مدرسة
madrasa
Allahs Schule
Scharia versetzungsrelevant
Politik und Kirchen überschlagen sich schier vor Begeisterung, einen auf dem Islamischen Recht beruhenden Islamischen Religionsunterricht (IRU) flächendeckend einzuführen. Die schariatreuen deutschen Islamverbände lächeln Zustimmung. Damit darf das antirationale, brutale, kulturrassistische und frauenfeindliche Menschenbild von Koran und Sunna ins deutsche Klassenzimmer Einzug halten, für alle zu muslimisierenden Kinder werde grausige Höllenfurcht und erlösende Gottesfurcht zum Bildungsziel. Dass der Frauenschleier die Schülerseele rettet und die Scharia mit dem Grundgesetz ausgesöhnt werden kann, bewerben zwei standhaft faktenferne Bücher: Das 2004 im Lit-Verlag publizierte und zuerst (A) betrachtete Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven von Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.) sowie (B) Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht: Sachstand und Perspektiven in Nordrhein-Westfalen von Michael Kiefer, Eckhart Gottwald und Bülent Ucar (Hg.) aus dem Jahr 2008, ebenfalls bei Lit. Eine pädagogische Islamkritik von Jacques Auvergne.
Zia-ul-Haq schwor die Bevölkerung Pakistans auf die Verwirklichung des niẓām islāmī ein, auf die den Teufel abwehrende islamische Staatsgestaltung und Lebensführung.(1) Vergleichbare Leidenschaft legt Asiye Köhler an den Tag, die keinen anderen Koran und keine andere Scharia bewirbt als der 1977, zwei Jahre vor Chomeinis Revolution, einen Staatsstreich organisierende pakistanische General, Köhler:
A 45. Dabei sollen die Schüler die Vorgaben des Korans (Lebensweise des Propheten Muhammad) als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen.
Das Kind, das die Repression von Koran und Hadith nicht als hilfreich und human „begreift“, hat das Klassenziel verfehlt. Schüler, jauchze über deine Sklavenketten!
Die Allahkratin weiß die deutsche Zuhörerschaft gespalten, in die Uninformierten oder Gutmütigen einerseits, die meinen, Zwang und Gewalt der Befehle Allahs seien durch Diskussion und Spiritualität irgendwie aufgehoben, und in die, hierzulande um Muslimbrüder und Millî Görüş angeordneten, Scharialobbyisten, die dreist genug sind, die totalitären Konsequenzen eines wortgetreu verstandenen Koran als harmoniefördernd und pädagogisch maximal wertvoll auszugeben.
Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven (Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.). Dem Buch, das wir in der Hand halten, geht es um staatlichen Religionsunterricht – und darum, dass die islamischen Normen (Köhler: „Lebensweise des Propheten Muhammad“) die islamisch tugendhafte Frau dämonisieren, obszönisieren und herabstufen und ein schuldhaftes Verweigern der Schariavorgaben als misslingendes Leben verstehen, was, wie jeder Schüler lernen muss, den einzigen Daseinssinn, die ewige Nähe zu Allah, schrecklich unwahrscheinlich macht.
Allahgott weiß, ob uns der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) auch dazu ermutigen würde, Verheiratung neunjähriger Mädchen, Ehefrauenverstoßung,(2) Burka sowie Steinigung „als Hilfe und nicht als Maßregelung“ (Köhler) zu begreifen. Fast wortgleich findet sich der Satz bereits neun Jahre eher (1999) und beim ZMD.(3)
Die Allahkratin verwirft die Scharia nicht, sondern fordert pauschal, den koranischen Befehlen zu gehorchen, was die bürgerliche Ordnung beseitigen müsste. Der Gegner der islamischen Ordnung bzw. der Islamapostat hat kein Recht auf Leben, die Frau erbt idealerweise nur die Hälfte, ihre Aussage vor Gericht, gibt es erst Schariagerichte, gilt nur halb so viel wie die eines Mannes, das alles muss der kindliche oder jugendliche Teilnehmer am IRU (Islamischen Religionsunterricht) nicht „Maßregelung“, sondern beglückende Lebenshilfe nennen.
Der Korankritiker hat das Lernziel verfehlt, dem hörbaren Schariagegner könnte der optional versetzungsrelevante IRU die schulische und berufliche Karriere versauen. Schleierträgerin Köhler, die sich auch Zilelioğlu-Köhler nennt und sorgt sich, dass Deutschlands Schulkinder vom rechten Pfad der Scharia abgebracht werden: „Wir haben eine andere Befürchtung – dass durch die Ganztagsschule bewusst oder unbewusst Werte und kulturellen Eigenheiten eingeebnet werden.“(4)
Köhler ist die Ehefrau des Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Ayyub Axel Köhler. Der orthodoxe sprich separatistische ZMD will, was auch sonst, das Islamische Recht leben. Zu diesem Zwecke nimmt Asiye Köhler daran Anstoß, wenn eine regierungsnahe Stelle faktennah über die schließlich auch islamisch begründeten deutschen Ehrenmorde schreibt und eine Berliner Schulleiterin aus der schariatischen, an zunehmender Abschottung zu den Nichtmuslimen interessierten Gegenkultur informieren lässt. Schulleiterin Astrid Busse berichtet: „Ein anständiges Mädchen trägt Kopftuch, ordnet sich dem jüngeren Bruder unter, bleibt zu Hause, fährt nicht auf Klassenfahrt und darf natürlich von ihren Brüdern gehauen werden“.(5)
Ungehindert soll sich das kulturrassistische und frauenfeindliche Menschenbild von Koran und Sunna in der Bundesrepublik Deutschland ausbreiten dürfen, und die Islamfunktionärin möchte verhindert wissen, dass über die demokratiezerstörenden Folgen derlei Glaubenspraxis auch nur gesprochen wird.
Zwangsläufig geraten IRU und Grundgesetz in einen Wertekonflikt, den unsere naiv tuenden Bundes- und Landesparlamentarier sehr wohl in ersten Umrissen erkennen und kalkuliert nicht besprechen und dem Frau Asiye Köhler eine „Lösung“ (al-ḥall) entgegensetzt, die dem Motto der Iḫwān al-Muslimūn, der Muslimbrüder, wie zufällig gerecht wird: al-Islām huwa al-ḥall, Sunnagehorsam und Schariajustiz sind die Lösung:
A 45. Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen, welches Antworten auf grundlegende Fragen menschlicher Existenz gibt, gleichzeitig aber dazu auffordert bei der Umsetzung in die Praxis den Verstand als Allahs Gabe zu nutzen.
Auch dieser Satz fand sich bereits vor zwölf Jahren. Verfassungen, Wissenschaft und Philosophie haben keine Basis, es sei denn eine koranische. Im dämonischen Chaos der unreinen und unverständlichen Welt schaffen nur Koranvers und Hadithspruch den ins Paradies führenden Überblick und den Staat. Zum Aufbau des Kalifats („bei der Umsetzung in die Praxis“) darf der Schüler des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) durchaus seinen Verstand einsetzen. Der Schüler, so dürfen wir Köhler in den Mund legen, darf Schariadoktrin und Fiqhjustiz niemals verwerfen.
A 46. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass das Miteinander – innerhalb der muslimischen Gemeinschaft wie auch im Kontakt und im Alltag mit Andersgläubigen und Andersdenkenden – friedlicher und konstruktiver gelingt, je stabiler und selbstbewusster die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln in der Auseinandersetzung mit der individuellen und aktuellen Lebenssituation erarbeitet werden.
Ein Hauch von Erpressung: Je mehr Scharia, desto weniger Pessimismus und Kriminalität. Wie nebenbei ist die Schülerschaft verdoppelt worden. Kontakt zwischen Muslimschülern und Nichtmuslimschülern hat keine Berechtigung, wenn er nicht Allahs Gesetz, den „Vorgaben des Korans“ (Köhler S. 45) folgt.
Ohne eine hohe Dosis an Gottesfurcht und Sunnagehorsam gerate die kindliche oder jugendliche Psyche ins Wanken; mysteriöse feinste „Wurzeln“ verzweigen sich tief im Erdreich von Burka und Zweitfrau. Um keine orientierungslosen Wesen zu erzeugen, muss der deutsche Steuerzahler dem zu muslimisierenden jungen Menschen den reflektierten Alltagsbezug von Dhimma und Dschihad finanzieren.
Ein Hauch von Erpressung durchweht Kultusministerkonferenz, Lehrerzimmer und Pausenhof: Ohne schariatreuen Bekenntnisunterricht wird es keinen schulischen oder gesellschaftlichen Frieden („Miteinander“) geben, sondern Verwirrung, Disharmonie oder vermeidbare Gewalt.
A 46. Bei den Inhalten der islamischen Religionslehre möchte ich hier nur die unverzichtbaren erwähnen: das Arabische, die Koranwissenschaft, die Hadithwissenschaft, die islamische Rechtswissenschaft und die Rezitation.
Dreimal lässt die Islamaktivistin ein Wort auf Wissenschaft enden, was Kultusministerien und Bildungsforschern gegenüber den Eindruck erwecken soll, es ginge hingebungsvoll ausgeübter Schariadidaktik um die Anwendung der historisch-kritischen Methode oder auch nur um ungezügelten Verstand. Allahs oder vielmehr Köhlers „Wissenschaft“ ist eher das, was Amir Zaidan unter Islamologie versteht, und die verhält sich zur Islamwissenschaft bekanntlich wie Astrologie zu Astronomie. Mit ihrem „das endgültige Wort Allahs“ hat die Germanistin und Lehrerin am Kölner Herder-Gymnasium deutlich gemacht, was die Kinder und Jugendlichen als Lernziel zu verinnerlichen haben und ab wann man dem IRU-Lehrer besser nicht mehr widerspricht.
„Islamische Rechtswissenschaft“ schließlich fordert ungekürzte Scharia, dem Jenseits entsprossene Rechtsgutachten und fromme Gerichtsurteile, welche die Höllenstrafe zu vermeiden streben, was vermuten lässt, dass Asiye Köhler keine andere Islampädagogik in den Hochschul- und Schulbetrieb integrieren möchte, als Taqi Usmani oder Yusuf al-Qaradawi es an ihrer Stelle tun würden. Nichts weist darauf hin, dass Deutschlands Islamische Studien Koran und Sunna anders lehren lassen wollen als die hanafitisch-pakistanisch geprägte Darul Uloom in Bury bei Manchester bzw. in ihrem 1866 gegründeten Stammsitz im nordindischen Deoband oder, was beim Zentralrat (ZDM) viel näher liegt, als die Schariafachleute der Muslimbrüder vom IESH unweit des burgundischen Château-Chinon.
Dass Allah den Schleier fordert und die in Griechenland legale neunjährige Ehefrau billigt, übergeht Asiye Köhler elegant. Dass weibliches Haupthaar Schamhaar ist, spürt die Tugendhafte und trägt den Hidschab.(6)
Asiye Köhler, die jedes Kind auf die antidemokratische Scharia verpflichtet („Jeder Mensch wird als Muslim geboren, weil er einen göttlichen Kern in sich trägt“),(7) war 2004 Leiterin des Pädagogischen Fachausschusses im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), ihr Ehemann Ayyub Axel Köhler war zwischen 2006 und 2010 der Vorsitzende des ZMD. Heute ist neben Nadeem Elyas (Eschweiler, sucht seine Doktorarbeit (8)), Murad Wilfried Hofmann (Bonn (9)), Fatima Grimm (Hamburg) und Muhammad Aman Hobohm (Bad Honnef bei Bonn) auch Ayyub Axel Köhler aus Köln ein Ehrenmitglied im ZMD.(10)
Die Eheleute Köhler wirkten 2007 an der Gründung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM) mit. Über das KRM-Mitglied Islamrat lässt man die dort dominierende Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) mittelbar auf den KRM Einfluss nehmen. International ist die theologisch bis heute am radikalislamischen Theoretiker Necmettin Erbakan ausgerichtete Milli-Görüş-Bewegung gelinde gesagt umstritten, eine so fundamentalistische Auffassung von Frömmigkeit, Frauenrolle, Sexualität und Gesellschaft, dass Minderjährige dem säkularen Staat gezielt entfremdet werden, kann jeder moderne Pädagoge vermuten.
Obwohl sich alle deutschen Islamverbände, also auch alle derzeitigen KRM-Verbände und -Organisationen, dem Islamischen Recht verpflichtet sehen, unterschrieb NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann am 22.02.2011 jene „Gemeinsame Erklärung“, die mit einem Schulrechtsänderungsgesetz, das der Düsseldorfer Landtag verhindern möge, ein dubiosen Beirat ersehnt. Dieser stellt, womöglich gesetzeswidrig, aus Löhrmanns (fehlerhafter) Sicht offensichtlich bereits jenen Ansprechpartner für den Staat dar, der die zu lehrenden Inhalte entsprechend Art. 7 Abs. 3 GG (in Verbindung mit Art. 140 GG) authentisch festzulegen befugt ist. Und wer das darf, ist aus Sicht des KRM nun einmal der KRM: „die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land“. Die Schulministerin aus Düsseldorf hat dem gegenmodernen KRM damit zugebilligt, zu definieren, wer und was „die Muslime“ sind. Dass der (verhindernswerte) künftige Unterrichtsinhalt nur als extrem reaktionär bezeichnet werden kann, weiß Frau Löhrmann so gut wie wir alle. Gleichwohl signierte die Pädagogin, dass die Landesregierung „in absehbarer Zeit … 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler“ zur staatlich finanzierten Seelsorge an islamische Fundamentalisten und Schariafreunde ausliefern möchte.(11)
Der betrachtete Text wurde 2004 durch das Centrum für religiöse Studien (CRS) veröffentlich, im selben Jahr, als der die Rolle einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft anstrebende KRM die Ablösung von Professor Muhammad Sven Kalisch (Münster) forderte und den Beirat des der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angeschlossenen CRS unter Protest verließ.(12)
Im ARD ließ Asiye Köhler 2006 wissen: „Ich möchte nicht oben ohne rumlaufen. Für mich ist ohne Kopftuch wie oben ohne … Deutschland muss sich verändern, neu ordnen. Die Deutschen müssen umdenken. Diese Werte, die der Islam bringt, braucht diese Gesellschaft.“(13)
Jede Schülerin, die ihr nacktes Haar zeigt, ist genau so unbekleidet und verachtenswert, als ob sie mit nackten Brüsten im Klassenzimmer sitzen würde, meint Asiye Köhler. Das ist ein Frauenbild und, allgemeiner, ein Menschenbild übelster Sexualisierung und mit genau solchen Leuten handelt unsere Bundesregierung die Pädagogik der sehr nahen Zukunft aus. Fünf Jahre später berichtet ein Bonner Realschulleiter von Mädchen, die nahezu wortgleich argumentieren wie die ZMD: „Ohne Kopftuch fühle ich mich wie oben ohne.“
Von Asiye Köhler zu Rabeya Müller.
A 50. Lehrende können nur auf situationsbezogene Problematiken eingehen, wenn sie ein qur’anisch-humanistisch-demokratisch geprägtes Menschenbild verinnerlicht haben. Für Lehrkräfte ist das extrem wichtig, denn sonst werden sie, meist schon von den Kindern, entlarvt.
Was an vorbehaltlosem Bekenntnis zu AEMR oder GG fehlt, wird von der Kölner Konvertitin durch die Irreführung ersetzt, Koranisches und Humanistisches bzw. Koranisches und Demokratisches seien kompatibel. Gekonnt erweckt die Ansprechpartnerin von Schulbuchverlag, Kirchentag und Bundesregierung schlechtes Gewissen bei Politikern und Pädagogen, die ja, nicht anders als die gottesfürchtigen Islamisierer, in der Tat unfähig sind, Kindern oder Jugendlichen eine grundgesetzkompatible Lesart von Koransure oder Fatwa anzubieten. Dass der Islam von Scharia und Fiqh mit Bekenntnischarakter, also ohne Außenansicht, gar nicht gelehrt werden kann, ohne dass die Maßgaben des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird, weiß die 1957 im Osteifeler Städtchen Mayen geborene Schariafreundin, die sich auch Rabeya Müller-Haque schreibt, und verschweigt es.
Es ist schön, wenn Kinder neugierig sind und von ihnen etwas Geheimnisvolles durchschaut und aufgedeckt (Müller: „entlarvt“) wird. Geschickt gelingt es der fundamentalistischen Kölnerin, mit Erwähnung unverbildet-aufrichtiger kindlicher Psychen den Eindruck zu erwecken, dem kindlichen Forschungsdrang Rechnung zu tragen sowie selbst durch und durch grundehrlich zu sein. Diese etwas aufdringliche Selbstetikettierung als ehrlicher Muslim legt auch Bajrambejamin Idriz, Künstlername Benjamin Idriz an den Tag: „Das Projekt ZIEM ist ein aufrichtiges Angebot von Muslimen in München, die sich dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland verpflichtet sehen“, wer jetzt noch widerspricht, unterstellt dem Penzberger Schariafreund und Vorzeigeimam Unredlichkeit und darf als Rassist und Rufmörder ausgezischt werden.(14)
ZIE-M hat dabei vielleicht auch noch ein wenig geflunkert und mit „Gemeinwohl“ eine AEMR-Verhaftung oder Wissenschaftlichkeit gar nicht gemeint, sondern auf die maṣlaḥa angespielt, jenes koranbasierte „Gemeinwohl“, das mit Schleierpflicht, Dhimma und Gottesherrschaf einhergeht. Während Deutschlands Gutmenschen allzu sehr angestrengt behaupten können, ZIE-M hätte soeben von Sozialstaatlichkeit und selbstbestimmter Lebensführung gesprochen, geht es dem IESH-Schariastudenten Idriz bei „Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland“ um Implementierung der Scharia und religiös begründete Rechtsverschiedenheit.
Maṣlaḥa gehört zu ṣulḥ, islamkonforme Vereinbarung oder heilssichernde Vertragsgestaltung, und weist auf das erst durch künstliches Zerreißen des Weltganzen entstehende und klerikale Schwellenwächter ermöglichende Jenseits, das in der Justiz kultureller Moderne keinen Platz hat. Aus islamischer Sicht kann nur Allah die Gültigkeit (validity) von Verträgen garantieren. Al-maṣāliḥ al-mursala (Considerations of Public Interest) ist die Berücksichtigung des allgemeinen Interesses im Sinne von Koran und Sunna.(15) Istiṣlāḥ (to deem it proper, seeking what is correct)(16) ist die schariatische, kulturrassistische und die Frau erniedrigende, „Gemeinwohl“ herstellende Urteilsbegründung in all den Fällen, zu denen der Koran keine eindeutige Regelung trifft und nach der Heilssicherung und Heilsgefährdung schariagelehrig abzugleichen sind (mutual understanding). Schließlich haben Verträge die Seelen der Muslime vor der Höllengrube zu bewahren oder sind ungültig. Wo seit al-Ghazali selbst jeder kaufmännische Vertrag, sofern nicht korangemäß, zur Hölle führt und nach bestem Vermögen umgangen werden muss, werden Staatsverträge mit einem Islamverband umso mehr „außerweltlich“ zentriert sein müssen und das absolute Unheil abzuwehren haben.
Wieder und noch genauer zu Rabeya Müller, der Leiterin des Instituts für interreligiöse Pädagogik und Didaktik (IPD) und stellvertretenden Vorsitzenden des Zentrums für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZiF).(17),(18)
A 50. Lehrende können nur auf situationsbezogene Problematiken eingehen, wenn sie ein qur’anisch-humanistisch-demokratisch geprägtes Menschenbild verinnerlicht haben.
Menschenbild der Zweitfrau und Kindbraut. Demokratischer Apostatenmord. Humanität des halbierten Erbes für die Frau und ihre halbe Aussagekraft vor Gericht. Müller weiter:
A 51. Interreligiosität … bedeutet ein Miteinander, basierend auf der Grundlage der Geschöpflichkeit.
Schöpfergottlose Religionen wie der Taoismus werden aus der Solidargemeinschaft („Miteinander“) ausgegrenzt, pantheistische Lesarten des Monotheismus eher verhindert. Mit „basierend“ und „Grundlage“ meint Müller die fiṭra, das islamische natürliche Ausgerichtetsein auf Allāh hin. Die Konvertitin erkennt Interreligiosität wie Menschentum als Allahkratie, als Islamstaat, jedenfalls als Islamische Ordnung (niẓām islāmī, Nizam-ı İslâm). Die Verbindung zu den letzten tausend Jahren Scharia und Dhimma wollen IPD und ZiF auch von Köln aus nicht verlieren.
A 51. Das bedeutet zu vermitteln, dass alle Kinder vom Schöpfer gewollt sind, seien sie christlichen, hinduistischen oder gar „atheistischen“ Bekenntnisses.
Selbstverständlich bejaht der Schöpfer den Dhimmi, Harbi oder Mohareb,(19) sonst wäre Allah ja nicht allmächtig. Die „gerechte“ islamische Behandlung spätestens im Jenseits steht fest, und gegen den Mord am Islamapostaten oder Krieger gegen Gott (muhārib) hat sich Müller auch gar nicht ausgesprochen, nur gesagt, dass Allahgott Heidenkind wie Heideneltern auf Erden vorläufig leben lässt.
In diesem authentisch islamischen bzw. Müllerschen Sinne ist der im Iran als Angreifer gegen Gott oder Verderbenstifter auf Erden getötete Mensch selbstverständlich „vom Schöpfer gewollt“ (Müller).(20)
Rabeya Müller fleht den Rechtsstaat an, die emotionale und juristische Erniedrigung der Frau und des Dhimmi doch endlich flächendeckend in einem Religionsunterricht mit nicht nur informierendem, sondern bekennendem Charakter lehren zu lassen. Die Bundesrepublik soll dulden, dass im öffentlichen Schulgebäude ein grundrechtswidriges Gesellschaftsbild und Menschenbild auf dem Lehrplan steht, jene ausgerufene und koranisch verbürgte Islamische Höchstgeltung (Islamic supremacy),(21) die, in erklärlicher Abhängigkeit zum muslimischem Anteil der Schülerschaft, einen Schulfrieden nur in den Grenzen der vielgerühmten islamischen Friedensherstellung ermöglicht, der Pax Islamica. Damit die von der öffentlichen Hand finanzierte Verkündung der Schariapflicht nicht wie ein Putsch im Klassenzimmer aussieht, gilt es, die den pädagogischen Sektor bevölkernden deutschen Muslime korrekt zu instruieren, Müller:
A 52. Wesentlich für Musliminnen und Muslime ist natürlich, dass jeder Lehrhinhalt mit dem Qur`an vereinbar ist, aber noch wesentlicher scheint es momentan, wenn wir die Realität auf dem bundesdeutschen „Muslimmarkt“ betrachten, dass die Lehrkräfte selbst erfassen, verstehen und verinnerlichen, dass Qur`an und Grundgesetz durchaus vereinbar sind; dabei sollte es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben – Papier ist ja bekanntlich geduldig – auf die Umsetzung kommt es an.
Das ist („durchaus“) Unsinn. Koran und GG kollidieren, ernst genommen, derart massiv, dass eines von beiden Schaden leiden muss. Eine grundgesetzkonforme Verbindlichkeit an Rechtsbegriff und Rechtsordnung geht bei didaktischer Zweitfrau, gottesfürchtigem Hass auf den Atheisten oder Homosexuellen und beim Rufen nach der spirituellen Apostatentötung kaputt, und man muss 2011 fürchten, dass auf diesem staatlich und kirchlich geplanten künftigen Schlachtfeld der Wertesysteme die Islamische Ordnung (niẓām islāmī, Nizam-ı İslâm) ist, die unversehrt bleibt.
Will die freiheitliche Demokratie ihr Überleben sichern, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich dass der IRU-Lehrplan den Koran und die Sunna eben überall da verwirft, wo Ungleichbehandlung der Frauen oder Nichtmuslime vorkommen, also nahezu überall, oder dass das Projekt Islamischer Religionsunterricht bis auf Weiteres überall abgebrochen wird, wo es mehr beinhalten soll als eine informierende Außenansicht.
Allein die mit einem ernst genommenen Koran unvermeidbar einhergehende, in jedem schariapflichtigen Kind zu erweckende Angst, im Falle schuldhaften Verstoßens gegen die „islamische Normativität“ (Reinhard Schulze nach Baber Johansen) auf ewig im Höllenfeuer zu brennen, gehört in der so genannten offenen Gesellschaft (La société ouverte des Henri Bergson, weiter entwickelt und 1945 als The Open Society and Its Enemies durch Karl Popper verbreitet)(22) nicht in ein Klassenzimmer. Das gilt auch in Bezug auf die Sexualisierung und Obszönisierung aller im Klassenzimmer befindlichen Mädchen (und Jungen!), die mit dem vor der Hölle rettenden Kopftuch einhergeht, auf die Dauer muss europaweit die kopftuchfreie Schule her.
Während die Bundesregierung ihrer Verantwortung ausweicht, die deutsche Bevölkerung über die Grundrechtswidrigkeit der Scharia zu informieren, soll in diesen Jahren die revolutionäre Ideologie der korantreuen Gegenmoderne zum Zwecke der Imamausbildung in Hochschulpolitik und Wissenschaftspolitik einziehen dürfen. Von einer wissenschaftlichen Herangehensweise auch in den Fächern Soziologie oder Pädagogik wird wohl nicht viel übrig bleiben, wenn die einen archaic fascism, einen archaischen Faschismus (Maxime Rodinson 1979)(23) pflegenden, global bestens vernetzten Urgemeindler (Salafisten) und Schariafreunde erst in jedem deutschen Hörsaal und Hochschulsenat sitzen:
A 52. Die Muslime und Musliminnen vermögen vielleicht zu realisieren, dass sie mittels eines solchen Unterrichts auch die islamische Gesellschaft dynamisch halten bzw. wieder dynamisch gestalten könnten, was sie zweifelsohne in ihrer Frühzeit auch gewesen ist. Die Dynamik hat sich vielerorts in Starrheit gewandelt.
Frau Müller, so sehr undynamisch und starr waren Sayyid Qutb und Ayatollah Chomeini doch gar nicht, aber vielleicht haben Sie die diese beiden Herren als Best-Practice-Beispiele ja durchaus im Sinn. Oder möchten Sie noch intensiver urgemeindlich (salafistisch) leben als Qutb?
Es gibt zwei kontrastierende, silhouettierende Lebensformen oder Gesellschaften, Weltbürgertum und Staatsbürgertum werden durch die in Mayen (Eifel) geborene Konvertitin in Muslimvolk (umma) und Nichtmuslime zerspalten:
A 52. Auf der anderen Seite findet auch die hiesige Gesellschaft darin eine Chance selbst beweglich zu bleiben, denn sie wird letztendlich an ihrem Verhalten gegenüber den Musliminnen und Muslimen gemessen werden.
Und letztendlich rechnet Allahgott ab, wie der Dhimmi mit den sittlich höherwertigen Muslimen umgegangen ist. Daneben droht Müller uns Nichtmuslimen oder säkularen Muslimen ja vielleicht ein wenig mit einer künftigen Gewalt, die nicht mehr vom (ungespaltenen) Volke ausgehen wird, aber die schariatisierte „Gesellschaft“ rettet:
A 53. IRU ist eine Gelegenheit für diese unsere Gesellschaft, Spiritualität nicht verloren gehen zu lassen, und das wird vielleicht noch einmal wichtig für unser aller „Überleben“ sein.
Nicht Erkenntnisse der Wissenschaft bewahren die Menschheit vor ökologischen Katastrophen, Finanzkrisen oder Krieg, sondern der Gehorsam gegenüber den göttlichen Befehlen aus dem verborgenen Seinsbereich, die dem Propheten Mohammed offenbart wurden und denen nur durch Schariagehorsam gerecht zu werden ist. Für ein spirituell erfüllt bleibendes und vor dem Bürgerkrieg oder der territorialen Spaltung nach indisch-pakistanischem Beispiel verschontes Europa ist die religiös begründete Rechtsspaltung endlich durchzusetzen, wie sie der ECFR-Scheich aus Sarajevo fordert:
La possibilité de la reconnaissance de la loi islamique dans le cadre des questions relatives au statut des personnes comme par exemple les questions d’ordre familial. Opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.
Halit Ünal glaubt an Hölle und Paradies und will Kindern wissenschaftlich begründet beibringen, wie verhältnismäßig wertlos das Dasein auf der Erde ist. Der muslimische Nachwuchs soll das Zittern lernen, damit er der Scharia nicht von der Fahne weicht:
A 104. Die Kinder sollen verstehen lernen, dass das Diesseits keinen Bestand hat. Deshalb sollen sie in zunehmendem Maße über ihren Zustand im Jenseits nachdenken und die Zwiesprache mit Allah suchen.
Den angeordneten Monolog Zwiesprache zu nennen ist glatt gelogen, da sich seit den Tagen Mohammeds die Gottheit von Zweitfrau, Burka und Handabhacken in Schweigen hüllt. Ünal will in Wahrheit, dass die Kinder ihr Handeln an den islamrechtlichen Vorgaben abgleichen. Skandalöserweise war Ünal 2004 nicht nur Gastprofessor an der Uni Erlangen-Nürnberg, sondern dort ausgerechnet für die Ausbildung der angehenden Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht zuständig.
Aus freiheitlich demokratischer, beispielsweise sozialpädagogischer Sicht sollten Ünals besagte Kinder auch viel eher über ihren Zustand im Diesseits nachdenken, beispielsweise, ob sie mit AEMR, Pressefreiheit, Rockmusik oder wahlweise mit körperbetonter Kleidung nicht besser leben als unter der teufelsabwehrenden und seelenrettenden Herrschaft der afghanischen Taliban, somalischen Schabab-Miliz oder iranischen Mullahs.
Halit Ünal wirkte im türkischen Kaiseri und erwarb eine Promotion beim schiitischen Kölner Professor Abdoldjavad Falaturi (1926–1996).(24) Falaturi erlangte als Schariagelehrter den Rang eines Befugten für den Idschtihad. Im postmodernen (proislamischen) Zeitalter der Preisverleihungen gibt es folgerichtig einen Falaturi-Preis, 2002 etwa empfing Murad Wilfried Hofmann diesen „Friedenspreis für Dialog und Toleranz“, die Laudatio hielt GMSG-Vorstandsmitglied Ibrahim el-Zayat.(25)
Ünal lehrt an der türkisch geprägten, Allah und Said Nursî verpflichteten Islamic University of Europa zu Rotterdam.(26) Wer sich dem Islamischen Recht in den Weg stellt, begeht eine Ungerechtigkeit, denn Talaq und Kindbraut haben einen „hohen Stellenwert“, weiß der Professor:
A 104. Es ist wichtig, dass die Kinder schon früh mit der Bedeutung von Gerechtigkeit und dem damit verbundenen hohen Stellenwert des Rechts vertraut gemacht werden. Muslimische Heranwachsende müssen verstehen lernen, dass das zwischenmenschliche Zusammenleben auf wechselseitigen Rechten und Pflichten basiert.
Und da haben inschallah die Schariapflichten Vorrang vor den Rechten der AEMR. Ein letzter Ünal:
A 104. Der Unterricht soll den Islam von seinen wahren Quellen aus betrachtet vermitteln, um keinen Nährboden für falsche Auslegungen des Korans zu bieten. Ein verzerrtes Verständnis von Religion kann nämlich leicht zu Extremismus und Fanatismus führen.
Sehr geehrter Herr Ünal, haben Maududi, Qutb oder Chomeini den Islam jetzt falsch verstanden und „verzerrt“ wiedergegeben? Oder sind es die säkularen Muslime, die dem Bereich des „Extremismus und Fanatismus“ (Ünal) zuzurechnen sind?
Soviel zu Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven von Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.).
***
B: In Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht: Sachstand und Perspektiven in Nordrhein-Westfalen gestatten die Herausgeber Michael Kiefer, Eckhart Gottwald und Bülent Ucar dem Vorsitzenden der AG 2 (Religionsfragen im Deutschen Verfassungsverständnis) der Deutschen Islamkonferenz, Herrn Dr. Klaus Spenlen den Hinweis auf religiöse Stolpersteine des Verfassungsbruchs, islamische Saatkörner des Staatsstreichs:
B 27, 28. Allerdings können auf Koran und Tradition basierende Unterrichtsinhalte, die mit dem Wertesystem des Grundgesetzes unvereinbar sind (z.B. Aufruf zum Töten von Apostaten, das islamische Strafensystem, die positive Darstellung körperlicher Züchtigung, die eingeschränkte Rechtsstellung der Frau, die Tiraden gegen „den Westen“, u.a.m.) nicht Lehrplaninhalt sein. Dabei wird es Aufgabe der Lehrplankommission sein, den Lehrplan mit dem Wertesystem des GG zu vereinbaren.
Dem Volke entrückt (unzugänglich) tagende Lehrplankommissare also sollen den gegebenen menschenrechtswidrigen Islam entkernen und auf diese Weise Schultauglichkeit herstellen. Meine Damen und Herren, so etwas sieht Allah gar nicht gern, und Sie wollen doch nicht etwa das artgerecht in Höllenfurcht aufwachsende deutsche Muslimkind seinen kulturellen Wurzeln entfremden?
Wie Spenlen den ausnahmslos reaktionären (schariatreuen) Islamverbänden einen Islamunterricht ohne Islam schmackhaft machen will, sagt uns der der Ministerialrat im Ruhestand leider nicht. Und so wird wohl, die hochschulische Imamausbildung (verfassungswidrige Beiräte) betreffend noch in diesem Jahr und hinter verschlossenen Türen über das schultaugliche Quantum an islamischer Teufelsabwehr und Seelenrettung verhandeln, über die kindgerechte Dosis an Scharia und Fiqh, Schleierpflicht und Dhimma.
B 28. Derzeit gibt es in keinem Land IRU nach Art. 7 (3) GG.
Das ist richtig muss so lange so fortgeführt werden, bis das frauenfeindliche und kulturrassistische Dogma der Schariapflicht und das Streben nach der islamischen Sakraljustiz (Fiqh) abgelegt worden sind.
Wie Michael Bertrams nüchtern feststellte, verstoßen Allahs Gesetze gegen Deutschlands Verfassung: „Sie weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“ Der NRW-Verfassungsrichter liegt völlig richtig. Nicht der legendäre „Islamismus“, sondern der echte, alte Islam kollidiert mit dem höchsten Wert des GG, dem Begriff der menschlichen Würde, Bertrams: „Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten“.(27)
Der Bremer Richterin Dr. Myrian Dietrich dämmert ebenfalls, dass die „uneingeschränkte Verbreitung“ der islamischen Dogmen den Rechtsstaat zertrümmert oder für eine Teilbevölkerung außer Kraft setzt. Was aber, wenn die für den IRU inhaltlich Verantwortlichen die Lust an der Demokratie verlieren?
40. Tatsächlich ist der staatliche Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts im Vergleich zu einer Islamkunde beschränkt, zumal der kooperierenden Religionsgemeinschaft in weiten Kreisen auch zugebilligt wird, die Dialektik und Methodik des Unterrichts (zumindest mitzu-) bestimmen. Mitnichten ist damit jedoch eine uneingeschränkte Verbreitung religiöser Lehren im Klassenzimmer verbunden.
Wie Schule der Verbreitung von Allahs Moral Schranken setzen will, sagt die Juristin nicht.
Ein Wissenschaftsrat (WR), der sich am 13.07.2010 darüber erfreut zeigte, Ägyptens Schariaminister Maḥmūd Ḥamdī Zaqzūq zum Aufbau der hochschulischen Ausbildung von Imamen und Religionslehrern gewonnen zu haben (Peter Strohmeier: So hat Professor Mahmoud Zakzouk, Minister für Religiöse Angelegenheiten in Ägypten, angekündigt, bei der „Verwirklichung dieser Pläne (gemeint ist die Einrichtung von Islamischen Studien) mit Rat und Tat mitzuhelfen“), lässt uns vermuten, dass man gegen „Dialektik und Methodik“ (Dietrich) der Azhar bzw. der Muslimbrüder nichts Grundsätzliches einzuwenden hat. Der WR bedauerte das Fernbleiben des iranischen Gastredners Seyed Mohammad Chatami, von dem man sich durchaus zur Rettung des Weltfriedens beauftragt fühlt, schließlich sei die Tagung zum Thema Islamische Studien: „sehr wichtig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der islamischen Welt und dem Westen“.(28)
Ach ja, Chatamis Amtsnachfolger heißt Ahmadinedschad. Der deutsche Bürger darf vermuten, dass sich seine Regierung einer Islamdidaktik nach dem Modell Teherans nicht in den Weg stellen würde.
Strohmeier weiß, wie man das schariadidaktische Know-How nach Berlin, Frankfurt, Köln und Osnabrück importieren kann: „Umso mehr freue ich mich, Professor Amin Abdullah als Vertreter des Ministeriums für Religiöse Angelegenheiten Indonesien und Herrn Professor Ali Dere als Leiter der Auslandsabteilung des Amtes für Religiöse Angelegenheiten in der Türkei (DIYANET) begrüßen zu dürfen.“
Einen brisanten Gast, der ebenfalls nicht nach Köln kommen wollte oder sollte, hat Strohmeier durch Nennung einer Provinz umschrieben, deren Hauptstadt Sarajevo heißt: „Aus unterschiedlichen Gründen – primär tages- und außenpolitischen Gründen, in jedem Fall nicht aus wissenschaftspolitischen Gründen – müssen wir das Gespräch mit dem Iran, mit Ägypten und mit Bosnien-Herzegowina zu einem anderen Zeitpunkt führen.“
Wen Herr Strohmeier etwas schüchtern hinter „das Gespräch mit Bosnien-Herzegowina“ versteckt, ist der amtierende Reisu-l-ulema (Führer der Gelehrten) Mustafa Cerić. Bosniens Großmufti ist Yusuf al-Qaradawi theologisch treu ergeben, für den er einen Sitz als Scheich im European Council for Fatwa and Research (ECFR) inne hat. Wir dürfen ECFR und Scheich al-Qaradawi der Muslimbruderschaft zurechnen, mit deren erweitertem Freundeskreis Bundesregierung und Wissenschaftsrat am 13. und 14. Juli 2010 dann ebenso „konstruktiv“ (Chatami) zu Islamische Studien in Deutschland tagten wie mit den Funktionären der ECFR-loyalen und türkisch-radikalislamischen Millî Görüş. Islamisch („konstruktiv“) gesehen muss man Chatami zustimmen und ist der Schariagegner „destruktiv“.
Unsere Politiker scheinen die Rechtsspaltung in Kauf zu nehmen. Islamkenner und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Religion im säkularen Staat: „Ich lade hier zu viel juristischer Fantasie ein“) beispielsweise rief Deutschlands Juristen am 07.12.2010 dazu auf, im Sinne einer einzigartigen Sonderlösung („sui generis“) die ungleich behandelnde, sprich grundrechtswidrige Scharia in das deutsche Recht zu implementieren.(29)
Auch Christian Wulff kennt Kulturrassismus und Frauenentrechtung der juristisch anzuwendenden Scharia genau. Ungerührt wirbt der Bundespräsident am 02.06.2011 auf dem Evangelischen Kirchentag für die zeitgenössische Variante von Dhimma und Kalifat, wie sie Indien, Indonesien oder die Türkei zu Lasten aller Nichtmuslime und Frauen pflegen. Dabei differenziert der Optimist und Feingeist und empfindet den Staatsaufbau des Ayatollah Chomeini als irgendwie unangenehm: „Wenn man dann Länder wie den Iran sieht, der Grundfreiheiten vorenthält, dann gibt es Sorgen.“(30)
Sehr geehrter Herr Wulf, weder Sie noch Ayatollah Chomeini haben den Islam falsch verstanden, doch die Menschen in Teheran haben gar kein Iranproblem, sondern ein Islamproblem, dass ihnen „Sorgen“ bereitet!
Sinkender Tatsachenbezug, steigende Erregung, Nebelwurf zum diskriminierenden Islamischen Recht, nur so lässt sich schließlich die Imamausbildung in die Hochschulpolitik integrieren.
Mit Wulff war auch der Yusuf al-Qaradawi treu ergebene bosnische Großmufti Gast auf dem Massentreffen evangelischer Karrieristen, Narzissten und Orientierungslosen in Dresden. Korantreu überträgt Mustafa Cerić („Spirituelle Revolution“) die politischen Visionen von Maududi, Qutb oder Schariati ins Globale, die eigene Nähe zur international operierenden Muslimbruderschaft verschweigend: „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“(31)
Damit erklärt der Reisu-l-ulema aus Sarajevo jeden Gegner des Islamischen Rechts als mitverantwortlich an vielleicht noch vermeidbaren ungeheuren Schrecknissen, die einzige Lösung (al-ḥall) sind das in Europa einzuführende islamische Familienrecht („opening the way“) und die Verwaltung aller Schariapflichtigen unter einer rechtsparallelen islamischen Europaverwaltung, der von Cerić Imamat genannten Islam-Administration (a single Muslim authority in Europe).(32)
Myrian Dietrich wundert sich darüber, dass jeder Lehrer, der Koran oder Hadith wörtlich versteht, kulturrassistisch argumentiert, die Schüler zu einem entsprechend diskriminierenden Verhalten ermutigt und daher an einer staatlichen Schule nichts verloren hat:
B 41. Die beispielsweise von der Islamischen Föderation Berlin vermittelte Botschaft, es gebe zwei Arten von Menschen, von denen die einen die Geschwister im Glauben seien und man mit den anderen nur durch das Mensch-Sein verbunden sei, [fällt] unter der Herrschaft des Art. 7 Abs. 3 GG daher unter die Kategorie „nicht lehrbar“, denn wie die Situation in Berlin zeigt, führt die Umsetzung der an sich durchaus tolerablen Glaubensauffassung zu Überlegenheitsansprüchen gegenüber ihren andersgläubigen Mitschülern. Die staatlicherseits äußerst wichtige Erziehung zu gegenseitigem Respekt wird damit unmöglich.
Dietrich hätte auffallen müssen, dass sich das von Politikern und Klerus, keinen Widerspruch duldend, am lautesten gelobte deutsche Schulbuch für den Islamischen Religionsunterricht von dem von ihr zu recht beanstandeten Berliner Curriculum ja vielleicht gar nicht unterscheidet. In Saphir 5/6 heißt es auf Seite 166: „Wenn der Glaube verbindet, dürfen dann Muslime mit Menschen anderen Glaubens … Freundschaften schließen? (…) Bildet Gruppen und beantwortet diese Fragen.“(33)
Aus dem staatlich genehmigten „Wenn der Glaube verbindet“ wird jeder Schariafreund das von Burhan Kesici nur mit Ausflüchten zurückgenommene Berliner „Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen sind unsere Geschwister im Glauben, mit den anderen sind wir durch das Mensch-Sein verbunden“ heraushören.(34)
Myrian Dietrich:
B 41, 42. Die Vermittlung von Dschihad und Scharia ist trotz ihrer Vorbelastetheit und der durchgängig negativen Bewertung in der deutschen Bevölkerung nicht völlig ausgeschlossen. … Gegen die Bezugnahme auf die Scharia z.B. hinsichtlich der Gebetsvorschriften, des Fastens und des Verbots bestimmter Speisen und Getränke [ist] grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings ist die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religion eng mit der Scharia verbunden
Die Scharia ist kohärent, ein bisschen Scharia geht so wenig wie ein bisschen Allah. Islamisches Fasten oder schariatische Speisegesetze sind daher alles andere als problemlos, Gruppengebet oder Herstellung und Vertrieb rituell reiner Nahrung sind Brennpunkte der totalen Überwachung, Kristallisationskerne des Kalifats, und wer als muslimischer Mann seiner Frau den Hidschab nicht erfolgreich andressiert oder dem Freitagsgebet fern bleibt, ist ein Apostat, verdient nach orthodoxer islamischer Auffassung keine Unterstützung, darf nichts erben und hat eigentlich sein Recht verwirkt, für seine Kinder zu sorgen. Die Freitagsmoschee muss erstrebt werden, die Umformung des politischen Raumes geht von jeder Moschee aus, nicht nur der Gebetsruf. Verbotene Nahrung zu vermeiden, heißt, den Halal-Zertifizierer und seinen Scheich nicht anzuerkennen, der nicht nur das islampolitisch korrekte geschächtete Fleisch, sondern ein komplettes Gesellschaftsmodell im Angebot hat.
Angesichts eines derartigen, religiös begründeten kulturellen Komplettangebots (Totalitarimus) ist es nicht erklärlich, dass Myrian Dietrich von uns gerade eine Art pauschale Schariafreundschaft verlangt hat:
B 41, 42. ein genereller Vorbehalt … [gegenüber Dschihad und Scharia ist] rechtlich nicht vertretbar. … Die Vermittlung von Dschihad und Scharia ist trotz ihrer Vorbelastetheit (…)
Korrekt ist, dass der säkulare Staat teufelsabwehrende oder seelenrettende Ansprüche aus dem Innenleben einer Religion juristisch nicht bewertet, solange sie die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht tatkräftig abschaffen wollen oder solange der Religionslehrer, hier der islamische, die ihm „anvertrauten“ (ausgelieferten) Kinder dem Verfassungsstaat nicht gezielt entfremdet.
Das Letztgesagte ist allerdings im nicht säkularisierten Islam nicht gegeben und jeder heutige Moschee-Imam oder IRU-Lehrer wird den Koran als die gerechteste irdische Verfassung einzuschätzen und zu vermitteln haben, was das Kind, das irgendwann erkennt, dass es sich zwischen Muslimsolidarität und AEMR zu entscheiden hat, in einen Wertekonflikt bringt, den Schule kultureller Moderne einem Schüler nicht zumuten darf. So lange sich die deutschen Islamverbände, die den IRU schließlich inhaltlich vorgeben wollen, nicht deutlich und glaubhaft von der Scharia distanziert haben, ist Islam an staatlichen Schulen nicht verkündend lehrbar.
Das irgendwie unschuldige Islamische Recht, so legte Dietrich uns gerade nahe, erhöhe die Bürde alter Missetaten oder neuer Vorurteile („Vorbelastetheit“), die europäischen Nichtmuslime würden bis in akademisch ausgebildete Milieus hinein dazu neigen, Fremdenfeindlichkeit zu praktizieren („ein genereller Vorbehalt“).
Ist die eigentliche Scharia etwas Unantastbares und Makelloses? Oder gibt es kleine Faulstellen in der echten, ewigen Scharia, die man jedoch mit einer kräftigen Prise IRU-Waschmittel herausspülen kann?
… und der durchgängig negativen Bewertung in der deutschen Bevölkerung …
Was will uns die Juristin mitteilen, sind die Deutschen blind vor Hass oder ein Volk von Schwarzsehern? Eine schlimme Bevölkerung, die doch endlich die Vorzüge von Scharia und Dschihad erkennen soll? Da wird Leid zugefügt, suggeriert Dr. Dietrich, die bis zum 31.07.2004 an der Uni Erlangen arbeitete, was wiederum heißt, wir haben es wohl geahnt, bei Dr. Mathias Rohe.(35)
Möchte Myrian Dietrich appellieren, dass die Menschen („die deutsche Bevölkerung“) ganz laut ganz viel Gutes über die Scharia sagen sollen? Wenn ja, was ist denn so gut an der Scharia im Vergleich zum säkularen Recht? Das Thema Islam scheint der Beschönigung zu bedürfen, Nebelschwaden des Mysteriösen fallen – und werden durch mächtige deutsche Stiftungen mit hohen Preisen bedacht: Am 18.02.2007 wurde Myrian Dietrich mit dem Alfred-und-Ida-Marie-Siemens-Preis 2005 geehrt, den sie für ihre Dissertation über „Rechtliche Perspektiven eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen“ erhielt.(36)
Die Islamische Föderation Berlin kennt und schätzt den Wohlverhaltenskult Islamischen Rechts. Der Generalsekretär des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland und stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Föderation Berlin, Burhan Kesici, macht dem Berliner Teil der weltweiten Glaubensnation klar, was es mit der Apartheid „des Verbots bestimmter Speisen und Getränke“ (Dietrich) auf sich hat.(37)
Von Dietrich zu Ucar.
Bülent Ucar distanziert sich weder von der vor einem Imam oder Mufti vorgenommenen Verheiratung elfjähriger oder zehnjähriger Mädchen aus der türkischen Minderheit Griechenlands noch von der schariatischen Schleierpflicht, sondern orakelt Juristisches zur seit jeher herrschaftlich monopolisierten Ausdeutung des Begriffs der Natur. Jedes beschworene naturnahe Innere bedingt eine Hülle mangelnder Nestwärme, ein erstaunlich mythischer, bedeutungstragender „Kernbestand“ erklärt den Rest für eher entbehrlich:
B 75. Die Allgemeinheit – dargestellt im säkularen Staat – muss sich davor hüten, für eine bestimmte religiöse Überzeugung zu sprechen, jedoch darauf achten, dass Mindeststandards wie der Kernbestand der Menschenrechte als vor- oder übergesetzliche, natürliche Normen auch durchgehend beachtet werden.
Welche Menschenrechte denn künftig zum Bestand bildenden „Kern“ gehören und welche verzichtbar sein sollen, lässt der gefeierte Korangelehrte offen, der uns auch seine weiteren „Mindeststandards“ verschweigt.
Den Menschenrechtsbegriff hat Ucar gar nicht erst definiert, könnte damit also denjenigen der OIC (Kairo 1990) gemeint haben, nach dem alle „Menschenrechte“ der Scharia nachzuordnen sind. Oder halten Sie, sehr geehrter Herr Ucar, die OIC-Charta für eine widernatürliche Norm und das Institut Européen des Sciences Humaines (IESH) für einen Tummelplatz von islamisch Unkundigen?
B 79. Faktum ist, dass es bislang [Stand Juli 2008] nirgendwo gelungen ist, einen ordentlichen Religionsunterricht nach Art. 7 III GG einzuführen. Eine wirklich tragfähige Lösung kann im Interesse der Kinder nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden werden.
Und das ist auch gut so, denn solange sich die in der KRM zusammengeschlossenen Islamverbände, die Ucar ebenso verteidigt wie die KRM selbst, die abgestuft menschenfeindliche Scharia nicht verwerfen, ist Islam nicht schulreif, nicht lehrbar, sondern würde das Gewaltmonopol des Staates beenden und die Rechtsspaltung legalisieren.
Kein Imam ist bereit, zu sagen, dass die koranische Vorschrift, der Schwester nur halb so viel Erbe zuzuteilen wie dem Bruder, nicht ernst genommen werden darf, da sie gegen AEMR und GG verstößt. Kein Islamverband hat sich jemals vom Kopftuchzwang ausgesprochen, wie ihn Theologe Yusuf al-Qaradawi als unabdingbar erklärt:
„Benehmen der muslimischen Frau. … Ihre Kleidung muss den Grundsätzen der islamischen scharia entsprechen … Die Kleidung muss den gesamten Körper bedecken, mit Ausnahme dessen, ‘was sichtbar sein muss’, was nach der am meisten vorzuziehenden Auslegung Gesicht und Hände sind. Die Kleidung darf nicht durchscheinend sein, so dass sichtbar würde, was darunter ist. … Die Kleidung darf nicht zu eng anliegend sein, damit nicht die Konturen des Körpers und besonders die Rundungen sichtbar sind, selbst wenn sie nicht durchscheinen. Sie darf keine Kleidung tragen, die speziell Männerkleidung ist, wie heutzutage Hosen. Bei der Wahl der Kleidung soll sie nicht die Nichtmuslime nachahmen.“
Traurige Kinderaugen sind etwas Schlimmes, spürt Bülent Ucar, und Kinderglück steht auf dem Spiel:
B 79. Eine wirklich tragfähige Lösung kann im Interesse der Kinder nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden werden.
Allahs Pädagoge, der Deutschland „im Interesse der Kinder“ auf staatlich legalisierten und finanzierten schariakonformem IRU drängt, kennt die theologische Position eines al-Qaradawi und weiß zugleich, was eine wissenschaftsbasierte, nachhaltig freiheitlich demokratische Pädagogik sagen müsste: Die von den Scheichen und Imamen gelobte Frau ist sexuell kontrolliert, sozial obszönisiert und spirituell dämonisiert, was kein „Islamismus“ ist, sondern echter alter Islam, und der kann an einer modernen Schule kein bekennendes Lehrfach sein. Dass sich die Frau äußerlich von den Ungläubigen zu unterscheidet hat, kann man in pädagogischer Sprache nur als Ruf nach dem System der Apartheid bezeichnen; zugleich geht es um echte Religion, nämlich die (wenig wissenschaftliche) Rettung der Seele. Die nichtislamisch Gekleidete ist Brennstoff fürs Höllenfeuer, das ist die religiöse Bedeutung des Schleiers.
Die diskriminierenden Schariagesetze bewahrheitenden, vom Himmel herab gekommene Schriften und das natürliche Ausgerichtetsein auf den islamischen Gottgehorsam sollen jeden Menschen eine beglückende Unio Mystica erleben lassen können, so schlussfolgern Bülent Ucar und Yasar Sarikaya geschmeidig bis glitschig. Verhandlungsgegenstand „im Kontext kultureller Differenzen“, gemeint ist trotz der aus Allahs Sicht heilsgefährdenden kulturellen Moderne, kann da nur noch das Ausmaß ungefilterter Schariabrutalität sein, die Gottheit hatte schließlich das richtige Buchkonzept:
„Die Konzipierung des Koran folgt den überzeitlichen Normen der Moral entsprechend. … Die Offenbarung und die natürliche Veranlagung des Menschen sind beide gottgegeben und deshalb grundsätzlich miteinander vereinbar. … Über die Intensität und Konsequenz in der Umsetzung wird man immer wieder zu streiten haben.“(38) Die Steinigung der Ehebrecherin und der Apostatenmord sind, inschallah, in diese Vereinbarkeit auch gleich integriert.
Etwas mühsam bekennt sich Ucar schlussendlich dann doch noch dazu, dass Islamischer Religionsunterricht die Kinder und Jugendlichen „zu mündigen, die Grundrechte anderer achtenden, wertebewussten Menschen“ (S. 82) erziehen soll, wobei er schon wieder nichts zu den grundrechtswidrigen Vorgaben des Islamischen Rechts sagt, nachdem die Frau beim Vererben herabzustufen ist und einen verniedlichend Kopftuch genannten Schleier tragen muss.
Der Koran zerreißt das Weltganze in physische Erdenbühne und von Geistwesen durchflatterten Seinsbereich. Ob es nun der aus Ucars Sicht jedem von uns angeborene Drang nach islamischer Gotterkenntnis ist, der den Systemen der Wissenschaft Leben spendet wie die Quelle dem Wüstensand, oder der skeptische Geist, der sich schicksalsgemäß in die Welt der Verborgenheit hineinquälen möchte, wer befugt ist, den nach Frommheit und Glaubenserlebnis dürstenden deutschen Schülern den Islam zu erklären, weiß der Islamisierer ganz genau: „authentische Vertreter als Lehrkräfte“ (Seite 82) müssen endlich her. Die Spezies Schariapädagoge kann in Serienproduktion gehen.
Wahrscheinlich so „authentisch“ wie Deutschlands Vorzeigepädagogin Lamya Kaddor, die den Pflichtvergessenen klar macht, in welcher Weise künftig Glaubensgehorsam und Wissenschaftlichkeit hierarchisch anzuordnen sind, Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“(39)
Ucars und Kaddors Religion ist, im fortgesetzten Säkularstaat, an einer öffentlichen Schule nicht lehrbar.
Jacques Auvergne
(1) Nizam islami. Verfassungsschutz Baden-Württemberg:
Qutb propagiert die Schaffung einer politisch-religiösen Bewegung (Haraka islamiyya), welche die Durchsetzung einer von ihm, unter dem Einfluss des Pakistaners al-Maududi, entworfenen islamischen Ordnungsvorstellung vorantreiben soll, die seiner Meinung nach dem Vorbild der frühislamischen Zeit entspricht. In diesem Kontext betont er, dass der Islam durch seine umfassende Einheit ein ethisches, gesellschaftliches und zugleich politisches System (Nizam islami) darstellt, das die Gültigkeit aller anderen sozio-politischen Systeme wie Demokratie auf nationaler und auch internationaler Ebene außer Kraft setzt.
http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1041:reihe-fuehrungs-und-identifikationsfiguren-extremistischer-organisationenq-sayyid-qutb-als-wegbereiter-des-modernen-jihadismus&catid=201:meldung&Itemid=327
(2) Peter Scholz (2002): Islamisches Recht im Wandel: am Beispiel des Eherechts islamischer Staaten
„Die religiöse Rechtsordnung des Islam, die Scharia, gehört nach traditionellem islamischem Verständnis zu den konstitutiven Elementen der islamischen Gemeinschaft. Als göttliches Recht wird sie grundsätzlich für unveränderlich und einer weltlichen Gesetzgebung nicht zugänglich gehalten. … Das islamische Recht nimmt für sich in Anspruch, das gesamte Leben des Muslim zu regeln. … Allerdings widerspricht das islamische Recht auch in seiner reformierten Form – und in stärkerem Maße noch die Rechtspraxis – dem abendländischen Wertesystem, in dessen rechtlicher Ausprägung insbesondere den Menschenrechten. Dies gilt hinsichtlich des Familien- und Erbrechts vor allem für die nicht gewährleistete Gleichberechtigung von Mann und Frau insbesondere bei der Ehevormundschaft, der Mehrehe, den Ehewirkungen, der Verstoßung und den Erbquoten, aber auch für die nicht verwirklichte Religionsfreiheit aufgrund entsprechender Eheverbote und Erbhindernisse.“
http://www.gair.de/wp-content/uploads/2011/08/Scholz-P.-Islam.-Recht-im-Wandel.pdf
(3) Der Islamische Religionsunterricht soll die Kinder und Jugendlichen zur Übernahme der Pflichten der Scharia erziehen, dafür kämpft der ZMD seit 1999.
„Dabei sollen sie die Vorgaben des Korans und der Sunna als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen. Sie sollen erkennen, dass die teilweise sehr konkrete Ausgestaltung der islamischen Regeln der Schwäche des Menschen entgegenkommt und Rechtleitung, Orientierung und Halt geben will. Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen, welches Antworten auf die grundlegenden Fragen menschlicher Existenz gibt, gleichzeitig aber auffordert, bei der Umsetzung in die Praxis den Verstand als Allahs Gabe zu nutzen. …
Lernbereich „Islamische Ethik“. Das sittliche Wollen und Handeln des Muslims basiert auf den von Allah im Koran gesetzten Normen, wie wir sie im Leben des Propheten Muhammad beispielhaft umgesetzt sehen. Hier geht es um die Gestaltung des alltäglichen Lebens des Muslims, wobei sich viele Anknüpfungspunkte zur Lebenspraxis der Schüler ergeben.“ (ZMD 1999)
http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/ZDMIRU.pdf
(4).Asiye Köhler (Asiye ZİLELİOĞLU-KÖHLER) (20.12.2005) will die beibehaltene oder zunehmende Fremdheit anerziehen, dem in der kulturellen Moderne angekommennen, das heißt kopftuchkritischen Mädchen oder schariakritischen Jungen würden „Werte und kulturellen Eigenheiten eingeebnet“.
Der Clan werde zur Festung: „Wir sind der Ansicht, dass die Erziehung der Kinder in erster Linie in der Verantwortung der Familien bleiben und das Elternrecht gestärkt werden sollte.“
http://www.ganztagsschulen.org/4800.php
(5) „Ein anständiges Mädchen trägt Kopftuch, ordnet sich dem jüngeren Bruder unter, bleibt zu Hause, fährt nicht auf Klassenfahrt und darf natürlich von ihren Brüdern gehauen werden“. (16.09.2005)
„Abstimmung mit dem Möbelwagen“, nennt Schulleiterin Astrid Busse dieses Phänomen, das sich darin äußert, dass immer mehr einheimische oder gut integrierte ausländische Familien die Brennpunktbezirke von Berlin verlassen.
http://www.ganztagsschulen.org/4179.php
(6) Asiye Köhler trägt den Hidschab.
http://i2.ytimg.com/vi/e2LQe1HTOoQ/0.jpg
http://www.fdp-koeln.de/images/3k08-03m.jpg
(7) ZDF 19.05.2008. Die Vertreterin des Islam, Asiye Köhler, Islamwissenschaftlerin und Pädagogin aus Köln, vertritt die Auffassung, jeder Mensch werde als Muslim geboren, weil er einen göttlichen Kern in sich trage.
http://www.presseportal.de/pm/7840/1193848/zdf
(8) Nadeem Elyas. Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab.
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/07/11/180/
(9) Murad Wilfried Hofmann. Zum Buch »Der Islam als Alternative« (1992) des zum Islam konvertierten ehemaligen Botschafters Murad Wilfried Hofmann.
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/10/05/144/
(10) Ayyub Axel Köhler als Ehrenmitglied im ZMD
http://zentralrat.de/2593.php
(11) Sylvia Löhrmann will den Islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen und signiert dazu am 22.02.2011 einen skandalösen Vertrag mit dem schariatreuen KRM. Wahrscheinlich hätte sie das Kommunikee nicht unterschreiben dürfen:
Gemeinsame Erklärung:
Schulministerin Sylvia Löhrmann und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) haben seit dem 9. November 2010 in drei Gesprächen die Möglichkeiten für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von § 31 SchulG in Nordrhein-Westfalen ausgelotet. Das Land hat Interesse an einer Institutionalisierung der Ansprechpartner für den Religionsunterricht, damit die Glaubensüberzeugungen der Muslime in die Vorarbeiten für den ReJigionsunterricht eingebracht werden können.
Die Mitglieder des KRM verstehen sich bereits als Religionsgemeinschaften. Das Land begrüßt die Bemühungen und die Entwicklung auf Seiten des KRM, die in den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft münden sollen. Die Unterzeichnenden verabreden die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.
Der KRM nimmt es – unter Aufrechterhaltung seiner anderslautenden verfassungsrechtlichen Position – zur Kenntniss, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.
Um den Bedenken der Mitglieder des KRM zu begegnen, die Beiratslösung könne auf Dauer angelegt sein, wird ausdrücklich bekräftigt, dass es sich um eine zu befristende Übergangslösung handeln soll.
Außerdem streben die Unterzeichnenden die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungl des Landtages und der organisierten Muslime an, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden.
Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann. Damit kann die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit auch für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Unterschrift der Schulministerin Sylvia Löhrmann
Unterschrift der Vertreter von Islamrat, Ditib, VIKZ, ZMD
http://koordinationsrat.de/18154.php
(12) Frankfurter Rundschau, 12.09.2008. Canan Topçu:
Auch Lamya Kaddor, Kalischs ehemalige Assistentin, zweifelt inzwischen daran, „dass Professor Kalisch die angemessene Besetzung für diesen Lehrstuhl ist“. Nach theologischen Auseinandersetzungen sei sie zu der Überzeugung gelangt, „dass er den Aufgaben des Lehrstuhls mittlerweile nicht mehr gerecht wird“, so Kaddor, die an einer Hauptschule in NRW Islamkunde lehrt.
http://www.fr-online.de/wissenschaft/kalisch-passt-dem-rat-der-muslime-nicht/-/1472788/3279104/-/index.html
(13) Frau, deine nackten Haare öffentlich zu zeigen ist so, als würdest du uns deine nackte Oberweite zur Schau stellen! So ähnlich wettert die tugendhafte Asiye Köhler, wie Manfred Spies am 10.7.2006 berichtet:
Frau Asiye Köhler, Lehrerin in Köln und Mitglied im Zentralrat der Muslime in Deutschland, erklärt in derselben ARD-Sendung: „Für mich ist ohne Kopftuch wie oben ohne.“
http://www.manfred-spies.de/aktuell/news8.html
General-Anzeiger 30.03.2011, ohne Kopftuch sei wie oben ohne. Fast wortgleich mit Asiye Köhler argumentieren die Schülerinnen der von Martin Finke geleiteten Freiherr-vom-Stein-Realschule im Bonner Stadtteil Tannenbusch:
GA: Welche speziellen Probleme haben Migrantenkinder?
Finke: Sie haben zunächst einmal einige Vorteile, weil sie noch aus relativ stabilen Familien kommen. … Auch Bildung ist im Islam sehr wichtig. Das Schwierige ist, dass es ein Zuviel an Regeln geben kann. Dann muss man sich fragen, was mit den Kindern passiert, die in einer permanenten Angst leben.
GA: Die Angst also beispielsweise vor dem strafenden Gott?
Finke: Zum Beispiel.
GA: Dürfen ihre Schülerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen?
Finke: Ja. Wir respektieren es, wenn Mädchen das Kopftuch tragen wollen. Ich verstehe allerdings nicht, wenn sie es bereits an den Grundschulen tragen.
GA: Wie ist es im Sportunterricht?
Finke: Da machen wir Kompromisse, weil es Mädchen gibt, die sagen: Ohne Kopftuch fühle ich mich wie oben ohne. Sie sind bedeckt, aber sie nehmen am Sportunterricht teil.
GA: Auch am Schwimmunterricht?
Finke: Alleine schon organisatorisch wäre es schwierig, das Schwimmen getrenntgeschlechtlich anzubieten. Wenn es Schwierigkeiten gibt, reden wir mit den Eltern. Und wir haben bisher fast immer eine Lösung gefunden. Zumal die Schülerinnen einen Burkini tragen können, der Arme, Beine und Kopf bedeckt.
GA: Thematisiert der Islamkundelehrer an Ihrer Schule, dass von Erwachsenenseite auch subtiler Druck ausgeübt wird, damit muslimische Mädchen ein Kopftuch tragen?
Finke: Das ist auch Thema. Er stellt dar, dass zur Religion auch der Verstand und nicht nur die Angst gehört. Nach dem Motto: Ich kann auch religiös leben, wenn ich innere Stärke beweise.
GA: Wie ist die Situation bei Klassenfahrten? Erlauben muslimische Eltern ihren Töchtern mitzufahren?
Finke: In aller Regel fahren sie mit. Aber ich will das genauso wenig wie die anderen Themen schönreden. Es gibt immer wieder Eltern, die lehnen das ab, weil sie um die Keuschheit ihrer Töchter fürchten.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10028&detailid=869130
(14) Das Projekt ZIEM ist ein aufrichtiges Angebot von Muslimen in München, die sich dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland verpflichtet sehen.
http://www.zie-m.de/index.php?option=com_content&view=article&id=390&Itemid=752&lang=de
(15) Maṣāliḥ Murasala, Gemeinwesenarbeit und Gemeinwohlorientierung im Sinne von Koran und Sunna
http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Masalih_Mursala
Istiṣlāḥ
http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Istislah
Maṣlaḥa Mursala, p 165-173.
aus: Maslaha and the Purpose of the Law: Islamic Discourse on Legal Change from the 4th/10th to 8th/14th Century, von: Felicitas Meta Maria Opwis (Leiden 2010)
http://books.google.de/books?id=MfK3uIcR9tYC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
http://www.amazon.co.uk/Maslaha-Purpose-Law-Islamic-Discourse/dp/9004184163
(16) Maslaha, to deem it proper, etwas für geboten halten, für geeignet ansehen. Bei dict.cc, dem zuverlässigen Deutsch-Englisch-Wörterbuch von Paul Hemetsberger aus Wien.
http://www.dict.cc/?s=to+deem+it+proper
Istihsan and Maslaha
http://www.witness-pioneer.org/vil/Books/SH_Usul/istihsan_and_maslaha.htm
Witness-Pioneer folgt Yusuf al-Qaradawi, Sayyid Abu l-A’la Maududi, Sayyid Qutb, Muhammad Iqbal, Tariq Ramadan und Syed Naquib al-Attas.
http://www.witness-pioneer.org/index.htm
Allahs Pädagogik. Syed Muhammad Naquib al-Attas (Hg.), Muhammad Qutb, Muhammad Faisal al-Saud et al.: »Aims and Objectives of Islamic Education« (1977), kommentiert von Jacques Auvergne.
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/12/12/214/
Welcome to Maslaha! We are a dynamic organisation which connects technology with the community to create inventive and effective resources to tackle issues around health and education. We also use a range of media to break down barriers and increase understanding of Islam and its contribution to society in a broader context.
http://www.maslaha.org/
(17) Institut für interreligiöse Pädagogik und Didaktik (IPD). Die Komplementarität der Religionen: Kölns erster Lehrstuhl für heilige Segregation. Von Jacques Auvergne.
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/02/18/098/
(18) Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZIF)
http://www.zif-koeln.de/4466.html
(19) Muharaba (muḥāraba), Kriegsführung gegen Gott und seinen Propheten. In Ergänzung zur jenseitigen Qual ist der Mohareb vorab religiös zu ermorden, Allah präzisiert: etwa zu kreuzigen, oder es sind ihm ein Hand und ein Fuß abzuhacken, von verschiedenen Körperseiten, oder er ist des Landes zu verbannen. Koran 5:33
YUSUF ALI: The punishment of those who wage war against Allah and His Messenger, and strive with might and main for mischief through the land is: execution, or crucifixion, or the cutting off of hands and feet from opposite sides, or exile from the land: that is their disgrace in this world, and a heavy punishment is theirs in the Hereafter;
PICKTHAL: The only reward of those who make war upon Allah and His messenger and strive after corruption in the land will be that they will be killed or crucified, or have their hands and feet on alternate sides cut off, or will be expelled out of the land. Such will be their degradation in the world, and in the Hereafter theirs will be an awful doom;
SHAKIR: The punishment of those who wage war against Allah and His messenger and strive to make mischief in the land is only this, that they should be murdered or crucified or their hands and their feet should be cut off on opposite sides or they should be imprisoned; this shall be as a disgrace for them in this world, and in the hereafter they shall have a grievous chastisement,
http://www.cmje.org/religious-texts/quran/verses/005-qmt.php#005.033
(20) Efsad-e fel-arz, Verderbenstiften auf Erden. Moharebeh, Angriffs gegen Allah und seinen Propheten. Zwei Quellen:
fidh: IRAN/death penalty, April 2009
Moharebeh is the action of a mohareb (a warrior); efsad-e fel-arz (corruption on earth) is the action of a mofsed-e fel-arz (‘corrupt on earth’). By implication, a mohareb is a ‘mohareb baa Khoda or a theomachist, a ‘warrior against God’. A large number of members of the opposition groups were in various years, in particular in 1981 and 1988, executed for ‘waging war against God’.
http://www.fidh.org/IMG/pdf/Rapport_Iran_final.pdf
amnesty international, 28.02.2008
Women in Iran face widespread discrimination under the law. They do not have equal rights with men in marriage, divorce, child custody and inheritance, for example. Iranian women’s rights defenders have courageously launched a campaign demanding an end to legal discrimination against women.
http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE13/027/2011/en/27ec2c50-346d-4943-a057-3f7c56ab3187/mde130272011en.html
(21) Islamische Vorrangstellung oder Islamische Höchstgeltung. Islamic supremacy.
Robert Spencer
http://www.jihadwatch.org/2007/02/spencer-islamic-supremacy-at-the-dnc.html
http://archive.frontpagemag.com/readArticle.aspx?ARTID=278
Citizen Against Sharia
http://citizensagainstsharia.wordpress.com/tag/islamic-supremacy/
zTruth
http://ztruth.typepad.com/ztruth/Islamism/
(22) Österreichische Karl-Popper-Forschungsgemeinschaft / Austrian Karl R. Popper Research Association
http://www.karlpopper.info/
Volker Gadenne: Fortschritt zu tieferen Problemen. Hommage an Sir Karl Popper
https://ssl.humanities-online.de/download/popper.html
Karl Popper: The Myth of the Framework: In Defence of Science and Rationality
Bacon was the prophet of the secularized religion of science. He replaced the name ‘God’ by the name ‘Nature’, but he left almost everything else unchanged. Theology, the science of God, was replaced by the science of Nature. The laws of God were replaced by the laws of Nature, God’s power was replaced by the forces of Nature. And at a later date, God’s design and God’s judgment were replaced by natural selection. … Bacon was the prophet, the great inspirer of the new religion of science, but he was not a scientist. (p 82-83)
Bacon is the spiritual father of modern science. Not because of his philosophy of science and his theory of induction, but because he became the founder and prophet of a rationalist church – a kind of anti-church. (p 195)
Though based upon the mistaken doctrine of manifest truth, this second road led, nevertheless, to the valid and invaluable demand for freedom of thought, and to the demand for a universal and secular primary education – on the ground that those who are freed from the darkness of illiteracy and religious tutelage cannot fail to see the manifest truth. (205)
http://books.google.com/books?id=Ye2tAhDX7agC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
http://www.wheatandtares.org/2011/01/27/francis-bacon-vs-karl-popper-the-fallacy-of-observationalism/
(23) Vor dem gelebten Islam als einer Art von „archaischem Faschismus“ warnt Maxime Rodinson (1979). Ralf Balke in der Jüdischen Zeitung, Januar 2008.
http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.896.html
un type de fascisme archaïque
In a 1979 debate with Michel Foucault in the pages of Le Monde over the character of the Iranian Revolution of 1979, the French Marxist historian Maxime Rodinson wrote that the Khomeini regime and organizations such as the Muslim Brotherhood represented a type of „archaic fascism“ („un type de fascisme archaïque“).
http://www.eurotrib.com/comments/2008/8/9/102157/8633/21
Maxime Rodinson, Historiker, Soziologe und Marxist.
http://socialistwebzine.blogspot.com/2011/01/celebrating-maxime-rodinson-born.html
Rodinson sprach Arabisch, Hebräisch, Türkisch und Altäthiopisch (Ge’ez, Aksumitisch).
Il devint l’un des plus grands orientalistes contemporains, ayant dédié sa vie à l’étude de l’islam et aux civilisations arabes. Historien des religions, il parlait l’arabe, l’hébreu, le turc et le guèze.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Maxime_Rodinson
(24) Die Ausbildung Islamischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer in einem grundständigen Lehramtsstudium: Das Modell der Universität Erlangen-Nürnberg.
„Eine Besonderheit stellt die Zusammenarbeit mit der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen dar. … Ali Türkmenoglu M.A. (Abschluss an der Al Azhar Universität Kairo sowie deutscher Magister)“
Interdisziplinäres Zentrum für Islamische Religionslehre (IZIR), Johannes Lähnemann und Harry Harun Behr, Erlangen-Nürnberg.
http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/1349034.pdf
(25) Gesellschaft Muslimischer Sozial-und GeisteswissenschaftlerInnen (GMSG), Prof. Abdoldjavad Falaturi Friedenspreis für Dialog und Toleranz. Die GMSG möchte Frauen, Männer oder Gruppen würdigen und vorstellen, die dazu beigetragen haben, der Verständigung der Völker, Religionen und der Menschen untereinander zu dienen sowie Feindbilder ab- und Vertrauen aufzubauen.
http://www.gmsg.de/FALATURI/falaturi.html
GMSG 2003. Der diesjährige „Falaturi Friedenspreis für Dialog und Toleranz“ ging an Prof. Dr. Udo Steinbach, vom Deutschen Orient Institut in Hamburg. Die Laudatio hielt Ibrahim El-Zayat. Nach der Preisverleihung wurde unter der Leitung von Dr. Sabiha El-Zayat das Panel „Religion im Kontext von Globalisierung“ eröffnet. Der erste Referent war Prof. Dr. Udo Steinbach. … Zweiter Referent des Panels war Prof. Dr. Christian Troll.
http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/UNITY/unity.html
GMSG Jahrestagung “Das westliche und islamische Minderheitenkonzept” vom 26.-27. Januar 02 – Universität Kassel
Amir Zaidan: “Integrative Aspekte des islamischen Religionsunterrichtes” : Für die muslimischen Kinder in Deutschland ist die religiöse Identitätsfindung bisher nur unter erschwerten Bedingungen bzw. überhaupt nicht möglich. Hier kann und soll der IRU als Regelfach gemäß des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule eine wichtige Hilfe bieten.
Bülent Ucar: “Das Milletsystem im Osmanischen Reich”: Das Milletsystem im Osmanischen Reich hat letzlich den inneren Frieden zwischen den verschiedenen Religionen und Ethnien in einem Staat, der über 600 Jahre lang über drei Kontinente hin existiert hat, aufrechterhalten können.
Dr. Ahmad Khalifa, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD), zur psychosozialen Situation der Muslime in Deutschland. (…) „Wir müssen mehr islamische Beratungsstellen gründen“, forderte al-Khalifa.
Dr. Mehmet S. Erbakan
http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/BERICHT2002/bericht2002.html
(26) Islamic University of Europe (Rotterdam; Said-Nursî-Bewegung)
Halit Ünal, geboren op 1 juni 1952, heeft in 1975 zijn bachelor diploma behaald aan de Faculteit der Godgeleerdheid van de Universiteit van Ankara. Tussen 1975-1982 heeft hij zijn doctoraattitel behaald aan de Faculteit der Islamologie van de Universiteit van Köln op het gebied van Islamitisch Recht. … Tussen 1992-2002 heeft hij aan de Faculteit der Godgeleerdheid van de Universiteit van Erciyes gewerkt als onderwijslid Islamitisch Recht. In 2002-2003 heeft Unal gewerkt als onderwijslid bij het project ´Islamitische Godsdienstleerkracht´ van de Universiteit van Erlangen. Sinds 2007 geeft hij colleges aan de Faculteit der Islamitische Wetenschappen van de Islamitische Universiteit van Europa op het gebied van Islamitische Rechtsgeschiedenis en Bronnen van de Islam.
http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_qpersonel&task=detay&id=32&katid=2&Itemid=&Itemid=62
Islamic University of Europe
Prof. Dr. Nedim Bahcekapili, Rector
http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_content&view=article&id=68&Itemid=57
Hauptniederlassung, Rotterdam. Hoofdlocatie in Rotterdam.
Statenweg 200 3033 JA Rotterdam-Hollanda
Fakultät für Islamische Wissenschaften, Brüssel. Faculteit der Islamitische Wetenschappen Brussel.
Rue de la limite, 100, 1210 Bruxelles / Belgique
http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_content&view=article&id=69&Itemid=71
In derselben Brüsseler Adresse residiert die Faculté des Sciences Islamiques de Bruxelles (FSIB) unter Dekan Dr. Mustafa DÖNMEZ. Sprecher Ibrahim DÖNMEZ.
Rektor: Dr. Nedim Bahçekapılı
http://www.faculte-islamique.be/fr/mot%20du%20recteur.html
Rat der FSIB. Nedim Bahçekapılı, Marzouk Ewlad Abdellah, Ahmet Ağırakça, Mustafa Dönmez, Johan Hendrik Meuleman.
http://www.faculte-islamique.be/fr/conseil.html
The Islamic University of Rotterdam (Islamitische Universiteit Rotterdam) also known by its acronym IUR is a vocational university founded in 1997. …
http://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_University_of_Rotterdam
Qantara 09.06.2010. Jan Felix Engelhardt: The founder of this Islamic community was the Turkish scholar Said Nursi who declared science, which he understood as the study of God’s creation, to be the only way to preserve Islam in the modern world. Over the years the mainly Turkish followers of the Nurcu movement have established hundreds of educational institutions all over the world.
http://en.qantara.de/Muslims-are-the-Best-Teachers-of-Islam/8339c8408i1p471/
(27) Islam ist verfassungswidrig und deshalb als Schulfach mit Verkündungscharakter ungeeignet. Die Schariagesetze, so Bertrams: „weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“
http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news[id]=2381&news[image]=1&news[action]=detail
(28) Der Wissenschaftsrat lud 2010 die weltweit verfügbaren höchstrangigen Islamisten zur Tagung Islamische Studien in Deutschland in den Kölner MediaPark, um für Wissenschaftspolitik und Hochschulpolitik der kommenden Jahrzehnte oder Jahrhunderte die Weichen auf Postsäkularität und Allahkratie umzustellen, draußen demonstrierten zwei Dutzend Bürgerrechtler gegen die Lobbyisten der globalen Islamischen Revolution, unter ihnen vorwiegend aus dem Iran stammende Ex-Muslime.
„sehr wichtig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der islamischen Welt und dem Westen“ (Chatami)
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Strohschneider_Begruessung.pdf
Seyed Mohammad Khatami, has assessed our plan and conference as „very important in the direction of constructive cooperation between the Islamic World and the West„.
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Strohschneider_WelcomingSpeech.pdf
(29) Anlässlich der Göttinger Vorträge zu Religion und Recht des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland) verzichtete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 07.12.2010 bei seiner Rede (Religion im säkularen Staat) darauf, das Deutsche Volk auf Kulturrassismus und Frauenfeindlichkeit von Koran und Sunna aufmerksam zu machen. Plant Schariafreund de Maizière einen Staatsstreich im Namen des Pluralismus der Religionen, einen gottgefälliger Putsch „sui generis“? Göttinger Tageblatt, 08.12.2010.
http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Wissen/Regionale-Wissenschaft/Bundesinnenminister-de-Maiziere-spricht-ueber-Religion
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich kann mir vorstellen, dass wir die Zwischenzeit mit dem Rechtstypus eines Vertrages „sui generis“ überbrücken, statt einer ungeklärten Anerkennung einer Religionsgemeinschaft könnten wir z. B. einen „Vertrag über die Einführung eines Religionsunterrichts“ machen, mit Mitwirkungsrechten organisierter islamischer Organisationen. Ich lade zu juristischer Phantasie ein.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2010/12/goettingen1.html?nn=2205730
(30) Sinkender Tatsachenbezug, steigende Erregung, Nebelwurf zum diskriminierenden Islam. Charismatiker Wulff: „Denn es gibt viele Demokratien auf der Welt mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung, wenn ich an Indien, Indonesien und andere wie die Türkei denke, wo man auf dem Weg zu einer umfassenden Demokratie ist“, aus: Märkische Oderzeitung, 02.06.2011.
http://www.moz.de/nachrichten/welt/artikel-ansicht/dg/0/1/309903/
(31) Himmel hilf! Ohne Schariagesetz droht der Menschheit der Untergang: „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“
http://www.kirchentag.de/en/jetzt-2011/religion-glaube/02-donnerstag/li-grossmufti.html
(32) Mustafa Cerić und das in ganz Europa allmählich wachsende Kalifat (Imamat). Glaubensbekenntnis, Gottesgesetz, Imamische Führung: Schahāda, Scharī’a, Imāma. The Challenge of a single Muslim authority in Europe. Cerić:
The divine origin of the Qur’an is the reason why the divine call for the covenant with humans is perpetual, not negotiable and not terminable; humans need to learn how to keep their promise to God at all times and in all places.
The personal confession of faith (the shahādah) and the collective moral commitment (the sharī’ah) must find expression in the practical function of leadership (the imāmah) as the human way of discipline and loyalty to the common good of civil society.
http://www.springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf
(33) Jacques Auvergne zu Saphir 5/6
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2008/09/18/086/
(34) WELT-online, 15.07.2004. Vorwurf: Islamische Föderation setzt Eltern unter Druck.
„Wie Lehrkräfte und Schulleitungen mehrfach berichtet hätten, seien Eltern durch Religionslehrer oder Vertreter der Föderation angeblich verschiedene Male unter Druck gesetzt worden, ihre Kinder in die islamische Unterweisung zu schicken, antwortete Schulsenator Klaus Böger (SPD) auf eine Anfrage der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus. … Marion Berking, Schulleiterin der Rixdorfer Grundschule in Neukölln, bestätigte, dass Druck auf Eltern ausgeübt wird. Diese hätten allerdings Angst, das öffentlich zuzugeben.“ …
Böger kritisierte außerdem den Spruch, der auf den Zeugnissen stand, die die Teilnehmer am islamischen Unterricht erhielten: „Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen sind unsere Geschwister im Glauben, mit den anderen sind wir durch das Mensch-Sein verbunden.“ „Dieser Satz ist gründlich missverstanden worden“, sagte Kesici. Man habe ihn nicht mehr auf die Zeugnisse geschrieben.
http://www.welt.de/print-welt/article327798/Vorwurf_Islamische_Foederation_setzt_Eltern_unter_Druck.html
Burhan Kesici im Bild
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/contentblob/264212/timg485x273blob/291048
http://forumamfreitag.zdf.de/ZDFde/s_img/19/0,6992,5993491-render-Y2-,00.jpg
Der „Forum am Freitag“-Gast Burhan Kesici über das islamische Recht Scharia. Ist sie göttliches Recht oder Menschenrecht? Und in welchem Verhältnis steht sie zum geltenden Recht in Deutschland? Kurzfilm, Dauer 8 Minuten.
http://stream-tv.de/sendung/11052/forum-am-freitag-goettliches-recht-die-scharia
(35) Dr. Myrian Dietrich, Fachbereich Rechtswissenschaft Institut für Deutsches und Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Direktor des EZIRE
http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/mitarbeiter/ehemalige.shtml
Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE)
„Zum 1. Januar 2009 wurde aus Mitteln des Innovationsfonds des Bayerischen Wissenschaftsministeriums das Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa EZIRE als eine zentrale Einrichtung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg errichtet. Kommissarischer Direktor ist Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Islamwissenschaftler, auf dessen Initiative und Antrag hin dieses neue geistes- und sozialwissenschaftliche Zentrum entstanden ist. Zum Geschäftsführer wurde Dr. Jörn Thielmann bestellt, Islamwissenschaftler und bislang geschäftsführender Leiter des 2008 geschlossenen Kompetenzzentrums Orient-Okzident Mainz KOOM an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
http://www.ezire.uni-erlangen.de/index.shtml
“Ängste vor einer Islamisierung Deutschlands sind unbegründet”, Mathias Rohe im Interview. Deutsch Türkische Nachrichten, Felix Kubach, 14.04.11
Rohe in Aktion. Schnapp dir das Leckerchen, lieber Klerus:
„Ich glaube, dass die Kirchen sehr wohl verstanden haben, dass der Umgang mit dem Islam in Deutschland auch für ihre eigene Zukunft nicht unbedeutend ist.“
http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2011/04/62494/
Scharialobbyist Mathias Rohe watscht die Säkularen ab, in: Das ist Rechtskulturrelativismus, FAZ.net 22.02.2011.
Der Jurist übergeht gezielt, dass die Scharia die Seele vor dem Höllenfeuer rettet und daher in vormodernen Familien mit unmenschlichem Gruppenzwang verkittet ist.
Vor Wut wird der ertappte Proislamist unsachlich: „Wenn Frau Kelek … meint, mich dabei als „rechtspolitischen Mentor von ZMD und Milli Görüs“ bezeichnen zu müssen, dann wäre ihre eigene passende Einordnung wohl die einer Hofnärrin am Hofe der Islamhasser.“
http://www.faz.net/artikel/C31315/islam-debatte-das-ist-rechtskulturrelativismus-30328453.html
Europas Scharialobby arbeitet auch von Belgien aus. Institute for Migration Law & Legal Anthropology, Law Faculty, K.U. Leuven:
Secular Models in Europe – Innovative Approaches to Law and Policy
http://www.religareproject.eu/
Hinter hehren Autoritäten …
http://www.religareproject.eu/advisory-board-list
… nisten die Fachfrau für schariatisches Familienrecht Marie-Claire Foblets (Projektkoordinatorin; Institute for Migration Law and Legal Anthropology at the Law Faculty in Leuven: “particular interest in the application of Islamic family laws in Europe, and more recently in the accommodation of cultural and religious diversity under State law”), Jørgen S. Nielsen (Centre for European Islamic Thought (CEIT), Kopenhagen, Dänemark), Louis-Léon Christians (professor and head of the «Chair for Law and Religion » at the Université catholique de Louvain (UCL), and since 2008, president of the interdisciplinary master in Religious Studies, Leuven, Belgien), sowie Mathias Rohe und Jörn Thielmann aus Erlangen.
http://www.religareproject.eu/team-researchers
(36) Myrian Dietrich im Bild (18.02.2007), wie sie gerade erhöht wird durch Mathias Rohe, der die Festrede hält anlässlich der „Verleihung des Alfred-und-Ida-Marie-Siemens-Preises [2005] an seine Doktorandin Dr. Myrian Dietrich für ihre Dissertation zu dem Thema „Rechtliche Perspektiven eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen“.
http://www.jura.uni-erlangen.de/fachbereich/fotoalbum/2006-2/fotos/DSC_6395%20copy.jpg
(37) Burhan Kesici, Generalsekretär des Islamrates, spricht mit Abdul-Ahmad Rashid über das Verbot von Schweinefleisch und Alkohol sowie über zahlreiche Speisevorschriften, die fromme Muslime befolgen.
http://stream-tv.de/sendung/225496/forum-am-freitag-halal-was-muslime-essen-duerfen
(38) in: Bülent Ucar, Yavuzcan Ismail: Die islamischen Wissenschaften aus Sicht muslimischer Theologen: Quellen, ihre Erfassung und neue Zugänge im Kontext kultureller Differenzen (Frankfurt 2010), Reihe für Osnabrücker Islamstuden Band 1, Seite 60-61.
http://books.google.de/books?id=St54oHIvMW8C&printsec=frontcover#v=onepage&q&f=false
(39) Lamya Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“
Annedore Beelte: Der Oldenburger Religionspädagoge Jürgen Heumann bezweifelt das. Die Schule steht in der Tradition der Aufklärung, argumentiert er. Zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht gehöre, sich kritisch mit der Entstehung der Religion auseinanderzusetzen. Auf muslimischer Seite sieht Heumann aber wenig Bereitschaft, Allah selbst zur Diskussion zu stellen. Geschweige denn, „die Entstehung des Koran als ein von Menschen in einer geschichtlichen Situation verfasstes religiöses Dokument zu würdigen – und damit zwischen Legende und historischer Entstehung zu unterscheiden“. Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.
http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html
· Inflation, Bankenkrise, Krieg — wohin steuern wir? · Vortrag von Ernst Wolff "München, 14. Mai 2023 — Die Welt…