Archive for 28. Dezember 2013

Verfassungsbeschwerde gegen § 1631d BGB

Dezember 28, 2013

27. Dezember 2013

Postalisch sowie per Fax

an das

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe

Zwei Anlagen

1. Petition

2. Isensee

3. Drei Vollmachten

Beschwerde gegen das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes

Am 12. Dezember 2012 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf über den „Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (17/11295) in dritter Beratung verabschiedet. Seit dem Inkrafttreten am 28.12.2012 gilt nach § 1631 d BGB:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Bevor sich die Beschwerdeführer an das Hohe Gericht gewandt haben, haben sie vor der Verabschiedung des zu überprüfenden Gesetzes viele niederschwelligere Möglichkeiten genutzt, um eine grundgesetzkonforme Lösung zu erreichen. Sie beteiligten sich an Diskussionen, waren mit Giordano Bruno Stiftung, MOGiS und Terre des Femmes, dem Zentralrat der Ex-Muslime und Eltern gegen Kinderbeschneidung Organisatoren mehrerer Demonstrationen, schickten offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete und erstellten am 20. Juli 2012 Petition Pet 4-17-07-451-040847.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Presseerklärung

16.07.2012

Worldwide Day of Genital Integrity

Anlässlich dieses Jahrestages organisiert der Fachverband Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u.a. der AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kundgebung am Landgericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird.

Aufruf zur Protestkundgebung gegen das geplante Gesetz zur Knabenbeschneidung in Berlin

Aktionsbündnis für Kinderrechte fordert uneingeschränkten Grundrechtsschutz von Knaben

(06.12.2012)

Menschenkette gegen Beschneidung

Köln, 21. September 2012

Leider waren aber alle Mühen vergebens. Es stellte sich zudem heraus, dass die Beratung des Gesetzes im Rechtsausschuss nicht ergebnisoffen geführt wurde. Bei 80% der geladenen Sachverständigen konnte davon ausgegangen werden, dass sie eine Legalisierung der Beschneidung befürworten würden.

Keine ergebnisoffene Beratung

Dtsch Arztebl 2013; 110(13): A-616 / B-548 / C-548::

Zahlreiche Ärzteorganisationen haben sich gegen eine Legalisierung der religiösen Beschneidung von Jungen ausgesprochen, unter anderem der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte und der 71. Bayerische Ärztetag, wie das DÄ berichtete …

Von vier Fünfteln der im Rechtsausschuss geladenen Sachverständigen war vorab aus ihrer Funktion oder ihren Veröffentlichungen bekannt, dass sie einer Legalisierung der Beschneidung das Wort reden würden. Eine „Mehrheit“, die sich „für den Regierungsentwurf“ aussprechen würde, war also bereits durch diese Vorauswahl gegeben. Auch die Vermeidung der Einladung beispielsweise eines fachkompetenten Anästhesisten, der die Äußerungen der operativ tätigen Kollegen zur Schmerzbehandlung hätte beleuchten können, lässt zumindest die Vermutung aufkommen, dass es bei der Anhörung im Rechtsausschuss nicht um eine ergebnisoffene Beratung ging. …

Dr. Birgit Pabst

http://www.aerzteblatt.de/archiv/136479/Beschneidung-Keine-ergebnisoffene-Beratung

Obwohl bei formellen Gesetzen in der Regel mittels konkreter (Art. 100 Abs. 1 GG) oder abstrakter Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG das Gebot der Rechtswegerschöpfung dementsprechend nicht einschlägig ist, kann grundsätzlich auch gegen gesetzliche Vorschriften Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Der Bürger hat dann allerdings meist als erstes »in ihm zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen« und den Instanzenweg einzuschlagen. Entweder werden die Richter aufgrund der Klage das Verfahren dann aussetzen und das Gesetz nach Artikel 100 GG (konkrete Normenkontrolle) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen (BVerfGE 69, 122 (125 f.); 71, 305 (334) oder der Bürger kann nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel des Instanzenweges eine Urteilsverfassungsbeschwerde einreichen.

Würde die zeitaufwändige Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall jedoch den Bürger in seinen Rechten stark beeinträchtigen oder das Abwarten eines Einzelaktes zu unzumutbaren Ergebnissen führen, die ihm objektiv nicht abverlangt werden können, ist es zulässig eine VB aufzusetzen und dem BVerfG direkt zuzuschicken. Eine solche Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 BVerfGG kann auch dann angestrebt werden, wenn der Bürger geltend machen kann, dass sein Beschwerdeantrag von allgemeiner Bedeutung ist, grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen gelöst werden sollen und auf diesem Wege Rechtsklarheit für viele gleichgelagerte Fälle geschaffen werden kann.

BVerfGE 55, 154 (157); 71, 305 (336 f.); 75, 108 (145 f.); 79, 1 (20); 84, 90 (116); 90, 128 (136 f.); 93, 319 (338)

Grundsätzliche Bedeutung ist anzuerkennen, wenn der Beschwerdegegenstand ein verfassungsrechtliches Problem thematisiert, dessen Lösung sich nicht ohne Weiteres aus dem Grundgesetz ableiten und auf der Basis der bisherigen Rspr. des Bundesverfassungsgerichts nicht beantworten lässt. Der Inhalt der Beschwerde darf also noch nicht durch die verfassungsrechtliche Rechtsprechung geklärt worden sein oder die Verhältnisse müssten sich so verändert haben, dass erneuter Entscheidungsbedarf besteht. Es muss ernsthaft bezweifelt werden, dass der gerügte Akt öffentlicher Gewalt mit dem GG vereinbar ist. Verfassungsrechtliche Bedenken reichen noch nicht aus.

Anhaltspunkt für eine grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne kann sein, dass der Sachverhalt in der Fachliteratur kontrovers diskutiert oder in der Rechtsprechung der Fachgerichte unterschiedlich interpretiert wird. Es muss zudem ein über den Einzelfall weit hinausgehendes offensichtliches Interesse an der Sachentscheidung vorliegen. Dies kann sicherlich bejaht werden, wenn das Problem für eine nicht unerhebliche Anzahl von Streitigkeiten bedeutsam ist oder weitreichende Folgen zu berücksichtigen sind.

Einer geltend gemachten Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten wird besonderes Gewicht beigemessen, wenn sie den Beschwerdeführer in existenzieller Weise betrifft. Dazu muss die Grundrechtsverletzung auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeuten oder sie muss auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruhen oder rechtsstaatliche Grundsätze erheblich verletzen.

Die Beschwerdeführer legen daher gegen dieses Gesetz Beschwerde ein und beantragen durch eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG diese Vorschrift sofort außer Kraft zu setzen, um alle medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen, insbesondere Rituale wie Metzitzah B’Peh, pria und Praktiken wie im folgenden Link beschrieben, die sicherlich mit einer Zirkumzision lege artis nicht zu vereinbaren sind, trotzdem aber durchgeführt werden, zu verbieten bis das hohe Gericht über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat.

Die Beschwerdeführer beantragen zudem, die nicht medizinisch indizierte MGM an nicht einwilligungs- und urteilsfähigen Jungen auf die Liste der Auslandsstraftaten zu setzen, um sowohl Beschneidungstourismus zu verhindern als auch die gegebenenfalls erforderliche Strafverfolgung ortsunabhängig zu gewährleisten.

Dennoch sei auch bei ihm das Verfahren vorläufig eingestellt worden, da er im Ausland lebe. Sollte er nach Deutschland einreisen, könnte wieder gegen ihn ermittelt werden, so der Sprecher.

http://aktuell.evangelisch.de/artikel/90272/beschneidungsritual-verfahren-gegen-rabbiner-eingestellt

Brit Mila – der ewige Bund

Das Abschneiden der Vorhaut nennt man Mila (מילה). Danach wird der auf dem Glied verbliebene Vorhautrest in zwei Teile gerissen und nach oben gefaltet. Dies nennt man Pri’a (פריעה). Auch Nichtjuden, die sich aus religiösen (Muslime) oder hygienischen Gründen beschneiden lassen, schneiden die Vorhaut ab, haben also Mila. Die Pri’a aber ist ein rein jüdisches Prozedere. Es ist also gut zu verstehen, warum ohne Pri’a die jüdische Pflicht unerfüllt bleibt.

Wir haben gesehen, wie wichtig die Mizwa der Brit Mila für uns ist. Sie besiegelt den speziellen Bund zwischen G-tt und uns. Nun verstehen wir, was Rabbiner Elijahu Gutmacher vor ein paar hundert Jahren geschrieben hat:

„Auch soll jeder Anwesende seine eigenen Probleme im Sinn haben während des Geschreis des Beschnittenen, denn des Kindes Stimme findet direkt Gehör vor G-tt, ohne jegliche Hürden, und sein Gebet wird einbegriffen sein in des Kindes Gebet (da auch er ein Teil des Bundes ist, wie dort oben erwähnt wird).“

(Bemerkungen von R. Elijahu Gutmacher, zu Traktat Schabbat, frei übersetzt)

Ihr könnt diesen großen Moment ausnutzen, um euch an G-tt zu wenden, denn wir alle sind Teil dieses speziellen Volkes – G-ttesvolkes!

http://hamakor.de/lebenszyklus/brit-mila

Rabbiner Chaim Weisberg machte in der Tageszeitung Yedioth Ahronoth klar, dass Metzitzah B’peh kein Zwang sei, die Charedim die 3.000 Jahre alte Tradition aber in jedem Fall aufrechterhalten werden.

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/13733

Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

Ein solcher Fall liegt bei dem Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vor. Wenn acht Tage alte männliche Säuglinge oder ebenso nicht urteils- und einsichtsfähige Jungen im vorpubertären Alter auf Elternanfrage bzw. mit elterlicher Zustimmung an ihren Genitalien operiert werden, erleiden sie sexuelle, körperliche und seelische Gewalt. Selbst bei komplikationslosem Verlauf werden ihnen, ohne das eine medizinische Indikation vorliegt, Verletzungen und Schäden zugefügt, welche das Aussehen des Körpers verändern, das Recht auf körperliche Unversehrtheit missachten sowie die kindliche Sexualität und das Intimleben des späteren Erwachsenen dauerhaft beeinträchtigen. Die schmerzhaften, traumatisierenden Folgen des Eingriffs sind auch ohne Operationszwischenfälle und bei unproblematischem Heilungsverlauf nur schwer, unzureichend oder gar nicht zu beheben.

Auch die Seele leidet

21.07.2012 • Die Beschneidung von Kindern kann zu Traumata, Schmerzen und Komplikationen führen. Studien belegen, dass auch die spätere Sexualität negativ beeinflusst wird.

In den Leitlinien der Gesellschaft für Kinderchirurgie heißt es, Beschneidungen einer „signifikanten Komplikationsrate behaftet“. Die Nachblutungsrate wird auf bis zu 6 Prozent beziffert. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, sagt: „Wir Kinder- und Jugendärzte sehen immer wieder Komplikationen nach Beschneidungen, die mit erheblichen Schmerzen einhergehen, da die Genitalorgane außerordentlich schmerzempfindlich sind. Das gilt auch für Neugeborene in den ersten Lebenswochen.“

Die Wunde könne sich entzünden, gelegentlich müsse nachoperiert werden. „Solche Komplikationen treten nach etwa zehn Prozent der Beschneidungen auf – auch wenn der Eingriff sachgerecht war.“ Auch im Fall des vierjährigen Jungen aus Köln befand das Landgericht in seinem umstrittenen Urteil, der Eingriff sei medizinisch „einwandfrei“ gewesen. Das Kind kam wegen Nachblutungen in die Notaufnahme und musste während der Behandlung mehrfach in Narkose versetzt werden.

Ein Trauma, mit oder ohne Narkose

Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Universität Düsseldorf, sagt, dass es bei Beschneidungen „nicht selten zu schwerwiegenden genitalen Verletzungen mit seelischen und sexuellen Langzeitproblemen“ komme: „In einem Aufklärungsbogen vor dem Eingriff wird eine Fülle medizinischer Risiken genannt, bis hin zu irreversiblen Beschädigungen des Penis.“ Manche Patienten hätten „die halbe Eichel nach der Beschneidung verloren, wieder andere haben eine schwere Narbenbildung“.

Unabhängig von diesen Komplikationen sei die Beschneidung ein Trauma, so Franz. „Neugeborene haben während des Eingriffs starke Schmerzen, Stresshormone werden ausgeschüttet, der Herzschlag steigt massiv an. Die Kinder schreien schrecklich, wenn die Beschneidung ohne Narkose oder ohne örtliche Betäubung durchgeführt wird. Aber auch eine Narkose bringt Risiken mit sich.“

Maximilian Stehr, Kinderchirurg am Münchner Universitätsklinikum, erinnert sich an einen Fall im vergangenen Jahr: In einer Arztpraxis sei es während einer Beschneidung zu einem Narkosezwischenfall gekommen. Der Junge kam auf die Intensivstation. Er habe nie wieder das Bewusstsein erlangt, sagt Stehr. Auch er spricht von der Gefahr eines Traumas: „Die Gefahr eines Traumas ist am größten, je weniger man gegen die erheblichen Schmerzen vorgeht.“

Erfahrung von Gewalt und Machtlosigkeit

Eine Studie im „Journal of Health Psychology“ aus dem Jahr 2002 bestätigt die Traumagefahr und belegt, dass starke Schmerzen bei der Beschneidung Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben: Permanente und irreversible Veränderungen der neurologischen Funktionen, die für Schmerzempfinden und Gedächtnis verantwortlich sind, können die Folge sein. So sei belegt, dass Kleinkinder bis zu sechs Monate nach der Beschneidung eine erhöhte Schmerzreaktion bei Impfungen zeigen – im Gegensatz zu unbeschnittenen Kindern. Stehr spricht von einer Verhaltensänderung bei den Kindern, die sich beispielsweise in der Angst vor Ärzten bei der Nachuntersuchung zeige.

Auch ältere Kinder, die beschnitten werden, nähmen den Eingriff als Erfahrung von Gewalt und Machtlosigkeit wahr, so die Studie von 2002. Vor allem rituelle Beschneidungen werden demnach von den Kindern assoziiert mit Aggressivität. Sie führen zu einer Schwächung des Selbstbewusstseins und zu Albträumen.

Aus Angst wird Realität

Muslimische Jungen werden häufig im Alter von vier bis sechs Jahren beschnitten. Das ist das Alter, in dem „unter dem empathischen Schutz der Eltern die sexuelle Identität der Kinder“ entstehe, sagt Franz. Die Jungen hätten einerseits eine „recht genaue Wahrnehmung für äußere Fakten, werden aber andererseits noch durch kindliche Ängste und Phantasien bestimmt“. Eine häufige Angst sei, „dass jemand ihren Penis beschädigen könnte“. Die Beschneidung, sagt Franz, lasse aus den Ängsten Realität werden. „Nicht wenige geraten in stille Panik: Mama und Papa lassen das zu. Und so kann nicht nur die Kastrationsangst verstärkt werden, sondern es kann auch zu einem latenten Vertrauensbruch in der Beziehung zu den Eltern kommen.“

Psychoanalytiker Franz verweist darauf, dass bei Mädchen „jede genitale Verletzung als Trauma international anerkannt“ werde. Sicherlich gebe es dimensionale Unterschiede. „Das geht von grausamen Verstümmelungen bis hin zu mit Vorhautbeschneidungen vergleichbaren Graden. Auch das rituelle, erzwungene Anritzen beispielsweise der großen Schamlippen ist richtigerweise verboten.“ Man dürfe Kindern nicht weh tun, sagt Franz, „man verletzt sie auch nicht im Genitalbereich, egal ob Junge oder Mädchen“.

Religionsfreiheit kein Freibrief zur Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fuer-gewalt-sein-11827590.html

Die Zirkumzision ist wie jeder andere chirurgische Eingriff mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn medizinische Gründe vorliegen und konservative oder weniger invasive, die Vorhaut erhaltende Behandlungen sich als wirkungslos erwiesen haben. Die Königlich-Niederländische Ärztevereinigung (KNMG) erklärte in ihrem im Mai 2010 veröffentlichten Grundsatzpapier zur Beschneidung Minderjähriger, dass es keine Hinweise für die Nützlichkeit der Beschneidung aus hygienischen oder präventiven Gründen gibt, sondern dass die Beschneidung von Jungen aus nicht-medizinischen Gründen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar ist und es gute Gründe für ein Verbot von nicht-therapeutischen Beschneidungen nichteinwilligungsfähiger Jungen gibt.

Royal Dutch Medical Association, 2010: Non-therapeutic circumcision of male minors.

http://knmg.artsennet.nl/Publicaties/KNMGpublicatie/Nontherapeutic-circumcision-of-male-minors-2010.htm

Weitere Quellen, die den präventiven und therapeutischen Nutzen der Beschneidung männlicher Kinder widerlegen

Körperliche Nachteile

Entblößung

Abhängig von der Menge an Vorhaut, die abgeschnitten wird, beraubt die Zirkumzision den Mann um mehr als 50 % seiner Penishaut. Abhängig von der Menge der entfernten Vorhaut macht die Zirkumzision den unerigierten Penis um mehr als 25 % kürzer. Sorgfältige klinische Forschungen haben belegt, dass durch die Zirkumzision mehr als 1 Meter an Venen, Arterien und Kapillaren, mehr als 70 m an Nerven und mehr als 20.000 Nervenenden irreversibel entfernt werden. Das Muskelgewebe, die Drüsen, die Schleimhäutchen und das epitheliale Gewebe der Vorhaut werden auch komplett zerstört.

Bazett HC, McGlone B, Willams RG, Lufkin HM. I. Depth, distribution and probable identification in the prepuce of sensory end-organs concerned in sensations of temperature and touch thermometric conductivity. Arch Neurol Psychiatry 1932;27(3):489-517.

Desensibilisierung, Verlust an sexueller Empfindsamkeit

Die Zirkumzision desensibilisiert den Penis. Die Amputation der Vorhaut bedeutet, dass das reichhaltige Netzwerk an Nerven und alle Nervenendigungen in der Vorhaut abgeschnitten und für immer verloren gehen. Die Zirkumzision schädigt oder zerstört fasst immer auch das Frenulum. Zusätzlich zum Verlust der Nervenenden desensibilisiert der Verlust der Vorhaut im Lauf der Jahre auch die Eichel und macht deren Nervenzellen zunehmend gefühllos. Da die Haut der nun permanent entblößten Eichel ständiger Reibung und Reizung ausgesetzt ist, keratinisiert (verhornt) sie und wird dadurch hart und trocken. Die Nervenenden in der Eichel, welche sich beim intakten Penis im Schutz der Schleimhaut des inneren Vorhautblattes befinden, werden nun unter einer stetig wachsenden Hornhautschicht begraben. Die entblößte Eichel nimmt eine matte, gräuliche, lederhautartige Erscheinung an.

Beeinträchtigung der sexuellen Funktion

Die Amputation von zu viel Penishaut macht die verbleibende Haut bewegungsunfähig und hindert sie daran frei über den Schaft und die Eichel zu gleiten. Dieser Verlust an Beweglichkeit zerstört den Mechanismus, durch den die Eichel normalerweise stimuliert wird. Wenn ein beschnittener Penis erigiert, wird die restliche unbewegliche Haut gedehnt, manchmal so straff, dass nicht genug Haut übrig ist um den Schaft zu bedecken. Behaarte Haut vom der Leistengegend oder dem Hodensack wird daher oft den Schaft heraufgezogen, wo normalerweise keine Haare zu finden sind. Die chirurgisch entblößte Haut der Eichel besitzt keine schützenden, antiviralen oder antibakterielle Enzyme produzierenden Drüsen. Ohne den mechanischen und immunologischen Schutz und die Emollientia (Weichmacher) der Vorhaut trocknet sie aus und wird anfällig für Risse und Blutungen.

Äußerliche Veränderung des Penis durch Zirkumzision

Die Zirkumzision ändert die Erscheinung des Penis auf drastische Weise. Sie entblößt permanent die Eichel des Penis, die normalerweise ein inneres Organ ist. Die Zirkumzision hinterlässt eine große zirkumferenzielle Operationsnarbe auf dem Penisschaft. Da die Zirkumzision, insbesondere bei Kindern, es nötig macht die Vorhaut von der Eichel gewaltsam zu lösen, können Teile der Eichelhaut mit abgerissen werden, wodurch die Eichel schartig und vernarbt wird. Andererseits können Fetzen der Vorhaut an der wunden Eichel anhaften, sodass lose Hautfetzen oder Hautbrücken entstehen können.

Klauber GT, Boyle J. Preputial skin-bridging. Complication of circumcision. Urology 1974; 3: 722-3.

Abhängig davon wie viel Haut entfernt wird und wie sich die Narbe formt, kann der beschnittene Penis permanent verdreht sein oder sich bei der Erektion biegen oder krümmen.

J. P. Gearhart: Complications of Pediatric Circumcision. In: F. F. Marshall (ed.) Urologic Complications, Medical and Surgical, Adult and Pediatric. Year Book Medical Publishers, Chicago 1986, S. 387-396.

Die Kontraktion durch das Narbengewebe kann den Penisschaft in den unteren Bauchraum gezogen werden. Dadurch wird der Penis faktisch verkürzt oder völlig im Bauchraum begraben.

Talarico RD, Jasaitis JE. Concealed penis: a complication of neonatal circumcision. J Urol 1973; 110: 732-3.

Blalock HJ, Vemulakonda V, Ritchey ML, Ribbeck M. Outpatient Management of Phimosis Following Newborn Circumcision. J Urol 2003;169(6):2332

Unterbrechung der Blutzirkulation

Die Zirkumzision unterbricht die normale Blutzirkulation durch das Blutgefäßnetzwerk sowohl der Penishaut als auch der Eichel. Das Blut, welches in die Hauptarterien des Penis fließen sollte, wird von dem Narbengewebe entlang der Einschnittstelle behindert, sodass die arteriellen Verästelungen und das Kapillarnetzwerk nicht versorgt werden, sondern sich ein Rückfluss bildet. So von Blut unterversorgt kann sich die Harnröhrenöffnung zusammenziehen und vernarben, sodass eine Meatusstenose enstehen kann.

Persad R, Sharma S, McTavish J, et al. Clinical presentation and pathophysiology of meatal stenosis following circumcision. Br J Urol 1995;75(1):91-3

Diese Krankheit bedarf fast immer einer korrektiven Operation. Meatusstenose wird beinahe ausschließlich bei Jungen gefunden, die beschnitten wurden.

Van Howe RS: Incidence of meatal stenosis following neonatal circumcision in a primary care setting. Clin Pediatr (Phila). 2006; 45: 49-54. PMID 16429216 doi:10.1177/000992280604500108

Die Zirkumzision trennt darüber hinaus die Lymphgefäße auf, unterbricht die Lymphzirkulation und kann in seltenen Fällen ein Lymphödem zur Folge haben, ein äußerst schmerzhaftes, entstellendes Leiden, bei dem die verbleibende Penishaut mit eingeschlossener Lymphflüssigkeit anschwellt.

Schutzfunktion

So wie die Augenlieder die Augen schützen schützt die Vorhaut die Eichel und hält ihre Oberfläche weich, feucht und empfindlich. Die Vorhaut erhält außerdem die optimale Wärme und den optimalen pH-Wert aufrecht. Anders als die innere Vorhaut besitzt die Eichel selbst keine Talgdrüsen, also Drüsen, die das Sebum, eine Art natürliches Öl, produzieren, das der Haut Feuchtigkeit spendet.

Hyman A B, Brownstein M H. Tyson’s ‚Glands‘: Ectopic Sebaceous Glands and Papillomatosis Penis. Archives of Dermatology 99 (1969): 31-37

Immunabwehr

Die Schleimhäute, welche sich an allen Körperöffnungen befinden, bilden die vorderste Front der körpereigenen Immunabwehr. Drüsen in der Vorhaut produzieren antibakterielle und antivirale Proteine wie Lysozyme.

Ahmed A, Jones AW.cystodenoma: a report of two cases occurring on the prepuce. Br J Derm 1969;81:899-901.

Lysozyme finden sich auch in Tränen und der Muttermilch. Spezialisierte epitheliale Langerhanssche Zellen, Bestandteile der körpereigenen Immunabwehr, sind in der äußeren Oberfläche der Vorhaut reichhaltig vorhanden.

G. N. Weiss et al., The Distribution and Density of Langerhans Cells in the Human Prepuce: Site of a Diminished Immune Response? Israel Journal of Medical Sciences 29 (1993): 42-43.

Plasmazellen in der Schleimhaut der Vorhaut sondern Antikörper ab welche vor Infektionen schützen.

Flower Pj, Ladds PW, Thomas AD, Watson DL Animmunopathologic study on the bovine: prepuce, Vet Pathol 1983 Mar;20(2):189-20 1.

Erogene Empfindlichkeit

Die menschliche Vorhaut ist so empfindlich wie die Fingerspitzen oder die Lippen des Mundes. Sie enthält eine reichhaltigere Vielfalt und eine größere Konzentration von spezialisierten Nervenrezeptoren als jeder andere Teil des Penis.

Halata Z, Munger BL. The neuroanatomic basis for the protopathic sensibility of the human glans. Brain Research 1986; 371: 205-230.

Diese spezialisierten Nervenenden können Bewegung feinste Temperaturveränderungen, und feinste Texturabstufungen wahrnehmen.

Taylor JR, Lockwood AP, Taylor AJ. The prepuce: Specialized mucosa of the penis and its loss to circumcision. British Journal of Urology 1996; 77: 291-295.

Ohmori D. Über die Entwicklung der Innervation der Genital Apparatus als peripheren Aufnahme-Apparat der genitalen Reflex. Ztschr. f. d. Ges. Anat. up Entw. 1924; 70: 347-410.

Bazett HC, McGlone B, Willams RG, Lufkin HM. I. Depth, distribution and probable identification in the prepuce of sensory end-organs concerned in sensations of temperature andtouch thermometric conductivity. Arch Neurol Psychiatry 1932;27(3):489-517.

De Girolamo A Cecio A. Contributo alla Conoscenza dell’innervazione Sensitiva del Prepuzio Nell’uomo. Bollettino della Societá Italiana de Biologia Sperimentale 44 (1968): 1521-1522.

Dogiel AS. Die Nervenendigungen in der Schleimhaut der asseren Genitalorgane des Menschen. Arch f. mkr. Anat. 1893; 41: 585-612

Bourlond A. Winkelmann R K. L’innervation du Prépuce chez le Nouveau-né. Archives Belges de Dermatologie et de Syphiligraphie. 1965 (21): 139-153.

Winkelmann RK. The cutaneous innervation of human newborn prepuce. Journal of Investigative Dermatology 1956 26(1) : 53-67.

Winkelmann RK. The erogenous zones: Their nerve supply and significance. Proc Staff Mayo Clin 1959; 34(2): 39-47.

Die Nervenenden konzentrieren sich besonders entlang des äußeren Saumes der Vorhaut, dem sogenannten Gefurchten Band, welches selbst bei einer sparsamen oder partiellen Beschneidung entfernt wird, das vom Frenulum aus entspringt und die Spitze der Vorhaut an der Stelle wo sich inneres und äußeres Vorhautblatt verbinden, umkreist. Das Gefurchte Band ist besonders erogen, d. h. sexuell empfindsam.

Bedeckung während der Erektion

Während der Erektion wird der Schaft des Penis dicker und länger. Die doppelschichtige Vorhaut bietet die zusätzliche Haut, die nötig ist, um dem nun vergrößerten Organ genügend Raum zu bieten, sodass die ganze Haut des Penis frei, sanft und angenehm über den Penisschaft gleiten kann.

Selbst stimulierende sexuelle Funktion

Die doppelschichtige Vorhaut ermöglicht es der Schafthaut des Penis vor und zurück über den Penisschaft zu gleiten. Die Vorhaut kann normalerweise ganz oder beinahe ganz zurück bis zum Schaftanfang zurückgestreift und genauso über die Eichelspitze vorgestreift werden. Durch diesen großen Bewegungsspielraum wird der Penis und die Orgasmus auslösenden Nervenrezeptoren in der Vorhaut, dem Frenulum und der Eichel stimuliert.

Sexuelle Funktionen während des Geschlechtsakts

Eine der Funktionen der Vorhaut ist es, die reibungslose und sanfte Bewegung zwischen den Schleimhäuten der Partner zu vereinfachen. Die Vorhaut ermöglicht es dem Penis reibungslos in die Vagina hinein und wieder heraus zu gleiten, in seiner eigenen Hülle aus beweglicher Haut. Der weibliche Partner wird so eher durch den Druck der Bewegung, als wie nach der Zirkumzision, durch bloße Reibung stimuliert.

Sonstige Funktionen

Die Vorhaut erfüllt Funktionen, die bis jetzt noch wenig Beachtung gefunden haben oder noch nicht ganz nachvollzogen werden. Forscher an der Universität von Manchester fanden heraus, dass die Vorhaut apokrine Drüsen besitzt.

Ahmed A, Jones AW. Apocrine cystodenoma: a report of two cases occurring on the prepuce. Br J Derm 1969;81:899-901.

Diese spezialisierten Drüsen produzieren Pheromone, natürliche sexuelle Botenstoffe. Weitere Studien sind erforderlich und die Eigenschaften der Vorhaut und ihre Funktion in Gänze zu verstehen.

Psychische und neurologische Schäden durch die Zirkumzision

Psychische Schäden

Die Beschneidung birgt ebenfalls ein Risiko für bewusste oder unbewusste Operationstraumata. So erklärt Menage, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Kindern beiderlei Geschlechts zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS bzw. PTSD, im ICD-10 als F43.1 codiert) führen können. Entscheidende Faktoren für die Ausprägung einer PTBS sind nach Menage: (i) Gefühle der Machtlosigkeit und des Kontrollverlusts, (ii) fehlende Zustimmung, (iii) fehlende Information darüber, was während der Untersuchung geschehen soll, (iv) fehlendes Einfühlungsvermögen des untersuchenden Arztes und (v) die Erfahrung von physischem Schmerz.

Janet Menage: Post-Traumatic Stress Disorder After Genital Medical Procedures. In: G. Denniston: Male and Female Circumcision. Medical, Legal, and Ethical Considerations in Pediatric Practice. (englisch)

Die Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen Beschneidung und dem Auftreten einer PTBS besteht, wird von Boyle et al. (2002) in ihrer Studie bestätigt.

S. Ramos & G.J. Boyle: Ritual and Medical Circumcision among Filipino Boys. In: G.C. Denniston, F.M. Hodges & M.F. Milos: Understanding Circumcision. A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem. 2001

Boyle GJ, Goldman R, Svoboda JS, Fernandez E. Male circumcision: pain, trauma and psychosexual sequelae. J Health Psychology 2002;7(3):329-43

In der besagten Studie wurden 1577 philippinische Jungen im Alter von 11 bis 16 Jahren vor und nach einer Beschneidung (die entweder mit oder ohne Lokalanästhetikum durchgeführt wurde) beobachtet. Vor dem Eingriff wurde sichergestellt, dass nur Jungen in die Studie aufgenommen wurden, die keine PTBS (nach DSM-IV) aufwiesen. Nach dem Eingriff wurde bei 50 %, der medizinisch (mit Betäubung) und 69 % der rituell (ohne Betäubung) beschnittenen Jungen eine PTBS nach DSM-IV Kriterien festgestellt.

S. Ramos & G.J. Boyle: Ritual and Medical Circumcision among Filipino Boys. In: G.C. Denniston, F.M. Hodges & M.F. Milos: Understanding Circumcision. A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem. 2001

Neurologische Auswirkungen der Beschneidung

Die Zirkumzision insbesondere in jungen Jahren beeinflusst die Entwicklung des Gehirns. Studien belegten, dass die Zirkumzision langfristige negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns hat, und die Wahrnehmungszentren des Gehirns nachteilig verändert werden. Beschnittene Jungen haben eine geringere Schmerzhemmschwelle als Mädchen oder intakte Jungen. Der Neuropsychologe Dr. James Prescott legt nahe, das die Zirkumzision tiefergehenden neurologischen Schaden in einem viel verstörenderen Ausmaß verursache.

A. Taddio et al.: Effect of Neonatal Circumcision on Pain Responses during Vaccination in Boy. In: Lancet. Nr. 345, 1995, S. 291-292.

Taddio A, Katz J, Ilersich AL, Koren G. Effect of neonatal circumcision on pain response during subsequent routine vaccination. Lancet 1997;349(9052):599-603.

Prescott J. Genital pain vs. genital pleasure: why the one and not the other? The Truth Seeker (San Diego) 1989;1(3):14-21.

Komplikationsrate

Häufigkeit der Komplikationen während oder kurze Zeit nach der Operation

Die exakte Komplikationsrate der Zirkumzision ist unbekannt. In prospektiven Studien wurden Raten für kurzfristige Komplikationen von 4% bis zu 55% festgestellt. Das spiegelt die verschiedenen und variierenden Diagnosekriterien wieder, die angewandt wurden. Als realistischer Wert für die Rate der Komplikationen, die während oder kurz nach der Zirkumzision auftreten, kann eine Rate von 2-10 % angenommen werden. In diesem Wert sind jedoch Langzeit-Komplikationen, die sich erst im späteren Leben im Rahmen der körperlichen Entwicklung zeigen, nicht miteinbegriffen.

Williams N, Kapila L. Complications of circumcision.Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

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Häufigkeit der Komplikationen unter Berücksichtigung von Komplikationen im späteren Leben

Werden späte Komplikationen der Zirkumzision, die sich erst Jahre nach der Operation manifestieren können, mitberücksichtigt, ist die Komplikationsrate signifikant höher. Prospektive Studien, die auch späte Komplikationen berücksichtigen und Knaben auch einen längeren Zeitraum nach ihrer Zirkumzision untersuchten, nennen Komplikationsraten von 14% bis zu 69%

Leitch IOW. Circumcision – a continuing enigma. Aust Paediatr J 1970;6:59-65.

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Blutungen

Eine Komplikation, die Folge eines jeden chirurgischen Eingriffs sein kann, sind Blutungen. Blutungen nach der Zirkumzision werden in der Literatur mit einer Häufigkeit zwischen 1,5-35% angegeben.

Shulman J, Ben-Hur N, Neuman Z. Surgical complications of circumcision. Am J Dis Child 1964;127:149.

Patel H. The problem of routine circumcision Can Med Assoc J 1966;95:576.

Griffiths DM, Atwell JD, Freeman NV. A prospective survey of the indications and morbidity of circumcision in children Eur Urol 1985;11(3):184-7.

Nur selten ist eine Blutung so stark, dass eine Bluttransfusion notwendig werden kann. Zusätzliche pharmakologische Mittel, die zur Kontrolle der Blutung nach der Beschneidung genutzt werden, umfassen die oberflächliche Anwendung von Thrombin oder Epinephrin, wie auch eine Injektion des Epinephrins direkt in die Zirkzumzisionswunde.

Nach Vorhautamputationen bei Neugeborenen ist allerdings unbedingt zu beachten, dass die modernen, praktischen, saugstarken Windeln eine Kontrolle des tatsächlichen Blutverlustes erschweren, weil Eltern den tatsächlichen Blutverlust ihres Säuglings falsch einschätzen könnten.

Ein 9 Wochen alter Junge verblutete nach einer nicht medizinisch indizierten Beschneidung in einer englischen Klinik

http://blog.phimose-info.de/2009/02/93-zu-viel-routine-zu-wenig-information-und-fatale-fehlentscheidungen-zum-tod-von-celian-noumbiwe-9-wochen/

Parents sue over baby’s death after circumcision

Josh Verges

The parents of a 6-week-old boy who bled to death after a circumcision at Rosebud’s Indian Health Service Hospital last year are suing the government for wrongful death.

According to documents filed Wednesday in federal court, Eric Keefe underwent a circumcision on June 13, 2008. His mother gave him Motrin and Tylenol for pain and he suffered massive blood loss at home that night, dying at the hospital the next morning.

His parents, Forrest and Mary Keefe of Wood, say Dr. Douglas Lehmann failed to inform them of the type of pain medication they should have used.

The Keefes are seeking $2 million for personal injury and wrongful death.

Sturgis lawyer Mick Strain, who represents the plaintiffs, said he and the parents wouldn’t talk about the case until it is tried or settled. The file lists no attorney for the government.

http://www.circumstitions.com/news/news34.html#death-sd

In Treviso, Italien, starb ein nigerianischer Junge im Juni 2008 an Herzstillstand nach Blutverlust nach einer Beschneidung, die zu Hause durchgeführt worden war. Das Baby hieß Evidence Obosee Prince Aseh und wurde zwei Monate alt, meldete die Tribuna di Treviso. Die ebenfalls aus Nigeria stammende Beschneiderin war für die Prozedur nicht zugelassen, bei ihr zu Hause fand man jedoch entsprechendes Werkzeug, wie Skalpelle und Verbandsmaterial. Die Eltern erzählten der Polizei unter Tränen, sie seien evangelikale Christen und hätten ihren Sohn aus religiösen Gründen beschneiden lassen.

http://pro-kinderrechte.de/tod-nach-beschneidung-eine-ubersicht/

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Epinephrin sollte nur in einer extrem verdünnten Lösung (z.B. 1:100.000) verwendet werden, da es von der offenen Wunde absorbiert werden und schwerwiegende Auswirkungen auf das Herzkreislaufsystem haben kann; darüber hinaus können höher konzentrierte Epinephrinlösungen eine lokale Gewebsischämie (Blutleere) verursachen, die unbehandelt zur Nekrose des betroffenen Gewebes führt.

Denton J, Schreiner RL, Pearson J. Circumcision complication. Reaction to treatment of local hemorrhage with topical epinephrine in high concentration Clin Pediatr (Phila). 1978 Mar;17(3):285-6. PMID 627124

Infektionen

Infektionen können, wie nach jedem chirurgischen Eingriff nach der Zirkumzision auftreten. Die Häufigkeit von Infektionen infolge der Zirkumzision wird in der Literatur mit 8,5% bis 10% angegeben. Vermutlich sind viele dieser Infektionen nur milde ausgeprägt und bleiben folgenlos. Jedoch sind auch schwere Infektionen dokumentiert, einschließlich nekrotisierender Fasziitis, Staphylogenes Lyell-Syndrom, und Hirnhautentzündung. Einige dieser Komplikationen führten zu schwerwiegenden permanenten Schäden oder Todesfällen.

Griffiths DM, Atwell JD, Freeman NV. A prospective survey of the indications and morbidity of circumcision in children. Eur Urol 1985;11(3):184-7

Fraser IA, Allen MJ, Bagshaw PF, Johnstone M.A randomized trial to assess childhood circumcision with the Plastibell device compared to a conventional dissection technique. Br J Surg. 1981 Aug;68(8):593-5. PMID 7023597

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Übermäßige Gewebsentfernung

Wenn übermäßig viel von der äußeren Vorhaut und der Schafthaut und die angemessene Menge der inneren Vorhaut entfernt wird, ist der Penis infolge verkürzt und eine Hauttransplantation kann zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden. Wenn zu viel Spannung auf die Wunde einwirkt, kann diese aufgerissen werden.

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Inklusionszysten

Eine Zyste ist ein abnormal abgeschlossener Gewebehohlraum, der Flüssigkeiten oder auch festes Material enthalten kann und vermutlich infolge von Einlagerungen von Epidermis oder Smegma in der Zirkumzisionswunde entlang des Vorhautrestes am zirkulären Schnittbereich entstehen kann. Sie können beträchtliche Ausmaße annehmen, aber auch kleine Zysten können sich entzünden und sollten operativ entfernt werden, da sie zu einer wesentlichen Krankheitsursache werden könnten.

Kaplan G W: Circumcision: An overview. Curr Prob Pediatr. 1977;7:1-33

Meatitis

Meatitis oder Meatusulceration ist eine mögliche Folge der Zirkumzision, die als Komplikation angesehen werden kann. Für die Meatitis werden in der Literatur Häufigkeiten zwischen 8 und 31 Prozent angegeben. Das Risiko für eine Meatitis und eine Meatusulzeration ist besonders dann hoch, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Beschneidung noch Windeln trägt.

Mackenzie AR. Meatal ulceration following neonatal circumcision. Obstet Gynecol 1966;28:221.

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Patel H. The problem of routine circumcision. Can Med Assoc J 1966;95:576.

Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Meatustenose

Meatusstenose ist in der Regel eine direkte Konsequenz der Beschneidung und wird bei intakten Jungen und Männern selten vorgefunden. Die bislang einzige Studie, bei der ausschließlich die Häufigkeit von Meatusstenose infolge der Zirkumzision untersucht wurde, stellte eine Häufigkeit der Meatusstenose von 7, 3% fest.

Van Howe RS. Incidence of meatal stenosis following neonatal circumcision in a primary care setting. Clin Pediatr (Phila). 2006 Jan-Feb;45(1):49-54. PMID 16429216

Meatusstenosen entstehen infolge der Reizung der äußeren Harnröhrenöffnung durch umgebenden Textilien oder aber durch eine infolge der Zirkumzision gestörte Durchblutung. Solch eine Reizung ist bei intakten Jungen unwahrscheinlich, weil die intakte Vorhaut die Eichel vor solch reizenden Stoffen schützt.

Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Upadhyay V, Hammodat HM, Pease PW. Post circumcision meatal stenosis: 12 years‘ experience. N Z Med J 1998;111(1060):57-8.

Thorup J, Thorup SC, Ifaoui IB. Complication rate after circumcision in a paediatric surgical setting should not be neglected. Dan Med J. 2013 Aug;60(8):A4681. PMID 23905566

Bei Jungen, die im Säuglingsalter beschnitten werden, ist das Risiko für Meatusstenosen besonders hoch – eine Folge des ätzenden Ammoniaks, der sich in feuchten Windeln bilden kann.

Zur Therapie der Meatusstenose ist eine Schlitzung der Harnröhre, eine sogenannte Meatomie, die Therapie der Wahl. Bei hochgradigen Verengungen kann jedoch eine operative Rekonstruktion der Harnröhrenmündung, eine sogenannte Meatusplastik, notwendig werden.

Upadhyay V, Hammodat HM, Pease PW. Post circumcision meatal stenosis: 12 years‘ experience. N Z Med J 1998;111(1060):57-8.

Harnverhaltung

Harnverhaltung (Unfähigkeit zur Blasenentleerung) ist eine weitere Komplikation der Zirkumzision. Eine Harnverhaltung infolge einer Zirkumzision wird meist durch einen zu engen Verband und verursacht und lässt sich einfach durch die Entfernung des Verbandes behandeln.

Berman W. Urinary retention due to ritual circumcision. Pediatrics 1975;56:621.

Horowitz J, Schussheim A, Scalettar HE. Letter: Abdominal distension following ritual circumcision. Pediatrics 1976;57:579.

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Darüber hinaus kann eine Harnverhaltung infolge eines engen Verbands eine Prolepsis verursachen, die ihrerseits eine allgemeine Blutvergiftung bedingt.

Horowitz J, Schussheim A, Scalettar HE. Letter: Abdominal distension following ritual circumcision. Pediatrics 1976;57:579.

Wird eine Bonozintinktur als Teil des Verbandes verwendet, kann diese die Harnröhrenöffnung blockieren und so eine Harnverhaltung verursachen.

Menahem S. Complications arising from ritual circumcision: pathogenesis and possible prevention. Isr J Med Sci 1981;17(1):45-8. PMID 7461946

Phimose

Der Zustand einer nicht zurückziehbaren Vorhaut ist tatsächlich im Kindesalter vollkommen normal, da die Vorhaut bei der Geburt mit der Eichel verklebt ist. Jedoch werden häufig Zirkumzisionen durchgeführt um diesen Zustand zu „korrigieren“. Ironischerweise kann die Vorhautbeschneidung sogar Phimose verursachen, wenn der Vorhautrest sich mit dem Schaft wiederverklebt.

Blalock HJ, Vemulakonda V, Ritchey ML, Ribbeck M. Outpatient management of phimosis following newborn circumcision. J Urol 2003;169(6):2332-4.

Wenn ungenügend äußere Haut und ungenügend innere Vorhaut entfernt wurde, und wenn darüber hinaus eine Vorhautöffnung sich zusammenzieht oder fibrotisch wird, kann eine erworbene pathologische Phimose die Folge sein, die auch Postzirkumzisions-Phimose bezeichnet wird. Diese Komplikation kann oft schwerwiegend sein und zur Harnröhrenobstruktion führen.

Für die Phimose als Folge einer Zirkumzision werden in der Literatur Häufigkeiten von 2-3% angegeben. Diese Rate von 3% liegt weit über der natürlichen Prävalenz (Häufigkeit) einer behandlungsbedürftigen pathologischen Phimose in der männlichen Bevölkerung. Noch vor der Entwicklung und Verbreitung heute verfügbarer konservativer Behandlungsmethoden bedurften nur 1,5 % der dänischen Jungen bis zu ihrem 15 Geburtstag wegen irgendeines Vorhautproblems einer Zirkumzision.

Blalock HJ, Vemulakonda V, Ritchey ML, Ribbeck M. Outpatient management of phimosis following newborn circumcision. J Urol 2003;169(6):2332-4.

Fraser IA, Allen MJ, Bagshaw PF, Johnstone M. A randomized trial to assess childhood circumcision with the Plastibell device compared to a conventional dissection technique. Br J Surg. 1981 Aug;68(8):593-5. PMID 7023597

Hypospadie und Epispadie

Sowohl Hypospadie als auch Epispadie – normalerweise angeborene Fehlbildungen – können durch Zirkumzisionen verursacht werden, wenn während dem Längsschnitt in die Vorhaut vor der eigentlichen Vorhautentfernung versehentlich die Eichel bzw. Harnröhre aufgeschlitzt wird. Selten wird auch die Penis- oder Hodenhaut versehentlich eingeschnitten.

McGowan Jr AW. A complication of circumcision JAMA 1969;207(11):2104.

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Menahem S. Complications arising from ritual circumcision: pathogenesis and possible prevention Isr J Med Sci 1986

Harnröhrenfisteln

Als Komplikation der Zirkumzision können eine oder mehrere neue Harnröhrenöffungen, sogenannte Fisteln, entstehen.

Byars L T, Trier WC. Some complications of circumcision and their surgical repair. Arch. Surg. 1958; 76:477

Limaye RD, Hancock RA. urethral fistual as a complication of circumcision. J. Pediatr 1968; 72(1):105-6.

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Shulman J, Ben-Hur N, and Neuman Z. Surgical complications of circumcision. Am J Dis Child 1964;127:149.

Urethrocutanöse Fisteln infolge der Beschneidung können eine Vielzahl von Ursachen haben. Die häufigsten Ursachen sind

• Schlecht platzierte Nähte im Bereich des Frenulums, die zur Strangulation und Nekrose eins Teils der Harnröhrenwand führen.

Lackey JT. Urethral fistula following circumcision. JAMA 1968; 206:2318.

Limaye RD, Hancock RA. urethral fistual as a complication of circumcision J. Pediatr 1968; 72(1):105-6.

• Versehentliches Einschneiden der Harnröhre mit dem Skalpell

• Klemmen oder Plastibell-Zirkumzisionen bei denen die Harnröhre in die Zirkumzisionsklemme hineingezogen und von dieser gequetscht wird.

Lackey JT. Urethral fistula following circumcision. JAMA 1968; 206:2318.

Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Die Behandlung muss individuell je nach Art dieser Komplikation durch einen urologischen Spezialisten erfolgen.

Sepsis

Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

Nekrose

Die Nekrose (Gewebstod) und das Abfaulen der Eichel oder des gesamten Penis ist eine seltene dokumentierte Komplikation der Zirkumzision. Mögliche Ursachen für Nekrosen bei der Zirkumzision umfassen Infektionen, unsachgemäßes Vernähen zum Zwecke der Blutstillung, Unfälle bei der Elektrokauterisation, dem überlangen Gebrauch eines Stauschlauchs oder ein zu enger Verband.

Davidson F. Yeasts and circumcision in the male. Br J Ven Dis 1977; 53:121-122.

Sterenberg N, Golan J, Ben-Hur N. Necrosis of the glans penis following neonatal circumcision. Plast Reconstr Surg 1981;68:237-9. PMID 7255584

Das Risiko für eine Nekrose ist dann besonders groß, wenn ein Elektrokauter (Instrument zur Kauterisation (Verödung) von Blutgefäßen) direkt mit einer Beschneidungsklemme angewendet wird. Dokumentiert wurden nur die schwerwiegenderen Fälle wie etwa der Verlust der Eichel oder großen Flächen der Penishaut. Im schlimmsten Falle kann die Elektrokauterisation den vollständigen Verlust des Penis zur Folge haben.

Azmy A , Boddy SA, Ransley PG. Successful reconstruction following circumcision with diathermy. Br J Urol 1985; 57:587-8. PMID 4063742

Gearhart und Rock beschrieben vier solcher Fälle, bei denen der Schaden so schwer war, dass eine plastische Rekonstruktion des Penis als unmöglich erachtet wurde und die betroffenen die Kinder einer Geschlechtsumwandlung einschließlich Kastration unterzogen wurden.

Gearhart JP, Rock JA. Total ablation of the penis after circumcision with electocautery: a method of management and long term follow-up. J Urol 1989; 142:799-801. PMID 2769863

Lymphödeme

Lymphödeme können infolge der Zirkumzision auftreten, besonders wenn es Wunddehiszenz (der Auftrennung der Wunde) kommt oder die Wunde infiziert wird.

Shulman J, Ben-Hur N., Neuman Z. Surgical complications of circumcision. Am J Dis Child 1964;127:149.

Die Behandlung dieser Komplikation ist individuell verschieden, jedoch kann eine Hauttransplantation zur Sanierung notwendig sein.

Komplikationen der Plastibell

Bei Zirkumzisionen mit einer Plastibell-Vorrichtung besteht die Gefahr, dass das Ring-Element der Plastibell-Vorrichtung proximal also nach unten in Richtung der Peniswurzel verrutscht, was gravierende körperliche Schäden einschließlich einer Kerbe im Penisschaft und der Nekrose der Eichel verursachen kann. Zur Vermeidung solcher Komplikationen sollte der Plastikring, wenn er nach ein paar Tagen nicht von selbst abgefallen ist, entfernt werden. Aufgrund des Fremdkörpers, der einige Tage auf der Beschneidungswunde verbleibt, ist bei Zirkumzisionen nach der Plastibell-Methode das Infektionsrisiko erhöht.

Datta NS, Zinner NR. Complication from Plastibell circumcision ring. Urology 1977; 9: 57-8.

Johnsonbaugh RE. Complication of a circumcision performed with a plastic disposable circumision device: long-term follow-up. Am J Dis Child. 1979; 133: 438.

Gee WF, Ansell, NF. Neonatal circumcision: a ten year overview; with comparison of the Gomco clamp and the Plastibell device. Pediatrics 1976; 58: 824-7. PMID 995507

Rubinstein MM., Bason WM. Complikation of circumcision done with a plastic bell clamp. Am J Dis Child 1968;176:381.PMID 5697970 Schmerzen beim Wasserlassen

Schmerzen beim Wasserlassen (Dysurie) oder Schwierigkeiten werden nach Zirkumzisionen sehr häufig beobachtet. Rund 60 % aller beschnittenen Jungen leiden nach dem Eingriff an Schmerzen oder Schwierigkeiten beim Wasserlassen. Aufgrund dieser hohen Inzidenz wird diese Folge der Zirkumzision nicht als Komplikation der Zirkumzision aufgefasst.

Tod

Tod kann entweder die Folge von Blutungen oder Infektionen sein. Es gibt kein Zentralregister beschneidungsbedingter Todesfälle, weshalb die Todeshäufigkeit infolge der Beschneidung umstritten ist. Williams & Kapila (1993) bezeichnen Todesfälle als „selten.“ Beschneidungsbedingte Todesfälle können der Blutung oder der Infektion zugeschrieben werden anstelle der zugrunde liegenden Beschneidung. Nur wenige Ärzte sind willig, einen Todesfall infolge eines angeblich „kleinen“ chirurgischen Eingriffs anzuerkennen.

Einer konservativen Schätzungen zufolge sterben in den USA jedes Jahr mehr als 100 Jungen an den Folgen von Beschneidungen.

Sauer LW. Fatal staphylococcus bronchopneumonia following ritual circumcision. Am J Obstetr Gynecol 1943;46:583.

Paediatric Death Review Committee: Office of the Chief Coroner of Ontario. Circumcision: a minor procedure? Paediatr Child Health 2007;12(4):311-2.

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Bollinger, Dan. Lost Boys: An Estimate of U.S. Circumcision-Related Infant Deaths. Thymos: Journal of Boyhood Studies. 2010;4(1):78-90.

http://www.cirp.org/library/death/

Späte Komplikationen

Häufigkeit

Viele Komplikationen einer Beschneidung im Kindesalter können sich erst im späteren Leben manifestieren. Kein Arzt kann genau bestimmen, wie viel Haut er vom kindlichen Penis entfernen darf, damit der Jugendliche oder junge Mann später nicht unter Schmerzen oder Unbehagen leidet, wenn der Penis ausgewachsen ist.

Die Entwicklung des menschlichen Penis ist eine komplexe Folge von Ereignissen, die zu einem vollkommen individuellen Endergebnis führt: Es gibt keine zwei Penisse, die identisch wären und eine erstaunliche Bandbreite an anatomischen Einzelheiten, die als normal betrachtet werden müssen. Eltern müssen dahingehend beruhigt werden, dass es diese große Bandbreite des Normalen gibt. Darüber hinaus kann der Wunsch der Operateure nach Standardeingriffen zu nicht voraussehbaren Ergebnissen führen, sowohl weil große anatomische Unterschiede bestehen als auch weil es unmöglich ist die funktionalen Resultate von chirurgischen Eingriffen an Säuglingen und Kleinkindern vorauszusehen. So werden Zirkumzisionen bei Kindern mit dem Ziel durchgeführt, ein annehmbares kosmetisches Resultat für ein sehr kleines Organ zu erzielen, das aber im Rahmen der körperlichen Entwicklung noch beträchtlich wachsen und sich erheblich verändern wird.

So erklärt der Neuseeländische Anatom Ken Mcgrath, Professor für Anatomie an der Auckland University of Technology bezüglich möglicher später Komplikationen einer Beschneidung im Kindesalter:

Bedauerlicherweise scheint die Mehrheit jener, die chirurgische Eingriffe an den Penissen minderjähriger Jungen durchführen, kein Interesse daran zu haben, das Ergebnis nachzuverfolgen, bis die körperliche Entwicklung des Organs abgeschlossen ist. Zugegeben, diese Nachuntersuchung umfasst eine Zeitspanne von mindestens einem Jahrzehnt, aber es wurden wenige Versuche einer Qualitätskontrolle unternommen und viele Jungen bleiben mit hochgradig geschädigten Penissen zurück. Das Endergebnis (nach Vollendung der körperlichen Entwicklung) der Zirkumzision stellt oft eine funktionale Beeinträchtigung dar und ist, um es gelinde auszurücken, nur selten ordentlich.

McGrath K. Variations in Penile Anatomy and Their Contribution to Medical Mischief In: Denniston GC, Milos MF, Hodges FM (eds.). Circumcision and Human Rights. Springer, Netherlands; 2009. p.97-108.

Der Kinderarzt und Beschneidungsexperte Dr. med. Robert Van Howe erklärt:

Der Chirurg kann, wenn er am kindlichen Penis operiert, die angemessene zu entfernende Hautmenge unmöglich genau abschätzen, weil der Penis sich mit zunehmenden Alter des Kindes noch beträchtlich verändern wird, sodass ein kleiner Unterschied zum Zeitpunkt der Operation sich in einen großen Unterschied beim beschnittenen Penis des Erwachsenden verwandelt.

Van Howe RS. Variability in penile appearance and penile findings: a prospective study. Brit J Urol 1997;80:776-782.

Krümmung und Verdrehung des Penis

Diese Komplikationen sind die Folge, wenn Haut ungleichmäßig entfernt wird, was am häufigsten bei Freihand-Zirkumzision der Fall ist. Eine Zirkumzision, die auf einer Seite straffer ist als auf der anderen, kann im Erwachsenenalter dazu führen, dass sich der Penis bei der Erektion verbiegt oder verkrümmt. Gewöhnlich wird diese Verdrehung des Penis durch ein dichtes Narbengewebe auf der ventralen Seite des Penis verursacht. Eine Korrekturoperation ist notwendig, um diesen Schaden zu beheben.

Kaplan G W: Circumcision: An overview. Curr Prob Pediatr. 1977;7:1-33

Haariger Schaft

Die Entfernung von zu viel Haut, bei einer „straffen“ Beschneidung kann zu einem Hautmangel im späteren Leben führen. Während der dann manchmal schmerzhaften Erektion kann Haut vom Hodensack den Penisschaft heraufgezogen werden, um den Mangel an erforderlicher Penishaut auszugleichen. Ein haariger Schaft wird generell als unästhetisch empfunden und kann beim Geschlechtsverkehr stören.

Schmerzhafte Erektionen

Die Vorhaut wächst generell langsamer als der restliche Penis, sodass mit zunehmenden Alter bei intakten Jungen sich der für den kindlichen Penis typische Vorhautrüssel meist zurückbildet und, bei beschnittenen Jungen, die Beschneidung straffer wird. Eine zu straffe Beschneidung kann zu Schmerzen bei der Erektion führen.

Kim D, Pang M. The effect of male circumcision on sexuality. BJU Int 2007;99(3):619–22.PMID 17155977

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Komplikationen durch die (fehlende) Anästhesie

Letztlich kann die Anästhesie oder deren Fehlen Komplikationen verursachen. Die Allgemeinanästhesie führte zumindest in einer Studie zu Todesfällen. Wenn lokale Narkosemittel in den Corpora Cavernosa (Penisschwellkörper) injiziert wurden, können sie Gewebe verletzen und zur Impotenz führen. Darüber hinaus kann es zu spezifischen Unverträglichkeitsreaktionen und Überdosierungen kommen. Narkoselösungen die Epinephrin enthalten können Gewebsprobleme oder systemische Vergiftungen verursachen.

Gairdener D The fate oft eh foreskin: a study of circumcision. Br Med j 1949 2:1433-7.

Denton J, Schreiner RL, Pearson J. Circumcision complication. Reaction to treatment of local hemorrhage with topical epinephrine in high concentration. Clin Pediatr (Phila). 1978 Mar;17(3):285-6. PMID 627124

Die Durchführung der in den USA noch stark verbreiteten Beschneidung neugeborener Jungen ohne Betäubung führt zu verringerten pO2-Werten (Blutsauerstoffwerten), einer erhöhten Kortisol-Konzentration im Blutserum und zum psychischen Rückzug des Kindes, allesamt indirekte Hinweise auf extreme Schmerzen.

Rawlings DJ, Miller PA, Engel RR. The effect of circumcision on transcutaneous PO2 in term infants. Am J Dis Child 1980;134(7):676-8.

Gunnar MR, Fisch RO, Korsvik S, Donhowe JM. The effects of circumcision on serum cortisol and behavior. Psychoneuroendocrinology 1981; 6(3):269-75.

Psychologische Komplikationen und Folgen

Allgemein

Die Beschneidung birgt ein Risiko für bewusste oder unbewusste Operationstraumata und damit verbundende dauerhafte psychische Belastungen und Schäden.

Levy DM. Psychic trauma of operations in children and a note on combat neurosis. Am J Dis Child 1945;69(1):7

Jacobson B, Bygdeman M: Obstetric care and proneness of offspring to suicides as adults: case-control study. British Medical Journal 1998; 317:1346-1349

Chirurgische Eingriffe haben eine traumatische Wirkung auf Kinder. Dies gilt besonders für Eingriffe an psychisch hoch besetzten Körperteilen wie dem Penis, wenn diese mit dem Verlust eines Teils dieses Körpergewebes einhergehen.

Seitens der Psychiater und Psychologen bestehen zunehmende Bedenken hinsichtlich der Beschneidung von Kindern und deren psychischen Negativfolgen.

Goldman R. The psychological impact of circumcision. BJU Int 1999;83 Suppl. 1:93-103.

Boyle GJ, Goldman R, Svoboda JS, Fernandez E. Male circumcision: pain, trauma and psychosexual sequelae. J Health Psychology 2002;7(3):329-43

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Die wenigen vorliegenden Untersuchungen über die psychischen Folgen der Zirkumzision zeigen alle, dass die psychischen Folgen von Beschneidungen von Kindern, die zu jung sind, die Auswirkungen dieses Eingriffes zu verstehen, signifikant sind.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

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McFadyen A. Children have feelings too. BMJ 1998; 316:1616.

Alter des Kindes und Trauma der Zirkumzision

Posttraumatische Belastungsstörung und Zirkumzision von Kindern

Bereits 1945 stellte der Psychiater Daniel Levy in seiner Studie über die psychische Auswirkungen von Operation bei Kindern fest, dass viele Kinder infolge operativer Eingriffe einschließlich von Beschneidungen an Kampfeurose – heute als Posttraumatische Belastungsstörung, PTBS, bezeichnet – nach operativen Eingriffen einschließlich Beschneidungen litten und dass gerade Operationen am Penis ein besonders hohes Risiko für psychische Traumata bargen.

Levy DM. Psychic trauma of operations in children and a note on combat neurosis. Am J Dis Child 1945;69(1):7

Das Trauma der Genitaloperation kann langanhaltende psychologische Auswirkungen haben.

Levy DM. Psychic trauma of operations in children and a note on combat neurosis. Am J Dis Child 1945;69(1):7

Jacobson B, Bygdeman M: Obstetric care and proneness of offspring to suicides as adults: case-control study. British Medical Journal 1998; 317:1346-1349

So erklärt Menage, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Kindern beiderlei Geschlechts zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS bzw. PTSD, im ICD-10 als F43.1 codiert) führen können. Entscheidende Faktoren für die Ausprägung einer PTBS sind nach Menage: (i) Gefühle der Machtlosigkeit und des Kontrollverlusts, (ii) fehlende Zustimmung, (iii) fehlende Information darüber, was während der Untersuchung geschehen soll, (iv) fehlendes Einfühlungsvermögen des untersuchenden Arztes und (v) die Erfahrung von physischem Schmerz.

Janet Menage: Post-Traumatic Stress Disorder After Genital Medical Procedures. In: G. Denniston: Male and Female Circumcision. Medical, Legal, and Ethical Considerations in Pediatric Practice

Die Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen Beschneidung und dem Auftreten einer PTBS besteht, wird von Boyle et al. (2002) in ihrer Studie bestätigt. In der besagten Studie wurden 1577 philippinische Jungen im Alter von 11 bis 16 Jahren vor und nach einer Beschneidung (die entweder mit oder ohne Lokalanästhetikum durchgeführt wurde) beobachtet. Vor dem Eingriff wurde sichergestellt, dass nur Jungen in die Studie aufgenommen wurden, die keine PTBS (nach DSM-IV) aufwiesen. Nach dem Eingriff wurde bei 50 %, der medizinisch (mit Betäubung) und 69 % der rituell (ohne Betäubung) beschnittenen Jungen eine PTBS nach DSM-IV Kriterien festgestellt.

Ramos S, Boyle GJ. Ritual and Medical Circumcision among Filipino Boys. In: GC Denniston, FM Hodges, MF Milos. editors. Understanding Circumcision. A Multi-Disciplinary Approach to a Multi-Dimensional Problem New York: Kluwer Academic/Plenum, 2001; pp.253-270

Boyle GJ, Goldman R, Svoboda JS, Fernandez E. Male circumcision: pain, trauma and psychosexual sequelae. J Health Psychology 2002;7(3):329-43

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) stellt eine der schwersten psychischen Störungen überhaupt dar und kennzeichnet sich vor allem durch ein wiederkehrendes Durchleben des Traumas, die Abkapselung und den Verlust des Bezugs zur Umwelt sowie möglicherweise starke Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen, Gedächtnisverlust oder Symptome, die das Erlebte symbolisieren oder der traumatischen Handlung ähneln.

In einer Studie von Gemmell and Boyle’s (2001) stellte man fest, dass sich die Zirkumzision auf vielfältige Weise negativ auf die Psyche auswirkt. Man fand heraus, dass im Vergleich mit genital intakten Männern zirkumzidierte Männer häufiger unglücklich mit ihrem Zustand waren und starke Gefühle der Wut und Traurigkeit empfanden sowie sich „unvollständig“, „betrogen“, „frustriert“, „abnorm“ und „missbraucht“ fühlten. Man stellte ebenfalls fest, dass beschnittene Männer ein geringeres Selbstwertgefühl hatten als intakte Studienteilnehmer.

Bensley GA, Boyle GJ. Physical, sexual, and psychological effects of male infant circumcision: an exploratory survey. In: Denniston GC, Hodges FM, Milos MF, editors. Understanding circumcision: a multi-disciplinary approach to a multi-dimensional problem. New York: Kluwer Academic/Plenum; 2001. pp. 207-39.

Rhinehart (1999) erklärte, dass fast alle seiner beschnittenen Studienteilnehmer angaben, an psychischen Problemen zu leiden. Diese Schwierigkeiten beinhalten „ein Gefühl der persönlichen Machtlosigkeit“, „Angst überwältigt und viktimisiert zu werden“, „fehlendes Vertrauen“, „ein Gefühl der Verwundbarkeit gegenüber gewaltsamen Übergriffen“, „Widerwille, Beziehungen mit Frauen einzugehen“, „geringes Selbstwertgefühl“, „das Gefühl, geschädigt worden zu sein“, „das Gefühl verringerter Penisgröße“, „Scham darüber nicht „Mithalten zu können““, „Wut und Gewalt gegenüber Frauen“, „irrationale Wutreaktionen“, „Suchtverhalten und Abhängigkeiten“, „Schwierigkeiten, intime Beziehungen aufzubauen“, „emotionale Abstumpfung“, „das Bedürfnis nach intensivierten sexuellen Erfahrungen“, „sexuelle Gefühllosigkeit“, „verringerte Zärtlichkeit in der Intimität“, „das Gefühl, nicht verstanden zu werden“.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Selbst Beschneidungen, die an Jungen im Säuglingsalter – vor Beginn der verbalen Erinnerung – vorgenommen wurden, können Ursache psychischer Schädigungen einschließlich posttraumatischer Belastungsstörungen sein.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Ähnlichkeiten zu anderen Traumata

Die Zirkumzision kann vom Betroffenen als Missbrauch erlebt werden und das Trauma der Beschneidung kann psychische Langzeitschäden verursachen, wie sie gewöhnlich in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch auftreten.

Rhinehart J. Neonatal circumcision reconsidered. Transactional Analysis J 1999;29(3):215-21.

Die beim sexuellen Missbrauch entdeckte Weitergabe von Missbrauchs-, Gewalt- und Krankheitsmustern an die nachfolgende Generation lässt sich ebenso auch nach der Zirkumzision, besonders der aus ritueller Motivation vorgenommenen, beobachten.

Die unmittelbaren Auswirkungen der Zirkumzision auf ein Kind sind sehr unterschiedlich. Zu den Umständen, welche die Folgen des Beschneidungstraumas erschweren können, zählen unter anderem geringes Alter zum Zeitpunkt des Eingriffs und die mangelnde Fähigkeit, zu verstehen, was mit einem geschieht, fehlende Aufklärung des Kindes vor der Zirkumzision, mangelnde Unterstützung im familiären Umfeld des Kindes nach der Zirkumzision, geringes Alter zum Zeitpunkt des Eingriffs sowie die mangelnde Fähigkeit, zu verstehen, was mit dem eigenen Körper gemacht wird.

Kühnle, 1998. Zitiert nach: Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale (2002): Klinische Psychologie. S. 501 f. Weinheim BelzPVU, ISBN 3-621-27458-8.

Ähnlich wie Kinder, die Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, können beschnittene Kinder Angststörungen, Depressionen, Störungen der allgemeinen Entwicklung, ein geringes Selbstwertgefühl sowie Verhaltensstörungen entwickeln.

Untersuchungen haben gezeigt, dass schwere Traumata in der Kindheit wie etwa die Beschneidung psychische Störungen wie unter anderem dissoziative Identitätsstörungen, Essstörungen, Borderline-Persönlichkeitsstörungen und insbesondere Posttraumatische Belastungsstörungen verursachen können. Dies bedeutet nicht, dass jeder, der in der Kindheit beschnitten wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Es liegt lediglich ein statistischer Zusammenhang vor, der besagt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie etwa Genitaloperationen einschließlich der Zirkumzision, eine dieser Störungen verursachen können.

Resch et al.: Entwicklungspsychopathologie des Kindes- und Jugendalters – Ein Lehrbuch. PVU, Weinheim 1999.

Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale: Klinische Psychologie. BelzPVU, Weinheim 2002, ISBN 3-621-27458-8.

Andere Folgen

Nicht zu vernachlässigen sind auch die möglichen Auswirkungen des Beschneidungstraumas auf das soziale Umfeld des Betroffenen. So können insbesondere, aber nicht ausschließlich, Liebesbeziehungen (nicht zuletzt wegen möglicher sexueller Störungen) stark beeinträchtigt werden. Auch Probleme im Arbeitsleben als Folge von Konzentrationsstörungen im Kontext eines posttraumatischen Belastungssyndroms sind häufig anzutreffen.

Linder/Thießenhusen: „Missbrauchs-Traumata gemeinsam überwinden“. Tectum-Verlag ISBN 978-3-8288-9267-5

Als mögliche Folgen des Genitaltraumatas gelten außerdem:

• Integrationsstörung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen das, was ihm widerfährt, irgendwie gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem sexuell unreifen Kind sind die Handlungen der Erwachsenen und des Arztes bei der Zirkumzision unverständlich: Es versteht die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren. Verstärkend kommt hinzu, dass immer noch häufig vollkommen gesunde Kinder beschnitten werden, weil sie eine physiologische Phimose, d. h. eine entwicklungsbedingt nichtzurückziehbare Vorhaut haben, die vom Arzt fälschlich als Krankheit und Indikation zur Zirkumzision erachtet wird. In diesen Fällen Kind ist beim aufgrund nicht vorhandener Krankheit auch kein Leidensdruck vorhanden, sodass es nicht versteht, warum es an seinem Genital operiert werden muss.

• Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten durchaus unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch die für das Kind schwer nachvollziehbare Operation an seinem Penis verraten, so kann für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit zerbrechen.

• Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch unangenehm ist, zumindest psychisch distanzieren („das bin nicht ich“, „das ist nicht meine Welt“). Das Kind ist dazu jedoch nicht in der Lage. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie und die der unmittelbar erlebten Gegenwart. In dieser Welt wurde es aus Perspektive „verraten“ und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit.

Zusammenfassung

Zusammenfasst gibt es eine Vielzahl an Komplikationen, die infolge der Zirkumzision auftreten können. Viele dieser Komplikationen lassen sich schon durch ein Mindestmaß an Sorgfalt vermeiden. Viele Ärzte betrachten die Beschneidung als einen relativ kleinen Eingriff, der als solcher einem unerfahrenen Kollegen, gerne einem Assistentsarzt, überlassen wird. Es wurde beobachtet, dass die Komplikationsrate direkt mit der Fehlenden Erfahrung des Operateurs zusammenhängt. Trotzdem ist es an deutschen Krankenhäusern weithin üblich, was einige Einrichtungen sogar ausdrücklich auf ihren offiziellen Klinikwebseiten zugeben, vorzugsweise Medizinstundenten im Praktischen Jahr, die noch nicht einmal richtige Ärzte sind, Zirkumzisionen auch an Kindern durchführen zu lassen.

Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

Übertragung von Geschlechtskrankheiten

Die Zirkumzision verhindert weder die Ansteckung noch die Übertragung von sexuell übertragbaren Erkrankungen.

Die USA hat sowohl den größten Prozentsatz an sexuell aktiven beschnitten Männern in der westlichen Welt wie auch die höchsten Raten von sämtlichen sexuell übertragbaren Erkrankungen, einschließlich AIDS. Zahlreiche Studien belegen, dass beschnittene Männer ein signifikant höheres Risiko haben, an sexuell übertragbaren Krankheiten zu leiden.

Hooykaas C, van der Velde FW, van der Linden MM. et al. The importance of ethnicity as a risk factor for STDs and sexual behaviour among heterosexuals. Genitourin Med 1991;67(5):378-83

Beschnittene Männer in den USA weisen höhere Raten an sexuell übertragenen Krankheiten auf als nicht-beschnittene Männer.

Laumann, EO, Masi CM, Zuckerman EW.Circumcision in the United States. JAMA 1997;277(13):1052-7.

Michael et al. stellte fest, dass die überwiegend beschnittenen Männer in den USA eine größere Variabilität hinsichtlich ihres sexuellen Verhaltens aufzeigten, seltener Kondome benutzen und häufiger an sexuell übertragenen Krankheiten litten als die überwiegend nicht-beschnittene männliche Bevölkerung des Vereinten Königreichs.

Michael RT, Wadsworth J, Feinleib J, et al. Private sexual behavior, public opinion, and public health policy related to sexually transmitted diseases: a US-British comparison. Am J Public Health 1998;88(5):749-54.

Die Vorhaut schützt auf vielfältige Weise gegen Krankheiten und Infektionen.

Fleiss PM, Hodges FM, Van Howe RS. Immunological functions of the human prepuce. Sex Transm Inf 1998;74:364-7.

Diese Schutzmechanismen liefern eine mögliche Erklärung dafür, warum chirurgisch veränderte, beschnittene Männer eine größere Häufigkeit an so vielen unterschiedlichen Geschlechtskrankheiten aufweisen. Ausgetrocknete Schleimhäute sind eher anfällig für Infektionen als natürliche, feuchte Schleimhäute. Aus diesem Grunde neigen viele Menschen im Winter bei trockener Heizungsluft an einer Erkältung.

Die Vorhaut hält die Eichel des Penis auf natürliche Weise feucht und fördert so den optimalen Gesundheitszustand, um Infektionen abzuwehren. Die subpräputiale Flüssigkeit enthält unter anderen Lysosyme, Enzyme, welche die Zellwände sämtlicher Bakterien angreifen und zerstören.

Parkash S, Jeyakumar S, Subramanyan K, et al. Human subpreputial collection: its nature and formation. Journal of Urology 1973;110: 211-212.

Fleiss PM, Hodges FM, Van Howe RS. Immunological functions of the human prepuce. Sex Transm Inf 1998;74:364-7.

Tanne et al. führen an, dass in den USA – trotz der höchsten Beschneidungsrate in der westlichen Welt– eine „Epidemie“ von Geschlechtskrankheiten einschließlich Herpes, HPV-Infektionen, Hepatitis B, und HIV Infektionen herrscht.

Tanne JH. US has epidemic of sexually transmitteddisease. BMJ 1998;317:1616.

MGM als HIV Prophylaxe (Neuinfektion von Männern durch HIV positive Frauen

Die von Beschneidungsbefürwortern gerne herangezogenen afrikanischen Studien (Uganda), die eine Reduzierung des Übertragungsrisikos von HIV von der Frau zum Mann durch Zirkumzision behaupten, stoßen inzwischen auf Kritik.

Mit dem Verfahren der Blindstudie (Versuchsperson weiß nicht ob sie zur Probanden- oder Kontrollgruppe gehört) oder gar Doppelblindstudie (Versuchsperson und Forscher wissen nicht wer von den Teilnehmern zu welcher Gruppe gehört) stehen erprobte Untersuchungsmethoden zur Verfügung, um wissenschaftlich evaluierbare Forschungsergebnisse zu erhalten, die nicht durch den sogenannten Research Bias beeinflusst sind.

Verzichtet man auf diesen hohen Standard, nimmt man in Kauf, dass der Untersuchungsablauf durch die Interessen der Wissenschaftler gelenkt und die Resultate verfälscht werden könnten. Vertraut man dann auch noch die Leitung der Untersuchungen und die Verantwortung für deren korrekten Ablauf Forschern an, von denen bekannt ist, dass sie bereits vor Beginn der Experimente in mehreren einschlägigen Artikeln zu einem Sachverhalt Stellung bezogen und sich eindeutig positioniert hatten, verstößt man mit diesem Konzept gegen einen weitreichenden Konsens über Grundvoraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten, der beispielsweise festlegt, dass Versuchsanordnungen jeder Zeit unter den gleichen Bedingungen wiederholbar sind und dass die erzielten Resultate übereinstimmen und für jeden nachvollziehbar sind. Ignoriert man diesen Standard, ist kaum zu verhindern, dass in den Versuchsablauf manipulierend eingegriffen wird und Untersuchungsergebnisse die Unternehmenspolitik und ökonomischen Interessen dieser Pharmakonzerne sowie involvierten Karrieristen und Lobbygruppen widerspiegeln.

Robert C. Bailey (University of Illinois) und Ronald H. Gray (Johns Hopkins Center for Global Health Faculty) führten beispielsweise eine Studie in Uganda durch, die sich mit der Hypothese befasste, ob die Beschneidung der Penisvorhaut Männer davor schützen könne, sich bei HIV-positiven Frauen mit dieser Seuche anzustecken. Da man für die Experimentalgruppe gezielt Versuchspersonen auswählte, die davon überzeugt waren, dass die Zirkumzision eine wirksame Methode ist, sich vor einer AIDS-Neuinfektion zu schützen, unterlief man bereits vor dem eigentlichen Beginn des Experiments erprobte Forschungsstandards. Zudem wurden nur die Probanden nach der Vorhautamputation angewiesen, sechs Wochen lang Enthaltsamkeit zu üben, die Teilnehmer der nicht beschnittenen Kontrollgruppe setzten ihr gewohntes Intimleben weiter fort. Im Vertrauen darauf nicht mehr erkranken zu können, verschwand daraufhin eine große Zahl von Versuchsteilnehmern direkt nach der kostenlosen Zirkumzision und erschien nicht mehr zu den Kontrolluntersuchungen, da sich ihr Interesse an dem Experiment nach der OP erschöpft hatte und sie keinen Sinn mehr darin sahen ihrerseits die Untersuchungen fortzusetzen.

Das Experiment wurde vorzeitig abgebrochen, angeblich habe sich die Wirksamkeit der männlichen Genitalverstümmelung als HIV-Prophylaxe schon zu diesem frühen Zeitpunkt zweifelsfrei erwiesen. Diese Behauptung ist jedoch, besonders wenn man die unprofessionelle Arbeitsweise bedenkt, äußerst fragwürdig. Generell hat sich herausgestellt, dass Forschungsresultate von Studien, die vorzeitig beendet werden, einer objektiven Überprüfung oft nicht standhalten. Die Validität sollte daher von neutralen Wissenschaftlern überprüft werden, bevor sie als Beleg für die im Experiment aufgestellte Hypothese publiziert wird.

Montori VM, Devereaux PJ, Adhikari NKJ, et al. Randomized trials stopped early for benefit: a systematic review. JAMA. 2005;294:2203-2209.

Ioannidis JP. Contradicted and initially stronger effects in highly cited clinical research. JAMA. 2005;294:218-228.

Den beiden hoch anerkannten Wissenschaftlern gelang es aufgrund ihrer Reputation und mit Hilfe eines riesigen Werbeaufwands, der die Untersuchung begleitete, die Amputation der Penisvorhaut wahrheitswidrig als effektive AIDS-Prophylaxe zu präsentieren und als großen Sieg im Kampf gegen AIDS zu feiern. Mit einem einfachen mathematischen Taschenspielertrick täuschten sie in verantwortungsloser Weise Weltöffentlichkeit, Wissenschaft, Forschung und sogar die WHO, indem sie eine Verringerung des Ansteckungsrisikos von 60 % betonten, dabei aber unterschlugen, dass es sich bei diesen beeindruckenden Zahlen um den relativen Prozentsatz handelte, dem lediglich eine absolute Reduzierung von 1,3 % gegenüberstand. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass während der Nachuntersuchungen bei 3 % der Studienteilnehmer nach ihrer Zirkumzision Komplikationen festgestellt wurden. Ein weiteres Manko der Studie besteht darin, dass sie sich darüber ausschweigt, wie lange der vorgebliche Schutz durch die Beschneidungsoperation anhält. Über die sich bereits rechnerisch ergebende, selbst für jeden mit der Prozentrechnung vertrauten medizinischen Laien erkennbare geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Verminderung der Ansteckungsgefahr lebenslang erhalten bleibt, sprechen die Forscher nicht.

Wheatley K, Clayton D. Be skeptical about unexpected large apparent treatment effects: the case of an MRC AML12 randomization. Control Clin Trials. 2003;24:66-70.

Slutsky AS, Lavery JV. Data safety and monitoring boards. N Engl J Med. 2004;350:1143-1147.

Die Gesamtheit der wissenschaftlichen Belege über die Beziehung zwischen Zirkumzision und HIV in Afrika ist widersprüchlich und zeigt insgesamt keine Reduktion des HIV-Infektionsrisikos durch die die Beschneidung.

Garenne M. Male circumcision and HIV control in Africa. PLoS Med 2006;3(1):e78.

Die Beschneidung stellt keine empfehlenswerte Maßnahme zur AIDS-Prophylaxe dar, da sie selbst die normale Erscheinung und Funktion des Körpers nicht unerheblich schädigt, ohne verlässlichen und ausreichenden Schutz vor Neuansteckung zu bieten.

Eine Maßnahme, die weit weniger invasiv ist, der Gebrauch von Kondomen, ist bewiesenermaßen weit effektiver.

Agot K, Ndinya-Achola JO, Kreiss JK, Weiss NS. HIV-1 prevalence in circumcised versus uncircumcised Luo men from African instituted churches in rural Kenya. XIV World AIDS Conference. 2002.

Wainberg MA. The cutting edge on circumcision: reducing the risk. Parkhurst Exchange, Jan 2001.

Die Beschneidung von Männern vermindert nicht und erhöht vielleicht das Risiko der Übertragung von Mann zu Frau.

Castilho EA, Boshi-Pinto C, Guimaraes MDG. Male circumcision and HIV heterosexual transmission. XIV World AIDS Conference. 2002.

Guimaraes MD, Vlahov D, Castilho EA. Postcoital vaginal bleeding as a risk factor for transmission of the human immunodeficiency virus in a heterosexual partner study in Brazil. Rio de Janeiro Heterosexual Study Group. Arch Intern Med. 1997; 157(12):1362-8.

Guimaraes M, Castilho E, Ramos-Filho C, et al. Heterosexual transmission of HIV-1: a multicenter study in Rio de Janeiro, Brazil. VII Intl Conf on AIDS. 1991.

Changedia SM, Gilada IS. Role of male circumcision in HIV transmission insignificant in Conjugal relationship. XIV World AIDS Conference. 2002.

Circumcision protects men from AIDS but might increase risk to women, early results suggest. International Herald Tribune, Tuesday, 6 March 2007.

http://blog.practicalethics.ox.ac.uk/2012/05/when-bad-science-kills-or-how-to-spread-aids/

Die männliche Beschneidung in einem realen afrikanischen Setting ist selbst ein Risikofaktor für die Verbreitung des Virus und kann die Pandemie sogar noch verschlimmern.

Brewer DD, Brody S, Drucker E, et al. Mounting anomalies in the epidemiology of HIV in Africa: cry the beloved paradigm. Int J STD AIDS 2003;14:144-7.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S.Let it be sexual: how health care transmission of HIV was ignored. Int J STD AIDS 2003;14:148-61.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S. Running on empty: sexual co-factors are insufficient to fuel Africa’s turbocharged HIV epidemic. Int J STD AIDS. 2004; 15(7):442-52.

Gisselquist D, Potterat JJ. Heterosexual transmission of HIV in Africa: an empiric estimate. Int J STD AIDS 2003;14:162-73.

Gisselquist D, Rothenberg R, Potterat J, Drucker E. Non-sexual transmission of HIV has been overlooked in developing countries. Br Med J. 2002; 324(7331):235.

Nyindo M. Complementary factors contributing to the rapid spread of HIV-I in sub-Saharan Africa: a review. East Afr Med J. 2005; 82(1):40-6.

Die USA ist die einzige Industrienation, in der noch die Mehrheit der männlichen Neugeborenen aus nicht-religiösen Gründen beschnitten werden, und die höchste Rate an sexuell aktiven beschnittenen Männern hat, aber gleichzeitig die Industrienation mit der höchsten HIV-Rate ist.

Generell weisen Länder mit einer hohen Beschneidungsrate eine besonders hohe Häufigkeit an HIV-Infektionen auf, insbesondere im Vergleich mit europäischen Ländern, die eine geringe Beschneidungsrate haben.

GW Dowsett, M Couch. Reproductive Health Matters 2007;15(29):33-44.

Eine britische Studie über homosexuelle Männer stellte eine höhere Rate an HIV-Infektionen bei beschnittenen Männern fest.

Reid D, Weatherburn P, Hickson F, Stephens M. Know the score. Findings from the National Gay Men’s Sex Survey 2001.

Der weit verbreitete Mythos, dass beschnittenen Männer durch die OP vor AIDS geschützt seien, der nicht zuletzt durch die publizierten Studien kolportiert wurde, wird dazu beitragen, dass Männer, in der irrtümlichen Meinung sich nicht anstecken zu können, unvorsichtiger werden und auf Safer Sex verzichten, zumal Kondome angeblich die sowieso durch die MGM verursachte Desensibilisierung des Penis verstärken. Es sollte uns daher nicht überraschen, wenn die Zahl der HIV-Übertragungen vom Mann zur Frau ansteigen wird und wir feststellen müssen, dass die Untersuchungen anstatt den Nachweis zu liefern, dass die männliche Zirkumzision AIDS verhindert, eher zur Ausbreitung der Pandemie führen wird.

Beschneidungen in Afrika werden fast immer unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt. Medizinische Instrumente und rituelle Instrumente können selbst zur Verbreitung des HI-Virus beitragen, sodass die Propagierung der männlichen Beschneidung in Afrika das HIV-Problem noch verschlimmern kann.

http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/MOGTP_12_0233-0242.pdf

Green LW et al. Male circumcision is not the HIV ‚vaccine‘ we have been waiting for! Future HIV Ther. (2008) 2(3), 193–199.

Gebärmutterhalskrebs durch HPV

Ernest L. Wynder

1954 kam der amerikanische Arzt Ernest L. Wynder aufgrund seiner Studie zu dem Ergebnis, dass die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs durch das Smegma der männlichen Vorhaut verursacht würde. Von dieser Hypothese musste er jedoch abrücken, da sich herausstellte, dass die Untersuchungsergebnisse nicht brauchbar waren, weil die meisten der Patientinnen in seiner Studie fälschlich angaben, dass ihre Ehemänner unbeschnitten waren. Diese Frauen hatten keine Ahnung, wie ein Penis nach Zirkumzision aussieht und gaben die Antwort, von der sie dachten, dass der Arzt sie hören wollte. Wynder erkannte das später und gestand 1960 seinen Fehler ein.

Ernest L. Wynder; Samuel D. Licklider. The Question of Circumcision,“ Cancer, vol. 13, no. 3 (May-June 1960): pp. 442-445.

Bereits 1962 wurde die Hypothese, die Beschneidung des Mannes schütze vor Gebärmutterhalskrebs formell und wissenschaftlich von Stern widerlegt.

Elizabeth Stern; Peter M. Neely. „Cancer of the Cervix in Reference to Circumcision and Marital History,“ Journal of the American Medical Women’s Association, vol. 17, no. 9 (September 1962): pp. 739-740.

Zum gleichen Ergebnis gelangten nachfolgende Studien über einen vermeintlichen Zusammenhang zwischen dem Gebärmutterhalskrebsrisiko von Frauen und intakter Vorhaut bei deren Partnern:

Circumcision and cancer of the cervix. University of Aberdeen, Dept. of Obstetrics and Gynaecology. British Journal of Cancer, Vol. XIX, Jun, 1965, No. 2:

Ernst L. Wynder M,.D. (American Health Foundation). Journal of the American Medical Association, June 2, 1975, p. 961:

Terris, Wilson, Nelson. Relation of cirumcision to cancer of the cervix. Am. J. Obstet. Gynecol., Dec. 15, 1973

Ho et al. haben gezeigt, dass Co-Faktoren wie Tabbakkonsum nötig sind, um mit dem humanen Papillomavirus (HPV) infizierte cervicale Hautzellen in das Krebsstadium zu befördern.

Ho GY, Kadish AS, Burk RD, et al. HPV 16 and cigarette smoking as risk factors for high-grade cervical intra-epithelial neoplasia. Int J Cancer 1998;78(3):281-5.

Ho et al.

weisen auch darauf hin, dass hohe Werte von Antioxidantien im Blutserum einen gewissen Schutz bieten können, obwohl weitere Studien nötig sind, um diese Schutzwirkung eindeutig nachzuweisen.

Ho GY, Palan PR, Basu J, et al. Viral characteristics of human papillomavirus infection and antioxidant levels as risk factors for cervical dysplasia . Int J Cancer 1998;78(5):594-9.

Walboomers

berichtete, dass HPV-DNA in mehr als 99.7 Prozent der Cervixkrebszellen nachgewiesen wurde. Die Infektion mit dem human Papillomavirus (HPV) ist eine notwendige Bedingung für die Enstehung von Gebärmutterhalskrebs.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10451482

Im Februar 1996, erklärten Vertreter der American Cancer Society in ihrem Brief an die American Academy of Pediatrics:

„Die American Cancer Society betrachtet Routine-Beschneidung nicht als gültige effektive Maßnahme zur Prävention solcher [genitaler] Krebserkrankungen. Forschungsarbeiten, die auf ein Muster im Beschneidungsstatus der Partner von Frauen mit Gebärmutterhalskrebs hinweisen, sind methodologisch fehlerhaft, veraltet und werden innerhalb der medizinischen Gemeinschaft schon Jahrzehntelang nicht mehr ernst genommen.“

Dillner J, von Krogh G, Horenblas S, Meijer CJ. Etiology of squamous cell carcinoma of the penis. Scand J Urol Nephrol Suppl 2000;(205):189-93.

Wyatt SW, Lancaster M, Bottorff D, Ross F. History of tobacco use among Kentucky women diagnosed with invasive cervical cancer: 1997-1998. J Ky Med Assoc 2001;99(12):537-9.

Oliver JC, Oliver RT, Ballard RC. Influence of circumcision and sexual behaviour on PSA levels in patients attending a sexually transmitted disease (STD) clinic. Prostate Cancer Prostatic Dis 2001:4(4):228-31.

Im Jahr 2002 wurde die Hypothese, dass Beschneidung vor Gebärmutterhalskrebs schützen würde noch einmal aufgegrifffen – und widerlegt.

Das New England Journal of Medicine veröffentliche 2002 einen Artikel von Castelsagué und Kollegen, der vorgab belegen zu können, dass die Beschneidung das Risiko für HPV-Infektionen der Partnerin senken würde.

Dieser Artikel wurde aufs schärfste kritisiert, aufgrund zahlreicher methodologischer Fehler, seiner Widersprüchlichkeit mit anderen publizierten Studien und anderen Forschungsberichten von den selben Autoren, die zeigten, dass bei Ehemännern und Frauen verschiedene HPV-Typen vorgefunden wurden. Es wurde im Vorfeld über redaktionelle Probleme beim New England Journal of Medicine berichtet. Die Veröffentlichung des fehlerhaften Artikels kann die Folge dieser redaktionellen Probleme gewesen sein.

Milos M. NEJM Cervical Cancer Study Has Fatal Flaws. BMJ 2002 Rapid Response Letter, 27 April 2002.

Travis J. Misuse of the medical literature. BMJ 2002 Rapid Response Letter, 29 April 2002.

Comments on Male Circumcision, Penile Human Papillomavirus Infection, and Cervical Cancer. New Engl J Med 2002;47(18):1448.

Auf der Grundlage des aktuell verfügbaren Beweismaterials aus der medizinischen Wissenschaft, ist es falsch zu behaupten, es gebe einen Zusammenhang zwischen Gebärmutterhalskrebs und der unbeschnittenen Vorhaut beim männlichen Partner.

Die bekannten Krankheitsursachen des Gebärmutterhalskrebs sind: früher Beginn sexueller Aktivität, die Anzahl der Sexualpartner, Rauchen und die Präsenz von HPV.

Van Howe RS. Human papillomavirus and circumcision: A meta-analysis. J Infect (2006) Sept 22 (E-pub ahead of print) doi:10.1016/j.jinf.2006.08.005

Vorbeugung von Peniskrebs

1993, veröffentlichte Christopher Maden, Ph. D., et al. eine Studie in der 110 Männer mit Peniskrebs, deren Erkrankung zwischen Januar 1979 bis Juli, 1990 diagnostiziert wurde, befragt wurden. Von diesen 110 Männern waren 22 bei der Geburt, 19 im späteren Leben, und 69 nie beschnitten worden. Die Mehrheit der befragten Männer waren somit intakt, 37% waren beschnitten und 20% waren als Säuglinge beschnitten worden. Bei beschnittenen Männern tritt der Krebs gewöhnlich entlang der Beschneidungsnarbe auf. Es stellte sich zudem heraus, dass Finnland, ein Land in dem die Beschneidung extrem selten praktiziert wird, wider Erwarten eine geringe Inzidenz (Häufigkeit) von Peniskrebs hat. Es gibt keine Belege dafür, dass Beschneidung das Risiko für Peniskrebs eliminieren würde.

Poland R. The question of routine neonatal circumcision. New Engl J Med 1990; 322(18):1312-1314.

Maiche AG. Epidemiological aspects of cancer of the penis in Finland. Eur J Cancer Prev 1992;1(2):153-8.

Dr. George Denniston: Primum nihil nocere

„Peniskrebs ist extrem selten mit einem lebenslangen Risiko zwischen 1/600 und 1/1300. Er befällt hauptsächlich ältere Männer. Selbst wenn die Beschneidung [der Entstehung von Peniskrebs] vollständig vorbeugen könnte (was nicht der Fall ist), wären ungefähr tausend Vorhaut-Amputation notwendig um einen Fall von Peniskrebs zu verhindern. Ein tausend Säuglinge würden verstümmelt, und mehrere würden sterben nur um einen Fall von Krebs zu verhindern. Wer könnte Vorhautamputation aus diesem Grund wissenschaftlich vertreten wollen.“

Denniston GC. First, do no harm. The Truth Seeker 1989 [Proceedings of the First International Symposium on Circumcision]; 1(3):37.

Gellis (1978) erklärte, dass in den USA jährlich mehr Neugeborene und Kleinkinder an Zwischenfällen während der Beschneidung oder anschließenden Komplikationen sterben als Männer an Peniskrebs.

Edward Wallerstein. Circumcision: An American Health Fallacy:

Wenn die Säuglingsbeschneidung den Peniskrebs reduzieren würde, so müsste logischerweise in den Nationen mit Beschneidungskultur diese Form der Krebserkrankung sehr selten sein. Das trifft aber nicht zu.

Boczko et al. fand zahlreiche Berichte über Peniskrebs bei beschnittenen Männern und widerlegte so eindeutig Wolbarst falsche Behauptungen bezüglich des beschneidungsbedingten Schutz vor Peniskrebs.

Gellis SS. Circumcision. Am J Dis Child 1978; 132: 1168-9.

Boczko S, Freed S. Penile carcinoma in circumcised males. N Y State J Med 1979; 79(12):1903-1904.

Die Canadian Paediatric Society (1996) zu ökonomischen Aspekten

„Cadman, Gafni und McNamee berechneten, dass die Kosten für die Beschneidung 100.000 männlicher Säuglinge 3,8 Millionen $ beträgt, und dass diese Maßnahme nur zwei Fälle von Peniskrebs vorbeugen würde, Sie schätzen die Kosten der Prävention auf das 100 fache der Behandlung.“

Cadman D, Gafni A, McNamee J: Newborn circumcision: an economic perspective. Can Med Assoc J 1984; 131: 1353-1355.

Beschneidung keine Vorbeugung gegen Peniskrebs

Die Hypothese, dass menschliches Smegma karzinogen sei, wurde 1963 von der ausführlichen Studie von Reddy widerlegt. Er kam zu dem Ergebnis: „Der Glaube, dass menschliches Smegma karzinogen sei, konnte nicht nachgewiesen werden.“ Preston gelangte 1970 in seiner Untersuchung der damals verfügbaren Literatur zur Beschneidung zu dem Ergebnis, dass es praktisch keine Beweise gab, um einen Zusammenhang zwischen fehlender Beschneidung und Peniskrebs, Gebärmutterhalskrebs, oder Prostatakrebs zu begründen. Leitch kam in Australien zum selben Ergebnis.

D.G. Reddy; I.K. Baruah. „Carcinogenic Action of Human Smegma,“ Archives of Pathology, vol. 75, no. 4 (April 1963): pp. 414-420.

Preston EN. Whither the foreskin. JAMA 1970; 213(11):1853-1858.

Leitch IOW. Circumcision – a continuing enigma. Aust Paediatr J 1970;6:59-65.

Fleiss and Hodges im British Medical Journal

Es gibt zahlreiche dokumentierte Fälle von Peniskrebs bei beschnittenen Männern. Um das Risiko für Peniskrebs zu reduzieren sind Männer am besten beraten, einfach vernünftige Hygiene einzuhalten, verantwortliches Sexualverhalten zu praktizieren und den Tabakkonsum zu meiden.

Post-Zirkumzision Karzinome können an der Beschneidungsnarbe auftreten. Die Ursache ist unbekannt. Man vermutet, dass das Gewebe der Beschneidungsnarbe weniger resistent gegen die Penetration mit HPV ist, die dann ihre DNA auf die menschlicher Zelle überträgt und so das Wachstum des abnormen Gewebes auslöst. Ob diese Hypothese zutrifft und welche sonstigen Ursachen ein Peniskarzinom nach Beschneidung begünstigen, muss noch erforscht werden.

Cupp MR, Malek RS, Goellner JR, et al. The detection of human papillomavirus deoxyribonucleic acid in intraepithelial, in situ, verrucous and invasive carcinoma of the penis. J Urol 1995;154(3):1024-9.

Blissada NK, Morcos RR, el Senoussi M

Hellberg D, Valentin J, Eklund T, Nilsson S. Penile cancer: is there an epidemilogical role for smoking and sexual behavior? Brit Med J 1987;295(6609):1306-1308.

American Cancer Society

Die American Cancer Society gab im Juni 1999 eine fünfteile Empfehlungserklärung zum Peniskrebs heraus. Zirkumzision wird als nutzlos erachtet um das Risiko für Peniskrebs zu reduzieren. Die ACS nennt HPV, Rauchen, und Phimose als Risikofaktoren. Sexuell aktive erwachsene Männer sollten ihre phimotische Erkrankung behandeln lassen.

Die ACS erklärt, dass Peniskrebs extrem selten in Europa und Nordamerika ist. Diese Krebsart betrifft nur 12 von 100000 Männern. Peniskrebs tritt häufig weit nach dem 50. Lebensjahr auf, obschon diese Krebserkrankung in seltenen Fällen früher auftreten kann. Beschneidung bietet keinen Schutz gegen Peniskrebs. Selbst wenn sie es täte, ist sie aufgrund der heutigen Verfügbarkeit effektiver HPV-Impfungen nicht mehr länger notwendig

Schutzimpfung

Eine neu entwickelte bi-valente Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren bietet Schutz gegen alle Formen von ano-genitalen Krebs bieten, einschließlich Peniskrebs, und ist seit mehreren Jahren erhältlich

Bhimji A, Harrison D. Evidence sketchy on circumcision and cervical cancer link. Can Fam Physician 2003;49:1591.

Harnwegsinfektionen (HTI)

Ginsburg & McCracken (1982), die Harntraktinfektionen bei männlichen Säuglingen am Parkland-Hospital in Dallas untersuchten, merkten in ihrer Studie an, dass 95 % der männlichen HTI-Patienten nicht beschnitten waren.

Editorial. British Journal of Urology 77, June 1996, p. 924.

Sie mutmaßten, dass die fehlende Beschneidung auf irgendeine Weise die Infektion begünstigt hatte. Das Parkland-Hospital jedoch, ein öffentliches Krankenhaus, führte damals keine Neugeborenbeschneidungen aus, selbst wenn die Eltern danach verlangten, so dass der Großteil der Klientenpopulation am Parkland-Hospital unbeschnitten gewesen sein muss – eine Tatsache, die von Ginsburg & McCracken anscheinend übersehen wurde.

See for instance Fleiss P. The case against circumcision. Mothering, Winter 1997, pp. 36-45.

Diese Beobachtung veranlasste den Militärarzt Dr. Wiswell zur Durchführung retrospektiver Studien, in denen er die Häufigkeit von Harntraktinfektionen bei beschnittenen und unbeschnittenen neugeborenen Jungen verglich. Diese Studien wiesen alle schwere methodologische Fehler auf. So kontrollierten die Studien unter anderem keine Störfaktoren –wie etwa mögliche Infektionen der Mütter, ein zu hohes oder zu niedriges Geburtsgewicht, Rooming-in, die Methode zur Sammlung der Urinproben, die Art der hygienischen Pflege und das Stillen.

Das Fötus- und Neugeborenen-Komitee der Canadian Pediatric Society untersuchte die von Wiswell et al. vorgelegten Daten und stellten fest, dass Wiswells Daten „nicht hinreichend aussagekräftig [sind] um eine Änderung ihrer bestehenden Richtlinie, der zufolge Beschneidungen unnötig sind und nicht ausgeführt werden sollten, zu rechtfertigen

To T, Agha M, Dick PT. et al. A cohort study on male neonatal circumcision and the subsequent risk of urinary tract infection. Paediatr Child Health 1997;2 suppl. A: 55A

Altshul (1990) verwies darauf, dass die Studien nur eine Korrelation aufzeigten, nicht jedoch Ursache und Wirkung.

Altschul MS. The circumcision controversy (editorial). Am Fam Physician 1990;41:817–20.

Thompson (1990) stellte fest: „Eindeutige Beweise, dass fehlende Zirkumzision ein Risikofaktor für häufigere Harntraktinfektionen sei, sind gegenwärtig keine verfügbar.“

Thompson RS. Routine circumcision in the newborn: an opposing view. J Fam Pract 1990;31(2):189–96.

Chessare (1993) verglich die angeblichen Vorteile der Prävention von HTI mit den Nachteilen und Komplikationen und stellte fest, dass, selbst wenn Wiswells Behauptungen stimmen würden, würde „keine Beschneidung immer noch den größten medizinischen Nutzen bringen“ Mueller et al. (1997) stellte keinen Unterschied in der Häufigkeit von HTI bei beschnittenen und nichtbeschnittenen Jungen mit normaler Harntraktanatomie fest.

Chessare JB. Circumcision: Is the risk of urinary tract infection really the pivotal issue?. Clin Pediatr 1992;31(2):100–4.

Mueller ER, Steinhardt, G., Naseer S. The incidence of genitourinary abnormalities in circumcised and uncircumcised boys presenting with an initial urinary tract infection by 6 months of age. Pediatrics 1997;100 (Supplement): 580.

Andere Studienergebnisse legen nahe, dass die Zirkumzision das ohnehin geringe Grundrisiko für Harntraktinfektionen eher erhöht denn verringert: So zeigten mehrere Studien aus Israel einen deutlichen Zusammenhang zwischen ritueller Beschneidung am 8. Tag und sofortiger Harntraktinfektion nach der Operation.

Menahem S. Complications arising from ritual circumcision: pathogenesis and possible prevention. Isr J Med Sci 1981;17(1):45–8.

Cohen HA, Drucker MM, Vainer S, et al. Postcircumcision urinary tract infection. Clin Pediatr 1992;31(6):322–4.

Goldman M, Barr J, Bistritzer T, Aladjem M. Urinary tract infection following ritual Jewish circumcision Isr J Med Sci 1996;32:1098–102.

Um die Angelegenheit nüchtern zu betrachten: Eine Studie von Mårild et al. (1998) aus Schweden, einem Land, in dem keine Säuglingsbeschneidung praktiziert wird, stellte fest, dass in den ersten sechs Lebensjahren die Häufigkeit von Harnwegsinfektionen bei Jungen 1.8 Prozent, bei Mädchen hingegen 6.6 Prozent beträgt. Harnwegsinfektionen nach dem ersten Lebensjahr sind bei Jungen selten. Sollte eine HTI auftreten, kann diese einfach medikamentös behandelt werden. McCracken (1989) and Larcombe (1999) zeigten auf, dass Harntraktinfektionen schnell auf eine Antibiotika-Therapie ansprechen.

Mårild S, Jodal U. Incidence rate of first–time symptomatic urinary tract infection in children under 6 years of age. Acta Paediatr 1998;87(5):549–52.

McCracken G. Options in antimicrobial management of urinary tract infections in infants and children. Pediatr Infect Dis J 1989;8(8):552–55.

Larcombe J. Urinary tract infection in children. BMJ 1999;319:1173–5.

In ihrer „evidenzbasierten“ Stellungnahme verwies die Projektgruppe zur Beschneidung der American Academy of Pediatrics auf schwere methodologische Fehler in allen vorliegenden Studien und lehnte eine Empfehlung zur Beschneidung zwecks Reduktion von Harntraktinfektionen ausdrücklich ab. Das Royal Australasian College of Physicians (RACP) [das Königlich Australasische Ärztekollegium] erklärt, dass die routinemäßige nicht-therapeutische Beschneidung „auf der Grundlage der Prävention von HTI nicht gerechtfertigt werden kann“).

Fetus and Newborn Committee, Canadian Paediatric Society. Neonatal circumcision revisited. Can Med Assoc J 1996;154(6):769–80.

Beasley S, Darlow B, Craig J, et al. Position statement on circumcision. Sydney: Royal Australasian College of Physicians, 2004.

Der medizinische Konsens ist, dass die Beschneidung nur geringen bis gar keinen Nutzen zur HTI-Reduktion besitzt. Die Risiken, Komplikationen und Nachteile, die mit der Beschneidung einhergehen, überwiegen jegliche etwaige HTI-Reduktion. Die Vorstellung, dass durch eine Beschneidung Harntraktinfektionen vorgebeugt werden kann, wird mehr und mehr als Mythos angesehen – ein Mythos, der von Ginsburg & McCracken begründet wurde, die nicht erkannten, dass die Klientenpopulation am Parkland-Hospital in Dallas mehrheitlich unbeschnitten war.

Medizinische Behörden und ärztliche Fachgesellschaften raten zum natürlichen Stillen –und nicht zur Beschneidung– um Harntraktinfektionen in der Kindheit vorzubeugen. Darüber hinaus konnten Hansen (2004) und Mårild et al. (2004) nachweisen, dass das Stillen sogar nach dem Abstillen weiterhin einen Schutzeffekt leistet.

Section on Breastfeeding. Breastfeeding and the use of human milk. Pediatrics 2005;115(2):496–506.

Hanson LÅ. Protective effects of breastfeeding against urinary tract infection. Acta Paediatr Scand 2004;93(2);154–6.

Mårild S, Hansson S, Jodal U, Oden A, Svedberg K. Protective effect of breastfeeding against urinary tract infection. Acta Paediatr Scand 2004;93(2):164–8.

Bislang wurde nur eine randomisierte kontrollierte Studie über die Beziehung zwischen der Zirkumzision und Harntraktinfektionen durchgeführt. Diese Studie von Kwak et al. (2004) stellte fest, dass die Zirkumzision weder ein wirksames Mittel zur Prävention, noch zur Behandlung von Harnwegsinfektionen, ist und entkräftete damit die Ergebnisse von Wiswells retrospektiven Studien, denen zufolge die Beschneidung das Risiko von Jungen, an Harnwegsinfekten zu erkranken, reduzieren würde.

Kwak C, Oh SJ. Lee A , Choi H. Effect of circumcision on urinary tract infection after successful antireflux surgery. BJU Int 2004;94(4):627–9. doi:10.1111/j.1464-410X.2004.05014.x

Die Beschneidung hat keine vorbeugende Wirkung gegen Harntraktinfektionen

Kritik am Gutachten der American Academy of Pediatrics (AAP)

Führende Ärzte und Hochschullehrer aus vielen Ländern kritisieren in einem gemeinsamen Artikel die Stellungnahme der American Academy of Pediatrics (AAP) zur medizinisch nicht indizierten Beschneidung von kleinen Jungen. In diesem Artikel, der am 18. März 2013 in der Zeitschrift Pediatrics publiziert wird, stellen die europäischen Pädiater fest, dass die Beschneidung keinen überzeugenden gesundheitlichen Nutzen hat. Sie könne jedoch langfristige Nachteile haben, besonders im urologischen, psychologischen und sexuellen Bereich. Die Beschneidung sei auch eine Verletzung der Kinderrechts-Charta der Vereinten Nationen. Sie widerspreche dem ärztlichen Grundprinzip: nihil nocere, dem Patienten keinen Schaden zuzufügen. Ärzte und Ärzteorganisationen sollten daher die Eltern von ihrem Vorhaben abbringen, ihre gesunden Knaben beschneiden zu lassen.

Der Artikel, der sich gegen die Stellungnahme der AAP zur Beschneidung vom August 2012 wendet, wurde von 38 Ärzten und Hochschullehrern aus 16 europäischen Staaten und aus Kanada verfasst. Hierunter sind Präsidenten und Funktionäre nationaler Ärzteverbände, kinder- und jugendärztlicher sowie kinderchirurgischer Gesellschaften. Sie kritisieren, dass die AAP behauptet, eine Beschneidung habe bedeutungsvolle gesundheitliche Vorteile. Die angeführten gesundheitlichen Vorteile seien fraglich und darüber hinaus ohne jegliche praktische Bedeutung in der westlichen Welt. Nach Meinung der AAP schütze eine Beschneidung gegen Harnwegsinfektionen im Kindesalter, sie vermindere das Risiko von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sowie die Häufigkeit von Peniskrebs. Harnwegsinfektionen treten jedoch im ersten Lebensjahr nur bei einem von 100 Jungen auf und sind meist einfach antibiotisch zu behandeln. Bei einer Komplikationsrate von 2 % würde eine Harnwegsinfektion zum Preis zweier Komplikationen durch Beschneidungen verhindert. Komplikationen könnten in einer Nachblutung, einer Infektion oder im schlechten Falle in schwerwiegenden Problemen bis hin zum tödlichen Ausgang bestehen.

Daten aus der westlichen Welt unterstützen die Annahme nicht, dass die Beschneidung von Jungen eine Ausbreitung von HIV/AIDS oder anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen eindämmen könnte. Diese Erkrankungen sind in den USA, wo etwa 75-80% aller Männer beschnitten sind, viel häufiger als in Europa mit einer Beschneidungsrate von 5-10%. Die Beschneidung ist eindeutig keine wirksame allgemeine Vorbeugemaßnahme gegen HIV/AIDS oder andere sexuell übertragbare Erkrankungen.

Peniskrebs ist eine seltene Erkrankung. Sie betrifft etwa einen von 100.000 älteren Männern. Peniskrebs kommt in den USA und in Europa gleich häufig vor. Dies belegt, dass eine Beschneidung keine wirksame Vorbeugemaßnahme dagegen sein kann. Zudem wären selbst nach den Daten der AAP 300.000 Beschneidungen notwendig, um einen Fall von Peniskrebs zu vermeiden.

Die Autorengruppe weist auch darauf hin, dass die Vorhaut nicht nur ein bedeutungsloses Stück Haut ist. Sie sei ein stark innerviertes Organ, das die Eichel schütze und eine wichtige Rolle bei der mechanischen Funktion des Penis in der Sexualität einnehme.

Als Koautoren des Artikels aus den pädiatrischen und kinderchirurgischen Verbänden in Deutschland stellen wir fest: „Ärzte der westlichen Welt außerhalb der USA können die neue Stellungnahme der American Academy of Pediatrics zur Beschneidung von Jungen nicht unterstützen. Es gibt keine überzeugenden Gesundheitsargumente einer medizinisch nicht indizierten Beschneidung in der westlichen Welt. Die Beschneidung von kleinen Jungen ohne medizinische Indikation steht im Gegensatz zu den ärztlichen Prinzipien. Mit einer Beschneidung sollte so lange gewartet werden, bis die Jungen alt genug sind, selbst zu entscheiden.“

Explizit bezieht auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Position zu der AAP-Stellungnahme. BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann: „Endlich hat die renommierte Fachzeitschrift „Pediatrics“ die bereits seit Oktober 2012 vorliegende Stellungnahme von namhaften Vertretern europäischer pädiatrischer und kinderchirurgischer Gesellschaften veröffentlicht, die sich sehr kritisch mit der Veröffentlichung der amerikanischen Pädiater (AAP) in der gleichen Zeitschrift auseinandersetzt und wesentliche Behauptungen über den Nutzen einer vorbeugenden Beschneidung von Neugeborenen und Kindern widerlegt. Damit steht eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Gesetzgebung des Bundestags und der Zustimmung des Bundesrats auf tönernen Füßen. Wir haben bereits bei der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf diese Stellungnahme hingewiesen, aber man wollte dies nicht hören und hat sich darüber hinweggesetzt.“

Artikel seit 18.3.2013 bei „Pediatrics“ abrufbar:

http://www.pediatrics.org/cgi/doi/10.1542/peds.2012-2896

Quellen; die bioethische Einwände gegen die angebliche AIDS-Prophylaxe durch Beschneidung aufführen:

Taves D. The intromission function of the foreskin. Med Hypotheses. 2002; 59(2):180.

Agot K, Ndinya-Achola JO, Kreiss JK, Weiss NS. HIV-1 prevalence in circumcised versus uncircumcised Luo men from African instituted churches in rural Kenya. XIV World AIDS Conference. 2002.

Wainberg MA. The cutting edge on circumcision: reducing the risk. Parkhurst Exchange, Jan 2001.

Castilho EA, Boshi-Pinto C, Guimaraes MDG. Male circumcision and HIV heterosexual transmission. XIV World AIDS Conference. 2002.

Guimaraes MD, Vlahov D, Castilho EA. Postcoital vaginal bleeding as a risk factor for transmission of the human immunodeficiency virus in a heterosexual partner study in Brazil. Rio de Janeiro Heterosexual Study Group. Arch Intern Med. 1997; 157(12):1362-8.

Guimaraes M, Castilho E, Ramos-Filho C, et al. Heterosexual transmission of HIV-1: a multicenter study in Rio de Janeiro, Brazil. VII Intl Conf on AIDS. 1991.

Changedia SM, Gilada IS. Role of male circumcision in HIV transmission insignificant in Conjugal relationship. XIV World AIDS Conference. 2002.

Circumcision protects men from AIDS but might increase risk to women, early results suggest. International Herald Tribune, Tuesday, 6 March 2007.

Brewer DD, Brody S, Drucker E, et al. Mounting anomalies in the epidemiology of HIV in Africa cry the beloved paradigm Int J STD AIDS 2003;14:144-7.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S. Let it be sexual: how health care transmission of HIV was ignored Int J STD AIDS 2003;14:148-61.

Gisselquist D, Potterat JJ, Brody S. Running on empty: sexual co-factors are insufficient to fuel Africa’s turbocharged HIV epidemic. Int J STD AIDS. 2004; 15(7):442-52.

Gisselquist D, Potterat JJ. Heteroseual transmission of HIV in Africa an empiric estimate Int J STD AIDS 2003;14:162-73.

Gisselquist D, Rothenberg R, Potterat J, Drucker E. Non-sexual transmission of HIV has been overlooked in developing countries. Br Med J. 2002; 324(7331):235.

Nyindo M. Complementary factors contributing to the rapid spread of HIV-I in sub-Saharan Africa: a review. East Afr Med J. 2005; 82(1):40-6.

Einwände bezüglich der Anwendbarkeit der MGM-Prophylaxe:

http://blog.practicalethics.ox.ac.uk/2012/05/when-bad-science-kills-or-how-to-spread-aids/

Garenne Male circumcision and HIV control in Africa. PLoS Med 2006;3(1):e78.

GW Dowsett, M Couch. Reproductive Health Matters 2007;15(29):33–44.

Reid D, Weatherburn P, Hickson F, Stephens M. Know the score. Findings from the National Gay Men’s Sex Survey 2001.

Hygieneprobleme in afrikanischen Landkrankenhäusern III

Infektionswege

http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/MOGTP_12_0233-0242.pdf

http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/hm/HM_11_2011_bobrich_benin.pdf

Medical Ethics and the Circumcision of Children

A report by Doctors Opposing Circumcision

The surgical operation of male circumcision permanently and irreversibly excises and destroys a functional body part.

Taylor JR, Lockwood AP, Taylor AJ. The prepuce: specialized mucosa of the penis and its loss to circumcision Br J Urol1996; 77:291-5. Available at bleat: http://www.cirp.org/library/anatomy/taylor/

Cold CJ, Taylor JR. The prepuce. BJU Int1999;83 Suppl. 1:34-44 Available at:

http://www.cirp.org/library/anatomy/cold-taylor/

For this reason, the medical ethics associated with the operation must carefully be scrutinized and doctors who contemplate performing a circumcision must carefully consider and adhere to proper ethical conduct. Doctors, especially in the U.S., frequently are asked to perform medically unnecessary, non-therapeutic circumcision on minors. Since minors cannot consent, special ethical rules, applicable to pediatrics, must be applied. One must always remember that the child is the patient. The doctor must consider first the well-being of the patient and keep the interests of the child-patient paramount.3,4,5

Council on Ethical and Judicial Affairs. Principle III, Principles of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association, 2001. Available at:

http://www.cma.ca/index.cmf/ci_id/2419/ia_id/I.htm

Council on Ethical and Judicial Affairs. Principle III Principles of Medial Ethics. Chicago: American Medical Association, 2001. Available at:

http://www.ama-assn.org/ama/pub/category/2512.html

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

http://www.bma.org.uk/ap.nsf/Content/malecircumcision2006

Some older authorities (such as the American Academy of Pediatrics) simplistically maintain that non-therapeutic circumcision of a child is ethical if parents request and consent to the circumcision. 6-9

Fetus und Newborn Committee, Canadian Paediatric Society. Neonatal circumcision revisited (CPS) Canadian Medical Association Journal 1996; 154(6): 769-780. Available at:

http://www.cps.ca/english/statements/FN/fn96.htm

Task force on circumcision, American Academy of Pediatrics. Circumcision policy statement. Pediatrics 1999 103(3):686-93. Available at:

http://aappolicy.aappublications.org/cgi/content/full/pediatrics;103/3/686

Council on Scientific Affairs, American Medical Association. Neonatal circumcision.Chicago: American Medical Association, December 1999. Available at:

http://www.ama-assn.org/ama/pub/category/13585.htm

Beasley S, Darlow B, Craig J, et al.Position statement on circumcision.Sydney. Royal Australian College of Physicians, 2004. Available at:

http://www.racp.edu.au/hpu/paed/circumcision/legal.htm

As Fox and Thomson note:

Only limited consideration is given to the seemingly obvious fact that circumcision is the excision of healthy tissue from a child unable to give his consent for no demonstrable medical benefit. 10

Fox M, Thomson M. Short changed? The Law and Ethics of male circumcision Int J Childrens Rights 2005; 13:161-81.Available at:

http://www.cirp.org/library/legal/UKlaw/fox-ijcr-2006/

The view espoused by these older authorities is outmoded and inadequate because it fails to consider the doctor’s duties to the child, the child‘s legal rights, the child’s human rights, and limitations on the power of surrogate consent. Moreover, these statements favor parent privilege over the child’s legal rights and best interests.

According to Fox and Thomson:

Particular attention is devoted to the privileging of parental choice, notwithstanding documented medical risks and the absence of conclusive evidence of medical benefit. 10

Fox M, Thomson M. Short changed? The Law and Ethics of male circumcision Int J Childrens Rights 2005; 13:161-81.Available at:

http://www.cirp.org/library/legal/UKlaw/fox-ijcr-2006/

This chapter considers the medical ethics of non-therapeutic circumcision of children by several ethical tests.

1 Lawfulness

Doctors must respect the law because they are subject to the general laws. 11 12 If a proposed circumcision operation is unlawful in a particular locale or under the existing circumstances, then it also is unethical and must not be performed.

Council on Ethical and Judicial Affairs. Principle I, Principles of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association, 2001. Available at:

http://www.ama-assn.org/ama/pub/category/2512.html

Williams J. Medical Ethics Manual.Ferney-Voltaire, France: World Medical Organization: 19. Available at:

http://www.wma.net/e/ethicsunit/pdf/manual/chap_1.pdf

2. Human Rights

Doctors have a general duty to respect the human rights of the patient. 5 10 15

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

http://www.bma.org.uk/ap.nsf/Content/malecircumcision2006

Fox M, Thomson M. Short changed? The Law and Ethics of male circumcision Int J Childrens Rights 2005; 13:161-81.Available at:

http://www.cirp.org/library/legal/UKlaw/fox-ijcr-2006/

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

According to the World Medical Association:

“Ethics and human rights are no longer the ‚two solitudes‘ that did not have much to do with each other. Increasingly, human rights organizations are recognizing the ethical dimension of their work, and organizations whose primary concern is ethics are discovering that human rights is a foundational element of ethics. …14”

Ethics Unit. Ethics and Human Rights, Ferney-Voltaire, France, World Medical Association 2006 Available at:

http://www.wma.net/e/ethicsuni/human_rights.htm

Human rights are now an integral part of medical ethics. As reported in the report on human rights, children have both general and special human rights that must be protected. As previously stated, non-therapeutic circumcision of children violates the child-patient’s human rights. Both parents and professionals have a duty to respect human rights.

The United Nations Educational, Cultural, and Scientific Organization (UNESCO), being well aware that many current medical practices are unethical because they do not comply with international human rights law, has compiled and published the

Universal Declaration on Bioethics and Human Rights (2005) to guide organizations and institutions toward compliance with human rights. The Declaration provides in part:

Article 8 – Respect for human vulnerability and personal integrity. In applying and advancing scientific knowledge, medical practice and associated technologies, human vulnerability should be taken into account. Individuals and groups of special vulnerability should be protected and the ersonal integrity of such individuals respected.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

Children are among the most vulnerable persons. This provision would require respect for their genital integrity and prohibit the non-therapeutic excision of healthy functional human tissue, such as the foreskin, from their genital organs.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

3. The cardinal principles of medical ethics

The four cardinal principles of medical ethics are beneficence, non-maleficence, justice, and autonomy.

Weijer C, Singer PA, Dickens BM, Workman S. Bioethics for clinicians: 16 Dealing with demands for inappropriate treatment. Can Med Assoc J 1998; 159:817-21 Available at:

http://www.cmaj.ca/cgi/content/abstract/159/7/817

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Beneficence

This concerns “doing good.” We have previously demonstrated that the alleged prophylactic benefits cannot be shown to actually exist. Therefore, there is no provable beneficence to the non-therapeutic circumcision of male children, so non-therapeutic circumcision violates the principle of beneficence.

Non-maleficence

This concerns “not doing harm.” We have previously demonstrated that male circumcision is harmful, so non-therapeutic circumcision violates the principle of non-maleficence.

Justice

This concerns “treating patients fairly.” We have previously demonstrated that non-therapeutic circumcision inflicts needless injury on a patient and violates his legal right to bodily integrity and human rights. This is not fair treatment, so non-therapeutic circumcision violates the principle of justice.

Autonomy

This concerns letting the patient control his/her own treatment. Consent for the circumcision of children must be given by surrogates. In this case, the patient does not control his own treatment, so non-therapeutic circumcision violates the principle of autonomy

Some ethicists add a fifth principle:

Proportionality

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Williams J. Medical Ethics Manual.Ferney-Voltaire, France: World Medical Organization: 46. Available at:

http://www.wma.net/e/ethicsunit/pdf/manual/chap_2.pdf

This concerns having benefits that are proportionate to the risks and losses. The nebulous and mythical benefits of male circumcision are completely disproportionate to the known risks, disadvantages, and permanent injury of circumcision. Male non-therapeutic circumcision violates the prinicple of proportionality. 17

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Non-therapeutic circumcision of children violates all five principles of medical ethics.

Provision of futile or ineffective treatment

Non-therapeutic circumcision is performed on healthy persons. Under this circumstance, there can be no effect so the treatment is both ineffective and futile. Physicans have no duty to provide futile or ineffective treatment.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

American Academy of Pediatrics Committee on Bioethics. Informed consent, parental permission, and assent in pediatric practice. Pediatrics1995; 95(2):314-7. Available at:

http://www.cirp.org/library/ethics/AAP/

5 Misuse of medical resources

Physicians have an ethical duty to conserve medical resources and use them wisely.17,22,24. The provision of non-therapeutic circumcision wastes such medical resources as physician time, hospital space, insurance money, and medical staff. Provision of medically unnecessary, non-therapeutic circumcision may consume resources needed for the medically necessary treatment of other patients.

Opinion E-8:20, Code of Medical Ethics. Chicago: American Medical Association. Available at:

http://www.ama-assn.org/apps/pf_new/pf_online?f_n=browse&doc=policyfilesH/nE/E-8.20.HTM

Bioethics Committee , Canadian Paediatric Society. Treatment decisions regarding infants, children and adolescents. Paediatrics & Child Health2004; 9(2): 99-103. Available at:

http://www.cps.ca/english/statements/B/b04-01.htm

Principle 3d. Code of Ethics. Barton, ACT: Australian Medical Association, 2004. Available at:

http://www.ama.com.au/web.nsf/doc/WEEN-5WW598

6. Surrogate consent

The necessity for consent by surrogates poses many ethical problems. Competent adult patients have full powers to consent to treatment, but surrogates have limited powers. The American Academy of Pediatrics states that the surrogate is limited to providing “informed permission for diagnosis and treatment of children.”

Non-therapeutic child circumcision is neither diagnosis nor treatment and falls outside parental power to consent. Both parents and physicians must act in the best interests of the child.

Beauchamp TL, Childress JF. Principals of Biomedical Ethics. 3rd ed. New York, NY: Oxford University Press; 1989

College of Physicians and Surgeons of British Columbia. Infant Male Circumcision. In: Resource Manual for Physicians. Vancouver, BC: College of Physicians and Surgeons of British Columbia, 2004. Available at:

https://www.cpsbc.ca/cps/physician_resources/publications/resource_manual/malecircum

Principle 2. CMA Code of Ethics. Ottawa: Canadian Medical Association, 2004. Available at:

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Doctors must, in considering the best interests of the child, remember that parents have a primary duty to the child to protect his bodily integrity. The best interests of the child must include the protection of his legal right to bodily integrity, except when the presence of clear and present clinically identifiable disease makes invasion of the child’s bodily integrity necessary. Therefore, there should be an assumption that protection of the child’s bodily integrity is in his best interests, unless proven otherwise by clear and convincing evidence.

In surrogate consent for therapeutic circumcision, the necessary prerequisites are:

1. a physical complaint, followed by

2. a diagnosis by a medical doctor, followed by

3. a medical recommendation for treatment, followed by

4. a trial of conservative treatment, 5 followed by

5. a recommendation for circumcision, only after conservative treatment fails, and where circumcision is proven to be effective, followed by

6. presentation of all relevant material information, 5, 25, 26, 28, 30, 31 followed by

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

http://www.bma.org.uk/ap.nsf/Content/malecircumcision2006

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7. granting of consent by his representative.

These would be present in the case of therapeutic circumcision, but the first five would be absent in the case of non-therapeutic circumcision at parental request. A consent obtained without these prerequisites would lack validity. Performance of a circumcision without valid consent would be unethical.

7. Patient exploitation

Some doctors may exploit the presence of the foreskin by performing a circumcision simply to collect a fee for the procedure. According to the Boston Globe, quoting Thomas E. Wiswell, M.D. (the advocate of male circumcision to prevent UTI):

“I have some good friends who are obstetricians outside the military, and they look at a foreskin and almost see a $125 price tag on it,“ says Wiswell. „Each one is that much money. Heck, if you do 10 a week, that’s over $1,000 a week, and they don’t take that much time.“

Patient exploitation is a violation of human rights and is unethical.

8. Duties to child-patients

Doctors have “legal and ethical duties to their child patients to render competent medical care based on what the patient needs, not what someone else expresses.” “The principal obligation of the physician is to the individual patient rather than to society or the health care system.” Doctors have a duty to act in the best interests of their child-patient. 5,25,30

Committee on Mediacal Ethics. The Law & ethic of male circumcision – guidance for doctors. London: British Medical Association, 2001. Available at:

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Principle 2. CMA Code of Ethics. Ottawa: Canadian Medical Association, 2004. Available at:

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Genital integrity provides the highest state of health and well-being, 17 36 therefore, doctors have an ethical duty to their child-patients to protect and preserve the genital integrity of their child-patients by abstaining from performing circumcision at parental request.

9. Preservation of the child’s right to an open future

Although infant boys are not competent at birth, they will, in the vast majority of instances, be competent later. The principle of autonomy requires that parents, to whom the care of the child is entrusted, preserve as many of the child’s future options as possible. Joel Feinburg writes:

“… if the violation of a child’s autonomy right-in-trust cannot always be established by checking the child’s present interests, a fortiori it cannot be established by checking the child’s present desires or preferences. It is the adult he is to become who must exercise the choice, more exactly, the adult he will become if his basic options are kept open and his growth ‘natural’ or unforced, In any case, that adult does not exist yet, and perhaps he never will. But the child is potentially that adult, and it is that adult who is the person whose autonomy must be protected, now (and in advance).

Parents and doctors, therefore, have a duty to the child to preserve the child’s options in adult life. A circumcision in childhood foreclosees the child’s right to opt for genital integrity in adult life, so a non-therapeutic circumcision unethically violates the child’s right to an open future.

Summation

Child circumcision was introduced into medical practice in the nineteenth century. 38Medical ethics has changed over the years, especially since the advent of the human rights era. In this chapter, non-therapeutic circumcision of children has been subjected to nine tests by contemporary standards of medical ethics. It has failed all nine. Although non-therapeutic circumcision of children remains a common practice, under contemporary standards of medical ethics, it has become unethical and needs to cease. Medical societies have a duty to revise their guidance regarding non-therapeutic male circumcision to reflect 21st century medical ethics. Similarly, medical doctors, hospitals, and other institutions have a duty to change their practices regarding non-therapeutic circumcision of children.

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Doctors Opposing Circumcision

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Friday, 2 June 2006

Revised, Wednesday, 9 January 2008

Nur eine ganz „normale“ Beschneidung …

Peter J., 35, heute zweifacher Vater, berichtet von seinen Beschneidungserlebnissen:

Diese Schilderung beruht zur Gänze ausschließlich auf meinen eigenen Erinnerungen und Erlebnissen, welche solidarisch und subjektiv aus der Perspektive des 4- bis 9-Jährigen, der ich damals war, erzählt werden. Auf Angaben anderer ist im Text eigens hingewiesen.

Seit ich denken kann, fühlte ich mich stets in meinem Körper wohl und mochte ihn auch dementsprechend. Natürlich gefiel mir auch mein Penis wie er aussah und es gab nie ein Problem mit ihm. Irgendwann in sehr jungen Jahren begann man (Vater oder Arzt/ Ärztin, weiß ich nicht mehr) auf mich einzudringen, meine Vorhaut über die Eichel zurückzuziehen, was ich nur ungern tat oder an mir vornehmen ließ. In der Tat war die Vorhautöffnung auch noch etwas eng und es musste ein gewisser Zug angewandt werden.

Es muss 1976 gewesen sein, da wurde ich dann als 4-Jähriger erstmals ins Krankenhaus (LKH Voitsberg, weil mein Vater damals dort eine Anstellung als Anästhesist hatte) gebracht, um unter Narkose (mein Vater sagt heute: Sedierung) meine Vorhautöffnung erstmals kraftvoll zu dehnen. Ich erinnere mich sogar noch an eine Narkose-Gazemaske mit dunkelrotem Gummirand. In den auf den Eingriff folgenden Tagen hatte ich dann beim Harnlassen ein leichtes Brennen an der Vorhautspitze, welches Gott sei Dank bald wieder verflog, ansonsten war an der Vorhaut für mich keine Änderung wahrnehmbar.

In etwa diese Zeit muss auch meine Mandeloperation fallen, bei der, dem Zeitgeist entsprechend, diese aufgrund von Anschwellungen gleich radikal entfernt wurden.

In den darauf folgenden Jahren geschah nichts Aufregendes, mein Penis war beschwerdefrei und leistete alles Nötige. Die Vorhautöffnung mochte etwas eng gewesen sein, was mich aber nicht weiter kümmerte. Ich war einfach froh, wieder in Ruhe gelassen zu werden, indem sich niemand regelmäßig intensiv für meinen Penis interessierte und dadurch auch keine Fremdmanipulationen an diesem vorgenommen wurden.

Mit zunehmendem Alter verlangte mein Vater von mir aber wieder in steigendem Maße, beim Baden die Vorhaut hinter die Eichel zurück zu ziehen und die Eichel zu waschen. Dazu begab er sich oft zur Badewanne um dem Auftrag Nachdruck zu verleihen oder bisweilen selbst Hand anzulegen. Meine Mutter war ebenfalls oft zugegen und verhielt sich dem Treiben gegenüber indifferent. Ich fand das Zurückziehen damals blöd, erstens ging es nicht ganz leicht, außerdem gefiel mir mein Penis mit der dann zurückgezogenen Vorhaut überhaupt nicht, darüber hinaus löste das Waschen der Eichel ziemliche Missempfindungen aus. Überhaupt wollte ich den „Sinn“ dieses Treibens damals einfach nicht einsehen. Also leistete ich passiven Widerstand und tat nur das Allernötigste, und auch das unter Widerreden. Somit war dieser Vorgang immer eine für uns beide konfliktbelastete Situation. Vielleicht missdeutete mein Vater das als angebliche „Komplikationen“ und suchte nach einer weiter gehenden, „endgültigen“ Lösung.

Heute versuche ich eine Begründung für sein abwegiges Verhalten darin zu finden, dass mein Vater damals frisch ausgebildeter Mediziner war und nicht zuletzt deshalb wahrscheinlich beeinflusst von US-amerikanischer Routine-Beschneidungs-Propaganda. Alles, was nicht hundertprozentig der Norm entsprechen könnte, sollte solchen Geisteshaltungen zufolge ohne Federlesens prophylaktisch amputiert werden. Ein Nicht-Mediziner als Vater hätte sich wahrscheinlich überhaupt nicht besonders um mein Genital gekümmert und meine Vorhaut hätte sich später über die Jahre durch freudvolles Eigenmanipulieren und Masturbieren natürlich von selbst weiten können. Wie ich inzwischen feststellen musste, wird in US-medizinischer Literatur offenbar aufgrund einer dortigen Übereinkunft grundsätzlich und ausschließlich der beschnittene, genau genommen sogar der >genitalverstümmelte< Mann bzw. Knabe, abgebildet und besprochen. Der vielschichtige Aufbau der Vorhaut des Penis und deren vielfältige Aufgaben sind also in jenem angeblichen „westlichen“ Führungsland(?) in den Fachkreisen so gut wie unbekannt, die Penisvorhaut ist stattdessen per se dämonisiert.

Für mich kam es aus heiterem Himmel, als mein Vater mir als mittlerweile Viertklässler eines Tages ankündigte, dass ich schon wieder einmal ins Krankenhaus müsste, diesmal um das „Problem“ meiner engen Vorhaut operativ zu beseitigen. (Seine genauen Worte sind mir heute nicht mehr im Ohr.) Ich erfuhr lediglich, dass an meiner intimsten Stelle ein operativer Eingriff vollzogen werden sollte, was ich verständlicherweise nicht wollte. Von jenem Moment an fühlte ich mich schrecklich: Ich sollte wehrlos an ein Krankenhaus ausgeliefert werden, wo an meinem Körper ein Eingriff vollzogen werden sollte. Der Gedanke, angeblich eine Operation nötig zu haben um lebensfähig zu sein, streckte mein erst schwach entwickeltes Selbstwertgefühl zu Boden.

Allein schon die bereits kennengelernte, gewöhnliche Krankenhausatmosphäre (Gerüche, Geräusche, mysteriöse Apparaturen und Vorgänge, Freiheitsentzug, dazu Kindern gegenüber barsch auftretende Krankenschwestern, Ärzte ohne menschliche Regungen) lösten bei mir äußerst unangenehme Gefühle von Ausgeliefertsein, Entmündigung und Fremdbestimmung aus. Auch ohne meine Vorerlebnisse hätte mir schon genügt, was sich die kindliche Fantasie in naiver Unwissenheit über die verschiedensten, in den Krankenhäusern umherstehenden Gerätschaften ausmalt, unterstützt durch vorherrschende penetrante Gerüche von Desinfektionsmitteln und dergleichen und weitere „unerklärliche“ Vorgänge. Doch ich konnte in jenem Alter einfach noch nicht die nötige geistige wie körperliche Widerstandskraft aufbringen und so reichte es über Niedergeschlagenheit und Fatalismus nicht hinaus. Um mich „gefügiger“ zu machen, war mir noch weisgemacht worden, ohne diesen Schritt bestünde die Gefahr des Zuwachsens der Vorhautöffnung. Das stellte ich mir natürlich furchtbar vor. Aber wie sollte ich als Kind die totale Abwegigkeit einer solchen Behauptung durchschauen?

Nicht ausschließen möchte ich, dass ich davor noch bei anderen Ärzten zur Untersuchung des „Problems“ war, oder ob vielleicht der „weise“ Ratschlag von einer schulärztlichen Untersuchung stammte. Mit Ausziehen und Herzeigen hatte ich jedenfalls nie ein Problem. Deshalb getraue ich mich über Anzahl und Wesen solcher Untersuchungen nichts Genaueres zu sagen.

So brach dann der Tag herein, es muss das Wochenende der beginnenden Semesterferien 1981 gewesen sein (wie oben geschildert, besuchte ich damals die 4. Klasse Volksschule), dass mir mein Vater am Vorabend des Eingriffs mitteilte, in der Früh nichts zu essen und nichts zu trinken wegen der anderntags bevorstehenden Operation.

Tags darauf ging es dann nach dem Zähneputzen mit meiner Mutter ins Kinderspital Heinrichstraße in Graz. Dort wurde ich noch einmal in einen Raum zur Untersuchung geführt, wie gesagt war das Ausziehen und Herzeigen für mich absolut nicht das Problem. Ich zog dort unter dem Blick eines freundlichen Arztes mit heruntergelassener Hose selbst meine Vorhaut hinter die Eichel zurück und ließ mich wieder begutachten. Zu meiner Riesenfreude urteilte der dortige untersuchende Arzt, man solle doch warten, er sehe KEINE NOTWENDIGKEIT für eine Operation!!! Meine Mutter durfte sofort und unmittelbar vom Zimmer aus meinen Vater im Dienst anrufen um ihm die Frohbotschaft mitzuteilen. Doch meine Freude und Erleichterung war nur von kurzer Dauer, denn ich erlebte das Gespräch mit und musste erfahren, dass mein Vater außer sich war erstens über die nochmalige Untersuchung überhaupt, und schon gar, weil alle Termine für den Eingriff schon fix fertig geplant gewesen waren.

Das war es dann also, wie schon geschildert, die nötige Widerstandskraft fehlte mir in jenem Alter, und ich ließ das nun Kommende zerknirscht über mich ergehen. Meine Mutter und ich wurden in ein rein weißes Zimmer geführt, ich musste mich komplett ausziehen, ein typisches weißes OP-Hemdchen anziehen und mich in eines der Betten legen. (Wahrheitsgemäß hatte ich angegeben, eine geringe Menge Zahnputzwasser verschluckt zu haben, deshalb musste ich nun einige Stunden so hergerichtet warten.) Einige Zeit lang saß meine Mutter noch neben mir am Bett, damit ich nicht ganz allein meinem Schicksal ausgeliefert blieb.

Schließlich holte man mich nach langer Zeit mit dem Bett und führte mich in den Operationssaal, wo ich dann auf den Tisch umzusteigen hatte. Als ich bereits teilnahmslos auf dem OP-Tisch dalag, bekam ich plötzlich eine schwarze Gummimaske über Nase und Mund gedrückt. Reflexartig stieß ich sie zur Seite und erklärte naiv, sie abzulehnen. Sofort redeten nun alle auf mich ein, dass ich die Maske aufgesetzt lassen müsste und äußerten ihren Unmut. Letztlich gab ich dann auf, ließ mir das Ding aufsetzen und machte noch einige Luftzüge bei Bewusstsein in dieser grauenhaften Situation.

Seit damals bis zum heutigen Tag ärgere ich mich über mich, dass ich nicht einfach aufgestanden und davongelaufen bin, ungeachtet möglicher Folgen oder Verwicklungen und muss mir folglich eine Teilschuld geben.

Im Dämmerzustand fand ich mich nach der Operation in einem Krankenzimmer wieder, die Geschlechtsteile mit Verbandmaterial verklebt. Später kam eine Krankenschwester, nahm mir einige Verbände ab, begutachtete das Ergebnis und teilte mir mit, nicht aufzustehen. Nun durfte ich von der großen Tafel weißer Schokolade essen, die ich als „Trostpreis“ für die durchgemachte Prozedur vorher bekommen hatte. Am Abend desselben Tages sollte ich nach Hause entlassen werden. (Vielleicht aufgrund von Beziehungen meines Vaters. Dadurch gilt der Eingriff als „ambulant“ und es existieren heute darüber keine Krankenakten mehr, wie es bei einer stationären Aufnahme bis 2011 der Fall gewesen wäre.) Zu Einbruch der Dämmerung erschien dann tatsächlich mein Onkel Klaus. Meine Eltern hatten ihn aus Zeitmangel gebeten, mich aus dem Krankenhaus abzuholen. Er trug mich zu seinem Auto und führte mich heim.

Beim anfangs nun schmerzhaften Harnlassen entdeckte ich dann, dass der ganze Hautspitz („Rüssel“) vorne fehlte und überhaupt die Penisspitze ihr Aussehen völlig verändert hatte: Sie bestand nicht mehr aus der langen, geschmeidigen, verschieblichen Haut, sondern war nun stumpf, braun, hart und stufig und fühlte sich völlig taub an. Die Erleichterung über die überstanden geglaubte Prozedur überwog zunächst noch die Traurigkeit über den Verlust des unangetasteten, „ursprünglich-schönen“ Penis. Doch nach einer Woche, wohl am Ende der Semesterferien, hieß es, ich müsse doch noch ein weiteres Mal ins Kinderspital, da wäre noch eine Kleinigkeit zu tun.

Nach einer Zeit des Wartens in der großen Wartehalle des Kinderspitals wurde ich in ein Behandlungszimmer geführt und angewiesen, die Hose auszuziehen und mich auf die dort stehende Liege zu legen. Um mich herum standen nun mehrere Personen, dem Anschein nach Ärzte und Schwestern. Man legte mir gleich nahe, besser nicht zuzuschauen bei dem was nun passieren würde und drückte meinen Kopf auf die Liege. So ließ ich mich aber nicht abspeisen, ich wollte AUF JEDEN FALL sehen, was an mir nun getan würde und erreichte dies auch Nachdem mir die Hose heruntergezogen worden war, konnte ich mitverfolgen, wie sie begannen, nun diesen braunen, seltsam verhärteten Peniskopf zu bearbeiten. Doch so sehr sie auch manipulierten und heftig zogen, dieser blieb wie er war. Da kam plötzlich ein Messer zum Vorschein und ein Arzt begann am Ansatzpunkt des seltsam verhärteten Peniskopfes zu schneiden, was äußerst schmerzhaft war und mir dämmerte es erst langsam, dass dieses braune, stufige Zeug ein Fremdkörper aus Plastik war, der auf der Eichel feststeckte und nunmehr weg sollte. Jedoch steckte er ziemlich hartnäckig auf der Eichel und hing außerdem noch an zahlreichen Gewebefasern fest, die alle erst einzeln noch äußerst schmerzvoll durchschnitten werden mussten.

Nach einer gefühlten Ewigkeit hatten sie endlich nahezu alle übrig gebliebenen Fasern durchtrennt und diese Art Kapsel schon einige Zentimeter von der Eichel abheben können. Doch eine Gewebefaser hielt sie noch fest, das Langziehen schmerzte mich höllisch und das umherstehende Personal musste mich niederhalten, weil ich sonst aufgesprungen wäre. Ein scharfer Schnitt mit dem Skalpell löste mit stechendem Schmerz wie ein Blitz, der durch alle Körperteile fährt, auch diese letzte Verbindung. Mit den Nerven am Ende von dem Erlittenen durfte ich mich endlich aufsetzen. Sie hatten von mir abgelassen und unterhielten sich untereinander. Winzig klein gequetscht von dem Plastikring sah ich meine schmerzende Eichel nun. Wie sie die während der OP in diesen gottverfluchten, engen Plastikring überhaupt hineingekriegt hatten, ging mir durch den Kopf. Anschließend wurde mein Penis mit Verband eingepackt und ich konnte endlich den Ort des Schreckens verlassen.

Mit dem Nachlassen der Schmerzen in der darauf folgenden Zeit und nach dem Weichen dieses Alpdrucks ständig drohender Eingriffe, begann ich mich zunächst langsam zu erholen. Wie ich nun aber täglich meinen gekürzten Penis sah, fand ich sein Aussehen nun merkwürdig und er gefiel mir nicht mehr. Die „Rille“ zwischen dem Schaft und der Eichel störte mich, überhaupt sah der Penis nun kürzer aus wegen des fehlenden Hautüberstands über die Eichel, und diese selbst passte so gar nicht mehr zum übrigen Penis wegen der völlig anderen Oberflächenstruktur und –farbe. Natürlich interessierte ich mich in dem nun erreichten Alter auch immer mehr, wie denn andere „unten herum“ aussähen. Wann immer ich also dazukam, bei anderen etwas zu erspähen, musste ich feststellen, dass diese anderen jene „Metamorphose“ des Penis nicht mitgemacht hatten und noch immer in etwa aussahen wie ich früher einmal.

Nicht allzu lange Zeit nach der OP war mir dann voll bewusst, dass an mir eine Beschneidung vollzogen worden war und ich damit der gesamten Vorhaut verlustig gegangen war. Ich fühlte von da ab Schande, weil meine privatesten, intimsten Teile ohne Not und gegen meinen Willen offensichtlich misshandelt, verunstaltet, in einen irreversibel unansehnlichen Zustand versetzt worden waren. Ich schämte mich zusätzlich dafür, weniger männlich zu sein als die anderen, da ich nicht mehr meine gesamte natürliche Ausstattung aufzubieten hatte. Das wiederum führte zu stärksten Minderwertigkeitskomplexen, ja ich stellte bisweilen sogar meine Männlichkeit überhaupt in Frage. Jeden Tag hatte ich aufs Neue Angst, ein/e Mitschüler/in (oder auch Frauen und Männer) könnte meinen lächerlich unvollständigen Penis sehen. Annäherungsversuche anderer blockte ich von vornherein ab aus Angst, mein nunmehr hässlich empfundener Penis könnte entdeckt werden. Ja, nicht einmal heute bin ich von dieser Angst völlig frei.

Parallel dazu versuchte ich alles Erdenkliche über Medizin, Operationen, Anästhesiemethoden und Phimose/ Beschneidungsmethoden herauszufinden. Wann immer ich ungestört war, stürzte ich mich seit damals auf die medizinische Literatur meines Vaters und studierte alle für mich relevanten Kapitel in- und auswendig, manchmal bis ich vor Übelkeit abbrechen musste. Besonders praktisch zum Nachschlagen war für mich der alte Pschyrembel aus den 70er-Jahren. So fand ich heraus, dass ich der „Plastic-Bell“- oder „Plastibell“-Methode unterzogen worden war. Sogar in dem erwähnten Standardwerk war neben der Zirkumzision bereits eine mögliche Inzision als Therapievariante aufgeführt und wie alles andere auch, kurz und bündig abgehandelt. Wie möglicherweise andere betroffene Knaben auch wurde ich vor dem Eingriff in keiner Weise darüber informiert, was man mit mir genau vorhatte, welche Methoden zur Auswahl stünden und was das jeweilige zu erwartende Ergebnis wäre. Warum, dachte ich mir, wurde ich nie gefragt, ob überhaupt, und wenn schon, was ich wollte?

Mich befällt auch heute noch das Gefühl ausgeliefert zu sein und gleichzeitig lachhaft schwächlich, weil ich es damals nicht fertig brachte, das Fremdmanipulieren und Schneiden an meinem ureigensten Körperteil zu verhindern. Ich empfinde tiefste Schande, dass Ungebetene mein Genital in den Fingern hatten und es so zurichteten. Ich versuche mir immer wieder vorzustellen, was wohl jene Ungebetenen alles mit meinen Genitalien getrieben haben, während ich berauscht von den Narkosemitteln wie „Freiwild“ auf dem Operationstisch lag. Mein Geschlechtsteil, das nur mir und von mir gewählten Partnern zur Verfügung stehen sollte, wurde auf diese Weise „entjungfert“, noch dazu, während mein Bewusstsein und damit meine Kontrollmöglichkeit ausgeschaltet war.

Einige Male versuchte ich dann ab der Pubertät, meinen Vater auf das mir zugefügte Leid anzusprechen, ziemlich direkt und vorwurfsvoll, nicht unbedingt diplomatisch, worauf die Reaktion für alles das, was mir angetan worden war, ein Abblocken seinerseits waren, verbunden mit der Flucht in eine „medizinische Notwendigkeit“. Ungeachtet der Tatsache, dass bei mir keinerlei Leidensdruck oder gar Funktionsproblem vorgelegen hatte.

Niemals konnte und wollte ich eine „medizinische „Notwendigkeit“ akzeptieren, da ja bei mir zu keiner Zeit eine Notsituation vorgelegen hatte, auch nicht geringste körperliche Beschwerden irgendeiner Art. Ja, nicht einmal das viele unnötige Manipulieren an Eichel und Vorhaut im seifigen Badewasser hatten dem einwandfreien und entzündungsfreien Zustand meines Genitals etwas anhaben können. Beinahe hätte ich ja obendrein meine Genetik als „nicht lebensfähig“ klassifizieren müssen, wenn man mit einer etwas engeren Vorhautöffnung angeblich nicht auch in voller Qualität leben können sollte, ganz abgesehen von der zu erwartenden Erweiterung der Vorhaut mithilfe des Hormonschubs der Pubertät.

Im Übrigen fragte ich mich, wo denn die hoch gepriesene Medizinkunst mit all ihren Heilmitteln bleibt, sollten tatsächlich bei jemandem Probleme mit Vorhaut oder Eichel vorkommen? Im 20. bzw. nunmehr 21. Jahrhundert sollten Amputationen der Weisheit letzter Schluss sein? Wäre denn die Heilkunst in diesem Punkt auf dem Niveau des 18. Jahrhunderts stehen geblieben? Eher unwahrscheinlich, meine ich, vielmehr müssen die Motive für forcierte Genitaluntersuchungen bis hin zu Genitalamputationen ganz woanders zu suchen sein.

Ich habe auch in den mittlerweile zurückliegenden Jahren mehrmals Ärzte wegen meines Problems konsultiert um reale Abhilfe zu bekommen. Teilweise konnte ich bei diesen keinen Willen zur Hilfe entdecken, teilweise erhielt ich eine zwar mitfühlende, doch zugleich ernüchternde Antwort: Das Vorhautgewebe ist eine so einzigartige, doppellagige Muskelhaut, innen Schleimhaut, außen haarlose Haut, dass wie keine andere Hautart am gesamten Körper so viel Dehnung, wie bei einer Erektion notwendig, mitmachen kann uns sich danach wieder faltenfrei zusammenziehen kann. Jede transplantierte Haut von anderen Körperstellen wäre viel zu spröde um als neue Vorhaut geeignet zu sein, wurde mir erklärt.

Indem mein verändertes Geschlechtsteil nunmehr nicht so optimal funktioniert, wie es von Natur aus vorgesehen wäre, leidet in der Folge sogar noch meine Frau darunter, wenn ich den von mir erwarteten sexuellen Akt nicht in der erwünschten Häufigkeit auszuüben imstande bin, bzw. überhaupt die gesetzten Reize nicht ausreichen. Sex zu haben könnte für uns beide wesentlich erfüllender sein, hätte mein Geschlechtsteil noch alle gottgegebenen Gefühlsrezeptoren, die bekanntlich vor allem in der Vorhaut angesiedelt sind. Des Weiteren ist auch noch meine dauerentblößte Eichel an Empfindungsfähigkeit einer naturbelassenen, dauerhaft durch die Vorhaut geschützten Eichel weit unterlegen, da sie durch die Dauerreibung an der Kleidung ziemlich unempfindlich, ja fast taub geworden ist.

Als mittlerweile Vater musste ich nunmehr herausfinden, dass der Großteil der Beschneidungspropaganda überhaupt aus fundamentalistisch-religiösen Ländern wie einerseits z.B. den islamischen kommt und andererseits ganz besonders aus den prüde-puritanischen USA. Überall dort ist natürlich Eigenmanipulation am Genital oder gar Masturbation schlimmste Sünde und der junge Mann soll und kann dort nicht durch wiederholtes Masturbieren seinen Körper kennen lernen und eventuell zu enges Gewebe damit über die Jahre hindurch von vornherein mitdehnen. Das „sündige Stück“ wird am besten weggeschnitten.

Was für mich das Leid zuallerletzt sogar verdoppelt, ist, dass es offenkundig auch heute noch schwarze Schafe unter den MedizinerInnen gibt, die weiterhin ihren fragwürdigen Vorlieben, bei Knaben krampfhaft nach Phimosen zu suchen, frönen. Solange, bis sie wieder die Genitalien eines Buben auf dem Operationstisch vor sich haben und diese wie bislang straflos manipulieren und gar mit dem Messer malträtieren können, weil ja unter „medizinischem“ Vorwand. Dieser Schluss drängt sich mir auf, wenn ich davon höre, dass in Österreich im Pubertätsalter bereits zwischen 10 und 14% der Buben beschnitten sein sollen, in Schweden dagegen nur 2%. Ich gehe nicht davon aus, dass österreichische Knaben eine andere, schlechtere Genetik hätten, sodass bei uns dieser die Würde des Minderjährigen verletzende Eingriff nötig wäre.

Die oben erwähnten weiteren Folgen bezüglich der veränderten Funktionsfähigkeit des Sexualorgans, sowie der Psyche des Opfers, sind jenen Wölfen und Wölfinnen im weißen Kittel (nicht im Schafspelz) anscheinend keine Sekunde Überlegung wert. Ich kann bei diesen Handlungen keine Skrupel und kein Gewissen erkennen, im Gegenteil wird die Unwissenheit wie die Unmündigkeit der jungen Menschen ausgenutzt unter dem Deckmantel veralteter, zu allen Zeiten umstrittener medizinischer Hypothesen.

Interessanterweise ist fast täglich aufs Neue festzustellen, dass jeder Mensch heute einen anderen Menschen medienwirksam beschuldigen und sogar verklagen kann, er habe ihm als Minderjährigen an den Geschlechtsteilen manipuliert. Ob das zum damaligen Zeitpunkt gewollt war oder nicht, spielt dabei anscheinend keine Rolle. Was aber soll ich sagen? Weil meine Genitalverstümmelung mit „medizinischer“ Rechtfertigung geschah, zählt die Schändung meines Genitals und damit die Erniedrigung meiner Person nicht?

Wie viele Buben müssen denn noch möglicherweise Ähnliches durchmachen, weil noch immer dem/ der einen oder anderen Urologen/in bei kleineren Anomalien gleich die Amputation des erogensten Gewebes des Mannes einfällt, nur weil lustfeindliche Religionen und Geisteshaltungen solche Radikallösungen fördern bzw. verlangen, für die das angeborene Recht jedes Menschen (auch des minderjährigen männlichen!) auf körperliche Unversehrtheit offensichtlich nichts gilt?

Ich habe also nicht nur seelischen Schaden davongetragen, wie ihn verschiedene Missbrauchsopfer beklagen, sondern DAZU auch einen lebenslang bleibenden Defekt am Organ selbst.

Viele betroffene Männer schweigen zu dem Erlittenen, weil es unangenehm und seelisch belastend ist darüber zu sprechen, sich schwach zu zeigen, die eigene beschädigte Männlichkeit zu erörtern. Ein paar wenige glauben, die seelischen Verletzungen in der Art überspielen zu müssen, indem sie die Flucht nach vorne antreten, und damit prahlen, das alles mache ihnen überhaupt nichts aus, ja überhaupt sollte möglichst alles Männliche schon als wehrloses Kind der Genitalverstümmelung unterworfen werden um erst gar keine Vorstellung davon zu bekommen, was sie verloren haben.

Auch Selbstbetrug kann helfen mit dem Realverlust und dem Empfindungsverlust fertig zu werden, indem man die Vorstellung kultiviert, die (verhornte!) Eichel würde die Vagina der Frau besser spüren, gleichzeitig sei das Vor- und Zurückschieben der Vorhaut bei der Selbstbefriedigung sowieso abzulehnen… Doch solche Lebenslügen helfen auch nur bedingt, wo es ja für jeden Betroffenen offenkundig ist, dass die dauerhaft ihrer schützenden Hülle beraubte Eichel austrocknet, keratinisiert (=verhornt) und ihre hohe Empfindlichkeit einbüßt. Wie sollte man es auch sonst in der ständig reibenden Unterwäsche aushalten? Obendrein fehlt dem betroffenen Mann das erogenste Gewebe überhaupt, wenn man weiß, dass die Vorhaut ein Stück Gewebe ist, das so dicht mit Nerven besetzt ist wie die Lippen. Wer keine Vorhaut mehr hat, läuft Gefahr wie ein Blinder von der Farbe zu reden.

Mir fällt es keineswegs leicht, so vieles aus meinem tiefsten Inneren so deutlich niederzuschreiben. Dennoch habe ich mich nach Jahren des Schweigens endlich dazu durchgerungen, denn wie soll sich etwas zum Guten ändern, wenn nicht da und dort wer unerschrocken aufsteht und dieses TABU bricht, zum Segen jetziger und künftiger junger Menschen?! Davor muss persönliches Schamgefühl in den Hintergrund treten.

Ein Zufallsfund war für mich der Film „Die unbarmherzigen Schwestern“ (GB, 2002) des Regisseurs Peter MULLAN. Der Film dreht sich zwar hauptsächlich um die Erniedrigungen und Misshandlungen junger Frauen durch die erwähnten Nonnen im „Magdalenenheim“, doch um wie viel grauenvoller muss es den Knaben in einer ähnlichen Anstalt ergangen sein? MULLAN lässt in diesem Film die leitende Nonne jenes „Magdalenenheims“ zu einem der weiblichen Zöglinge wörtlich sagen: „Die Männer sind alle Sünder. Deshalb entfernt man auch in jedem gottesfürchtigen Land das sündige Stück.“ Ich bin davon überzeugt, dass Peter MULLAN zumindest allen jenen eine blasse Ahnung gibt, deren Ohren hellhörig sind gegenüber der unmenschlichen Praxis der Vorhautamputation. Vielleicht auch ein dezenter Hinweis auf die jahrzehntelange Routine-Beschneidungspraxis an den Buben (in Großbritannien wie dem Commonwealth hauptsächlich von ~1870 bis~1949).

Ich kann eine Beschneidung nicht anders als ein barbarisches, blutrünstiges, menschenverachtendes vorgeschichtliches Ritual sehen. Sie entwickelte sich angeblich aus dem Brauch des Menschenopferns (man denke beispielsweise an Abraham und Isaak), das manche Völker ausübten. „Fortschrittlicherweise“ glaubten jene Völkerschaften in späterer Zeit immerhin, nicht mehr einen ganzen Menschen, sondern stattdessen nur mehr ein ganz besonderes, intimes, erogenes Stück des Körpers opfern zu „müssen“, um deren Gottheit ihrer Meinung nach milde zu stimmen. Logischerweise zählt als Opfer natürlich auch nur etwas Besonderes, dessen Nichtmehrvorhandensein man auch schmerzlich spürt, sonst wäre wohl der Begriff „Opfer“ nicht gerechtfertigt. Davon abgesehen ist es geschichtlich bezeugt, dass immer wieder verschiedene Gesellschaften die Genitalverstümmelung als probates Mittel ansahen, Sklaven und Unterworfene zu markieren oder auch „nur“ um das Sexualverhalten von Minderjährigen oder Schutzbefohlenen einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen.

Abschließend möchte ich an dieser Stelle an jeden/ jede Leser/in appellieren, sich dafür einzusetzen, dass Genitalverstümmelungen an Knaben von nun an WEDER TABUISIERT, noch BAGATELLISIERT werden, wie dies gegenwärtig noch immer der Fall zu sein scheint. Für tausende betroffene, schweigend ihre Bürde tragenden Buben und Männer wäre dies ein Akt der Gerechtigkeit, der Genugtuung und der Anerkennung ihrer Misshandlung, ihrer Entwürdigung und ihres Schmerzes.

Ich hoffe, dass unsere Gesellschaft eines baldigen Tages stark genug ist, für den Schutz der genitalen Integrität ALLER KINDER, ungeachtet des Geschlechts, der Religion und der Herkunft, einzustehen.

Peter J.

Begründung der Beschwerde

Im September 1948, drei Monate vor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wurde auf der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes die Genfer Deklaration als zeitgemäße Version des hippokratischen Eids verabschiedet. Mit der Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand geloben auch in Deutschland Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Ehre ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und ihr Leben in den Dienst der Gesundheit ihrer Patienten und der Menschlichkeit zu stellen. Das Gelöbnis ist Bestandteil der Berufsordnung für Ärzte, ein berufs- und standesrechtliches Regelwerk, dass die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundsätze und Vorschriften schriftlich fixiert, welche die Ausübung des ärztlichen Berufs normieren.

Das Bundesgesetz zur Regelung des Umfangs der Personensorge bei der Beschneidung eines männlichen Kindes ist mit einigen wesentlichen in der Berufsordnung für Ärzte niedergeschriebenen Bestimmungen und Berufspflichten nicht vereinbar. Führt ein Doktor beispielsweise eine rituelle oder sonstige medizinisch nicht indizierte Zirkumzision bei nicht einwilligungs- und nicht urteilsfähigen Jungen durch, ignoriert er mit diesem operativen Eingriff das Prinzip des Primum non nocere, auch Primum nihil nocere (lat.: zuerst einmal nicht schaden, das nach hippokratischer Tradition im Fokus jedes ethisch und moralisch zu rechtfertigenden ärztlichen Handelns zu stehen hat.

Entschließt sich ein Mediziner auf Wunsch der Personensorge- und Erziehungsberechtigten zur Amputation von gesundem Vorhautgewebe bei einem männlichen Neugeborenen oder einem minderjährigen jungen Menschen, dessen Einsichtsfähigkeit und Reife aufgrund seiner ebenfalls noch nicht abgeschlossenen körperlichen, seelischen, geistigen und sexuellen Entwicklung nicht gegeben ist oder schlägt er diese selbst vor, missachtet der Arzt den Grundsatz, zunächst einmal dem Patienten nicht zu schaden und seine Gesundheit zu erhalten. Er bricht seinen Berufseid, verstößt gegen ärztliches Standesrecht und widersetzt sich den berufsrechtlichen Pflichten aus § 7 der Berufsordnung für Ärzte auch dann, wenn er sich von den Personensorgeberechtigten bestätigen lässt, dass sie über die Folgen der MGM aufgeklärt und sie dem Eingriff ausdrücklich zustimmen.

Durch die medizinisch nicht indizierte Beschneidung missachtet der Operateur die Rechtspersönlichkeit des neugeborenen oder nicht einwilligungsfähigen Kindes, das spätestens nach seiner Geburt als Individuum und Grundrechtsträger anzuerkennen ist. Bei der Routinebeschneidung von Neugeborenen bzw. bei der am 8. Lebenstag vorzunehmenden rituellen Zirkumzision im Judentum sind Säuglinge männlichen Geschlechts, kaum dass sie den schützenden Mutterleib verlassen haben, völlig wehr- und schutzlos einer erniedrigenden Zwangsbehandlung ausgeliefert, die das medizinische Personal an ihnen ohne medizinische Notwendigkeit und gegen ihren Willen durchführt. So festgeschnallt oder festgehalten, dass sie sich nicht rühren können, mit entblößtem Unterleib, müssen sie die Zirkumzision oft ohne ausreichende Betäubung und unter rasenden Schmerzen über sich ergehen lassen. Die für diese gerade auf die Welt gekommenen Säuglinge lebensgefährliche Tortur, bei der sie sich fast die Seele aus dem Leib brüllen, führt zu physiologischen Veränderungen im Gehirn und prägt sich unauslöschlich ins Schmerzgedächtnis ein.

Auch die etwas älteren Jungen können sich nicht gegen die körperlich und argumentativ überlegenen Erwachsenen wehren. Wie man vielen Berichten von Betroffenen entnehmen kann, überzeugten die Überredungskünste der Eltern und die erklärenden Worte des Arztes in der Regel nicht wirklich, es gab ja für sie ja keinen Leidensdruck. Oft spürten die Jungen diffus, ohne die wirklichen Zusammenhänge und Motive zu durchschauen, dass ihnen Unrecht geschehen solle. Wieso sollten sie operiert werden, ohne dass ihnen etwas weh tat oder sie sich krank fühlten? Warum hatte niemand Verständnis, dass sie sich fürchteten und diese OP eigentlich nicht wollten? Doch glaubten sie daran und vertrauten sie darauf, dass ihnen von den Eltern kein Übel drohen könne, die Großen schlauer sind und vieles besser verstehen und Vater und Mutter schon nicht zulassen würden, dass jemand ihnen Leid zufügt. Wollten sie denn nicht immer nur das Beste für ihren Sohn?

Während der meist unter leichter örtlicher Betäubung durchgeführten Zirkumzision stellten sie dann fest, dass der Eingriff nicht so einfach von statten ging wie ihnen vorgegaukelt worden war und sie niemand vor den schmerzhaften Handgriffen und scharfen Skalpellen schützte. Sie fühlten sich überrumpelt, verraten und betrogen, als hilflose Opfer ohne Beistand, völlig alleingelassen. Viele nahmen die genitale Mutilation als sexuellen Missbrauch wahr. Gefühle von Machtlosigkeit, Wut und Scham stiegen in den Kindern auf. Sie konnten kaum fassen, so hintergangen worden zu sein. Wem könnten sie künftig noch glauben und vertrauen? Sie schämten sich so sehr, dass sie auch mit niemandem über die entwürdigende Erfahrung, wehrloses, hilfloses Opfer zu geworden zu sein, reden konnten. Wuchsen die Jungen in Ehrkulturen auf, konnten sie ihre Eltern und Verwandten nicht offen kritisieren. Die Kinder waren gezwungen, das körperliche und seelische Trauma der Mutilation weitgehend alleine zu verarbeiten, zumal kaum jemand in ihrem sozialen Umfeld Verständnis für ihre Wut und Enttäuschung aufbrachte.

Kollektivistisch geprägte Gemeinschaften basieren auf einer Wertehierarchie, die das Wohlergehen aller in den Vordergrund stellt und die Bedürfnisse, Pläne und Ziele des Einzelnen dem Gruppeninteresse unterordnet. Wie für die türkische Gesellschaft sevgi, saygı, şeref und namus nehmen entsprechende Konzepte auch für viele afrikanische, arabische und asiatische Gemeinschaften einen beinahe existenziellen Stellenwert ein, der jede einzelne Person in ein engmaschiges und reißfestes soziales Netz einknüpft, das einerseits soziale Kontrolle ausübt, andererseits gegenseitige Unterstützung sicherstellt.

Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder bzw. die Verantwortung der älteren Geschwister die jüngeren, bezeichnet man im Türkischen als sevgi. Im Gegenzug schulden die jüngsten den älteren Familienmitgliedern Achtung und Respekt in Form von saygi. Seref bezeichnet die persönliche Würde des Individuums in engen privaten Beziehungen, hat aber auch entscheidenden Einfluss auf das soziale Umfeld, das mit Personen, die wenig seref haben, nicht anerkennend umgeht. Namus kennzeichnet die innerfamiliären Autoritätsbeziehungen, im engeren Sinn bezieht sich Namus jedoch auf die sexuelle Unberührtheit der unverheirateten weiblichen Familienmitglieder und ist damit stark geschlechtsspezifisch.

Bei jeder nicht indizierten Amputation der Penisvorhaut missachtet der Chirurg ohne Rechtfertigungsgrund das Recht des Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit. Er setzt „auf himmlischen Befehl“ (Volker Beck), elterliches Drängen oder aus ökonomischen Gründen seinen Patienten erheblichen, teils lebensbedrohlichen Risiken aus, versehrt seine Genitalien und verändert deren Aussehen dauerhaft, fügt ihm unnötig Schmerzen zu und schadet selbst bei problemlosem Verlauf von Zirkumzision und Wundheilung zumindest vorrübergehend der kindlichen Gesundheit.

Plenarprotokoll 17/189

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Juli 2012

Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

… Eine Beschneidung ist – da haben Sie recht, Herr Petermann – wie jede Operation oder Impfung eine Körperverletzung. Durch rechtswirksame Einwilligung wird sie aber gerechtfertigt und ist damit eben nicht strafbar. Deshalb muss man fragen: Dürfen Eltern in dieser Situation für ihr Kind rechtswirksam einwilligen? Im freiheitlichen Staat treffen nämlich die Eltern die Entscheidungen für das Kindeswohl in den Grenzen der Rechtsordnung.

Zum Kindeswohl gehört – da unterscheide ich mich von Ihnen, Herr Petermann – einerseits die Gesundheit und der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, andererseits aber auch das Recht des Kindes, als gleichberechtigtes und vollwertiges Mitglied einer Religionsgemeinschaft, der die Familie angehört, aufzuwachsen.

Religionsfreiheit heißt nämlich nicht Freiheit von Religion, sondern Freiheit in religiösen Angelegenheiten.

Bei der Abwägung muss auch die Bedeutung des Eingriffs bewertet werden. Er ist in der Tat irreversibel, aber doch vergleichsweise gering – eine gesundheitliche Schädigung ist nicht die Folge -, und er wird auch aus anderen Gründen, zum Beispiel aus prophylaktischen und hygienischen Erwägungen, bei Kindern und Erwachsenen vorgenommen. …

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) SPD

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung; man hat das nicht am Alter festgemacht. Außerdem haben wir die UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr in diesem Hause mit breiter Mehrheit in inländisches Recht umgesetzt. In Art. 24 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention steht eindeutig, dass die Vertragsstaaten alles versuchen, um Bräuche, die Kinder verletzen, zu beseitigen.

Wir haben im Jahr 2000 hier im Hause nach langer Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen, dass Eltern ihre Kinder gewaltfrei erziehen müssen. Damit haben wir zum ersten Mal Kinder als Rechtssubjekte in ein Gesetz aufgenommen. Das heißt, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Das gilt auch für die religiöse Erziehung.

Man nimmt niemandem das Recht, Kinder religiös zu erziehen. Im Gegenteil: Es ist Aufgabe der Eltern, Kinder wertorientiert zu erziehen und sie auf das Leben in dieser Gesellschaft vorzubereiten. Aber wir haben den Grundsatz der Gewaltfreiheit. Ich frage mich, wie Sie diesen Antrag mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Grundrechten vereinbaren wollen.

Ich glaube, dass eine ehrliche Diskussion stattfinden muss. Meine Bitte an die Kollegen ist: Wenn wir uns in der Sommerpause mit diesem Thema beschäftigen, sollten wir nicht vorschnell nur auf die Menschen in unserem Land schauen, die ihre Auffassung laut genug äußern. Man sollte auch auf all diejenigen schauen, die sich nicht äußern, für die wir hier aber im Parlament sitzen, nämlich auf die Kinder. Ihnen müssen wir klar zur Seite stehen und eine Stimme geben, wenn es um solche gesellschaftlichen Entwicklungen geht.

Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass alles, was wir hier tun, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen muss. Das ist die Basis all unseres Handelns. Ich bitte die Regierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Deshalb meine Frage an Sie: Wie wollen Sie dieses Gesetz mitgestalten, wenn Sie sich schon jetzt im Voraus festlegen, dass in dem Gesetz eine Straffreiheit vorgesehen werden soll?

Volker Beck (Köln)

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Ich sehe meine Rechtsposition – dazu komme ich noch – in völligem Einklang mit den Normen der UN-Kinderrechtskonvention. …

Es geht darin um die Gesundheit der Kinder und um ihren Schutz vor Beeinträchtigungen durch religiöse Bräuche. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Beschneidung liegt meines Erachtens jedoch nicht vor. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung, die keinen pathologischen Befund beinhaltet.

Sie haben außerdem gesagt, Kinder müssten das später als Erwachsene selbst entscheiden. Diese UN-Konvention schützt aber ausdrücklich Kinder vor religiöser Diskriminierung, also auch vor der Diskriminierung, die damit einhergeht, Jude oder Muslim in unserer Gesellschaft zu sein.

Sie dürfen nicht übersehen, dass der Beschneidungsbefehl in der jüdischen Religion und im islamischen Glauben fundamental ist. Die Begründung des Bundes Gottes mit dem Volk Israel und Abraham in Genesis 17 beginnt mit dem Befehl an Abraham, die Kinder des Volkes Israel zu beschneiden, sobald sie acht Tage alt sind. – Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, Frau Kollegin Rupprecht.

Es ist im Rahmen des Grundrechtsausgleichs mit zu erörtern, welchen Stellenwert der Beschneidungsbefehl für diese Religion hat. Und da kommen wir zu dem Ergebnis: Es handelt sich um den ersten Befehl Gottes, der für diese Religion gilt, und er ist das Fundament des Glaubens aller abrahamitischen Religionen. Damit hat er einen sehr hohen Stellenwert. Ein Verbot der Beschneidung jüdischer und muslimischer Kinder würde faktisch bedeuten: Jüdisches Leben und islamisches Leben sind in Deutschland auf Dauer legal so nicht möglich. Es geht um eine Abwägung der Grundrechte. Auf der einen Seite ist die Frage: Zu welchen Beeinträchtigungen führt der Eingriff bei dem Jungen ohne Krankheitsbefund, wenn er medizinisch korrekt durchgeführt wird? Es sind relativ geringe Beeinträchtigungen. Auf der anderen Seite ist die Frage: Ist die Religionsausübung überhaupt noch möglich, wenn wir die Beschneidung verbieten würden? – In dieser Abwägung komme ich zu dem Ergebnis, dass dies von den Eltern im Sinne des Kindeswohls entschieden werden muss.

Ich halte es in meiner Gedankenwelt für möglich, dass es eine Entscheidung zum Wohle des Kindes ist, es im Sinne der jüdischen oder der muslimischen Religion aufzuziehen. …

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17189.pdf

http://offenesparlament.de/plenum/17/189/debatte/88894

Insbesondere bei Beschneidungen im Säuglings- oder frühen Kindesalter kann kein Mediziner ausschließen, dass auch nach komplikationsloser Operation und jahrelanger Beschwerdefreiheit sich bei dem nun Erwachsenen nicht doch noch unerwartete Spätfolgen wie beispielsweise sexuelle Funktionsstörungen einstellen, unter denen sogar der Partner oder die Partnerin leiden, da ein unbefriedigendes Intimleben die Zweisamkeit belastet und die Lebensqualität verringert. Fatalerweise sind der erlittene Gewebsverlust und die damit verbundenen Folgen in Bezug auf die sexuelle Erregbarkeit irreversibel und lassen sich nur unzureichend und mit sehr viel Geduld oder gar nicht korrigieren. Nicht selten haben Betroffene deshalb ndungen einzugehen.

Es gibt eine chirurgische und eine konservative Methode das Präputium wiederherzustellen. Für viele beschnittene Männer geht es darum, das eigene sexuelle Empfinden und/oder das seiner Partnerin zu verbessern. Bei dem Versuch, das Aussehen der Vorhaut auf chirurgischem Wege wiederherzustellen, wird Haut entweder vom Penis selber oder von anderen Stellen des Körpers transplantiert. Diese Methode gilt als teurer, schmerzhafter und risikobelasteter als die nicht-chirurgische Methode. Das sogenannte Tugging ist eine konservative Methode, bei der die verbliebene Penishaut über die Eichel gezogen und mit elastischen Gummis, medizinischem Klebeband oder Gewichten in dieser Position gehalten wird. Die wiederhergestellte Vorhaut hat nicht die Eigenschaften der ursprünglichen Vorhaut, auch kann das Frenulum-Bändchen nicht ohne chirurgischen Eingriff wiederhergestellt werden. Der Vorgang ist sehr zeitaufwändig.

Das Gesetz über den Umfang der Personensorge verstößt gegen das GG und missachtet:

• die Werteordnung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz (GG) garantiert Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte (subjektiver Gewährleistungsinhalt), die den Bürger vor Machtmissbrauch und Willkür des Staates schützen sollen. Diese Rechtspositionen höchsten Ranges, ohne die eine freiheitliche Demokratie nicht realisierbar wäre, im vorliegenden Zusammenhang insbesondere Art. 1-4 GG sowie Art. 5 u. 6 GG, verpflichten den Staat, Grundrechte nicht ohne verfassungskonformes Eingriffsrecht (Schrankentheorie) zu begrenzen. Diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz hat die Bundesregierung übergangen, indem sie die Grundrechte der nicht einwilligungs- und nicht urteilsfähigen Minderjährigen missachten [Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG), negative Religionsfreiheit (Art. 4 GG), Menschenwürde (Art. 1GG ) und Gleichberechtigung (Art. 3 GG) ].

Die Grundrechte verkörpern aber auch eine objektive Werteordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. Bereits 1958 leitete das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Lüth-Urteil aus der Funktion der Grundrechte das Bestehen einer Werteordung ab. Das höchste deutsche Gericht sah es als erforderlich an, die Geltungskraft der Grundrechte für den Einzelnen durch die objektiven Prinzipien der Grundrechte zu verstärken, um den Gehalt der Grundrechte gegen Bedrohung und Substanzverlust zu schützen.

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, als „objektive Wertordnung“ gesehen:

„Ebenso richtig ist aber, dass das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will …, in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und dass gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt … Dieses Wertsystem, das seinen Mittelpunkt in der innerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, muss als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gelten; Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung empfangen von ihm Richtlinien und Impulse. So beeinflußt es selbstverständlich auch das bürgerliche Recht; keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift darf in Widerspruch zu ihm stehen, jede muss in seinem Geiste ausgelegt werden.“

BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51 – „Lüth-Urteil“ – juris Rn. 26 = BVerfGE 7, 198

Das Bestehen „eines einheitlichen Wertungsplanes des Gesetzgebers“ mag vielfach eine „ideale Wunschvision“ sein, zur Not wird sie durch die verbindliche Interpretation der Verfassung durch das BVerfG hergestellt.

Bernd Rüthers; Christian Fischer: Rechtstheorie: Begriff, Geltung und Anwendung des Rechts. – 5., überarb. Aufl. – Beck, München 2010, Rn. 145

Bei der Ausgestaltung neuer Rechtsnormen ist die Legislative somit nicht nur an die Grundrechte, sondern auch an die aus der objektiven Werteordnung abgeleiteten Garantenpflichten des Staates gebunden. Auch Exekutive und Judikative haben die Gewährleistungspflichten bei der Auslegung und Anwendung von einfachem Recht zu berücksichtigen und ihre Urteile und Entscheidungen mit den sich aus dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) ableitenden Zusicherungen in Einklang zu bringen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der normative Gehalt der Vorschrift nicht grundlegend verändert wird.

Die gebotene grundrechtskonforme Auslegung von Rechtsnormen entfaltet ihre objektiv-rechtliche Wirkung sogar dann, wenn der Einzelne dieses Grundrecht gar nicht geltend macht oder die mögliche bzw. tatsächliche Grundrechtsverletzung gar nicht bemerkt oder erkennt. Bestimmungen, die mit den im GG verankerten Grundrechten nicht übereinstimmen und gegen die fdGO verstoßen, sind verfassungswidrig und damit als nichtig zurückzuweisen. Der Gesetzgeber entscheidet dann, ob er die Regelung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpassen oder durch grundgesetzgemäße Vorschriften ersetzen will (BVerfG 8, 79; 54, 299 f.).

• Schutzpflichten des Staates und Einrichtungsgarantien des Staates

Die objektive Werteordnung als charakteristisches Kriterium der Grundrechte verpflichtet den Staat auch die Ausstrahlungsfunktion von Grundrechten in ihrer mittelbaren Drittwirkung zu beachten und einzuschreiten, wenn durch Dritte oder den Grundrechtsträger selbst Grundrechte gefährdet oder beeinträchtigt werden. Dieser Grundsatz gilt vor allem, wenn Leben, Gesundheit und Daseinsqualität junger Menschen bedroht sind, die aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossen Persönlichkeitsentwicklung nicht urteils- und einsichtsfähig und besonders fürsorge- und schutzbedürftig sind.

Subjektiver und objektiver Gewährleistungsgehalt des GG hindern den Staat nicht nur daran Grundrechte nicht ohne Erlaubnisgrund einzuschränken, sie verpflichten ihn auch Grundrechtspositionen auszubauen und aktiv vor Beeinträchtigungen zu schützen. Grundrechte in objektiv-rechtlicher Dimension sind zunächst wirksam als Pflicht zur verfassungskonformen Auslegung. Rechtsanwendungsakte müssen dort, wo Normen offen und unbestimmt formuliert sind, der Grundrechtsordnung entsprechen.

Nachdem das BVerfG die Schutzpflichten in einem Kanon an Entscheidungen entwickelt hat, die zunächst auf Übergriffe gegen das Leben und die Gesundheit von Bürgern bezogen wurden (Schwangerschaftsabbruch I, Mülheim-Kärlich, Kalkar, Schwangerschaftsabbruch II etc.) greifen diese Garantien nach heutiger Rechtsauffassung bereits, wenn Private ein Freiheits- oder Gleichheitsgrundrecht gefährden oder verletzen.

Einheit der Verfassung

„Nach dem Grundsatz der Einheit der Verfassung dürfen die einzelnen GG-Bestimmungen nicht isoliert betrachtet und nur aus ihrem jeweiligen Wortlaut heraus interpretiert werden. Vielmehr müssen alle Verfassungsrechtsnormen so angewendet werden, dass sie mit den grundlegenden Prinzipien des GG in Einklang bleiben. Da die Verfassung die rechtliche Grundordnung des gesamten politischen, gesellschaftlichen und individuellen Lebens ist, wird ihre einheitliche Auslegung zum vorrangigen Interpretationsprinzip. Mit der Sinnermittlung der „inneren Harmonie des Verfassungswerkes“ hängt die Auslegungsrichtlinie konkreter Konkordanz der Verfassungsrechtsgüter aufs engste zusammen.“

http://www.rechtslexikon.net/d/einheit-der-verfassung/einheit-der-verfassung.htm

Zum Selbstverständnis eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaats gehört es, Verfassungsprinzipien wie Menschenwürde (Art. 1 GG), das Recht auf Leben, individuelle Handlungsfreiheit, (sexuelle) Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), Gleichberechtigung der Geschlechter und Diskriminierungsverbote (Art. 3 GG), Religionsfreiheit (Art. 4 GG) sowie das elterliche Recht zur Pflege und Erziehung (Art. 6 GG) jedem Bürger zu garantieren.

Aus dieser freiheitlich demokratischen, rechts-und sozialstaatlichen Verpflichtung des Staates ergibt sich das Triple- Mandat der Sozialen Arbeit. Sozialpädagogen und Sozialarbeiter sind also den Bedürfnissen des Individuums genauso verpflichtet wie der fdGO und dem Kodex der sozialen Arbeit, der aus internationalen Abkommen, (in vorliegenden Zusammenhang vor allem die AEMR und UN-Kinderrechtskonvention) abgeleitet wird.

Aufgabe der Sozialen Arbeit ist es:

a) Handlungsmethoden zu entwickeln und daraus flexible, auf den jeweiligen Bedarf passgenau zugeschnittene Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangebote zusammenzustellen, die sich an wissenschaftlichen Theorien menschlichen Verhaltens orientieren,

b) genau reglementierte Kriseninterventionen (bspw. bei Kindeswohlgefährdung) bereitzustellen und

c) sozialen Problemlagen und Benachteiligungen präventiv entgegenzuwirken und gleichberechtigte Partizipation zu ermöglichen.

Tätigkeitsfelder für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter beschränken sich nicht nur auf das Beheben oder Minimieren sozialer Benachteiligung und die Krisenintervention (z.B. Inobhutnahme). Zu den Aufgabengebieten sozialer Arbeit zählen auch schulische und außerschulische individuelle Persönlichkeitsförderung, sprachliche, gesundheitliche und politische Bildung und Freizeitgestaltung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Beratung in Erziehungsfragen und belastenden Lebenslagen aber auch das Aufdecken, Beschreiben, Analysieren und öffentliche Kritisieren belastender gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und politisches Engagement für die Erhaltung und den Ausbau freiheitlich demokratischer und rechtsstaatlicher Qualitätsstandards. Sozialpädagogen und Sozialarbeiter müssen jederzeit in der Lage sein, in diesem Sinne für Verbesserung der Lebensqualität ihrer Klienten einzutreten, indem sie die Adressaten aufklären, anleiten und darin unterstützen, ihre Rechte und Partizipationschancen selbst wahrzunehmen und sich aus traditionellen Zwängen zu befreien und sich ebenfalls mit ihren Kenntnissen, Fähigkeit und Fertigkeiten für eine humane, freiheitlich demokratische Gesellschaft einzusetzen. Mitarbeiter in der Sozialen Arbeit haben bei verfassungswidrigen Gesetzen eigene Beschwer, weil sie ansonsten daran gehindert werden, ihrem dreifachen Mandat nachzukommen.

Das Bundesgesetz zur Regelung der Personensorge bei der Beschneidung von männlichen Säuglingen und nicht einsichts- und nicht urteilsfähigen Jungen verstößt gegen das Rechtstaatsgebot der Einheit der Rechtsordnung, da es im Widerspruch zur Berufsordnung der Ärzte steht sowie gegen das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung (§ 1631 BGB ) verstößt und auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen missachtet. das im Jahr 2000 endlich verabschiedet wurde. Nun sind Kinder, auch jüdische und muslimische Jungen und Söhne von fehlinformierten Gesundheits- und Hygienefanatikern zwar vor häuslicher Gewalt, verbaler körperlicher und psychischer Gewalt und sogar vor Ohrfeigen rechtlich geschützt, die Entscheidungsgewalt über die körperliche Unversehrtheit ihrer männlichen nicht entscheidungs- und urteilsfähigen Kinder in Form des § 1631 d BGB hat der Gesetzgeber jedoch wieder den Personensorge- und Erziehungsberechtigten übertragen, obwohl die geplante nicht medizinisch indizierte Amputation der Penisvorhaut das körperliche, geistige und seelische Kindeswohl gefährdet.

Der Begriff Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen (objektiver Rechtsbegriff). Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht (Rechtsetzung) gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative (Rechtspflege). Wie die Wirtschaftsordnung interagiert auch die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes mit der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen. Damit von einer Rechtsordnung im engeren Sinn gesprochen werden kann, muss es sich bei dem Staat, zu dem der betreffende Rechtsraum gehört, um einen Rechtsstaat handeln.

In Deutschland wie auch in den meisten Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises werden Rechtsnormen systematisch vier Bereichen zugeordnet:

• Verfassungsrecht

• Öffentliches Recht

• Strafrecht

• Privatrecht

Als Rechtsnormen im vorbeschriebenen Sinne gelten im deutschen Recht

• Verfassungsnormen, die in den Artikeln des Grundgesetzes geregelt sind;

• einfachgesetzliche Normen, wie z. B. das BGB oder das StGB;

• Verordnungen;

• Satzungen des öffentlichen Rechts.

Neben Rechtsnormen gibt es noch einige andere Rechtsquellen. So haben beispielsweise Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Ob anderen Gerichtsurteilen der Status einer Rechtsquelle zukommt (so genanntes Richterrecht), ist umstritten, und wird im deutschen anders als im angelsächsischen Rechtskreis (Case Law) traditionell eher verneint. Das ungeschriebene Gewohnheitsrecht gehört ebenfalls zur Rechtsordnung. Naturrecht und Ordre public als überpositives Recht stellen gewissermaßen übergeordnete Ordnungskriterien bereit, an denen sich eine Rechtsordnung zu messen hat, werden allerdings in den einzelnen Rechtsordnungen zum Teil auch ihrerseits wieder unterschiedlich bestimmt oder ausgelegt. Ob das Völkerrecht eine global gültige Rechtsordnung darstellt, ist wissenschaftlich und international umstritten.

In Deutschland kann man zusammenfassend zwei Rechtsgebiete unterscheiden: Einmal das Öffentliche Recht, zu dem auch das Verfassungsrecht und Strafrecht gehören und dann das Privatrecht, zu dem das Zivilrecht und das sonstige Privatrecht oder Sonderprivatrecht (Handelsrecht, Mietrecht und andere Bereiche und teilweise das Arbeitsrecht) gehören. Zentralwerk des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Man kann auch das Verfassungsrecht und das Strafrecht übergeordnet verselbständigen. Die Einteilung der Rechtsnormen und der Rechtsgebiete soll aber keine Theorie bleiben. Praktisch muss diese Diskussion für den rechtssuchenden Menschen selbst umsetzbar sein. So hat der demokratische Gesetzgeber daraus Garantien für den jeweiligen unterschiedlichen gerichtlichen Rechtsschutz zu geben. Eine solche Garantie-Ordnung ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Staat.

Das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes missachtet nicht nur Grundrechte von Neugeborenen und Jungen im vorpubertären Alter und deren Recht auf gewaltfreie (religiöse) Erziehung (Art. 1, 2, 3, 4 GG, 1631 BGB, Art. 19 und 24 UN Kinderrechtskonvention), sondern missachtet zudem den Gleichberechtigungsgrundsatz als Staatsziel. Selbst minderjährigen Mädchen und Jungen sind nicht nur gleiche Rechte einzuräumen, sondern ihnen ist ohne zwischen den Geschlechtern zu unterscheiden auch Schutz vor überlieferten gesundheitsschädigenden bzw. lebensbedrohenden Bräuchen, Traditionen und Riten zu gewähren. Zu solchen grausamen Initiations- und Reinigungsriten gehört neben der FGM auch die MGM.

Ebenso wie die Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ist die Benachteiligung wegen der Zugehörigkeit zu einer anderen Religion weder mit der Verfassung noch mit der freiheitlichen Grund- und Werteordnung zu vereinbaren. Allgemeiner: Bezüglich der im GG verankerten universellen Grund- und Menschenrechte darf es keine unterschiedlichen Rechts- und Schutzstandards geben, die sich nicht aus der Verfassung ableiten. Kinder sind Grundrechtsträger qua Geburt und haben daher ungeteilten Rechtsanspruch auf die Grundrechtsgüter aus den Art. 2 – 4 GG, die mit der unantastbaren Würde eines jeden Menschen untrennbar verbunden sind. Verletzung des Urvertrauens, Traumatisierung durch Schmerz, die meist irreversible Körperverletzung (Amputation der Vorhaut), sexuelle Einschränkungen, die relativ hohe Komplikationsrate mit nur schwer oder gar nicht zu behebenden Folgen und Tod sind mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.

Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Handlungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, positive und negative Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung sind Grundrechte, die jedem Individuum qua Geburt zustehen. Der Staat kann sich aus seiner aus der Verfassung ergebenden Garanten- und Fürsorgepflicht gegenüber jungen Grundrechtsträgern, deren körperliche, seelische und geistige Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und die daher sehr vulnerabel sind, nicht entziehen.

Wie will die Bundesregierung garantieren, dass Personensorgeberechtigte ausreichend und objektiv über den tatsächlichen Verlauf von Zirkumzision aufgeklärt werden und die sonstigen Voraussetzungen (bspw. Hygiene bei MGM in der Wohnung, Gemeinde und Festsälen, fachliche ärztliche Kompetenz in Theorie und Praxis, Ausbildung von Sünnetci, Mohel und Ärzten, Pharmazie- und Anästhesiekenntnisse)? Wenn für uns Muttersprachler das medizinische Fachchinesisch schon schwer zu verstehen ist, wie mag es da Bürgern ergehen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind? Selbst wenn der Mediziner ein Landsmann ist, der sich in der entsprechenden Landessprache mit Kollegen gleicher Herkunft unterhalten und verständlich machen kann, gelingt ihm das auch bei medizinischen Laien?

Als Garant von Verfassung und Grundrechten hat der freiheitlich demokratische, (wenn auch hinkend) säkulare Staat in erster Linie Neugeborene und kleine Jungen vor dem Skalpell des Mohel, Sünnetci oder Chirurgen, der falsch interpretierten (religiösen) Erziehungs- und Entscheidungsgewalt der Personensorgeberechtigen und dem Einfluss religiöser Autoritäten zu retten, nicht vor dem ewigen Höllenfeuer.

Das Seelenheil von konservativen Religionsgemeinschaften, fundamentalistischen und orthodoxen Religionsführern und gottesfürchtigen Bürgern hat für Gesetzgeber, Bundestagsabgeordnete und Bundesregierung sowie für die Richter Nachrang, weil Religionsausübung (Art. 4 Abs. S. 2 GG) im Gegensatz zur unverletzlichen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 S. 1 GG) und unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 GG) nur dann ungestört gewährt wird, wenn Riten und gottesdienstliche Handlungen nicht gegen andere Grund- und Menschenrechte verstoßen.

Herrn Beck, dem amtierenden Menschenrechtssprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist zuzustimmen, wenn er feststellt, dass beispielsweise einem nach jüdischen oder muslimischen Glaubensgrundsätzen erzogenen Jungen auch das Recht einzuräumen ist als gleichberechtigtes und vollwertiges Mitglied einer Religionsgemeinschaft, der die Familie angehört, aufzuwachsen. Nur ist nicht einzusehen, warum der Minderjährige für dieses positive Grundrecht auf sein seelisches, körperliches Kindeswohl verzichten und Gewalt in der Erziehung und eine Verletzung seiner Genitalien hinnehmen muss. Sexuelle Selbstbestimmung, Handlungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) sind mindestens beeinträchtigt, seine Menschenwürde wurde verletzt (Art. 1 GG). Nur weil er ein Junge ist, wird nicht vor Genitaler Mutilation geschützt.

Personensorgeberechtigte, die einer Beschneidung ihres nicht entscheidungsfähigen und urteilsfähigen Sohnes nicht zustimmen wollen, werden hohem Konformitätsdruck ausgesetzt und wie alle Nichtbeschnittenen herabgewürdigt (Art.1, 3 GG). Das Recht des jungen Menschen auf Leben, ohne seelische. körperliche, geistige Einschränkungen und ohne teilweise lebensbedrohliche Gesundheitsrisiken durch nicht erforderliche Operationen hat der Staat zu schützen. Sein negatives Grundrecht auf Religionswechsel oder Austritt aus der Religionsgemeinschaft ohne die irreversiblen Markierungen seiner ehemaligen Zugehörigkeit mit sich tragen zu müssen ist zu verteidigen. Warum ist dieser junge Bürger von seinen Glaubensgeschwistern nicht als gleichberechtigter Mensch anzuerkennen wenn er nicht beschnitten ist? Missachtet die herabwürdigende Behandlung eines Menschen aufgrund fehlender Zirkumzision oder Ablehnung dieses grausamen Brauchs nicht seine nach Art 1 GG unantastbare Menschenwürde, die zu schützten der Staat?

Die Objektformel „füllt den Begriff der Menschenwürde von der Verletzung her mit Inhalt.“ Diese werde verletzt, „wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird.“ Anders formuliert schütze Art. 1 Abs. 1 GG den Menschen davor, „dass er durch den Staat oder durch seine Mitbürger als bloßes Objekt, das unter vollständiger Verfügung eines anderen Menschen steht, als Nummer eines Kollektivs, als Rädchen im Räderwerk behandelt und dass ihm damit jede eigene geistig-moralische oder gar physische Existenz genommen wird.“

Matthias Herdegen, in: Theodor Maunz/Günter Dürig(Hg.): Grundgesetz, 53. Auflage 2009, Art. 1 Abs. 1 Rn. 33

Günter Dürig, in Theodor Maunz/Ders.: Grundgesetz, 1958, Art. 1 Abs. 1 Rn. 28, 34.

Christian Starck, in: Hermann von Mangoldt/Friedrich Klein/Ders. (Hg.): Das Bonner Grundgesetz, 4. Auflage 1999, Art. 1 Abs. 1 Rn. 16.

Prof. Mohamed Kandil von der Universität in Menofiya (Ägypten) fordert Legalisierung von FGM aus Gründen der Gleichberechtigung

In Islam and Judaism, male circumcision is a must while female is not. In Islam, if female circumcision is desired by parents, it should not go beyond type I FGC (Ia is removal of the prepuce and Ib is removal of the prepuce and clitoris) according to hadith “Sunna type of circumcision”. This type of female genital surgery is equated with male genital surgery.

[…]

The ban against FGC seems to be gender based, especially because no similar act was taken against male circumcision. If male circumcision is considered safe by anti FGC groups, they should advise how to render FGC as safe as male circumcision instead of enforcing the ban against it.

Women in societies which practice FGC and the practicing immigrant minorities living in the west consider that strength and identity partly come from the pain and difficulty which FGC causes, making them ‘strong’ and ‘desirable’ women.

In Islam and Judaism, male circumcision is a must while female is not. In Islam, if female circumcision is desired by parents, it should not go beyond type I FGC (Ia is removal of the prepuce and Ib is removal of the prepuce and clitoris) according to hadith “Sunna type of circumcision”. This type of female genital surgery is equated with male genital surgery. […]

The ban against FGC seems to be gender based, especially because no similar act was taken against male circumcision. If male circumcision is considered safe by anti FGC groups, they should advise how to render FGC as safe as male circumcision instead of enforcing the ban against it.

Women in societies which practice FGC and the practicing immigrant minorities living in the west consider that strength and identity partly come from the pain and difficulty which FGC causes, making them ‘strong’ and ‘desirable’ women.

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38279/1.html

Artikel 19 UN-Kinderrechtskonvention(Schutz vor Gewalt und Missbrauch)

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

(2) Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.

Artikel 24 (Gesundheitsschutz und -fürsorge)

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um

a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;

b) sicherzustellen, daß alle Kinder die not wendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;

Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind; eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;

e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Erzahnung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;

f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

United Nations: Resolution on Ending Genital Mutilation Passed

(Dec 31, 2012) On December 20, 2012, the United Nations General Assembly passed a resolution calling on the nations of the world to eliminate female genital mutilation, a term used to refer to several different practices involving cutting of female genital organs for non-medical purposes. Ban Ki-moon, the U.N. Secretary General, called the action „historic“ and a move towards a world without violence against women. (Ban Welcomes UN General Assemby Resolutions Eliminating Female Genital Mutilation, UN NEWS CENTRE (Dec. 21, 2012).)

The resolution was aimed at ending the genital mutilation that has affected about 140 million women globally, according to the World Health Organization (WHO). (Id.; WHO, Female Genital Mutilation, Fact Sheet No. 241 (Feb. 2012).) The practice often results in severe bleeding, difficulty urinating, cysts, infections, infertility, and complications in childbirth and can lead to an increased risk of death for newborns. (WHO, supra.)

The statement issued by Ban’s office said that the U.N. resolution urges „countries to condemn all harmful practices that affect women and girls, in particular female genital mutilation, and to take all necessary measures, including enforcing legislation, awareness-raising and allocating sufficient resources to protect women and girls from this form of violence.“ (Ban Welcomes UN General Assembly Resolutions Eliminating Female Genital Mutilation, supra.) The resolution had been sponsored by two-thirds of the Member States. (Id.)

Resolution A/RES/67/146 on ending genital mutilation was one of 56 resolutions and nine decisions adopted on the same day. (Resolutions, General Assembly website (last visited Dec. 27, 2012)

http://www.loc.gov/lawweb/servlet/lloc_news?disp3_l205403439_text

Wirtschaftliche Ausbeutung: Die Beschneidung von Neugeborenen und kleinen Jungen ist ein gutes Geschäft.

Immer mehr Jungen im Vorschulalter werden beschnitten.

Die Zahl der ambulanten Beschneidungen von Jungen unter fünf Jahren ist in den Jahren 2008 bis 2011 um 34 Prozent gestiegen. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) mit. Die Krankenkasse AOK verzeichnet für die Jahre 2006 bis 2011 einen Zuwachs von 30 Prozent bei Vorhaut-Operationen, obwohl die Zahl der versicherten Jungen im gleichen Zeitraum um fünf Prozent sank. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, obwohl eine medizinische Indikation tatsächlich nur selten vorliegt.

Für die Kinderchirurgen ist die Beschneidung ein gutes Geschäft. Sie führen nach eigenen Angaben rund 21.000 Beschneidungen im Jahr durch. Bei 300 Euro je Eingriff fließen demnach mindestens sechs Millionen Euro durch Beschneidungen in ihre Kassen. „So wird auch klar, warum der Aufschrei der niedergelassenen Kollegen im vorigen Jahr nach dem Kölner Beschneidungsurteil so heftig ausfiel“, sagte Maximilian Stehr von der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie der F.A.S.

http://www.faz.net/aktuell/politik/gesundheit-immer-mehr-jungen-im-vorschulalter-werden-beschnitten-12624967.html

Neue Haut aus der Vorhaut von kleinen Jungen

http://www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/Neue-Haut-aus-der-Vorhaut-von-kleinen-Jungen-id17949996.html

Produkt gegen Falten aus der Vorhaut kleiner Jungen

http://www.shortnews.de/id/738019/neues-produkt-gegen-falten-wird-aus-der-vorhaut-von-babypenissen-hergestellt

Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern

• HGM Classification

• September 24th, 2006 by Dan Bollinger

• In 1995, the World Health Organization released its Female Genital Mutilation (FGM) Classification in order to aid discussion by codifying the various forms of harm women and girls suffer. This classification, although useful, does not address the greater issue of human genital mutilation including male genital mutilation and sexual reassignment surgery to the intersexed. Only with a broader perspective can people understand the true nature and scope of this global societal problem. In 2000, the International Coalition for Genital Integrity added these classifications for Male Genital Mutilation (MGM) and the encompassing Human Genital Mutilation (HGM) Classifications.

• Typ I FGM

• Excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris

• Typ II FGM

• Excision of the prepuce and clitoris together with partial or total excision of the labia minora.

• Typ III FGM

• Excision of part or all of the external genitalia and stitching/narrowing of the vaginal opening (infibulation).

• Typ IV FGM

• Unclassified: includes pricking, piercing or incision of clitoris and/or labia; stretching of clitoris and/or labia; cauterization by burning of clitoris and surrounding tissues; scraping (angurya cuts) of the vaginal orifice or cutting (gishiri cuts) of the vagina; introduction of corrosive substances into the vagina to cause bleeding or herbs into the vagina with the aim of tightening or narrowing the vagina; any other procedure which falls under the definition of FGM given above.

• TYP I HGM

• Excision or injury of any genital tissue including the prepuce, clitoris or frenulum.

• TYP II HGM

• Excision or injury to the glans, penis shaft or labia minora.

• TYP III HGM

• Excision or injury to external genitalia including infibulation, castration, orchidectomy, or sexual reassignment.

• TYP IV HGM

• Unclassified: includes pricking, piercing, stretching, cauterization by burning, scalding, introducing corrosive substances, or any other modification(s) to gential tissue.

• TYP V HGM

• Sterilization, oophorectomy, castration, and orchidectomy.

• TYP I MGM

• Excision or injury of part or all of the skin including penile skin degloving (avulsion), and specialized mucosal tissues of the penis including the prepuce and frenulum (circumcision, dorsal slit without closure).

• TYP II MGM

• Excision or injury to the glans (glandectomy) and/or penis shaft, (penectomy) along with Type I MGM. Any procedure that interferes with reproductive or sexual function in the adult male.

• TYP III MGM

• Excision or destruction of the testes (castration or orchidectomy), with or without Type II MGM.

• TYP IV MGM

• Unclassified: includes pricking, piercing or incision of the prepuce, glans, scrotum or other genital tissue; cutting and suturing of the prepuce over the glans (infibulation); slitting open the urethra along the ventral surface of the penis (subincision); slitting open the foreskin along its dorsal surface (superincision);

severing the frenulum; stripping the skin from the shaft of the penis; introducing

corrosive or scalding substances onto the genital area; any other procedure which falls under the definition of MGM given above.

• TYP V MGM

• Castration or orchidectomy.

•, das Verbot der Benachteiligung auf Grund der Religionszugehörigkeit oder Ethnie. Säuglinge und minderjährige Jungen wegen der jüdischen, muslimischen oder sonstigen Religionszugehörigkeit / Weltanschauung ihrer Personensorgeberechtigten und deren Recht die Kinder nach ihren Glaubensüberzeugungen zu erziehen an ihren Genitalien zu verstümmeln ist grundrechtswidrig (Art. 3, Abs. 2 und 3 GG)

• das Grundrecht keiner Religion / Weltanschauung anzugehören oder einem Glauben anzugehören, jedoch von religiösen Bräuchen, Riten und göttlichen Gesetzen verschont zu bleiben. Auch das Recht seine Religionszugehörigkeit zu wechseln oder eine Religionsgemeinschaft zu verlassen muss möglich sein ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die Religionsfreiheit ist grundsätzlich unverletzlich und nur dann mittels praktischer Konkordanz einzuschränken, wenn Grundrechte Dritter, die Einheit der Verfassung oder die Werteordnung des GG gefährdet sind (Art. 4 Abs. 1 GG). Die undgestörte Religionsausübung hingegen wird nur gewährt und unterliegt daher nicht so hohen Eingriffsschranken (Art. 4 Abs. 2 GG)

• Beschneidungsgegner pauschal als Rassisten, Antisemiten, Islamophobe oder gruppenbezogene Menschenfeinde zu beschimpfen verstößt gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Text und Bild (Art. 5 Abs. 1 GG).

• Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt (Art. 7 Abs. 3 GG). Das staatliche Aufsichtsrecht aus Art. 7 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat jedoch die Einheit der Verfassung zu wahren und vor allem die Grundrechte aller Bürger zu schützen. Das angeblich göttliche Beschneidungsgebot ist deshalb im Religionsunterricht aus der historisch-kritischen Außenansicht zu vermitteln

Medizinische Bewertung der Zirkumzision

Die Zirkumzision ist, wie jeder andere chirurgische Eingriff, mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn eine zwingende medizinische Indikation vorliegt, und konservative und weniger invasive Behandlungen zuvor keinen Heilungserfolg brachten. Die Königlich-Niederländischen Ärztevereinigung (KNMG) erklärte in ihrem im Mai 2010 veröffentlichten Grundsatzpapier zur Beschneidung Minderjähriger, dass es keine Hinweise für die Nützlichkeit der Beschneidung aus hygienischen oder präventiven Gründen gibt, sondern dass die Beschneidung von Jungen aus nicht-medizinischen Gründen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar sei, und es gute Gründe für ein Verbot von nicht-therapeutischen Beschneidungen nichteinwilligungsfähiger Jungen gibt [1].

[1] Royal Dutch Medical Association, 2010: Non-therapeutic circumcision of male minors

Komplikationen der Beschneidung

Die Zirkumzision, die operative Entfernung der männlichen Vorhaut, ist zweifellos die am häufigsten durchgeführte Operation an männlichen Kindern in Deutschland. Laut den Ergebnissen des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) das in den Jahren 2003 bis 2007 durchgeführt wurde, waren in Deutschland circa 9,9% der männlichen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund beschnitten.[2] Das bedeutet, dass Zirkumzisionen an Jungen in Deutschland rund 30 mal häufiger durchgeführt werden, als es angesichts der Häufigkeit therapiebedürftiger Vorhauterkrankungen und heutiger konservativer Behandlungsmodalitäten medizinisch notwendig wäre.

[2] Kamtsiuris P, Bergmann E, Rattay P, Schlaud M (2007). Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS). Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2007; 50 (5-6): 836–50. PMID 17514470.

Im Gegensatz dazu betrug schon 1986 die Zirkumzisionsrate in Dänemark unter 15-jährigen Knaben nur 1,6 % [3] und das obwohl zum damaligen Zeitpunkt für häufig diagnostizierte Vorhautprobleme keine der heutigen konservativen Therapieformen, wie etwa die Therapie mit Corticosteroid-Salben oder vorhauterhaltende Operationsverfahren, verfügbar waren.

[3] Frisch M, Friis S, Kjear SK, Melbye M.: Falling incidence of penis cancer in an uncircumcised population (Denmark 1943-90). BMJ (London) 1995;311(7018):1471.

Da es zwischen beiden Ländern keine Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeiten gängiger Vorhautprobleme geben kann, die zur Indikation einer Zirkumzision herangezogen werden könnten, muss davon ausgegangen werden, dass erhebliche qualitative Unterschiede in der medizinischen Praxis und der medizinischen Kompetenz bestehen, die für diesen erheblichen Unterschied in der Beschneidungsrate zwischen diesen Ländern verantwortlich sind.

Medizinische Bewertung der Zirkumzision

Allgemein

In der modernen medizinischen Praxis finden viele Beschneidungsmethoden Anwendung, mit dem gleichen Ziel: Genug von der Schafthaut und der sensiblen inneren Vorhautschleimhaut zu entfernen, sodass die Eichel ausreichend entblößt ist [4]. Zur Vorbeugung von Komplikationen ist es wichtig die Prinzipien, die allen Beschneidungsmethoden gemein sind, zu verstehen, ganz gleich welche spezifische Methode zum Einsatz kommt. Darüber hinaus ist es wichtig, die spezifischen Gefahren der jeweils verwendeten Methode zu kennen. Obwohl viele der Methoden in der urologischen Praxis nicht zum Einsatz kommen, sollen sie hier trotzdem kurz umrissen werden, da ein Urologe mit den Komplikationen aller dieser Techniken konfrontiert sein kann. Es gibt vier Prinzipien, die alle Beschneidungstechniken gemein haben. Diese gilt es zu befolgen um Komplikationen zu vermeiden. Diese Prinzipien sind Asepsis, keine übermäßige Entfernung des inneren und äußeren Vorhautblatts, Hämostase (Blutstillung) und Cosmesis. Asepsis wird in der Praxis häufig nicht streng eingehalten [5]. Das Risiko zu viel der inneren oder der äußeren Vorhaut abzutragen variiert je nach angewandter Methode.

[4] Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

[5] Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Methoden der Zirkumzision

Beschneidungsmethoden können in drei Typen unterteilt werden, Klemmen-Zirkumzision, Glocken-Zirkumzision und Freihand-Zirkumzision.

In Nordamerika werden Säuglinge in der übergroßen Mehrzahl der Fälle ohne jegliche Form der Betäubung beschnitten [6]. Eine effektive Möglichkeit zur Schmerzstillung während der Beschneidung von Säuglingen besteht nicht.

[6] Garry T. Circumcision: a survey of fees and practices. OBG Management (October) 1994: 34-6.

Zirkumzision mit Schild-Vorrichtung

Ein Schild wird häufig bei einer rituellen Zirkumzision verwendet. Bei dieser Technik wird die Eichel mit einem eingekerbten Schild nach unten gedrückt die über die in die Länge gezogene Vorhaut platziert wurde. Die über das Schild hinausragende Vorhaut wird abgeschnitten und Hämostase wird gewährleistet. Die Mogen Klemme arbeitet nach diesem Prinzip. Die Mogen Klemme wird nicht mehr weiter produziert, da die Herstellerfirma aufgrund einer Klage der Familie eines geschädigten Jungen, dessen Penis durch eine Mogen-Zirkumzision teilweise amputiert worden war, zur Zahlung von 11 Millionen US-$ Schadensersatz verurteilt wurde und infolgedessen Konkurs anmelden musste [7]. Teilweise oder vollständige Amputationen der Glans infolge von Zirkumzisionen mit der Mogen-Klemme wurden schon vorher häufig dokumentiert.

[7] Ty Tagami. Atlanta lawyer wins $11 million lawsuit for family in botched circumcision The Atlanta Journal-Constitution, Atlanta, Georgia, USA, 19. Juli 2010

Zirkumzision mit Gomco-Klemme

Die Gomco-Klemme wird in Nordamerika sehr häufig verwendet. Wenn solche Klemmen verwenden werden, wird zunächst ein Dorsalschnitt durchgeführt und die Vorhaut von der Eichel gelöst. Eine Glocke wird über die Eichel gedrückt und die Vorhaut wird durch einen Ring gezogen. Hämostase wird durch den Druck zwischen dem Ring und der Glocke gewährleist. Die verbleibende Vorhaut wird weggeschnitten und entfernt.

Plastibell

Bei der Zirkumzision nach der Plastibell-Methode wird ein zweiteiliger Plastikring an den Penis des Kindes angelegt. Dabei liegt ein Teil zwischen Eichel und Vorhaut, der andere Teil außerhalb, an der Basis der Vorhaut. Das zwischen beiden Teilen liegende Gewebe wird durch einen Faden abgebunden. Durch das Abbinden der Blutzufuhr fault die Vorhaut langsam mehrere Tage lang ab, ehe sie von selbst abfällt. Diese Methode gilt heutzutage als obsolet, da es mit langwierigen Schmerzen verbunden ist, und nicht vollständig unter ärztlicher Überwachung stattfindet, so dass dieser bei eventuellen Schwellungen nicht eingreifen kann, und weil aufgrund des Fremdkörpers ein hohes Infektionsrisiko besteht [8].

[8] Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Freihand-Zirkumzision

Die in Deutschland am häufigsten angewendete Beschneidungsmethode ist die Freihand-Zirkumzision. Diese erfolgt entweder durch einen Dorsalschnitt und der Entfernung des gesamten Gewebes oberhalb der Eichelfurche Sulcus coronarius, oder mittels einer Sleeve-Resektion, bei der eine Gewebsmanschette distal zur Corona abgetragen wird. Bei diesen Zirkumzisionsmethoden, wird routinemäßig genäht [9].

[9] Kaplan GW. Complications of circumcision. Urol Clin N Amer 1983;10:543-9. PMID 6623741

Komplikationsrate

Häufigkeit der Komplikationen während oder kurze Zeit nach der Operation

Die exakte Komplikationsrate der Zirkumzision ist unbekannt. In prospektiven Studien wurden Raten für kurzfristige Komplikationen von 4% bis zu 55% festgestellt. Das spiegelt die verschiedenen und variierenden Diagnosekriterien wieder, die angewandt wurden. Als realistischer Wert für die Rate der Komplikationen, die während oder kurz nach der Zirkumzision auftreten, kann eine Rate von 2-10 % angenommen werden[10] [11] [12]. In diesem Wert sind jedoch Langzeit-Komplikationen die sich erst im späteren Leben im Rahmen der körperlichen Entwicklung zeigen nicht miteinbegriffen.

[10] Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

[11] Griffiths DM, Atwell JD, Freeman NV. A prospective survey of the indications and morbidity of circumcision in children. Eur Urol 1985;11(3):184-7.

[12] Fetus and Newborn Committee, Canadian Paediatric Society. Neonatal circumcision revisited. (CPS) Canadian Medical Association Journal 1996;154(6):769-80.

Häufigkeit der Komplikationen unter Berücksichtung von Komplikationen im späteren Leben

Werden späte Komplikationen der Zirkumzision, die sich erst Jahre nach der Operation manifestieren können, mitberücksichtigt, ist die Komplikationsrate signifikant höher. Prospektive Studien, die auch späte Komplikationen berücksichtigen und Knaben auch einen längeren Zeitraum nach ihrer Zirkumzision untersuchten, nennen Komplikationsraten von 14% bis zu 69% an [13] [14] [15].

[13] Williams N, Kapila L. Complications of circumcision. Brit J Surg 1993;80:1231-6. doi: 10.1002/bjs.1800801005 PMID 8242285

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[ Unterschrift ]

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[ Unterschrift ]

ANLAGE EINS

PETITION

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Berlin

20. Juli 2012

Pet 4-17-07-451-040847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, in welchem Schamanen oder Theologen juristisch folgenreich definierten oder immer noch definieren, was menschliche Wesensnatur (islamisch fiṭra)[1] oder rituelle Reinheit (ṭahāra)[2] ist.

Die Europäische Union hat sich im Jahr 2000 in ihrer Charta der Grundrechte deutlich zur Umsetzung der Kinderrechte bekannt, Artikel 24 Rechte des Kindes lautet:

(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Da wir körperliche Unversehrtheit und genitale Integrität für wichtig halten, insbesondere auch im Wissen darum, dass im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat jeder Jugendliche (Religionsmündigkeit) oder Erwachsene seine Religion jederzeit wechseln kann oder auch ohne Religion leben kann, stellen wir fest, dass es Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht zusteht, eine Entscheidung über Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und ästhetische Umgestaltung der Genitalien ihres Kindes zu treffen und in ein Ritual einzuwilligen, das lebenslange Spuren der Markierung als Zugehöriger zu einem traditionellen, so genannten kulturkreisbedingten oder religiösen Kollektiv hinterlässt. Auch das ebenfalls in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannte „Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen“, so steht es in Artikel 14 Recht auf Bildung, kann kein Freibrief für eine Beschneidungspraxis sein.

Bereits im März 2006 hat der Europarat den Mitgliedsstaaten nahegelegt, allen Kindern Chancengleichheit zu geben, unabhängig von ihrem Milieu oder familiären Hintergrund.[3] Eine nicht auf eigenen Entschluss, sondern durch den Elternwillen erworbene Genitalmutilation, nicht selten verbunden mit einer seelischen Traumatisierung, trägt eher zur gefühlten Andersartigkeit und zu einer dogmatische Reinheit herstellenden Segregation zu den Milieus der Unbeschnittenen bei und gerade nicht zu Integration und „Chancengleichheit.“

Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib)[4] und wird im bevölkerungsreichsten muslimischen Land, in Indonesien, von Wohltätigkeitsorganisationen bei nur zu vermutendem hohem Konformitätsdruck öffentlich angeboten und durchgeführt.[5] Auf diese Form der Beschneidung, nach den WHO-Kriterien ist sie eine Female genital mutilation (genauer: eine FGM vom Typ I),[6] kann, ebenso wie Jungenbeschneidung, StGB § 228 angewendet werden: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Nach dem Rechtsverständnis eines säkularen Rechtsstaats, der sich an den allgemeinen Menschenrechten orientiert, sind weder FGM noch MGM „gute Sitte“, sondern § 223 StGB Körperverletzung.

Was die oft bagatellisierte männliche Beschneidung (Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation“)[7] betrifft, können 14-jährige Jungen nicht als einwilligungsfähig gelten und vermutlich noch nicht einmal 16 jährige, weshalb keine jugendlichen Religionsmündigen, sondern erst Erwachsene ihrer eigenen MGM zustimmen könnten (was sozialpädagogisch, psychologisch oder medizinisch begründet keineswegs pauschal zu empfehlen ist).

Ein Kind, also einen nicht einwilligungsfähigen Menschen ohne medizinischen Grund, sondern lediglich zur Abwehr vermeintlicher böser Geister und Dschinnen oder zur Erlangung des Wohlwollens der elterlich vermuteten Gottheit am Genital zu operieren, finden wir, um Frau Merkels Wort aufzugreifen, tatsächlich nicht „komisch“.

Heute treffen wir auf säkulare Muslime oder auf Ex-Muslime, die das im gegenmodernen und aufklärungsverweigernden[8] Islam von Scharia und Fiqh selbstverständliche Recht der Eltern, den Körper des Kindes im Genitalbereich mit einer kultischen Operation zu verändern, in Frage stellen: „Ich verstehe deshalb die Aufregung um dieses Verbot nicht. Wir, die Muslime in Deutschland, sollten diese jetzige Diskussion als Chance begreifen, endlich bestimmte religiöse Rituale und Traditionen auf den Prüfstand der Demokratie zu stellen“, das sagt Ahmad Mansour, Diplom-Psychologe und Mitglied der Arbeitsgruppe „Präventionsarbeit mit Jugendlichen“ der Deutschen Islam Konferenz (DIK).

Mansour stellt ein auch sozialpädagogisch überzeugendes Qualitätskriterium für eltern- und kinderfreundliche Spiritualität auf: „Die Rechte der Kinder auf individuelle Freiheit zu ignorieren ist bei muslimischen Familien sehr verbreitet, Kinder werden als Mitglieder der Gemeinschaft erzogen und nicht als Individuen. Persönliche Bedürfnisse und Selbstentfaltungsversuche, die der kulturellen und religiösen Vorstellung der Eltern widersprechen, werden systematisch unterdrückt. Ein Verbot der Beschneidung dagegen wäre der wahre Ausdruck der Religionsfreiheit – die man seinen Kindern lässt!“[9]

Auch unter Juden wird das Beschneidungsritual seit und mit Sigmund Freud und Bruno Bettelheim kritisiert. Sehr plausibel argumentiert die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman: „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.“[10]

Die ohne medizinischen triftigen Grund vorgenommene rein rituelle orthodox-jüdische oder orthodox-islamische Zirkumzision und ebenso die schafiitische Mädchenbeschneidung sind Taten der Gewalt am Kind, gleichzeitig sind sie islamisch verpflichtend als wadschib (wāǧib) oder fard (farḍ). Schafiitische FGM und jüdische sowie gesamtislamische MGM gehören deshalb, auch unter Bezug auf BGB § 1631 (2), wo feststellt wird: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, nicht in Deutschlands Kinderzimmer, Festsäle, Krankenhäuser oder Arztpraxen. Die gottgegebenen Gesetze von Halacha oder Scharia missachten das Kindeswohl.

Dass traditionsverliebte oder besonders gottesfürchtige Eltern beteuern, nur das Beste ihres Kindes im Sinne zu haben kann uns eine genitale Mutilation am Kinderkörper nicht billigen lassen, noch weniger die Vermutung der religiösen Wortführer, die Beschneidungsgegner würden wertvolles Kulturerbe vernichten (entsprechend kann aufklärungshumanistische Beschneidungskritik nicht ihrerseits stammeskulturelles Erbe verteidigen, etwa unter Beschwörung des famosen Europäischen oder Christlich-Abendländischen, was Xenophobie oder Antisemitismus ja auch nur sehr dürftig bedecken würde).

Jahrhunderte lang hätte es kaum jemand für möglich gehalten, aber die Sklaverei ist auch weltweit überwunden worden. Ebenso sollte und kann die Jahrtausende alte Kinderbeschneidung global überwunden werden, in Köln, Teheran, Mekka und Jerusalem, auch wenn der beharrliche Doron Rabinovici da anscheinend gar keine Chance sieht: „Die Brit Mila wurde bereits unter Antiochus IV. verboten und in der Sowjetunion erschwert. Aber die Juden hielten daran fest und eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen, bloß weil deutsche Richter es ihnen nicht gestatten.“[11]

Dass es mit dem beschneidungslosen neuen Ritual Brit Shalom (Covenant of Peace) und den Jews against Circumcision eine, zugegebenermaßen noch kleine, Bewegung bewusst jüdischer Zirkumzisionsgegner gibt, deutet Rabinovici, der die Jungenbeschneidung nicht etwa abschaffen will, sondern dem es darum geht, „Schmerzbehandlung und die medizinische Wundversorgung zu verbessern“, den Lesern der Süddeutschen immerhin an. Den MGM-Kritikern, die Rabinovici pauschal ein wenig in die Ecke von Rassismus und Antisemitismus rückt, unterstellt er hintergründig schwelende „Kastrationsangst“ und unter Kindeswohl versteht der Religionsfreund die grundsätzlich begrüßenswerte Frage: „Wäre es nicht sinnvoll, nicht nur an Biologie und Medizin zu denken, sondern auch an das politische Klima, in dem wir leben wollen?“ Ob hierzulande Grundgesetz oder himmlisches Gesetz gelten soll fragen wir uns ebenfalls, und wünschen uns eine Gesellschaft mit ganz vielen Ex-Muslimen, säkularen Juden und säkularen Muslimen und ohne blutige religiöse Riten.

Cahit Kaya, österreichischer Ex-Muslim, begrüßt ein Verbot der medizinisch nicht indizierten Beschneidungen an Kindern: „auf alle Fälle in der gesamten EU … Was die Gläubigen dann im Erwachsenenalter machen, soll in ihrer Entscheidungsfreiheit bleiben.“ Kaya kennt den Gruppenzwang und die Mauer des Schweigens ebenso wie den vielfachen Wunsch nach einer Abkehr vom Sünnet-Ritual: „Oft sieht es hinter den Kulissen ganz anders aus. Aber es wagt niemand, sich gegen seine Religionsgemeinschaft zu stellen. In Wahrheit wären nämlich viele muslimische Eltern sogar froh, wenn ein Beschneidungsverbot kommt. Sie hätten dann einen Vorwand, ihren männlichen Kindern diese Prozedur zu ersparen.“[12]

Seine heutigen gesundheitlichen Belastungen, nämlich Schlafstörungen führt Menschenrechtsaktivist Kaya auf seine als Kind erfahrene Zirkumzision zurück: „Ich wurde von meinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht und dort alleingelassen, ohne zu wissen, was mit mir passiert. Das ist für ein Kind sehr belastend. Auch später in der Schule war ich immer der Markierte“[13] (Multikulturalisten könnten jetzt natürlich vorschlagen, gleich alle männlichen Kinder zu beschneiden, damit sich kein Junge mehr als Außenseiter bzw. markiert und stigmatisiert fühlt).

Fuat Sanac, Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft in Wien, fragt im selben Artikel vorwurfsvoll nach außerislamischer Mutilation wie Piercings und Brustvergrößerungen – eine sinnvolle Frage, aber was ist denn, wenn sich der junge Mann das Piercing in der Penisvorhaut anbringen möchte, er aber auf Elternwunsch als Kind religiös beschnitten wurde?

Die rituelle Beschneidung – auch die Jungenbeschneidung – ist Gewalt und zerstört die körperliche Unversehrtheit, und wenn sich die Bundesrepublik einerseits zum kindlichen „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ (BGB § 1631 (2)) verpflichtet und andererseits jetzt vor den Forderungen der Vertreter der religiösen Gruppen einknickt, dann und erst dann, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, macht sich Deutschland zur „Komikernation“ – und auch beim Verstoß gegen Artikel 24 (3) des Übereinkommen über die Rechte des Kindes, bei der sich die Vertragsstaaten verpflichten „überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind“ abzuschaffen. Die Beschneidung, noch so „fachgerecht“ (Drucksache 17/10331) vorgenommen, formt das Genital auf archaisch tabubefrachteten und angeblich heilssichernden Elternwunsch um, zerstört die genitale Integrität des Kindes und ist ein schädlicher Brauch – bei Mädchen und bei Jungen.

FGM, auch die immer noch bagatellisierte Klitorisvorhautbeschneidung (zu FGM Typ I) sowie MGM sind eine Form körperlicher und seelisch-geistiger Gewaltanwendung, deshalb verbieten sich beide blutige Rituale durch das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), wo es in Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (1) heißt:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.[14]

Der Bundestag ist über die Aktivität der Pro-MGM-Lobby informiert, wie der kulturell gegenmoderne Inhalt der Drucksache 17/10331 beweist,[15] der den muslimischen Säkularen und den Ex-Muslimen in den Rücken fällt und sowieso allen angeblich auch im 21. Jahrhundert auf die Körperideologien und Reinheitsvorstellungen von Halacha oder Scharia zu verpflichtenden und am Genital entsprechend zurecht zu schnitzenden Jungen; wir zitieren den Skandal:

Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Berlin, den 19. Juli 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Rainer Brüderle und Fraktion

Ohne unnötige Schmerzen. Das steht da wirklich. Die integrierte Amputation der Vorhaut gelange ins deutsche Gesetz – für alle dem Ritual zu unterwerfenden Jungen ohne unnötige Schmerzen. Beschnittenes Kindeswohl – mit den auf himmlischen Befehl dazugehörigen nötigen Schmerzen. Wieviel Schmerzen sind jedem, Abrahams Beispiel treu bleibenden bzw. schariapflichtigen Kind denn bitteschön zuzumuten, Generation für Generation?

Womöglich um künftige illegale Hinterhofbeschneider oder schlechte medizinische Standards im Ausland und damit ganz viele medizinische Komplikationen verhindern zu lassen, ruft man also nach der von Ägyptens politischem Handhaben der FGM sattsam bekannten Medikalisierung.

Drucksache 17/10331 begründet so:

Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung.

Herr Kauder, Frau Hasselfeldt, Herr Dr. Steinmeier und Herr Brüderle mit ihren Fraktionen verlangen jetzt nicht etwa von den Innehabern der Deutung dessen, was unter Islamisch oder Jüdisch zu verstehen ist, die Zirkumzision, dieses Fleischopfer im Tempel der elterlichen Selbstvergewisserung und Gewissensberuhigung für die nächsten Jahrtausende in den Bereich des religiös Dezentralen oder Überflüssigen zu verschieben.

Ob jüdisch oder islamisch, die männliche Beschneidung stammt aus der Sozialstruktur und dem Zeitalter der Steinigung der Ehebrecherin. Burka und Steinigung haben im Islam auch eine ziemlich „zentrale religiöse Bedeutung“, glaubt man Islamkennern wie Ayatollah Chomeini, den afghanischen Taliban oder Nigerias Boko Haram. Auch Zia-ul-Haq erklärte die Steinigung für islamisch.[16]

Das Mädchen steht genau so unter dem Schutz des Grundgesetzes wie der Junge, beide haben denselben Rechtsanspruch auf körperliche Unversehrtheit. Drucksache 17/10331 hingegen will den Jungen versehren und das Mädchen nicht.

Was ist mit der authentisch religiösen nämlich echt islamischen FGM, die zwischen Kuala Lumpur und Kurdistan zwar mindestens aus dem Entfernen der Klitorisvorhaut bestehen kann? Diese Form der FGM ist dort und andernorts leider immer noch „sozial akzeptiert“ (so verteidigt Drucksache 17/10331 die MGM). Sie gilt, wie uns der von Saudi-Arabien aus arbeitende Scheich al-Munajjid versichert, auch außerhalb der Rechtsschule der Schafiiten als ehrbare Glaubensfrömmigkeit, je nach elterlichem Wohlwollen mit der völlig islamischen Kappung der Klitoris; und Allah weiß es am besten: „Wenn der Kitzler groß ist, sollte ein Teil von ihm entfernt werden, if the clitoris is large, then part of it should be removed. And Allah knows best.“[17]

„Der Inhalt des Kindeswohls wird im Regelfall von den Eltern bestimmt“ (Drucksache 17/10331), hier könnte Scheich Yusuf al-Qaradawi zustimmen und hat die Mädchen noch nicht einmal vergessen: „Wer jetzt denkt, es sei im Interesse seiner Töchter, sollte es tun, whoever finds it serving the interest of his daughters should do it.“[18]

Mit der durch Kauder, Hasselfeldt, Steinmeier und Brüderle betriebenen Erweckung von Schuldgefühlen unter offensichtlichem Aufgreifen des grausamen und unbedingt zu verurteilenden Holocaust (auch die einzige Demokratie im nahen Osten, den Staat Israel verteidigen wir unbedingt) arbeitet die Andeutung „Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“, so, als ob beschneidungskritische Atheisten, Traditionskritiker oder Säkulare, darunter selbstverständlich auch Muslime und Juden (auch in Israel),[19] einen Völkermord planen würden, der jetzt, im letzten Augenblick, nur mit dem deutschen Elternrecht auf jederzeitige Amputation des kindlichen Präputium abzuwenden wäre.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte sich Dieter Graumann: „Wir beschneiden männliche Säuglinge seit 4000 Jahren, und wir wollen das auch noch mindestens weitere 4000 Jahre lang tun“.[20] Der Präsident des Zentralrats der Juden führte die Leserschaft gekonnt mit einem – seitdem in der Presse in unzähligen Varianten wiederholten – „Wir brauchen Rechtssicherheit“ in die Irre, in Wirklichkeit hat das Urteil des Kölner Landgerichts (151 Ns 169/11) genau diese eben hergestellt, die Rechtssicherheit nämlich.

Graumann hingegen erblickt einen: „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.“ Einen „Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ des männlichen Kindes und späteren Erwachsenen sieht der Religionsfunktionär nicht. Ein unbeschnittener männlicher Jude ist für den biblischen Schöpfergott ja vielleicht gar kein schlimmer Gräuel, auf Erden und für Herrn Graumann aber sehr wohl.

Die Vorhautbeschneidung (der schafiitischen muslimischen Mädchen oder der muslimischen oder jüdischen Jungen) transportiert patriarchalische Frauen- und Männerbilder. Das Kind hat Schmerzen zu erdulden, der Stamm das Recht, des kindliche Genital zum Bluten zu bringen. Viele Eltern sind gezwungen, das Kind zu belügen mit einem sinngemäßen: Das ist nicht schlimm, oder: Das muss so sein.

Kein Mufti oder Scheich, kein Imam einer deutschen Moschee findet bislang den Mut, zu sagen, dass es ein gelingendes muslimisches Leben auch als männlicher Unbeschnittener geben könne. Drucksache 17/10331 unterstützt diese archaische Norm und will sie in die nächste und übernächste Generation tragen.

Mit der Jungenbeschneidung wird außerdem der heilige Ekel im Herabsehen auf die Kultur der Nichtbeschneider transportiert, die, wie die Unbeschnittenen selbst, im Islam von Scharia und Fiqh als sittlich minderwertig anzusehen sind. Die fromme Muslima soll sich vor dem Gedanken ekeln, mit einem Unbeschnittenen Sex zu haben – genau hier sollten modern denkende Pädagogen (und modern denkende Politiker) sehr wohl aufklärend dazwischenreden.

Die islamische MGM sexualisiert kleine Jungen wie Mädchen gleichermaßen, sie dramatisiert (wie es auch der Hidschab macht) das irdische Sexuelle als Schlachtfeld zwischen Licht und Finsternis, scheuen Engeln und versuchenden Satanen, Weg ins Paradies oder Weg ins Höllenfeuer.

Dieses Menschenbild der mit Koransuren und Hadithen begründeten Homophobie, Misogynie und Entwürdigung der Nichtmuslime will der am 19.07.2012 gestellte Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen) legalisieren und wird, wenn er nicht verhindert werden kann, auch der bekennende Islamische Religionsunterricht (IRU) demnächst in unsere Lehrer- und Klassenzimmer einbringen.

Kritik an der islamischen MGM darf nämlich auch im IRU offensichtlich nicht bekennend gelehrt werden und traut sich an einer deutschen staatlichen Schule schon seit vielen Jahren kein Lehrer mehr auszusprechen – aus Angst vor Gefährdung des schulischen Friedens. Man beschwört allerdings, gerade in kirchlichen Kreisen, auch lieber ein „friedliches Zusammenleben“,[21] auf Einhaltung der Standards der AEMR und auf ein Zurückweisen des immer noch allzu viele Verfassungen so genannter islamischer Länder prägenden Schariavorbehalts verzichtet man.

Die schariatreuen Islamverbände des Koordinierungsrats (KRM) dürfen den Bekenntnisinhalt des Islamischen Religionsunterricht bestimmen, und da wird es wohl bekennend und versetzungsrelevant heißen: Nach der Sunna (Hadith: Sahih Buchari Nr. 5891)[22] muss jeder Junge beschnitten sein, also auch du! Das ist der kulturelle Standard von Initiationsriten in den Jägerbund und erinnert an das von Nelson Mandela beschriebene Ukwaluka-Beschneidungsritual der Xhosa, bei dem der zum vollwertigen Mann und vollwertigen Menschen Gemachte auszurufen hat: „Ich bin ein Mann – Ndiyindoda!“ Manche der in der folgenden Nacht aufgeweckten Initiierten sollen ihre abgetrennte Vorhaut und damit ihre Jugend eigenhändig begraben; alle werden für einige Zeit als Zeichen ihrer neuen Reinheit am ganzen Körper weiß bemalt.[23]

Deutschlands Politik- und Religionslehrern ist zuzumuten, die Jungenbeschneidung der australischen Aboriginees, afrikanischen Xhosa, Juden oder Muslime nicht zu tolerieren oder gar pauschal zu „integrieren“, sondern unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht des Kindes oder Jugendlichen über den eigenen Körper und die Universalität der Menschenrechte zu kritisieren – aber wie soll das zeitnah funktionieren, wenn das 2012 noch nicht einmal der Deutsche Bundestag wagt?

Das Landgericht Köln beschreibt die lebenslangen Folgen der genitalen Mutilation genau: „Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert.“[24] Über die dauerhaften und vielleicht ebenfalls irreparablen seelischen Folgen der bei der Beschneidung erlittenen Traumatisierung endlich offen zu reden sollte unsere gemeinsame zukünftige Aufgabe sein.

Die gestern im Bundestag hastig thematisierte männliche Beschneidung ist mit nennenswert häufigen, teilweise schweren gesundheitlichen Risiken verbunden; die Quelle nennt und zeigt im Bild Hautbrücken (Skin-bridges), Vernarbungen (Scarring) und Krampfadern (Varicose veins). Die Zirkumzision ist immer eine Schädigung; bei Männern ist die noch so „fachmännisch“ durchgeführte Beschneidung mit einem Verlust von bis zu 75 % an peniler Sensitivität verbunden.[25]

Wir erinnern noch einmal Artikel 24 (3) der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Eine poetische, aber wichtige Frage sicherlich auch zum Thema Zirkumzision finden wir beim Künstler Herbert Grönemeyer. Auch die Abgeordneten des Bundestags könnten sie sich stellen, wenn sie „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung“ (Drucksache 17/10331) über den gestern eingeforderten Gesetzentwurf und damit für oder gegen eine Legalisierung der Jungenbeschneidung abstimmen werden.

Wann ist ein Mann ein Mann?

[ Unterschrift ]

[ Titel ]

[ Unterschrift ]

[ Berufsbezeichnung ]

[1] Muhammad said that there are five acts of fitra. (Editor’s note: The translated hadith collections say that following fitra means adhering to the tradition of the prophets, taking the right path or following Islam.) The five acts of fitra enumerated by Muhammad are: circumcision, shaving one’s pubic hair, plucking out the hair under one’s armpits, cutting one’s nails and clipping one’s moustache to keep it short. It was reported that the last four of these should not be neglected for more than forty nights.

In one hadith, there are ten acts of fitra listed: those above excluding circumcision and six more: letting one’s beard grow, using a tooth-stick, snuffing up water into one’s nose, washing the joints of one’s fingers, cleaning one’s private parts with water and rinsing one’s mouth.

Yomatari’s Laws of Religion

Laws of Islam Concerning Ritual Purity and Cleanliness

from the Holy Qur’an, major hadith collections

and Islamic jurisprudence

http://www.religiousrules.com/Islampurity09grooming.htm

Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)

Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).

Bei der Beschneidung gilt, dass mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muss.

Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:

Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.

Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib [wadschib, farḍ]

Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.

ENFAL

http://www.enfal.de/hitan.htm

wadschib (farḍ)

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioeses_verpflichtung.htm

Farḍ. In Indonesian, wajib also means obligatory, since the word is derived from Arabic.

http://en.wikipedia.org/wiki/Wajib

The point here is that the religion of Allaah is haneefiyyah (pure monotheism) which fills the heart with knowledge and love of Him and sincerity towards Him, and worship of Him alone with no partner or associate, and which marks the body with the characteristics of the fitrah, namely circumcision, removal of the pubic hair, trimming the moustache, cutting the nails, plucking the hair from the armpits, rinsing the mouth, rinsing the nose, using the siwaak (toothbrush made from twigs from a certain tree) and cleaning oneself after elimination of urine or faeces.

So the fitrah of Allaah is manifested in the hearts of the haneefs and on their bodies.

(Tuhfat al-Mawdood bi Ahkaam al-Mawlood by Ibn al-Qayyim, p. 351)

http://www.islam-qa.com/en/ref/7073

[2] TAHARA (Cleanliness or Purification)

Islam requires physical and spiritual cleanliness. On the physical side, Islam requires Muslims to clean their bodies, clothes, houses, and community, and they are rewarded by God for doing so. While people generally consider cleanliness desirable, Islam insists upon it and makes it an indispensable fundamental of religious life. In fact, books on Islamic jurisprudence often contain a whole chapter on this very requirement.

http://www.thewaytotruth.org/pillars/tahara.html

The Holy Qur’an does not impose an obligation on parents to circumcise their children, but the prophet Mohammed is reported to have stated that „Circumcision is a sunnah (customary or traditional) for the men. Most references to male circumcision occur in the examples and traditions of the Prophet (peace be upon him). Therefore the scholars strongly recommend circumcision for male.

From this point of view, traditionally, adult male converts to Islam are encouraged to undergo the operation.

Furthermore, besides submission to the Will of God, male circumcision is an important ritual aimed at improving cleanliness. Therefore, in Arabic, circumcision is also known as tahara, meaning purification or cleanliness.

Islam strongly emphasises cleanliness and purification both spiritual and physical. The mental and spiritual purification cleanses the heart while the social and physical purification cleanses the body as in circumcision. It also indicate that circumcised males are regarded as more pure (clean).

Although circumcision is not one of the Five Pillars of the Faith, which consist of: the profession of faith, daily prayer, fasting at Ramadan, giving money to the poor (charity), and the pilgrimage to Mecca. However, this ritual is an act of purification and connects the person to the Prophet Ibraheem (peace be upon him) and his religion, Islam.

The Qur’an says: „Allah does not want to place burden on you. Rather, He wants to purify you and to complete His favours to you so that you may be grateful.“ [The Holy Qur’an 5:7]

The Hadith, the acts and the approvals of the Prophet Muhammad (peace be upon him) together constitute the Sunnah. This is the second source of Islamic Law.

http://convertingtoislam.com/circum.html

[3] In March 2006, the European Council requested the Member States “to take necessary measures to rapidly and significantly reduce child poverty, giving all children equal opportunities, regardless of their social background”.

Towards an EU Strategy on the Rights of the Child

Brussels, 4.7.2006

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:EN:PDF

[4] Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

Clarification: Shaykh Nuh Keller translates and comments in his Reliance of the Traveller:

“Circumcision is obligatory (Shaykh ‘Umar Barakat: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. bazr) of the clitoris (Shaykh Nuh Keller: not the clitoris itself, as some mistakenly assert).”

Shafi’i Institute

http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

In the Shafi’i Scool, circumcision is necessary for both men and women. (Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300) It is recommended for a child’s guardian to circumcise it during infancy, while not obligatory. It is obligatory that one be circumcised after reaching puberty. (Ibid p. 302-03)

http://www.shafiifiqh.com/is-delaying-circumcision-past-puberty-a-sin/

[5] A Cutting Tradition. By SARA CORBETT. The New Yok Times. Published: January 20, 2008

http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html

Inside a Female-Circumcision Ceremony. Photo: Stephanie Sinclair

http://www.nytimes.com/slideshow/2008/01/20/magazine/20080120_CIRCUMCISION_SLIDESHOW_index.html

[6] Clitoridectomy: partial or total removal of the clitoris (a small, sensitive and erectile part of the female genitals) and, in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris).

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

FGM is classified in 4 types: type I involves excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris; Female genital mutilation is usually done without anesthesia and in poor conditions by elderly women specially designated for this task. This may lead to unintended additional damage, even after type I FGM, with the development of subsequent complications. Our study documents the occurrence of long-term sequelae after type I FGM. The long duration of symptoms reflects the amount of unnecessary anxiety, shame, and fear these girls and women felt before seeking medical care. Therefore, an increased awareness of long-term complications after type I FGM is necessary.

Epidermal clitoral inclusion cyst after type I female genital mutilation

Abdulrahim A. Rouzi, FRCSC, Othman Sindi, FRCSC, Bandar Radhan, Facharzt, and Hassan Ba’aqeel, FRCSC

Jeddah, Saudi Arabia

http://ipac.kacst.edu.sa/edoc/2004/142869.1-20040300096.pdf

[7] Merkel – „Wir machen uns zur Komikernation“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108304605/Merkel-Wir-machen-uns-zur-Komikernation.html

[8] Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Quelle: CIBEDO – Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

[9] „Viel zu lang hat der Staat keine klare Position bezogen, viel zu lang haben die muslimischen Verbände diese Auseinandersetzung vermieden und nur emotional reagiert. Es ist für uns Muslime höchste Zeit, den Mut aufzubringen, diese Diskussion innerislamisch zu führen und dabei in Kauf zu nehmen, uns eventuell von dem einen oder anderen unserer Rituale zu verabschieden. Das Vorhaben der deutschen Regierung, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern zu erlassen, setzt da leider genau das falsche Signal.“

Ahmad Mansour. WELT 18.07.2012

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108321226/Muslime-muessen-endlich-offener-diskutieren.html

[10] Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

http://hpd.de/node/13768

[11] Doron Rabinovici, Süddeutsche 11.07.2012

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075

„Eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen.“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075-2

Doron Rabinovici, 1961 in Tel Aviv geboren, lebt seit 1964 in Wien. Er ist Schriftsteller, Essayist und Historiker. … 2007 Willy und Helga Verkauf-Verlon Preis des DÖW für österreichische antifaschistische Publizistik [DÖW = Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes]

http://www.rabinovici.at/bio.html

DÖW – Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

http://www.doew.at/

[12] Brigitte Warenski: „Viele Eltern für Beschneidungsverbot“. Tiroler Tageszeitung vom 16.07.2012

http://www.exmuslime.at/%E2%80%9Eviele-eltern-fur-beschneidungsverbot/

[13] Noch heute fühle er sich manchmal ausgeliefert – was ihm schlaflose Nächte bereitet. Kaya will helfen, anderen Kindern dieses Schicksal zu ersparen. Gemeinsam mit der Initiative gegen Kirchenprivilegien machte er Dienstag gegen die Beschneidung von Kindern mobil – womit die deutsche Debatte endgültig nach Österreich übergeschwappt ist.

Kurier vom 17.07.2012

http://kurier.at/nachrichten/4503967-beschneidung-was-ist-mit-piercing.php

[14] Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358176/publicationFile/3609/UNkonvKinder1.pdf

[15] Drucksache 17/10331 vom 19.07.2012 (elektronische Vorab-Fassung)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

[16] The Federal Sharia Bench declared rajm, or stoning, to be un-Islamic; Zia-ul-Haq reconstituted the court, which then declared rajm as Islamic. …

Pakistan. Zia-ul-Haq’s Islamization. Blasphemy Laws. Description, Penalty.

298A Use of derogatory remarks etc., in respect of holy personages 3 years imprisonment, or with fine, or with both

295B Defiling, etc., of Quran Imprisonment for life

295C Use of derogatory remarks, etc.; in respect of Muhammad Death and fine

http://en.wikipedia.org/wiki/Zia-ul-Haq%27s_Islamization

[17] Ibn Qudamah (may Allah have mercy on him) said, in his book al-Mughni:

Circumcision is obligatory for men, and it is an honour for women, but it is not obligatory for them. This is the opinion of many scholars. (Imam) Ahmad said: For men it is more strictly required, but for women it is less strictly required.“ (al-Mughni 1/70).

Circumcision of the female consists of the removal of a part of the clitoris, which is situated above the opening of the urethra. The Sunnah is not to remove all of it, but only a part. (al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah 19/28).

In this matter, it is wise to follow the interests of the female: if the clitoris is large, then part of it should be removed, otherwise it should be left alone. This size of the clitoris will vary from woman to woman, and there may be differences between those from hot climates and those from cold climates.

A hadith on the topic of female circumcision has been attributed to the Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him), according to which he said: „Circumcision is a Sunnah for men, and an honour for women,“ but there is some debate as to the authenticity of this hadith. See Silsilah al-Ahadith al-Da‘ifah by al-Albani, no. 1935.

How circumcision is to be performed is mentioned in the hadith narrated by Umm ‘Atiyah, may Allah be pleased with her, according to which a woman used to perform circumcisions in Madinah. The Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him) told her: „[La tanhaki (ikhtafidna wa-la tanhikna)] Do not abuse (i.e. do not go to extremes in circumcising); that is better for the woman and more liked by her husband.“ (Reported by Abu Dawud in al-Sunan, Kitab al-Adab; he said this hadith is da’if [ḍaʿīf, weak, schwach]

Islam Q&A

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://islamqa.info/en/ref/427/circumcision

[18] Sheikh Yusuf al-Qaradawi is the Sunni Islamic world’s foremost Shariah scholar. He is the head of the International Association of Muslim Scholars and European Council for Fatwa and Research [ECFR]. … Qaradawi, who has been described as the Muslim Brotherhood’s spiritual and ideological leader, issued a fatwa asserting that “circumcision is better for a woman’s health and it enhances her conjugal relation with her husband” and that, “ whoever finds it serving the interest of his daughters should do it, and I personally support this under the current circumstances in the modern world.”

http://sheikyermami.com/2012/04/22/female-genital-mutilation-is-part-of-the-sunna-of-the-prophet-part-ii/

[19] Brit Shalom is a non-cutting naming ceremony which replaces Brit Milah (ritual circumcision) for newborn Jewish boys. It is not intended for boys who have previously been circumcised in a hospital. It can be similar to the naming ceremony traditionally used for baby girls. It may be performed by a Rabbi or other experienced lay leader. If desired, celebrants can aid parents in devising their own ceremony. It has also been termed Alternative Brit (or Bris), Brit B’li Milah (Covenant without cutting) and Brit Chayim (Covenant of Life).

Not all the celebrants listed are opposed to Brit Milah. However, they are all committed to providing service to families unwilling to circumcise their sons, by officiating at Brit Shalom ceremonies. This list is continually being updated.

http://www.circumstitions.com/Jewish-shalom.html

JAC, Jews Against Circumcision, is a diverse group of Jews from every english-speaking country on the planet. We range in observance from Secular Jews to Orthodox. We even have some Rabbis in our group. We also consist of people from every socio-economic class and education level.

We have come to realize that mutilating a male’s genitalia in the name of religion is not acceptable. We are not superstitious and uneducated people anymore. No loving God would demand this. It is ridiculous to think so.

As you read through this website, you will see the various arguments: medical, Jewish, sexual, etc. to not circumcise. Please read and think about the content of this website. You’ll be doing a mitzvah.

Brit Shalom, Covenant of Peace, is the only acceptable naming ceremony in the modern age.

http://www.jewsagainstcircumcision.org/

[20] Nach dem Bekanntwerden des Kölner Urteils am 26. Juni, wonach Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar sei, handelte der Zentralrat der Juden schneller als die muslimischen Verbände. Noch am gleichen Tag teilte er mit, das Urteil stelle einen „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ dar. Der Koordinationsrat der Muslime hingegen war zunächst nicht sprachfähig.

FAZ vom 17.07.2012, Uta Rasche: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-lobbyarbeit-mit-kollateralnutzen-11823361.html

[21] CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN VON MUSLIMEN UND CHRISTEN IN INDONESIEN

Pfarrerin Ati Hildebrandt Rambe

http://www.bruecke-nuernberg.de/pdf/weltreise/Christen%20und%20Muslime%20in%20Indonesien.pdf

Angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen in Nigeria unterstrich Zollitsch während der Begegnung seine Solidarität mit den Christen des afrikanischen Landes. „Ein friedliches Zusammenleben zwischen Christen und Muslimen ist notwendig. Nigeria ist eine Nation, die zum Dialog aller gesellschaftlichen und religiösen Gruppen fähig ist. Der Alltag ist aber immer wieder gefährdet“, so Zollitsch.

http://www.katholisch.de/Nachricht.aspx?NId=5191

KNA 02.01.2012 — Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat in seiner Neujahrspredigt ein friedliches Zusammenleben der Völker, Kulturen und Religionen der Welt gefordert.

http://www.cibedo.de/sanktegidio119133786366013385620.html

[22] Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zur Fitra gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.

http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,70/min,20/show,10/

[23] Just after the surgeon, inchibi, cuts the foreskin, he says to the initiate, “Yithi uyindoda,” or “Say: you’re a man!” At which point the initiate shouts, “ Ndiyindoda!” or “I’m a man!” In addition to this verbal recognition of the boy’s status as a young man, the young man also receives a new name. … The first midnight following the circumcision, the abakwetha are woken and sent out of the hut into the dark of the night to bury their foreskin. In Mandela’s words, “The traditional reason for this practice was so that our foreskins would be hidden before wizards [Anm.: Zauberer, Hexenmeister] could use them for evil purposes, but, symbolically, we were also burying our youth.”

The next weeks or months are spent together as abakwetha secluded from regular society in the itonto. During this time of physical healing the young men are brought further into manhood by learning the histories and mysteries of the Xhosa men. During this time of seclusion, the young men are smeared with a white clay or chalk as a symbol of their new purity.

Samuel D. Giere, PhD: “This is my world!” Son of Man (Jezile) and Cross-Cultural Convergences of Bible and World

http://www.wartburgseminary.edu/uploadedfiles/Campus_Community/Faculty_Course_Materials/Giere/S%20D%20Giere%20-%20This%20is%20my%20world%20-%20Son%20of%20Man%20and%20Cross-Cultural%20Convergences%20of%20Bible%20and%20World%20-%20SBL%20-%20Nov%202010.pdf

[24] Kölner Landgericht Az. 151 Ns 169/11

http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

[25] Intact men enjoy four times more penile sensitivity than circumcised men, according to the „Fine-touch Pressure Thresholds in the Adult Penis“ article published today in the British Journal of Urology International.

http://www.nocirc.org/touch-test/touchtest.php

P H O T O G A L L E R Y – Introduction to the natural, intact penis

To fully appreciate the damage caused by circumcision, one must understand how the natural, intact penis should look and function. The photos on this page show the way that Nature/God intended the human penis to look and function.

Exterior Appearance of the Natural Penis (Flaccid)

Just as the female genitalia exhibit a wide variety of appearances of the labia and female foreskin (see the book „Femalia“), so too does the male foreskin reveal a wide variety of length, thickness and coloration. In the adult male, the foreskin accounts for 1/3 to 1/2 of the skin system of the penis, or about 15 square inches of erogenous inner and outer foreskin tissue.

http://www.circumcisionharm.org/gallery%20intact.htm

P H O T O G A L L E R Y O F D A M A G E – Page 1

Images here reveal both routine and extraordinary damage from circumcision in infancy or childhood (physical damage only).

It does not account for adverse sexual, emotional/psychological, spiritual or self-esteem outcomes from the physical damage.

While the extremes of male and female genital cutting may differ in the effects upon individuals, one common denominator is the fact that no matter how „serious“ or „minor“ the public may perceive the differences in harm to be, the damage is often an all-consuming issue to the individual who must live with the loss of their inherent genital integrity, especially when the genital loss and scars were imposed on them when they could not consent, refuse or escape.

http://www.circumcisionharm.org/gallery1.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery2.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery3.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery4.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery5.htm

A Gallery of Circumcisions

Hautbrücken 1. Skin-bridges

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched1sb.html

Vernarbungen 3. Scarring

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched3sc.html

Krampfadern 5. Varicose veins

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched5va.html

[ Name ]

[ Wohnort ]

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Berlin

17.09.2012

Pet 4-17-07-451-040847

Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht schon 1968 festgestellt hat, dass Kinder Grundrechtsträger sind, und zwar ohne Einschränkung

Marlene Rupprecht (SPD) am 19. Juli 2012, Plenarprotokoll 17/189

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Vergabe des Aktenzeichens (Petitionsnummer) für meine Petition vom 20. Juli 2012. Sie schreiben:

Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.

Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.

Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Unzufrieden und sehr besorgt bin ich darüber, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert worden ist; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine mir unbekannte Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben.

Ich habe aber unmissverständlich vom BGB gesprochen, und gar nicht vom StGB:

möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

Ich bitte deshalb hiermit den Petitionsausschuss, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.

Ich bin weiterhin etwas verärgert und sehr besorgt, da, wie Sie selbst schreiben: “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM, Jungenbeschneidung bei Xhosa und Aboriginees sowie Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge (§ 1631 BGB) zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann nicht “eingegangen werden kann.”

Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre, da grundrechtswidrig, nicht zu akzeptieren; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.

Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale, nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform:

Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.

Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.

Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit, Traditionspflege und (juristisch falsch verstandenen) Fürsorge geraubt werden dürfe.

Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie liegt da natürlich falsch und weiß das, und der Bundestag weiß das auch und wird in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zirkumzisionsfreunden Angela Merkel und Volker Beck sowie dem Ethikrat argumentativ folgt. Das Parlament wird dann, so ist jetzt zu befürchten, dem Druck der global und gegenmodern aktiven religiösen Lobbygruppen nachgeben, nicht zuletzt den legalistischen Parteigängern der Scharia.

Dann hätte sich das angeblich vom Himmel herab gekommene, frauenfeindliche und kinderfeindliche Islamische Recht nicht bewegt und das Grundgesetz nachgegeben. Das ist im säkularen Staat zu verhindern.

Zur ebenfalls bleibend grundgesetzwidrigen jüdischen Zirkumzision (Brit Mila) an Neugeborenen möchte der Petitionsausschuss bitte die angefügten drei Quellen Dr. Paul D. Tinari; David B. Chamberlain Ph. D. und Mosheh ben Maimon genannt Moses Maimonides zur Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

[ Name ]

[ Titel ]

[ Name ]

[ Berufsbezeichnung ]

Q u e l l e n

A neurologist who saw the results to postulated that the data indicated that circumcision affected most intensely the portions of the victim’s brain associated with reasoning, perception and emotions. Follow up tests on the infant one day, one week and one month after the surgery indicated that the child’s brain never returned to its baseline configuration. In other words, the evidence generated by this research indicated that the brain of the circumcised infant was permanently changed by the surgery.

Dr. Paul D. Tinari, Ph. D.

http://www.drmomma.org/2009/10/mri-studies-brain-permanently-altered.html

In a definitive study of the types and degrees of crying during circumcision, psychologists and physicians at Washington University in St. Louis measured cries in exhaustive detail (Porter, Miller, & Marshall, 1986). They discovered that crying correlated with the invasiveness of the surgery. For the thirty babies in the study the frequency of cries shot up from 224 in the ten minutes before restraint, to 1,817 cries during the three minutes of lysis. There were almost as many cries in the following two minutes of clamping, pulling, and cutting.

Detailed sound portraits (spectrograms) of cries at different stages of the operation were easily sorted into separate piles by strangers who did not know what they were looking at. The variation and urgency of cries was obvious to adult judges who were listening. The degree of urgency matched the stages of wsurgical invasiveness and unmistakably represented degrees of infant pain.

Babies Remember Pain

David B. Chamberlain Ph. D.

PRE- AND PERI-NATAL PSYCHOLOGY, Volume 3, Number 4: Pages 297-310, Summer 1989.

http://www.cirp.org/library/psych/chamberlain/

The bodily injury caused to that organ is exactly that which is desired; it does not interrupt any vital function, nor does it destroy the power of generation. Circumcision simply counteracts excessive lust; for there is no doubt that circumcision weakens the power of sexual excitement, and sometimes lessens the natural enjoyment: the organ necessarily becomes weak when it loses blood and is deprived of its covering from the beginning. Our Sages (Beresh. Rabba, c. 80) say distinctly: It is hard for a woman, with whom an uncircumcised had sexual intercourse, to separate from him. This is, as I believe, the best reason for the commandment concerning circumcision. And who was the first to perform this commandment? Abraham, our father! …

This law can only be kept and perpetuated in its perfection, if circumcision is performed when the child is very young, and this for three good reasons. First, if the operation were postponed till the boy had grown up, he would perhaps not submit to it. Secondly, the young child has not much pain, because the skin is tender, and the imagination weak; for grown-up persons are in dread and fear of things which they imagine as coming, some time before these actually occur. Thirdly, when a child is very young, the parents do not think much of him; because the image of the child, that leads the parents to love him, has not yet taken a firm root in their minds. That image becomes stronger by the continual sight; it grows with the development of the child, and later on the image begins again to decrease and to vanish. The parents’ love for a new-born child is not so great as it is when the child is one year old; and when one year old, it is less loved by them than when six years old. The feeling and love of the father for the child would have led him to neglect the law if he were allowed to wait two or three years, whilst shortly after birth the image is very weak in the mind of the parent, especially of the father who is responsible for the execution of this commandment. The circumcision must take place on the eighth day (Lev. xii. 3), because all living beings are after birth, within the first seven days, very weak and exceedingly tender, as if they were still in the womb of their mother; not until the eighth day can they be counted among those that enjoy the light of the world. That this is also the case with beasts may be inferred from the words of Scripture: “Seven days shall it be under the dam” (Lev. xxii. 27), as if it had no vitality before the end of that period. In the same manner man is circumcised after the completion of seven days. The period has been fixed, and has not been left to everybody’s judgment.

The Guide of the Perplexed, Teil III, Kapitel XLIX

Moses Maimonides

Dalālat al-ḥā`irīn, hebräisch als More nevuchim, Führer der Unschlüssigen. Maimonides Hauptwerk entstand ungefähr zwischen dem Jahr 1176 und 1190 oder 1200

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

The Guide of the Perplexed, Übersetzung M. Friedländer (1903)

http://www.sacred-texts.com/jud/gfp/gfp185.htm

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

Pet 4-17-07-451-040847

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Herrn

[ Name ]

[ Wohnort ]

27.09.2012

Betr.: Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Bezug: Ihre E-Mail vom 18.09.2012

Sehr geehrter Herr [ … ],

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist eine Änderung der Struktur in Ihrem Sinne leider nicht möglich.

Inhaltlich werden selbstverständlich alle von Ihnen eingebrachten Aspekte geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

( … )

[ Ende von Anlage Eins ]

ANLAGE ZWEI

Quelle:

beschneidung-von-jungen.de

beschneidungsforum.de

Kompetenter Angriff auf § 1631d von herausragender Seite: Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee, Bonn

Sehr interessant der soeben erschienene Aufsatz des Verfassungsrechtlers Josef Isensee zur Beschneidung, erschienen in der „Juristenzeitung“.

Der Aufsatz wird die Diskussion unter Juristen noch einmal massiv befügeln. Die Front der Staatsrechtler, die zu dem Gesetz einfach Ja und Amen gesagt haben, könnte nach und nach bröckeln.

(1.) ist Isensee einer der derzeit prominentesten deutschen Verfassungsrechtler (u.a. Hrsg. eines Standardwerks zum Staats- und Verfassungsrecht).

(2.) erklärt er hier die Beschneidungserlaubnis des neuen § 1631d BGB unmissverständlich für „eigentlich“ verfassungswidrig, auf der letzten Seite des Aufsatzes (S. 327) links oben (unter „3. Ergebnis“): Die Formulierung „Das Maßnahmegesetz hat sein Ziel nicht erreicht. Es stiftet nicht Rechtssicherheit, und es genügt nicht dem Untermaß der grundrechtlichen Schutzpflicht für das Kind“ ist unmissverständlich. „Untermaß“ heißt: DIESES Minimum an Schutz MUSS der Staat gewährleisten – und das tut er hier, mit dem § 1631d BGB, nicht.

(3.) Sieht er eine Art „rechtspolitischen Notstands“: Man habe sich gezwungen gesehen, einen „Kulturkampf“ zu vermeiden, und v.a einen solchen mit der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Und man habe ihn auch vermeiden müssen. Er nennt das die „Hypothese eines ungeschriebenen Tabuvorbehalts von materiell verfassungsrechtlicher Qualität“.

Besprechung von Prof. Isensees Darlegungen im Einzelnen

Wohl kaum jemand geht davon aus, dass ein im Schnellverfahren beschlossenes Gesetz die Debatte um die Beschneidung einzudämmen vermag. Das ist eine recht merkwürdige Vorstellung – ein Vorgang wie der nicht-indizierte Eingriff in die Genitalien eines Kindes, dessen Vereinbarkeit mit Verfassung und allgemeinen Menschenrechten seit Jahren in Frage gestellt wird, soll durch ein im Schnellschuss beschlossenes Gesetz beendet werden, dem ausschließlich subjektive Belange zweier Gruppierungen zugrunde liegen? Im Gegenteil könnte man sogar davon ausgehen, dass Juristen sich jetzt erst Recht der Problematik zuwenden. Prof. Isensee ist beizupflichten, wenn er sagt:

Die juridische Logik bricht sich an einer geheiligten Tradition, die nach ihren biblischen Quellen auf den Bund Gottes mit dem Stammvater Abraham zurückgeht. …

Wenn das Problembewußtsein einmal geweckt worden ist, dann kann das Gesetz es nicht wieder einschläfern. Die rechtliche Reflexion geht weiter.

Es folgt die Versachlichung des Vorgangs. Bei der Beschneidung fließt Blut, ihr liegen objektive Tatsachen wie eine Körperverletzung zugrunde.

Das Fehlen der Vorhaut ist ein factum brutum. Geistige Bedeutung gewinnt es erst in einem bestimmten sozialen Kontext durch Interpretation. …

Die rituelle Beschneidung hat also sowohl eine physische als auch eine geistige Natur. Das Verfassungsrecht kann sich nicht auf die physische beschränken und die geistige ausblenden …

Die religiöse Natur vermag ihrerseits aber nicht, die physische Amputation wegzuspiritualisieren. Wo immer Blut fließt, tritt der säkulare Staat auf den Plan.

Hier wird auf den Punkt gebracht, was die Befürworter der Beschneidung so bemüht auszublenden suchen: eine Körperverletzung ist eine Körperverletzung. Man mag Prof. Isensee hier sogar unangebrachte Zurückhaltung vorwerfen. Das Recht ist abstrakt und hat alle Körperverletzungsvorgänge prinzipiell gleich zu werten und zu ahnden. Die Motivation zur Begehung einer Körperverletzung ist zwar nicht vollkommen irrelevant, vermag diese aber nur in den allerseltensten Fällen zu rechtfertigen. Gerade religiöse Motivationen wurden in anderen Fällen – etwa bezüglich eines „Rechts“ auf die körperliche Züchtigung, welche sich mit biblischen Zitaten explizit begründen läßt – seitens der erkennenden Gerichte ausgeschlossen. Gleichwohl wird von Prof. Isensee prägnant hervorgehoben, dass der säkulare Staat sich keineswegs unlauter in familiäre Angelegenheiten einmischt, wenn er Körperverletzungen an Kindern sanktioniert. Wer auch immer sich während der Debatte darüber echauffiert hatte, dass „von außen“ über die „so private innere Angelegenheit“ der Beschneidungspraxis gesprochen wurde und dass sich der Staat gar „anmaßte“, hier einzugreifen, der mag sich an dieser Stelle ganz klar vor Augen halten, dass der Statt entweder bei allen Körperverletzungen und Misshandlungen von Kindern eingreift, die nicht medizinisch indiziert noch faktisch gerechtfertigt sind (wie etwa das Schneiden von Haaren und Fingernägeln) oder gar nicht. Dem Staat obliegt die Verpflichtung, Kinder vor Verletzungen und Misshandlungen zu schützen; Ausdruck hiervon ist beispielsweise das Jugendamt. Religiösen Überzeugungen gegenüber hat er sich qua Verfassung neutral zu verhalten. Diesbezüglich ist Prof. Isensee beizupflichten, wenn er das staatliche Eingriffsrecht und die entsprechende Pflicht unterstreicht.

Die grundrechtliche Ordnung ist individualistisch angelegt. Ihr Fundament ist die Würde des Individuums als Person und als Träger ursprunghafter Freiheit. Die Beschränkung der individuellen Freiheit durch das staatliche Recht bedarf der Rechtfertigung. Daher können die Eltern, welche die Beschneidung veranlassen, und die Person, die sie durchführt, sich gegenüber der Staatsgewalt auf ihre Grundrechte berufen, die in ihrer Abwehrfunktion aufleben. Gegen diese erhebt sich jedoch das Grundrecht des Kindes, das Objekt der Beschneidung ist. Freilich richtet sich dessen Grundrecht nicht gegen den Beschneider und nicht gegen die Eltern, sondern gegen die Staatsgewalt, die hier nicht abgewehrt, sondern gefordert wird. Sie hat das Kind vor dem privaten Übergriff zu schützen. Die Grundrechte in ihrer Abwehrfunktion auf der einen Seite und die in der Schutzfunktion auf der anderen ergeben das Dreieck Staat Eltern (Täter) – Kind (Opfer).

Die grundsätzlichen, in der Verfassung aufgeführten Prinzipien, die der BRD als konstitutionellem Rechtsstaat eigen sind und auf den Prinzipien der Menschenrechte und der Demokratie beruhen, stoßen nun kontradiktiorisch auf jahrtausendealte Bräuche. Die von Prof. Isensee hierzu in den Raum geworfene Frage wirkt daher bei näherer Betrachtung fast rhetorisch:

Am Ende aber stellt sich die Frage, ob das individualistische Konzept überhaupt dazu taugt, einer geheiligten Tradition Maß zu nehmen und ob hier die Grenzen seiner Möglichkeiten überschritten werden.

Und sie muss eindeutig beantwortet werden:

Die Freiheitsrechte gewährleisten ihrem Träger Selbstbestimmung, nicht aber Fremdbestimmung über einen anderen

In diesem Zusammenhang wurde und wird oft – zu Unrecht – die Religionsfreiheit als ein Recht angeführt, das in irgend einem Maße die Befugnnis erteilen könnte, in die Freiheitsrechte des Kindes, wozu auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört, eingreifen zu dürfen. Man mag sich hierüber schwer wundern, erst Recht, wenn Menschen, die sich den akademischen Grad eines ausgebildeten Juristen erarbeitet haben, sich zu derartigen Behauptungen hinreißen lassen. Zu diskutieren ist auschließlich das Erziehungsrecht der Eltern, das auch das Recht beinhaltet, dem Kind seine eigenen Werte zu vermitteln. Zu diesen Werten gehören religiöse Überzeugungen in gleichem Maße wie atheistische oder die Beziehung zu Geld, zu Höflichkeit anderen gegenüber, zu Pünktlichkeit oder Verläßlichkeit oder ähnliche Aspekte. Daher führt Prof. Isensee hier eine korrekte Klarstellung auf:

Er ist angewiesen auf die Zustimmung des Betroffenen. Da das betroffene Kind jedoch nicht selber einwilligungsfähig ist, kommt es auf die (sorgeberechtigten) Eltern an, die für ihr Kind die Einwilligung erteilen. Die grundrechtliche Rechtfertigung verschiebt sich also vom Beschneider auf die Eltern und führt auf die Frage, ob die Eltern ihrerseits von ihrem grundrechtlichen Status her kompetent sind, eine rechtswirksame Einwilligung zu erteilen.

Die Religionsfreiheit der Eltern bietet keine Grundlage. Denn auch dieses Freiheitsrecht hält sich in den Grenzen der Selbstbestimmung. …

Wenn überhaupt, so kommt für eine Disposition der Eltern nur das Elternrecht in Betracht. Die Eltern nehmen die grundrechtlichen, damit auch die religiösen Belange des Kindes treuhänderisch wahr, soweit das Kind noch nicht grundrechtsmündig ist. …

Die Eltern sind Schicksal, und sie bereiten Schicksal. …

Die religiöse Erziehung aber gehört zur Kernkompetenz des Elternrechts.
Das bedeutet nicht, daß das Recht zur religiösen Kindererziehung die Einwilligung in die Beschneidung ohne weiteres abdeckte. 24 Sie deckt die elterliche Entscheidung über die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft. Das aber ist nur die spirituelle Dimension des Initiationsrituals. Dagegen wehrt sich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegen die Amputation der Vorhaut, also gegen die physische Dimension der Beschneidung. Das elterliche Erziehungsrecht gibt nicht die gleiche Freiheit über das Kind, wie sie der Erwachsene für sich selbst beanspruchen kann. …

Das Elternrecht lebt aus dem Grundvertrauen darauf, daß die Eltern das Beste für das Kind wollen und in der Regel sein Wohl nicht gefährden. Doch das Vertrauen hält sich in den Grenzen des Tatbestandes, es hebt dessen Grenzen nicht auf, und es setzt sich über die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht hinweg. …

Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist nicht bloßer Reflex des staatlichen Wächteramtes, sondern Gegenstand eines eigenen Kindesgrundrechts. Das Kind ist Träger des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. …

Die staatliche Schutzpflicht lebt auf, wenn die Eltern die physische Integrität des Jungen verletzen oder die Verletzung anordnen, ohne sich dafür rechtfertigen zu können.

Der grundrechtliche Tatbestand, der die Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit auslöst, entfällt nicht deshalb, weil die Zirkumzision zu einem religiösen Ritual gehört.

Schlicht und prägnant zusammengefasst, streicht Prof. Isensee nochmals den wesentlichen Punkt des Problems heraus:

Tatbestandlich relevant ist der physische Akt, nicht die religiöse Bedeutung. …

Diese sind unerheblich, weil sie nicht die Physis verletzen, nicht aber deshalb, weil sie innerhalb einer liturgischen Zeremonie erfolgen. Strafrechtlich gesehen, ist das Abschneiden des Praeputiums eine körperliche Mißhandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB: 30 als dauerhafter, irreversibler Eingriff, der unter Risiken erfolgt, und Komplikationen nach sich ziehen und das Schmerzgedächtnis nachhaltig belasten kann. 31 Vollends provoziert sie das staatliche Wächteramt, wenn sie in herkömmlicher Form ohne Narkose erfolgt 32 oder wenn die Narkose nicht den Regeln ärztlicher Kunst genügt. Außerhalb des Tatbestandes hält sich dagegen eine in Israel geübte minimalistische Form des Initiationsritus, die sich mit der Entnahme eines Tropfens Blut bescheidet.

Die Argumente derjenigen, welche versuchen, den Vorgang der Beschneidung mit den geltenden Gesetzen und den verfassungsrechtlichen Prinzipien in Einklang zu bringen, vermögen nach wie vor nicht zu überzeugen. Die bereits von Prof. Putzke und Prof. Herzberg vorgebrachten Argumente, welche größtenteils zuvor schon von der Bewegung der Intaktivisten immer wieder betont wurden und werden, werden auch von Prof. Isensee nochmals aufgeführt und teilweise etwas erweitert.

Statistische Häufigkeit ist kein negatives Tatbestandsmerkmal. …

Die Kategorie der Sozialadäquanz, falls nicht überhaupt überflüssig, ist auf die Amputation der Vorhaut nicht anwendbar. …

Dagegen ergibt sich kein hinreichender Grund dafür, im frühkindlichen Alter die Vorhaut zu entfernen aus der Besorgnis, daß andernfalls im Erwachsenenalter hygienische Defekte oder gesundheitliche Risiken auftreten könnten. Die Prophylaxe kann warten, bis die Person selbst einsichts- und urteilsfähig geworden ist. …

Eine Blinddarm- oder Prostataoperation als Prophylaxe ins Blaue hinein wäre nicht anders zu beurteilen. …

Zur Rechtfertigung wird auch ein sozialer Grund genannt: die Beschneidung nehme den Jungen in die muslimische bzw. jüdische Gemeinde auf, verschaffe ihm Akzeptanz und vermittle ihm Identität. …

Das angestrebte Ziel läßt sich auch und schonender erreichen, wenn der Betroffene die Volljährigkeit erreicht hat und selber entscheiden kann. Dann nämlich entfallen alle grundrechtlichen Bedenken. …

Belastende Rechtsfolgen für das Kind würden in der Regel erst zu einem Zeitpunkt an die Taufe anknüpfen, an dem es die Religionsmündigkeit erlangt habe und jederzeit durch Austritt seine Mitgliedschaft mit Wirkung für den Staat beenden könne.

Der Vergleich von Taufe und Beschneidung ist absurd, egal, von welcher Fraktion er ins Feld geführt wird. Eine Körperverletzung als physischer Vorgang, der nicht reversibel ist, und eine Glaubensvorstellung liegen so weit auseinander, dass die Konstruktion eines Vergleiches an Lächerlichkeit wohl nur schwerlich zu überbieten ist. Es ist bezeichnend, dass Prof. Isensee sich überhaupt genötigt sieht, diesen Unterschied darzulegen. Aufgrund der Äußerungen mancher Beschneidungsbefürworter, die mangels jeglicher Argumente wohl auf jede Fliege zurückgreifen mussten, die der Teufel sprichwörtlich frißt, muß wohl an dieser Stelle auch Prof. Isensee den „Erklär-Bären“ geben.

Auch wenn nach kirchlichem Verständnis die Taufe ein unauslöschliches Siegel bildet, sind die säkularrechtlichen Folgen jederzeit reversibel. 48 Gleiches gilt für die rituelle Beschneidung in ihren spirituellen Aspekten. …

Jedoch verteidigt er Leib und Leben, wenn von seiten der Eltern Schaden droht. Im Unterschied zur Taufe ist die Zirkumzision aber – auch – ein Eingriff in die Physis des Kindes. Zu deren Schutz ist sein Wächteramt da.

Religion und Brauchtum bilden vielfach eine Einheit, die sich nicht mit externer Begrifflichkeit auflösen läßt.

Die künstliche rechtliche Ungleichbehandlung von männlicher und weiblicher Beschneidung überzeugen Prof. Isensee so wenig wie die Teilnehmer dieses Forums.

Die Operation an den weiblichen wie an den männlichen Geschlechtsorganen ist eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit im strafrechtlichen wie im grundrechtlichen Sinne. 56 Die tatbestandliche Qualität ist gleich.

Als schwerwiegende Verletzung der Grund- und Menschenrechte ist sie der Einwilligung der Eltern entzogen.

Sie mißt hier die Geschlechter nach mehrerlei Maß, ohne sich vor dem Gleichheitssatz zu rechtfertigen. Außer Streit steht allein, daß die echte Genitalverstümmelung unter das straf- und verfassungsrechtliche Verdikt fällt. Sie tastet die Menschenwürde des Opfers an, die im Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Ausdruck findet.

Der Status der Religionsfreiheit hat noch nie die Befugnis beinhaltet, in die Rechte anderer einzugreifen. Religiöse Anschauungen als Ausdruck des elterlichen Erziehungsrechts sind kein Freifahrtschein für alles, was man mit einem Kind so anstellen will. Man kann ihm eine Werteordnung und einen Glauben vermitteln, ja. Aber keine religiöse Überzeugung legitimiert Eltern, körperliche Gewalt gegenüber Kindern auszuüben. Diese Grenzziehung der elterlichen Befugnisse streicht Prof. Isensee gut heraus:

Folglich müsse der Träger der Religionsfreiheit darüber befinden, was Glauben im grundrechtlichen Sinne bedeute und welche Akte als Religionsausübung zu behandeln seien. …

Auf dieser Prämisse baut die Rechtsmeinung, daß die rituelle Beschneidung nach dem Selbstverständnis der Eltern als religiöser Akt („sinnstiftende Integration und Anerkennung als Person“) zu qualifizieren sei
und schon deshalb keine Körperverletzung sein könne. …

Das Grundrecht der Religionsfreiheit öffnet sich zwar dem Selbstverständnis des Grundrechtsträgers. Doch ob und wie weit es sich öffnet, bestimmt nicht dieser, sondern das Grundrecht. Sein Träger erkennt der Beschneidung religiöse Bedeutung zu. Doch ob der Akt damit auch als religiös im Sinne der Grundrechte aus Art. 4 und Art. 6 Abs. 2 GG gilt, entscheidet sich nach den weltlichen Kriterien der staatlichen Verfassung. Die Begriffe „Glaube“, „religiöses Bekenntnis“ und „Religionsausübung“ in Art. 4 GG sind keine religiösen, sondern säkulare Begriffe, nicht subjektive Prätentionen, sondern objektive Vorgaben. Die Grundrechte bieten dem Einzelnen rechtliche Räume, sich in seiner Subjektivität zu entfalten, nicht aber über Art, Reichweite und Grenzen dieser Räume zu disponieren.

Denn damit könnte er über den Freiraum der anderen bestimmen. Da diese das gleiche Recht beanspruchen könnten, schlüge grundrechtliche Freiheit um in Anarchie. Daher enthält das Grundrecht der Eltern zur religiösen Erziehung keine Ermächtigung dazu, die Amputation der Vorhaut als exklusiv religiösen Akt zu deklarieren…. …

Der Grenzstreit zwischen dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern und der körperlichen Unversehrtheit des Kindes kann nur nach objektiven, verallgemeinerungsfähigen Kriterien entschieden werden …

Aus den Individualgrundrechten der Beteiligten läßt sich die Beschneidung nicht rechtfertigen. Doch stellt sich die Frage, ob sich die Rechtfertigung nicht aus den Kollektivgrundrechten der Glaubensgemeinschaft ergibt, um deren Initiationsritus es sich handelt. …

Das Verfassungsrecht wird hier abgelöst durch den biegsamen, ergebnisorientierten Maßstab der „gelebten Verfassungskultur“, was immer diese Formel bedeutet. Die Argumentation entzieht sich der juridischen Nachprüfung und entschwebt in den Himmel wolkiger Begriffe. …

Doch verwaltet sie nicht die individuellen Angelegenheiten ihrer Angehörigen, also nicht deren Freiheit, Leben und körperliche Unversehrtheit. …

Daher hat die Religionsgemeinschaft von Verfassungs wegen kein unmittelbares, sondern nur ein sekundäres Erziehungsrecht. …

Daher läßt sich die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht gegen die Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaft abwägen.

Die grundsätzlichen Bedenken, die die Beschneidungsgegner im Hinblick auf eine Privilegierung einzelner Traditionen durch die Politik haben, werden auch von Prof. Isensee geteilt.

Wer in der Diskussion um die rituelle Beschneidung für deren rechtliche Zulässigkeit plädiert, bezieht die Exemtion von allgemein geltenden Normen durchwegs nur auf das Judentum und auf den Islam …

Den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Rationalität, der Verallgemeinerungsfähigkeit und der Rechtsgleichheit genügen diese Gründe nicht. …

Ein genereller Traditionsvorbehalt ist der Verfassung fremd. Sie ist ausgelegt auf Neubegründung der staatlichen Ordnung, nach rationalen Prinzipien aus dem aufklärerischen Geist der Freiheit. Ihr normativer Geltungsanspruch setzt sich im Konfliktfall über das geschichtlich Gewordene hinweg. Die Verfassung ist in Wesen und Wirkung ungeschichtlich.

Das gilt in besonderem Maße für die Grundrechte, die, ausgerichtet auf die universale, emanzipatorische Idee der Menschenrechte, alle hergebrachten Ordnungen unter Rechtfertigungszwang stellen …

Die Vorzugsstellung der Ehe wird in der neueren Rechtsentwicklung abgebaut durch Aufwertung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Selbst das BVerfG folgt mehr dem Zeitgeist als dem Wort der Verfassung und der sich in deren Wort verkörpernden Tradition.

Das neu erlassene Gesetz hat vielerlei Schwächen, die hier im Forum auch schon an vielen Stellen kritisiert wurden. Die Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen in Fragen der Genitalverstümmelung, die von vielen offen als sexistisch empfunden werden, verstößt ohne Weiteres gegen verfassungsrechtliche Prinzipien. Die Problematik der Narkose von Neugeborenen und ihrem Schmerzempfinden wurde bereits von Seiten der Ärzteschaft harsch kritisiert. Prof. Isensee beleuchtet diese Punkte nun auch unter dem Aspekt, dass die verfassungsrechtlich vorgesehene Schutzpflicht des Staates mit der Legalisierung der Beschneidung ausgehebelt wird. Dieser Aspekt wird in der sogenannten „Laiensphäre“ oft vorgebracht: „der Staat kann es doch nicht erlauben, dass ein Kind an seinem Körper verletzt wird, wenn eine Religionsgemeinschaft das so will“ ist eines der gängigsten Argumente. Dahinter steckt keine Religionsfeindlichkeit und erst Recht kein Antisemitismus. Vielmehr weiß jeder Bürger, dass der Staat die Pflicht hat, Kinder vor gewaltsamen Übergriffen, Verletzungen und Misshandlungen zu schützen. Jeder empfindet es als absurd, dass ein Elternteil dafür bestraft werden würde, wenn er seinen Kind ein Ohrläppchen abschneiden würde – auch dann, wenn das irgend eine religiöse Überzeugung verlangen würde – nicht aber dann, wenn er Teile des Kindlichen Genitals amputiert. Dieser Wertungswiderspruch ist offensichtlich und für jeden nachvollziehbar. Auch im verfassungsrechtlichen Bereich ist das nicht anders zu betrachten.

Mithin darf der Gesetzgeber die Beschneidung erlauben, wenn er die Erlaubnis an bestimmte Kautelen knüpft, die der grundrechtlichen Schutzpflicht für das Kind genügen. …

Das Gesetz bezieht sich auf das männliche Kind. Beschneidung des weiblichen ist kein Thema. Deren Unzulässigkeit wird als gegeben vorausgesetzt, auch dann, wenn ihr Ausmaß, mutatis mutandis, hinter dem der nunmehr erlaubten Beschneidung zurückbleibt und auch sie auf religiöse Gründe gestützt wird. Eine Einwilligung von Sorgeberechtigten wird hier von vornherein abgetan. Der potentielle Widerspruch zum Gleichheitssatz wird nicht aufgelöst. Die elterliche Personensorge umfaßt die Einwilligung für das nicht einsichts- und urteilsfähige Kind. Das Gesetz sagt aber nicht, ab welchem Alter das Kind anzuhören ist und seinen eigenen Willen geltend machen, ab wann es sich widersetzen, ab wann es allein entscheiden kann.

Die Entscheidung, welche die Eltern für ihr Kind treffen, muß aus freier Einsicht, nicht aber aus unwiderstehlichem Druck des sozialen Umfeldes erfolgen. Die Einwilligung der Eltern setzt eine sachkundige Beratung über die gesundheitlichen Folgen und Risiken voraus (informed consent). …

Daher gibt das Gesetz die Beschneidung generell frei. …

Das Gesetz fordert, daß die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. …

Probleme dieser Art erheben sich, wenn nach dem Urteil des Arztes Narkose erforderlich ist, aber nach der Tradition, auf die sich die Eltern berufen, die Zufügung von Schmerzen zum Sinn der Zirkumzision gehört. …

Jedenfalls heiligt die Achtung vor dem religiösen Brauchtum nicht Prozeduren, welche die körperliche Qual des wehrlosen Jungen planmäßig in Kauf nehmen oder geradezu ritualisieren („Wer den Schmerz nicht erträgt, gehört nicht dazu.“) …

Aus grundrechtlicher Sicht ist es allen Beteiligten zumutbar, mit einer Maßnahme solcher Art zu warten, bis das Kind selber die Einwilligung erteilen kann. Das Gesetz weicht dem Problem aus. …

Die Klausel ist zu unbestimmt, zu weit, zu weich, um Inhalt und Ausmaß des Vorbehalts mit der gebotenen Deutlichkeit erkennen zu lassen und Rechtssicherheit herzustellen. …

Das Wächteramt begleitet die Ausübung des Elternrechts von Anfang an und ohne Unterbrechung. Der Staat kann sich seines Amtes nicht entledigen und das Gesetz kann ihn davon auch nicht zeitweilig und nicht gegenständlich beschränkt suspendieren. …

Anästhesie, die dem Vorbehalt unterliegt, wird nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterbleibt also, oder sie liegt in unbefugten Händen.

Doch die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt bei der Religionsgesellschaft, die den Beschneider ordiniert, freilich unter der Bedingung, daß sie sich auf die Einwilligung der Eltern stützen kann. …

Es ist die Religionsgesellschaft, die definiert, was das Kindeswohl erheischt und was die Regeln ärztlicher Kunst für die Zirkumzision verlangen.

Der Mohel kann ohne Assistenz eines Arztes oder einer Krankenschwester operieren. Die Operation durch den Arzt wird nicht als rituell anerkannt. Die jüdische Gemeinde bestimmt, ob und wie der Säugling betäubt wird. …

Was aber ist dann der Grund für den Erlass dieses Gesetzes? Wie viele Teilnehmer dieses Forums sieht auch Prof. Isensee die Belastung durch unsere jüngste und grausame Geschichte als Hauptfaktor für das grundrechtswidrige Verhalten der Politik. Man könnte es „Appeasement“ schelten. Es ist zunächst einmal beachtlich, dass er es so offen anspricht.

Der Ausschluß oder die Reduzierung der Schutzpflicht innerhalb dieser ersten Lebensmonate, in denen das Kind völlig hilflos ist, aber auch das mindere Gewicht der Religionsfreiheit nach dieser Frist, werden auf solche Weise nicht plausibel begründet. Plausibel ist dagegen der (unausgesprochene) Grund, daß der Konflikt des staatlichen Rechts mit dem jüdischen Initiationsritus auf jeden Fall verhindert werden soll. …

Das Thema Beschneidung liegt nun einmal in der Tabuzone. Der Gesetzgeber handelt guten politischen Gewissens. Sollte er gleichwohl unter verfassungsrechtlichen Gewissensbissen leiden, so mag er Trost suchen in der Hypothese eines ungeschriebenen Tabuvorbehalts von materiell verfassungsrechtlicher Qualität. Immerhin neigt die Schuljurisprudenz in Deutschland dazu, sich zurückzuhalten, wenn nicht gar, sich zurückzuziehen, wenn eine Kollision mit den NS-Traumata, zumal den Nachwirkungen der Shoa, droht. BVerfG weicht dem Tabu aus, zuweilen auch im offenen Widerspruch zum Verfassungstext und unter Bruch der juridischen Konsequenz.

Nun erfolgt jedoch ein seltsamer Schwenk der bisher stringenten Argumentation Prof. Isensees. Er behauptet, mit dem Erlass des Gesetzes sei ein Kulturkampf verhindert worden.

Praeter constitutionem könnte sich der Gesetzgeber, hätte er ein historisches Gedächtnis, aber darauf berufen, daß er aus der Verfassungsgeschichte gelernt habe und er einen Kulturkampf vermeiden wolle, den im späten 19. Jahrhundert ein liberaler Fundamentalismus gegen die katholische Kirche entfesselte … Einer solchen Gefahr will der Gesetzgeber heute wehren. So inhaltlich unklar und verfassungsrechtlich anfechtbar das Gesetz auch ist – darin trifft es eine deutliche Entscheidung: in Deutschland darf es keinen Kulturkampf mehr geben.

Die Teilnehmer unseres Forums haben schon oft und an mehreren Stellen davon gesprochen, dass sie das Gegenteil befürchten. Einer Infratest-Umfrage zufolge haben sich ca. 70% der Bundesbürger gegen das erlassene Gesetz ausgesprochen. Das zuvor zum allergrößten Teil unbelastete Verhältnis zwischen Juden und Nichtjuden in Deutschland dürfte gerade durch die Nichtzulassung einer ernsthaften Diskussion über ein bestimmtes Anliegen der jüdischen Gemeinschaft erheblichen Schaden erlitten haben. Und wie kaum etwas anderes ist immer wieder wahrnehmbar, dass der Vorgang als bedrohliche Durchbrechung des Säkularitätsprinzips und einer zu großen Einflußnahme religiöser Führungsriegen in die Politik wahrgenommen wird, wobei der Vorwurf zu gleichen Teilen die Religionsführer der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinschaften trifft. Der Grundstein für ein friedvolles Nebeneinander von atheistischen, agnostischen und religiös orientierten Menschen kann hierdurch sicherlich nicht gelegt worden sein.

Mit Prof. Isensee kann folgende Schlussfolgerung wohl vorbehaltlos geteilt werden:

Das Maßnahmegesetz hat sein Ziel nicht erreicht. Es stiftet nicht Rechtssicherheit, und es genügt nicht dem Untermaß der grundrechtlichen Schutzpflicht für das Kind.

http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/gesellschaftliche-aspekte-der-beschneidung/beschneidung-und-recht/isensee-aufsatz-in-der-juristenzeitung.html

http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2157