Karakasoglu: Islam als Störfaktor in der Schule

حكم اختلاف

ḥukm al-iḫtilāf

Governance of difference

Die Segregation integrieren

Die Islamisierung der Differenz

Zu: Yasemin Karakaşoğlu: »Islam als Störfaktor in der Schule« (2009), publiziert in: Thorsten Gerald Schneiders (Hg.): »Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen«. Von Jacques Auvergne

Das Englische macht einen Unterschied zwischen Interkulturalismus, dem Primat der für jedes Individuum zugänglichen universellen Menschenrechte, und Multikulturalismus, der Ideologisierung jeder Kultur als gleich wertvoll und gleichwertig (1). Das deutsche Wikipedia kennt diesen Unterschied noch nicht, und an der Universität Bremen scheint man ebenfalls keinen Wert auf die Universalität der Menschenrechte zu legen, sonst würde die Liebhaberin der geheiligten deklassierenden šarīʿa (Scharia), Yasemin Karakaşoğlu dort nicht derartig unkritisiert als Professorin für Interkulturelle Pädagogik arbeiten können, sondern müsste den vielleicht förderungswürdigen Lehrstuhl für Pädagogik religiöser Apartheid und sakraler Frauenentrechtung bekleiden.

Islam als Störfaktor in der Schule. Anmerkungen zum pädagogischen Umgang mit orthodoxen Positionen und Alltagskonflikten.

Jeder Skeptiker der schariatischen Verhaltensvorschriften darf als Ewiggestriger und Eurozentriker bezeichnet werden. Schließlich bereichere uns das islamische Gefüge der in sunna und šarīʿa aufgestellten Befehle, wer sich „gestört“ fühlen würde, sei nicht ausreichend weltbürgerlich und müsse sein „Bild vom Islam verändern“. Der orthodoxe Islam, so lässt sich Karakaşoğlus Rechtleitung weiter führen, müsse sich nicht verändern, der Weltbürger indessen habe das Dressurinstrument des ḥiǧāb (Hidschab) und das Kopftuch als individuelle spirituelle Selbstdarstellung einer ihre Religionsfreiheit auslebenden Frau zu tolerieren.

Karakaşoğlu gibt Befehle aus – und ist nicht nur Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), sondern hat auch einen Sitz in der Prüfungskommission der Uni Bremen. Deutschlands Studenten der Pädagogik und Sozialpädagogik haben Karakaşoğlus und Allahgottes Anweisungen („Anmerkungen“) Folge zu leisten. Um einen akademischen Abschluss zu erlangen, sollte man der Weltanschauung seines Professors oder seiner Professorin besser nicht hörbar widersprechen. Am 19.03.2008 ließ man Kopftuchfreundin Karakaşoğlu in Dresden bei der 21. Konferenz der DGfE zu »Interkulturelle Bildung zwischen Marginalisierung und Beschwörung im bildungspolitischen Diskurs des ‚Integrationslandes‘ Deutschland« reden (2). In antiimperialistischer und dabei mit dem Polit-Islam verträglicher Manier verhöhnt die Befürworterin islamischer Segregation die Bundesrepublik Deutschland und wirft ihr vor, kein veritables Integrationsland zu sein.

Wir sollen also die Segregation integrieren – mehr Trennung für alle.

„Störfaktor“ bietet relativ abgeschottet lebenden oder islamisch-revolutionären Jugendlichen an, sich als aufregende Gegenkultur zu verstehen, die Autorin gießt Öl ins Feuer des Low Intensity Conflict namens Schulhofdschihad. Die kleinen männlichen Religionspolizisten, die kleinen Kopftuchkriegerinnen können aufjubeln: Hurrah, wir sind Störfaktor! Man mag dabei an acht bis dreizehn Jahre alte und vom Umfeld der İslam Toplumu Millî Görüş (İGMG) indoktrinierte Schülerinnen und Schüler senken.

Doch traten am 29.05.2007 im Antwerpener EcoHuis keine Kinder, sondern erwachsene Aktivisten der im Januar 2007 gegründeten Plattform »Baas Over Eigen Hoofd« (BOEH!) auf, das bedeutet „Herrin über den eigenen Kopf“, um für ein Arbeiten und Arbeitsleben im Einklang mit den Bekleidungsvorschriften der totalen (totalitären) Sitten- und Pflichtenlehre der Scharia auch in der Stadtverwaltung zu protestieren: Die belgische Konvertitin Nadia (De bekeerde Belgische Nadia) verlas (den von Unreinheit bedrohten Leib in helles Türkis gehüllt, ein riesiges schneeweißes Kopftuch ließ kein Haar sehen, in dem sich schließlich ein Teufel oder Mann verfangen könnte) einen das Recht auf Verschleierung fordernden Brief an den Bürgermeister (43). BOEH! versteckt seine antietatistische, rechtsspaltende Islamisierungsabsicht hinter der feministisch anmutenden Forderung, dass die Frauen selbst entscheiden sollen, was sie auf dem Kopf tragen und hält die Wahl für ein Kopftuch für Menschenrecht (BOEH! wil dat vrouwen zelf beslissen wat ze op hun hoofd dragen … De keuze om een hoofddoek te dragen is een mensenrecht).

Die Wegbereiter der korantreuen Politik von »BOEH!« mischten sich 2009 in den Kopftuchkrieg am Königlichen Atheneum ein, was Belgiens Sozialisten begeistert, denn nackte Mädchenhaare könnten den Jungen und Mädchen das ewige Seelenheil gefährden und der Konvertiten- oder Migrantenfamilie gleich mit. Jungenhaare gelten den Multikulturalisten oder denkfaulen (textgläubigen) Hadithenlesern schließlich als weniger nackt (44).

„Störfaktor“ klingt nach kindgerechter Lebensfreude, nach unterhaltsamem Hoppla und Lernschritte ermöglichendem Stolperstein. Die Etablierten (Pädagogen) sollen sich für ihre Unaufgeschlossenheit schämen, sie sind aufgerufen, ihre als veraltet oder reaktionär diffamierten Regeln und Strukturen abzubauen. Das Lehrerkollegium mag sich auf islamisch korrektes Verhalten bespitzeln.

Der Beitrag will der Frage nachgehen, inwiefern sich Islamophobie im schulischen Bereich äußert. … Mit Islamophobie sind hier … „generell ablehnende Einstellungen gegenüber Muslimen, pauschale Abwertung der islamischen Kultur und distanzierende Verhaltensabsichten gegenüber Muslimen“ (Leibold / Kühnel 2006) sowie grundsätzliche Negierung der von ihnen vorgebrachten Ansprüche an das Schulsystem gemeint. Hinzu kommt die Tendenz, Muslime als geschlossene Gruppe wahrzunehmen.

Das würde Tariq Ramadan oder Grußmufti Mustafa Cerić niemals einfallen, „Muslime als geschlossene Gruppe wahrzunehmen”?! Gruppen von Menschen sollte man in der Tat nicht abwerten, Ex-Muslime beispielsweise oder Polytheisten, unbotmäßige muslimische Einzelne allerdings auch nicht. Ruft die Autorin Deutschlands Imame dazu auf, kopftuchverweigernden Töchtern gegenüber kein „distanzierendes Verhalten“ zu zeigen? Das wäre zu begrüßen.

Die irgendwie andersartigen „Muslime“ haben also „Ansprüche“ an das deutsche Schulsystem, erfahren wir im ersten Absatz (haben Atheisten, Taoisten, Ex-Muslime oder sonstige Nichtmuslime diese nicht?). Ob es Karakaşoğlu um jene (rechtlich einklagbaren oder in Hinterzimmern zu verhandelnden) Forderungen geht, die weltweit im Namen der antiaufklärerischen und zur Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen aufrufenden Gesellschaftsmodell Scharia (šarīʿa) erhoben werden? Wird die Bremer Erziehungswissenschaftlerin in ihrem Text zur Entwürdigung und Entrechtung der Frau im Koran und im Islamischen Recht schweigen?

Am 22.01.2007 mochte Karakaşoğlu zur frauendiskriminierenden šarīʿa nicht auf Distanz gehen: „[Fazit.] Nach islamischer Auffassung gehört es zu den religiösen Pflichten eines Muslims / einer Muslima, sein Kind mit den Inhalten und religiösen Pflichten des Islam vertraut zu machen, denn erst durch gezielte religiöse Erziehung wird ein Muslim in die Lage versetzt, seine religiöse Pflicht zu erfüllen“. Dabei verschweigt die Pädagogin uns, dass der Verweigerer der göttlichen Verhaltensvorschriften in der Hölle brennen muss oder sie hat in der Koranschule nicht richtig aufgepasst. Die radikal fundamentalistischen, in Kindern kalkuliert Furcht erweckenden, jenseitszentrierten Ansprüche, die seit tausend Jahren das Tugendgefängnis orthodoxen islamischen Wohlverhaltens bauen, schmuggelt Karakaşoğlu uns in die Hamburger Ringvorlesung »Religiöse Differenz als Chance?« (3).

Der in Teheran die Zwangsverschleierung fordernde und Steinigungen befehlende Allahgott kann über diesen Differenzbegriff (»Religiöse Differenz als Chance?«) zufrieden sein. Die Islamisierung der Differenz.

Hinsichtlich von Normkonflikten zwischen Pädagogen und orthodoxen Muslimen

Es besteht Schulpflicht. Auch zum Sport- und Schwimmunterricht sowie bei einigen wenigen Stunden Sexualaufklärung pro Schullaufbahn. Die vielleicht gotteslästerliche Evolutionstheorie werden sich die paradiesbestimmten Kinder aus Elternhäusern aller möglichen Kreationisten ebenso anhören müssen wie die Heidenkinder.

[Islam als Konflikt mit der Schule] Das Anrufen externer Stellen verdeutlicht … die tiefe Verunsicherung weiter Teile der Gesellschaft im Umgang mit „dem“ Islam

Wir leben in einem Rechtsstaat, die Eröffnung des Rechtsweges ist verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschrieben. Wünscht die Autorin ernsthaft ein „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ für jeden Streitgegenstand mit Islambezug?

Sollen wir, den Islam betreffend, jedes Unbehagen hinweglächeln, nur um als lässig und souverän zu gelten und keineswegs als zutiefst verunsichert?

Für viele Entscheidungsträger in der Politik, für Journalisten und Pädagogen ist nicht einmal die Frage der Vereinbarkeit von Islam, Demokratie und Menschenrechten geklärt.

Das mag sein, die Damen und Herren werden auch nicht dafür bezahlt, Schariawissenschaft zu studieren. Politiker in einem säkularen (freiheitlichen) Rechtsstaat diskutieren keine fatāwā (Sg. Fatwā), sondern bearbeiten, ziemlich sachlich, Tagesordnungspunkte ohne Jenseitsbezug.

Einige von ihnen sind gleichwohl bestens über den orthodoxen Islam informiert, so etwa Michael Bertrams, der den Islam und das auf der šarīʿa gründende Islamische Recht 2009 als nicht vereinbar mit den Grundwerten des deutschen Staates bezeichnete: „Sie weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann“, was sowohl dem Gleichheitsgebot als auch der Menschenwürde als dem höchsten Verfassungswert widerspreche: „Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten“, und sei daher für diesen Beruf ungeeignet (4). Der 62jährige Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW argumentierte so plausibel, dass es Frau Karakaşoğlu die Sprache verschlägt.

Karakaşoğlu mag sich in der Meinung des Bonner politischen Bündnisses »Rat muslimischer Studierender und Akademiker« (RaMSA) wieder finden, der durch Dr. Bertrams demokratiefreundliche Aussage die Muslime herabgewürdigt sieht und den Islam gleich mit, was RaMSA zum Verfassen eines Protestbriefes an die Justizministerin veranlasste (5).

RaMSA steht dem gottesfürchtigen Rechtsanwalt Yahya Martin Heising nahe, der die Seite Muslime an deutschen Schulen betreibt, mithin der Fachmann für schulischen Islamkonflikt: „Wenn Muslime ihre Rechte an Schulen wahren wollen, entsteht das erste Problem zumeist schon auf ganz banaler Ebene. Was muss ich jetzt überhaupt machen? Wer ist zuständig? Reicht hier ein Telefonat, oder muss ich einen Brief schreiben?“ Kleine Muslime drohen im barbarischen Almanya ihrer Rechte verlustig zu gehen, es ist wahrhaftig zum Jammern, wie sehr muslimische Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter an der Ausübung ihrer Rechte gehindert werden?

Nein. Der kalkuliert wehklagende Herr Heising, Übertritt zum Islam 1996, Rechtsanwalt seit 2005, kultiviert hier wohl weniger seine persönliche Spiritualität, als dass er ein sehr politisches Jammern betreibt, die Bedarfsweckung nach legalistisch (Karakaşoğlu: „Das Anrufen externer Stellen“) durchzusetzendem Sonderrecht, was ihm wie nebenbei lukrative Aufträge sichern mag und die Schule zur „gesamtgesellschaftlichen Schule“ schariakonform umbildet sprich islamisiert. Eindeutig ein vorliegender Fall „tiefer Verunsicherung“ (Karakaşoğlu)? Heising befindet grundsätzlich:

„In vielen Fällen wird der Streit aber seitens der Nichtmuslime künstlich dadurch hergestellt, dass diese uns unsere Rechte vorenthalten wollen, obwohl wir einen Anspruch auf ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen haben. Oftmals ist es auch so, dass Lösungen ganz unproblematisch gefunden werden könnten, z.B. indem Schwimmunterricht geschlechtergetrennt angeboten wird, und dies organisatorisch auch möglich ist, von den Lösungen aber kein Gebrach gemacht wird, weil Lehrpersonen und Direktoren der Ansicht sind, dass die Muslime sich hier anzupassen haben. Hierzu kann nur gesagt werden, dass die deutsche Gesellschaft sich im Wandel befindet. Islam ist nicht mehr wegzudenken und wird sich weiter verbreiten.“

Mit ḥisba meint der orthodoxe (politische) Islām die nach Kräften zu befördernde Gewährleistung jenes Tugendterrors, nach der alles heilsgefährdende Unislamische von jedem Einzelnen Tag für Tag abzudrängen ist. Konvertit Heising wird islampädagogisch konkret und betreibt die erstmals von Abū l-Ḥasan al-Māwardī (* 972 in Baṣra, † 1058 in Baġdād) als Pflicht jedes Muslim beschriebene ḥisba:

„Mädchen haben grundsätzlich ab dem Eintritt der Geschlechtsreife, spätestens aber ab der fünften Klasse einen Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht. Vorher besteht dieser Rechtsanspruch nicht. Maßgeblich ist ein Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1993. Dieses Urteil könnt ihr unter den Downloads finden. Jüngere Mädchen haben keinen Anspruch auf Befreiung, aber manche Schulen befreien trotzdem. Zur Befreiung müsst ihr einen Antrag stellen (6).“

Im Wasser planschende halbnackte Mädchen sind eben immer wesentlich nackter als im Wasser planschende halbnackte Jungen. Im Ernst: Fundamentalisten wollen Kindern Angst vor dem anderen Geschlecht andressieren, den weiblichen Körper gilt es als von Dämonen umflattert zu verinnerlichen. Gegen diesen, die Apartheid der Geschlechter verfestigenden Klageweg hat Erziehungswissenschaftlerin Karakaşoğlu nichts einzuwenden. Mit dem Mittel der Rechtsklage betreibt Heising den Ausstieg aus der kulturellen Moderne, sehr säkulare Menschen würden sagen, er nutzt das Recht gegen den Rechtsstaat.

Der politische Islām bekümmert sich um „die Frauenfrage“. Geheiligte Obszönität im Namen der Religionsfreiheit.

… der Islam in Deutschland, der ja nicht über eine Kirchenstruktur verfügt, … versucht, eine akzeptable Stellung im Verhältnis zum Staat zu erlangen.

Die politreligiöse islamische Gegenwart ist für die Bremer Erziehungsforscherin unakzeptabel. Indirekt (tawriya) appelliert sie an uns, den Islām sprich die Muslime für diskriminiert zu halten. Vielleicht ja im Sinne der Antwort auf die nach der Rettung der Seele suchende Frage vom 22.06.2002:

„Ihre Exzellenz, ehrenwerter Scheich, as-salāmu ʿalaikum, immer wieder vernehmen wir, dass der Säkularismus die Weise ist, in der in unserer Zeit die meisten gesellschaftlichen Dimensionen zu gestalten sind. Wie sieht das der Islām? Dear Sheikh! As-Salam `Alaykum! We always hear that secularism is the mode dominating most systems in present day world. How does Islam view secularism?”

auf die Yūsuf al-Qaraḍāwī als irdischer Stellvertreter der Gottheit des Propheten antwortet:

„Der Säkularismus mag in einer christlichen Gesellschaft als annehmbar gelten, doch wird er in einer islamischen Gesellschaft niemals eine allgemeine Wertschätzung finden können, Secularism may be accepted in a Christian society but it can never enjoy a general acceptance in an Islamic society. Wo doch der Islām ein kohärentes System von ʿibāda (Gottesknechtschaft; Gotteslob) und šarīʿa (Gesetzgebung) ist, muss die Duldung des Säkularismus das Preisgeben der šarīʿa bedeuten, damit eine Verneinung der Göttlichen Rechtleitung und ein Zurückweisen der gesetzgeberischen Anordnungen Allahs, Since Islam is a comprehensive system of `Ibadah (worship) and Shari`ah (legislation), the acceptance of secularism means abandonment of Shari`ah, a denial of the Divine guidance and a rejection of Allah’s injunctions.”

Dank an George Jacob Holyoake (1817-1906), der das Wort Säkularismus („Secularism“) prägte (7), und an den islamkritischen Blogger M. J. (Islam och Islamistövervakaren), dem ich den Hinweis auf die genannte fatwā verdanke (8).

Befreiung vom koedukativen Sportunterricht

Entgrenzt tolerant verteidigt die Sowohldemokratin als auch Quasifundamentalistin Karakaşoğlu das jenseitszentrierte und sexualisierte Treiben der Abmeldung vom koedukativen Sportunterricht. Professionell.

Derlei Tun kann nicht nachhaltig sein, wir dürfen unseren Toleranzbegriff vielmehr so ausstatten, dass er in einigen Jahren oder Jahrzehnten noch nachempfunden werden kann. Karakaşoğlu verteidigt hingegen im Namen sich wie beiläufig abschaffender Toleranz das Lehrerinnenkopftuch, das Mädchenkopftuch auch im Klassenzimmer oder die vormoderne und den beileibe nicht „natürlichen“ Patriarchalismus verfestigende Segregation der Geschlechter. Georg Taxacher berichtet 2007, wie die die „Interkulturelle Pädagogin“ Karakaşoğlu das Kopftuch der Schülerinnen als aufmüpfige, „geborgte“ Äußerlichkeit und Sichtbarwerdung „jugendkultureller“ Lebensfreude verteidigt, nämlich als „kreative Suche nach Zugehörigkeit:

„Die Jugendlichen borgten sich traditionelle Symbole nur aus, gestalteten damit aber eine ganz eigene Jugendkultur. Das ist die Einschätzung von Yasemin Karakasoglu, die Interkulturelle Pädagogik zunächst in Essen, jetzt in Bremen lehrt. Ihr zufolge provozieren die Jugendlichen, weil sie nach einem positiven Selbstwertgefühl suchen (9).“

Die reaktionäre und faschistoide Mädchenerziehung der Millî-Görüş-Bewegung oder Muslimbruderschaft wird in dieser Sichtweise, der Begriff Jugendkultur stammt schließlich vom Lehrer an der Hermann-Lietz-Schule in Haubinda und Gründer der Freien Schulgemeinde Wickersdorf, dem Reformpädagogen Gustav Wyneken (1875-1964), oder vielmehr in dieser Fehletikettierung zum angeblichen emanzipatorischen Selbstfindungstrip. Sportabmeldung, Burka und Gesichtsschleier sollen uns als Sponti-Event verkauft werden.

Jugendkultur ist jedoch gerade nicht Erfüllungsgehilfe der Normen der Erwachsenenwelt, und das heilssichernd sexualisierende, körperpolitische Dressurinstrument des antiindividuellen ḥiǧāb (Schleier) beziehungsweise des territorialpolitischen ḥiǧāb (Geschlechterapartheid) werden wir nicht als kindgerecht, kindlich oder gar als angeboren oder wesenhaft bezeichnen wollen. Karakaşoğlu biedert sich den gegenmodernen Koranpolitikern an, welche Verschleierung und Geschlechtertrennung als dem Menschen wesenseigen, als naturhaft bezeichnen und sich auf den schariarechtlichen Begriff der fiṭra, des Geschaffenseins auf Allahgott hin bedienen, um Europas Muslime von der kulturellen Moderne abzuschotten. Sicherlich ist auch jungen Nationalsozialisten and derselben von Frau Karakaşoğlu betrachteten Schule ein „positives Selbstwertgefühl“ (Karakaşoğlu nach Taxacher) zu gönnen, doch sollten wir Pädagogen und Sozialpädagogen junge Menschen vor Frauenbild, Sittenpolitik und Gesellschaftslehre von Abū l-Aʿlā al-Maudūdī, Sayyid Quṭb oder Necmettin Erbakan ebenso schützen und warnen wie vor derjenigen einer Jutta Rüdiger (deutsche Psychologin, 1943: »Germanische Jugend«) oder eines Alfred Rosenberg (»Der Mythus des 20. Jahrhunderts. Eine Wertung der seelisch-geistigen Gestaltenkämpfe unserer Zeit«).

Jutta Rüdiger war ab 1937 höchste Führerin des Bundes Deutscher Mädel (BDM). „Die Jungen werden zu politischen Soldaten und die Mädel zu starken und tapferen Frauen erzogen … Wir wollen darum bewußt politische Mädel formen. Das bedeutet nicht: Frauen die später in Parlamenten debattieren und diskutieren, sondern Mädel und Frauen, die um die Lebensnotwendigkeiten des deutschen Volkes wissen …“, so wird Rüdiger bei Arno Klönne laut Wikipedia zitiert). Nach zweieinhalbjähriger Haft durfte Rüdiger 1948 in Düsseldorf als Psychologin mit eigener Praxis tätig werden, Fachbereich Kinder- und Jugendpsychologie.

Vom deutschen braunen zum deutschen grünen Totalitarismus: „Die VIKZ-Vertreter versprechen alles und machen dann doch, was sie wollen“, erläutert Hanspeter Pohl, im Hessischen Sozialministerium verantwortlich für die Aufsicht über Kinder- und Jugendheime. Religionsunterricht finde in „erheblich größerem Umfang“ statt, als es der VIKZ zugibt, mitten in der Nacht würden Kinder zum Beten geweckt. Der VIKZ hält dagegen: „Gebete sind freiwillig, und kein Kind wird hierzu gezwungen (10).“ Ganz ungezwungen also will das Kind nicht in der Hölle schmoren, völlig freiwillig will es der schariatischen Betpflicht nachkommen? Karakaşoğlus alternative „Jugendkultur“?

Rebecca Brohm war im Jahre 2005 Praktikantin in der Sozialen Arbeit und berichtet von zwei türkeistämmigen Mädchen, die ihr eines Tages ganz aufgeregt eine Geschichte von einem holländischen Mädchen erzählten: „dass Feuer gefangen hätte, weil es seinen Eltern ungehorsam war und außerdem den Koran zerriss. Nun sei das Mädchen total entstellt und die Eltern würden es einschläfern lassen wollen. Das ganze sei wirklich passiert, sie hätten ein Foto von dem Mädchen gesehen (11).“ Nachforschungen der Erzieherinnen ergaben, dass sogar eine Mutter bereit war, diesen durch ein geraubtes Fotokunstwerk belegten postmodernen Mythos von der verbrennenden Unfolgsamen und niederländischen Koranschänderin Glauben zu schenken. Die antirationale Internet-Legende gründet auf der Kosmologie und Höllenlehre des qurʾān ebenso wie auf dem hoch politischen Gehorsamskult des Islamischen Rechts. Die Schreckensgeschichte wird im Sinne der Rechtleitungsdoktrin und Durchsetzungsberechtigung der ḥisba, wörtlich (kalkulatorisches) Resultat oder Bewahrheitung, nutzbar gemacht, und sollte nicht dahingehend verharmlost werden, ein frecher Bruder wolle halt einmal seine kleine Schwester verängstigen.

Ungeachtet oft katastrophaler Deutschkenntnisse ist das kulturrassistisch gemeinte und auf der keineswegs falsch verstandenen šarīʿa gegründete, abfällige „Christ!“ ein übliches Schimpfwort an Berlins Schulen geworden, die Leiterin der Fichtelgebirgs-Grundschule, Anette Spieler, weiß vom Unehrentitel „Schweinefleischfresser!“ (12). Dem Schulleiter der Hector-Peterson-Oberschule in Berlin-Kreuzberg, der bereits seit Längerem mit einer Zunahme von Kopftüchern und fundamentalistischen Positionen konfrontiert worden war, ist seitens der korangläubigen Schüler schon mal zu erkennen gegeben worden, dass er als Nichtmuslim schlicht der Falsche sei, um über islamrelevante Fragen zu sprechen, an diese Schüler kommt Pädagoge Dietmar Pagel nach eigener Aussage nicht mehr heran (13).

Yasemin Karakaşoğlu wird vermutlich abstreiten, dass es zwischen einer sich erhöhender Kopftuchquote auf dem Schulhof und einem gewollt oder gezwungen getätigtem Ausstieg aus dem Menschenbild der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der auch für Nichtmuslime geltenden vollen sittlichen Wertschätzung einen Zusammenhang gibt.

Zwei zum Zeitpunkt des Prozessbeginns zwölf und 13-jährige türkische Schülerinnen hatten angegeben, dass sie sich aus religiösen Gründen nicht in der Lage sähen, am gemischtgeschlechtlichen Schulsport teilzunehmen. … Vom Schwimmunterricht waren sie bereits befreit. … Das Mädchen und ihre Eltern … gaben an, die Kleidung beziehungsweise das Kopftuch könne verrutschen.

Unter jedem Mädchenhaar kann sich ein Teufel verstecken, unter jedem einzelnen, gar nicht auszudenken. Und das Gebet der sexuell verrückt gemachten korangläubigen Jungen gilt womöglich nicht, ganzen Großfamilien droht damit nicht die Abschiebung in ein womöglich nicht rechtsstaatliches Ausland, sondern in die ungastliche Hölle.

„Retten Sie Deutschlands muslimische Seelen, lassen Sie das Kopftuch nebst Unterwasserburka in den zertifiziert männer- und jungenfrei gehaltenen Sportgebäuden und Schwimmhallen zu!“, so ließe sich die Bremer Professorin für Interkulturelle Pädagogik ja vielleicht zusammenfassen, was übrigens nicht nur Demokratie gefährdend und frauenfeindlich ist, sondern auch eine Beleidigung für jeden Jungen und Mann.

Das Gericht entschied schließlich unter Berufung auf die hohe Bedeutung der Religionsfreiheit in Artikel 4 Grundgesetz, dass die Mädchen grundsätzlich nicht zum koedukativen Sportunterricht gezwungen werden dürfen. … Eine Ausweitung des Urteils auf andere Fächer wird ausgeschlossen. …

Die Richter rechneten also damit, die den schulpolitischen ǧiḥād betreibenden Eltern sehr rasch auch in Sachen Biologieunterricht (Fortpflanzung; Darwin) oder Kunstunterricht (das den Schöpfungsakt frevlerisch kopierende Anfertigen eines jeden Bildes lästere Gott, eine Skulptur (ṭāġūt, Pl. ṭawāġīt) stelle gar einen Götzen neben den Allahgott) im Saal wieder zu treffen. Das Jenseits wird politisch und sickert in unsere Gerichtsgebäude.

Augenrollendes Betreiben von Jenseitspolitik ist kein Problem für das Mitglied im Bundesjugendkuratorium Karakaşoğlu, das neben Jamal Malik (*1956, Peschawar, Pakistan), Barbara John und anderen Kuratoriumsmitglied der Muslimischen Akademie in Deutschland ist. Die am 30.06.2004 durch Barbara John gegründete Muslimische Akademie (www.muslimische-akademie.de) hat ihren Sitz in Berlin, die Herren Bekir Alboğa (Mannheim) und Ghulam-D. Totakhyl (Sankt Augustin bei Bonn) sind Mitglied, Vorstandsvorsitzende ist Hamideh Mohagheghi, ihr Stellvertreter Abdul Hadi Christian Hofmann. (14). Mohagheghi ist auch Gründerin von HUDA: Netzwerk für Muslimische Frauen (http://www.huda.de/).

Der 1944 in Afghanistan geborene Bonner Ghulam-D. Totakhyl trat im Jahre 2000 mit Hasan Özdogan an die Öffentlichkeit – als Generalsekretär beziehungsweise Ratsvorsitzender des Islamrats und mit der Forderung, einen bundesdeutschen Islamischen Religionsunterricht (IRU) mitsamt regulärer universitärer Lehrerausbildung für diesen IRU flächendeckend zu installieren. (15).

[Schulfach Biologie] einzelne muslimische Eltern übern vor allem wegen der Lehreinheiten Sexualkunde und Evolutionsunterricht Widerstand gegen eine Teilnahme ihrer Kinder an diesem Unterricht aus. … Was den Sexualkundeunterricht anbelangt, so konnte von muslimischer Seite bisher keine Befreiung erwirkt werden.

Ist das so schlecht, wenn im Kalifat pardon in der „Gesamtgesellschaft“ die Muslimbürger genau so wenig unerwünschte Schwangerschaften, sexuellen Missbrauch, Syphilis und AIDS haben wie Nichtmuslimbürger?

Zur Frage des Sexualkundeunterrichts gab es in den 90er Jahren bereits erste Vorschläge von islamischer Seite, wie ein Kompromiss …

Kein Kompromiss. Es gilt die Schulpflicht.

[Sexualkundeunterricht] … von islamischer Seite, wie ein Kompromiss zwischen beiden Positionen erreicht werden könnte.

Zwischen Schulrecht und Schariarecht, in der Tat. Die islamsensible Sexualpädagogikforscherin Karakaşoğlu weiter:

Adnan Aslan schlug die Beteiligung der muslimischen Seite bei der Unterrichtsgestaltung vor.

Ja, Adnan Aslan bietet uns an, hauptberufliche Sittenwächter oder ehrenamtlich tätige Religionspolizisten ins Lehrerzimmer zu bringen. Und Professorin Karakaşoğlu findet durch staatliche Schulen patrouillierende Imame oder Amateur-Sittenwächter prima. Wir halten Deutschlands Biologielehrer aber bereits heute für ausreichend kompetent, und Schariawissenschaft sollen sie ja auch gar nicht betreiben! Adnan Aslan (http://adnan-aslan.com/) residiert in der Neustiftgasse 117, A-1070 Wien.

Der Senat der Universität Wien führt Adnan Aslan, allerdings als Ednan Aslan, als vorsitzenden Professor für das Masterstudium Islamischer Religionspädagogik. Auch auf seiner eigenen Seite bei der Uni Wien, unter Herrn Aslan lehren etwa Monika Fatima Mühlböck, Susanne Zuze, Lahkim Bennani, Haci-Halil Uslucan und Abdullah Takim, schreibt er sich Ednan Aslan (16).

Aslan betreibt die Islamisierung der Schulpolitik. Sein Buch »Geschlechtererziehung in den öffentlichen Schulen« etwa will mit der sehr nach Landnahme für das Kalifat klingenden Eigenbezeichnung „Die Stellung der Geschlechtlichkeit im Islam und die Konfrontation der muslimischen Kinder mit der Geschlechtserziehung in den öffentlichen Schulen“ offensichtlich den geheiligten islamischen Sexualekel zur nachhaltigen Segregation der prekär paradiesbestimmten Kinder nutzbar machen, die es von Österreichs Unreinen (Nichtmuslimen, säkularen Muslimen) zu trennen gilt.

[Sexualkundeunterricht] Es wird befürchtet, der Unterricht könne das Schamgefühl der Kinder verletzen.

Muslimkinder sollen sich anders schämen als Nichtmuslimkinder, das ist ganz wichtig, um die Unreinen als schamlos bis unverschämt zu bezeichnen und Deutschlands Muslime dauerhaft von den reaktionären Islamverbänden abhängig halten zu können.

Die islamische Orthodoxie betreibt Schampolitik. Die Herren ‚ʿAllāma‘ Sir Muḥammad Iqbāl und Muḥammad ʿAlī Ǧinnāḥ betrieben die Nutzbarmachung der Schamhaftigkeit als »Two-Nation Theory«. In Afghanistan und im Iran wird der Allahkrat Sir Iqbāl, der einst in Cambridge, München und Heidelberg Jura und Philosophie studiert hatte und damit ein wenig ‚Made in Germany‘ ist, als Eghbāl-e-Lāhoorī (Iqbāl von Lahore) verehrt, der, Ort, an dem der Poet und Philosoph 1938 verstarb. Die Großstadt Lahore (panjābī: Lāhaur) hat knapp sieben Millionen Einwohner, ist die Hauptstadt des Punjab (gespr. Pandschāb, von Sanskrit pañj = fünf + āb = Gewässer), liegt im Nordosten Pakistans, an der Grenze zu Indien. Lahore ist eines der bedeutendsten Zentren des orthodoxen Islam.

Mit der juristisch anerkannten Doktrin oder bereits mit der entgrenzten (gnadenlosen) Toleranz, dass sich Muslimkinder vor Allahgott anders zu schämen hätten als Hindukinder oder Christenkinder vor ihrem Gott, lässt sich eine Nation spalten oder ein Apartheidsstaat aufbauen, in dem eine durch Religionsverschiedenheit definierte Rechtsungleichheit gilt.

Der Großmufti von Bosnien und Herzegowina, Mustafa Cerić, der an der Kairoer al-Azhar sowie in Malaysia studiert hat, will diese Rechtsspaltung, die das Oberhaupt der Anglikanischen Kirche, Erzbischof Rowan Williams, im Februar 2008 bereits unterstützt hat: Das Islamische Recht scheint für Großbritannien unvermeidlich („Sharia law seems unavoidable“). Nur vier Monate später sekundierte ihm Lordrichter Phillips: „Muslime sollten im Einklang mit der Scharia leben dürfen („Muslims in Britain should be able to live according to Sharia“). Cerić und Karakaşoğlu mochten 2008 gegen derartige britische Großzügigkeit nichts einwenden.

Nicholas Addison Phillips, Baron Phillips of Worth Matravers war der Vorsitzende des erst 2003 beziehungsweise 2005 gegründeten Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs. Das Supreme Court of the United Kingdom ist seit dem 01.10.2009 höchstes britisches Gericht. Williams und Phillips hatten also einen Staatsstreich geplant, anschließend an diesen umgekehrten Ustertag (1830) oder umgekehrten Züriputsch (1831) wären Teile der britischen Frauen, Nichtmuslime und Islamapostaten familienrechtlich einwandfrei diskriminiert worden, ausdrücklich auch im Namen der pseudochristlichen Toleranz (repressiven Gleichgültigkeit) und der originär repressiven islamischen Dogmatik (Scharia; Quṭb nach al-Maudūdī: ḥakimīyat Allāh). Genau umgekehrt zu Williams und Phillips hatten viele Schweizer, der „Französischen Julirevolution von 1830“ folgend in diesem und im Folgejahr für die Säkularität gekämpft, 1833 konnte die säkulare Schule durchgesetzt werden, eine Idee von einer Schule, an der nicht länger ausschließlich die reformierten Pfarrer unterrichten würden. 1830 malte Eugène Delacroix zum bürgerrechtlichen Kampf gegen die Reaktion der Bourbonen sein weltberühmtes La liberté guidant le peuple, Die Freiheit führt das Volk (17). Im Jahre 2009 wollen Europas Gutmenschen oder Islamisten die mittelalterlich orientierten Islamischen Lehrer an die Schulen lassen, La théocratie guidant le peuple, eine barbusige Allegorie ist vom Gott islamischen Rechts allerdings unerwünscht.

Williams und Phillips oder ihre „differenziert“ denkenden Mitstreiter werden wiederkommen, um wie zufällig ganz Sinne von Yūsuf al-Qaraḍāwī und Tariq Ramadan gegen die universellen Menschenrechte und für die Duldung des Islamischen Rechts zu kämpfen. Karakaşoğlu:

Kopftuchtragen bei Schülerinnen und Studentinnen. Der Staat ist also ausdrücklich nicht befugt eine Bewertung vorzunehmen, wenn Religionen ihren Anhängern eine bestimmte Kleidung vorschreiben.

Dem ist nicht so.

http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

Die nordwestdeutsche Professorin für Interkulturelle Pädagogik freut sich, wenn „muslimische” Mädchen in staatlichen Schulen Kopftuch tragen dürfen, sie muss damit das türkische Kopftuchverbot für falsch halten. Wir halten das Kopftuch für ein Dressurinstrument, das zum Aufbau einer frauenfeindlichen Gesellschaft aufruft. Ob Karakaşoğlu nicht gleich auch den Gesichtsschleier verteidigen möchte, den entmenschenden niqāb?

Entscheidend ist, „dass die religiösen Regeln für den Grundrechtsträger einen verbindlichen Teil seiner Lebensführung darstellen“. Sollte der Beweis erfolgen, gilt die Freiheit auch für Schülerinnen, die das Gesicht mit Ausnahme der Augen vollständig verschleiern.

Gespenster im Klassenzimmer, die 1965 in Wilhelmshaven geborene und „in einem deutsch-türkischen Elternhaus“ (Wikipedia) aufgewachsene Erziehungswissenschaftlerin kämpft für die weibliche „Freiheit“, keine Nase und keinen Mund zeigen zu dürfen. Mädchen sind nasenlos und mundlos sprich stumm. Nur das männliche Gesicht ist ein menschliches Gesicht, das als obszön diffamierte nackte Frauen- und Mädchengesicht zieht nach ultraorthodoxer Auffassung die Dämonen heran.

Kopftuchtragen von Lehrerinnen. Der Fall der afghanischstämmigen Lehramtsstudentin Fereshta Ludin

Im Sommer 2003, das Urteil für oder gegen Deutschlands berühmteste pädagogische Kopftuchklägerin war noch nicht gesprochen, hatte sich die ausdauernde Ferestha Ludin bereits fünf Jahre lang durch die Instanzen geklagt, als Gleichheitsfeministin Alice Schwarzer in der EMMA zu berichten wusste, dass Ludin für das Islam Forum als Lehrerin tätig ist, eine private Schule, die auch nach richterlicher Entscheidung als Tarnorganisation der Millî Görüş bezeichnet werden kann. Ludin heiratete den Konvertiten, nicht zum Taoismus, sondern zum Islam, Raimund Ḥamid Prochaska.

Exkurs: Ellwangen.

Ein Raimund Prochaska, die Namensgleichheit mag Zufall sein, bestand 1987 am Peutinger-Gymnasium in Ellwangen (zwischen Heidenheim an der Brenz und Crailshaim) das Abitur. Ellwangen war seit der Karolingerzeit Sitz eines Klosters, Gründer waren französische Benediktiner, und war zur Reformationszeit Sitz eines Probstes mit Bischofsrechten (Fürstprobstei Ellwangen, 1460-1802). Im Dreißigjährigen Krieg versuchte der vom Schwedenkönig eingesetzte Graf Kraft VII. von Hohenlohe-Neuenstein vergeblich, die Reformation durchzusetzen, mit dem Argument der Truppenpräsenz und damit sicherlich nur wenig spirituell. Die vorausgegangenen Ellwanger Hexenprozesse in den Jahren zwischen 1588 und 1618 waren indes noch weit weniger vergeistigt, zeitigten vielmehr die Ermordung von 400 bis 450 Menschen, viele verbrannte man zum Fluch des Teufels und zu Ehren der pervers verstandenen christlichen Gottheit, die Hälfte der Frauen und ein Sechstel der Männer des Ortes.

Der Anklagepunkt, zu den „Feinden gegen Gott“ (mohāreb bā Khodā, moḥāreb bā Ḫodā; warriors against the God; zu arab.: ḥarb, Pl. ḥurub, „Feind; Krieg“, islamrechtl. Konzeption der ḥirāba, „Piraterie, Guerillakrieg“) zu gehören oder „Verderbenstiften auf Erden“ (mofsed fel arz, Spreading corruption on earth, zu mufsidūna fī l-ʾarḍ, boshafter Verursacher von Schaden im Lande; f-s-d (mufsidūna) gehört zu fasād, Zerstörung, ungerechtfertigte Kriegsführung, Gesetzeslosigkeit, „social disorder“ … Sozialstörung) zu begehen, sollte doch eigentlich Ellwangens heutige Schüler an die beschämenswerten Zeiten des theologischen Faschismus ihrer Heimatstadt erinnern. Der genannte Tatvorwurf zieht seit dreißig Jahren die öffentliche Todesstrafe nach sich. Die Sakraljurisprudenz kennt die öffentliche, bewusst auf Abschreckung zielende Hinrichtung (at-taqtīl) etwa als Steinigung, alle sollen etwas lernen und ihr künftiges Wohlverhalten kontrollieren. Taqtīl gehört zu arab. qatal „töten“ (yaqtūl „er tötet“, qatl „Mord, Unfalltod, Selbstmord“), islamrechtlich ist auch der at-taṣlīb zulässig, die Kreuzigung. Schiitisch üblicher ist das öffentliche Erhängen. Im Īrān. Auch 2009 und 2010. Diese warme „Nähe“ zum Islām.

Am heutigen Gymnasium lernt man in Fach Ethik in der zehnte Klasse über den Taoismus gar nichts und lernt, den die Gewaltlosigkeit (ahiṃsā) lehrenden Siddhārtha Gautama als einen sehr unchristlichen Charakter zu bewerten: „Der Buddhismus als Kontrast zu den monotheistischen Religionen Christentum und Islam“. Weiterhin überspringt man die absolute Geltung der universellen Menschenrechte auch für Frauen und Ex-Muslime, und plappert als Schüler wie angeordnet nach, den Islam auf Kosten des abgrundtief fremdartig zu bewertenden Buddhismus als quasichristlich jedenfalls geschwisterlich wertzuschätzen: „Der Islam als monotheistische Religion. Die Stellung der Frau. Auszüge aus dem Koran. Besuch einer Moschee. Hans Küng: Weltethos (18)“. Mit Küngs Hilfe die Buddhisten und sich selbst ins Kalifat integrieren.

Dass der orthodoxe Islam die Frau systematisch erniedrigt, verschweigt man den Zehntklässlern im Ostalbkreis, welche zur äquidistanten Betrachtung kulturrassistischer islamischer Texte und Frauen entrechtender islamischer Lebensformen allerdings ebenso ermutigt werden wie zur Komplizenschaft mit den reaktionären Koranpolitikern und aggressiven Schariatisierern im heutigen Europa. Das mag nur funktionieren, wenn man den Buddhismus als „Kontrast“ zu empfinden lernt, am besten auch gleich noch die allgemeinen Menschenrechte.

Die Ṭālibān, zu: ṭālib, „Koranschüler, Student“), die im am 12.03.2001 die annähernd eineinhalb Jahrtausende alten, im Siedlungsgebiet der Hazāra errichteten Buddhastatuen im Hochtal von Bamyān in die Luft sprengten, hätten die Sache mit dem „Kontrast“ (Gymnasium Ellwangen) gar nicht besser sagen können. Dabei vollendeten diese Krieger Allahgottes unter Verwendung von modernster Sprengtechnik eine Arbeit, die dem islamisch motivierten indischen Großmogul Aurangzeb misslungen war. Muhammad Aurangzeb Alamgir (1618-1707) ließ die größere der beiden Buddhastatuen mit Kanonen beschießen. Als Stellvertreter (Kalif) der unduldsamen Gottheit des Koran verbot Aurangzeb 1668 den Hindus alle Pilgerfeste, im Folgejahr ließ er in ganz Indien Tempel zerstören. Der Sulṭān presste den erniedrigten Dhimmis die geheiligte islamische Tributpflicht der ǧizya ab, der Koran (9:29) gebietet dieses heilssichernde Schutzgelderpressen. Immer wieder ließ Aurangzeb öffentliche Tänze und vor allem Musikdarbietungen verbieten, durchaus der Sittenpolitik der Ṭālibān 330 Jahre später vergleichbar, der jeweilige Landesherr wünschte seinen Untertanen weniger „Kontrast“.

Damit nicht genug, die katholischen Schüler am ostwürttembergischen Gymnasium werden im Rahmen einer politischen Islambeschwichtigung bereits in der achten Klasse zur gnadenlosen Toleranz ermutigt. Sie sollen auch gar nicht die erstaunliche, durch den deutschen Indologen Helmuth von Glasenapp (1891-1963, Professor in Königsberg und Tübingen) neu bewertete indische Sāṃkhya-Naturphilosophie verstehen oder das gleichermaßen von Neugier, Weltvertrauen und Skepsis geprägte Weltbild des Vorsokratikers Xenophánes von Kolophón, sie müssen vielmehr: „die Nähe erläutern, die zwischen dem Glauben der Muslime an Allah und dem biblischen Gottesglauben besteht (19)“. Nähe, nicht geringe Nähe oder gar Ferne, die geheiligte Misogynie und schlichte Grundgesetzwidrigkeit des orthodoxen Islam stehe der Ethik eines Jesus von Nazareth nahe oder eines Ignatius Desiderius von Peutingen (* 1641 in Augsburg, † 1718 in Ellwangen), nach dem sich das Gymnasium nennt. Man darf hoffen, dass unsere Schüler, nicht zuletzt auch die muslimischen unter ihnen, immun bleiben gegenüber dieser mittlerweile auch im Ostalbkreis angeordneten totalen Verträglichkeit.

Soweit zu Ellwangen.

Dass Fereshta Ludin zwischen 1997 und 1999 im Vorstand der Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD) saß, jenem 1994 um Muḥammad Ṣiddīq Borgfeldt (ECFR; Haus des Islam (HDI), Lützelbach, Odenwaldkreis) entstandenen kleinen Jugendverband, das möchte Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu nicht so ausführlich schreiben.

Die MJD hat etwa 250 Mitglieder, arbeitet sehr stark geschlechtertrennt, kultiviert ziemlich extreme islamische Kleidung für die Frau sprich den ḥiǧāb. Die MJD gehört zum engeren Umfeld der Muslimbruderschaft (MB), deren deutscher Zweig die „IGD“ darstellt, die Islamische Glaubensgemeinschaft in Deutschland, deren prominenteste Figur Ibrahim el-Zayat ist. Die IGD ist Mitgründerin der Föderation Islamischer Organisationen in Europa (FIOE, Federation of Islamic Organisations in Europe, ein Vorstandsmitglied war Ibrahim el-Zayat), das ist die Europaorganisation der al-iḫwān al-muslimūn (MB). Die MJD ist Mitgründerin des Forum of European Muslim Youth and Student Organizations (FEMYSO), erster FEMYSO-Präsident war Ibrahim El-Zayat.

Im Jahre 2003 verpflichtete sich die Schura (Ratsversammlung) der MJD, sich in allen Fragen aktueller Rechtsgutachten nach dem ECFR zu richten, dessen geistliches Oberhaupt der als islamische Autorität unter Sunniten weltweit hoch anerkannte Muslimbruder Yūsuf al-Qaraḍāwī ist. Herr Borgfeldt aus Lützelbach im Odenwald (Muḥammad Ṣiddīq Borgfeldt) ist angesehener Mitarbeiter im ECFR, gründete das Haus des Islam (HDI) und war der erste MJD-Präsident, auf ihn folgte Rüştü Aslandur.

Ludins Ehemann Raimund Ḥamid Prochaska war der dritte Vorsitzende der Muslimischen Jugend Deutschlands, die in der Gitschiner Straße 16 in Berlin ansässig ist. Der Verlag Green Palace (Berlin, Gitschiner Straße 16) vertreibt die Schriften von Tariq Ramadan (etwa: »Islam. Gott – Mensch – Welt« oder »Die Muslime im Westen. Aufbauen und Mitgestalten«. Auch das »Ratschläge an meine muslimischen Geschwister« (2003, Übersetzer: Rüştü Aslandur 2003) des fünfzigjährigen Mustafa İslâmoğlu ist bei Green Palace zu erwerben. İslâmoğlu erblickte 1960 im türkischen Landkreis (İlçe) Develi in der Provinz Kayseri das Licht der Welt, begann später eine Ausbildung an der Imam-Hochschule, das er an der ägyptischen al-Azhar fortsetzte, wo er Scharia studierte. Zeitweilig vertrieb Green Palace die Schriften der den Islamstaat erstrebenden Revolutionäre Abū l-Aʿlā al-Maudūdī, Sayyid Quṭb und Ahmad von Denffer, was Dr. Yasemin Karakaşoğlu allerdings nicht so in den Vordergrund rücken möchte, die Dame möchte schließlich versachlichen und ausgleichen:

Islamophobie im pädagogischen Alltag. Islamisch-orthodoxe Positionen wie der Widerstand gegen die Teilnahme am koedukativen Sportunterricht, am Schwimmunterricht, an Klassenfahrten und am Sexualkundeunterricht werden von Seiten der Lehrer sowie der Schulverwaltung vor allem als Störung des regulären und gewohnten Ablaufs im Schulalltag wahrgenommen.

Sollen die Lehrer in Begeisterungsstürme ausbrechen: Hurra, schon wieder ein tunesisches Mädchen, das nicht in die Jugendherberge mit darf? Sollen mitreisende „gottesfürchtige“ Erwachsene die Kinder oder Jugendlichen auf islamisch korrektes Verhalten hin überwachen wie die weltanschaulich geschulten Aufpasser bei den Freizeiten der einstigen BDM-Mädels oder DDR-Jungpioniere?

Bei den zugewanderten Kindern soll [durchd Deutschlands staatliche Schulen] eine Handlungsweise erreicht werden

Nein, bei allen Kindern. Es gibt eben keine Lex Muslimkind.

Bei näherer Betrachtung fällt auf, dass es bei allen drei Fragen (Koedukation, Kopftuch und Sexualkunde) um islamisch-orthodoxe Positionen zum gesellschaftlichen Paradigma des Geschlechterverhältnisses in der kulturellen Moderne geht

Genau, um die islamisch betriebene Verweigerung des kulturell modernen Geschlechterverhältnisses, das auf der Gleichberechtigung von Mann und Frau beruht. Sicherlich kennt Wissenschaft, auch Rechtswissenschaft, einen „Erkenntnisvorbehalt“, die Rechtsnormen sind durchaus im Wandel. Möchte die Autorin, die durch die Verwendung von „Paradigma“ die Gleichberechtigung gleichsam mit spitzen Fingern anfasst, zur Revolte gegen diesen vorläufig mehrheitlich akzeptierten Lehrsatz (Paradigma) aufrufen?

Nach dem US-Wissenschaftstheoretiker Thomas S. Kuhn (1922-1996), der zwischen statischen und dynamischen Phasen der Wissenschaftsentwicklung unterschied, kündigt eine durch geballt herandrängende, beständige Neubewertungen eines als gesichert geltenden Sachverhalts die Abkehr von der Phase der Erkenntnisgewohnheit (normal science) an und eröffnet die Phase der „außerordentlichen Wissenschaft“ (revolutionary science), vielleicht sogar den Paradigmenwechsel (paradigm shift). Arbeitet Karakaşoğlu auf eine Erziehungsrevolution hin? Welche revolutionary science stellt sie sich zur Idee Schule oder zur Gleichberechtigung von Mann und Frau denn bitte vor, doch hoffentlich nicht das „Paradigma“ des Geschlechterverhältnisses von islamischen Gesellschaftstheoretikern wie al-Maudūdī oder Erbakan?

Bei der Verwendung des Begriffs „interkultureller Konflikt“ ist die Gefahr gegeben, von einer grundsätzlichen Konflikthaftigkeit des Aufeinandertreffens unterschiedlicher Kulturen auszugehen.

Die Erziehungswissenschaftlerin, wir reden über die Scharia, legt uns also nahe, die vom Islamischen Recht geprägte Kultur konfliktfrei zu tolerieren sprich unverändert zu. Es liege an uns Pädagogen und Sozialpädagogen, ob die Familien der auf Klassenfahrt nicht anwesenden oder nach den Sommerferien überhaupt nicht mehr in Deutschland anwesenden Mädchen als Ärgernis zu bewerten seien. Warum haben wir Eurozentriker denn Burka (burqa, von arab. burquʿ) oder Tschador (čādor, häufiger genannt: pardā) mit dieser ärgerlichen Konflikthaftigkeit befrachtet. Das gilt ja vielleicht auch für zehnjährige Ehefrauen oder elfjährige schwangere Ehefrauen: Den Paradigmenwechsel vorbereiten mit einem Don`t worry – be happy.

In Bremen arbeitet man am postmodernen Paradigma und bewirbt mit einem ebenso rätselhaften wie nachvollziehbaren „Gesetze wachsen in einem gesellschaftlichen Kontext (20)“ für die Einführung der šarīʿa – der so Redende ist Mehmet Kilinç, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Bremen, Außenstellenleiter der in Soest-Deiringsen beheimateten Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland Stiftung (ZIAD, Gründer und Leiter ist Mohammed Salim Abdullah d. i. Herbert Abdullah Krawinkel). Der Bremer Außenstelle ist ein Übersetzungsbüro angegliedert, dessen Leiter Kilinç ist, der im Gespräch mit der taz das mehrstufig einzuführende Islamische Recht, Strafrecht eingeschlossen, derartig verteidigt, dass die Zeitung »Wer darf wem die Hand abhacken?« titelt. Kilinç war bis zum 15.11.2009 Vorsitzender der inzwischen umbenannten »Schura Bremen, Islamische Religionsgemeinschaft Bremen«, Nachfolger ist Ismail Baser. Ein zweiter Bremer Dachverband ist die Islamische Föderation Bremen (IFB), ihr Sekretär ist Cengiz Taşkinsoy, ihr Präsident Zeki Başaran (www.islam-bremen.de), zu deren 20-jährigem Jubiläum am 02.12.2009 Henning Scherf anwesend war (21). IFB-Präsident Zeki Başaran ist der Vorsitzende des Regionalverbands Bremen der Millî Görüş. IFB:

„Das vorrangige Ziel der Islamischen Föderation ist der Dialog zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen und der Abbau von Vorurteilen gegenüber dem Islam. Die IFB möchte eine Brücke zwischen der hiesigen und der islamischen Kultur sein und eine Plattform für eine gegenseitige Verständigung und für einen kulturellen Ausgleich.“

Auch in Berlin firmiert der veritable Landesverband der Millî Görüş unter dem Namen Islamische Föderation (Berlin; IFB).

Die extremistische Millî Görüş stellt in der Schura Bremen vier Moscheevereine auf, die IGMG-Ortsvereine Blumenthal, Hemeling, Huchting und Tenever, und (www.schurabremen.de) flunkert bisweilen ein wenig: „Dem Koran nach sind Männer und Frauen gleich“, um einzuschränken: „Die Rollen von Männern und Frauen sind einander ergänzend und zusammenwirkend“ und das fast freche Fazit zu wagen: „Rechte und Verantwortlichkeiten beider Geschlechter sind insgesamt angemessen und ausgewogen.“ Allahs ein wenig zweifelhafter Humor.

Hören wir noch ein wenig auf die Schura Bremen: „Der Islam wird häufig missverstanden und mag in manchen Gegenden der heutigen Welt sogar exotisch erscheinen. Vielleicht ist das so, weil die Religion in der westlichen Welt das Alltagsleben nicht mehr bestimmt, während der Islam das Leben ist.“ Das klingt selbstbewusst. Die Bremer Schura weiter: „Die Muslime ziehen keine Trennung zwischen weltlich und heilig (22).“ Das ist ja das Schlimme, al-islām huwa dīn wa daula, der Islam ist heilssicherndes Handlungssystem und das Monopol auf Staatlichkeit. Säkulare Muslime dürften sich in einer solchen Form von Frömmigkeit, wie es die Schura Bremen allen Bremer Muslimen vorgibt, schlicht nicht wieder finden.

Zehn Tage vor dem Rücktritt des ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden Mehmet Kilinç lud die Schura Bremen unterstützt von der Universität Bremen am 05.11.2009 zum Fachgespräch in die Räumlichkeiten der Bremischen Bürgerschaft, um den Islam und die muslimischen Bedürfnisse vorzustellen. Die Professorinnen Yasemin Karakaşoğlu und Grit Klinkhammer, die ja vielleicht gar nicht wissen, wer Necmettin Erbakan oder was die Scharia ist, übernahmen die Moderation, der als Hauptredner geladene Janbernd Oebbecke überlegte ausführlich, wie ein Staatsvertrag mit den Muslimen zustande kommen könne, der etwa in Jugendhilfeplanung und Rundfunkrat das vollumfängliche Wohlergehen der Muslime gewährleiste.

Das Wort šūrā (Koran 42:38) meint Ratsversammlung und gilt als irdische Erkenntnisquelle guter islamischer Politik und Abglanz der Staatsführung von Medina, etwas „westlich“ beeinflusst heißen heutige Parlamante manchmal maǧlis aš-šūrā. Auch in Hamburg, wo 130.000 Muslime leben, nennt sich ein am 04.07.1999 gegründeter Interessenverband von Moscheegemeinden Schura (www.schura-hamburg.de), in welchem beispielsweise jeweils ein iranischer jedenfalls schiitischer, ein indonesischer, bosnischer, pakistanischer und ein libanesischer Moscheeverein Mitglied sind.

Ein männlicher, türkeistämmiger Schüler habe sich geweigert, das Klassenzimmer auszufegen. Dies sei mit dem Hinweis geschehen, dass es sich bei dieser Aufgabe um „Frauenarbeit“ handele.

Vergleichbares erleben Europas Jugend- und Sozialarbeiter täglich, wichtige Szenarien der Pädagogik und Integrationsarbeit. Der Junge (14), dürfen wir aus Erfahrung ergänzen, verwahrt für seine große Schwester das Taschengeld, die hat für ihn den Schulranzen zu schleppen – und ist womöglich bereits („es war Liebe“) zwangsverlobt worden? Leider sagt Frau Karakaşoğlu zu solchen Fällen keine Silbe, beschuldigt den „alten, männlichen, reichen“ Lehrer implizit des Eurozentrismus und antimuslimischen Rassismus und bringt den Schnösel mit den Attributen „männlich, jung, arm“ in Verbindung, was uns irgendwie zum Schluchzen und Lehrerbeschimpfen („Diktator, Rassist!“) bringen soll.

Das Mädchen fegt derweil. Wie früher. Geht doch.

Differenzfaktor Religion

Ich dachte, der „Eine Gott“ verbinde uns Menschenkinder allesamt? Differenziert Allahgott, gar politisch? Die Erziehungswissenschaftlerin erwähnt („der Rahmenplan ist im Internet abrufbar“), leider ohne Namen oder auch nur Quellen (und neben dem irgendwie lehrreichen Lehrerbeschimpfungsanekdötchen) einen Bremer Vorgang um die Ausweitung des Projekts Islamkunde für die Sekundarstufe I an zwei Schulen im Bremer Westen.

Am 03.07.1999 ist das Thema Islamischer Religionsunterricht in einer Podiumsdiskussion an der Uni Bremen diskutiert worden (Manfred Spieß: Islamkunde an Bremens Schulen. Ein Modellprojekt vor dem Anfang). Es wurde beschlossen, einen Runden Tisch unter der Schirmherrschaft des damaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf und des Oberschulrates Werner Wilker einzurichten, der sich im Folgenden dreimal traf, erstes Treffen war am 23.03.2000 mit Vertreter der Moscheegemeinden im Rathaus. Spieß: „Faktisch handelt es sich bei dem vorgelegten Grundkonzept noch um keinen Lehrplan, sondern um einen Stoffplan in katechetischer Tradition. Jedoch kann man von einer „fortschrittlichen Katechese“, die auf Weiterentwicklung angelegt ist, sprechen“, in welche Richtung fortschrittsfähig, Richtung Scharia? Es hat also zu diesem Zeitpunkt kein Kurrikulum gegeben. Spieß weiter zum gefühlten Unwohlsein: „Vertreter des Studienganges Religionswissenschaft/Religionspädagogik und der christlichen Religionslehrer gaben zu bedenken, dass eine Differenzierung der Schulkinder nach Religionen nicht nur „unbremisch“, sondern auch aus pädagogischen Gründen nicht zu empfehlen sei. Sie regten an, viele gemeinsame Phasen für die ganze Schulklasse in den Unterricht einzuplanen, um das gegenseitige Verstehen und das interreligiöse Miteinander stärker zu fördern. Und später solle man das zusammenführen, was zusammengehört!“ Die „fortschrittlichen“ Bremer scheinen ahnen, dass der Kulturrassismus des orthodoxen Islam ein freiheitlich-demokratisches Gesellschaftsbild in Frage stellt und ein emanzipatorisches oder auch nur aufklärungshumanistisch zu nennendes Menschenbild sowieso, sie sagen es aber womöglich nicht.

Im nordwestdeutschen Stadtstaat gilt die „Bremer Klausel“, nach welcher der Staat für den Religionsunterricht zuständig, nicht (nur) die Religionsgemeinschaft. Am 01.07.2005 fand eine sechsstündige öffentliche Veranstaltung zum Thema Islamischer Religionsunterricht an Bremer Schulen statt, Titel: Religionsunterricht in Bremen und seine besonderen Chancen für (inter-) kulturelle Bildung, Ort: Uni Bremen, Begrüßung, 13:15 Uhr: Yasemin Karakaşoğlu. In diesen Wochen dauerte ein Rechtsstreit zwischen einer muslimischen angehenden Lehrerin und dem Staat Bremen an, die Referandarin war nicht zur Erteilung des Faches Biblische Geschichte / Religionskunde zugelassen worden. Es sprachen: 14:00 Uhr: Sibel Besir, Islamkundelehrerin am Bremer Schulzentrum Koblenzer Straße; 15:00 Uhr: Martin Stock (Uni Bielefeld), Rechtliche Aspekte des Bremer Religionsunterrichts; 15:45 Uhr: Jürgen Lott (Uni Bremen), „Religionskunde. Ein allgemein bildendes, konfessionell nicht gebundenes Schulfach“; 17:00 Uhr: Christina Stollmann und Schüler des Schulzentrums Neustadt: Unsere Erfahrungen mit dem Bremer Religionskundeunterricht; 17:30 Uhr: Renke Brahms (Landesverband Evangelischer Kindertageseinrichtungen), „Frühkindliche Bildung und Religion“.

Um 18:00 Uhr schloss sich eine Podiumsdiskussion an mit Marie-Luise Beck (Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration), Monika Karpa / Dr. Hans Rolf (Bremer Landesinstitut für Schule), Canan Kalaç (Modellprojekt Islamkunde, Niedersachsen), Klaus Sieveking (Uni Bremen und Kuratorium des Evangelischen Bildungswerks), Anita Schröder-Klein, (Senatorin für Bildung), Manfred Spieß (Uni Bremen, Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte / Religionskunde Bremen e. V.), die Moderation oblag Christa Dommel (Uni Bremen, Studiengang Religionswissenschaft).

Dr. phil Kalaç war als Lehrerin in Niedersachsen tätig, forscht zur evangelischen Theologin Dorothee Sölle. Die feministisch-befreiungstheologisch orientierte Kulturrelativistin Sölle betrieb rabiat politische Bibel-Entmythologisierung und feministisch-befreiungstheologisch orientierten Kulturrelativismus. Sölle hielt den himmlischen Gott ohne uns Menschen für arbeitslos jedenfalls unterbeschäftigt. Derartige „evangelische“ Politisierung, gründend im Hass auf den Mythos, begünstigt den hoch politischen Allahgott und die kirchliche kulturelle Selbstauflösung, im Dialog mit dem Islam hält man nachfolgend die Scharia für „feministisch“. Kalaç hatte in Ankara Germanistik, Pädagogik, Linguistik, Römische und Griechische Literatur studiert (23).

Der gemeinnützige Kölner Verein Netzwerk Bildung und Religion um tolerante Menschen wie Martin Bauschke (Evangelischer Theologe, Berlin-Büro der Stiftung Weltethos), Havva Engin (Erziehungswissenschaftlerin und Sprachwissenschaftlerin, Pädagogische Hochschule Bielefeld) und Mark Bodenstein begünstigt die Lehrerin laut Satzung im Falle der Auflösung („Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an Canan Kalac, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.“). Kalaç ist Vorstandsvorsitzende, eine US-Rabbinerin sitzt mit im Boot, Dr. Sabine Yael Meyer („Beraterin für Jüdische Religionslehre“) (24).

Islamwissenschaftler Bodenstein arbeitet für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und gehört zum Erlangener Zentrum für Islam und Recht in Europa. Dessen Gründungsdirektor ist der Jurist, Schariafachmann und Experte für Rechtsvergleichung Mathias Rohe, Mitbegründer und seit Oktober 2001 Vorsitzender der Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht (GAIR) und 2009 Gutachter zum ärgerlichen Gebetsraumurteil (Berliner Diesterweg-Gymnasium), Aktenzeichen VG 3 A 984.07.

SPIEGEL-online meinte zur schariakonformen Betpflicht im staatlichen Schulgebäude „Der Senat, der „Glaubensinseln“ in den Lehranstalten befürchtet, wird wohl in Berufung gehen“ und zitiert den professionellen Schariaverharmloser und offiziellen Berliner Gebetspflichtbegutachter Rohe:

„Der Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe wertete die Haltung des Schülers als „plausible Meinung im Spektrum der Religionsfreiheit“. Rohe sagte vor dem Gericht als Experte aus. Es handele sich bei dem Jungen nicht um einen Extremisten, „der auf Biegen und Brechen“ etwas durchsetzen wolle (25)“.

Darum ist es, sehr geehrter Herr Experte, freilich nie gegangen, ob Schüler Yunus M., seine Eltern oder sein Erlangener Juraprofessor die freiheitliche Demokratie durch die islamische Gesellschaft (Kalifat) ersetzen wollen oder nicht. Das Problem sind die flackernden Höllenflammen, die dem Pflichtverweigerer der Vorschriften der Schariawissenschaft dräuen, mit dem Aktenzeichen VG 3 A 984.07 hat die Höllenpädagogik des islamischen Mittelalters Einzug in die Berliner Bildungslandschaft gehalten und das nach Kohärenz strebende heilige und revolutionäre Islamische Gesetz gleich mit, das Schariawohlverhalten als der Kristallkern kalifatsähnlicher Strukturen, an den sich weitere islamische Normen anlagern werden. Mathias Rohe legt uns ja vielleicht die Strategie der Schlampigkeit nahe, jedenfalls meint der SPIEGEL:

„Auch die Islamkonferenz, deren Mitglied Rohe ist, habe in einem Papier unlängst „Pragmatismus“ empfohlen. Nach „pragmatischen Einzelfalllösungen zu suchen“, sei generell sinnvoll.“

Sollen wir jetzt jedem Richter und Lehrerzimmer einen Mufti beigesellen und jedem Bildungssenat und Kultusminister einen Scheich, um den Einzelfall, lassen Sie uns ein beliebtes Wort der alten Achtundsechziger verwenden, „auszudiskutieren“? Hoffnung macht, dass Schulleiterin Brigitte Burchardt und der Landeselternausschuss am schariakonformen Urteil Kritik üben. Die nordrhein-westfälische Sozialpädagogin Gabi Schmidt und Diplom-Sozialpädagoge Edward von Roy haben am 22.10.2009 eine plausible und sehr lesenswerte Petition verfasst (Geschäftszeichen 5314/16), die den Senat auffordert („wir ersuchen den Senat des Landes Berlin gegen das oben genannte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum islamischen Gebet in den Räumlichkeiten einer staatlichen Schule wegen seines Präzedenzfallcharakters und seiner allgemeinen Bedeutung für das gesamte Bundesgebiet Revision einzulegen“), das Urteil keinesfalls hinzunehmen, Revision beziehungsweise Berufung einzulegen und die Argumentation des Mathias Rohe besonders kritisch auf demokratische Nachhaltigkeit zu prüfen (26).

Deutschlands Gerichte sollten in Zukunft einen jeden in seinen Untersuchungsgegenstand verliebten Religionsdogmatiker und damit eben auch einen islamverliebten Schariafachmann nicht gutachterlich tätig werden lassen, schon gar nicht im Mütter und Minderjährige besonders tangierenden Familienrecht und Schulrecht. Herr Mathias Rohe ist zu fragen, warum unser Rechtsstaat (im Namen der „Toleranz“?) hinter die familienrechtlichen beziehungsweise schulpolitischen Standards Tunesiens und der Türkei zurückfallen soll.

Elham Manea ist eine auch in Kuweit ausgebildete Politikwissenschaftlerin, sie besitzt die schweizerische und die jemenitische Staatsangehörigkeit, hielt am 26.09.2009 in Emmenbrücke (Gemeinde Emmen, Kanton Luzern, Schweiz) einen Vortrag zum Thema Schariarecht versus säkulares Recht:

„Manea … verweist darauf, dass es ganz einfach nicht möglich sei, „islamisches Gesetz in Familienangelegenheiten zu tolerieren, ohne auch in Kauf zu nehmen, dass grundlegende Menschenrechte verletzt werden.“ Das traditionelle islamische Recht beruhe auf der Ungleichheit der Geschlechter und beschränke die Rechte der Frauen, z.B. im Bereich des Eherechts. Manea spricht sich deshalb klar gegen Ideen und Forderungen aus, islamisches Gesetz in westlichen Rechtssystemen zuzulassen. Ein solcher Rechtspluralismus führe zur Entstehung von Parallelgesellschaften und verhindere dadurch die Integration der muslimischen Minderheit (27), (28).“

Islamophobe Einstellungen sind nicht auf Angehörige der nicht-muslimischen Gesellschaft begrenzt.

Allahs Stellvertreter haben auch aus dem Bereich der tunesischen, türkischen oder iranischen Intellektuellen mit rational begründeter und dabei universell-menschenrechtlich sprich gleichheitsfeministisch orientierter Kritik zu rechnen. Eine Phobie ist etwas anderes, nämlich eine unbegründete Angst. Yasemin Karakaşoğlu missbraucht den Begriff Islamophobie (zeitweilig halbwegs sinnvoll verwendet bei Wilhelm Heitmeyer) ganz bewusst für ihre Absicht, den auf geheiligte Ungleichbehandlung zielenden orthodoxen Islam zu verteidigen. Damit wird die Bremer Erziehungswissenschaftlerin zur Komplizin der weltweit vernetzten Schariapolitiker von Necmettin Erbakan bis zu Mahmud Achmadinedschad, welche den Vorwurf der Islamophobie taktisch nutzen, um Islamkritik in unglaubwürdig zu machen. Ein den universellen Menschenrechten verpflichtetes Betrachten des politischen Islam ist alles andere als ein Kulturrassismus und wird den gründlichen Betrachter mit begründeter Sorge erfüllen.

Mina Ahadi als die Vorsitzende des Zentralrates der Ex-Muslime betonte gegenüber der Leipziger Volkszeitung, sie sehe keine Anzeichen für eine Islamophobie in Deutschland: „Im Gegenteil, die Bundesregierung hat immer wieder erstaunliche Zugeständnisse an die hier lebenden Muslime gemacht, zuletzt beim Islamgipfel“. Die deutsche Bundesregierung, so die Autorin sinngemäß, müsse aufpassen, dass sie nicht mit weiteren Zugeständnissen dem radikalen politischen Islam Vorschub leiste und die iranische Diktatur mehr oder weniger bewusst verharmlose:

„Wenn Frauen im Iran für ihre Rechte auf die Straße gehen, werden sie erschossen. Wird dagegen in Deutschland protestiert, werden Kritiker mit dem Vorwurf der Islamophobie unter Druck gesetzt (29)“.

Soviel zur Schariafreundin Karakaşoğlu.

Im orthodoxen Islām ist iḫtilāf, Dissens, ist das Gegenteil von iǧmāʿ (Konsens). So kann iḫtilāf bedeuten, islamrechtlich in einer Detailfrage zwischen den hier divergierenden Ansichten der vier sunnitischen Rechtsschulen maḏāhib, Sg. maḏhab) auswählen zu können (30). Allahs vormoderne Soziallehre wird dabei durchaus aktuell (gegenmodern) gehalten. So macht sich (englisch geschrieben: ‚ikhtilaf‘) ein US-amerikanischer Ausrichter von muslimischen Jugendfreizeiten dieses innerislamischen ‚Legal Pluralism‘ bewusst: „Unsere iḫtilāf-bewusste Herangehensweise, our ikhtilaf (diversity-conscious) approach“ (31). In Pakistan hält der Scharia-Rechtsgelehrte Muhammad Khalid Masud („Islam allows for a diversity of views, or ikhtilaf“) den Islām ernsthaft für freiheitlicher und humaner als den Katholizismus, gerade in Bezug auf diese überwältigende Meinungsvielfalt in Bezug auf die Gender-Sensibilität (32). Das ist keine Museumspädagogik, sondern zeitgleich revolutionärer Elan und gelebtes Mittelalter.

Säkularisierter und nicht weniger politisch könnte ḥukm al-iḫtilāf Beherrschung der Widerstände und Widersprüche bedeuten, Kunst des Ausgleichens, Kompromissfähigkeit und Realpolitik (zu: ḥakama: urteilen, bewerten, steuern, regieren). Von Parteigängern der Schariapolitik wird die Logik des iḫtilāf jedoch sinngemäß (Murad Wilfried Hofmann, Mustafa Cerić, Tariq Ramadan) oder auch explizit verwendet, um einen etwas anderen Rechtspluralismus durchzusetzen. Es geht nicht mehr um den innerislamischen und auf Detailfragen des islamischen Rechts bezogenen Begriff von „Dissens, Differenz“, sondern um den uns bereits vom britischen Erzbischof Rowan Williams und vom Schweizer Sozialanthropologen Christian Giordano nahe gelegten Rechtspluralismus zwischen šarīʿa und säkularem Recht.

Auf Christian Giordanos Wunsch nach Verzicht auf Rechtseinheitlichkeit im Stile der reagierte die Schweizer Politikwissenschaftlerin und säkulare Muslima, Dr. phil. Elham Manea empört und warnt:

„Ein solcher Schritt wäre fatal: Während das Schweizerische Gesetz eine Frau als eine mündige Person betrachtet, die in der Lage ist, ihren Partner aus freien Stücken zu wählen, behandelt das islamische Gesetz, so wie es von den meisten Rechtsschulen interpretiert wird, sie als Unmündige, die ohne die Zustimmung ihres männlichen Vormunds keine Ehe eingehen kann. Aber auch im Falle einer Scheidung und der Frage des Sorgerechts für die Kinder der Mann bevorzugt und die Ehefrau benachteiligt. Und sogar Zwangsheiraten, welche auch in der Schweiz eine traurige Realität sind, würden rechtlich erleichtert. Es darf im Übrigen vermutet werden, dass religiöse motivierte und archaische Sonderrechte für andere, nicht-muslimische Immigrantengruppen ebenfalls solchen diskriminierenden Praktiken Vorschub leisten (27), (28).“

Seyran Ateş zitierte am 25.06.2009 auf der Deutschen Islamkonferenz (DIK) die Schweizerin Manea, Mitglied im Vorstand des Schweizer Forums für einen fortschrittlichen Islam (FFI) und Autorin von »Ich will nicht mehr schweigen. « mit: „Erst die Menschenrechte, dann die Religion“ (27), (28).“ In dieser wunderbar zivilcouragierten Rede der Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin ist ein sehr wichtiger Satz enthalten, der darauf hinweist, ob und wenn ja wie Jurist Wolfgang Schäuble (CDU) und der übreige Dialog mit dem Islam die künftige freiheitlich-demokratische Lebensweise der Bundesrepublik Deutschland verspielt: „Hier muss ich kurz von meinem Text abweichen. Wenn ich Necla Kelek gerade richtig verstanden habe, ist sie der Ansicht, in der AG 2 wäre entschieden worden, und in dem Papier der AG 2 niedergeschrieben worden, dass es vorstellbar sei, in zivilrechtlichen Angelegenheiten die Scharia einzuführen. Falls so etwas in dem Papier steht, ist es nicht das Papier, was ich in der AG 2 mitunterzeichnet habe. Ich bitte diesbezüglich um Aufklärung. Wir haben genau das Gegenteil beschlossen. In Deutschland, in Europa darf es keine Rechtspluralität geben. Dazu habe ich gerade gestern in Bern einen Vortrag gehalten. In der Arbeitsgruppe haben wir über den Begriff Scharia diskutiert, ja, aber es ging um eine andere Ebene. Niemand hat den Wunsch nach der Einführung der Scharia geäußert. Die Verbände haben sich dem Papier ebenfalls angeschlossen. Und wir haben lediglich beschrieben, wo in Deutschland, aufgrund des Internationalen Privatrecht, also nach geltendem Recht, bereits islamisches Recht Anwendung findet. Jeder Anwalt, jede Anwältin, die Familienrecht macht, muss hin und wieder zähneknirschend islamisches Recht akzeptieren. Aber das ist nicht die Anerkennung der Scharia, sondern wie gesagt Internationales Privatrecht.“

Die listenreich vorläufige Bedeutungsausweitung des Begriffs vom Dissens, iḫtilāf, auf die Dogmen der ḏimma und ridda mag die Unterscheidung zwischen Islām und Islamismus mäßig rechtfertigen jedenfalls verorten: Wo die nach Stand und Glaubensnation (milla) segregierte, agrarisch gestützte Raubökonomie noch von ḏimma, heilssichernder Deklassierung der Nichtmuslime gesprochen hatte, oder die der Ermahnung folgende Tötung des Ex-Muslims nach dem sakramentartigen Konzept der ridda kultiviert hatte, schmuggelt man als postmoderner Schariafaschist (Koranpolitiker) nun einen ‚legal pluralism‘ in die Debatte der Multikulturalität oder Interkulturalität hinein. Dass der stolze Islamjurist einen Nichtmuslim nicht für ebenbürtig halten kann, steht auf einem anderen Blatt, es geht schließlich darum, dass die islambegeisterten Nichtmuslime sich wertgeschätzt (Appreciative Inquiry) fühlen. Einer trialogischen, abrahamischen Herangehensweise jedenfalls, Juden, Christen und Muslimen sei derselbe Gott eigen, wird diese Verschiebung des Dissens-Begriffs von einer innerislamischen Grenze auf die islamische Außengrenze alter und neuer Dhimmitude den angestrebten Verzicht auf die Universalität der Menschenrechte gefühlt erleichtern (Positive Thinking).

Yasemin Karakaşoğlu etwa ist es gelungen, diesen schariaverträglich (kulturrassistisch) gemeinten Begriff von iḫtilāf als „Differenz“ in die deutsche Bildungspolitik und universitäre Lehrerausbildung einzubringen. Für die angebliche „Andersheit“ der Muslimkinder und Muslimjugendlichen fordert sie unsere „Toleranz“. Der Verzicht auf das Menschenbild von Aufklärung und Totalitarismuskritik, die Abkehr der erhaltenswerten Rechtseinheitlichkeit im Familienrecht und Personenstandsrecht wird Islamverteidigern wie der in Wilhelmshaven geborenen Bremer Turkologin und einstigen Mitarbeiterin der Essener Migrationspädagogin Ursula Boos-Nünning („arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen. Die sind nicht unterdrückt!“) zur „diskussionswürdigen“ Meinungsverschiedenheit.

Obwohl auf einer höheren („wohlverstandenen, positiven“) Ebene dann doch wieder der beglückender Konsens (iǧmāʿ) herrscht („Ach ja, islamisches Heiratsalter, Polygamie, Geschlechtertrennung und Mädchenverschleierung. Nett, dass wir darüber geredet haben“), verdient die drohende Herrschaft der durchgesetzten Rechtsspaltung einen meta-monotheistischen, „abrahamischen“ Namen: »dār al-iḫtilāf« (Haus der Differenz). Schenkt man der Encyclopædia Britannica Glauben, kann die Gottheit der Multikultur zufrieden sein:

„Such diversity is permissible as long as the basic principles of Islām are not affected (33)“. Schließlich ist ‚ikhtilaf (diversity)‘ ein Naturphänomen (34)“. Auf der englischen Seite The Radical Middle Way (TRMW) wird für eine Missionsveranstaltung in London im November 2008 geworben, der Kairoer Aktivist Ustadh Moez Massoud erkundet den Multikulturalismus spirituell: „Die Kraft der Vielfalt. The Power of diversity“ (35).

Wolfgang Huber sagte am 26.05.2005 (in: »Unvereinbare Gegensätze? Scharia und säkulares Recht«) zum Recht auf Religionsfreiheit, zur Religionsneutralität des Staates und zur Forderung nach der Berücksichtigung von Grundsätzen und rechtlichen Regelungen der Scharia: „Den Dialog zwischen Christen und Muslimen sollten wir … führen – gemeinsam verpflichtet auf ein gewaltfreies Zusammenleben und auf die Wahrung des Rechts. … Es gibt ein Recht auf Unterschiede, aber es gibt kein unterschiedliches Recht. Ein Staat, der grundlegende Freiheiten für alle seine Bürger garantieren will, kann es nicht hinnehmen, wenn eine religiöse Gruppe danach strebt, eigenes Recht zu etablieren und verbindlich zu machen (36).“

Der in den USA lehrende Professor für Religionswissenschaften, Abdulaziz Sachedina, wurde in Tansania als Sohn indischer Muslime geboren. Sachedina studierte Scharia in Amman (Jordanien), lernte an der schariatreuen, 1875 gegründeten Aligarh Muslim University im Staat Uttar Pradesh (Indien) (37) und war im Iran Student beim sanften Islamisten Ali Schariati (ʿAlī Šarīʿatī). Im Jahre 2002 verbrachte Sachedina wiederum acht Monate in der Diktatur Iran, wie er im gemäßigt terroristischen Ikhwanweb veröffentlichen lässt (38). Die Muslime, meint Schariati-Schüler Sachedine, können dem Rest der Welt zeigen, wer die freiheitliche Demokratie erfunden hat: The Islamic Roots of Democratic Pluralizm (39).

Den heutigen europäischen Islamlobbyisten mag die vielleicht missverstandene Empfehlung des britischen Oberrabbiners Sir Jonathan Sacks nützlich scheinen: »The Dignity of Difference: How to Avoid the Clash of Civilizations. Baron Sacks ist Life Peer im House of Lords, Vorsitzender (Av Beth Din) im Rabbinatsgericht LBD (London Beth Din, North Finchley, London), Rabbi einer Londoner Synagogengemeinde, Chief Rabbi des United Kingdom and Commonwealth und hat einen permanenten Sitz im fünfzehnköpfigen, vierteljährlich zusammentretenden »Chief Rabbi’s Cabinet«, das beispielsweise über Angelegenheiten der Erziehung, des Verhältnisses zu Israel oder zum Beth Din berät. Der Anspruch auf geheiligte Rechtsspaltung ist von dem eines Schariagerichts nicht so sehr verschieden:

„Im Jüdischen Gesetz ist es jüdischen Parteien untersagt, ihre zivilrechtlichen Streitsachen an einem säkularen Gerichtshof auszutragen, ihnen ist auferlegt, diese Streite von einem Beth Din beurteilen zu lassen. In Jewish Law, Jewish parties are forbidden to take their civil disputes to a secular court and are required to have those disputes adjudicated by a Beth Din (40)“, ein ehrbar geschichtsbewusstes Ansinnen, das die auf Rechtssicherheit und Rechtseinheitlichkeit gründende kulturelle Moderne selbstverständlich höflich abzulehnen hat. One Law For All, die Staatsbürger mit jüdischer oder muslimischer Abstammung beziehungsweise Identität stehen nicht unter dem Naturschutz selbst gewählter Fremdheit.

Der Inselstaat Großbritannien, Großrabbi Sacks nennt es „die Würde der Differenz“, hat sich gefährlich weit in den Bereich der Toleranz gegenüber dem religiös begründeten Sonderrecht vorgewagt – manch ein jüdisches Religionsgericht versagte der trennungswilligen Frau bereits die Scheidung (41). Inzwischen kombiniert der vorsichtig säkulare britische Staat das gottesrechtlich begründete Trennungsverhindern mit einem Bußgeld. Das jüdische Recht im säkularen (freiheitlichen) Staat ist ein Trittstein der familienrechtlichen Scharia und damit der Islamisierung Europas. Großbritannien, Israel und Griechenland haben die für ihre „muslimischen Bürger“ geltende Scharia ganz abzuschaffen.

Zu den Milieus und Organisationen der Außendarstellung des Gefüges der schariatisch zu verschmelzenden Blöcke (Rechtsschulen) ließe sich, betrachtet man nicht die Bruchlinien, sondern die allahzentrierten Herrschafts- und Gefolgschaftsverhältnisse, auch von einer Islamisierung des Toleranzbegriffs sprechen. Islamintern braucht man den Anhänger von taṣauwuf (ṣūfīya), Alevitentum oder Dawoodi Bohra, vielleicht, nicht der ridda (Islamapostasie) zu bezichtigen, und im christlich-islamischen Dialog kämpfen alle Beteiligten bereits seit Längerem für ein eher realitätsfernes Verschmelzen der Begriffe Islam und Toleranz.

Ursula Mıhçıyazgan (Ringvorlesung »Religiöse Differenz als Chance?«, Uni Hamburg 2006 / 2007) rechtfertigt den in der Tat drohenden Zerfall der offenen Gesellschaft in voneinander abgeschottete Glaubensnationen und endet in einer Anrufung der allen gemeinsamen Gottheit, die mit derjenigen des orthodoxen Islām kompatibel sei: „Ein gemeinsames ‚Wir‘ kann aus der Anerkennung einer Alterität, von der die unterschiedlichen Imperative unseres Handelns ausgehen, entwickelt werden. Und in dieser These ist eine positive Antwort auf die Frage, ob wir religiöse Differenz als Chance begreifen können, enthalten: Wir können Einheit in der Vielfalt denken, nämlich dann, wenn wir uns von einer planetischen, jenseitigen Alterität her denken, der wir alle unsere Existenz verdanken (42).“ Schariapolitikerin Ursula Mıhçıyazgan führt aus: „Die Anerkennung der Andersheit: … Die Andersheit des Anderen [zu] verstehen und an[zu]erkennen [als] eine notwendige Voraussetzung für ein friedlicheres Miteinander in der Weltgesellschaft“, sie droht uns also wie nebenbei mit kriegsähnlichen Szenarien im Falle fortgesetzter Kritik am orthodoxen Islam.

Frau Karakaşoğlu, die am 18.12.2006 im Rahmen der genannten Hamburger Ringvorlesung (»Religiöse Differenz als Chance?«, ebenso bei der gleichnamigen Ringvorlesung in Bremen am 22.01.2007) sprechen durfte, betreibt die Islamisierung der „Alterität“ (Mıhçıyazgan) im Bereich der bundesdeutschen Pädagogik und Sozialpädagogik und zeigt sich von jedem schariakompatiblen Konzept der Würde des Anders-Seins begeistert. Das gefällt auch unseren Politikern, denn wenn endlich jeder muslimische Fundamentalist unverändert bleiben darf, ist auch die Sache mit der verflixten Integration gelungen.

Künftigen Frieden in Deutschland und Europa, so lehrt man in der Bremer Erziehungswissenschaft, würden wir einer wohlverstandenen Differenz verdanken. Und wahrhaftig, Allahgott macht den Unterschied.

Jacques Auvergne

(1) Interculturalism vs Multiculturalism

http://en.wikipedia.org/wiki/Interculturalism

(2) In: Melzer, Wolfgang; Tippelt, Rudolf (Hg.): Kulturen der Bildung. Beiträge zum 21. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft. Eine Sammlung der Redebeiträge der DGfE (Dresden 2009), auf Seite 177-196 die pädagogisch-professionelle Islambeschönigung der Yasemin Karakaşoğlu. Bei: Budrich, Opladen 2009

http://www.amazon.de/Kulturen-Bildung-Deutschen-Gesellschaft-Erziehungswissenschaft/dp/3866492308

Das Buch wird von der bpb gelistet, der Bundeszentrale für politische Bildung. So macht man das

http://www1.bpb.de/themen/WH3Y47,0,0,Literaturliste.html

(3) Religiosität und religiöse Erziehung. Einstellungen von Mädchen und jungen Frauen türkisch-muslimischer Herkunft. Vortrag von Yasemin Karakaşoğlu, Universität Bremen, am 22.01.07 im Rahmen der Ringvorlesung „Religiöse Differenz als Chance?“. Vortragsort: Interdisziplinäres Zentrum Weltreligionen im Dialog (ZWiD). ZWiD: Direktor Wolfram Weiße, Stellvertretender Direktor Ulrich Dehn, Koordinatorin Dorothea Grießbach. Das ZWiD strebt den Aufbau einer schariakompatiblen Akademie der Weltreligionen an. Universität Hamburg

http://www.zwid.uni-hamburg.de/cosmea/core/corebase/mediabase/awr/Dokumente/Ringvorlesung_0607/Karakasoglu_Ringvorl_Dialog.pdf

ZWiD-Dunstkreis:

Demokratisiert das Zentrum Moderner Orient (ZMO, um die ZMO-Direktorin Prof. Dr. Ulrike Freitag) die extremistische, am Aufbau eines Kalifats interessierte deutsche Millî Görüş (IGMG)?

Dr. Schirin Amir-Moazami, Viadrina-Universität Frankfurt/Oder »“Vorbotinnen eines ‚Euro-Islam'“? Muslimische Frauen in der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs«

http://www.zmo.de/muslime_in_europa/teilprojekte/tp5.html

Betreffend Konrad Adenauer, Gerhard von Mende, Said Ramadan, Mohammed Mahdi Akef, Ghaleb Himmat. Von: Hartmut Kistenfeger, Markus Krischer und Göran Schattauer: »Es begann in München. Wie die Muslimbruderschaft eine Moschee als Brückenkopf für ihre radikale Ideologie aufbaute«

http://www.focus.de/politik/deutschland/islam-es-begann-in-muenchen_aid_215889.html

Betreffend Gerhard von Mende, Nurredin Namangani, Youssef Nada. Von: Ian Johnson: Ex-Nazis Spark Radical Islam (The Wall Street Online, 12.07.2005)

http://www.moralgroup.com/NewsItems/Islam/p20.htm

Der Kopftuchdschihad der Yasemin Karakaşoğlu (»Frauen mit Kopftuch in Deutschland. Symbol der Religiosität, Zeichen von Unterdrückung, Ausdruck neuer Identitäten?«) nutzt den „Feminismus“ des Dunstkreises der Muslimbruderschaft und das „Menschenrechtsverständnis“ der Verteidiger des iranischen Theofaschismus. Am 28.06.2005, bei: Bundeszentrale für politische Bildung. Stellt sich die Frage: Wie doof ist die bpb?

„Muslimische Feministinnen (z.B. Rabia Müller, Sabiha al-Zayat, Hamideh Mohagheghi) setzen sich für die Selbstbestimmung der Frau auch im Hinblick auf das Kopftuchtragen ein. Auch wenn für sie selbst das Bedeckungsgebot des Islam außer Zweifel steht, kritisieren sie den elterlich oder gesellschaftlich ausgeübten Zwang in religiösen Angelegenheiten mit Argumenten, die sie ebenfalls dem Koran entnehmen, wie etwa dem Ausspruch „Es gibt keinen Zwang in der Religion“. … Ihr Ansatz ist eine Neu-Interpretation der religiösen Textgrundlagen aus Koran und Sunna, die der Intention des Islam, Frau und Mann als gleichwertige Wesen vor Gott zu sehen, gerecht wird.“ …
„Auch Vertreterinnen eines liberalen Umgangs mit dem Kopftuch gibt es sowohl unter muslimischen wie auch nicht-muslimischen Frauen, die sich für die Rechte der Frauen einsetzen. Während die Unterzeichnerinnen des Aufrufes von Marieluise Beck „Wider eine Lex Kopftuch“ dazu gehören, kann als prominenteste Vertreterin der Argumentation, dass die Frauen selbst entscheiden sollten, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht, die iranische Menschenrechtlerin Shirin Ebadi angeführt werden. Diese Position setzt sich nicht ‚für ein Kopftuchgebot‘ ein sondern gegen eine staatliche Intervention in die Kleidungspräferenzen der Individuen. Ihrer Meinung nach führt ein Verbot ebenso wie ein Zwangsgebot des Kopftuches zu dessen symbolischer und politischer Aufladung als Zeichen der Ausgrenzung.“

Allahgottes iranische Feministin Shirin Ebadi macht es richtig, sagt Karakaşoğlu, mehr Liberalität für das spontan gewünschte Tschadortragen.

http://www.bpb.de/popup/popup_druckversion.html?guid=V1NOYB

(4) Bertrams: Scharia ist verfassungswidrig

http://www.epd.de/west/west_index_67813.html

(5) Scharia kritisieren geht gar nicht. Herabwürdigung des Islams durch Landesverfassungsrichter NRW: „Sehr geehrte Frau Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter“

http://www.ramsa-deutschland.org/?q=node/304

RaMSA nennt die gegenmoderne Gehorsamsdoktrin der Schariawissenschaft wissenschaftlich unwiderlegt und distanziert sich vom Wissenschaftler Kalisch

http://www.ramsa-deutschland.org/?q=kalisch

Die gastfreie Adenauerallee 13 beherbergt das Büro dieses im November 2007 in Bonn gegründeten »RaMSA«, des »Rates muslimischer Studierender und Akademiker«

http://www.ramsa-deutschland.org/

In die Adenauerallee 13 lädt 2009 die dem Rechtsanwalt und Konvertiten Yahya Martin Heising (Rechtsanwaltskanzlei Adenauerallee 13) nahe stehende Islamische Hochschulvereinigung Bonn (IHV Bonn) zum interkulturellen Fastenbrechen ein, ausgerechnet am 11. September (9/11).

http://www.ihv-bonn.de/?q=oldevents

Fawzi Dzilbar (RAMAN. Kurdischer Studentenverein in Bonn, http://www.raman.uni-bonn.de/) sitzt mit Saloua Mohammad und den JuSos (JungsozialistInnen in Bonn) im Bündnis »Gemeinsam in Bonn«. Yasin Alder lässt in der Adenauerallee 13 den zu „der Identitätsfrage“ und „der Integrationsfrage tüftelnden »Rat der muslimischen Studenten und Akademiker« wohnen.

http://www.ihv-bonn.de/?q=node/3

(6) Islamkonfliktfachanwalt Yahya Martin Heising

http://www.muslimeandeutschenschulen.de/recht_schwimmunterricht.php

(7) Holyoake, 1817-1906, Autor, Beeinflusser der britischen Arbeiterbewegung und Genossenschaftsewegung, Erfinder des Begriffs Säkularismus. Der Atheist oder Agnostiker verbüßte eine sechsmonatige Gefängnisstrafe wegen Blasphemie (!)

http://de.wikipedia.org/wiki/George_Jacob_Holyoake

(8) M. J., schwedischer Aktivist für Islamverweigerung: »Islam och Islamistövervakaren«

http://theislamophobeinternational.blogspot.com/

Aktiver Islamkritiker: Hans C. Petterson: »Jihad i Malmö«

http://jihadimalmo.blogspot.com/

(9) Islamischer Religionsunterricht in Berlin: Islamische Föderation Berlin, Ghulam Totakhyl, Nail Dural (1979), Burhan Kesici. »Das Kreuz mit dem Halbmond. « Von: Anne Françoise Weber, 01.03.2001

„Die vom Verfassungsschutz beobachtete Milli Görüs steht der in der Türkei verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei nahe. In einem vom Verfassungsschutz (VS) zitierten Papier wird das »An-die-Macht-Bringen des islamischen Rechts« als »größtes Ziel und größte Aufgabe« beschrieben. Auch die Islamische Föderation steht seit einigen Wochen unter Beobachtung des Berliner Verfassungsschutzes. Dieser verfügt zwar über eine »Reihe von Erkenntnissen, die eine Beobachtung notwendig machen« – doch den Einzug der Islamisten in die Klassenräume dürfte auch er nicht verhindern können: Bis zum Herbst jedenfalls, wenn die Islamische Föderation in fünf Schulen mit ihrem Islam-Unterricht beginnen will, sei nicht mit einer Entscheidung zu rechnen, so ein VS-Mitarbeiter.“

http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2000/10/09a.htm

Die repressiven Scharianormen als typisch pubertärer Protest, romantische oder idealistische Jugendkultur, Selbsterfahrung oder „kreative Suche nach Zugehörigkeit“?

http://www.ard.de/zukunft/kinder-sind-zukunft/kinder-sind-hellwach/integration-von-migranten/-/id=520626/nid=520626/did=548760/lkdi9m/index.html

(10) Andrea Brandt, Cordula Mayer: »Nächtliche Gebete«

http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-49626800.html

(11) Rebecca Brohm: »Erziehung im Islam«

http://www.grin.com/e-book/112322/erziehung-im-islam

(12) Schulhof-Schimpfworte multikultureller Postmoderne: Christ, Schweinefresser! Aus: »Wrangelkiez – die Banlieue von Berlin?«, von: Christian Schwägerl und Leonie Wild

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EB807AE03CB044415B437739B66918374~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(13) „Schulleiter Dietmar Pagel von der Hector-Peterson-Oberschule in Kreuzberg ist einer, der das Gespräch mit seinen Schülern sucht. Aber immer häufiger haben er und seine Kollegen das Gefühl, gegen Mauern zu laufen. … Seine Schüler, klagt Pagel, erreiche er nicht mehr. „Wenn ich argumentiere, dass das Kopftuch in der Türkei weniger als bei uns getragen wird, sagen sie mir: ‚Deshalb sind wir ja nach Deutschland gekommen, damit wir hier unsere Religion richtig leben können.'“ Und manchmal geben sie ihm auch einfach zu verstehen, dass er als Nicht-Muslim der Falsche sei, um über solche Themen zu reden.“ (aus: Andrea Brandt, Cordula Mayer: »Nächtliche Gebete«)

http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-49626800.html

(14) Bundesjugendkuratorium (BJK)

http://www.bundesjugendkuratorium.de/mitglieder.html

Muslimische Akademie

http://www.muslimische-akademie.de/kuratorium.htm

Bundesjugendkuratorium. BJK-Vorsitzende ist die Bonner Theologin Dr. Claudia-Lücking Michel, mit mehr als 70 Damen, darunter Dr. Sonja Sailer-Pfister (Katholisches Stadtdekanat Köln)

http://www.agenda-theologinnen-forum.de/

Sailer-Pfister. Mit Ayyub Axel Köhler im Kölner Rat der Religionen

http://www.stadt-koeln.de/2/integration/rat-der-religionen/00482/

Sailer-Pfister im Kampf gegen Islamophobie. „Um Konflikten vorzubeugen, gibt es seit 2006 in Köln zweimal im Jahr einen Runden Tisch, den »Rat der Religionen« … Vorbild sei dabei ein Modell aus der Partnerstadt Liverpool. Theologische Diskussionen würden nicht geführt, dafür wolle man aber über alle wichtigen Alltagsthemen im Gespräch bleiben und über die Besonderheiten der Gruppierungen informieren. … In Planung befinden sich ein Kölner Buch der Religion und ein gemeinsamer Tag der Religion 2009. Auch eine Erklärung gegen Islamophobie möchte man gemeinsam entwerfen, so Sailer-Pfister. „Wir wollen die Ängste der Leute aufgreifen.“ Quelle: Dekade gegen Gewalt (DOV, Decade to Overcome Violence), Ökumenischer Rat der Kirchen (World Council of Churches), Genève / Genf

http://gewaltueberwinden.org/de/news-events/nachrichten/dov-nachrichten/article/5996/friedlicher-spielplatz-d.html

auf französisch

http://vaincrelaviolence.org/fr/nouvelles-et-agenda/nouvelles/nouvelles-dov/article/5996/les-religions-sunissent.html

BJK, 2006, Adresse Rheinweg 6, 53113 Bonn, damalige Vorsitzende war Ingrid Mielenz, Stellvertreter Gaby Hagmanns und Richard Münchmeier. Das BJK (Fußnote 6 und 27) zieht die Freundin der arrangierten Ehe Ursula Boos-Nünning, heran, die mit Kopftuchverteidigerin Yasemin Karakaşoğlu, Yasemin das beim BJK beliebte multikulturalistische „Viele Welten leben“ produzierte. Auch zu „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und Sport“ (Fußnote 6) arbeiteten Boos-Nünning und Karakaşoğlu (in: Wolf-Dietrich Brettschneider , Werner Schmidt, Ilse Hartmann-Tews (Hg.): Erster Kinder- und Jugendsportbericht. Schorndorf 2003, 319-338). 2006 also ordnete das BJK an: »Die Zukunft der Städte ist multiethnisch und interkulturell« und führt zur Koranpolitik und Schariatisierung aus: „Als das Zusammenleben und damit die Integration beeinträchtigend, sieht das Bundesjugendkuratorium das zunehmende Misstrauen, die Intoleranz und den Generalverdacht des Fundamentalismus und Terrorismus an, wie sie gegenüber jungen Musliminnen und Muslimen und gegenüber dem Islam an sich geäußert werden. So entsteht eine Atmosphäre der Ausgrenzung und der Diskriminierung, die einen Assimilationsdruck auf Migrantinnen und Migranten erzeugt, der bestehende Integrationsbemühungen konterkariert und den interkulturellen Diskurs behindert.“ (pdf)

http://www.bundesjugendkuratorium.de/pdf/2002-2005/bjk_2005_stellungnahme_migration_integration_jugendhilfe.pdf

(15) Totakhyl und Özdogan, Islamrat, Bonn 2000

http://www.welt.de/print-welt/article512721/Muslime_hoffen_auf_neuen_Lehrstuhl_in_Bonn.html

(16) Aslan, hier Adnan Aslan. Sonst Ednan Aslan. Biographie des Diplom-Sozialpädagogen (FH, Esslingen 1988) und Politologen-Pädagogen (M.A., Tübingen und Stuttgart 1992, Abschlussarbeit: Islam und Demokratie). Aslan denkt den Islamischen Religionsunterricht (IRU) seit 1994, etwa die Entwicklung der Lehrpläne für den IRU betreffend, Materialien und Didaktik, Aus- und Fortbildung der LehrerInnen

http://adnan-aslan.com/seiten/biografie_german.htm

(17) Delacroix 1830

http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Freiheit_f%C3%BChrt_das_Volk

(18) Ellwangen, Peutinger-Gymnasium. Ethik, Zehnte Klasse. Islam

http://www.peutinger-gymnasium.de/html/wie/schulcurriculum/klasse10-ethik.html

(19) Vorschrift aus Ellwangen: Los, 13-14-jähriger Katholik, begründe deine Nähe zum Islam!

http://www.peutinger-gymnasium.de/html/wie/schulcurriculum/klasse8-religion_rk.html

(20) Kilinç, Bremen, in: taz: Wer darf wem die Hand abhacken?

http://www.taz.de/regional/nord/bremen/artikel/?dig=2008/12/13/a0036&cHash=e16af01ec7

(21) Manfred Spieß: Islamkunde an Bremens Schulen. Modellprojekt vor dem Anfang

http://www.die-bruecke.uni-bremen.de/artikel/artikel11.htm

(22) Ohne rot zu werden: „Vielleicht ist das so, weil die Religion in der westlichen Welt das Alltagsleben nicht mehr bestimmt, während der Islam das Leben ist. Die Muslime ziehen keine Trennung zwischen weltlich und heilig.“ – genau, man sagt Totalitarismus.

http://www.schurabremen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=52&Itemid=67

(23) Canan Kalaç. „Zur Zeit ist sie Religionslehrerin für Islam an einer Privatschule in Köln. Mitglied ist sie im unter anderem im Arbeitskreis für Religionspädagogik (AfR), Religions for Peace (WCRP), Europe United – The European Party, Integrationsrat in Göttingen, sowie stellvertretende Vorsitzende beim Arbeitskreis Interreligiöse Verständigung und Zusammenarbeit, Wien.“

http://diegesellschafter.de/tagebuch/eintrag.php?eid=682&z1=1262455340&z2=fc2be8ffcab74e3d10ede790739e164c&

(24) Netzwerk Bildung und Religion (Köln)

http://www.netzwerk-bildung-religion.de/index.php/satzung

(25) SPIEGEL-online am 29.09.2009 zum Gebetsraumurteil Diesterweg-Gymnasium

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,652098,00.html

(26) Petition gegen das Berliner Gebetsraumurteil

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/10/23/150/

(27) Elham Manea, zitiert von Mathias Tanner

http://www.religion.ch/web/politik/137-die-scharia-ihre-anwendung-und-ihre-vereinbarkeit-mit-den-menschenrechten

(28) Politikwissenschaftlerin Elham Manea warnt vor dem „Rechtspluralismus“ des Sozialanthropologen Christian Giordano

http://www.humanrights.ch/home/upload/pdf/090318_Manea.pdf

(29) Sieht keine Anzeichen für eine Islamophobie in Deutschland: Mina Ahadi

http://www.ex-muslime.de/indexAktuell.html

(30) Allahzentrischer juristischer Dissens (iḫtilāf). Bei den weiblichen Islamverherrlichern und Schariafreundinnen der „Sisters in Islam“ veröffentlicht Mohammad Hashim Kamali zum iḫtilāf-Begriff: »The Scope of Diversity and Ikhtilaf«.

Professor Kamali lehrt am International Institute of Islamic Thought and Civilisation (ISTAC) an der International Islamic University (Malaysia). Auszug aus einer Veröffentlichung aus dem Jahre 1998 (Pakistan).

http://www.sistersinislam.org.my/BM/baraza/hashim%20kamali.pdf

(31) Our ikhtilaf (diversity-conscious) approach

http://www.muslimyouthcamp.org/myc_faq.php

(32) Pakistan. Ikhtilaf. Gender-sensitive understanding of Islam and Islamic laws. Auch im Umfeld der islamisch-revolutionären Sisters in Islam (Kuala Lumpur) zitiert man die Schariafeministin Amina Wadud (she stresses the distinction between shariah and fiqh)

http://www.thesouthasian.org/archives/2009/wantedequality_and_justice_in.html

vgl.: »Ikhtilaf al-Fuqaha: Diversity Fiqh as a Social Construction« von Muhammad Khalid Masoud („social change“), der das islamische Familienrecht reformieren möchte, korantreu, versteht sich. Bei den Sisters in Islam (SiS Forum Malaysia), »Musawah. For Equality in the Family«

http://www.musawah.org/docs/pubs/wanted/Wanted-MKM-Summary.pdf

Der Islam ist die Lösung. SiS: We hold the principles of Islam to be a source of justice, equality, fairness and dignity for all human beings … Islam embodies equality, justice, love, compassion and mutual respect between all human beings, and these values provide us with a path towards change … There is a distinction between Shari’ah, the revealed way, and fiqh, the science of Islamic jurisprudence [analog: Amina Wadud]

http://www.musawah.org/framework_action.asp

(33) Ikhtilāf (Arabic: “disagreement”) in Islām. Such diversity is permissible …

http://www.britannica.com/EBchecked/topic/282602/ikhtilaf

(34) Ikhtilaf (diversity) is a recurring theme in the Quran and widely recognised in Islamic tradition as a natural phenomenon

http://thestar.com.my/news/story.asp?file=/2008/11/2/focus/2439240&sec=focus

(35) Ustadh Moez Masoud (Kairo) am 20.11.2008 zu Gast in London. A Spiritual Exploration of Multiculturalism: „The Power of diversity“

http://www.radicalmiddleway.co.uk/videos.php?id=1&art=29

(36) Huber (2005, Kirchentag, Hannover) zur Scharia: „Es gibt ein Recht auf Unterschiede, aber es gibt kein unterschiedliches Recht. Ein Staat, der grundlegende Freiheiten für alle seine Bürger garantieren will, kann es nicht hinnehmen, wenn eine religiöse Gruppe danach strebt, eigenes Recht zu etablieren und verbindlich zu machen.“

http://www.ekd.de/vortraege/huber_scharia_und_saekulares_recht.html

(37) Aligarh Muslim University, Indien: “A college in tune with the British education system but without compromising its Islamic values”

http://wapedia.mobi/en/Aligarh_Muslim_University

(38) Sachedina weilte 2002 im allahgöttlichen Faschismus in Teheran, sagt er bei den Muslimbrüdern

http://www.ikhwanweb.com/article.php?id=839&ref=search.php

Sachedina studierte im Iran bei Ali Schariati (ʿAlī Šarīʿatī) und in Indien, lernte Scharia in Amman (Jordanien) und ist jetzt Professor für Religious Studies an der University of Virginia, Charlottesville (USA). Forscht zu islamrechtlichen Bezügen zur Bioethik (8/95 „Justifications for Violence in Islam.“) und schweigt zur FGM. Experte für den Mahdi-Kult, keine Silbe gegen Ahmadinedschad. Spricht und liest Gujarati (Muttersprache), Swahili, Arabisch, Persisch, Urdu, Hindi und Englisch, daneben etwas Französisch und Deutsch. Interessiert sich für muslimisch-jüdische und muslimisch-christliche Beziehungen (6/95 „Islamic Theology for Interfaith Relations in 21st Century: Where shall We Begin?“ Muslim-Christian Relations: Prospects in the Twenty First Century). Der Professor für Dhimmitude, Wali Mudschbir und schafiitische FGM gilt als Fundamentalismus- und Extremismusforscher.

http://www.ikhwanweb.com/article.php?id=15950&ref=search.php

Ferdowsi University of Mashad, Iran. Hier lehrte Ali Schariati, ein Student hieß Abdulaziz Sachedina

http://wapedia.mobi/en/Ferdowsi_University_of_Mashad

(39) The Islamic Roots of Democratic Pluralism, von: Abdulaziz Sachedina, bei: Oxford University Press

http://www.amazon.de/gp/reader/0195139917

(40) London Beth Din (LBD), 735 High Road, London N12 0US

http://www.come-and-hear.com/editor/beth-din-london/index.html

Ein Koscher-Zertifikat der London Beth Din Kashrut Division (LBDKD), High Road, London, ausgestellt für ein Pektin. Pektin wurde im Jahre 1790 vom französischen Chemiker und Apotheker Louis-Nicolas Vauquelin (er entdeckte 1797 das Chrom, 1798 Beryllium) in Fruchtsäften aufgefunden, sind rein pflanzliche Geliermittel, die, dem Algenprodukt Agar-Agar ähnelnd, heute zur Produktion von Marmeladen und Süßspeisen, aber auch zur Herstellung von Shampoos und Kosmetika eingesetzt werden. für angehende Paradiesbewohner jeder Religion bzw. Ex-Religion … mit oder ohne religionsgerichtlichem Zertifikat. Stellt sich die Kasche: Woher konnten die Religionsgründer wissen, dass 1790 das Pektin entdeckt werden würde, wie hebräisch oder ur-islamisch sind also Pektinzertifikate? Auf jede Frage gibt es eine Antwort, Auf a Kasche is a Teritz (bzw. fatwā).

http://www.herbstreith-fox.de/fileadmin/tmpl/pdf/qualitaet/Kosher_Zertifikat09_Herbafood_e.pdf

was koscher (hebräisch kascher, jiddisch kuscher) ist, ist oft gleich auch noch ḥalāl

http://www.herbstreith-fox.de/fileadmin/tmpl/images/zertifikate/Halal_Zertifikat.pdf

Halalzertifikat vom 26.08.2009, ausgestellt von HALAL CONTROL, Kobaltstraße 2-4, 65428 Rüsselsheim) signieren die Herren „DI Mahmoud M. Tatari [Ṭaṭarī], General Manager“ und „Prof. Dr. Muhammad Hassan Hitou [Hītū], Director Board of Scholars, Islamologist, IC“. Islamologie erinnert ein wenig an Zaidan (s.u.)? „HALAL CONTROL, Our standards, your assurance“, Islam ist sehr praktisch, irgendjemand hat dem Muslim immer schon ein Stück voraus gedacht, sagt ihm, wo es lang geht (standards) und garantiere dem Endverbraucher die „Sicherheit, Versicherung“ (assurance) im Diesseits und Jenseits. Sakrales Zwangshandeln, Einschüchterungsmechanik, Berufsstand der Tugendkontrolleure: „Offiziell anerkannt durch das HDC/JAKIM (Malaysia), LP-POM MUI Indonesien (Majlis Ulama Indonesia), HASCI/HAFSOT Halal Science Center/Institute for Halal Food Standard of Thailand“. Das Zertifikat wird nicht kostenlos gewesen sein, wir dürfen uns an den Ablasshandel erinnert fühlen

http://www.halalcontrol.de/

Dr. Eduardo Garcia, Milchprodukte GARMO, Hauptsponsor der Stuttgarter Kickers, lässt bei HALAL CONTROL zertifizieren: „Bereits seit über 30 Jahren stellen wir Käse und andere Milchprodukte für die islamische Bevölkerung in Westeuropa als auch für Länder des Nahen und Mittleren Ostens her. Seit dem Jahre 2006 sind nun alle Produktionswerke von einem anerkannten Institut gemäß den neuesten Halal Richtlinien MS 1500:2004 zertifiziert. Damit wird beurkundet, dass alle unsere Produkte mit den islamischen Grundsätzen in vollem Einklang stehen … Halal Control ist das bisher einzige akkreditierte und spezialisierte Unternehmen in Deutschland für qualitätsorientierte Helal-Zertifizierung nach islamischen Normen. Alle Herstellungsprozesse in den Produktionswerken wurden von Halal Control e. K. als vertrauenswürdig und unbedenklich hinsichtlich der islamischen Grundsätze eingestuft.“ War da was mit Menschenrechten unter der Scharia oder dem Frauenbild der Majlis Ulama? Es lebe die Speisediät der kulturrassistischen Apartheid. Islamisierung der Nahrungsmittelindustrie.

http://www.garmo.de/

GARMO, Marke GAZi. Zertifikat vom 07.09.2006, gültig bis zum 08.09.2007, Halal Control (Eisenstraße 51, 65428 Rüsselsheim). Wieder unterzeichnen die Herren Tatari und Hitou („Islamologist“), doch obenan ein anderer Name: „Dir. Prof. Mag. Amir Zaidan, Islamologist“. Zaidan studierte (vierjähriges Fernstudium) am französischen IESH (Institut Européen des Sciences Humaines, radikalislamisches Bildungszentrum, der Muslimbruderschaft und dem ECFR um Yūsuf al-Qaraḍāwī zuzurechnen, gelegen in Château-Chinon, Nièvre, Burgund) Schariarecht und uṣūlu d-dīn (Grundlagen des Glaubens), war Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) und arbeitet jetzt am Islamischen Religionspädagogischen Institut (IRPI) der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Zaidan unterschrieb die diskriminierende schulpolitische »Kamel-Fatwa«. Kein Problem für GARMO, GAZi und die Stuttgarter Kickers, dafür „in Übereinstimmung mit dem Islamischen Recht, in compliance with the Islamic Law“. Und jedes Jahr neu zu beantragen (kaufen), das sind heilssichernde Geldströme und Arbeitsplätze, die wie nebenbei Europa dem sittlich wertvollen Staatswesen (Kalifat) anähneln

http://www.garmo.de/Bilder/HC-070906-080907-C3010801900-GARMO.pdf

Direktur Pusat Studi Islam Frankfurt, Jerman, Prof. Dr. Muhammad Hassan Hitou mengharapkan Ma`had (Pusat Pendidikan) Al-Quran Pondok Pesantren Darul Muzari`in Al-Islamiyah, Pandeglang, Banten

http://masdulido.web.id/?p=12

http://www.eramuslim.com/berita/nasional/ma-039-had-al-quran-pandeglang-menjadi-yang-terbesar-asia-tenggara.htm

Zaidan. Maria, Kommentar 12, weiß, dass Zaidan ein zweijähriges Studium auf arabisch im Fachbereich „tafsīr und ʿulūmu l-qurʾān“ an der JAMIA NIZAMIA, der Ǧamiʿa-Niẓāmiyya-Universität im indischen Hyderabad mit dem Abschluß M. A. absolviert habe

http://blog.zeit.de/joerglau/2007/03/27/405_405/comment-page-2

Jörg Lau, 22.03.2007: Der Autor der Kamel-Fatwa als Ausbilder islamischer Religionslehrer in Deutschland?

http://blog.zeit.de/joerglau/2007/03/27/405_405

JAMIA NIZAMIA (Ǧamiʿa Niẓāmiyya), State: Āndhra Pradēś, India

http://www.jamianizamia.org/

Hitou. Zaidan (Wiki) habe bei ihm im „Internationalen Zentrum für islamische Wissenschaften e. V.“ studiert. Telefonbuch: „Internationales Zentrum für Islamische Wissenschaften e. V., Dr. Hitou, Straße: Frau Nauses , Ort: Groß-Umstadt“

http://www.dasoertliche.de/Themen/Vw/Gro%C3%9F–Umstadt.html

Jüdische Speisegesetze. Zur unter Juden unterschiedlich perfekt gelebten Trennung von Milch- und Fleischprodukten (Kühlschrank, Geschirr, Besteck, Spülwasser) beruft man sich auf das 2. Buch Mose, Exodus 23,19

http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCdische_Speisegesetze

Koschern auf gut militärisch, nicht nur sauber, sondern rein. Die soldatischen Servierwagen sind markiert: Milchiges blau, Fleischiges rot. Abraham und Moses werden statt des Gasbrenners allerdings auf die gute alte Wurzelbürste zurückgegriffen haben

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/9/9a/Koschern.JPG

Louis-Nicolas Vauquelin (1763-1829). Chemiker und Apotheker aus Saint-André-d’Hébertot in der Normandie, Pionier der Messverfahren und Mineraloge, Hochschullehrer und Parlamentarier, Entdecker von Chrom, Beryllium und vom makromolekularen, gleichwohl leicht löslichen (Gel bildenden) Polysaccharid Pektin

http://fr.wikipedia.org/wiki/Louis-Nicolas_Vauquelin

(41) Jewish Divorce Act. Jetzt Jahwe-göttliche Eherettung plus säkulares Bußgeld. Ein Trittstein für die familienrechtliche Scharia

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19078/1.html

(42) Ursula Mıhçıyazgan: Anerkennung der Andersheit und Einheit in der Vielfalt (Uni Hamburg, 11.12.2006)

http://www.zwid.uni-hamburg.de/cosmea/core/corebase/mediabase/awr/Dokumente/Ringvorlesung_0607/Vortrag_Mihciyazgan.pdf

(43) Antwerpen, EcoHuis, 29.05.2007. hoofddoekjihâd, Kopftuchdschihad. Aktionsgruppe Baas Over Eigen Hoofd (BOEH). De bekeerde Belgische Nadia las een brief voor aan de burgemeester.

http://www.indymedia.be/en/node/10939

BOEH „Chef über den eigenen Kopf“, also pro-Hidschab. Was bedeutet: pro-Scharia. Allahgott würde sagen pro-Weltfrieden …

http://www.baasovereigenhoofd.be/

BOEH! Hoefddookjihād. Die unheimlich lustigen Schariafreunde der Gruppe »Buhh!« kündigen juristische Schritte gegen das Kopftuchverbot an. Was Emel Abidin Algan, Beate Sträter, Yasemin Karakaşoğlu und Melanie Miehl noch getrennt machen, betreibt die belgische Aktionsgemeinschaft BOEH! bereits gebündelt

http://boeh.wordpress.com/2009/09/24/boeh-kondigt-juridische-actie-tegen-hoofddoekverbod-aan/

Zu ihr verlinkt die christlich-multikulturalistische Organisation Motief

http://motief.org/motief/

Antwerpen 2009, Kopftuchstreit an der Schule.

gva. „Kopftuchdebatte am Athenäum erhitzt die Gemüter“, „Imam Nordine Taouil hält das Kopftuchverbot für organisierte Diskriminierung und droht, ein verbot würde die Jüngeren noch weiter radikalisieren.“ Also freiwillig den islamisch Begeisterten Burka und Tschador gewähren, damit sie nicht islamistisch erzwungen werden, Burka und Tschador? Imam-Logik.

http://www.gva.be/antwerpen/antwerpen/gemoederen-lopen-hoog-op-tijdens-infomoment-over-hoofdoekenverbod.aspx

gva. Die ordentliche Pädagogin und freiheitlich-demokratische Schuldrektorin Karin Heremans lässt sich nicht davon erpressen, dass sich nun Allahgottes kleine Hidschabträgerinnen massenhaft abmelden wollen. Bravo!

http://www.gva.be/antwerpen/antwerpen/helft-van-leerlingen-verlaat-antwerps-atheneum.aspx

gva. „Mit einem Verbot beschützen wir die Mädchen ohne Kopftuch!“ „Irgendwann hatten wir 60 % Kopftuchträgerinnen, denn wir waren die einzige Schule in Antwerpen, in der das Kopftuchtragen noch erlaubt war. … Radikale muslimische Jugendliche setzen die Mädchen nun unter Druck, das Kopftuch zu tragen, Radicale moslimjongeren zetten meisjes nu onder druk om een hoofddoek te dragen.“

http://www.gva.be/antwerpen/met-een-verbod-beschermen-we-meisjes-zonder-hoofddoek-3.aspx

nzz. Belgien wieder voll im Kopftuch Dilemma. „Kein Kopftuch! – Keine Schüler!“

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/belgien_wieder_voll_im_kopftuch-dilemma_1.2828459.html

(44) Bei den manichäisch-ersatzreligiösen Sozialisten ist man islamsolidarisch: BOEH! ist auch vor dem Königlichen Athenäum (Antwerpen) im Einsatz für das „Menschenrecht“ auf Schariakleidung, die realen, unter Burka, Dschilbab oder Parda gezwungenen Frauen in Kandahar, Mogadischu und Teheran sind Belgiens Gutmenschen wie Sozialisten egal, wichtiger ist es ihnen, den Islam als antikolonial, spontan und modern zu preisen

http://www.socialisme.be/actieflinks/index.php?option=com_content&view=article&id=233:boeh-protesteert-aan-het-atheneum-in-antwerpen&catid=52:verslagen&Itemid=61

Erich Fromms Erben rauchen Friedenspfeife mit dem radikalen Islam? Philosophie und Dialog der Kulturen, ein Vortrag von Azelarabe Lahkim Bennani. Die Internationale Erich-Fromm-Gesellschaft / International Erich Fromm Society / Société Internationale Erich-Fromm (S.I.E.F.) zu Gast in Marokko, April 2007. Vor der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft redete Abdelhadi Boutaleb (1923-2009), zeitweiliger marokkanischer Botschafter in Syrien, Mexiko und den USA, Ende der Sechziger Minister für Erziehung und Kultur, Politiker der Partei „Ach-choura wal Istiqlal“ (PDI). Boutaleb übernahm 1982 den Vorsitz der „Organisation islamique pour l’éducation, les sciences et la culture“ (ISESCO = OIC). Ebenfalls vor der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft sprach Prof. Dr. Dr. Abdelwahab Tazi Saoud, Rektor der in Fès gelegenen, mehr als 1.100 Jahre alten „Universität“ (Schariawissenschaftlichen Lehrstätte) Karaouiyine, der Ǧāmiʿat al-Qarawiyīn), vgl. A. T. Saoud: »Der Islam, die Moderne und der Westen«, wo dem Rest der Welt klargemacht wird: „Jegliche Erneuerung wird akzeptiert, wenn sie nicht die Grundlagen der Glaubenssätze und des Glaubens in Frage stellt; die damit einhergehenden Veränderungen, die nicht auf den sicheren Grundlagen der Religion beruhen, werden zurückgewiesen.“

http://www.marokko.net/info/publikationen/html/der_islam_und_die_moderne.html

Erich-Fromm-Gesellschaft. Muna Tatari. Mann und Frau im Spiegel des Qur`ran.

http://www.con-spiration.de/texte/2008/tatari.html

ISESCO (marokkanisch, gegründet im Mai 1979 durch die OIC). 20 years of ISESCO, the Islamic Educational, Scientific and Cultural Organization (1982-2002). Bei: Universität Erlangen-Nürnberg, Evangelische Religionspädagogik, Johannes Lähnemann, Hansjoerg Biener (Religions for Peace (RfP Germany, um Franz Brendle, Stuttgart; vormals World Conference of Religions for Peace (WCRP))

http://www.evrel.ewf.uni-erlangen.de/pesc/R2001-Isesco.htm

ISESCO (dem OIC angehörend; Sitz in Rabat, Marokko). Tunis Appeal on „Dialogue among Civilizations“ Bei: Lähnemann, Biener (RfP Nürnberg-Erlangen; Peace Education Standing Commission (PESC), RfP = Dr. Brendle, Stuttgart)

http://www.evrel.ewf.uni-erlangen.de/pesc/R2001-Isesco.htm#Tunis%20Appeal

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4 Antworten to “Karakasoglu: Islam als Störfaktor in der Schule”

  1. Idee Schule Says:

    Dr. Klaus-D. Paatzsch über die Integration von muslimischen Einwanderer-Kindern aus Sicht eines Lehrers:

    „Viele aus diesen Gruppen halten den deutschen Staat und die deutsche Gesellschaft für schwach und verdorben. In vielen Gesprächen, wenn es z.B. im Fach Wirtschaft um Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit ging, bekundeten die Schüler, dass die Behörden doch zu schwach seien, diese für sie gängige Praxis zu unterbinden. Die deutschen Mädchen seien verdorben, weil sie sich leicht bekleideten oder schon vor der Ehe sexuelle Kontakte hätten, die Jungen seien schwach, weil sie sich nicht, wie es männlich ist, mit den Fäusten oder Messern wehrten. Die Deutschen nähmen es mit der Religion nicht mehr ernst, sie selbst würden beten und fasten und damit ein gottgefälliges Leben führen, so hören sie es in den Koranschulen und aus dem Elternhaus.

    Sie haben noch nicht verstanden, dass der Staat nicht allmächtig ist, nicht, dass die Befreiung der Frau und die Befreiung vom Primat der Religion das Ende eines jahrhundertelangen Prozesses sind. Sie bleiben in ihrer eingeschränkten Sicht und bleiben damit lieber unter sich, in einer bewussten oder unbewussten inneren Emigration – inmitten einer verdorbenen Gesellschaft.“

    aus: Dr. Klaus-D. Paatzsch: Wie kann Integration gelingen? tagesspiegel 30.08.2011

    http://www.tagesspiegel.de/meinung/lesermeinung/wie-kann-integration-gelingen/4548496.html?p4548496=2

  2. Querverweis Says:

    Was bedeutet Halal?

    Linguistisch

    Halal ist ein arabisches Wort, das von der dreikonsonantigen Wortwurzel h-l-l abgeleitet wird. Die linguistische Bedeutung von Halal ist „das Zulässige, Erlaubte und Gestattete“. Das Gegenteil von Halal ist Haram, was linguistisch für „das Unzulässige, Verbotene und nicht Gestattete“ steht.

    Islamologisch

    Als Fachbegriff der Islamologie umfasst Halal alle Dinge und Handlungen, die aus islamischer Sicht gestattet, zulässig und islam-konform sind. Für die Beachtung der Halal-Normen wird Belohnung von ALLAH (ta’ala) sowohl im Jenseits als auch im Diesseits erwartet.

    Im Gegenzug zu Halal umfasst Haram islamologisch schari’a-spezifisch alle Dinge, die der Islam den Muslimen verboten hat. Für die Nichtbeachtung der Haram-Normen wird Bestrafung von ALLAH (ta’ala) sowohl am Jüngsten Tag als auch im Diesseits erwartet.

    Im Grenzbereich zwischen Halal und Haram gibt es eine Grauzone, die Makruh genannt wird. Der islamologische Fachbegriff Makruh (linguistisch: verpönt, unerwünscht) umfasst alle Dinge, die nicht ausdrücklich verboten sind, jedoch Richtung Haram tendieren. Auch diese Grauzone gilt es für Muslime vorsichtshalber zu meiden.

    Die islamische Philosophie bezüglich Halal und Haram basiert auf dem Grundsatz, dass der Mensch als vernunftbegabtes Geschöpf mit einem freien Willen ausgestattet ist und deshalb Verantwortung für sein Handeln im Diesseits und im Jenseits zu tragen hat. Der individuelle Umgang mit Verantwortung reflektiert sich unter anderem in der bewussten und freiwilligen Beachtung des Normenkodex für Halal und Haram.

    Muslime verstehen die islamische Lebensweise als Prüfung, der sie von ALLAH (ta’ala) unterzogen werden und deren Bestehen oder Nicht-Bestehen Folgen im Jenseits hat. Durch das Halal- und Haram-Prinzip lernt der Mensch, seine niederen Instinkte bewusst und gezielt zu kontrollieren und seine Neigungen durch den Einsatz der Vernunft zu zügeln. Muslime richten ihr gesamtes Leben und Handeln nach den Vorgaben des allwissenden, allgnädigen Schöpfers und nicht nach dem oft ungerechten und wechselhaften Gutdünken der fehlbaren Geschöpfe. Der Islam ist eine Lebensweise, die alle Bereiche des menschlichen Daseins umfasst und regelt und deshalb auch Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hat. Die Beachtung der Halal-Gebote durch Muslime ist somit obligatorisch nicht nur im bekannten Bereich Ernährung (Schweinefleisch- und Alkoholverbot), sondern ebenso im Bekleidungs-, Sozial-, Erziehungs- und Bildungssektor, im Bereich Wirtschaft und Finanzen (Vertragswesen, Bankgeschäfte, Versicherungen, etc.) und allen anderen Ebenen.

    Muslime unterwerfen sich freiwillig dem von ALLAH (ta’ala) gesetzten Normenkodex und somit ihrem Schöpfer ALLAH (ta’ala), sie geben sich hin und handeln entsprechend SEINEN Richtlinien, und genau dies ist Islam.

    Muslime verstehen das Halal-Haram-Prinzip nicht als Einschränkung ihrer Freiheit oder reformbedürftiges Relikt einer veralteten Gesellschaftsstruktur, sondern als zeitloses, gerechtes und immer gültiges Prinzip einer von ihrem Schöpfer vorgegebenen gottgewollten Lebensführung. Das oberste Prinzip der Schari’a, des islamischen Normensystems, ist „das Abwehren von Schädlichem und das Fördern von Nützlichem“.

    Da ALLAH (ta’ala) alles auf dieser Erde für den Menschen erschuf, lautet die islamische Grundregel:

    „Grundsätzlich sind alle Dinge Halal.
    Haram sind nur Dinge und Handlungen,
    die als solche nach der Schari‘a eingestuft werden.“

    Ziel des Islam ist es eindeutig, den Menschen bei der Bewältigung ihres Lebens Erleichterung zu bringen und keine Erschwernis. Dies findet seinen Ausdruck auch innerhalb des Halal-Haram-Systems, in dem auf ausgewogene Art die Interessen und Bedürfnisse sowohl des Individuums als auch der Gemeinschaft berücksichtigt werden und zwar von Körper, Seele und Geist. Der Islam bringt die materielle und spirituelle Ebene in Einklang, wobei er die diesseitigen und jenseitigen Aspekte gegeneinander abwägt. Um dies alles zu gewährleisten, verbietet der Islam die eigenmächtige Einschränkung von Erlaubtem (Halal) und Spitzfindigkeiten bei der Interpretation der Gebote. Ebenso ist es strikt untersagt, Halal für Haram zu erklären oder umgekehrt Haram als Halal zu deklarieren.

    Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Erklärt nicht für haram die Tay-yibat dessen, was ALLAH euch für halal erklärte, und übertretet nicht! Gewiss, ALLAH liebt nicht die Übertretenden. (5:87)

    Sag: „Wer erklärte für haram die gepflegte Kleidung, die ALLAH für Seine Diener hervorbrachte, und das Gute vom Rizq ?“ Sag: „Diese sind für die Mumin im diesseitigen Leben bestimmt und am Tag der Auferstehung ausschließlich ihnen vorbehalten“. Solcherart verdeutlichen WIR die Ayat für Menschen, die wissen. (7:32)

    Soziologisch und historisch betrachtet, ist die Beachtung eines Normenkodex von Erlaubtem und Verbotenem keine islamische Besonderheit, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die in allen Weltanschauungen und Glaubensgemeinschaften zu finden ist. Selbst nicht (mehr) religiös ausgerichtete Gemeinwesen und alle anderen irgendwie gearteten Gesellschaftssysteme basieren auf einem Prinzip von „Halal und Haram“.

    Im Quran wird ein Halal-Mittel als Tay-yib (Plural: Tay-yibat) bezeichnet. Tay-yib bedeutet „gut, das Gute, gesund, das Gesunde“. Haram wird dort als Khabith (Plural: Khabaith). Khabith bedeutet „schlecht, das Schlechte, nicht gut, das nicht-Gute“. Im Quran heißt es:

    ER sagte: „Mit Meiner Peinigung treffe ICH, wen ICH will. Doch Meine Gnade umfasst alles. So werde ICH sie für diejenigen bestimmen, die Taqwa gemäß handeln und Zakat entrichten, und für diejenigen, die den Iman an Unsere Ayat verinnerlichen. Es sind diejenigen, die dem Gesandten, dem lese- und schreibunkundigen Propheten folgen, über den sie bei sich in At-taurat und Al-Indschil geschrieben finden. Er ruft sie zum Gebilligten auf, rät ihnen vom Missbilligten ab, erklärt ihnen die Tay-yibat für halal und Khabaith für haram und erleichtert ihnen ihre schweren Gebote und die Einschränkungen, die ihnen auferlegt waren. Also diejenigen, die den Iman an ihn verinnerlicht, ihn geehrt, ihm Beistand geleistet haben und dem Licht (Quran) gefolgt sind, das ihm hinabgesandt wurde, diese sind die wirklichen Erfolgreichen.“ (7:156-157)

    Sie fragen dich, was für sie (an Speisen) halal sei. Sag: ‚Für halal wurden euch erklärt die Tay-yibat .. (5:4)

    Sag: „Mein HERR hat jedoch nur für haram erklärt die Verwerflichkeiten – das Offenkundige und das Verborgene davon, die bewusste Verfehlung, die Aggressivität zu Unrecht, dass ihr ALLAH gegenüber Schirk betreibt, wozu ER niemals eine Bestätigung offenbarte, und dass ihr über ALLAH das sagt, was ihr nicht wisst.“ (7:33)

    Die Parallele zu Tay-yib-Dingen findet sich auch in der deutschen Bezeichnung „Güter“. Denn der Singular von „Güter“ ist „Gut“, das als Adjektiv das Schöne und Gute beschreibt und als Nominativ das Produkt, das Ding beschreibt. Leider wird diese Bezeichnung heutzutage nicht nur für die guten Produkte verwendet, sondern für Gutes und Schlechtes.

    Amir Zaidan / Islamologisches Institut e.V.

    1) Iman bezeichnet die unerschütterbare Gewissheit an die eindeutigen Inhalte des Islam, die durch Wissen verinnerlicht werden.
    2) Tay-yibat sind Speisen, die für den normalen Geschmack genießbar sind und weder durch den Quran, noch durch die Sunna, noch durch Idschma` (Konsens), noch durch Qiyas (Analogieschluss) als haram eingestuft werden.
    3) Rizq ist die Bezeichnung für alle materiellen und immateriellen Gaben ALLAHs.
    4) Mumin sind die Menschen, die sich zum Islam bekennen und seine Werte durch Wissen verinnerlichen und beherzigen.
    5) Ayat ist Plural von Aya und bedeutet entweder Zeichen, Merkmal oder ein fest definiertes Teil aus dem Quran.
    6) Taqwa bedeutet sowohl Schutz als auch die höchste Stufe der Frömmigkeit.
    7) Iman bezeichnet die unerschütterbare Gewissheit an die eindeutigen Inhalte des Islam, die durch Wissen verinnerlicht werden.
    8) Die Offenbarung ALLAHs, die dem Gesandten Musa/Moses (‘alaihis-salam: Friede sei über ihm) zuteil wurde.
    9) Die Offenbarung ALLAHs, die dem Gesandten ‘Isa/Jesus (‘alaihis-salam: Friede sei über ihm) zuteil wurde.
    10) Schirk ist die Bezeichnung für jede Art von Polytheismus.

    http://www.halalcontrol.de/halal.htm

  3. Querverweis Says:

    Was ist Halal?

    Halal oder Helal, wie die türkische Muslime es sagen, ist arabisch. Die linguistische Bedeutung von Halal ist “das Zulässige, Erlaubte und Gestattete”.Als Fachbegriff des Islams umfasst Halal alle Dinge und Handlungen, die aus islamischer Sicht gestattet, zulässig und islamkonform sind. Für die Beachtung der Halal-Normen erwarten die Muslime Belohnung von ALLAH (ta’ala) sowohl im Jenseits als auch im Diesseits. Haram ist genau das Gegenteil vom Halal und steht sprachwissenschaftlich für das Unzulässige, Verbotene und nicht Gestattete.

    Im Gegenzug zu Halal umfasst Haram im Islam alle Dinge, die der Islam den Muslimen verboten hat. Für die Nichtbeachtung der Haram-Normen wird Bestrafung von AL-LAH (ta’ala) sowohl am Jüngsten Tag als auch im Diesseits erwartet. Eine Kontamination mit den aufgezählten Haram-Produkten muss zu jeder Zeit ausgeschlossen sein.

    Halal im Bezug auf Lebensmittel

    In einem Zeitraum von 23 Jahren wurde Hz. Muhammad (S.A.V., Segen und Heil auf ihm) der Qur’an, das Wort Allahs, offenbart. In ihm findet sich der gesamte wahre Glaube und wie dieser praktisch gelebt werden soll, beschrieben.

    Allah (teala), der Erhabene sagt im Suretul Bakara, Vers 168:

    “O ihr Menschen, esset von dem, was HALAL (und) GUT auf der Erde ist; und folget nicht den Fußstapfen Satans; wahrlich, er ist euch ein offenkundiger Feind.”

    Und im Suretul Maide, Vers 88 sagt Allah (teala):

    “Und esset von dem, was Allah euch gegeben hat: Halal und Reines. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.”

    Da ALLAH (ta’ala) alles auf dieser Erde für den Menschen erschuf, lautet die islamische Grundregel:

    “Grundsätzlich sind alle Dinge Halal. Haram sind nur die Dinge und Handlungen, die als solche nach der islamischen Schari‘a eingestuft werden.”

    Hieraus können wir den Lebensmittelgrundsatz des Islam wie folgt ableiten:

    „Alle Nahrungsmittel, die durch den Kur’an und die Sunnah nicht als Haram erklärt wurden, sind Halal.“

    Allah (teala) teilt uns im Suretul Maide, Vers 3 mit, was uns verboten wurde:

    „Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allah’s Name angerufen wurde; das Erdrosselte, das zu Tode Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was Raubtiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt, ferner das, was auf einem heidnischen Opferstein geschlachtet worden ist, …

    Wer aber durch Hungersnot gezwungen wird, ohne sündhafte Neigung – so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig.“

    Wie es dem Vers zu entnehmen ist, verlangt der Islam von den Muslimen, dass sie sich an bestimmte Speise-, Trink- und Schlachtvorschriften halten:

    “Das Lebensmittel muss erlaubt, also Halal sein”.

    Im Zusammenhang mit Lebensmitteln bedeutet Halal, dass das Produkt bzw. Artikel für jeden Muslim zum Verzehr geeignet ist.

    Bedingungen hierfür sind laut dem Vers vorhin, dass im Produkt bzw. Artikel:

    • kein Schwein verarbeitet wird,
    • dass im Produkt kein Alkohol und Blut enthalten ist
    • und dass in sämtlichen Fleischprodukten nur die im Islam erlaubten Tiere verwendet werden,
    • welche nach dem islamischen Ritus geschlachtet wurden.

    http://www.eurohelal.de/de/ueber-halal.html

  4. Jacques Auvergne Says:

    .

    [ Herne (NRW). 15 Mädchen wollten nicht mehr mit den Jungen gemeinsam schwimmen – das Pestalozzi-Gymnasium kauft 20 Burkinis für den Schwimmunterricht mit muslimischen Schülern. „Damit hat keiner mehr eine Ausrede, nicht am Unterricht teilzunehmen“, sagte Schulleiter Volker Gößling, der den Totalitarismus der (eben jeden Bereich des menschlichen Lebens regelnden) Scharia nicht kennt oder ignoriert. ]

    .

    Keine Scharia im Schul-Schwimmbad. Nein zum sexistischen, mädchenfeindlichen und frauendfeindlichen Burkini

    .

    (…) Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (…) hatte am Sonntag gesagt, es sei notfalls vertretbar, wenn Schulen die Teilnahme am Schwimmunterricht förderten, indem sie Burkinis zuließen. Diese Badebekleidung für muslimische Mädchen und Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt [ zur Definition von Hidschab, anders darf sich gemäß Scharia eine Muslima vor einem Nicht-Mahram nicht zeigen ], sei zwar nicht optimal, aber manchmal brauche es auch pragmatische Wege, sagte die Ministerin bei einer Veranstaltung der „Zeit“ in Hamburg: „Das wichtigste ist ja das Wohl der Kinder, und das heißt nun mal, dass alle Schwimmen lernen.“ Wichtig sei ihr auch, dass der Bildungsauftrag im Vordergrund stehe und das Thema „nicht hochstilisiert wird zum Untergang des Abendlandes“.

    Auf ihrer Facebook-Seite betonte Giffey am Montag: „Ich habe mich zu dem pragmatischen Weg der Schule geäußert, aber nicht grundsätzlich Burkinis befürwortet.“ Eine Ausstattung von Schulen mit Burkinis aus öffentlichen Geldern lehne sie ab.

    Giffey betonte aber auch: „Für mich ist das Vermitteln einer Überlebenstechnik wichtiger als die Badebekleidung.“ Es sei wichtig, konsequent dafür zu sorgen, dass alle Kinder schwimmen lernen, „egal welcher Herkunft sie sind und welche Religion sie haben“. (…)

    Giffey macht beim Thema Burkini einen Rückzieher | rbb 24 | 25.06.18

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/06/giffey-burkinis-schwimmunterricht-deutschland.html

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    [ Franziska Giffey liefert die Kinder (beiderlei Geschlechts, Anm.) aus einem säkularen muslimischen Elternhaus und die Kinder nichtmuslimischer bzw ex-muslimischer Eltern dem Druck der Fundamentalisten aus, denn das Verhalten einer Frau (im Islam ab neun Jahre (Mondjahre, also achteinhalb)) ohne Schleier gilt den Schariagehorsamen als verachtenswert und obszön, mindestens ist ihr (unislamisches) Verhalten als sittlich minderen Werts. Der Hidschab ist die blickdichte, alle körperlichen Konturen verschleiernde und in dezenten (nicht schmückenden) Farben gehaltene islamische weibliche Kleidung, die „bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt“ – allerdings nicht nur im Pool.

    Durch den Burkini wird der schon jetzt hohe Druck auf Mädchen, sich auch außerhalb des Schwimmbads zu verschleiern, anwachsen. Die Jungen werden sich verstärkt als Sittenwächter betätigen und versuchen, die unbotmäßig gekleideten Mädchen unter den Schleier zu mobben (‚Hat deine Schwester keinen Anstand, hast du keine Ehre?‘).

    Wie versehentlich hat Giffey die im Islam in der Tat gegebene Pflicht zum Hidschab bejaht, statt die Frauenfeindlichkeit (und auch Männerfeindlichkeit, Anm.) des Schleiers anzuprangern.

    Vorab bereits und ebenfalls wie beiläufig („Egal … welche“) hat die Ministerin die gesamte Schülerschaft nach Religionsvölkern zerspalten („… welche Religion sie haben“). Es ist nicht Aufgabe einer deutschen Bundesfamilienministerin, Deutschlands Schüler in Christenkinder, Muslimkinder, Heidenkinder usw. einzuteilen. ]

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    (…) Klöckner zeigte sich verwundert über dies Entscheidung des Schulleiters. „Damit zementiert eine Schule ein Frauen diskriminierendes Rollenverständnis an einem Ort, an dem Kinder und Jugendliche gerade das Gegenteil lernen und sich frei entfalten sollten“, sagte Klöckner in Mainz.

    Klöckner erklärte, hinter der Vorstellung, dass Mädchen ihren Körper bedecken sollten, stecke „ein voraufklärerisches, patriarchalisches [ ein echt islamisches, Anm. ] Verständnis von der Rolle der Frau“ – der weibliche Körper sei Grund des öffentlichen Anstoßes [ – die Frau hat im Islamischen Recht geringeren Status, der Islam entwürdigt die Frau ]. „Das setzt gerade auch noch aufgeklärte muslimische Mädchen und deren Familien unter Druck, sich angeblich [ und jederzeit ] so anständig zu verhalten wie diejenigen, die nur gänzlich bedeckt zum Schwimmunterricht gehen.“

    Die CDU-Bundesvize sieht darin einen „vorauseilenden Gehorsam und ein Einknicken vor fundamentalistischen Elternhäusern“. Es handle sich um ein „Einknicken auf dem Rücken der Mädchen, die schlichtweg erfahren müssen, dass es Pech und Unglück ist, nicht als Junge geboren zu sein“. (…)

    Klöckner geißelt Burkini-Vorstoß an NRW-Gymnasium | welt | 12.06.2018

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article177416884/Schwimmunterricht-Kloeckner-geisselt-Burkini-Vorstoss-an-NRW-Gymnasium.html

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    [ Burkini ist Teil einer umfassenden Strategie, eine auf das Ziel der auf Erden errichteten Herrschaft Allahs gerichtete Taktik. Hisba – die islamische Gesellschaftsordnung und Verhaltensweise durchsetzen. Beim Burkini bleibt es da nie, die nächste Forderung wird immer die Geschlechtertrennung sein, die in Herne offensichtlich erhoben wurde. ]

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