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Die Salafisten und die Gleichstellungsstelle

August 22, 2010

مونشنغلادباخ

Мьонхенгладбах

מנשנגלדבך

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Gleichstellungsbeauftragte

Brigitte Brouns

Mönchengladbach

Mönchengladbach, 09.08.2010

»Frauen in Mönchengladbach …

gesund * abgesichert * interkulturell * gewaltfrei * Leben!«

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Brouns,

am 02. Oktober 2009 erlebten wir in den Räumen der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Soziale Arbeit, eine zukunftsweisende, hervorragend besetzte und in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Mönchengladbach organisierte Fachtagung mit dem oben zitierten Titel. Dieses Leitbild sollte uns auch 2010 eine Herausforderung sein.

Vor wenigen Tagen haben Sie und die Mitglieder des Stadtrats einen offenen Brief von uns erhalten, in dem wir gegen den Bau der „Islamschule“ in Eicken protestiert haben.

Sicherlich soll es das Ziel der Politik sein, Bürgerinnen und Bürger zu integrieren, jedoch bitte in das Grundgesetz und die kulturelle Moderne, nicht in die religiös begründete Segregation, die Geschlechterapartheid des (islamischen) Fundamentalismus und ins frühe Mittelalter. Unsere Grundrechte, abgeleitet von der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte (Paris 1948), sind universell, unteilbar und nicht verhandelbar. Diese Verfassungsprinzipien stehen nicht zur Disposition. Da gibt es nichts zu diskutieren, und da wird auch kein Dialog mit solchen „Andersdenkenden“ gepflegt, die diese Werte und Normen prinzipiell ablehnen und unbedingt abschaffen wollen.(1) Mit Verfassungsfeinden spricht man nicht, auch nicht im Namen der „Toleranz“.

Sehr geehrte Frau Brouns, Sie sollten jetzt öffentlich über den Salafismus informieren.(2) Es handelt sich um eine jugendgefährdende, menschenfeindliche und dezidiert frauenverachtende Strömung des fundamentalistischen Islam, der insbesondere für Migranten der dritten Generation aber auch für junge Deutsche anziehend ist.(3) Ein großer Anteil der nicht muslimisch sozialisierten Bevölkerung, die der „Einladung zum Paradies“ auf den Leim zu gehen drohen, ist in der Regel zwischen zwanzig und vierzig Jahre alt. Durch schlechte oder fehlende Schulabschlüsse sowie die allgemein schwierige wirtschaftliche Situation sozial und ökonomisch marginalisiert und von der gesellschaftlichen Teilhabe weitgehend ausgeschlossen, ist es einem hohen Prozentsatz dieser Menschen noch nicht gelungen, in der Gesellschaft sicher Fuß zu fassen. Besteht dann durch angespannte Familienverhältnisse wenig Rückhalt und Zuspruch, ist die Wahrscheinlichkeit einer Sinnkrise groß. Mit seinem manichäischen Schwarz-Weiß-Denken, den einfachen Erklärungsmustern, klaren Regeln, simplen Lösungen und nicht zuletzt durch die scheinbare Aufwertung des verletzten Egos bieten salafistische Netzwerke jungen Leuten, die nach Orientierung, Rechtleitung und Anerkennung suchen, einen aus Sicht der Angeworbenen plausiblen Ausweg aus ihrer Misere an.

Jetzt gehört man zu Allahs auserwähltem Volk und steht als Rechtgläubiger endlich auf der Seite der Gewinner.(4) Das ist jedoch eine fatale Fehleinschätzung. Oft sehr spät erkennen aussteigewillige (neo)muslimische Bürgerinnen und Bürger, dass diese Formen des Fundamentalismus, die es prinzipiell in allen Religionen, auch der christlichen gibt, Individualität, freie persönliche Entfaltung und kritisches Denken verbieten und sanktionieren. Tragfähige Beziehungen zu Familienmitgliedern und Nichtmuslimen sind, solange diese nicht konvertieren, unzulässig, der Kontakt zum früheren Freundeskreis muss abgebrochen werden.(5) Zur Gruppe der muslimisch aufgewachsenen potentiellen „Paradiesjünger“ gehören oft genug pubertierende Teenager ebenfalls mit schlechter Sozialprognose, doch selbst Kinder sind bereits „eingeladen“ worden.(6) Diese Minderjähigen sind den schönfärbenden Werbeslogans ziemlich schutzlos ausgeliefert. Durch den von den Erwachsenen oft nicht kontrollierten, spielend beherrschten Umgang mit modernen Medien wie Handys, Videos und Internet stoßen sie ungehindert, mehr oder weniger zielgerichtet, auf radikale Inhalte, die sie fasziniert an Freunde weitergeben.

Eltern, die ihre herangewachsenen Kinder in den Fängen von salafistischen Extremisten wissen und die von ihnen nun gemäß der Doktrin gemieden und verachtet werden, leiden wie jene Väter und Mütter, die nicht verhindern konnten, dass zu einer Tochter oder einem Sohn, die auf die zunächst freundlichen, verständnisvollen Werber von Sekten, Neonazis oder anderen politischen Radikalen hereingefallen ist, kein Kontakt mehr besteht.(7), (8) Deshalb brauchen wir für den Islamismus ähnliche Aussteigerprogramme wie für Sekten und Neonazis.

Bei den beiden Vereinen Einladung zum Paradies und Masjid as-Sunnah, sie sind längst personell und ideell identisch, handelt es sich um rückwärtsgewandte politreligiöse Strömungen. Einem derartigen Verein eine „Sondergenehmigung“ für seine Da’wa (islamische Missionsarbeit) zu geben ist inakzeptabel. Wer aktiv dazu beiträgt oder nicht wenigstens ächtet, dass Frauen im Namen der Religion geschlagen werden dürfen, wer Schriften und anderes Lehrmaterial, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf der Verbotsliste führt, weiterhin auslegt und besitzt, Texte, die beraten, wie das Prügeln so anzustellen ist, dass keine Spuren hinterlassen werden,(9) wer neun- bis zwölfjährige Kindbräute,(10) teilweise schwanger,(11) für praktizierte Frömmigkeit hält, seinen Frauen erklärt, Burka und Niqab seien eine religiöse Kleidungspflicht (ganz ehrlich, unter solchen Bedrohungsszenarien würde auch ich behaupten, meine Gesichts- oder Ganzkörperverschleierung freiwillig zu tragen) und wer Demokratie für Kufr(12) und Wahlen für Schirk(13) erachtet, der hat in keiner freiheitlich demokratischen Stadt Werbeveranstaltungen, Vorträge oder Seminare durchzuführen.(14), (15), (16), (17)

Auch die Freiheit der Lehre gilt nicht unbegrenzt und hat die Rahmenbedingungen der Verfassung und der allgemeinen Gesetzgebung zu respektieren und einzuhalten. Feinde der Demokratie bekommen keine „Sondergenehmigung“, die Verfassung außer Kraft zu setzen.

Sehr geehrte Frau Brouns, wir appellieren an Sie als Frau, Bürgerin der Stadt und Amtsträgerin mit der wichtigen Aufgabe, für die Verfassungsprinzipien des Artikel 3 GG zu werben und diese durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zu gewährleisten: Tragen Sie dazu bei, dass eine solche misogyne und demokratiefeindliche Gruppe keinen Infotisch aufstellen oder ähnliche Aktivitäten im öffentlichen Raum sowie in städtischen Einrichtungen durchführen darf, damit „Frauen in Mönchengladbach“ wirklich „gesund, abgesichert, interkulturell und gewaltfrei“ leben. Das Betreiben eines Kindergartens, der unsere Kinder nach antiaufklärerischen und gegendemokratischen Weltanschauungen erzieht, ist keinem Verein zu gewähren, auch für Muslime gilt das Grundgesetz.(18)

Klären Sie Eltern und junge Menschen unserer Stadt Mönchengladbach über solche fundamentalistischen Gruppen beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, Projekttage und Druckschriften auf. Schon mehrfach sind Veranstaltungen des bekannten salafistischen Predigers Pierre Vogel, in die Schweiz durfte er im Dezember 2009 nicht einreisen,(19) ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet und ein häufiger Gast in der Masjid As-Sunnah, in anderen Städten verhindert worden.(20), (21) Warum nicht auch in Mönchengladbach.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

(1) Schwäbisches Tagblatt vom 05.12.2007 – »Kein zweites Mal! OB Palmer wendet sich an Islamischen Verein« – (Die Geschlechtertrennung beim Auftritt des islamischen Predigers Pierre Vogel in der Hepper-Halle hatte am Montag ein Nachspiel im Gemeinderat. Dabei versprach OB Boris Palmer: „So etwas dulden wir kein zweites Mal.“) Südwest-Presse Baden-Württemberg vom 06.12.2007 – »Scharf missbilligt« – (Empört hat der Städtetag Baden-Württemberg auf die Geschlechtertrennung reagiert, die der Islamische Verein Tübingen bei einer Veranstaltung mit dem Prediger Pierre Vogel durchgesetzt hat. Den Saal in der städtischen Hepper-Halle durften Frauen am 25. November nur durch einen besonderen Eingang betreten, außerdem wurden sie auf „Frauenplätze“ im hinteren Bereich verwiesen. Städtetags-Sprecher Manfred Stehle sieht durch diese Regelung Mädchen und Frauen diskriminiert)

http://tuelpds.twoday.net/stories/4506237/

(2) Innenministerium Nordrhein-Westfalen »Salafismus – Entstehung und Ideologie. Eine Analyse der Ideologie durch den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen«, Düsseldorf Juli 2009

http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/Salafismus.pdf

(3) Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2009, Pressefassung, Stand: 23.03.2010, Seite 17, Kapitel B Islamischer Extremismus und Terrorismus 1.3 Dawa-Arbeit

http://www.sicherheitsforum-bw.de/x_loads/vsbericht_bw_2009.pdf

(4) »biz« Die Mitgliederzeitschrift der GEW Berlin Nr. 11 / 2009: »Deutschenfeindlichkeit in Schulen« „Unsicherheit aber kollidiert mit den traditionellen Überlegenheitsgefühlen vieler Muslime, ihrer Vorstellung dem einzig wahren, ursprünglichen Glauben anzugehören

https://www.gew-berlin.de/blz/19635.htm

(5) al-walāʾ wa ʾl-barāʾa, Muslimsolidarität bei Meidung der Nichtmuslime und ihrer Verhaltensweisen. Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wala%27_wa-l-bara%27

(6) RP-online vom 06.08.2010 »Islamisten werben Jugendliche an« – “eine Mönchengladbacher Ärztin … ein Mann in traditioneller muslimischer Kleidung in ihrem Wartezimmer. … Die Visitenkarte vom Verein „Einladung ins Paradies“ (EZP), die der Mann dem Zwölfjährigen zusteckte, nahm sie an sich. „Ich wollte sehen, was für ein Verein dahintersteckt“, sagt sie. Am Abend fand sie im Internet heraus, welche radikalen Ansichten die Mitglieder vertreten.”

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Islamisten-werben-Jugendliche-an_aid_890623.html

(7) Hisba (ḥisba), Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

(8) Meidung, Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Meidung

(9) WELT-online vom 20.01.2010 »Polizei stellt frauenfeindliche Islam-Bücher sicher« „Schlagen, ohne zu verletzen, Knochen zu brechen, blaue oder schwarze Flecken auf dem Körper zu hinterlassen, und unter allen Umständen vermeiden, ins Gesicht zu treffen. … Diese Behandlung habe sich für „kontrollierende oder führende Frauen“ als ebenso wirksam erwiesen wie bei unterwürfigen Frauen: „Diese Frauen genießen es, geschlagen zu werden.“ … Pierre Vogel (Abu Hamza) … Sven Lau (Abu Adam) und Muhammed Ciftci (Abu Anas) von der Islamschule in Braunschweig

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5921859/Polizei-stellt-frauenfeindliche-Islam-Buecher-sicher.html

(10) Pierre Vogel, Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pierre_Vogel

(11) »Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby« – Es ging um eine Elfjährige, die hier mit ihrem 22-jährigen Ehemann lebte. Das Paar meldete sich sogar mit Heiratsurkunde an. Am Mitwoch sollte sich der Grieche Hassan N. (damals 20, heute 22) vor Gericht verantworten, weil er eine 12-Jährige geschwängert hatte. … An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet.

http://www.express.de/regional/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby/-/2858/705568/-/index.html

(12) Kufr, Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kufr

(13) Schirk, Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schirk

(14) Koran; Sure 4:34, Khouri nach Uthmani: “Die Männer haben Vollmacht … Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie.“

http://www.al-quran.info/?x=y#&&sura=4&aya=34&trans=de-theodor_khoury&show=both,quran-uthmani&ver=2.00

(15) Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg 08/2009 »Indiziertes Buch liegt an Informationsständen und bei Vorträgen in Baden-Württemberg aus« – Das Buch „Frauen im Schutz des Islam“ von Abd ar-Rahman Asch-Schiha … befindet sich auf der Liste der jugendgefährdenden Medien. In dem Buch wird das Schlagen der Ehefrau „zu Erziehungszwecken“ erlaubt. … Es lag sowohl an den Informationsständen über den Islam in Pforzheim am 14. Februar und 4. April 2009 als auch bei Vorträgen von Pierre VOGEL am 25. November 2007 in Tübingen und am 11. Juni 2009 in Stuttgart-Wangen zur Mitnahme aus. Es wurde ebenfalls in einem im Mai 2008 gesicherten Videofilm von Pierre VOGEL empfohlen.

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=144:allgemeines&Itemid=244

(16) »Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima im Land der Ungläubigen ihren Gesichtsschleier ablegen darf« – “Die Vorschriften Allahs gelten sowohl in den Ländern der Ungläubigen, als auch in den islamischen Ländern. Selbst wenn die Frau sich [durch diese Regel] aufgrund der Reaktion ihrer Umwelt unwohl fühlen sollte, muss sie sich verschleiern. Sie muss dabei an ihre [göttliche] Belohnung denken.”, bei: ifi Institut für Islamfragen, 20.02.2010

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M546f51abd88.0.html

(17) »Tawhid Ikhlas« Der Shirk der Wahlen. Der Shirk des Urteilsgesuchs bei einem Kufr-Gericht. Der Kufr der Loyalitätserklärung.

»Der Shirk der Wahlen«

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/03/28/der-shirk-der-wahlen

»Der Shirk des Urteilsgesuchs bei einem Kufr-Gericht«

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/04/11/der-shirk-des-urteilgesuchs-bei-einem-kufr-gericht

»Der Kufr der Loyalitätserklärung«

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/04/02/der-kufr-der-loyalitaetserklaerung

(18) Mönchengladbacher Schariafreunde wollen Kleinkinder segregierend beeinflussen, YouTube: »Masjid As Sunnah Mönchengladbach – Erster muslimischer Kindergarten«

http://www.youtube.com/watch?v=hUIJobnAROs

(19) WELT-online vom 12.12.2009 » Schweizer Grenzer weisen Islamprediger Vogel ab« – “Der Versuch, nachts die Grenze zu überqueren, scheiterte an den Schweizer Grenzbeamten. … Vogel wollte nach Behördenangaben in Begleitung mehrerer Personen am Autobahnzoll Weil am Rhein in die Schweiz einreisen. Der 31-jährige … predigt vor allem vor jüngeren Leuten, die er ebenfalls zum Übertritt auffordert. Er tritt unter anderem für das islamische Recht, die Scharia, ein.”

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5507657/Schweizer-Grenzer-weisen-Islamprediger-Vogel-ab.html

(20) Wiesbadener Kurier vom 27.01.2010 – »Stadt Wiesbaden verteidigt Integrationsvereinbarung – Moschee lädt Prediger aus«

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8294320.htm

(21) General-Anzeiger vom 20.02.2010 – Dagmar Blesel: »Keine Predigt im Brückenforum« – Der nicht unumstrittene Prediger Pierre Vogel, der 2001 zum Islam konvertiert ist, darf nicht im Brückenforum sprechen.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=702565

Mönchengladbach

Brigitte Brouns

Gleichstellungsstelle der Stadt Mönchengladbach

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich bedanke mich für Ihren Offenen Brief, den sie mir in meiner Funktion als Gleichstellungsbeauftragte zugesandt haben. Ihre Besorgnis zur Einstellung des Vereins „Einladung zum Paradies“ Frauen gegenüber der dem Art. 3 GG widerspricht, teile ich. Dies ist auch ein Grund für die Aktivitäten des Verfassungsschutzes. Der Presse von heute ist zu entnehmen, dass die Landtagsabgeordneten aus Mönchengladbach das Thema unter dem Aspekt des „verfassungsfeindliches Handeln“ in den Landtag einbringen wollen. Sollte es gelingen, würde eine große Öffentlichkeit mit dem Ziel der Aufklärung erreicht und ggf. mit der Verpflichtung des politischen Handelns.

Innerhalb der Stadt Mönchengladbach steht die Gleichstellungsstelle in einem Austausch mit den zuständigen Stellen und hat insbesonders dem gesetzlichen Auftrag die Benachteiligung von Frauen zu verhindern im Blick.

Den Ausführungen entnehmen Sie, dass die Gleichstellungsstelle versucht die Inhalte der Veranstaltung vom 02.10.09 „Frauen in Mönchengladbach…. gesund* abgesichert * interkulturell * gewaltfrei * Leben!“ auch im Arbeitsalltag umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Brouns, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Möncehngladbach

Gabi Schmidt, 22.08.2010

Sehr geehrte Frau Brouns,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen offenen Brief vom 13.08.2010.

Den Umzug der so genannten Islamschule nach Mönchengladbach in den Landtag einzubringen, um zu erfragen, welche Informationen der Landesregierung über Bestrebungen, Lehrinhalte sowie Ziele der fusionierten Vereine Masjid as-Sunnah und Einladung zum Paradies vorliegen, befürworten und unterstützen sicherlich viele Bürger als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Doch Ihrer Ansicht, dass mit der vorgesehenen Aussprache im Plenum eine große Öffentlichkeit mit dem Ziel der Aufklärung erreicht und die Regierung gegebenenfalls zu politischem Handeln verpflichtet werde, schließt sich die Mehrheit der Mönchengladbacher nicht an, dessen bin ich mir sicher. Ob es den Abgeordneten überhaupt gelingt, die Aktivitäten der Gruppe auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen, ist fraglich und auch an der bisher praktizierten Hinterzimmerpolitik seitens der Mönchengladbacher Stadtverwaltung und des Landtags wird sich so schnell nichts ändern. Kein Informationskrümel wird ohne massiven politischen Druck durch die Bevölkerung an die Öffentlichkeit dringen. Funktionsträger aus Politik, Sozialarbeit und Kirche sowie Einzelpersonen ohne exponierte soziale Rolle sollten nun eng zusammenarbeiten, damit jeder seinen Anteil dazu beitragen kann, die offene Gesellschaft und unser Recht auf Information zu verteidigen und einzufordern.

Mit der Initiative der Mönchengladbacher Abgeordneten, der geplanten Diskussion über den Verein und seine so genannte Schule unter dem Aspekt des verfassungswidrigen Handelns und der vagen Andeutung zur politischen Handlungsverpflichtung der Landesregierung geben sich die Menschen nicht zufrieden. Nicht nur die Eickener sind über die Geheimniskrämerei der Verwaltung bezüglich der gegenwärtigen und zukunftigen Baupläne des Vereins Einladung zum Paradies sehr aufgebracht. Wähler haben ein Recht darauf zu erfahren, warum der Verfassungsschutz sich mit Nachbarn beschäftigt, mit denen sie Tür an Tür leben müssen. Die Demonstranten fragen nach Informationsmaterial, Beratungsangeboten, Ausstiegsprogrammen und wollen wissen, ob die fundamentalistische Organisation um Sven Lau, Pierre Vogel und Mohammed Ciftci, die beispielsweise so offensichtlich gegen die Grundsätze der negativen Religionsfreiheit und die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frau und Mann verstößt, einen Kindergarten eröffnen und Jugendarbeit betreiben darf.

Am Montagabend, dem 16.08.2010, trafen sich bis zu 300 Bürger auf dem Eickerner Marktplatz, um für unseren säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und universelle Menschenrechte zu demonstrieren. Dazu gehört auch, über Ereignisse und Entwicklungen, die sich auf unseren Alltag auswirken, aufgeklärt zu werden. Unsere Bürger und Nachbarn sowie unsere Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Extremismus und dessen Folgen, um welche Variante von Radikalismus es sich auch immer handeln mag. Unsere Lebensqualität, unsere soziale, ökonomische und körperliche Sicherheit sowie die Lern- und Entwicklungschancen unserer jungen Menschen sollten im Mittelpunkt der Bemühungen unserer politischen Vertreter stehen, unabhängig von Religion oder Weltanschauung, Ethnie oder Herkunft, Deutschstämmigkeit, Einbürgerung oder ausländischer Staatsbürgerschaft, Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Die Verfassung gilt für alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen. Eine Untergliederung in ethnoreligiöse Kollektive nach indonesischem oder leider auch griechischem Vorbild, eine Rechtsspaltung in Grundgesetz und Scharia, lehnen die Mönchengladbacher ab. Die Auswirkungen dieser fundamentalistisch-islamistischen Strömung auf die offene Gesellschaft, ihre antidemokratischen und antiemanzipatorischen politischen Ziele, ihre Lebensführungsdiktatur und tödliche Bedrohung für alle Abweichler unterschätzt der Integrationsminister offensichtlich gewaltig, sein unpassender, faktenferner Vergleich „Die Salafisten haben aber mit dem Islam so viel zu tun wie die Moonsekte mit dem Christentum“ beweist bestenfalls die Uninformiertheit des Fachministers. Auf eine derartige „Aufklärung“ kann Nordrhein-Westfalens Bevölkerung verzichten.

Dem Bericht des Verfassungsschutzes NRW von Juli 2009 ist eindeutig zu entnehmen, dass die Bewegung der Salafiyya (und der Wahhabiyya) ihren gesamten Alltag striktestens nach dem Propheten Mohammed (Muhammad) und ‘den frommen Altvorderen der ersten drei Generationen‘ sowie nach Koran und Sunna (Scharia (1)) ausrichtet. Die Anhängerinnen und Anhänger dieser Glaubensrichtung praktizieren somit den Ur-Islam, dessen Leitlinien sich nach salafistischer Auffassung auch heute noch jeder Muslim bedingungslos zu unterwerfen hat. Jede andere Interpretation ist dementsprechend eine Verfälschung der reinen, wahren Lehre, Demokratie und Gleichberechtigung sind deshalb nicht zu tolerierender Kufr (Unglauben (2)).

Muhammed Ciftci ist 1973 in Braunschweig als Sohn eines hohen Milli Görüs Funktionärs geboren worden. Von 1992 bis 1994 war er im bosnischen Bürgerkriegsgebiet als Sozialarbeiter der IHH tätig. Diese islamistische Organisation wurde am 12. Juli 2010 von Bundesinnenminister de Maizière verboten (3), weil sie in großem Stil als humanitäre Hilfe deklarierte Spendengelder entweder direkt an die Hamas überwiesen oder aber mit diesem Geld weitere antisemitische Gruppierungen unterstützt hatte, die mit der international agierenden palästinensischen, aus der Muslimbruderschaft hervorgegangenen Terrororganisation zusammenarbeiteten, um ihren gemeinsamen Erzfeind Israel zu vernichten (4). Entscheidungsbefugt für die Lenkung der Finanzströme waren ehemalige bzw. im Amt befindliche Funktionäre der islamistischen Organisation Milli Görüs (IGMG), der vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigung, in der auch Ciftcis Vater eine leitende Position inne hatte.

Die engen persönlichen Beziehungen zu dieser international agierenden, einflussreichsten türkischen Bewegung des politischen Islam sind deshalb interessant, weil der Braunschweiger Deutschtürke an der Islam-Universität in Medina die Rechtswissenschaften von Scharia und Fiqh studierte und von mehreren hochgeachteten Scheichs eine Lehrbefugnis erteilt bekam. Ciftci ist damit eine Autorität der hanafitisch geprägten Madhhab, der am weitesten verbreiteten Rechtsschule, der heute knapp 45 % der Sunniten weltweit angehören und nach der sich auch die meisten Deutschtürken in der BRD orientieren (5).

Der Scheich und sein umstrittenes „Lehrinstitut“ ist daher kein Eickener und auch kein Mönchengladbacher Problem. Bei den Dawa-Tourneen des Predigers erleichtert ihm der deutsch-türkische Migrationshintergrund als Landsmann, Glaubensbruder und Muttersprachler den Zugang zur größten Gruppe muslimisch sozialisierter Zuwanderer in der BRD. Der taktisch und logistisch klug gewählte Sitz der „Schule“ im deutsch-niederländisch Grenzgebiet ist für die muslimisch geprägten Bevölkerungsgruppen aus den Niederlanden und Belgien, meist Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Marokko, Indonesien und der Türkei, leicht zu erreichen. Das Online-Fernstudium, das Abu Anas, wie sich der Mönchengladbacher Neuzugang auch nennt, bietet dem zertifizierten Gelehrten die Möglichkeit, ohne großen Zeitverlust und Energieaufwand einfach per Mouseclick weltweit Millionen Schüler zu erreichen. Diesen Sachverhalt gilt es vor allem wegen der über 350.000.000 hanafitisch geprägten Menschen zu bedenken, die einem durch mehrere anerkannte saudische Gelehrte ausgezeichneten Scheich (Lehrbefugnis) ihrer Rechtsschule absoluten Gehorsam schulden. Wie Sie diesen Ausführungen entnehmen, ist Eicken, ist Mönchengladbach überall, Ciftcis Einfluss ist nicht lokal, sondern international.

Nachdem Sie uns darüber informiert haben, was die Mönchengladbacher Landtagsabgeordneten (männlich) zu unternehmen gedenken, um ihrem Mandat entsprechend, die Interessen ihrer Wähler zu vertreten, fragen wir Sie erneut, sehr geehrte Frau Brouns, wie Sie und Ihre Dienststelle dem gesetzlichen Auftrag nachkommen wollen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Frauen und Mädchen in Mönchengladbach, auch die Salafistinnen, gleiche Partizipations- und Entwicklungschancen haben und gesund, abgesichert, interkulturell und gewaltfrei leben dürfen (6).

Menschenrechte, Frauenrechte sind universell, unteilbar, unverhandelbar und ewig. Für das Frauenwahlrecht, die Zulassung zu Beruf, Studium und Geschlechtergerechtigkeit, kämpfen Frauenrechtlerinnen bis heute. Der Zivilcourage und dem Durchsetzungsvermögen von Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel verdanken wir den Grundsatz im Art. 3 GG: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Welche Maßnahmen will die Gleichstellungsstelle ergreifen, um dieses Prinzip, an das so viele Rechte und Zukunftschancen geknüpft sind, nicht durch fundamentalistische Strömungen aushöhlen zu lassen? Gibt es entsprechende Konzepte oder Projekte? In welchem zeitlichen Rhythmus findet der von Ihnen erwähnte Austausch mit involvierten Stellen der Stadt Mönchengladbach statt, welche Ämter und Institutionen sind beteiligt? Mit welchen innerstädtischen und auswärtigen frauenspezifischen Organisationen ist die Gleichstellungsstelle Mönchengladbach vernetzt?

Haben Sie eine Stellungnahme zur Organisation Einladung zum Paradies / Islamschule verfasst, die sich besonders mit dem korantreuen Frauenbild auseinandersetzt? Werden Sie als Leiterin Ihrer Dienststelle die Landespolitiker dabei unterstützten, eine Anfrage „verfassungsfeindliches Handeln“ in das Landesparlament einzubringen, beispielsweise indem Sie auf die ohnehin schwierige ökonomische und soziale Lebenslage von Frauen in unserer Stadt durch entsprechendes Informationsmaterial hinweisen? Haben Sie beispielsweise am Montag, dem 16.08.2010, am Protest der Bürger auf dem Eickener Marktplatz teilgenommen, die nicht zuletzt für die Rechte aller Frauen auf die Straße gegangen sind und haben Sie dort mit Betroffenen gesprochen? Kennen Sie ihre Sorgen? Wären Sie bereit, mit der sich gründenden Bürgerinitiative über die frauenpolitisch relevanten Aspekte des fundamentalistischen Islam zu diskutieren?

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin und Gleichheitsfeministin

(1) Christine Schirrmacher: »Frauen unter der Scharia«, bei: Bundeszentrale für politische Bilödung (BpB)

http://www.bpb.de/publikationen/VWBAUH,0,Frauen_unter_der_Scharia.html

(2) At-Tawhid wal-Ikhlas: Der Kufr der Loyalitätserklärung

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/04/02/der-kufr-der-loyalitaetserklaerung

„Wer sich zur der ‘freiheitlich demokratischen Grundordnung‘ des Grundgesetzes (was ihr Tāghūt ist) bekennt (wie unter 2.1), erklärt damit, dass er das Grundgesetz der Demokratie als für sich legitim und rechtmäßig ansieht, was klarer Kufr ist. Denn sich zu einem anderen Gesetz als das Allāhs zu bekennen, ist Shirk bi-Allāh, Beigesellung, Verstoß gegen das Prinzip des Eingottglaubens im Islam …“.

(3) Bundesinnenminister Dr. de Maizière verbietet Hamas Spendenverein. Pressemitteilung vom Bundesministerium des Innern (BMI), 12.07.2010

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=417592

(4) Hamas (Ḥarakat al-muqāwamat al-islāmiyya, Islamische Widerstandsbewegung)

http://de.wikipedia.org/wiki/Hamas

(5) »Kurzbiographie von Muhammed Seyfudin Çiftçi Abu Anas«

http://www.abuanas.de/index.php/biographie.html

…Im Rahmen seines Studiums fertigte er in Arabischer Sprache Ausarbeitungen in den Fächern Fiqh nach der Madhab Hanafia, in Usul Fiqh al Qiyas sowie in Qada, dem islamischen Rechtssystem an.

(6) »Das fordern die Mönchengladbacher Salafisten von Ehefrauen«, Rheinische Post, August 2010

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Das-fordern-die-Moenchengladbacher-Salafisten-von-Ehefrauen_bid_57442.html