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Scharia an der Uni Heidelberg

November 30, 2012

جامعة هايدلبرغ

Ǧāmiʿa Heidelberg

Heidelberg University

An die

Universität Heidelberg

Rektor der Universität

Prof. Dr. Bernhard Eitel

Freitag, den 30. November 2012

Stoppen Sie islamistischen Auftritt an der Uni

Sehr geehrter Herr Dr. Eitel,

eine in die Standards universeller Menschenrechte (AEMR) oder ins beibehaltene deutsche Grundgesetz integrierbare Frömmigkeit darf nicht zur geheiligten Verachtung der Nichtmuslime, muslimischen Säkularen oder unverschleierten Frauen oder zur schariagemäßen familienrechtlichen sowie bereits koranisch vorgesehenen erbrechtlichen Ungleichbehandlung von Mann und Frau führen. Daran jedoch, das islamische Familienrecht und Erbrecht durchzusetzen, lassen die weltweit vernetzten muslimbrudernahen Islamaktivisten oder Revivalisten keinen Zweifel: „opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law“ (Mustafa Cerić).[1]

Wie Ihnen spätestens seit unserem Protest gegen den Auftritt des Yusuf al-Qaradawi treu ergebenen Islamaktivisten Wolfgang Borgfeldt genannt Muhammad Siddiq bekannt ist (unser Schreiben vom 26. November), veranstaltet die Muslimische Studierendengruppe (MSG) in den Räumen der Heidelberger Universität mit den »III. Heidelberger Islamwochen – Islam unverhüllt« seit Montag, dem 26. November 2012 eine Vortragsreihe zum Islam, die bis zum 12. Dezember 2012 andauern soll.

Heute protestieren wir gegen den Auftritt von Nadir Moubarrid, Bacem Dziri und Cefli Ademi in der Heidelberger Neuen Universität; Referent, Termine und Vortragstitel lauten:

Herr Moubarrid am Dienstag, den 27. November um 18:30 Uhr in HS 1 mit Der Prophet Muhammad – Ein Segen für die Menschheit?,

Herr Dziri am Montag, den 3. Dezember, 18:30 Uhr in HS 4 über Al-Andalus – Geschichte einer muslimischeuropäischen Tradition,

Herr Ademi am Freitag, 7. Dezember, HS 4 zum Thema Muslime im säkularen Rechtsstaat[2]

Sofern die drei Referenten wohlwollend oder sogar begeistert tolerieren, dass ECFR-Mitglied Borgfeldt die diesjährige Veranstaltungsreihe in der Heidelberger Uni beginnen durfte, schaffen sie ein gemeinsames islamisch-politisches Ganzes, das von der einladenden Muslimischen Studierendengruppe (MSG) gewollt ist und von der Universität beherbergt wird.

Nadir Moubarrid war 2001 Mitgründer der Islamischen Hochschulvereinigung Bonn. Seit 1995 bei der Muslimischen Jugend Deutschland (MJD) aktiv, übernahm Moubarrid Funktionen in der Jugendarbeit sowie als Schuramitglied und Kursbetreuer. Gegenwärtig engagiert er sich als Projektleiter am Haus des Islam (HDI, Lützelbach / Odenwald), jenem Zentrum, das vom erwähnten ECFR-Mitglied Siddiq bzw. Borgfeldt geführt wird und an dem sich die MJD gründete, deren erster Amir (Führer) Borgfeldt war.[3]

Borgfeldt (Sheikh Muhammed Siddique) arbeitete für das Islamische Zentrum in Genf, Le Centre Islamique de Genève (CIGE), das der hochrangige Muslimbruder Said Ramadan gründete und führte. Ramadan hatte Ägypten im Jahre 1954 verlassen, reaktivierte die Muslimbruderschaft in Jordanien, Syrien, Saudi-Arabien und im Libanon, wurde Schwiegersohn des Gründers der Muslim Brotherhood, Hassan al-Banna und ist Autor von Das Islamische Recht: Theorie und Praxis (The Islamic right. Theory and practice). Said Ramadans Söhne sind Scharialobbyist Tariq Ramadan und Steinigungsbefürworter Hani, beide im CIGE-Vorstand. Später wirkte Wolfgang Borgfeldt fast ein Jahrzehnt lang am Islamischen Zentrum Aachen (IZA), das dem syrischen Zweig der Muslimbrüder zuzurechnen ist.[4]

Der Verfassungsschutz Niedersachsen meint zum IZA:

Verschiedene Mitgliedsorganisationen des Zentralrates der Muslime sind in unterschiedlicher Abstufung der international agierenden Muslimbruderschaft zuzurechnen. Dabei ist dies an sich noch kein Ausschlusskriterium für den gesellschaftlichen Dialog, da nach Meinung einiger Experten die Muslimbrüder ihre Militanz weitestgehend verloren haben. Allerdings weicht die Ansicht der Sicherheitsbehörden von dieser Auffassung ab. Dies gilt besonders für die Islamischen Zentren Aachen und München sowie die Islamische Gemeinschaft in Deutschland.[5]

Borgfeldt und Mubarrid verbinden Muslimische Jugend in Deutschland (MJD) und Haus des Islam (HDI). Im hessischen Verfassungsschutzbericht 2010 lesen wir:

Die 1994 gegründete Muslimische Jugend in Deutschland e.V. (MJD) hat ihren Sitz in Berlin. Mitbegründet wurde der Verein von dem deutschen Konvertiten Mohammed Siddiq (Wolfgang Borgfeldt). Siddiq ist Mitglied des ECFR und trat in der Vergangenheit durch die Befürwortung einer demokratiefeindlichen ideologischen Ausrichtung in Erscheinung:

„Auch die von 90 Prozent der Bevolkerung gewahlte Regierung hat nie das Recht, auch nicht mit absoluter oder Zweidrittelmehrheit, etwas zu verbieten, was Gott erlaubt hat, bzw. etwas zu erlauben, was Gott verboten hat. Jeder Herrscher, jede Regierung jeder Einzelne ist immer nur ausführende Gewalt, denn Gesetz zu geben steht allein Gott zu.“

In ihrer Außendarstellung ist die MJD bemüht, das Bild einer dialog- und integrationsbereiten Organisation zu erzeugen. So finden sich in der Satzung die „Förderung Jugendlicher und ihre Integration in die Gesellschaft“ als angebliche Ziele der MJD. Tatsächlich jedoch steht das von der MJD u.a. im Rahmen ihrer zahlreichen Aktivitäten, wie dem Vertrieb von Medien, der Ausrichtung von Freizeitveranstaltungen und Vorträgen sowie Bildungsangeboten verbreitete Gedankengut im Widerspruch zu den tragenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

So hatte die MJD durch ihren Buchverlag in der Vergangenheit Bücher von maßgeblichen Ideologen der MB vertrieben. Hierzu zählen Abul A’la al-Maududi und Sayyid Qutb. Beide Autoren propagierten den bewaffneten Kampf zur Errichtung eines islamischen Staates. Nach wie vor ist über den Verlag das Buch des türkischen Autors Mustafa Islamoglu mit dem Titel „Ratschläge an meine jungen Geschwister“ erhältlich. In dem Buch argumentiert der Autor:

„Wenn ihr Beamter in einem nicht-islamischen System werden wollt, dann werdet nicht Beamter dieses Systems, sondern dort ‚Beamter des Islam’. Und seid gewillt und in der Lage, wenn die Sache, für die ihr euch verbeamtet habt, keinen Nutzen mehr bringt, ‚Auf Wiedersehen’ sagen zu konnen. […] Betrachtet Situationen, die unislamisch sind, wie das Sitzen auf Nesseln! Neigt euch keiner Aufgabe zu, die einen Widerspruch zu euren Religionsgrundsatzen bildet – auch wenn ihr Schätze dafur erhalten würdet.“

Zumindest in der Vergangenheit hatte die MJD zur Beratung ihrer Mitglieder in Fragen der islamischen Rechtsauslegung den Rat des ECFR eingeholt. Geleitet wird der ECFR von al-Qaradawi, der u.a. islamistische Positionen vertritt und die Anwendung der Normen des islamischen Rechtssystems der Scharia befürwortet.[6]

Im November 2012 vertreibt ein der MJD zuzurechender Buchversand, Green Palace, die Schrift von Amir Zaidan: Al-‚Aqida, Einführung in die Iman-Inhalte. 1998 verfasste Theologe Zaidan in seiner Funktion als Vorsitzender des Fiqh-Rates der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) ein islamisches Rechtsgutachten, das die angeblich dem islamischen Recht unterworfenen (schariapflichtigen) Mädchen und Frauen gleichsam an das Haus des männlichen Aufpassers (Vater; Ehemann) kettet, die sogenannte Kamel-Fatwa:

Eine mehrtägige Reise mit Übernachtung außerhalb der elterlichen Wohnung ist für muslimische Frauen ohne die Begleitung eines Mahram (dieser ist ein naher Verwandter, also der Ehemann, Vater, oder Bruder), nicht erlaubt und verstößt gegen islamische Regeln. Der Gesandte Muhammad sagte im Hadith: ‚Eine Frau darf nicht die Entfernung einer Tages- und Nachtreise ohne Mahram zurücklegen.‘ Diese Entfernung schätzen die islamischen Gelehrten heutzutage auf ca. 81 km. Gemäß der im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Hessen verankerten Religionsfreiheit ist es deshalb angebracht, muslimische Schülerinnen von der Teilnahme an derartigen schulischen Veranstaltungen freizustellen.[7]

Hintergrund war, dass mehrere volljährige Oberstufenschülerinnen wissen wollten, ob es religiös erlaubt (ḥalāl) ist, zu einer zweiwöchigen Klassenfahrt nach Spanien aufzubrechen. Die IRH reichte das Rechtsgutachten dem zuständigen Schulamt ein. Bei Ahlu-Sunna wird Zaidans Fatwa noch zwölf Jahre später in Ehren gehalten und ermahnt ein um die Sicherung seines Seelenheils bemühter Kommentator:

wie es bei einer Studium-Teilnahme außerhalb von 81 km und ohne Mahram bzw. ohne dessen Zustimmung ausschaut, kann ich nichts sagen. Du darfst aber nicht die Zustimmung des Mahram vergessen, welches gewiss einen großen Einfluss darauf hat, ob es dann letztendlich halaal oder haraam ist.

Ebenfalls bei Green Palace im Angebot hat man das Der deutsche Mufti, Autor ist Muhammad Rassoul genannt Abū-r-Riḍāʾ (1997). In Das ‚Deutsche Kalifat‘ (1993) hatte uns Rassoul seine Visionen über eine islamgerecht transformierte Bundesrepublik vorgelegt:

Die vorliegende historische Bestandsaufnahme und sogleich Studie über das Kalifatsystem im islamischen Recht ist eine rein kritische und wissenschaftliche Untersuchung. Ob diese Schrift eines Tages die Geburt eines „deutschen Kalifats“ im Herzen Europas erleben wird, ist eine Angelegenheit des Verborgenen, das allein im Wissen Allāhs, unseres Erhabenen Schöpfers liegt. …

Das islamische Recht wiederspiegelt in allen seinen Bereichen die Gerechtigkeit und Barmherzigkeit für die schutzbedürftigen Staatsbürger. …

Der Untergang aller weltlichen Systeme ist garantiert. …

Die Staatsbildung. Der Islam verpflichtet die Muslime zur Errichtung eines Staates, der auf den Grundsätzen des Islam fußt. …

Während also z. B. die Demokratie und andere Systeme auf menschlichem und damit fehlerhaftem Gedankengut basieren, ist die Grundlage des islamischen Staatswesens von göttlicher und damit fehlerfreier Art. …

Es gibt keinen Zweifel daran, dass der oberste Souverän des islamischen Staates Allāh ist. Denn Er hat den Qurān offenbart, welcher als »Rahmengesetzgebung« im islamischen Staat zu gelten hat und dem die Gläubigen zu folgen haben.[8]

Basari Islam Shop verkauft das Buch des Revivalisten und Urgemeindlers (des „Salafisten“) Rassoul bereitwillig. Dass sich der Kölner Autor vom Traum des Deutschlandkalifats verabschiedet hat ist nicht bekannt.

Die Muslimische Jugend in Deutschland ist dem Forum of European Muslim Youth and Student Organizations (FEMYSO) angeschlossen, dessen Mitgründer sie 1996 war. Das FEMYSO ist der Muslimbruderschaft zuzurechnen; Bundesverfassungsschutzbericht 2011:

Das FEMYSO ist eine Nebenorganisation der FIOE. …

In dem 1989 gegründeten europäischen Dachverband „Federation of Islamic Organizations in Europe“ (FIOE – „Föderation Islamischer Organisationen in Europa“) mit Sitz in Brüssel (Belgien) sind zahlreiche MB-nahe Verbände vertreten. Die europäischen Einrichtungen haben zumeist keine offen erkennbaren organisatorischen Verbindungen zur MB; offiziell werden diese auch dementiert.[9]

Bacem Dziri ist Sprecher im Rat der Muslime in Bonn (RMB, Adenauerallee 13), der vielleicht etwas übertrieben selbstbewusst beansprucht, die Mehrheit der Muslime der Stadt zu vertreten. Am 24.01.2012 lud der RMB Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in die Al-Muhsinin-Moschee im Stadtteil Beuel und forderte von der Stadt, doch endlich „eine Fachkraft einzustellen, die aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert wird“ und die im Sinne des RMB und vielleicht ja auch im Sinne der segregierenden Scharia „Betreuung“ und „Vernetzung“ der so genannten Bonner Muslime bewirken soll.[10]

In der Vergangenheit fiel der RMB durch Yahya Martin Heising auf. Der Schulbeauftragte des RMB trat 1996 zum Islam über und ist seit 2005 Rechtsanwalt. Im RMB leitet er die „Kommission für Erziehung und Schule“; daneben verantwortet er das Projekt Muslime an deutschen Schulen (ebenfalls Adenauerallee 13). Seit Jahren sucht Heising öffentlich nach einem muslimischen Jungen, den er erfolgreich vom Schwimmunterricht abmelden will:

Wir suchen einen mindestens 14-jährigen Jungen, vorzugsweise hanifitischer Bauart, der vom Schwimmunterricht befreit werden möchte und im Verlauf seiner Schullaufbahn mit mindestens einem weiteren Jahr Schwimmunterricht zu rechnen hat.

Abmeldung der schließlich zu irgendwie muslimisierenden Kinder vom Schulschwimmen ist dem Rechtsanwalt Herzenssache. Heising und der Rat der Muslime in Bonn bieten finanzschwachen aber gottesfürchtigen Eltern an, für die bei Beratung und Prozess entstehenden Kosten nötigenfalls aufzukommen:

Ob ihr einen Antrag stellt, einen Widerspruch einlegt oder Klage erhebt, hängt immer davon ab, in welchem Stadium ihr euch gerade befindet. Das System ist ganz einfach. Wir bewegen uns von unten nach oben, und zwar anhand eines Beispiels. Fatima ist 13 Jahre alt. Sie möchte vom Schwimmunterricht befreit werden. Ihre Mutter geht zu dem Klassenlehrer und teilt diesem mündlich mit, dass die Tochter zukünftig nicht mehr am Schwimmunterricht teilnehmen möchte. Der Lehrer teilt ihr mit, dass ihn das nicht interessiere. Wir seien hier ja in Deutschland. Fatima solle sich anpassen. Was ist hier nun in rechtlicher Hinsicht geschehen? …

Menschen mit nur geringem Einkommen haben die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten des Verfahrens trägt im Falle der Abweisung der Klage dann die Staatskasse. In all den Fällen, welche für die Gemeinschaft der Muslime von erheblicher Bedeutung sind, und in denen wir keine Prozesskostenhilfe bekommen, wünschen wir aber, dass die Betroffenen trotzdem klagen. Allah (t) versorgt uns. Die Organisation Muslime an deutschen Schulen übernimmt in diesen Fällen die Kosten des Rechtsstreites.[11]

Den Jahreswechsel 2010 / 2011 durften die Missionare von Die wahre Religion um Schariaprediger Ibrahim Abou-Nagie nach vielen Protesten dann doch nicht in der RMB-nahen Al-Muhsinin-Moschee verbringen, aus Rücksicht vor der Sorge der Bonner Bürger, wie Bacem Dziri dem General-Anzeiger mitteilte.[12]

Vom 6. bis zum 8. August 2010 war Die wahre Religion allerdings noch Gast der Al-Muhsinin-Moschee gewesen, wie uns zwei YouTube-Kurzfilme zeigen; in Film eins bis Minute 0:52 im Bild: Ibrahim Abou-Nagie.[13]

Cefli Ademi mischte sich 2012 in die Beschneidungsdebatte ein: „Die Knabenbeschneidung – ein Jahrtausende alter und zugleich moderner Brauch“, über den beschneidungskritischen Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Holm Putzke meint er abfällig: „Eine Kulturkampfrhetorik, die kelek´sche Züge aufweist“.Cefli Ademi habe, so die Islamische Zeitung, an der Universität Bielefeld Jura studiert und habe an der Bucerius Law School in Hamburg in Verfassungs- und Strafprozessrecht promoviert. Seit August 2011 sei der Volljurist „stellvertretender Leiter des Fachbereichs Recht der Stadt Gütersloh“, die städtische Homepage nennt seinen Namen nicht. Cefli Ademi sei Lehrbeauftragter an der Uni Münster (WWU) zu: „Einführung in die islamische Jurisprudenz“, die WWU führt ihn, mit Doktortitel, allerdings unter „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Zentrum für Islamische Theologie; Postdocs: Barmherzigkeit“. Das Westfalenblatt bezeichnet Ademi als dem „Bündnis Islamischer Gemeinden in Bielefeld“ zugehörig, auf der Seite des FDP-Politikers Heiner Kamp wird Ademi in einem Atemzug mit „Ahmadd El-Mahgary vom Islamischen Zentrum“ erwähnt: „Das Islamische Zentrum befindet sich in der August-Bebel-Straße“. Auf der dortigen Bücherliste Aqida und Fiqh- Literatur findet sich Handbuch der muslimischen Frau (Muhammad Ahmad Rassoul), Handbuch Islam (Reidegeld), Das Buch der Ehe [d. i. der Kitāb Ādābi n-Nikāh des mittelalterlichen Gelehrten al-Ġazālī) sowie Tauhid – Der Eingottglaube im Islam, was vom radikalen Hassprediger Abu Ameena Bilal Philips verfasst wurde.[14]

Die Murabitun-Bewegung um Abdalqadir as-Sufi (Ian Dallas) baut am Projekt Gold-Dinar und Silber-Dirham als einer finanztechnischen Gegenmoderne und betreibt im spanischen Granada ein Siedlungsprojekt einer Art von Neo-Andalus oder auch Euro-Kalifat. In der personell und inhaltlich den Murabitun verbundenen Islamischen Zeitung (Andreas Abu Bakr Rieger, Weimar) schwieg Ademi im Frühjahr 2012 in zwei langen Interviews zur nach Koran und Sunna unumgänglichen Frauenfeindlichkeit und Brutalität jeder juristisch angewendeten, angeblich von Allah geschaffenen und dem menschlichen Verstehen bleibend enthobenen Scharia – damit auch: jedes menschenmöglichen Fiqh – und zu ihrer jenseitszentrierten, auf ewigen Verbleib in Himmel oder Hölle gerichteten Totalität. Stattdessen empfahl er das schariaverharmlosende Buch Das Islamische Recht, in dem Mathias Rohe das Publikum mit den irgendwie nicht ganz falschen Aussagen: „Auch islamisches Recht ist Recht. … Streben nach Gerechtigkeit ist Leitmotiv aller Rechtsordnungen“ verstummen lässt.

Das in der BRD angebliche geltende Elternrecht auf Amputation von kindlichem Penisgewebe verteidigt der selbstbestimmte Ademi: „Trotz der fehlenden Vorhaut bleibt es nämlich jedem unbenommen, die Religion zu wechseln. Schließlich wird nicht die Selbstbestimmungsfreiheit auf Dauer entfernt, sondern die Penisvorhaut.“ Den Umstand, dass Apostaten im Realislam seit fast 1.400 Jahren nicht selten ermordet werden, übergeht der Beschneidungsfreund großzügig.[15]

Soviel zu den Referenten.

Die Universität Heidelberg sollte sich von dem angeblich die Seele vor der Hölle bewahrenden, tatsächlich aber Frauen und Nichtmuslime diskriminierenden schariabasierten Familienrecht und Erbrecht distanzieren und beispielsweise klarstellen, dass die authentisch islamische Praxis des halbierten Erbes für die muslimische Tochter im Vergleich zu ihrem Bruder oder das Verbot für einen Nichtmuslim oder Islamapostaten, von einem Muslim überhaupt etwas zu erben (Koran 4:11; Buchari),[16] kein Grundsatz ist, den es ins deutsche Erbrecht zu „integrieren“ gilt.

Im „multikulturellen“ griechischen Familienrecht ist die Scharia zugelassen (legal). Cemali Meço ist der Mufti von Komotiní. Meço verheiratet Mädchen der türkischen ethnischen Minderheit nach Koran und Sunna, von denen einige kurze Zeit später schwanger in Düsseldorf auftauchen und die manchmal erst elf Jahre alt sind. Der höchste Theologe Saudi-Arabiens, Scheich Abd al-Aziz Al asch-Scheich, kennt seine Religion und stellt fest, dass im Islam zehnjährige Mädchen verheiratet werden können:

Eine gute Erziehung wird das Mädchen befähigen, ihren Pflichten als Ehefrau nachzukommen, a good upbringing will make a girl capable of carrying out her duties as a wife … Wir sollten wissen, dass das Islamische Recht den Frauen keine Ungerechtigkeit gebracht hat, we should know that Islamic law has not brought injustice to women.[17]

AEMR und Grundgesetz vertragen sich nicht mit Zwang zum Schleier (ḥiǧāb), mit Zweit- bis Viertfrau, Frauenverstoßung (ṭalāq) oder Kindbraut. Die Scharia kann, wie wir gesehen haben, in die kulturelle Moderne noch nicht einmal im Familienrecht integriert werden. Fundamental anders als das auf Heilssicherung verzichtende Grundgesetz dienen die ihrer Doktrin nach außerirdische Scharia wie der menschengemachte Fiqh in erster Linie nicht dem vernünftigen menschlichen Zusammenleben, sondern dem zu erlangenden Wohlgefallen Allahs und der ewigen Rückkehr zum Schöpfergott. Im säkularen Rechtsstaat darf und muss „das Islamische Recht“, man vergleiche die Buchtitel bei Said Ramadan 1961 und Mathias Rohe 2009, illegal bleiben.

Das Religionsverständnis von Hassan al-Banna, Abul A’la Maududi oder Yusuf al-Qaradawi zu bewerben oder zu verharmlosen und die wesensgemäß ungleichbehandelnde (diskriminierende) Scharia legalisieren zu wollen ist einer dem Aufklärungshumanismus und dem wissenschaftlichen Denken verpflichteten Universität unwürdig.

Wir fordern Sie daher auf, alles in Ihren Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um die geplanten Auftritte von Nadir Moubarrid, Bacem Dziri und Cefli Ademi zu unterbinden, die offensichtlich Frauenbild und Rechtsverständnis von al-Banna, Maududi und al-Qaradawi teilen und damit nicht zur Integration, sondern zur Geschlechterapartheid und städtischen Segregation beitragen und zum Ausstieg aus dem für alle Bürger geltenden und Mann und Frau gleichbehandelnden Recht.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

Q u e l l e n

[1] Großmufti von Bosnien und Herzegowina und Scheich im von Yusuf al-Qaradawi geführten European Council for Fatwa and Research, Mustafa Cerić: DECLARATION OF EUROPEAN MUSLIMS

http://www.rijaset.ba/english/index.php/offices/9-documents/134-declaration-of-european-muslims

[2] Muslimische Studierendengruppe (MSG) in den Räumen der Heidelberger Universität: III. Heidelberger Islamwochen – Islam unverhüllt

http://msg-heidelberg.de/wordpress/?p=858

http://msg-heidelberg.de/wordpress/http://www.msg-heidelberg.de/wordpress/wp-content/uploads//Flyer_IWO_2012-page-0011.jpg

Di, 27.11. Der Prophet Muhammad – Ein Segen für die Menschheit?

Nadir Moubarrid Neue Uni HS 1, 18.30 Uhr

Warum wird der Prophet Muhammad von vielen geliebt und von anderen gehasst? Warum haben Muslime eine so starke Beziehung zu ihrem Propheten? Und warum reagieren sie so empfindlich, wenn er verunglimpft wird?

Mo, 03.12. Al-Andalus – Geschichte einer muslimischeuropäischen Tradition

Bacem Dziri, MA Neue Uni HS 4, 18.30 Uhr

800 Jahre wirkten Muslime in Europa auf der iberischen Halbinsel und brachten eine einzigartige Kultur hervor. Die Geschichte dieses Islams ist jedoch relativ unbekannt. Dabei bietet ein Rückblick etliche Antworten auf Fragen der Gegenwart.

Fr, 07.12. Muslime im säkularen Rechtsstaat

Dr. Cefli Ademi Neue Uni HS 4, 18.30 Uhr

Steht der Islam grundsätzlich im Gegensatz zu den Zielen des säkularen demokratischen Rechtsstaats? Oder sind es die Menschen aus unterschiedlichem sozialen und historischen Kontext, die ein solches Bild vermitteln?

http://www.fsk.uni-heidelberg.de/nachrichten/archive/2012/november/article/islamwochen-der-msg.html?tx_ttnews[day]=21&cHash=b8adc30041b89ddda4fc32ab2a8ece1c

[3] Nadir Moubarrid, vorgestellt bei Ummah-Muslimische Jugend Schweiz

http://www.u-day.ch/de/referenten/79-nadir-moubarrid.html

[4] Said Ramadan: Das Islamische Recht: Theorie und Praxis

(The Islamic right. Theory and practice)

http://www.amana-buch.de/Das-Islamische-Recht-Theorie-und-Praxis

Der Geburtsname des in Berlin geborenen Scheich Muhammad Siddiq lautete Wolfgang Borgfeldt. Als Vollwaise wuchs er bei streng protestantischen Großeltern auf. Anfang der sechziger Jahre schloss er sich muslimischen Studenten in seiner Heimatstadt an. … Mit nur zwanzig Jahren unternahm er eine Pilgerfahrt nach Mekka. Nach seiner Rückkehr aus Saudi-Arabien engagierte er sich bei der internationalen ‘United Muslim Students Organisation’ und dem Islamischen Zentrum in Genf, das Said Ramadan leitete. … Nach langen Reisen durch die Arabische Welt, einem längeren Studienaufenthalt im Sudan und in Medina zog der deutsche Muslim nach Aachen. Hier arbeitete er nahezu zehn Jahre am Islamischen Zentrum. … Gemeinsam mit seinem Glaubensbruder Ahmad von Denffer verfolgte Muhammad Siddiq einen großen Plan: die Schaffung einer Gemeinschaft deutscher Muslime, die den Islam in die Bundesrepublik tragen sollte.

aus: Stefan Meining: Eine Moschee in Deutschland: Nazis, Geheimdienste und der Aufstieg des politischen Islam im Westen

Seite 218-219

http://books.google.de/books?id=NqU0gQCROpQC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

Heidelberger Islamwoche 2011, Referent war u. a. Rüstü Aslandur, ein früher Spitzenfunktionär („Amir“) der MJD

http://de-de.facebook.com/photo.php?fbid=282907111753873&set=o.215216868504697&type=3&theater

Die MJD ist Mitglied des Forum of European Muslim Youth and Student Organizations (FEMYSO), das sie 1996 mitgegründet hat.

MJD: Lokalkreis-Handbuch

http://www.lokalkreis-handbuch.de/Inhalt/5.0.Inhalt.html

http://www.lokalkreis-handbuch.de/download/5.7.1.muslim_sein.pdf

Nicht jede Art von Singen ist erlaubt. Das erlaubte Lied sollte mit den islamischen Lehren und der Ethik übereinstimmen. Somit sind Lieder, die Tyrannen oder korrupte Herrscher loben, nicht im Einklang mit islamischen Lehren. Vielmehr ist der Islam gegen Unheilstifter und deren Verbündete und jenen, denen ihre Verbrechen gleichgültig sind. … Das Singen sollte nicht von Dingen begleitet sein, die verboten sind, wie zum Beispiel Alkohol, Nacktheit, das Mischen von Frauen und Männern wie es üblich ist in Kneipen und Diskotheken, etc.

aus: Homepage der MJD: Singen & Musik: Die islamische Sichtweise

http://www.lokalkreis-handbuch.de/Inhalt/5.9.5.Singen_und_Musik.html

[5] Verfassungsschutz Niedersachsen

http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12252&article_id=54179&_psmand=30

[6] Verfassungsschutzbericht Hessen 2010

http://starweb.hessen.de/cache/hessen/vsbericht201

[7] Kamelfatwa, bemüht heilssichernd kommentiert

http://ahlu-sunnah.de/foren/archive/index.php/t-4317.html?s=e4167ed915859b9542dd38c69504df4d

[8] Muhammad Ahmad Rassoul: Das ‚Deutsche Kalifat‘

http://www.basari.de/islamische-buecher/islam-allgemein/das-deutsche-kalifat.html

Rassoul: Der deutsche Mufti

http://www.amana-buch.de/Der-deutsche-Mufti

[9] Bundesverfassungsschutzbericht 2011 zu Muslimbruderschaft (MB) und Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD)

Die IGD verfolgt eine an der MB-Ideologie ausgerichtete Strategie, die darauf abzielt, im gesellschaftlichen Umfeld Deutschlands mittel- bis langfristig eine auch intellektuell-ideologisch führende und im Sinne islamistischer Zielvorstellungen relevante Einflussgröße zu werden. Dies beinhaltet eine entsprechende Schulung und Unterweisung der Mitglieder, um weitere geeignete Mitarbeiter für die Organisation zu rekrutieren und auszubilden. Die Organisation strebt zielgerichtet und beharrlich die Schaffung von gesellschaftlichen Freiräumen an, in denen säkulare gesellschaftliche Konventionen und westlich geprägte pluralistische Normen nicht gelten. Stattdessen sollen die von der Organisation postulierten islamistischen Wertvorstellungen Anwendung finden.

http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht_2011_vorabfassung.pdf

[10] Pressemitteilung des Rats der Muslime in Bonn, 26.01.2012

http://muslimrat-bonn.de/index.php?id=9&tx_ttnews[tt_news]=32&tx_ttnews[backPid]=41&cHash=8188a3a7da

[11] Die Kosten des Verfahrens trägt im Falle der Abweisung der Klage dann die Staatskasse. In all den Fällen, welche für die Gemeinschaft der Muslime von erheblicher Bedeutung sind, und in denen wir keine Prozesskostenhilfe bekommen, wünschen wir aber, dass die Betroffenen trotzdem klagen. Allah (t) versorgt uns. Die Organisation Muslime an deutschen Schulen übernimmt in diesen Fällen die Kosten des Rechtsstreites. … Ein Erfolg hängt oft davon ab, dass wir konsequent den Islam praktizieren. Oft wird gerade Schülerinnen, welche aus Gründen der Bekleidung nicht am Unterricht teilnehmen wollen, unterstellt, dass es ihnen gar nicht um die Kleidung ginge, sondern dass sie aus irgendwelchen anderen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen wollen. Ähnlich verhält es sich bei Klassenfahrten. Für uns ist in diesen Fällen wichtig, dass die betreffenden Schüler oder Schülerinnen den Islam konsequent umsetzen. Ein Mädchen, welches mit enger Jeans und Kopftuch in die Schule kommt, wird sich nur schwerer auf Gründe der Schamhaftigkeit berufen können, als ein Mädchen, welches mit weiter Kleidung in die Schule geht. Eure Glaubwürdigkeit als Muslime ist ohnehin von zentraler Bedeutung bei den die Schule betreffenden Belangen. …

Wir suchen einen mindestens 14-jährigen Jungen, vorzugsweise hanifitischer Bauart, der vom Schwimmunterricht befreit werden möchte und im Verlauf seiner Schullaufbahn mit mindestens einem weiteren Jahr Schwimmunterricht zu rechnen hat. …

Ein zentrales Thema ist auch die Befreiung von Mädchen von der Teilnahme an Klassenfahrten. Eine Befreiung aus religiösen Gründen ist nicht möglich. Eine Ausnahme wird aber dann gemacht, wenn aufgrund der religiösen Haltung und der daraus erwachsenden Lebensumstände eine psychische Belastung des betroffenen Mädchens entsteht, die so groß ist, dass hier ein im medizinischen Sinne verstandenes körperliches Unbehagen entsteht. Das bedeutet, wenn Fatima nachts nicht schlafen kann, insgesamt unruhig und niedergeschlagen ist, weil sie noch nie von den Eltern getrennt war, nicht weiß, wie sie bei der Klassenfahrt ihre Gebetswaschung machen soll, nicht weiß, wie sie sich ernähren soll, sie Angst hat zur Außenseiterin zu werden, weil sie vieles nicht mitmachen kann, und deshalb unter Angstzuständen leidet, dann kann sie unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes von der Klassenfahrt befreit werden. Wir halten es für eine gelungene Lösung, sofern sich das Ziel der Klassenfahrt irgendwo in der Nähe des Elternhauses befindet, dass die Eltern ihre Kinder morgens bringen und abends abholen.

Yahya Martin Heising, Muslime an deutschen Schulen

http://www.muslimeandeutschenschulen.de/recht_schwimmunterricht.php

[12] Die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Prediger der muslimisch-salafistischen Gruppe „Die wahre Religion“ (DWR) werden nun doch nicht zu Silvester und Neujahr in der Beueler Al-Mushinin-Moschee bei einem Islam-Seminar predigen.

Das teilte am Montag der Sprecher des Bonner Rats der Muslime, Bacem Dziri, mit. Die Moschee habe nicht nur die Vertreter von DWR ausgeladen, sondern bis auf Weiteres sämtliche Veranstaltungen abgesagt. Man tue dies aus Rücksicht vor der Sorge der Bürger.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/bonn/Hassprediger-sind-ausgeladen-article33138.html

[13] DWR Seminarbeginn Bonn Beuel Muhsinin Moschee, bis Minute 0:52 im Bild: Ibrahim Abou-Nagie

http://www.youtube.com/watch?v=b52jj9DBajU

TRAILER – Seminar in Bonn 3 Tage Islam mit dem (www.DieWahreReligion.de) Team

http://www.DieWahreReligion.de präsentiert Abu Dujana, Abu Ubayda, Sheikh Al Araby, Abullatif, Sheikh Mohammad, Abu Abdullah, Ibrahim Abu Nagie

Thema: Und haltet alle fest am Seil Allahs …

am Freitag 06.08.10 bis zum 08.08.10, AL-MUHSININ MOSCHEE, SCHWARZER WEG 41, 53227 BONN

http://www.youtube.com/watch?v=hr1NUBiYoAA

[14] „Die Knabenbeschneidung – ein Jahrtausende alter und zugleich moderner Brauch … Eine Kulturkampfrhetorik, die kelek´sche Züge aufweist.“

aus: Kulturalisierung des Strafrechts

bei: ZMD 04.07.2012

http://islam.de/20640

IZB – Islamisches Zentrum Bielefeld Ausleihebibliothek: Aqida und Fiqh- Literatur

http://www.islambielefeld.de/izbib/Buecherliste_ZamZam_Juli2009.pdf

Islamischen Gemeinschaft in Deutschland IGD)… Islamisches Zentrum Nürnberg – Ahmad El-Mahgary

http://www.helmut-zenz.de/hzisla12.html

[15] Es gibt gute Gründe manche islamrechtliche Werke aus nichtmuslimischer Feder sogar als Primärliteratur anzuerkennen, so beispielsweise Mathias Rohes „Islamisches Recht – Geschichte und Gegenwart“. Auch Thomas Bauers Wirken, dessen beeindruckend aufschlussreichen Aufsatz über die „Normative Ambiguitätstoleranz im Islam“ ich kürzlich las, sollte hier nicht unerwähnt bleiben.

aus: Was ist das islamische Recht? (1) Interview mit dem Juristen Cefli Ademi zu den islamischen Grundlagen

in: Islamische Zeitung 26.04.2012

http://www.islamische-zeitung.de/?id=15731

Was ist das islamische Recht? (2)

in: Islamische Zeitung 30.05.2012

http://www.islamische-zeitung.de/?id=15800

[16] „Allah commands you regarding your children. For the male a share equivalent to that of two females. “ [Quran 4:11]

The Prophet (SAWS) said, „A Muslim cannot be the heir of a disbeliever, nor can a disbeliever be the heir of a Muslim.“ (Sahih al-Bukhari)

http://www.islam101.com/sociology/inheritance.htm

[17] Vor zwei Jahren tauchte der erste Fall auf: Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mitwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. … An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.

aus: Barbara Kirchner: Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby

in: Express 12.06.2008

http://www.express.de/duesseldorf/unglaublicher-fall-zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby,2858,705568.html

Es soll Liebe gewesen sein, sagen alle, die dazu geführt habe, daß im vergangenen Sommer der 22jährige Levent Metin* die damals elfjährige Nuray aus der armen nordgriechischen Provinz Thrakien heiratete und mit nach Düsseldorf brachte, wo er heute lebt. … Wie Nuray. Doch deren Reise endete nach vier Monaten, weil ihr Ehemann sich und seine damals elfjährige Ehefrau vergangenen August ordentlich anmelden wollte, wie es sich für EU-Ausländer in Deutschland gehört. Doch das Amt entdeckte entsetzt das junge Alter der Braut und verständigte Jugendfürsorge und Staatsanwaltschaft. … Der Mufti der Universitätsstadt Komotini, Meco Cemali, hat Nurays Hochzeit amtlich besiegelt. … Er selbst habe seine Imame aufgefordert, Mädchen unter 17 Jahren nicht zu verheiraten, sagt der Mufti. Wenn jedoch ein Mädchen selbst die Heirat unbedingt wolle, nehme er es persönlich psychologisch und physisch in Augenschein und entscheide, ob es reif genug sei. Wenn ja, spräche das islamische Recht nicht gegen die Ehe. Der Mufti sagt: „Daß Zwölfjährige verheiratet werden, kommt nur alle drei oder vier Jahre vor.“

aus: Uta Keseling: Das verheiratete Kind

in: Die Welt 25.02.2005

http://www.welt.de/print-welt/article495796/Das-verheiratete-Kind.html

Ten-year-old girls are ready for marriage, according to Saudi Arabia’s most senior cleric.

Sheikh Abdul-Aziz Al Sheikh, the country’s grand mufti, told Al Hayat newspaper that those saying ten or 12-year-old girls are too young to marry are being ‚unfair‘ to them.

Al Sheikh’s comments come at a time when Saudi human rights groups have been pushing the government to put an end to marriages involving the very young and to define a minimum age for marriage. …

Responding to a question about parents who force their underage daughters to marry, the mufti said: ‚We hear a lot about the marriage of underage girls in the media, and we should know that Islamic law has not brought injustice to women.‘

The mufti said a good upbringing will make a girl capable of carrying out her duties as a wife and that those who say women should not marry before the age of 25 are following a ‚bad path‘.

‚Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12,‘ said Al Sheikh, according to the Al-Hayat newspaper.

aus: It’s an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric

in: Daily Mail UPDATED: 00:55 GMT, 15 January 2009

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html

Ten-year-old girls are ready for marriage, according to Saudi Arabia’s most senior cleric.

Sheikh Abdul-Aziz Al Sheikh, the country’s grand mufti, told Al Hayat newspaper that those saying ten or 12-year-old girls are too young to marry are being ‚unfair‘ to them.

Al Sheikh’s comments come at a time when Saudi human rights groups have been pushing the government to put an end to marriages involving the very young and to define a minimum age for marriage. …

Responding to a question about parents who force their underage daughters to marry, the mufti said: ‚We hear a lot about the marriage of underage girls in the media, and we should know that Islamic law has not brought injustice to women.‘

The mufti said a good upbringing will make a girl capable of carrying out her duties as a wife and that those who say women should not marry before the age of 25 are following a ‚bad path‘.

‚Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12,‘ said Al Sheikh, according to the Al-Hayat newspaper.

aus: It’s an injustice to NOT marry girls aged 10, says Saudi cleric

in: Daily Mail 15.01.2009

http://www.dailymail.co.uk/news/article-1115624/Its-injustice-NOT-marry-girls-aged-10-says-Saudi-cleric.html