Archive for the ‘Gleichheitsfeminismus’ Category

“Super-Diversität”? Die Werte und Anweisungen des Koran haben für viele “einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz”

April 9, 2024

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“Homosexualität und sexuelle Diversität widersprechen der religiösen Auffassung nicht weniger Schüler. Für sie und ihre Familien hat ihre diesbezügliche Religionsauffassung einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz. Entsprechende Programme zur Toleranz stoßen auf Widerstand.”

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Markus Lanz: Das heißt, da geht es auch um kulturelle Themen, … religiöse Themen.

Schulleiterin Anja Mundt-Backhaus von der IGS Stöcken in Hannover: Ja, das KFN [Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen] hat das jetzt in einer noch nicht repräsentativen Studie bestätigt in der Abfrage, dass das tatsächlich ein Problem ist. Ich meine, da wäre ungefähr die Hälfte der befragten Muslime gegen Homosexualität gewesen, bzw. stellen die Grundsätze des Korans tatsächlich in der Wertung über das Grundgesetz. Das erleben wir auch.

Lanz: Ok. Wie gehen wir denn damit um? Man muss doch irgendwie darauf reagieren? Sie haben –, ich habe das vorhin vorgetragen, Herr El-Mafaalani, das schöne Wort Super-Diversität, – und Sie sagen, wir waren darauf, wir sind darauf nicht vorbereitet … wir müssen doch reagieren und umgehen mit solchen Dingen … in Sonntagsreden der Politiker, ständig: “Das Grundgesetz ist die Basis für alles.” Und dann so etwas. Wie stellen wir denn sicher, dass das deutsche Grundgesetz gilt und nicht … andere Dinge, die vielleicht darüberstehen – Religion – oder was auch immer, ein problematisches Frauenbild? All diese Dinge?

Soziologe Aladin El-Mafaalani: Ich würde sagen, man muss das alles in den Schulen, und schon in Grundschulen, thematisieren. Und dafür müssen die, diese Grundschulen zum Beispiel, ausgestattet sein, dass man solche Dinge thematisiert, dass man darüber spricht: Säkularer Staat, trotzdem religiös sein, in welchem Verhältnis steht das, aber es passiert ja nicht.

Mundt-Backhaus: Die Ausstattung ist ja nicht da. Genau solche Unterstützung haben wir angefordert, mehr Personal, Kulturmittler, das steht auch unter den Forderungen. Mehr Personal auch für die Pausenaufsichten, um zu deeskalieren, wie gesagt Kulturmittler. Wir versuchen natürlich auch das zu verhindern, natürlich machen wir Demokratieerziehung! Wir arbeiten auch mit einer der beiden Moscheen zusammen, die bei uns in der Nähe sind, mit einer klappt das ganz gut, mit der anderen eher nicht so. Und natürlich erreichen wir auch Kinder. Aber nicht alle. Es bleibt ein Teil, den wir nicht erreichen. Und das ist das große Problem.

— Ab min 24:30 und bis min 27:06 in diesem Ausschnitt (Schulleiterin schlägt Alarm: „Verheerende Lage“ | Markus Lanz vom 04. April 2024). 05.04.2024, ZDFheute Nachriften.

youtube.com/watch?v=GRdopDhOp7M

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— Ebenfalls ab min 43:40 und bis min 46:16 in der gesamten Sendung Markus Lanz vom 4. April 2024

zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-4-april-2024-100.html

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Wenn Lehrkräfte verzweifeln: Die IGS Stöcken schlägt Alarm

Gewalt, Vandalismus, Bedrohungen: Die IGS Stöcken in Hannover schlägt Alarm. In einem Hilferuf an die Schulbehörde beklagen Lehrkräfte die Situation an der Schule. Fast täglich müssten Schüler oder Schülerinnen vom Unterricht ausgeschlossen werden, heißt es in dem Brief. Das Schulpersonal habe keine Kraftreserven mehr.

Erst im Dezember hatten Lehrkräfte der IGS Büssingweg in Hannover in einem Brandbrief an Behörden und Politik Gewalt und Vandalismus an der Schule geschildert – und um Hilfe gebeten. …

Die IGS Stöcken gilt als sogenannte Brennpunktschule. Rund 900 Schülerinnen und Schüler aus geschätzt 40 Nationen besuchen die Schule, die für viele kein entspannter Ort zum Lernen ist. Ein Beispiel von vielen: Der Brief eines Vaters an die Schulleitung vom Januar. „Seit einigen Tagen beschwert sich unser Kind über seinen Alltag an der Schule. Er wird ständig belästigt, beleidigt, gemobbt, bedroht und geschlagen.“

Die Lehrkräfte bestätigen Schülerberichte, wonach einige Schüler ständig Messer oder andere Waffen bei sich tragen würden. Vor einiger Zeit sei, so steht es in dem Brief an den Schulträger, ein Kind außerhalb der Schule mit einer Eisenstange bewusstlos geschlagen worden. Nach einem Krankenhausaufenthalt habe es sich nicht mehr in den Unterricht getraut. Viele Schüler meiden die Toiletten, weil sie dort belästigt und gefilmt würden. Die Videos tauchten dann in den sozialen Netzwerken auf.

“Homosexualität und sexuelle Diversität widersprechen der religiösen Auffassung nicht weniger Schüler. Für sie und ihre Familien hat ihre diesbezügliche Religionsauffassung einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz. Entsprechende Programme zur Toleranz stoßen auf Widerstand.”

Anja Mundt-Backhaus ist Didaktische Leiterin der IGS. Sie und ihre Kollegen und Kolleginnen, sagt sie, „gucken da hin, wir kümmern uns, aber wir kommen nicht mehr hinterher. Es ist einfach zu viel geworden.“ Der Fehler im System beginne in den Familien. Dort werde den Kindern oft ein Männlichkeitsbild vermittelt, das Gewalt für legitim, für männlich hält, so beschreibt es eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen. Später gebe die Peergroup den Ton an, in dem sich Jungen, aber auch Mädchen behaupten müssten.

Die Familien der Täter seien oft schwer zu erreichen, sagt Backhaus. „Wir haben es hier überwiegend mit bildungsfernen Eltern zu tun. Viele haben auch tatsächlich Ressentiments gegenüber Schule. Viele sprechen kein Deutsch oder nicht ausreichend Deutsch, sodass wir mit ihnen nicht vernünftig arbeiten können, weil wir keine Dolmetscher haben.“ Ein Vorbild sind wohl einige kaum. Eltern hätten sich, so beschreibt es die Schule, auf dem Schulhof schon geprügelt.

Die Liste der Maßnahmen, die nach Ansicht der Schule nötig wären, um eine Besserung herbeizuführen, ist lang. Aber fürs Erste fordert die Schule einen Sicherheitsdienst für den Schulweg und den Pausenhof. Die Stadt Hannover ist der Schulträger und Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) hält nichts von Sicherheitsdiensten. Das könne nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Er wolle keine amerikanischen Verhältnisse, weil sie die Gewaltspirale befeuern würden, zumal auch ein Sicherheitsdienst nicht die Befugnis hätte, Taschenkontrollen durchzuführen. Stattdessen brauche es ein „Commitment, eine gemeinsame Verabredung mit den Schülerinnnen und Schülern, dass Gewalt verbannt wird.“ …

— Hans-Christian Hoffmann. 09.02.2024, NDR

ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wenn-Lehrkraefte-verzweifeln-Die-IGS-Stoecken-schlaegt-Alarm,schule3414.html

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Religion und abweichendes Verhalten

Dr. Jan-Philip Steinmann (Projektleitung)

Es wird sich der Frage gewidmet, wie und unter welchen Bedingungen Religion abweichendes Verhalten in zunehmend säkularisierten Gesellschaften beeinflusst. Bisherige Forschung hat sowohl auf förderliche als auch auf hemmende Effekte von religiösem Engagement für deviantes Verhalten hingewiesen und aufgezeigt, dass Religionseffekte konditional, gegenläufig und nicht-linear sein können. Ziel ist es, die Komplexität des Zusammenhangs zwischen Religion und Delinquenz vor dem Hintergrund dreier Limitationen bisheriger Forschung in den Blick zu nehmen. Erstens soll das Zusammenwirken zwischen individueller Religion und anderen Identitäten (z. B. Ethnizität, Klasse, Geschlecht) bei der Erklärung von abweichendem Verhalten in den Blick genommen werden („complex religion“). Zweitens sollen ebenenübergreifende Wechselwirkungen zwischen individueller Religion und religiösem Kontext (z. B. religiöse Gemeinden, Schulklassen, Familien) bei der Erklärung abweichenden Verhaltens berücksichtigt werden („religious context matters“). Drittens sollen erklärende Mechanismen für den Link zwischen Religion und Devianz explizit ausgearbeitet und auf strenge Weise empirisch geprüft werden („mechanisms of religious influence“). Den ersten beiden Limitationen soll auf Basis von quantitativen Sekundärdaten begegnet werden. Um die dritte Limitation anzugehen, sollen zudem qualitative Primärdaten erhoben werden.

kfn.de/forschungsprojekte/religion-und-abweichendes-verhalten/

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Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)

Direktorium

kfn.de/kfn/institut/direktorium/

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Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Jurist, ehemaliger Direktor des KFN

kfn.de/kfn/institut/ehemalige-direktoren/prof-dr-christian-pfeiffer/

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Religion and Super Diversity

— 23.05.2017, Islamic Research and Information Center iric.org

Religion and Super Diversity
New Diversities, Volume 18, No. 1, 2016
Published by Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity

New Diversities is an international, peer reviewed, scholarly and professional journal, published by the Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity. It is intended to provide a platform for international, interdisciplinary and policy-related social science research in the fields of diversity, migration, multicultural policies, and human rights.

Guest Editors:

Irene Becci (University of Lausanne) and Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen)

List of Contents:

– Religion and Superdiversity: An Introduction

by Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen) and Irene Becci (University of Lausanne)

– Enhancing Spiritual Security in Berlin’s Asian Bazaars

by Gertrud Hüwelmeier (Humboldt Universität zu Berlin)

– Religion, Conviviality and Complex Diversity

by Deirdre Meintel (Université de Montréal)

– Multi-Religiosity: Expanding Research on Ties to Multiple Faiths in the 21st Century

by Liza G. Steele (State University of New York at Purchase)

– Mobility and Religious Diversity in Indigenousness-Seeking Movements: A Comparative Case Study between France and Mexico

by Manéli Farahmand (University of Lausanne / University of Ottawa) and Sybille Rouiller (University of Lausanne)

– When Homogeneity Calls for Super-Diversity: Rome as a Religious Global City

by Valeria Fabretti (University of Rome ‘Tor Vergata’) and Piero Vereni (University of Rome ‘Tor Vergata’)

iric.org/religion-and-super-diversity/

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Religion and Superdiversity: An Introduction

Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen) and Irene Becci (University of Lausanne)

New Diversities vol. 18, No. 1, 2016ISSN ISSN-Print 2199-8108

ISSN-Internet 2199-8116

newdiversities.mmg.mpg.de/wp-content/uploads/2016/10/2016_18-01_01_Introduction.pdf

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Das Versprechen der Architektur: Schaffen Multireligiöse Räume Toleranz?

The promise of architecture: Do multi-religious spaces promote tolerance?

Marian Burchardt, Johanna Häring.

In öffentlichen Debatten wird dabei architektonischen Projekten wie dem House of One häufig die Fähigkeit zugeschrieben, durch Begegnung und den Abbau von gruppenbezogenen Vorurteilen interreligiöse Beziehungen positiv zu beeinflussen und damit zu friedlicher Koexistenz in einer von Segregation, Rassismen und Gewalt geprägten Gesellschaft beizutragen. Insofern trägt Architektur schon im Modellstadium dazu bei, Idee und Praxis des interreligiösen Dialogs, als deren materialer Ausdruck das House of One verstanden wird, zu popularisieren. Sie birgt damit in sich das Versprechen, dem Bemühen um friedliche Koexistenz materiale Form und ästhetischen Ausdruck zu geben. …

Die Idee zur Errichtung des House of One entstand im Kontext der Rückübertragung des Baugrundstückes auf dem Berliner Petriplatz an die lokale Kirchgemeinde in den 1990er-Jahren. … Träger des Projekts war bis zur Gründung der Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin im Jahre 2016 der gleichnamige Verein, in dem das Land Berlin, von protestantischer Seite die Gemeinde St. Petri, von jüdischer Seite das Abraham-Geiger Kolleg Potsdam sowie von muslimischer Seite das Forum für interkulturellen Dialog vertreten sind. Die Beteiligung dieser, der Bewegung des umstrittenen türkisch-amerikanischen Laienpredigers Fetullah Gülen nahestehenden, Organisation hat von Beginn an immer wieder öffentliche Kritik – vor allem, aber nicht ausschließlich, aufseiten der muslimischen Dachverbände – hervorgerufen und 2019 zum öffentlich inszenierten Austritt eines der Hauptsponsoren, des Unternehmens Dussmann, aus dem Stiftungsrat geführt. …

An der Schnittstelle von Stadtsoziologie und Religionssoziologie hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre ein Forschungsfeld etabliert, das die multiplen Beziehungen und wechselseitigen Prägungen von religiösen Zugehörigkeiten und Praktiken einerseits und urbanen Räumen andererseits ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt hat. Die den meisten Studien zugrunde liegende Kernthese ist dabei, dass die Vorstellung einer durch Urbanisierungsprozesse vorangetriebenen Säkularisierung in den durch Migrationsprozesse und religiöse Innovationen sich pluralisierenden Großstädten westlicher Einwanderungsgesellschaften die soziale Wirklichkeit nicht mehr angemessen abbildet. Urbane Räume sind stattdessen durch eine fortwährende Diversifizierung gekennzeichnet, die unter Rückgriff auf einen populären Begriff von Steven Vertovec (2007) als religiöse „Super-Diversität“ gefasst werden kann (siehe Burchardt und Becci 2016). Diese Super-Diversität umfasst dabei sowohl die Vielfalt religiöser Gruppen wie auch Differenzen in Bezug auf die Relevanz von Religion und Säkularität im Alltagsleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, die Peter L. Berger (2014) im Konzept einer zweifachen Pluralisierung zusammengefasst hat.

link.springer.com/article/10.1007/s41682-021-00069-x

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Super-diversity and its implications

— Steven Vertovec (2007), Ethnic and Racial Studies, 30(6), 1024–1054. doi.org/10.1080/01419870701599465

Abstract

Diversity in Britain is not what it used to be. Some thirty years of government policies, social service practices and public perceptions have been framed by a particular understanding of immigration and multicultural diversity. That is, Britain’s immigrant and ethnic minority population has conventionally been characterized by large, well-organized African-Caribbean and South Asian communities of citizens originally from Commonwealth countries or formerly colonial territories. Policy frameworks and public understanding – and, indeed, many areas of social science – have not caught up with recently emergent demographic and social patterns. Britain can now be characterized by ‘super-diversity,’ a notion intended to underline a level and kind of complexity surpassing anything the country has previously experienced. Such a condition is distinguished by a dynamic interplay of variables among an increased number of new, small and scattered, multiple-origin, transnationally connected, socio-economically differentiated and legally stratified immigrants who have arrived over the last decade. Outlined here, new patterns of super-diversity pose significant challenges for both policy and research.

tandfonline.com/doi/abs/10.1080/01419870701599465

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Prof. Dr. Dr. h.c. Steven Vertovec

Steven Vertovec ist Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften und Honorarprofessor für Soziologie und Ethnologie an der Universität Göttingen, Deutschland. Zuvor war er Professor für Transnational Anthropology an der Universität Oxford und Direktor des britischen Economic and Social Research Council’s Centre on Migration, Policy, and Society (COMPAS). Steves Arbeit umfasst die kritische Untersuchung verschiedener Konzepte rund um internationale Migration, transnationale soziale Formationen, ethnische Diaspora und Formen urbaner Vielfalt. Er erwarb einen B.A. (Magna cum laude) in Anthropologie und Religionswissenschaften an der University of Colorado, einen M.A. in Religionswissenschaften an der University of California in Santa Barbara und einen DPhil in Sozialanthropologie an der University of Oxford. Im Jahr 2018 wurde ihm von der Université de Liège die Ehrendoktorwürde (Sozialwissenschaften) verliehen. Steve ist Mitherausgeber der Zeitschrift Global Networks und der Palgrave-Buchreihe „Global Diversities“. Er ist außerdem Autor von fünf Büchern, darunter „Transnationalism“ (Routledge, 2009) und „Diversity and Contact“ (Palgrave 2016) und Herausgeber oder Mitherausgeber von 35 Bänden, darunter „Islam in Europe“ (Macmillan, 1997), „Conceiving Cosmopolitanism“ (Oxford University Press, 2003), „The Multicultural Backlash“ (Routledge 2010), „The International Handbook of Diversity Studies“ (Routledge, 2015) und „The Oxford Handbook of Super-diversity“ (Oxford University Press, in Vorbereitung). Seit über 25 Jahren arbeitet Steve mit einer Reihe von politischen Entscheidungsträger*innen zusammen, unter anderem innerhalb des Sachverständigenrates der deutschen Stiftungen für Migration und Integration, des Cabinet Office und des Innenministeriums der britischen Regierung, der Europäischen Kommission, der G8, der Weltbank und der UNESCO. Prof. Vertovec die Ehrendoktorwürde der Universität Lüttich.

mmg.mpg.de/steven-vertovec-de

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In the US, with each passing day, the debate about Sharia is getting complicated. …

Syed Abul Ala Mawdudi in his book Let us be Muslims defining what is ‚Sharia‘ says: “Now I shall tell you what Sharia is. The meaning of Sharia is mode and path. When you have acknowledged God as your sovereign and accepted His servitude and have also admitted that the Messenger is the tangible ruler holding authority on His behalf and that the Book has been sent by Him, it will mean you have entered Deen (way of life). After this, the mode in which you have to serve God and the path you have to traverse in order to obey Him, is called Sharia. This mode and path has been indicated by God through His Messenger who alone teaches the method of worshipping the Master and the way to become pure and clean. The Messenger shows us the path of righteousness and piety, the manner in which rights are discharged, the method of carrying on transactions and dealings with fellow-beings and the mode of leading one’s life. …”

Sayyid Qutb in his Milestones writes: “By ‚the Sharia of God‘ is meant everything legislated by God for ordering man’s life; it includes the principles of belief, principles of administration and justice, principles of morality and human relationships, and principles of knowledge.”

The Sharia includes the Islamic beliefs and concepts and their implications concerning the attributes of God, the nature of life, what is apparent and what is hidden in it, the nature of man, and the interrelationships among these. …

God has devised Laws for humanity. … the Quran explains that the source of Sharia is the divine Himself because He is the only continuous source of guidance to all regardless of their background. … From a Quranic perspective, Sharia is the ultimate divine guidance given to humanity to find its identity and purpose in life. …

Sharia is life affirming and life preserving. Sharia is justice nurturing and Sharia is human dignity nourishing. Sharia is the ultimate source of a style of life for those who believe in divine wisdom and guidance, those who understand that only a higher, neutral and objective authority can preserve and protect the interests of all human beings. It is up to individuals to acknowledge, accept or reject the divine guidance. Thus Sharia cannot be imposed. It cannot be coerced upon people. There is no armed struggle prescribed to force people who reject the Sharia as a source of guidance in their life to accept it as their way of life. Jihad is permitted to defend one’s dignity and one’s right to live peacefully according to the divine guidance. It is not to force people accept Muslim world view. People have a choice to live according to whatever laws they deem fit for them.

Sharia acknowledges the differences in human understanding and behavior and gives full freedom to people to organize their lives accordingly. It respects freedom, liberty, and the right to choose one’s life style.

Sharia should not be equated with the methods for achieving its goals. …

Sharia advises Muslims to develop laws and implement them effectively keeping in mind the interests of all human beings and not just the interests of a ethnic, cultural, religious, social or financial group.

For instance the Sharia declares that God has bestowed dignity to human beings.

— Aslam Abdullah (Shariah: Who Defines It?)

Dr. Aslam Abdullah is director of the Islamic Society of Nevada (ISON), Vice president of the Muslim Council of America (MCA) and the President elect of the Nevada Interfaith Council.

islamicity.org/7897/shariah-who-defines-it/

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Aslam Abdullah

Dr. Abdullah received a Doctorate in Communications from the University Of London, England in 1987. Aslam Abdullah is the Editor-in-Chief of Muslim Media Network Inc. that publishes the Muslim Observer. He has served as Director of the Islamic Society of Nevada and Masjid Ibrahim, Las Vegas. Dr. Abdullah has also been the Editor-in-Chief of the Minaret Magazine since 1989. He was an associate editor of The Arabia in the 1980’s. He also served as vice chairman of Muslim Public Affairs Council.

He is the current Vice President of the American Muslim Council.

draslamabdullah.com/about

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Yusuf al-Qaradawi: The Humblest Scholar of Our Generation

— Aslam Abdullah (2022)

draslamabdullah.com/post/yusuf-al-qaradawi-the-humblest-scholar-of-our-generation

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“… the sharia (šarīʿa), is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azalī) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abadī) into the future.

The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable.

The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada (šahāda).”

— Mustafa Cerić (2007), The challenge of a single Muslim authority in Europe

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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Mit eigenen Hervorhebungen kommentarlos zusammengestellt von Edward von Roy (April 2024).

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Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem

Eine Mahnung an die Deutsche Islamkonferenz (DIK) sowie an die in wenigen Tagen in Berlin durchgeführte 2. Kritische Islamkonferenz (KIK 2013).

Islamkonferenz um Islamkonferenz der Rechtsspaltung entgegen? Der säkulare Verfassungsstaat hat mit totalitär denkenden Jenseitszentrikern nicht auf Augenhöhe zu diskutieren, auch nicht im Rahmen der „Verbesserung des Zusammenlebens zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den Muslimen … ein gemeinsamer Weg zu einem besseren Miteinander“ (DIK 2009) oder von „Allianzen für die transkulturelle Gesellschaft“ (KIK 2013).

Edward von Roy (April 2013)

schariagegner.wordpress.com/2013/04/15/nicht-der-islamismus-der-islam-ist-das-problem/

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Der Schariaverharmloser

Januar 22, 2024

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Hemmungslos schariabegeistert

Köln (2016) und das Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen, ein Islamwissenschaftler bereitet der Schariagesellschaft (Sharia Society, Ḥākimiyya li-Llāh, the sovereignty of God) den Weg.

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Mit seinem äquidistanten, sprich den Unterschied zwischen Täter und Opfer vernebelnden, das Leid anderer zulassenden, seichten Geplauder über eine Lebensführung nach Scharia und Fiqh, über den ECFR und Yusuf al-Qaradawi, über den Hidschab oder die islamisch gebotene Geschlechtertrennung auch in der Turnhalle oder im Schwimmbad, trägt der Inhaber des Lehrstuhls für Islamwissenschaft an der Universität Bamberg, Professor Dr. Patrick Franke (Zum Umgang mit islamischen Normen zu Gesundheit, Körper und Sexualität: Empfehlungen für die Gesundheitsfürsorge. Am 3. November 2016 in Köln.) dazu bei, die sogenannten muslimischen Frauen und ihre Töchter wieder in den Kerker der Schariapflichten einzusperren, dem allzu wenige von ihnen erst unlängst entkommen sind. Die vielen anderen in einer muslimischen Familie aufgewachsenen Mädchen und Frauen überall auf der Welt, etwa in Pakistan, Afghanistan, im Iran oder auf der Arabischen Halbinsel, haben den ihnen authentisch islamisch auferlegten Bereich der Entwürdigung und Entrechtung noch nie ganz verlassen, und in Bezug auch auf sie müssen wir alles tun, damit die allgemeinen Menschenrechte wahrhaftig allgemein sind, damit jedermann baldmöglich in der Freiheit der im Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordenen AEMR angelangt ist, ein bewahrenswerter Standard, der den Begriffen von Menschenwürde und Freiheit des Individuums nach dem deutschen Grundgesetz (GG) entspricht.

Der Hidschab oder seine Unterwasservariante Burkini ist nicht einfach eine Bekleidung, sondern die zu textilem Gewebe genähte Forderung auf islamgemäßes Wohlverhalten an seine Trägerin, die, um im Jenseits nur ja nicht endlos im Feuer zu brennen, auf Erden ein schariakonformes Verhalten in allen Lebenssituationen kontrollierbar an den Tag zu legen hat. Das System Hidschab erwartet Unterwerfung und Gehorsam gegenüber Vater oder Ehemann, und verlangt, auch die jetzt oder bald geborenen eigenen Kinder schariakonform zu erziehen, seit dem 10. Dezember 1948 bedeutet das, sie in Richtung einer Abkehr von der AEMR zu erziehen.

Der Hidschab ist nicht einfach ein Stück Stoff, sondern eine textilgewordene Bekundung des echt islamischen Gefängnisses weiblichen Wohlverhaltens nach Koran und Sunna, ein Gefängnis, das von dem Mädchen oder der Frau nicht schuldhaft verlassen werden darf, ohne dass sie ihre Möglichkeit des ewigen Aufenthaltes im jenseitigen glückseligen Garten verspielt.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Q u e l l e

Kultursensibilität in der gesundheitlichen Aufklärung – Kulturelle Unterschiede in der Kommunikation: Barrieren, Chancen, Lösungswege. Beiträge zum Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen am 3. November 2016 in Köln. Gesundheitsförderung Konkret, Band 21. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

shop.bzga.de/pdf/60649210.pdf

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Der Islam und der Nebelwurf eines Bamberger Professors

Prof. Dr. Patrick Franke (Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. BZgA, 2016) wirft Nebel, wenn er nach dem eher schüchternen Erwähnen des leider auch sehr islamischen Themas weibliche Genitalverstümmelung, chitan al-banat (ḫitān al-banāt, chitan al-inath ḫitān al-ināṯ, sunat perempuan, sunat wanita) schreibt: „… Weibliche Beschneidung im Sinne einer Klitorisvorhautreduktion wird traditionell von allen sunnitisch-islamischen Rechtsschulen befürwortet (Asmani/Abdi 2008, S. 13)“, daraufhin die Position von Muḥammad Sayyid Ṭanṭāwī zur Islamic FGM erwähnt (ohne verstanden zu haben, dass der geschmeidige Großmufti Tantawi diverse Formen der FGM einfach nicht länger als Verstümmelung (mutilation) oder Schädigung (harm) definiert wissen wollte), ohne zudem den Fiqh der selbstredend sunnitischen Schafiiten zu nennen oder auf die ihre sieben Jahre alt gewordenen Mädchen „beschneidenden“, genital verstümmelnden schiitischen Dawoodi Bohra hinzuweisen. Vgl. in den USA den Fall der wegen Genitalverstümmelung an neun, siebenjährigen, Mädchen angeklagten Ärztin Jumana Nagarwala. Dr. Nagarwala wurde zunächst wegen Verstümmelung, Verschwörung und Behinderung der Ermittlungen zusammen mit Dr. Fakhruddin Attar angeklagt, der ihr erlaubt hatte, die Islamic FGM in seiner Klinik in Livonia, Michigan, einem Vorort von Detroit, durchzuführen.

Der schariabegeisterte Patrick Franke wirft Nebel, wenn er zum Schluss kommt: „… zeigt, wie groß die Entscheidungsspielräume der Muftis bei ihrer Fatwa-Erteilung sind.“

Dass die aus islamischer Sicht vom Schöpfer gestiftete Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf Belohnung oder aber Bestrafung zielt, im Diesseits wie im Jenseits, sagt Professor Franke nicht.

Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) ist auch nicht Klitorisvorhaut, sondern Klitoris, „it means the clitoris itself“.

Edward von Roy

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Q u e l l en

Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. Patrick Franke, BZgA FORUM 2–2016.

FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung 2 – 201. Best.-Nr. 13329229. BZgA, Köln.

fachdialognetz.de/fileadmin/pfm/formUploads/files/13329229.pdf

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Islamic Law on Female Circumcision

… The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

Answering Islam

answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

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Dawoodi Bohra and Female genital mutilation (FGM)

The Dawoodi Bohra practice what they call khatna, khafd, or khafz, a practice critics consider female genital mutilation (FGM). The procedure is for the most part performed without anaesthesia by a traditional circumciser when girls reach their seventh year. Non-Bohra women who seek to marry into the community are also required to undergo it.

A qualitative study in 2018 carried out by WeSpeakOut, a group opposed to FGM, concluded that most Bohra girls experience Type I FGM, removal of the clitoral hood or clitoral glans. A gynaecologist who took part in the study examined 20 Bohra women and found that both the clitoris and clitoral hood had been cut in most cases.

[ Australia ]

[ A2 v R; Magennis v R; Vaziri v R [2018] NSWCCA 174 (10 August 2018), Court of Criminal Appeal (NSW, Australia). ]

[ The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019 ]

In Australia in 2018, the convictions of three members of the Bohra community, related to performing FGM on two girls, were overturned when the appeal court accepted that the tip of each girl’s clitoris was still visible and had not been „mutilated“; the defence position was that only „symbolic khatna“ had been performed. The High Court of Australia overturned that decision in October 2019, ruling that the phrase „otherwise mutilates“ in Australian law does encompass cutting or nicking the clitoris. As a result, the convictions were upheld, and the defendants received custodial sentences of at least 11 months.

en.wikipedia.org/wiki/Dawoodi_Bohra

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Stoppt selbst die geringst invasive FGM

16.04.2017. Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy.

[ USA ]

[ United States v. Jumana Nagarwala et al., No. l 7-cr-20274 (E.D. Mich. Nov. 20, 2018) ]

… Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC 116 (female genital mutilation. …

schariagegner.wordpress.com/2017/04/16/fbi-ermittelt-islamische-fgm-im-grossraum-detroit-michigan/

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Islamisches Wohlverhalten im Klassenzimmer und auf dem Schulhof

Januar 13, 2024

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Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam

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2023

Bonn liegt am Rhein, und Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland.

Im Bonner Süden in Bad Godesberg, genau gesagt in Plittersdorf findet sich das 1951 gegründete Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG). Der heutige CDU-Politiker Thomas de Maizière ging ebenso dort zur Schule wie Thomas Mirow (SPD) oder Markus Dröge, Bischof der Evangelischen Kirche Brandenburg und Schlesische Oberlausitz. Einen Schüleraustausch pflegt man mit Schulen in Belfast (bɛɫˈfɑːst, Nordirland), Montpellier (mɔ̃pəˈlje, mɔ̃pɛˈlje, die achtgrößte Stadt Frankreichs vor Bordeaux) und Arcata (nördliches Kalifornien, USA).

Islam zielt auf die ewige Nähe zu Allah in der Dschanna (جنّة), und ist im Diesseits Lebensführung, Staat, Verfassung und Justiz. Aus Sicht des Islam ist der Nizam Islami (النظام الإسلامي, an-niẓām al-Islāmī, the Islamic order, to establish Islam as a state religion, Islam as a way of life) oder ist die Hakimiyya Allah (Ḥākimiyyatu Llāh, the divine sovereignty, God´s sovereignty, that Allah is sovereign on earth), die durch den Schöpfer des Weltganzen, den Verfasser des Koran und den einzigen Gesetzgeber den Menschen vorgeschriebene Lebensweise, Gesellschaftsgestaltung, Gesetzlichkeit und Gerichtsbarkeit weltweit durchzusetzen, also auch in den Städten am Rhein oder auf jedem Schulgelände. Das gilt bereits für das Tragen des Hidschab (حجاب, ḥiǧāb), der um Himmels Willen einzig erlaubten Kleidung der muslimischen Frau, weiblicher Mensch ab neun Mondjahren ist gemeint, vgl. die Begriffe Taklif (taklīf), islamisches Mündigwerden, im Sinne von alt genug sein zum Tragen der Bürde der Schariapflichten, und Bulug (bulūġ), religiöse Reife, Adjektiv balig (bāliġ).

Hidschab ist nicht Kopftuch. Ein Kopftuch schützt vor Wind und Wetter und ist vielleicht ein angenehm schmückender Anblick, nur der Hidschab hingegen schützt inschallah vor dem ewigen Feuer von Dschahannam (جهنم).

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Wenn Jungen in der Schule beten und Mädchen wegen deren Kleidung drangsalieren

29.06.2023, Kristian Frigelj, WELT.

(Der Bonner Stadtbezirk Bad Godesberg ist für islamistische Umtriebe bekannt. Nun sollen strenggläubige muslimische Schüler in einem Gymnasium Mitschülerinnen mit Kleidervorschriften drangsaliert und trotz Verbots gebetet haben. Wie kriegt man solche Entwicklungen in den Griff?)

welt.de/politik/deutschland/plus245912540/Muslime-Jungen-die-in-der-Schule-beten-und-Maedchen-wegen-deren-Kleidung-drangsalieren.html

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Neuss liegt ebenfalls im Rheinland und in NRW. Gesamtschule Nordstadt.

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Neusser Schüler wollten wohl Scharia durchsetzen – Staatsschutz ermittelt.

In Neuss spielte sich eine Gruppe von Schülern als „Scharia-Polizei“ auf und forderte Mitschüler auf, sich stärker an dem islamischen Gesetz zu orientieren. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Staatsschutz hat Ermittlungen aufgenommen.

Geschlechtertrennung, Gebetsräume, Kopfbedeckung für alle Frauen an der Schule und Ablehnung der Demokratie: In einer Gesamtschule in Neuss (Nordrhein-Westfalen) sollen mehrere Schüler der Oberstufe starken Druck auf andere Mitschüler ausgeübt haben, damit die sich nach den Vorgaben der islamischen Scharia verhalten, schreibt die „Rheinische Post“.

Schon im Dezember zog die Schulleitung die Polizei hinzu. Der Staatsschutz habe daraufhin Schüler und deren Eltern überprüft, aber letztlich keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt.

Gegenüber der Zeitung sagte NRW-Innenminister Reul, man dürfe „nicht zulassen, dass unsere Jüngsten durch Propaganda in die Hände von extremistischen Gruppen gelangen. Wir müssen junge Menschen als Gesellschaft besser mitnehmen, mehr in den Austausch gehen und ihnen Alternativen aufzeigen.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen äußerte sich zu dem Vorfall – er sehe durchaus einen Trend bei jungen Muslimen, sich mehr und mehr konservativen Auslegungen des Islams anzunähern und die dann auch in die Schulen zu tragen.

Im Juni 2023 war ein ähnlicher Fall am Bonner Nicolas-Cusanus-Gymnasium bekannt geworden: Dort drangsalierten strenggläubige muslimische Schüler ihre Mitschüler. Besonders im Fokus sollten dabei muslimische Mitschülerinnen stehen, aber auch christliche Jugendliche.

staatsschutz-ermittelt-schueler-spielen-scharia-polizei-eskalation-an-schule-in-neuss_id_259569891.html

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Schüler wollten Scharia-Regeln an Schule durchsetzen

(Vier muslimische Schüler sollen die Einführung strenger, islamischer Regeln an der Schule gefordert haben – unter anderem die Geschlechtertrennung im Unterricht. Die Polizei ermittelt. Auch NRW-Innenminister Reul äußerte sich zu dem Vorfall.)

Frauen sollen sich bedecken. Muslime sollen die Schule früher für das Freitagsgebet verlassen dürfen. Die Geschlechtertrennung soll im Schwimmunterricht auch für die Lehrkräfte gelten. Diese Forderungen sollen vier muslimische Schüler an der Gesamtschule Nordstadt in Neuss gestellt haben. Dabei sollen sie auch Druck auf Mitschüler ausgeübt haben, die in ihren Augen „schlechte Muslime“ seien. Im Unterricht sollen die vier ausdrücklich geäußert haben, dass sie die Demokratie ablehnen. Und Frauen sollten sich bedecken, so wie es die Scharia vorschreibt.

All das steht in einem Bericht der Polizei, den der WDR einsehen konnte und über den die Rheinische Post zuerst berichtet hat. Demnach gab es im vergangenen Jahr mehrere Vorfälle, im März und im Dezember. Die Schule hat sich danach an die Polizei gewandt, die aber zumindest bei den Vorfällen im März keine strafrechtliche Relevanz feststellen konnte. Was im Dezember passiert ist, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Es steht der Verdacht der Bedrohung und Nötigung im Raum.

Laut dem Polizeibericht sind auch die Eltern der vier beschuldigten Schüler überprüft worden: „Staatsschutzrelevanz ist bei ihnen nicht erkennbar.“ Die Ermittler haben die Informationen auch ans Landeskriminalamt geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung an das Innenministerium und den Verfassungsschutz. Die Schule wiederum hat die Vorfälle der Bezirksregierung gemeldet, die das zuständige Ministerium informieren soll. Demnach sind alle relevanten Behörden in Nordrhein-Westfalen über die Ereignisse an der Neusser Schule informiert.

NRW-Innenminister Reul: „Frühzeitig drum kümmern“

NRW-Innenminister Reul äußerte sich am Freitagnachmittag zu den Vorfällen an der Neusser Gesamtschule. Der Fall sei gravierend. Er rief Eltern, Lehrkräfte und Jugendbetreuer zu mehr Wachsamkeit gegenüber islamistischer Radikalisierung von Jugendlichen auf: „Wenn man merkt, da tut sich was: Frühzeitig drum kümmern.“

Aussteiger-Programm ohne Erfolg

Die Schule selbst hat sich an das Präventions-Programm „Wegweiser“ für extremistische Islamisten der Landesregierung gewandt und einen wissenschaftlichen Experten für eine interne Fortbildung eingeladen. Zumindest das Wegweiser-Programm habe aber keinen Erfolg gehabt, heißt es in dem Polizeibericht.

tagesschau.de/inland/gesellschaft/schueler-wollten-scharia-regeln-an-neusser-schule-durchsetzen-100.html

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Über den Islam nur Gutes!

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03.12.2009

Islamismus: De Maizière droht radikalen Imamen mit Rauswurf

Berlin – Der neue Bundesinnenminister setzt inhaltlich und personell Zeichen, die eine Art Leitmotiv seiner Politik erkennen lassen: höfliche Härte. Zunächst zu den Inhalten: In einem Interview der aktuellen Ausgabe der „Zeit“ betont Thomas de Maizière (CDU), „der Islam als Religion ist in Deutschland willkommen“. Er glaube auch nicht, dass die Mehrheit der Deutschen so islamskeptisch gesinnt ist wie die meisten Schweizer. Doch der extremistische Islamismus habe „keinen Platz in unserer Gesellschaft“, sagt der Minister. Und er richtet warnende Worte an Moscheen, in denen Muslime extremistisch agitiert werden.

Die „ersten Radikalisierungen“ fänden „fast immer rund um die Moscheen“ statt, sagt de Maizière. Als Reaktion des Staates müssten zwei Ansätze verbunden werden: „Ich kann Moscheen überwachen“, sagt der Minister, „aber ich kann mich auch damit beschäftigen: Wo kommen die Imame her? Wer redet mit den Imamen? Muss ich vielleicht einmal einen Imam ausweisen, aber dafür andere ausbilden?“ De Maizière fragt sich auch, „wie schaffe ich ein Umfeld, dass Eltern von sich aus warnen: Mein Kind rutscht weg, mein Kind radikalisiert sich?“

Der Minister will auf den „Wunsch des extremistischen Islamismus, den Islam zu missbrauchen, um unter dem Deckmantel der Theologie zu bomben“ eine dreifache Antwort geben: eine sicherheitspolitische, „aber auch eine theologische und gesellschaftspolitische“. Religionsunterricht und Terrorbekämpfung sind für de Maizière Bestandteile einer gemeinsamen Strategie, der Radikalisierung entgegenzuwirken. (…)

tagesspiegel.de/politik/de-maiziere-droht-radikalen-imamen-mit-rauswurf-6786292.html

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Grund dafür: 140 Menschen waren in den vergangenen Jahren in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak ausgereist, nachdem sie in Kontakt mit den Koran-Verteilungen („Lies!) des Vereins standen. Diese Radikalisierung hängt nicht zufällig mit dem Gedankengut des mittlerweile untergetauchten Vereinsgründers Abou-Nagie zusammen. Dieser predigte noch im Jahr 2014: „Der Islam und Demokratie sind Gegensätze.“ Würden Muslime die Demokratie akzeptierten und die Scharia leugnen, seien sie Ungläubige, so Abou-Nagie. Inmitten deutscher Fußgängerzonen hatte sich durch „Die wahre Religion“ ein dschihadistisches Netzwerk ausgebreitet. Dass der Rechtsstaat dagegen nun entschlossen vorgeht, ist überfällig und im dringenden Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. Gleichwohl richtet sich das Verbot nicht gegen Werbung für den islamischen Glauben an sich, wie der Innenminister in einer Pressekonferenz betonte: „Verboten wird der Missbrauch einer Religion durch Personen, die unter dem Vorwand, sich auf den Islam zu berufen, extremistische Ideologien propagieren und terroristische Organisationen unterstützen.“

November 2016, Marcel Wollscheid (Entschlossen gehandelt. Brief an Europa: Thomas de Maizière). Junge Europäische Föderalisten (JEF) Deutschland.

treffpunkteuropa.de/entschlossen-gehandelt?lang=fr

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Und jetzt alle nachplappern … dashatabernichtsmitdemislamzutun.

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Islam von Islamismus unterscheiden – Antimuslimischem Rassismus begegnen! Eine Informationsreihe für pädagogische Fachkräfte

In der Öffentlichkeit wird diese Vielfalt kaum wahrgenommen. Vielmehr scheinen sich bei Teilen der Bevölkerung bestimmte Stereotype gegenüber „dem Islam“, Negativzuschreibungen und Ängste verfestigt zu haben. Das liegt auch daran, dass im öffentlichen Diskurs nur unzureichend zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus in seinen extremistischen Strömungen unterschieden wird.

Die unklare Trennung erschwert die Akzeptanz des Islam in unserer Gesellschaft und damit das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert die Religionsfreiheit; dieses Grundrecht gilt auch für die in Nordrhein-Westfalen lebenden 1,5 Millionen Menschen muslimischen Glaubens.

politische-bildung.nrw.de/veranstaltungen/projekttage-und-veranstaltungsreihen/islam-von-islamismus-unterscheiden-antimuslimischem-rassismus-begegnen

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Muslim ist nicht Islam

Weder die vor vier Wochen, am 10. Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) noch das in vier Monaten ebenso alt werdende deutsche Grundgesetz teilt die Menschen rechtsfolgenreich auf in Muslim versus Dhimmi, fromm versus gottlos, Christ versus Nichtchrist oder dergleichen. Vielmehr kann im freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen jeder Mensch eine Religion haben oder auch nicht und kann seine Religion ablegen oder wechseln, ohne dabei seine Menschenrechte oder bürgerlichen Rechte zu verlieren. Der an seiner Abschaffung nicht interessierte freiheitliche Staat kann den wesensgemäß totalitären, frauenfeindlichen und Nichtmuslime ebenso wie Ex-Muslime, säkulare Muslime oder Islamkritiker entwürdigenden, entrechtenden und bedrohenden Islam nicht integrieren.

Ob in Bonn 2023 oder in Neuss 2024, die ihre Mitschüler, namentlich ihre weiblichen Mitschüler mobbenden islamfrommen Schüler haben ihre Religion nicht falsch verstanden. Einen lediglich sporadischen Nizam Islami oder ein bisschen Hakimiyya Allah gibt es nicht. Das Klassenzimmerkalifat und die islamische Geschlechtertrennung im Schwimmbad sind alles andere als spontan oder planlos, jede Hisba will zum einklagbaren Recht werden, aus dem sanft werbend, belästigend, mobbend oder äußerst gewaltsam durchgesetzten islamischen Wohlverhalten werden, nicht durch uns abgestoppt, über kurz oder lang Gesetze. Gezielt schariakonforme Verordnungen oder Gesetze lassen sich auf Dauer nicht lediglich teilweise ins freiheitliche Recht implementieren, sondern streben nach Vollständigkeit, nach Überwindung jedes Paragraphen, der Koran und Sunna immer noch widerspricht. Der Mensch kann sich gar keine Gesetze geben, im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und Verderbenstiften auf Erden.

Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam. Die freiheitliche Demokratie heiße stets den Muslim willkommen und den Islam nicht.

Jacques Auvergne

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“… gemeinsam distanziert voneinander … für eine neue Beziehung zwischen Gesellschaft und Staat.”

Januar 11, 2024

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Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen

1. Lage und Strategie

Das pandemische COVID-19-Virus ist für die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland und Europa die größte Herausforderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Ein Blick auf die Daten aus Asien und die Meldungen aus europäischen Nachbarländern zeigen, dass eine Unterschätzung der Größenordnung dieser Herausforderung zu immensen, irreversiblen Schäden führen wird. Die meisten Virologen, Epidemiologien, Mediziner, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler beantworten die Frage «was passiert, wenn nichts getan wird» mit einem Worst-Case-Szenario von über einer Million Toten im Jahre 2020 – für Deutschland allein. Ein Expertenteam von RKI, RWI, IW, SWP, Universität Bonn/University of Nottingham Ningbo China, Universität Lausanne und Universität Kassel bestätigt diese Zahlen mit einem für Deutschland entwickelten Gesamtmodell.

Die Vermeidung dieses Worst Case hat deswegen oberste strategische Priorität und ist nach den Berechnungen und Empfehlungen dieses Expertenteams nicht nur zwingend notwendig, sondern auch immer noch möglich.

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Was ist zu tun?

1) Kommunikation: Der Worst Case ist mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen.

2) Geschlossenheit: Die Vermeidung des Worst Case ist als zentrales politisches und gesellschaftliches Ziel zu definieren. Politik und Bürger müssen dabei als Einheit agieren.

3) Nachvollziehbarkeit: Die Bürger müssen nachvollziehen können, dass folgende Maßnahmen nur mit ihrer Mithilfe zu ihrem Wohl umgesetzt werden müssen und können.

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a. Soziale Kontakte sind für eine bestimmte Zeit auf ein Minimum zu reduzieren (soziale Distanzierung) und ein Ende dieser Maßnahmen ist von der nachvollziehbaren öffentlichen Wirkung dieser Maßnahmen abhängig zu machen.

b. Die Wirkung der Maßnahmen lässt sich am besten durch Ausweiten des Testens für alle Bürger in Echtzeit nachvollziehbar machen. Konsequent getestet werden sollten Bürger mit Eigenverdacht und der gesamte Kreis der Kontaktpersonen von positiv getesteten Bürgern. Großflächiges Testen vermittelt den von Ausgangsbeschränkungen betroffenen Bürgern ein aktives Krisenhandeln des Staates. Wir müssen von der Methode «Wir testen, um die Lage zu bestätigen» zur Methode «Wir testen, um vor die Lage zu kommen» wechseln (das belegt Südkorea eindrucksvoll). Eine zentrale Erfassung aller durchgeführten und zukünftig erfolgenden Tests ist unabdingbar. Eine Bestimmung der nationalen Testkapazität (Kapazitäten an Tests, med. Personal zur Durchführung, Auswertung) und deren größtmögliche Erhöhung sind überfällig. Dies erlaubt eine mit allen Bürgern geteilte Beobachtung der Ausbreitung und Eindämmung. Ein der Lage angemessenes und schrittweises Eingreifen in wirtschaftliche und gesellschaftliche Abläufe wird dadurch erst ermöglicht und die Akzeptanz und Sinnhaftigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erhöht.

c. Auch bei erfolgreichem Eindämmen der Epidemie muss die Kapazität für die nötige medizinische Betreuung erhöht werden. Die Lage wird sich dadurch verschlimmern, dass nicht nur intensiv-medizinische Betreuung von Schwerstkranken mit Beatmungsgeräten, sondern auch für mittelschwer Erkrankte eine Sauerstoffversorgung ambulant und stationär notwendig werden wird (das belegt China).

d. Die Bundesregierung muss eine umfassende Mobilisierungskampagne starten. Die gegenwärtige Krise durch COVID-19 ist ein harter Schlag für das Vertrauen in die Institutionen. Dem muss entgegengewirkt werden, weil die Regierung zu einem mobilisierenden Faktor werden muss. Devise: «es kommt etwas sehr Bedrohliches auf uns zu, wir haben die Gefahr aber erkannt und handeln entschieden und überlegt. Wir brauchen ein Zusammenkommen und Wirken von allen Kräften in der Gesellschaft. Dann werden wir die Gefahr noch abwenden». Um die gesellschaftlichen Durchhaltekräfte zu mobilisieren, ist das Verschweigen des Wort Case keine Option. Wer Gefahr abwenden will, muss sie kennen.

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2. Modellrechnung zur Strategiefindung

Der wesentliche Grund, weshalb die große Gefahr, die durch COVID-19 ausgeht, bis vor kurzem nicht gesehen wurde, ist die Schwierigkeit, exponentielles Wachstum intuitiv zu verstehen. Eine Modellierung soll helfen, die Dynamik von COVID-19 zu verstehen. Hierzu müssen wir unter anderem die Ausbreitungsgeschwindigkeit und die Sterblichkeitsrate des Virus kennen. Seit Anfang des Ausbruchs in Wuhan (VR China) wurde die Sterblichkeitsrate des Virus immer wieder heruntergespielt mit dem Hinweis auf eine mögliche „Dunkelziffer“. Asymptomatische und milde Fälle seien kaum getestet worden und würden daher die tatsächliche Sterblichkeitsrate noch verringern, wenn man diese unbekannten Fälle mit einberechnen würde. Dieses und andere Argumente haben lange zu einer Unterschätzung der Gefahr, die von dem Virus ausgeht, geführt. Erst die dramatische Lage in Italien hat teilweise zu einem Umdenken geführt, obwohl leider alle Indikatoren darauf hindeuten, dass dort der Höhepunkt der Neuansteckungen noch längst nicht erreicht ist. Falls nicht erfolgreiche Maßnahmen zum Eindämmen ergriffen werden, wird sich dort selbst in den jetzt schon am schwersten getroffenen Regionen die Lage voraussichtlich noch um mehr als eine Zehnerpotenz in Bezug auf die Anzahl Fälle und die Todesfälle verschlimmern.

Die Abschätzung der Sterblichkeitsrate kann am besten mit den Daten aus Südkorea geschehen. Dort wurden mit minimalen Ausgangsbeschränkungen, vor allem durch effizientes Testen und Isolieren, die verschiedenen Ausbrüche erfolgreich unter Kontrolle gebracht. Bei einer erheblichen Dunkelziffer von nicht gefundenen Fällen wäre dies nicht möglich gewesen. Es erging nie ein Aufruf zur Selbstisolierung bei milden Symptomen, der in der Grippesaison und bei einem Virus, das sehr lange ansteckend ist, auch nicht viel gebracht hätte. Auch wurden dort durch die systematische Kontaktsuche sehr viele Personen getestet, die überhaupt keine Symptome hatten. Daher ist in Südkorea mit einer sehr kleinen Dunkelziffer zu rechnen. Die Fallsterblichkeitsraten pro Altersgruppe können daher als gute Referenz betrachtet werden, die noch leicht hinaufzusetzen sind, da noch regelmäßig Todesfälle gemeldet werden, obwohl wenige neue Fälle hinzukommen. Diese Zahlen sind außerdem mit den Zahlen aus China außerhalb Hubei kohärent, wo noch viel intensiver getestet wurde. Für die Verteilung der Fälle auf die verschiedenen Altersgruppen und die Alterspyramide in Südkorea erhält man eine mittlere Fallsterblichkeitsrate von momentan 1,1 %. Angepasst an die Altersstruktur für Europa erhält man eine mittlere Fallsterblichkeitsrate von 1,8 % bei bester Krankenhausversorgung.

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Die Daten aus Südkorea sollten daher als Mindestwerte für die endgültige Fallsterblichkeitsrate angesehen werden, wenn ein Ausbruch abgeklungen und alle Infizierten geheilt oder tot sind. Während der exponentiellen Ausbreitung kann man von einer vorläufigen (englisch: naive) Fallsterblichkeitsrate von circa 1 % ausgehen. Das RKI geht in einem sehr moderaten Szenario derzeit von einer Letalität von 0,56 % aus.1 In der weiteren Modellierung wird mit einer Fallsterblichkeit von 1,2 % gearbeitet.

Wir gehen davon aus, dass 5% der infizierten Personen hospitalisiert werden müssen und davon wiederum 30 % eine intensivmedizinische Betreuung und weitere 20 % mindestens eine Beatmung mittels entsprechenden Gerätschaften benötigen. Das RKI geht von einer Hospitalisierungsrate von 4,5 % aus, wovon 25% intensivpflichtig werden.2 Darüber hinaus nehmen wir an, dass die Verweildauer auf der Intensivstation bei zehn Tagen liegt, wenn die Patienten so schnell wie möglich verlegt werden, um diese extrem knappe Ressource für die nächsten Patienten nutzen zu können. Für die Beatmung an einem Beatmungsgerät setzen wir neun Tage an und für Patienten, die einen Krankenhausaufenthalt ohne solche Unterstützungen benötigen, acht Tage. Die Mortalitätsraten werden je nach Behandlungsart differenziert. Bezogen auf die Gesamtzahl der Infizierten beträgt sie bei guter Krankenhausversorgung im Modell 1,2 % und bei Rationierung wegen nicht ausreichender Krankenhausversorgung 2,0% – jeweils bezogen auf die Grundgesamtheit aller Infizierter.

1 rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Deutschland.html

2 ebd

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Was die Kapazitäten der Krankenhausversorgung angeht, gehen wir davon aus, dass derzeit 14.000 Intensivbetten für mit COVID-19 infizierte Menschen zur Verfügung stehen. Weitere 14.000 stehen für Patienten mit anderen Krankheiten bereit. Diese könnten jedoch eventuell nicht ausreichen, um Notfälle (z. B. Herzinfarkte, Schlaganfälle, etc.) ausreichend zu versorgen. Ferner nehmen wir an, dass 18.000 Beatmungsgeräte für mit COVID-19 infizierte Menschen vorhanden sind und fast 300.000 Betten in Krankenhäusern und Reha-Kliniken. Außerdem unterstellen wir, dass es gelingt, diese Zahlen in den nächsten Wochen sukzessive zu erhöhen – auf dann 24.000 „freie“ Intensivbetten, 28.000 Beatmungsgeräte und zusätzlich 60.000 Betten in Hotels und Messehallen.

Hinsichtlich der Ausbreitungsgeschwindigkeit scheint sich in Deutschland derzeit die Zahl der gemeldeten infizierten Fälle etwa alle drei Tage zu verdoppeln. Erste Maßnahmen zur Reduktion physischer Kontakte, wie zum Beispiel das Verbot von großen Veranstaltungen und die Minimierung der Reisetätigkeit, sollten dazu führen, die Zeitspanne bis zur Verdopplung der Zahl Infizierter zu verlängern. Im Worst Case Szenario gehen wir davon aus, dass sich die Verdopplungszeit bis zum 14. April von drei auf dann sechs Tage erhöht – und bis Ende April auf neun Tage. Unter diesen Worst Case Annahmen wird die Zahl der Infizierten trotzdem rasant zunehmen und schon relativ bald 70 % der Bevölkerung ausmachen. Es ist daher mit einer massiven Überlastung des Gesundheitssystems zu rechnen (Abbildung 1). Über 80 % der intensivpflichtigen Patienten müssten von den Krankenhäusern mangels Kapazitäten abgewiesen werden. Dabei ist berücksichtigt, dass in der nächsten Zeit zusätzliche Intensivbetten und Beatmungsgeräte zur Verfügung gestellt werden. Die Phase der Rationierung könnte zwei Monate andauern. In diesem Szenario wäre mit mehr als einer Million Todesfällen zu rechnen.

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3. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen

Die deutsche Volkswirtschaft ist eine Hochleistungsmaschine, die Jahr um Jahr ein hohes Maß an materiellem Wohlstand und allen Bürgern zugänglichen öffentlichen Gütern wie einer umfassenden Gesundheitsversorgung und öffentlicher Sicherheit bereitstellt. Ihre Leistungsfähigkeit wird von einem hohen Maß an Arbeitsteilung innerhalb und außerhalb des Landes getragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der überwiegende Teil aller bestehenden Unternehmen und Arbeitnehmer einsatzfähig ist und die Integrität des Gesamtsystems nicht in Frage gestellt wird.

    Genau dies macht die Volkswirtschaft auch so anfällig wie einen Hochleistungsmotor, denn nur das gleichzeitige Funktionieren all seiner Bestandteile wahrt die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems. Man kann zwar im Normalbetrieb moderate konjunkturelle Schwankungen wirksam über die Zeit glätten, vor allem durch Systeme der sozialen Sicherung. So lange die Maschine mehr oder weniger auf Hochtouren läuft, sind kleine Störungen des Systems also kein ernsthaftes Problem. Jeder Arbeitstag mehr oder weniger übersetzt sich dann in der Endabrechnung in ein etwas größeres bzw. kleineres BIP. Diese „normale Welt“ ist jetzt aber außer Kraft gesetzt, wir sind auf unbekanntem Terrain.

    Sollten die hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eindämmung und Kontrolle der COVID-19-Epidemie nicht greifen, könnten im Sinne einer „Kernschmelze“ das gesamte System in Frage gestellt werden. Es droht, dass dies die Gemeinschaft in einen völlig anderen Grundzustand bis hin zur Anarchie verändert. Dementsprechend wäre es naiv, davon auszugehen, dass ein Rückgang des BIP um eine zweistellige Prozentzahl, etwa jenseits der 20%, eine lineare Fortschreibung der Verluste aus dem Fehlen einiger Arbeitstage bedeuten und ansonsten das Gesamtsystem nicht in Frage stellen würde. Aus diesem Grund ist die – alle anderen Überlegungen dominierende – Strategie der Eindämmung mit Vorkehrungen zu verbinden, um die ökonomischen Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. Unbedingte Voraussetzung dafür ist, dass die Strategie zur Eindämmung und Kontrolle von COVID-19 auch tatsächlich konsequent durchgesetzt wird. Denn ginge man zu zaghaft vor, würde ebenso die Überlastung der Kapazitäten der Gesundheitsversorgung drohen wie bei einer anfänglich erfolgreichen, dann aber zu früh gelockerten Strategie. Die einzige gangbare Möglichkeit dürfte daher die Einrichtung einer zweistufigen Strategie sein: Sie erfordert (i) die schnellstmöglich umgesetzte, strikte Unterdrückung der Neuansteckungen setzt, bis die Reproduktionsrate in der Nähe von 1 ist, und (ii) schließt ein umfassendes und konsequentes System des individuellen Testens und Isolierens der identifizierten Fälle an.

    Das würde dem Rest der Volkswirtschaft wieder eine rasche Rückkehr in annähernden Normalbetrieb erlauben und die Aussicht eröffnen, dass diese Krise nicht größer wird als die Wirtschafts- und Finanzkrise 2009. Es wäre natürlich am besten, könnte man diese zweite Stufe sofort einleiten und so volkswirtschaftliche Verluste vermeiden. Aber das ist nicht möglich, die Testkapazitäten müssen erst aufgebaut werden. So lange das nicht geschehen ist, bleibt nur der „Holzhammer“ („The Hammer“) der starken sozialen Distanzierung, ungeachtet des genauen Infektionszustands aller Betroffenen.

    Die Zeit, die mit dieser ersten Stufe gekauft wird, muss rigoros für die Entwicklung der Teststrategie für die zweite Stufe verknüpft werden. Aus ökonomischer Sicht gilt es, während dieser Zeit Haushalten und Unternehmen akute Unterstützungsleistungen zu gewähren und die Basis dafür zu schaffen,
    dass beim Einstieg in die zweite Stufe die Voraussetzungen für einen Neustart der wirtschaftlichen Aktivitäten vorhanden sind.

    Die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel für den Finanzsektor kann dabei nur ein Teil der wirtschaftspolitischen Weichenstellungen sein. Denn verschiedene Faktoren machen die aktuelle Krise (auch bei vergleichbaren Schrumpfungsraten) gravierender als die Wirtschaftskrise 2009. Die damalige Krise ging vom Finanzsektor aus und traf insbesondere die Industrie. Die COVID-19-Krise greift breiter in das Wirtschaftsleben ein, trifft ebenso Dienstleister und wird damit stärker auf den Arbeitsmarkt wirken. Gleichzeitig konnten die Stabilisierungsmaßnahmen 2009 auf den Finanzsektor als systemrelevantes Schlüsselelement konzentriert werden. Eine solche „Quarantäne“ eines Sektors ist bei COVID-19 unmöglich. Selbst bei vergleichbaren Schrumpfungsraten wird die COVID-19 -Krise breiter, tiefgreifender und länger sein als die Finanzkrise.

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    Szenarien wirtschaftlicher Entwicklungen

    Diese Schlussfolgerung lässt sich bereits anhand grober Überschlagsrechnungen illustrieren, die vielfältige Anpassungsprozesse und Komplikationen außer Acht lassen. Die hier vorgelegten Abschätzungen beruhen auf VGR-basierten Bottom-up-Schätzungen zur Bedeutung der Krise für die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche. Es wird hier bewusst keine makroökonomische Modellierung angestrebt, da deren Funktionalität angesichts der erheblichen und vor allem dynamischen Veränderungen zahlreicher Variablen für die gegenwärtige Situation zweifelhaft ist. Die ermittelten Werte für die Entwicklung von BIP und Wertschöpfung der Industrie basieren auf zahlreichen Setzungen und Annahmen. Jede für sich ist angreifbar, aber sie dienen zur Ermittlung eines ersten Gesamtbildes in verschiedenen Szenarien. Die Setzungen sind eher konservativ, bilden also eher die obere Mitte der möglichen Entwicklungen ab und sind keine Worst-Case-Szenarien.

    Entscheidend ist: Die Szenarien unterscheiden sich nicht oder nur mittelbar nach der Ausbreitung der Virusinfektion in Deutschland, sondern nach den politisch durchgesetzten und medizinisch notwendigen Reaktionen darauf. Die Dauer der Unterbrechung normaler Arbeitsteilung und Marktprozesse (hier national) ist dafür die maßgebliche Einflussgröße.

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    Szenario 1: „Schnelle Kontrolle“

    Das erste Szenario geht davon aus, dass die Ausbreitung der Epidemie nach einer ersten Periode der Ausgangsbeschränkungen gebremst werden kann und die Fallzahlen innerhalb von sechs Wochen deutlich heruntergehen. Dies entspricht einem Zeitraum bis zum Ende der Osterferien und gleicht damit weitgehend dem gegenwärtigen Status-Quo, ggf. ergänzt um die Durchsetzung von Versammlungsverboten. Eine weitere Einschränkung durch Ausgangsbeschränkungen ist hier nicht unterstellt.

    Mit Blick auf die wirtschaftlichen Konsequenzen aber auch die sozialen Ungleichheitsfolgen eines länger anhaltenden Homeschooling erscheint dringend geboten, nach den Osterferien die Kindergärten und Schulen wieder in den Normalbetrieb zu überführen. Im weiteren Verlauf wird die Infektion durch intensives Testen, Nachverfolgung und Isolation, ggf. Verbot von Großveranstaltungen oder punktuellen Eingriffen kontrolliert. Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben kehrt weitgehend zurück zur Normalität. Dieses Szenario entspricht den positiven Erfahrungen aus Ostasien.

    Nach der Phase der Ausgangsbeschränkungen von 1,5 Monaten wird für wesentliche Industriebranchen mit einem weiteren Monat massiver Störungen durch geschlossene Grenzen und damit verbunden unterbrochene Lieferketten ausgegangen. Damit wird unterstellt, dass die Pandemie zumindest in Europa ein vergleichbares Zeitprofil aufweist; besondere Unsicherheiten begründet die Entwicklung in USA, dorthin sind aber die Vorleistungsabhängigkeiten geringer.

    Auf die Phasen des Einbruchs folgen zwei Monate mit verminderten Störungen, in denen die wirtschaftliche Tätigkeit schrittweise wieder zur Normalität übergeht. Für weitere drei Monate werden Nachholeffekte berücksichtigt, die in jedem dieser Monate ein Drittel der in einem Krisenmonat verlorenen Wirtschaftsleitung ausgleichen.

    Dieses Szenario kommt zu einem Einbruch des BIP um 4 Prozent gegenüber dem Referenzszenario und ist als wirtschaftlicher Best-Case anzusehen. Für die Industrie bedeutet dies ein Minus von 9 Prozent. Zum Vergleich: In der Weltwirtschaftskrise 2009 ist das BIP um 6 Prozent gefallen, die Wertschöpfung der Industrie um 19 Prozent. Auf den Staatshaushalt kämen Mehrausgaben und Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 80 Mrd. Euro zu. Die hier unterstellten Entwicklungen führen also zu einem etwas schwächeren Rückgang des BIP als 2009, der Dienstleistungssektor wäre hingegen stärker betroffen. Die darin enthaltenen Abwärtsrisiken machen aber plausibel, von einer im Großen und Ganzen mit der Weltwirtschaftskrise vergleichbaren Abwärtsdynamik auszugehen.

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    Szenario 2: „Rückkehr der Krise“

    Das zweite Szenario unterstellt, dass es mit Ausgangsbeschränkungen von zwei Monaten gelingt, die Verbreitung der Infektion massiv einzudämmen. Anschließend ist ein weitgehend normales Wirtschaftsleben möglich. Allerdings kommt es in der zweiten Jahreshälfte zu einer Wiederkehr der Epidemie in nicht weniger dramatischen Dimensionen. Auch für das folgende Jahr ist mit solch einer Entwicklung zu rechnen.

    Die wirtschaftliche Aktivität würde in den Monaten der Ausgangsbeschränkungen erheblich reduziert sein, sich in den beiden Folgemonaten schrittweise wieder auf Normalmaß zurückbewegen. Aufgrund des erwarteten erneuten Ausbruchs der Krankheit kommt es nicht zu Nachholeffekten. Im Herbst werden ebenfalls zwei Monate mit Ausgangsbeschränkungen und zwei der Erholung unterstellt.

    Für die Gesamtwirtschaft bedeutet dieses Szenario einen Rückgang von 11 Prozent, für die Industrie ein Minus von 19 Prozent. In der Industrie ähnelt dies damit der Krise von 2009, im Service-Sektor ist der Rückgang erheblich ausgeprägter. Allerdings ist dieses Szenario deshalb deutlich kritischer als die Krise von 2009, weil hier auch für das nächste Jahr mit einer doppelten Infektionswelle zu rechnen wäre. Die Krise würde also doppelt so lange dauern, was nicht vergleichbar mit 2009 und dem folgenden Aufschwungsjahr 2010 wäre.

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    Szenario 3: „langes Leiden“

    Das dritte Szenario geht davon aus, dass ein schnelles Eindämmen der Epidemie nicht gelingt. Ausgangsbeschränkungen von vier Monaten sind notwendig, also bis zu den Sommerferien Mitte Juli. Anschließend werden keine nennenswerten Einschränkungen für das wirtschaftliche Leben vorgenommen. Entsprechend wird eine deutlich gedämpfte wirtschaftliche Aktivität für vier Monate und eine Rückkehr zur Normalität in weiteren zwei Monaten unterstellt. In drei weiteren Monaten gibt es Nachholeffekte, aber aufgrund der Krisenerfahrung und der hohen Unsicherheit nur in geringerem Ausmaß.

    Für die Gesamtwirtschaft ist hier ein Rückgang von 9 Prozent zu erwarten, für die Industrie von 15 Prozent. Dabei dürfte dies eher eine optimistische Annahme sein. Nicht berücksichtigt sind hier mögliche sich selbst verstärkende Effekte, die mit der langen Zeit der Krise auftreten. Wenn eine systematische Abwärtsspirale entsteht, nicht nur ein Einbruch auf ein dann vier Monate stabiles niedrigeres Niveau, sind hier tiefere Einschnitte zu befürchten, dies gilt auch bei einer weiteren Verlängerung.

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    Szenario 4: „Abgrund“

    Das vierte Szenario unterstellt eine unkontrollierte und unkontrollierbare Entwicklung. Eine Eindämmung der Virusepidemie gelingt nicht. Ausgangsbeschränkungen werden für den Rest des Jahres festgeschrieben. Dies bedeutet eine dauerhafte Reduktion der wirtschaftlichen Aktivität auf ein niedrigeres Niveau. Unterstellt ist eine weitere Verringerung der Wirtschaftsleistung nach vier Monaten mit Ausgangsbeschränkungen.

    In dieser Situation würde das BIP um 32 Prozent einbrechen, die Industrie um 47 Prozent. Bei weiteren sich verstärkenden Zweitrundeneffekten und sich festsetzenden Negativerwartungen wäre eine beschleunigte Abwärtsdynamik nicht auszuschließen. Dieses Szenario kommt einem wirtschaftlichen Zusammenbruch gleich, dessen gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen kaum vorstellbar sind.

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    Bewertung

    Die Abschätzungen zeigen bei allen Unsicherheiten, dass unter allen Umständen auf Szenario 1 („Schnelle Kontrolle“) hingearbeitet werden muss. Szenario 4 („Abgrund“) wäre eine unvorstellbare wirtschaftliche Katastrophe, die gesellschaftlich zu kaum vorstellbaren Konsequenzen führen würde. Vermutlich würde eher die Behandlung der Erkrankten infrage gestellt, als das eine dauerhafte Stilllegung des Landes hingenommen würde. Szenario 3 („langes Leiden“) droht bei einer immer weiteren Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen zu einer solchen zu werden und sich in Szenario 4 („Abgrund“) zu verwandeln. Auf diesem Weg ist nie klar, ob er in den Abgrund führt – dies wird negative Dynamiken freisetzen, die Abwärtsentwicklungen beschleunigen. Szenario 2 („Rückkehr der Krise“) stellt eine starke Schrumpfung ohne Rückkehr in Richtung des alten Niveaus im nächsten Jahr dar. Szenario 1 („Schnelle Kontrolle“) gibt die Chance, mit einer wirtschaftlichen Bilanz aus der Krise zu kommen, die der Weltwirtschaftskrise 2009 ähnelt. Dies ist schlimm genug, wäre aber ein Hoffnungsschimmer. Entscheidend ist, dass es zum einen gelingt, die exponentielle Verbreitung des Virus zu stoppen und die Ansteckungsrate (R0) vor Ostern auf unter 1 zu senken. Zum anderen muss es gelingen, durch Eingriffe, die das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland nicht zerstören, eine Rückkehr zu unkontrollierten Ansteckungswellen zu verhindern. Dazu muss die Ansteckungsrate maximal bei ca. 1 gehalten werden. Hierzu kann ein umfassendes Testen, die Identifikation von Kontaktpersonen über elektronische Bewegungsprofile, die Isolation von Erkrankten und Verdachtsfällen, ggf. die Unterbindung von Großveranstaltungen oder Zugangsbeschränkungen für Alteneinrichtungen beitragen. Dauerhafte oder auch nur längere Ausgangsbeschränkungen müssen hingegen vermieden werden.

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    Notwendige wirtschaftspolitische Maßnahmen

    Phase I der COVID-19-Bekämpfung wurde spätestens mit den teilweisen Ausgangsbeschränkungen ab dem 16. März 2020 mit Schulschließungen, Mobilitätseinschränkungen, Geschäftsschließungen, Büro- und Produktionsschließungen etc. eingeleitet und durch Versammlungsverbote etc. verschärft. Um nach dem Ende der Ausgangsbeschränkungen (Phase II) die Neuerkrankungsrate zu senken und dann auf einem stabilen Niveau zu halten, damit ein erneuter unkontrollierter Ausbruch verhindert werden kann, sind umfangreiche gesundheitspolitische Maßnahmen notwendig (vgl. Abschnitt 4). Diese Maßnahmen und dafür notwendigen Strukturen müssen kurzfristig realisiert und aufgebaut werden, um nach den Osterferien in glaubwürdig in Phase II eintreten zu können. Nur mit einem absehbaren Ende der Ausgangsbeschränkungen kann eine Rückkehr zum bisherigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden.

    Um die wirtschaftlichen Schäden darüber hinaus zu begrenzen, sind folgende wirtschaftspolitische Maßnahmen erforderlich, teilweise auch bereits beschlossen:

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    Ausweitung der Kurzarbeit zur Begrenzung der Arbeitslosigkeit wie in der Finanzkrise 2009/10 ist bereits beschlossen. Das reduziert auch die Solvenzrisiken der Unternehmen.

    Liquiditätshilfen zur Sicherung der kurzfristigen Überlebensfähigkeit der betroffenen Unternehmen über Förderbanken (Kredithilfen) und Steuerstundungen wie bereits beschlossen.

    Direkte Unternehmenstransfers, zeitlich befristet für Unternehmen, die gleichzeitig im Angebotsschock und Nachfrageschock feststecken und die jenseits der Liquiditätsprobleme durch die COVID-19-Krise wirtschaftlich existenziell getroffen sind.

    Beteiligung an Unternehmen durch einen Staatsfonds: Der jetzt projektierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollte dafür auch die Kapitalbeteiligung an großen Unternehmen vorsehen. Die staatliche Beteiligung muss mit einer klaren Perspektive des Ausstiegs nach der Krise versehen werden. Auf Ebene der Bundesländer liegt die Zuständigkeit für die Kleingewerbetriebenden, allein wegen der Nähe und der administrativen Vorteile.

    Steuerliche Entlastungen, um massive Verluste durch die wirtschaftliche Krise zu begrenzen. Hier liegen Chancen für einen positiven Impuls aus der Krise heraus, der auch als Startschuss für einen erneuten Aufschwung gesehen werden kann.

    Stabilisierung der Kommunalfinanzen, die durch Mehrausgaben im Zuge des öffentlichen Stillstands und den erwartbaren Einbruch der Gewerbesteuer massiv unter Druck geraten werden. Hier müssen die Bundesländer ihrer Verantwortung nachkommen.

    Konjunkturelle Maßnahmen nach Ende der Krise, wenn nachfrageseitige Impulse notwendig sind. Eine besondere wirtschaftspolitische Herausforderung dürfte darin bestehen, dass der Exit aus dem Krisenmodus mit weitgehendem Stillstand des öffentlichen Lebens die verschiedenen Branchen unterschiedlich fordert.

    Wenn nach Ostern die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sukzessive aufgehoben werden können, dürften die Konsumbereiche schnell wieder reaktiviert werden. Die Menschen wollen und können konsumieren. Die staatliche Hilfe bliebe in den meisten Fällen auf Liquiditätsüberbrückung plus einmalige Transfers begrenzt.

    In vielen, vor allem unternehmensnahen Dienstleistungsbereichen, könnte die Geschäftstätigkeit dann ebenfalls wieder anlaufen, z. B. Wirtschaftsprüfer, Inspektion, Autoservice. Bei verschiebbaren Leistungen wie z.B. Bauleistungen ist die Erwartung einer nachhaltigen Stabilisierung entscheidend.

    Die international tätigen Unternehmen sind in der Krisenphase sowohl durch fehlende Zulieferung, insbesondere aus dem Ausland, als auch durch die Nichtverfügbarkeit von Arbeitskräften beschränkt. Letzteres wird sich entspannen, wenn die Schulen und Kitas wieder öffnen, für Ersteres kann nur durch die Verfügbarkeit der Transportkapazitäten etc. auf nationaler Ebene ein Beitrag geleistet werden. Die Asymmetrie mit Blick auf die Zeitprofile der Wirtschaftskrise in anderen Volkswirtschaften bleibt eine anhaltende Belastung für eine international verflochtene Volkswirtschaft wie die deutsche. Hier sind die Unternehmen in ihrer Anpassungsflexibilität gefragt. Das würde aber auch bedeuten, dass die international tätigen Unternehmen länger auf wirtschaftspolitische Unterstützung angewiesen sein können (beispielsweise durch Kapitalbeteiligungen).

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    Gerade vor diesem Hintergrund darf die wirtschaftspolitische Antwort auf die aktuelle Krise nicht rein national bleiben. Ebenso reicht es nicht aus, die Verantwortung für die europäische Dimension der wirtschaftspolitischen Antwort allein der Europäischen Zentralbank (EZB) zu überlassen. Vielmehr bedarf es einer koordinierten fiskalischen Strategie auf europäischer Ebene. Diese Anstrengungen müssen die finanzielle Unterstützung für andere Länder der EU einschließen, die sonst durch die Eindämmung der Krise finanziell überlastet wären (insb. Italien). Neben das PEPP der EZB sind daher weitere Instrumente zu setzen, etwa bestehende oder neu einzurichtende Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM oder COVID-19-Gemeinschaftsanleihen. Die Diskussion um die konkreten Instrumente sollte nicht den Blick auf die Notwenigkeit einer koordinierten fiskalischen Strategie verstellen.

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    4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation

    Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmenden Sterblichkeitsrate (mehr als 1 % bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3 % durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2 % bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem einleuchten.

    4 b. „Worst Case Vermeidung“ als strategisches Ziel für D und EU ausgeben

    Es dürfte allen klar sein, dass einzelne Länder in der EU kaum allein erfolgreich sein können im Kampf gegen das Virus. Der wirtschaftliche und menschliche Austausch ist viel zu eng. Politische Schockwellen kennen keine Grenzen. Eine Kernschmelze in einem einzigen EU-Mitgliedstaat würde weitläufige Auswirkungen haben. Deshalb ist eine aktive Rolle der EU hier mehr gefragt denn je. Deutschland kann hier nicht nur politisch, sondern auch organisatorisch und industriell eine Vorreiterrolle übernehmen, sowohl bei der Eindämmung der Epidemie (Produktion/Beschaffung von Testkits und PCR-Maschinen, Entwicklung von mobilen Teststationen) als auch bei Maßnahmen zur Mobilisierung der Gesellschaft zur Abfederung der sozialen und politischen Konsequenzen.

    4 c. Maßnahmenplanung der Bevölkerung vermitteln

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    4 c 1 Testkapazität hoch

    Die bei weitem wichtigste Maßnahme gegen ein Virus wie SARS-CoV-2 ist das Testen und Isolieren der infizierten Personen. Getestet werden sollten sowohl Personen mit Eigenverdacht als auch der gesamte Kreis der Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen. Bei ungenügender Testkapazität kann man das Testen einschränken auf Patienten mit schwerer Lungenentzündung und post mortem bei allen Verdachtsfällen, um wenigstens die Anzahl Tote genau bestimmen zu können. Jeglichem Verzicht auf Testen führt jedoch mit Sicherheit zu einer schnelle exponentiellen Verbreitung des Virus.

    Die anzustrebende Testkapazität (hier unter Annahme von gleichzeitigen scharfen Ausgangsbeschränkungen über mehrere Wochen) kann mit Faustregeln ermittelt werden (provisorische Erkenntnisse, müssen verfeinert werden). In der exponentiellen Phase kann man in europäischen Ländern von einer vorläufigen (naive) Fallsterblichkeitsrate (Tote geteilt durch bestätigte Fälle) von 1% ausgehen, wenn ein Großteil aller Fälle durch Testen gefunden wird. Wenn die Fallsterblichkeit unter diesem Wert liegt, muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Toten nicht richtig gezählt wird. Wenn die Fallsterblichkeit darüber liegt, Tote * 100, so viele Fälle müssten wir finden. Um sie zu finden, braucht man unter sehr guten Bedingungen 20* mehr Tests als die Anzahl Fälle, die man finden möchte. Rechenbeispiel Deutschland Ende März: wir schätzen, die tatsächliche Anzahl der Toten liegt bei 500-1000 (stark underreported). Das bedeutet, dass 50.000 bis 100.000 Fälle gefunden werden müssten. Wenn man einen Grossteil davon finden will, braucht man also z.B. 100.000 bis 200.000 Tests pro Tag im Verlauf von 10 Tagen, oder die Hälfte davon während 20 Tagen (wodurch der Zeitraum mit Ausgangsbeschränkungen aber länger wird und das Risiko eines Scheiterns größer). Sobald die geschätzte nötige Testkapazität erreicht ist, wird die Anzahl neu gefundener Fälle pro Tag zunächst hochschnellen. Wenn die Schätzung richtig war, kommt sie nach der Zeitspanne (z. B. nach 10 Tagen) wieder herunter. Wenn nicht, war die nötige Testkapazität unterschätzt und muss dringend hinaufgeschraubt werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

    Das Testen erfordert innovative Lösungen, um sowohl die Auswertung im Labor also auch das Sammeln der Rachenabstriche weniger aufwendig zu gestalten. Der Schutz der Personen in Kontakt mit potentiell infizierten Personen ist extrem wichtig. Dies wurde in Südkorea mit drive-in und Telefonzellen-Teststationen erreicht, wo die Rachenabstriche von den zu testenden Personen selber ausgeführt werden, ohne direktem Kontakt mit dem Testpersonal. Um an die Bevölkerung ein positives Signal auszusenden und um das Problem der Zufahrt zu den Teststationen zu lösen, vor allem für Personen ohne eigenes Auto, könnten auch mobile Teststationen in der Form von Lieferwagen entwickelt werden. Überdruck im Wageninneren (durch Luftfilter oder provisorisch durch Druckluftflaschen) vermeidet das Eindringen von Viren. Die Rachenabstriche werden in einer Laborkapelle eingetütet, versiegelt, mit Alkohol desinfiziert und gelagert, wobei alle Handlungen durch Gummihandschuhe ausgeführt werden. So kann außerdem ein Zugehen auf die Bevölkerung signalisiert und Präsenz in allen Vierteln markiert werden. Das massive Testen muss durch eine effiziente Kontaktsuche von positiv getesteten Personen unterstützt werden, wobei ein Teil von Hand erfolgen kann nach dem Verfahren, dass das RKI schon vorschlägt („Mit wem waren Sie seit fünf Tage vor Anfang der Symptome in Kontakt?“). Um das Testen schneller und effizienter zu machen, ist längerfristig der Einsatz von Big Data und Location Tracking unumgänglich. Alle positiv getesteten Personen müssen isoliert werden, sei es zu Hause oder in einer Quarantäneanlage; dies muss noch genauer abgeklärt werden. Selbst Einzelquarantäne zu Hause (ohne Mitbewohner) kann bei unsachgerechter Handhabung leicht zu weiteren Infektionen im gleichen Wohnblock führen.

    Sobald diese Maßnahmen einmal eingespielt sind, können sie relativ kostengünstig über mehrere Jahre hinaus die wahrscheinlich immer wieder aufflackernden kleinen Ausbrüche sofort eindämmen.

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    4 c 2 Sozialkontakte absenken

    Unterstützend zu massivem Testen und vor allem bei relativ großen Fallzahlen (mehr als ein paar Dutzend pro Tag) oder wenn die Testkapazität nicht schnell genug hochgefahren werden kann, werden Maßnahmen zur “sozialen Distanzierung” benötigt: Heimarbeit, Verbieten von Massenanlässen in Sport und Kultur, Schließung der Schulen und Universitäten, Schließung von selbst kleinen sozialen Anlässen wie Sportclubs, Schließung von Restaurants und Bars, Schließung von allen nicht lebens wichtigen Läden, bis hin zur Schließung von allen nicht lebenswichtigen Betrieben.

    Die Auswirkungen jeder Maßnahme kann jeder selber abschätzen: es geht darum, die Ansteckungs möglichkeiten zu reduzieren. Wenn es in einer Großstadt ab und zu Fußballspiele mit 50.000 Teilnehmern gibt, aber in den öffentlichen Verkehrsmitteln täglich Millionen sich begegnen, ist die Schließung von Fußballspielen kaum mehr als symbolisch, vor allem bei einem Virus, das kaum weiter als über eine Distanz von 2 Metern ansteckend ist.

    In der jetzigen Phase der Epidemie können wir (hoffentlich) davon ausgehen, dass die Testkapazität sehr schnell hochgefahren werden kann. Davon ausgehend ist es besser, eine sehr scharfe, aber kurze Periode der Ausgangsbeschränkungen zu haben, nur bis die Maßnahmen zu Testen und Isolieren greifen. Eine längere Periode der Ausgangsbeschränkungen ist weder wirtschaftlich noch sozial aufrecht zu erhalten.

    Ein wahrscheinlich plausibler, aber optimistischer Zeitplan für Deutschland in den nächsten Wochen könnte so aussehen: bestehend aus einer Kombination von Testen und Isolieren mit begleitendem scharfer, aber kurzer Ausgangsbeschränkung. Der Reproduktionsfaktor bei generation=4 gibt an, wie schnell sich das Virus ausbreitet: R=2.2: ungebremstes exponentielles Ausbreiten (*2.2. alle vier Tage); R=1: lineare Ausbreitung. R<1: Rückgang der Epidemie.

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    Erste vorsichtige Schätzung des Verlaufs der Eindämmungsstrategie gegen COVID-19

    Zeitrahmen Reproduktionsfaktor Maßnahmen

    Vor 16. März R=2.2 nur sehr lockere Präventivmaßnahmen

    Ab 16. März R=1.6 Schulschließungen, Social Distancing

    Ab 23. März R=1.2 Umfassende und striktere Ausgangsbeschränkungen

    Ab 6. April R=0.8 Testkapazität massiv hochgefahren auf 50.000 pro Tag

    Ab 13. April R=0.5 Testkapazität auf 100.000 pro Tag

    Ab 20. April R=0.8 Schrittweise Lockerung der Ausgangsbeschränkungen; Wiederaufnahme des Schulbetriebes, sobald dies ohne erneutes Aufflammen der Epidemie möglich ist

    Ab 27. April R=0.5 Testkapazität auf 200.000 pro Tag, effiziente und gut eingespielte Kontaktsuche von Hand und durch Big Data (Location Tracking usw.)

    *Die Angaben zu R in dieser Tabelle sind geschätzte Werte basierend auf Beobachtungsdaten von allen Ländern, über die verlässliche Daten vorliegen, sowie aus Fachpublikationen. Bei einer Modellierung des Verlaufs der Epidemie sind diese Werte Input-Parameter. Simulationen können den Wert R und seine Veränderung während der Epidemie nicht genauer bestimmen, sie bleiben immer Ausgangsannahmen.

    Bezüglich der Zahl täglich neu gefundenen Fälle erwarten wir, dass sie erst ab 13. April oder vielleicht sogar ab 20. April sinken wird (anscheinender Inflexionspunkt), da wir ein großes Backlog an noch nicht gefundenen Fällen haben, dass bei Hochfahren der Testkapazität erst langsam aufgearbeitet werden muss. Den tatsächlichen Inflexionspunkt der Infektionen erwarten wir am 6. April.

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    4 c 3 Betten und Sauerstoffkapazität hochfahren

    Selbst bei einem erfolgreichen Eindämmen der Epidemie kann die vorhandene Kapazität für die nötige Krankenhauspflege leicht überfordert werden. Dabei sollten sich die Anstrengungen nicht auf das abstrakte Konzept der “Betten auf der Intensivstation” konzentrieren, sondern auf die spezifisch nötige Infrastruktur, insbesondere auf die Sauerstoffversorgung und die Anzahl der Beatmungsgeräte sowie die entsprechende Personalausstattung. Der Höhepunkt des entsprechenden Bedarfs wird erst ca. drei Wochen nach Erreichen des Höhepunkts der Neuinfektionen erreicht.

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    4 c 4 Gemeinsam distanziert: Gesellschaftliche Trägerschaft der COVID-19 Eindämmung durch deutschlandweite und transparente Aufklärungs- und Mobilisierungskampagne

    Die gegenwärtige Krise durch COVID-19 hat das Potential das Vertrauen in die demokratischen Institutionen in Deutschland nachhaltig zu erschüttern. Dem kann und muss entgegengewirkt werden. Dies gelingt am besten, wenn der Staat – Bund, Länder und Kommunen – proaktiv und koordiniert auftritt und somit nicht als “lähmender”, sondern als mobilisierender Faktor tätig und sichtbar wird. Wichtigste Botschaft der Kommunikation staatlicher Akteure: Das Virus ist ein Risiko für alle. Es wird unser Leben kurz-, mittel- und langfristig verändern. Wir haben das Risiko erkannt, arbeiten auf allen Ebenen zusammen, orientieren uns an der wissenschaftlichen und praktischen Evidenz und handeln entschieden aber nicht panisch. Nur mit einem Zusammenkommen und Wirken von allen Kräften in der Gesellschaft können wir die Verlangsamung der Neuinfizierungen und schließlich Eindämmung des Virus schaffen. Der Staat braucht dazu die Mithilfe aller Bürger, nur dann können wir das Virus schnellstmöglich eindämmen und ein demokratisches Zusammenleben (sowohl politisch, sozial als auch wirtschaftlich) garantieren.

    Dies erfordert von allen staatlichen Behörden eine umfassende und abgestimmte Information und Aufklärung sowie konkrete Handlungsanweisungen. Wir müssen davon ausgehen, dass ein beträchtlicher Teil der sich informierenden Bevölkerung durch Medienberichte und soziale Medien vermutet, dass im Moment die Anzahl der Fälle und die Anzahl der Toten weit unterschätzt werden. Die Botschaft, dass jetzt die Testkapazität massiv hochgefahren wird, wird vermutlich mit Erleichterung aufgenommen. Auch die Ankündigung, dass es dadurch kurzfristig zu einem steilen Ansteigen der Fall- und Todeszahlen kommen kann, wird wahrscheinlich schon erwartet. Es ist wichtig, gleich von Anfang an klarzustellen und offensiv zu kommunizieren, dass erfolgreiche Maßnahmen sich erst mit erheblicher Verzögerung auf die Anzahl gefundener Neuinfektionen und die Anzahl der Todesfälle auswirken werden.

    Neben umfassender Information und Aufklärung von Seiten staatlicher Behörden, ist der Staat in besonderer Weise auf die zivilgesellschaftliche Solidarität angewiesen. Dieses “Zusammen” muss mitgedacht und mitkommuniziert werden. Dazu braucht es ein gemeinsames Narrativ (#wirbleibenzuhause, oder “gemeinsam distanziert” – “physische Distanz – gesellschaftliche Solidarität”) und im besten Fall viele Gesichter (Prominente, Politiker, Wissenschaftler), die sich mit der Kampagne identifizieren.

    Die Mobilisierungskampagne für eine (noch) stärkere zivilgesellschaftliche Solidarität richtet sich an zwei verschiedene Gemeinschaften: an die physische Nachbarschaftsgemeinschaft und an die Online-Gemeinschaft. Die Nachbarsgemeinschaft wird mobilisiert, um mit der Versorgung der Personen in Heimquarantäne mitzuhelfen und um Risikogruppen abzuschirmen. Hier gilt es die Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen miteinzubeziehen, bspw. die kirchlichen Vereinigungen, sowie politische Stiftungen (Lokalbüros) und das Vereinswesen (z. B. Sportvereine, Schützenvereine, Nachbarschaftshilfen etc.). Der direkte Kontakt zu dieser Gemeinschaft kann durch mobile Teststationen hergestellt werden, so dass die Gemeinschaft praktisch vor der Haustür in ständigem Kontakt zu den mit der Eindämmung der Epidemie beauftragten lokalen Gesundheitsbehörden ist. Gleichzeitig können für sie Unterstützungsangebote geschaffen werden (Apps zur Kommunikation, Koordination). Diesen Helferinnen und Helfern gilt schon jetzt politisch zu danken und sie zur Verstärkung ihrer Aktivitäten aufzufordern und gleichzeitig für die Eigeninitiative zu loben. Wichtig ist dabei aber eine Vernetzung und Koordination, damit die Hilfeleistung effizient koordiniert werden kann.

    Die Online-Gemeinschaft hat ebenfalls eine sehr wichtige Rolle. Ohne Mobilisierung und Solidarisierung verstärkt sie die Verbreitung von Falschinformationen und kann zur Radikalisierung führen. Ein Teil der Gemeinschaft kann jedoch sicher in das Abfedern der sozialen Auswirkungen der Ausgangsbeschränkungen, des Schutzes von Risikogruppen und der Quarantäne eingebunden werden. Es gibt schon wichtige Angebote in dieser Hinsicht, diese sollen und müssen ausgebaut werden (medizinische Betreuung, psychologische Angebote oder einfach gemeinsame Freizeitbeschäftigung online). Auch hier können zivilgesellschaftliche Einrichtungen helfen (s. o.) ebenso Prominente (z. B. We Kick Corona-Initiative von Joshua Kimmich und Leon Goretzka, #wirbleibenzuhause). Denkbar wäre auch ein Aufruf zum gemeinsamen “Fakten-Check” von Informationen und weiteren Hackathons um die Herausforderungen mittels digitaler Ansätze zu bewältigen. Auch hier gilt es ein Gefühl des “gemeinsam distanziert” zu fördern.

    Auch ältere Personen können sich relativ leicht mit Smartphones und sozialen Medien zurechtfinden, brauchen aber oft technische Hilfe und vor allem persönliche Ratschläge, wie man sich erfolgreich auf den verschiedenen Plattformen bewegt. Um einem Generationenkonflikt (Millennials stecken Ältere an) entgegenzuwirken, könnten und sollten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv in die Aufklärungs- und Informationskampagne eingebunden werden.

    Nur mit gesellschaftlichem Zusammenhalt und gemeinsam distanziert voneinander kann diese Krise nicht nur mit nicht allzu großem Schaden überstanden werden, sondern auch zukunftsweisend sein für eine neue Beziehung zwischen Gesellschaft und Staat.

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    Zitiert aus dem 17-seitigen Strategiepapier des Bundesinnenministeriums. Frühling 2020, das Bundesinnenministerium hat durch Otto Kölbl (Lausanne), Maximilian Mayer (Shanghai) und sechs weitere Männer das 17-seitige, Schrecken verbreitende totalitäre Strategiepapier (Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen) anfertigen lassen und gibt dieses nach dem 18. März 2020 schamlos weiter an weitere Ministerien und an das Bundeskanzleramt.

    “Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.”

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    abgeordnetenwatch.de/recherchen/informationsfreiheit/das-interne-strategiepapier-des-innenministeriums-zur-corona-pandemie

    fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen/

    bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.html

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    Bundesministerium des Innern und für Heimat am 17.06.2020

    Das Szenarienpapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ ist durch externe Wissenschaftler erarbeitet worden. Die Mitautoren haben jeweils andere Abschnitte erarbeitet. Folgende Mitautoren haben Textabschnitte des Szenarienpapiers erstellt:

    • Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
    • Dr. Hubertus Bardt, Institut der Wirtschaft Köln
    • Prof. Dr. Heinz Bude, Uni Kassel
    Roland Döhrn, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
    • Prof. Dr. Michael Hüther, Institut der Wirtschaft Köln
    Otto Kölbl, Universität Lausanne
    • Dr. Maximilian Mayer, The University of Nottingham China (UNNC)
    • Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

    fragdenstaat.de/anfrage/strategiepapier-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen-2/

    fragdenstaat.de/anfrage/task-force-covid-19szenarienpapier-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen/

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    Otto Kölbl war der Verfasser des propagandistischen Angstpapiers mit dem verräterischen Titel „Von Wuhan lernen“

    (Plenarprotokoll 20/72 zum 30. November 2022.)

    dserver.bundestag.de/btp/20/20072.pdf

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    der aus Österreich stammende Sprachwissenschaftler und Germanist Otto Kölbl … „Von Wuhan lernen – Es gibt keine Alternative zur Eindämmung von COVID-19“ („Learning from Wuhan — there is no Alternative to the Containment of COVID-19“)

    parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/11090/fname_1448454.pdf

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    Maximilian Mayer

    Prof. Dr. Maximilian Mayer, Junior-Professor für Internationale Beziehungen und globale Technologiepolitik

    cassis.uni-bonn.de/de/ueber-uns/alle-mitarbeiter/mayer

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    CASSIS

    Center for Advanced Security, Strategic and Integration Studies

    Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    cassis.uni-bonn.de/de/startseite

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    Prof. Maximilian Mayer zu Strategien gegen das Coronavirus am 17.03.2020

    17.03.2020, phoenix. Im Schaltgespräch am 17.03.20 mit phoenix-Moderator Michael Kolz ordnet Prof. Maximilian Mayer (Professor internationale Beziehungen, Uni Shanghai) unter anderem verschiedene Strategien der Länder gegen das Coronavirus ein.

    youtube.com/watch?v=m-vZLITbLrM

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    corona nachgehakt: Was wir aus Asien lernen können

    04.02.2022, phoenix. Michael Krons im Gespräch mit dem Professor für Internationale Beziehungen (Schwerpunkt: Strategische Außenpolitik) und globale Technologiepolitik Prof. Maximilian Mayer (Universität Bonn und CASSIS).

    youtube.com/watch?v=EVU4zcMiu7w

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    März 2021

    Eine neue proaktive Zielsetzung für Deutschland zur Bekämpfung von SARS-CoV-2. 6. Teil: Impfungen

    Prof. Dr. Menno Baumann, Prof. Dr. Maximilian Mayer et. al.

    Paper by Prof. Dr. Maximilian Mayer, among others, on COVID-19 and vaccinations (Toolbox #9 NoCovid: SARS-CoV2 vaccinations).

    The rapid development of an effective vaccine against SARS-CoV-2 is one of the greatest successes in the history of medical research. Four different vaccines (two of them vector-based and two RNA-based) are now licensed in the EU (see Table 1); the vaccination process has begun. Given the renewed rapid increase in the number of infections, it is imperative to use vaccination efficiently and rapidly as an effective tool to reduce deaths and infections and to bring the pandemic under control. Currently, the average number of initial vaccinations is about 200,000. This rate must be increased at least four- to fivefold in the shortest possible time for nationwide vaccination to thwart the expected third, severe Covid-19 wave. Bureaucratically overloaded and complex logistical procedures in vaccination strategies must give way to pragmatism and common sense so that the vaccination rate can be greatly elicited-as is now needed. This toolbox (TB) makes specific suggestions on how to increase the efficiency and speed of the vaccination process. In the current sharply worsening pandemic situation, the recommendations for action in the previous No-COVID toolboxes also remain valid and their implementation is increasingly urgent.

    cassis.uni-bonn.de/en/publications/a-new-proactive-target-for-germany-to-combat-sars-cov-2-part-6-vaccinations

    Eine neue proaktive Zielsetzung für Deutschland zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 · 6. Teil: Impfungen · (Stand 25. März 2021.)

    (…) Um die Pandemie effizienter einzudämmen, schlagen wir die umgehende Umsetzung folgender konkreter Maßnahmen vor:

    Der Fokus der Impfkampagne richtet sich ab sofort auf eine schnellere flächendeckende Verabreichung einer 1. Impfdosis aus den bereits vorhandenen Lagerbeständen und unabhängig vom verabreichten Impfstoff aus. Das bedeutet, dass die Praxis, die zweite Impfdosis bei Verabreichung der Erstimpfung zurückzustellen, sofort eingestellt werden muss. Zweitimpfungen werden aus künftigen Lieferungen erfolgen können. (…) Die Lagerbestände werden von heute ca. 15 Tagen Reichweite auf max. 3-4 Tage Reichweite durch beschleunigtes Verimpfen reduziert, um gelieferte Impfdosen so schnell wie möglich nutzbringend einzusetzen (Schnelligkeit hat Priorität vor Planungs-, Terminierungs-, Kontroll- und Auslastungsanforderungen). (…)

    Fazit: Jeder Tag zählt. Je schneller geimpft wird, desto weniger Menschen erkranken. Die Organisation in den Impfzentren und Praxen muss schnell, agil und unbürokratisch erfolgen. Hindernisse bei den Terminbuchungen aufgrund von starren bürokratischen Vorgaben sind zu beseitigen. Lokale Flexibilität durch Ermessensspielräume und Pragmatismus sind zu stärken.

    Autoren

    Prof. Dr. Menno Baumann (Pädagogik, Fliedner-Fachhochschule Düsseldorf)
    Dr. Markus Beier (Medizin, Allgemeinmediziner, Vorsitzender Bayerischer Hausärzteverband)
    Prof. Dr. Melanie Brinkmann (Virologie, Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung Braunschweig)
    Prof. Dr. Dirk Brockmann (Physiker, Humboldt Universität Berlin)
    Prof. Dr. Heinz Bude (Soziologie, Universität Kassel)
    Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest (Ökonomie, ifo Institut und LMU München)
    Ass. jur. Denise Feldner, M.B.L. (Jura, Technologierecht, Crowdhelix/KU Leuven Germany)
    Prof. Dr. Michael Hallek (Medizin, Internist, Klinik I für Innere Medizin, Universität zu Köln)
    Prof. Dr. Dr. h.c. Ilona Kickbusch (Global Public Health, Graduate Institute Geneva, WHO-Beraterin, GPMB)
    Prof. Dr. Maximilian Mayer (Politikwissenschaft, CASSIS, Universität Bonn)
    Prof. Dr. Michael Meyer-Hermann (Physik, Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung Braunschweig)
    Prof. Dr. Andreas Peichl (Ökonomie, ifo Institut und LMU München)
    Prof. Dr. Elvira Rosert (Politikwissenschaft, Universität Hamburg/IFSH)
    Prof. Dr. Matthias Schneider (Physik, TU-Dortmund)

    Mitwirkung

    Dr. Benjamin F. Maier, Physiker, Humboldt Universität Berlin

    cassis.uni-bonn.de/de/publikationen/covid-impfungen

    nocovid-europe.eu/assets/doc/nocovid_impfungen.pdf

    Downloads/nocovid_impfungen.pdf

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    Denise Feldner

    »Next Stop: Artificial Intelligence« – Denise Feldner

    18.02.2019, Fraunhofer ISI

    youtube.com/watch?v=4QRdINeshCQ

    Technik, Wir und Jetzt! Denise Feldner über neue Technologien (Interview 2019)

    Denise Feldner, Wirtschaftsjuristin und Wissenschaftsjournalistin

    05.04.2019, Körber-Stiftung

    youtube.com/watch?v=-74iWVHCce0

    KU Leuven

    kuleuven.be/wieiswie/en/person/00104630

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    Wie ein Germanistik-Doktorand und Mao-Bewunderer aus Lausanne zum Corona-Berater der deutschen Regierung wurde

    (Ein einfacher Mitarbeiter der Universität Lausanne wurde vom deutschen Innenministerium in einen Covid-Expertenrat berufen. Die Universität konnte das nicht glauben – und vermutete eine Täuschung.)

    22.02.2021, Christoph Bernet, Aargauer Zeitung.

    Otto Kölbl (52) hat Gemansitik, Anglistik und Geschichte studiert. Den Österreicher hat es an den Lac Léman verschlagen: In einem 30-Prozent-Pensum nimmt er als extern finanzierter Prüfer Goethe-Sprachprüfungen an der Abteilung für Deutsche Sprache der Universität Lausanne ab. Daneben forscht und doktoriert er gemäss der Uni-Website zur «sozio-ökonomischen Entwicklung in China und anderen Entwicklungsländern sowie über deren Darstellung in den westlichen Medien».

    Kölbl wurde vom deutschen Innenministerium (BMI) Mitte März 2020 als Berater in ein internes Expertengremium berufen, wie die «Welt am Sonntag» schreibt. Dabei hat er keine akademische Ausbildung in den Bereichen Virologie, Epidemiologie oder Public Health oder Expertise in einem anderen pandemierelevanten Feld.

    Neben Germanistik-Doktorand Kölbl gehörten der Gruppe auch renommierte Fachleute wie der Direktor des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, an. Innerhalb von wenigen Tagen erfüllte das Expertengremium den Auftrag von Innenminister Horst Seehofer (CSU) und dessen Staatssekretär Markus Kerber. Seehofer machte sich Sorgen über die möglicherweise verheerenden Folgen, sollte der damals deutschlandweit geltende Lockdown wie geplant an Ostern beendet werden.

    Sein Staatssekretär Kerber stellte ein Team aus führenden Wissenschaftern von mehreren Forschungsinstituten und Universitäten zusammen. Gemeinsam sollten sie ein Papier erarbeiten, welches weitere harte Maßnahmen über Ostern hinaus legitimieren sollte, wie die «Welt am Sonntag» schreibt. Das Ministerium brauche ein Rechenmodell, «um mental und planerisch ‹vor die Lage› zu kommen». Dieses solle bei der Planung «weiterer Maßnahmen präventiver und repressiver Natur» helfen, schrieb Staatsekretär Kerber in einem E-Mail.

    Die Mitarbeit im Gremium verdankt der Lausanner Germanist Otto Kölbl einem Papier mit dem Titel «Von Wuhan lernen – es gibt keine Alternative zur Eindämmung von Covid-19». Dieses hatte er Anfang März gemeinsam mit dem Politologen Maximilian Meyer von der Universität Bonn verfasst – in seiner Freizeit. Meyer und Kölbl waren früher beide als Lehrbeauftragte an chinesischen Universitäten tätig. In ihrem Papier plädierten sie für einen streng autoritären Ansatz bei der Eindämmung des Coronavirus und warnten eindringlich vor einer Durchseuchungsstrategie. (…)

    Angesichts der Intervention aus höchsten Berliner Regierungskreisen zugunsten eines einfachen administrativen Mitarbeiters ohne einschlägige Erfahrung wurde die Universitätsleitung stutzig. Dave Lüthi, Dekan der Philosophischen Fakultät, hielt Kerbers Mail offenbar für eine Fälschung: «Wir halten die Nachricht für nicht glaubhaft und bitten Sie um eine Bestätigung», so seine Antwort. Dekan Lüthi wies den Staatssekretär auf die Anstellung Kölbls als Prüfer für Goethe-Deutschtests hin. Die Warnung aus Lausanne erreichte das deutsche Innenministerium zu einem Zeitpunkt, als das Expertengremium sein vertrauliches Grundlagenpapier bereits fertig gestellt hat.

    Gemäß der «Welt am Sonntag» verfasste Kölbl darin große Teile des Abschnitts mit dem Titel «Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation». Dort plädierte er dafür, in der Öffentlichkeit den «worst case» zu verdeutlichen:

    «Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden. … Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst.»

    Weiter schrieb Kölbl:

    «Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen … Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z. B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.»

    Gegenüber der Welt am Sonntag verteidigt Kölbl diese Rhetorik:

    «Ich bin auch der Meinung, dass alles, was dort steht, korrekt ist. Es ist einfach die Realität, in Wuhan ist genau das passiert.»

    Auf seinem Blog verteidigt er die Tibet-Politik Chinas. Auf Twitter zeigt sich der Lausanner Germanist zudem als Bewunderer von Mao Zedong (…)

    bewunderer-aus-lausanne-zum-corona-berater-der-deutschen-regierung-wurde-ld.2105084

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    Markus Kerber

    Markus Kerber ist ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler und war von 2018 bis 2021 Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Von 2011 bis 2017 war er Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), zuvor Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesministerium der Finanzen.

    Im März 2018 berief Bundesinnenminister Horst Seehofer ihn als Staatssekretär für Heimat in sein Ministerium.

    de.wikipedia.org/wiki/Markus_Kerber_(Ökonom)

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    „Die gewünschte Schockwirkung erzielen“ Wissenschaft, Politik und Öffenlichkeit in der Corona-Krise

    Vom 19. bis 22. März 2020 verfasste eine von Staatssekretär Markus Kerber zusammengebrachte informelle Gruppe von Wissenschaftlern (Ökonomen, Soziologen und Chinaforscher) binnen vier Tagen für das deutsche Innenministerium (BMI) ein Papier mit dem Titel ​„Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“. Die bizarre Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte des Papiers ist ein Lehrstück über typische Fallstricke in der Dreiecksbeziehung zwischen Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit, die im Zuge der Corona-Pandemie und damit verbundenen politischen Krise deutlich zutage getreten sind. (…)

    Auch mehr als ein Jahr später schlägt das Expertenpapier noch hohe Wellen. Anfang Februar 2021 veröffentlichte die Welt am Sonntag die Ergebnisse einer Recherche zur Genese des Dokuments, die auf von einem Berliner Anwalt erstrittenen Einsichten in den E‑Mail-Verkehr zwischen den Forschern und dem zuständigen Staatssekretär im BMI, Markus Kerber, beruht. Die Journalisten Anette Dowideit und Alexander Nabert schreiben:

    „In jenen vier Tagen verfolgten Kerber und andere hochrangige Beamte des Ministeriums die Arbeit der Forscher akribisch und diktierten das Vorgehen: Aus dem Schriftwechsel geht hervor, dass es in kurzen Abständen Telefonkonferenzen zwischen dem BMI und den Forschern gab, während diese an ihrem Modell und den daraus resultierenden Empfehlungen arbeiteten.“

    Und sie schlussfolgern: ​„Die gut 200 Seiten an E‑Mails belegen somit, dass die Forscher zumindest in diesem Fall längst nicht so unabhängig agierten, wie es Wissenschaftler und Bundesregierung seit Beginn der Pandemie stetig betonen – sondern auf ein von der Politik vorgegebenes, feststehendes Ergebnis hinwirkten.“ Wissenschaft werde so ​„zum verlängerten Arm der Politik“. (…)

    (05.05.2021, Thorsten Benner (Mitgründer und Direktor des GPPi Global Public Policy Institute), zuerst veröffentlicht im Cicero Magazin.)

    gppi.net/2021/05/05/die-gewünschte-schockwirkung-erzielen

    cicero.de/innenpolitik/wissenschaft-politik-corona-drosten-kerber-spahn

    bundestag.de/resource/blob/915342/7c4968b6f95d0dda66767c94980a9c64/Lebenslauf-Thorsten-Benner-data.pdf

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    Gekürzt sowie mit zusätzlichen Informationen zusammengestellt von Edward von Roy.

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    Ayatollah Ghaemmaghami

    Dezember 10, 2023

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    قائم‌مقامی

    ʾim-Maqāmī

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    Der schiitische Islamgelehrte Seyyed Abbas Hosseini Qaemmaqami (Ghaemmaghami), gemäß Überlieferung in 34. Generation Nachfahre von Zayn al-Abidin, dem Sohn von Husayn ibn Ali und damit vom Urenkel Mohammeds, hatte Religionslehre an der theologischen Hochschule in Teheran studiert. An den Hochschulen von Teheran und Qom (Ghom) ließ er sich in islamischem Recht, Philosophie und Mystik ausbilden und erlangte die Befähigung zur selbstständigen Rechtsfindung, wurde Mudschtahid. An der theologischen Hochschule in Teheran dozierte Qaemmaqami mehrere Jahre in islamischem Recht und Philosophie, außerdem an mehreren Universitäten Teherans über die Grundlagen der Mystik und Philosophie, über politisches Denken und vergleichende scholastische Theologie. Von 2004 bis 2008 arbeitete Ayatollah Qaemmaqami als Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Qaemmaqami ist der Vorsitzende der Islamic European Union of Shia Scholars and Theologians (IEUS), der Islamisch-europäischen Union der Schia-Gelehrten und -Theologen.

    Als Mohammed-Karikaturen wurde eine 2005 in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten unter dem Namen Das Gesicht Mohammeds (dänisch: Muhammeds ansigt) erschienene Serie von zwölf Karikaturen bekannt, die den islamischen Propheten und Religionsstifter Mohammed zum Thema haben. Im Rahmen dieses Karikaturenstreits verurteilte Qaemmaqami die gewalttätigen muslimischen Proteste. Vorsichtshalber verzichtete er selbst allerdings darauf, spöttisch eine Karikatur oder auch lediglich andächtig ein Bild Mohammeds zu zeichnen.

    In einer Fatwa nach den islamisch motivierten Anschlägen in London am 7. Juli 2005, im Englischen nennt man den Angriff 7/7, seven-seven, erklärte der Ayatollah die Unvereinbarkeit von Terror und Islam, anders gesagt er belog die Öffentlichkeit und hätte, falls ihm Gewaltlosigkeit am Herzen liegen würde, Ayatollah Chomeini als Terroristen bezeichnen müssen und das Gesetz und Verhalten, der eigenen Bevölkerung gegenüber, der 1979 errichteten Islamischen Republik Iran als terroristisch.

    Vor dreizehn Jahren, am 17.12.2010 veröffentlichte Ghaemmaghami in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine Stellungnahme mit dem Titel: Erlaubt der Koran die Steinigung von Ehebrechern? Darin stellt der schiitische Gelehrte fest, dass es im Koran keine Bestätigung dieser Strafmethode gäbe. Die islamisch korrekte Strafe für Unzucht sei mit einhundert Peitschenhieben angesetzt, könne jedoch – nach koranischer Sicht sprich aus Allahs Perspektive – auf die Hälfte reduziert werden. Analog dazu stellt Qaemmaqami die rhetorische Frage, was die „Hälfte einer Steinigung“ sei und kommt zu dem Schluss, „dass die Steinigung aus koranischer Sicht nicht akzeptabel sein kann.“

    Leider hat kein FAZ-Redakteur dem Ayatollah gesagt, dass in der freiheitlichen Demokratie nicht 100 und auch nicht 50 Peitschenhiebe machbar sind, auch nicht im Namen der Integration oder im Namen des Dialoges mit dem Islam oder in Bewunderung  für das geheimnisvolle Morgenland (… wo bitte geht es hier nach Morgenland? Jeder blicke aus seinem Fenster zwischen 05:00 und 09:00, wo auch immer auf der Welt er sich gerade befindet, klarer Fall von Morgenland).

    Betrachtungen zu S. A. Hosseini Ghaemmaghami: Europäischer Islam oder Islam in Europa? Erfahrungen und Ansichten eines Ayatollahs in Europa.

    Zum 75. Menschenrechtstag, 10. Dezember 2023, von Jacques Auvergne.

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    (16) „Die vorherrschende Meinung im Westen …“

    Moment, Moment, so geht das gar nicht, mit einem Spalten des Weltalls in den Westen und den Osten fangen wir erst gar nicht an. Unsere heute vor 75 Jahren bekundeten allgemeinen Menschenrechte sind eben gerade nicht westlich sprich anti-östlich, auf ewig unorientalisch, sondern zeitlos und überall gültig, universell. Als Islamgelehrter und wie beiläufig von Ost und West zu reden, zielt darauf, den Globus aufzuteilen in Sauberland und Schmutzbereich, in Dar al-Islam und Dar al-Harb.

    Weltallspalter Ayatollah Qaemmaqami legt los:

    „Die vorherrschende Meinung im Westen gründet auf dem Widerspruch und der Unvereinbarkeit zwischen der Religion und Begriffen wie Wissenschaft, Demokratie und soziale Prozesse.“

    Nein Herr Qaemmaqami, den freiheitlichen Rechtsstaat kennzeichnen Rechte und Gesetze, die eben gerade nicht vorausnehmen oder auch nur vermuten möchten, ob der einzelne Mensch an ein Jenseits glaubt oder nicht, oder ob er, nach der islamischen Lehre, in der Achira, in dem noch in der Zukunft liegenden Raum des Gerichts und der Scheidung in glückselige Gottesnähe oder endlose Verdammnis, in den ewigen Garten eintreten wird oder ins ewige Feuer geworfen.

    Der Feind der Vernunft und der allgemeinen Menschenrechte, insbesondere der Gleichberechtigung von Mann und Frau macht weiter:

    „Wenn man … über das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Religion spricht, misst man der Wissenschaft … eine epistemologische Priorität in der intersubjektiven zwischenmenschlichen Beziehung bei, … und … gelangt man zu dem Ergebnis, dass die Religion keinen Beitrag zur Erkenntnis leisten kann und beiseite gelassen werden muss.“

    „Religion und Glaube sind Realitäten, die in keinerlei Beziehung zu Wahrheit und Unwahrheit oder Recht und Unrecht stehen. Die Wahrnehmung der Realität kann richtig, aber auch falsch sein. Sie kann den Bedingungen der Rechtmäßigkeit entsprechen oder auch nicht.“

    Nach dem, echt islamischen, Menschenbild von Ayatollah Qaemmaqami ist der Mensch an sich nicht fähig, sich ein umfassendes Bild von der Welt und der Aufgabe des Menschen in der Welt zu machen. Im Islam gibt es Weltvernunft nur im Sinne einer Bestätigung der Richtigkeit der Schariagesetze und ist Menschenvernunft so sehr täuschend und derart stückhaft, brüchig und schwach, dass nur die Befehle Allahs und Mohammeds und die späteren Fatawa, Einzahl Fatwa, dem Menschen zeigen und sagen, was richtig oder falsch ist und wie der Mensch sich verhalten muss.

    Im Katholizismus ist und bleibt der Mensch schrecklich sündig. Im Islam ist und bleibt der genuin unmündige Mensch fern von einer starken, die Welt und das Zusammenleben der Menschen gänzlich umfassenden Vernunft, bleibt er unendlich dumm und eines Führers bedürftig.

    Dass mir den gottgegebenen Islam nur ja keiner antastet, schon gar kein Vernünftiger oder Gesellschaftswissenschaftler …, ganz falsch liegt Himmelswächter Qaemmaqami nicht, ein Kult, der den Kannibalismus heiligt, braucht durch den Ethnologen oder Soziologen nicht reformiert zu werden, sondern ist durch die hoffentlich vernünftige Mehrheit als überwindenswert und kriminell zu empfinden und juristisch als Straftat zu bewerten.

    Was Recht ist, bestimme der Souverän, das ist Allah:

    (17) „Weder die Wissenschaft noch irgendeine der Sozialwissenschaften kann und darf zur Rechtmäßigkeit der Religionen den kleinsten Beitrag leisten. … Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass die Frage der Rechtmäßigkeit keineswegs mit gesellschaftlichen Themen und Problemen in Beziehung steht. Damit kann gesagt werden, dass die Sozialwissenschaften nicht berechtigt sind, Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen.“

    Qaemmaqami lässt aus, dass aus islamischer Sicht noch nicht einmal, beispielsweise deutsche, unislamisch arbeitende Juristen berechtigt sind, Recht und Unrecht zu klassifizieren oder gar in ein letztgültiges Urteil zu fassen („Realitäten nach dem Kriterium der Rechtmäßigkeit zu sortieren und zu beurteilen“). Nicht der wesensgemäß dumme Mensch, Gott ist Gesetzgeber.

    (22) „In islamischen kanonischen Texten und Lehren wird zwischen … „Rechtmäßigkeit“ (subjektive Gewissheit) und „objektive Gegebenheit“ differenziert.“

    Allerdings, und, wo vorhanden, ist das gegebene Unislamische endlich siegreich zu beseitigen. Denn der Schein kann trügen:

    „So kann es vorkommen, dass ein Individuum oder eine Gesellschaft nach Außen hin die Rechtmäßigkeit der islamischen Lehre und der Scharia klar und deutlich akzeptiert hat (subjektive Gewissheit), aber dennoch genügt nach islamischer Ansicht diese Glaubensakzeptanz nicht, um die islamische Scharia als legitime Grundlage für individuelles und gesellschaftliches Handeln anzusehen. Denn es ist möglich, dass Individuum und Gesellschaft islamisch orientiert sind und die Rechtmäßigkeit des Islams akzeptiert haben, sich aber nicht entschlossen haben, diese Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen.“

    Prinzipien auch in objektive Tatsachen umzusetzen, das hat seit 34 Jahren die Regierung der Islamischen Republik Iran nicht anders gesehen, allerdings jedes Zögern sprich Islamverweigern durchaus bedauert und den Muslimen den Weg zum Ziel aufgezeigt: „Der hochedle Prophet stand an der Spitze der exekutiven und administrativen Institutionen der muslimischen Gesellschaft. Er fühlte sich verpflichtet, … um einen Staat zu begründen, … die islamischen Gesetze zu verwirklichen. … Er hackte Hände ab, peitschte aus, steinigte. Nach dem hochedlen Propheten hat der Kalif die gleichen Pflichten und die gleiche Verantwortung. … Denn die Muslime brauchten nach dem Ableben des hochedlen Propheten jemanden, der die Durchführung der Gesetze und die Etablierung der islamischen Ordnung übernehmen und so das Wohl der Menschen im Diesseits und Jenseits sichern konnte.“ (Ruhollah Chomeini (1970), Hokumat-e Eslāmī, Der Islamische Staat.)

    Für die Ehefrau Stockschläge (Koran 4:34) nur bei Widerspenstigkeit, die Befürchtung reicht, der Ehebrecherin oder dem Ehebrecher 100 Peitschenhiebe oder vielleicht nur 50, doch bei islamgemäßem Lebenswandel ist derlei ja gar nicht nötig. Wenn alles glatt läuft, zeigt sich Islam als Naturreligion:

    (23) „In der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) spricht man in Fällen, in denen die Distanz zwischen „Rechtmäßigkeit“ (subjektiver Gewissheit) und „objektiver Gegebenheit“ nicht mehr vorhanden ist und das bloße objektive Dasein eines Phänomens per se die Ursache für die Rechtmäßigkeit einer Sache darstellt, von einer „religionsfreien Zone“ (manṭaqat al-farāq aš-šarʿī). In diesem Fall wird die gesellschaftliche Integration des Individuums und dessen Sozialisierung möglich, und religiöse Motive tragen dazu bei, dass das Individuum Gegebenheiten wie Commonsense, Recht und gesellschaftliche Verträge sowie viele andere gesellschaftliche Tatsachen akzeptiert. Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“

    Allenfalls Iblis (Iblīs) wäre ein Widerspruch zwischen Chaliq (ḫāliq), dem Schöpfer und Chalq (ḫalq), Seiner Schöpfung, und noch nicht einmal der Teufel (Iblis) ist es, da Allah König ist, die Herrschaft innehat und Iblis die Menschen im Hinblick auf Einhaltung ihres Din (dīn) auf die Probe stellen darf, ihres Glaubensgehorsams. „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so dass nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und ich bin damit zufrieden, dass ihr den Islam als Religion habt.“ (Koran 5:3.)

    Mit Din fordert der Gesetzgeber (Allah) sehr viel mehr denn nur das bescheidene Flämmchen innerer Frömmigkeit, sondern das öffentlich überprüfbare islamische Wohlverhalten. Von heute aus gesehen und im Lichte der internationalen AEMR (10.12.1948) oder des deutschen GG (23.05.1949) ist der islamische Din nicht „Religion“, sondern islamische Lebensführung, Glaubensgehorsam.

    Eher unauffällig lockt Qaemmaqami die Nichtmuslime und Ex-Muslime in die Falle der Erpressung; die noch nicht islamischen Staaten sollen ihrer Sondersorte Mensch namens Muslim, im ruhigen Abseits oder doch wohl besser mittendrin, ein Leben nach der Scharia ermöglichen, andernfalls scheitere die islamfromme Abschottung, pardon die „Integration“ der Umma.

    Per se sei Religion nie integrationshemmend, vielmehr sei beinahe das Gegenteil der Fall, so der Ayatollah sinngemäß, wie wir gehört haben. Je religiöser das Individuum, desto gelingender die Integration:

    „Ich habe in der Vergangenheit wiederholt betont, dass zwischen der Integration in ihrer aktuellen Bedeutung und religiösen Motiven kein Widerspruch besteht; vielmehr ist es sogar so, dass religiöse Motive den Integrationsprozess fördern und beschleunigen können.“

    Für den Buddhismus oder das Christentum mag das gelten, für den Islam gilt das nicht, der beispielsweise dazu aufruft, die Nichtmuslime und ihre Verhaltensweisen zu meiden.

    Al-wala wa-l-baraa (الولاء والبراء al-walāʾ wa-l-barāʾ, wörtlich „Treue und Lossagung“) ist der islamische Grundsatz, der den Muslim zu Loyalität und Solidarität (walāʾ) nur zu wahren Muslimen auffordert, allen anderen gegenüber hat er Abscheu zu empfinden und Meidung (barāʾ) zu üben.

    Ein Hadith, niedergeschrieben durch Abu Dawud, fordert: Celui qui imite un groupe de gens, alors il est considéré l’un d’eux. Whoever imitates a people is one of them. Whoever resembles a people is one of them. „Wer auch immer versucht, eine Gemeinschaft nachzuahmen, der ist einer von ihnen.“ „Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawud, Sunan, Nr. 4031, Ahmad, Musnad, Band 2, S. 50.)

    Die Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen umfasst alle Lebensbereiche, etwa die islamische weibliche Kleidung. Die korrekte Bedeckung, wie al-Albani in einem seiner insgesamt acht Kriterien zum Hidschab feststellt, darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln.

    Der Hidschab, man spreche nie vom Kopftuch, wäre nur dann ein Freiheitsrecht, wenn die Frau ihn ohne Angst vor Höllenqualen oder sozialer Ächtung jederzeit ablegen dürfte.

    Wie gesagt, von Kopftuch zu reden verfehlt das Thema, im Islam geht es nicht lediglich um ein Tuch auf dem Kopf. Rechtsgelehrte des Islam haben vielmehr Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura, ʿawra, islamischer Schambereich) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Koran und Hadithe wurden dazu herangezogen. Nach Ansicht des erwähnten sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

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    Der korrekte Hidschab

    • muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände

    • darf selbst kein Schmuck (zīna) sein

    • muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen

    • muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen

    • darf nicht parfümiert sein

    • darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln

    • darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln

    • darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

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    Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (قرارگاه ۲۱تیر), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (روز حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit.

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    Weiter im Text. Qaemmaqami flunkert uns das Blaue vom Himmel herunter:

    (23, 24) „Aus diesem Grunde erkennt der Islam in vielen Fällen die bloße Existenz von Realitäten, die mit kollektiver Vernunft vereinbar sind und über die allgemein Konsens herrscht, als Ausgangspunkt für Recht und Gesetzmäßigkeit an. Demokratie gehört zu jenen Grundgedanken, über die ein Konsens besteht, und dieser Konsens genügt dem Islam, um die Demokratie als gesellschaftlich-politische Form zu akzeptieren. Das wichtigste identitätsstiftende Element der Demokratie ist der Wille und die Zustimmung des Volkes. Auch in dieser Hinsicht besteht zwischen Islam und Demokratie kein Widerspruch. Eine umfassende Analyse des Koran (al-Qur’ān) zeigt, dass kein Zweifel darüber besteht, dass im Islam der Freie und souveräne Mensch der Adressat der religiösen Botschaft ist. Wenn wir diese Attribute, d. h. Freiheit und Souveränität, verneinen, wird der Mensch sein wahres Menschsein verlieren. Wenn sich die Religion an den Menschen richtet, ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, wenn wir die Freiheit und Souveränität des Menschen voraussetzen.“

    Genug der Lügen des Ayatollahs, wenigstens für diesen Augenblick.

    Wo jedes schuldhafte Verweigern des Schariagehorsams den religiös reifen Muslim, s. Taklif, تكليف taklīf, die „Belastung, Auferlegung, Verpflichtung“ zum öffentlich überprüfbaren Tragen der Bürde der zu erfüllenden islamischen Gesetzlichkeit, und in diesem Sinne erwachsen jedenfalls schariapflichtig ist ein Junge ab 12 oder 15 und ein Mädchen ab neun Jahren (Mondjahren, also achteinhalb), im Jenseits, in der Achira, (الآخرة al-āḫira) mit größter Wahrscheinlichkeit in die ewige Verdammnis führt und wo im Diesseits (الدنيا ad-dunyā) Familie, Nachbarschaft und Staat nach Kräften von allem Unislamischen befreit werden müssen, umgebaut werden müssen zu einem erneuerten Islamischen Staat von Medina, 622 bis 632 der gewöhnlichen Zeitrechnung, lässt sich nicht von Vernunft oder Freiheit reden, sondern von Denkverboten und von einem Angriff auf die Freiheit, von Fundamentalismus und Totalitarismus.

    Das islamische Lebensziel ist das gelingende Näherkommen zu Allah, das Annähern an Allah (التقرّب at-taqarrub, „seeking proximity“, seeking closeness to God). Wer, im Anschluss an das endgültige Gerichtsurteil, dieses Ziel verfehlt, wer im Jenseits nicht in ewiger Gottesnähe weilen wird, gehört zu den auf ewig grausam gequälten Verlierern. Mit dem Hinweis auf das allgemein menschlich Wesensgemäße und das gelingende Leben („ihn an seine natürliche Veranlagung und menschliche Identität erinnert, dann kann das Ziel der Religion nur erreicht werden, …“) spielt Qaemmaqami auf die Doktrin von der Fitra (فطرة fiṭra) an, von der islamischen „Geschaffenheit“. Gemäß diesem Verständnis von Geschöpflichkeit ist jeder Mensch Muslim, wie verschiedene Hadithe betonen.

    I created my servants Hunafa (i.e., monotheists), then the Shayatin misled them from their religion. Ich schuf meine Diener als Hanifen (Monotheisten von Geburt), dann aber verführte sie Satan dazu, von ihrer (angeborenen) Religion abzuweichen.)

    No child is born except in a state of Fitra, then his parents make him a Jew or a Christian or a Zoroastrian. Kein Kind wird außerhalb seines Zustandes der Fitra geboren, außerhalb der Weise seines Erschaffenseins durch Allah, und erst anschließend machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.

    (26) „Nach dieser Ansicht kann es also zwischen Religion und Demokratie nie zu einem Konflikt kommen, denn diese werden auf einer gemeinsamen Ebene nie miteinander in Berührung kommen und konkurrieren somit auch nicht miteinander.“

    In aller Stille, ohne zwecklose Streiterei alles Unislamische, die Demokratie und so weiter, als batil (باطل baṭil, vgl. b. Erbakan batıl düzen, „nichtige Ordnung“), als nichtig zu bewerten und strebsam auf das eigene Ziel hinzuarbeiten, die Errichtung der Herrschaft Allahs, ist vielleicht auch eine Weise, den Dschihad erfolgreich zu führen. Es muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.

    (30) „Der Islam will nicht polarisieren, sondern die demokratischen Spielregeln akzeptierend den Integrationswillen der Muslime stärken.“

    „Kein Muslim ist befugt, seine innere islamische Überzeugung auf gesellschaftlicher Ebene zu realisieren, wenn dieser Vorgang von der Mehrheit abgelehnt wird. Mit anderen Worten kann die Scharia nicht mit Zwang und gegen die freie Entscheidung der Mehrheit realisiert werden.“

    Auf Zeit spielen und zur wahren Religion einladen, der Sieg muss ja nicht heute oder morgen sein. Kommt Zeit, kommt Kalifat.

    Jacques Auvergne

    ( Text in Arbeit )

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    “Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus”

    Oktober 1, 2023

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    Manifeste des douze. Publié initialement par Charlie Hebdo le 1er mars 2006.

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    Ensemble contre le nouveau totalitarisme

    Après avoir vaincu le fascisme, le nazisme et le stalinisme, le monde fait face à une nouvelle menace globale de type totalitaire : l’islamisme. Nous, écrivains, journalistes, intellectuels, appelons à la résistance au totalitarisme religieux et à la promotion de la liberté, de l’égalité des chances et de la laïcité pour tous.

    Les événements récents, survenus à la suite de la publication de dessins sur Mahomet dans des journaux européens, ont mis en évidence la nécessité de la lutte pour ces valeurs universelles. Cette lutte ne se gagnera pas par les armes, mais sur le terrain des idées. Il ne s’agit pas d’un choc des civilisations ou d’un antagonisme Occident-Orient, mais d’une lutte globale qui oppose les démocrates aux théocrates.

    Comme tous les totalitarismes, l’islamisme se nourrit de la peur et de la frustration. Les prédicateurs de haine misent sur ces sentiments pour former les bataillons grâce auxquels ils imposeront un monde encore liberticide et inégalitaire. Mais nous le disons haut et fort : rien, pas même le désespoir, ne justifie de choisir l’obscurantisme, le totalitarisme et la haine. L’islamisme est une idéologie réactionnaire qui tue l’égalité, la liberté et la laïcité partout où il passe. Son succès ne peut aboutir qu’à un monde d’injustices et de domination : celle des hommes sur les femmes et celle des intégristes sur les autres. Nous devons au contraire assurer l’accès aux droits universels aux populations opprimées ou discriminées.

    Nous refusons le « relativisme culturel » consistant à accepter que les hommes et les femmes de culture musulmane soient privés du droit à l’égalité, à la liberté et à la laïcité au nom du respect des cultures et des traditions.

    Nous refusons de renoncer à l’esprit critique par peur d’encourager l’« islamophobie », concept malheureux qui confond critique de l’islam en tant que religion et stigmatisation des croyants.

    Nous plaidons pour l’universalisation de la liberté d’expression, afin que l’esprit critique puisse s’exercer sur tous les continents, envers tous les abus et tous les dogmes. Nous lançons un appel aux démocrates et aux esprits libres de tous les pays pour que notre siècle soit celui de la lumière et non de l’obscurantisme.

    perspective.usherbrooke.ca/bilan/servlet/BMDictionnaire/1781

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    Manifiesto de los 12. Publicó el 1ro de marzo de 2006 en el semanario satírico Charlie Hebdo.

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    Juntos contra el totalitarismo islamista

    Tras haber vencido al fascismo, al nazismo y al estalinismo, el mundo se enfrenta a una nueva amenaza totalitaria global: el islamismo.

    Nosotros, escritores, periodistas e intelectuales, llamamos a la resistencia contra el totalitarismo religioso y al fomento de la libertad, la igualdad de oportunidades y los valores laicos para todos. Los recientes acontecimientos acaecidos a raíz de la publicación de caricaturas de Mahoma en periódicos europeos, han revelado la necesidad de luchar por los valores universales. Es un combate que no se ganará con las armas, sino en el campo ideológico. No asistimos a un choque de civilizaciones ni a un enfrentamiento entre el Occidente y el Oriente sino a una lucha mundial entre demócratas y teócratas.

    Como todos los totalitarismos, el islamismo se alimenta de miedos y frustraciones. Los predicadores del odio apuestan por esos sentimientos para organizar los batallones con los que imponer un mundo sin libertad en el que reine la desigualdad. Sin embargo, nosotros declaramos enfática y claramente: nada, ni siquiera la desesperación, justifica la elección del oscurantismo, del totalitarismo y del odio. El islamismo es una ideología reaccionaria que asesina la igualdad, la libertad y el laicismo dondequiera que está presente. Su triunfo sólo puede conducir a un mundo de dominación e injusticia: dominación de la mujer por el hombre, dominación de todos los demás por los fundamentalistas. Para contrarrestarlo, debemos garantizar derechos universales a los oprimidos y a los discriminados.

    Rechazamos el „relativismo cultural“, que consiste en aceptar que los hombres y mujeres de cultura musulmana deben ser privados del derecho a la igualdad, la libertad y los valores laicos en nombre del respeto por culturas y tradiciones. Nos negamos a renunciar a nuestro espíritu crítico por miedo a ser acusados de „islamofobia, un desafortunado concepto que confunde la crítica a una religión, el islam, con la estigmatización de sus creyentes.

    Abogamos por la universalidad de la libertad de expresión, para que el espíritu crítico se pueda ejercitar en todos los continentes, contra todos los abusos y todos los dogmas.

    Apelamos a los demócratas y a los espíritus libres de todos los países para que el nuestro sea un siglo de ilustración, no de oscurantismo.

    thegully.com/espanol/articulos/mundo/060403_manifiesto_de_12.html

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    Manifesto of the Twelve. First published in Morgenavisen Jyllands Posten, 28 February 2006.

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    Together Facing The New Totalitarianism

    After having overcome fascism, Nazism, and Stalinism, the world now faces a new totalitarian global threat: Islamism.

    The recent events, which occurred after the publication of drawings of Muhammed in European newspapers, have revealed the necessity of the struggle for these universal values. This struggle will not be won by arms, but in the ideological field. It is not a clash of civilisations nor an antagonism of West and East that we are witnessing, but a global struggle that confronts democrats and theocrats.

    Like all totalitarianisms, Islamism is nurtured by fears and frustrations. The hate preachers bet on these feelings in order to form battalions destined to impose a liberticidal and unegalitarian world. But we clearly and firmly state: nothing, not even despair, justifies the choice of obscurantism, totalitarianism and hatred. Islamism is a reactionary ideology which kills equality, freedom and secularism wherever it is present. Its success can only lead to a world of domination: man’s domination of woman, the Islamists‘ domination of all the others. To counter this, we must assure universal rights to oppressed or discriminated people.

    We reject ‚cultural relativism‘, which consists in accepting that men and women of Muslim culture should be deprived of the right to equality, freedom and secular values in the name of respect for cultures and traditions. We refuse to renounce our critical spirit out of fear of being accused of „Islamophobia“, an unfortunate concept which confuses criticism of Islam as a religion with stigmatisation of its believers.

    We plead for the universality of freedom of expression, so that a critical spirit may be exercised on all continents, against all abuses and all dogmas.

    We appeal to democrats and free spirits of all countries that our century should be one of Enlightenment, not of obscurantism.

    outlookindia.com/website/story/manifesto-together-facing-the-new-totalitarianism/230451

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    HET MANIFEST VAN DE TWAALF. Manifest tegen een nieuw totalitarisme, geplaatst in o.m. de Volkskrant (3 maart 2006) en de Jyllands Posten.

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    Tezamen tegen het nieuwe totalitarisme

    Nadat het fascisme, het nazisme en het stalinisme overwonnen werden, wordt de wereld bedreigd door een nieuw soort totalitarisme: het Islamisme.

    Wij, schrijvers, journalisten en intellectuelen, roepen op tot verzet tegen het religieus totalitarisme en tot de bevordering van de vrijheid, de gelijkheid der kansen en de laïciteit voor allen. De recente voorvallen, na de publicatie van cartoons over Mohammed in de Europese bladen, hebben aangetoond dat het noodzakelijk is te strijden voor de Universele Waarden. Deze strijd zal niet gewonnen worden door de wapens, maar op het terrein van de ideeën. Het betreft hier niet een „schok der beschavingen“ of een Oost – West vijandschap, maar een algemene strijd van de democraten tegen de theocraten !

    Zoals al de totalitarismen, voedt het islamisme zich met de angst en de frustraties. De predikers van de haat rekenen op deze gevoelens om bataljons te vormen, met dewelke zij ons een onvrije en ongelijke wereld willen opdringen. Maar wij zeggen het luid en sterk : Niets, zelfs de wanhoop niet, verrechtvaartigt het kiezen voor het obscurantisme, het totalitarisme en de haat. Het islamisme is een reactionnaire ideologie, die de gelijkheid, de vrijheid en de laïciteit vernietigt. Het succes van zo een ideologie kan alleen leiden naar een samenleving van onrechtvaardigheid en de onderdrukking van de vrouwen door de mannen en van de leken door de integristen. Wij moeten de toegang tot de Universele Rechten waarborgen voor de onderdrukte en gediscrimineerde volkeren.

    Wij verwerpen ook het „cultureel relativisme“ waarbij wij moeten aanvaaarden dat de islamitische mannen en vrouwen het recht op gelijkheid, op vrijheid en op laïciteit zouden moeten ontberen in naam van het respect voor de culturen en de tradities. Wij weigeren niet kritisch te zijn uit schrik de islamofobie aan te moedigen, ongelukkig begrip dat islamkritiek verwisselt met het brandmerken van gelovigen.

    Wij pleiten voor de wereldwijde vrijheid van meningsuiting, ten einde de ontplooiing te vrijwaren van de kritische geest tegen misbruik en dogma’s in al de continenten.

    Wij roepen alle democraten en vrije geesten in alle landen op, opdat onze eeuw een van verlichting en niet van obscurantisme zou worden.

    dezwerfkat.be/cartoons.htm

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    Manifest der 12. Am 1. März 2006 in der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Reaktion auf die Kontroverse um die Mohammed-Karikaturen veröffentlicht.

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    Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus

    Nachdem die Welt den Faschismus, den Nazismus und den Stalinismus besiegt hat, sieht sie sich einer neuen weltweiten totalitären Bedrohung gegenüber: dem Islamismus.

    Wir Schriftsteller, Journalisten, Intellektuellen rufen zum Widerstand gegen den religiösen Totalitarismus und zur Förderung der Freiheit, Chancengleichheit und des Laizismus für alle auf. Die jüngsten Ereignisse nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in europäischen Zeitungen zeigt die Notwendigkeit des Kampfes für die universellen Werte. Dieser Kampf kann nicht mit Waffen, sondern muss auf dem Feld der Ideen gewonnen werden. Es handelt sich nicht um ein Aufeinanderprallen der Kulturen oder einen Gegensatz von Okzident und Orient, sondern um einen weltweiten Kampf der Demokraten gegen die Theokraten.

    Wie alle Totalitarismen nährt sich der Islamismus aus der Angst und der Frustration. Auf diese Gefühle setzen die Hassprediger, um mit ihren Bataillonen eine Welt der Unfreiheit und Ungleichheit zu erzwingen. Wir aber sagen laut und deutlich: Nichts, nicht einmal Verzweiflung, rechtfertigt Massenverdummung, Totalitarismus und Hass. Der Islamismus ist eine reaktionäre Ideologie. Überall, wo er sich breit macht, zerstört er Gleichheit, Freiheit und Laizismus. Wo er erfolgreich ist, führt er nur zu einer Welt des Unrechts und der Unterdrückung: Der Frauen durch die Männer und aller anderen durch die Integristen.

    Wir lehnen den „kulturellen Relativismus“ ab, der im Namen der Achtung der Kulturen und der Traditionen hinnimmt, daß den Frauen und Männern der muslimischen Kultur das Recht auf Gleichheit, Freiheit und Laizität vorenthalten wird. Wir weigern uns, wegen der Befürchtung, die „Islamophobie“ zu fördern, auf den kritischen Geist zu verzichten. Dies ist ein verhängnisvolles Konzept, das die Kritik am Islam als Religion und die Stigmatisierung der Gläubigen durcheinanderbringt.

    Wir plädieren für allgemeine Meinungsfreiheit, damit sich der kritische Geist auf allen Kontinenten gegen jeden Missbrauch und gegen alle Dogmen entfalten kann.

    Wir richten unseren Appell an die Demokraten und freien Geister aller Länder, damit unser Jahrhundert eines der Aufklärung und nicht eines der Verdummung wird.

    welt.de/print-welt/article201259/Manifest-der-12-Gemeinsam-gegen-den-neuen-Totalitarismus.html

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    “Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

    September 30, 2023

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    حاكمية الله

    Ḥākimiyyatu Llāh

    that Allah is sovereign on earth

    Allahs Herrschaft und Gesetzgebung

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    “Nicht der Muslim, der Islam ist das Problem.”

    Jacques Auvergne

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    “Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hat heute nach rund dreijähriger Tätigkeit seinen Abschlussbericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023“ vorgestellt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übergeben. Der Bericht zeigt ein gesellschaftliches Lagebild zur Muslimfeindlichkeit auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien, der polizeilichen Kriminalstatistik und der Dokumentation von muslimfeindlichen Fällen durch Antidiskriminierungsstellen, Beratungsstellen und NGOs. Demnach sei antimuslimischer Rassismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet und alltägliche Realität. Dem Bericht schließen sich konkrete Handlungsempfehlungen an, die sich an alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen richten.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Muslimisches Leben gehört selbstverständlich zu Deutschland. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft die gleichen Chancen und Rechte haben. Umso bitterer sind die Befunde dieses ersten umfassenden Berichts zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland: Viele der 5,5 Millionen Musliminnen und Muslime in Deutschland erleben Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag – bis hin zu Hass und Gewalt. Es ist sehr wichtig, dies sichtbar zu machen und ein Bewusstsein für noch immer weit verbreitete Ressentiments zu schaffen.

    Deshalb danke ich dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit. Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen und alles tun, um Diskriminierungen abzubauen und Musliminnen und Muslime besser vor Ausgrenzung zu schützen. Das ist eine Aufgabe der Politik. Wir müssen insbesondere Bildung und Prävention weiter stärken. Zugleich ist es eine Aufgabe für uns als gesamte Gesellschaft, für ein gutes und respektvolles Miteinander zu sorgen.“

    Der Unabhängige Expertenkreis definiert Muslimfeindlichkeit als „die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Musliminnen und Muslimen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.“ 

    Um die Anstrengungen im Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu intensivieren, insbesondere aber auch in Reaktion auf rassistisch motivierte Anschläge wie in Hanau am 19. Februar 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat im September 2020 den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit einberufen. 

    Die Arbeit des UEM wurde aus Mitteln der Deutschen Islam Konferenz finanziert, die sich bereits seit 2012 mit dem Phänomen befasst. 

    Der UEM erhielt den Auftrag, aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und Ausgrenzung zu erarbeiten. Der UEM war in seiner Arbeit, der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie hinsichtlich seines Abschlussberichts unabhängig. Es handelt sich daher nicht um einen Bericht der Bundesregierung. 

    Die weitere Befassung mit dem Abschlussbericht des UEM soll im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz vorgenommen werden. Hierzu ist auch eine Fachkonferenz im Herbst dieses Jahres geplant.”

    (29.06.2023. Unabhängiger Expertenkreis stellt Bericht zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland vor. Pressemitteilung. Bundesministerium des Innern und für Heimat · BMI)

    bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/uem-abschlussbericht.html

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    Der Abschlussbericht

    bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI23006-muslimfeindlichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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    Über den Islam nur Gutes? Blättern wir im Abschlussbericht:

    “Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

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    “Dabei kommt es zu Überschneidungen von verschiedenen Vorbehalten und Abwertungen, weil Musliminnen zum einen als besonders ‚fremde‘ Zuwanderinnen wahrgenommen werden und zum anderen als Angehörige einer angeblich ‚rückständigen‘ Religion. (…)

    Im Zusammenhang mit migrationspolitischen Themen wird Muslimen eine mangelnde Integrationsfähigkeit unterstellt sowie die Neigung, sich angeblich bewusst abzugrenzen und Kontakte zu Andersgläubigen zu meiden. Im Zusammenhang mit religionsbezogenen Themen wird der Islam pauschal mit Gewalt, Extremismus und Rückständigkeit verknüpft und dementsprechend Muslimen eine Affinität zu Gewalt, Extremismus und patriarchalen Wertvorstellungen unterstellt. Insofern sind Muslime (und als solche wahrgenommene Personen) in doppelter Hinsicht von Stigmatisierung betroffen. Besonders problematisch ist die Gleichsetzung von muslimischer Frömmigkeit mit Fundamentalismus, die mit massiver Ablehnung religiöser Ausdrucksweisen von Muslimen einhergeht und sogar mit der Bereitschaft, Grundrechtseinschränkungen im Bereich der Religionsfreiheit für Muslime zu befürworten und ihnen das Recht auf gleiche Teilhabe abzuerkennen.” (Seite 8.)

    Islam und Gewalt braucht man nicht erst nachträglich zu verknüpfen, der Hass und die Gewaltaufrufe gegen Nichtmuslime, Ex-Muslime und widerspenstige muslimische Frauen stammen unmittelbar aus Allahs Rede (Koran), aus Hadith und Sira (Prophetenbiographie).

    Das deutsche Grundgesetz richtet sich zuerst an den Einzelnen und schützt diesen vor Übergriffen anderer oder des Staates, ein Kategorisieren oder Sortieren der Bürger beispielsweise in Nichtmuslime und Muslime sieht das GG nicht vor, lehnt es sogar ab.

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    „… the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ (Muslims As Co-Citizens of the West. Murad Wilfried Hofmann, 2009.)

    zeriislam.com/artikulli.php?id=932

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    „Seen from this perspective, the new British Muslim citizenship is enriching for the whole society. Muslims should live it and introduce it in this manner to their fellow citizens.“ (Islam allows us to integrate into Britain’s shared national culture. Tariq Ramadan, 2005.)

    theguardian.com/uk/2005/jan/21/islamandbritain.comment14

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    “Viel schlechte Presse für den Islam und Muslime”

    “Eine repräsentative Studie des UEM hat gezeigt, dass der Islam und Muslime in den großen deutschen Medien – Presse wie auch Fernsehen, lokal wie auch national ausgerichtet – nach wie vor insbesondere in negativen Themenkontexten in Erscheinung treten.” (Seite 11.)

    Der altbekannte, unredliche Trick, Islam und Muslime zu sagen, Islam und Muslime wie beiläufig zu einem unlösbaren Ganzen zu verschmelzen, soll einerseits jeden Islamkritiker in die Nähe eines Muslimhassers rücken, eines Menschen, der den Muslimen den Zugang zu den allgemeinen Menschenrechte (AEMR, 10. Dezember 1948) verweigern will. In der Presse tatsachennah über den Islam zu berichten würde bedeuten, die Menschenfeindlichkeit und insbesondere Frauenfeindlichkeit in Koran und Sunna und im islamischen Recht anzusprechen. In einem Atemzug Islam und Muslime zu sagen, trägt zusätzlich leider dazu bei, die eben gerade nicht als Sonderbürger, als Spezies, als Sorte Mensch misszuverstehenden Muslime in den Kerker des Schariagehorsams einzusperren.

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    “Der deutsche Staat hat mit der Einrichtung der Deutschen Islam Konferenz 2006 zwar einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung des Islams und der Muslime unternommen.” (Seite 12.)

    Anerkennung des Islams würde bedeuten Pflicht zum Hidschab, halbes Erbe für die Tochter im Vergleich zum Sohn, Erlaubnis von Polygynie, Kinderheirat und Kinderehe, Anspruch auf Errichtung einer islamischen Gerichtsbarkeit.

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    “Zudem schlagen sich in manchen Bereichen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit religiös konnotierter Kleidung (Kopftuch), Vorverständnisse nieder, die zu sachlich nicht hinreichend begründbaren Einschränkungen der Teilhabe an öffentlichen Ämtern führen. Ferner besteht in weiten Teilen der Bevölkerung ein erkennbarer Bedarf an Information über die Bedeutung der Religionsfreiheit als Grundrecht auch für Minderheiten. Die öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen wies teilweise deutliche Zeichen von Muslimfeindlichkeit wie auch Antisemitismus auf.” (Seite 13.)

    Im Islam gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab, ab dem Alter von achteinhalb Jahren, neun Mondjahren hat die Muslima ihren gesamten Körper mindestens bis auf Hände und Gesicht mit blickdichtem, jede Körpersilhouette verbergenden Tuch abzudecken. Ein Lehrerinnenkopftuch ist nachteilig für die Entwicklung der Mädchen und Jungen, ein Richterinnenkopftuch kann vermuten lassen, dass der Trägerin eine Treue zur Verfassung und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht so wichtig ist.

    Eine öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen hat es 2012 nicht gegeben und wird bis heute nicht gewagt. Eine Debatte, die endlich ehrlich von male genital mutilation (MGM), männlicher Genitalverstümmelung reden müsste und welche ebenfalls die durchaus auch islamische weibliche Genitalverstümmelung unzweideutig anspricht, anprangert und zurückweist. Ob es ein Mädchen ist oder ein Junge, jedes Kind hat das Recht auf einen unversehrten Körper.

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    “Obwohl diverse, innovative Projekte existieren, die insbesondere die Gemeinsamkeiten und Wechselbeziehungen zwischen Islam und ‚westlicher‘ Welt hervorheben, scheint es im Museumsbereich noch viel Raum für positive – und v. a. strukturell nachhaltige – Entwicklungen zu geben.” (Seite 15.)

    Wie versehentlich wird die Welt halbiert in Islamwelt und Nichtislamwelt, eine Spaltung beinahe wie zwischen Dar al-Islam und Dar al-Harb. Zur Entrechtung und Entwürdigung des Nichtmuslims und der muslimischen Frau in Scharia und Fiqh wird geschwiegen.

    Die mühsam erkämpften Standards kultureller Moderne wie Freiheit der Wissenschaft von religiösen Denkverboten und Redeverboten, wie Gleichberechtigung von Mann und Frau oder wie Recht auf Austritt aus einer Religion verdampfen im Gerede über morgenländisch-abendländische Kulturexporte bzw. Kulturimporte, im Geplapper von Islam und westlicher Welt.

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    “Der UEM empfiehlt der Kultusministerkonferenz eine fächerübergreifende Überarbeitung der Lehrpläne und Schulbücher, um darin enthaltene muslimfeindliche Inhalte zu streichen und eine kritische Auseinandersetzung mit muslimfeindlichen Positionen und Narrativen zu gewährleisten. Dafür sollten im Rahmen der Bund Länder Kommission entsprechende Richtlinien erarbeitet werden, die auf Länderebene Verbindlichkeit bei der Auseinandersetzung mit Muslimfeindlichkeit im schulischen Kontext schaffen.” (Seite 17.)

    Man verhindere, dass Deutschlands Schulbücher auf Kosten der universellen Menschenrechte schariakonform zensiert werden.

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    “Für den Museumsbereich empfiehlt der UEM ebenfalls gezielte Öffnungsprozesse hinsichtlich der Darstellung des Islams und muslimischen Lebens, um verbreitete Stereotype in islambezogenen Kunst- und Kulturausstellungen zu vermeiden.” (Seite 18.)

    Die museumspädagogische Darstellung einer echt islamischen Auspeitschung, Köpfung oder Steinigung soll vermieden werden, damit der Islam nicht in ein schlechtes Licht gerückt wird?

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    “… eine Reihe dschihadistisch motivierter Versuche, eine buchstabentreue, ahistorische Lesart des Korans und der Scharia gegenüber dem Menschenrecht auf freie Rede gewaltvoll durchzusetzen. Mit Blick auf die Berichterstattung lässt sich auch hier der Topos des Islams als gewaltbereiter und archaischer Religion wiederfinden. So titelte der FOCUS „Das hat nichts mit dem Islam zu tun – Doch! Warum Muslime ihre Religion jetzt erneuern müssen – und wie die Freiheit zu verteidigen ist“ (4/2015) und disqualifiziert damit auf pauschale Weise Differenzierungsversuche, die auf politische bzw. ideologische Motive dschihadistischer Ableger verweisen, statt den Islam als Ganzes zu beschuldigen.” (Seiten 91-92.)

    Im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber.

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    “Die Haltung der demokratischen Parteien im Vergleich”

    “Die Vergleichbarkeit der Positionierungen der Bundestagsparteien zu Islamthemen wird hier anhand einiger weniger Themen erreicht, zu denen die Verlautbarungen der Parteien aus den vergangenen 20 Jahren erfasst werden konnten: die Debatte um ein Kopftuchverbot für verbeamtete muslimische Lehrerinnen, die Einrichtung von Gebetsräumen für das rituelle Gebet, die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts, die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten und der Moschee- und Minarettbau.

    Im Unterschied zu diesen Themen wurde die Debatte um die Anwendung von Scharia-Normen (129) in Deutschland als nicht faktengestützte Scheindebatte initiiert. In muslimfeindlicher Weise wird dabei unterstellt, dass es ein Anliegen der muslimischen Bevölkerung sei, derartige Normen im Gegensatz zum deutschen Recht einzuführen. Tatsächlich hat die Deutsche Islam Konferenz in einem mit den muslimischen Beteiligten einvernehmlich erarbeiteten Papier (vgl. BMI 2015: 18–20, bei Dreß 2022: 17–18) zutreffend festgestellt, dass die Anwendung von Scharia-Normen nur im Rahmen des geltenden deutschen Rechts in Betracht kommt. Weitergehende, dem zuwiderlaufende Bestrebungen sind selbstverständlich abzulehnen und Gegenstand der Arbeit der Sicherheitsbehörden.” (Seite 280.)

    Die nicht menschengemachte Scharia gilt überall und bis zum Tag der Auferstehung oder kurz vorher. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits.

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    “Die umfangreichste Analyse der Islampolitik des BMI stammt von Prof. Dr. Werner Schiffauer, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Rats für Migration, der die vier BMI-Abteilungen Sicherheit (v. a. Verfassungsschutz), Migration, Deutsche Islam Konferenz (DIK) und die Forschungsstelle des BAMF untersucht (der UEM ist noch nicht Teil seiner Analyse). Kern seiner Expertise ist die Feststellung, dass im BMI ein Deutungskampf zwischen einer dominanten Sicherheits- und Verdachtspolitik auf der einen Seite und, seit Gründung der DIK 2006, einer eher zweitrangigen Dialogpolitik auf der anderen Seite herrscht. Konkret kritisiert er, dass in den Verfassungsschutzberichten des Bundes immer wieder ca. 30.000 Mitglieder islamistischer Organisationen auftauchen. Diese Organisationen stehen unter Beobachtung, weil sie als verfassungsfeindlich gelten, obwohl sie sich offiziell zur deutschen Verfassung bekennen (v. a. Millî Görüş, IGMG, IGD, DMG). Zwar räumt der Autor ein, dass die Organisationen sich zugleich auf die islamische Scharia beziehen, weist aber darauf hin, dass sie dennoch legal sind, …” (Seite 226.)

    Weder den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten, noch die nach Scharia und Fiqh erfolgenden, Musliminnen und Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetze und Urteile werden von Werner Schiffauer kritisiert.

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    Afghanistan (bis 2021).

    The Constitution of the Islamic Republic of Afghanistan (2004). Article 1 Afghanistan shall be an Islamic Republic, … Article 2 The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan. … Article 3 No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan.

    diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/The_Constitution_of_the_Islamic_Republic_of_Afghanistan.pdf

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    Article 3 Law and Religion. In Afghanistan, no law can be contrary to the beliefs and provisions of the sacred religion of Islam.

    ilo.org/dyn/natlex/docs/ELECTRONIC/66413/136339/F-1123586512/AFG66413 ENG.pdf

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    Malediven.

    The Constitution of Maldives (2008). 2. The Maldives is a sovereign, independent, democratic Republic based on the principles of Islam … 19. A citizen is free to engage in any conduct or activity that is not expressly prohibited by Islamic Sharia or by law.

    storage.googleapis.com/presidency.gov.mv/Documents/ConstitutionOfMaldives.pdf

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    Somalia. Article 2. State and Religion (1) Islam is the religion of the State. (2) No religion other than Islam can be propagated in the country. (3) No law which is not compliant with the general principles and objectives of Sharia can beenacted. (Somalia, Provisional Constitution, adopted 01.08.2012.)

    web.archive.org/web/20130124010543/http://www.somaliweyn.com/pages/news/Aug_12/Somalia_Constitution_English_FOR_WEB.pdf

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    Ägypten.

    Egypt (2014) … We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, … Article (1) … Egypt is part of the Islamic world … Article (2) Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation. Article (7) Al-Azhar is an independent Islamic scientific institution, with exclusive competence over its ownaffairs. It is the main reference for religious sciences and Islamic affairs. It is responsible forcalling to Islam, as well as, disseminating religious sciences …

    ohchr.org/sites/default/files/lib-docs/HRBodies/UPR/Documents/Session20/EG/A.HRC.WG.6.20.EGY_1_Egypt_Annex_4_Constitution_E.pdf

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    Religiöse Vorschriften fallen danach grundsätzlich in den Anwendungsbereich der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit (vgl. Rohe 2022a: 343–354). Ausländische Rechtsnormen können nur im Bereich internationaler Privatrechtsbeziehungen Anwendung finden; es ist das deutsche Recht selbst, das die Anwendung solcher Vorschriften bei größerer Sachnähe vorsieht, und nur sofern sie nicht im Anwendungsergebnis grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen (dem Ordre Public) widersprechen. Zudem können Scharia-Normen bei der privaten Rechtsgestaltung im sogenannten dispositiven Sachrecht (vor allem dem Vertragsrecht einschließlich von Eheverträgen sowie dem Erbrecht) Eingang finden, in den allgemeinen Grenzen der Gesetze und der guten Sitten (§§ 134, 138 BGB) (vgl. Rohe 2022a: 373–379). Wenn also dennoch wiederholt in der religionspolitischen Debatte ausgeführt wird, man wolle das deutsche Recht verteidigen und deshalb keine Scharia-Normen eingeführt wissen, so werden damit Forderungen zurückgewiesen, die von muslimischer Seite jenseits einzelner Extremisten gar nicht erhoben werden. Derlei undifferenziert geführte Scheindebatten sind als muslimfeindlich einzustufen, soweit sie ein Bedrohungsszenario ohne Faktengrundlage konstruieren. Es ist unbedingt erforderlich, derartige Themen nicht in populistischer Weise zu instrumentalisieren, sondern Diskussionen nur auf zutreffender Faktengrundlage zu führen.

    Es wird deutlich, dass die CDU/CSU-Fraktion zu den einzelnen Themen zwischen einer islampolitisch skeptischen Haltung und einer Unterstützung der genannten Anliegen changiert: Sie nimmt eine skeptische Haltung gegenüber der Frage der Kopfbedeckung für muslimische Lehrerinnen, der Einrichtung öffentlicher Räume für das rituelle Gebet an Schulen und der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts ein. Dieser wird allerdings prinzipiell befürwortet; die Diskussion dreht sich eher um die Frage, wer zur Erteilung des Unterrichts berechtigt ist. Skepsis besteht hier vor allem in Bezug auf die Zugehörigkeit der für den Religionsunterricht berechtigten Lehrkräfte zu bestimmten islamischen Organisationen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt prinzipiell die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten. Diese Haltung ist allerdings eher integrationspolitisch motiviert und entspringt weniger der Befürwortung einer Gleichberechtigung der Religionen.”

    (129) Das Normensystem der Scharia umfasst nicht nur Öffentliches, Straf- und Zivilrecht, sondern etwa auch Speise-, Kleidungs- sowie Ritualvorschriften, welche die Ausübung der Religion regeln. Das Scharia-Recht ist kein kodifiziertes Gesetzbuch, sondern eine Sammlung von Vorschriften, Verboten, Werten und Normen sowie von den Quellen und Methoden der Normeninterpretation, die durch Rechtsgelehrte bis heute unterschiedlich interpretiert und von Land zu Land – im Bereich von Rechtsvorschriften heute als staatliches Recht – unterschiedlich angewandt werden.” (Seiten 279-280.)

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    In the sharia as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God (…) Hence, this Islamic covenant, the sharia, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azali) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abad) into the future.The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable. The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada.

    (European View December 2007, Volume 6, Issue 1, pp 41-48. The challenge of a single Muslim authority in Europe. Mustafa Cerić.)

    journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

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    “Die Linke beurteilt das Kopftuchverbot und den islamischen Religionsunterricht prinzipiell skeptisch; den Religionsunterricht möchte sie allenfalls unter dem Aspekt der Gleichberechtigung der Religionen befürworten. Eine offen-optimistische Haltung vertritt sie in Bezug auf Gebetsräume, den Moscheebau und die Etablierung Islamisch-Theologischer Fakultäten.

    Die Mehrheit der parteipolitischen Stellungnahmen in Debattenbeiträgen wie Parteiprogrammen sind als offen-optimistisch zu betrachten, auch wenn in der Religionspolitik weiterhin etliche offene Rechtsfragen und Leerstellen in der politischen Umsetzung bestehen, so etwa bei der Institutionalisierung des muslimischen Lebens im Rahmen der kollektiven Freiheit, z. B. bei der Einführung des Religionsunterrichts oder bei der neutralen Anwendung des Rechts im Zusammenhang mit Moscheebauten. Eine grundsätzlich bejahende Haltung zu Vielfalt und dem Wunsch nach Gleichbehandlung aller Religionen ist erkennbar und überwiegt heute.”

    Eine Religion, die ihre Frauen im Diesseits rechtlich herabstuft, ihre Religionsabtrünnigen für eigentlich tötenswert erachtet und die jede andere Religion als sittlich minderwertig und verachtenswert einstuft und deren Angehörige als im Jenseits für das Höllenfeuer bestimmt, kann nicht auf Gleichbehandlung bestehen.

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    Auswahl aus dem Literaturverzeichnis, hier chronologisch geordnet.

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    Edward Said (1979): Orientalism. New York: Vintage.

    Nancy Fraser (1994): Rethinking the Public Sphere: A Contribution to the Critique of Actually Existing Democracy. In: Craig Calhoun (Hrsg.): Habermas and the Public Sphere. Cambridge et al.: MIT Press. S. 109–142.

    Heiner Bielefeldt (2003): Muslime im säkularen Rechtsstaat. Integrationschancen durch Religionsfreiheit. Bielefeld: transcript.

    Sabine Schiffer (2005): Die Darstellung des Islam in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen. Eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Würzburg: Ergon.

    Stefan Muckel, Reiner Tillmanns (2008): Die religionsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Islam. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates. Berlin: Duncker & Humblot. S. 234–272.

    Abdullahi Ahmed an-Na’im, (2009): Scharia und säkularer Staat im Nahen Osten und Europa. In: EUME Forum Transregionale Studien (Hrsg.): Carl Heinrich Becker Lecture der Fritz Thyssen Stiftung. Berlin: Wissenschaftskolleg zu Berlin. Online abrufbar: perspectivia.net/servlets/MCRFileNodeServlet/ploneimport_derivate_00011742/Carl-Heinz-Becker-Lecture_3-2009.pdf [07.02.2023].

    Iman Attia (2009): Die „westliche Kultur“ und ihr Anderes. Zur Dekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus. Bielefeld: transcript.

    Thorsten Gerald Schneiders (Hrsg.) (2009): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

    Deutsche Islam Konferenz (2010): Drei Jahre Deutsche Islam Konferenz (DIK) 2006–2009. Muslime in Deutschland – deutsche Muslime. Berlin: BMI. Online abrufbar: bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/dik/bilanz.html [03.05.2023].

    Yasemin Karakaşoğlu (2010): Islam als Störfaktor in der Schule. Anmerkungen zum pädagogischen Umgang mit orthodoxen Positionen und Alltagskonflikten. In: Thorsten G. Schneiders (Hrsg.): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 289–304.

    Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung (2011) (Unter Mitarbeit von Susanne Kröhnert-Othman, Melanie Kamp, Constantin Wagner.): Keine Chance auf Zugehörigkeit? Schulbücher europäischer Länder halten Islam und modernes Europa getrennt. Ergebnisse einer Studie des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung zu aktuellen Darstellungen von Islam und Muslimen in Schulbüchern europäischer Länder. Online abrufbar: repository.gei.de/handle/11428/172 [25.04.2023].

    Riem Spielhaus (2011): Wer ist hier Muslim? Die Entwicklung eines islamischen Bewusstseins in Deutschland zwischen Selbstidentifikation und Fremdzuschreibung. Würzburg: Ergon Verlag.

    Riem Spielhaus (2013): Vom Migranten zum Muslim und wieder zurück – Die Vermengung von Integrations- und Islamthemen in Medien, Politik und Forschung. In: Dirk Halm, Hendrik Meyer (Hrsg.): Islam und die deutsche Gesellschaft. Wiesbaden: Springer VS. S. 169–194.

    Mathias Rohe, (2014): Scharia und deutsches Recht. In: Mathias Rohe, Havva Engin, Mouhanad Khorchide, Ömer Özsoy, Hansjörg Schmid (Hrsg.): Handbuch Christentum und Islam in Deutschland. 2 Bände. Freiburg i. Br.: Herder. S. 272–303.

    BMI (2015): Gemeinsame Werte als Grundlage des Zusammenlebens. Standpunkte der Deutschen Islam Konferenz. Berlin. Online abrufbar: deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/broschuere-gemeinsame-werte.pdf?__blob=publicationFile&v=6 [31.03.2022].

    Mathias Rohe, Mahmoud Jaraba (2015): Paralleljustiz: Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Berlin. Online abrufbar: digital.zlb.de/viewer/meta-data/16053259/1/ [16.02.2023].

    Mathias Rohe (2016): Islamisches Familienrecht in Deutschland im Wandel. In: Irene Schneider, Thoralf Hanstein (Hrsg.): Beiträge zum Islamischen Recht XI. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang. S. 71–88.

    [ Europarat, Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) ] Venice Commission (2016): Rule of Law Checklist. Adopted by the Venice Commission at its 106th Plenary Session (Venice, 11–12 March 2016). Study No. 711/2013. Straßburg. Online abrufbar: venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2016)007-e [02.02.2023].

    Mathias Rohe (2017): Gutachten für das hessische Kultusministerium zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Kooperation mit DİTİB Landesverband Hessen e. V. nach Art. 7 Abs. 3 GG. Erlangen.

    Lamya Kaddor, Aylin Karabulut, Nicolle Pfaff (2018): „… man denkt immer sofort an Islamismus“ – Islamfeindlichkeit im Jugendalter. Hrsg. v. d. Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften. Online abrufbar: stiftung-mercator.de/content/uploads/2020/12/UDE_Islamfeindlichkeit_im_Jugendalter.pdf [26.06.2022]

    Nina Mühe (2019): Muslimische Religiosität als Stigma – Wie muslimische Schüler und Schülerinnen mit Stigmatisierung an den Schulen umgehen. In: Wassilis Kassis, Bülent Uçar (Hrsg.): Antimuslimischer Rassismus und Islamfeindlichkeit. Göttingen: Universitätsverlag Osnabrück. S. 197–208.

    Deutscher Bundestag (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 19/26839), veröffentlicht am 19. Februar 2021. Online abrufbar: dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926839.pdf [01.02.2023].

    Norbert Müller (2021): Das Verhältnis zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften. Der Hamburger Staatsvertrag aus Praxisperspektive. AIWG-Expertise. Frankfurt a. M.: Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft. Online abrufbar: aiwg.de/wp-content/uploads/2021/08/AIWG_Expertise-Staatsvertrag_Screen.pdf [02.02.2023].

    Mathias Rohe (2022a): Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart. 4. Aufl. München: C.H. Beck.

    Mathias Rohe (2022b): Islamisches Familienrecht in Deutschland. Familienkonflikte und Paralleljustiz. In: Irene Schneider, Hatem Elliesie, Silvia Tellenbach (Hrsg.): Migration und Heimatrecht. Herausforderungen muslimisch geprägter Zuwanderung nach Deutschland. Wiesbaden: Harrassowitz. S. 45–61.

    Jan Düsterhöft, Riem Spielhaus, Radwa Shalaby (2023): Schulbücher und Muslimfeindlichkeit: Zur Darstellung von Musliminnen und Muslimen in aktuellen deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. Braunschweig: Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung. (Studie im Auftrag des UEM.)

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    Im freiheitlichen Staat darf jeder nicht glauben oder an einen Gott glauben und an ein Leben nach dem Tod oder an einen Engel.

    Der Abschlussbericht, Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz (2023), verleugnet den islamisch gebotenen Aufruf zur Durchsetzung einer radikal intoleranten Gesetzlichkeit (Scharia) und Gesellschaftsform (Hakimiyyat Allah, the sovereignty of God). Die zur Menschensorte herabgesunkenen Nichtmuslime hingegen dürfen mithelfen, andere Nichtmuslime auf Muslimfeindlichkeit zu belauern.

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    When we take this broad meaning of the word ‚defense‘, we understand the true character of Islam, and that it is a universal proclamation of the freedom of man from servitude to other men, the establishment of the sovereignty of God and His Lordship throughout the world, the end of man’s arrogance and selfishness, and the implementation of the rule of the Divine Sharia in human affairs. … Islam is a Divinely-ordained way of life … Islam came into this world to establish God’s rule on God’s earth …. (Milestones. Sayyid Qutb, 1964.)

    holybooks.com/wp-content/uploads/Milestones.pdf

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    Nicht der jedenfalls säkulare, die freiheitliche Demokratie bejahende Muslim, sondern der Islam ist für die allgemeinen Menschenrechte und den deutschen Staat das Problem.

    Über Muslimfeindlichkeit reden, um über den Islam zu schweigen?

    Jacques Auvergne

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    Offener Brief vom Zentralrat der Ex-Muslime an Henriette Reker, Oberbürgermeisterin von Köln

    Oktober 22, 2021

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    09.10.2021

    Säkularismus statt Muezzin-Rufe!

    Sehr geehrte Frau Reker,

    wir haben erfahren, dass auf Wunsch islamischer Gemeinden ein zweijähriges Modellprojekt in Köln starten wird, das den Freitags-Gebetsruf in Moscheen über Lautsprecherübertragung erlaubt. Sie begründen diese Entscheidung mit den Worten, dass Muslime ein fester Bestandteil der Stadt sind und der Gebetsruf neben den Kirchenglocken zeigt, wie wichtig gelebte Vielfalt in Köln ist.

    Wir – Männer und Frauen aus islamischen Ländern – sind nach Deutschland geflohen und haben hier Schutz vor religiöser Verfolgung gefunden. Nicht wenige von uns haben in ihren Herkunftsländern öffentliche Hinrichtungen Andersdenkender erlebt, während der islamische Gebetsruf erschallte. Im Namen unserer Verwandten und Freunde, die inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wurden, bitten wir Sie, sich die andere Seite der islamischen Realität anzuhören. Bei jedem Gebetsruf werden all diese schrecklichen Erinnerungen für mich und auch für viele andere aus dem Iran, dem Irak, Afghanistan, Syrien und Saudi-Arabien lebendig. Auch wenn wir hier in Sicherheit leben, erzeugt der Gebetsruf in uns einen starken psychischen Druck und eine Retraumatisierung. Wir protestieren daher entschieden gegen Ihre Entscheidung!

    Muslime gehören zweifelsohne zu Deutschland – der Islam dagegen nicht. Keine Religion gehört zu irgendeinem Land oder irgendeiner Stadt! Religion ist Privatsache und gehört immer nur zu denjenigen Menschen, die daran glauben. Sie sagen, Sie respektieren die Vielfalt in Köln, wollen aber gleichzeitig eine Beschallung durch eine Religion erlauben, unter deren Herrschaft Atheisten, Homosexuelle, Juden und Apostaten diskriminiert und mit dem Tod bedroht werden. Dies ist inakzeptabel!

    Der öffentliche Raum sollte weltanschaulich neutral sein. Niemand sollte zwangsweise mit religiösen Symbolen und Bekundungen konfrontiert werden. Dass in Deutschland jede Woche der Klang von Kirchenglocken die Ruhe derer stört, die das Glockengeläut aus guten Gründen nicht hören wollen, muss überdacht werden. Mit der Einführung des Muezzin-Rufs legen Sie den wetlanschauungspolitischen Rückwärtsgang ein, statt das Problem der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung richtig anzugehen. Konfessionsfreie Menschen stellen inzwischen mit rund 41 Prozent den größten Bevölkerungsanteil in Deutschland vor den Katholiken (27 Prozent) und den Protestanten (24 Prozent). Konfessionsgebundene Muslime machen gerade einmal 3,5 Prozent (!) der Bevölkerung aus.

    Im Sinne einer säkularisierten Gesellschaft, als die sich Europa versteht, sollten Sie keinen Schritt in vormoderne Zeiten machen, indem Sie islamischen Organisationen mehr politische Präsenz und Macht verleihen. DITIB ist der verlängerte Arm von Erdogan, das islamische Zentrum Hamburg die ausgestreckte Hand der islamisch-kriminellen Regierung des Iran. Ihrem politischen Dominanzstreben sollten wir keinen Vorschub leisten, sondern Einhalt gebieten. Der Schutz unserer offenen Gesellschaft hat Vorrang.

    Mein Aufruf geht daher an alle Menschen in Köln, sich der Entscheidung des Stadtrats zu widersetzen, aufzustehen und zu protestieren. Mein Aufruf geht an alle modernen und menschenrechtsorientierten Organisationen in Deutschland, an atheistische Organisationen, an Kirchenkritiker und Säkularisierungsbefürworter, sowie an Frauen- und LGBTIQ-Organisationen – kurz: an alle Menschen, die Humanismus und Aufklärung als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens verstehen.

    Mina Ahadi, Vorsitzende Zentralrat der Ex-Muslime

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    de-de.facebook.com/groups/1553584561585721/posts/3075591559385006/

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    Keine Toleranz der Intoleranz

    Oktober 21, 2021

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    Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte

    In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.

    Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).

    Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.

    Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.

    Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.

    In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

    „Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“

    Reker weiter:

    „Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

    Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?

    Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?

    Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:

    „In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“

    In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.

    Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.

    Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.

    Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?

    Die Freundin des bald erklingenden Muezzinrufes und amtierende Oberbürgermeisterin Reker sollte darüber nachdenken, was es für fromme muslimische Einwanderer, was es für die in einer Kölner muslimischen Familie aufwachsenden Jungen und Mädchen bedeuten kann, zu wissen oder zu erfahren, dass die Religion, beim beständigen Blick auf das jenseitige Wohlergehen oder Verdammtsein, auf Erden jeden Gegenstand, jedes Lebewesen und jede menschliche Handlung so behandelt wissen will, wie es die Fünf Beurteilungen – Al-Ahkam al-Chamsa – nun einmal vorgeben und was auch nicht erst „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, sondern die echte, letztlich 1400 Jahre Religion Islam.

    Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Lebens im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das islamisch Entscheidende schlechthin, auf den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird nicht Juristin Henriette Reker sein, sondern der Schöpfer und Erhalter der Welt.

    Der endgültigen Aufteilung aller Menschen in Bewohner des Gartens der Glückseligkeit und Bewohner des Höllenfeuers eingedenk, arbeitet nicht erst jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit bzw. jedes europäische klandestine Schariagericht und auch nicht erst eine offiziell errichtete Islamische Religionspolizei (Mutatawwia). Vielmehr folgt dem Grundsatz aller Hisba – Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen – bereits der große oder kleine Kölner Tugendwächter, der beispielweise einen jungen Mann ermahnt, genauer darauf aufzupassen, dass seine Schwester keine unzüchtige Kleidung trägt oder gar mit einem Jungen gesehen wird.

    Statt als Oberbürgermeisterin berüchtigt praxisorientiert (5. Januar 2016, Frauen in Köln sollen zu Fremden mindestens „eine Armlänge“ Distanz halten) im Jahr 2021 zum Muezzinruf lediglich über Fragen von Schallemmission und Lautstärke („Dezibelgrenzen“) zu sinnieren, sollte sich Frau Reker fragen, ob sich im durch Muezzinrufe beschallten öffentlichen Raum der Stadt Köln der insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Frauen lastende Druck zu islamisch korrektem Verhalten erhöhen wird und ob ein ganze Straßenzüge beschallender Adhan durch selbsternannte oder bereits semiprofessionelle Kölner Sittenwächter als Freibrief verstanden werden könnte, auch in der Stadt am Rhein durch schariatreues Mobbing unislamische Lebensformen und Verhaltensweisen nach besten Kräften zu beseitigen. Ist OB Reker nicht klar, dass die Stadt Köln (7. Oktober 2021, „zweijähriges Modellprojekt“) eine Erlaubnis zum Gebetsruf nach Ablauf der zwei Jahre kaum wird zurücknehmen können?

    Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

    Als bewusste Verneinung der AEMR (Paris 1948) wurde 1990 durch die 45 Außenminister der Organisation of Islamic Conference (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) unterzeichnet. Der 1969 gegründeten OIC, inzwischen als Organisation of Islamic Cooperation, gehören heute 56 Mitgliedsstaaten an, von denen die meisten die Scharia als einzige Quelle oder als Hauptquelle der Gesetzgebung in der Verfassung verankert haben, ein Schariavorbehalt, der islamwidrige Paragraphen eigentlich nicht zulässt und mit dem beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit nicht zu erreichen ist.

    Bereits die Präambel der CDHRI betont „die kulturelle und historische Rolle der Islamischen Weltgemeinde (Umma), die von Gott als die beste Nation [vgl. Sure 3:110] geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat“, womit Nichtmuslime, beispielsweise Juden, Christen oder Ex-Muslime, an den Rand gedrängt werden. Die folgenden Artikel werden als verbindliche Gebote Gottes verstanden, ihre Verletzung als schreckliche Sünde.

    Einzelne Artikel im Vergleich

    Während die AEMR in Artikel 1 alle Menschen als „frei und gleich an Würde und Rechten geboren […] mit Vernunft und Gewissen begabt“ erkennt, die einander „im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen“ sollen, heißt es in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam in Artikel 1a):

    „Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Weiter heißt es, dass alle „Menschen gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung [sind]“, wobei jedoch der „wahrhafte“ – sprich der islamische – Glaube als „Garantie für das Erlangen solcher Würde“ beschrieben wird, was den Schutz der Rechte eines Menschen an dessen Einhaltung bestimmter islamischer Pflichten knüpft.

    Artikel 18 der AEMR stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Demgegenüber heißt es in der CDHRI in Artikel 10: „Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“

    Auch das Recht auf Leben steht gemäß Artikel 2a) der Kairoer Erklärung unter dem Vorbehalt der Scharia:

    „Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

    Nach Artikel 22a) hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, „soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“. Gemäß der CDHRI dient Meinungsfreiheit vor allem dazu, „im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen“, womit die Formel der Hisba auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit unter Schariavorbehalt stellt. Demgegeüber garantieren die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) in Artikel 27 II, „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

    Fehlende Gleichberechtigung

    Nach Artikel 6a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Frau dem Mann an „Würde“ gleich, was bedeutet, sie die gleichen Rechte … nicht hat. Mann und Frau haben gemäß Artikel 5a) der Kairoer Erklärung das Recht zu heiraten und dürfen weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Nationalität daran gehindert werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Man beachte jedoch die Auslassung des Wortes Religion und vergegenwärtige sich, dass es im Islamischen Recht einer Muslima nicht erlaubt ist, einen Nichtmuslim zu heiraten.

    Artikel 7b) schließlich ordnet das Erziehungsrecht der Eltern den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia“ unter.

    Fehlende Trennung zwischen Staat und Islam

    Auch wenn die Kairoer Erklärung zur vollen Rechtsgleichheit der Frau und zur negativen Religionsfreiheit beredt schweigt, lässt bereits dieser skizzenhaften Vergleich zwischen AEMR und CDHRI erkennen, dass jede Überordnung der Scharia eine Gleichberechtigung von Muslim und Nichtmuslim ebenso ausschließt wie eine Gleichberechtigung von Mann und Frau.

    Nur so viel für heute zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und als Frage an die Oberbürgermeisterin der Vielfalt: Sollen während des zweijährigen Kölner Modellprojektes Kirchenglocken und Muezzingesänge für die Integration von Menschenbild und Rechtsverständnis der CDHRI werben?

    Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:

    „Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

    Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“

    Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.

    In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.

    „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

    Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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    Von der moralischen Pflicht, das iranische Regime politisch zu boykottieren

    Dezember 13, 2020

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    Bislang 740 Menschen haben einen offenen Brief unterzeichnet, in welchem die Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi den deutschen Bundesaußenminister Heiko Maas auffordert, sich vom Regime des derzeitigen Iran zu distanzieren.

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    Ahadi: „Geben wir den Menschen Kraft, gegen den islamischen Faschismus aufzubegehren und eine offene Gesellschaft zu erbauen.“

    Sehr geehrter Herr Außenminister Maas,

    im Spiegel-Interview vom 4. Dezember 2020 haben Sie betont, dass Sie der iranischen Regierung misstrauen und dass die Rückkehr zum bisherigen Atomabkommen nicht ausreichen würde. Sie erklärten auch: „Wir haben klare Erwartungen an Iran: Keine Nuklearwaffen, aber auch kein ballistisches Raketenprogramm, das die ganze Region bedroht. Außerdem muss Iran eine andere Rolle in der Region spielen.“ Dies ist nun die Politik, zu der Sie nach jahrelangen Kämpfen des iranischen Volkes gegen dieses Tötungs- und Unterdrückungs-Regime und nach Jahren der Kritik der Opposition des islamischen Regimes an Ihrer Politik der Beschwichtigung gegenüber diesem kriminellen Regime gefunden haben.

    Sie beklagen zwar nun die zerstörerische Rolle des Regimes in der Region und haben nach vielen Jahren in einem kurzen Nebensatz erwähnt, dass Sie ihm nicht vertrauen. Vielen Dank, dass Sie endlich zu diesem Schluss gekommen sind. Zugleich erkennen Sie aber immer noch dieses Regime an und wollen mit ihm als Regierung des iranischen Volkes verhandeln!

    Wie können Sie die Augen verschließen vor zweiundvierzig Jahren Unterdrückung, Mord, Frauenfeindlichkeit und Unmenschlichkeit durch das Regime? Wie können Sie über Menschenrechte sprechen und nicht sehen, was diese Leute der iranischen Bevölkerung angetan haben? Schauen Sie sich nur die jüngsten Verbrechen des Regimes an: die blutige Unterdrückung der Proteste der Menschen im Jahr 2019 mit mehr als 1.500 Opfern – getötet durch gezielte Schüsse in den Kopf und ins Herz der nach Freiheit dürstenden jungen Menschen. Dieses Regime zeigte nicht einmal Erbarmen mit Kindern. Amnesty International hat Namen und Fotos einiger dieser Opfer veröffentlicht. Das Regime hat Tausende von Menschen verhaftet, die nur auf die Straße gegangen waren, um nach einem besseren Leben, Freiheit und Wohlstand zu rufen. Bisher wurden mehrere dieser Gefangenen hingerichtet.

    Sie wissen bestimmt, dass dieses Regime mindestens 800 Personen pro Jahr einfach hinrichtet. Einer der jüngsten Fälle war die Hinrichtung von Navid Afkari, dessen Namen Sie sicher gehört haben! Und Sie wissen bestimmt, dass die kriminellen Revolutionsgarden dieses Regimes vor genau einem Jahr ein ukrainisches Passagier-Flugzeug abgeschossen und alle Passagiere dieser Maschine getötet haben; und sie vertuschen immer noch das gesamte Verbrechen.

    Herr Maas, mit dem iranischen Regime in dieser Art zu verhandeln, bedeutet, einem faschistischen Apparat dabei zuzusehen, wie es Massaker insbesondere an den protestierenden, modernen und freiheitsliebenden Menschen begeht. Was ist das für eine diplomatische Logik, die angeblich auf der Einhaltung der Menschenrechte basiert, tatsächlich aber dazu führt, dass Sie am helllichten Tag mit Antisemiten zusammensitzen und mit ihnen einen Deal abschließen, während Sie wissen, dass dieses Regime im Geheimen an der Atombombe bastelt? Sowohl wir als auch Sie wissen, dass es seinen einzigen Überlebensweg in der brutalen Unterdrückung des Volkes und dem Bau der Atombombe sieht. Und Sie haben ganz zu Recht erklärt, dass ihm dabei nicht zu vertrauen ist.

    Der einzige Weg zu einer wirklichen Verbesserung der Situation besteht darin, dass die iranische Bevölkerung selbst politische Veränderungen im Land herbeiführt. Es ist daher wichtig, das iranische Regime nicht zusätzlich von außen zu stützen. Gewähren Sie ihm keine künstliche Beatmung und helfen Sie ihm nicht, sich zu etablieren, zu plündern und Blut zu vergießen. Es ist eine moralische Pflicht, dieses Regime politisch zu boykottieren.

    Ein Regime, das verantwortlich für Lügen, Verbrechen, Militäreinsätze in Syrien und das Töten von Oppsitionellen auch auf europäischem Boden ist, ein Regime, das der Hisbollah im Libanon und der Hamas sowie den Houthis im Jemen und islamischen Terrororganisationen hilft und Menschen im Irak massakriert, sollte nur gestürzt werden. Jede Hilfe zur Erhaltung dieses Regimes bedeutet dagegen, den Henkern zu helfen, die jeden Tag im Iran töten, das Volk ins Elend treiben und Millionen von Menschen dazu verurteilen, unter der fünffachen Armutsgrenze zu leben. In der aktuellen Corona-Krise schaut das Regime einfach dabei zu, wie tägliche Hunderte von Menschen im Iran sterben, weil es selbst das Land ausgeraubt und das Geld gestohlen oder für den Bau religiöser Stätten, für Terroristen-Züchtung und den Bau von Atombomben ausgegeben hat.

    Es ist klar, dass Wirtschaftssanktionen allein keine Lösung sind, aber ein politischer Boykott ist dagegen eine sehr wirksame Maßnahme. Schließen Sie also die Botschaften dieses Regimes und erklären Sie, dass es sich dabei um Vertreter eines mö(r)derischen Regimes handelt. Der Iran und die Welt müssen davon berfreit werden.

    Sie kennen bestimmt die Reaktion dieser Verbrecher auf solche Worte. Saeed Khatibzadeh, der Sprecher des Außenministeriums des kriminellen islamischen Regimes, sagte am Montag, dem 7. Dezember sinngemäß, dass es unzulässig sei, dass in Europa im Namen „neuer Verhandlungen“ der „brutalen Politik des maximalen Drucks“ der Trump-Regierung gefolgt wird. Deutschland und andere sollen wissen, dass „das, was unter dem maximalen Druck der USA nicht erreicht wurde, nicht auf andere Weise erreicht werden kann“. Schließlich wurde er deutlich, was die wahren Absichten betrifft: Der Iran „verhandelt nicht über seine nationalen Interessen“ und sehe „keine Notwendigkeit für erneute Feilschereien“ über das Atomabkommen.

    Machen Sie sich bewusst: Dies ist der maximale Druck der Islamischen Republik Iran auf die internationale Staatengemeinschaft, um mehr Vorteile zu erhalten. Zum Verhandlungstisch zurückzukehren und mit diesem Regime zu feilschen, bringt der iranischen Zivilgesellschaft dagegen nichts. Es verlängert nur das Leben dieses faschistischen Regimes.

    Beenden Sie diese destruktive Politik und erklären Sie, dass Sie die „Islamische Republik Iran“ wegen all der Schäden, die sie dem Iran und der Welt zufügt nicht als Regierung der iranischen Bevölkerung anerkennen. Dies würde den Menschen im Iran tatsächlich helfen, mit dem Regime fertig zu werden und das gesamte Unterdrückungssystem zu stürzen.

    „Tod der Diktatur!“ und „Die Islamische Republik muss fallen“ waren Haupt-Slogans des iranischen Volkes bei den Demonstrationen der letzten Jahre. Geben wir den Menschen Kraft, gegen den islamischen Faschismus aufzubegehren und eine offene Gesellschaft zu erbauen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mina Ahadi

    Köln, 7. Dezember 2020

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