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“Nein zur Bezahlkarte für Flüchtlinge.”

Februar 27, 2024

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27. Februar 2024

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Petition

Asylbewerberleistungsgesetz

Pet 3-20-11-2174-028259

Nein zur Bezahlkarte für Flüchtlinge – Nur mit dem Recht auf und dem uneingeschränkten Zugang zu Bargeld funktionieren individuelle Selbstbestimmung und freiheitliche Gesellschaft

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Petitionstext

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, Menschen die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen oder andere Flüchtlinge vor den entrechtenden und entwürdigenden Bezahlkarten zu schützen; auch weitere Gruppen oder Teile der Bevölkerung wie die Empfänger von Bürgergeld, von Leistungen zur Sozialhilfe oder von Renten sind vor einer Pflicht auf Akzeptanz einer Bezahlkarte zu bewahren.

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Petitionsbegründung

Eine Bezahlkarte für Flüchtlinge ist nicht erforderlich und allein deshalb abzulehnen. Eine Bezahlkarte für eine Menschengruppe stigmatisiert ihren Besitzer als angeblichen Angehörigen einer Spezies oder Sondersorte Mensch, die mit Geld nicht anständig umgehen könne oder die gierig nur darauf warte, es für familiäre, fragwürdige, verwerfliche oder gar kriminelle Zwecke einzusetzen; eine entwürdigende, fremdenfeindliche und rassistische Unterstellung.

“Die Regierungschefs der Länder haben bei ihrer Zusammenkunft am 13. Oktober 2023 vereinbart, dass die Leistungen mit einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte abgewickelt werden sollen. Dazu sollen die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten schnellstmöglich evaluiert werden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder sind sich einig in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden. Sollten angesichts der konkreten Ausgestaltung der Bezahlkarte gesetzliche Anpassungen notwendig sein, wird die Bundesregierung diese zeitnah auf den Weg bringen.” (Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 6. November 2023)

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge soll, so wird diskutiert, Funktionen integrieren und vorwegnehmen, die bereits zu den Eigenschaften der CBDC gehören, etwa eine mögliche Verwendung lediglich zum Kauf bestimmter Produkte, wie Lebensmittel und Kleidung und bei Ausschluss von Alkohol und Zigaretten, oder eine Anwendbarkeit der Karte nur in bestimmten, stark beschränkten Zonen, etwa im Bereich einiger weniger Postleitzahlen. Letzteres wäre auch eine Vorwegnahme des Konzepts 15-Minuten-Stadt (15-minute city). Neben eingeschränkter Zweckbindung und Ortsbindung kann eine solche Karte zeitlich limitiert sein; nichtgenutztes Bezahlkartengeld kann mit Ablauf des Monats verfallen, mithin eine Weise des Enteignens und ein weiterer Angriff auf Freiheit und Menschenwürde.

Die Regierungen der Staaten der Europäischen Union planen, allen auf dem Gebiet ihres Staates lebenden Bürgern eine neue Währung, die CBDC (Central Bank Digital Currency) aufzudrängen oder aufzuzwingen, das totalitäre Digitale Zentralbankgeld (DZBG). Ein Recht auf Bargeld und ein uneingeschränkter Zugang zu Bargeld sind den Wegbereitern der CBDC dabei im Weg.

Den Begriff und den Anspruch von der Würde des – jedes einzelnen – Menschen unseres am 23. Mai 75 Jahre alt werdenden guten Grundgesetzes verhöhnend, beginnen die deutschen Politiker den Weg in die Währungsreform (CBDC) mit denen, die sich am wenigsten dagegen wehren können, mit den Flüchtlingen, doch werden Rentner und Arbeitslose bald folgen und schließlich alle anderen.

“Ich bin sehr optimistisch, dass die Bezahlkarte ein großer Erfolg sein wird. Vielleicht wird sie sogar so erfolgreich sein, dass wir bald diskutieren, das Konzept Sachleistungen durch Bezahlkarte auf weitere Bereiche im Sozialsystem auszuweiten.” (22.02.2024, Bundestagsabgeordneter Maximilian Mörseburg (CDU/CSU), Plenarprotokoll 20/154.)

Schamlos und rassistisch zugleich wird in diesen Wochen jedem Flüchtling unterstellt, mit Geld nicht anständig umgehen zu können, es vielmehr auch für verwerfliche Zwecke einzusetzen oder gar für Straftaten.

Auf dem Weg zu den CBDC möchte leider auch die deutsche Bundesregierung Menschen und Gemeinschaften gegeneinander aufbringen und verfeinden; unter Nutzbarmachung von, dramaturgisch geschickt alle paar Tage wechselnden, Weltanschauungen oder vielmehr Trugbildern, welche Straßenzug, Firmenbelegschaft und Familienkreis kulturell vormodern in Freund und Feind aufspalten, in Gläubige und Zweifler. Die jeweilige, gefälligst nicht hinterfragbare Schreckenskulisse malt in finsteren Farben seit 30 Jahren Klimakatastrophe, seit 10 Jahren böses Russland, seit vier Jahren böses Coronavirus, böser Pandemie-Bezweifler, böser WHO-Kritiker oder böser Kritiker der modRNA-Gentherapien (“mRNA-Impfstoffe”), in diesen Monaten zusätzlich böser Flüchtling oder böser politischer Extremist, je nachdem.

Ins jeweilige Trugbild integriert sind die Führungsbefugnis und eine Lizenz auf Angstfabrikation; man müsse den Experten folgen und dem wesensgemäß eher unverständigen Volk verdeutlichen, dass unbedingt erfolgreich und vor allem unverzüglich etwas geschehen muss, um das Schlimmste zu verhindern. Beispielsweise zeichnete man ab dem Jahr 2000 das Medienspektakel und politische Programm einer schlimmen globalen Seuche, und spätestens ab 2022 brüllten viele deutsche Politiker nach einer allgemeinen Pflicht, sich experimentelle Substanzen wie Comirnaty oder Spikevax injizieren zu lassen, welche, wie man eigentlich hätte wissen können, nicht erforderlich waren und die schädigen oder töten. Im Jahr 2024 sollte kein Bundestagsabgeordneter dem Trugbild einer Notwendigkeit einer Bezahlkarte für Asylbewerber blindwütig entgegeneilen.

Bezahlkarten ermöglichen Kaufverhalten und Bewegungsprofil zu kontrollieren; jeder Händler oder Verkäufer erhält unakzeptabel viele Daten über den Flüchtling. Die per Kartenlesegerät erbeuteten pardon erhobenen Daten werden in Datenbank, Cloud, Funknetz, BlockChain oder BlueTooth eingespeist, wo sie vor Diebstahl, Manipulation, Verlust oder geplanter Löschung mitnichten geschützt sind. Einige Flüchtlinge sind auch vor Verfolgung durch den Staat und Kontrolliertwerden durch die dortigen Behörden zu uns nach Deutschland geflüchtet.

Bezahlkarten für die Mehrung der Tugend und die Verringerung des Lasters; auffällig sind die gemeinsamen Muster mit dem vorherrschenden, Weltekel, Weltmisstrauen und Technikgläubigkeit entsprechenden Menschenbild der letzten Jahrzehnte und auch der letzten vier Jahre einer angeblichen Pandemie. Der Mensch sei ein Sicherheitsrisiko, das der beständigen Kontrolle durch wenige dazu befugte andere Menschen bedürfe, und der Mensch sei ein Mangelwesen, das der Kontrolle durch eine Maschine bedürfe. Letztgültige Welterklärung verschaffe dem Individuum nicht die eigene Sinneswahrnehmung, die Lebenserfahrung oder die Vernunft, sondern der Blick auf den Monitor von Computer oder Kartenlesegerät.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Berlin, 20. März 2024
Bezug: Ihr Schreiben vom 27. Februar 2024

Referat Pet 3
AA, BKAmt, BMAS (Soz.), BMBF, BMF, BMZ, BPrA

Oberamtsrätin Peggy Bähr

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Asylbewerberleistungsgesetz
Pet 3-20-11-2174-028259

Sehr geehrter Herr von Roy,

im Namen der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Martina Stamm-Fibich, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben und darf Sie zunächst auf das aus arbeitsorganisatorischen Gründen geänderte Aktenzeichen hinweisen.

Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petitionen und der in jedem Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen des Sachverhalts oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Dazu gehört im Regelfall auch, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten – auch personenbezogenen – Angaben dem zuständigen Ressort der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet wird.

Zu Ihrem weiteren Anliegen, betreffend ein “Recht auf Bargeld”, erhalten Sie unter einem anderen Aktenzeichen gesonderte Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Peggy Bähr

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