Posts Tagged ‘Schulbuchforschung Eva Matthes’

Kommentar zu Eva Matthes Bericht „Haut ab!“ enttäuscht

Februar 23, 2015

Matthes enttäuscht

Von Edward von Roy

Dank sei dem humanistischen pressedienst (hpd) für das heutige Publizieren eines zweiten Berichts zum Besuch der Berliner Sonderausstellung Haut ab! Haltungen zur rituellen Beschneidung.

Dass dem Jüdischen Museum Berlin die wissenschaftlich, allgemein menschenrechtlich und nicht zuletzt museumspädagogisch gebotene Außenansicht auf das Thema rituelle Genitalbeschneidung noch nicht gelingt ist schade, doch irgendwann wird sich die Haskala jedenfalls der Brit Schalom gegen die literalistisch verstandene Halacha durchsetzen.

Zwischen jüdischen und nichtjüdischen bzw. schariakonformen und nichtmuslimischen Kinderrechten und Kinderkörpern kann der Rechtsstaat nicht unterscheiden und die Schädigung der Sexualität und Sensitivität (Sorrells et al.) sowie der Partnerschaft (Morten Frisch) kann auch Angela Merkel („Komikernation“) nicht mehr lange verschweigen.

Anders als in Berlin umgesetzt, muss die Beschneidung tatsächlich ins Museum, denn die Beschneidungsmesser (FGM oder MGM) der Aboriginees, Xhosa, Juden oder Muslime gehören nicht ins Kinderzimmer, sondern in die Museumsvitrine, nicht anders als Sklavenkette oder Hexen-Folterzange.

Zum lebenslangen sensitiven Schaden jeder Jungenbeschneidung sowie zum Thema Islam und FGM möchte ich den Bericht von Dr. Eva Matthes ergänzen.

Im Hinblick auf die Sensitivität ist von Natur aus nicht die Eichel (Glans penis), sondern das penile Vorhaut (Präputium) das Äquivalent zum weiblichen Zentrum der Lust, zur Klitoris.

Gary Harryman (Basic Human Genital Anatomy) nennt die anatomischen Gegebenheiten und bringt das zutreffende Gleichnis von der Braille-Schrift, die man mit dem Ellbogen eben kaum bis gar nicht lesen könnte:

Physiologically, the clitoris is richly endowed with thousands of these specialized pressure-sensitive nerves and the clitoral foreskin is virtually bereft of them. The ridged band at the tip of the the penile foreskin is richly endowed with thousands of these same specialized pressure-sensitive nerves and the glans is virtually bereft of them.

https://ms-my.facebook.com/shareyoursexknowledge/posts/652188514794501

Innervation der Penisvorhaut, Zitat aus: DokCheck Flexikon:

Die Vorhaut ist reich an spezialisierten Nervenendigungen und spezialisiertem erogenem Gewebe. Diese spezialisierten Nervenendigungen umfassen (Meissner-Körperchen, Vater-Pacini-Körperchen, Ruffini-Körperchen und Merkel-Zellen), die bereits leichteste Berührungs- und Temperaturreize detektieren können.

Im Gegensatz zur Vorhaut besitzt die Glans penis fast ausschließlich nicht-spezialisierte, freie Nervenendigungen (sogenannte Nozizeptoren), die nur grobe Reize wie etwa starken Druck oder hohe Temperaturreize detektieren können, die vom Gehirn als Schmerzen wahrgenommenen werden.

Cold und Taylor, welche die Innervation des Präputiums des Penis ausführlich untersuchten, erklärten:

‚Die Glans penis ist vorwiegend durch freie Nervenendigungen innerviert und besitzt hauptsächlich nur protopathische Sensibilität. Protopathische Sensibilität bezieht sich auf gröberen, schlecht lokalisierten Empfindungen (einschließlich Schmerz, einige Temperaturempfindungen und bestimmte Wahrnehmungen von mechanischem Kontakt). In der Glans penis sind nur wenig [spezialisierte Nervenendigungen] vorhanden, und diese finden sich hauptsächlich entlang der Eichelkranzes und des Frenulums. Im Gegensatz dazu hat das gefurchte Band der männlichen Vorhaut an der mukokutanen Grenze eine hohe Konzentration an [spezialisierten Nervenendigungen].'“

http://flexikon.doccheck.com/de/Pr%C3%A4putium

Islam und FGM

Zu dem im Fiqh der Schafiiten religionsrechtlich verpflichtenden (wadschib) Jungenbeschneidung und Mädchenbeschneidung lässt sich weder theologisch noch hinsichtlich der beispielsweise in Malaysia, Indonesien oder im nördlichen Irak üblichen FGM-Praxis sagen, dass die Klitoris nicht teilweise oder ganz zu amputieren ist oder dass sie nicht vielen Mädchen amputiert wird. Dazu der bekannte Hadith.

Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

أشمِّي ولا تنهَكي

ašimmī wa-lā tanhakī

[Cut] slightly and do not overdo it

[Schneide] leicht und übertreibe nicht

Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

اختفضن ولا تنهكن

iḫtafiḍna wa-lā tanhikna

Cut [slightly] without exaggeration

Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/14/prof-dr-ringel-empfiehlt-dem-gesetzgeber-die-fgm-typ-ia-und-iv-milde-sunna/

Es ist richtig, dass die Assalaam Foundation (Bandung, West-Java) die zum Mädchenbeschneiden verwendeten Scheren gerade weggelegt hat und vorläufig Nadeln verwendet, d. h. eine FGM vom Typ IV (ritual nick; pinprick) praktiziert. Das allerdings kann sich jederzeit wieder ändern und die Scheren wurden nicht weggeworfen.

Der indonesische Ulama Rat MUI hat sich, bei geschickter Heranziehung einer schafiitischen islamjuristischen Minderheitsmeinung (On the issue of female circumcision, we do not consider it compulsory), zu nichts anderem verpflichtet, als für das Verbieten des Verbots der Mädchenbeschneidung (FGM) zu kämpfen (we forbid any action to ban it) und dem Mädchen beim Beschneiden nicht zu schaden. Schriftgläubige werden freilich betonen müssen, dass weder Allah noch sein dem menschlichen Verstehen enthobenes Gesetz (Scharia) Schaden stiften.

„On the issue of female circumcision, we do not consider it compulsory, but we forbid any action to ban it,“ MUI Chairman Ma’ruf Amin told

http://www.npwj.org/it/content/05-Mar-2013-NPWJ-News-Digest-FGM-womens-rights.html

Am 10.12.2014 vernahm, bei der Übergabe der Unterschriften einer schlampig gemachten und unredlich beworbenen Petition (Weibliche Genitalverstümmelung in Indonesien – Schutz statt Verharmlosung), selbst Terre des Femmes aus dem Mund von Lefianna H. Ferdinandus (in Vertretung des indonesischen Botschafters Fauzi Bowo), dass der bevölkerungsreichste muslimisch geprägte Staat der Welt bestimmte Formen der FGM nicht als Verstümmelung zu definieren bereit ist.

Uns allerdings wie leider auch Eva Matthes („dass die Schafiiten nicht nur ihre Söhne an der Penis, sondern auch ihre Töchter an der Klitorisvorhaut beschneiden lassen“) zu suggerieren, dass die khitan al-inath (sunat perempuan, FGM nach Koran und Sunna) stets lediglich eine FGM Typ Ia (Amputation der Klitorisvorhaut) beinhalte, ist nicht zutreffend, denn gerade die FGM Typ Ib wird durch die o. g. Hadithen bis heute von etlichen Scheichen begründet, schafiitisch sowieso und zusätzlich, ebenfalls als schariarechtliche Wohlverhaltenspflicht (wadschib, compulsory), durch jede zweite geistliche Autorität der Hanbaliten.

Ausführlicher zum Thema HGM (d. i. FGM und MGM) in meinem Vortrag vom 14.03.2014:

Europa 25 Jahre nach dem First International Symposium on Circumcision. Genital Intactness statt Beschneidung auf Kinderwunsch

https://schariagegner.wordpress.com/2014/02/14/keine-beschneidung-unter-achtzehn/

Punktgenau zur Eröffnung des 70. Deutschen Juristentages stritt Gutachterin Tatjana Hörnle, die sich von der Zeitung Berliner Kurier missverstanden fühlt, ihren Versuch einer deutschen Legalisierung der sogenannten milden Sunna ab („Richtigstellung“). Ebenso wie Humanmediziner Karl-Peter Ringel und Volljuristin Kathrin Meyer, die seit 2013 einen geschlechtsneutral neuformulierten § 1631d BGB fordern, arbeitet aber auch die Berliner Juraprofessorin an einer Straffreiheit der in Deutschland über § 226a StGB verbotenen, der schafiitischen Rechtsschule des Islam und einigen hanbalitischen Gelehrten jedoch als religiös verpflichtend (farḍ, wāǧib) geltenden FGM Typ I bzw. IV. Die Mädchenbeschneidung wird von den übrigen Hanbaliten und allen Malikiten als ehrenwert (makruma) eingestuft und von den Hanafiten immerhin als Sunna.

Auch die Beschneidung (türk. sünnet) der Jungen ist für Hanafiten und Malikiten Sunna, nachzuahmendes prophetisches Beispiel, und zwar als sogenannte betonte (emphasized, stressed) Sunna (sunna muʾakkada; not obligatory but highly recommended). Eine Wahlfreiheit ist damit nicht gegeben und für Hanbaliten und Schafiiten ist die Jungenbeschneidung ohnehin verpflichtend.

Zum Vorstoß der strafrechtlichen Gutachterin auf dem 70. Deutschen Juristentag (Hannover 2014) Tatjana Hörnle für eine Straffreistellung bestimmter Formen der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) schrieben meine Kollegin und ich am 16.09.2014 einen offenen Brief, Juristin Hörnle reagierte wie zu erwarten nicht:

Entgegnung auf die Richtigstellung der Tatjana Hörnle

… erst wenn die beiden Verstümmelungsformen Typ Ia und Typ IV nicht mehr als Verstümmelung gelten (dürfen), kann der Gutachterin niemand vorwerfen, die FGM in Teilen erlauben zu wollen …

Die Zirkumzision (MGM) ist übrigens auch eine Mutilation, eine Verstümmelung und die Berliner Professorin will die Jungenbeschneidung ja gerade nicht verbieten. Jedem Jungen aber werden bei einer Beschneidung, was Hörnles Gutachten gezielt verschweigt, 10.000 bis 20.000 Nervenendigungen und Tastkörperchen amputiert die ihr Äquivalent beim Mädchen nicht in der Klitorisvorhaut haben, sondern in der Klitoris, weshalb die MGM nicht mit FGM Typ Ia gleichzusetzen ist, sondern mit Typ Ib. …

Sehr geehrte Frau Dr. Hörnle, bitte geben Sie offen zu, die schafiitische “milde Sunna”, WHO-Klassifikation FGM Typ IV (ritual nick, pinpricking) oder jedoch den Gewebe amputierenden mithin eindeutig verstümmelnden Typ von “milde Sunna” FGM Typ Ia (die Klitorisvorhaut rituell abschneiden) aus ihrem Verstümmelungsbegriff entfernt zu haben, ins Kindeswohl integrieren zu wollen und Typ Ia und IV in Deutschland straffrei stellen zu wollen.

Wir sagen Nein zu Ihrem Ansinnen und fordern die Beibehaltung des Verbots ALLER vier Typen der FGM (I, II, III, IV), wie es seit 2013 mit § 226a StGB eindeutig gewährleistet ist.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

https://schariagegner.wordpress.com/2014/09/17/kommentar-zu-tatjana-hoernles-richtigstellung-zum-artikel-im-berliner-kurier/

Heute stellt Dr. Eva Matthes („Haut ab!“ enttäuscht) wichtige Fragen und schreibt zur Ausstellung des jüdischen Museums durchaus lesenswert.

Dass sich Matthes nicht lediglich gegen den § 1631d BGB stellt („im juristischen Sinne für verfassungswidrig“), was erfreulich ist, sondern gegen jede Kinderbeschneidung (an Jungen oder Mädchen, Kind ist Mensch unter achtzehn Jahren) stellen wird, insbesondere auch den Lehrinhalt des bekennenden und versetzungsrelevanten Islamischen Religionsunterricht (IRU) betreffend, können wir Aufklärungshumanisten und Menschenrechtsuniversalisten erwarten.

Jungenbeschneidung ist Scharia, mindestens schafiitisch ist dabei das männliche oder weibliche unbeschnittene Genital religiös illegal (ḥarām). Nach Scharia wie Halacha ist das Präputium ist kein Teil des religiös vollständigen Körpers eines männlichen Erwachsenen. Der auf der Wörtlichkeit von Koran und Sunna bestehende IRU wird lehren müssen, dass es ein im islamischen Sinne gelingendes Leben als erwachsener muslimischer Unbeschnittener nicht gibt und hätte allein aus diesem Grunde in Bildungspolitik und Schulalltag nicht integriert werden dürfen. Wer als Muslim seinen Sohn und mindestens als Schafiit seine Tochter nicht beschneidet, hat im Jenseits mit Strafe statt mit Lohn zu rechnen:

(5) Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats. Dieser Grundsatz darf auch durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.

http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf

http://religion-recht.de/2010/08/geschaftsordnung-des-koordinationsrates-der-muslime-in-deutschland/

Immerhin scheint auch die irgendwie religionskundige Matthes (hpd: „unsere Autorin, die Religionswissenschaftlerin Eva Matthes“) zu spüren, dass, solange der grundgesetzwidrige § 1631d BGB nicht abgeschafft ist, auch Deutschland und ganz Europa die Legalisierung der weiblichen Sunnabeschneidung droht.

Die Gefahr besteht. Die von Multikulturfreunden bejubelte, elterlicherseits aus Sierra Leone stammende US-Amerikanerin Fuambai Sia Ahmadu beispielsweise kämpft seit 20 Jahren für die Erlaubnis der FGM Typ II, das meint eine Labienamputation mit Klitorisamputation, für die sich in berüchtigter Genitalautonomie (genital autonomy) das acht oder neun Jahre alte Mädchen entscheiden können soll. Menschen unter 18 Jahren brauchen keine genitale Autonomie, sondern genitale Intaktheit.

Der FGM und MGM (anatomisch eher unkorrekt) vergleichende und den gegebenen Begründungszusammenhang Islam FGM leugnende („FGM has no basis in any religion“) ranghöchste Familienrichter für England und Wales Sir James Munby (2015) macht in diesen Monaten offenbar ebenfalls den Weg frei für eine genital verstümmelnde Gleichberechtigung.

Wir werden unseren Bundestagsabgeordneten genau auf die Finger sehen müssen, damit Deutschland weder den § 1631d BGB, so schlagen es wie gehört Ringel/Meyer (2013) vor, noch den § 226a StGB, das fordert Tatjana Hörnle (2014), geschlechtsneutral formuliert.

Edward von Roy

Q u e l l e n

„Haut ab!“ enttäuscht, von: Eva Matthes, auf hpd am 23.02.2015

http://hpd.de/artikel/11286

Traurige Allianzen. Von: Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS, hpd am 20.11.2014

http://hpd.de/artikel/11286