Beschneidung schadet dem Kindeswohl – bei Jungen und Mädchen

Edward von Roy
Gabi Schmidt

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
[Ansprechpartner]

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss

30.10.2016

Familienrecht
Pet 4-18-07-403-032760
Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2016
Petition

[Anrede],

wir danken für Ihr Schreiben und antworten mit dieser Eingabe.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen

Erstens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

Zweitens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

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Thematischer Exkurs vom Familienrecht zum Eherecht.

In der Petition vom 20.08.2016 (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062 Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 (Eherecht Pet 4-18-07-4030-036062) lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen).

Aus der Petition, Zitat:

Es meine niemand, die Istanbul Convention schütze vor das Mädchen FGM. Keine Rechtsschule (maḏhab) des sunnitischen Islam verdammt die weibliche Beschneidung (indones. sunat perempuan, arab. Chitan al-inath (ḫitān al-ināṯ, ختان الإناث; auch: ḫitān al-banāt, „Beschneidung der Töchter“, zu: bint, „Tochter“), der schafiitische Madhhab sogar fordert die Beschneidung als zwingende (wadschib) religiöse Pflicht für alle Jungen und Mädchen. Der Trick des Indonesian Ulema Council (Majelis Ulama Indonesia, MUI) ist, die Mädchenbeschneidung einer FGM Typ I oder Typ IV nicht unter Verstümmelung (mutilation) zu fassen. Begeistert oder desinteressiert hat Deutschland die – das unterstellen wir: islamischerseits auf europaweite Straffreiheit der Kindbraut und der FGM zielende! – Istanbulkonvention am ersten Tag (11.05.2011) signiert, zum Glück noch nicht ratifiziert. Man halte sich an das Motto: Erst lesen, dann – nicht unterschreiben.

Noch dazu. Der verfassungswidrige Paragraph zur Jungenbeschneidung auf Elternwunsch § 1631d BGB muss weg. Der leider schlecht gemachte Paragraph zum Verbot der weiblichen Beschneidung (FGM), § 226a StGB, muss erhalten bleiben und eindeutiger formuliert werden, denn auch die sogenannte milde Sunna (Chitan al-inath, sunat perempuan) bzw. eine FGM Typ Ia oder Typ IV darf, trotz der Vorschläge des Jahres 2014 von Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung) und von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft), nicht legalisiert werden, auch nicht mit dem gegenaufklärerischen und kinderfeindlichen Gerede über „rein symbolische Bagatellverletzungen“ des Trierer Professors Dr. Mark A. Zöller (Die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Gesetzessymbolik?, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft. Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014; Mitherausgeberin ist Tatjana Hörnle.). Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht und gilt unabhängig vom Geschlecht. […]

[…] Das Alter einer Fähigkeit zum Einwilligen (age of consent). Dieses ist beim Thema Kindbraut – Kinderehe – Kinderschwangerschaft von höchster Bedeutung (Nein, ich als Zwölfjährige will den Mann nicht heiraten – Ja, ich als Zwölfjährige will den Mann heiraten). Wiederum berührt beim age of consent bzw. informed consent (Informierte Einwilligung) ist das Thema Genitalverstümmelung (HGM, d. i. FGM oder MGM) sowie zusätzlich das Thema Päderastie. Die Maßgabe achtzehn Jahre kennen wir seit 2012 aus der deutschen Beschneidungsdebatte, wo leider voreilig von genitaler Selbstbestimmung (genital autonomy) gesprochen wird (statt von genital intactness), so als könne ein körperlich (wie seelisch) nicht ausgereifter Mensch die schädlichen Folgen der MGM oder FGM auf seine lebenslange Sexualität und auf seine künftigen Partnerschaften ausreichend abschätzen.

Nein, in sein rituelles genitales Verstümmeltwerden kann, so muss es der freiheitliche Rechtsstaat festlegen, weder ein Mädchen noch ein Junge einwilligen. Der sexuell wahrscheinlich (und hoffentlich) eher unerfahrene (vgl. auch das patriarchalische sowie islamische Ideal der Jungfräulichkeit) und körperlich noch nicht einmal ausgewachsene weibliche oder männliche Minderjährige kann völlig altersentsprechend nicht einwilligen, zumal er sich, vgl. die Jungen der traditionell erst in der späten Pubertät beschneidenden südafrikanischen Xhosa, auch als 15- oder 16-Jähriger dem Druck des Kollektivs offensichtlich nicht zu entziehen vermag.

Von seltenen Fällen aus dem Bereich Intersexualität abgesehen können wir einen körperlich noch kindlichen oder jedenfalls pubertären jungen Menschen keine Entscheidungen treffen lassen, die sein voraussichtlich (wenn das Kind bei der Beschneidung nicht verstirbt oder das Geschlechtsorgan verliert) erst Jahre später ausgewachsene Genital betrifft – das ergibt sich bereits aus dem Wort Intaktivismus, welches Heil-Bleiben, Unversehrt-Lassen bedeutet und eben nicht „Genital Autonomy – It’s a Personal Choice“ (Name einer Organisation aus Stone, Staffordshire, UK). Die Kinderärztin (!) Anne Lindboe („Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised“, Oslo 2013) müsste, weil sie als Norwegens Kinderrechtsbeauftragte Mädchen und Jungen nicht ungleich behandeln kann, eigentlich ergänzen: „Let girls decide for themselves whether they want to be circumcised“; vor solchen Fragen hat der Staat alle Kinder zu schützen (Kind ist Mensch unter 18 Jahren).

Zitatende zum Thema Beschneidung von Mädchen und Jungen (Eherecht; Kinderehen).

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Zurück zum Thema Familienrecht, – Pet 4-18-07-403-032760 –, wir wiederholen unsere eingangs erhobene Forderung und Petition.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen

Erstens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

Zweitens

§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Berlin, 26. Oktober 2016
Bezug: Ihr Schreiben vom 20. August 2016 [ Petition gegen Kinderehen | Eherecht | Pet 4-18-07-4030-036062 ]

Familienrecht
Pet 4-18-07-403-032760

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr von Roy,

Sie fordern u. a. die Abschaffung des Beschneidungsgesetzes, das die Beschneidung von Jungen regelt.

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann. […]

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[ Am 20. Oktober 2016 an den Deutschen Bundestag. ]

Edward von Roy

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4

In Kopie an den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20.10.2016

Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2016

[Anrede],

wir danken Ihnen für die Zusendung des geänderten Aktenzeichens.

In der Petition vom 20.08.2016 (Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch) ist auch die zeitnah drohende und aus Sicht der Petenten zu verhindernde deutsche Straffreistellung der sunnitisch-islamischen, vor allem schafiitischen Chitan al-inath (indones. sunat perempuan), also der Beschneidung von Mädchen (weibliche Genitalverstümmelung (FGM) Typ I und Typ IV) angesprochen worden, die sogenannte milde Sunna bzw. Sunnabeschneidung der Mädchen. Sicherlich ließe sich sagen, dass der schafiitische Fiqh zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung nicht differenziert, sondern die religiös absolut verpflichtende Beschneidung aller Jungen und Mädchen fordert.

Leider berücksichtigt Ihr Schreiben vom 12.10.2016 lediglich die Jungen und nicht die Mädchen und Sie schreiben über „Beschneidung von Jungen“, statt von der islamischen Beschneidung der Jungen und Mädchen zu reden, vor allem von der in unserer Petition angesprochenen FGM Typ I oder Typ IV und den auf Mädchenbeschneidung zielenden deutschen Vorstößen von Humanmediziner Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. Jur. Kathrin Meyer (Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung), von Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Verhandlungen des 70. Deutschen Juristentages • Gutachten: Kultur, Religion, Strafrecht. Neue Herausforderungen an eine pluralistische Gesellschaft) sowie von Prof. Dr. iur. Mark A. Zöller („rein symbolische Bagatellverletzungen“).

Sie schreiben:

„Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik Beschneidung von Jungen erhalten Sie aus arbeitsorganisatorischen Gründen unter einem anderen Aktenzeichen Nachricht.“

Wir bitten um Beachtung, dass unsere Petition vor der drohenden deutschen Legalisierung der Mädchenbeschneidung warnt (und die Beschneidung aller Kinder unter achtzehn Jahren ablehnt, also auch der Jungen). […]

Mit freundlichen Grüßen

[…]

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Zum Einlesen ins Thema Mädchenbeschneidung:

Zwei Wegbereiter deutscher Mädchenbescheidung

Prof. Dr. Ringel empfiehlt dem Gesetzgeber die FGM Typ Ia und IV („milde Sunna“)

Die Choreographin

Droht der Rechtspluralismus in der BRD?

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

Kommentar zu Tatjana Hörnles Richtigstellung zum Artikel im Berliner Kurier

Zum Einlesen ins Thema Jungenbeschneidung:

Europa 25 Jahre nach dem First International Symposium on Circumcision. Genital Intactness statt Beschneidung auf Kinderwunsch

Keine Beschneidung unter achtzehn

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70. Deutscher Juristentag Hannover 2014

Thesen

[ Strafrechtlicher Teil: Tatjana Hörnle ]

6. Genitalverstümmelung:

a)
Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).

b)
Zu empfehlen sind folgende Änderungen: Erstens sollte der Strafrahmen des § 226a StGB dem in § 226 StGB angeglichen werden. Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte „einer weiblichen Person“ durch „eines Menschen“ ersetzt werden. Drittens sollte § 5 StGB erweitert werden, wenn sich eine Genitalverstümmelung gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Klicke, um auf djt_70_Thesen_Strafrecht_140804.pdf zuzugreifen

70. Deutscher Juristentag Hannover 2014

Beschlüsse

7. c)
§ 1631d BGB bedarf einer verfassungskonformen Auslegung dahingehend, dass die Vorschrift nur einen auf ein ernsthaftes religiöses Selbstverständnis gestützten Eingriff rechtfertigt; hygienische oder ästhetische Präferenzen der Eltern oder kulturell tradierte Sitten reichen hierfür nicht aus.
angenommen 41:39:12

7. d)
§ 1631d BGB begegnet keinen grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
angenommen 40:32:19

8.
Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, § 226a StGB geschlechtsneutral zu formulieren, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird.
angenommen 54:23:14

9.
Der Strafrahmen des § 226a StGB (nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe) sollte dem des § 226 Abs. 2 StGB (nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe) angepasst werden.
angenommen 63:13:16

Klicke, um auf djt_70_Beschluesse_141202.pdf zuzugreifen

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23 Antworten to “Beschneidung schadet dem Kindeswohl – bei Jungen und Mädchen”

  1. Cees van der Duin Says:

    Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB

    Beschwerde gegen das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

    27.12.2013

    Postalisch sowie per Fax
    an das
    Bundesverfassungsgericht
    Karlsruhe

    Am 12. Dezember 2012 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf über den „Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (17/11295) in dritter Beratung verabschiedet. Seit dem Inkrafttreten am 28.12.2012 gilt nach § 1631 d BGB

    […]

    Zwei Anlagen
    1. Petition
    2. Isensee
    3. Drei Vollmachten

    Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB

    ::

    Petition gegen die Beschneidung von Mädchen oder Jungen unter 18 Jahren

    Pet 4-17-07-451-040847

    Edward von Roy

    An den
    Deutschen Bundestag
    Petitionsausschuss

    20. Juli 2012

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

    § 1631d
    Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    Begründung

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, […]

    297. Petition für ein Verbot der Beschneidung von Mädchen oder Jungen unter 18 Jahren

  2. 't Eekhoorntje Says:

    Almeerder opgepakt voor onzorgvuldige besnijdenissen

    Almere 05.08.2016

    Een 59-jarige man uit Almere is aangehouden omdat hij op onzorgvuldige wijze en zonder licentie besnijdenissen zou hebben uitgevoerd. Dat gebeurde bij jonge jongens in het asielzoekerscentrum in Katwijk. (…)

    De man zou op zondag 24 juli zes jongetjes hebben besneden. In zeker één geval liep het kind zodanige complicaties op dat hij naar het ziekenhuis moest worden gebracht. (…)

    http://www.omroepflevoland.nl/nieuws/138286/almere-almeerder-opgepakt-voor-onzorgvuldige-besnijdenissen

    07.08.2016

    Niederlande: Mann beschnitt illegal Jungs in Asylzentrum – Festnahme

    Ein 59-jähriger Mann aus Almere in der Provinz Flevoland ist festgenommen worden, weil er illegalerweise Beschneidungen in einem Asylzentrum in Katwijk durchführte.

    Dem Mann wird vorgeworfen, am 24. Juni die Operationen ohne jeglicher Lizenz und auf fahrlässiger Weise an mindestens sechs Jungen vorgenommen zu haben. In einem Fall kam es zu schweren Komplikationen, das Kind kam in ein Krankenhaus. (…)

    http://www.shortnews.de/id/1208136/niederlande-mann-beschnitt-illegal-jungs-in-asylzentrum-festnahme

    Deutscher Bundestag
    Wissenschaftliche Dienste
    Infobrief

    Zur Strafbarkeit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen

    Ergebnisse einer EZPWD-Abfrage zur internationalen Rechtslage

    Aktenzeichen
    WD 7 – 3000 – 223/12

    Jungenbeschneidung ist in den Niederlanden Gegenstand einer Reihe nicht-strafrechtlicher Gerichtsverfahren geworden. In einer Entscheidung vom 23. Mai 2007 hat der Raad van State in einer Asylsache geurteilt, dass die Rechtbank versäumt hatte zu begründen, warum Jungenbeschneidung nicht als eine schwere Form von Misshandlung oder Beschädigung des menschlichen Körpers angesehen werden kann (LJN: BA6061). Des Weiteren ließ der Raad van State offen, ob sie unter den Schutzbereich von Artikel 3 EMRK fällt und ob Jungenbeschneidung tatsächlich eine ernste Form von Misshandlung oder Beschädigung des menschlichen Körpers ist. Der Kinderrichter der Rechtbank Zutphen urteilte in einer Entscheidung vom 31. Juli 2007, dass Jungenbeschneidung ein Eingriff ist, der medizinisch gesehen nicht notwendig ist und überdies unumkehrbar (LJN: BB0833).

    In einer anderen Entscheidung urteilte die Rechtbank von Amsterdam, dass Jungenbeschneidung gesellschaftlich eingebettet und nicht als schwere Verletzung oder Verstümmelung anzusehen ist.

    Die niederländische Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass Beschneidung von Jungen nicht strafbar ist. Auf Parlamentarische Anfragen von Ayaan Hirsi Ali antwortete der damalige Minister der Justiz Donner, dass die Entfernung der Vorhaut keine Körperschädigung genannt werden kann und dass die Beschneidung von Jungen vorallem aus religiösen und hygienischen Überlegungengeschehe(n soll).

    [ KNMG Koninklijke Nederlandsche Maatschappij tot bevordering der Geneeskunst — La Société royale néerlandaise pour la promotion de la médecine — Royal Dutch Medical Association ]

    Die KNMG sieht Gründe für ein gesetzliches Verbot nicht-therapeutischer Zirkumzision bei minderjährigen Jungen, befürchtet aber, dass ein Verbot den Nachteil haben könne, dass der Eingriff durch nicht-qualifizierte Personen unter solchen Umständen ausgeführt werde, in denen die Qualität des Eingriffs unvollkommen garantiert ist. Der Raad voor de Volksgezondheid en Zorg vertritt hingegen die Meinung, dass die KNMG zu Unrecht keinen Unterschied zwischen Jungen- und Mädchenbeschneidung macht und die Religionsfreiheit sowie das Recht von Eltern, ihre Kinder nach eigener Überzeugung aufzuziehen, nicht hinreichend in Rechnung stellt.

    Klicke, um auf wd-7-223-12-pdf-data.pdf zuzugreifen

    De KNMG ziet niet-therapeutische circumcisie bij minderjarigen (jongensbesnijdenis) als een schending van de integriteit van het lichaam. Dit grondwettelijk vastgelegde recht beschermt mensen tegen ongewilde ingrepen in of aan het lichaam. (…)

    Verbod

    De KNMG ziet goede redenen voor een wettelijk verbod op niet-therapeutische jongensbesnijdenis, maar vreest dat dit zal leiden tot het ondergronds gaan van de ingreep. (…)

    https://www.knmg.nl/advies-richtlijnen./dossiers/jongensbesnijdenis.htm

    De Koninklijke Nederlandsche Maatschappij tot Bevordering der Geneeskunst (KNMG) maakt zich sinds de oprichting in 1849 sterk voor de kwaliteit van de medische beroepsuitoefening en de volksgezondheid.

    https://www.knmg.nl/over-knmg/waarom.htm

    29.07.2012

    Von der Dunk: ‚Jongensbesnijdenis en Shariaraad zijn zielsverwant‘

    (Kon Hirsi Ali zolang het om vrouwen in Afrika ging in Nederland nog op brede sympathie rekenen, toen zij de veel wijder verbreide praktijk van jongensbesnijdenis aan de kaak stelde, was plotseling de wereld te klein. Van onze pik blijf je af, zo luidde de reactie – zegt Thomas van der Dunk.)

    Ayaan Hirsi Ali had het taboethema aangekaard, als logische consequentie van haar campagne tegen vrouwenbesnijdenis: genitale verminking is genitale verminking, en besnijdenis van jongens is nauwelijks minder ingrijpend dan de lichtste van de drie bestaande vormen bij meisjes.

    http://www.volkskrant.nl/opinie/von-der-dunk-jongensbesnijdenis-en-shariaraad-zijn-zielsverwant~a3293431/

    Vor zwölf Jahren las man in der Trouw (deutsch „Treue“), dass die somalische Kämpferin gegen die FGM – konsequenterweise – auch die MGM mit Strafe zu bewehren beabsichtigte.

    Besnijden hoort bij het geloof (Beschneidung Teil des Glaubens)
    Lodewijk Dros (2004)

    VVD-kamerlid Ayaan Hirsi Ali wil jongensbesnijdenis strafbaar stellen. (…)

    _ttp://www.trouw.nl/tr/nl/4324/Nieuws/article/detail/1737343/2004/10/05/Besnijden-hoort-bij-het-geloof.dhtml

    Leider ist Ayaan Hirsi Ali von ihrer einstigen kinderfreundlichen Haltung (RTL „Make circumcision for boys an offense“, 4. Oktober 2004) gegen Jungenbeschneidung ganz zurückgetreten.

    Der Ruf nach Medikalisierung (Verlagerung der HGM (das ist FGM oder MGM) in Klinik oder Arztpraxis) bringt den Kindern und den Intaktivisten natürlich nichts, siehe Schweden 2013 …

    Circumcisions will now be allowed only under anaesthetic, and with a doctor or nurse present.

    http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/1572483.stm

    … oder siehe das niederländische Konzept Beschneidungszentrum.

    Besnijdenis Centrum Nederland

    http://www.besnijdeniscentrum.nl/

  3. Jacques Auvergne Says:

    Eben darum geht es bei Aufbau oder Erhalt freiheitlicher Demokratie wie (damit) auch bei der Frage nach Erlaubnis oder Verbot von weiblicher oder männlicher Genitalbeschneidung d. i. Genitalverstümmelung:

    Kommen Gesetze vom Himmel oder sind sie menschengemacht?

    Wer ist Souverän, das Volk oder Allahgott?

    Denn nicht im zielsicher entworfenen, sagenhaften Islamismus, Salafismus u. dgl., sondern in der Religion von Koran und Sunna, anders gesagt: „im Islam ist Gott der einzige Souverän und die höchste Quelle legitimen Rechts. In Islam, God is the only sovereign and the supreme source of legitimate law“.
    ___
    ___

    The Unrepresented Nations and Peoples Organization (UNPO)

    19.06.2015

    Iraqi Kurdistan: Successful Campaign against FGM

    (In 2011, Female Genital Mutilation (FGM) was banned in the Kurdistan Region, thanks to a media campaign led by anti-FGM organisations such as WADI. According to Thomas von der Osten-Sacken, general manager of this NGO, „people now look at Kurdistan as an example“ in this field. However, even though this practice is now outlawed, WADI estimates that more than half of the mullahs still support it.)

    […] Von der Osten-Sacken said when he started in Kurdistan 10 yours ago FGM was considered an African problem.

    “Our main fight here then was to get the message through that is was not,” he said.

    Since then, it has become clear the practice is common in large parts of Asia, the Middle East and Africa.

    Next to Iran, Von der Osten-Sacken mentioned Oman, Indonesia, Malaysia, India and Pakistan. Wadi has organised a number of conferences with specialists from the region to discuss and share ideas.

    “We did our first research in Oman and found it has huge problem: 70 percent of the women have been mutilated. In Western-Asia we see similarities: it only happens in Muslim areas and has a connection to some Islamic schools,” he said.

    That connection to Islamic schools was, for a time, denied in the West and Von der Osten-Sacken was criticized for pointing it out.

    “In the beginning we were threatened, even with the closure of our office. Someone inside Amnesty International even accused us of islamophobia, as they said FGM had nothing to do with Islam. Yet the imams here were promoting it,” he said.

    Although FGM has been prohibited in the Kurdistan region since 2011, Wadi thinks over half of the mullahs, who were at the time collecting signatures to stop the law, are still supportive of the practice.

    “It’s about whom makes the laws: is it the people or God?” Von der Osten-Sacken said. “Law number 8, which covers FGM, contradicts the idea that we have to implement God’s laws.”

    The issue is much bigger than just making sure women do not get mutilated, he added.

    “People have to understand we are in a crucial period of transition. It’s about sovereignty, God or the nation. For a cleric of the Shafi’i school, circumcision is obligatory for men and women that is what his laws say. The Kurdish one says it is punishable if you promote it or do it. It is the law of God against those of humans. This is the real fight for the region for the next 20 years,” he said.

    Wadi also works to convince midwives to stop the practice. […]

    http://unpo.org/article/18313

    ___
    ___

    In his modern interpretations of the Koran, Abou el Fadl shows exactly what this flexibility means: as far as he is concerned, divine sovereignty – in Islam, God is the only sovereign and the supreme source of legitimate law – does not exclude human intervention.

    (Monika Jung-Mounib (qantara) über Khaled Abou El Fadl.)

    https://en.qantara.de/content/portrait-khaled-abou-el-fadl-god-does-not-have-an-equal-partner

    In seinen modernen Auslegungen des Korans zeigt Abou El Fadl, was diese Flexibilität zur Interpretation genau bedeutet: Für ihn schließt die göttliche Souveränität – im Islam ist Gott der einzige Souverän und die höchste Quelle legitimen Rechts – eine menschliche Vermittlung nicht aus.

    (Monika Jung-Mounib (qantara) über Khaled Abou El Fadl.)

    https://de.qantara.de/inhalt/khaled-abou-el-fadl-gott-hat-keine-partner

    „Im Islam ist Gott der einzige Souverän und die höchste Quelle legitimen Rechts. In einer liberalen Demokratie ist das Volk der Souverän und die Quelle des Rechts. Wie kann Volkssouveränität Gottes Souveränität ausdrücken?“

    (Monika Jung-Mounib (Frankfurter Rundschau online: 19.08.2004), hier bei: rg-islam (Religionsgemeinschaft des Islam LV BaWü), interviewt Khaled Abou El Fadl.)

    h__p://www.rg-islam.de/IslamundIslamismus.htm

    خالد أبو الفضل
    Khaled Abou El Fadl

    https://en.wikipedia.org/wiki/Khaled_Abou_El_Fadl

    „I do not limit the Sharia to a political ideology, but instead view it as a solution, one that encompasses the public and private spheres and centralizes around civil and individual values. Civil morality and civic virtues have been, and will continue to be, central to the future manifestation of Islam.“

    Heba Raouf Ezzat
    Hiba Raʾūf ʿIzzat
    هبة رؤوف عزت

    .

    „I support liberal as well as Islamic civic virtues as well as the celebration of human dignity and social welfare. But I do not believe that democracy necessitates a specific economic system. As Islam is more of a social democracy than an economically liberal one, it can be viewed as a democracy and platform to tame capitalism. If we enjoy the fruits of modernity, mainly science and technology as you pointed out, it does not mean that we should not be critical to the ultra utilitarian ideas some modernists advocated.“

    (Heba Raouf Ezzat)

    The correspondence was conducted between June and August 2004. The letters were first published in the German daily Frankfurter Rundschau on 4 October 2004. The correspondence was initiated by free-lance journalist Monika Jung-Mounib, currently working in Switzerland.

    Emran Qureshi is a journalist and expert for Islam and human rights. He is currently a fellow at the Carr Center for Human Rights Policy at Harvard University. „The New Crusaded, Constructing the Muslim Enemy“ is his most recent publication (Columbia University Press, 2003). He resides in Ottawa, where he is working on his next book, „A Study of Islam and Human Rights“.

    Heba Raouf Ezzat teaches political theory at the Department of Political Science, Cairo University. She is co-ordinator of the Civil Society Program at the Center for Political Research and Studies at Cairo University and editor of the Global Civil Society Yearbook. She also works as womens‘ rights activist.

    Source, Qantara Website: h__p://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-373/_nr-6/i.html

    http://baninadiah.blogspot.de/2009_10_04_archive.html

    „Heba Raouf Ezzat, a prominent independent female Islamist scholar“

    Ezzat, Heba Ra’ouf. 2008. “Ahlam al-ʿAsafir” [The Dreams of the Birds]. Parts 1–4.

    (Carrie Rosefsky Wickham)

    https://books.google.de/books?id=JaQpBQAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    هبة رءوف عزت
    Hiba Raʾūf ʿIzzat
    Heba Raouf Ezzat

    https://ar.wikipedia.org/wiki/%D9%87%D8%A8%D8%A9_%D8%B1%D8%A4%D9%88%D9%81_%D8%B9%D8%B2%D8%AA#.D8.A7.D9.84.D8.AA.D8.B9.D9.84.D9.8A.D9.85

    Heba Raouf Ezzat

    „On the Future of Women and Politics in the Arab World.“ In Islam in Transition: Muslim Perspectives, edited by John J. Donodue and John L. Esposito. Oxford: Oxford University Press, 2006.

    Member of the Council of 100 Leaders for Western–Islamic Understanding (C-100), and the Religious Leaders Forum, The World Economic Forum Annual Meeting, Davos, 2003-2006

    Selected to be member of the Young Global Leaders of the World, Initiative by the World Economic Forum, 2005

    http://whoisshe.wmf.org.eg/expert-profile/heba-raouf

    Dr. McLarney began her lecture by discussing the origins of her book, Soft Force: Women in Egypt’s Islamic Awakening (Princeton University Press). Dr. McLarney’s title is derived from a concept that Heba Raouf Ezzat analyzes in her book called “soft force” or “quwaha al-na’ima.” [القوة الناعمة] This concept of “soft force” was Ezzat’s way of including women in the discourse of nonviolent jihad in Islam. Dr. McLarney applied this idea in her book to women in Egypt using “soft force” as a means of achieving an Islamic awakening that put women’s rights and the family at the center.

    International Institute of Islamic Thought (IIIT), Herndon, Virginia, USA

    h__p://www.iiit.org/news/-dr-ellen-mclarney-talks-about-the-soft-force-of-egypt

    Lawrence Rubin noted that use of the term al-quwwa al-naima (soft power) increasingly had entered local and regional discourse over the past decade.

    (Kristian Coates Ulrichsen)

    https://books.google.de/books?id=-FLeCwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    what the Islamic activist Heba Raouf Ezzat calls “soft force, al-­quwwa­ al-n­āʿima.” Raouf Ezzat uses the term to refer to nonviolent protest, or what she calls “women’s jihad,” wielded against “tyrannical government.” — beginning of the Introduction to “Soft Force: Women in Egypt’s Islamic Awakening” (Princeton University Press, May 2015)

    (Ellen Anne McLarney)

    h__p://islamicommentary.org/2015/08/a-conversation-with-ellen-mclarney-on-soft-force-women-in-egypts-islamic-awakening/

    From Raouf Ezzat’s essay “al-Quwwa al-Nāʿima” (Soft Force), published by alJazeera Center for Studies in October 2011. […]

    CHAPTER 6 Soft Force: Heba Raouf Ezzat’s Politics of the Islamic Family (pp. 219-254)

    In the introduction to Heba Raouf Ezzat ’sal-Mar’a wa-l-‘Amalal-Siyasi: Ru’ya Islamiyya (Woman and Political Work: An Islamic Vision, 1995), Tariq al-Bishri, a leading thinker associated with the Islamic awakening, describes Raouf Ezzat as a promising scholar of the awakening (nāhiḍ) generation. She is one of the “stimulants of catalytic change,” he writes, “working to bring about an awakening [nahḍa] of Islamic knowledge.” A bright star in the Islamic movement, Heba Raouf Ezzat (Hiba Ra’uf ‘Izzat) has assumed a place of leadership in Islamic politics, both intellectually and politically. Like other Islamic thinkers associated with the revival, […]

    (Ellen Anne McLarney: Soft Force: Women in Egypt’s Islamic Awakening)

    https://books.google.de/books?id=AvNnBgAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

    http://www.jstor.org/stable/j.ctt1d2dmdx

  4. Cees van der Duin Says:

    Im Niederländischen ist
    FGM = vgv oder Meisjesbesnijdenis, Mädchenbeschneidung.

    VGV, Vrouwelijke Genitale Verminking
    _____

    Während 2005 Indizien manch einen vermuten ließen, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in Syrien, im West-Iran und in der südlichen Türkei vorkommt …

    female circumcision, or female genital mutilation (FGM) […] There is also circumstantial evidence to suggest it is present in Syria, western Iran, and southern Turkey.

    http://www.csmonitor.com/2005/0810/p06s01-woiq.html?s=t5

    … kann 2016 eine niederländische Untersuchung FGM weder unter syrischen Flüchtlingen noch in Syrien selbst erkennen.

    09.08.2016

    For the first time, a study explores whether FGM is practiced in Syria – and comes to the conclusion that no evidence of its existence can be found.

    http://www.stopfgmmideast.org/tag/syria/

    http://www.stopfgmmideast.org/how-a-religious-ruling-seems-to-have-stopped-fgm-in-the-1950s-in-ahwaz-iran/

    No evidence of FGM in Syria. Researchers Diana Geraci and Jaqueline Muslders […] looked into the existence of FGM in Syria.

    PHAROS sieht daher derzeit keine Veranlassung, Syrien in die Gruppe FGM-Risikoländer einzuordnen.

    „Meisjesbesnijdenis is een schending van mensenrechten en bij wet verboden. (…) Pharos heeft in 2015 en 2016 onderzoek gedaan naar geruchten dat vgv in Syrië voorkomt. Uit deze verkenning blijkt dat er geen onderbouwing is voor deze geruchten. Er is geen aanleiding om Syrië toe te voegen tot de risicolanden voor vgv.“

    Klicke, um auf factsheet-vrouwelijke-genitale-verminking.pdf zuzugreifen

    „Geen aanwijzingen voor meisjesbesnijdenis in Syrië“

    (Pharos)

    http://www.pharos.nl/nl/kenniscentrum/algemeen/nieuws/883/rapport-geen-aanwijzingen-voor-meisjesbesnijdenis-in-syri-euml

    Female genital mutilation in Syria? An inquiry into the existence of FGM in Syria

    Klicke, um auf female%20genital%20mutilation%20in%20syria%20-%20an%20inquiry%20into%20the%20existence%20of%20fgm%20in%20syria.pdf zuzugreifen

    „Rapport: geen aanwijzingen voor meisjesbesnijdenis in Syrië“

    _ttps://twitter.com/DrAramHasan/status/735103567229394944

  5. Carcinòl Says:

    Wissenschaftliche Dienste

    Ausarbeitung vom 11.09.2012, 15 Seiten
    WD 3 – 3000 – 252/12

    Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen

    https://sehrgutachten.de/bt/wd3/252-12-verfassungsrechtliche-einschaetzung-der-religioes-motivierten-beschneidung-bei-nicht-einwilligungsfaehigen

    >> >< <<

    Wissenschaftliche Dienste

    Ausarbeitung vom 17.10.2012, 7 Seiten
    WD 3 – 3000 – 286/12

    Klagemöglichkeiten gegen ein Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

    https://sehrgutachten.de/bt/wd3/286-12-klagemoeglichkeiten-gegen-ein-gesetz-ueber-den-umfang-der-personensorge-bei-einer-beschneidung-des-maennlichen

  6. Carcinòl Says:

    [Journée internationale de la femme, le 8 mars 2014]

    [Ahlam Akram passe en revue les violations répétées des droits de la femme dans le monde arabe et affirme que les lois relatives au statut de la femme arabe « remontent à l’âge de pierre ».]

    La tragédie de la femme syrienne dépasse toutes les autres: des mariages de fillettes de moins de 12 ans dans des camps de réfugiés à la propagation des viols, et pire que tout, plus de 4 000 cas d’excisions déclarés – pour ne pas mentionner les autres violations !

    (MEMRI, 26.03.2014.)

    http://www.memri.fr/2014/03/26/une-militante-palestinienne-les-lois-des-pays-arabes-relatives-aux-femmes-remontent-a-lage-de-pierre/

    .
    .

    [Palestinian activist Ahlam Akram reviewed the repeated violations of women’s rights across the Arab world and claimed that laws relating to the status of the Arab woman „belong to the Stone Age.“]

    „The tragedy of the Syrian woman exceeds all others, from marriages of girls under 12 in refugee camps to the spread of rape, and worst of all, more than 4,000 cases of FGM reported – not to mention other violations!“

    (MEMRI, 26.03.2014 – Special Dispatch No. 5693)

    http://www.memri.org/report/en/print7904.htm

  7. Edward von Roy Says:

    „Weder der Irak noch die Türkei noch Syrien – all dies sind Gebiete, in denen Kurdinnen leben – wurden bisher in Sachen FGM ins Visier genommen“ (Martina Weitlaner 2010)
    .
    .

    Die Genitalverstümmelung der Frau – menschenrechtliche Instrumente zu ihrer Verhinderung und Untersagung

    Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Rechtswissenschaften

    an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vorgelegt von

    Martina Weitlaner
    Innsbruck, im August 2010

    2.2.2 Asien

    Außerhalb Afrikas ist bisher der Jemen das einzige Land mit Beschneidungspraxis, für das die Verbreitung statistisch erfasst wurde: 22,6% der 15- bis 49-jährigen Mädchen und Frauen sind betroffen.17 Weiters ist die Beschneidung weiblicher Genitalien für Indonesien (primär auf den Inseln Sumatra, Java, Sulawesi, Madura, vorwiegend Typ I und IV)18,19, für das irakische Kurdistan20, für Beduinen in Israel, für muslimische Gruppen in Malaysia und für die Vereinigten Arabischen Emirate dokumentiert.21 Die Hilfsorganisation Wadi, die Frauen im Irak unterstützt hat in sechzig kurdischen Dörfern eine Befragung durchgeführt und stellte dabei fest, dass sechzig (!) Prozent der Frauen genital verstümmelt sind. Weder der Irak noch die Türkei noch Syrien – all dies sind Gebiete, in denen Kurdinnen leben – wurden bisher in Sachen FGM ins Visier genommen. Besonders wichtig wäre dies aber für die Situation in Deutschland, da dort hunderttausende Kurdinnen leben.22

    2.2.3 Mittel- und Südamerika

    In Amerika ist das Phänomen vereinzelt belegt, etwa für die Embera-Chami-Indianer in Kolumbien.23
    _____
    14 Vgl. UNICEF (Hrsg.), Zur Situation der Kinder in der Welt 2005. Bedrohte Kindheit, Frankfurt (Main), 2005, Tabelle 9, 242-247.

    15 Vgl. Schnüll, in: Schnitt in die Seele, 2003, 23-81, hier v.a. 56ff.

    16 Vgl. Gruber, Kulik, Binder: Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation), Tübingen 2005 (“EU-Studie” im Auftrag von Felekuas Uca MdEP), S. 8.

    17 WHO (2008), Eliminating FGM, S. 5f, Tabelle mit Verbreitungsangaben ebd., S.29.

    18 Vgl. Corbett, A cutting tradition, The Times Magazine, 20.Januar 2008, Weblink zuletzt abgerufen am 29. Januar 2010.

    19 Vgl. UNHRC: Indonesia: Report on Female Genital Mutilation (FGM) or Female Genital Cutting (FGC).

    20 Vgl. dazu eine Studie des Vereins Wadi: Weibliche Genitalverstümmelung im Nordirak.

    21 Vgl. WHO (2008), Eliminating FGM, S.30, siehe dort für weitere Quellenangaben.

    22 Vgl. Dirie, Schmerzenskinder, S. 120.

    23 Vgl. Tovar: Reflexion critica sobre genero y antropologia medica, Revista Colombia de Antropologia Volumen 40, enero-diciembre 2004, S. 253-282.

    Klicke, um auf Diplomarbeit%20Weitlaner_Menschenrechte%20FGM_2011.pdf zuzugreifen

  8. Cees van der Duin Says:

    Die Jungenbeschneidung zerstört 10.000 bis 20.000 Nervenendigungen bzw. Tastkörperchen der Typen Ruffini, Vater-Pacini, Merkel und Meissner. Das entspricht nicht dem Wegschneiden der Klitorisvorhaut, anders gesagt nicht einer FGM Typ Ia, sondern der wesentlich schwereren Verstümmelung FGM Typ Ib als der Amputation der Klitoris.

    Das Ausmaß der Schädigung der angeborenen sensorischen Kompetenz erkennt Gary Harryman:

    What we know about human genital anatomy:

    What we call „male circumcision“ amputates the mobile portion of the penis and thousands of the most specialized pressure-sensitive cells in the human body; Meissner’s corpuscles for light touch and fast touch, Merkel’s disc cells for light pressure and texture, Ruffini’s corpuscles for slow sustained pressure, skin tension, stretch, and slip, and Pacinian corpuscles for deep touch and vibration are found only in the tongue, lips, palms, nipples, fingertips, the clitoris, and the Ridged Band of the male foreskin. These remarkable cells process tens of thousands of information impulses per second. These are the cells that allow blind people to „see“ Braille with their fingertips. Cut them off and it’s like trying to read Braille with your elbow. Information from tactile sensitivity gives humans environmental awareness and control. With lack of awareness comes lack of control. Luckily, for those who have them, Nature has mandated that these four types of mechanoreceptors do not age-degrade like the rest of the body’s cells. To say that amputation of the clitoris or the mobile roller-bearing portion of the natural penis and consequently thousands of these specialized nerve cell interfaces does not permanently sub-normalize one’s natural capabilities and partially devitalize one’s innate capacity for tactile pleasure is grossly illogical denial of the bio-mechanical and the somatosensory facts of human genital anatomy.

    ::
    ::

    20,000 Nerve Endings

    The foreskin is the most sensitive part of the penis. It contains:

    10,000 nerve endings, or
    20,000 nerve endings (the most frequently cited statistic), or […]

    Who came up with the original number?

    The number was published in a popular mothering magazine in an article written by pediatrician Dr. Paul Fleiss (“The Case Against Circumcision” by Paul M. Fleiss, MD, published in Mothering: The Magazine of Natural Family Living, Winter 1997, pp. 36-45). Dr. Fleiss has been campaigning against routine neonatal (newborn and infant) circumcisions for years. He is also a strong advocate of breastfeeding and a medical advisor to La Leche League, the international organization promoting it. In that article, Dr. Fleiss made the statement about the 20,000 nerve endings as one of his many reasons to leave the foreskin intact. Although he did not do the research that came up with the number, he did cite earlier research that had been done, including research that had been done as early as the 1930s. Where he got the exact number of 20,000 is unknown, since no study has actually counted the number. There have been a number of studies about the nerves in a foreskin, but most are from 50, 80 and even 200 years ago.

    http://thecircumcisiondecision.com/20000-nerve-endings/

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    (Holm Putzke (* 1973 in Dohna) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Seit 2010 ist er Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau.)

    Berliner Kurier: „HU-Professorin fordert: Beschneidung bei Mädchen soll erlaubt werden“

    Man kann es nicht oft genug sagen: Was Kollegin Hörnle fordert, ist aus ihrer Sicht absolut konsequent. Wer § 1631d BGB für verfassungsgemäß hält, darf aus Gründen der Gleichbehandlung die milden Formen der weiblichen Genitalverstümmelung nicht verbieten. Die Notwendigkeit zur Gleichbehandlung ergibt sich zwingend aus unserer Verfassung, d.h. Art. 3 GG in Verbindung mit § 1631d BGB. Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung.

    Man sollte Tatjana Hörnle nicht für ihren Mut zur Konsequenz tadeln. Von Anfang an wurde vor den Folgen gewarnt, die die verfehlte Gesetzgebung haben wird. Die Abgeordneten des Bundestages, die § 1631d BGB zugestimmt haben, wollten das damals nur nicht hören.

    Das Grundübel liegt darin, § 1631d BGB für verfassungsgemäß zu halten. Tatjana Hörnle für ihre Rechtsauffassung zur weiblichen Genitalverstümmelung zu attackieren und gleichzeitig § 1631d BGB zu verteidigen, ist weder schlau noch redlich.
    These zum 70. Deutschen Juristentag: Gutachterin hält in Deutschland bestimmte Formen der weiblichen Genitalverstümmelung für erlaubt!

    Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind inzwischen auch dazu übergegangen, bestimmte („milde“) Formen der Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehört die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag (16. bis 19. September 2014 in Hannover) vertreten wird, dass nicht „alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter ‚verstümmeln‘ zu fassen sind“ (www.djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Thesen_140804.pdf – Seite 23). Aus ihrer Sicht ist das konsequent, denn wer zulässt, dass Jungen die Vorhaut amputiert wird, darf nicht gleichzeitig die Beschneidung der [ der Klitoris verbieten. Der Klitoris als das Äquivalent des männlichen Präputiums. Geschrieben hat der anatomisch Unkundige Holm Putzke Klitorisvorhaut. ]

    […]

    http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/

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    (In Ausgabe 12/2013 der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) durfte Hendrik Pekárek über „Ein evidenzbasierter Blick auf die Beschneidungsdebatte“ veröffentlichen. Harald Stücker (Evidenz ohne Ethik. Veröffentlicht unter: Humanistischer Pressedienst Nr. 17669 v. 24.01.2014 sowie auf seinem Blog Evidenz-basierte Ansichten) auf den Punkt, warum der Beitrag wissenschaftlich wertlos ist.)

    […] Morten Frisch [erklärt die] Schwierigkeiten und Anfeindungen, die er bei dem Versuch erlebte, eine Studie zu veröffentlichen, die Beschneidung zum Thema hatte. Anstandslos wurden seine früheren Arbeiten angenommen und peer-reviewed, erst als er die Variable „Beschneidung“ untersuchte, fingen die Schwierigkeiten an. […]

    unvoreingenommen wird Pekárek ohnehin kaum sein. Er ist „Research Fellow und Doktorand bei den Berliner Studien zum Jüdischen Recht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.“ […] So führt er völlig kritiklos jemanden wie Brian Morris an, einen glühenden Verfechter der Zwangsbeschneidung für alle männlichen Kinder auf der Welt, der allen Ernstes eine intakte, lebendige Vorhaut als tödliches Risiko darstellt. (Cirkleaks führt ihn gar als „Circumfetishist“.) […]

    Pekárek führt zunächst Studien an, die solche Einschränkungen feststellen, nur um sie dann aufgrund methodischer Mängel und wegen eines „offene[n] Interessenkonflikt[s]“ zurückzuweisen, „da die Studie von einer amerikanischen Anti-Beschneidungsorganisation finanziert und durchgeführt wurde.“ [Sorrells et al. 2007] Dann führt er eine Reihe von Studien an, die „keine statistisch signifikanten sensorischen Unterschiede zwischen beschnittenen und nicht-beschnittenen Männern feststellen können“ [Bleustein et al. 2005], mit dem Ergebnis, „dass zwischen beschnittenen und unbeschnittenen Männern […] keine Unterschiede in der sexuellen Empfindlichkeit bestanden“ [Payne et al. 2007], oder „dass die Zirkumzision bei erwachsenen Männern weder das sexuelle Empfinden noch die sexuelle Funktionsfähigkeit negativ beeinträchtigt“ [Kigozi et al. 2008]. Kurz: Gemäß diesen Studien macht Beschneidung nicht den geringsten Unterschied aus.

    Viele dieser Studien werden auf der – sehr „voreingenommenen“ – Seite The Intactivism Pages genauer betrachtet. (Siehe auch den Kommentar von John R. Taylor zur Studie von Payne et al. 2007: „The Forgotten Foreskin and Its Ridged Band“)

    Erst seit relativ kurzer Zeit (seit den Arbeiten von John R. Taylor 1996) wissen wir, was genau bei einer Beschneidung abgeschnitten wird. Es ist eine komplexe neurologische Struktur. Dass eine Amputation dieser Struktur keinerlei einschränkende Auswirkungen auf das sexuelle Empfinden hat, ist wissenschaftlich ebenso plausibel wie die Hypothese, dass die Entfernung der Fingerkuppen keine Auswirkungen auf den Tastsinn hat. […]

    wird aber vor allem deutlich, dass die methodische Prämisse, die Pekárek seiner Untersuchung voranstellt, falsch ist. Er schreibt: „Die Frage, ob die nicht medizinisch indizierte Zirkumzision das Kindeswohl negativ beeinträchtigt, ist primär keine rechtliche Frage, sondern nur durch die Erkenntnisse anderer Disziplinen, insbesondere der Medizin und der Psychologie beantwortbar.“

    Aber Medizin und Psychologie beantworten nicht die Frage, ob ein Kind ein Grundrecht auf die Unversehrtheit seines Körpers hat. Auch die obigen Beispiele sollten hinreichend deutlich gemacht haben, dass die aufgeworfenen ethischen Fragen Vorrang haben, und dass Medizin und Psychologie für solche normativen Entscheidungen lediglich den Status von Hilfswissenschaften haben können.

    Nach allen Studien, die Pekárek gelten lässt, sind „einfache Komplikationen selten und schwere Komplikationen sehr selten.“ Zu den schweren Komplikationen zählen auch entstellte oder amputierte Penisse. Insofern kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass „sehr selten“ bei einer medizinisch nicht-indizierten Operation „zu oft“ ist, dass jede Komplikationsrate größer als Null zu groß ist. Um eine solche Rate festzustellen, reichen anekdotische Belege aus. Diese Seite listet mehr als genug auf.

    Im Übrigen werden Männer, die mit der Amputation ihrer Vorhaut nicht einverstanden sind, wohl auch ihr Leben ohne Vorhaut als „Komplikation“ einstufen.

    Zur Frage der Sterblichkeit schreibt Pekárek:“In Abwesenheit entgegenstehender aktueller Daten ist mithin davon auszugehen, dass die tatsächliche Sterblichkeitsrate bei der neonatalen Beschneidung extrem gering ist.“

    Sollten wir eine „extrem geringe tatsächliche Sterblichkeitsrate“ bei einer medizinisch nicht-indizierten – sprich: unnötigen – Operation akzeptieren, die größer als Null ist? […]

    Pekárek […] versteckt seine Antwort und seinen Beschneidungsaktivismus hinter einer Fassade der unvoreingenommenen Neutralität. Auf einem politisch heiß umkämpften Schlachtfeld betreibt er szientistische Camouflage und gibt vor, unparteiisch – nach Aktenlage quasi – entscheiden zu wollen. Die Akten sortiert er danach, ob sie zu seiner Antwort passen. Sein Beitrag ist tendenziös und – gerade weil er die wissenschaftliche, „evidenzbasierte“ Medizin so stark betont, die ethische Frage aber völlig ignoriert – ein Beispiel für schlechte Wissenschaft.

    http://hpd.de/node/17669

    ::

    (Mit einem „evidenzbasierten Blick auf die Beschneidungsdebatte“ will Hendrik Pekárek die Risiken und Vorteile der Zwangsbeschneidung Neugeborener unvoreingenommen bewerten. Den zentralen Aspekt jedoch leugnet er: Es ist keine medizinische, sondern eine ethische Frage.)

    Evidenz ohne Ethik

    https://evidentist.wordpress.com/2014/01/24/beschneidung-evidenz-ohne-ethik/

    ::

    (Dazu Stefan Schritt am 24.01.2014 um 20:32 Uhr …)

    *

    „In Abwesenheit entgegenstehender aktueller Daten ist mithin davon auszugehen, dass die tatsächliche Sterblichkeitsrate bei der neonatalen Beschneidung extrem gering ist.“

    Ich weiß nicht, wie oft ich das schon gelesen und gehört habe – und mit jedem Mal wächst mein Ekel und meine Abscheu.
    Man muss sich das wirklich ganz langsam auf den Synapsen zergehen lassen – eine völlig unnötige OP, bei der Kinder *sterben* – ich wiederhole das noch mal – bei der Kinder STERBEN können, ist für ihn in Ordnung .. weil es ja nicht so viele sind ?!?!
    Bitte ? Im Zeitalter der Fahrradhelme und des Sonnenstudioverbots soll etwas unbedenklich sein, weil „ja nicht so viele dabei sterben“ ?
    Das ist menschenverachtend und so dermaßen unethisch, daß ich mich außerstande sehe, das im Rahmen der mir gegebenen Muttersprache noch angemessen zu zerreißen.

    (P.S.: Die Sterblichkeitsrate bei Nicht-Durchführung einer Zirkumzision im Kindesalter beträgt 0 – in Worten: Null – %).

    ::
    ::

    (… sowie Düsseldorfer am 12.03.2014 um 23:09 Uhr)

    *

    Kindervorhautbezogen erregt sich die medizinische Elite der Landeshauptstadt,
    die große Stunde der Beschneidungs-Charismatiker ist nahe.

    Ein neugedrucktes Buch hält man hoch,
    noch nicht ganz den Koran:

    Einladung zur Pressekonferenz: Die Beschneidung von Jungen und ihre Folgen

    Prof. Dr. Matthias Franz stellt die neuen Erkenntnisse zu diesem Thema und sein neues Buch vor und stellt sich den Fragen der Presse:
    am Donnerstag, den 13.03.2014
    um 11:30 Uhr
    am Universitätsklinikum in Düsseldorf.

    http://www.v-r.de/de/newsdetail-1-1/einladung_zur_pressekonferenz_die_beschneidung_von_jungen_und_ihre_folgen-338/

    *

    “Auch kleine Jungen werden durch die genitale Beschneidung großem Leid und bedeutenden Risiken ausgesetzt”

    Wenn es für den Professor kleine Jungen gibt, dann doch wohl auch große Jungen. Zielsicher schweigt sich Franz darüber aus, dass auch die größeren Jungen durch die Amputation der Vorhaut (einschließlich beispielsweise von Gefurchtem Band und ggf. Frenularem Delta) im Hinblick auf die genitale Sensitivität ebenso sehr so verstümmelt werden wie ein Mädchen mit dem Verlust von Labia minora oder Klitoris.

    “Und dies begründet letztlich auch den Primat der körperlichen Unversehrtheit nicht einwilligungsfähiger Kinder vor den religiösen Bedürfnissen von Erwachsenen. Wir müssen sie auf der Grundlage unserer Verfassung schützen.”

    Gibt es für Professor Matthias Franz in Bezug auf die HGM (FGM oder MGM) auch einwilligungsfähige Kinder, die der Staat nicht schützen muss?

    Er scheint, wie Anne Lindboe, die Beschneidung auf Kinderwunsch zu tolerieren:

    “Jawohl, ich bin – wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen aufgrund meiner ärztlichen Erfahrungen ganz klar gegen die nicht-medizinisch indizierte Zwangsbeschneidung von kleinen, nicht einwilligungsfähigen Jungen. Die betroffenen Jungen haben heute bei uns keine Stimme.”

    Eine “Stimme” zu haben heißt, ausrufen zu dürfen: Ich will beschnitten werden. Man strebt zum medizinethischen Standard der kenianischen Mau-Mau-Rebellen (Ngaitana – I will circumcise myself; FGM) oder der südafrikanischen Xhosa (Ndiyindoda – I am a man; MGM) und versteckt sich, um die Beschneidungspflicht der Scharia nicht zurückweisen zu müssen, hinter der Floskel von der Genital Autonomy.

    Man macht also gar nichts gegen die Beschneidung, Norwegens Gesundheitsminister Bent Høie hat den Gesetzesvorschlag für die nächsten fünf Wochen angekündigt.

    Høie said work was underway on a draft bill to regulate circumcision, which will be ready before Easter. But he said the legislation will not fall under criminal law. “Unlike female genital mutilation, circumcision of boys is not illegal,” he said. “It’s not applicable to impose any prohibition against it.”

    http://www.newsinenglish.no/2014/02/06/push-to-change-circumcision-laws/

    Nichts anderes bezweckte die jungen- und männerfeindliche Herangehensweise der OSLO RESOLUTION. Nach ihr soll dem schariapflichtigen skandinavischen Jungen Krankenhaus oder Arztpraxis zur Bühne der Charakterprüfung werden, auf der er sich zwischen Vorhautbesitz und Familienehre bzw. zwischen Vorhautamputation und Gotteslästerung entscheiden muss.

    Allahs Genitalautonomie, demnächst ja vielleicht nach der WHO-Klassifikation als FGM Typ Ia oder IV für die schafiitischen Mädchen.

    Mit einem beschneidungsbegeisterten Let boys decide for themselves whether they want to be circumcised liefern Skandinaviens Kinderrechtsbeauftragte wie Anne Lindboe (N), Fredrik Malmberg (S), Maria Kaisa Aula (FIN) oder Per Larsen (DK) bereitwillig die etwas größeren Jungen dem Verstümmelungsritual aus, was den britischen Allgemeinmediziner Antony Lempert aufjubeln ließ: This important statement by the Nordic child protection experts … Children’s basic rights to bodily integrity and to form their own beliefs, das Wörtchen and zwangsintegriert uns das Wunschverstümmeln.

    Auch der Sprecher des UK Secular Medical Forum (SMF) also findet den Beschneidungswunsch eines norwegischen Sechzehn- oder Fünfzehnjährigen (Etter norsk lov har en 15-åring selv rett til å bestemme over religiøse forhold, mens 16 år er den helserettslige myndighetsalderen, zu Reidar Hjermann 2011) oder Dreizehnjährigen (non-medical circumcision of pre-teen boys should be outlawed, Anne Lindboe 2014 lt. JTA) einfach prima.

    Zurück zur deutschen Lobby der Kinderwunschbeschneidung. Dr. Franz:

    “Erwachsene sollten die Genitalien von Kindern in Ruhe lassen! Sie gehören nur ihnen selbst.”

    Ngaitana oder Ndiyindoda rufend will das gottesfürchtige oder traditionsbewusste größere Kind zeitnah genital verstümmelt werden und freut sich sehr auf die morgige Pressekonferenz im Düsseldorfer Universitätsklinikum. Auch Matthias Franz billigt den genitalautonomen Wunsch beispielsweise des elfjährigen Tahsin (KiKA 2014) nach dem Beschnittenwerden. Ernsthafter Kampf gegen die männliche Beschneidung (Genitalverstümmelung) sieht anders aus.

    Beschneidung ist Beschneidung, ob sie dem Säugling bzw. Kleinkind aufgezwungen wird oder ob das ältere Kind dem Gruppenzwang angeblich freiwillig Folge leistet, um nicht in der Hölle zu brennen oder den Stamm nicht zu entehren (EAST IS EAST: Now, how I looking mullah in the bloody face, ’cause your son got bloody tickle-tackle!).

    Schluss mit der Zwangsbeschneidung oder Wunschbeschneidung der Minderjährigen!

    Keine Beschneidung unter achtzehn Jahren!

    http://www.v-r.de/de/newsdetail-1-1/was_tue_ich_da_meinem_sohn_eigentlich_an_die_beschneidung_von_jungen_und_ihre_folgen-337/

    *

    Manche Säuglingsbeschneidungsgegner stellen sich nicht als ernsthafte Intaktivisten heraus, sondern als Spätbeschneidungsfreunde. Statt Zwangsbeschneiden oder Nichtbeschneiden geht es ihnen, postmodern und schariakompatibel, zum Spätbeschneiden auf Kinderwunsch.

    Schon am 21.07.2012 unterschied Spätbeschneidungsfreund Matthias Franz explizit zwischen den schützenswerten “kleinen Jungen” und den zu erschließenden, auf eigenen Wunsch verstümmelbaren größeren Jungen, sich zum Thema Islam ganz erleichtert auf Muslimbruder Nadeem Elyas berufend. MOGiS und Holm Putzke signierten unbekümmert:

    “Kernpunkt ist die Abwägung der Grundrechte auf Religionsfreiheit von Erwachsenen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung sowie die Achtung seiner Würde. … Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen sein … die Entfernung einer gesunden Vorhaut bei einem gesunden, nicht einwilligungsfähigen kleinen Jungen gibt … eine Beschneidung in einwilligungsfähigem Alter … Es herrscht eine bemerkenswerte Verleugnungshaltung und Empathieverweigerung gegenüber den kleinen Jungen, denen durch die genitale Beschneidung erhebliches Leid zugefügt wird … Warum sollte man nicht warten, bis der Betroffene einsichtig zustimmen kann?”

    Zitiert aus dem die erhebliche körperliche Beschädigung jeder Zirkumzision und den innermuslimischen Gruppendruck zum Beschnittensein, dem sich kein Jugendlicher entziehen kann, verkennenden Offenen Brief: „Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein“

    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html

  9. 't Eekhoorntje Says:

    Beschneidung von Frauen thematisieren
    WAZ 07.11.2016 | 05:36 Uhr

    […] Deshalb möchten die Mitglieder des Mülheimer Runden Tisches in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle und dem Jugendzentrum Stadtmitte auf häusliche Gewalt und das grausame Ritual der Beschneidung aufmerksam machen. Davon sind laut aktueller Unicef-Zahlen 200 Millionen Mädchen und Frauen weltweit betroffen. In Deutschland leben schätzungsweise rund 30 000 beschnittene Frauen und Mädchen. […]

    Am Samstag, 26. November, 11 Uhr bis 16.30 Uhr, im Jugendzentrum Stadtmitte, Georgstraße 24, soll das Thema näher beleuchtet werden. […] für Ärzte, Hebammen sowie Fachleute, die täglich mit Menschen aus den betroffenen Ländern zu tun haben, sind nicht nur Fakten, sondern auch das Wissen über kulturelle Zusammenhänge wichtig.

    Anmeldung per Email an gleichstellungsstelle @ muelheim-ruhr.de, 455-1542, erwünscht. Kinderbetreuung ist vorhanden.

    Beschneidung von Frauen thematisieren | WAZ.de

    Im Kommentarbereich der WAZ am 07.11.2016
    15:10 Uhr
    Beschneidung von Frauen thematisieren
    von Eekhoorntje | #3

    Beschneidung schadet dem Kindeswohl – von Jungen und Mädchen

    § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“.

    § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn).

    Auch die (angeblich) gering invasive FGM Typ I oder FGM Typ IV ist verboten und muss es bleiben.

    http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/beschneidung-von-frauen-thematisieren-aimp-id12336721.html

  10. Edward von Roy Says:

    § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes

    Januar 2017, der Deutsche Bundestag hat, eher desinteressiert, etwas zur Beschneidung getan – leider das Falsche und auch das beinahe ohne Spuren zu hinterlassen. Anlass war eine anatomisch kenntnislose sowie kinderrechtlich müde herumplappernde Petition von Anonymus thefinalcut:

    Id-Nr. 65714
    Erstellungsdatum 14.05.2016
    Status : in der Prüfung
    Mitzeichnungsfrist : 15.06.2016 – 13.07.2016
    Mitzeichnungsverlauf, Anzahl Online-Mitzeichner : 127
    Petition 65714
    Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB vom 14.05.2016

    Sicherlich nett gemeint, doch gut gemeint und gut gemacht ist Zweierlei.

    „Eltern haben kein Recht, ihren Kindern Schmerzen zuzufügen und sie irreversibel in der Intimzone zu verletzen“

    Was lediglich war durch Petent thefinalcut vorab bemängelt worden:

    „Beschneidungen an Kindern ohne deren Einwilligung“ – achja, „ohne“? Und mit „deren Einwilligung“ wäre dann alles prima mit diesen Beschneidungen?

    Nein, jede legale Möglichkeit (der Beschneidung sprich FGM oder MGM auf Elternwunsch wie) auch der Beschneidung auf Kindeswunsch – siehe bei KiKA ‚Tahsin‘, siehe die Xhosa, siehe Sia Fuambai Ahmadu – ist durch jeden ernsthaften Intaktivisten verhindern. Das Geschlechtsorgan muss unversehrt, muss intakt bleiben – daher der Name Intaktivismus. Da wird nicht verhandelt mit wem auch immer.

    Verpasste Chance auch durch offensichtliche anatomische Unkenntnis sowie durch das fehlende Bewusstsein des anonymen Petenten dafür, dass Minderjährige (Mensch unter achtzehn Jahren), völlig altersentsprechend, in eine FGM oder MGM nicht einwilligungsfähig sind.

    Das Ausmaß der nämlich mit einer FGM Typ Ib (maskulines Präputium: sensorisches Äquivalent nicht Klitorisvorhaut sondern Klitoris) oder auch FGM Typ II vergleichbaren körperlichen Schädigung jeder männlichen Beschneidung fehlt, die gebotene Forderung nach 18 Jahren (die berüchtigte Genitalautonomie zu FGM oder MGM für beispielsweise zwölf, 14 oder 16 Jahre alte Minderjährige würde den Kampf gegen Kinderprostitution, Kinderehen und Kindesmissbrauch mindestens sehr erschweren, letztlich verunmöglichen) fehlt auch.

    „Ich verlange, dass § 1631d BGB wieder abgeschafft wird oder dieses Gesetz zumindest so abgeändert wird, dass medizinisch unnötige Beschneidungen erst in einem Alter vorgenommen werden dürfen, in dem die Tragweite dieses Eingriffs von einem Jugendlichen beurteilt werden kann und die Entscheidung eigenverantwortlich getroffen werden kann.“

    … das ist (GG; Gleichbehandlung) auf Mädchen zu übertragen und wäre die Verstaatlichung der Befragung von Minderjährigen nach Wunschbeschneidung sprich Wunsch-Genitalverstümmelung – von Menschen unter 18 Jahren wohlgemerkt. Schade – wie gesagt: verpasste Chance.

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_05/_14/Petition_65714.nc.html

    ___
    ___

    „Sehr geehrter Herr von Roy,

    der Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 26. Januar 2017 beschlossen:

    Das Petitionsverfahren ist abzuschließen.

    Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/10885), dessen Begründung beigefügt ist.

    Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.“

    Eingang

    Anl. 2 z. Prot. 18/75
    das sind die Seiten 149 bis 151

    Auf dem Anschreiben vom 30.01.2017

    „Bezug: Ihre Eingabe vom 20. August 2016; Pet 4-18-07-403-032760
    Anlagen: 1“

    _________

    [ Die Begriffe § 1631d BGB oder Beschneidung … gibt es nicht. ]

    Plenarprotokoll 18/215
    Deutscher Bundestag
    Stenografischer Bericht
    215. Sitzung
    Berlin, Donnerstag, den 26. Januar 2017

    [ ab Seite 21511 ]

    Unter den Tagesordnungspunkten 34 f bis 34 j kommen wir zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Hier gibt es wie immer Sammelübersichten, die wir insgesamt zur Abstimmung stellen.

    Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 34f auf:

    Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
    Sammelübersicht 400 zu Petitionen
    Drucksache 18/10885

    Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Alle dafür. Angenommen.

    Klicke, um auf 18215.pdf zuzugreifen

    Drucksache 18/10885

    [ Begriffe § 1631d BGB oder Beschneidung … wieder abwesend. ]
    [ Seite 12 ]

    noch Beschlussempfehlung 9
    Inhalt der Eingabe : Familienrecht
    Zuständige oberste Bundesbehörde : BMJV

    Lfd. Nr. 138
    Pet 4-18-07-403-032415
    Berlin

    Lfd. Nr. 139
    Pet 4-18-07-403-027327
    Geretsried

    Lfd. Nr.
    Pet 4-18-07-403-032760 [ Edward von Roy am 30.10.2016 ]
    Mönchengladbach

    Klicke, um auf 1810885.pdf zuzugreifen

  11. Edward von Roy Says:

    26. Januar 2017, die Genitalverstümmelung an männlichen Kindern ist lautloses Thema im Deutschen Bundestag. Petitionen per Sammelübersicht, Abstimmung ohne Aussprache, die Worte § 1631d BGB oder Beschneidung fallen nicht

    [ Plenarprotokoll; Film von 8:35 min ]

    Plenarprotokoll
    128. Sitzung am Donnerstag, dem 26. Januar 2017, 11:30 Uhr – öffentlich

    f)–j)
    Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 400, 401, 402, 403 und 404 zu Petitionen
    Drucksachen 18/10885, 18/10886, 18/10887, 18/10888, 18/10889

    […]

    Sammelübersicht 400 zu Petitionen
    Drucksache 18/10885
    Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Alle dafür. Angenommen.

    Klicke, um auf 18215.pdf zuzugreifen

    Sammelübersicht 400 [ im Film, s. u., Minute 6:20 bis 6:31 ]

    Beschluss
    Sammelübersicht 400 auf 18/10885 angenommen

    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw04-de-beratungen-ohne-aussprache/489186

    Drucksache 18/10885
    Beschlussempfehlung

    Klicke, um auf 1810885.pdf zuzugreifen

    Abschließende Beratungen ohne Aussprache

    Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Januar 2017, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt, darunter über die Sammelübersichten 400 bis 404 zu Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend beraten hat (18/10885, 18/10886, 18/10887, 18/10888, 18/10889).

    [ Filmdauer: 8:35 min – Petitionen ab Minute 6:07 bis 7:37 ]

    Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
    Prof. Dr. Norbert Lammert
    Bundestagspräsident

    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw04-de-beratungen-ohne-aussprache/489186

    Dass die Petition vom 30.10.2016 nicht nur von Jungen, sondern Jungen und Mädchen handelt, verschwand in der vorgegebenen Wortlosigkeit ebenso wie die Forderung nach der durch den Staat, ggf. auch gegen einen Kindeswunsch auf Beschnittenwerden, zu garantierenden genitalen Intaktheit jedes Minderjährigen (bis zu dessen erreichter Volljährigkeit, 18 Jahre alt).

    30.10.2016
    Familienrecht

    Pet 4-18-07-403-032760

    Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2016
    Petition
    [Anrede],

    wir danken für Ihr Schreiben und antworten mit dieser Eingabe.

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen

    Erstens

    § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist nicht geschlechtsneutral neu zu formulieren, insbesondere ist keine Änderung des § 1631d BGB vorzunehmen, der „auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt, indem geschlechtsneutral von einer medizinisch nicht erforderlichen Vorhautbeschneidung des einwilligungsunfähigen Kindes gesprochen wird“, wie es seit 2014 Prof. Dr. Karl-Peter Ringel und Ass. jur. Kathrin Meyer fordern (§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung / Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht (MER) Schriftenreihe Medizin – Ethik – Recht ; 51; erschienen: Halle (Saale) : MER, 2014).

    Zweitens

    § 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes ist abzuändern, denn völlig altersgemäß kann der männliche Jugendliche (14 bis 17 Jahre alt) die lebenslangen – nachteiligen – Beschneidungsfolgen für seine Gesundheit, Sexualität und Partnerschaften nicht einschätzen und ist damit schlicht nicht einwilligungsfähig. Der Junge hat vielmehr den Anspruch, bis zum Alter von 18 Jahren (Volljährigkeit) ein unversehrtes Geschlechtsorgan zu besitzen (keine Beschneidung unter achtzehn), der Staat seiner Schutzpflicht nachzukommen, die sich aus GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) in Verbindung mit GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 („Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) ergibt, vgl. BVerfGE 53,30 (57) – die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten den Staat zunächst v. a. zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den Schutzbereich der Grundrechte. Darüber hinaus verlangen sie nach der Rspr. des BVerfG auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat: Aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts folge „die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die genannten Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“.

    Beschneidung schadet dem Kindeswohl – bei Jungen und Mädchen

    Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter achtzehn.

  12. Edward von Roy Says:

    [ Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Begründung ]

    Anl. 2 z. Prot. 18/75
    [Seiten 149 bis 151]
    Pet 4-18-07-403 [ online als Petition 65714 Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB vom 14.05.2016 ]

    Beschlussempfehlung

    Das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.

    […] Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages […] von 126 Mitzeichnern unterstützt und es gingen 38 Diskussionsbeiträge ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor. […]

    […] kommt der Petitionsausschuss zu folgendem Ergebnis:

    […] mit Beschluss vom 19. Juli 2012 […]

    […] Dezember 2012 […] nach den Regeln der ärztlichen Kunst […] angemessene Schmerzbehandlung […] umfassende vorherige Aufklärung. Wenn ausnahmsweise das Kindeswohl gefährdet ist, scheidet eine Einwilligung aus.

    § 1631d BGB stellt somit eine ausgewogene Regelung dar, die die Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt.

    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

  13. 1+1=2 Says:

    Петиция. Анонимность? Да нет же! „Роберт Класен“

    65714: Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB

    Erstellungsdatum: 14.05.2016
    Hauptpetent: Robert Klasen
    Mitzeichnungsfrist: 13.07.2016
    Anzahl Mitzeichner: 127
    Anzahl Beiträge: 38
    Status: in der Prüfung

    https://epetitionen.bundestag.de/epet/suchergebnis.html?erstelldatumvonj=JJ&submit=Suche+verfeinern&quorumerreicht=egal&anzforenbeitraegevon=&weitererstelldatumvonj=JJ&weitererstelldatumbisj=JJ&anzmitzeichnerbis=&suchbegriff=Beschneidung&weitererstelldatumvonm=MM&weitererstelldatumbism=MM&filter=alle&_charset_=UTF-8&erstelldatumbisj=JJ&anzmitzeichnervon=&anzforenbeitraegebis=&erstelldatumbism=MM&erstelldatumvonm=MM

    Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB vom 14.05.2016
    Text der Petition

    Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_05/_14/Petition_65714.nc.html

  14. Edward von Roy Says:

    Muslimische Töchter – Beschneidung – kleiner Eingriff, große Fragen …

    Nein, am heutigen Tage bewirbt Ines Lutz nicht den Chitan al-Inath (in Indonesien: sunat perempuan), die (mindestens) den Schafiiten religionsrechtlich verpflichtende islamische Beschneidung aller Mädchen. Ringel / Meyer sowie Hörnle sind da schon weiter und fordern, dass zwecks straffrei erlaubter Beschneidung von Jungen und Mädchen der entsprechende Paragraph (R. / M. zielen auf den am 12.12.2012 geschaffenen und nach wie vor verfassungswidrigen 1631d BGB, Strafrechtlerin Hörnle auf das schlampig gemachte deutsche FGM-Verbot 226a StGB) geschlechtsneutral formuliert wird.

    Andererseits kann die Süddeutsche wissen, dass Jungen und Mädchen nicht ungleich behandelt werden können, das Grundgesetz lässt das nicht zu.

    Die organisierten Himmelswächter der beiden bevölkerungsreichsten Länder Südostasiens, National Council for Islamic Religious Affairs of Malaysia sowie MUI (Majelis Ulama Indonesia, Indonesian Ulema Council) zeigen, wo es lang geht: Deutschland droht die FGM.

    Ab hier Zitat.

    Muslimische Söhne – Beschneidung – kleiner Eingriff, große Fragen …

    Vielen deutsch-türkischen Paaren geht es wie Katrin und Mesut. Sie müssen sich entscheiden: Soll unser Sohn beschnitten werden? | Von Ines Lutz | Süddeutsche 04.02.2017

    Eine junge Frau und ein junger Mann lieben sich. Katrin* ist christlich getauft, aber nicht religiös. Mesut* ist Muslim und stammt aus einer weltoffenen, türkischen Einwandererfamilie. Beide respektieren die Kultur des anderen. Sie heiraten und beschließen, eine moderne Ehe zu führen. Die Frau bringt einen Sohn zur Welt. Ein europäisches Kind soll er sein, seine Religion darf er sich später selbst aussuchen. Die Mutter spricht mit ihm deutsch, der Vater türkisch. Die Familie feiert Weihnachten, aber auch Ramadan. Das Beste aus beiden Kulturen wollen sie ihrem Sohn mitgeben, doch eine Frage löst fast schon Verzweiflung aus: ob der Junge beschnitten werden soll. Katrin hat Angst davor, für Mesut ist es ein Teil seiner kulturellen Identität. Beide wollen die Sorgen des anderen respektieren, können aber keine Zugeständnisse machen.

    [ weiterlesen ]

    _ttp://www.sueddeutsche.de/leben/muslimische-soehne-beschneidung-kleiner-eingriff-grosse-fragen-1.3360303

    _ttps://www.facebook.com/ihre.sz/posts/1280464235378286

    Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter achtzehn.

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    rivva

    Die öffentliche Debatte über den Artikel auf Twitter, Facebook und anderen Seiten — ständig aktualisiert in den 48 Stunden nach dem Erscheinen:

    Beschneidung – kleiner Eingriff, große Fragen

    http://rivva.de/279594865

  15. 1+1=2 Says:

    [ Keine Beschneidung unter achtzehn! ]

    In December of 2016, the Danish Medical Association published its revised policy on circumcision. Speaking on behalf of its 29,185 members, the new policy came out in an unusually clear voice. Its central passage goes like this (my unofficial translation):

    „Circumcision of boys without a medical indication is ethically unacceptable when the procedure is carried out without informed consent from the person undergoing the surgery. Therefore, circumcision should not be performed before the boy is 18 years old and able to decide whether this is an operation he wants.“

    Morten Frisch, Contributor MD, PhD, DSc(Med), Adj. Professor
    Denmark Doctors Declare Circumcision Of Healthy Boys ‘Ethically Unacceptable’
    They believe the procedure has no meaningful health benefits.
    Huffington Post 12.01.2017 12:38 pm ET | Updated 22.04.2017

    http://www.huffingtonpost.com/entry/denmarks-29000-doctors-declare-circumcision-of-healthy_us_58753ec1e4b08052400ee6b3

  16. Edward von Roy Says:

    .

    Harambee!
    Coat of arms of Kenya

    The coat of arms is supported by a scroll upon which is written the word ‚Harambee‘. In Swahili, Harambee means „pulling together“ or „all for one“.

    .

    .
    .

    Kenia und die Kulturrelativistin und FGM-Vorkämpferin Dr. Tatu Kamau: „Female circumcision is part of our National heritage … no particular culture is superior to another … all cultural beliefs are equally valid“

    .

    Vor fünf Jahren (2013) arbeitete die heutige Mädchenbeschneidungsversteherin für das Ministerium für Gesundheit. Ministry of Public Health and Sanitation, Dr Tatu Kamau

    http://www.afro.who.int/news/world-immunization-week-launched

    Kinder sollen fünf Jahre alt werden – lebendig! Landesweite Kampagne, Kenia 2012.
    National Child Survival Campaign “…Delivering the Child Survival Promise….Get them to 5 And Alive”
    Dr Tatu Kamau of Ministry of Health

    http://www.wvi.org/kenya/article/national-child-survival-campaign-%E2%80%9C%E2%80%A6delivering-child-survival-promise%E2%80%A6get-them-5-and

    .

    „Für uns in Kenia ist die weibliche Beschneidung [d. i. die weibliche Genitalverstümmelung, FGM] ein Teil unseres nationalen Erbes … keine Einzelkultur ist einer anderen überlegen … alle kulturellen Anschauungen sind gleichwertig und gleichviel wert …

    each community has the liberty to practice any culture that is native and relevant to that society, jede ethnische Gruppe hat das Recht, jedwede kulturelle Praxis auszuüben, die in ihr angestammt ist und die sie für relevant erachtet“

    Dr. Tatu Kamau hat Verfassungsbeschwerde eingereicht und beruft sich unter anderem, aus ihrer Sicht leider durchaus konsequent, ausgerechnet auf unsere vielgeliebte Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, AEMR (Paris 10. Dezember 1948) sowie auf verschiedene Verfassungsartikel des ostafrikanischen Landes.

    Kamau will (s. Punkt 45) geklärt wissen, ob das kenianische Verbot der FGM verfassungswidrig ist, insbesondere ob es verstößt gegen die Artikel 19 (eigene rasche Übersetzung) Menschenrechte und Grundfreiheiten, 27 Gleichberechtigung und Freiheit vor Diskriminierung, 32 Religionsfreiheit, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit sowie 44 kulturelles Leben persönlicher Wahl.

    Nächster Verhandlungstermin in elf Tagen, am 17.01.2018.

    Klicke, um auf FGM-PT-NO.-8-OF-2017.pdf zuzugreifen

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    MACHAKOS PETITION NO. 8 OF 2017: DR. TATU KAMAU VS. THE HON. ATTORNEY GENERAL AND ANTI-FEMALE GENITAL MUTILATION BOARD

    The petition was filed on the 24th of July, 2017. The Petitioner’s main contention is that female circumcision ought not to be prohibited since it forms part of culture. Also, she contends that the ANTI-FEMALE GENITAL MUTILATION BOARD is not legally constituted.

    FIDA –Kenya filed an application to be enjoined in the matter as an interested party. The matter is now coming up for ruling on the 17th of January, 2018.

    http://fidakenya.org/case-tracker/

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    Why doctor wants FGM ban lifted

    by Kamau Muthoni | Standard (Nairobi) 04.01.2018

    The High Court in Machakos will next week determine whether a case filed by doctor Tatu Kamau, who wants female circumcision legalised, will proceed or not. Dr Kamau, who has been practising medicine for 26 years, wants the court (…)

    https://www.standardmedia.co.ke/health/article/2001264973/doctor-fight-to-legalize-fgm

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    Wonders never cease to happen! the Kenyan pro FGM doctor

    by Tony Mwebia | #MenENDFGM (@TonyMwebia) 09.11.2017

    (…) Are women their own enemies? (…) The matter will be heard next on 17th January 2018

    Wonders never cease to happen! the Kenyan pro FGM doctor

    Tony Mwebia

    http://tonymwebia.co.ke/author/admin/

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    August 2012, Kampagne gegen Kinderserblichkeit in Bezug auf Kinder unter 5 Jahren.
    Acting head at the Ministry’s Department of Family Health Dr Tatu Kamau said they are targeting to improve maternal health and heighten the chances of child survival beyond the age of five.
    Na, dann stoppen Sie doch die FGM, Frau Dr. Kamau, denn bekanntlich gefährdet jede weibliche Beschneidung das Leben auch der werdenden Mutter bzw. des ungeborenen oder gerade geborenen Kindes.

    http://www.nation.co.ke/news/Drive-to-reduce-child-deaths-launched/1056-1490156-11j883i/index.html

    Foto
    August 2012, Kampagne gegen Kindersterblichkeit
    WVK’s Deputy National Director and Dr Tatu Kamau of Ministry of Health and Save the Children’s Country Director Duncan Harvey, flagoff the ‚5 And Alive‘ Campaign Caravan

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    Kenya: The Kamba tribe, including its traditions and beliefs; the religion practised; and whether female genital mutilation is practised

    The Kamba people number approximately 2.5 million. They are also referred to as Kikamba, Kekamba, Masaku, Ukamba, Kitui and Mumoni. Their ethnia is Central Bantu, and their main distribution areas are south-central Kenya, Machakos and Kitui Districts. Their languages are Kamba and Swahili. Their religious affiliation is approximately 60 percent Christian, 39 percent traditional religion, and one percent Muslim.

    http://www.refworld.org/docid/3ae6ad3a0.html

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    Six women arrested for subjecting seven girls to FGM

    Six women have been arrested in West Pokot for subjecting their seven children to female genital mutilation. … the women were taken to Kapenguria police station and the girls to Kapenguria referral hospital. … “They are facing a jail term of seven years. They will serve as an example to parents who force their girls to undergo the cut. If we don’t take harsh measures, the practice may never come to an end.“

    https://www.the-star.co.ke/news/2017/12/08/six-women-arrested-for-subjecting-seven-girls-to-fgm_c1682012

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    ‚Death threats‘ keep Baringo leaders from reporting FGM | The Star

    the Pokot community is worst-affected by FGM, cattle rustling and early marriages.

    https://www.the-star.co.ke/news/2017/12/07/death-threats-keep-baringo-leaders-from-reporting-fgm_c1680929

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    FGM in Kenya: ‚Girls are being paraded openly in the streets‘

    in Kuria (…) Kurian people have one of the highest in Kenya – although it officially comes under Nyanza province, where the rate is about 33%, but this area includes tribes such as the Luo people who do not practise FGM.

    https://www.theguardian.com/society/2016/dec/23/fgm-in-kenya-girls-are-being-paraded-openly-in-the-streets

    Luo initiation rites do not include the circumcision of males or females.

    Raila, circumcision and the Luo

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    ‚Mashujaa‘ , Heroes day. A day to honour Kenya’s fallen heroes and all those who sacrificed and gave of themselves for our freedoms.

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  17. Jacques Auvergne Says:

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    “Prim­um non noc­ere” – um­fram allt ekki skaða.“
    Hippokra­tes

    L’Islande réfléchit à interdire la circoncision à but non médical

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    [ nr. 19/1940 ( bann við umskurði drengja ) ]

    Circumcision of boys already punishable in Iceland? | Iceland Monitor | 20.02.2018

    https://icelandmonitor.mbl.is/news/news/2018/02/20/circumcision_of_boys_already_punishable_in_iceland/

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    Iceland may outlaw circumcision; would be first for Europe – USA Today

    https://www.usatoday.com/story/news/2018/02/19/iceland-male-circumcision/350495002/

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    Iceland’s proposed ban on male circumcision: Ending religious tolerance or promoting human rights?

    By Eleanor Segall | Metro (UK) | 21.02.2018

    http://metro.co.uk/2018/02/21/icelands-proposed-ban-on-male-circumcision-ending-religious-tolerance-or-promoting-human-rights-7328646/

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    [ nr. 19/1940 ( bann við umskurði drengja ) ]

    Iceland Wants To Ban Circumcision Of Young Boys

    by: Valur Grettisson

    31.01.2018 / January 31, 2018

    https://grapevine.is/news/2018/01/31/iceland-wants-to-ban-circumcision-of-young-boys/

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    [ Sechs Jahre Gefängnishaft ist für jeden Verursacher ritueller Mädchen- oder Jungenbeschneidung als Strafmaß angemessen. Leider fehlt, erstens, das Bekenntnis zur Unteilbarkeit der WHO-Kategorie, hier insbesondere das unzweideutige Bekenntnis auch gegen FGM Typ Ia oder Typ IV.

    Zweitens. Ebenfalls schweigt rúv leider zur irreversiblen, lebenslangen Schädigung jeder MGM „starke Schmerzen und das Risiko einer Infektion“ – darum geht es nicht, sondern um die Zewrstörung des größten Teils der penilen Sensitivität.

    Drittens zu jammern: „Jungen haben kein Mitspracherecht“ geht in die völlig falsche Richtung – nur das Nichtbeschneiden, die gewährleistete genitale Intaktheit ist relevant, und beispielsweise kein Verstümmeltwerden auf (den berüchtigten „genitalautonomen“, vgl. genital autonomy) Kindeswunsch.

    Ob Mädchen oder Junge: Keine Beschneidung unter 18 (achtzehn!) Jahren. ]

    Vilja banna umskurð drengja
    ruv | RÚV (Reykjavík) | 30.01.2018 – 15:05

    http://www.ruv.is/frett/vilja-banna-umskurd-drengja

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    148. löggjafarþing 2017–2018.
    Þingskjal 183 — 114. mál.

    Frumvarp til laga

    um breytingu á almennum hegningarlögum, nr. 19/1940 (bann við umskurði drengja).

    Flm.: Silja Dögg Gunnarsdóttir, Ólafur Þór Gunnarsson, Inga Sæland, Bjarkey Olsen Gunnarsdóttir, Ólafur Ísleifsson, Jón Þór Ólafsson, Guðmundur Ingi Kristinsson, Líneik Anna Sævarsdóttir, Björn Leví Gunnarsson.

    http://www.althingi.is/altext/148/s/0183.html

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    Inn­lent | mbl | 21.2.2018 | 14:55
    Íslensk­ir lækn­ar ánægðir með umsk­urðarfrum­varp

    Rúm­lega 400 ís­lensk­ir lækn­ar lýsa yfir ánægju með frum­varp sem banna á umsk­urð drengja nema lækn­is­fræðileg­ar ástæður liggja til grund­vall­ar. (…)

    https://www.mbl.is/frettir/innlent/2018/02/21/laeknar_anaegdir_med_umskurdarfrumvarp/

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    L’Islande pourrait interdire la circoncision à but non médical

    par: Journaliste Figaro Ottilia Ferey | 19.02.2018

    http://www.lefigaro.fr/international/2018/02/19/01003-20180219ARTFIG00234-l-islande-pourrait-interdire-la-circoncision-a-but-non-medical.php

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  18. Ja til aldersgrense 18 år Says:

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    Ja til aldersgrense for omskjæring av gutter.

    „Dette er ikke noe som skal tvinges på babyer, det må være opp til den enkelte å ta beslutningen selv, når han er gammel nok (18 år) til å ta et selvstendig valg.“

    ( Christ Svendsen )

    http://www.verdidebatt.no/innlegg/11685728-ja-til-aldersgrense-for-omskjaering-av-gutter?side=1

    ::

  19. Adriaan Broekhuizen Says:

    ::

    „Die weibliche Beschneidung ist etwas völlig anderes als die Zirkumzision bei Jungen“

    (Von FGM keine Ahnung: Jurist Christian Säfken (2018))

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    Christian Säfken: „Es gibt im religiösen Bereich keine Kinderrechte“

    Rechtsanwalt Christian Säfken (CDU) hat eine Zusatzqualifikation im Pharmarecht (Uni Marburg) und bietet Rechtsberatung im Medizinrecht, Pharmarecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht.

    https://www.jusmeum.de/anwalt/buchholz/Christian_Saefken

    2018 rückt Säfken jeden Gegner von Beschneidungen an Minderjährigen dahin, wo dieser wahrscheinlich gar nicht gehört, in die Schmuddelecke von Rechtsextremismus, Xenophobie, Diskriminierung von Muslimen, Antisemitismus.

    Keine Ahnung von Artikel 3, aber mal dumm geschwätzt:

    „Die Feinde der offenen Gesellschaft arbeiten sich gerade wieder an der Religionsfreiheit ab, schwafeln von (…) „kindlicher Genitalverstümmelung“ und „Kindeswohlgefährdung durch das Kopftuch“. Keinen Schimmer von Art. 4 GG, aber mal dumm geschwätzt.“ (11:32 – 11. April 2018)

    Christian Säfken @Saefken ebenfalls noch am 11.04.2018:

    „Die männliche Beschneidung ist keine Verstümmelung.“

    Derart, anatomisch faktenfern (Sorrells et al.), argumentierend, kann Säfken FGM Typ I sowie Typ IV eigentlich ebenfalls nicht als Verstümmelung bezeichnen.

    schl_1000 @schleicher1000 gibt zu bedenken:

    „Finden Sie es vernünftig, dass man bei Beschneidungen das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht berücksichtigt?“

    Säfken:

    „Es wird ja im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Es unterliegt allerdings im Rahmen der praktischen Konkordanz dem Elternrecht auf religiöse Erziehung des Kindes.“

    Weiß der CDU-Politiker nicht, dass die schiitischen Bohra und sunnitischen Schafiiten zwischen Junge und Mädchen nicht unterscheiden, das muslimische Kind muss beschnitten werden?

    Säfken spürt Vernunft, wenn männliche Kinder beschnitten werden dürfen:

    „Ja, das ist vernünftig. Denn ein Verbot wäre ein eliminatorischer Antisemitismus.“

    Die Großen beschneiden die Kleinen und alle haben sich gern, findet Säfken, und unterstellt jedem Intaktivisten, zwischen den frommen Generationen spalten zu wollen:

    „Sie wollen einen Keil zwischen Eltern und Kinder treiben. Das lässt die Rechtsordnung nicht zu.“

    ___ps://twitter.com/Saefken/status/984137066312331265

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    Immerhin ein Hauch von Wissenschaftlichkeit, Religionsfreund Säfken bekennt am nächsten Tag:

    „Es geht bei der religiösen Beschneidung nicht um Medizin.“

    ___ps://twitter.com/Saefken/status/984363077742354432

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    Säfken und die FGM

    Die weibliche Beschneidung ist etwas völlig anderes als die Zirkumzision bei Jungen und daher in Deutschland zurecht verboten.“

    02:21 – 12.04.2018

    ___ps://twitter.com/Saefken/status/984360937699278853

    ::

    Christian Säfken @Saefken

    Es gibt im religiösen Bereich keine Kinderrechte. Die Religionsmündigkeit beginnt mit 12 bzw. 14 Jahren.

    04:08 – 14.04.2018

    ___s://twitter.com/Saefken/status/985112611506225152?s=19

    ::

    2000
    2005
    2008
    Die Namensgleichheit mag Zufall sein …

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    Christian Säfken: Transsexualität und Intersexualität in ethischer Perspektive

    in:
    Transsexualität und Intersexualität. Medizinische, ethische, soziale und juristische Aspekte. 2008

    http://www.fachportal-paedagogik.de/literatur/vollanzeige.html?FId=843461#vollanzeige

    Transsexualität und Intersexualität in ethischer Perspektive

    Von Christian Säfken.

    „In den westlichen Ländern (…) (…) in fremden Kulturen, z. B. ostasiatischen oder islamischen, (…) [wird] dem Nutzen der Gruppe Vorzug vor Individualinteressen gegeben …

    Unbestreitbar ist (…) unsere Kultur geschlechtlich bipolar geprägt“

    Klicke, um auf 9783939069553_Leseprobe.pdf zuzugreifen

    Noch dort im Literaturverzeichnis:

    Säfken (2000): Christian Säfken, Das Problem des Transsexualismus und seine Handhabung im deutschen Recht, in: Frank Möbus, Gerhard Nasdala, Stefanie Stockhorst et al. (Hrsg.), Kleiner Grenzverkehr, Beiträge der Interdisziplinären Studentischen Kolloquien der Georg-August-Universität Göttingen und der Schillertage in Weimar (1998/99), Norderstedt 2000, S. 66–80.

    Säfken (2005): Christian Säfken, Intersexualität, Transsexualität, Identitätskrise: Die Angleichung und Umwandlung des Geschlechts in medizinethischer und juristischer Perspektive, in: Andreas Frewer, Rolf Winau (Hrsg.), Ethische Probleme in Lebenskrisen, Erlangen, Jena 2005 (= Grundkurs Ethik in der Medizin, 3), S. 139–166.

    Klicke, um auf 9783939069553_Leseprobe.pdf zuzugreifen

    ::

  20. Edward von Roy Says:

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    Ein wichtiger Intaktivist und Fürsprecher der Menschenrechte lebt im sonnigen Kalifornien: Joseph Lewis, der Betreiber des Blogs Joseph4GI

    Joseph Lewis @Joseph4GI

    “#FGM and male circ aren’t the same; FGM doesn’t have med benefits.”
    “Would you be in favor of it if it did?”
    “FGM destroys sex and orgasm.”
    “Would you support it if it didn’t?”
    “The research says it does.”
    “What if it said otherwise?”
    “Publishing it would be unethical.” 🙄 #i2
    08:07 – 12. Mai 2018

    _ttps://twitter.com/Joseph4GI/status/995319683145285632

    __
    __

    Joseph Lewis @Joseph4GI

    “#FGM is not a legit religious practice; not in the Koran.”
    “Male circ isn’t either.”
    “It’s in Torah.”
    “FGM is in Hadith.”
    “That doesn’t count.”
    “Male circ as mitzvah does not appear in first manuscripts of Torah.”
    “Goy, don’t tell me how to practice my religion.” 🙄 #i2
    08:18 – 12. Mai 2018

    _ttps://twitter.com/Joseph4GI/status/995322287489347585

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  21. 1+1=2 Says:

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    ‘I feel guilty about it’: TV presenter Stacey Solomon reveals she REGRETS her decision to have her son circumcised as a baby

    (…) The TV presenter and mother of two, 28, who is Jewish, said she believed at the time that circumcision was in the best interests of her son because it would be ‚cleaner‘. (…)

    As Stacey, who had her first child at 19, said that as she grew older ‚I started feeling guilty about what I’d done and whether it was the right thing to do.‘ (…)

    Stacey is mum to Zachary, ten, and Leighton, six, though she didn’t say which child she was talking about. (…)

    By Molly Rose Pike For MailOnline | 20.06.2018

    http://www.dailymail.co.uk/femail/article-5901031/Stacey-Solomon-says-regrets-getting-son-circumcised-Loose-Women.html

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    Intact America 30.06.2018
    @intactamerica 13:56 – 30. Juni 2018

    It was part of my culture, it was something that I was told was better for the child, cleaner … but as I’ve got older [I’ve realised] my cultural views …

    _ttps://twitter.com/intactamerica/status/1013164472469479425

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  22. Cees van der Duin Says:

    FGC is legal in Saudi Arabia.

    (…) There has been one study (…) on FGC in Saudi Arabia. This was done by Dr Sharifa Sibini at the King Abdulaziz University Hospital in Jeddah (…)

    A central problem regarding FGC in Saudi Arabia is the religious justification. There are Saudi religious clerics from the whole of the country strongly defending FGC. For example, Sheikh Muhammad Salih al-Munajjid, a popular TV-preacher, insists that genital cutting is religiously prescribed for men and women alike. Sheikh Mohamad Alarefe, a popular Saudi Arabian Islamic theologian and a professor at the King Saud University, sent a tweet to his almost 8 million followers on Twitter which stated that “circumcision is a noble act to do to women. There’s nothing wrong with doing it.” Finally, in a recent fatwa, Sheikh Al-Hajji Al-Kurdi from the Saudi Ministry of Awqaf & Islamic Affairs endorsed FGC, stating that sunna cutting is allowed. (…)

    http://orchidproject.org/resource/country-file-saudi-arabia/

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  23. Cees van der Duin Says:

    (…) Ich habe die mir aufgezwungene unnötige Beschneidung Zeit meines Lebens gehasst, muss sie aber wie einen Schicksalsschlag akzeptieren. Dabei ist Genitalbeschneidung ohne strikte medizinische Indikation keineswegs Schicksal, sondern eine absichtsvoll oder zumindest fahrlässig beigebrachte Körperverletzung.

    Auf swissmom.ch werden weder unmittelbare Risiken noch Langzeitrisiken des Eingriffs und deren statistische Häufigkeiten erwähnt. Ebensowenig wird erwähnt, dass vor allem die Säuglingsbeschneidung auch unter dem Aspekt der Schmerzbehandlung hochproblematisch ist, da hier eine Vollnarkose ein enormes Risiko darstellt und die stattdessen meist (aber nicht immer) verabreichte lokale Betäubung (EMLA-Salbe) vollkommen unzureichend ist.

    Um es ganz klar zu sagen: Beschneidungen auf Elternwunsch sind ethisch inakzeptabel!

    Die wichtigen Funktionen der Vorhaut, des Frenulums und des Ridged Bands, die aufgrund einer ähnlich hohen Innervierung wie die Lippen oder Fingerkuppen zu den empfindlichsten Körperstellen des Mannes zählen, werden auf swissmom.ch nicht erläutert. Die natürliche Entwicklung der Vorhaut wird nicht korrekt beschrieben. Eine ansonsten beschwerdefreie, nicht-retrahierbare Vorhaut ist bis zur Pubertät kein Grund für eine Beschneidung. Die fälschlich auch von vielen Ärzten noch vertretene Ansicht, dies müsse bei Schuleintritt erledigt sein, ist Unsinn [3]. Das auf swissmom.ch erwähnte Ballooning (Aufblähen) beim Wasserlassen ist für sich genommen nicht pathologisch, sondern ein Zeichen des normalen Ablösungsprozesses der inneren Vorhaut von der Eichel (Verklebung).

    Auch die Pflege und Reinigung des kindlichen Penis könnte besser beschrieben werden. Engagierte amerikanische Kinderrechtler haben es für ihre mit intakten männlichen Genitalien im Allgemeinen etwas unerfahreneren Landsleute kurz und gut zusammengefasst: „Clean what you see, like a finger, and don’t retract!“ [4]. Im übrigen finden schon Kinder jede übertriebene elterliche Aufmerksamkeit ihrem Genitalbereich gegenüber als Grenzverletzung.

    Die sehr erfolgreiche Behandlungsmöglichkeit einer bis zur Pubertät andauernden Vorhautverengung mit Steroid-Salben wird auf swissmom.ch erwähnt. Auch entzündliche Prozesse oder Infektionen sind als First-Line-Therapie mit konservativen Mitteln zu behandeln und nicht durch Amputation. Was z.B. für das Augenlid und die Bindehaut selbstverständlich ist – und welches Kind hat damit nicht gelegentlich Probleme – sollte auch für die Vorhaut gelten. Darüber hinaus stehen minimal invasive, vorhauterhaltende Operationstechniken wie die „Triple Incision“ zur Verfügung, die allerdings nicht alle urologischen Chirurgen beherrschen, weswegen sie einige zu Unrecht als ineffektiv abtun. Sollte eine Operation in sehr seltenen Fällen unumgänglich sein – nach vernünftigen Schätzungen ist dies bei 1-2% aller Jungen der Fall –, dann kann dies fast immer in einem Alter geschehen, in dem der Junge selbst mitbestimmen kann, wie der Eingriff genau ausgeführt wird.

    Die rechtliche Situation in der Schweiz heute entspricht in etwa derjenigen in Deutschland vor dem Erlass des (mutmasslich verfassungswidrigen) Beschneidungsparagraphen 1631d im Jahre 2012: Genitalbeschneidung von nicht urteilsfähigen Knaben ohne medizinische Indikation ist wohl verboten, wird aber bislang nicht strafrechtlich verfolgt – es wird also schlicht „weggesehen“ [5-7].

    Prof. Dr. Marianne Schwander zieht in ihrer Erörterung der Knabenbeschneidung aus rechtlicher Sicht folgendes Fazit [7]: Minderjährige Knaben haben das Recht auf den Schutz ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit und sind Träger dieses höchstpersönlichen Rechts. Im Bereich der absoluten höchstpersönlichen Rechte können die sorgeberechtigten Eltern im Namen von urteilsunfähigen Minderjährigen keine Rechte ausüben, im Gegensatz zum Bereich der relativen höchstpersönlichen Rechte, hier können sie an Stelle des noch urteilsunfähigen Knaben handeln, sie können insbesondere die Zustimmung zu den medizinisch indizierten Eingriffen erteilen. In medizinisch nicht indizierte Eingriffe können sie dagegen nicht einwilligen. Die Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine medizinische Behandlung, die nach den medizinisch-ethischen Grundsätzen nicht indiziert ist und für welche eine zeitliche Dringlichkeit nicht besteht. Zudem ist sie irreversibel. (…)

    [1] Symposium: Genitale Autonomie, 6.Mai 2014, Universität zu Köln. Alle Vorträge unter YouTube.
    [2] 20minuten Online (2012): Ban religious circumcision Eine Umfrage mit ca. 8000 Teilnehmern in der Schweiz. Online verfügbar, zuletzt aktualisiert am 31.07.2012.
    [3] Die normale Entwicklung der Vorhaut von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr
    Hier finden Sie Auszüge aus einer Vielzahl neuerer Studien, die den Unfug, dass eine kindliche Vorhaut bei Schuleintritt retrahierbar sein soll, klar widerlegen.
    [4] Dr. Momma: Peaceful Parenting (Website). Hier insbesondere: How to care for your intact son
    [5] Küchler, Marcel (2012): Das Beschneidungs-Urteil des Landgerichts Köln und seine Bedeutung für die Schweiz. Online verfügbar
    [6] Giger, Beatrice (2012): „Beschneidung von Knaben ist Genitalverstümmelung“. Marc Allemann im Interview mit der Uzner Staatsanwältin Beatrice Giger. In: Südostschweiz – Ausgabe Graubünden, 16.08.2012. Online verfügbar
    [7] Schwander, Marianne (2014): Knabenbeschneidung. Eine Erörterung aus rechtlicher Sicht. Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit, Bern. Online verfügbar

    Erlebnisbericht zum Thema | „Beschneidung von männlichen Neugeborenen“ | swissMom | Letzte Aktualisierung: 04.11.2019

    https://www.swissmom.ch/baby/medizinisches/das-neugeborene/medbabybeschneidung/erlebnisbericht-zum-thema-beschneidung-von-maennlichen-neugeborenen/

    swissmom.ch – Alles über Schwangerschaft, Kinderwunsch, Geburt, Baby und Kind

    https://www.swissmom.ch/

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