf muslimischer Seite sieht Heumann aber wenig Bereitschaft, Allah selbst zur Diskussion zu stellen. Geschweige denn, „die Entstehung des Koran als ein von Menschen in einer geschichtlichen Situation verfasstes religiöses Dokument zu würdigen – und damit zwischen Legende und historischer Entstehung zu unterscheiden“. Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

Mina Ahadi beim Wissenschaftsrat

Juli 16, 2010

Der Wissenschaftsrat und die Politreligion

Von Mina Ahadi und Gabi Schmidt, 16. Juli 2010

Gabi Schmidt:

Am 14. Juli 2010 erschien bei blog.zeit.de aus Anlass der vom Wissenschaftsrat (WR) organisierten Kölner Tagung Islamische Studien in Deutschland (1) ein Artikel des Journalisten Jörg Lau mit dem Titel Begegnung bei einer Islam-Konferenz (2), der beispielhaft für die derzeitige, anspruchslose journalistische Kultur der Berichterstattung durch Opportunisten und Claqueure ist.

Zwar hat Lau, wie er selbst schreibt, sich als einer der Moderatoren der Veranstaltung mit Lob oder Kritik zur Konferenz tatsächlich zurückzuhalten, aber ein wertneutraler Bericht über eine derart außergewöhnliche wie auch folgenreiche Arbeitstagung wäre doch sicherlich möglich gewesen. Immerhin ging es um die Wunderwaffe der Integration, das Allheilmittel gegen die Etablierung von Parallelgesellschaften, nämlich den Aufbau theologisch orientierter Islamischer Studien an zwei oder drei – oder doch vier? – vom Steuerzahler mitfinanzierten deutschen Hochschulen und um die Lehrerausbildung für den flächendeckenden bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Stattdessen zog es der Publizist vor, über „Begegnungen bei einer Islam-Konferenz“ zu parlieren, die in dieser Freiheit, Offenheit und Vielfältigkeit nur noch in Europa zu realisieren seien. Der Grund warum ein solch fruchtbarer, multikultureller Austausch beispielsweise im Nahen Osten, in Nordafrika oder Pakistan nicht möglich ist, scheint den Autor nicht sonderlich zu interessieren. Dass ein gleichberechtigter, wertschätzender Dialog in islamischen Ländern wegen des mehr oder weniger starken Schariabezugs Utopie bleiben muss und selbst in der einst laizitären Türkei durch eine starke Reislamisierung erschwert wird, tangiert den außenpolitischen Korrespondenten der ZEIT nicht. Vielmehr marginalisierte und diskreditierte der Publizist in sehr unsachlicher und überheblicher Manier die durchaus vorhandenen kritischen Stimmen, die beispielsweise gegenüber dem Veranstaltungsgebäude zu einer zweitägigen Gegendemonstration aufgerufen hatten. Zu den autochthonen und allochthonen Protestlern gehörte der Zentralrat der Ex-Muslime, der HINTERGRUND-Verlag, der Verein für Aufklärung und Freiheit (VAF) sowie der gemeinnützige Verein für Sprach- und Lernförderung I.so.L.De, die von einer Gruppe säkularer GRÜNER unterstützt wurden, darunter auch ein bekannter Alevit, der den Islam genau kennt.

Die Vorsitzende der Ex-Muslime, Mina Ahadi, und ein Vertreter der sich solidarisierenden Organisationen, der sich als staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge beständig mit dem Thema Integration befasst, durften nach Absprache mit dem Veranstalter insgesamt zehn Minuten vor dem versammelten Auditorium ihre fundierten Bedenken und Kritik vortragen. Das aber entlockte dem Preisträger des Ernst-Robert-Curtius-Förder-Preises der Universitätsgesellschaft Bonn – Freunde, Förderer, Alumni e.V., der auch mit dem Medienpreis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern geehrt wurde, nur die gelangweilte Bemerkung, dass wieder einmal vor der Islamisierung gewarnt wurde.

Den zweiten Redner unterschlug der Berichterstatter gleich ganz, dabei ist es der Rede wert, dass uns in Europa nach dem Vorbild Indonesiens, Indiens oder Ägyptens eine Rechtsspaltung in Grundrecht und Schariarecht droht, die zuerst das Familienrecht (Polygamie, Heiratsalter) und das Personenstandsrecht (Imam-Ehe, Talaq) betreffen und später das ethnoreligiös differenzierte Erbrecht der grundgesetz- und menschenrechtswidrigen islamischen Rechtsordnung mit einbeziehen wird, wenn wir den Prozess nicht stoppen. Es darf in Europa keine Scharia-Gerichte geben (3). Anders als Mustafa Ceric darzustellen versucht, ist die Scharia keine legalisierbare „Weltanschauung“, kein Way of Life.

Gabi Schmidt

Mina Ahadi:

Um was geht es, was habe ich in den mir „großzügig“ eingeräumten sechs Minuten im Plenarsaal vor dem Wissenschaftsrat gesagt:

Eine von der Bundesregierung mitgetragene Konferenz, auf der man bereit war, mit dem iranischen Ex-Präsidenten und gottesfürchtigen Sympathisanten der Steinigung Mohammad Chatami sowie mit dem bosnischen Parteigänger der Scharia und ECFR-Scheich Mustafa Ceric zu debattieren, ist ein Skandal. In der Amtszeit von Chatami sind zwanzig Menschen gesteinigt worden. Ceric, Bosniens Großmufti, beansprucht die zentrale, verbindliche „religiöse“ Führung über alle Muslime Europas (The Challenge of a single Muslim authority in Europe (4)) und wünscht sich ein islamisches Familienrecht (opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law (5)).

Über eine für Lau irgendwie anregende Begegnung mit einer Referentin aus Israel, Sarah Stroumsa, wusste der Journalist wiederzugeben, dass es für die Professorin in Israel und Indonesien nicht und in Marokko sowie in der Türkei nicht mehr möglich sei, völlig frei über den Islam zu diskutieren. Nur in Europa könne man noch uneingeschränkt diskutieren (6)). Über die Gründe, warum das so ist, ließ Lau den Leser im Unklaren. Ob sie als israelische Staatsbürgerin nicht einreisen darf oder ob sie befürchtet, als Islamkritikerin bedroht zu werden, wird dem Leser vorenthalten. Dass der organisierte Islam einer jeden Kritik gegenüber intolerant ist und Gegner der Scharia bedroht oder ermordet, scheint für Herrn ohne Bedeutung zu sein.

Sehr geehrter Herr Lau, ich frage Sie, was ist in Köln beschlossen worden, was plant die Deutsche Bundesregierung? Wer war dort aktiv, welche Rolle haben die durchweg gegenmodern orientierten islamischen Organisationen dort in Köln am 13. und 14. Juli gespielt? Was sagt die Bundesregierung zur „ewigen“ Scharia und zur islamischen „auf Zeit und Raum bezogenen“ Rechtssprechung der frauenfeindlichen Scharia?

In Köln lag ein Buch der Organisatoren der Veranstaltung (WR) aus, in dem festgestellt wird, dass die Menschen in unserer Zeit wieder mehr Sehnsucht nach Religiosität und religiöser Rechtleitung haben. Damit will man der Bevölkerung klar machen, dass Islamische Studien an die Universitäten gehören, um religiöse Autoritäten kompetent auszubilden. Als ob ein Molla oder ein Pastor „Religion“ propagieren und „erfolgreich“ verbreiten könnte. Was die christliche oder islamische Geistlichkeit im Angebot hat, ist ein System der Macht und der Abhängigkeit. Die Toleranz oder inzwischen die Begeisterung für das Religiöse, auch für den Islam, wird weitergehen, bis die brutale Scharia vollumfänglich kommt. Wenn CDU und CSU die Einmischung der Religion in Politik und Schulpolitik fordern, dann erstarken auch die Islamisten. Eine ungehemmt proreligiöse deutsche Regierung wird kein Problem damit haben, die rechtsspaltende Scharia auch hierzulande zu akzeptieren und wird Mustafa Ceric gerne als Gast einladen. Wenn dann noch Jörg Lau die Moderation übernimmt, haben sich die richtigen Akteure gesucht und gefunden, passt alles sehr harmonisch zusammen, nur von der Demokratie bleibt dann nicht mehr viel übrig.

Bemerkenswerterweise hat Jörg Lau keine Allergie gegenüber der Lobby des politischen Islam, reagiert aber auf Islamkritik stark allergisch …

Mein Redetext war sinngemäß der folgende:

Ich bin Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime (ZdE). Bei diesem, meinem ersten Satz allerdings standen alle Islamisten auf, auch die geschätzten Herren um Aiman Mazyek oder Bekir Alboga, verließen den Saal und strömten ins Treppenhaus. Hier gehen sie also aus dem Raum, und in Ländern wie dem Iran, wo sie an die Macht gekommen sind, lassen sie uns keine Möglichkeit mehr zu reden, bedrohen uns und schrecken vor Morden nicht zurück. Dort wird bereits alles in die Tat umgesetzt, was in Europa jetzt noch als islamische Theorie oder islamische Theologie schöngeredet wird.

Die Verbandsvertreter haben uns mit ihrer Fluchtreaktion deutlich gemacht, wie sie gewillt sind, mit Kritik und Kritikern umzugehen. Dass die Islamisten und Islamfunktionäre aufgestanden und weggegangen sind, ist sehr undemokratisch, sie hätten sitzenbleiben und zuhören sollen, was wir beide zehn Minuten lang zu sagen hatten.

Ich sagte weiter: Meine Damen und Herren, wir veranstalten gerade dort draußen vor der Türe eine Demonstration, und wir sagen ihnen hiermit: Wer den richtigen Islam kennen lernen möchte, der kann bei uns vorbei schauen und sich informieren. Aktivierter Islam, installierter, etablierter Islam heißt Steinigung, Frauenfeindlichkeit und Pressezensur.

Unsere Kritik am Scharia-Islam ist: Religion muss Privatsache bleiben, jede Form der Einmischung der Religion in die Gestaltung der Politik und auch in die Bildungspolitik ist falsch. Seit zehn Tagen kämpfen wir gegen das Steinigungsurteil, das gegen Sakine Mohammadi Ashtiani verhängt worden ist, Anklagepunkt war außerehelicher Sex. Heute möchte ich auch zu Ihnen über Sakine und ihre Kinder sprechen, denn wenn der Islam erst einmal Macht hat, werden auch die Islamkritiker oder Ex-Muslime auch in Europa so brutal angegriffen und das ist ein großes Problem.

Ich sage immer: Alle Religionen sind frauen- und menschenfeindlich. Ich versuche seit mehreren Jahren, das hier in Deutschland zu erklären, aber die Deutsche Regierung ist gegenüber der Tatsache taub, dass der heutige Islam eben nicht nur eine reine Religion ist, sondern ein Political Movement, eine politische Bewegung. Und deswegen muss man in Zukunft mit dem Islam viel kritischer sein, um unsere Bürgerrechte und universellen Menschenrechte zu bewahren. Islam heute bedeutet Mord, Hinrichtung, Steinigung und Frauenunterdrückung.

Die islamische Bewegung hat spezifische Zeichen oder Symbole wie das Kopftuch und den Hidschab oder die Burka, diese Textilien sind regelrecht eine Flagge dieser Bewegung und auch die realen Steinigungen bekunden den Machtanspruch und haben den Charakter religiöser Verkündigung. In Deutschland sind die politischen islamischen Organisationen und ist der politische Islam sehr aktiv, gerade auch mit den Kopftuchdebatten. Natürlich, wir haben in Deutschland keine drohende Steinigung, aber haben anonyme Morddrohungen und haben bereits eine große Einflussnahme der Islamisten auf Politik, Presse und Verwaltung.

Ich kritisiere die Deutsche Regierung und sage: Diese Politik ist falsch und gefährlich, die Zusammenarbeit mit Islamisten und Schariafreunden muss beendet werden. Ich betone: Wir sind Menschen, die aus verschiedenen so genannten islamischen Ländern hierher gekommen sind, um frei zu leben. Wir möchten nicht erleben, dass auch hier das Schariagesetz die Menschen, zumal die Frauen, unmündig und unfrei hält. Wir möchten hierzulande kein Shariah Law. Ich betone: Frauenrechte sind Menschenrechte und Menschenrechte sind universal. Es darf also keine Kooperation mit den Islamisten geben, dem politischen Islam darf keine Macht gegeben werden, denn das wäre gegen unseren Wunsch, und wir wollen die kulturell moderne Welt und die freie Wissenschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Das sagte ich im Saal. Herr Lau und die anwesenden Damen und Herren, die sich mit den dort anwesenden kopftuchtragenden Frauen unterhalten haben, wissen nichts über den realen Islam oder versuchen ein geschöntes, ein unwahres Bild zu verbreiten, beispielsweise, in dem sie die unterdrückte Situation der Frauen in den so genannten islamischen Ländern verharmlosen. Die Frauen im Islam leiden unter Geschlechterapartheid, Kopftuchzwang und unter der patriarchalischen Gesetzgebung der Scharia. Ich habe den Eindruck, dass es einigen der Damen und Herren im Saal gar nicht um Religion ging, sondern um Pfründe, um ein hohes Einkommen, das eine Elite von Islamverharmlosern mittlerweile erzielen kann. Einige dieser Damen und Herren haben den Job, den frauenfeindlichen Islam und die aggressive islamische Bewegung schön zu färben.

Mina Ahadi

(1) Wissenschaftsrat, Tagungsprogramm ohne die Namen Chatami, Zakzouk und Ceric, da „aktualisierte Fassung“

http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Islamprogramm_koeln.pdf

(2) Jörg Lau am 14. Juli 2010, auf: blog.zeit.de: Begegnung bei einer Islam-Konferenz

http://blog.zeit.de/joerglau/2010/07/14/begegnung-bei-einer-islam-konferenz_4011

(3) Islamic Sharia Council, London

http://www.islamic-sharia.org/

(4) Ceric: The challenge of a single Muslim authority in Europe, European View, 12/2007, Center for European Studies

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

(5) Ceric: A Declaration Of European Muslims

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

(6) Sarah Stroumsa

Professor Sarah Stroumsa of the departments of Arabic Language and Literature and of Jewish Thought, The Hebrew University Of Jerusalem

http://pluto.huji.ac.il/~stroums/cv.htm

Zu Sarah Stroumsa berichtet man am 08.07.2008 bei den CFHU, Canadian Friends of the Hebrew University: “This is the first time in the Hebrew University’s history that a woman has been elected as rector. Starting October 1, Prof. Stroumsa will replace Prof. Haim D. Rabinowitch, who has served in the position for the past seven years.”

http://www.cfhu.org/node/507

Auf das neue Buch von Sarah Stroumsa, Maimonides in His World, freut man sich bei The Book of Doctrines and Opinions: notes on Jewish theology and spirituality:

http://pluto.huji.ac.il/~stroums/cv.htm

Petition an das Europäische Parlament: Europaweite Kopftuchverbote an staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, europäisches Verbot von Burka und Niqab

April 14, 2010

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

European Parliament

Der Präsident des Europäischen Parlaments

Rue Wiertz

B1047 Bruxelles / Brüssel

22.11.2009

Petition Nr. 1704-09

Europaweite Kopftuchverbote an staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, europäisches Verbot von Burka und Niqab

Nachdem das orthodox-islamische Verschleierungsgebot für Muslimas in europäischen Staaten immer wieder für heftige Auseinandersetzungen und kontroverse Diskussionen über allgemeine Menschenrechte, Säkularität und Integration gesorgt hat, teure Gerichtsverfahren erforderlich wurden, deren Entscheidungen allerdings so unterschiedlich ausgefallen sind, dass sie zu keiner dauerhaften Lösung geführt haben, haben sich die Parlamente verschiedener (Bundes)Länder in der Pflicht gesehen, durch entsprechende Gesetze regulierend einzugreifen. Im Frühsommer 2009 entschloss sich auch Flandern dazu, ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen an staatlich geförderten Schulen durchzusetzen.

Die Unterzeichner dieser Petition unterstützen die aktuellen Bestrebungen im flämischen Belgien, das Kopftuch an staatlichen Schulen für Lehrerinnen und Schülerinnen zu verbieten und setzen sich dafür ein, dieses Verbot auf alle europäischen Staaten auszudehnen. Sie halten ein Verbot typisch islamischer Mädchen- und Frauenbekleidung (Kopftuch, Hidschab, Burkini usw.) in allen europäischen Ländern innerhalb des Geländes von staatlich geförderten Kindergärten, Bildungs-, Erziehungs- und Sporteinrichtungen für unumgänglich.

Darüber hinaus begrüßen sie ein europaweites Verbot aller provokanten weltanschaulichen, religiösen oder politischen Symbole für Dienstleistende im öffentlichen Dienst, das ausdrücklich Regierungs- und Parlamentsgebäude einschließt. In Gerichtssälen halten die Petenten ein generelles Verschleierungsgebot aller Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Die Mitunterstützer befürworten die geplante französische Gesetzesinitiative, die Burka in der Öffentlichkeit zu verbieten und sind der Meinung, dass ein Verbot dieses Ganzkörperschleiers und des Niqab (Gesichtsschleier) im öffentlichen Raum überall in Europa angebracht und notwendig ist.

Die Petenten ersuchen daher das Europäische Parlament, diese Eingabe zur Information, Diskussion und Weiterbehandlung anderen Ausschüssen oder zuständigen Institutionen vorzulegen, damit:

a) in allen Mitgliedsstaaten staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, und Bildungseinrichtungen als Schutzräume vor Fundamentalismus genutzt werden können, in denen Gruppenräume und Klassenzimmer sich ohne Aufwand und Kosten zu idealen Lern- und Experimentierfeldern des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen entwickeln werden, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie zum Islam konvertierten autochthonen Eltern und deren Kindern ansonsten gänzlich fehlen würden

b) das Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst einschließlich der Parlaments- und Regierungsgebäude konsequent durchgesetzt wird

c) die frauenverachtende Ganzkörper- bzw. Gesichtsverleierung (Burka, Niqab) in der Öffentlichkeit verboten wird

d) weitere zur Lösung der angesprochenen Integrationsdefizite und gesellschaftlichen Probleme zweckmäßige Schritte eingeleitet werden

Wir bitten den europäischen Petitionsausschuss auch die nationalen oder lokalen Behörden in den Mitgliedsstaaten in die Bemühungen einzubinden und zu unterstützen sowie die Initiatorin dieser Petition über die zur Weiterbehandlung der Eingabe vorgesehenen Schritte zu informieren.

Begründung der Eingabe

1 Islamische Frauenbekleidung diskriminiert

Wie die Argumente aus den mittlerweile bereits seit ein bis zwei Jahrzehnten andauernden Streitgesprächen um islamische Kleidungsregeln für Frauen und Mädchen in fast allen europäischen Ländern zeigen, lehnt ein repräsentativer Prozentsatz der politisch nicht aktiven Bevölkerung bereits das Kopftuch als diskriminierend ab. Für viele Frauen und Männer muslimischer, humanistisch-christlicher, buddhistischer oder sonstiger Sozialisation ist jede Form der Verschleierung von Musliminnen frauen- und männerverachtend. Tschador, Burka und Gesichtsschleier (Niqab) sind für Frauenrechtler das von Weitem erkennbare Labeling eines orthodox interpretierten Islam und unvereinbar mit freiheitlich-demokratischen Gesellschaften, die sich zum Verfassungsprinzip der Trennung von Staat und Religion und zur Gleichstellung nach Artikels 14 EMRK bekennen. Für diese kritischen Menschen ist die islamische Bedeckung das Kennzeichen eines autoritären, politreligiösen Fundamentalismus, ein Merkmal der verfassungswidrigen, wertenden Spaltung in reine, Allah wohlgefällige Muslime und moralisch verwerfliche Ungläubige, der Hidschab ist ein Attribut für Genderapartheid. Jedes Schwimmbad, das nach Geschlechtern getrenntes Schwimmen für Muslime anbietet, segregiert und diskriminiert wegen des Geschlechts und der Religion oder Nichtreligion.

Eine verschleierte Passantin wird eben nicht als Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahrgenommen, sondern in erster Linie als praktizierende Muslimin. Die Religionszugehörigkeit eines Menschen ist in freiheitlich demokratischen Staaten, deren Selbstverständnis sich auf die Erkenntnisse, Werte und Normen der Aufklärung sowie auf die Erklärung der universellen Menschenrechte bezieht aber keinesfalls kennzeichnendes Persönlichkeitsmerkmal. In unseren Personalausweisen und Pässen wird zur besseren Identifikation die Augenfarbe und Größe vermerkt, nicht die Religion.

Das Schamtuch (Feridun Zaimoglu (1)) signalisiert, dass die Trägerin einen Besitzer (Vater oder Ehemann) hat. Der Vater kann sie als ihr Wali Mudschbir islamrechtlich einwandfrei zwangsverheiraten (2), der Ehemann darf sie als kostenlose Dienstmagd, Erzieherin seiner Allah wohlgefälligen Kinder (Sorgerecht hat der Vater allein) und als ‚zoontjesfabriek‘ (Ayaan Hirsi Ali) missbrauchen. Da sie nicht nur seine Ehefrau ist, sondern sein Besitz, hat sie ihm jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen, wie der hohe Autorität genießende Gelehrte Yusuf al-Qaradawi als prophetische Tradition nach at-Tirmidhi belegt: „Wenn ein Mann mit seiner Ehefrau verkehren möchte, muss sie ihm gehorchen, selbst wenn sie beim Backen ist [selbst wenn das Gebäck im Ofen verbrennt] (3).“ Er darf sie bei Ungehorsam schlagen (Koran 4:34), sie im Ehebett meiden und ohne besonderen Grund verstoßen (at talaq), wie er auch bis zu vier Frauen ehelichen darf. Nach islamischer Glaubenspraxis kann sich eine Muslima nicht gegen eine solche Entrechtung, Versklavung und Bevormundung wehren. Sie darf sich nur scheiden lassen, wenn ihr Mann impotent oder zeugungsunfähig ist. Auch dafür steht das Kopftuch.

1.1 Öffentlicher Dienst: Gericht, Regierung

Die institutionelle Trennung von Staat und Kirche ist ein Verfassungsprinzip, das garantieren soll, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst Amtstätigkeiten ohne jegliche weltanschauliche oder religiöse Beeinflussung durch Personen oder Symbole abwickeln können. Öffentliche Ämter stehen jedem Bürger gleich welcher Religion, Weltanschauung oder Ethnie offen. Jeder kann dort Anträge stellen, sich ummelden, einen Pass verlängern lassen, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Angestellten und Beamten in Institutionen der Verwaltung, der Justiz, des Erziehungs- und Bildungswesens sowie der Regierung und des Parlaments sind Repräsentanten und Funktionsträger des säkularen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Sie haben nach dem Neutralitätsgebot (4) den Anspruch auf und die Verpflichtung zur neutralen Kleidung während ihrer Dienstzeit, ohne die eine wertschätzende, kollegiale und bürgernahe Zusammenarbeit erschwert würde.

Die Trägerinnen des Hidschabs sind in nach islamischem Dogma in erster Linie Vertreterinnen der Umma (Gemeinschaft aller Muslime auf der Welt) und unterstehen daher dem Kontrollzwang (das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten (5)) der ‚religiösen‘ Community. Das verpflichtet gerade verhüllte Musliminnen dazu, besonders strikt die kulturell vormodernen Anweisungen und Empfehlungen in Koran, Hadithen (6) und Fatwas zu befolgen, ihrerseits zur strikten Beachtung und Umsetzung dieser Glaubensgrundsätze zu ermahnen und so fatalerweise vor allem die männlichen Mitglieder der muslimisch geprägten Gemeinde dazu anzuspornen, ihrer entmündigenden Kontrollfunktion über die ’Zwiespalt säende, teuflisch-verführerische Wesensart des weiblichen Geschlechts’ nachzukommen. Selbst wenn im Parlament nur wenige weibliche Abgeordnete die islamische Bedeckung tragen, sollte es uns daher nicht verwundern, wenn der Anpassungs- und Überwachungsdruck auf säkulare Musliminnen ihre Haare ebenfalls unter einem Tuch zu verstecken steigt und die Zahl der Kopftuch tragenden Politikerinnen zunimmt. Für Beschäftigte im Staatsdienst und der öffentlichen Verwaltung haben jedoch, vor allem während der Dienstzeit, die Verfassung und dort entlehnte gesetzliche Vorschriften absolute Priorität. Sie unterstehen der genau reglementierten Dienstaufsicht ihrer Vorgesetzen, nicht dem misogynen Kontrollzwang der Umma (muslimische Weltgemeinschaft). Abgeordnete sind gewählte Volksvertreter, die auf die Verfassung vereidigt werden. Sie haben einen Anspruch darauf und die Verpflichtung dazu, ihre wichtige Arbeit auszuführen, ohne von den Herrschaftsansprüchen politischer beziehungsweise religiöser Ideologien gegängelt und beeinflusst zu werden oder ihrerseits andere rechtzuleiten und zu manipulieren.

In Gerichtsgebäuden halten wir das grundsätzliche Kopftuchverbot für alle Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Das Neutralitätsgebot ist in Gerichtssälen besonders konsequent durchzusetzen, da hier nach demokratischem Selbstverständnis die Legislative, die Rechtsprechende Gewalt und somit der Rechtsstaat repräsentiert wird. Zum Schutz der Zeugen und Angeklagten muss garantiert sein, dass jede mögliche, noch so unterschwellige Beeinflussung von Plädoyer, Zeugenaussage und Urteil durch Doktrin und Symbolik politischer und religiöser Zeichen ausgeschlossen ist. Hier hat das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit und das Gebot der Trennung von Staat und religiösem Gestaltungsanspruch absoluten Vorrang vor dem Grundrecht, seine Religion praktizieren zu dürfen.

Für viele Gleichheitsfeministen, Politiker und Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass muslimische Volksvertreterinnen nicht daran gehindert werden, mit verschleierten Haaren auf die Verfassung zu schwören und während des Dienstes so verhüllt an den Sitzungen des Parlaments teilzunehmen, zumal auch die negative Religionsfreiheit in säkularen europäischen Staaten Verfassungsrang hat. Die sexualmagische, politreligiöse Symbolik der züchtigen Bedeckungen ruft zur Hisba (Hisba als Pflicht eines Muslims (7)) auf und errichtet völlig überflüssige, hinderliche Gesprächsbarrieren. Durch die sexualmagisch und politreligiös aufgewertete Bedeckung ist die Kommunikation auf beiden Seiten gestört. Patriarchalisch geprägte Frauen- und Männerbilder (8) aus der Zeit des Propheten Mohamed, an die diskriminierende Genderrollen geknüpft sind, behindern den unvoreingenommenen, respektvollen und fairen Umgang mit den unverschleierten säkular-muslimischen Kollegen oder Abgeordneten eines anderen Bekenntnisses bzw. mit den atheistischen Volksvertretern. Eine gleichberechtigte, detaillierte und kritisch reflektierte Diskussion, die auch sakrosankte Themen einschließt, ist unter diesen Umständen praktisch unmöglich, die Verpflichtung der Meidung (Al-walā‘ wa-l-barā’a (9))gefährdet den Arbeitsfrieden zusätzlich.

Möglicherweise befinden sich unter den Volksvertretern auch Politiker, die als Islamkritiker ihre Heimat verlassen mussten und sich ins freiheitliche, demokratische und säkulare Europa flüchteten, um hier eine zweite Heimat zu finden, in der sie sicher vor Verfolgung, Folter und Mord sind und ein freies, selbstbestimmtes Leben führen dürfen. Einige dieser zivilcouragierten Persönlichkeiten werden sogar im Exil weiterhin von Fanatikern bedroht und müssen durch die Polizei geschützt werden. Die Unterstützer dieser Petition können sich kaum vorstellen, dass diese Abgeordneten gewillt sind, offen vertrauensvoll mit einer verhüllten Muslima zusammenzuarbeiten, die durch ihren Schleier zu erkennen gibt, sich zum orthodoxen, theokratischen Islam zu bekennen oder sich zumindest nicht äußerlich erkennbar deutlich von diesem abzugrenzen bereit ist.

1.2 Bildung und Erziehung

Wer an städtischen Kindergärten und öffentlichen Schulen Mädchen und Jungen zu mündigen, demokratischen Persönlichkeiten erziehen und bilden will, darf unabhängig vom Alter der Schüler durch sein Outfit im Dienst keinen Zweifel an seinem Bekenntnis zur Verfassung aufkommen lassen. Kleidung hat eben nicht nur die praktische Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für die berufliche Funktion, den Status, das soziale Umfeld und gibt Einblick in Werte, Haltungen und Weltanschauung unseres Gegenübers. So signalisiert die Uniform eines Polizisten Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Lehrerinnen und Erzieherinnen, die sich mit dem Schamtuch oder sonstiger islamischer Kleidung bedecken, repräsentieren sich mit einem Dresscode, der als politreligiös, antiemanzipatorisch und erzkonservativ gedeutet wird. Das Tragen des ideologisch idealisierten islamischen Konfliktstoffs ist das äußerlich erkennbare Kennzeichen für die Unterwerfung unter die Regeln des wortwörtlich zu verstehenden, nicht interpretierbaren Koran, der Sunna-Tradition und der ewigen Scharia, es ist ein festes Versprechen, nur Allah und seiner islamischen Doktrin zu gehorchen (10).

Der Schleier ist für fundamentalistisch orientierte Muslime das Zeichen des göttlichen Schariavorbehalts. Alle anderen rechtsverbindlichen Regelwerke, Vorschriften, Gesetzestexte und Verfassungen einschließlich der universellen Menschenrechte sind von Menschenhand geschaffen und seien daher der islamischen Pflichtenlehre als minderwertig unterzuordnen. Extremisten wie Sayyid Abu l-Ala al-Maududi setzen jede muslimisch praktizierte Duldung nichtislamischer Lebensweise und Staatsordnung mit Schirk, Götzendienst gleich, den es zu bekämpfen gelte. Auch die weniger radikalislamisch denkenden Kopftuchträgerinnen und kulturrelativistischen Befürworter des Schleiers tolerieren oder fördern unter Berufung auf die Europäische Menschrechtskonvention Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) hierarchische Weltbilder. Sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot von Artikel 14 der Konvention, relativieren und dulden patriarchalisches Rollenverhalten sowie Genderapartheid. Theokratische Muslime wie auch antietatistische rot-grüne Linke korrumpieren oder ignorieren den Menschenrechtsanspruch der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der negativen Religionsfreiheit von nicht religiösen Bürgern, dezidierten Atheisten und Ex-Muslimen. Auch die Freiheit von Religion und der Schutz vor religiös begründeter psychischer und physischer Gewalt sind unter Art. 9 EMRK subsumiert und von den Verfassungen der mitzeichnenden europäischen Staaten garantiert.

Die schariakonforme Bedeckung zwingt die verhüllten Mädchen und Frauen, sich und unverschleierte Glaubensschwestern wie auch alle anderen Mitbürgerinnen als Mängelwesen zu akzeptieren, die sich der Herrschaft des Mannes zu unterwerfen haben; ausführlich bei: Ralph Ghadban, al-Buchari zitierend: „den Frauen fehlt es an Vernunft und Religion … (11)“. Die Verschleierung, für alle äußerlich erkennbares Symbol gottesfürchtigen Verhaltens, stempelt jede Frau als nicht gläubig genug oder gar ungläubig ab, stigmatisiert sie als unrein, genusssüchtig und leichtlebig. Der Schleier unterstellt allen Frauen, nichts anderes im Sinn zu haben, als Männer zu verführen und vom rechten Weg abzubringen. Frauen gelten prinzipiell als Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in Familie und Umma (islamische Weltgemeinschaft). Ausnahmen kann es nach Koran und Sunna nicht geben. Jeder rechtschaffene Muslim muss deshalb den Kontakt mit dem anderen Geschlecht meiden. Vor allem Unverschleierten, die ihr Haar offen tragen, hat er aus dem Weg zu gehen, da er angeblich nicht in der Lage ist, dem pauschal unterstellten erotischen Zauber und den dämonischen Tricks ihrer Verführungskunst zu entgehen.

Ein solch vormodernes, sexualmagisches und misogynes Frauenbild entwürdigt und diskreditiert emanzipierte Frauen und Männer, es verhindert chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit. Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter alle Standards, die wir in den letzten hundert Jahren frauenpolitisch erreicht haben, weit zurück. Nach Auffassung einiger Richter ist bereits das Kopftuch dazu geeignet, Kleinkinder und Schüler in säkularen Einrichtungen widerrechtlich einer möglichen politischen und religiösen Beeinflussung auszusetzen. Acht deutsche Bundesländer haben sich mindestens zu einem Verbot des Lehrerinnenkopftuchs entschlossen, der Berliner Senat bezieht sogar Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst in das Gebot, sich neutral zu kleiden mit ein und dehnt diese Vorschrift auf die Amtstracht christlicher Würdenträger aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Kopftuchverbot an Universitäten in der Türkei für Lehrende und Lernende bestätigt, Frankreich hat ein rigoroses Kopftuchverbot an staatlichen Schulen und setzt das Neutralitätsgebot auch im öffentlichen Dienst durch, in Flandern wird ein Gericht entscheiden, ob ein Verschleierungsverbot an staatlichen Schulen ins Schulgesetz aufgenommen werden kann.

2 Negative Religionsfreiheit von Schülern und Eltern

Die Verfassungen europäischer Staaten sind kohärente Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen. Jeder Gesetzesartikel steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau an dem Berührungspunkt, an dem die Rechtsansprüche anderer eingeschränkt werden. Das Erziehungsrecht fundamentalistischer Eltern beispielsweise stößt in öffentlichen, der weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichteten Schulen auf Grenzen. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und deshalb eine öffentliche Schule vorziehen, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass Töchter und Söhne während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Beeinflussung oder politischen Propaganda ausgesetzt sind (12).

Soll der Schulfrieden für Lehrende und für Lernende garantiert werden (13), reicht es daher nicht, wenn der Staat, um Schülerinnen und Schüler zu schützen, die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern beschränkt. Mädchen und Jungen sind in einer Klassengemeinschaft unabhängig von Geschlecht, Religion oder Nichtreligion auch dem Erscheinungsbild ihrer verschleierten Klassenkameradinnen ausgesetzt. Sie können sich einer möglichen Wirkung und Beeinflussung durch die ‚Bedeckung‘ ebenso wenig entziehen, wie sie dem Eindruck eines Lehrerinnenkopftuchs ausweichen können. Der Staat als Garant (14) der Neutralitätspflicht an öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen hat somit die in der oben genannten Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sogar besonders hervorgehobene negative Religionsfreiheit für Schüler und deren Eltern während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen durchzusetzen, notfalls gegen den Willen einiger Sorgeberechtigter (s. Fußnote 12 zu agpf.de). Zum Recht auf die ‚Freiheit‘ ein Kopftuch zu tragen, gehört immer auch das Recht auf die Freiheit, ohne Furcht zum Beispiel im Schulgebäude darauf verzichten zu können, um es später je nach Befindlichkeit ohne Skrupel wieder anzuziehen bzw. nicht anzuziehen.

2.1 Auswirkungen des Hidschab auf Familienalltag und Schulleben

Anders als in der humanistisch oder christlich-säkular geprägten mitteleuropäischen Gesellschaft gelten in konservativen muslimischen Clans Töchter mit erreichter Menarche als reife Frau, die ihre ‚Reize‘ zu verbergen hat. Bei Südländerinnen, besonders wenn sie gesundheitsgefährdend übergewichtig sind, kann die Menstruation bereits sehr früh, mit neun oder zehn Jahren einsetzen. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, degradiert sie zum bloßen Sexualobjekt und baut bei muslimischen Klassenkameradinnen, die ihre Haare nicht bedecken, hohen Konformitätsdruck auf, künftig einen Schleier zu tragen. In Belgien durften Schülerinnen lange Zeit selber entscheiden, ob sie sich im Schulgebäude bedecken oder ihre Haarpracht offen tragen wollten. Bis eines Tages die Mädchen sogar in der Burka am Schulunterricht teilnahmen. Viele öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen in Flandern haben sich daraufhin für ein Verschleierungsverbot entschieden. Karin Heremans, Direktorin im traditionsreichen königlichen Atheneum, begründet ihren Entschluss für ein Verschleierungsgebot folgendermaßen: „Es gab muslimische Schülerinnen, die kein Tuch tragen wollten. Aber der Druck wurde so groß, dass sie das Atheneum schließlich verließen … In diesem Jahr war die Frage nicht mehr ob, sondern wie man es trägt … Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein (15).“

Kein Kind käme von selbst auf die Idee einen Hidschab zu tragen. Die von Kindesbeinen an indoktrinierte, nicht selten gewaltsam eingebläute Furcht vor dem Höllenfeuer (16) sowie die Angst vor Maßreglung und Züchtigung durch den Koranlehrer, den Hodscha oder die Eltern veranlassen nicht selten bereits Grundschülerinnen ihr hübsches Haar beim Verlassen der Wohnung züchtig zu bedecken. Wenn säkulare und aufgeklärte Mitbürger das auch kaum nachvollziehen können, die Panik bei jedem noch so kleinem Regelverstoß, bei jeder Eigenwilligkeit durch den rächenden Allah in die Hölle verbannt zu werden und dort fürchterliche Qualen zu erleiden, ist vor allem bei den weiblichen Erwachsenen unvorstellbar groß (17). Angeblich sei der Anteil der Frauen in der Verdammnis wegen der ihnen pauschal unterstellten Anfälligkeit für Unmoral, Falschheit, Verführungskunst und Nähe zum Teufel besonders hoch (18), (19). Daher wird durch die gottesfürchtigen Muslimas Generation für Generation und Mädchen für Mädchen das Kopftuch als äußerlich überdeutlich sichtbares Kennzeichen der eigenen religiösen Selbstaufwertung bei gleichzeitiger Stigmatisierung von Menschen in Gruppen verschiedener (Minder )Wertigkeit mit enormer Energie initiiert und zementiert.

Es sind die Mütter und Großmütter, die traditionell die Aufgabe haben, jeder Tochter / Enkelin das Schamtuch erfolgreich anzutrainieren. Wenn sich die Kinder weigern ihren Haarschopf unter einem Türban (türkisch für das religiöse Kopftuch) zu verbergen, sind sie ‚keine rechtgläubigen, Allah wohlgefälligen Muslimas‘, ‚beleidigen ihre Religion‘ und ‚bereiten ihren Eltern und dem Clan Schande‘. Der Druck auf die Mutter durch Sippe, soziales Umfeld und islamische Würdenträger, die schariakonforme Verschleierung notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist groß, denn nur wenn Muslimas sich dem strengen, orthodoxen Verhaltenskodex von Koran und Sunna kritiklos unterwerfen, steigt ihr Ansehen in der Großfamilie und der ethno religiösen Community. Für orthodox denkende Muslimas erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, doch noch in das für Musliminnen aufgrund der misogynen Aspekte der islamischen Konzeptionen von Awrah (20) (Aura) und Fitra (21) schwer zu erreichende Paradies zu gelangen.

Gerade die ihrer Rolle entsprechend mit der Erziehung und der Weitergabe von Traditionen betrauten Frauen werden folglich großen Wert darauf legen, dass auch die jüngeren Familienmitglieder nicht aus der Reihe tanzen. „Wer seine Tochter nicht schlägt, schlägt sein Knie“, d. h.: Wer seine Tochter nicht bei jedem Regelverstoß verprügelt, wird sich später schwere Vorwürfe machen. So lautet ein türkisches Sprichwort, das die Selbstverständlichkeit der körperlichen Züchtigung bei Regelverstößen kennzeichnet (22). Die angeblich moralisch vulnerablen, von Entehrung bedrohten Töchter (23) haben sich daher spätestens mit der ersten Monatsblutung der verschärften Überwachung und Kontrolle der Umma, meist durch die männliche Herkunftsfamilie ausgeführt, zu unterwerfen. Die Regeln von Koran und Sunna müssen nach konservativer Auffassung durchgesetzt werden, um die (männliche) Familienehre zu bewahren, den Frauen die prekäre Reinheit, den Männern die Ehre.

Jede Art der Verschleierung ist eine mnemotechnische Stütze (24), mit der Funktion, seine Trägerin, sei sie noch so jung, ständig daran zu erinnern, sich einerseits tunlichst selbst islamkonform zu verhalten und andererseits auch Glaubensschwestern dazu aufzurufen. Es verpflichtet vor allem das männliche muslimische Umfeld, Hisba zu betreiben (das Verwerfliche zu meiden, das Rechte zu gebieten) und auf säkulare Musliminnen und Muslime Druck auszuüben, sich gottesfürchtig zu verhalten. Die durch das Kopftuch eingeforderte Orthopraxie lässt niemanden unbeteiligt und frei. Die Wohlverhaltensdoktrin der überall auf der Welt geltenden, unwandelbaren, ewigen Scharia (25), (26) manipuliert sogar das nichtmuslimische Umfeld. Auf der Speisekarte von Schulkantinen und Mensen fehlen Schweinefleischgerichte inzwischen oft gänzlich. Bei der Begrüßung ist man unsicher, ob das in Europa übliche Händeschütteln taktvoll ist. Treffen ‚Kuffar-Mädchen‘ verschleierte Musliminnen, werden kompromittierende Themen (ich gehe mit meinem Freund ins Kino) vermieden. Im Ramadan hat man als ‚Ungläubige‘ Hemmungen im Beisein von Hidschabträgerinnen zu essen oder zu trinken.

Wie viele Lehrer und Kollegen in der Schul- und Jugendsozialarbeit mussten daher die Autoren dieser Petition, die selbst in der Lern- und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund tätig sind, feststellen, dass bereits wenige Kopftücher im Klassenraum ausreichen, um einen unbefangenen Umgang der Schüler miteinander, gerade auch über ethno-religiöse Grenzen hinweg zu verhindern. Sogleich übernehmen nämlich die muslimischen Brüder oder Cousins als Mahram sowie die Mitschüler als Mitglieder der Umma die von ihnen unabhängig von ihrem Alter eingeforderte permanente Kontrolle über die rechtgläubigen Mädchen (27). Keine verschleierte Schülerin setzt sich beispielsweise freiwillig neben einen Klassenkameraden, ganz unabhängig davon, ob er Muslim ist oder nicht. Der Drittklässler kann seine drei Jahre ältere Schwester stark verunsichern und zugleich kränken, in dem er ihr auf dem Schulhof zuruft: „Die Jungen schauen dir hinterher“, was dann beileibe kein Kompliment ist, sondern den Vorwurf beinhaltet, sich anstößig oder unsittlich verhalten zu haben. Die Mädchen der Andersgläubigen gelten ebenso wie die Gehorsamsverweigerinnen als Schlampen: „Die Mädchen müssen sich unterordnen und werden zum Dienen erzogen. Nicht selten müssen sie sich – wenn sie nicht so spuren, wie sollen – als oruspu (Nutte) beschimpfen lassen (28).“

Grundsätzlich werden wir das Kopftuch somit auch als Symbol und Indiz des Verbotes zu widersprechen deuten müssen. Zum Selbstverständnis zeitgemäßer Pädagogik gehört jedoch das Lehren von Werten, Normen und Erkenntnissen der kulturellen Moderne, das Vermitteln von Fähigkeiten wie beispielsweise das Aushalten von interkulturellen Ambiguitäten und interkulturellen Widersprüchen, das sozialverträgliche Umgehen mit Frustrationen sowie die Anleitung und Ermunterung zur Reflexion, zur Nachfrage und gegebenenfalls zur couragierten Widerrede. Ein anerkanntermaßen als textiles Zeichen des kritiklosen Hinnehmens und Erduldens interpretiertes Label entspricht wohl kaum dem freiheitlich-demokratischen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die EMRK aber garantiert in Europa jedem Mädchen und jedem Jungen, jeder Frau und jedem Mann das Recht auf eine individuelle Biographie. Vor allem für Musliminnen und in abgeschwächter Weise auch für Muslime orthodoxer Milieus ist diese Freiheit leider nahezu unerreichbar.

Die Grundrechte auf freie Glaubensausübung und religiöse Erziehung decken körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit oder Einschüchterung jedoch keinesfalls ab. Die physische wie psychische Gesundheit, die gelingende altersgemäße Entwicklung und chancengleiche Förderung von Minderjährigen und Heranwachsenden zu selbstbewussten, eigenständig handelnden, kritisch reflektierenden Persönlichkeiten dürfen weder durch die Rechtleitung orthodox-religiöser Autoritäten, das verbandsislamische Insistieren auf Koran, Sunna und Scharia noch durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht gefährdet werden (UN-Kinderrechtskonvention). Gerade Kinder, aber auch Jugendliche und Heranwachsende haben den Anspruch auf ganzheitlichen Schutz ihrer Gesundheit und das Recht, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Auch der Europaabgeordneten Dr. Renate Sommer (29) und der Menschenrechtlerin Mina Ahadi (30) gilt der Kinderhidschab als Kindesmisshandlung beziehungsweise Kinderrechtsverletzung. Für Kleinkinder, Grundschüler, Jugendliche und Heranwachsende (unabhängig von einer Religion oder Nichtreligion) wären staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen Schutzräume und ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie Töchtern und Söhnen von zum Islam konvertierten autochthonen Eltern ansonsten gänzlich fehlen würden.

Auf Grund ihrer Berufserfahrung stellen die Verfasser dieser Eingabe fest, dass nichtmuslimische Mädchen, gelegentlich auch Jungen, säkulare muslimische Schülerinnen und die Kinder ex muslimischer Eltern durch die vermeintlich ‚tugendhaften‘, ‚ehrbaren‘ Mitschülerinnen und Mitschüler regelmäßig ausgegrenzt und diskriminiert werden. Unter dem Dogma der Freiwilligkeit (Es gibt keinen Zwang im Glauben, Koran 2:256, wer sich dennoch gegängelt fühlt, glaubt eben nicht stark genug) muss besonders das weibliche, muslimisch sozialisierte Individuum Strategien entwickeln, sich das Unterworfen-Sein schön zu lügen. Die Zahl der ihren Schleier ‚freiwillig‘ tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern, denn der Hidschab ist die Eintrittskarte in den Club der Alpha-Mädchen, zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Lebensweisen gehört. Mit dem Kopftuch diskriminieren für Allah, gottgefälliges Mobbing (31). Auf diese Weise wird das Schamtuch attraktiv. So heißt es beispielsweise: „Der Schleier ist unsere Ehre, hast du keine?“ (Islamwissenschaftlierin Rita Breuer in EMMA Ausgabe Sept./Okt.2009).

An dem Dogma der Meidung scheitern sogar Mädchenfreundschaften (32). Aber auch die beleidigende, antiemanzipatorische heilige Verpflichtung der muslimisch sozialisierten Jungen zur Rechtleitung bzw. Meidung sich nicht bedeckender muslimischer Klassenkameradinnen, ihr mangelnder Respekt vor unverschleierten Lehrerinnen, das gelegentliche Provozieren ‚ungläubiger‘ Mitschüler, vor allem aber die entwürdigende Verachtung von Kuffar-Mädchen sorgen für ein bedrohliches, ungesundes und wenig lernförderliches Schulklima (33), (34), (35), (36). Nimmt die Anzahl der Kopftücher zu, häufen sich üblicherweise auch in Deutschland die Abmeldungen vom Schwimm- und Sexualkundeunterricht, gibt es die ersten Abmeldungen vom Kunstunterricht, viele Schülerinnen dürfen nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen (37). Aus dieser Haltung erwächst eine Entfremdung oder gar Ablehnung der säkularen Demokratie, ihrer Werte und Normen sowie ihrer Bewohner. Die Verschleierung des weiblichen Haupthaares ist Indiz für die Sexualisierung der Frau und reduziert sie auf ihre dämonische Erotik. Der Hidschab symbolisiert die islamische Verteufelung des Weiblichen. Nach dieser Auffassung ist Frau nichts als Awrah (wörtlich Schambereich) und muss sich in der Öffentlichkeit in sackartige Gewänder kleiden, ihre Haare verstecken, unnötige Begegnungen mit Männern meiden und auch den Kontakt zu Ungläubigen auf das unvermeidliche Mindestmaß reduzieren. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Aus konservativ islamischer Sicht sind alle Frauen, die sich mit offenen Haaren in der Öffentlichkeit bewegen sexuelles Freiwild, das als Objekt der Triebabfuhr von Männern benutzt werden darf (Australiens Scheich al-Hilali 2006).

3 Europaweites Verbot der Burka und des Niqab

Die Burka ist ein Ganzkörperschleier, der wie kein anderes islamisches Kleidungsstück die Unterdrückung muslimischer Frauen symbolisiert. Sie ist das Kennzeichen für misogyne, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen (38). Dieses Gewand hat als Sehfenster ein Stoffgitter, welches das Blickfeld der Trägerinnen extrem einschränkt und, wie die Scheuklappen beim Pferd, keinen Seitenblick erlaubt. Die Muslima soll daran gehindert werden, sich ein Bild von ihrer Umwelt zu machen oder sich gar nach fremden Männern umzusehen, für die Passanten auf der Straße ist sie kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Mich erinnern diese Totalverschleierten an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde. Auch der Niqab (Gesichtsschleier (39)), der fast das ganze Gesicht bis auf einen schmalen Augenschlitz bedeckt, brandmarkt die Frau als Verführerin und reduziert sie auf ihre biologische Funktion.

Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist das sichtbare Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (40) Milieus bestimmt der Vater oder Ehemann, ob und wann die Tochter oder Ehefrau das Haus verlassen darf (41). Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Das frühmittelalterliche Frauengewand wie auch die Stoff sparende Variante des Niqab, der fast immer zu einem bodenlangen sackartigen, unförmigen Gewand getragen wird, das die Körpersilhouette verbirgt, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das demokratische Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Hidschab ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend, da das eingeschränkte Sehfeld und die weiten, langen Stoffbahnen ein sicheres Gehen erschweren, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Er lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut und schädigt die Gesundheit durch den Lichtmangel unserer Breitengrade. Die Milch stillender Niqabis weist in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet (42), bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose (43). Die Totalverschleierung schafft unkalkulierbare Sicherheitsrisiken, da man nicht weiß, wer sich tatsächlich unter diesem Stoffgefängnis verbirgt. Die Petenten begrüßen die französische Gesetzesinitiative vom Herbst 2009 und setzen sich für ein europaweites Verbot der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit ein. Sie begründen ihre Einstellung folgendermaßen:

3.1 Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne soziale Interaktion wären Männer wie Frauen nicht überlebensfähig, beide Geschlechter würden allmählich seelisch und geistig verkümmern, viele würden lebensgefährlich erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität. Menschen werden sich daher bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diese Beziehungen zu erhalten.

Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian (44)). Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, was die Person denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik, * 1927) zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln. Schon Babys beherrschen diese ‚Sprache‘ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‚Augen‘ und ‚gefletschten Zähnen‘ und zeigt dieses den Kindern, werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wieder zu erkennen. Passanten, die Niqabis begegnen, müssen sich fühlen wie Prosopagnosie-Patienten, wie zum Wiedererkennen von Gesichtern Unfähige. Ganzkörperverschleierte Frauen sind gesichtslos, sie haben kein Profil, keine Einzigartigkeit und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ’schönen‘, ‚verschleiern‘ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Diese Form der Selbstinszenierung ohne Worte ist in der Regel authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen (45).

3.2 Das Prinzip Hidschab (46)

Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, wie erwähnt ein wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmittel, ist nicht mehr sichtbar. Sie sind daher wie gesichtslos, sie haben keine Persönlichkeit, keine Einzigartigkeit, sie sind ‚Dutzendware‘. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ’seine Würde verlieren‘. Die Frauen können auch kein ‚Gesicht zeigen gegen Rechts‘, für ein weltoffenes Europa. Das extrem eingeschränkte Gesichtsfeld dieses religiös begründeten Frauengewandes bewirkt zudem eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartner von voll verschleierten Frauen werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‚lesen‘, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Bedarfsfall blitzschnell einer Schädigung durch einen wütenden Angreifer auszuweichen, der uns durch seine Mimik zeigt, dass wir uns schützen sollten. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers ist zu entnehmen, dass er unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen der Kunde noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten nach dem Weg fragen, weil sie sich in einer Stadt nicht auskennen oder sie wegen einer anderen wichtigen Information Hilfe brauchen. Benötigt man die Unterstützung von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an den Mitmenschen signalisiert. Die Totalverschleierung versteckt jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichert das Gegenüber und vermittelt den Eindruck, die Trägerin habe etwas zu ‚verschleiern‘. So jemanden bittet man nicht um Hilfe. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Einer komplett verschleierten Auskunftssuchenden wird man erschreckt ausweichen.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen des Hidschab nicht genug: Das vormoderne Gewand raubt der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die, ähnlich wie bei der Burka, hinter einem diesmal durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Punkt, Punkt, Komma Strich, fertig ist das Angesicht, so lernen es schon Kleinkinder. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6-8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ’soziale Lächeln‘ als Kommunikationsbrücke zu Menschen in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen, noch die Worte von den Lippen ablesen können und daher nicht zu entschlüsseln vermögen, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die extrem verschleierte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die verdeutlichen sollte, wie absurd und diskriminierend der Gesichtsschleier Verständigung und Interaktion verhindert. Menschen brauchen den Gedanken- und Informationsaustausch im Gespräch innerhalb und außerhalb ihrer (Ursprungs)Familie, um nicht seelisch und geistig zu verarmen. Der ’sittsame‘ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein Gespräch mit ihnen zu führen. Burka und Niqab erschweren den Kontakt, auch untereinander, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme wiedererkennen können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Hoffentlich ist niemand erkältet und heiser bzw. hoffentlich hört wegen dieser Infektion das Gegenüber, dessen Ohren möglicherweise durch ein Kopftuch verdeckt sind, nicht schlecht. Würdevolle Frauen und respektvollen Umgang stellen die Petenten sich anders vor.

Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen. Analog zur Aura-Fitna-Ideologie (47), die durch den Ganzköperschleier symbolisiert und umgesetzt wird, entmenschlicht der Ganzkörperschleier die Muslima zur wandelnden Vagina, zur Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali) auf Ausgang, alle unverschleierten Frauen werden zum nuttigen Sexualobjekt und Freiwild, Männer zu triebgesteuerten Wesen erklärt.

Zu einem für alle Seiten interessanten und bereichernden Gespräch ist es notwendig, einander ins Gesicht sehen zu können. Wertschätzende, gleichberechtigte Kommunikation ist wie bereits erwähnt wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, die nur dann von allen Gesprächspartnern empathisch gespiegelt und beantwortet werden kann, wenn man sich ansieht. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, auch bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unserer Gesprächspartner an, um sie nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Hidschab verhüllt den Körper und das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz oder das engmaschige Sichtgitter blickdicht und behindert jede Kommunikation, Interaktion und Teilhabe auf Augenhöhe. Integration in die Gesellschaft und chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit können so nicht gelingen. „Gesichter“ unterscheiden sich nur noch durch die Form, Farbe und Länge des Schamtuchs, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Hidschabis wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: „Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt“. Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Hidschabträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Die Männer mögen ihnen vorgaukeln, das traditionelle Gewand grenze Rechtgläubige vom anderen Geschlecht und von Ungläubigen ab, sei zur Bewahrung des Seelenheils notwendig und ebne auch den prinzipiell moralisch vulnerablen Frauen (Fitra-Aura-Konzept (48)) den gerade für das weibliche Geschlecht beschwerlichen und steilen Weg ins Paradies.

Tatsächlich schottet die Vollverschleierung jedoch von der Außenwelt ab, sie behandelt Hidschabträgerinnen wie Gefangene auf Ausgang. Selbst beim ‚Freigang‘ sind diese Muslimas in einem Gefängnis aus Stoff eingesperrt. Zwar ließe sich der Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit als ‚Würdigung des Frauseins‘ deuten, doch ist Ansehen (Würde, Respekt, Geltung) ohne an sehen überhaupt möglich? Jeweils mit Tschador und Niqab oder Burka verhüllt, können Musliminnen allenfalls die Augen der anderen Schwestern sehen, während Kopftuch tragende oder unverschleierte Frauen sich ansehend wieder erkennen und auch ihre Umgebung ganzheitlich wahrnehmen können, ohne durch großflächige stoffene Abdeckungen an den Sinnesorganen Haut, Nase, Ohren und Mund eingeschränkt, künstlich behindert zu sein.

Während das weitgehend verdeckte Gesichtsoval bei einer Ganzkörperverschleierung keine Gemütsregung erahnen lässt, können vollverschleierte Frauen in den Gesichtern der unverschleierten oder Kopftuch tragenden Gesprächsteilnehmerinnen lesen wie in einem offenen Buch. Bei vielen Menschen, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht dabei ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen ausgeliefert Seins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar. Auch während der Beratung, beispielsweise beim Rechtsanwalt, beim Anamnesegespräch in der Arztsprechstunde oder Klientengesprächen in der kommunalen Verwaltung ist die misogyne Bekleidung äußerst störend. Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister äußerte sich in einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, zum Hidschab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden bei einem Beratungsgespräch nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Ratschläge allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag (49), (50).

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

1

http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimo%C4%9Flu

2

http://de.wikipedia.org/wiki/Wali_mudschbir

3

A woman must immediately respond to her husband’s demand for sex even when she is in the midst of baking bread in an oven.

http://www.news.faithfreedom.org/index.php?name=News&file=article&sid=1118

4

Art.2 des Protokolls Nr.1 der EMRK in Verbindung Art.9 EMRK

5

http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Rechte_gebieten_und_das_Verwerfliche_verbieten

6

http://de.wikipedia.org/wiki/Hadith

7

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

8

Männer als willenlose, schwache, von ihrem Sexualtrieb beherrschte Mängelwesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonja_Fatma_Bl%C3%A4ser

9

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wal%C4%81%27_wa-l-bar%C4%81%27a

10

Dementsprechend hält ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen mit (muslimischem) Migrationshintergrund in Deutschland den Hamburger ’Ehrenmord’ an Morsal O. für nachvollziehbar und legitim

http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/23/884743.html

11

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html

12

http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

13

http://www.emma.de/713.html

14

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht#Rechtspflicht_zum_Schutz_von_Rechtsg.C3.BCtern_.28sog._Besch.C3.BCtzergarant.29

15

http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html

16

Kaddor: „Andere sprechen davon, dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird. Aufgrund solcher Aussagen im Koran entsteht in den Köpfen der Muslime das Bild eines strafenden Gottes.“

http://www.cibedo.de/fileadmin/user_upload/Handreichung%20Umgang%20mit%20muslimischen%20Schuelern.pdf

17

http://www.scribd.com/doc/14418585/Eine-Beschreibung-der-Holle

18

„Wenn die Frau das Haus verlässt, kommt ihr der Teufel entgegen, sie ist Gott Allah am Nächsten, wenn sie tief im Haus verborgen bleibt.“ (al-Hindi 45158, al-Haithami 7671)

19

Frauen würden ein höheres Risiko haben, nicht ins Paradies zu kommen, so erwähnen die Hadithen bei al-Buchari, Band 4 Buch 54, Nr. 464: “Ich warf einen Blick in die Hölle, und siehe da, die Mehrzahl ihrer Bewohner waren Frauen.“ Leicht nachvollziehbar, dass derlei Nähe zur Hölle den weiblichen Eifer, das Kopftuch zu tragen, beflügelt

20

http://en.wikipedia.org/wiki/Awrah#Relation_with_Hijab

21

http://de.wikipedia.org/wiki/Fitra

22

Jahresbericht von Maria Böhmer, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: “türkische Migrantenkinder mit Misshandlungen und schweren Züchtigungen in den Familien: 44,5 Prozent“

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/:Zwischenruf-Die-Bombe/634119.html

23

Nach dem Grundsatz des Namus Prinzips: ’Die Reinheit der Frauen ist die Ehre der Männer’

http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

24

http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/LERNTECHNIK/Mnemotechnik.shtml

25

Mustafa Ceric, Großmufti von Bosnien und Herzegowina, in: »The challenge of a single Muslim authority in Europe«

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

26

Mustafa Ceric: opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law

http://blog.zeit.de/joerglau/2006/12/01/erklarung-der-europaischen-muslime_62

27

Krauss 316: “Das Bestreben dieser islamisch dominierten Überwachungsinstanzen zielt dann zunächst auf die möglichst lückenlose Durchsetzung der islamischen Verhaltensvorschriften im Sinne der Da’wa, d. h. dem Aufruf zur Einhaltung des islamischen Sittengesetzes. Unter den Bedingungen einer nichtislamischen bzw. ’ungläubigen’ Fremdkultur bedeutet das, »dass die Da’wa zuallererst bei uns selbst beginnt, danach die Familie und die Verwandten erfasst und anschließend Nachbarn, Freunde und Fremde mit einbezieht« (Zentrum Demokratische Kultur 2003, S. 159). Konkret wird die Da’wa über ein soziales Netzwerk subtiler Einschüchterung, Drucksetzung und Zwangsausübung realisiert, um z. B. Jugendliche zum Moscheebesuch zu bewegen, Mädchen und Frauen zur Verschleierung zu verpflichten …, generell Kontakte mit der Aufnahmegesellschaft so weit wie möglich zu unterlassen etc.“

28

http://www.istanbulpost.net/06/04/02/clausStille.htm

29

http://www.renate-sommer.de/index.php?ka=1&ska=5&idn=36

30

Mina Ahadi, in: »Kopftuchverbot an der W1?« „Für sie [Ahadi] ist das Kopftuch ein Gefängnis, das Kinderkopftuch stets eine Kinderrechtsverletzung.“

http://www.minaahadi.com/indexfa-Dateien/page0001.htm

31

http://www.emma.de/mobbing_gegen_kopftuchfreie_maedchen_2009_5.html

32

http://www.emma.de/713.html

33

Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 1

http://www.youtube.com/watch?v=R9T7UBgsLZw&NR=1

Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 2

http://www.youtube.com/watch?v=5DFWexkAm9k&NR=1

34

http://bfriends.brigitte.de/foren/politik-und-tagesgeschehen/70308-schlampen-zum-uben.html

35

http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article259922/Man_kann_die_nicht_mehr_aendern.html

36

http://forum.politik.de/forum/archive/index.php/t-133363.html

37

So sagt zum Beispiel der marokkanische Schriftsteller Ben Jelloun: „Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht am Musik- und Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, denn sie sind anstößig. Und so fort.“ Quelle unter Fußnote 17 bei

http://www.kritische-islamkonferenz.de/Kraussktv.pdf

38

http://www.digitaljournal.com/article/272307

39

http://egyptiangumbo.com/wp-content/uploads/2008/05/niqab.jpg

40

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

41

Ralph Gadhban zitiert al Buchari:

„Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

42

http://debatte.welt.de/kolumnen/82/brennpunkt+nahost/152663/niqabs+und+burkas+die+verschleierte+bedrohungiofb

43

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

Freiheit

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

44

http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

45

http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-die-wahrheit-steht-oft-im-gesicht-geschrieben-und150-die-koerpersprache-der-luegner_aid_172426.html

46

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

47

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

48

In der islamischen Glaubenslehre ist der ganze Frauenkörper Geschlechtsorgan, Tabubereich. Frauenhaar ist Schamhaar, verführerischer Fallstrick des Teufels. Diese genderspaltende, frauenfeindliche Konzeption unterteilt außerdem die Menschheit in Kollektive verschiedener (Minder)Wertigkeit. Nach islamischer Auffassung ist diese Doktrin keinesfalls Kulturgut oder zivilisatorische Errungenschaft, sondern als gottgeschaffene, ureigene Veranlagung unabänderliche Natur der gesamten weiblichen Bevölkerung.

49

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

50

http://www.guardian.co.uk/politics/2006/oct/06/immigrationpolicy.religion

Generaldirektion Präsidentschaft

Direktion der Plenarsitzung

116448 Luxemburg, 10.12.2009

Im Namen des Generalsektretärs bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer mit Schreiben vom 22.11.2009 übermittelten Petition [Nr. 1704-09]. …

Die Petition wurde an den Petitionsausschuss weitergeleitet, der sich zunächst zu ihrer Zulässigkeit, d.h. ob die Petition den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, äußern wird. Nur in diesem Fall wird Ihre Petition inhaltlich geprüft werden. …

Wenn Ihre Petition für zulässig erklärt wird, wird sie der genannte Ausschuss in öffentlicher Sitzung gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments prüfen. …

Mit ausgezeichneter Hochachtung

João REGALO CORRÊA

Abteilungsleiter

Commissione per le petizioni

La Presidente

Brüssel, CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)7690

303850 15.03.2010

Petition Nr 1704/2009

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die darin angesprochenen Fragen den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betreffen.

Mit dem Inhalt Ihrer Petition kann sich der Petitionsausschuss jedoch nicht befassen und hat daher Ihre Bemerkungen zur Kenntnis genommen.

Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass die Prüfung Ihrer Petition somit abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Erminia Mazzoni

Vorsitzende des Petitionsausschusses

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Allemagne

Sekretariat des Petitionsausschusses

Europäisches Parlament

Rue Wiertz

B-1047 Brüssel

Mönchengladbach, 12.04.2010

Petition Nr. 1704-09

Ihr Schreiben 303850 15.03.2010

Ihr Zeichen Brüssel, CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)7690, Commissione per le petizioni, La Presidente

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Mazzoni,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 15.03.2010 und betreffend die Petition Nr. 1704/2009 bitte ich Sie, mir zu erklären, wieso (nachdem der Petitionsausschuss die Petition geprüft und für zulässig erklärt hat), der Petitionsausschuss sich mit dem Inhalt nicht befassen kann.

Welche Institution ist denn für die Weiterbehandlung der Petition zuständig?

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

Commission des pétitions

Le Secrétariat

Brüssel,

CLR/sd[IPOL-COM-PETI D(2010)21173]

306588 22.04.2010

Frau Gabi Schmidt

Mönchengladbach

ALLEMAGNE

Betrifft: Petition Nr 1704/2009

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Wir nehmen Bezug auf Ihr von 12. April, 2010. Ihnen wurde mitgeteilt, dass der Inhalt Ihrer Petition zwar in den Tätigkeitsbereich der EU fällt, dass eine Stellungsnahme des Parlamentes zu dieser Frage aber bereits vorliegt, nämlich im Rahmen der Europäischen Charta für Grundrechte. Im zitierten Artikel steht klar:

„…..seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“

Das Parlament sieht keinen Anlass, diese Stellungnahme zu revidieren.

Ein weiteres Tätigwerden ist deswegen leider im vorliegenden Fall nicht möglich. Gestützt auf Artikel 14, Abs. 3, des Kodex für gute Verwaltungspraxis darf ich Ihnen gleichzeitig mitteilen, dass keine weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Carolyn Leffler-Roth

Sekretariat

Petitionsausschuss