Posts Tagged ‘sunat perempuan’

Kein Islam ohne FGM

März 7, 2024

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ختان الإناث
ḫitān al-ināṯ
chitan al-inath, FGM nach Koran und Sunna

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“The noble Sharia … female circumcision involves cutting off only a tiny upper part of the clitoris without removing it.”

— 25.09.2023, The Gambia Supreme Islamic Council · Le Conseil islamique suprême de la Gambie. Fatwa.

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Gambia ist überall

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu „beschneiden, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (Typ I, II, III, IV) verboten.

Der Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) bezahlte die Strafe, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Gambias Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch und zu 9 Prozent christlich, das letzte Prozent der gambischen Bevölkerung gehört entweder noch den altüberlieferten afrikanischen Religionen an, der Religion der Bahai oder der Gruppe Eckankar.

Muslime die keine weibliche Genitalverstümmelung praktizieren gibt es an vielen Orten auf der Welt. Einen Islam ohne FGM gibt es nicht.

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“That is because the noble Sharia never recognizes anything that causes harm to people, be it health or physical. The committee wishes to point out that the legal form of female circumcision involves cutting off only a tiny upper part of the clitoris without removing it or touching any part of the labia.”

المجلس الإسلامي الأعلى في غامبيا
Gambia Supreme Islamic Council

25.09.2023, The Gambia Supreme Islamic Council (SIC / GSIC), Fatwa

The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee (Fatwa on the ruling of female circumcision in Islam)

Dr. Mbye Kebba Kah (Chairman)
Dr. Sheikh Nfamara Jwala (Vice Chairman)
Dr. Osman Muhammad Bashir Camara (Rapporter)
(…)

m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid0YVRNarCp9x4cg7SPCjCebDAtpF1y5cXeWELLdz5RYfLXBXCHt6SZp6fQyjCbjPtZl&id=100068770324811

m.facebook.com/100068770324811/photos/615530344082638/

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FATWA – FEMALE CIRCUMCISION

September 2023

The Fatwa & Moon-sighting Committee of the Gambia Supreme Islamic Council (GSIC) issues a Fatwa (Pronouncement of Islamic Ruling) on the issue of “Female Circumcision”.

Praise be to Allah, Lord of the worlds, and peace and blessings be upon the most noble of the prophets and messengers, Muhammad bin Abdullah, and his household, companions, and those who follow in his footsteps.

The Fatwa and Moon Sighting Committee of the Gambia Supreme Islamic Council is pleased to issue a fatwa to all Muslims in The Gambia regarding the legality of Female Circumcision (in Islam). In this regard, the Committee would like to clarify that Female Circumcision is not just a merely inherited custom as falsely claimed by those who are not conversant with Islamic Law. Rather, it is one of the virtues of Islam and a Sunna practice approved by the Messenger of Allah, peace and blessings be upon Him, who said: “Five practices are characteristics of the Fitra…” of which, he mentioned Circumcision.

The legitimacy of Female Circumcision has been proven in several authentic hadiths of the Prophet; peace be upon him. Therefore, Muslim Jurists agreed on its legality. Some Jurists have even argued that Female Circumcision is obligatory, whereas others have considered it a recommended act of Sunna. However, it was not reported by any of the reliable Muslim Scholars denying the legality of Female Circumcision in the manner prescribed by the Messenger of Allah; peace be upon him; because the noble Sharia does not acknowledge anything at all that causes harm to people, be it health or physical, for it’s free from that!

The Committee wishes to point out that the legal form of Female Circumcision in Islam is the cutting off of only a tiny upper part of the clitoris without removing it or touching any part of the labia, which is contrary to what is known as “FEMALE GENITAL MUTILATION” and does not entail the removal of the genital organ, or what is known as Pharaonic Circumcision. Muslim Jurists have agreed that this type (FGM) is ILLEGAL in Islam because of the harm it inflicts on women.

In this context, the Fatwa Committee of the Gambia Supreme Islamic Council calls on the Government of The Gambia to reconsider the Law prohibiting Female Circumcision, which stipulates the arrest/prosecution of anyone who practices it. Given that we are Muslims, the most precious thing we have in this life is our true Religion.

The Committee issued this Fatwa to clarify to the people the position of the Sharia of Allah in Female Circumcision and acquits itself regarding this matter before Allah on the Day of Resurrection. Similarly, the Committee also strongly condemns entities and individuals who denounce the practice of Female Circumcision and calls on the authorities to arrest/prosecute anyone who practices it.

With this, Allah is the Lord who blesses and guides us to the right path.

*** The End ***

MEMBER OF THE FATWA & MOONSIGHTING COMMITTEE INCLUDES:

Dr. Mbye Kebba Kah – The Chairman
Dr. Sheikh Nfamara Jawla – Vice Chairman
Sheikh Ibrahim Masanneh Jarju – Coordinator
Dr. Osman Muhammad Bashir Camara – Secretary
Dr. Foday Jagana – Member
Dr. Omar Faba Gitteh – Member
Sheikh Ali Cham – Member
Sheikh Haroun Manneh – Member
Sheikh Abdullah Sisawo – Member
Sheikh Sufyan Drammeh – Member
Sheikh Bashir Bah – Member
Sheikh Alh. Ousman Jah – Member
Sheikh Osman Muhammad Manga – Member
Sheikh Mustapha Bashir Darboe – Member
Sheikh Mbye Saho – Member

Signed……..

DR. MBYE KEBBA KAH
Chairman, Fatwa & Moon Sighting Committee
Rabīʿ al-Awwal 1445 H – September 2023

gsic.gm/fatwa-female-circumcision/

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The issue flared up in mid 2023, when three women received fines or prison sentences for performing FGM.

An Islamic cleric paid the fines and The Gambia Supreme Islamic Council issued a fatwa upholding the legality of „female circumcision.“

The Islamic Council, the country’s main Muslim organisation, said the practice was „not just a merely inherited custom“ but „one of the virtues of Islam.“

It called on the government to reconsider the ban.

(04.03.2024. Gambian Legislature Considers Ending Ban on Female Genital Mutilation. VOA Voice of Africa.)

voaafrica.com/a/gambian-legislature-considers-ending-ban-on-female-genital-mutilation/7513607.html

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Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehören der Parlamentarier Almameh Gibba und der Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty), mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

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“Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verbot der weiblichen Beschneidung in Gambia aufzuheben, eine Praxis, die tief in den ethnischen, traditionellen, kulturellen und religiösen Überzeugungen der Mehrheit der gambischen Bevölkerung verwurzelt ist. Ihr Ziel sind die Wahrung der religiösen Reinheit und der Schutz kultureller Normen und Werte. Das derzeitige Verbot der Beschneidung von Frauen stellt einen direkten Verstoß gegen das in der Verfassung garantierte Recht aller Bürger dar, ihre Kultur und Religion auszuüben. Die Aufhebung des Verbots der weiblichen Beschneidung wird es den Menschen ermöglichen, sich dieser Praxis mit allen Vorsichtsmaßnahmen hinzugeben, geleitet von Religion, Fleiß und Fürsorge.”

— Almameh Gibba

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(“This Bill seeks to lift the ban on female circumcision in The Gambia, a practice deeply rooted in the ethnic, traditional, cultural, and religious beliefs of the majority of the Gambian people. It seeks to uphold religious purity and safeguard cultural norms and values. The current ban on female circumcision is a direct violation of citizens’ rights to practice their culture and religion as guaranteed by the Constitution. Revoking the ban on female circumcision will allow people to indulge in the practice with all its precautions, guided by religion, diligence, and care.”)

change.org/p/stop-the-repeal-of-the-anti-fgm-law-in-the-gambia

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(Hon. Almameh Gibba, National Assembly Member for Foni Kansala. Message to All Gambians and Beyond of Women’s Amendment Bill 2024.)

youtube.com/watch?v=j4bJPsCuzt8

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Erste Lesung im gambianischen Parlament, in der Nationalversammlung The National Assembly) am 4. März 2024, zweite Lesung am 18. März 2024.

Innerhalb der Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

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International Women’s Day 2024, IWD 2024

Zum morgigen achten März, dem Weltfrauentag, ist festzustellen, dass alle deutschen Frauenrechtsinitiativen oder Frauenrechtsverbände, von EMMA um Alice Schwarzer bis zu Terre des Femmes (TdF), den gegebenen Kausalzusammenhang Islam FGM Jahrzehnt um Jahrzehnt verschweigen.

Reden wir nie lediglich von den Mädchen, wo es doch um eine unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen am Kind, Kleinkind oder Säugling. Es geht um Kinder. Kind ist Mensch unter 18 Jahre und Kind ist Junge oder Mädchen.

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Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya, Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

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أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

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Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

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اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

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Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (“not the clitoris itself, as some mistakenly assert”) oder Asiff Hussein (“an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt”) nicht herein, selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris. Die die FGM-Typen I, II, III und IV umfassende Klassifikation der FGM darf nicht aufgespalten werden in einen weiterhin verbotenen und einen künftig erlaubten Teil.

Aus Sicht des Islam gilt die nicht menschengemachte Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, die Scharia, überall und bis zum Tag der Auferstehung. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits. Als an der weltweiten Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte interessierter Mensch trage man sein Möglichstes dazu bei, den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten zu überwinden, und kritisiere man die gemäß gottgegebener Scharia und menschlich anzuwendendem Fiqh erfolgenden, muslimische Frauen und alle Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetzesvorschläge, Gesetze und Gerichtsurteile.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des Beschneidens d. h. Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (chitan al-banat), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie der Malikiyya (Madhhab maliki), seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice).

Zusätzlich beginnt sie, ganz nach der Strategie von Abdullahi an-Na’im (ʿAbdallāh Aḥmad an-Naʿīm) einer lediglich verlangsamten Errichtung der Hakimiyya (Allahkratie, Souveränität Gottes statt Volkssouveränität), für die dauerhafte Trennung zwischen einem dann in Bezug auf jede Glaubenslehre “neutralen” sprich ohnmächtigen Staat und dem Glaubensgehorsam zu werben, sich dafür einzusetzen, dass ein mehr und mehr säkularer (!) Staat in der Bevölkerung jedwedes authentische religiöse Praktizieren unterstützt: “Ein säkularer Staat, der sich gegenüber den Glaubenslehren einer Religion neutral verhält und eine echte religiöse Lebensführung fördert.” [1]

Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung haben ihre Religion richtig verstanden.

Zum Glück für alle Menschen ist Muslim nicht Islam.

Kein Islam ohne FGM.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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[1] “A secular state, one that is neutral regarding religious doctrine, and promotes genuine religious observance.”

— Abdullahi Ahmed An-Na’im: On human rights, the secular state and Sharia today. 11.01.2019, UNESCO.

unesco.org/en/articles/abdullahi-ahmed-naim-human-rights-secular-state-and-sharia-today-0

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“Un État séculier qui soit neutre en matière religieuse, mais favorise une pratique religieuse authentique.”

— Abdullahi Ahmed An-Na’im : Droits de l’homme, État séculier et charia aujourd’hui. 15.01.2019, UNESCO.

unesco.org/fr/articles/abdullahi-ahmed-naim-droits-de-lhomme-etat-seculier-et-charia-aujourdhui-0

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Abdullahi An-Na’im, Charles Howard Candler Professor of Law. Emory.

Emory University School of Law, Atlanta, Georgia, USA.

law.emory.edu/lawyer/issues/2022/summer/features/faculty-renewal-and-eminence/abdullahi-an-naim.html

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Abdullahi Ahmed An-Na’im is Charles Howard Candler Professor of Law at Emory University, where he focuses on cross-cultural human rights issues, with an emphasis on Islam. He is also a faculty member of the Emory College of Arts and Sciences and the Emory University Center for Ethics. He directs projects on women and land in Africa and Islamic Family Law. During the fall 2009 semester, he was a Visiting Professor of Arabic and Islamic studies at Georgetown University where he taught “The Future of Islamic Law,” and a senior fellow at the Berkley Center. He is the author of African Constitutionalism and the Role of Islam (2006), Islam and the Secular State: Negotiating the Future of Shari‘a (2008), Muslims and Global Justice (2011) and What is an American Muslim? Embracing Faith and Citizenship (2014). Professor An-Na’im holds LLB Degrees from the University of Khartoum and the University of Cambridge, and a PhD in Law from the University of Edinburgh.

law.nus.edu.sg/people/abdullahi-an-naim/

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An-Na’im, A. 2009. “The Compatibility Dialectic: Mediating the Legitimate Coexistence of Islamic Law and State Law.” Chorley Lecture, London School of Economics.

An-Na’im, A. 2010. “Beyond Dhimmihood: Citizenship and Human Rights.” In The New Cambridge History of Islam: Muslims, and Modernity—Culture and Society Since 1800, edited by Robert W. Hefner, Cambridge: Cambridge University Press.

tandfonline.com/doi/full/10.1080/15570274.2015.1075762

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taz: „Wissenslücken und Tabus“ zur FGM

Oktober 21, 2019

(Kommentiert zum Artikel der Patricia Hecht (Klitoris ab, Schamlippen zugenäht) in der taz vom 10.10.2019. Von Edward von Roy am 21.10.2019.)

Noch die geringst invasive Form der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) muss verboten werden, weltweit, also auch FGM Typ Ia oder Typ IV.

Eine Legalisierung beispielsweise der sogenannten milden Sunna (FGM Typ Ia oder IV nach der Klassifikation der WHO) ist zu verhindern.

Die gründliche Arbeit des High Court of Australia (The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019) überzeugt. Auch die USA, vgl. FGM-Rechtsstreit zu Dr. Jumana Nagarwala, brauchen endlich ein wirklich funktionierendes US-weites Gesetz gegen FGM.

https://taz.de/Weibliche-Genitalverstuemmelung/!5632582&s=Genitalverst%C3%BCmmelung/

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(Kommentiert zum Artikel der Patricia Hecht (Wissenslücken und Tabus) in der taz vom 11.10.2019. Von Edward von Roy am 21.10.2019.)

Kulturrelativisten wie Kavita Shah Arora und Allan J Jacobs kämpfen dafür, die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung oder Female Genital Mutilation (FGM) zu zerspalten in einen weiterhin verbotenen und einen ihrer Meinung nach zeitnah straffrei zu stellenden Teil. Das ist unbedingt zu verhindern; alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben.

Daher darf auch eine angebliche De-minimis-FGM (vgl. arabisch: chitan al-inath, indonesisch: sunat perempuan, malaysisch: khitan wanita), beispielsweise als die sogenannte milde Sunna (d. i. eine FGM Typ Ia oder gehört, als pinprick bzw. ritual nick, in den Bereich einer FGM IV), nicht erlaubt werden.

https://taz.de/Weibliche-Genitalverstuemmelung/!5628915/

STOP FGM in Kenya – Emails an #MenENDFGM

November 6, 2018

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FGM in Kenia 2018

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Constitutional Petition 8 of 2017

http://kenyalaw.org/caselaw/cases/view/154401

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Machakos petition no. 8 of 2017 Dr. Tatu Kamau vs. The Hon. Attorney General and Anti-Female Genital Mutilation Board

The petition was filed on the 24th of July, 2017. The Petitioner’s main contention is that female circumcision ought not to be prohibited since it forms part of culture. Also, she contends that the ANTI-FEMALE GENITAL MUTILATION BOARD is not legally constituted

https://www.fidakenya.org/news/machakos-petition-no-8-of-2017-dr-tatu-kamau-vs-the-hon-attorney-general-and-anti-female-genital-mutilation-board/

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Dr Tatu Kamau, in the case before Justice David Kemei

Legalise Female Genital Mutilation, says doctor in court | Daily Nation (Kenya) 18.01.2018

https://www.nation.co.ke/news/Legalise-female-circumcision–says-doctor-in-court/1056-4267584-11ajval/index.html

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The Machakos High Court has referred the pro-FGM case by Dr Tatu Kamau to Chief Justice David Maraga

By ANDREW MBUVA | Form 3-judge bench to hear pro-FGM case, Machakos court asks Maraga | The Star (Kenya) 14.06.2018

https://www.the-star.co.ke/news/2018/06/14/form-3-judge-bench-to-hear-pro-fgm-case-machakos-court-asks-maraga_c1772969

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Email vom 06.11.2018 an info@tonymwebia.co.ke

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Dear Tony Mwebia,

today you say via twitter: „FGM is not supported in any major religious texts“

– FGM clearly is an Islamic obligation for all Muslims of Shafii madhhab – and FGM is an Islamic obligation for Shia Dawoodi Bohra.

You continue saying, today: „and moreover many religious leaders believe that this tradition should end“

– Kairo-based al-Azhar has NEVER EVER forbidden FGM Type Ia or FGM Type IV

In short / Abstract
1. FGM is very, very Islamic – and
2. al-Azhar does NOT condemn it.

Yours
Edward von Roy, social worker

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s o u r c e s

#MenENDFGM @TonyMwebia

Fact Check via @WHO. #FGM is not supported in any major religious texts and moreover many religious leaders believe that this tradition should end. #FGMNotMyReligion #EndFGM #MenENDFGM

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#MenENDFGM

#MenEndFGM

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“Cease fire has been Declared but the ‘War’ against FGM/C is far from over”

Posted on 09.05.2018 by Tony Mwebia

According to Kenya Demographic and Health Survey (KDHS) 2014 religion has been alluded to as one of the main reasons for FGM/C among the Muslim communities. Majority of Somali women (82 per cent) and men (83 per cent) believe FGM/C is a religious requirement. […]

https://tonymwebia.co.ke/religion-and-female-genital-mutilation/

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World Health Organization (WHO) on Twitter: „is not supported in any major religious texts and moreover many religious leaders believe that this tradition should end.“

06.02.2018 – Embed Tweet. #FGM is not supported in any major religious texts and moreover many religious leaders believe that this tradition should end.

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Muslim leaders delink Islam from female genital mutilation

Deputy Chief Kadhi Rashid Ali Omar said there is a difference between culture and religion saying that pastoralist communities that practice FGM do it in line with their traditions and is not supported by Islamic law. [ That is wrong – in fact, there is no Islam without female genital mutilation / FGM ]

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Islamic scholars strongly oppose Female circumcision

Islamic scholars in the country have come out strongly to oppose the notion that the religion supports Female circumcision. Led by the deputy Chief Kadhi Rashid Ali Omar, the scholars said that people mostly mistake the cultural practices of the pastoralist communities who are mostly Muslim and assume the Islamic religion also supports the same.

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Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

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—–Original-Nachricht—–

Betreff: Re: STOP FGM in Kenya – STOP FGM world-wide

Datum: 06.11.2018 15:47:09

von: Tony Mwebia
an: „Edward von Roy“

How do you do. Where are you based my Brother.

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Mail von heute 21:47 Uhr von Edward von Roy an Tony Mwebia in Kenia

Hello my brother, thank you very much for your reply,

I am a social worker – as you are.

I am an intactivist (activist against FGM or MGM) based in Germany, Europe.

Zero tolerance to Female Genital Mutilation (FGM) = zero tolerance even to the less invasive forms of FGM.

Even the ‘mild Sunna’ type of FGM is not mild: it is damaging, painful and a traumatic experience. Perhaps you may have heard about the criminal case of Dr. Jumana Nagarwala, an US-based (female) doctor and Islamic circumciser (FGM) of several seven years old girls.

According to religion (Islam) khitan al-inath (Islamic FGM) is wajib (farD), is a religious obligation – a boy or a girl HAS to be cut (mutilated).

Shafii madhhab of Sunni Islam does NOT difference between a boy or a girl – her or she HAS to be cut. That is fiqh (Islamic jurisprudence) – so, if we really want to stop FGM in East Afrika – Shafii madhhab is usual – we have to stop khitan al-inath (sunat perempuan).

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Let us go away fom the – worth protecting and defending – UDHR (universal declaration of human rights, 10 december 1948) for a moment – let us read the hadith:

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Hadith. The Prophet said to Umm Atiyya (or: to Umm Habiba)

أشمِّي ولا تنهَكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it

Or Muhammad said:

اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration

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Back to the one and indivisable mankind and civilisation (UDHR – 10.12.1948).

Let us STOP any type of FGM – type I, II, III, IV. Any. No cut, no incision, no drop of blood, no pain.

For a girl or a boy. As women and men shall be equal – and have the same full civil rights.

Any ritual circumcision or other ritual injury of the genital of a girl or a boy below the age of eighteen years should be banned on a global level.

Good luck finishing the FGM in Kenya wishes you,

Edward von Roy

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Jede Form der FGM (WHO-Kategorie) ist zu verbieten

Oktober 10, 2018

Gabi Schmidt und Edward von Roy

SOS-Kinderdörfer weltweit, Weltmädchentag 2018, FGM

10.10.2018

Sehr geehrter Herr Breyer,

sehr geehrter Herr Yassin,

mit Interesse erfahren wir, dass SOS-Kinderdörfer weltweit (Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland) heute anlässlich des morgigen Welt-Mädchentages (International Day of the Girl Child) auf die Kinderrechtsverletzung und Frauenrechtsverletzung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) aufmerksam macht.

Der Internationale Mädchentag ist ein von den Vereinten Nationen (UNO) initiierter Aktionstag. Er soll in jedem Jahr am 11. Oktober einen Anlass geben, um auf die gegenwärtigen weltweiten Benachteiligungen von Mädchen hinzuweisen.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)

Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs for non-medical reasons (WHO, UNICEF, UNFPA, 1997).
http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

Female genital mutilation
31 January 2018
Key facts
• Female genital mutilation (FGM) includes procedures that intentionally alter or cause injury to the female genital organs for non-medical reasons.
• The procedure has no health benefits for girls and women.
• Procedures can cause severe bleeding and problems urinating, and later cysts, infections, as well as complications in childbirth and increased risk of newborn deaths.
More than 200 million girls and women alive today have been cut in 30 countries in Africa, the Middle East and Asia where FGM is concentrated.
• FGM is mostly carried out on young girls between infancy and age 15.
• FGM is a violation of the human rights of girls and women.
[…]
FGM is recognized internationally as a violation of the human rights of girls and women.
http://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/female-genital-mutilation

Weibliche Genitalverstümmelung umfasst die folgenden vier Typen und gemäß dem gebotenen Grundsatz der Nulltoleranz (zero tolerance) sind alle Mädchen (ein Mädchen ist ein weiblicher Mensch unter 18 Jahren) auf der Welt vor FGM Typ I, II, III oder IV zu schützen:

WHO | Klassifikation der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)
WHO | Classification of female genital mutilation (FGM)

Type I — Partial or total removal of the clitoris and/or the prepuce (clitoridectomy). When it is important to distinguish between the major variations of Type I mutilation, the following subdivisions are proposed:
Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only;
Type Ib, removal of the clitoris with the prepuce.
Type II — Partial or total removal of the clitoris and the labia minora, with or without excision of the labia majora (excision). When it is important to distinguish between the major variations that have been documented, the following subdivisions are proposed:
Type IIa, removal of the labia minora only;
Type IIb, partial or total removal of the clitoris and the labia minora;
Type IIc, partial or total removal of the clitoris, the labia minora and the labia majora.
Type III — Narrowing of the vaginal orifice with creation of a covering seal by cutting and appositioning the labia minora and/or the labia majora, with or without excision of the clitoris (infibulation). When it is important to distinguish between variations in infibulations, the following subdivisions are proposed:
Type IIIa, removal and apposition of the labia minora;
Type IIIb, removal and apposition of the labia majora.
Type IV — All other harmful procedures to the female genitalia for non-medical purposes, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization.

Psychological Effects of FGM
The World Health Organization (2008, Annex 5) reported that immediate psychological trauma may stem from the pain, shock and the use of physical force by those performing FGM. In the long term, post-traumatic stress disorder (PTSD), anxiety, depression and memory loss may occur (Behrendt and Moritz, 2005). A study in practising African communities found that women who have undergone FGM have the same levels of Post Traumatic Stress Disorder (PTSD) as adults who have been subjected to early childhood abuse, and that the majority of the women (80 per cent) suffer from affective (mood) or anxiety disorders (Keel, 2014, p.6). […]
It has also been found that the psychological trauma that women experience through FGM ‘often stays with them for the rest of their lives’ (Equality Now and City University London, 2014, p.8). A study of a sample of newly married women in Benha city found that the psychological complications resulting from FGM ‘may be submerged deep in the child’s subconscious and may trigger behavioural disturbances’ (Elnashar, Abdelhady, 2007, p.243). Dr Brenda Kelly, Consultant Obstetrician from Oxford Rose Clinic, mentions a case of one of her patients who had undergone FGM about 30 years ago, but still recalls the trauma of the procedure (Chung, 2015). […]
Memon (2014, pp.5-6) points out that both the severity of the procedure and the age at which it occurred appear to be related to the psychological effects; nevertheless, all the women in the study reported some negative effects of stress, such as recurrent bad memories and nightmares.
The Psychological Effects of Female Genital Mutilation | 16 May 2016 | Research blog by Serene Chung. | 28 Too Many
https://www.28toomany.org/blog/2016/may/16/the-psychological-effects-of-female-genital-mutilation-research-blog-by-serene-chung/

Wir begrüßen, dass sich SOS-Kinderdörfer weltweit zum morgigen internationalen Welt-Mädchentag auch gegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ausspricht („Zum „Weltmädchentag“ fordern die SOS-Kinderdörfer deshalb, dass die Anstrengungen gegen weibliche Beschneidung massiv verstärkt werden müssen. […] Die SOS-Kinderdörfer setzen sich mit vielen Projekten seit langem intensiv für das Ende der weiblichen Genitalverstümmelung ein“).

Leider bleibt für den Leser Ihres heutigen Statements offen, ob Ihre Organisation an der Beibehaltung der WHO-Klassifikation interessiert ist. Meint SOS-Kinderdörfer weltweit mit FGM wirklich jeden einzelnen der vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung (Typ I, II, III, IV) und fordert kompromisslos dessen weltweite Abschaffung?

Noch die geringst invasive Form der FGM muss, weltweit, verboten bleiben bzw. werden, etwa auch die Islamische Mädchenbeschneidung (chitan al-inath, sunat perempuan) etwa der sogenannten milden Sunna.

Sehr geehrter Herr Breyer, sehr geehrter Herr Yassin,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Ihre Organisation sollte sich unmissverständlich dazu bekennen, dass auch eine FGM Typ Ia oder FGM Typ IV auf der ganzen Welt verboten zu werden hat, also auch in Deutschland. (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV. Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna. Jede Form von FGM (I, II, III, IV) muss verboten werden – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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—–Original-Nachricht—–

Betreff: AW: SOS-Kinderdörfer weltweit, Weltmädchentag 2018, FGM

Datum: 2018-10-11T14:08:09+0200 11.10.2018

Von: Breyer

An: Schmidt; von Roy

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr von Roy,

selbstverständlich bekämpfen die SOS-Kinderdörfer weltweit alle Formen von FGM. Leider bietet eine Pressemitteilung nicht den Raum, alle Details zu beleuchten.

Auf unserer Homepage klären wir dafür umso ausführlicher über die Problematik auf.

Ganz herzliche Grüße

Boris Breyer

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USA 2018: Eine Als-ob-Abstimmung gegen FGM

April 24, 2018

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Augusta (Maine), Kampf gegen die islamische FGM als Schaufensterveranstaltung

12-12-12, zwölfter Dezember 2012, alles begann in Berlin und am Tag der parlamentarischen Abstimmung zum bleibend verfassungswidrigen § 1631d BGB.

Ein bestehender Jungenbeschneidungs-Erlaubnisparagraph wird immer auch die Straffreistellung der sogenannten milden Sunna nach sich ziehen, all jener Formen von FGM nämlich, die vergleichsweise geringer invasiv sind als die männliche Beschneidung (Male genital mutilation, MGM). Wer von Anatomie Ahnung hat, weiß allerdings, dass die Zirkumzision (MGM) einer FGM Typ Ib entspricht, einer Klitoris(teil)amputation (Sunnabeschneidung der Mädchen), ggf. auch einer FGM Typ II. Hier von Gleichberechtigung zu reden, wird, bei straffreier Jungenbeschneidung, über kurz oder lang die Integration sogar von FGM Typ Ib oder Typ II bedeuten.

Was war los vor zwölf Tagen am Kennebec River im Staat der Kiefernbäume, Pine Tree State? Zu sichern war – aus Sicht von allen Intaktivisten weltweit – die Illegalität jeder Form weiblicher Genitalverstümmelung, englisch Female genital mutilation (FGM), also auch die FGM-Typen Ia und IV. Wie zu befürchten war, geschah genau das nicht.

April 2018, als schützenswert gelten der Mehrheit der Politiker im Neuengland-Staat Maine (1,3 Millionen Einwohner) lediglich Klitoris und Labien. Na immerhin? Nein, noch die geringst invasive Form der weiblichen Beschneidung sprich Genitalverstümmelung gehört verboten, weltweit, denn erstens kann jederzeit nachbeschnitten werden und zweitens zielt das Islamische Recht, man lasse sich von den Schariafreunden Nuh Ha Mim Scheich Keller (USA) und Asiff Hussein (Sri Lanka) nicht belügen, auf die Verstümmelung des baZr (بظر), der Klitoris.

Als Politiker jedoch nur von Kitzler und Schamlippen zu reden bedeutet nichts anderes, als dass jedes rituelle Abschneiden der Klitorisvorhaut (FGM Typ Ia) ab sofort aus dem durch die WHO festgestellten Begriff von Genitalverstümmelung (FGM) zu entfernen ist. Auch das Einschneiden (incision; nick) oder Einstechen (prick, ritual pinprick), beides Bestandteil von FGM Typ IV der unteilbaren WHO-Kategorie, ist den Politikern von Maine keine Rede wert. Auf die milde Sunna möchte man keinen Blick werfen. Keine Scharia, kein Islam ohne FGM – man wagt es nicht zu sagen, wie in Europa so in den USA.

Als Europäer werde man also nicht überheblich, denn viel besser ist die Schweizer Gesetzgebung gegen FGM oder ist der – dringend nachzubessernde! – deutsche § 226a StGB auch nicht. Selbst das österreichische Islamgesetz („Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen“) integriert implizit die, sunnitischen Schafiiten sowie schiitischen Dawudi Bohra schließlich religionsrechtlich (islamisch) verpflichtend vorgeschriebene, Mädchenbeschneidung (FGM), nur wagt auch in Österreich niemand das auszusprechen.

Einstimming hatte man am Mittwoch, 11.04.2018 Gesetzesvorschlag LD 1904 (Legislative Document No. 1904) verabschiedet, wonach Verstümmler, einwilligende Eltern bzw. Personensorgeberechtigte sowie jeder Verbringer der Minderjährigen an den Beschneidungsort zu bestrafen gewesen wären. Immerhin! Treibende Kraft im Kampf für ein Staatsgesetz gegen FGM ist Heather Sirocki (Republican).

LD 1904 (Legislative Document No. 1904)

An Act To Prohibit the Practice of Female Genital Mutilation of a Minor

[Zu begrüßen ist die (auch für die Diskussion und Gesetzgebung um die Zirkumzision, die männliche Beschneidung d. i. Genitalverstümmelung) unaufgebbare Altersgrenze 18 Jahre (under 18 years of age). Doch bereits hier fehlen FGM Typ Ia Klitorisvorhautamputation und IV Einschnitt oder Einstich. Der sunnitisch-schafiitische Islam sowie der Islam der schiitischen Bohra fordert – mindestens – diese Formen von FGM (ختان الإناث), eigentlich sogar FGM Typ Ib oder ggf. IIb / IIc. Wer alles in Maine künftig vielleicht doch beschneiden darf, ist abenteuerlich und könnte viele Ritualbeschneiderinnen zufriedenstellen.]

This bill defines „female genital mutilation“ as the circumcision, excision, mutilation or infibulation, in whole or in part, of the labia majora, labia minora or clitoris of a female individual [ist die milde Sunna, die FGM Typ Ia oder Typ IV in Maine ab sofort erlaubt?] but excludes from the definition medical procedures that are necessary to the health [welcher Gesundheitsbegriff – der nach Koran und Sunna, der islamische?] of the female individual or performed for medical purposes [maqâSid (مقاصد الشريعة), Schariazwecke islamischer Medizin?] on a female individual in labor [im amerikanischen Englisch meint labor (auch) die Geburtswehen. Das Berücksichtigen von chirurgischen Eingriffen bei Wehen zielt vermutlich auf Absicherung gegen Schadensersatzforderungen nach Dammschnitt (engl. episiotomy, also known as perineotomy), meint ggf. aber auch das – leider unabwendbare – Öffnen der Infibulation der FGM Typ III] or who has just given birth [nach der Geburt pharaonisch reinfibulieren, FGM Typ III erneuern? Das ist explizit zu verbieten], as long as the medical [schariamedizinische?] procedure was performed by a person licensed in the State [ab 01.01.2020 Ritualbeschneiderin mit Staatslizenz?] by the Board of Licensure in Medicine or the Board of Osteopathic Licensure or by a licensed midwife [in Personalunion Hebamme und Ritualbeschneiderin?] or a person in an approved training program [schariakonform?] under the supervision of a physician or midwife licensed in this State.]

http://www.mainelegislature.org/legis/bills/getPDF.asp?paper=SP0732&item=1&snum=128

Doch fand am Folgetag noch nicht einmal ein solcher, für Intaktivisten nicht akzeptabler, Gesetzesvorschlag seinen Weg durch die Volksvertretung von Maine.

Criminal Justice und Public Safety Committee hatten jeweils eine Eingabe erstellt dahingehend, dass das Gesetz „nicht beschlossen werden möge“ (that the bill „ought not to pass“).

77 Abgeordnete in der Hauptstadt Augusta stimmten denn auch gegen das (schlampig gebastelte) Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), fast ausschießlich Democrats und Independents, nur 65 waren dafür.

State of Maine Legislature
LD 1904 (SP 732)
Date: 12.04.2018
Number of Yeas Required: 72 (simple majority)
Outcome: FAILS
Yeas (Y): 65
Nays (N): 77

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcallfriendly.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=596

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcall.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=596

Noch am selben Tag wurde im Repräsentantenhaus von Maine („House“, Maine House of Representatives) eine noch magere Version des Gesetzes gegen FGM verabschiedet.

Mit knapper Mehrheit (73:68) wurde diese maximal ausgedünnte Version eines FGM-Verbots akzeptiert. Kein Republican stimmte für diese, weniger als halbherzig gemeinte Gesetzesinitiative.

State of Maine Legislature
LD 1904 (SP 732)
Date: 12.04.2018
Number of Yeas Required: 71 (simple majority)
Outcome: PREVAILS
Yeas (Y): 73
Nays (N): 68

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcallfriendly.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=597

https://legislature.maine.gov/LawMakerWeb/rollcall.asp?ID=280068648&chamber=House&serialnumber=597

Final DispositionDied Between Houses, 18.04.2018

http://www.mainelegislature.org/legis/bills/display_ps.asp?ld=1904&PID=1456&snum=128

Adopted Amendment S-A (S-454)

„Because certified midwives and certified professional midwives are not required to be licensed in the State until January 1, 2020“

http://www.mainelegislature.org/legis/bills/getPDF.asp?paper=SP0732&item=3&snum=128

Dieser Entwurf geht jetzt zurück in den Senat, wo die Senatoren zu entscheiden haben werden, ob sie sich an den ursprünglichen Gesetzesentwurf halten, den sie einstimmig angenommen hatten, oder ob sie die zahnlose House-Version akzeptieren.

Kenner des Senats des Kiefernstaats lassen verlauten, dass der (für intaktivisten wie gesagt ebenfalls unakzeptable) Ursprungsentwurf durchaus eine gute Chance habe. Dann aber müsste der Entwurf des Anti-FGM-Gesetzes noch ein letztes Mal zurück ins House, wo eine Zustimmung, also ein ernst gemeinter Kampf gegen die FGM, allerdings derzeit leider als unwahrscheinlich gilt.

Die USA selbst haben ein Gesetz gegen FGM, doch noch nicht alle US-amerikanischen Staaten. Von diesen definieren, zuletzt mit dem südwestlich benachbarten New Hampshire (ebenfalls 1,3 Millionen Einwohner), erst 27 die weibliche Genitalverstümmelung als Straftatbestand.

Leider sieht es nicht so aus, als ob Maine der 28. US-Staat werden wird.

Dass einerseits der Islam die weibliche Beschneidung d. i. weibliche Genitalverstümmelung fordert und dass andererseits jede Form von FGM (Typ I, II, III, IV) verboten werden muss, wagt auch in Maine niemand zu sagen. So wird das nichts.

Im Allgemeinen scheint die Menschen in Maine das Thema FGM nicht sonderlich zu interessieren, selbst den dortigen Politikern ist das Thema offensichtlich ziemlich gleichgültig. Auch hier muss sich etwas ändern.

Einstweilen bleibt die so schnell wie möglich zu überwindende amerikanische Kultur der männlichen Säuglingsbeschneidung das Einfallstor für FGM-freundliche Gesetze.

Jacques Auvergne

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Selbst wenn es euch nicht passt: FGM ist durchaus auch islamisch

Februar 25, 2018

ختان

ḫitān

kadın ve erkek sünneti

FGM oder MGM nach Koran und Sunna

Terre des Femmes Schweiz sieht keinen Zusammenhang zwischen Islam und FGM

Stellungnahme zu Äusserungen des Islamischen Zentralrats Schweiz zum Thema weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C), verfasst von Terre des Femmes (Schweiz) am 22. Februar 2018. Die islambezogene Ahnungslosigkeit oder schariafreundliche Schönfärberei kommentiert Jacques Auvergne am 25. Februar 2018.

Qaasim Illi oder Abdel Azziz Qaasim Illi, geboren 1982 als Patric Jerome Illi in Schaffhausen, ist ein zum Islam konvertierter Schweizer Informatiker. Selbstverständlich kennt das Vorstandsmitglied des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) seine Religion und nimmt sie als eine jeden Lebensbereich ordnende Kraft sowie als Allahs Wunsch und Mohammeds Befehl hundertprozentig ernst.

Auch Illi möchte eine globale Gesellschaft nach dem Vorbild des ersten Islamischen Staates (Medina 622 bis 855 unserer Zeitrechnung) aufrichten und hält demzufolge einen Vorrang von allgemeinen Menschenrechten (AEMR, Paris 10.12.1948) und Volkssouveränität gegenüber der Lebensweise und Gesetzlichkeit nach Koran und Sunna, anders gesagt gegenüber der Souveränität Gottes, für finstere Dschahiliyya, jedenfalls für schlimmen Kufr und Schirk. Warum wagt Terre des Femmes Schweiz nicht, zuzugeben, dass das Islamische Recht, dass die Scharia seit 1400 Jahren das Problem darstellt und dass die weibliche Beschneidung, wir sagen weibliche Genitalverstümmelung (FGM), ausgesprochen islamisch ist. Wir lesen bei den sogenannten Frauenrechtlerinnen:

„Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat am 19.2.2018 verlauten lassen, eine Variante der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) – nämlich die Beschneidung der Klitorisvorhaut – sei islamisch legitim.“

Hier könnte man Herrn Illi in der Tat kritisieren, denn eine Beschränkung von Chitan al-inath (ختان الإناث ḫitān al-ināṯ, „weibliche Beschneidung“) bzw. Chitan al-banat (ختان الإناث ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“) bzw. Chatna (bei den schiitischen Dawoodi Bohra anglis. khatna) lediglich auf eine FGM Typ Ia Klitorisvorhaut(teil)amputation lässt sich aus den autoritative Texten des Islam nicht ableiten. Vielmehr ist dort die eindeutige Rede vom baZr (بظر baẓr), der Klitoris, heute und gemäß der WHO-Klassifikation eine FGM vom Typ Ib Klitoris(teil)amputation. Dass einerseits eine FGM Ia in der Praxis in vielen Teilen der Welt so gut wie nicht zu finden ist und dass es andererseits auch technisch schwierig bis unmöglich ist, einem zumal kleinen Mädchen die Klitorisvorhaut zu amputieren ohne die Klitoris zu beschädigen sprich eine FGM Ib durchzuführern, sollte Terre des Femmes Schweiz wissen.

„Ausserdem sei die rechtliche Situation bezüglich dieser Beschneidungsform unklar.“

Leider liegt der Muslim gar nicht so falsch, übrigens selbst den halbherzig gebastelten deutschen § 226a StGB betreffend. Die europäischen und nordamerikanischen Frauenrechtsverbände haben versäumt, und versäumen immer noch, eindeutig stets auch FGM Typ Ia sowie etwa den rituellen Einschnitt (nick) oder Nadelstich (prick, pinprick), die beiden letztgenannten zu FGM Typ IV der WHO-Klassifikation, als Genitalverstümmelung einzuordnen und ein strafbewehrtes Verbot für jede FGM, also I (Ia, Ib), II, III, IV, zu fordern und, unverzüglich europaweit, zeitnah weltweit, durchzusetzen.

Ein Blick ins Schweizer Recht.

„Art. 124 Körperverletzung / Verstümmelung weiblicher Genitalien

Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft. 2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.“

Das reicht, und damit könnte Illi dann bedauerlicherweise sogar richtig liegen, möglicherweise nicht aus, die islamische Sunna (der Mädchen; FGM) bzw. die milde Sunna (FGM) nach Art. 124 StGB zu bestrafen, nennen wir beispielsweise die Klitorisvorhaut(teil)beschneidung FGM Typ Ia. Denn auch wenn wir dem Gesetz drei Tatbestände entnehmen können: 1. Verstümmelung, 2. erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung, 3. andere Schädigung, wird es, wie vermutlich auch in Deutschland, noch auf lange Zeit nicht funktionieren, die Mehrheit der Schweizer Parlamentarier erklären zu lassen, dass die FGM Typ Ia verstümmele (mutilates), eine Verstümmelung (mutilation) sei, oder auch nur eine Beeinträchtigung („erheblich“). Dass manch eine FGM Typ IV (ritual nick; ritual pinprick) verstümmele oder auch nur erheblich beeinträchtige, vernehme ich, habe ich etwas überlesen, noch nicht einmal bei Terre des Femmes Schweiz.

Jetzt wird es abenteuerlich:

„FGM/C ist nicht islamisch.“

Dem ist nicht so. Den Sunniten ist die Chatna religiös empfohlen (hanafitisch, malikitisch, ggf. hanbalitisch) oder religiöse Pflicht (asch-Schafii, ggf. auch Hanbaliyya).

Die islamische weibliche Beschneidung ist kein sogenannter Salafismus oder sogenannter Wahhabismus oder sogenannter Islamismus, sondern tausendjähriges Schariagesetz. Die sunnitischen Rechtsschulen anerkennen einander und selbst die Dawoodi Bohra beschneiden ihre siebenjährigen Mädchen und gelten der vor drei Tagen durch TdF Schweiz so hoch gelobten Kairoer Al-Azhar keineswegs als Ex-Muslime. Kein Islam ohne FGM. Den Schafiiten sowie den Bohra ist das männliche wie weibliche Beschneiden religiös verpflichtend (Wadschib; farD).

Gestern antwortete Qaasim Illi per Twitter auf Terre des Femmes Schweiz. Nach wie vor will der IZRS-Funktionär die unbedingt erhaltenswerte WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung zerbrechen in einen weiterhin verbotenen und einen dann erlaubten Teil:

„Völlig am Thema vorbei. Uns geht es um die Entfernung der Vorhäute, sei es beim Mann oder der Frau, nicht um #FGM. Die unnegierbare Islamizität der Praxis haben wir bereits dargelegt. Hier gibt es mehr Infos: ___ps://femalecircumcision.org 22:12 – 24. Feb. 2018“

Die von Herrn Illi als Lektüre („mehr Infos“) empfohlene, anonyme Homepage (Female Circumcision · Myths and Facts) empfiehlt einen Text von Asiff Hussein (Female Circumcision – An Islamic Perspective), wirbt für Abschaffung des aus unserer Sicht unbedingt erhaltenswerten derzeitigen, zumal von der WHO verwendeten Begriffs von FGM und wünscht sich: „support for the prescribed and limited religious practice of female circumcision, Unterstützung der vorgeschriebenen und begrenzten religiösen Praxis der weiblichen Beschneidung“. Assiff Hussein wiederum, ein in Sri Lanka arbeitender Journalist und Forscher zum Islam, kämpft seit mehreren Jahren für die milde Sunna (Female Circumcision – The Hidden Truth), die straffreie FGM Typ Ia: „An Islamic practice that brings untold benefits to women. Eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt.“

Zurück in die Schweiz. Heute legt das IZRS nach, die „moderate weibliche Beschneidung“ sei keine FGM:

„(…) our fatwa concerning the #sunnah status of moderate female circumcision (…) To make it clear again: We are talking about the foreskin of the clitoris and not #FGM.“

Illi weiß natürlich, dass für eine Durchsetzung der Lebensweise nach Koran und Sunna auch die straffrei mögliche Beschneidung der Klitoris die nächste Forderung sein muss. Der funktionierende Rechtsstaat indessen hat auch nick oder pinprick nicht in den Bereich von geduldeter Religionspraxis, von Religionsfreiheit zu integrieren.

FGM und Islam.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

TdF Schweiz wagt nicht, den gegebenen Zusammenhang von Islam und FGM beim Namen zu nennen und redete erst vor wenigen Wochen am Thema Scharia vorbei:

„Les raisons, motivations et justifications à l’excision sont multiples. Es gibt zahlreiche Motive für die Beschneidung von Mädchen und die Rechtfertigungen und Begründungen sind vielfältig.“

(Mädchen vor weiblicher Genitalbeschneidung schützen, Medienmitteilung vom 1. Februar 2018, Internationaler Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung.)

Ob Zwangsverschleierung (Hidschab), Nikah und Talaq, Polygamie, Verheiratung neunjähriger Mädchen, Apostasieverbot, männliche (MGM) oder weibliche (FGM) Beschneidung, alles gehört zum kohärenten Islamischen Recht.

Ein Blick auf die Homepage. Zum Team der Geschäftsstelle gehören:

„Marisa Birri. Projektleiterin Bildung und Fachfrau mit Spezialisierung auf geschlechtsspezifische Gewalt/weibliche Genitalverstümmelung FGM; Marisa Birri studierte Geschichte, Völkerrecht und Sozialanthropologie an den Universitäten Bern und Bologna (Italien)“

„Natalie Trummer studierte Geschichte, Islamwissenschaften und Volkswirtschaft und absolvierte ein DAS in internationalem Recht an der Universität Bern, ein CAS für Entwicklungszusammenarbeit (NADEL) sowie ein CAS in Führen von Non-Profit-Organisationen“

Ist die islamwissenschaftliche Ausbildung der Natalie Trummer so rudimentär, dass der TdF-Mitarbeiterin die FGM-bejahende Position von JAKIM (Jabatan Kemajuan Islam Malaysia, Malaysia) und MUI (Majelis Ulama Indonesia, Indonesien) nicht bekannt ist? Ist ihr nicht bewusst, dass, aus islamischer Perspektive, Allahs und Mohammeds, Jungen wie Mädchen betreffender Beschneidungswunsch oder auch -befehl nicht verstümmelt, sondern schon eher gesund, rein, ehrbar, tugendhaft und glücklich macht und dass deshalb auch MUI von Beschneidung spricht und eben nicht von Verstümmelung? Qaasim Illi, wie auch der oben genannte Assiff Hussein, befindet sich schlicht in der Gesellschaft der Kämpfer für eine neue und, wie dann das weibliche Geschlechtsorgan, reduzierte, gekürzte Definition von FGM.

Warum leugnet auch Marisa Birri die religiöse Verpflichtung zum Mädchenbeschneiden der schiitischen Dawoodi Bohra und der sunnitischen Schafiiten?

„Der IZRS suggeriert eine Einigkeit der Gelehrten, was die weibliche Genitalbeschneidung anbelangt.“

Allerdings sind sich die Ulama der vier sunnitischen Rechtsschulen einig, das IZRS liegt hier richtig und TdF falsch. Auch in Sachen FGM leidet die Umma eben nicht an Fitna (Zwietracht und Zerwürfnis; Versuchung). Bei den Schiiten predigte der 53. Dai al-Mutlaq, Syedna Mufaddal Saifuddin, in Mumbai am 25.04.2016: „the act must be done, die Tat muss vollbracht werden“ und in Detroit, Michigan, USA wartet die schiitische Muslima und Mädchenbeschneiderin Dr. Jumana Nagarwala auf ihren nächsten Prozesstermin – für TdF Schweiz kein Thema?

„Die Handlung muss vollzogen werden. Wenn es ein Junge ist kann es offen gemacht werden, ist es ein Mädchen, dann eben heimlich. Aber die Tat muss vollbracht werden. Versteht ihr, wie ich das meine? Lassen wir die Leute doch reden. It must be done. If it is a man, it can be done openly and if it is a woman it must be discreet. But the act must be done. Do you understand what I am saying? Let people say what they want.“

Berlin im Dezember 2014. Vor der Botschaft der Republik Indonesien, man übergab die Unterschriften der Petition gegen Indonesiens weibliche Beschneidung (FGM), lief Terre des Femmes Deutschland wie zu erwarten ins Leere und wunderte sich trotzdem: „Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“

Zitat TdF: „Nach der Übergabe der Unterschriften haben wir mit der Leiterin der politischen Abteilung der indonesischen Botschaft Lefianna H. Ferdinandus und weiteren Botschaftsangestellten ausführlich diskutiert, da der Botschafter terminlich verhindert war. Der Bedarf einer Aufklärungskampagne in Indonesien wurde zwar bestätigt, auch plant die Regierung eine landesweite Studie, doch ein Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung halten sie nicht für notwendig. Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“ Zitatende.

Wir Anhänger des Islamischen Rechts verstümmeln die muslimischen Mädchen doch nicht, wir beschneiden sie lediglich – zwar sprachen Lefianna Hartati Ferdinandus und die anderen Botschaftsmitarbeiter das nicht aus, doch wer den Islam und die dazugehörige Islamic FGM kritisiert, konnte 2014 und kann auch heute im Staatsdienst Indonesiens keine Karriere machen, wird vielmehr bedroht werden. Vor gut drei Jahren erlebte Terre des Femmes Deutschland also etwas Ähnliches wie in diesen Tagen TdF Schweiz mit Qaasim Illi vom Consiglio centrale islamico (CCIS) / Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS), der seine Religion keineswegs falsch verstanden hat.

Erfolgreich für die weltweite Gleichberechtigung von Mann und Frau zu kämpfen ohne die Scharia zu kritisieren funktioniert nicht. Mit der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna gibt es keine gleichen Rechte für die Frau.

Jede Form der weiblichen Beschneidung sprich FGM muss weg, überall auf der Welt. Mit dem derzeitigen islamfreundlichen Kurs von Terre des Femmes Schweiz wird das nichts.

Jacques Auvergne

Mythen, Nebelwurf und Fehlinformationen werden FGM (WHO Klassifikation) nicht beenden

Juli 8, 2017

ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Immer wieder angestrengt geleugnet: die Kausalität von Islam und weiblicher Genitalverstümmelung

Düsseldorf 2017. Wer sich in Nordrhein-Westfalen über den Slogan NRW kämpft gegen Mädchenbeschneidung freut oder Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen liest, ist ganz dicht dran am Bildungsportal KUTAIRI und der Beratungsstelle stop mutilation. Über ein üppiges Geflecht von Vereinen arbeitet Günter Haverkamp (Aktion weißes Friedensband usw.) eifrig daran, dass über Genitalverstümmelung (FGM) gar nicht erst geredet wird.

Seit einem halben Jahrzehnt bringt die mit Haverkamp aufs Engste verflochtene Beratungsstelle stop mutilation den LEITFADEN FÜR PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE („Weibliche Genitalbeschneidung: Mädchen unterstützen + schützen“) in Umlauf. Anatomie ungenügend: „Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.“ Von Islam und FGM keine Ahnung: „Gerade in Saudi-Arabien, wo sich die heiligen Stätten des Islam befinden, wird FGM nicht durchgeführt“. Die Fehlinformation kommentiert Jacques Auvergne.

Kulturelle Moderne, anders gesagt freiheitliche Demokratie garantiert das Recht des Individuums auf eine selbstgeschriebene Biographie und setzt dieses Recht durch. Zwar sind Zwangsverschleierung (Hidschab), nötigender Heiratsvormund (Wali mudschbir), Verstoßung (Talaq) und Kindbraut (neunjährige Ehefrau nach dem Vorbild von Mohammed und Aischa) echte Religion, doch in einen funktionierenden, an seiner Abschaffung nicht interessierten Rechtsstaat nicht integrierbar. Stichwort Religion.

Religionen seien unwissenschaftlich, betonen Atheisten. Das stimmt, ist aber für die freiheitliche Demokratie vielleicht noch das geringste Problem. Von den Religionen könne nur Gutes kommen, so glauben viele andere. Ob er einen prachtvollen Sternenhimmel oder Sonnenaufgang, über beide Ohren frisch verliebt ist oder die vielen uralten Schöpfungsgeschichten aller Völker hört, manchen, mich oft eingeschlossen, überwältigt das Unsagbare und er ruft aus: Religionen sind etwas Wunderschönes. Aber nein, sollte er bald einschränken, nicht alle Glaubenslehren sind es oder sie sind es nicht durch und durch, nicht immer, sind es nur in verabreichter geringer täglicher Dosis.

Buddhismus oder Christentum etwa schmecken mir wie Zucker, heiter und sanft, aber zu viel Süße ist vielleicht rasch unangenehm. Hinduismus oder Judentum gleichen mir dem Salz, ohne eine Prise davon schmeckt bekanntlich keine Suppe, aber versalzen, versalzen! Der Islam gleiche dem Licht des Mondes, so meinen es selbst manche seiner hinter die Fichte geführten Anhänger, insbesondere muslimische Frauen und Kinder, doch das ist ein folgenreicher Irrtum.

Islam ist wie das Feuer, das zwar die Finsternis erhellen und in der Kälte des Winters Wärme spenden kann, doch wer ihm zu nahe kommt, verbrennt. Über den rücksichtslosen und grausamen Charakter seiner Lehre ließ der Islamgründer niemanden lange im Unklaren. Mohammed war beides, Erteiler von Mordaufträgen und Prediger vom Garten ewiger Glückseligkeit, Militärseelsorger und Prophet, Kriegsherr und Verkünder der einzigen sittlich zu nennenden Lebensweise, Gesellschaftsform und Rechtsprechung bzw. Gesetzlichkeit. Und eben auch das ist Stichwort: Islam ist Staat, Recht, Gesetz.

Nicht nur die Wissenschaft, sondern zunächst und vor allem Recht und Gesetz halte der Bürger oder Demokrat frei von den Religionen, von denen eben nicht nur Gutes kommt. Wenn wir die Religion von Koran und Sunna, wenn wir den Islam nicht aus unserem Recht heraushalten, bekommen wir beispielsweise Polygamie und female genital mutilation (FGM), weibliche Genitalverstümmelung. Die über einen (in Koran und Sunna nicht vorzufindenden) „Islamismus“ dozierende Alice Schwarzer und ihre Zeitschrift EMMA schreiben es nicht, aber genau so sieht es aus: Islam ist FGM.

Sofern sich der Gegenstand der Debatte islamische FGM oder, im größeren Kontext betrachtet, das Thema Unverträglichkeit von Islam und allgemeinen Menschenrechten (AEMR) nicht, wie volkspädagogisch erwünscht (Angela Merkel 2012: „Ich teile Ihre These nicht“), abwürgen lässt, wird es an dieser Stelle sofort sehr laut und irgendjemand brüllt den Islamkritiker nieder: „Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“

Vor drei Jahren beispielsweise verbreitete Bayerns Hauptstadt, Referat für Gesundheit, die entsprechende Fehlinformation: „Allerdings schreibt keine Religion FGM vor.“[1] Bereits fünf Jahre eher (2009) hatte der österreichische Völkerrechtler und UN-Sonderberichterstatter Manfred Nowak auf der Pressekonferenz Weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung das Märchen vom FGM-freien Islamischen Recht erzählt: „Genitalverstümmelung hat nichts mit dem Islam zu tun.“ Eine anwesende Politikerin der SPÖ blies ins selbe Horn der Faktenresistenz: „FGM hat keine religiösen Gründe.“[2]

Düsseldorf 2017

In der Hauptstadt des bevölkerungsreichsten Bundeslandes endete vor wenigen Stunden eine Fachtagung. Tagungsthema war die weibliche Genitalverstümmelung, female genital mutilation, FGM – nein, das war eben nicht Thema. Oder nur beinahe. Auch wenn der WDR berichtete und FGM schrieb, lautete das Thema in Düsseldorf: Weibliche Genitalbeschneidung: Medizinische Versorgung und Prävention. Selbst die offizielle Einladung verwendete statt Genitalverstümmelung das Wort Genitalbeschneidung.[3]

Neben Ärztekammer Nordrhein und Diakonie Düsseldorf ist stop mutilation der dritte Veranstalter. Dieser residiert in der Düsseldorfer Himmelgeister Straße, im selben Haus, in dem auch KUTAIRI als, laut Impressum, Homepage („Bildungsportal“) von FRIEDENSBAND (Aktion Weißes Friedensband) sowie der Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen („c/o Aktion Weißes Friedensband“) ansässig sind, hinter KUTAIRI wie FRIEDENSBAND steht Günter Haverkamp. Im selben Haus arbeitet die pro familia Beratungsstelle Düsseldorf. Ebenfalls leitet Haverkamp die Aktion Rote Hand (Deutsches Bündnis Kindersoldaten), einen Verein, der die unterstützenswerte Forderung aufstellt: „Kein Kind unter 18 Jahren darf in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden – egal in welcher Funktion (auch nicht ohne Waffe!) und egal ob unfreiwillig oder „freiwillig“.“

Seit einem Jahrzehnt bekennt sich der Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen bzw. Runde Tisch NRW (2007) zur Sprachregelung, statt von Verstümmelung von Beschneidung zu reden.

Sprachregelung: Beschneidung oder Verstümmelung?

Kontrovers wurde gleich zu Beginn die Begrifflichkeit diskutiert. Auf Wunsch der afrikanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich der „Runde Tisch NRW“ für den Sprachgebrauch weibliche Genitalbeschneidung oder die englische Bezeichnung Female Genital Cutting (FGC) entschieden. Die Begriffe Genitalverstümmelung oder Female Genital Mutilation (FGM) sollen möglichst nicht verwendet werden. Der „Runde Tisch NRW“ hat dazu am 15. August 2007 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

„Es wurde noch einmal deutlich gemacht, dass das Wort ‚Verstümmelung’ den Respekt und die Würde der Betroffenen verletzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschlossen einstimmig, das Wort ‚Verstümmelung’ als Runder Tisch NRW nicht mehr zu benutzen. Unberührt davon bleibt der Sprachgebrauch der einzelnen Institutionen in ihrer jeweiligen Arbeit.“ (Protokoll vom 15.8.2007)

Eine solche Sprachregelung, die die Gefühle und Wünsche der afrikanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer respektiert und berücksichtigt, ist für die Arbeit des „Runden Tisches NRW“ unerlässlich. Denn er möchte gerade die Zielgruppe der Betroffenen erreichen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den so genannten Communities für die Teilnahme und die Präventionsarbeit gewinnen.[4]

Bereits hier bei der Begrifflichkeit hat die Kritik ernsthafter Intaktivisten zu beginnen, die sattsam bekannten Versuche des Redens nicht von FGM, sondern beispielsweise von FGC, female genital circumcision bzw. female genital cutting untergräbt den Kampf gegen das mädchenfeindliche und frauenfeindliche Ritual. Seit Jahren warnen Frauenrechtler und Intaktivisten, allen voran die mutigen Aktivisten des IAC (Inter-African Committee on Traditional Practices), vor einer schwammigen Sprache, welche Politik und Medizinbetrieb zum Beschönigen, Weggucken und Nichtstun einladen könnte.[5]

Nicht zuletzt ist der Kampf um die politisch korrekte – sprich islamfreundliche – Terminologie ein Kampf gegen die erhaltenswerte Kategorisierung der weiblichen Genitalverstümmelung, wie sie die WHO, World Health Organisation aufgestellt hat. Die WHO kennt und verdammt vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung, FGM Typ I, II, III, IV.

Die Versuche der Aufweichung dieser Klassifikation, ihrer Aufspaltung in einen künftig nach wie vor verbotenen und einen dann straffrei möglichen Teil, sind ohne Zahl. Einige Beispiele.

• Douglas Diekema für die AAP[6]

• Fuambai Ahmadu, US-amerikanische Anthropologin, aus Sierre Leone stammend. Ließ sich und ihre kleine Schwester im Urlaub rituell verstümmeln.[7]

• Prof. Dr. Karl-Peter Ringel, Humanmediziner, und Kathrin Meyer, Volljuristin, bewerben die islamische Mädchenbeschneidung der sogenannten milden Sunna, eine FGM Typ Ia oder IV, für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg[8]

• Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Strafrechtlerin, für den djt[9]

• Dr. Mark A. Zöller von der Universität Trier (Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht), der über „symbolische Bagatellverletzungen“ redet[10]

• Dr. Kavita Shah Arora und Dr. Allan J. Jacobs[11]

• Dr. Jumana Nagarwala, Ärztin Detroit, Michigan, USA. Derzeit wegen islamischer FGM und Fluchtversuch jedenfalls Ausreiseversuch ins afrikanische Nairobi in den USA in Haft. Komplize Dr. Fakhruddin Attar, der die Räume seiner Privatklinik zur Verfügung stellte. Beide für Islam und islamische Mädchenbeschneidung aktiv für die schiitischen Dawudi Bohra[12]

• Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin aus der Schweiz und Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2017. Bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion des Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof[13]

Jeder junge Mensch hat das Recht, seinen 18. Geburtstag mit unversehrten Genitalen zu erreichen, selbstverständlich auch jeder Junge. Weltweit muss jede Form der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) verboten bleiben oder werden, das funktioniert doch wohl nur mit einer unzweideutigen Gesinnung, Sprache und Terminologie, mit dem Bestehen, Werten und Verdammen der FGM, jeder FGM, auch der kleinen oder klitzekleinen.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten professionellen Kitzlerabschneiderin (muqaṭṭiʿatu l-buẓūr, amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya. Die aus Angst vor Bestrafung im Diesseits und im Jenseits sehr um Glaubensgehorsam bemühte Umm Atiyya, manche reden von Umm Habibi, befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer Berufstätigkeit und Allahs Sprachrohr stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Seither ist das dem kleinen Mädchen zu amputierende Quantum und Volumen an Genitalgewebe, vielfältig und flexibel, als Viertel eines Reiskorns, als Guavensamen, Bohne, Blattspitze, Nadelkopf (the size of a nail clipping, a quarter-grain of rice, a guava seed, a bean, the tip of a leaf, or the head of a needle) definiert worden oder als Hahnenkamm (the crest of a rooster), wobei überirdisch verschwommen bleibt, ob die sogenannte Bohne oder dergleichen jetzt aus der Schamlippe, aus der Klitorisvorhaut oder aber aus der Klitoris herausgeschnitten werden muss und schon eher gesichert ist, dass jede somalische, kurdische oder indonesische Beschneiderin von Zeit zu Zeit sehr üppige Bohnen sowie ausgesprochen fleischige Hahnenkämme zwischen ihren Fingerspitzen dreht. Kurz und gut und auch Günter Haverkamp (Aktion Weißes Friedensband, KUTAIRI, Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen) kann es wissen und sollte seine Kampagne gegen die Wahrheit beenden: die Scharia mindestens der Schafiiten und Dawudi Bohra fordert zwingend (wadschib) die Jungen- und Mädchenbeschneidung sprich die weibliche Genitalverstümmelung, FGM ist damit – auch – sehr islamisch.

„Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“[14]

stop mutilation, mit Ärztekammer Nordrhein und Diakonie Düsseldorf am heutigen 7. Juli 2017 Veranstalter der Fachtagung, hat vor fünf Jahren einen Text ins Netz gestellt. Nicht nur verewigt dieser sogenannte Leitfaden für pädagogische Fachkräfte[15] das verbissen faktenferne Dogma von der Unvergleichbarkeit der Jungenbeschneidung mit der Mädchenbeschneidung, auch eine islamische Begründung der weiblichen Genitalbeschneidung, wir sagen Genitalverstümmelung, wird für undenkbar erklärt sprich aus der weiteren Debatte ausgeschlossen. Fehler, die den erfolgreichen Kampf gegen FGM behindern und die Rhodah Koross, Jawahir Cumar und Ulla Ohlms, alle drei stop mutilation, korrigieren sollten.

LEITFADEN FÜR PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE (2012) | Weibliche Genitalbeschneidung: Mädchen unterstützen + schützen

Weltweit müssen gesetzliche Verbote der FGM (FGM ist FGM Typ Ia, Ib, IIa, IIb, IIc, III, IV) her, abschreckend strafbewehrt versteht sich.

„Es geht darum, nicht durch Verbote und Autorität, sondern durch Fördern von Wissen und Bewusstsein aktive Prävention zu leisten.“ (Dr. Christoph Zerm, Gynäkologe)

Der Gedanke von der Prävention in Ehren und vielleicht rufen Ärzte auch nicht so gerne nach scharfen Strafgesetzen, doch alle Zivilisation ist das Bändigen der Gewalt durch das Recht und FGM ist Gewalt. Ein teilweise oder weitgehend zerstörtes Genital müsste für einen Mediziner doch eigentlich ein schlimmerer Anblick sein als die Lektüre eines Anti-FGM-Paragraphen. Vom Hexenhammer, Malleus malleficarum, gelangte Deutschland glücklich zur Cautio criminalis und ohne den 13. Zusatzartikel, 1865, hätten die USA noch heute ihre Sklaverei. Ob Kampf gegen Drogendealer oder (Kinder-)Prostitution, ohne Gesetze geht es nicht, Aufklärungskampagnen, Motivationskampagnen, Straftäter-Resozialisation kommen anschließend. Derzeit, vgl. Ringel / Meyer oder Hörnle, können Deutschlands Sozialarbeiter nicht ausreichend gestärkt gegen FGM Typ Ia und Typ IV argumentieren – der Grund: der schlecht gemachte, nachzubessernde § 226a StGB.

Und sie versuchen es immer wieder, sie sind informiert, sie stellen sich doof. Anatomie ungenügend. Selbstverständlich wird dem Jungen mit einer Beschneidung der bekannten Marken und Alibis, als da sind Ulwaluko bei den Xhosa, jüdisch Brit mila, islamisch Chitan bzw. türkisch sünnet, parawissenschaftlich und US-amerikanisch nach der AAP, last but not least die sinnfreie Afrikakampagne VMMC, das histologische und sensorische Äquivalent zu Kleinen Schamlippen und Klitoris weggeschnitten, aus Präputophobie (Vorhauthass) und andressiertem elterlichem Amputationsglück. Selbstverständlich entspricht die Zirkumzision einer FGM Typ I oder II. Nicht das penile Präputium, die Präputophobie ist zu amputieren.

Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.

Gefurchtes Band (ridged band), Frenulum (Bändchen) und Frenulares Delta vor allem sind es, welche die Penisvorhaut (Präputium) zum männlichen Lustorgan Nummer Eins machen. Dass mit den in der Glans penis in dieser Anzahl nicht vorhandenen präputialen 10.000 bis 20.000 Tastkörperchen bzw. Nervenendigungen der Typen Meissner, Merkel, Ruffini und Vater-Pacini dem Jungen das sensorische Äquivalent nicht zur Klitorisvorhaut, sondern zur Klitoris amputiert wird, kann selbst ein Gynäkologe wie Dr. Christoph Zerm wissen.

Die durch Dr. Zerm und stop mutilation zur penilen Anatomie und zur Jungenbeschneidung verbreitete Fehlinformation im gesamten Abschnitt:

Unterschied zur Jungenbeschneidung

In den ersten acht Wochen der Embryonalentwicklung ist die Genitalanlage noch indifferent, das heißt, es ist nicht zu erkennen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird. Aus diesem gleichen Ansatz am Anfang entwickelt sich die weibliche oder männliche Spezialisierung. Deshalb lässt sich gut zuordnen, welches Organ beim Mann entwicklungsbiologisch welchem Organ bei der Frau entspricht. Der Penis des Mannes entspricht der Klitoris der Frau. Schon Typ I der Frauenbeschneidung würde für den Mann den Verlust des gesamten Penis bedeuten. Die Beschneidung von Mädchen ist also überhaupt nicht mit der Jungenbeschneidung vergleichbar.

Die Beschneidung von Mädchen ist selbstverständlich mit der Jungenbeschneidung zu vergleichen. Zu bemerken ist, dass Dr. Zerm plus stop mutilation („Typ I der Frauenbeschneidung würde für den Mann den Verlust des gesamten Penis bedeuten“) ganz offensichtlich „Typ I“ mit FGM Typ Ib gleichsetzen, der teilweisen oder weitgehenden Zerstörung der Klitoris (d. i. Klitoriseichel; ggf. auch viel vom Klitorisschaft) und folglich die FGM Typ Ia der WHO-Klassifikation ausgeblendet haben, die Amputation der Klitorisvorhaut. Doch auch die FGM Typ Ia muss verboten sein bzw. werden, weltweit, das möchten wir auch bei stop mutilation lesen. Ebenso ist FGM Typ IV global zu überwinden, das sind etwa die Inzision (der rituelle Einschnitt, engl. vulvar nick) und der rituelle Nadelstich (pinprick). Die vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung können nur gemeinsam bekämpft und verboten werden, denn noch die geringste genitale Verletzung schädigt den Körper des Mädchens und ist seelisch traumatisierend zum einen und zum anderen kann jederzeit nachbeschnitten werden. Derzeit im Sommer 2017 probt Tariq Ramadan den Versuch der Zerspaltung der, wie das weibliche Genital unbedingt bewahrenswerten, WHO-Klassifikation mit einem listigen Gesprächsangebot: „sowohl Beschneidung als auch Genitalverstümmelung – either excision or FGM“.

Kein Islam ohne FGM. stop mutilation wirft kräftig Nebel.

Keine der großen Weltreligionen weist in ihren schriftlichen Überlieferungen weibliche Genitalbeschneidung aus.

Die autoritativen Texte des Islam sind Koran und Sunna, die Schriften der Sunna sind vor allem die Hadithe, daneben gibt es die Sira, Prophetenbiographie. Und genau im Hadith findet sich die Anweisung zum Mädchenbeschneiden, das sollte auch eine Somalierin wissen, in deren Heimatland schließlich der Fiqh nach Imam asch-Schafii vorherrscht, dem die Beschneidung Religionspflicht ist und der hierbei zwischen Junge und Mädchen nicht differenziert.

Zum einen also ist Islam nicht Koran, sondern Koran und Sunna, vor allem Koransure und Hadith. Zum anderen führt es zu nichts, das Wunschdenken vom FGM-freien Islam.

Hadith

Narrated Umm Atiyya al-Ansariyya : A woman used to perform circumcision in Medina. The Prophet (…) said to her: Do not cut severely as that is better for a woman and more desirable for a husband. (Sunan Abu Dawud, Book 41, Number 5251)

FGM wird nicht einmal erwähnt.

Islam ist nicht Koran. Und auch heute gibt es in Malaysia Religionsgelehrte, die die FGM mit dem Koran begründen, was islamisch beispielsweise unter Verwendung der Geschichte von Ibrahim, Sara und Hadschar geschieht, von Abraham, Sara und Hagar.

Es sollte sich auch in Düsseldorf herumgesprochen haben. Alle vier sunnitischen Rechtsschulen (Sg. Madhhab) befürworten weibliche Beschneidung sprich weibliche Genitalverstümmelung, den Schafiiten ist sie religiöse Pflicht (wadschib, fard). Überall wo der schafiitische Islam dominiert, ist die Beschneidung daher häufig. Auch einer hanbalitischen Lehrmeinung zufolge ist die Beschneidung bei Frauen wadschib, islamisch verpflichtend. Im Fiqh der Malikiten ist die Chitan al-inath (Chitan al-banat; FGM) Prophetentradition, sunna, und damit dringlich nachzuahmen, den Hanafiten wie auch für manche Hanbaliten ist sie ehrenhaft, makruma.

Einfach die entsprechende Hadithsammlung aufschlagen, Sunan Abu Dawud, Buch 41, Nr. 5251, oder zu sunat perempuan (khitan wanita) nachlesen in einem beliebig alten oder druckfrischen Fatwa aus Kuala Lumpur oder Jakarta. Ob der muslimische Erwachsene Junge oder Mädchen war, die Tahara (طهارة , ṭahāra), die rituelle Reinheit ist herzustellen und mindestens sunnitisch-schafiitisch sowie bei den schiitischen Dawudi Bohra geht das nicht ohne Messer bzw. Skalpell. Jungen- und Mädchenbeschneidung ist Religion, die wollen in den Himmel kommen.

Trotzdem hält sich der weit verbreitete Irrtum, die Religion verlange das. Deshalb ist es wichtig, bei Aufklärungskampagnen auch religiöse Führer einzubeziehen.

Religiöse Führer einbeziehen, aber sehr gerne, nennen wir sie doch beim Namen und die Herrschaften haben Telefon und E-Mail. Syedna Mufaddal Saifuddin, der 53. Dai al-Mutlaq der schiitischen Dawudi Bohra. Die spirituellen Autoritäten im Rat der Ulama von Indonesien, Majelis Ulama Indonesia, MUI. The National Fatwa Council, Malaysia, als Teil des Department of Islamic Advancement of Malaysia, Jabatan Kemajuan Islam Malaysia, JAKIM. Der Cheftheologe der Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi. Dessen organisatorische rechte Hand in Europa, Tariq Ramadan.

Mufaddal Saifuddin am 24.04.2016 in Mumbai: „Das Ritual, das Ritual, das Ritual muss durchgeführt werden, ihr versteht was ich meine, ihr versteht mich völlig richtig. Bei einem männlichen Kind kann es ganz offen geschehen, bei einem weiblichen Kind eben heimlich, aber das Ritual muss gemacht werden. Wer auch immer es ist, wer auch immer etwas sagt.“ Später ergänzte der Syedna: „Männliche und weibliche Beschneidung (genannt Chatna (ḫatna; ḫitān) und ChafD (ḫafḍ; ḫifāḍ)) sind religiöse Riten, die von den Dawudi Bohra durch die gesamte Geschichte ihres Bestehens hindurch praktiziert worden sind. Religiöse Bücher, die vor über tausend Jahren geschrieben wurden, stellen die Anforderungen fest, die in Bezug auf die religiöse Reinheit sowohl für Männer als auch für Frauen gelten.“[16]

Yusuf al-Qaradawi überlässt den Eltern die Entscheidung, ob das Mädchen islamisch beschnitten werden soll oder nicht, ganz gemäß ihrer Überzeugung, wobei er selbst bevorzugt, die weibliche Beschneidung durchzuführen, da sie die Moralität der Mädchen beschützt – „vor allem in unserer heutigen Zeit“. Al-Qaradawi leaves the choice to parents according to their beliefs, in spite of the fact that he favours female circumcision, because it protects girls‘ morality — „especially nowadays.“[17]

Das islamische Ergebnis steht seit mehr als tausend Jahren auch die Mädchen betreffend fest, es muss beschnitten werden oder es muss beschnitten werden dürfen. „Lassen Sie uns die Zeit für die offene innermuslimische Debatte – let us have an open internal debate“, so sagte der Europaführer der Muslimbruderschaft am 12.06.2017, gezielt den Anschein von Gesprächsbereitschaft erweckend, von Bereitschaft zur freiheitlichen Demokratie und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, von einer islamisch zulässigen oder auch nur möglichen Ergebnisoffenheit der Debatte über Chitan al-inath (sunat perempuan), das intakte weibliche Genital stellt Tariq Ramadan wie beiläufig zur Disposition.[18]

Sie sollten den Gläubigen [bittebitte] sagen, dass es keinerlei religiöse Vorschriften dafür gibt.

Die islamischen Autoritäten, huch, sagen das Gegenteil.

Weibliche Genitalbeschneidung gibt es genauso bei Christen, zum Beispiel in Äthiopien und Eritrea, wie bei Muslimen. Aber nicht in allen muslimischen Ländern wird FGM praktiziert. Gerade in Saudi-Arabien, wo sich die heiligen Stätten des Islam befinden, wird FGM nicht durchgeführt.

Bitte stellt euch nicht dumm bzw. informiert euch endlich. Auch in Saudi-Arabien beschneiden etwa die Schafiiten, diese leben dort vor allem im al-Hedschas (al-Ḥiǧāz) (الحجاز), im Asirgebirge (تهامة) und im Küstenstreifen der Tihama (تهامة Tihāma) ihre Mädchen, wie es ihnen islamrechtlich d. h. islamisch vorgeschrieben ist.[19] Etliche hanbalitische Autoritäten halten Chitan al-inath (chitan al-banat), Islamic FGM, ebenfalls für wadschib, für religionsrechtlich absolut verpflichtend, die übrigen schariagehorsamen Hanbaliten finden die islamische FGM prima pardon sunna bzw. makruma.

Andererseits findet die grausamste Form von FGM in der Regel dort statt, wo die Bevölkerung überwiegend muslimisch ist.

Allerdings, im erwähnten Saudi-Arabien kommen vor: FGM Typ I, FGM Typ II, FGM Typ III.

November 2012, die Geschäftsführerin von stop mutilation und der kooperierende Gynäkologe bringen den vielleicht nett gemeinten Unsinn vom Islam, der keine FGM kennt, im Rheinische Ärzteblatt unter.

Jawahir Cumar, Geschäftsführerin der Beratungsstelle „stop mutilation“ in Düsseldorf, und der Gynäkologe Dr. Christoph Zerm aus Herdecke […] Die FGM sei kein religiöses Phänomen, auch wenn einige Länder, in denen Frauen beschnitten werden, in Afrika und auf der arabischen Halbinsel, wie der Jemen und Oman, vom Islam geprägt sind. Denn in nordafrikanischen Staaten wie Marokko, Algerien, Tunesien oder auch in Saudi-Arabien findet FGM nicht statt. Ebenfalls fordere der Koran an keiner Stelle die Beschneidung des weiblichen Genitals, so Zerm und ergänzte: „Die Töchter des Propheten Mohammed blieben unbeschnitten.“[20]

Um die Sache herumzureden führt zu nichts.

Die FGM, siehe WHO Klassifikation, muss weg, überall, also auch Typ Ia Klitorisvorhautbeschneidung oder Typ IV Einschnitt oder Einstich. Als Aktivist gegen Mädchenbeschneidung sogleich angestrengt die – zweifelhafte – Menschenfreundlichkeit des Islam zu beschwören, wird nicht den Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung zum Erfolg führen, sondern FGM und Kalifat.

Oft ist FGM angewandte Religion, praktizierter Islam.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Genitale Beschneidung / Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen 6. Rundbrief für Fachkräfte und Interessierte zur Unterstützung von betroffenen Frauen und Mädchen in München | Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Fachstelle Frau & Gesundheit 25.11.2014

http://www.imma.de/fileadmin/images/IMMA/ko_i/Rundbrief_f%C3%BCr_Fachkr%C3%A4fte_und_Interessierte.pdf

[2] Wien (SK) – „Kultur darf niemals Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen“, betonte die SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und globale Entwicklung, Petra Bayr, am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung“. Ebenfalls am Podium: Menschenrechtsexperte und UN-Sonderberichterstatter Manfred Nowak […]

„FGM hat keine religiösen Gründe“, unterstrich die SPÖ-Bereichssprecherin für Umwelt und globale Entwicklung, Petra Bayr. […]

„Genitalverstümmelung hat nichts mit dem Islam zu tun“, hielt Manfred Nowak fest. Oftmals werde in den Medien FGM mit dem Islam in Verbindung gebracht, dabei seien die primären Gründe „partriarchale Strukturen und Unterdrückung der Frauen“.

Bayr zu FGM: Kultur ist keine Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen | UN-Sonderberichterstatter Nowak: Weltweit drei Millionen Mädchen jährlich von Beschneidung betroffen | SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Wien | APA-OTS 29.01.2009

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090129_OTS0167/bayr-zu-fgm-kultur-ist-keine-rechtfertigung-fuer-menschenrechtsverletzungen

[3] Weibliche Genitalbeschneidung – Ärztekammer Nordrhein

Einladung zur Fachtagung

http://www.aekno.de/downloads/aekno/flyer-fgm-2017.pdf

[4] Dokumentation | 2 Jahre Runder Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen | Redaktion: Jeanette Zachäus, Günter Haverkamp (V.i.S.d.P.)

http://www.kutairi.de/wp-content/uploads/2015/05/Dokumentation-2-Jahre-Runder-Tisch-NRW.pdf

[5] IAC (Inter-African Committee on Traditional Practices) gegen Aufweichen der Terminologie

In 1990, the IAC General Assembly voted to adopt the terminology female genital mutilation and its acronym FGM to replace the euphemism ‘female circumcision’, during its General Assembly held in Addis Ababa. FGM has since been in usage by United Nations ECOSOC, African governments, African women and the international public.

http://iac-ciaf.net/about-iac/

Terminologie

Female Genital Mutilation wurde 1990 vom Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) als Begriff für alle afrikanischen und internationalen Partnerkomitees übernommen. Auf seiner sechsten Generalversammlung im April 2005 veröffentlichte das IAC in Mali die „Bamako-Deklaration on the Terminology FGM“. Das IAC kritisierte darin die Verwendung der Sammelbezeichnung Female Genital Cutting (FGC) durch einige UN-Organisationen, die dahingehend von „besonderen Lobby-Gruppen“, hauptsächlich aus westlichen Ländern stammend, beeinflusst worden seien. Die Mitglieder des IAC sehen in den Verwendung alternativer Bezeichnungen – genannt werden „Female Circumcision“, „Female Genital Alteration“, „Female Genital Excision“, „Female Genital Surgery“ und „Female Genital Cutting“ – eine politisch motivierte Abkehr von der Sprachregelung „Female Genital Mutilation“, die eindeutig Stellung beziehe. Sie bekräftigten die Forderung, den Begriff „Female Genital Mutilation“ (FGM) beizubehalten.

Im Jahr 1991 empfahl die Weltgesundheitsorganisation, dass auch die Vereinten Nationen die Bezeichnung Female Genital Mutilation übernehmen sollten. Die Verwendung von „mutilation“ („Verstümmelung“) unterstreiche die Tatsache, dass die Praxis eine Verletzung der Rechte von Mädchen und Frauen sei. Dadurch unterstütze eine solche Bezeichnung Abschaffungsbestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene. Der Begriff weibliche Genitalverstümmelung ersetzte Beschneidung weiblicher Genitalien als die bis dahin häufigere Bezeichnung und entwickelte sich zum Standardbegriff in medizinischer Literatur. Beispielsweise verwendet die Bundesärztekammer den Begriff weibliche Genitalverstümmelung, der Weltärztebund und die American Medical Association verwenden das englische Pendant Female Genital Mutilation.

Die in Deutschland ansässige Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat sich dafür entschieden, in der Öffentlichkeitsarbeit den Begriff Weibliche Genitalverstümmelung zu verwenden. In einer Stellungnahme empfiehlt sie jedoch, im Umgang mit Betroffenen den Begriff Beschneidung zu verwenden. In diesem Zusammenhang sei Beschneidung keine Verharmlosung, sondern nehme „auf die Würde der Betroffenen in Deutschland“ Rücksicht. Diese Empfehlung vertreten auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Die in der englischen Sprache etablierte Kompromissbezeichnung FGM/C wird vom Kinderhilfswerk (UNICEF) und der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) verwendet, um die Bedeutung des Verstümmelungsbegriffs auf der politischen Ebene zu erfassen und gleichzeitig eine weniger verurteilende Terminologie für die praktizierenden Gemeinschaften anzubieten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung#Terminologie

In addition to the expression “female genital mutilation”, the terms “female genital cutting” (FGC) and “female circumcision” or “circumcision of girls” arealso used. It is often felt that the expression female circumcision, because of the potential analogy with male circumcision, does not properly reflect the extreme seriousness of the procedure. In international discourse some organisations prefer to talk about FGC because it is seen as less derogatory towards the girls and women concerned since it does not solely portray them as victims. On the other hand, the use of the term “mutilation” underlines the severity of the procedure and is therefore used by international organisations such as the Inter-African Committee on Traditional Practices (IAC) and by numerous other activists as well. The BMZ also uses the expression “female genital mutilation”, in order to make it clear that this practice is a serious violation ofhuman rights.

Female genital mutilation. The contribution made by German development policy towards ending this violation of the human rights of girls and women | BMZ PAPER 2 | 2015 POSITION PAPER | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

https://www.bmz.de/en/publications/type_of_publication/strategies/Strategiepapier350_02_2015.pdf

[6] Douglas Diekema für die AAP. Das AAP-Komitee für Bioethik (2010).

In a controversial change to a longstanding policy concerning the practice of female circumcision in some African and Asian cultures, the American Academy of Pediatrics is suggesting that American doctors be given permission to perform a ceremonial pinprick or “nick” on girls from these cultures if it would keep their families from sending them overseas for the full circumcision.

The academy’s committee on bioethics, in a policy statement last week, said some pediatricians had suggested that current federal law, which “makes criminal any nonmedical procedure performed on the genitals” of a girl in the United States, has had the unintended consequence of driving some families to take their daughters to other countries to undergo mutilation.

“It might be more effective if federal and state laws enabled pediatricians to reach out to families by offering a ritual nick as a possible compromise to avoid greater harm,” the group said.

Group Backs Ritual ‘Nick’ as Female Circumcision Option | by Pam Belluck | The New York Times 06.05.2010

http://www.nytimes.com/2010/05/07/health/policy/07cuts.html

[7] (Fuambai Sia Ahmadu fordert das Recht auf FGM Typ I und Typ II)

Nicht der eine oder andere Paragraph, der Internationale Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung ist geschlechtsneutral umzuformulieren

Seit 20 Jahren doziert eine amerikanische Völkerkundlerin über die angebliche Harmlosigkeit und die aus ihrer Sicht unbedingt bewahrenswerte Kultur und Würde der afrikanischen weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) auch vom Typ II, was Labienamputation bedeutet und Klitoridektomie sowieso. Das in Sippe und Volk hochgeschätzte Ritual weiterzutragen, sei Teil der universellen Menschenrechte. Zornig titelt ihr jüngster Text: WHY THE TERM FEMALE GENITAL MUTILATION (FGM) IS ETHNOCENTRIC, RACIST AND SEXIST – LET’S GET RID OF IT!

Aus der gegenaufklärerischen Kampfschrift übersetzt und kommentiert Menschenrechtsuniversalist und Sozialarbeiter Edward von Roy, der eine weltweite Beibehaltung der Nulltoleranzpolitik sprich das der WHO-Klassifikation allein angemessene Verbot auch der islamischen sogenannten milden Sunna (chitan al-inath; sunat perempuan) sowie die grundgesetzlich gebotene Integration der Jungen und Männer in den bislang Frauen und Mädchen meinenden Aktionstag fordert, welcher seit 2003 an jedem 6. Februar begangen wird.

https://schariagegner.wordpress.com/2015/02/06/genital-intakt-einsichtsfaehig-verantwortungsbewusst-und-stolz-keine-unterwanderung-universeller-menschenrechte/

[8] (Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer | § 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung | Veröffentlicht für das Interdisziplinäre Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

Von Edward von Roy

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/14/prof-dr-ringel-empfiehlt-dem-gesetzgeber-die-fgm-typ-ia-und-iv-milde-sunna/

[9] (Tatjana Hörnle, strafrechtliche Gutachterin für den 70. Deutschen Juristentag)

Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?

(Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) rückt heran und ein Blick in die Thesen der Gutachter und Referenten (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) verheißt alles Gute für das Islamische Recht und wenig Gutes für die allgemeinen Menschenrechte. Von Edward von Roy am 11.08.2014.)

Dr. Tatjana Hörnle akzeptiert die verfassungswidrige Beschneidung von Jungen als juristisch problemlos und unterschlägt das hohe Maß der lebenslangen Zerstörung der männlichen genitalen Sensitivität (Sorrells et al. (2007)) ebenso wie die Folgen für Ehe und Partnerschaft (Frisch et al., (2011)). Dass selbst bei der Beschneidung in Arztpraxis oder Krankenhaus schwere Verletzungen und Todesfälle auftreten, sagt sie ebenfalls nicht. Weil Gleichbehandlung der Geschlechter (noch) wichtig ist, kämpft die Professorin 2014 für die deutsche Legalisierung der Beschneidung von Mädchen, wenigstens solange nur ein bisschen Klitorisvorhaut amputiert wird oder am Mädchengenital lediglich ein Einschnitt (Inzision; ritual nick) bzw. ein Pieksen oder Stechen (ritual pinprick) mit einer Nadel oder Lanzette erfolgt. Wie tief bitteschön darf gepiekst werden, fragt man sich, und in welches intakte Körpergewebe eigentlich werde am Mädchengenital gestochen, in Klitorisvorhaut, Labien oder Klitoris, und überhaupt, soll demnächst legal eingestochen oder gleich durchstochen bzw. gekratzt, geraspelt, geritzt oder geschlitzt werden dürfen?

https://schariagegner.wordpress.com/2014/08/11/70-deutscher-juristentag-die-aemr-und-das-gg/

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

Punktgenau zur Eröffnung des 70. Deutscher Juristentages streitet Gutachterin Tatjana Hörnle, die sich von der Zeitung Berliner Kurier missverstanden fühlt, ihren Versuch einer deutschen Legalisierung der sogenannten milden Sunna ab („Richtigstellung“). Ebenso wie Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer arbeitet jedoch auch die Berliner Juraprofessorin an einer Straffreiheit der in Deutschland über § 226a StGB verbotenen, der schafiitischen Rechtsschule des Islam jedoch verpflichtenden (farḍ, wāǧib), für Hanbaliten und Malikiten religionsrechtlich als ehrenwert eingestuften und den Hanafiten immerhin als Sunna geltenden FGM Typ Ia und Typ IV. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 16.09.2014.

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/17/kommentar-zu-tatjana-hoernles-richtigstellung-zum-artikel-im-berliner-kurier/

[10] Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?

(s. Mark A. Zöller ab 729 ff., aber nein, Kindern, Mädchen oder Jungen, auf Wunsch von Göttern oder Eltern sensitives Genitalgewebe abzuschneiden, einzuschneiden oder anzustechen ist keine Symbolik, sondern leider sehr konkret)

Mädchenbeschneidungsfreundin Tatjana Hörnle ist nie weit weg, wenn sich Deutschlands Juristen an die Legalisierung (im Sinne von Staffreistellung) der islamischen Mädchenbeschneidung heranschleichen. Ist der Chitan al-inath (sunat perempuan) denn etwa nicht zur familienfreundlichen und religionsfreundlichen Körperverletzungsklasse rein symbolische Bagatellverletzungen zu rechnen?

Aus der Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014, herausgegeben von Roland Hefendehl, Tatjana Hörnle, Luis Greco. Über die FGM grübelt Mark A. Zöller (Uni Trier) allen Ernstes:

„Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″

Seite 733

https://books.google.de/books?id=TSPoBQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false––Professor Dr. Mark A. Zöller

Professor Dr. Zöller | Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht

https://www.uni-trier.de/index.php?id=23759

[11] It is „culturally insensitive“ to ban genital mutilation: Kavita Shah Arora and Allan J Jacob

Poste de veille

https://www.youtube.com/watch?v=eZlnbCzWHCE

A paper in the Journal of Medical Ethics from Kavita Shah Arora, MD, of MetroHealth Medical Center in Cleveland, and colleagues addressed a proposed „compromise“ to the controversial procedure of female genital mutilation, which is often performed on young girls by their families in accordance with their religious beliefs. Arora’s team suggested renaming the procedure „female genital alteration,“ and developing a multi-tiered system to classify different procedures performed on young girls according to their severity.

They suggested that „liberal societies“ should be able to tolerate the less severe forms of genital alteration: those that almost never have a lasting effect on female morphology, such as a nick in the vulvar skin, and those that create morphological changes but do not impact a woman’s sexual satisfaction, such as surgical retraction of the clitoral hood (analogous to male circumcision).

In this video, Jacques Moritz, MD, of Weill Cornell Medicine in New York City, discusses the findings of the study and three accompanying editorials, and weighs in on what major medical organizations may think of these procedures and their impact on women’s health.

Medpage Today

https://www.youtube.com/watch?v=8l6tj1JGjV8

[12] (Dr. Jumana Nagarwala, Ärztin Detroit, Michigan, USA. Derzeit wegen islamischer FGM und Fluchtversuch jedenfalls Ausreiseversuch ins afrikanische Nairobi in den USA in Haft. Komplize Dr. Fakhruddin Attar, der seine Privatklinik als Tatort zur Verfügung stellte. Beide für Islam und islamische Mädchenbeschneidung aktiv für die schiitischen Dawudi Bohra)

Stoppt selbst die geringst invasive FGM

Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy am 16.04.2017.

[…] Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC 116 (female genital mutilation). […]

https://schariagegner.wordpress.com/2017/04/16/fbi-ermittelt-islamische-fgm-im-grossraum-detroit-michigan/

Jumana Nagarwala is an Indian-American physician who, in 2017, became the first person charged under the United States law criminalizing female genital mutilation.

https://en.wikipedia.org/wiki/Jumana_Nagarwala

[13] Christina aus der Au, Theologin aus der Schweiz und Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. Bei einer Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags am 27. Mai 2017 im Festsaal des Roten Rathauses rief Aus der Au zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

[14] Desinformation von KUTAIRI: „Genitale Mädchenbeschneidung hat mit den heutigen Religionen nichts zu tun, erst recht nicht mit dem Islam, der jüngsten Religion.“

http://www.kutairi.de/f1000/

[15] Leitfaden für pädagogische Fachkräfte

http://www.stop-mutilation.org/library/pdf/leitfaden_fachkraefte.pdf

[16] „The procedure, the procedure, the procedure has to happen. You understand what I am trying to talk about, you understand properly. In the man it is open, in women it is secret, but the procedure must be done. Whoever it is, whoever says it.“

http://mumbaimirror.indiatimes.com/mumbai/other/Yes-to-Khatna-says-Syedna-no-say-intnl-jamaats/articleshow/52263271.cms

Male and female circumcision (called khatna and khafz respectively) are religious rites that have been practiced by Dawoodi Bohras throughout history. Religious books, written over a thousand years ago, specify the requirements for both males and females as acts of religious purity.

Syedna Mufaddal Saifuddin, the spiritual head of the Dawoodi Bohras

https://www.thequint.com/women/2016/06/07/bohra-leader-breaks-his-silence-on-female-circumcision-in-india

[17] Aldeeb Abu-Sahlieh, Sami A. (1995) „Islamic Law and the Issue of Male and Female Circumcision,“ Third World Legal Studies: Vol. 13, Article 4.)

http://scholar.valpo.edu/twls/vol13/iss1/4/?utm_source=scholar.valpo.edu%2Ftwls%2Fvol13%2Fiss1%2F4&utm_medium=PDF&utm_campaign=PDFCoverPages

[18] Tariq Ramadan

12. Juni um 09:59 ·

WASHINGTON DC : Should shaykh Shaker el-Sayed be fired? Some thoughts around the controversy regarding female excision and female genital mutilation (FGM)…

CLARIFICATION : I thought it was not needed as I repeated three times in the video that I do not support either excision or FGM. In any way and I have been involved around the world against both practises. I disagree as well with the comments made by Shaykh Shaker about hyper-sexuality. Yet, this was not my point and I made it clear in the video. To say this discussion has no ground within the Islamic tradition is wrong : it has been debated and still is. Even though I am against these practises as I think it is not the right Islamic interpretation, it cannot be denied that it was condoned by some Muslim scholars (even contemporary ones). So let us be clear about it and address the issue the way it should be, in a clear, wise and scholarly manner. My other point was about our reactive way to deal with issue when vicious islamophobic agencies, such as MEMRI, are attacking people and leaders within the Muslim community. This is the time where we should be wise and decide for ourselves how we have to deal with these issues and prioritise our struggles. Instead of exposing people, let us have an open internal debate even if it has to be heated, tough with no compromise. This is where I stand and I hope it is clear enough by now.

و الله أعلم و أعلى و أحكم

•••ps://www.facebook.com/official.tariqramadan/videos/vb.390241030990199/1761717267175895/?type=2&theater

[19] Weibliche Genitalverstümmelung in Saudi-Arabien

Female genital mutilation is present in Saudi Arabia. FGM is most prevalent in Saudi regions following Shafi’i school within the Sunni sect of Islam, such as Hejaz, Tihamah and Asir. In a clinical study, Alsibiani and Rouzi provide evidence of the practice in Saudi Arabia. Another 2010 report claims post-FGM medical complications are an indicator of widespread prevalence of the practice in Saudi women. A 2012 study finds, that of the Saudi women who had FGM, Type III was more common than Type I or II.

https://en.wikipedia.org/wiki/Prevalence_of_female_genital_mutilation_by_country#Middle_East

[20] Weibliche Genitalbeschneidung geht alle an | Teil 1 einer zweiteilige Reihe | von Jürgen Brenn | Rheinisches Ärzteblatt (Forum) 11/2012

https://www.aekno.de/downloads/archiv/2012.11.019.pdf

Ist FGM nun evangelisch?

Juni 14, 2017

ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An den Polizeipräsidenten in Berlin

14.06.2017

Postalisch in Kopie an:

Staatsanwaltschaft Berlin

Herrn Prof. Dr. Dr. Andreas Barner als Mitglied des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019 des DEKT

Frau Dr. Ellen Ueberschär, Amtierende Generalsekretärin während der Veranstaltung

Frau Senatorin Dilek Kolat, Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

Ergänzung zu der von mir mitgezeichneten Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017, Frau Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann

Die Theologin rief am 27. Mai 2017 während der Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

Aus der Au äußerte sinngemäß: Wenn eine Muslima einen Frauenarzt mit dem Wunsch aufsuche, die Schamlippen ihrer Tochter aus religiöser Tradition beschneiden zu lassen, könne der Arzt diesen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung durchführen. Er schütze damit das Kind, weil er verhindere, dass die Mutter, wenn er die Mutilation ablehne, das Mädchen eventuell zu einem Scharlatan bringt, der dann die Gesundheit „der jungen Frau“ von in der Regel vier bis elf Jahren durch mangelhaftes humanmedizinisches und pharmazeutisches Wissen und chirurgisches Unvermögen schwer schädigt, mögliche Komplikationen nicht erkennt, nicht fachgerecht behandelt oder gar den Tod der minderjährigen Patientin zu verantworten hat.

Da sich „junge Frauen“ wohl kaum von ihren Müttern zum Gynäkologen begleiten lassen, ist davon auszugehen, dass die Kirchentagspräsidentin nicht Siebzehnjährige kurz vor dem achtzehnten Geburtstag oder junge Volljährige gemeint hat. Es ist außerdem nicht auszuschließen, dass andere Fachärzte und Krankenhäuser in Trägerschaft der evangelischen Kirchen oder Nichtmediziner wie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Juristen oder Sozialpädagogen / Sozialarbeiter und sonstige Dritte sich darin bestärkt und bestätigt fühlen, Verstümmelungen / Verletzungen an den äußeren Genitalien in medikalisierter Form an nicht einwilligungsfähigen, weiblichen Kleinkindern und Schülerinnen der Primar- und Sekundarstufe für ein legitimes, humanistisches Handeln oder einen Akt der Nächstenliebe und Christenpflicht zu halten.

Wenn solche Eingriffe auch ohne jeglichen therapeutischen Nutzen sind, die kleinen Mädchen vor unnötigen seelischen Qualen, Schmerzen, gesundheitlichen Nachteilen oder gar vor dem Tod zu bewahren, wäre dann für manchen Grund genug, rechtliche und berufliche Verpflichtungen sowie ethische Grundsätze außer Acht zu lassen. Mediziner könnten sich motiviert fühlen, die Mutilation / Beschneidung durchzuführen, Rechtsanwälte, „Muslimrechte“ zu verteidigen, Sozialpädagogen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, sich für „muslimische Elternrechte“ einzusetzen. Ob Frauenärzte, Hebammen, Therapeuten oder sonstige Entscheidungsträger oder Beratende, man wird entsprechend kultursensibel handeln, beispielsweise in Gutachten für familiengerichtliche Verfahren auf die nichteuropäische Herkunft bzw. muslimische Sozialisation der sorgeberechtigten Patienten / Klienten verweisen und Schamlippenbeschneidungen aufgrund der religiösen oder kulturellen Andersartigkeit als glaubensgeleitet, kulturadäquat und kindeswohlfördernd bewerten und deshalb befürworten. Schließlich gäbe es bei Begegnung und Interaktion mit Muslimen bezüglich der Menschenrechte nicht nur schwarz oder weiß.

Aus der Au plappert nicht einfach unkontrolliert drauflos, sondern weiß genau um Inhalt und Bedeutung ihrer Worte. Als in der Redekunst geschulte, kirchenpolitisch wie gesellschaftlich einflussreiche Theologin wirkt sie mit ihren Äußerungen bewusst final auf Ärzte und Dritte mit dem Ziel ein, in ihnen den Entschluss zu den erwähnten Straftaten hervorzurufen. Die erfolgreiche Karrierefrau mit mehrfacher Leitungsverantwortung studierte Philosophie und Rhetorik in Tübingen, in Basel habilitierte sie über das theologische Menschenbild und seine Herausforderung durch die Neurowissenschaften. Sie ist als Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und seit 2015 als Titularprofessorin für Systematische Theologie an der gleichen Universität tätig, arbeitet außerdem als Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich sowie als Dozentin für Medizinethik der Universität Fribourg. Aus der Au wurde 2013 in den Vorstand des Deutschen Evangelischen Kirchentags gewählt und hat 2017, im 500. Reformationsjahr, den 36. Deutschen Evangelischen Kirchentag als Präsidentin geleitet.

Die Aussagen der Schweizerin sind daher weder als politische Unmutsäußerung oder Provokation noch als bloßes Befürworten einer Straftat oder entsprechende Meinungsäußerung zu bewerten. Als Dozentin und erfahrene Referentin hatte sie bei der öffentlichen Veranstaltung anlässlich des mit hochkarätigen Gästen aus Politik und Gesellschaft besetzten Deutschen Evangelischen Kirchentags, bei der ausgerechnet über die Grenzen der Toleranz einer offenen Gesellschaft diskutiert wurde, ihre Worte gewiss gezielt gewählt.

Zu den geladenen gesellschaftspolitisch und theologisch wichtigsten Prominenten des 36. Evangelischen Kirchentags zählt sicherlich der aus Ägypten angereiste Großscheich al-Azhar, Ahmad Mohammad al-Tayyeb, Nachfolger des 2010 verstorbenen Muhammad Sayyid Tantawi. Als solcher ist er gleichzeitig Imam der al-Azhar-Moschee und hat kraft seines Amtes automatisch den protokollarischen Rang eines Ministerpräsidenten. Der Islamgelehrte ist einer der ranghöchsten Würdenträger des gesamten, alle vier Rechtsschulen umfassenden sunnitischen Islam und wird weltweit von vielen Sunniten als höchste geistliche Autorität anerkannt.

Ägypten gehört zu den Ländern mit FGM Prävalenz, die Verstümmelungen werden zu 77 % von medizinischem Personal durchgeführt. Meist handelt es sich um FGM Formen des Typs Ib und II nach der WHO Kategorie, ca. 9 % der Opfer wurden einer Mutilation des Typs III unterzogen [African Journal of Urology, 03.09.2013, S. 145-149]. Für die in dem Land am Nil stark verbreitete schafiitische Rechtsschule ist FGM als verpflichtend [wadschib] anzusehen, alle anderen halten sie für ehrbar [makruma] oder empfohlen [sunna]. Al-Tayyeb schwieg bislang beredt zu dieser Frauenrechtsverletzung. Auch als Mohamed Kandil [Kandeel], namhafter Gynäkologe der staatlichen Universität von Minufiyya, pünktlich zur öffentlichen Debatte über MGM in Deutschland [2012] die Schädlichkeit von Beschneidungen des FGM Typs Ib und IV bestritt und die weltweite Legalisierung wegen der oft schwerwiegenden Folgen von Hinterhofbeschneidungen einforderte, verurteilte der Großimam die Befürwortung solcher die körperliche Unversehrtheit zerstörenden Eingriffe nicht.

Die erwähnten Diskussionsbeiträge der Schweizer Theologin sind auch deshalb brisant, weil bereits jetzt eine gute Zusammenarbeit der Kairoer Al-Azhar mit dem von dem islamischen Religionspädagogen Mouhanad Khorchide geleiteten Zentrum für Islamische Studien [ZIT] an der Wilhelms Universität Münster besteht, wo muslimische Geistliche und Lehrer für den bekennenden islamischen Religionsunterricht ausbildet. Solche Kooperationen sollen künftig auch auf andere deutsche HochschuIen, die islamische Theologie anbieten, ausgedehnt werden.

Aus der Au fiel mit ihren Diskussionsbeiträgen nicht nur Aktivisten, internationalen Organisationen sowie Regierungen, die sich weltweit für die Abschaffung und Ächtung jeder Form der Mädchenverstümmelung nach WHO Kategorie einsetzen, in den Rücken. Statt die offene Gesellschaft zu verteidigen, griff sie deren Fundament, die freiheitlich demokratische Rechts- und Werteordnung an und nahm billigend in Kauf, dass durch ihre Einlassungen Dritte unteilbare, universelle und unveräußerliche Grund- und Menschenrechte verletzen [Art. 1 Abs. 1, Satz 1 GG; Art 2 Abs. 2 GG u. Art. 3 Abs. 1 u. 3 GG], Körperverletzungen begehen, strafrechtlich relevante Entscheidungen treffen, falsch beraten oder dem Familiengericht beschneidungsfreundliche Stellungnahmen vorlegen. Hier liegt kein rechtfertigender Notstand vor, da mildere Mittel genutzt werden können, um Leib- und Leben minderjähriger Mädchen zu schützen [vergl. § 34 StGB]. Vorrang der Verfassung und Einheit des Rechts stehen in der BRD nicht zur Disposition.

Es ist zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat. Das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter könnte ebenso vorgelegen haben wie ein strafbewehrter Eventualvorsatz, der nach herrschender [deutscher] Auffassung besteht, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend [im Rechtssinne] in Kauf nimmt. Um ein solches Verhalten handelt es sich dann, wenn er sich mit diesem abfindet [Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, s. Lederriemenfall]. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert, seine Strafbarkeit ist ausdrücklich festgehalten: „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Mitzeichnend

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

E-Mail vom 13.06.2017 20:06 Uhr

WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfiehlt Ärzten FGM durchzuführen

Lieber Edward,

hier meldet sich Angelika von der EMMA. Kurze Frage: Warst du dabei, als Aus der Au das über Genitalverstümmelung gesagt hat? War das eine öffentliche Veranstaltung? Gibt es eine Video-Aufzeichnung, z.B. auf youtube? Kurz und gut: Lässt es sich belegen, dass sie es gesagt hat? Das wäre wichtig für eine Berichterstattung.

Mit lieben Grüßen

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/

https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/

Angelika Mallmann

EMMA Redaktion

Köln

Geschäftsführerin: Alice Schwarzer Köln

14.06.2017 18:45 Uhr

AW: WG: Kirchentag: Christina Aus der Au empfielt Ärzten FGM durchzuführen

Guten Morgen liebe EMMA, seid ihr auch schon aufgewacht?

Liebe Angelika, alle Informationen, die Deutschlands bekannteste feministische Zeitschrift für einen Artikel benötigt, stehen längst im Netz.

Dr. Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe, Brühl; Dr. Michael Schmidt-Salomon, Philosoph und Schriftsteller, gbs-Vorstandssprecher, Trier. Moderation: Constanze Abratzky, Moderatorin Phoenix, Berlin

Gastgeber: Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg

Rotes Rathaus, Festsaal, Rathausstr. 15, 10178 Berlin-Mitte

Samstag, 27. Mai 14:30 – 16:00

Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz?

https://www.facebook.com/events/1866478703635343/

Diese Ansprechpartner und Quellen reichen euch sicherlich zum Tätigwerden im Kampf gegen jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM, WHO-Klassifikation FGM Typ I, II, III, IV und Untertypen).

WHO | Classification of female genital mutilation

http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

In freudiger Erwartung eures Berichts

mit gleichheitsfeministischen Grüßen

Gabi und Edward

Edward von Roy

Mönchengladbach

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Staatsanwaltschaft Berlin

10548 Berlin

Postalisch in Kopie an den Polizeipräsidenten in Berlin

20.06.2017

252 Js 2892/17

§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien

Strafanzeige vom 31.05.2017 von Edward von Roy gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien, mitgezeichnet von Gabi Schmidt, Mönchengladbach

Ergänzung der genannten Strafanzeige (gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au in Bezug auf § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien) vom 14.06.2017 durch Gabi Schmidt, Mönchengladbach, von Edward von Roy mitgezeichnet

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau S.,

in der Strafanzeige vom 31.05.2017 schrieb Edward von Roy:

Es ist zu prüfen, ob Kirchentagspräsidentin Aus der Au vorbereitende Handlungen durchgeführt hat im Sinne von § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien ((1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.).

Ebenso zu prüfen, ob Dr. Aus der Au Ärzte dazu ermuntert hat, beispielsweise um Schlimmeres („Kurpfuscher“, s. Quelle) zu verhindern, auf Wunsch einer muslimischen Mutter eine FGM durchzuführen.

Am 14.06.2017 ergänzte Gabi Schmidt:

Die Theologin rief am 27. Mai 2017 während der Podiumsdiskussion (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) zumindest Gynäkologen öffentlich auf, weibliche Genitalverstümmelung der WHO Klassifikation FGM Typ II [untergliedert in IIa, IIb u. IIc] bzw. Typ IV zu akzeptieren und auf Elternwunsch durchzuführen.

Aus der Au äußerte sinngemäß: Wenn eine Muslima einen Frauenarzt mit dem Wunsch aufsuche, die Schamlippen ihrer Tochter aus religiöser Tradition beschneiden zu lassen, könne der Arzt diesen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung durchführen. Er schütze damit das Kind, weil er verhindere, dass die Mutter, wenn er die Mutilation ablehne, das Mädchen eventuell zu einem Scharlatan bringt, der dann die Gesundheit „der jungen Frau“ von in der Regel vier bis elf Jahren durch mangelhaftes humanmedizinisches und pharmazeutisches Wissen und chirurgisches Unvermögen schwer schädigt, mögliche Komplikationen nicht erkennt, nicht fachgerecht behandelt oder gar den Tod der minderjährigen Patientin zu verantworten hat. […]

Es ist zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat. Das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter könnte ebenso vorgelegen haben wie ein strafbewehrter Eventualvorsatz, der nach herrschender [deutscher] Auffassung besteht, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend [im Rechtssinne] in Kauf nimmt. Um ein solches Verhalten handelt es sich dann, wenn er sich mit diesem abfindet [Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, s. Lederriemenfall]. In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2007 der Eventualvorsatz im Strafgesetzbuch definiert, seine Strafbarkeit ist ausdrücklich festgehalten: „Vorsätzlich handelt bereits, wer die Verwirklichung der Tat für möglich hält und in Kauf nimmt.“

§ 252 StGB Räuberischer Diebstahl – von Ihnen genannt im Schreiben vom 14. Juni 2017 – ist nicht einschlägig, weil die Schweizer Theologin und diesjährige deutsche evangelische Kirchentagspräsidentin am 27. Mai 2017 in Berlin auf der Podiumsdiskussion zum Thema „Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz“ anlässlich ihrer Aufforderung an Gynäkologen in Deutschland, die Schamlippen von muslimischen Mädchen zu beschneiden, den Frauenärzten gegenüber weder Gewalt angewendet noch diesen Ärzten mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht hat. Auch ist Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann am 27. Mai 2017 weder auf frischer Tat bei einem Diebstahl betroffen gewesen noch hat sie sich anschließend darum bemüht, sich im Besitz eines gestohlenen Gutes zu erhalten.

Vielmehr bleibt zu prüfen, ob Aus der Au gemäß § 111 StGB zu einer Straftat entweder nach § 224 Abs. 1 u. 2, § 225 Abs. 1 Punkt 3 i. V. m. § 225 Abs. 3, § 226 oder 226a StGB aufgerufen hat.

Bitte teilen Sie aufgrund des anderen Tatvorwurfs meiner Kollegin und mir ein anderes Aktenzeichen zu.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

__

Verharmlosung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) und ggf. die Aufforderung an Ärzte, FGM medikalisiert durchzuführen

Die Staatsanwalt Berlin leitet keine strafrechtlichen Ermittlungen ein („da in dem genannten Verhalten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist“), u. a. weil die Äußerungen von der Beschuldigten, medikalisierte FGM zuzulassen, „generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik“ seien. Auch sei in den Außerungen der Kirchentagspräsidentin ein „hinreichend bestimmter appellativer Charakter“ nicht festzustellen.

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„Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit …“

.

Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Herrn Edward von Roy
Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

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Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Frau Gabi Schmidt
Strafanzeige vom 14.06.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

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[Ab hier sind beide Schreiben bis auf ein Wort textgleich]

[Anrede],

den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.

Nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich Ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.

Die Äußerungen der Beschuldigten auf dem Evangelischen Kirchentag in Berlin am 27.05.2017, in denen sie ausgeführt haben soll, ein Arzt könne gegen seine eigentlichen Überzeugungen eine Beschneidung der weiblichen Genitalien vornehmen, um „Kurpfuscher“ zu vermeiden, stellt kein Verhalten dar, dass nach rechtserheblichen Maßstäben geeignet ist, um den Verdacht einer verfolgbaren Straftat zu begründen.

Insbesondere erfüllen die Äußerungen der Beschuldigten nicht den Straftatbestand der §§ 223 ff., 226a i.V.m. 111 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB), da in dem genannten Verhalten der Beschuldigten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist.

Unter einer Aufforderung wird vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung verstanden, nach der von einem anderen eine strafrechtlich relevante Handlung durch Tun oder Unterlassen verlangt wird. Die Äußerung des Betroffenen/Täters* muss dabei erkennbar darauf abzielen, ihre Adressaten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren. Die Aufforderung als bestimmter Anreiz, eine konkrete Straftat zu begehen, muss dabei insbesondere von der grundsätzlich straffreien Befürwortung oder Meinungsäußerung abgegrenzt werden. Vor allem mit Blick auf die seit der Abschaffung des § 88a StGB straffreie Befürwortung von Straftaten ist für die Annahme einer Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB ein der Anstiftung vergleichbares Maß an konkreter Einwirkung auf andere notwendig.

Wendet man diesen insbesondere an Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zu messenden Maßstab auf die Äußerungen von der Beschuldigten an, sind diese als generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik einer breiten Auslegung zugänglich. Zu Gunsten der Beschuldigten kann den Äußerungen kein hinreichend bestimmter appellativer Charakter entnommen werden. Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit die Äußerung auch dahingehend verstanden werden, dass insbesondere die straf- und standesrechtlichen Verbotsvorschriften gegenüber dem Rechtsgüterschutz der Beschnittenen überdacht werden sollten. Derartige rechtspolitische Äußerungen sind – wenngleich nur schwer mit der freiheitlich-demokratischen Grundausrichtung des auf repressiven Rechtsschutz angelegten Rechtsgüterschutzes des deutschen Strafrechts vereinbar – grundsätzlich straffrei. Den Straftatbestand der §§ 111 Abs. 1, 226a StGB erfüllen sie im Ergebnis nicht.

[Grußformel]

[Unterschrift]
[(…) Staatsanwalt]

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[*Schreiben 1: des Betroffenen; Schreiben 2: des Täters]

Werbung für FGM auf dem Kirchentag?

Mai 31, 2017

ختان الإناث

ḫitān al-ināṯ

sunat perempuan

FGM nach Koran und Sunna

Edward von Roy

Mönchengladbach

An den Polizeipräsidenten in Berlin

31.05.2017

Postalisch in Kopie an:

Staatsanwaltschaft Berlin

Herrn Prof. Dr. Dr. Andreas Barner als Mitglied des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019 des DEKT

Frau Ellen Ueberschär, Amtierende Generalsekretärin während der Veranstaltung

Frau Senatorin Dilek Kolat, Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Strafanzeige wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz

§ 2 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung:

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Entsprechend hat der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln folgende Entschließung zur rituellen Verstümmelung weiblicher Genitalien verabschiedet:

Der 99. Deutsche Ärztetag verurteilt die Beteiligung von Ärzten an der Durchführung jeglicher Form von Beschneidung weiblicher Genitalien und weist darauf hin, dass entsprechend der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden sind. [Auch in anderen] europäischen Staaten (z. B. Norwegen, Dänemark, Frankreich) ist die rituelle Verstümmelung weiblicher Genitalien […] gesetzlich unter Strafe gestellt.“

Christina Aus der Au Heymann (* 1966 in Luzern) ist eine schweizerische evangelisch-reformierte Theologin und Philosophin. Sie ist Dozentin an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung der Universität Zürich. Prof. Dr. Aus der Au gehört dem Vorstand des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags an und ist die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017. Aus der Au wohnt in Frauenfeld im Kanton Thurgau (TG), Schweiz.

Bei einer Podiumsdiskussion des diesjährigen Deutschen Evangelischen Kirchentags im Festsaal des Roten Rathauses (Offene Gesellschaft – Wo sind die Grenzen der Toleranz) am 27. Mai 2017 warb Aus der Au sinngemäß dafür, die Beschneidung des Geschlechtsorgans eines muslimischen Mädchens zu tolerieren und diese FGM besser durch einen ausgebildeten Arzt durchführen zu lassen als durch einen Laien im Hinterhof; Zitat Christliches Medienmagazin pro:

Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können.

(pro Christliches Medienmagazin 28.05.2017 Kirchentag)

Zitatende. Sicherlich ist die Chitan al-inath (sunat perempuan) genannte Beschneidung auch aller Mädchen sowohl mindestens der schafiitischen Madhhab (Rechtsschule) des sunnitischen Islam als auch den schiitischen Dawudi Bohra Religionspflicht (wadschib). Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen verwirft die Mädchenbeschneidung, die islamische FGM wird islamrechtlich vielmehr als makruma, ehrbar bewertet bzw. als sunna, nachahmenswert.

Ja, die FGM ist auch ein sehr islamisches Problem. Und doch irrt sich Dr. Aus der Au, denn auch im Namen des interreligiösen Dialogs oder des gelingenden interkulturellen Zusammenlebens darf niemand, und schon gar kein Arzt, das weibliche Genital einer Minderjährigen (unter 18 Jahre alt) beschneiden d. h. verstümmeln.

Noch die geringst invasive FGM, beispielsweise aus dem Bereich von FGM Typ IV ein Nadelstich (pinprick) oder Einschnitt (ritual nick), könnte zu Infektion, Sepsis, Nekrosen oder gar zum Tod des weiblichen Kindes oder der weiblichen Jugendlichen führen und auch die mit noch der geringst invasiven Genitalverstümmelung einhergehende psychische Traumatisierung hat der freiheitliche Rechtsstaat nicht straffrei zu stellen.

Der aktuelle US-amerikanische Fall von Ärztin und Mädchenbeschneiderin Dr. Jumana Nagarwala sowie von Dr. Fakhruddin Attar und Farida Attar, alle drei schiitische Dawudi Bohra und derzeit inhaftiert in Detroit, Michigan, dürfte der Theologin und Kirchentagspräsidentin bekannt sein. Und auch wenn der sunnitische Fiqh nach Imam asch-Schafii beim verpflichtenden Beschneiden zwischen Junge und Mädchen nicht unterscheidet, hat die Theologin aus Basel nicht öffentlich für die Legalisierung der FGM zu werben.

Es ist zu prüfen, ob Kirchentagspräsidentin Aus der Au vorbereitende Handlungen durchgeführt hat im Sinne von § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien ((1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.).

Ebenso zu prüfen, ob Dr. Aus der Au Ärzte dazu ermuntert hat, beispielsweise um Schlimmeres („Kurpfuscher“, s. Quelle) zu verhindern, eine FGM durchzuführen.

Im Hinblick auf unveräußerliche Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit hat auch Christina Aus der Au niemanden, auch nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit, ungleich zu behandeln. „Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden“ (pro), nein, ein Arzt hat gerade keine Einteilung seiner Patienten in ethnoreligiös definierte Gruppen vorzunehmen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

„Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. […] Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein. Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.“

(Genfer Deklaration des Weltärztebundes)

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mitzeichnend

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

[ UPDATE Am 14. Juni 2017 reichte Sozialpädagogin Schmidt an die o. g. vier Adressaten nach: Ergänzung zu der von mir mitgezeichneten Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen die Präsidentin des 36. Deutschen Evangelischen Kirchentags in Berlin und Wittenberg im Jahr des 500. Reformationsjubiläums 2017, Frau Prof. Dr. Christina Aus der Au Heymann ]

https://schariagegner.wordpress.com/2017/06/14/ist-fgm-nun-evangelisch/

Q u e l l e n

Convention on the Rights of the Child

Article 24

3. States Parties shall take all effective and appropriate measures with a view to abolishing traditional practices prejudicial to the health of children.

http://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/crc.aspx

Art. 24 KRK: Gesundheitsvorsorge (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirk­samen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/kinderrechte/foerderungs–und-versorgungsrechte/86542

WHO | Klassifikation der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)

WHO | Classification of female genital mutilation (FGM)

Type I — Partial or total removal of the clitoris and/or the prepuce (clitoridectomy). When it is important to distinguish between the major variations of Type I mutilation, the following subdivisions are proposed:

Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only;

Type Ib, removal of the clitoris with the prepuce.

Type II — Partial or total removal of the clitoris and the labia minora, with or without excision of the labia majora (excision). When it is important to distinguish between the major variations that have been documented, the following subdivisions are proposed:

Type IIa, removal of the labia minora only;

Type IIb, partial or total removal of the clitoris and the labia minora;

Type IIc, partial or total removal of the clitoris, the labia minora and the labia majora.

Type III — Narrowing of the vaginal orifice with creation of a covering seal by cutting and appositioning the labia minora and/or the labia majora, with or without excision of the clitoris (infibulation). When it is important to distinguish between variations in infibulations, the following subdivisions are proposed:

Type IIIa, removal and apposition of the labia minora;

Type IIIb, removal and apposition of the labia majora.

Type IV — All other harmful procedures to the female genitalia for non-medical purposes, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization.

http://www.who.int/reproductivehealth/topics/fgm/overview/en/

[…] Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.

Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können. (pro)

pro (Christliches Medienmagazin) 28.05.2017 | Kirchentag | Schmidt-Salomon kritisiert Auftritt al-Tayyebs | Der humanistische Philosoph Michael Schmidt-Salomon hat in einer Diskussionsrunde kritisiert, dass Großscheich Ahmad al-Tayyeb auf dem Kirchentag aufgetreten ist. Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au verteidigte dessen Kommen.

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/

Schweizerische Ärztezeitung | 40 | 1.10.2014 | Redaktion Ethik PD Dr. theol. Christina Aus der Au (vgl. ebendort: Terre des Femmes (Schweiz) „In der Schweiz sind schätzungsweise rund 13 000 Frauen und Mädchen von Genital­verstümmelung (FGM) betroffen oder bedroht.“)

file:///C:/Users/dell/AppData/Local/Temp/SAEZ-Fulltext-2014-40-de-1.pdf

conseiller, soutenir et protéger les filles et femmes concernées par les mutilations génitales féminines (MGF) en Suisse

Trotz guter Beispiele im Gesundheitsbereich – Handlungsbedarf besteht weiterhin | von Marisa Birri | SÄZ

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 40

https://saez.ch/de/resource/jf/journal/file/view/article/saez.2014.03012/SAEZ-03012.pdf/

Schweizerische Ärztezeitung (SÄZ) | Redaktion Ethik | PD Dr. theol. Christina Aus der Au | Geschäftsführerin des Zentrums für Kirchenentwicklung an der Theologischen Fakultät Zürich, Privatdozentin Universität Basel, Dozentin für Medizinethik Universität Fribourg, Verwaltungsrat Alternative Bank Schweiz.

https://saez.ch/de/info/

Universität Zürich (UZH) Theologische Fakultät Zentrum für Kirchenentwicklung (ZKE) | Christina Aus der Au, PD Dr. | Theologische Geschäftsführerin des ZKE

http://www.theologie.uzh.ch/de/faecher/praktisch/kirchenentwicklung/Personen.html

Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT)

Mitglieder des Präsidiumsvorstandes 2013 – 2019

Prof. Dr. Dr. Andreas Barner und Prof. Dr. Christina Aus der Au

https://www.kirchentag.de/ueber_uns/organisation/allgemeines.html

Die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Ellen Ueberschär

https://www.kirchentag.de/service/meldungen/berlin/november_2016/ellen_ueberschaer_wechselt_zur_boell_stiftung.html

Land Berlin, Abteilung Frauen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung:

„Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung. In vielen Gesellschaften sind Frauen und Mädchen dieser Form von Gewalt aufgrund traditioneller Praktiken ausgesetzt. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umfasst die weibliche Genitalverstümmelung, international als Female Genital Mutilation (FGM) bezeichnet, die teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-therapeutischen Gründen.“

https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/genitalverstuemmelung/artikel.20677.php

Jumana Nagarwala

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-emergency-room-doctor-arrested-and-charged-performing-female-genital-mutilation

Criminal Complaint

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/957381/download

Fakhruddin Attar and Farida Attar

https://www.justice.gov/opa/pr/detroit-doctor-and-wife-arrested-and-charged-conspiring-perform-female-genital-mutilation

Criminal Complaint

https://www.justice.gov/opa/press-release/file/959361/download

Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation)

[…] Die (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte hält in der Generalpflichtenklausel des § 2 Abs. 2 fest: „Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“ […]

§ 2 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung:

„Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Entsprechend hat der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln folgende Entschließung zur rituellen Verstümmelung weiblicher Genitalien verabschiedet:

Der 99. Deutsche Ärztetag verurteilt die Beteiligung von Ärzten an der Durchführung jeglicher Form von Beschneidung weiblicher Genitalien und weist darauf hin, dass entsprechend der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden sind. [Auch in anderen] europäischen Staaten (z. B. Norwegen, Dänemark, Frankreich) ist die rituelle Verstümmelung weiblicher Genitalien […] gesetzlich unter Strafe gestellt.“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/Genitalverstuemmelung/Empfehlungen_zum_Umgang_mit_Patientinnen_nach_weiblicher_Genitalverstuemmelung.pdf

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Verharmlosung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) und ggf. die Aufforderung an Ärzte, FGM medikalisiert durchzuführen

Die Staatsanwalt Berlin leitet keine strafrechtlichen Ermittlungen ein („da in dem genannten Verhalten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist“), u. a. weil die Äußerungen von der Beschuldigten, medikalisierte FGM zuzulassen, „generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik“ seien. Auch sei in den Außerungen der Kirchentagspräsidentin ein „hinreichend bestimmter appellativer Charakter“ nicht festzustellen.

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„Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit …“

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Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Herrn Edward von Roy
Strafanzeige vom 31.05.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

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Staatsanwaltschaft Berlin
Geschäftszeichen 252 Js 2892/17
31.07.2017

Frau Gabi Schmidt
Strafanzeige vom 14.06.2017 gegen Prof. Dr. Christina Aus der Au
Vorwurf: Verstümmelung weiblicher Genitalien

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[Ab hier sind beide Schreiben bis auf ein Wort textgleich]

[Anrede],

den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.

Nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich Ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.

Die Äußerungen der Beschuldigten auf dem Evangelischen Kirchentag in Berlin am 27.05.2017, in denen sie ausgeführt haben soll, ein Arzt könne gegen seine eigentlichen Überzeugungen eine Beschneidung der weiblichen Genitalien vornehmen, um „Kurpfuscher“ zu vermeiden, stellt kein Verhalten dar, dass nach rechtserheblichen Maßstäben geeignet ist, um den Verdacht einer verfolgbaren Straftat zu begründen.

Insbesondere erfüllen die Äußerungen der Beschuldigten nicht den Straftatbestand der §§ 223 ff., 226a i.V.m. 111 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB), da in dem genannten Verhalten der Beschuldigten keine Aufforderung zu einer Straftat zu sehen ist.

Unter einer Aufforderung wird vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende Erklärung verstanden, nach der von einem anderen eine strafrechtlich relevante Handlung durch Tun oder Unterlassen verlangt wird. Die Äußerung des Betroffenen/Täters* muss dabei erkennbar darauf abzielen, ihre Adressaten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren. Die Aufforderung als bestimmter Anreiz, eine konkrete Straftat zu begehen, muss dabei insbesondere von der grundsätzlich straffreien Befürwortung oder Meinungsäußerung abgegrenzt werden. Vor allem mit Blick auf die seit der Abschaffung des § 88a StGB straffreie Befürwortung von Straftaten ist für die Annahme einer Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB ein der Anstiftung vergleichbares Maß an konkreter Einwirkung auf andere notwendig.

Wendet man diesen insbesondere an Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zu messenden Maßstab auf die Äußerungen von der Beschuldigten an, sind diese als generelle Erwägungen zu medizinischer Ethik einer breiten Auslegung zugänglich. Zu Gunsten der Beschuldigten kann den Äußerungen kein hinreichend bestimmter appellativer Charakter entnommen werden. Vielmehr kann im Lichte der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit die Äußerung auch dahingehend verstanden werden, dass insbesondere die straf- und standesrechtlichen Verbotsvorschriften gegenüber dem Rechtsgüterschutz der Beschnittenen überdacht werden sollten. Derartige rechtspolitische Äußerungen sind – wenngleich nur schwer mit der freiheitlich-demokratischen Grundausrichtung des auf repressiven Rechtsschutz angelegten Rechtsgüterschutzes des deutschen Strafrechts vereinbar – grundsätzlich straffrei. Den Straftatbestand der §§ 111 Abs. 1, 226a StGB erfüllen sie im Ergebnis nicht.

[Grußformel]

[Unterschrift]
[(…) Staatsanwalt]

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[*Schreiben 1: des Betroffenen; Schreiben 2: des Täters]

Das Märchen vom Verbot der FGM

Juli 30, 2016

‏ عندما نترك الأنثى من غير ختان، يحدث تلوث في هذه المنطقة، وإثارة جنسية غير مرغوبة تؤدي إلى مشاكل كبيرة‎‎

And when we leave the female without excision, contamination [talawth] in that area takes place, as well as an undesired state of sexual arousal [ithaara jinsiya] that could lead to big problems.

Wenn wir die Mädchen oder Frauen unbeschnitten belassen, wird es in diesem Gebiet ihres Körpers zu einer Verunreinigung bzw. Vergiftung [Talauth] kommen. Zudem wird der unerwünschte Zustand sexueller Erregung [iṯāra ǧinsiyya] eintreten, der zu großen Problemen führen könnte.

Ahmad al-Tahawi, ägyptischer Arzt und Parlamentarier

Kein Islam ohne FGM

Von Jacques Auvergne

Aus seiner Sicht bringt der Islam und nur der Islam potentiell jedem Menschen das im Diesseits mögliche Maximum an Gerechtigkeit und Frieden sowie, bei absolutem Gehorsam und Allahgottes unberechenbarem Wollen, Glückseligkeit im Jenseits. So gesehen ist die globale einheitliche Schariabewegung eine Freiheitsbewegung, vgl. ihr Aktivistenkreis Hizb-ut-Tahrir (حزبالتحرير Ḥizb at-Taḥrīr; Party of Liberation), wörtlich Partei der Befreiung. Die Welt muss vom Satanischen gesäubert werden, islamisch befreit. Der König Seiner Schöpfung, Allah, hat die globale politische Herrschaft anzutreten, Säkularität oder gar Volkssouveränität sind im Islam Teufelszeug.

Der in den freiheitlichen Rechtsstaat ohne Abschaffung desselben nicht integrierbaren Religion nach Koran und Sunna geht es um die Überwindung (Vernichtung) des Nichtislamischen, im eigenen Anwendungsbereich (Herrschaftsbereich) nicht zuletzt um die Herabwürdigung der Frau. Dass diese, nicht anders als der Mann und jedenfalls aus Sicht der Schafiiten und möglicherweise auch Hanbaliten, laut Schöpfungsordnung (Scharia) und einzigem bei Allah akzeptiertem irdischem Gesetz (gottgegeben als die Scharia; menschlich anzuwenden als der Fiqh) am Genital beschnitten sein muss, ist untrennbarer Bestandteil der alle Lebensbereiche umfassenden rechten Seinsweise und vom Islam so wenig zu lösen wie Pflichtgebet, Apostasieverbot, Jungenbeschneidung (Chitan, türk. sünnet) oder Pflicht zur Frauenbedeckung (Hidschab, unzulässig verkürzt benannt und genäht als das Kopftuch).

Über kurz oder lang ist der Nichtmuslim also ohnehin zum Übertritt in den Islam zu überreden bzw. zu überlisten oder aber in den vom Himmel gewollten halbfreien bis sklavenhaften Status eines Dhimmi herabzudrücken. Wenn man beim 1400 Jahre alten politischen Fernziel der globalen Islamdurchsetzung jedoch mit List und Betrug zum selben Ergebnis gelangen kann wie mit kriegerischer Gewalt (Dschihad), muss man nicht, aber darf man der Lüge den Vorzug geben, auch in Bezug auf die realislamische weibliche Beschneidung, die man ins Kulturelle, insbesondere Afrikanische beiseiteschiebt. Sagt selbst, Dhimmis, was ist humaner, Lügen oder Blutvergießen?

Man spiele auf Zeit und rüste mental und militärisch auf. Heute den männlichen oder weiblichen Dhimmi von morgen über die islamische Mädchenbeschneidung zu belügen, ist aus Gründen des berüchtigten friedlichen Zusammenlebens geradezu geboten. Während der Spitzentheologe der den sunnitischen Islam führenden Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi, manchmal beinahe ein bisschen ehrlich ist (if a girl’s parents wished it be done), zeigt uns der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), ihr spiritueller Führer ist der genannte al-Qaradawi, wie die Taqiyya zur FGM funktioniert:

Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird dort nicht praktiziert, mit Ausnahme von wenigen Ländern in Afrika.[1]

Yusuf al-Qaradawi betreffend, reicht den Deutschen und Österreichern der Wildnis- und Survival-Experte Rüdiger Nehberg die Desinformation weiter, der Islam im allgemeinen und der Scheich im besonderen richte sich gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Nehberg (TARGET) kämpft gegen die FGM vor allem für das im Bereich Dschibuti, östliches Eritrea und nordöstliches Äthiopien lebende Nomadenvolk der Afar (auch Danakil oder Adal), welche die besonders grausame FGM Typ III praktizieren, die Infibulation.

Wir dürfen davon ausgehen, dass der Scheich mit Verstümmelung (mutilation) eine FGM Typ I oder Typ IV gar nicht im Sinne hat, sondern an genannten Typ III denkt, also etwa an Somalia oder die nomadischen Afar.

Yusuf Al-Qaradawi issued fatwa: „Female genital mutilation is a work of the devil“

Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi schreibt Fatwa „Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Werk des Teufels“

[…] Female genital mutilation means altering what God has created and is therefore the work of the devil and forbidden by God. It must be stopped.

Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Änderung der Schöpfung Gottes und damit ein von Gott verbotenes Werk des Teufels.[2]

„Dieser kleine Schnitt ist keine Verstümmelung“, die Freunde der islamischen weiblichen Beschneidung bewerten den Chitan al-inath (indones. Sunat perempuan) gerade nicht als mutilation. Imam Z antwortet auf Sya Taha, welche den schafiitischen Rechtsgelehrten al-Nawawi (an-Nawawī * 1233 in Nawa, Syrien; † 1277 ebenda) nennt, der die Beschneidung der Jungen und Mädchen fordert:

“The overwhelming majority of Muslims in Southeast Asia follow the Shafii school of law, which declares FGC as wajib [wāǧib; farḍ], or obligatory. In contrast, the other three Sunni schools, together with the Shia schools, consider FGC a sunna or a recommended act. Just like male circumcision, there is no mention of it in the Quran. The form of FGC taking place in Southeast Asia seems to follow this general and gender-neutral rule from al-Nawawi to remove the prepuce at a young age, but also at an older age if it causes no ‘harm’. This ruling is found in his chapter on tahara [ṭahāra] or purity […]”

“Thank you for the clarification that this small cut is NOT mutilation as done in some African countries. I mention this issue in my book, Islam: Silencing the Critics.”[3]

Auch die Dawoodi Bohra, ein vor allem in Indien lebender Zweig der Ismailiten (Siebenerschiiten), beschneiden ihre Mädchen islamisch und bestreiten den Begriff und Tatbestand Verstümmelung.

India is not highlighted in the UNICEF report, but the Dawoodi Bohras, a sect of the Shia community predominantly hailing from the western states of Gujarat and Maharashtra, are known to practice FGM and have been doing so for generations.

It is not mutilation as you call it. It is not FGM like it is done in Africa, where they close holes”[4]

Diese Doppelstrategie von FGM-Abstreitung und FGM-Durchsetzung betreibt auch Indonesien, der bevölkerungsreichste muslimisch dominierte Staat der Erde.

„Und es gibt einen großen Unterschied zwischen weiblicher Beschneidung und Verstümmelung (mutilation)“, sinngemäß vernahm es am Menschenrechtstag 2014 die ein Jahr lang schlampig gegen die indonesische FGM arbeitende deutsche sogenannte Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) aus dem Mund der Berliner Botschaftsvertreterin des Staates, Lefianna H. Ferdinandus. TdF weiß, worum es geht: „Die Überzeugung, dass jede Form von weiblicher Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt wurde nicht geteilt.“[5]

200.000.000, zweihundert Millionen. Islambeschwichtigend viele Jahre später als es möglich gewesen wäre, nämlich erst um den Jahreswechsel 2015 / 2016 korrigierten die Vereinten Nationen notgedrungen die Zahl der weltweit von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffenen Mädchen und Frauen von 130 Millionen nach oben auf mindestens 200 Millionen, nachdem der Nahe Osten, vor allem aber Südostasien mit Indonesien und Malaysia in die Statistik einbezogen worden ist. Gerade auch auf die Mädchenbeschneidung (FGM) des alten islamischen Kerngebietes der Arabischen Halbinsel und seiner Anrainerstaaten blicken UNO und UNICEF inzwischen, der Irak, Jemen, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate werden 2016 endlich genannt sowie das Problem der an der FGM festhaltenden Auswanderer aus genannten Staaten, der Einwanderer nach Australien, Nordamerika und Europa.[6]

At least 200 million girls and women alive today living in 30 countries have undergone FGM/C.

Auch der Süden von Thailand praktiziert die islamische FGM.[7]

In diesen Wochen plant Ägypten eine Strafverschärfung in Bezug auf diesen Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, wörtl. Beschneidung der Töchter; Tochter ist bint), in Bezug auf die weibliche Genitalverstümmelung. Der Staat würde die FGM dann, statt lediglich als Vergehen, als ein Verbrechen bewerten. Soweit so vernünftig. Nebenbei: Beschneidung, v. a. Jungenbeschneidung, ist chitan, ḫitān (ختان)‎‎, oder chatna, ḫatna (ختنة)‎‎, die Intaktheit des männlichen Genitals ist nicht weniger zu schützen als die weibliche. Wir meinen den wissenschaftlichen Begriff von körperlicher Unversehrtheit, aus islamischer Sicht freilich macht erst der Chitan das Geschlechtsorgan intakt. Ohne MGM bzw. FGM kein Kindeswohl, das ist die Maßgabe von Schöpfungsordnung (Scharia) und islamischer Normativität bzw. Gesetzlichkeit (auch Scharia).

Dann im Parlament der kleine Eklat. Der ägyptische Abgeordnete und Arzt Dr. Ahmad al-Tahawi (Aḥmad aṭ-Ṭaḥāwī (أحمد الطحاوى), die internationale Presse schreibt Ahmed el-Tahawi, Ahmed el-Tahawy oder Ahmed al-Tahawy, ist Mitglied im parlamentarischen Gesundheitsausschuss. Sich auf seine ärztliche Qualifikation berufend, nennt al-Tahawi die Mädchenbeschneidung, und sei es für seine eigenen Töchter, islamisch geboten und medizinisch erforderlich („religiös und medizinisch“,دينياً و طبياً). Unfair, unbillig, ungerecht zu handeln sprich zuviel Genitalgewebe wegzuschneiden sei gewiss falsch, das Mädchen unbeschnitten zu lassen sei aber auch falsch. Aber ja doch, wo es gelte, sich zwischen Religion und Wissenschaft zu entscheiden, bevorzuge man den Glauben: „Wir folgen den Männern der Religion.“[8]

Einerseits bejaht die Religion, Gesetzlichkeit und Gemeinschaft nach Koran und Sunna die weibliche Beschneidung, andererseits ist der öffentlich zu übende Lobgesang auf den Islam das einzig verbliebene Dogma der kulturellen Postmoderne. Noch ein Weilchen sei man oder gebe man sich realitätsresistent, eine religiöse Begründung (religious reason) für die FGM darf es unter globalen Schariafreunden einstweilen einfach nicht geben. The Desert Flower Foundation (DFF) empört sich: „Scandal in Egypt“ und titelt zutreffend: Doctor (!) and member of parliament (!) defends FGM.[9] Für ernsthafte Intaktivisten besteht ein Skandal ja tatsächlich, allerdings eher darin, dass DFF-Chefin Waris Dirie nicht nur die Jungenbeschneidung sprich die männliche Genitalverstümmelung bewirbt („Ungeachtet meiner starken Ablehnung der FGM wusste ich, dass es eine richtige Maßnahme war. Mein Sohn hat einen schönen Penis, er sieht so gut und sauber aus“), sondern den tausendjährigen Zusammenhang von Islam und FGM verbissen abstreitet (s. u.).

Viele Fatawa (Sg. Fatwa) sind geschrieben worden, welche die FGM fordern, nicht zuletzt durch die Kairoer al-Azhar: 1951, 1981 und zuletzt, durch Gad al-Haqq (Ǧād al-Ḥaqq ʿAlī Ǧād al-Ḥaqq), 1994.[10] Dass und wie sich Ali Gom’a vor nun zehn Jahren vage von der FGM distanzierte, überzeugt uns wenig, weil er weder die drei älteren ägyptischen islamgelehrigen Pro-FGM-Positionen verwarf und noch vorab die gesamte (und aus unserer Sicht unteilbare) Kategorisierung von FGM (die Typen I, II, III, IV) definierte. Intaktivisten bleibt unklar, was der durch Rüdiger Nehberg (TARGET) motivierte Ali Gom’a 2006 eigentlich islamisch verboten haben will. Das proislamische Wunschdenken, dieses ebenso angestrengte wie faktenresistente Islamschönfärben der Europäer, verblüfft immer wieder.

Blicken wir auf Ereignisse dieses Jahres, die ersten beiden geschahen im fernen Europa, tief im innersten Deutschland.

Berlin am 15. März 2016, im Großen Protokollsaal des Reichstagsgebäudes in Berlin hält Ahmad al-Tayyeb (Aḥmad Muḥammad aṭ-Ṭayyib), als Scheich Al-Azhar für viele sunnitische Muslime die wichtigste religiöse Autorität, eine Rede vor Bundestagsabgeordneten. Kein Wort zur islamischen FGM.[11]

Bonn am 14. Juli 2016, Schauki Allam (Šawqī Ibrāhīm ʿAllām), als der Großmufti von Ägypten einer der einflussreichsten Muslime der Welt, spricht an der Universität anlässlich der Podiumsdiskussion Im Namen des Islam? – Religion als Mittel zum Zweck; Gastgeber war das zum Wintersemester 2014/15 an der Uni Bonn eingerichtete Center for International Security and Governance (CISG). Schweigen zum Thema Islam und FGM.[12]

Kairo am 6. Juli 2016. Die Dar al-Ifta (Dār al-Iftāʾ al-Miṣriyya, Office of the Mufti), Ägyptens Fatwabehörde ist neben al-Azhar die mächtigste islamische Institution des Landes) erlässt zwar kein klassisch-umfangreiches Rechtsgutachten (fatwā; nebenbei im Arabischen männlichen Geschlechts), legt aber doch mit dem die Sensation verkündenden, in Bezug auf den mageren Inhalt allerdings etwas großspurig daherkommenden Titel Die weibliche Beschneidung widerspricht der Scharia (Female circumcision contradicts Islamic law) eine fatwaähnliche schriftliche Verlautbarung vor. Nach dieser, so dürfen wir es interpretieren, wird ein heutiges staatliches, beispielsweise ägyptisches Verbot der FGM (wörtlich sogar: der FGC),

1. da die entsprechenden Hadithe islamrechtlich als schwach (ḍaʿīf, ضعيف) zu bewerten sind,

2. da ein solches Verbot in Einklang mit Schariazielen (maqāṣid) und islamischem Gemeinwohl (maṣlaḥa) befindlich wäre sowie

3. weil Islamverkünder Mohammed seine Töchter schließlich nicht beschnitten hat,

als religiös akzeptabel eingestuft wird, als islamisch erlaubt.[13]

Man beachte: Es erfolgt kein islamrechtliches Verbot der FGM, ab sofort, für jeden Muslim bindend sowie gültig bis zum Tage der Auferstehung, sondern ein Bejahen der Möglichkeit eines FGM-Verbots (sogar: eines FGC-Verbots) durch einen (ggf. nichtislamischen) Staat.

Religiöse Ratschläge in längerer Form wie eben auch in dieser Kürze publiziert das Büro des Großmufti, die Dar al-Ifta, wöchentlich Hunderte oder sogar Tausende. Im engen Sinne sind diese Krümel an Lebenshilfe, auch wenn sie auf Schariatauglichkeit geprüft worden sind, keine Fatawa.

Eine Äußerung zudem, die jeder an der Überwindung der FGM ernsthaft interessierte Ägypter getrost in seiner Wasserpfeife rauchen kann? Oder will der Chef der Dar al-Ifta, als Nachfolger von Ali Gum’a ist das Großmufti Schawki Ibrahim Allam (Šauqī Ibrāhīm ʿAllām, شوقي إبراهيم علام), wirklich wagen, die authentisch islamische FGM aus dem heutigen und künftigen Islam herauszuführen?

Nein, die tausendjährige Rechtfertigung der FGM etwa durch die Schafiiten lässt sich nicht mit einer einzigen, per Homepage zugänglich gemachten sowie per Facebook publizierten Äußerung beiseitewischen, welcher Datum und Signatur fehlen und, was aber zu einem Fatwa gehört, die weder einen Ulama noch einen Hadith oder eine Koransure zitiert. Mögen die europäischen Islamoptimisten und Dhimmis von morgen über diesen angeblichen „Fatwa gegen FGM“ aufjubeln oder aber sich für die entwürdigte Lage der Mädchen und Frauen im Islam schlicht nicht interessieren, wir empfehlen genaues Beobachten sowie Skepsis statt Begeisterung.

Ägyptens Dar al-Ifta bestätigte, dass die FGC eine kulturelle Praxis ist, die keine wie auch immer geartete Verbindung mit dem Islam und seinen Lehren hat.

Egypt’s Dar al-Iftaa confirmed that female circumcision is a cultural practice and has no link whatsoever with Islam and its teachings

Sechs Tage darauf, am 12. Juli 2016 schien al-Tahawi, riskant respektlos, dem Gutachten des Fatwa-Amtes zu widersprechen, indem er auf der privaten Website Parlmany (‚برلمانى‘, wörtl.: ‚Parlamente‘) sowie in einem Telefoninterview mit Dream TV (دريم‎‎) bekundete, dass die FGM, die weibliche Genitalverstümmelung, sowohl religiös (islamisch) als auch gesundheitlich eine Notwendigkeit sei. Lassen wir offen, ob der Arzt und Parlamentarier über die Pflichtschludrigkeit der religiösen Behörde erbost war oder ob Doktor und Großmufti ihren Dissens gemeinsam ersonnen hatten und öffentlichkeitswirksam in Szene setzten.

Zwar brachte al-Tahawi nur fünf Tage später (17.07.2016) auf der Abgeordnetenversammlung eine dürre Entschuldigung über seine Lippen,[14] doch scheint er sich von seiner Haltung nach einer Straffreiheit für FGM nicht abgekehrt zu haben, denn er fordert, dass der Großmufti Ägyptens baldige Klärung bringt, amtierend ist das wie gesagt Scheich Schawki Ibrahim Allam.

Das unterstützenswerte Ansinnen des Kampfes gegen die FGM trifft in Ägypten (wie auch in Deutschland) auf den extrem hohen gesellschaftlichen Druck, nur ja kein schlechtes Wort über die Religion von Koran und Sunna sagen zu dürfen, weshalb im selben Bericht zur seichten Entschuldigung sich gleich zwei Personen zu beteuern beeilen, dass die Mädchenbeschneidung, jedenfalls die weibliche Genitalverstümmelung, mit dem Islam nichts, aber auch gar nichts zu tun habe:

Der Gynäkologe und Geburtshelfer Dr. Amr Hassan, Mitglied des Nationalen Frauenrates, […] legt eindringlich nahe, dass die weibliche Genitalverstümmelung kein Bestandteil des Islam ist.

The doctor urged that FMG is not a part of Islam.

Amr Hassan, Professor an der Universität zu Kairo und Initiator einer Kampagne gegen frauenfeindliche Gewalt und häusliche Gewalt (‚Enti Elahm‘ – You Are More Important), versteckt sich hinter dem für Sunniten gefälligst positiven Beispiel Saudi-Arabien, etwa nach der aufgeweichten und löchrigen Logik: Wenn selbst im Lande von Mekka und Medina keine Mädchenbeschneidung existiert, dann kann die FGM mit dem Islam nichts zu tun haben.

Wenig überzeugend angesichts der Position der hanbalitischen Rechtsschule, die FGM mindestens als islamjuristisch edel, wertvoll, ehrbar einzustufen sowie sachlich unzutreffend, denn mindestens seit 2005 ist bekannt, dass im nördlichen Saudi-Arabien Mädchen beschnitten werden. Doch hat sich zusätzlich herausgestellt, dass unter den Schafiiten Saudi-Arabiens im westlichen Bergland, also im sogenannten Hedschaz (al-Ḥiǧāz, dazu gehören auch die Städte Mekka und Medina und deren Umgebung) die islamische FGM ebenso praktiziert wird wie bis an die Grenze zum Jemen hinunter im Bereich der West- und Südküste, also in der schwülheißen Tihama (Tihāma) sowie in der an Hedschas und Jemen angrenzenden Provinz Asir (ʿAsīr).[15]

Oder sollte Amr Hassan nur vorgeben, gegen die weibliche Genitalverstümmelung (FGM, diese dann allerdings umdefiniert) anzukämpfen, um eine angeblich harmlose weibliche Genitalbeschneidung (FGC) zu legalisieren? Frei nach dem Motto. Wir beschneiden die Mädchen mit Augenmaß und Gottesfurcht und verstümmmeln sie gerade nicht?!

Eine Verteidigerin des Glaubens und ägyptische Parlamentarierin legt sich ins Zeug und schiebt diese schlimme FGM aus der edlen und himmlisch erleuchteten Zone der Dar al-Islam fort in das Land des Unglaubens, hinab ins finsterste Afrika.

Im Anschluss an el-Tahawis Entschuldigung stellte MP Amenah Nossier fest, das die FGM in keiner Weise hinzunehmen ist, schon gar nicht als legitim, aber auch nicht irgendwie psychologisch begründet bzw. als angeblich sozialadäquat. Die Parlamentarierin merkte an, dass die FGM ein gesellschaftliches Phänomen ist, ein Brauchtum, das keinerlei Bezug zum Islam hat, sondern in afrikanischen Ländern praktiziert wird.

MP Amenah Nossier said that FGM is not accepted in any way, whether legitimately, psychologically, or socially, noting that it is a social custom not related to Islam, but practised in African countries.

Bereits im letzten Jahr (2015) begeisterten sich der das obligatorische Gesichtwahren praktizierende Teil und der andere, der gutgläubige Teil der Ägypter daran, dass der Islam die FGM nicht kenne. Auch der besser informierte Gesundheitsminister Adel Adawi [Adel Adawy] steigerte sich in diese FGM-begünstigende Faktenferne hinein:

The practice is in no way related to religion. […]

the Minister of Health Dr. Adel Adawy has just said, “There are no religious justifications for Female Genital Mutilation.”[16]

Werfen wir einen ersten Blick auf die Tage später kaum fühlbar relativierte, die frühe Aussage und Forderung des Arztes. Parlamentarier Dr. el-Tahawi hatte zum weiblichen Genital festgestellt:

Wenn wir das Mädchen unbeschnitten lassen, wird in diesem Areal ihres Körpers eine Verschmutzung oder Vergiftung auftreten und das Mädchen ferner an unerwünschter sexueller Erregtheit leiden, was große Probleme verursachen kann. Deshalb nehmen wir hier den Standpunkt der Scharia ein und nicht denjenigen des Gesundheitsministers und anderer.

El Mundo (Madrid) berichtete:

Cuando dejamos a la mujer sin circuncisión, esa zona de su cuerpo se contamina además de causar un estado no deseado de excitación sexual que podría originar graves problemas.[17]

Später mehr zu Ahmad al-Tahawi (Ahmed el-Tahawy o. ä.).

Jetzt erst einmal zu dem in Ozeanien, Amerika und Europa angestrengt geleugneten Zusammenhang von FGM und Islam sowie, lässt sich die realislamische FGM für ein paar Minuten dann doch nicht abstreiten, zum begierig konsumierten muslimischen Nebelwurf, nur die Klitorisvorhaut (Praeputium clitoridis) sei schariakonform einzuritzen oder abzuschneiden, die Klitoris hingegen nach Koran und Sunna unangetastet zu lassen oder lediglich mit einer Nadel anzustechen (das Letztgenannte ist eine FGM Typ IV, for example: pricking, piercing, incising, scraping and cauterization) bzw. weitgehend ohne Gewebsverlust per Skalpell anzuritzen (ebenfalls noch zu FGM Typ IV).

Allah schütze das weibliche Lustempfinden und gewährleiste demzufolge jeder Muslima die lebenslange Existenz ihrer Klitoris, so belügt sich oder jedenfalls erzählt uns der in den USA aufgewachsene Schariafreund Imad-ad-Dean Ahmad:

Das Islamische Recht von Scharia und Fiqh verbietet die FGM Typ Ib Amputation bzw. Teilamputation der Klitoris […] oder jede andere genitale Verstümmelung, die geeignet ist, die Fähigkeit der Frau zur Wahrnehmung sexueller Lust zu beschädigen […] Dementsprechend sollten FGM Typ Ib Klitoridektomie wie auch FGM Typ III Infibulation durch die Umma als islamrechtlich verboten eingestuft werden, als ḥarām

Islamic law prohibits clitoridectomy […] or any genital mutilation which impairs the woman’s ability to enjoy sexual relations […] For Muslims, cliterodectomy and infibulation should be considered ḥarām (prohibited) practices[18]

Sollen auch aus Sicht von Imad-ad-Dean Ahmad die FGM-Typen Ia und Typ IV in den USA erlaubt werden? Und warum schweigt Ahmad ebenfalls zu FGM Typ II Schamlippen(teil)amputation?

Sicherlich dürfen Optimisten und darf auch der Chef des in unweit von Washington in Bethesda (Maryland) gelegenen Minaret of Freedom Institute (MFI) darauf hoffen, dass die Scheiche und Muftis die Klitoridektomie verbieten, doch führt uns Imad-ad-Dean Ahmad bereits dadurch in die Irre, dass er seine Ansicht zu Islam und FGM dem Bereich „authentische islamische Lehrmeinungen mit Alltagsbezug“ (authentic Islamic positions on important issues of the day) zuordnet. Der studierte Astronom und Astrophysiker sowie passionierte Israelhasser bezeichnet das alle Lebensbereiche rigoros reglementierende (das totalitäre) und insbesondere frauenfeindliche Islamische Recht, Vorbild ist auch ihm der prophetische Staatsvertrag von Medina, als mit der US-amerikanischen Verfassung problemlos vereinbar und möchte das von ihm als Pax Islamica gelobte, jeden Nichtmuslim herabwürdigende System der Dhimma für die USA verfassungsrechtlich absichern.[19]

Man mache sich nichts vor, auch nicht als ein schon bald mit Hörnle-Gutachten und djt-Vorschlag befasster deutscher Parlamentarier: FGM, auch die islamische, zielt nicht auf irgendein relativ wenig beschädigendes Pieksen oder Hauteinritzen, sondern ist der Angriff auf das Zentrum der sexuellen Lust. Wehret den Anfängen sei die Devise, wer als deutscher Politiker die geringfügigste islamische FGM erlaubt, wird zur islamischen Klitorisamputation nicht Nein sagen können.

Der freiheitliche Rechtsstaat hat Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männer gleichzubehandeln. Für jeden Politiker ist anatomische Kenntnis sowie Wissen zur Folge der männlichen Beschneidung unabdingbar, nachzulesen in Bezug auf die organische Schädigung bei Sorrells et al. (Fine-touch pressure thresholds in the adult penis)[20] oder in Bezug auf die nachteiligen Folgen für Sexualität und Partnerschaft bei Frisch et al. (Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark).[21]

Das sensorisch-sexuelle Äquivalent der Klitoris (arab. baẓr, Mz. buẓūr) ist das männliche Präputium, die Penisvorhaut mit ihren 10.000 bis 20.000 Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen der Typen Ruffini (detektieren für längere Zeit gleichbleibenden Druck bzw. Hautspannung), Vater-Pacini (Wahrnehmung und Weitergabe von Tiefendruck sowie Vibration), Merkel (detektieren leichtesten Druck sowie Textur) und Meissner (melden leichten Druck sowie höhere Geschwindigkeit). Von Natur aus also ist nicht die Eichel, sondern die Vorhaut das männliche Lustorgan Nummer Eins. Zu Ehren oder auf Anordnung der Geisterwelt haben irgendwelche steinzeitlichen Schamanen oder sonstige Meinungsmacher dem zu initiierenden Kind per Kaputtmachen von Klitoris oder Präputium zielsicher das geraubt, was ihm auf Erden körperlich die größte Freude gemacht hat bzw. später hätte bereiten können. Ob an einem weiblichen oder männlichen Minderjährigen ausgeübt (auch um Kinderheirat oder Kindersex zu verhindern, bedeutet der Begriff vom Schutzalter minderjährig bzw. Kind stets Mensch unter achtzehn Jahre), jede rituelle Genitalbeschneidung muss überwunden werden.

Ebenfalls der seine Kinder zu heiratsfähigen und erbberechtigten Erwachsenen beschneidende Islam zielt auf die Zerstörung der religiös schlimmen sexuellen Lust, was, mindestens schafiitisch, gleichermaßen jeden Jungen wie jedes Mädchen betrifft. Will die Bundesrepublik Deutschland, dass die staatliche Lehrerin für Islamischen Religionsunterricht (IRU) das schariapflichtige Mädchen fragt: „Hallo Fatima, deine kurdische Mitschülerin Aische ist beschnitten und dein Vater kommt doch ebenfalls aus Syrien. Für euch gilt der Fiqh nach Imam al-Schafi’i, doch dein Geschlechtsteil ist noch nicht halal.“ Zu makaber, in einer staatlichen Schule nie? Völlig unrealistisch, nicht in Deutschland? Leider nicht; (mindestens) für die nach schariatisch beschneidungspflichtigen Jungen ist derlei de facto Standard, vgl. Kalifatsfreund Nadeem Elyas am 21.07.2012 zitiert beim ZMD: „Die Verpflichtung zur Beschneidung ist durch die Sunna […] belegt. […] Ausgehend von der Sunna gilt die Beschneidung sowohl bei Sunniten als auch bei Schiiten als islamische Pflicht“.[22]

Dem Gruppenzwang zum Beschnittensein kann sich kein Junge entziehen, wir Erwachsenen haben alle rituellen Genitaloperationen an Menschen unter achtzehn Jahren zu verbieten, auf dem Schulhof oder im Klassenzimmer klärt sich das gerade nicht, jedenfalls nicht im Sinne bewahrter genitaler Intaktheit.

Die FGM kommt. Wo kein Imam einer deutschen Moschee sagt: „Unbeschnittene muslimische Männer sind hier herzlich willkommen“, werden auch Deutsche Islamkonferenz, universitäre Imamausbildung und schulischer IRU mindestens die schafiitischen Mädchen zum Beschnittenwerden drängen. Diese Entwicklung muss gestoppt werden!

Auch wenn die in Java (Indonesien) Mädchenbeschneidungen organisierende Assalaam Foundation die Scheren zum jahrelangen Klitorisvorhautamputieren weggelegt hat und jetzt (angeblich) nur noch mit einer Nadel sticht: es geht beim Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, FGM) nicht um einen Einstich oder um das Abschneiden von Klitorisvorhaut. Die den Propheten um Auskunft nach der Rechtmäßigkeit ihres Tuns befragende arabische Beschneiderin (ḫiṭāna, muqaṭṭtiʿa) von Mädchen Atiyya (Umm ʿAṭiyya al-Anṣāriyya) benennt man im Islam folgerichtig auch gar nicht Klitorisvorhautbeschneiderin, sondern (zu: schneiden, qataʿa, قطع) als muqaṭṭtiʿatu l-buẓūr, la coupeuse de clitoris, tajadoras de clítoris, tagliatrice di clitoridi, clitoris cutter.

Entsprechend kommt in der weltweiten Praxis und gerade auch in den vom Islam geprägten sprich islamisch beherrschten Gebieten beispielsweise eine FGM Typ Ia Amputation der Klitorisvorhaut (Praeputium clitoridis, qulfa al-baẓr, قلفة البظر) so gut wie nie vor (rarely, if ever performed alone / rarely performed alone,[23] but this form appears to be relatively rare).[24] Vielmehr wird den Mädchen oft und gerade auch islamisch begründet beim Beschneiden (ḫifāḍ; ḫafḍ; wörtl. Einsenken oder Herabtiefen) die Klitoris (بظر, baẓr, Mz. buẓūr) herausgegraben und dabei nicht selten nicht lediglich als die teilweise oder ganze Klitoriseichel (Glans clitoridis, حشفة البظر) abgeschnitten, sondern amputiert mit möglichst vielen hervorgezerrten Millimetern oder auch wenigen Zentimetern Klitorisschaft (Corpus clitoridis, جسم البظر).

Seit Jahrhunderten werden im Land am Nil auch die Mädchen beschnitten, das bedeutet genital verstümmelt. In den vergangenen Dekaden ist in Ägyptens Politik und Medizinbetrieb die Female Genital Mutilation (FGM) in fliegendem Wechsel medikalisiert, also in Arztpraxis bzw. Klinikbetrieb integriert, oder aber mit ernster Miene verboten worden. Ein bisschen verbieten reicht dabei, auch nach der acht Jahre alten, bis heute geltenden Rechtslage. 2008 wurde die Genitalverstümmelung verboten.[25] Ein Verbot macht sich nett, besonders im Ausland. Ansonsten werden Mädchen Tag für Tag beschnitten, niemand verliert sein Gesicht.

Dass sich ägyptische sunnitische Geistliche, beispielsweise die beiden al-Azhar-Kleriker Farahat Sa’id Al-Munji (for the sake of her honor, a woman can be circumcised […] all these things appear in Islamic law)[26] und Muhammad Al-Mussayar (female circumcision is permitted by Islam),[27] aber eben auch Ägyptens Mediziner für die Mädchenbeschneidung aussprechen, ist uns nichts Neues.

Erst vor vier Jahren (2012), wenig zufällig in der Zeit der volkspädagogisch abgewürgten deutschen Debatte um die Jungenbeschneidung, hatte der Ägypter Dr. Mohamed Kandil (Mohamed Kandeel)[28] die weltweite medikalisierte Option einer Sunnabeschneidung auch für Mädchen gefordert. Beinahe ausdrücklich fordert er die mögliche straffreie Anwendung einer der beiden Untertypen von FGM Typ I: Cutting, however, is advised not to go beyond type I. Ziel sei, die fraglos noch risikoreicheren Hinterhofbeschneidungen zu verhindern.

Eltern, die darauf bestehen, sollte die Prozedur angeboten werden.

The procedure should be offered to parents who insist on it

Noch einmal, der von Sunnabeschneidung schreibende Kandil, ein Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Universität zu Minufiya (Menoufia University, Université de Menufeya, sie befindet sich im Nildelta in der Großstadt Schibin al-Kaum) hat die optionale straffreie Durchführung beider Untertypen von FGM Typ I im Blick, das heißt sowohl von FGM Typ Ia, (Teil)Amputation der Klitorisvorhaut, als auch FGM Typ Ib, die zusätzliche Klitoris(teil)amputation.

Indem der Arzt (und eben nicht Kleriker) Kandil die männliche, nicht aber auch die weibliche Beschneidung als religiös zwingend benennt, nimmt er eine beispielsweise malikitische oder hanafitische Position ein, hätte aber als Mediziner und als Wissenschaftler die Pflicht, jedes Kindergenital, also auch jeden Jungen intakt zu lassen. Für das ihm doch sicherlich bekannte und dann in Taqiyya-Manier ausgesparte, vor allem schafiitische Anliegen der obligatorischen Mädchenbeschneidung kämpft Dr. Kandil gleichwohl, denn jeder Geistliche etwa des indonesischen MUI kann einstweilen zufrieden sein, wenn er nur straffrei beschneiden lassen kann, über den gegebenen sunnitisch-schafiitischen Beschneidungszwang redet man eben später, wenn man überhaupt redet und nicht nur schariafromm handelt (beschneidet). Kandil:

In Islam and Judaism, male circumcision is a must while female is not. In Islam, if female circumcision is desired by parents, it should not go beyond type I FGC (Ia is removal of the prepuce and Ib is removal of the prepuce and clitoris) according to hadith “Sunna type of circumcision”.

Der Islam will die FGM und dem Islam darf sich nichts in den Weg stellen. Von den USA aus kämpfen Kavita Shah Arora und Allan J. Jacobs (Female genital alteration: a compromise solution)[29] dafür, die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung zu zerspalten in einen weiterhin verbotenen und einen ihrer Meinung nach zeitnah straffrei zu stellenden Teil. Das ist unbedingt zu verhindern; alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben.

Arora und Jacobs also wollen die Mädchen genital ein kleines bisschen beschädigen (lassen), aber eben nur mit FGM-Prozeduren von einer Eingriffstiefe sowie Zerstörungsfolge, allen Ernstes, „de minimis“.

Uns in Deutschland erinnert dieses an gewisse „symbolische Bagatellverletzungen“, die der Trierer Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Mark A. Zöller offensichtlich straffrei gestellt wissen will (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik? In: Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherhausgeberin ist die Mädchenbeschneidungsfreundin Tatjana Hörnle).[30]

Islam und FGM, M steht für mutilation, Verstümmelung, und das klingt nicht nett. Arora und Jacobs bevorzugen daher das Wort FGA, alteration, Veränderung. Auch durch die islamischen Autoritäten wird eine Begriffsverwirrung gezielt hergestellt und aufrechterhalten, die meisten sagen FGC, circumcision. Europas dann und wann gelangweilt vom friedlichen Islam redende Politiker und leider auch viele Frauenrechtsaktivistinnen können sich dumm stellen und übersehen, dass die Muftis und Mädchenbeschneider einerseits bei Bedarf jederzeit gegen die Verstümmelung (mutilation) wettern können, andererseits jedoch die weibliche Beschneidung (circumcision) gar nicht in den Verstümmelungsbegriff integriert wissen möchten, sondern in ihren Arbeitsalltag. Aus islamischer Sicht verstümmelt Allah seine Schöpfung ja gerade nicht, sondern macht heil und sichert das Heil.

Im Fiqh (Sakraljurisprudenz) der Schafiiten ist die Vorhaut der Klitoris – oder auch die Klitoris selbst – schlicht gar kein Körperteil einer religiös erwachsenen Frau (neun Mondjahre alt). Anders gesagt: Die Körperpolitik oder vielmehr das auf Belohnung im Jenseits zielende Menschenbild und Körperbild von Koran und Sunna soll (hanafitisch, malikitisch, evtl. hanbalitisch) oder sogar muss (schafiitisch, evtl. hanbalitisch) die am lebenden Objekt verbleibende klitorale Vorhaut oder auch den Kitzler als haram (ḥarām) bewerten, als islamisch ungesetzlich, nicht anders als die Vorhaut des muslimischen sprich schariapflichtigen Fünfzehnjährigen.

Der Schafiismus (šāfiʿiyya), hat seinen Schwerpunkt in Südostasien gefunden, wo ihm etwa in Malaysia und Indonesien der allergrößte Teil der Muslime zuzurechnen ist. Ferner prägt er etwa das islamische Recht der Muslime unter den Kurden, dominiert im Jemen leicht über die Fünferschiiten (Zaiditen), beherrscht Somalia und den Osten Äthiopiens und ist stark vertreten in Syrien und Ägypten. Die unter Sunniten aller Welt hoch angesehene Scharialehrstätte der Kairoer al-Azhar wird sich gegen keine der vier Rechtsschulen stellen und daher auch nie etwas gegen die schafiitisch verpflichtende Mädchenbeschneidung sagen. Die Religion von Koran und Sunna will die FGM und eine Bundesrepublik Deutschland, die bei jeder Gelegenheit, vorzugsweise nach einem durch einen Glaubenskrieger begangenen Terroranschlag, laut bekundet, den Islam integrieren zu wollen, wird Hidschab, Vielweiberei, Kindbraut und FGM integrieren müssen – oder sich endlich von der Scharia distanzieren.

Weil und solange durch noch faktenresistente oder bereits islamunterwürfige Meinungsmacher und Politiker der Islam als unbegrenzt demokratietauglich und pauschal menschenfreundlich fehletikettiert wird, droht die Legalisierung (im Sinne von Straffreistellung) der FGM auch den USA und der Europäischen Union. Weltweit sollte jeder an universellen Menschenrechten und Kinderrechten ernsthaft interessierte Bürger, insbesondere als Pädagoge oder Sozialpädagoge, der WHO zustimmen, die jede weibliche medizinisch unnötige Genitaloperation als Genitalverstümmelung (genital mutilation) definiert.

Die einheitliche Klassifikation (WHO / UNICEF / UNFPA Joint Statement) der Verstümmelungstypen (FGM Typ I, II, III, IV) ist beizubehalten. Noch die geringst invasive Form der FGM ist weder im Namen des friedlichen Zusammenlebens nach beim Integrieren des Islam durchzuwinken, sondern strafbewehrt zu kriminalisieren. Nur so ist eine der Wissenschaftlichkeit und nicht der Seelenrettung verpflichtete Medizin global durchzusetzen bzw. zu bewahren und eben nicht über das Feilschen um die rechte Altersgrenze zum sogenannten informierten Einwilligen (informed consent) in die eigene rituelle Genitalbeschädigung, wie es die Bewegung für genitale Selbstbestimmung (genital autonomy) versucht, welche spätestens seit Helsinki (2012) und Oslo (2013) den globalen Intaktivismus unterwandert hat. Statt jedes Kind – einstweilen gemeint war: jeder Junge – vor dem Gruppendruck von Religion und Stamm zu schützen, flehten die in Oslo versammelten sechs Verräter des intakten Kindergenitals pardon die sechs skandinavischen Kinderrechtsbeauftragten ihre Staaten an, doch endlich als Amtshandlung jeden (einstweilen lediglich männlichen) Minderjährigen über seine Beschneidungsbereitschaft auszufragen; eigene Hervorhebungen:

Let the boys decide on circumcision […] We request our governments to take necessary measures to ensure that boys are given the opportunity to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.[31]

Weil auch die genitalautonome Bewegung die Mädchen nicht schlechterstellen kann als die Jungen, kann es nicht lange dauern, bis man die Erklärung von Oslo geschlechtsneutral neuformulieren wird. Wer das FGM-freundliche Potential deutlicher sichtbar machen will, ersetze daher schon heute Junge durch Mädchen:

Let the girls decide on circumcision […] We request our governments to take necessary measures to ensure that girls are given the opportunity to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

Die kinderfeindlichen Hersteller der Oslo Declaration und deren Sympathisanten mögen sich schämen, Norwegens 2012 auf sechs Jahre berufene Kinderrechtsbeauftragte Anne Lindboe ebenso wie der sich über die Resolution hoch erfreute britische Allgemeinmediziner Dr. Antony Lempert.[32]

Völlig altersgerecht können die nachteiligen lebenslangen Folgen einer jeden Beschneidung (FGM oder MGM) auf Körper und Partnerschaft durch ein minderjähriges (unter 18 Jahre alt) Individuum nicht abgeschätzt werden. Der jahrzehntealte und anspruchsvoll gebliebene Begriff vom Intaktivismus – und eben nicht von der kindlichen Genitalautonomie (genital autonomy) – hat seine unverhandelbare Minimalforderung daher unmissverständlich auf den Punkt zu bringen, was auch das für September 2016 angesetzte Treffen an der Keele University, 14th International Symposium on Genital Autonomy and Children’s Rights, unzweideutig bekennen sollte: Ob Mädchen oder Junge, keine Beschneidung unter achtzehn.

Zurück nach Ägypten.

Anders, als die Forderungen des Egyptian Center for Woman’s Rights (ECWR)[33] am Thema vorbeireden, anders auch, als es uns in diesen Tagen das Center for Egyptian Women Legal Assistance (CEWLA) nahelegt, hat Ahmad al-Tahawi den Islam keinesfalls falsch verstanden. Die FGM ist islamisch. Jede sunnitische Madhhab (Rechtsschule) empfiehlt die FGM mindestens, die schafiitische und evtl. auch die hanbalitische bewertet sie sogar als wadschib (wāǧib, anglis. wajib), religiös verpflichtend: Jungen und Mädchen sind zu beschneiden, anders gesagt sind genital zu verstümmeln. Ein Großteil der Bevölkerung Ägyptens folgt dem Fiqh nach Imam al-Schafii. Die Mitarbeiter des CEWLA und weltweit leider viele Aktivisten gegen die FGM stecken den sprichwörtlichen Kopf in den Sand und beteuern angestrengt, dass der echte, der eigentliche Islam die Mädchenbeschneidung nicht kenne. Die religiösen Autoritäten schweigen oder verkünden das Gegenteil.

Deutschlands Politiker wissen, dass sie bei grundgesetzlich geltendem Gleichbehandlungsgebot die Jungenbeschneidung nicht erlauben und gleichzeitig die Mädchenbeschneidung verbieten können.

In Deutschland (ab 2013) hatten sich, auf eine Veränderung des FGM-Verbots im Strafrecht zielend, Professor Karl-Peter Ringel und Rechtsassessorin Kathrin Meyer für die Legalisierung der Mädchenbeschneidung (sogenannte milde Sunna, eine FGM aus dem Bereich Typ Ia oder IV) stark gemacht (§ 226a StGB -Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung, erschienen bei Prof. Dr. Hans Lilie (Hrsg.), Schriftenreihe Medizin-Ethik-Recht, Band 51, 2014).[34]

An der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, bekleidet Prof. Dr. Tatjana Hörnle den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung. Im Herbst 2014 stellte das dem Deutschen Juristentag vorgelegte strafrechtliche Gutachten der Verharmloserin der Jungenbeschneidung dar, dass über eine geschlechtsneutrale Neuformulierung des § 1631d BGB künftig auch sogenannte geringfügige Formen der Mädchenbeschneidung straffrei zu stellen sind, die Hörnle allerdings, wie die MGM, nicht Verstümmelung genannt wissen möchte.[35]

In der Tat schädigt eine FGM Typ Ia oder Typ IV pauschal (ohne mögliche Infektionen, Blutungen u. dgl., die jeweils durchaus tödlich sein können), nämlich in Bezug auf die irreparable Zerstörung der sensorischen Grundlagen, den Körper und die Sexualität viel weniger als die, wie gerne verkannt, FGM Typ Ib (Klitoridektomie) entsprechende männliche Genitalverstümmelung (MGM) der dreieinigen Varianten AAP, Scharia oder Halacha. Doch im freiheitlichen Rechtsstaat steht es dem Gesetzgeber nicht zu, Eltern selbst eine vergleichsweise wenig schädigende Genitalbeschneidung am Kind zu erlauben. Anders gesagt hat der Staat jedes Kind vor kultischen Operationen zu schützen, seien diese noch so geringfügig.

Der Islam beschneidet die Mädchen. Allah offenbarte es seinem Sprecher Mohammed und dieser ermahnte die muqaṭṭiʿa al-buẓūr (cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder der Prophet verkündete den Willen des Himmels folgendermaßen:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

Diese beiden Hadithe sind von nahezu alle schafiitischen Ulama (ʿulamāʾ, Islamgelehrte, Sg. ʿalīm) für zwingend verbindlich erklärt worden, auch wenn der indonesische Rat der Ulama, Majelis Ulama Indonesia (MUI), die Weltöffentlichkeit zwecks globaler Legalisierung der islamischen FGM (arab. chitan al-inath, indones. sunat perempuan) nach Kräften belügt.

Sobald der betreffende junge Mensch schariapflichtig geworden ist, d h. sobald das Mädchen neun und der Junge 15 Jahre (Mondjahre) alt geworden ist, zerreißt seine schuldhaft ausbleibende weibliche bzw. männliche Beschneidung im Diesseits den Gnadenstand mit dem Schöpfer und sekündlichen Erneuerer des Weltalls, womit womöglich der höchste Sinn des menschlichen Daseins verspielt wird, der jenseitige ewige Aufenthalt im Paradies. Kritik an der islamischen Beschneidung kann doch wohl nur vom Satan stammen.

Sich auf die von FGM Typ III (Infibulation) betroffene, aus Somalia stammende Autorin von Desert Flower (Wüstenblume) berufend sowie von Fakten ungerührt, desinformiert am 19.07.2016 ein Informationsportal zum Thema Krankenkassen über den Zusammenhang von Islam und weiblicher Genitalverstümmelung:

Dass Genitalverstümmelung nichts mit Religion zu tun hat, betont auch Vorkämpferin Waris Dirie.[36]

Waris Dirie, welche wie wir wissen die Jungenbeschneidung bewirbt und ihren Sohn hat beschneiden lassen,[37] war von 1997 bis 2003 UN-Sonderbotschafterin für ein Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung (UN ambassador for the abolition of FGM). 2002 gründete sie ihre eigene Organisation, die Desert Flower Foundation.

As I said, it is people´s belief that FGM is part of their culture, tradition or religion. But let me say this loud and clear: FGM has nothing to do with religion, culture or tradition. It is nothing but the most cruel form of suppressing women and the most cynical form of child abuse. But of course people justify the practice by saying that it is part of their culture or that their religion demands that they mutilate their daughters. But this is not true. No religion in the world demands FGM; in fact, FGM is the breach of the most basic rules of many, if not all religions.[38]

Um wirklich etwas gegen jede Form der weiblichen Genitalerstümmelung zu erreichen, sollte die aus dem schafiitischen Rechtskreis stammende Dirie ihre Verdunkelungskampagne zur islamischen FGM beenden. Im Islam sind Jungen und Mädchen zu beschneiden:

Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab.

Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī.

Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman.[39]

Man falle nicht auf den anschließenden Nebelwurf („Clarification“) herein, mit der sich auch IslamQA hinter der islamverliebten Ohren schmeichelnden zielsicheren Falschübersetzung des Amerikaners Nuh Ha Mim Keller versteckt (We would like to point out that this “circumcision” is not what is commonly known as female genital mutilation.).

Nach Sufischeich Keller ziele Allahs Rede (Koran) und Mohammeds Befehl (Sunna) lediglich auf die Klitorisvorhaut und lasse die Klitoris in jedem Fall unangetastet. Die autoritativen Texte indes geben das Wort Klitorisvorhaut nicht her, die Rede ist vom baZr (baẓr), der Klitoris. Bis heute hat uns der amerikanische Sufischeich und Übersetzer des schafiitischen Rechtskompendiums ʿUmdat al-Sālik wa ʿUddat al-Nāsik (Reliance of the Traveller and Tools of the Worshipper) kein Wort für Klitorisvorhaut nennen können.[40]

Andererseits ist Keller bereits grundsätzlicher zu widersprechen, denn Intaktivisten und überhaupt Kinderrechtler kämpfen gegen jede Genitalverstümmelung, also auch gegen die von ihm offensichtlich gebilligte sogenannte milde Sunna (FGM Typ Ia oder IV).

Das Islamische muss das Nichtislamische überwinden und der jedenfalls schafiitische Himmel fordert das beschnittene männliche und weibliche Geschlechtsteil.

Wie angekündigt noch einige Aussagen des ägyptischen Abgeordneten und Arztes Dr. Ahmad al-Tahawi (أحمد الطحاوى Aḥmad aṭ-Ṭaḥāwī), alternative Schreibweisen Ahmed el-Tahawi, Ahmed el-Tahawy, Ahmed al-Tahawy.

Als Arzt [kann ich das beurteilen] – sobald die Beschneidung von Frauen unbillig ist [zu weit geht], würde sie schwere psychische Probleme verursachen, vor allem beim Geschlechtsverkehr. Doch wenn wir die weiblichen Wesen ganz ohne Exzision belassen, wird in diesem Gebiet [ihres Körpers, nämlich am Geschlechtsorgan] Verschmutzung oder sogar Vergiftung [تلوث, talawṯ][41] eintreten sowie ganz allgemein der unerwünschte Zustand sexueller Erregung, was zu großen Problemen führen könnte. Deshalb folge man der Ansicht der Scharia und nicht derjenigen des Gesundheitsministers (We are taking the opinion of the sharia in this matter and not what the health minister and others say).

Jede Meinung kann vertreten und diskutiert werden, nur nicht das, was der Prophet Muhammed (…) festgestellt hat. Any opinion can be debated and replied to except for that of Prophet Muhammed (…)

Den Großimam der altehrwürdigen Scharialehrstätte al-Azhar sowie jeden anderen Vertreter islamischer Gelehrsamkeit fordere ich auf, diesen Fall zeitnah zu entscheiden.

Damit hat der Parlamentarier und Arzt nach einem islamischen Urteil durch den Azhar-Scheich und Rektor der Al-Azhar-„Universität“ gerufen, nach jenem Ahmad Mohammad al-Tayyeb, der am 15. März 2016 vor dem Deutschen Bundestag sprechen durfte. Den Ungläubigen, so erläutert al-Tayyeb den Deutschen, die das noch gar nicht so recht fassen können, darf der umfassend angewendete (Staat gewordene) Islam die Dschizya abpressen, eine “kleine Kopftsteuer”.[42]

Einerseits versucht Deutschland, mit Imamausbildung, bekennendem Islamischen Religionsunterricht sowie der Deutschen Islamkonferenz den Islam (nämlich ins deutsche Recht) zu integrieren, andererseits ist es seit vielen Jahren nicht möglich, die gegebene islamische Pflicht zur Mädchenbeschneidung öffentlich anzusprechen. An diesem Kräfteverhältnis wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern, im Gegenteil gewinnt das Islamsystem an Schwerkraft und Schwungkraft. Nach der 2012 durchs Parlament gepeitschten Pauschalerlaubnis der Jungenbeschneidung wird die BRD daher bald auch die FGM ins elterliche Sorgerecht und in den Kindeswohlbegriff integrieren wollen, zumal alle Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle volkspädagogisch kleingeredet werden sollen und die meisten muslimischen Flüchtlinge aus Syrien Schafiiten sind.[43]

Die neue Staatsdoktrin vom friedlichen Islam lässt den einstigen freiheitlichen Demokraten gar keine Wahl. Nicht nur jeder Gegner von Hidschab, Polygynie oder der Verheiratung neunjähriger Mädchen, auch der Kritiker der islamischen Mädchenbeschneidung stört das berüchtigte friedliche Zusammenleben und ist aus dem öffentlichen Diskurs, dem Schulbetrieb, der Sozialen Arbeit sowie aus Ministerium und Parlament zu exkludieren.

In Deutschland in Politik, Recht oder Pädagogik dem Islam pauschal grünes Licht zu geben, wird bedeuten müssen, die Jungen wie Mädchen verstümmelnde Beschneidung nach Koran und Sunna zu integrieren. Nichts anderes folgt bedarfsweise bereits heute aus dem ernst genommenen neuen österreichischen Islamgesetz, das, in einer beim ORF zu lesenden Erläuterung, gezielt ein falsches Pendant wählend, dem (unzulässig verharmlosenden) Begriff männliche Beschneidung nicht den Begriff weibliche Beschneidung, sondern weibliche Genitalverstümmelung gegenüberstellt:

Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.[44]

Wie gesagt, eine Aufspaltung der WHO-Klassifikation zur FGM in einen weiterhin verbotenen und einen erlaubten Teil ist unbedingt zu verhindern, alle vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung, das ist FGM Typ I, II, III, IV, müssen verboten bleiben.

Wenn der Souverän, immerhin noch das Volk, jetzt nicht erheblichen Druck auf seine Volksvertreter ausübt, wird Europa und wird insbesondere auch Deutschland die Mädchenbeschneidung bekommen.

Jacques Auvergne

Q u e l l e n

[1] Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?

(Publiziert beim ZMD, übernommen aus: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.)

http://islam.de/1641_print.php

Fatwas have been justified by Islamic scholars for a number of reasons, two major reasons being to fulfill makruma [Schariarechtlich bewertet ist das entsprechende Tun “edel, lobenswert, ehrenvoll, ehrbar”. Bei Allah gerne gesehen und auf Erden zu empfehlen, wird eine Auslassung der entsprechenden Handlung nicht bestraft.] granted by Mohammed, and to avoid falling into a taboo behavior. Some scholars suggest makruma means that female circumcision adds to the man’s pleasure. The majority of fatwas that permit or recommend Muslim female circumcision lean toward it being commendable or meritorious act on the part of the woman. Zakariyya al-Birri argues it is better to carry out female circumcision, while al-Qaradawi leaves the choice to parents according to their beliefs, in spite of the fact that he favours female circumcision, because it protects girls‘ morality „especially nowadays“ claims al-Qaradawi.

https://en.wikipedia.org/wiki/Religious_views_on_female_genital_mutilation

[2] The world’s best known Islamic scholar, Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi, on 2 March 2009 in Doha (Qatar), issued a fatwa on the initiative of the German Rüdiger Nehberg and his organisation TARGET

http://www.target-nehberg.de/HP-08_fatwa/index.php?p=Qaradawi&lang=en&

Sheikh Prof.Dr. Yusuf Al-Qaradawi schreibt Fatwa

„Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Werk des Teufels“

Yusuf Al-Qaradawi […] Am 2. März gewährte er dem Menschenrechtler Rüdiger Nehberg, der seit neun Jahren mit seinem Verein TARGET gegen den mehr als 5000 Jahre alten Brauch der Weiblichen Genitalverstümmelung kämpft, in seiner Residenz in Doha eine Audienz. Das Resultat ist ein verbindliches Rechtsgutachten („Fatwa“). Die wichtigste Aussage darin: „Weibliche Genitalbeschneidung ist eine Änderung der Schöpfung Gottes und damit ein von Gott verbotenes Werk des Teufels.“

http://www.target-nehberg.de/HP-08_fatwa/index.php?p=Qaradawi&lang=de&

[3] Imam Z antwortet auf Sya Taha.

http://theislamicmonthly.com/a-tiny-cut-female-circumcision-in-south-east-asia/

[4] Auch die siebenerschiitischen Dawoodi Bohra (Dawudi Bohra, Dawuditen) praktizieren Islamic FGM.

(Culture and Rights: The Struggle From Within to End Female Genital Cutting. 25.04.2016, von: Anubha Bhonsle.)

https://www.newsecuritybeat.org/2016/04/culture-rights-struggle-female-genital-cutting/

[5] Berlin, Gebäude der Botschaft des Staates Indonesien. Der Islam macht die Geschlechtsorgane aller schariapflichtigen Kinder sauber und rein, wir in Indonesien beschneiden die Mädchen und verstümmeln sie nicht, so sinngemäß vernehmen es die notorischen Islamverharmloser von TdF am 10.12.2014 aus dem Mund der Leiterin der politischen Abteilung (Koordinator Fungsi Politik), Lefianna Ferdinandus (Lefianna Hartati Ferdinandus).

https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/weibliche-genitalverstuemmelung2/unser-engagement/aktivitaeten/6-februar/unterschriftenaktion-fgm

[6] Available data from large-scale representative surveys show that the practice of FGM/C is highly concentrated in a swath of countries from the Atlantic coast to the Horn of Africa, in areas of the Middle East such as Iraq and Yemen and in some countries in Asia like Indonesia. However, FGM/C is a human rights issue that affects girls and women worldwide. Evidence suggests that FGM/C exists in some places in South America such as Colombia and elsewhere in the world including in India, Malaysia, Oman, Saudi Arabia, and the United Arab Emirates, […] The practice is also found in pockets of Europe and in Australia and North America which, for the last several decades, have been destinations for migrants from countries where the practice still occurs. […]

If trends continue, the number of girls and women undergoing FGM/C will rise significantly over the next 15 years.

http://www.unicef.org/media/files/FGMC_2016_brochure_final_UNICEF_SPREAD.pdf

Unicef Report Finds Female Genital Cutting to Be Common in Indonesia

(Mit den denkbar unbrauchbarsten indonesischen Quellen sowie islambezogen kenntnislos von: Pam Belluck and Joe Cochrane, in: The New York Times, 04.02.2016.)

Female genital cutting has always been seen as an ancient ritual practiced in Africa and to a lesser extent in the Middle East, but a new global assessment documents for the first time that it is widespread in one of the most populous countries in Asia: Indonesia, where almost half the women are estimated to have undergone it.

There has long been anecdotal evidence of the practice there, but the United Nations Children’s Fund estimated Thursday that 60 million women and girls there have been cut based on national survey data collected by the Indonesian government. The addition of Indonesia is largely responsible for raising the global tally of women and girls who have undergone the practice to 200 million from 130 million […]

http://www.nytimes.com/2016/02/05/health/indonesia-female-genital-cutting-circumcision-unicef.html?_r=0

[7] Female genital cutting in Thailand’s south

[Nebelwurf im Untertitel: „FGM is a rising cultural [aber nein, religiös] practice in southern Thailand.“]

[Informative Fotos von Lillian Suwanrumpha. Aus den Bildbeschreibungen.] Dr Umasa believes that the procedure, if done by a doctor, should not be considered mutilation. […] Imam Abdulloh at the Islamic Council Centre in Yala advises women to cut their baby girls after birth because it can help control their sexual urges when they grow up.]

(Text, gründlich recherchiert von: Gabrielle Palauch, auf: Al Jazeera, 02.04.2015.)

[…] Malaysia’s highest religious authority issued a fatwa, an Islamic legal edict, in 2009 making the cutting procedure required for all Muslim women, unless „harmful“.

Many religious leaders in Malaysia, like their counterparts in Thailand, believe the procedure as practised there is so minimally invasive that it should not be called mutilation. […]

Imam Abdullah Abu-Bakr of the Committee of Islamic Council of Yala says Muslims in the south are more observant than their co-religionists in Bangkok, because there are more foreign-educated imams and fewer distractions, such as the entertainment hub of Bangkok.

He himself was educated in Syria and Malaysia.

Thailand’s fatwa committee has not issued a fatwa surrounding the practice of sunat, but Imam Abdullah says everybody knows the practice is required for boys, typically in a public ceremony around age seven, and though is not absolutely required of women, it is something all women should do.

He says the way it is currently practised is not harmful, and is key to a Muslim’s cultural identity.

„You must peel a banana before you can eat it,“ Abu-Bakr says, „and for women, it will reduce their wildness, making them clean and strong.“

http://www.aljazeera.com/news/asia-pacific/2015/03/female-genital-cutting-thailand-south-150309083458995.html

[8] Arzt Ahmad al-Tahawy fordert die FGM religiös und medizinisch. Berichtet bei Parlmany.

„Eine ausbleibende Beschneidung bringt den Frauen Verschmutzung oder Vergiftung in dieser Region [d. h. in ihrem Genitalbereich] und zusätzlich unerwünschte sexuelle Erregung, was zu großen Problemen führt.“

“عندمانتركالأنثىمنغيرختان،يحدثتلوثفيهذهالمنطقة،وإثارةجنسيةغيرمرغوبةتؤديإلىمشاكلكبيرة”

http://www.parlmany.com/News/4/103459/%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B5%D8%AD%D8%A9-%D8%AA%D8%B1%D9%83-%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%86%D8%AB%D9%89-%D8%A8%D9%84%D8%A7-%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D8%AE%D8%B7%D8%A3-%D9%8A%D8%AA%D8%B3%D8%A8%D8%A8-%D9%81%D9%89

Der Skandal, ein Doktor und Parlamentarier bezeichnet die Mädchenbeschneidung als ebenso religiös wie medizinisch geboten. Und im Islam stimmt das ja sogar, nach Allahs Wissenschaftsbegriff beispielsweise oder nach Allahs Medizin und Allahs Familienrecht. Aber damit wäre der Islam ein wissenschaftliches, humanitäres und ethisches Problem. Man errege sich also. Das Parlament kocht. Irgendwie.

http://www.parlmany.com/News/8/103817/-%D9%82%D8%A7%D9%84%D9%88%D8%A7-%D8%A3%D9%87%D9%85-%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D8%A7%D8%AA-%D8%A7%D9%84%D8%A8%D8%B1%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86%D9%8A%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D9%8A%D9%88%D9%85-%D9%87%D8%AC%D9%88%D9%85-%D8%AD%D8%A7%D8%AF-%D8%B9%D9%84%D9%89-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%AD%D8%A7%D9%88%D9%89-%D8%A8%D8%B3%D8%A8%D8%A8-%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D9%87-%D8%B9%D9%86

„We should refer to those who know more about religion, and those who know more about science,“ MP Ahmed El Tahawy told BECAUSE. Referring to some of Prophet Mohammed’s sayings, El Tahawy stated that FGM is „of honor“ and should be done under complete medical supervision.

„If they prove me wrong, I will retract my declaration,“ El Tahawy told BECAUSE. [Der Arzt kennt seine Religion. Kein Islam ohne FGM.]

The MP’s position implies that FGM is encouraged by religion. Asking him whether people should follow scientific or religious thought on the matter, the MP stands by religion. „We follow men of religion, and their opinions are to be adhered to,“ he stated.

The MP had told Parlamany that leaving a girl untouched by the procedure is wrong, while stating that overdoing it is also incorrect. […]

„Laws are not like the Qur’an. They can be amended and changed,“ the doctor argued. [Genau, zum Beispiel können sie sich an den Koran anpassen, die Gesetze: und das Resultat … ist das Kalifat.]

(Von: Aya Nader, auf: BeCause, 15.07.2016)

http://because.bz/gender/egyptian-mp-health-committee-defends-fgm

BeCause. BridgEgypt (BE).

http://because.bz/about-because

Egyptian parliamentarian promotes FGM due to “Sexual Arousal”

(Von: Nesma Abdel Azim, auf: AlBawaba EG im Juli 2016)

Member of health committee of House of Representatives, Ahmed el-Tahawy, described the female genital mutilation (FGM) operation as an Islamic “Sunna” that we should follow, al-Bawaba News reported Tuesday.

“Leaving the female uncircumcised causes sexual arousal to her, in addition to the health problems. That’s a scientific fact nobody can deny,” el-Tahawy said in an interview with Dream TV channel earlier Tuesday, calling on doctors to follow Prophet Muhammad and perform the FGM. […]

http://www.albawabaeg.com/list/32/parliament

„If we leave the girl without circumcision there will be a contamination in this area and unwanted libido that can cause great problems. We are taking the opinion of the sharia in this matter and not what the health minister and others say.

– Dr. Ahmed el-Tahawi, MP and member of the Egyptian Parliamentary Health Committee

(Quelle: Clarion Project)

http://www.clarionproject.org/content/fgm-egypt

(Parlmany)

http://m.parlmany.com/News/4/103459/%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B5%D8%AD%D8%A9-%D8%AA%D8%B1%D9%83-%D8%A7%D9%84%D8%A3%D9%86%D8%AB%D9%89-%D8%A8%D9%84%D8%A7-%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D8%AE%D8%B7%D8%A3-%D9%8A%D8%AA%D8%B3%D8%A8%D8%A8-%D9%81%D9%89

Egyptian MP and doctor Ahmed El-Tahawy says female genital mutilation (FGM), from a medical and religious stand, is a necessity as long as it is performed in the right way, a statement that raises questions over longstanding efforts to fight the phenomenon in Egypt.

The controversial statements by El-Tahawy, who is a member of the Egyptian parliament’s health committee, came while commenting on a potential draft resolution aimed at intensifying legal punishments against FGM, which has been criminalised in Egypt since 2008.

Speaking to Egyptian private website Parlmany on Monday, he said „as a doctor, [I can say that] when female circumcision is iniquitous it would cause serious psychological problem, especially during sexual intercourse.“

„And when we leave the female without excision, contamination in that area takes place, as well as an undesired state of sexual arousal that could lead to big problems.“ (…)

The 2014 Demographic and Health Survey showed that the FGM rate in the reproductive age from 15 to 49 stands at 92 percent. More than 75 percent of cases are of girls aged from nine to 12 while 14 percent are aged 7 or younger, which indicates that the vast majority of Egyptian families circumcise their daughters.

While medical studies point out that FGM reduces women’s sexual desire and causes other physical and psychological complications, El-Tahawy believes the issue should be dealt with primarily from a religious viewpoint.

„Any opinion can be debated and replied to except for that of Prophet Muhammed, peace be upon him,“ he said on Tuesday, arguing that one of the prophet’s sayings, which is a prime source of Islamic jurisprudence, dictates that female circumcision is essential.

„I call on the Senior Scholars Authority, Al Azhar’s Grand Imam and everyone who is related to religion to decide on that case,“ he added in a phone interview with Dream TV.

Egypt has been seeking to reduce FGM rates in recent years. […]

„We’ve seen great enthusiasm from the health minister, the general prosecution and the justice ministry to fight FGM,“ Germaine Haddad, programme officer and gender focal point at the United Nations Population Fund (UNFPA) office in Egypt, told Ahram Online.

„The MP’s statements do not reflect the official stance against FGM and will not hinder the battle against it.“

The Center for Egyptian Women Legal Assistance (CEWLA), among other critics, slammed El-Tahawy’s comments as untrue, reiterating a common stance that it is neither religiously nor medically dictated.

„It is a habit that has been common in Africa since the Pharaohs, but most Muslim countries do not know it,“ CEWLA said.

„The post-revolution parliaments came as a disappointment, as the well-being of girls and women is still up for meaningless debate from the 2012 Islamist parliament up until the one today.“

„Former MP Aza El-Garf [who belonged to the then-ruling Muslim Brotherhood] released similar statements and here is the 2016 parliament saying the same thing through El-Tahawy,“ reads the non-governmental organisation’s statement, which called on the House of Representatives to increase punishments for FGM. […]

(Egyptian MP’s endorsement of FGM stirs controversy but unlikely to have effect. Von Sherif Tarek. Ahram, 12.06.2016.)

http://english.ahram.org.eg/NewsContent/1/64/233054/Egypt/Politics-/Egyptian-MPs-endorsement-of-FGM-stirs-controversy-.aspx

(Youm7) Ahmad al-Tahawi:

„بصفتى طبيب عندما يكون ختان الإناث جائرا بتحصل مشاكل نفسية كبيرة، خاصة فى العلاقة الحميمة، وعندما نترك الأنثى بلا ختان يحدث تلوث فى هذه المنطقة وإثارة جنسية غير مرغوب فيها.“

http://www.youm7.com/story/2016/7/20/%D8%A7%D9%84%D9%86%D8%A7%D8%A6%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%A8%D9%8A%D8%A8-%D9%8A%D8%AD%D9%84%D9%84-%D8%A7%D9%84%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D8%A7%D9%84%D8%A8%D8%B1%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86-%D8%A3%D8%AD%D9%85%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%AD%D8%A7%D9%88%D9%89-%D9%84%D9%85-%D9%8A%D8%B0%D9%83%D8%B1-/2808266

(InnLebanon)

ففيتصريحأطلقَهمنذبضعةأيامأعلنَهذاالبرلمانيالمصريبفخرِِأنّه «اختتنبناتهلأنّهمقتنعبالفكرةدينياًوطبّياً». وأشاربثقةإلىأنّه

«عندمايكونختانالإناثجائراًتحصلمشاكلنفسيةكبيرة،خصوصاًفىالعلاقةالحميمية،ولكنعندماتُترَكالأنثىمنغيرختان،يَحدثتلوّثفىهذهالمنطقة،وإثارةٌجنسيةغيرمرغوبةتؤدّيإلىمشاكلكبيرة»،بحسبرأيه.

http://www.innlebanon.com/read/381354/

Nisf Al Dunia ( نصفالدنيا )

„Als Arzt sage ich Ihnen, …“

وبصفتي طبيب، فعندما يكون ختان الإناث جائرًا بتحصل مشاكل نفسية كبيرة، خاصة في العلاقة الحميمية.. وعندما نترك الأنثى من غير ختان، يحدث تلوث في هذه المنطقة، وإثارة جنسية غير مرغوبة تؤدي إلى مشاكل كبيرة“.

http://nisfeldunia.ahram.org.eg/NewsP/39/113620/%D9%85%D8%B1%D8%A3%D8%A9/%D9%85%D8%B7%D8%A7%D9%84%D8%A8%D8%A9-%D8%AD%D9%82%D9%88%D9%82-%D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B1%D8%A3%D8%A9-%D8%A8%D8%A7%D9%84%D8%AA%D8%AD%D9%82%D9%8A%D9%82-%D9%85%D8%B9-%D9%86%D8%A7%D8%A6%D8%A8-%D8%A8%D8%B4%D8%A3%D9%86-%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D8%A7%D8%AA%D9%87-.aspx

[„Dr. Ahmed Eltahawy über die Frage der Beschneidung“. Schreibfehler, nicht „chitan al-inas“, sondern FGM, (ختانالإناث) chitan al-inath.]

„صاحبالمعالى“هاتفياعضومجلسالنوابد.احمدالطحاوىيحدثعنقضيةختانالإناس

Ahmad al-Tahawi im Fernsehinterview

https://www.youtube.com/watch?v=YrFnfAe2rbQ

Ahmad al-Tahawi (أحمدالطحاوي) zurm Thema „Beschneidung“ (الختان)

https://www.youtube.com/watch?v=n94oqGLMz4A

[9] FGM islamisch? Desert Flower Foundation (DFF) schimpft los.

Despite the decision within the Ministry of Health and Population, there is still a strong endorsement for FGM coming from Ahmed el-Tahawy, a member of the Egyptian parliament’s health committee and a doctor! El-Tahawy is defending FGM for religious and medical reasons. […]

FGM is a crime and it’s a human right’s violation, there is no medical or religious reason to justify this cruel procedure! It is sad to see a doctor justify an assault.

http://desertflowerfoundation.org/en/news-detail/scandal-in-egypt.html

Auch auf dem Blog der DFF-Gründerin, Islamverharmloserin und Jungenbeschneidungsfreundin Waris Dirie.

https://warisdirie.wordpress.com/2016/07/18/scandal-in-egypt/

Auch Faduma Korn (Fadumo Korn; NALA) legt sich mächtig für den Glauben ins Zeug und flunkert uns das Blaue vom Himmel herunter. Der Islam, anders gesagt also das Islamische Recht (Scharia, Fiqh), kenne im Grunde („eigentlich“) keine Mädchenbeschneidung:

„Die Religion, die immer wieder als Erklärung angeführt wird, ist es eigentlich nicht.“ [Nein, die Religion des Islam ist die Erklärung, und zwar durch und durch, also genau „eigentlich“.]

http://www.nala-fgm.de/fgm_gruende.html

„Die Religion, die immer wieder als Erklärung angeführt wird, ist es eigentlich nicht.“ (Faduma Korn)

http://www.faduma-korn.de/info_fgm.html

Allah fordert die beschnittene Vulva mindestens für alle Schiiten ausgesprochen ernsthaft (“grundsätzlich”), doch schiebt das Sozialreferat der Hauptstadt Bayerns islambezogene Fakten ungerührt beiseite und bedankt sich bei der NALA-Gründerin. So wird das nichts mit der „Verhinderung von Genitalverstümmelung (FGM) bei Mädchen und jungen Frauen in München“.

„Grundsätzlich schreibt keine Religion FGM vor.“

“Insbesondere gilt der Dank den Fachkräften, die sich in ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern mit dem Thema FGM auseinandersetzen, dem Münchner Netzwerk gegen weibliche Beschneidung und insbesondere den Expertinnen Fadumo Korn und Mathilda Legitimus-Schleicher für ihr außerordentliches Engagement.”

(Landeshauptstadt München Sozialreferat / Stadtjugendamt Fachstelle für Querschnittsaufgaben GIBS Prielmayerstraße 1 80335 München Juli 2014.)

http://docplayer.org/6672138-Verhinderung-von-genitalverstuemmelung-fgm-bei-maedchen-und-jungen-frauen-in-muenchen.html

[10] Sunni fatwas

Fatwas have been justified by Islamic scholars for a number of reasons, two major reasons being to fulfill makruma granted by Mohammed, and to avoid falling into a taboo behavior. Some scholars suggest makruma means that female circumcision adds to the man’s pleasure. The majority of fatwas that permit or recommend Muslim female circumcision lean toward it being commendable or meritorious act on the part of the woman. Zakariyya Al-Birri argues it is better to carry out female circumcision, while Yusuf al-Qaradawi leaves the choice to parents according to their beliefs, in spite of the fact that he favours female circumcision, because it protects girls‘ morality „especially nowadays“ claims Al-Qaradawi.

Similarly, Al-Azhar – one of the most respected universities of the Islamic World in Cairo – has issued a number of fatwas on female circumcision over its history. On June 23, 1951, a fatwa from Al-Azhar declared that it does not recognise the abandonment of female circumcision as an option, and that female circumcision is advisable because it curbs „nature“. Moreover, this fatwa declared doctors‘ opinions on the disadvantages of female circumcision as irrelevant. On January 29, 1981, another fatwa from Al-Azhar was authored and proclaimed by the Grand Sheikh of Al-Azhar. The fatwa insisted that it is impossible to abandon the lessons of Mohammed in favor of the teaching of others, such as doctors, because the science of medicine evolves. The fatwa then recommended to the Islamic community that female circumcision is a duty, and the responsibility of female circumcision lies with the guardian of the girl. In October 1994, the mufti of Egypt publicly declared that hadiths on female circumcision attributed to the Prophet were unreliable; however, within days of this announcement, Shaykh Gad al-Haqq Ali of al-Azhar issued a fatwa that female circumcision is a part of the legal body of Islam and is a laudable practice that honors women. Egyptian government, in 1996, banned female circumcision in hospitals and prohibited licensed professionals from performing FGM. However, in 1997, Shaykh Nasr Farid Wasil, Grand Mufti of Egypt, issued a fatwa that female circumcision should be permitted even though it is not obligatory under Islam. Soon after, Egypt’s court overturned the government ban on female circumcision in hospitals and by licensed professionals.

https://en.wikipedia.org/wiki/Religious_views_on_female_genital_mutilation#Sunni_fatwas

[11] Protest gegen den Auftritt von Großscheich al-Tayyeb vor dem Deutschen Bundestag und der Universität Münster

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2016/03/14/443/

Auch bei Ümmühan Karagözlü (Schariagegner). Die technisch bedingt ggf. lange Ladezeit abzuwarten lohnt sich angesichts einer Fülle von kenntnisreichen Kommentaren zur Lage in Ägypten, vor allem die christliche Minderheit der Kopten betreffend.

https://schariagegner.wordpress.com/2016/03/14/todesfatwen-sind-keine-friedensbotschaft/

[12] Großmufti Dr. Schawki Allam an der Universität Bonn

„Im Namen des Islam? – Religion als Mittel zum Zweck“ Ägyptischer Großmufti bei Diskussionsveranstaltung im Universitätsforum

https://www.uni-bonn.de/Pressemitteilungen/140-2016

Center for International Security and Governance (CISG)

Datum: 14. Juli 2016, 18:00 Uhr Ort: Bonner Universitätsforum, Heussallee

http://cisg-bonn.com/2016/04/ankuendigung-diskussionsveranstaltung-im-namen-des-islam-religion-als-mittel-zum-zweck/

Shawki Allam

Shawki Ibrahim Abdel-Karim Allam is the 19th and current Grand Mufti of Egypt through Dar al-Ifta al-Misriyya succeeding Ali Gomaa.

His office, the Dar al Ifta (literally, the house of fatwas), a government agency charged with issuing religious legal opinions on any question to Muslims who ask for them, issues some 5,000 fatwas a week, including both the official ones that he himself crafts on important issues and the more routine ones handled via phone and Internet by a dozen or so subordinate muftis.

https://en.wikipedia.org/wiki/Shawki_Allam

[13] Female circumcision contradicts Islamic law

Egypt’s Dar al-Iftaa confirmed that female circumcision is a cultural practice and has no link whatsoever with Islam and its teachings.

This statement came in response to some fatwas issued by non-specialists who claim that it is a religious injunction.

The statement added that the prohibition of female circumcision is in accord with the objectives of Islamic law and interests of the people.

http://www.dar-alifta.org/Foreign/ViewArticle.aspx?ID=1881&CategoryID=1

Überschrift: „Von Dar al-Ifta. Noch zu dem Vorfall mit dem Mädchen in Suez [Mayar Mohamed Mousa, 17, starb am 29.05.2016 bei ihrer FGM und unter Vollnarkose im El Canal National Hospital]. Chitan al-inath (ختان الإناث), weibliche Beschneidung, verstößt sowohl gegen die Scharia als auch gegen das [weltliche] Gesetz (aš-šarīʿawa l-qānūn).“

Im ersten Satz wird die faktenwidrig pauschal aus dem Bereich des Islamischen in denjenigen des Volksbrauchtums verschobene FGM, Chitan al inath, nicht definiert; von einer solchen Formulierung aber sind sogenannte milde Formen der FGM ggf. ausgelassen.

Weiter unten ist von einer Distanzierung von der FGM im Jahre 2006 die Rede.

2006 redete Ali Gom’a ein bisschen gegen FGM, ohne allerdings beispielsweise FGM Typ Ia, Typ Ib oder Typ IV explizit zu verwerfen. Zuerst hätte er sich zur viele Jahrhunderte alten schafiitischen FGM-Pflicht positionieren müssen.

http://dar-alifta.org.eg/AR/Viewstatement.aspx?ID=5818

http://www.elfagr.org/2159547

http://www.alhyatalmasrya.com/beauty/59938.html

2006

Die Internationale Konferenz der Gelehrten bezüglich des Verbots von Missbrauch [der Islam missbraucht nicht, sondern macht sauber und rein] des weiblichen Körpers wurde am […] 22. und 23. 11.2006 in den Konferenzräumlichkeiten der Al-Azhar Universität abgehalten. […]

Weibliche Genitalbeschneidung [welche? Nur FGM Typ III?] ist eine ererbte Unsitte, die in einigen Gesellschaften praktiziert wird und von einigen Muslimen in mehreren Ländern in Nachahmung übernommen wurde. Dies ohne textliche Grundlage im Koran, respektive einer authentischen Überlieferung des Propheten.

Die heutzutage praktizierte weibliche Genitalbeschneidung [Motto: Wir sollten die Mädchen morgen anders beschneiden als heute?] fügt der Frau physische und psychische Schäden zu. […] diese Unsitte […]

Ebenso fordern die Teilnehmer der Konferenz die internationalen und regionalen Institutionen und Einrichtungen auf, ihre Anstrengungen auf die Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung zu konzentrieren. Dies betrifft insbesondere die hygienischen und medizinischen Grundregeln, die gegenüber der Frau eingehalten werden müssen, sodass diese Unsitte nicht weiter praktiziert wird. [nanu, FGM lediglich ein Problem bei fehlender Keimfreiheit im Operationsraum oder anderweitigem Mangel an zeitgemäßer Medikalisierung?] […] diese Unsitte […]

Die Konferenz fordert die Legislativorgane auf, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Praktizierenden diese schädigende Unsitte der weiblichen Genitalbeschneidung untersagt und sie als Verbrechen deklariert, unabhängig davon, ob es sich bei den Praktizierenden um Täter oder Initiator handelt. […]

Des Weiteren fordert die Konferenz die internationalen Institutionen und Organisationen auf, in allen Regionen Hilfe zu leisten, in denen diese Unsitte praktiziert wird, um somit zu ihrer Beseitigung beizutragen. [ist lediglich Typ III zu verbieten beabsichtigt sowie zusätzlich Typ I bzw. Typ II bei einem besonders wenig sterilen Operieren?]

Unterschrift:

Prof. Dr. Ali Gom’a

Großmufti Ägyptens

24.11.2006

(Quelle, deutsch: TARGET / Rüdiger Nehberg.)

http://www.target-human-rights.de/HP-08_fatwa/index.php?p=fatwaAzhar

Arabisches Original

http://www.target-human-rights.de/HP-08_fatwa/index.php?p=arabisch

Allenfalls Wunschdenken seitens der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

„Im November 2006 fand die jüngste Gelehrtenkonferenz an der Al-Azhar Universität statt. Initiiert von der deutschen Menschenrechtsorganisation TARGET und unter Schirmherrschaft des Großmufti von Ägypten, Prof. Dr. Ali Gom‘a, diskutierten muslimische Gelehrte aus aller Welt mit Wissenschaftlern über die Praktik. Sie fällten den Beschluss, FGM mit dem Gewicht einer Fatwa als strafbare Aggression und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen.“

https://www.giz.de/expertise/downloads/giz2011-de-fgm-islam.pdf

(دار الإفتاء: ختان الإناث مخالف للشريعة والقانون)

https://www.youtube.com/watch?v=C_vRT9i5jBk

[14] MP apologises for controversial comments on FMG issue

Al-Tahawy demanded that media outlets correct his previous comments to confirm his full respect for women [Arzt al-Tahawi bekennt seinen großen Respekt vor den ägyptischen Frauen. Genau. Vor den islamisch beschnittenen Frauen.]

(Daily News Egypt, 19.07.2016)

Member of parliament Ahmed Al-Tahawy apologised at the Sunday [17.07.2016] evening session of the House of Representatives for his controversial comments last week defending female genital mutilation (FMG), which prompted criticism and condemnation from women rights originations and activists.

During the evening session, Al-Tahawy said that he apologised to all Egyptian girls if his statements offended them, and confirmed to women’s organisations that he is interested in the dignity and prestige of women.

He further demanded that media outlets correct what they circulated about his previous comments, confirming his full respect for women.

The MP said that after reviewing the fatwa issued on 2 June 2016 by Dar Al-Ifta, which after several studies confirmed the illegality of FGM, he found that ”FGM is a very controversial issue as there are several disagreements over it”. [Sogar schlimm umstritten ist sie, die islamische Mädchenbeschneidung. Es gibt sogar Gegner der Islamic FGM; diese Angelegenheit (issue) ist wirklich schlimm umstritten, very controversial.]

He also stressed that the Grand Mufti is the only responsible party to legislate and legalise such an issue. [Entschuldigung geht anders. Nach wie vor ist sein Aufruf:

Ägypter, lassen wir Scheich Schawki Ibrahim Allam (شوقي إبراهيم علام) reden, der Großmufti soll jetzt zur FGM entscheiden.]

Member of the National Council for Women, Amr Hassan, who is an obstetrician and gynaecologist, said that a meeting will be held in the parliament on Tuesday to discuss harsher punishment for FMG and to stress the necessity of avoiding comments on such sensitive issues without being fully familiar with its consequences.

Hassan commented on Al-Tahawy’s statements saying that MPs’ statements are very significant and impact people and that such statements could really distort people’s thoughts. The doctor urged that FMG is not a part of Islam [nun, “FGM” nicht, maßvolle FGC schon], pointing to Saudi Arabia where it is not practised despite the restrictions imposed on women there. [Merke: Was auf Erden schlimm ist, hat nichts mit dem Islam zu tun.]

Following Al-Tahawy’s apology, MP Amenah Nossier said that FGM is not accepted in any way, whether legitimately, psychologically, or socially, noting that it is a social custom not related to Islam, but practised in African countries. [Nix mit Islam zu tun.]

Al-Tahawy, who is a member of the Health Committee, previously stated that “leaving a female without FGM is something wrong” during a parliamentary discussion on 12 June about implementing harsher punishments for FGM practice. […]

http://www.dailynewsegypt.com/2016/07/19/mp-apologises-controversial-comments-fmg-issue/

Arabisch, bei Parlmany. Der Arzt und MP Ahmad al-Tahawi (Ahmed el-Tahawi usw.) entschuldigt sich ein bisschen für seine Forderung nach der FGM.

http://www.parlmany.com/News/7/105930/-%D9%86%D8%A7%D8%A6%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D8%AE%D8%AA%D8%A7%D9%86-%D9%8A%D8%B9%D8%AA%D8%B0%D8%B1-%D9%84%D9%86%D8%B3%D8%A7%D8%A1-%D9%85%D8%B5%D8%B1

Hier noch ein bisschen mehr Entschuldigung, gar der Gang nach Canossa? Ahmad al-Tahawi (Ahmed el-Tahawi) will die Autorität der Dar al-Ifta respektieren und die Würde der Frauen sowieso. Was, wenn Office of the Mufti schon bald eine soundso kleine FGC islamrechtlich statthaft nennt? Nach dem Recht der Schafiiyya ist der Unbeschnittene wie die Unbeschnittene islamisch ohne Würde.

http://www.parlmany.com/News/4/105805/%D8%A3%D8%AD%D9%85%D8%AF-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%AD%D8%A7%D9%88%D9%89-%D8%B9%D8%B6%D9%88-%D9%84%D8%AC%D9%86%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B5%D8%AD%D8%A9-%D9%8A%D8%B9%D8%AA%D8%B0%D8%B1-%D8%A8%D8%A7%D9%84%D8%AC%D9%84%D8%B3%D8%A9-%D8%A7%D9%84%D8%B9%D8%A7%D9%85%D8%A9-%D8%B9%D9%86-%D8%AA%D8%B5%D8%B1%D9%8A%D8%AD%D8%A7%D8%AA%D9%87

[15] Thomas von der Osten-Sacken, director of a German nongovernmental organization called WADI […] The practice is known to exist throughout the Middle East, particularly in northern Saudi Arabia, southern Jordan, and Iraq.

(Female circumcision surfaces in Iraq. By Nicholas Birch, Contributor to The Christian Science Monitor. 10.08.2005)

http://www.csmonitor.com/2005/0810/p06s01-woiq.html?s=t5

FGM in Saudi-Arabien

Female genital mutilation is present in Saudi Arabia. FGM is most prevalent in Saudi regions following Shafi’i school within the Sunni sect of Islam, such as Hejaz, Tihamah and Asir. In a clinical study, Alsibiani and Rouzi provide evidence of the practice in Saudi Arabia. Another 2010 report claims post-FGM medical complications are an indicator of widespread prevalence of the practice in Saudi women. A 2012 study finds, that of the Saudi women who had FGM, Type III was more common than Type I or II.

https://en.wikipedia.org/wiki/Prevalence_of_female_genital_mutilation_by_country#Saudi_Arabia

[16] 7 False Myths About FGM

As Egypt launches its massive anti-female genital mutilation campaign today, we take a look at some of the most common misconceptions about the barbaric and dangerous practice that still affects millions of women yearly.

[…] The practice is in no way related to religion. […] the Minister of Health Dr. Adel Adawy [Adel Adawi] has just said, “There are no religious justifications for Female Genital Mutilation.”

(CairoScene, 14.06.2015)

http://www.cairoscene.com/LifeStyle/7-False-Myths-About-FGM

Health Minister Adel Adawi [Adel Adawy] discussed with his visiting Gambian counterpart Omar Sey boosting cooperation in the health sector.

http://allafrica.com/stories/201501121942.html

[17] Sin embargo, aún existen muchas voces que siguen justificando la práctica. Precisamente a principios de esta semana el diputado y médico Ahmed el Tahawi, miembro del comité de Sanidad del Parlamento egipcio, defendió la necesidad de la ablación. En una entrevista a un medio digital, a propósito de una propuesta de reforma legislativa para endurecer la prohibición, Al Tahawi aseveró: „cuando dejamos a la mujer sin circuncisión, esa zona de su cuerpo se contamina además de causar un estado no deseado de excitación sexual que podría originar graves problemas“.

El Mundo (EM), (Madrid), 18.07.2016.

http://www.elmundo.es/sociedad/2016/07/15/5788c352268e3ee46b8b4611.html

[18] FEMALE GENITAL MUTILATION: AN ISLAMIC PERSPECTIVE

Imad-ad-Dean Ahmad

[…] Islamic law protects a woman’s right to sexual enjoyment […] Islamic law prohibits clitoridectomy (partial or complete removal of the clitoris) or infibulation (excision of part or all of the external genitalia and stitching/narrowing of the vaginal opening), or any genital mutilation which impairs the woman’s ability to enjoy sexual relations. Such prohibitions are consistent with the hadithic warning against severity in female circumcision. […] Islamic law does not mandate female genital mutilation and tolerates only the most mild form of circumcision […] For Muslims, cliterodectomy and infibulation should be considered ḥarām (prohibited) practices and opposition to it should be part of our ongoing mandate to fight against superstition and oppression. As to the mildest form of female circumcision, the risks to the girl’s future ability to enjoy sexual relations with her husband must place it at best in the category of makrūh (disliked) practices. Since it has neither hygienic nor religious value, there is no justification for Muslims to engage in this painful and potentially harmful practice and it would be best to avoid it completely.

http://www.minaret.org/fgm-pamphlet.htm

MFI

Minaret of Freedom Institute

Imad-ad-Dean Ahmad, Ph.D. (President, director)

http://www.minaret.org/Staff.htm

MFI

Minaret of Freedom Institute

Its early board of advisers included former Richard Nixon advisor Robert D. Crane, a convert to Islam, and Charles Butterworth, a University of Maryland Islamic scholar.

Religious views

Sharia law

The Institute holds that adherence to Sharia law and even Islamist politics can be compatible with libertarian ideas. In a paper delivered at a 2005 Center for the Study of Islam and Democracy conference Imad-ad-Dean Ahmad noted the similarities of American secularism and Islamic law, argued that the free exercise of religion is inherently part of Islamic law and outlined a vision of „Islamic pluralism“ where the traditional dhimmi system of protection of non-Muslims must be explicitly protected constitutionally.

https://en.wikipedia.org/wiki/Minaret_of_Freedom_Institute

Imad-ad-Dean Ahmad

He was raised in Pennsylvania and graduated cum laude with a bachelor’s degree from Harvard University (1970) and a doctoral degree in astronomy and astrophysics from the University of Arizona (1975).

https://en.wikipedia.org/wiki/Imad-ad-Dean_Ahmad

Bethesda is a census-designated place in southern Montgomery County, Maryland, just northwest of the United States capital of Washington, D.C.

https://en.wikipedia.org/wiki/Bethesda,_Maryland

[19] The Medina Covenant was described as a Pax Islamica by Imad-ad-Dean Ahmad […] Ahmad finds that the Medina Covenant parallels the US Constitution

https://books.google.de/books?id=9sLFAAAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

The Institute holds that adherence to Sharia law and even Islamist politics can be compatible with libertarian ideas. In a paper delivered at a 2005 Center for the Study of Islam and Democracy conference Imad-ad-Dean Ahmad noted the similarities of American secularism and Islamic law, argued that the free exercise of religion is inherently part of Islamic law and outlined a vision of „Islamic pluralism“ where the traditional dhimmi system of protection of non-Muslims must be explicitly protected constitutionally.

https://en.wikipedia.org/wiki/Minaret_of_Freedom_Institute

[20] Fine-touch pressure thresholds in the adult penis.

Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, Eden C, Milos MF, Wilcox N, Van Howe RS.

CONCLUSIONS

The glans of the circumcised penis is less sensitive to fine touch than the glans of the uncircumcised penis. The transitional region from the external to the internal prepuce is the most sensitive region of the uncircumcised penis and more sensitive than the most sensitive region of the circumcised penis. Circumcision ablates the most sensitive parts of the penis.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17378847

[21] Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark.

Morten Frisch, Morten Lindholm and Morten Grønbæk.

CONCLUSIONS

Circumcision was associated with frequent orgasm difficulties in Danish men and with a range of frequent sexual difficulties in women, notably orgasm difficulties, dyspareunia and a sense of incomplete sexual needs fulfilment. Thorough examination of these matters in areas where male circumcision is more common is warranted.

http://ije.oxfordjournals.org/content/early/2011/06/13/ije.dyr104.abstract

[22] Ist die Knaben-Beschneidung überhaupt Pflicht im Islam?

[„Eine Aufklärung des Theologen und Arztes Nadeem Elyas“, jenem „Frauenarzt aus dem rheinischen Eschweiler“ (s. u.), der allerdings seine Doktorarbeit nicht finden kann. Publiziert beim ZMD am 21.07.2012, mithin im Jahr der staatlich abgewürgten Beschneidungsdebatte 2012.]

[…] Die Verpflichtung zur Beschneidung ist durch die Sunna (Aussagen und Handlungen des Gesandten Allahs) belegt. Denn der Koran und die Sunna gelten gemeinsam als die Quelle der Rechtslehre im Islam; sie ergänzen und erklären sich gegenseitig. In der Regel enthält der Koran zusammengefasste Aussagen, die die Sunna ausführlich durch Aussagen und Lebensweise des Propheten darlegt.

Ausgehend von der Sunna gilt die Beschneidung sowohl bei Sunniten als auch bei Schiiten als islamische Pflicht und gehört zu den Glaubensüberzeugungen der Muslime. Bei zwei der sunnitischen Rechtsschulen (der schafiitischen und der hanbalitischen) sowie bei den schiitischen Rechtsschulen gilt die Beschneidung als wajib (Pflicht). Bei den restlichen sunnitischen Rechtsschulen (der hanafitischen und der malikitischen) gilt sie als Sunna Muakkada (Mit Nachdruck empfohlene Prophetentradition). […]

http://islam.de/20776

Frauenarzt aus dem rheinischen Eschweiler […] Elyas hat sich mehrfach zu der Pflicht der Moslems bekannt, einen islamischen Staat zu errichten. In der von ihm inspirierten „Islamischen Charta“ wird diese Verpflichtung geschickt umgangen. Das Dokument gibt auch keine Antwort auf die Frage, wie es wirklich mit der Gleichheit von Mann und Frau steht. Erwähnt wird nur das aktive und passive Wahlrecht der Frau. […] Kardinal Karl Lehmann hat dem Islam ein „ungebrochenes Verhältnis zur Gewalt“ bescheinigt. Diesen Vorwurf konnte auch der diplomatische Nadeem Elyas nicht widerlegen.

(Das doppelte Gesicht des Islam in Deutschland: Nadeem Elyas. Von Gernot Facius. DIE WELT, 18.06.2002.)

http://www.welt.de/print-welt/article395030/Das-doppelte-Gesicht-des-Islam-in-Deutschland-Nadeem-Elyas.html

Islamische Charta

Die am 03.02.2002 verabschiedete Islamische Charta: Grundsatzerklärung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft stammt aus der Feder von Nadeem Elyas, der zeitweilig als Generalsekretär der Union Muslimischer Studenten-Organisationen in Europa (UMSO) sowie als Sprecher des Islamischen Zentrums Aachen (IZA) tätig war und der vor allem, bis 2006, als Amtsvorgänger von Ayyub Axel Köhler bedeutsam ist, jenes Vorsitzenden des ZMD, dessen Nachfolge 2010 der dort bis heute tätige Aiman Mazyek antrat.

Von Jacques Auvergne (2011)

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/09/27/262/

Auf dem Weg zur Rechtspaltung

Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab. Des Buches komplette zweite Hälfte »Teil 2 Nadeem Elyas« (75-130) gliedert sich in die drei Kapitel »Menschenrechte im Islam« (75-100), »Friedensauftrag des Islam« (101-116, hier unberücksichtigt) und »Friedliches Zusammenleben in Europa« (117-130).

Von Jacques Auvergne (2010)

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/07/11/180/

[23] rarely, if ever performed alone / rarely performed alone

Type I is subdivided into Ia, removal of the clitoral hood (rarely performed alone), and the more common Ib (clitoridectomy), the complete or partial removal of the clitoral glans and clitoral hood. (When discussing FGM, the WHO uses clitoris to refer to the clitoral glans, the visible tip of the clitoris.) Susan Izett and Nahid Toubia write: „[T]he clitoris is held between the thumb and index finger, pulled out and amputated with one stroke of a sharp object.“

https://en.wikipedia.org/wiki/Female_genital_mutilation#WHO_Types_I_and_II

Type I is subdivided into Ia, the removal of the clitoral hood (rarely, if ever performed alone), and the more common Ib (clitoridectomy), the complete or partial removal of the clitoris and clitoral hood.

https://www.reddit.com/user/Hey_Thats_Not_Irony?sort=hot

[24] but this form appears to be relatively rare

The reference to the clitoral prepuce is moved to the end of the sentence. The reason for this change is the common tendency to describe Type I as removal of the prepuce, whereas this has not been documented as a traditional form of female genital mutilation. However, in some countries, medicalized female genital mutilation can include removal of the prepuce only (Type Ia) (Thabet and Thabet, 2003), but this form appears to be relatively rare (Satti et al., 2006). Almost all known forms of female genital mutilation that remove tissue from the clitoris also cut all or part of the clitoral glans itself.

https://www.reddit.com/r/SubredditDrama/comments/4jcfk6/radviceanimals_uncut/d36km7s.compact

[25] In 2008, the Egyptian Parliament criminalised FGM/C by amending the country‟s Penal Code through Article 242b is) to ensure that existing articles that address deliberate bodily injury (Articles 241 and 242) be applied to FGM/C. That same year the Egyptian Parliament amended the Child Law. While the amendment to the Child Law did not specifically address FGM/C, it supported the revised Penal Code by establishing decentralised Child Protection Committees at governorate and district levels. These committees are responsible for developing child protection policy at governorate level, identifying and referring child abuse cases, and monitoring the enforcement of the anti-FGM/C law and Ministry of Health decree on FGM/C at governorate, district and community levels.

(Source: Communication with NCCM, UNICEF, Save the Children UK, and Egyptian Centre for the Rights of the Child)

http://www.unicef.org/policyanalysis/files/UNICEF_-_LRI_Legislative_Reform_to_support_the_Abandonment_of_FGMC_August_2010.pdf

Die Al-Azhar und das weibliche Genital

[Auszüge aus einer Fernsehdebatte zum Thema der weiblichen Beschneidung in Ägypten. Ausgestrahlt wurde das Interview über den kuwaitischen Fernsehsender Al-Rai TV am 28. März 2006. Es unterhalten sich Dr. Muhammad Wahdan, Dozent an der Kairoer Al-Azhar-„Universität“ und die Dozentin für Islamisches Religiöses Recht Dr. Malika Zarrar. Quelle MEMRI-TV.]

[…] Fassen wir zusammen: Erstens bleibt Frauenbeschneidung etwas Unbesprechbares. Zweitens findet sie statt. Und drittens wird sie immer wieder offiziell verboten. Die Akteure der arbeitsteiligen islamischen Gesellschaften kultivieren eine vernetzte und flexible Rhetorik.

Vielleicht sollten wir Imperialisten und Eurozentriker die ägyptischen FGM-Verbote gar nicht wörtlich nehmen sondern als einen gequält geäußerten Wunsch erkennen.

Als den Wunsch nach dem Wechsel des Gesprächsthemas.

Jacques Auvergne, 09.06.2008.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2008/06/09/072/

[26] Al-Azhar Cleric Farahat Sa’id Al-Munji Justifies Female Circumcision: It Replaces the Chastity Belts of Ancient Times.

[…] for the sake of her honor, a woman can be circumcised […] all these things appear in Islamic law […] Don’t think we are making these things up. It all exists [in religious law] and is determined… We say that if the clitoris is so on and so forth […]

Ins Englische übersetzt bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memritv.org/clip_transcript/en/1466.htm

Al-Azhar Cleric Farahat Sa’id Al-Munji Justifies Female Circumcision: It Replaces the Chastity Belts of Ancient Times

Mehwar TV (Egypt) – May 10, 2007

Die Filmsequenz mit englischen Untertiteln, dokumentiert bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memritv.org/clip/en/1466.htm

[27] Dr. Muhammad al-Mussayar von der Kairoer al-Azhar-„Universität“

„All the jurisprudents, since the advent of Islam and for 14 centuries or more, are in consensus that female circumcision is permitted by Islam. But they were divided with regard to its status in shari’a. Some said that female circumcision is required by shari’a, just like male circumcision. Some said this is the mainstream practice, while others said it is a noble act. But throughout the history of Islam, nobody has ever said that performing female circumcision is a crime. There has been a religious ruling on this for 14 centuries.“

Dokumentiert bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memri.org/report/en/0/0/0/0/0/0/2068.htm

Al-Azhar University Scholars Argue over the Legitimacy of Female Circumcision Practiced in Egypt

Al-Arabiya TV (Dubai/Saudi Arabia) – February 12, 2007

Die Filmsequenz mit englischen Untertiteln, dokumentiert bei: MEMRI – The Middle East Media Research Institute

http://www.memritv.org/clip/en/1392.htm

[28] Mohamed Kandil / Mohamed Kandeel

Female circumcision: Limiting the harm

CONCLUSIONS

To conclude, law makers all around the globe are invited to review the legal situation of female circumcision. Parents, especially immigrants to the western world from the practicing societies, should be properly counselled for the possible complications, but should also be informed that these data were not derived from randomized controlled trials. Those who insist on circumcising their daughters should be allowed to do so, but advised not to exceed type I cutting; otherwise, they will go for it secretly and illegally by inexperienced personnel in a poorly hygienic environment with the possibility of complications.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3917656/

[29] Female genital alteration: a compromise solution

Kavita Shah Arora, Allan J. Jacobs

ABSTRACT

Despite 30 years of advocacy, the prevalence of non-therapeutic female genital alteration (FGA) in minors is stable in many countries. Educational efforts have minimally changed the prevalence of this procedure in regions where it has been widely practiced. In order to better protect female children from the serious and long-term harms of some types of non-therapeutic FGA, we must adopt a more nuanced position that acknowledges a wide spectrum of procedures that alter female genitalia. We offer a revised categorisation for non-therapeutic FGA that groups procedures by effect and not by process. Acceptance of de minimis procedures that generally do not carry long-term medical risks is culturally sensitive, does not discriminate on the basis of gender, and does not violate human rights. More morbid procedures should not be performed. However, accepting de minimis non-therapeutic FGA procedures enhances the effort of compassionate practitioners searching for a compromise position that respects cultural differences but protects the health of their patients.

http://jme.bmj.com/content/42/3/148.abstract?ijkey=4ce15217e79cdbd199e08ffcace3f2ebeb33d64a&keytype2=tf_ipsecsha

[30] „Zudem ist mit Blick auf die Wortwahl des Gesetzgebers erkennbar, dass es sich um negative Veränderungen von einigem Gewicht handeln muss. Damit scheiden rein symbolische Bagatellverletzungen, kosmetisch motivierte Eingriffe wie „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich oder dem Modebewusstsein entspringende Intimpiercings aus dem objektiven Tatbestand des § 226a StGB aus.″

Seite 733

https://books.google.de/books?id=TSPoBQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Professor Dr. Mark A. Zöller

Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht

https://www.uni-trier.de/index.php?id=23759

[31] Kollaboration mit den Ritualbeschneidern, Prinzip Beschneidung auf Kinderwunsch: Anne Lindboe und die fünf anderen Nordischen Kinderrechtsbeauftragten. Zitat; eigene Hervorhebungen.

Circumcision without a medical indication on a person unable to provide informed consent [man verteidigt nicht, wie kinderrechtlich geboten, das intakte Geschlechtsorgan, sondern beeilt sich, die Genitalverstümmelung zu tolerieren, sobald der junge Mensch sie für sich wünscht] conflicts with basic principles of medical ethics, particularly because the operation is irreversible, painful and may cause serious complications. There are no health-related reasons to circumcise young boys in the Nordic countries. Arguments that may argue in favour of circumcision in adult men are of little relevance to children in the Nordic area. Boys [Jungen sollen sich entscheiden dürfen, wann kommen die Mädchen?] can make up their own minds about the operation when they get old enough to provide informed consent [es geht der Bewegung der Genitalautonomen nur noch um das Aushandeln des Alters der informierten Einwilligung].

We ask the Nordic governments to take the necessary steps towards ensuring that boys get the right to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

Oslo, 30th of September 2013 — Signed by

• Anne Lindboe, Norwegian ombudswoman for children

• Fredrik Malmberg, Swedish ombudsman for children

• Maria Kaisa Aula, Finnish ombudswoman for children

• Per Larsen, Chairman of the Danish Children’s Council

• Margrét Maria Sigurdardóttir, Icelandic ombudswoman for children

• Anja Chemnitz Larsen, Greenlandic Children’s spokesperson

as well as by representatives of Nordic associations of pediatricians and pediatric surgeons.

https://www.crin.org/en/library/news-archive/male-circumcision-nordic-ombudspersons-seek-ban-non-therapeutic-male

We request our governments to take necessary measures to ensure that boys are given the opportunity to decide for themselves whether or not they want to be circumcised.

https://www.crin.org/en/docs/English-statement-.pdf

[32] Nordic children’s ombudsmen take historic step to protect children’s rights

[…] Dr Antony Lempert, a GP and spokesperson for the UK Secular Medical Forum (SMF), applauded this historic resolution and urged the UK and devolved Governments to work towards protecting all UK children at risk of forced genital cutting. [Nur aufgezwungen (forced) darf sie dem Kind aus Sicht der gegenmodernen Bewegung der Genitalautonomen nicht sein. Nun, ein bisschen religiöses Genitalverstümmeln auf Kinderwunsch ist auch für Dr. Lempert völlig ok?]

He said: „This important statement by the Nordic child protection experts is grounded in common sense. Children’s basic rights to bodily integrity [der die Ombudsleute begeistert lobende Allgemeinmediziner Lempert schützt den Körper des unter achtzehn Jahre alten Menschen nicht bedingungslos, denn zu dem von ihm genannten Recht auf körperliche Unversehrtheit (bodily integrity) gehört, siehe Resolution, kindlicher genitaler Umgestaltungswunsch, kindliches Streben nach rituell bekundeter Zugehörigkeit, nach der (FGM oder) MGM. Geboten hingegen ist unverhandelbare bodily intactness] and to form their own beliefs should not be overridden because of their parents‘ religious or cultural practices.“ […]

http://www.secularism.org.uk/news/2013/10/nordic-childrens-ombudsmen-take-historic-step-to-protect-childrens-rights

[33] ECWR Condemns MP’s statement on FGM

(Cairo 14th July, 2016) ECWR condemns the statement of a Member of health committee of Egypt’s House of Representatives, Ahmed el-Tahawy, on female genital mutilation (FGM), as he said, as a doctor, he believes that “Leaving the female without excision is wrong, beside there is no harm to the female from the circumcision operation.”

The MP’s statement is an incitement to commit a crime and violence against women. Instead of MPs performing their legislative and monitoring duties, some MPs are inciting a crime. This statement also violates the law as the practice of FGM is criminalized in Egypt.

[…]

ECWR calls for:

• Conducting an investigation by The Values Committee in the House of Representatives with this Member of Parliament for inciting crimes and violence against women

• Issuing a law quickly with the stricter penalties for FGM

• Taking serious action by the Ministry of Health with some doctors who perform FGM operations

http://ecwronline.org/?p=7259

[34] 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM

Ass. jur. Kathrin Meyer

http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

Von Edward von Roy am 14.09.2014.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/14/399/

[35] Die Choreographin

Von Edward von Roy am 10.09.2014.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/10/395/

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

Punktgenau zur Eröffnung des 70. Deutscher Juristentages streitet Gutachterin Tatjana Hörnle, die sich von der Zeitung Berliner Kurier missverstanden fühlt, ihren Versuch einer deutschen Legalisierung der sogenannten milden Sunna ab („Richtigstellung“). Ebenso wie Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer arbeitet jedoch auch die Berliner Juraprofessorin an einer Straffreiheit der in Deutschland über § 226a StGB verbotenen, der schafiitischen Rechtsschule des Islam jedoch verpflichtenden (farḍ, wāǧib), für Hanbaliten und Malikiten religionsrechtlich als ehrenwert eingestuften und den Hanafiten immerhin als Sunna geltenden FGM Typ Ia und Typ IV. Von Edward von Roy und Gabi Schmidt am 16.09.2014.

https://jacquesauvergne.wordpress.com/2014/09/17/400/

[36] Waries Dirie, zitiert bei der Seite Krankenkassen

https://www.krankenkassen.de/dpa/266817.html

[37] Waris Dirie findet die männliche Genitalverstümmelung prima, sie erst mache den Jungen sauber, gesund und schön (typische stammeskulturelle Pro-HGM- und damit auch Pro-FGM-Argumente), womit sie jeden intakten („unbeschnittenen“) Jungen oder Mann doch wohl eher dem Bereich des Schmutzigen, Kranken und Hässlichen zuordnet. Ihr Kind, so wähnt sie, ist ihr Besitz: Penisbesitzerin Mutter Waris weiß, dass der Islam die Beschneidung der Jungen, den Chitan al-walad (vgl.: khitan al-awlad wa l-banat, Die Beschneidung der Jungen und Mädchen; Buchtitel) ohnehin verlangt.

„Wir hatten Aleeke am Tag nach seiner Geburt beschneiden lassen. Weibliche Genitalverstümmelung ist etwas völlig anderes, sie sollte überhaupt nicht Beschneidung genannt werden. Bei männlichen Personen macht man das aus medizinischen Gründen – um die Hygiene zu sichern. Ich hörte meinen Sohn dabei weinen, aber er hörte sofort auf, als ich ihn hielt. Ungeachtet meiner starken Ablehnung der FGM wusste ich, dass es eine richtige Maßnahme war. Mein Sohn hat einen schönen Penis, er sieht so gut und sauber aus …“ (“We had Aleeke circumcised in the hospital a day after he was born. This is very different from female genital mutilation; that should never even be called circumcision – it’s not. In males it’s done for medical reasons – to ensure cleanliness. I could hear Aleeke crying when they did it but he stopped as soon as I held him. Despite my strong feelings about FGM, I knew it was the right thing to do. My son has a beautiful penis. It looks so good and so clean.”)

https://de.wikipedia.org/wiki/Waris_Dirie

[38] FGM ist irgendwie nicht gut – und über den Islam rede man nur Gutes. Der Fall ist klar: “FGM hat nichts mit Religion zu tun”.

http://venturesafrica.com/interview-with-former-super-model-waris-dirie/

[39] FGM authentisch schafiitisch. Bei Shafi’i Fiqh (Shafiifiqh.com) mittlerweile hastig vom Netz genommen worden, hingegen ruhig bei Allah und IslamQA verwahrt.

What is the Ruling on Circumcision for Women?

http://islamqa.org/shafii/shafiifiqh/30239

Bei Shafi’i Fiqh (Shafiifiqh.com) selbst hingegen fordert man die Mädchenbeschneidung nach wie vor. Allerdings wird, ganz in der Manier von Scheich Keller, baZr (baẓr) gezielt falsch wiedergegeben.

In these passages, the word „bazr“ [baẓr] is mentioned. Sahib al-Misbah al-Munir [vgl. hingegen: “For women, it involves cutting the outer portion of the clitoris”, s. u.] mentions that the „bazr“ in circumcision is the prepuce. Thus, what is intended is a part of the prepuce surrounding the clitoris and not the clitoris itself. […]

[Falsch, baẓr (بظر) ist und die islamische FGM meint die Klitoris.]

Some have declared Tabarani’s chain to be authentic. While others criticized the authenticity of this narration. Here, it is not being cited to establish a basis for a practice in the Sacred Law, the afore mentioned ijma‘ (iǧmāʾ Konsensus der Ulama, ist nach Koran und Sunna die dritte Quelle des Fiqh, der islamischen Jurisprudenz. Vierte ist der Qiyas (qiyās), den nur einige Hanbaliten ablehnen] establishes that. The narration describes the manner in which the practice is to be performed. It clarifies that the procedure is minor and the reduction is slight; in fact, the verbs used are commands, which indicate obligation. Meaning, to go beyond this contravenes what the Prophet (…) commanded.

What we have mentioned above is not FGM. In Arabic, the practice we are talking about is called „khafd,“ [ḫ-f-ḍ, ḫifāḍ bzw. ḫafḍ] meaning, a reduction i.e. of the clitoral hood [das ist Irreführung, baẓr ist der Kitzler. Das Wort Klitorisvorhaut kennen die autoritativen islamischen Texte nicht]. This is actually, according to many health experts, an accepted medical procedure; something that when done properly, women are satisfied with.

Some individuals or organizations in Europe and other places argue that circumcision/unhooding is genital mutilation. The corollary of this line of argument is generally that it should be banned. This is obviously something that Muslims disagree with.

Allah commanded the Prophet Abraham (…) to circumcise, and Allah says in the Qur’an, „Follow the way of Abraham, as a pure monotheist. “ (Surah al-Nahl 123) [Sure Die Biene, Koran 16:123. Hanifiyya bedeutet Der Religion Abrahams folgen; Koranbegriff Hanif, ḥanīf, Mz. ḥunafāʾ] And circumcision is part of his way; it is a ritual of obedience to God first performed by the father of the monotheistic faiths.

Also, it was practiced and advised in the time of the Prophet Muhammad (…), for both men and women.

The official position of the Shafi’i School is that it is obligatory for a woman.

[Nun aber wird der Wegbereiter der Standardisierung der Schafi’iyya, al-Nawawi (das Rechtskompendium Reliance of the Traveller gründete Autor Schihabuddin Abu al-ʿAbbas Ahmad ibn Naqib al-Misri (1302–1367) auf dessen Werk), falsch angewendet und statt al-Nawawi (bzw. statt al-Misri) ausgerechnet der Koran, nämlich der koranische Ibrahim, das war einst der jüdische Abraham, für das wadschib der schafiitischen FGM herangezogen. Niemals haben Juden FGM praktiziert. Nebelwurf, zur eigentlichen schafiitischen Forderung hat man sich bekannt: Die Sunnabeschneidung auch der Mädchen ist Pflicht, nur FGM nennen dürfen die Gottlosen sie nicht mehr.]

http://shafiifiqh.com/question-details.aspx?qstID=173

Je mehr Islam, desto weniger baZr. Und baẓr (بظر) ist nicht die Klitorisvorhaut, sondern …

https://ar.wikipedia.org/wiki/%D8%A8%D8%B8%D8%B1

… die Klitoris.

https://de.wikipedia.org/wiki/Klitoris

Circumcision

Fiqh 1.21a

This prevents dirt from getting on one’s penis, and also makes it easy to keep it clean. For women, it involves cutting the outer portion of the clitoris. Abu Huraira reported that the Messenger of Allah said, „Ibrahim circumcised himself after he was eighty years old.“ (Related by al-Bukhari.) Many scholars say that it is obligatory.‘ The Shaf’iyya maintain that it should be done on the seventh day.

Circumcising a female is not a recommended act, but it is considered permissible so long as very little cutting is done. Be careful to find a reputable person to perform circumcision on a female, as many errors are made by the untrained; check with those who have received the circumcision to ensure safety and proper cutting technique

https://www.facebook.com/notes/muslim-guide-to-pregnancy-labour-and-birth/what-to-do-upon-birth-adhantahnikaqeeqahcircumcisionbreastfeeding-in-islam/254899497877998/

[40] Nuh Ha Mim Keller’s Translation

„4.3 Circumcision is obligatory (O: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. Bazr) [baẓr] of the clitoris (n: not the clitoris itself, as some mistakenly assert). (A: Hanbalis hold that circumcision of women is not obligatory but sunna, while Hanafis consider it a mere courtesy to the husband.)“ […]

The Arabic word baẓr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself […]. The deceptive translation by Nuh Ha Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‚Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

(Answering Islam: Islamic Law on Female Circumcision.)

http://answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

[41] Talauth [تلوث, talawṯ], anglis. talawth, talouth

Ohne FGM kein Schutz vor dem Schmutz, sei dieser rein diesseitig toxisch bzw. bakteriell oder dräue er heilsgefährdend aus dem Bereich des Verborgenen. Ein unbeschnittenes weibliches Geschlechtsteil, so glaubt und spürt es der Allahgott und die Wissenschaftlichkeit fürchtende Arzt Ahmad al-Tahawi, zieht Verunreinigung, Verschmutzung oder sogar Vergiftung heran, grausigsten, weil das Seelenheil gefährdenden Talauth.

http://www.almaany.com/ar/dict/ar-en/%D8%AA%D9%84%D9%88%D8%AB/

http://www.almaany.com/ar/dict/ar-en/pollution/

Umweltschutz? Ihn rein diesseitig zu betreiben, macht islamisch nicht ausreichend rein. Die Verunreinigung des Körpers und die Verunreinigung der Seele.

Al Talouth al Jasadi wa al Talouth al Nafsi

التلوث الجسدي والتلوث النفسي

Author : Muhmmed Ali Ezzedine

http://www.almaktabah.com/detail.php?product_code=123818

Umweltschutz.

Kassem, Mona, 1997: Al-Talawth Al-Bee’i wa Al-Tanmiya al-Iktisadiya [Environmental Pollution and Economic Development]

http://download.springer.com/static/pdf/352/bbm%253A978-3-540-68488-6%252F1.pdf?originUrl=http%3A%2F%2Flink.springer.com%2Fbook%2Fbbm%3A978-3-540-68488-6%2F1&token2=exp=1469501370~acl=%2Fstatic%2Fpdf%2F352%2Fbbm%25253A978-3-540-68488-6%25252F1.pdf%3ForiginUrl%3Dhttp%253A%252F%252Flink.springer.com%252Fbook%252Fbbm%253A978-3-540-68488-6%252F1*~hmac=24bd26cd29e97d4f358cb55c8bc59c3c59a1b9ca23735c480fd50e8527a949b2

Den schlimmen Talauth entfernen oder besser noch verhindern. Der Umweltschutz im Islamischen Recht, in der Scharia.

Environmental Protection in Islamic Shari’ah

https://de.scribd.com/document/39725028/ENVIROMENTAL-PROTECTION-IN-ISLAMIC-SHAR-IA

A Proteção Ambiental na Sharia Islâmica

Talawth Mishkilat al-Asr by Dr. Ahmad Madhat Salam

http://www.mesquitadobras.org.br/not_vis.php?op=111&cod=371&pagina=0

[42] Sein Vortrag mit Fragerunde im Parlament sollte ein Beitrag zum Dialog des Westens mit dem Islam sein. Die Freiheit der Religionsausübung und die Gleichberechtigung der Frau sind dabei Reizthemen – bei denen auch der Groß-Imam der Kairoer Al-Azhar-Universität Fragen offen lassen musste. […]

Der Groß-Imam verteidigt seine Religion als friedlich und barmherzig. Islamistischer Terror verrate den Islam, sagte er und forderte einen gemeinsamen Kampf gegen Terrorgruppen wie den «Islamischen Staat» (IS). Al-Tayyeb sagte, der Islam respektiere andere Religionen und Andersgläubige. «Gott hat die Menschen, die nicht an den Islam glauben, nicht erschaffen, um sie dann zu töten», sagte al-Tayyeb. Vielmehr stehe Gott für «absolute Glaubensfreiheit».

Auf konkrete Nachfragen fällt die Antwort allerdings weniger klar aus. In einem von Muslimen beherrschten Land sollte eine «kleine Kopfsteuer» von Andersgläubigen erhoben werden, damit man sie schützt, sagte al-Tayyeb. Auch beim Eingangsplädoyer für Gleichberechtigung erzeugt der Geistliche dann auch Stirnrunzeln: Eine schlüssige Antwort auf die Frage, warum zwar Muslime andersgläubige Frauen heiraten dürfen, Musliminnen aber nicht, kann er nicht liefern.

(qantara, 16.03.2016.)

https://de.qantara.de/content/gross-imam-al-tayyeb-fordert-respekt-fuer-werte-europas-geistlicher-spricht-vor

[43] In the Levant (Syria, Jordan, Palestine & Lebanon), since the 900s, the Shafi’i school has been the prominent school. However, they have always shared this region with the Hanafi school.

In Iraq, the Shafi’i school hasn’t been that accepted by people. Since it is the capital of the Hanafi school.

In Kurdistan (Northern Iraq, Southern Turkey, Northern Syria & Western Iran), it has mainly always been Shafi’i and has produced many great scholars.

http://shafiifiqh.com/question-details.aspx?qstID=134

[44] Männliche Beschneidung zulässig

In einem weiteren Absatz [Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften – Islamgesetz 2015] heißt es, wieder ähnlich wie im Israelitengesetz: „Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt [§ 18. (4) Die Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder sind berechtigt (…)], Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.“ In den Erläuterungen wird dazu betont, dass das „auch die männliche Beschneidung“ umfasst. „Eine weibliche Genitalverstümmelung, die von einigen fälschlich als Beschneidung bezeichnet wird, steht im Widerspruch zu den Menschenrechten“, steht dort ebenfalls. [Zu den „Menschenrechten“, die islamischen sind muslimischerseits gemeint. Selbstredend verstümmelt Allahs Bodenpersonal die Schöpfung nicht, sondern macht beim Beschneiden der Jungen und Mädchen heil, sauber und rein. Nicht Jungen oder männliche Jugendliche steht da, sondern „Kinder und Jugendliche“; Österreichs weibliche muslimische „Kinder und Jugendliche“ sind gemäß Islamgesetz 2015 also integriert.]

(religion.ORF.at/APA/KAP 26.02.2015.)

http://religion.orf.at/stories/2696523/