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Robert Koch-Institut und Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Oktober 31, 2021

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Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die biomedizinische Leitforschungseinrichtung der deutschen Bundesregierung. Zentrale Aufgabe des RKI ist die öffentliche Gesundheitspflege. In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten wurde das RKI als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet. Der Hauptsitz befindet sich im Berliner Ortsteil Wedding. Das RKI ist nach dem Mediziner und Mikrobiologen Robert Koch benannt, auf den das Institut auch zurückgeht und in seiner Frühgeschichte Wirkungsstätte der Nobelpreisträger Emil Behring (1901), Robert Koch (1905) und Paul Ehrlich (1908) war.

Ein eigenes Institut zur Erforschung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten wurde in Preußen seit 1887 erwogen. Der X. Internationale Medizinische Kongress 1890 in Berlin gab schließlich den Ausschlag für die Gründung des Königlich Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten am 1. Juli 1891, mit wissenschaftlich-experimentellen Abteilungen und einer klinischen Abteilung. Robert Koch leitete das Institut bis 1904. Seine ersten Mitarbeiter Georg Gaffky (bis 1913) und danach Friedrich Loeffler († 1915) wurden seine späteren Nachfolger im Amt. 1897 erfolgte die Grundsteinlegung für den Neubau am Nordufer, der im Sommer 1900 bezogen werden konnte. Im selben Zeitraum entstand nicht weit entfernt das Rudolf-Virchow-Krankenhaus, das 1906 eröffnet wurde. Auf Anregung Robert Kochs wurde hier eine Infektionsabteilung eingerichtet, die von einem Arzt geleitet wurde, der gleichzeitig Mitarbeiter des Koch’schen Instituts war. So sollte der Grundsatz der Trennung zwischen „wissenschaftlichen“ und „Krankenabteilung“ erhalten bleiben. Weitere Kooperationen ergaben sich durch die „Wutschutz“ (Tollwut) – und andere neue Abteilungen. Am 24. März 1912, zum 30. Jahrestag der Entdeckung des Tuberkel-Bazillus, erhielt das Institut für Infektionskrankheiten von seinem Leiter Georg Gaffky, der es als Ordinarius 1888 übernommen hatte, den Namenszusatz „Robert Koch“. Nach dem Ersten Weltkrieg verschwand das „Königlich“ aus dem Namen und wurde in „Preußisches Institut für Infektionskrankheiten Robert Koch“ umbenannt. Der Bau ist bis heute der Hauptsitz des Robert Koch-Instituts. Das Institut übernahm entsprechende Aufgaben für Städte und Reichsbehörden. Auch internationale Anfragen wurden beantwortet.

Menschenversuche in der Zeit des Nationalsozialismus

Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler mussten jüdische Wissenschaftler das Institut verlassen, auswandern oder sich verstecken. Zwei Drittel der vorher dort beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter waren danach nicht mehr am Institut, die meisten Projekte wurden eingestellt.

In der Zeit des Nationalsozialismus war das spätere Robert-Koch-Institut vollständig von der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungen und erheblich in die Gewaltpolitik der Nationalsozialisten involviert. Der Direktor und fast alle Abteilungsleiter wurden NSDAP-Mitglieder. Das Preußische Institut wurde 1935 zunächst dem Reichsgesundheitsamt angegliedert, war ab 1942 selbständige Reichsanstalt und erhielt dabei den Namen Robert-Koch-Institut. In Zusammenarbeit mit dem Reichsarzt SS führten viele Wissenschaftler des Instituts Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern und in psychiatrischen Einrichtungen durch. Andere Mitarbeiter hatten wichtige Positionen im (wehrwissenschaftlich orientierten) Wissenschaftssystem und anderen medizinischen Einrichtungen der NS-Zeit inne. Neben Menschenversuchen im KZ Sachsenhausen wurden ab 1942 an Häftlingen des KZ Buchenwald Fleckfieberimpfstoffe getestet. Claus Schilling, Direktor der tropenmedizinischen Abteilung am RKI, infizierte im KZ Dachau zirka 1200 Insassen mit Malaria, um Malariaimpfstoffe zu testen. Durch diese Versuche starben 300 bis 400 Menschen.

Nach 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Institut der Gesundheitsverwaltung der Stadt West-Berlin zugeordnet, behielt aber einen Sonderstatus, da seine Aufgaben sich nicht auf Berlin beschränkten. 1952 wurde es Bestandteil des Bundesgesundheitsamtes (BGA). Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden dem RKI 1991 mehrere ehemalige DDR-Behörden angegliedert. Am 17. Juli 1991 wurde im Rahmen einer Feierstunde im Otto-Braun-Saal der Staatsbibliothek in Berlin das 100-jährige Bestehen des RKI mit Vertretern aus Wissenschaft (Dieter Großklaus, Satoshi Omura) und Politik (Gerda Hasselfeldt, Eberhard Diepgen) begangen. Im Zuge der Auflösung des BGA aufgrund von Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte sowie nicht erfolgter Warnung vor kontaminierten Holzschutzmitteln wurde am 1. Juli 1994 unter dem Namen Robert Koch-Institut das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten mit Sitz in Berlin als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet.

Rolle in der Coronakrise

Entsprechend seiner Rolle als Bundesoberbehörde spielt das RKI eine wichtige Rolle bei der kontinuierlichen Erfassung der aktuellen Lage der Ausbreitung von COVID-19 insbesondere in Deutschland, der Bewertung aller verfügbaren Informationen, dem Vornehmen von Risikobewertungen zu COVID-19 für die deutsche Bevölkerung und der Erteilung von Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit.

Das RKI ist (Mit-)Herausgeber verschiedener wissenschaftlicher Periodika, darunter das Epidemiologische Bulletin, das Journal of Health Monitoring und das Bundesgesundheitsblatt. Am Institut sind verschiedene Nationale Referenzzentren, Konsiliarlabore sowie wissenschaftliche Kommissionen angesiedelt, darunter die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

Lothar Wieler

Lothar H. Wieler (* 1961 in Königswinter) ist ein deutscher Tierarzt und Fachtierarzt für Mikrobiologie. Seit März 2015 ist er verbeamteter Präsident des Robert Koch-Instituts. In dieser Funktion berät er die Bundesregierung und die Landesregierungen bei Krankheiten, insbesondere Infektionskrankheiten, und bei der Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Deutschland.

Lothar Wieler, Mitgliedschaften

• Mitglied des Internen Beirats der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen (2009–2014)
• Mitglied des Vorstandes der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (2009–2014)
• Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Friedrich-Loeffler-Instituts (2011–2015)
• Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern (2012–2015)
• Mitglied (Matrikel-Nr. 7382) der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina (seit 28. September 2010)
• Mitglied des Wehrmedizinischen Beirats im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung (seit April 2011)
• Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des internationalen Netzwerks Global Research Collaboration for Infectious Disease Preparedness, GloPID-R (seit Januar 2016)
• Senator der Leopoldina Sektion Veterinärmedizin (seit 2010)
• Mitglied im International Association of National Public Health Institutes (IANPHI) Executive Board (seit Oktober 2017)

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Gute wissenschaftliche Praxis

Vertrauensperson

„Die Institutsleitung bestellt auf Empfehlung des Forschungsrates eine Vertrauensperson, an die sich die Mitarbeiter/innen des Robert Koch-Instituts in Fragen der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis jederzeit wenden können. Die Vertrauensperson berät diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren. Sie prüft entsprechende Hinweise und wird bei Bedarf durch das Referat Forschungskoordination unterstützt. Die Vertrauensperson erstattet dem Forschungsrat jährlich Bericht.“ (RKI)

Als derzeitige Vertrauensperson ist PD Dr. Michael Beekes bestellt.

Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

„Erhält die Vertrauensperson Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten, prüft sie den Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen. Liegen Tatsachen vor, die den Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtfertigen, informiert sie nach Abstimmung mit der Institutsleitung den Forschungsrat. Der Forschungsrat wird auch tätig, wenn Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten unmittelbar an ihn gerichtet werden. Der Forschungsrat hat den Sachverhalt entsprechend seiner Möglichkeiten aufzuklären, dem Präsidenten zu berichten und einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten. Das Verfahren bestimmt der Präsident nach pflichtgemäßem Ermessen. Das rechtliche Gehör des Betroffenen ist zu wahren. Er kann – ebenso wie der Informierende bei Gegenäußerungen – verlangen, persönlich angehört zu werden. Das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.“ (RKI)

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