Auf die lesenswerte Petition des ZdE gegen Burka und Niqab in Baden-Württemberg machen wir gerne aufmerksam.
Zentralrat der Ex-Muslime
An den
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss
19.10.2016
Petition des Zentralrats der Ex-Muslime für ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum
Der ZdE wurde am 21.01.2007 gegründet, um die politische Vertretung der Interessen all jener Menschen anzubieten, die sich vom islamischen Glauben abgewandt haben oder diesem niemals angehörten, obwohl sie einem sog. “muslimischen Herkunftsland” entstammen. Der Verein ist als Antidiskriminierungsverband gemäß Voraussetzungen § 23 Abs. 1, 2 und 3 AGG tätig.
Auf der Basis aufklärerisch-humanistischer Grundüberzeugungen setzt sich der Zentralrat der Ex-Muslime für folgende Ziele ein
• Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche, individuelle und unteilbare Rechte jedes einzelnen Menschen
• Durchsetzung jener aufklärerisch-humanistischen Leitideen, auf denen der freiheitlich demokratische Rechtstaat notwendigerweise gründet
• Durchsetzung der Weltanschauungsfreiheit als Freiheit, sich öffentlich wie nichtöffentlich zu religiösen oder nichtreligiösen Anschauungen zu bekennen oder dies zu unterlassen
• Durchsetzung einer konsequenten Trennung von Staat und Kirche / Religion / Weltanschauung
• Verbot des Hidschab im gesamten öffentlichen Dienst und des Kinderhidschabs in staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Der Hidschab, mit dem Mädchen und Frauen ab der Pubertät den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken müssen (s. 1 BvR 471/10 // 1 BvR 1181/10 Rd. 74, Stellungnahme DITIB) fördert und tradiert ein kulturell vormodernes, orthodox islamisches Menschenbild, das mit der freiheitlich demokratischen Grund- und Werteordnung, dem Staatsauftrag zur Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Diskriminierungsverboten aus Art. 3 GG nicht vereinbar ist
• Förderung der Völkerverständigung auf der Grundlage der allgemeinen Menschenrechte (AEMR, Paris, 1948)
• Förderung des vernunftgeleiteten Denkens und der Erziehung zur Toleranz. Die in der AEMR verankerten und garantierten Menschenrechte sind unteilbar und müssen somit vollumfänglich auch für all jene Menschen gelten, die in einer sogenannten muslimischen Kultur aufgewachsen sind
Die Debatte über ein Burkaverbot ist aus folgenden Gründen keinesfalls überflüssig
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein, wenn auch hinkend, säkularer, freiheitlich demokratischer Rechtsstaat, zu dessen existenziellen Voraussetzungen die Garantie der im Grundgesetz festgelegten allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte [Art. 1-19 GG] ebenso wie die in Art. 20 Abs. 3 verankerten Strukturprinzipien gehören [vgl. Art. 1 Abs. 3 GG u. Art. 20 Abs. 3 GG].
In Art. 1 Abs. 2 bekennt sich das deutsche Volk zu unverletzlichen, daher unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. In diesem Staat kann sich jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält oder hier lebt, ob deutschstämmig, eingebürgert, anderer Nationalität oder staatenlos, auf die oben genannten Rechte berufen und sie einklagen. Alle hier lebenden Menschen haben als Bürger die Freiheit sich dem o. g. Bekenntnis des deutschen Volkes anzuschließen [aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Handlungsfreiheit].
Das GG, unsere Verfassung, Rechts- und Werteordnung, ist ein kohärentes Gefüge, in dem sich die einzelnen Artikel aufeinander beziehen und in einem Begründungszusammenhang stehen. Für jedes Grundrecht besteht ein Handlungsrahmen innerhalb dessen ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau dort, wo Grundrechte kollidieren. Selbst dem Wortlaut nach vorbehaltlos geltende Rechte haben daher verfassungsimmanente Schranken, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mittels praktischer Konkordanz auszuloten sind. Das Grundgesetz beansprucht konsequent und eifersüchtig, allein die Spitze der staatlichen Normenpyramide zu besetzen. Der Vorrang der Verfassung wird gesichert durch das Bundesverfassungsgericht [1].
[1] Josef Isensee: Vom Stil der Verfassung
https://books.google.de/books?id=BQSnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false
Die Einheit der Verfassung, ein Unterfall der Einheit der Rechtsordnung auf Verfassungsebene, stellt bei Fallkonstellationen, in denen sich Grundrechte widersprechen, einen fundamentalen Grundsatz der Verfassungsinterpretation dar. Normtheoretisch hat die als ideal zu geltende Einheit der Rechtsordnung die Konsequenz, dass mit jedem Rechtssatz zugleich die gesamte Rechtsordnung angewendet wird [2]. Bei der Anwendung von Einzelnormen wird methodologisch davon ausgegangen, dass deren Aussagen begrenzt und unvollständig sind und erst aus der Zusammenschau mehrerer Normen der spezifische Zweck und Anwendungsbereich der Einzelvorschrift deutlich wird.
[2] Peter Schwacke: Juristische Methodik. Kohlhammer, Stuttgart, 5. Aufl. 2011, S. 7: „Ist die Rechtsordnung in sich frei von Regelungs- und Wertungswidersprüchen, schließt die Anwendung eines Rechtssatzes letztlich die Anwendung der gesamten Rechtsordnung ein. Das wäre dann der Idealgrundriss einer Rechtsordnung.“
Bereits 1958 stellte das BVerfG im Fall Lüth klar [BVerfGE 7,198 – Lüth], dass das GG als objektive Werteordnung anzuerkennen ist und die Ausstrahlung der Grundrechte als oberstes objektives Prinzip der gesamten Rechtsordnung auf sämtliche Rechtsbereiche anzuwenden ist. Grundrechte beziehen sich demnach nicht nur auf die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger, sondern durchdringen alle Teilgebiete des Rechts, auch das Privatrecht (Bürgerliches Recht) nach h.M. in Form einer „mittelbaren Drittwirkung“. Alle Normen sind demnach im Geist der Grundrechte auszulegen und anzuwenden.
Tatsächlich ist sogar die Nichtinanspruchnahme eines Grundrechtes durch die negative Ausprägung dieses Grundrechts mit geschützt. Das aus Art. 4 GG zu entnehmende Menschenrecht auf negative Religionsfreiheit beispielsweise garantiert auch Ex-Muslimen und Kulturmuslimen sich nicht öffentlich zu einem Glauben / einer Weltanschauung zu bekennen. Auch können sie nicht gezwungen werden religiöse Riten zu praktizieren oder gottesfürchtige Kleidungs- und Verhaltensregeln einzuhalten. Vielmehr haben sie Anspruch darauf, nach ihrem Welt- und Menschenbild frei von Anfeindungen, manifesten oder unterschwelligen Drohungen und Anpassungsdruck ihren Alltag zu gestalten [Art. 136 Abs. 4 WRV i.V. m. Art. 140 GG]. Weder Atheisten, Agnostiker und Säkulare noch Hindus, Moslems oder Christen verlieren ihre bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Rechte wenn sie ihre Weltanschauung / Religion ausüben oder eben nicht [Art. 136 Abs. 1 WRV i.V. m. Art. 140 GG].
Dem überwiegenden Teil unserer Mitglieder sind Burka und Niqab als textile Ausdrucksform eines theokratischen, fundamentalistischen Islam bekannt, der überall dort wo er die Regierung stellt politische Gegner, Andersdenkende, Säkulare und Nichtmuslime verfolgt, inhaftiert, foltert, deren Familienangehörige unter Druck setzt und Menschen ohne fairen Prozess zum Tode verurteilt. Vor allem diejenigen unter uns, die ihre Heimat, Angehörige und Freunde verlassen und alles was ihnen lieb war für immer zurücklassen mussten und hofften, im weltoffenen, liberalen und menschenfreundlichen Europa individuell, selbstbestimmt, sicher und vor allem frei von der Wohlverhaltensdiktatur des islamischen Rechts leben zu können, sind entsetzt. Wir wissen, dass ein von der Scharia geprägter, totalitärer Islam, der keinesfalls mit AEMR, EMRK oder GG vereinbar ist, wenn er nicht in die Schranken unseres säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaats verwiesen wird, diesen zerstören und die Lebensqualität aller hier lebenden Menschen massiv beeinträchtigen wird.
Im Gegensatz zur Nichtinanspruchnahme eines Grundrechtes ist der Grundrechtsverzicht der eindeutig zum Ausdruck gebrachte Wille rechtlich verbindlich auf eine gewisse grundrechtliche Gewährleistung zu verzichten. Dieser Verzicht ist aber an Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise an die Dispositionsfähigkeit. Während die Verfügbarkeit eines Grundrechts in erster Linie auf die subjektivrechtliche Funktion der einzelnen Gewährleistungen für den Bürger abstellt, haben Grundrechte darüber hinaus die erwähnte objektive Funktion. Sie begründen eine objektive Werteordnung, über die eben nicht jeder nach eigenem Gutdünken verfügen kann. Zudem hat der Staat, hier das Land Baden-Württemberg, seine Schutz- und Gewährleistungspflichten aus Art. 1 Abs. 1 u. 3 GG[3] sowie Art. 3 Abs. 2 zu verwirklichen [4]. 1994 wurde Satz 2 sogar als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen [5].
[3] Art. 1 Abs 1 GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 Abs 3
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
[4] Art. 3 Abs. 2 Satz 1 u. 2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
[5] Staatszielbestimmungen
Nach Vorarbeiten einer Gemeinsamen Verfassungskommission […] wurden 1994 der Schutz […] und die Förderung der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2) in die Verfassung aufgenommen
Nach Artikel 3 Absatz 3 der UN-Kinderrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass die dem Schutz des Kindes dienenden innerstaatlichen Normen [der Schutz vor negativen Auswirkungen der fehlgedeuteten Freiheits- und Abwehrrechte seiner Mutter ist hier auch gemeint] von den zu ihrer Anwendung berufenen Institutionen, Diensten und Einrichtungen im Sinne der Sicherheit [Unfallrisiko] und Gesundheit der Kinder [Folgen des Vitamin D Mangels ihrer Mütter] tatsächlich auch angewendet werden.
Das Menschenbild in islamisch orthodoxen Milieus
Um einschätzen zu können, ob in einem säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ein Burka- oder Niqabverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist, ist es auch für den Stuttgarter Landtag sinnvoll, sich mit dem Männer- und Frauenbild des fundamentalistischen Islam, dem die muslimischen Trägerinnen und Befürworter anhängen, zu befassen. Dass der Staat Glaubenslehren und Weltanschauungen neutral gegenüberstehen muss und sie nicht bewerten darf, bedeutet nicht, dass sie ihm aus menschenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht gleichgültig zu sein haben. Vielmehr verpflichtet ihn die Verfassung die allgemeinen, unveräußerlichen und unteilbaren Grund- und Menschenrechte, die als Abwehr‑, Gleichheits- und Freiheitsrechte und objektive Werteordnung unsere säkulare, freiheitliche Grund- und Werteordnung kennzeichnen und prägen, zu garantieren und zu schützen.
Fitra (fiṭra), natürliche Veranlagung
Als der Schöpfer (al-Ḫāliq, anglis. al-Khaaliq) der Erde und des Weltalls ist alles, außer Allah selbst, seine Schöpfung (ḫalq, khalq). Sowohl die unbelebte als auch die belebte Natur, auch jeder Mensch, ist von Ursprung und Wesen her auf seinen Schöpfer ausgerichtet, allahzentriert. Wenn ein Kind geboren wird, kommt es dementsprechend zunächst als Muslim auf die Welt. Ähnlich wie sich der Körper des Neugeborenen den physischen Gesetzen unterwirft, die Allah der Natur auferlegt hat, unterwirft sich seine Seele auf natürliche Weise der Tatsache, dass Allah sein Herr und Schöpfer ist. Erst seine Eltern machen aus ihm einen Andersgläuben oder Atheisten.
„Jeder (Mensch) wird im Zustand der Fitra geboren (d. h. nach der Art und Weise des Erschaffens durch Gott). Alsdann machen seine Eltern aus ihm einen Juden, Christen oder Zoroastrier.“
al-Buchari (Kitab al-Qadar, Kap. 3)
Nach islamischer Auffassung hat jeder Mensch die angeborene Möglichkeit die Wahrheit [den Islam] zu finden und die Fähigkeit seinen Schöpfer zu erkennen. Im Diesseits hat der Mensch die Gelegenheit für sein jenseitiges Leben vorzusorgen, indem er lebt und handelt wie es Allah für alle vorgeschrieben hat. Am Tag des Gerichts [yaum al-qiyama] wird er Rechenschaft dafür ablegen müssen, in welchem Maß er diese Gabe genutzt oder sie verworfen hat.
“So richte dein ganzes Wesen aufrichtig auf den wahren Glauben, gemäß der natürlichen Veranlagung [fiṭra], mit der Allah die Menschen erschaffen hat. Es gibt keine Veränderung in der Schöpfung Allahs. Dies ist die richtige Religion. Jedoch, die meisten Menschen wissen es nicht.“ (30:30)
Die Welt- und Schöpfungsordnung Allahs, gottgegeben als die Scharia, von den Menschen anzuwenden als der Fiqh, ist dem theokratischen Anspruch nach verpflichtend und verbietet nach weltlichen Gesetzen zu urteilen. Jede nicht von Allah, sondern von Menschen geschaffene Gesellschaftsordnung und Gesetzlichkeit ist dementsprechend sittlich geringeren Wertes und über kurz oder lang durch das medinensische Vorbild und die wortgetreu zu erfüllenden Gebote Allahs zu ersetzen.
Eine andere Interpretation lassen die vier anerkannten Quellen der Rechtsfindung im Islam [Koran, Sunna, Idschma und Qiyas] nicht zu. Auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam [1990] baut auf diesen Voraussetzungen auf. Selbst Widersprüche sind einfach hinzunehmen, ein Hinterfragen oder Kritisieren der Regeln oder gar Zweifel an deren Richtigkeit ist Sünde und haram [verboten] [6]. Anders als im aufgeklärten katholischen oder evangelischen Religionsunterricht ist Schülern im bekennenden, auf Koran und Sunna basierenden islamischen Religionsunterricht Außenansicht verwehrt. Schließlich begeht Allah keine Fehler [7]. Er ist allmächtig, weise und gerecht [8]. Will man sichergehen Allah nicht zu erzürnen, bittet man einen Mufti [Experte des Fiqh] um ein Rechtsgutachten.
[6] Jemand fragte: „Allahs Gesandter, wer ist der Beste von allen Menschen?“ Allahs Gesandter sagte: „Der Gläubige, der sich mit allen Kräften, seinem Leben und seinem Besitz auf dem Wege Allahs einsetzt.“
Hadith: Buchari
[7] Allahs Gesandter hat gesagt: „Die Sache des Gläubigen ist wunderbar. Alle seine Angelegenheiten sind gut für ihn, und dies ist bei niemandem so, außer dem Gläubigen. Wenn ihm etwas Schlechtes widerfährt, ist er geduldig, und dadurch wird es gut für ihn, und wenn ihm Gutes widerfährt, ist er dankbar, und dadurch wird es (auch) gut für ihn.
[8] Hadith: Muslim
Allahs Gesandter hat gesagt: „Jemand, der einen festen Glauben hat, ist besser und Allah lieber als einer mit schwachem Glauben. In jedem ist Gutes. Sei auf das bedacht, was dir (bei Allah) nützt, bitte Allah um Hilfe, und lass (dabei) nicht nach. Wenn dir etwas zustößt, sag nicht: Wenn ich etwas getan hätte, wäre es so und so gekommen, sondern sag: Allah beschließt und tut, was er will. Denn das „Wenn“ öffnet dem Wirken des Schaitan (Tür und Tor).“
Hadith; Muslim
Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik des göttlichen Gesetzes ist jedoch sogar dem einzelnen Alim [hochwertig ausgebildeter Schariagelehrter] bzw. dem Mufti (Erteiler von islamischen Rechtsgutachten) nur innerhalb des ihm von Allah vorherbestimmten Konvoluts an Wissen möglich. Letztlich ist die Scharia dem menschlichen Verstehen entzogen, selbst diese Experten sind nicht in der Lage den Sinn der göttlichen Gebote zu durchschauen. Jeder Fatwa [Rechtsgutachten] beginnt mit ‚Im Namen Allahs‘ und endet mit ‚Und Allah weiß es am Besten‘.
Die sakrosankten Vorschriften des islamischen Rechts [arab. Scharia] beinhalten Verhaltens- und Kleidungsregeln sowie Aufgabenverteilung, die sich gemäß der weiblichen bzw. männlichen Fitra voneinander unterscheiden. Sogar kleine Mädchen, die den Kinderschuhen noch nicht entwachsen sind, werden spätestens mit Beginn der Pubertät durch diese göttlichen Gebote in ihrer Selbstbestimmung und Freiheit aus religiösen und geschlechtsspezifischen Gründen lebenslang benachteiligt.
Weibliches Rollenkonzept, Schambereich des weiblichen Körpers [Aura, ‚awra]
Der sich auf die beiden Primärquellen Koran und Sunna stützende Islam sieht in der weiblichen Weltbevölkerung pauschal die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis. Weil es Frauen angeblich an Religion, Vernunft und Anstand [Al-Buchâri, ibid., 298] fehlt, gelten sie als moralisch und religiös verunsichert und leicht beeinflussbar. Aus islamischer Sicht sind sie sichere Beute für den Teufel, der sie dazu verleitet, ihre Pflichten gegenüber Allah und den Glaubensgeschwistern zu vernachlässigen und dazu anstiftet, Männer vom rechten Weg abzubringen, ihnen den Kopf zu verdrehen und sie zu verführen.
Wegen ihrer Fitra, wegen ihrer flatterhaften, moralisch verunsicherten Veranlagung und weil sie dem Teufel nahesteht, hat jede gottesfürchtige Muslima ihre Awra [auch: islamische Aura: Schambereich, Intimzone], die den gesamten Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße umfasst, mit einem Hidschab zu verhüllen und nur noch in Begleitung des Ehemanns oder eines Mahrams das Haus zu verlassen. Alleine aus der Wohnung zu gehen ist in seltenen, zu begründenden Ausnahmefällen möglich oder wenn der Ehemann es erlaubt [9].
[9] Frage
Braucht eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemannes, um das Haus zu verlassen?
Antwort
[…] Umar ibn al-Khattab [ʿUmar bin al-Ḫaṭṭāb, * 592 in Mekka; † 644 ebenda] sagte:
„Ehe ist Sklaverei, so achte sehr darauf, wem du deine Tochter zur Versklavung gibst.“ […]
Ibn Mufliḥ al-Hanbali [Ibn Mufliḥ al-Maqdisī, † 1362] sagte:
„Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Schari’a anordnet.“
(Al-Adab asch-Schariyya, 3/375).
[…] laut dem Konsens der Imame kann sie das Haus nicht verlassen, außer mit seiner Erlaubnis
http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen
Selbst bei unerträglich hohen Temperaturen in der Mittagszeit ist leichte Sommerkleidung, die zu viel nackte Haut zeigt, haram. Muslimas haben darauf zu achten, dass mit Ausnahme von Gesicht und Händen kein zusätzlicher Zentimeter Haut sichtbar wird oder durch zu transparenten Stoff durchscheint. Grundsätzlich hat der weite Schnitt der Kleidung so lose über den Körper zu fallen, dass weibliche Rundungen und die Silhouette unter blickdichten Textilien auch dann nicht zu erkennen sind, wenn man dicht beieinandersteht. Lugt der Haaransatz oder eine widerspenstige Strähne aus dem Schleier hervor, ist dieser Verstoß sofort zu korrigieren [10].
[10] DITIB zitiert vom BundesverfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 – 1 BvR 471/10
9. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien [eben keine mahram-Männer] und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität. In welcher Weise die vorgeschriebene Bedeckung erfolge, sei allein die Entscheidung der muslimischen Frau. Das Tragen des Kopftuchs diene demnach ausschließlich der Erfüllung eines religiösen Gebots und habe darüber hinaus für die Trägerin weder einen symbolischen Charakter noch diene es der Bekundung nach außen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
Nach schariakonformem Rollenkonzept gehört zu den Aufgaben einer Muslima Hausarbeiten ordentlich zu erledigen und das Haus sauber zu halten. Sie ist verantwortlich für die gottgefällige Erziehung der Kinder und hat den Ehegatten liebevoll, demütig und gehorsam zu umsorgen. Die Töchter werden schon früh in ihre künftigen Pflichten eingeführt und an ein Allah ergebenes Leben gewöhnt. Nach islamischer Doktrin haben Grundschülerinnen bereits mit neun Mondjahren, nach unserem solaren Kalender also mit etwa achteinhalb Jahren, die religiöse Reife [Taklif] erreicht, um sowohl die ihnen zustehenden Schariarechte zu beanspruchen als auch die ihnen auferlegten religiösen Pflichten wortgetreu zu erfüllen.
Da die Monatsregel heutzutage mit neun oder zehn Jahren einsetzen kann (als Grenze der Menarche werden sowohl 17 % Körperfett als auch 48 kg Körpergewicht von Wissenschaftlern diskutiert), folgt aus der Offenbarung Allahs, dass bereits Grundschülerinnen in der dritten bis vierten Klasse religionsrechtlich als Frauen gelten, denen die volle Verantwortung für ihr Seelenheil zu übertragen ist. Auch sie haben dann ihren immer noch sehr kindlichen Körper bis auf Gesicht und Hände zu verbergen. Leichte Blusen oder Tops, die die Arme nicht bedecken, kurze Röcke, Kleider oder Hosen, die nackte Beine sichtbar werden lassen, sind tabu [11]. Die Kindheit unbeschwert zu genießen, an der frischen Luft herumzutollen oder sich spontan zu treffen, wie ihre gleichaltrigen nicht muslimischen Klassenkameradinnen, ist dann nicht mehr möglich. Überwachung und Kontrolle durch die Familie und der Konformitätsdruck durch das soziale Umfeld steigen an.
[11] 110593: Children Wearing Short and Tight Clothes
Thirdly: […]
Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen was asked:
We often see in women’s gatherings girls and young girls, around the age of seven years, wearing short or tight clothes, or strange haircuts, or haircuts for small girls that look like haircuts for boys. If we speak to the mothers and try to advise them, they argue that the children are still small. We hope that you can give us clear advice about children’s clothing and haircuts, (…).
He replied:
It is well known that the individual is influenced by things in his childhood and will continue to be affected by them after he grows up. Hence the Prophet (…) enjoined us to instruct our children to pray when they are seven years old, and to smack them (lightly) if they do not pray when they reach the age of ten, […] If a young girl gets used to wearing short clothes that only come to the knee, and short sleeves that only come to the elbow or shoulder, she will lose all modesty and will want to wear these clothes after she grows up. The same applies with regard to hair; […].
It should be noted that the family is responsible for these children and their upbringing and education, as the Prophet […] said: “A man is the shepherd of his household and is responsible for his flock.” So beware of being heedless; the father should be serious about the upbringing of his sons and daughters, and he should care for them, so that Allah will guide them and they will become a delight to him. End quote.
Al-Liqa’ al-Shahri, 66/10
Fourthly:
If a girl is brought up from an early age to be modest and chaste and to cover herself, she will be the one who wants to wear the abayah and khimaar (head cover), even before she reaches puberty. But if she grows up not wearing clothes that cover, and her family fell short when she was small, they (now) have to persist in advising and reminding her. If that does not convince her, then harsher measures may be used, sparingly, to prevent her from doing what she wants, so that she will have no room to do whatever she wants with regard to this matter and others, because if they keep quiet about her clothing, because she refuses to wear the abayah or covering clothes, she will dare to do other things. This is a signal that the ship is about to sink! Because decisions are now in the hands of the children. At the beginning, we advocated gentleness and kindness, not despairing of the child being set straight, and not using harsh methods except when the wise captain sees fit.
The Standing Committee for Issuing Fatwas was asked: At what age is a girl obliged to wear hijab (dress code stipulated for mature girls in Islam)? Should we force (female) students to wear it, even though they object?
They replied:
When a girl reaches puberty, it becomes obligatory for her to wear clothes that will cover her ‘awrah (parts of the body which must be covered), which includes the face, head and hands, whether she is a student or not. Her guardian should instruct her to do that, even if she dislikes it, and he should train her to do that before she reaches puberty, so that she will get used to it, and it will be easy for her to obey.
Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn Baaz, Shaykh ‘Abd al-Razzaaq ‘Afeefi, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Ghadyaan, Shaykh ‘Abd-Allah ibn Qa‘ood
End quote.
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 17/219, 220
So be the best help to your husband in obeying Allah and raising your children, and beware of following in the footsteps of the enemies of Islam in describing adherence to sharee‘ah as extreme strictness. Whatever your husband falls short in with regard to himself, advise him and exhort him, and remind him to fear Allah, the Lord of the Worlds; do not take his shortcomings as an excuse for your children’s shortcomings. Seek the help of Allah, your Lord, to fulfil this trust in the best manner. We ask Allah, may He be exalted, to help you to do that which pleases Him.
In the answer to question no. 10016 we have discussed how to raise children to be righteous.
In the answer to question no. 10211 we have discussed the correct way to teach small children and call them to Islam.
And Allah knows best.
https://islamqa.info/en/110593
Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Koran 36:60-62 usw., aṣ-ṣirāt al-mustaqīm) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man im theologischen Umfeld von Yusuf al-Qaradawi zur Frage klarstellt, ob muslimische Eltern das Recht haben, ihren Töchtern den Hidschab aufzuzwingen [12].
[12] “Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters?”
Fatawa Issuing Body : Islam-online, Author/Scholar : Group of Muftis, Date Of Issue : 12/Jan/2004
Fatawa: Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters?
Archiviert: USIM | Universiti Sains Islam Malaysia, Islamic Science University of Malaysia
http://archive.is/6ZWG
Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt zum Frauenbild in Koran und Sunna: „Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt [13]. Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah [14], [15].“
[13] [at-Tirmidhî 1093]
Ali reported the Prophet saying: ‚Women have ten (ʿawrāt). When she gets married, the husband covers one, and when she dies the grave covers the ten.
Kanz al-ʿUmmāl, Vol. 22, Hadith No. 858
[14] Samuel Schirmbeck zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-von-samuel-schirmbeck-zum-muslimischen-frauenbild-14007010.html
[15] „Herr Augstein, Sie irren“. Von Sounia Siahi.
In seiner aktuellen Kolumne auf SPIEGEL ONLINE warnt Jakob Augstein vor übertriebener Hysterie ob der Patrouille sogenannter Scharia-Polizisten in Wuppertal. Je dümmer die Provokation, desto eher fallen wir darauf herein‘, so sein Urteil. Auf diesen Text hat die marokkanisch-deutsche Journalistin Sounia Siahi mit einer besorgten Zuschrift reagiert. Ihren Beitrag – und Augsteins Replik – dokumentieren wir hier im Wortlaut.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafisten-journalistin-sounia-siahi-reagiert-auf-augstein-kolumne-a-991888.html
Männliches Rollenkonzept, Schambereich des männlichen Körpers [Aura, ʿawra]
Jungen bürdet man diese Last erst ab zwölf, eigentlich ab fünfzehn Jahren auf. Ihnen steht auch nach der religiösen Reife frei, sich jederzeit überall mit Freunden zu treffen und sich mit ihnen an jedem Ort aufzuhalten, der ihnen gefällt. Weil sich die männliche Awra nur vom Bauchnabel bis zu den Knien erstreckt, kann er bei sommerlicher Hitze Shorts und kurzärmlige T-Shirts oder ärmellose Muskelshirts anziehen, die einen durchtrainierten männlichen Körper gut zur Geltung bringen, die Haare sind meist kurz geschnitten und werden offen getragen. Der muslimische Mann ist für die ökonomische und körperliche Sicherheit der Familie zuständig, vertritt sie nach außen und trifft alle wichtigen Entscheidungen.
Aus dem Blickwinkel des auf Koran und Sunna aufbauenden islamischen Rechts, der Scharia, ist jede verschleierte und besonders die nicht verschleierte Frau zum freilaufenden moralischen und sexuellen Sicherheitsrisiko zu erklären. Der noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist Musliminnen in diesen islamisch fundamentalistischen Parallelgesellschaften verboten. Männer hingegen können gemäß Allahs Schöpfungsordnung niemals unanständig, liederlich oder sündhaft handeln, sondern sind im Zweifelsfall hilflos triebfixierte, willensschwache Opfer weiblicher Bezauberung und Verführungskunst.
Nach dieser Logik sind muslimische Männer nicht in der Lage Frauen zu Unmoral und Ehebruch zu verleiten. Es ist die Muslima, die für seine anzüglichen Bemerkungen, kompromittierenden Blicke, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen verantwortlich zu machen ist. Hätte sie die Kleidungs- und Verhaltensvorschriften beachtet und ihre Awra korrekt bedeckt, hätten die Täter nicht die Kontrolle über sich verloren, sondern ihr weibliches Gegenüber mit Respekt behandelt.
Radikalislamischen Szenen reicht das beschriebene strenge Bedeckungsgebot immer noch nicht aus. Dieses Milieu der Burkaträgerinnen und Niqabis bezieht sich auf eine Aussage des Propheten, dass nicht nur der Körper sondern auch das Gesicht, wenn es hübsch ist, zu verschleiern ist. Einige Hadithe und Fatwen schreiben sogar vor Handschuhe zu tragen.[16]
[16] Meinung der vier Rechtsschulen bezgl. der Pflicht das Gesicht zu verschleiern und Handschuhe zu tragen
Mālikī Fiqh
Imām Mālik (…) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.
Shaykh al-Munāğğid sagte:
„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“
(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)
Ḥanbalī Fiqh
Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:
„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furūʿ 1:601)
al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyya, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwra:
„Die ʿAwra wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwra im Gebet und die ʿAwra beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
Shāfiʿī Fiqh
Bisher haben wir erfahren, was die Meinung von Imām Mālik (…) und von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (…), bezüglich Niqāb ist. Nun schauen wir einmal was die madhhab von Imām ash-Shāfiʿī (…) dazu sagt.
In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:
„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʿī-Rechtschule sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“
(Islamweb Fatwā Nr. 81554)
Ibn Ḥağar al-ʿAsqalānī (…) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʿī und er sagte:
Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“
(Fatḥ al-Bāri 9:235)
Ḥanafī Fiqh
Nun kommen wir zu der Rechtschule von Imām Abū Ḥanifa (…) und die bekannteste Meinung in der Ḥanafi-madhhab ist, dass der Niqāb keine allgemeine Pflicht ist, doch in Zeiten der Fitna zur Pflicht wird.
Einige Ḥanafī-Gelehrte sehen den Niqāb doch als allgemeine Pflicht an. Darunter auch Imām Abū Bakr al-Ğassās, welcher in der Erläuterung des Qurʾān folgendes schrieb:
„Der jungen Frau wurde angeordnet ihr Gesicht zu bedecken, wegen der Keuschheit und Schamhaftigkeit, sodass die Verdorbenen keine Begierde nach ihr empfinden.“
(Aḥkām al-Qurʾān 3:458)
Auch Imām Sarkhasi (…), welcher ebenfalls der Ḥanafī-madhhab folgte, sagte:
„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitna (Versuchung) und die Gefahr der Fitna kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)
Vollverschleierung erhöht das Unfallrisiko
Die vergitterten Sehfenster oder engen Augenschlitze dieser Kleidung begrenzen das Gesichtsfeld und verhindern eine ausreichende Übersicht sowohl beim Steuern eines Fahrzeugs als auch für die Fußgängerin. Bodenunebenheiten werden zur Stolperfalle, das selbstständige Überqueren von Straßen ist lebensgefährlich. Schiebt die Frau einen Kinderwagen oder wird sie von Mädchen oder Jungen begleitet, die zwar älter, aber entwicklungsgemäß noch auf die Anleitung Erwachsener angewiesen sind und sich deren Führung anvertrauen, sind die Säuglinge und Kleinkinder einem hohen Sicherheitsrisiko ausgesetzt.
Burka macht krank
Gesundheitsrisiken durch Lichtmangel: Vitamin D wird hauptsächlich über das Sonnenlicht gebildet und kann nicht ausreichend durch ausgewogene Ernährung mit Lebensmitteln wie Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind kein vollwertiger Ersatz [17]. Burkaträgerinnen und Niqabis klagen häufig über Kopfschmerzen. Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleibt.
[17] Nahrungsergänzungsmittel: Natürlich ist oft besser
http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/meldung/Nahrungsergaenzungsmittel-Natuerlich-ist-oft-besser-1602850-2602850/
Nahrungsergänzungsmittel in der Kritik
http://www.deutschlandfunk.de/welthunger-nahrungsergaenzungsmittel-in-der-kritik.769.de.html?dram:article_id=292491
Ein geringer Vitamin-D-Spiegel führt zu ernsthaften Krankheiten und vielerlei leicht vermeidbaren Beschwerden wie schlechter Immunabwehr [18], psychischer Instabilität bis zu Depressionen [19]. Das Risiko für Koronare Herzkrankrankheiten [20], Diabetes Mellitus [21], Multiple Sklerose[22] und Rheuma steigt [23]. Inzwischen weiß man um die Bedeutung des ‚Sonnenscheinhormons‘ in der Krebsprophylaxe. Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums stellten bei der Auswertung von europäischen und US-amerikanische Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin-D-Spiegel und Sterblichkeitsrisiko nicht nur fest, dass die Studienteilnehmer mit den niedrigsten Vitamin-D-Werten ein 1,57-fach höheres Gesamtsterblichkeitsrisiko haben. Bei einer getrennten Auswertung der Untersuchungsergebnisse wiesen die Forscher sogar nach, dass ein Mangel an diesem Vitamin den Verlauf von Krebserkrankungen negativ beeinflusst und die Überlebenschancen der Erkrankten sinken [24].
[18] Weniger Infekte mit Vitamin D
Menschen mit Abwehrschwäche nützt offenbar Vitamin D in hohen Dosen. Die Prophylaxe beugt Atemwegsinfekten vor und senkte den Antibiotikaverbrauch – zumindest in einer Studie.
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/erkaeltungskrankheiten/article/829063/immunschwaeche-weniger-infekte-vitamin-d.html
[19] Vitamin D Mangel und Depression
Vitamin D Mangel und Depression: Ist Vitamin-D-Mangel eine Ursache für Depressionen? Kann Vitamin D helfen? Der aktuelle wissenschaftliche Stand [umfangreiche Quellen].
http://www.vitamind.net/mangel/depression/
[20] Vitamin-D-Mangel geht aufs Herz
Ein niedriger Vitamin-D-Spiegel erhöht die Gefahr, eine KHK oder einen Herzinfarkt zu bekommen. Das zeigt eine umfangreiche Studienanalyse.
Von Peter Overbeck
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/823796/khk-infarkt-vitamin-d-mangel-geht-aufs-herz.html
[21] Vitamin D unterstützt körpereigene Insulinproduktion und -empfindlichkeit
Neue Studien geben Hinweise darauf, dass eine Therapie mit Vitamin D die Insulinsensitivität und -sekretion verbessern und die Blutzuckerstoffwechsellage stabilisieren kann
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/vitamin-d-unterstuetzt-koerpereigene-insulinproduktion-und-empfindlichkeit-kopie-1.html
[22] Studie bestätigt Bedeutung von Vitamin D bei MS
Dass es einen Zusammenhang zwischen Multipler Sklerose (MS) und Vitamin-D-Mangel gibt, konnten schon einige Studien belegen, allerdings war bisher unklar, was Ursache und was Wirkung ist. Eine neue Studie scheint etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/
Studie bestätigt Verbindung zwischen Vitamin-D-Mangel und höherem Multiple Sklerose-Risiko in Finnland
https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-news/ms-forschung/studie-bestaetigt-verbindung-zwischen-vitamin-d-mangel-und-hoeherem-multiple-sklerose-risiko-in-finn/
[23] Vitamin-D-Mangel – ein unterschätztes Problem von Rheumapatienten
ROM. Ein erniedrigter Vitamin-D-Spiegel ist bei Rheumapatienten eher die Regel als die Ausnahme, bleibt aber meist unerkannt. Das hat Konsequenzen unter anderem für die Krankheitsaktivität.
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/609686/vitamin-d-mangel-unterschaetztes-problem-rheumapatienten.html
[24] Ungünstige Krebs-Prognose bei niedrigem Vitamin-D-Spiegel
Nr. 33 | 09.07.2014 |
Wissenschaftler aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum werteten europäische und US-amerikanische Studien zum Zusammenhang zwischen Vitamin-D-Spiegel und dem Sterblichkeitsrisiko aus. Bei Studienteilnehmern mit den niedrigsten Vitamin-D-Werten war die Gesamtsterblichkeit um mehr als die Hälfte (1,57-fach) erhöht. Eine separate Auswertung der Krebssterblichkeit ergab erstmals: Vitamin-D-Mangel könnte sich ungünstig auf den Verlauf der Erkrankung auswirken.
https://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/dkfz-pm-14-33-Unguenstige-Krebs-Prognose-bei-niedrigem-Vitamin-D-Spiegel.php
Forscher kennen seit langem die Bedeutung von Vitamin D für den Kalziumstoffwechsel [25]. Ist der gestört, leiden Patienten oft unter schmerzhafter Knochenerweichung (Osteomalazie [26]). Bei einer durch diesen Vitaminmangel erworbenen coxa vara (Schenkelhalswinkel unter 120 Grad) entsteht eine meist einseitige Beinverkürzung, mit der sich die Patientin nur hinkend fortbewegen kann und in ihrer Beweglichkeit schmerzhaft eingeschränkt ist [27]. Durch brüchige Knochen (Osteoporose) kommt es bereits in sehr frühem Alter zu Frakturen, insbesondere des Oberschenkelhalses [28].
[25] Vitamin D: Darum ist es so wichtig
Unter dem Begriff Vitamin D fasst man verschiedene fettlösliche Vitamine zusammen, die den Kalziumhaushalt regulieren und an der Mineralisation des Knochens beteiligt sind. Der Körper nimmt zum einen Vitamin D aus der Nahrung auf, zum anderen kann er es selbst unter dem Einfluss von Sonnenlicht produzieren. Erfahren Sie hier Wissenswertes über Vitamin D.
http://www.netdoktor.de/ernaehrung/vitamin-d/
Hauptvorlesung Innere Medizin
»Calcium-/Phosphat und Knochenstoffwechselstörungen«
Holger S. Willenberg
Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Rheumatologie Direktor: Prof. Dr. med. Werner A. Scherbaum
Klicke, um auf vorlesung_kalzium_phosphat_und_knochenstoffwechselerkrankungen_willenberg_ukd_2011.pdf zuzugreifen
[26] Was versteht man unter Rachitis und Osteomalazie?
Der beständige Auf- und Abbau von Knochenstrukturen ermöglicht die mittel- bis langfristige Anpassung des Skeletts an Belastungen bei Arbeit, Sport und Spiel. Ist dabei jedoch die Mineralisierung von neu gebildeter Knochenkittsubstanz gestört, führt dies zur Knochenerweichung.
https://www.tk.de/tk/krankheiten-a-z/krankheiten-r/rachitis-und-osteomalazie/30460
[27] Ursachen bei Coxa Vara
Die mangelhafte Versorgung an Vitamin D kann die Ursache einer Coxa vara sein.
http://www.medizinfo.de/becken/coxa_vara/ursachen.shtml
[28] Ihre Knochen brauchen Vitamin D
Unabhängig, wie alt Sie sind: Ihre Knochen brauchen Vitamin D! Rund die Hälfte der von Osteoporose Betroffenen ist unterversorgt, ebenso wird bei vielen älteren Menschen häufig ein Mangel beobachtet.
http://www.osd-ev.org/osteoporose-therapie/osteoporose-ernaehrung/vitamin-d/
Dr. Miriam Casey, Konsiliarärztin der Osteoporoseabteilung des St. James Krankenhauses in Dublin berichtete in der Sunday Times, dass Burkaträgerinnen, die aus heißen Ländern mit täglich vielen Sonnenstunden in das eher regnerische Irland einwandern, nicht genügend Vitamin D aufbauen können. Insbesondere im Winter, zumal wenn sie in einer Stadt wohnen, reicht die für den Aufbau von Vitamin D erforderliche Menge an UV B Strahlung auf der Insel nicht, um den Körper ausreichend mit Vitamin D zu versorgen. Die durch dieses Defizit verursachten ausgeprägten Mineralisationsstörungen der Knochen können sogar dazu führen, dass die Beckenknochen werdender Mütter unter dem Geburtsvorgang brechen [29].
[29] Zu wenig Sonne: Burka erhöht das Risiko von Knochenbrüchen
2008 – Muslimische Frauen, die in Irland die Burka tragen, haben ein erhöhtes Risiko, bei der Geburt ihrer Kinder einen Beckenbruch zu erleiden. Grund dafür ist ein Mangel an Vitamin D, der häufig bei Migrantinnen, die das muslimische Kleidungsstück, das den Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, diagnostiziert wird. Die Warnung kommt von einer Ärztin des St. James Hospitals in Dublin, berichtet die „Sunday Times“.
http://www.krone.at/Nachrichten/Burka_erhoeht_das_Risiko_von_Knochenbruechen-Zu_wenig_Sonne-Story-127358
Schleier und dunkle Haut ein Risiko
Ein besonders hohes Risiko tragen muslimische Frauen, die eine Burka tragen. Diese Verschleierung des gesamten Körpers verhindert die natürliche Vitamin D-Bildung in der Haut durch die UV-Strahlen der Sonne – zumal in sonnenärmeren Ländern.
Für Burka tragende Frauen in Irland schlug zu Beginn des Jahres Dr. Miriam Casey, Osteoporose-Spezialistin an der St. James’s Klinik in Dublin Alarm.
Viele Burka-Trägerinnen, die aus südlichen Ländern eingewandert seinen, litten – vor allem im Winter – an Vitamin-D-Mangel und im Gefolge an Störungen der Knochenbildung. Dadurch könne der Beckenknochen während des Geburtsvorganges brechen. Für die Babies bestehe die Gefahr von Krämpfen, Wachstumsstörungen und Muskelschwäche.
“In dem Maße wie sich der Anstieg der muslimischen Einwanderer in Irland beschleunigt, bekommen wir hier ein massives Problem“, sagte Dr. Casey gegenüber der Sunday Times.
http://sonnennews.de/category/vitamin-d-mangel/page/14/
InterfaithShaadi
Forum for Interfaith Relationships with EQUALITY
Chand Osmani says:
October 30, 2012 at 12:15 pm
Hello everyone,
Islam and the suffering of women
“Muslim women who wear the burqa in Ireland are at increased risk of pelvic fractures during childbirth because of vitamin D deficiency due to a lack of sunlight, a consultant warns.
Babies born to women with vitamin D deficiency are also more prone to seizures in their first week of life, according to Dr Miriam Casey, of the Osteoporosis Unit in St James’s hospital in Dublin.
Casey said she was aware of cases involving pelvic fractures, and warned that these could become more frequent as Ireland’s Muslim population increased. “Ireland’s temperate climate doesn’t have the intense sunlight that keeps burqa-clad women from becoming vitamin D-deficient in their own countries,” she said.
Vitamin D helps the body to absorb calcium and is crucial for making bones strong. The greatest source is sunlight.
Casey said the fractures occur at sites of particular weakness which develop in under-mineralised pelvic bones. In these women’s babies, low calcium can cause “serious complications such as seizures, growth retardation, muscle weakness and fractures”.
Ganzkörperschleier gefährden die Gesundheit der Kinder vollverschleierter Mütter
Für die Babys dieser Frauen besteht zudem ein erhöhtes Risiko in den ersten Lebenswochen Krämpfe zu bekommen. Stillen komplett verschleierte Mütter ihre Babys, weist ihre Muttermilch in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet [30]. Da auch in islamischen Familien Mütter und weibliche Verwandte für die Erziehung und Pflege der Jüngsten zuständig sind und vollverschleierte Frauen das Haus nur mit Erlaubnis ihres Gatten und alleine nur aus wichtigem Anlass verlassen (dürfen), kommen auch deren Kleinkinder kaum an Sonne und frische Luft.
[30] Vitamin D – Sonne, Sommerzeit, Sport und Bewegung
http://www.netzathleten.de/lifestyle/body-soul/item/3613-vitamin-d-sonne-sommerzeit-sport-und-bewegung
Vor allem bei den Mädchen, die gerade in Familien, die ihren islamischen Glauben sehr streng praktizieren, weniger Freiheit genießen und nicht wie ihre Brüder draußen herumtoben dürfen, tragen ein erhöhtes Risiko an Muskelschwäche, Wachstumsverzögerungen und Verformungen der Beine zu erkranken. Beispielsweise können X-Beine auf eine solche Mangelversorgung hinweisen.
Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion
Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne miteinander zu reden, ohne kollegiale und freundschaftliche Beziehungen zu pflegen, würden Männer wie Frauen allmählich seelisch und geistig verkümmern und erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie Bemühen um Selbstverwirklichung, sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität.
Daher werden Menschen sich bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diesen zu erhalten. Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu erhalten, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Eindrücken (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt. Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Kommunikation, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken.
Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ‚schönen‘, ‚verschleiern‘ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtsmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Sie wirkt daher authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen.
Der populistische Politiker und Medienmogul Berlusconi beschränkte Fernsehauftritte zu Beginn seiner Karriere auf beispielsweise 20 Sekunden und war mit dieser Strategie sehr erfolgreich, da es ihm für die bewusst kurze Dauer gelang, Gestik, Mimik und Körperhaltung zu steuern und die Botschaft zu vermitteln, welche die Wähler verinnerlichen sollten. Besonders glaubwürdig sind Menschen für uns dann, wenn verbale, vokale und nonverbale Botschaften über einen Mindestzeitraum hinaus kongruent sind.
Selbst unsere Sprache reflektiert die Bedeutung nonverbaler Signale in jahrhundertealten Redensarten. Menschen ‚stehen sich nahe‘, wenn sie sich gut verstehen und sich sympathisch sind, sie sind ‚ein Herz und eine Seele‘. Das hörbare Ausatmen der Luft zeigt uns dagegen an, dass der Gesprächspartner unsere Worte ablehnt. Stirnrunzeln signalisiert mindestens Skepsis bezüglich des Gehörten, schüttelt der Gesprächsteilnehmer gleichzeitig den Kopf, gibt er zu erkennen, dass ihm der Inhalt des Gesagten missfällt. Da nonverbales Verhalten zumindest in Bezug auf die Grundemotionen nach Plutchik zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln, schon Babys beherrschen diese ‚Sprache‘ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‚Augen‘ und ‚gefletschten Zähnen‘ werden die Kleinen Angst bekommen und anfangen zu weinen.
Das Gesicht eines Menschen ist auch ein sehr wichtiger Anhaltspunkt eine Person wiederzuerkennen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6 bis 8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ‚soziale Lächeln‘ als Kommunikationsbrücke zu Frauen und Männern in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.
Das Prinzip Niqab
Eine Niqabi kann durch den Gesichtsschleier keinen spontanen Kontakt zu anderen Menschen aufbauen. Gesichtsmimik, wie wir wissen, eine wichtige zwischenmenschliche Kommunikationsbrücke, ist nicht mehr sichtbar. Ganzkörperverschleierte Frauen sind daher gesichtslos, sie haben kein Profil, sie haben keine Einzigartigkeit, sind vergleichbar mit ‚Dutzendware‘. Niqabis können auch kein ‚Profil zeigen‘, daher auch keinen ‚bleibenden Eindruck‘ hinterlassen. Sie haben ihr ‚Gesicht verloren‘, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ‚seine Würde verlieren‘. Sie können auch kein Gesicht gegen Rechts zeigen und für ein weltoffenes Deutschland.
Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‚lesen‘, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Notfall blitzschnell einer Schädigung durch einen Angreifer auszuweichen, der uns wütend ansieht. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers entnehmen wir, dass er noch unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen er noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten sich in einer Stadt nicht auskennen und nach dem Weg fragen oder irgendeine andere wichtige Information brauchen.
Benötigt man die Hilfe von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an seinen Mitmenschen signalisiert. Gesichtsschleier jeder Art verstecken jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichern das Gegenüber und vermitteln den Eindruck, die Niqabi habe etwas ‚zu verschleiern‘. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Andere sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Beleidigung ihres Menschenbildes und ihrer Lebensweise.
Gesprächspartner die ‚Gesicht zeigen‘ werden sich bei Niqabis des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Die Totalverschleierten erinnern an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belphégor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben muslimische Frauen mit bedecktem Gesicht diese Möglichkeit nicht.
Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen nicht genug: Diese Kleidungsstücke rauben der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die hinter einem durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen.
Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen können, noch die Worte von den Lippen ablesen und daher nicht entschlüsseln können, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die züchtig bedeckte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die beiden verdeutlichen sollte, wie sehr der Gesichtsschleier exkludiert und Verständigung verhindert. Derartige ‚sittsame‘ Kleidung soll offensichtlich Frauen in der Öffentlichkeit den Mund verbieten, dem Anderen soll die Lust vergehen, Blickkontakt zu diesen Frauen aufzunehmen oder mit ihnen zu reden.
Das verhüllte Gesicht erschwert sogar den Kontakt der Niqab- und Burkaträgerinnen untereinander. Glaubensschwestern, die sich spontan auf der Straße begegnen, erkennen sich einander allenfalls am Klang der Stimme wieder. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der gottesfürchtigen Muslima überraschend in der Stadt begegnen, können in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Allerdings zählen einige islamische Gelehrte die Stimme der Frau ebenfalls zur weiblichen Awra [31], vor allem wenn ihr angenehm weicher, sympathischer Klang geeignet sein könnte, anwesende Nicht-Mahram-Männer zu verführen.
[31] 26304 – Is a woman’s voice ʿawrah?
[…] But it is not permissible for a woman to speak in a soft or alluring [verlockend, verführerisch, charmant] voice, because Allaah says […]
https://islamqa.info/en/26304
Wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe ist ganz wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, auf die wir reagieren und die wir beantworten, z. B. indem wir sie empathisch spiegeln. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, gerade bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen, ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unseres Gegenübers an, um die Gesprächspartner nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.
Ein Niqab verhüllt das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz, auch das engmaschige Sichtgitter einer Burka ist von außen blickdicht. Die faktisch ausgelöschten Gesichter unterscheiden sich nur noch durch Form, Farbe und Länge des Schleiers, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.
Niqabträgerinnen wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: „Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt“. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Bei vielen Passanten, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht, da sie zwar beobachtet werden können, ohne aber selbst durch den Schleier ins Verborgene sehen zu können, ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen Ausgeliefertseins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar.
Ähnlich denkt Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister. In einem Artikel einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, äußerte er sich zum Thema Burka und Niqab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Seither bittet der jetzige Fraktionsvorsitzende der Labour Partei seine vollverschleierten Klientinnen den Niqab während des Beratungsgesprächs abzunehmen. Meist kämen die Frauen seiner höflichen Bitte nach und wären oft sogar erleichtert [32]. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Tipps allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag.
[32] ‚I felt uneasy talking to someone I couldn’t see‘
„It’s really nice to meet you face-to-face, Mr Straw,“
https://www.theguardian.com/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk
Burka und Tugendterror
Mit jeder weiteren Burka im Straßenzug wächst der Einfluss der salafistischen Lobby. In der Nachbarschaft solcher Fundamentalisten sehen sich säkular denkende und nicht praktizierende muslimische Familien einem starken Druck ausgesetzt, Garderobe und Benehmen in der Öffentlichkeit diesem gottesfürchtigen Kleidungs- und Verhaltensstil anzupassen.
Viele Muslime befolgen die unbedingte Pflicht aller Gläubigen zur Hisba, zum Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen, al-amr bil-ma’rūf wa-n-nahi ‚ani l-munkar [33], Allahs definitivem Gebot, von Jedem das Gute einzufordern und zu verhindern, das Glaubensgeschwister vom Geraden Weg [aṣ-Ṣirat al-Mustaqīm, Koran Sure 1] abirren.
[33] Hisba
Quellen für den himmlischen Befehl zur Rechtleitung
Koran 3:110
„Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah […]“
Koran 3:104
„Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen“. Anm.: Gemeint ist, dass diejenigen, die sich eifrig bemühen, die islamische Lebensweise durchzusetzen, im Diesseits und im Jenseits reichlich belohnt werden.
Koran 7:157
die dem des Lesens und Schreibens unkundigen Gesandten folgen, dem Propheten, den sie bei sich in der Thora und im Evangelium erwähnt finden. Er befiehlt ihnen das Würdige und verwehrt ihnen das Unwürdige und erlaubt ihnen das Gute und verbietet ihnen das Schlechte und nimmt ihnen die Bürde und die Fesseln ab, die ihnen angelegt worden waren. Diejenigen, die an ihn glauben, die ihm beistehen, ihm zum Sieg verhelfen und dem Licht folgen, das mit ihm herabgesandt worden ist, sind die Erfolgreichen.
Koran 9: 112
Das sind die reuevoll um Ablaß Bittenden, die Andächtigen, die Lobpreisenden, die für Gottes Sache unterwegs sind, die sich Verneigenden, die sich Niederwerfenden, die das Würdige gebieten und das Unwürdige verbieten. Verkünde den Gläubigen frohe Botschaft!
In der islamischen Rechtstheorie hat Imam al-Ghazali (gestorben 1111) diese moralische Verpflichtung des Muslims gegenüber seinen Mitmenschen mit Hinweis auf die oben genannte koranische Norm ausführlich beschrieben. Ihm folgte Ibn Taimiyya mit einem eigenen Hisba-Traktat. Auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam räumt jedem in Art. 22 das Recht ein, zum Rechten zu beraten, für das Gute zu werben und vor dem Falschen und dem Übel zu warnen [34].
[34] Cairo Declaration on Human Rights in Islam
ARTICLE 22 (b)
Everyone shall have the right to advocate what is right, and propagate what is good, and warn against what is wrong and evil according to the norms of Islamic Shari’ah.
http://hrlibrary.umn.edu/instree/cairodeclaration.html
Mütter und sonstige weibliche Verwandte, die traditionell fast ausschließlich für die Erziehung der Kinder und die Pflege von Sitten und Brauchtum Verantwortung tragen, sehen sich dazu gezwungen, ihre Töchter sehr früh an das „Schamtuch“ [Feridun Zaimoğlu][35] zu gewöhnen, um die Mädchen vor Verachtung und Ausgrenzung zu bewahren. Mädchen haben nur dann auf dem Heiratsmarkt eine Chance, wenn sie aus einer angesehenen Familie stammen, ein keusches und frommes Leben führen und sich züchtig kleiden. Jeder, der sich Allahs Welt- und Schöpfungsordnung, der Scharia widersetzt, verliert insbesondere bei diesen Fundamentalisten Ansehen und Respekt und wird gemieden. Die Konsequenzen sind hart sie müssen damit rechnen aus der Familie verstoßen zu werden, Freundes- und Bekanntenkreis werden den Kontakt abbrechen, selbst im Notfall ist Unterstützung nicht zu erwarten, da Helfer Gefahr laufen selbst exkludiert und ebenso verachtet zu werden.
[35] Ob eine Frau ein Kopftuch trägt oder nicht, ist mir egal. Aber ich bin dagegen, dass man junge Frauen für Fingerpuppen von Männern hält, nur weil sie ein Schamtuch benutzen, wie ich es nenne.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74735328.html
Teure Projekte wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Sprachkurse mit Kinderbetreuung verfehlen ihr Ziel, wenn sich ultraorthodoxe Muslime weiterhin im muslimisch dominierten Kiez einigeln, sich in die undurchdringlichen Wagenburgen der Parallelgemeinschaften zurückziehen und ihr ‚Freiheitsrecht‘ einfordern, sich durch die Vollverschleierung vor unislamischen Einflüssen abzuschotten und sich damit bewusst selbst auszuschließen. Die freiwillige Bereitschaft, sich beispielsweise aus dem Programmheft der Familienbildungsstätten eine interessante, preisgünstige Veranstaltung herauszusuchen, sich dafür anzumelden und daran teilzunehmen, ist im extrem fundamentalistischen Milieu der Burka- und Niqabträgerinnen nicht anzutreffen. Gleiches gilt auch für das Engagement in koedukativen Sportvereinen, den Besuch von Musikveranstaltungen und Filmvorführungen.
Burka und Niqab gehören zum Milieu der Salafisten, die Koran und Sunna literalistisch auslegen, ein kulturell vormodernes, ebenso frauen- wie männerverachtendes Menschenbild pflegen und Geschlechterapartheid praktizieren. Polygamie, in der Form von Polygynie, findet dort ebenfalls zahlreiche Anhänger. Diese Einstellungen sind mit den selbstbestimmten, freien, gleichberechtigten und heterogenen Lebenskonzepten unserer säkularen Rechts- und Werteordnung nicht vereinbar. Auch in Stuttgart, wo Integration zumindest einmal Chefsache war [36], beeinträchtigen sie chancengleiche Partizipation und verhindern die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung.
[36] Maria Böhmer: „Vielfalt ist eine Chance für unser Land“
Staatsministerin zieht erste Bilanz des Nationalen Integrationsplans
http://www.deutschlandfunk.de/maria-boehmer-vielfalt-ist-eine-chance-fuer-unser-land.694.de.html?dram:article_id=65108
Die Burka ist kein Freiheitsrecht!
Der öffentliche Raum im orthodoxen Islam ist männlich. Zum weiblichen Hoheits- und Einflussbereich im Islam zählen die drei K, Kinder, Küche, Krankenpflege, anders ausgedrückt das Hüten des Nachwuchses, das Bekochen des Clans sowie das Versorgen und Betreuen. Außerhalb der Wohnung haben Frauen nichts zu suchen. Verlassen sie ihr Haus, dann nur für wichtige Erledigungen, selbstverständlich hat sie vorher ihren Ehepartner um Erlaubnis zu fragen und schnellstmöglich zurückzukehren. Selbst wenn sie aufgrund ihrer Periode Fastentage nachholen muss[37] oder außerhalb des Hauses einer Arbeit nachgehen will[38] darf sie das nur, wenn ihr Ehemann das gestattet. Geht sie aus der Wohnung, muss sie sich unter der Burka verstecken oder ihr Gesicht bedecken. Sie hat für die Außenwelt nicht existent zu sein. Nach islamisch-salafistischer Glaubenslehre hat sie außerhalb des Hauses kein Recht, eine Persönlichkeit mit charakteristischen Gesichtszügen zu sein.
[37] Die Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau
• Das Oberhaupt der Familie sein
• Ihm in allem gehorchen, was keinen Ungehorsam Allah gegenüber darstellt
• Eheliche Beziehungen
• Dass sie niemanden ins Haus einlässt, gegen den er Einwände hat
• Dass sie nicht das Haus ohne seine Erlaubnis verlässt
• Dass sie für ihn kocht und den Haushalt führt (zwei Meinungen)
• Ihn für seine Bemühungen danken
• Dass sie nicht freiwillig ohne seine Erlaubnis fastet
http://familie.dwih.info/familie-ehe/985-fiqh-der-ehe-8-rechte-und-pflichten
[38] 106815: Guidelines on women working outside the home
Firstly: The basic principle is that a woman should remain at home, and not go out except for necessary purposes. […] The Prophet (…) said: “Woman is ‘awrah, and if she goes out, the shaytaan raises his hopes (of misguiding her). She is never closer to Allaah than when she stays in her house.” […] Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen said: The field in which a woman works should be only for women, such as if she works in teaching girls, whether in administration or technical support, or she works at home as a seamstress sewing clothes for women and so on.
https://islamqa.info/en/106815
Sicherlich behält sie ihre innere Identität, da sie aber nicht wiedererkannt werden kann, verliert sie an Individualität, Ausstrahlung und Eigenständigkeit. Wer sich tatsächlich hinter dem Ganzkörperschleier verbirgt, weiß keiner. Wahrscheinlich steckt in dem ‚sackartigen Gewand mit Sehfenstern oder Augenschlitzen‘ eine Frau, sicher sein kann man sich aber nicht. Sind die Trägerinnen noch nicht an Ganzkörper- und Gesichtsschleier gewöhnt, werden sie sich fühlen wie Gefangene in Isolationshaft, in einer aus Stoff genähten Einzelzelle to go.
Selbst wenn Musliminnen noch so sehr behaupten, aus freien Stücken zu handeln, kann man diese Art der Freiwilligkeit doch kaum mit dem Recht auf die Freiheit der persönlichen Entfaltung gleichsetzen. Es handelt sich bei der fundamentalistischen Bekleidungsvorschrift zur Gesichts- bzw. Ganzkörperverhüllung doch wohl eher um ein verpflichtendes, kollektives und religiöses Gebot, dem jede Muslima ‚freiwillig‘ zu folgen hat. Fühlt sie sich gegängelt, outet sie sich als glaubensschwach. Entzieht sie sich gar dem hohen Konformitätsdruck, gilt sie in ihrem sozialen Umfeld als widerspenstiges, unmoralisches und verführerisches Teufelsweib und muss als verachtenswerte Unreine, die ewig qualvoll in der Hölle brennen wird, stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Jeder, der den Kontakt zu dieser ‚Sünderin‘ aufrechterhält, verliert den Schutz der Community und gefährdet das eigene Seelenheil und das seiner Familienmitglieder gleich mit.
Taslima Nasreen beschrieb 2007 sehr treffend das „purdah system“ und die Stellung der Frau [39]. Lesenswert ist auch der Artikel von Yasmin Alibhai-Brown, einer bekannten britischen Journalistin und Autorin mit dem Arbeitsschwerpunkt Migration, Integration und Feminismus, zum ‚Recht‘ die Burka oder den Niqab zu ‚wählen‘ [40].
[39] 22.01.2007 – Let’s Think Again About The Burqa
http://www.outlookindia.com/magazine/story/lets-think-again-about-the-burqa/233670
[40] Nothing To Hide. By YASMIN ALIBHAI-BROWN Sunday, Oct. 08, 2006
Ein Verbot von Burka und Niqab beschneidet den muslimischen Mädchen und Frauen zugedachten ohnehin spärlichen Freiraum nicht. Lassen wir jedoch die Extremverschleierungen im öffentlichen Raum zu, wird sich zunächst die Freiheit der nichtpraktizierenden Kulturmusliminnen und der Säkularen verringern. Anschließend werden zunehmend alle anderen Mitbürger sich in beinfreien Kleidern, Spaghettihemdchen und schulterfreien Tops nackt und unwohl fühlen. Um nicht durch lüsterne Blicke, Anzischen und sexuelle Übergriffe belästigt und entwürdigt zu werden, werden auch sie sich mehr und mehr bedecken (siehe Samuel Schirmbeck, Quelle 13).
Art. 2 GG garantiert zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, jedoch kann dieses Recht zum Schutz der freiheitlichen Demokratie und der Rechte anderer sowie des Einzelnen eingeschränkt werden. Auch wenn Alkoholabhängige bzw. Drogensüchtige freiwillig trinken bzw. Suchtmittel einnehmen, hindern wir sie letztendlich durch eine Therapie oder Zwangseinweisung daran sich selbst zu zerstören und ihr soziales Umfeld zu gefährden. Wenn jemand sich umbringen möchte, weil er keinen Sinn mehr im Weiterleben sieht, halten wir ihn davon ab sich zu töten. Das Grundgesetz lässt Sklaverei nicht zu, auch wenn ein Mensch sich die Leibeigenschaft wünscht.
Ein Burkaverbot im öffentlichen Raum (und damit auch in staatlichen Einrichtungen und im ÖPNV) ist keinesfalls verfassungswidrig. Vielmehr hat der Staat zu verhindern, dass Grundrechtsträgerinnen durch religiöse Kleidungsvorschriften sexualisiert und herabgewürdigt werden als unrein, dumm, moralisch instabil und durch den Teufel leicht beeinflussbar. Die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde, die unantastbar ist. Der Staat ist verpflichtet sie zu schützen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Artikel 3 Abs. 2 GG).
Wenn in Europa die „aktive Einbeziehung von Einwanderern in das gesellschaftliche und vor allem das Vereinsleben […] ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu ihrer Integration“[41] ist und auch in der Bundesrepublik Integration die beständigen Voraussetzungen schaffen will, dass chancengleiche Teilhabe aller Bewohner zur Realität wird, muss man Staatsbürgern und Bürgern zumuten, unsere Sprache zu lernen und sich an die Rahmenbedingungen des Grundgesetzes als unsere Grund- und Werteordnung zu halten. Das gilt auch für ursprungsdeutsche Konvertiten zum Islam.
[41] RECHTSAKT Mitteilung der Kommission [KOM(2003) 336 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:c10611
Die Hidschabpflicht ist keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation von der Bevormundung der gesellschaftlichen Leitkultur oder äußerlich sichtbares Kennzeichen eines individuellen Weges religiöser Selbstverwirklichung und daher kein „Freiheitsrecht“. Zur Freiheit die Burka anzulegen würde nämlich immer auch die Freiheit gehören, ohne Furcht darauf verzichten zu können und das ist im Islam nicht erlaubt.
Die Aussage von Carlo Schmid gilt auch in Bezug auf religiös begründete Geschlechtertrennung und Frauenentwürdigung:
„Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“
Der Zentralrat der Ex-Muslime fordert den baden-württembergischen Landtag auf, ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum zu beschließen.
Mina Ahadi
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