Archive for the ‘Genderapartheid’ Category

Ein bisschen Scharia?

April 22, 2024

·
·

·
·

“Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.”

“Die Geschichte des Islam ist eine ganz lange Geschichte von Interpretationsmöglichkeiten.”

— Omid Nouripour am 11. Oktober 2018 vor dem Deutschen Bundestag. Plenarprotokoll 19/55.

·
·

·
·

Die originelle Privatreligion des Omid Nouripour

Es gibt genau eine Welt, einen Islam, eine Umma. Es gibt keine teilweise Scharia oder Teile der Scharia. Die Scharia ist unteilbar als Allahs Wollen und Befehl, Allahs Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit. Die Scharia umfasst alle Lebensbereiche der Menschen, in ihrem Anspruch auf Wohlverhalten und Rechtsprechung nenne man sie totalitär. Über Teile der Scharia zu reden ist beinahe so, als dürfe der Mensch aus dem Schöpfergott oder der Geschöpflichkeit den einen oder anderen Teil herausschneiden oder als misslungen erklären oder für unbrauchbar.

Der in seiner Konsequenz stets alle Nichtmuslime herabwürdigende und entrechtende sowie frauenfeindliche Schariavorbehalt in den Verfassungen vieler heutiger Staaten macht unmissverständlich deutlich, dass aus islamischer Sicht nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber ist.

Wo Allah Regent ist, ist die Forderung nach Volkssouveränität Krieg gegen Gott (محاربة muḥāraba bzw. حرابة ḥirāba) und Verderbenstiften auf Erden (فساد في الأرض fasād fil-arḍ). Um erfolgreich aus der Dschahiliyya herauszutreten, verlangt die gottgegebene Gesetzlichkeit (Scharia) auf Erden das Implementieren und Anwenden (Fiqh) schariakonformer Gesetze, und wiederum hat nicht lediglich das Personenstands-, Ehe- und Familienrecht islamkompatibel zu sein, sondern ist jeder Paragraph zu islamisieren, letztlich auch im Strafrecht.

Die muslimische Frau muss den Hidschab tragen, sie verliert bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes, ihre Stimme hat vor Gericht nur den halben Wert, sie erbt nur die Hälfte im Vergleich zu ihrem Bruder, das ist alles, was 14 Jahrhunderte islamischer Ausdeutung (Nouripour: “Interpretationsmöglichkeiten”) der Muslima anbieten können. Ein Nichtmuslim ist ein Wesen sittlich und rechtlich geringeren Wertes, als ein Dhimmi, oder als Harbi rechtlos. Der Islamapostat (مرتد murtadd) hat eigentlich kein Recht auf Leben.

Vom Deutschen Bundestag aus den unveränderbaren Islam mit Verweis auf 14 Jahrhunderte angeblicher “Interpretationsmöglichkeiten” reformieren oder schönfärben zu wollen, wird nicht funktionieren angesichts einer Religion, die jeden Bereich des Lebens regelt, angesichts einer Lehre über Lohn und Strafe im Diesseits und vor allem im Jenseits.

Das seinem Verständnis nach bis zum Tag der Auferstehung (يوم القيامة yaum al-qiyāma) gültige Menschenbild und Gesellschaftsverständnis sollte Omid Nouripour vergleichen mit demjenigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 10.12.1948) oder demjenigen des deutschen Grundgesetzes (GG, 23.05.1949).

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

·
·

Q u e l l e n

·
·

In the US, with each passing day, the debate about Sharia is getting complicated. …

Syed Abul Ala Mawdudi in his book Let us be Muslims defining what is ‚Sharia‘ says: “Now I shall tell you what Sharia is. The meaning of Sharia is mode and path. When you have acknowledged God as your sovereign and accepted His servitude and have also admitted that the Messenger is the tangible ruler holding authority on His behalf and that the Book has been sent by Him, it will mean you have entered Deen (way of life). After this, the mode in which you have to serve God and the path you have to traverse in order to obey Him, is called Sharia. This mode and path has been indicated by God through His Messenger who alone teaches the method of worshipping the Master and the way to become pure and clean. The Messenger shows us the path of righteousness and piety, the manner in which rights are discharged, the method of carrying on transactions and dealings with fellow-beings and the mode of leading one’s life. …”

Sayyid Qutb in his Milestones writes: “By ‚the Sharia of God‘ is meant everything legislated by God for ordering man’s life; it includes the principles of belief, principles of administration and justice, principles of morality and human relationships, and principles of knowledge.”

The Sharia includes the Islamic beliefs and concepts and their implications concerning the attributes of God, the nature of life, what is apparent and what is hidden in it, the nature of man, and the interrelationships among these. …

God has devised Laws for humanity. … the Quran explains that the source of Sharia is the divine Himself because He is the only continuous source of guidance to all regardless of their background. … From a Quranic perspective, Sharia is the ultimate divine guidance given to humanity to find its identity and purpose in life. …

Sharia is life affirming and life preserving. Sharia is justice nurturing and Sharia is human dignity nourishing. Sharia is the ultimate source of a style of life for those who believe in divine wisdom and guidance, those who understand that only a higher, neutral and objective authority can preserve and protect the interests of all human beings. It is up to individuals to acknowledge, accept or reject the divine guidance. Thus Sharia cannot be imposed. It cannot be coerced upon people. There is no armed struggle prescribed to force people who reject the Sharia as a source of guidance in their life to accept it as their way of life. Jihad is permitted to defend one’s dignity and one’s right to live peacefully according to the divine guidance. It is not to force people accept Muslim world view. People have a choice to live according to whatever laws they deem fit for them.

Sharia acknowledges the differences in human understanding and behavior and gives full freedom to people to organize their lives accordingly. It respects freedom, liberty, and the right to choose one’s life style.

Sharia should not be equated with the methods for achieving its goals. …

Sharia advises Muslims to develop laws and implement them effectively keeping in mind the interests of all human beings and not just the interests of a ethnic, cultural, religious, social or financial group.

For instance the Sharia declares that God has bestowed dignity to human beings.

— Aslam Abdullah (Shariah: Who Defines It?)

Dr. Aslam Abdullah is director of the Islamic Society of Nevada (ISON), Vice president of the Muslim Council of America (MCA) and the President elect of the Nevada Interfaith Council.

islamicity.org/7897/shariah-who-defines-it/

·
·

Aslam Abdullah

Dr. Abdullah received a Doctorate in Communications from the University Of London, England in 1987. Aslam Abdullah is the Editor-in-Chief of Muslim Media Network Inc. that publishes the Muslim Observer. He has served as Director of the Islamic Society of Nevada and Masjid Ibrahim, Las Vegas. Dr. Abdullah has also been the Editor-in-Chief of the Minaret Magazine since 1989. He was an associate editor of The Arabia in the 1980’s. He also served as vice chairman of Muslim Public Affairs Council.

He is the current Vice President of the American Muslim Council.

draslamabdullah.com/about

·
·

Yusuf al-Qaradawi: The Humblest Scholar of Our Generation

— Aslam Abdullah (2022)

draslamabdullah.com/post/yusuf-al-qaradawi-the-humblest-scholar-of-our-generation

·
·

“… the sharia (šarīʿa), is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azalī) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abadī) into the future.

The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable.

The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada (šahāda).”

— Mustafa Cerić (2007), The challenge of a single Muslim authority in Europe

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

·
·

Archbishop backs sharia law for British Muslims

— Riazat Butt, Religious affairs correspondent, 07.02.2008, The Guardian

The Archbishop of Canterbury tonight prompted criticism from across the political spectrum after he backed the introduction of sharia law in Britain and argued that adopting some of its aspects seemed „unavoidable“.

Rowan Williams, the most senior figure in the Church of England, said that giving Islamic law official status in the UK would help achieve social cohesion because some Muslims did not relate to the British legal system. …

Williams said introducing sharia law would mean Muslims would no longer have to choose between two systems.

„If what we want socially is a pattern of relations in which a plurality of diverse and overlapping affiliations work for a common good, and in which groups of serious and profound conviction are not systematically faced with the stark alternatives of cultural loyalty or state loyalty, it seems unavoidable.“

He compared the situation to faith schools, where „communal loyalties“ were brought into direct contact with wider society, leading to mutual questioning and mutual influence towards change, without compromising the „distinctiveness of the essential elements of those communal loyalties“.

Earlier, in a BBC interview, he was more succinct. He said it was a „matter of fact“ that sharia law was already being practised in Britain.

„It’s not as if we’re bringing in an alien and rival system; we already have in this country a number of situations in which the internal law of religious communities is recognised by the law of the land … There is a place for finding what would be a constructive accommodation with some aspects of Muslim law as we already do with some kinds of aspects of other religious law.“ …

theguardian.com/uk/2008/feb/07/religion.world

·
·

“It seems unavoidable and, as a matter of fact, certain conditions of Sharia are already recognised in our society and under our law, so it is not as if we are bringing in an alien and rival system.”

— Rowan Williams, 104th Archbishop of Canterbury (Katie Franklin and agencies: “Rowan Williams says Sharia law unavoidable”, The Telegraph, 07.02.2008.)

telegraph.co.uk/news/uknews/1577927/Rowan-Williams-says-Sharia-law-unavoidable.html

·
·

Rechtspluralismus: ein Instrument für den Multikulturalismus?

— Professor Christian Giordano (Schweiz), veröffentlicht in der Zeitschrift der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus

nzz.ch/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz-ld.536577

·
·

Ein von Prof. Christian Giordano in TANGRAM Nr. 22 zu “Multikultureller Gesellschaft” veröffentlichter Beitrag erhitzte Ende Dezember bis Anfang Januar 2009 die öffentliche Debatte. Prof. Giordano stellte darin das Konzept des Rechtspluralismus vor, das von Medien und verschiedenen öffentlichen Personen als Freipass für die “Einführung der Scharia” und damit als ein direkter Angriff auf die Schweizer Staatsordnung und stark frauenfeindlich interpretiert wurde.

ekr.admin.ch/pdf/Jahresbericht+2008_D8e89.pdf

·
·

Omid Nouripour: Was tun gegen Dschihadisten? Wie wir den Terror besiegen können

— Am 29. November 2017 mit Omid Nouripour, MdB (langjähriger Außen- und Sicherheitsexperte, Bündnis 90/Die Grünen) und Lamya Kaddor, Islamwissenschaftlerin und Pädagogin. Moderation: Yassin Musharbash, Arabist, Journalist und Autor. Begrüßung: Dr. Antonie Nord, Referatsleiterin Naher Osten und Nordafrika, Heinrich-Böll-Stiftung.

Osama bin Laden hat gewonnen. So könnte man die provokante Ausgangsthese von Omid Nouripours neuem Buch zusammenfassen: Denn der dschihadistische Terror und die unangemessene Gegenreaktion, der „War on Terror“, haben einen Keil zwischen den „Westen“ und die islamische Welt, zwischen Muslime und Nicht-Muslime in Europa getrieben. Die Probleme sind seit den Anschlägen vom 11. September nicht kleiner geworden.

Deswegen bedarf es einer neuen Politik – einer Politik, die nicht alten Masterplänen anhängt, sondern auf lokaler Ebene arbeitet. Dazu gehört es, die lokalen Ursachen von Radikalisierung zu identifizieren und anzugehen, ob in Ägypten, im Irak, in Molenbeek oder in Offenbach. Dabei lassen sich Innen- und Außenpolitik heute kaum mehr trennen, denn Migration und die weltweite Vernetzung haben eine neue, weltumspannende Realität geschaffen.

Wie diese Instrumente aussehen können, diskutiert Omid Nouripour mit der Pädagogin und Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor und dem Arabisten, Journalisten und Autor Yassin Musharbash.

boell.de/de/2017/11/29/omid-nouripour-was-tun-gegen-dschihadisten-wie-wir-den-terror-besiegen-koennen

portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D1118748042

sb-lauenburg.lmscloud.net/cgi-bin/koha/opac-detail.pl?biblionumber=44413

·
·

·
·

“Super-Diversität”? Die Werte und Anweisungen des Koran haben für viele “einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz”

April 9, 2024

·
·

·
·

“Homosexualität und sexuelle Diversität widersprechen der religiösen Auffassung nicht weniger Schüler. Für sie und ihre Familien hat ihre diesbezügliche Religionsauffassung einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz. Entsprechende Programme zur Toleranz stoßen auf Widerstand.”

·
·

Markus Lanz: Das heißt, da geht es auch um kulturelle Themen, … religiöse Themen.

Schulleiterin Anja Mundt-Backhaus von der IGS Stöcken in Hannover: Ja, das KFN [Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen] hat das jetzt in einer noch nicht repräsentativen Studie bestätigt in der Abfrage, dass das tatsächlich ein Problem ist. Ich meine, da wäre ungefähr die Hälfte der befragten Muslime gegen Homosexualität gewesen, bzw. stellen die Grundsätze des Korans tatsächlich in der Wertung über das Grundgesetz. Das erleben wir auch.

Lanz: Ok. Wie gehen wir denn damit um? Man muss doch irgendwie darauf reagieren? Sie haben –, ich habe das vorhin vorgetragen, Herr El-Mafaalani, das schöne Wort Super-Diversität, – und Sie sagen, wir waren darauf, wir sind darauf nicht vorbereitet … wir müssen doch reagieren und umgehen mit solchen Dingen … in Sonntagsreden der Politiker, ständig: “Das Grundgesetz ist die Basis für alles.” Und dann so etwas. Wie stellen wir denn sicher, dass das deutsche Grundgesetz gilt und nicht … andere Dinge, die vielleicht darüberstehen – Religion – oder was auch immer, ein problematisches Frauenbild? All diese Dinge?

Soziologe Aladin El-Mafaalani: Ich würde sagen, man muss das alles in den Schulen, und schon in Grundschulen, thematisieren. Und dafür müssen die, diese Grundschulen zum Beispiel, ausgestattet sein, dass man solche Dinge thematisiert, dass man darüber spricht: Säkularer Staat, trotzdem religiös sein, in welchem Verhältnis steht das, aber es passiert ja nicht.

Mundt-Backhaus: Die Ausstattung ist ja nicht da. Genau solche Unterstützung haben wir angefordert, mehr Personal, Kulturmittler, das steht auch unter den Forderungen. Mehr Personal auch für die Pausenaufsichten, um zu deeskalieren, wie gesagt Kulturmittler. Wir versuchen natürlich auch das zu verhindern, natürlich machen wir Demokratieerziehung! Wir arbeiten auch mit einer der beiden Moscheen zusammen, die bei uns in der Nähe sind, mit einer klappt das ganz gut, mit der anderen eher nicht so. Und natürlich erreichen wir auch Kinder. Aber nicht alle. Es bleibt ein Teil, den wir nicht erreichen. Und das ist das große Problem.

— Ab min 24:30 und bis min 27:06 in diesem Ausschnitt (Schulleiterin schlägt Alarm: „Verheerende Lage“ | Markus Lanz vom 04. April 2024). 05.04.2024, ZDFheute Nachriften.

youtube.com/watch?v=GRdopDhOp7M

·

— Ebenfalls ab min 43:40 und bis min 46:16 in der gesamten Sendung Markus Lanz vom 4. April 2024

zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-4-april-2024-100.html

·
·

·
·

Wenn Lehrkräfte verzweifeln: Die IGS Stöcken schlägt Alarm

Gewalt, Vandalismus, Bedrohungen: Die IGS Stöcken in Hannover schlägt Alarm. In einem Hilferuf an die Schulbehörde beklagen Lehrkräfte die Situation an der Schule. Fast täglich müssten Schüler oder Schülerinnen vom Unterricht ausgeschlossen werden, heißt es in dem Brief. Das Schulpersonal habe keine Kraftreserven mehr.

Erst im Dezember hatten Lehrkräfte der IGS Büssingweg in Hannover in einem Brandbrief an Behörden und Politik Gewalt und Vandalismus an der Schule geschildert – und um Hilfe gebeten. …

Die IGS Stöcken gilt als sogenannte Brennpunktschule. Rund 900 Schülerinnen und Schüler aus geschätzt 40 Nationen besuchen die Schule, die für viele kein entspannter Ort zum Lernen ist. Ein Beispiel von vielen: Der Brief eines Vaters an die Schulleitung vom Januar. „Seit einigen Tagen beschwert sich unser Kind über seinen Alltag an der Schule. Er wird ständig belästigt, beleidigt, gemobbt, bedroht und geschlagen.“

Die Lehrkräfte bestätigen Schülerberichte, wonach einige Schüler ständig Messer oder andere Waffen bei sich tragen würden. Vor einiger Zeit sei, so steht es in dem Brief an den Schulträger, ein Kind außerhalb der Schule mit einer Eisenstange bewusstlos geschlagen worden. Nach einem Krankenhausaufenthalt habe es sich nicht mehr in den Unterricht getraut. Viele Schüler meiden die Toiletten, weil sie dort belästigt und gefilmt würden. Die Videos tauchten dann in den sozialen Netzwerken auf.

“Homosexualität und sexuelle Diversität widersprechen der religiösen Auffassung nicht weniger Schüler. Für sie und ihre Familien hat ihre diesbezügliche Religionsauffassung einen höheren moralischen Stellenwert als unser Grundgesetz. Entsprechende Programme zur Toleranz stoßen auf Widerstand.”

Anja Mundt-Backhaus ist Didaktische Leiterin der IGS. Sie und ihre Kollegen und Kolleginnen, sagt sie, „gucken da hin, wir kümmern uns, aber wir kommen nicht mehr hinterher. Es ist einfach zu viel geworden.“ Der Fehler im System beginne in den Familien. Dort werde den Kindern oft ein Männlichkeitsbild vermittelt, das Gewalt für legitim, für männlich hält, so beschreibt es eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen. Später gebe die Peergroup den Ton an, in dem sich Jungen, aber auch Mädchen behaupten müssten.

Die Familien der Täter seien oft schwer zu erreichen, sagt Backhaus. „Wir haben es hier überwiegend mit bildungsfernen Eltern zu tun. Viele haben auch tatsächlich Ressentiments gegenüber Schule. Viele sprechen kein Deutsch oder nicht ausreichend Deutsch, sodass wir mit ihnen nicht vernünftig arbeiten können, weil wir keine Dolmetscher haben.“ Ein Vorbild sind wohl einige kaum. Eltern hätten sich, so beschreibt es die Schule, auf dem Schulhof schon geprügelt.

Die Liste der Maßnahmen, die nach Ansicht der Schule nötig wären, um eine Besserung herbeizuführen, ist lang. Aber fürs Erste fordert die Schule einen Sicherheitsdienst für den Schulweg und den Pausenhof. Die Stadt Hannover ist der Schulträger und Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) hält nichts von Sicherheitsdiensten. Das könne nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Er wolle keine amerikanischen Verhältnisse, weil sie die Gewaltspirale befeuern würden, zumal auch ein Sicherheitsdienst nicht die Befugnis hätte, Taschenkontrollen durchzuführen. Stattdessen brauche es ein „Commitment, eine gemeinsame Verabredung mit den Schülerinnnen und Schülern, dass Gewalt verbannt wird.“ …

— Hans-Christian Hoffmann. 09.02.2024, NDR

ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wenn-Lehrkraefte-verzweifeln-Die-IGS-Stoecken-schlaegt-Alarm,schule3414.html

·
·

·
·

Religion und abweichendes Verhalten

Dr. Jan-Philip Steinmann (Projektleitung)

Es wird sich der Frage gewidmet, wie und unter welchen Bedingungen Religion abweichendes Verhalten in zunehmend säkularisierten Gesellschaften beeinflusst. Bisherige Forschung hat sowohl auf förderliche als auch auf hemmende Effekte von religiösem Engagement für deviantes Verhalten hingewiesen und aufgezeigt, dass Religionseffekte konditional, gegenläufig und nicht-linear sein können. Ziel ist es, die Komplexität des Zusammenhangs zwischen Religion und Delinquenz vor dem Hintergrund dreier Limitationen bisheriger Forschung in den Blick zu nehmen. Erstens soll das Zusammenwirken zwischen individueller Religion und anderen Identitäten (z. B. Ethnizität, Klasse, Geschlecht) bei der Erklärung von abweichendem Verhalten in den Blick genommen werden („complex religion“). Zweitens sollen ebenenübergreifende Wechselwirkungen zwischen individueller Religion und religiösem Kontext (z. B. religiöse Gemeinden, Schulklassen, Familien) bei der Erklärung abweichenden Verhaltens berücksichtigt werden („religious context matters“). Drittens sollen erklärende Mechanismen für den Link zwischen Religion und Devianz explizit ausgearbeitet und auf strenge Weise empirisch geprüft werden („mechanisms of religious influence“). Den ersten beiden Limitationen soll auf Basis von quantitativen Sekundärdaten begegnet werden. Um die dritte Limitation anzugehen, sollen zudem qualitative Primärdaten erhoben werden.

kfn.de/forschungsprojekte/religion-und-abweichendes-verhalten/

·
·

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)

Direktorium

kfn.de/kfn/institut/direktorium/

·

Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Jurist, ehemaliger Direktor des KFN

kfn.de/kfn/institut/ehemalige-direktoren/prof-dr-christian-pfeiffer/

·
·

·
·

Religion and Super Diversity

— 23.05.2017, Islamic Research and Information Center iric.org

Religion and Super Diversity
New Diversities, Volume 18, No. 1, 2016
Published by Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity

New Diversities is an international, peer reviewed, scholarly and professional journal, published by the Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity. It is intended to provide a platform for international, interdisciplinary and policy-related social science research in the fields of diversity, migration, multicultural policies, and human rights.

Guest Editors:

Irene Becci (University of Lausanne) and Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen)

List of Contents:

– Religion and Superdiversity: An Introduction

by Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen) and Irene Becci (University of Lausanne)

– Enhancing Spiritual Security in Berlin’s Asian Bazaars

by Gertrud Hüwelmeier (Humboldt Universität zu Berlin)

– Religion, Conviviality and Complex Diversity

by Deirdre Meintel (Université de Montréal)

– Multi-Religiosity: Expanding Research on Ties to Multiple Faiths in the 21st Century

by Liza G. Steele (State University of New York at Purchase)

– Mobility and Religious Diversity in Indigenousness-Seeking Movements: A Comparative Case Study between France and Mexico

by Manéli Farahmand (University of Lausanne / University of Ottawa) and Sybille Rouiller (University of Lausanne)

– When Homogeneity Calls for Super-Diversity: Rome as a Religious Global City

by Valeria Fabretti (University of Rome ‘Tor Vergata’) and Piero Vereni (University of Rome ‘Tor Vergata’)

iric.org/religion-and-super-diversity/

·
·

·
·

Religion and Superdiversity: An Introduction

Marian Burchardt (Max Planck Institute for the Study of Religious and Ethnic Diversity, Göttingen) and Irene Becci (University of Lausanne)

New Diversities vol. 18, No. 1, 2016ISSN ISSN-Print 2199-8108

ISSN-Internet 2199-8116

newdiversities.mmg.mpg.de/wp-content/uploads/2016/10/2016_18-01_01_Introduction.pdf

·
·

·
·

Das Versprechen der Architektur: Schaffen Multireligiöse Räume Toleranz?

The promise of architecture: Do multi-religious spaces promote tolerance?

Marian Burchardt, Johanna Häring.

In öffentlichen Debatten wird dabei architektonischen Projekten wie dem House of One häufig die Fähigkeit zugeschrieben, durch Begegnung und den Abbau von gruppenbezogenen Vorurteilen interreligiöse Beziehungen positiv zu beeinflussen und damit zu friedlicher Koexistenz in einer von Segregation, Rassismen und Gewalt geprägten Gesellschaft beizutragen. Insofern trägt Architektur schon im Modellstadium dazu bei, Idee und Praxis des interreligiösen Dialogs, als deren materialer Ausdruck das House of One verstanden wird, zu popularisieren. Sie birgt damit in sich das Versprechen, dem Bemühen um friedliche Koexistenz materiale Form und ästhetischen Ausdruck zu geben. …

Die Idee zur Errichtung des House of One entstand im Kontext der Rückübertragung des Baugrundstückes auf dem Berliner Petriplatz an die lokale Kirchgemeinde in den 1990er-Jahren. … Träger des Projekts war bis zur Gründung der Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin im Jahre 2016 der gleichnamige Verein, in dem das Land Berlin, von protestantischer Seite die Gemeinde St. Petri, von jüdischer Seite das Abraham-Geiger Kolleg Potsdam sowie von muslimischer Seite das Forum für interkulturellen Dialog vertreten sind. Die Beteiligung dieser, der Bewegung des umstrittenen türkisch-amerikanischen Laienpredigers Fetullah Gülen nahestehenden, Organisation hat von Beginn an immer wieder öffentliche Kritik – vor allem, aber nicht ausschließlich, aufseiten der muslimischen Dachverbände – hervorgerufen und 2019 zum öffentlich inszenierten Austritt eines der Hauptsponsoren, des Unternehmens Dussmann, aus dem Stiftungsrat geführt. …

An der Schnittstelle von Stadtsoziologie und Religionssoziologie hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre ein Forschungsfeld etabliert, das die multiplen Beziehungen und wechselseitigen Prägungen von religiösen Zugehörigkeiten und Praktiken einerseits und urbanen Räumen andererseits ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt hat. Die den meisten Studien zugrunde liegende Kernthese ist dabei, dass die Vorstellung einer durch Urbanisierungsprozesse vorangetriebenen Säkularisierung in den durch Migrationsprozesse und religiöse Innovationen sich pluralisierenden Großstädten westlicher Einwanderungsgesellschaften die soziale Wirklichkeit nicht mehr angemessen abbildet. Urbane Räume sind stattdessen durch eine fortwährende Diversifizierung gekennzeichnet, die unter Rückgriff auf einen populären Begriff von Steven Vertovec (2007) als religiöse „Super-Diversität“ gefasst werden kann (siehe Burchardt und Becci 2016). Diese Super-Diversität umfasst dabei sowohl die Vielfalt religiöser Gruppen wie auch Differenzen in Bezug auf die Relevanz von Religion und Säkularität im Alltagsleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, die Peter L. Berger (2014) im Konzept einer zweifachen Pluralisierung zusammengefasst hat.

link.springer.com/article/10.1007/s41682-021-00069-x

·
·

·
·

Super-diversity and its implications

— Steven Vertovec (2007), Ethnic and Racial Studies, 30(6), 1024–1054. doi.org/10.1080/01419870701599465

Abstract

Diversity in Britain is not what it used to be. Some thirty years of government policies, social service practices and public perceptions have been framed by a particular understanding of immigration and multicultural diversity. That is, Britain’s immigrant and ethnic minority population has conventionally been characterized by large, well-organized African-Caribbean and South Asian communities of citizens originally from Commonwealth countries or formerly colonial territories. Policy frameworks and public understanding – and, indeed, many areas of social science – have not caught up with recently emergent demographic and social patterns. Britain can now be characterized by ‘super-diversity,’ a notion intended to underline a level and kind of complexity surpassing anything the country has previously experienced. Such a condition is distinguished by a dynamic interplay of variables among an increased number of new, small and scattered, multiple-origin, transnationally connected, socio-economically differentiated and legally stratified immigrants who have arrived over the last decade. Outlined here, new patterns of super-diversity pose significant challenges for both policy and research.

tandfonline.com/doi/abs/10.1080/01419870701599465

·
·

Prof. Dr. Dr. h.c. Steven Vertovec

Steven Vertovec ist Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften und Honorarprofessor für Soziologie und Ethnologie an der Universität Göttingen, Deutschland. Zuvor war er Professor für Transnational Anthropology an der Universität Oxford und Direktor des britischen Economic and Social Research Council’s Centre on Migration, Policy, and Society (COMPAS). Steves Arbeit umfasst die kritische Untersuchung verschiedener Konzepte rund um internationale Migration, transnationale soziale Formationen, ethnische Diaspora und Formen urbaner Vielfalt. Er erwarb einen B.A. (Magna cum laude) in Anthropologie und Religionswissenschaften an der University of Colorado, einen M.A. in Religionswissenschaften an der University of California in Santa Barbara und einen DPhil in Sozialanthropologie an der University of Oxford. Im Jahr 2018 wurde ihm von der Université de Liège die Ehrendoktorwürde (Sozialwissenschaften) verliehen. Steve ist Mitherausgeber der Zeitschrift Global Networks und der Palgrave-Buchreihe „Global Diversities“. Er ist außerdem Autor von fünf Büchern, darunter „Transnationalism“ (Routledge, 2009) und „Diversity and Contact“ (Palgrave 2016) und Herausgeber oder Mitherausgeber von 35 Bänden, darunter „Islam in Europe“ (Macmillan, 1997), „Conceiving Cosmopolitanism“ (Oxford University Press, 2003), „The Multicultural Backlash“ (Routledge 2010), „The International Handbook of Diversity Studies“ (Routledge, 2015) und „The Oxford Handbook of Super-diversity“ (Oxford University Press, in Vorbereitung). Seit über 25 Jahren arbeitet Steve mit einer Reihe von politischen Entscheidungsträger*innen zusammen, unter anderem innerhalb des Sachverständigenrates der deutschen Stiftungen für Migration und Integration, des Cabinet Office und des Innenministeriums der britischen Regierung, der Europäischen Kommission, der G8, der Weltbank und der UNESCO. Prof. Vertovec die Ehrendoktorwürde der Universität Lüttich.

mmg.mpg.de/steven-vertovec-de

·
·

·
·

In the US, with each passing day, the debate about Sharia is getting complicated. …

Syed Abul Ala Mawdudi in his book Let us be Muslims defining what is ‚Sharia‘ says: “Now I shall tell you what Sharia is. The meaning of Sharia is mode and path. When you have acknowledged God as your sovereign and accepted His servitude and have also admitted that the Messenger is the tangible ruler holding authority on His behalf and that the Book has been sent by Him, it will mean you have entered Deen (way of life). After this, the mode in which you have to serve God and the path you have to traverse in order to obey Him, is called Sharia. This mode and path has been indicated by God through His Messenger who alone teaches the method of worshipping the Master and the way to become pure and clean. The Messenger shows us the path of righteousness and piety, the manner in which rights are discharged, the method of carrying on transactions and dealings with fellow-beings and the mode of leading one’s life. …”

Sayyid Qutb in his Milestones writes: “By ‚the Sharia of God‘ is meant everything legislated by God for ordering man’s life; it includes the principles of belief, principles of administration and justice, principles of morality and human relationships, and principles of knowledge.”

The Sharia includes the Islamic beliefs and concepts and their implications concerning the attributes of God, the nature of life, what is apparent and what is hidden in it, the nature of man, and the interrelationships among these. …

God has devised Laws for humanity. … the Quran explains that the source of Sharia is the divine Himself because He is the only continuous source of guidance to all regardless of their background. … From a Quranic perspective, Sharia is the ultimate divine guidance given to humanity to find its identity and purpose in life. …

Sharia is life affirming and life preserving. Sharia is justice nurturing and Sharia is human dignity nourishing. Sharia is the ultimate source of a style of life for those who believe in divine wisdom and guidance, those who understand that only a higher, neutral and objective authority can preserve and protect the interests of all human beings. It is up to individuals to acknowledge, accept or reject the divine guidance. Thus Sharia cannot be imposed. It cannot be coerced upon people. There is no armed struggle prescribed to force people who reject the Sharia as a source of guidance in their life to accept it as their way of life. Jihad is permitted to defend one’s dignity and one’s right to live peacefully according to the divine guidance. It is not to force people accept Muslim world view. People have a choice to live according to whatever laws they deem fit for them.

Sharia acknowledges the differences in human understanding and behavior and gives full freedom to people to organize their lives accordingly. It respects freedom, liberty, and the right to choose one’s life style.

Sharia should not be equated with the methods for achieving its goals. …

Sharia advises Muslims to develop laws and implement them effectively keeping in mind the interests of all human beings and not just the interests of a ethnic, cultural, religious, social or financial group.

For instance the Sharia declares that God has bestowed dignity to human beings.

— Aslam Abdullah (Shariah: Who Defines It?)

Dr. Aslam Abdullah is director of the Islamic Society of Nevada (ISON), Vice president of the Muslim Council of America (MCA) and the President elect of the Nevada Interfaith Council.

islamicity.org/7897/shariah-who-defines-it/

·
·

Aslam Abdullah

Dr. Abdullah received a Doctorate in Communications from the University Of London, England in 1987. Aslam Abdullah is the Editor-in-Chief of Muslim Media Network Inc. that publishes the Muslim Observer. He has served as Director of the Islamic Society of Nevada and Masjid Ibrahim, Las Vegas. Dr. Abdullah has also been the Editor-in-Chief of the Minaret Magazine since 1989. He was an associate editor of The Arabia in the 1980’s. He also served as vice chairman of Muslim Public Affairs Council.

He is the current Vice President of the American Muslim Council.

draslamabdullah.com/about

·
·

Yusuf al-Qaradawi: The Humblest Scholar of Our Generation

— Aslam Abdullah (2022)

draslamabdullah.com/post/yusuf-al-qaradawi-the-humblest-scholar-of-our-generation

·
·

·
·

“… the sharia (šarīʿa), is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azalī) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abadī) into the future.

The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable.

The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada (šahāda).”

— Mustafa Cerić (2007), The challenge of a single Muslim authority in Europe

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

·
·

·
·

Mit eigenen Hervorhebungen kommentarlos zusammengestellt von Edward von Roy (April 2024).

·
·

·
·

Nicht der Islamismus, der Islam ist das Problem

Eine Mahnung an die Deutsche Islamkonferenz (DIK) sowie an die in wenigen Tagen in Berlin durchgeführte 2. Kritische Islamkonferenz (KIK 2013).

Islamkonferenz um Islamkonferenz der Rechtsspaltung entgegen? Der säkulare Verfassungsstaat hat mit totalitär denkenden Jenseitszentrikern nicht auf Augenhöhe zu diskutieren, auch nicht im Rahmen der „Verbesserung des Zusammenlebens zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den Muslimen … ein gemeinsamer Weg zu einem besseren Miteinander“ (DIK 2009) oder von „Allianzen für die transkulturelle Gesellschaft“ (KIK 2013).

Edward von Roy (April 2013)

schariagegner.wordpress.com/2013/04/15/nicht-der-islamismus-der-islam-ist-das-problem/

·
·

·
·

“Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

März 21, 2024

·
·

Eine Petition an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh. Bei Change.org lässt sich die Petition mitzeichnen.

·

https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

·
·

·
·

A petition to:

Hon. Dr. Ahmadou Lamin Samateh, Minister of Health
Ministry of Health
The Quadrangle
Banjul
Republic of The Gambia

and to:

Hon. Fatou Sanyang Kinteh, Minister of Women’s Affairs, Children and Social Welfare
State House
Banjul
Republic of The Gambia

·

21.03.2024

Petition

Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!

·

Petitionstext

Sehr geehrter Herr Minister Dr Samateh, sehr geehrte Frau Ministerin Kinteh, retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia! Nur das beibehaltene Verbot jeder Form von Female Genital Mutilation (FGM Typ I, II, III, IV), nur der nicht verhandelbare Schutz der heutigen Mädchen als der künftigen Frauen Gambias in Bezug auf ein intaktes weibliches Geschlechtsorgan verwirklicht körperliche Unversehrtheit und universelle Menschenrechte. Auch die Berufung auf die Religion Islam, und tatsächlich, einen Islam ohne FGM gibt es nicht, kann keine Rechtfertigung für das Durchführen einer FGM (Typ I, II, III, IV) sein, die Islamic FGM (chitan al-inath) muss ebenso verboten bleiben und ggf. bestraft werden wie jede anders motivierte Female Genital Mutilation.

·

Petitionsbegründung

Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region (CRR) des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu “beschneiden”, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (FGM Typ I, II, III, IV) verboten.

Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht. Erste Lesung im gambischen Parlament (The National Assembly, Nationalversammlung) am 4. März 2024, Zweite Lesung und Abstimmung am 18. März. Von den 47 anwesenden Abgeordneten stimmten nur vier dagegen, sprich sie stimmten für den Erhalt des wichtigen FGM-Verbots in Gambia, 42 hingegen stimmten für den kinderfeindlichen und frauenfeindlichen Gesetzesentwurf, es gab eine Enthaltung. Mindestens drei Monate lang, mindestens bis Mitte Mai 2024 wird das Gesetz in den Ausschüssen diskutiert werden.

Schon zur Ersten Lesung hatte Imam Fatty mit einem gecharterten Bus Frauen vor das Parlament bringen lassen, die Slogans für eine straffreie Islamic FGM skandierten, welche sie freilich “weibliche Beschneidung” (female genital cutting, FGC) nennen, und von denen mehrere den Niqab trugen, den islamischen Gesichtsschleier, eine in Gambia bislang sehr ungewöhnliche Weise von Kleidung bzw. Hidschab.

Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehört neben dem Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) auch der Parlamentarier Almameh Gibba, mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

Imam Abdoulie Fatty hatte den Täterinnen die Strafe bezahlt oder bezahlen lassen, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

Am 10.03.2024 hatten das 1975 gegründete IICPSR (International Islamic Center for Populations Studies and Research, Direktor ist Gamal Serour, Gamal Abou el-Serour, angesiedelt am Kairoer Al-Azhar) und der GSIC (Gambia Supreme Islamic Council) unter dem Tagungstitel “The National Dialogue on FGM and Islam” eine Konferenz veranstaltet. (youtube.com/watch?v=DIsJQzh4owU) Der ägyptische Gynäkologe Serour (el-Serour) war Mitglied der WHO Strategic and Technical Advisory Group (STAG) (2011-2016), Chair of STAG (2017–2018) sowie Co-Chair of the Ethics Review Committee at the WHO Regional Office for the Eastern Mediterranean (seit 2017).

Innerhalb der gambischen Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

“Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des “Beschneidens” d. h. des Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (ختان الإناث · ḫitān al-ināṯ ), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

Um Allahs Befehl sowie dem Madhhab maliki, seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice). Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung (The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee) haben ihre Religion richtig verstanden.

Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten werden oder verboten bleiben. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM mit ihren vier FGM-Typen (I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist stets Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM, weibliche Genitalverstümmelung.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

·
·

·
·

Wer die Petition mitzeichnen möchte, kann das bei Change.org tun.

·

https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

·
·

·
·

Der Schariaverharmloser

Januar 22, 2024

·
·

·
·

Hemmungslos schariabegeistert

Köln (2016) und das Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen, ein Islamwissenschaftler bereitet der Schariagesellschaft (Sharia Society, Ḥākimiyya li-Llāh, the sovereignty of God) den Weg.

·

Mit seinem äquidistanten, sprich den Unterschied zwischen Täter und Opfer vernebelnden, das Leid anderer zulassenden, seichten Geplauder über eine Lebensführung nach Scharia und Fiqh, über den ECFR und Yusuf al-Qaradawi, über den Hidschab oder die islamisch gebotene Geschlechtertrennung auch in der Turnhalle oder im Schwimmbad, trägt der Inhaber des Lehrstuhls für Islamwissenschaft an der Universität Bamberg, Professor Dr. Patrick Franke (Zum Umgang mit islamischen Normen zu Gesundheit, Körper und Sexualität: Empfehlungen für die Gesundheitsfürsorge. Am 3. November 2016 in Köln.) dazu bei, die sogenannten muslimischen Frauen und ihre Töchter wieder in den Kerker der Schariapflichten einzusperren, dem allzu wenige von ihnen erst unlängst entkommen sind. Die vielen anderen in einer muslimischen Familie aufgewachsenen Mädchen und Frauen überall auf der Welt, etwa in Pakistan, Afghanistan, im Iran oder auf der Arabischen Halbinsel, haben den ihnen authentisch islamisch auferlegten Bereich der Entwürdigung und Entrechtung noch nie ganz verlassen, und in Bezug auch auf sie müssen wir alles tun, damit die allgemeinen Menschenrechte wahrhaftig allgemein sind, damit jedermann baldmöglich in der Freiheit der im Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordenen AEMR angelangt ist, ein bewahrenswerter Standard, der den Begriffen von Menschenwürde und Freiheit des Individuums nach dem deutschen Grundgesetz (GG) entspricht.

Der Hidschab oder seine Unterwasservariante Burkini ist nicht einfach eine Bekleidung, sondern die zu textilem Gewebe genähte Forderung auf islamgemäßes Wohlverhalten an seine Trägerin, die, um im Jenseits nur ja nicht endlos im Feuer zu brennen, auf Erden ein schariakonformes Verhalten in allen Lebenssituationen kontrollierbar an den Tag zu legen hat. Das System Hidschab erwartet Unterwerfung und Gehorsam gegenüber Vater oder Ehemann, und verlangt, auch die jetzt oder bald geborenen eigenen Kinder schariakonform zu erziehen, seit dem 10. Dezember 1948 bedeutet das, sie in Richtung einer Abkehr von der AEMR zu erziehen.

Der Hidschab ist nicht einfach ein Stück Stoff, sondern eine textilgewordene Bekundung des echt islamischen Gefängnisses weiblichen Wohlverhaltens nach Koran und Sunna, ein Gefängnis, das von dem Mädchen oder der Frau nicht schuldhaft verlassen werden darf, ohne dass sie ihre Möglichkeit des ewigen Aufenthaltes im jenseitigen glückseligen Garten verspielt.

Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

·

Q u e l l e

Kultursensibilität in der gesundheitlichen Aufklärung – Kulturelle Unterschiede in der Kommunikation: Barrieren, Chancen, Lösungswege. Beiträge zum Werkstattgespräch der BZgA mit Hochschulen am 3. November 2016 in Köln. Gesundheitsförderung Konkret, Band 21. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

shop.bzga.de/pdf/60649210.pdf

·
·

·
·

Der Islam und der Nebelwurf eines Bamberger Professors

Prof. Dr. Patrick Franke (Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. BZgA, 2016) wirft Nebel, wenn er nach dem eher schüchternen Erwähnen des leider auch sehr islamischen Themas weibliche Genitalverstümmelung, chitan al-banat (ḫitān al-banāt, chitan al-inath ḫitān al-ināṯ, sunat perempuan, sunat wanita) schreibt: „… Weibliche Beschneidung im Sinne einer Klitorisvorhautreduktion wird traditionell von allen sunnitisch-islamischen Rechtsschulen befürwortet (Asmani/Abdi 2008, S. 13)“, daraufhin die Position von Muḥammad Sayyid Ṭanṭāwī zur Islamic FGM erwähnt (ohne verstanden zu haben, dass der geschmeidige Großmufti Tantawi diverse Formen der FGM einfach nicht länger als Verstümmelung (mutilation) oder Schädigung (harm) definiert wissen wollte), ohne zudem den Fiqh der selbstredend sunnitischen Schafiiten zu nennen oder auf die ihre sieben Jahre alt gewordenen Mädchen „beschneidenden“, genital verstümmelnden schiitischen Dawoodi Bohra hinzuweisen. Vgl. in den USA den Fall der wegen Genitalverstümmelung an neun, siebenjährigen, Mädchen angeklagten Ärztin Jumana Nagarwala. Dr. Nagarwala wurde zunächst wegen Verstümmelung, Verschwörung und Behinderung der Ermittlungen zusammen mit Dr. Fakhruddin Attar angeklagt, der ihr erlaubt hatte, die Islamic FGM in seiner Klinik in Livonia, Michigan, einem Vorort von Detroit, durchzuführen.

Der schariabegeisterte Patrick Franke wirft Nebel, wenn er zum Schluss kommt: „… zeigt, wie groß die Entscheidungsspielräume der Muftis bei ihrer Fatwa-Erteilung sind.“

Dass die aus islamischer Sicht vom Schöpfer gestiftete Scharia, menschlich anzuwenden als der Fiqh, auf Belohnung oder aber Bestrafung zielt, im Diesseits wie im Jenseits, sagt Professor Franke nicht.

Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) ist auch nicht Klitorisvorhaut, sondern Klitoris, „it means the clitoris itself“.

Edward von Roy

·

Q u e l l en

Was ist verboten im Islam, was erlaubt? Religiöse Expertenmeinungen zu sexualethischen Fragen im Internet. Patrick Franke, BZgA FORUM 2–2016.

FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung 2 – 201. Best.-Nr. 13329229. BZgA, Köln.

fachdialognetz.de/fileadmin/pfm/formUploads/files/13329229.pdf

·

Islamic Law on Female Circumcision

… The Arabic word bazr does not mean „prepuce of the clitoris“, it means the clitoris itself (cf. the entry in the Arabic-English Dictionary). The deceptive translation by Nuh Hah Mim Keller, made for Western consumption, obscures the Shafi’i law, given by ‘Umdat al-Salik, that circumcision of girls by excision of the clitoris is mandatory. This particular form of female circumcision is widely practiced in Egypt, where the Shafi’i school of Sunni law is followed.

Answering Islam

answering-islam.org/Sharia/fem_circumcision.html

·

Dawoodi Bohra and Female genital mutilation (FGM)

The Dawoodi Bohra practice what they call khatna, khafd, or khafz, a practice critics consider female genital mutilation (FGM). The procedure is for the most part performed without anaesthesia by a traditional circumciser when girls reach their seventh year. Non-Bohra women who seek to marry into the community are also required to undergo it.

A qualitative study in 2018 carried out by WeSpeakOut, a group opposed to FGM, concluded that most Bohra girls experience Type I FGM, removal of the clitoral hood or clitoral glans. A gynaecologist who took part in the study examined 20 Bohra women and found that both the clitoris and clitoral hood had been cut in most cases.

[ Australia ]

[ A2 v R; Magennis v R; Vaziri v R [2018] NSWCCA 174 (10 August 2018), Court of Criminal Appeal (NSW, Australia). ]

[ The Queen v. Magennis and The Queen v. Vaziri Case Nos. S43/2019, S44/2019 and S45/2019 ]

In Australia in 2018, the convictions of three members of the Bohra community, related to performing FGM on two girls, were overturned when the appeal court accepted that the tip of each girl’s clitoris was still visible and had not been „mutilated“; the defence position was that only „symbolic khatna“ had been performed. The High Court of Australia overturned that decision in October 2019, ruling that the phrase „otherwise mutilates“ in Australian law does encompass cutting or nicking the clitoris. As a result, the convictions were upheld, and the defendants received custodial sentences of at least 11 months.

en.wikipedia.org/wiki/Dawoodi_Bohra

·

Stoppt selbst die geringst invasive FGM

16.04.2017. Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Islamic FGM (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt. Von Gabi Schmidt und Edward von Roy.

[ USA ]

[ United States v. Jumana Nagarwala et al., No. l 7-cr-20274 (E.D. Mich. Nov. 20, 2018) ]

… Michigan 2017, offensichtlich erstmals in der Geschichte der USA befasst sich der Strafprozess um die hauptberufliche Notärztin und klandestine Ritualbeschneiderin Dr. Jumana F. Nagarwala (United States of America v. JUMANA NAGARWALA) mit dem bestehenden Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung 18 USC 116 (female genital mutilation. …

schariagegner.wordpress.com/2017/04/16/fbi-ermittelt-islamische-fgm-im-grossraum-detroit-michigan/

·
·

·
·

Islamisches Wohlverhalten im Klassenzimmer und auf dem Schulhof

Januar 13, 2024

·
·

·
·

Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam

·
·

2023

Bonn liegt am Rhein, und Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland.

Im Bonner Süden in Bad Godesberg, genau gesagt in Plittersdorf findet sich das 1951 gegründete Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG). Der heutige CDU-Politiker Thomas de Maizière ging ebenso dort zur Schule wie Thomas Mirow (SPD) oder Markus Dröge, Bischof der Evangelischen Kirche Brandenburg und Schlesische Oberlausitz. Einen Schüleraustausch pflegt man mit Schulen in Belfast (bɛɫˈfɑːst, Nordirland), Montpellier (mɔ̃pəˈlje, mɔ̃pɛˈlje, die achtgrößte Stadt Frankreichs vor Bordeaux) und Arcata (nördliches Kalifornien, USA).

Islam zielt auf die ewige Nähe zu Allah in der Dschanna (جنّة), und ist im Diesseits Lebensführung, Staat, Verfassung und Justiz. Aus Sicht des Islam ist der Nizam Islami (النظام الإسلامي, an-niẓām al-Islāmī, the Islamic order, to establish Islam as a state religion, Islam as a way of life) oder ist die Hakimiyya Allah (Ḥākimiyyatu Llāh, the divine sovereignty, God´s sovereignty, that Allah is sovereign on earth), die durch den Schöpfer des Weltganzen, den Verfasser des Koran und den einzigen Gesetzgeber den Menschen vorgeschriebene Lebensweise, Gesellschaftsgestaltung, Gesetzlichkeit und Gerichtsbarkeit weltweit durchzusetzen, also auch in den Städten am Rhein oder auf jedem Schulgelände. Das gilt bereits für das Tragen des Hidschab (حجاب, ḥiǧāb), der um Himmels Willen einzig erlaubten Kleidung der muslimischen Frau, weiblicher Mensch ab neun Mondjahren ist gemeint, vgl. die Begriffe Taklif (taklīf), islamisches Mündigwerden, im Sinne von alt genug sein zum Tragen der Bürde der Schariapflichten, und Bulug (bulūġ), religiöse Reife, Adjektiv balig (bāliġ).

Hidschab ist nicht Kopftuch. Ein Kopftuch schützt vor Wind und Wetter und ist vielleicht ein angenehm schmückender Anblick, nur der Hidschab hingegen schützt inschallah vor dem ewigen Feuer von Dschahannam (جهنم).

·

Wenn Jungen in der Schule beten und Mädchen wegen deren Kleidung drangsalieren

29.06.2023, Kristian Frigelj, WELT.

(Der Bonner Stadtbezirk Bad Godesberg ist für islamistische Umtriebe bekannt. Nun sollen strenggläubige muslimische Schüler in einem Gymnasium Mitschülerinnen mit Kleidervorschriften drangsaliert und trotz Verbots gebetet haben. Wie kriegt man solche Entwicklungen in den Griff?)

welt.de/politik/deutschland/plus245912540/Muslime-Jungen-die-in-der-Schule-beten-und-Maedchen-wegen-deren-Kleidung-drangsalieren.html

·
·

2024

Neuss liegt ebenfalls im Rheinland und in NRW. Gesamtschule Nordstadt.

·

Neusser Schüler wollten wohl Scharia durchsetzen – Staatsschutz ermittelt.

In Neuss spielte sich eine Gruppe von Schülern als „Scharia-Polizei“ auf und forderte Mitschüler auf, sich stärker an dem islamischen Gesetz zu orientieren. Das berichtet die „Rheinische Post“. Der Staatsschutz hat Ermittlungen aufgenommen.

Geschlechtertrennung, Gebetsräume, Kopfbedeckung für alle Frauen an der Schule und Ablehnung der Demokratie: In einer Gesamtschule in Neuss (Nordrhein-Westfalen) sollen mehrere Schüler der Oberstufe starken Druck auf andere Mitschüler ausgeübt haben, damit die sich nach den Vorgaben der islamischen Scharia verhalten, schreibt die „Rheinische Post“.

Schon im Dezember zog die Schulleitung die Polizei hinzu. Der Staatsschutz habe daraufhin Schüler und deren Eltern überprüft, aber letztlich keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt.

Gegenüber der Zeitung sagte NRW-Innenminister Reul, man dürfe „nicht zulassen, dass unsere Jüngsten durch Propaganda in die Hände von extremistischen Gruppen gelangen. Wir müssen junge Menschen als Gesellschaft besser mitnehmen, mehr in den Austausch gehen und ihnen Alternativen aufzeigen.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen äußerte sich zu dem Vorfall – er sehe durchaus einen Trend bei jungen Muslimen, sich mehr und mehr konservativen Auslegungen des Islams anzunähern und die dann auch in die Schulen zu tragen.

Im Juni 2023 war ein ähnlicher Fall am Bonner Nicolas-Cusanus-Gymnasium bekannt geworden: Dort drangsalierten strenggläubige muslimische Schüler ihre Mitschüler. Besonders im Fokus sollten dabei muslimische Mitschülerinnen stehen, aber auch christliche Jugendliche.

staatsschutz-ermittelt-schueler-spielen-scharia-polizei-eskalation-an-schule-in-neuss_id_259569891.html

·
·

Schüler wollten Scharia-Regeln an Schule durchsetzen

(Vier muslimische Schüler sollen die Einführung strenger, islamischer Regeln an der Schule gefordert haben – unter anderem die Geschlechtertrennung im Unterricht. Die Polizei ermittelt. Auch NRW-Innenminister Reul äußerte sich zu dem Vorfall.)

Frauen sollen sich bedecken. Muslime sollen die Schule früher für das Freitagsgebet verlassen dürfen. Die Geschlechtertrennung soll im Schwimmunterricht auch für die Lehrkräfte gelten. Diese Forderungen sollen vier muslimische Schüler an der Gesamtschule Nordstadt in Neuss gestellt haben. Dabei sollen sie auch Druck auf Mitschüler ausgeübt haben, die in ihren Augen „schlechte Muslime“ seien. Im Unterricht sollen die vier ausdrücklich geäußert haben, dass sie die Demokratie ablehnen. Und Frauen sollten sich bedecken, so wie es die Scharia vorschreibt.

All das steht in einem Bericht der Polizei, den der WDR einsehen konnte und über den die Rheinische Post zuerst berichtet hat. Demnach gab es im vergangenen Jahr mehrere Vorfälle, im März und im Dezember. Die Schule hat sich danach an die Polizei gewandt, die aber zumindest bei den Vorfällen im März keine strafrechtliche Relevanz feststellen konnte. Was im Dezember passiert ist, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Es steht der Verdacht der Bedrohung und Nötigung im Raum.

Laut dem Polizeibericht sind auch die Eltern der vier beschuldigten Schüler überprüft worden: „Staatsschutzrelevanz ist bei ihnen nicht erkennbar.“ Die Ermittler haben die Informationen auch ans Landeskriminalamt geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung an das Innenministerium und den Verfassungsschutz. Die Schule wiederum hat die Vorfälle der Bezirksregierung gemeldet, die das zuständige Ministerium informieren soll. Demnach sind alle relevanten Behörden in Nordrhein-Westfalen über die Ereignisse an der Neusser Schule informiert.

NRW-Innenminister Reul: „Frühzeitig drum kümmern“

NRW-Innenminister Reul äußerte sich am Freitagnachmittag zu den Vorfällen an der Neusser Gesamtschule. Der Fall sei gravierend. Er rief Eltern, Lehrkräfte und Jugendbetreuer zu mehr Wachsamkeit gegenüber islamistischer Radikalisierung von Jugendlichen auf: „Wenn man merkt, da tut sich was: Frühzeitig drum kümmern.“

Aussteiger-Programm ohne Erfolg

Die Schule selbst hat sich an das Präventions-Programm „Wegweiser“ für extremistische Islamisten der Landesregierung gewandt und einen wissenschaftlichen Experten für eine interne Fortbildung eingeladen. Zumindest das Wegweiser-Programm habe aber keinen Erfolg gehabt, heißt es in dem Polizeibericht.

tagesschau.de/inland/gesellschaft/schueler-wollten-scharia-regeln-an-neusser-schule-durchsetzen-100.html

·
·

Über den Islam nur Gutes!

·

03.12.2009

Islamismus: De Maizière droht radikalen Imamen mit Rauswurf

Berlin – Der neue Bundesinnenminister setzt inhaltlich und personell Zeichen, die eine Art Leitmotiv seiner Politik erkennen lassen: höfliche Härte. Zunächst zu den Inhalten: In einem Interview der aktuellen Ausgabe der „Zeit“ betont Thomas de Maizière (CDU), „der Islam als Religion ist in Deutschland willkommen“. Er glaube auch nicht, dass die Mehrheit der Deutschen so islamskeptisch gesinnt ist wie die meisten Schweizer. Doch der extremistische Islamismus habe „keinen Platz in unserer Gesellschaft“, sagt der Minister. Und er richtet warnende Worte an Moscheen, in denen Muslime extremistisch agitiert werden.

Die „ersten Radikalisierungen“ fänden „fast immer rund um die Moscheen“ statt, sagt de Maizière. Als Reaktion des Staates müssten zwei Ansätze verbunden werden: „Ich kann Moscheen überwachen“, sagt der Minister, „aber ich kann mich auch damit beschäftigen: Wo kommen die Imame her? Wer redet mit den Imamen? Muss ich vielleicht einmal einen Imam ausweisen, aber dafür andere ausbilden?“ De Maizière fragt sich auch, „wie schaffe ich ein Umfeld, dass Eltern von sich aus warnen: Mein Kind rutscht weg, mein Kind radikalisiert sich?“

Der Minister will auf den „Wunsch des extremistischen Islamismus, den Islam zu missbrauchen, um unter dem Deckmantel der Theologie zu bomben“ eine dreifache Antwort geben: eine sicherheitspolitische, „aber auch eine theologische und gesellschaftspolitische“. Religionsunterricht und Terrorbekämpfung sind für de Maizière Bestandteile einer gemeinsamen Strategie, der Radikalisierung entgegenzuwirken. (…)

tagesspiegel.de/politik/de-maiziere-droht-radikalen-imamen-mit-rauswurf-6786292.html

·
·

Grund dafür: 140 Menschen waren in den vergangenen Jahren in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak ausgereist, nachdem sie in Kontakt mit den Koran-Verteilungen („Lies!) des Vereins standen. Diese Radikalisierung hängt nicht zufällig mit dem Gedankengut des mittlerweile untergetauchten Vereinsgründers Abou-Nagie zusammen. Dieser predigte noch im Jahr 2014: „Der Islam und Demokratie sind Gegensätze.“ Würden Muslime die Demokratie akzeptierten und die Scharia leugnen, seien sie Ungläubige, so Abou-Nagie. Inmitten deutscher Fußgängerzonen hatte sich durch „Die wahre Religion“ ein dschihadistisches Netzwerk ausgebreitet. Dass der Rechtsstaat dagegen nun entschlossen vorgeht, ist überfällig und im dringenden Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. Gleichwohl richtet sich das Verbot nicht gegen Werbung für den islamischen Glauben an sich, wie der Innenminister in einer Pressekonferenz betonte: „Verboten wird der Missbrauch einer Religion durch Personen, die unter dem Vorwand, sich auf den Islam zu berufen, extremistische Ideologien propagieren und terroristische Organisationen unterstützen.“

November 2016, Marcel Wollscheid (Entschlossen gehandelt. Brief an Europa: Thomas de Maizière). Junge Europäische Föderalisten (JEF) Deutschland.

treffpunkteuropa.de/entschlossen-gehandelt?lang=fr

·
·

·
·

Und jetzt alle nachplappern … dashatabernichtsmitdemislamzutun.

·

Islam von Islamismus unterscheiden – Antimuslimischem Rassismus begegnen! Eine Informationsreihe für pädagogische Fachkräfte

In der Öffentlichkeit wird diese Vielfalt kaum wahrgenommen. Vielmehr scheinen sich bei Teilen der Bevölkerung bestimmte Stereotype gegenüber „dem Islam“, Negativzuschreibungen und Ängste verfestigt zu haben. Das liegt auch daran, dass im öffentlichen Diskurs nur unzureichend zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus in seinen extremistischen Strömungen unterschieden wird.

Die unklare Trennung erschwert die Akzeptanz des Islam in unserer Gesellschaft und damit das friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert die Religionsfreiheit; dieses Grundrecht gilt auch für die in Nordrhein-Westfalen lebenden 1,5 Millionen Menschen muslimischen Glaubens.

politische-bildung.nrw.de/veranstaltungen/projekttage-und-veranstaltungsreihen/islam-von-islamismus-unterscheiden-antimuslimischem-rassismus-begegnen

·
·

·
·

Muslim ist nicht Islam

Weder die vor vier Wochen, am 10. Dezember 2023 stolze 75 Jahre alt gewordene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) noch das in vier Monaten ebenso alt werdende deutsche Grundgesetz teilt die Menschen rechtsfolgenreich auf in Muslim versus Dhimmi, fromm versus gottlos, Christ versus Nichtchrist oder dergleichen. Vielmehr kann im freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen jeder Mensch eine Religion haben oder auch nicht und kann seine Religion ablegen oder wechseln, ohne dabei seine Menschenrechte oder bürgerlichen Rechte zu verlieren. Der an seiner Abschaffung nicht interessierte freiheitliche Staat kann den wesensgemäß totalitären, frauenfeindlichen und Nichtmuslime ebenso wie Ex-Muslime, säkulare Muslime oder Islamkritiker entwürdigenden, entrechtenden und bedrohenden Islam nicht integrieren.

Ob in Bonn 2023 oder in Neuss 2024, die ihre Mitschüler, namentlich ihre weiblichen Mitschüler mobbenden islamfrommen Schüler haben ihre Religion nicht falsch verstanden. Einen lediglich sporadischen Nizam Islami oder ein bisschen Hakimiyya Allah gibt es nicht. Das Klassenzimmerkalifat und die islamische Geschlechtertrennung im Schwimmbad sind alles andere als spontan oder planlos, jede Hisba will zum einklagbaren Recht werden, aus dem sanft werbend, belästigend, mobbend oder äußerst gewaltsam durchgesetzten islamischen Wohlverhalten werden, nicht durch uns abgestoppt, über kurz oder lang Gesetze. Gezielt schariakonforme Verordnungen oder Gesetze lassen sich auf Dauer nicht lediglich teilweise ins freiheitliche Recht implementieren, sondern streben nach Vollständigkeit, nach Überwindung jedes Paragraphen, der Koran und Sunna immer noch widerspricht. Der Mensch kann sich gar keine Gesetze geben, im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und Verderbenstiften auf Erden.

Zum allgemeinen Glück ist Muslim nicht Islam. Die freiheitliche Demokratie heiße stets den Muslim willkommen und den Islam nicht.

Jacques Auvergne

·
·

·
·

“Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

September 30, 2023

·
·

حاكمية الله

Ḥākimiyyatu Llāh

that Allah is sovereign on earth

Allahs Herrschaft und Gesetzgebung

·
·

“Nicht der Muslim, der Islam ist das Problem.”

Jacques Auvergne

·
·

“Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) hat heute nach rund dreijähriger Tätigkeit seinen Abschlussbericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023“ vorgestellt und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übergeben. Der Bericht zeigt ein gesellschaftliches Lagebild zur Muslimfeindlichkeit auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien, der polizeilichen Kriminalstatistik und der Dokumentation von muslimfeindlichen Fällen durch Antidiskriminierungsstellen, Beratungsstellen und NGOs. Demnach sei antimuslimischer Rassismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet und alltägliche Realität. Dem Bericht schließen sich konkrete Handlungsempfehlungen an, die sich an alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen richten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Muslimisches Leben gehört selbstverständlich zu Deutschland. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft die gleichen Chancen und Rechte haben. Umso bitterer sind die Befunde dieses ersten umfassenden Berichts zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland: Viele der 5,5 Millionen Musliminnen und Muslime in Deutschland erleben Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag – bis hin zu Hass und Gewalt. Es ist sehr wichtig, dies sichtbar zu machen und ein Bewusstsein für noch immer weit verbreitete Ressentiments zu schaffen.

Deshalb danke ich dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit sehr herzlich für seine wichtige Arbeit. Wir werden uns intensiv mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen beschäftigen und alles tun, um Diskriminierungen abzubauen und Musliminnen und Muslime besser vor Ausgrenzung zu schützen. Das ist eine Aufgabe der Politik. Wir müssen insbesondere Bildung und Prävention weiter stärken. Zugleich ist es eine Aufgabe für uns als gesamte Gesellschaft, für ein gutes und respektvolles Miteinander zu sorgen.“

Der Unabhängige Expertenkreis definiert Muslimfeindlichkeit als „die Zuschreibung pauschaler, weitestgehend unveränderbarer, rückständiger und bedrohlicher Eigenschaften gegenüber Musliminnen und Muslimen und als muslimisch wahrgenommenen Menschen. Dadurch wird bewusst oder unbewusst eine ‚Fremdheit‘ oder sogar Feindlichkeit konstruiert. Dies führt zu vielschichtigen gesellschaftlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungsprozessen, die sich diskursiv, individuell, institutionell oder strukturell vollziehen und bis hin zu Gewaltanwendung reichen können.“ 

Um die Anstrengungen im Kampf gegen Muslimfeindlichkeit zu intensivieren, insbesondere aber auch in Reaktion auf rassistisch motivierte Anschläge wie in Hanau am 19. Februar 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat im September 2020 den Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit einberufen. 

Die Arbeit des UEM wurde aus Mitteln der Deutschen Islam Konferenz finanziert, die sich bereits seit 2012 mit dem Phänomen befasst. 

Der UEM erhielt den Auftrag, aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslimfeindlichkeit in Deutschland zu analysieren und als Ergebnis einen Bericht vorzulegen sowie Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und Ausgrenzung zu erarbeiten. Der UEM war in seiner Arbeit, der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie hinsichtlich seines Abschlussberichts unabhängig. Es handelt sich daher nicht um einen Bericht der Bundesregierung. 

Die weitere Befassung mit dem Abschlussbericht des UEM soll im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz vorgenommen werden. Hierzu ist auch eine Fachkonferenz im Herbst dieses Jahres geplant.”

(29.06.2023. Unabhängiger Expertenkreis stellt Bericht zur Muslimfeindlichkeit in Deutschland vor. Pressemitteilung. Bundesministerium des Innern und für Heimat · BMI)

bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/uem-abschlussbericht.html

·

Der Abschlussbericht

bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI23006-muslimfeindlichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9

·
·

Über den Islam nur Gutes? Blättern wir im Abschlussbericht:

“Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz. 2023”

·

“Dabei kommt es zu Überschneidungen von verschiedenen Vorbehalten und Abwertungen, weil Musliminnen zum einen als besonders ‚fremde‘ Zuwanderinnen wahrgenommen werden und zum anderen als Angehörige einer angeblich ‚rückständigen‘ Religion. (…)

Im Zusammenhang mit migrationspolitischen Themen wird Muslimen eine mangelnde Integrationsfähigkeit unterstellt sowie die Neigung, sich angeblich bewusst abzugrenzen und Kontakte zu Andersgläubigen zu meiden. Im Zusammenhang mit religionsbezogenen Themen wird der Islam pauschal mit Gewalt, Extremismus und Rückständigkeit verknüpft und dementsprechend Muslimen eine Affinität zu Gewalt, Extremismus und patriarchalen Wertvorstellungen unterstellt. Insofern sind Muslime (und als solche wahrgenommene Personen) in doppelter Hinsicht von Stigmatisierung betroffen. Besonders problematisch ist die Gleichsetzung von muslimischer Frömmigkeit mit Fundamentalismus, die mit massiver Ablehnung religiöser Ausdrucksweisen von Muslimen einhergeht und sogar mit der Bereitschaft, Grundrechtseinschränkungen im Bereich der Religionsfreiheit für Muslime zu befürworten und ihnen das Recht auf gleiche Teilhabe abzuerkennen.” (Seite 8.)

Islam und Gewalt braucht man nicht erst nachträglich zu verknüpfen, der Hass und die Gewaltaufrufe gegen Nichtmuslime, Ex-Muslime und widerspenstige muslimische Frauen stammen unmittelbar aus Allahs Rede (Koran), aus Hadith und Sira (Prophetenbiographie).

Das deutsche Grundgesetz richtet sich zuerst an den Einzelnen und schützt diesen vor Übergriffen anderer oder des Staates, ein Kategorisieren oder Sortieren der Bürger beispielsweise in Nichtmuslime und Muslime sieht das GG nicht vor, lehnt es sogar ab.

·

„… the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ (Muslims As Co-Citizens of the West. Murad Wilfried Hofmann, 2009.)

zeriislam.com/artikulli.php?id=932

·

„Seen from this perspective, the new British Muslim citizenship is enriching for the whole society. Muslims should live it and introduce it in this manner to their fellow citizens.“ (Islam allows us to integrate into Britain’s shared national culture. Tariq Ramadan, 2005.)

theguardian.com/uk/2005/jan/21/islamandbritain.comment14

·

“Viel schlechte Presse für den Islam und Muslime”

“Eine repräsentative Studie des UEM hat gezeigt, dass der Islam und Muslime in den großen deutschen Medien – Presse wie auch Fernsehen, lokal wie auch national ausgerichtet – nach wie vor insbesondere in negativen Themenkontexten in Erscheinung treten.” (Seite 11.)

Der altbekannte, unredliche Trick, Islam und Muslime zu sagen, Islam und Muslime wie beiläufig zu einem unlösbaren Ganzen zu verschmelzen, soll einerseits jeden Islamkritiker in die Nähe eines Muslimhassers rücken, eines Menschen, der den Muslimen den Zugang zu den allgemeinen Menschenrechte (AEMR, 10. Dezember 1948) verweigern will. In der Presse tatsachennah über den Islam zu berichten würde bedeuten, die Menschenfeindlichkeit und insbesondere Frauenfeindlichkeit in Koran und Sunna und im islamischen Recht anzusprechen. In einem Atemzug Islam und Muslime zu sagen, trägt zusätzlich leider dazu bei, die eben gerade nicht als Sonderbürger, als Spezies, als Sorte Mensch misszuverstehenden Muslime in den Kerker des Schariagehorsams einzusperren.

·

“Der deutsche Staat hat mit der Einrichtung der Deutschen Islam Konferenz 2006 zwar einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung des Islams und der Muslime unternommen.” (Seite 12.)

Anerkennung des Islams würde bedeuten Pflicht zum Hidschab, halbes Erbe für die Tochter im Vergleich zum Sohn, Erlaubnis von Polygynie, Kinderheirat und Kinderehe, Anspruch auf Errichtung einer islamischen Gerichtsbarkeit.

·

“Zudem schlagen sich in manchen Bereichen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit religiös konnotierter Kleidung (Kopftuch), Vorverständnisse nieder, die zu sachlich nicht hinreichend begründbaren Einschränkungen der Teilhabe an öffentlichen Ämtern führen. Ferner besteht in weiten Teilen der Bevölkerung ein erkennbarer Bedarf an Information über die Bedeutung der Religionsfreiheit als Grundrecht auch für Minderheiten. Die öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen wies teilweise deutliche Zeichen von Muslimfeindlichkeit wie auch Antisemitismus auf.” (Seite 13.)

Im Islam gibt es kein Kopftuch, sondern den Hidschab, ab dem Alter von achteinhalb Jahren, neun Mondjahren hat die Muslima ihren gesamten Körper mindestens bis auf Hände und Gesicht mit blickdichtem, jede Körpersilhouette verbergenden Tuch abzudecken. Ein Lehrerinnenkopftuch ist nachteilig für die Entwicklung der Mädchen und Jungen, ein Richterinnenkopftuch kann vermuten lassen, dass der Trägerin eine Treue zur Verfassung und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht so wichtig ist.

Eine öffentliche Debatte über die religiös begründete Beschneidung von Jungen hat es 2012 nicht gegeben und wird bis heute nicht gewagt. Eine Debatte, die endlich ehrlich von male genital mutilation (MGM), männlicher Genitalverstümmelung reden müsste und welche ebenfalls die durchaus auch islamische weibliche Genitalverstümmelung unzweideutig anspricht, anprangert und zurückweist. Ob es ein Mädchen ist oder ein Junge, jedes Kind hat das Recht auf einen unversehrten Körper.

·

“Obwohl diverse, innovative Projekte existieren, die insbesondere die Gemeinsamkeiten und Wechselbeziehungen zwischen Islam und ‚westlicher‘ Welt hervorheben, scheint es im Museumsbereich noch viel Raum für positive – und v. a. strukturell nachhaltige – Entwicklungen zu geben.” (Seite 15.)

Wie versehentlich wird die Welt halbiert in Islamwelt und Nichtislamwelt, eine Spaltung beinahe wie zwischen Dar al-Islam und Dar al-Harb. Zur Entrechtung und Entwürdigung des Nichtmuslims und der muslimischen Frau in Scharia und Fiqh wird geschwiegen.

Die mühsam erkämpften Standards kultureller Moderne wie Freiheit der Wissenschaft von religiösen Denkverboten und Redeverboten, wie Gleichberechtigung von Mann und Frau oder wie Recht auf Austritt aus einer Religion verdampfen im Gerede über morgenländisch-abendländische Kulturexporte bzw. Kulturimporte, im Geplapper von Islam und westlicher Welt.

·

“Der UEM empfiehlt der Kultusministerkonferenz eine fächerübergreifende Überarbeitung der Lehrpläne und Schulbücher, um darin enthaltene muslimfeindliche Inhalte zu streichen und eine kritische Auseinandersetzung mit muslimfeindlichen Positionen und Narrativen zu gewährleisten. Dafür sollten im Rahmen der Bund Länder Kommission entsprechende Richtlinien erarbeitet werden, die auf Länderebene Verbindlichkeit bei der Auseinandersetzung mit Muslimfeindlichkeit im schulischen Kontext schaffen.” (Seite 17.)

Man verhindere, dass Deutschlands Schulbücher auf Kosten der universellen Menschenrechte schariakonform zensiert werden.

·

“Für den Museumsbereich empfiehlt der UEM ebenfalls gezielte Öffnungsprozesse hinsichtlich der Darstellung des Islams und muslimischen Lebens, um verbreitete Stereotype in islambezogenen Kunst- und Kulturausstellungen zu vermeiden.” (Seite 18.)

Die museumspädagogische Darstellung einer echt islamischen Auspeitschung, Köpfung oder Steinigung soll vermieden werden, damit der Islam nicht in ein schlechtes Licht gerückt wird?

·

“… eine Reihe dschihadistisch motivierter Versuche, eine buchstabentreue, ahistorische Lesart des Korans und der Scharia gegenüber dem Menschenrecht auf freie Rede gewaltvoll durchzusetzen. Mit Blick auf die Berichterstattung lässt sich auch hier der Topos des Islams als gewaltbereiter und archaischer Religion wiederfinden. So titelte der FOCUS „Das hat nichts mit dem Islam zu tun – Doch! Warum Muslime ihre Religion jetzt erneuern müssen – und wie die Freiheit zu verteidigen ist“ (4/2015) und disqualifiziert damit auf pauschale Weise Differenzierungsversuche, die auf politische bzw. ideologische Motive dschihadistischer Ableger verweisen, statt den Islam als Ganzes zu beschuldigen.” (Seiten 91-92.)

Im Islam ist Volkssouveränität Krieg gegen Gott und ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber.

·

“Die Haltung der demokratischen Parteien im Vergleich”

“Die Vergleichbarkeit der Positionierungen der Bundestagsparteien zu Islamthemen wird hier anhand einiger weniger Themen erreicht, zu denen die Verlautbarungen der Parteien aus den vergangenen 20 Jahren erfasst werden konnten: die Debatte um ein Kopftuchverbot für verbeamtete muslimische Lehrerinnen, die Einrichtung von Gebetsräumen für das rituelle Gebet, die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts, die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten und der Moschee- und Minarettbau.

Im Unterschied zu diesen Themen wurde die Debatte um die Anwendung von Scharia-Normen (129) in Deutschland als nicht faktengestützte Scheindebatte initiiert. In muslimfeindlicher Weise wird dabei unterstellt, dass es ein Anliegen der muslimischen Bevölkerung sei, derartige Normen im Gegensatz zum deutschen Recht einzuführen. Tatsächlich hat die Deutsche Islam Konferenz in einem mit den muslimischen Beteiligten einvernehmlich erarbeiteten Papier (vgl. BMI 2015: 18–20, bei Dreß 2022: 17–18) zutreffend festgestellt, dass die Anwendung von Scharia-Normen nur im Rahmen des geltenden deutschen Rechts in Betracht kommt. Weitergehende, dem zuwiderlaufende Bestrebungen sind selbstverständlich abzulehnen und Gegenstand der Arbeit der Sicherheitsbehörden.” (Seite 280.)

Die nicht menschengemachte Scharia gilt überall und bis zum Tag der Auferstehung oder kurz vorher. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits.

·

“Die umfangreichste Analyse der Islampolitik des BMI stammt von Prof. Dr. Werner Schiffauer, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden des Rats für Migration, der die vier BMI-Abteilungen Sicherheit (v. a. Verfassungsschutz), Migration, Deutsche Islam Konferenz (DIK) und die Forschungsstelle des BAMF untersucht (der UEM ist noch nicht Teil seiner Analyse). Kern seiner Expertise ist die Feststellung, dass im BMI ein Deutungskampf zwischen einer dominanten Sicherheits- und Verdachtspolitik auf der einen Seite und, seit Gründung der DIK 2006, einer eher zweitrangigen Dialogpolitik auf der anderen Seite herrscht. Konkret kritisiert er, dass in den Verfassungsschutzberichten des Bundes immer wieder ca. 30.000 Mitglieder islamistischer Organisationen auftauchen. Diese Organisationen stehen unter Beobachtung, weil sie als verfassungsfeindlich gelten, obwohl sie sich offiziell zur deutschen Verfassung bekennen (v. a. Millî Görüş, IGMG, IGD, DMG). Zwar räumt der Autor ein, dass die Organisationen sich zugleich auf die islamische Scharia beziehen, weist aber darauf hin, dass sie dennoch legal sind, …” (Seite 226.)

Weder den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten, noch die nach Scharia und Fiqh erfolgenden, Musliminnen und Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetze und Urteile werden von Werner Schiffauer kritisiert.

·

Afghanistan (bis 2021).

The Constitution of the Islamic Republic of Afghanistan (2004). Article 1 Afghanistan shall be an Islamic Republic, … Article 2 The sacred religion of Islam is the religion of the Islamic Republic of Afghanistan. … Article 3 No law shall contravene the tenets and provisions of the holy religion of Islam in Afghanistan.

diplomatie.gouv.fr/IMG/pdf/The_Constitution_of_the_Islamic_Republic_of_Afghanistan.pdf

·

Article 3 Law and Religion. In Afghanistan, no law can be contrary to the beliefs and provisions of the sacred religion of Islam.

ilo.org/dyn/natlex/docs/ELECTRONIC/66413/136339/F-1123586512/AFG66413 ENG.pdf

·

Malediven.

The Constitution of Maldives (2008). 2. The Maldives is a sovereign, independent, democratic Republic based on the principles of Islam … 19. A citizen is free to engage in any conduct or activity that is not expressly prohibited by Islamic Sharia or by law.

storage.googleapis.com/presidency.gov.mv/Documents/ConstitutionOfMaldives.pdf

·

Somalia. Article 2. State and Religion (1) Islam is the religion of the State. (2) No religion other than Islam can be propagated in the country. (3) No law which is not compliant with the general principles and objectives of Sharia can beenacted. (Somalia, Provisional Constitution, adopted 01.08.2012.)

web.archive.org/web/20130124010543/http://www.somaliweyn.com/pages/news/Aug_12/Somalia_Constitution_English_FOR_WEB.pdf

·

Ägypten.

Egypt (2014) … We are drafting a Constitution that affirms that the principles of Islamic Sharia are the principal source of legislation, … Article (1) … Egypt is part of the Islamic world … Article (2) Islam is the religion of the State and Arabic is its official language. The principles of Islamic Sharia are the main source of legislation. Article (7) Al-Azhar is an independent Islamic scientific institution, with exclusive competence over its ownaffairs. It is the main reference for religious sciences and Islamic affairs. It is responsible forcalling to Islam, as well as, disseminating religious sciences …

ohchr.org/sites/default/files/lib-docs/HRBodies/UPR/Documents/Session20/EG/A.HRC.WG.6.20.EGY_1_Egypt_Annex_4_Constitution_E.pdf

·

Religiöse Vorschriften fallen danach grundsätzlich in den Anwendungsbereich der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit (vgl. Rohe 2022a: 343–354). Ausländische Rechtsnormen können nur im Bereich internationaler Privatrechtsbeziehungen Anwendung finden; es ist das deutsche Recht selbst, das die Anwendung solcher Vorschriften bei größerer Sachnähe vorsieht, und nur sofern sie nicht im Anwendungsergebnis grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen (dem Ordre Public) widersprechen. Zudem können Scharia-Normen bei der privaten Rechtsgestaltung im sogenannten dispositiven Sachrecht (vor allem dem Vertragsrecht einschließlich von Eheverträgen sowie dem Erbrecht) Eingang finden, in den allgemeinen Grenzen der Gesetze und der guten Sitten (§§ 134, 138 BGB) (vgl. Rohe 2022a: 373–379). Wenn also dennoch wiederholt in der religionspolitischen Debatte ausgeführt wird, man wolle das deutsche Recht verteidigen und deshalb keine Scharia-Normen eingeführt wissen, so werden damit Forderungen zurückgewiesen, die von muslimischer Seite jenseits einzelner Extremisten gar nicht erhoben werden. Derlei undifferenziert geführte Scheindebatten sind als muslimfeindlich einzustufen, soweit sie ein Bedrohungsszenario ohne Faktengrundlage konstruieren. Es ist unbedingt erforderlich, derartige Themen nicht in populistischer Weise zu instrumentalisieren, sondern Diskussionen nur auf zutreffender Faktengrundlage zu führen.

Es wird deutlich, dass die CDU/CSU-Fraktion zu den einzelnen Themen zwischen einer islampolitisch skeptischen Haltung und einer Unterstützung der genannten Anliegen changiert: Sie nimmt eine skeptische Haltung gegenüber der Frage der Kopfbedeckung für muslimische Lehrerinnen, der Einrichtung öffentlicher Räume für das rituelle Gebet an Schulen und der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts ein. Dieser wird allerdings prinzipiell befürwortet; die Diskussion dreht sich eher um die Frage, wer zur Erteilung des Unterrichts berechtigt ist. Skepsis besteht hier vor allem in Bezug auf die Zugehörigkeit der für den Religionsunterricht berechtigten Lehrkräfte zu bestimmten islamischen Organisationen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt prinzipiell die Etablierung von Fakultäten für Islamische Theologie an Universitäten. Diese Haltung ist allerdings eher integrationspolitisch motiviert und entspringt weniger der Befürwortung einer Gleichberechtigung der Religionen.”

(129) Das Normensystem der Scharia umfasst nicht nur Öffentliches, Straf- und Zivilrecht, sondern etwa auch Speise-, Kleidungs- sowie Ritualvorschriften, welche die Ausübung der Religion regeln. Das Scharia-Recht ist kein kodifiziertes Gesetzbuch, sondern eine Sammlung von Vorschriften, Verboten, Werten und Normen sowie von den Quellen und Methoden der Normeninterpretation, die durch Rechtsgelehrte bis heute unterschiedlich interpretiert und von Land zu Land – im Bereich von Rechtsvorschriften heute als staatliches Recht – unterschiedlich angewandt werden.” (Seiten 279-280.)

·

In the sharia as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God (…) Hence, this Islamic covenant, the sharia, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable. It is perpetual because it is God’s infinite (azali) word in the past; it is not negotiable because it has a power to enforce obedience; and it is not terminable because it is infinite (abad) into the future.The fiqh (Islamic applied law) is not the sharia. Rather, it is a particular understanding of the sharia. Thus, the fiqh (understanding) of the sharia of a particular person or group is not perpetual, it is negotiable and it is terminable. The sharia is the perpetual principle on the basis of which each and every generation of Muslims has the right and the duty to make judgments about good and evil, right and wrong, in the context of its time and space in accordance with its own experience. Hence, the sharia is the Muslim’s authority in morals, coupled with the authority in faith, the shahada.

(European View December 2007, Volume 6, Issue 1, pp 41-48. The challenge of a single Muslim authority in Europe. Mustafa Cerić.)

journals.sagepub.com/doi/full/10.1007/s12290-007-0004-8

·

“Die Linke beurteilt das Kopftuchverbot und den islamischen Religionsunterricht prinzipiell skeptisch; den Religionsunterricht möchte sie allenfalls unter dem Aspekt der Gleichberechtigung der Religionen befürworten. Eine offen-optimistische Haltung vertritt sie in Bezug auf Gebetsräume, den Moscheebau und die Etablierung Islamisch-Theologischer Fakultäten.

Die Mehrheit der parteipolitischen Stellungnahmen in Debattenbeiträgen wie Parteiprogrammen sind als offen-optimistisch zu betrachten, auch wenn in der Religionspolitik weiterhin etliche offene Rechtsfragen und Leerstellen in der politischen Umsetzung bestehen, so etwa bei der Institutionalisierung des muslimischen Lebens im Rahmen der kollektiven Freiheit, z. B. bei der Einführung des Religionsunterrichts oder bei der neutralen Anwendung des Rechts im Zusammenhang mit Moscheebauten. Eine grundsätzlich bejahende Haltung zu Vielfalt und dem Wunsch nach Gleichbehandlung aller Religionen ist erkennbar und überwiegt heute.”

Eine Religion, die ihre Frauen im Diesseits rechtlich herabstuft, ihre Religionsabtrünnigen für eigentlich tötenswert erachtet und die jede andere Religion als sittlich minderwertig und verachtenswert einstuft und deren Angehörige als im Jenseits für das Höllenfeuer bestimmt, kann nicht auf Gleichbehandlung bestehen.

·

Auswahl aus dem Literaturverzeichnis, hier chronologisch geordnet.

·

Edward Said (1979): Orientalism. New York: Vintage.

Nancy Fraser (1994): Rethinking the Public Sphere: A Contribution to the Critique of Actually Existing Democracy. In: Craig Calhoun (Hrsg.): Habermas and the Public Sphere. Cambridge et al.: MIT Press. S. 109–142.

Heiner Bielefeldt (2003): Muslime im säkularen Rechtsstaat. Integrationschancen durch Religionsfreiheit. Bielefeld: transcript.

Sabine Schiffer (2005): Die Darstellung des Islam in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen. Eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Würzburg: Ergon.

Stefan Muckel, Reiner Tillmanns (2008): Die religionsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Islam. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates. Berlin: Duncker & Humblot. S. 234–272.

Abdullahi Ahmed an-Na’im, (2009): Scharia und säkularer Staat im Nahen Osten und Europa. In: EUME Forum Transregionale Studien (Hrsg.): Carl Heinrich Becker Lecture der Fritz Thyssen Stiftung. Berlin: Wissenschaftskolleg zu Berlin. Online abrufbar: perspectivia.net/servlets/MCRFileNodeServlet/ploneimport_derivate_00011742/Carl-Heinz-Becker-Lecture_3-2009.pdf [07.02.2023].

Iman Attia (2009): Die „westliche Kultur“ und ihr Anderes. Zur Dekonstruktion von Orientalismus und antimuslimischem Rassismus. Bielefeld: transcript.

Thorsten Gerald Schneiders (Hrsg.) (2009): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Deutsche Islam Konferenz (2010): Drei Jahre Deutsche Islam Konferenz (DIK) 2006–2009. Muslime in Deutschland – deutsche Muslime. Berlin: BMI. Online abrufbar: bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/dik/bilanz.html [03.05.2023].

Yasemin Karakaşoğlu (2010): Islam als Störfaktor in der Schule. Anmerkungen zum pädagogischen Umgang mit orthodoxen Positionen und Alltagskonflikten. In: Thorsten G. Schneiders (Hrsg.): Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 289–304.

Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung (2011) (Unter Mitarbeit von Susanne Kröhnert-Othman, Melanie Kamp, Constantin Wagner.): Keine Chance auf Zugehörigkeit? Schulbücher europäischer Länder halten Islam und modernes Europa getrennt. Ergebnisse einer Studie des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung zu aktuellen Darstellungen von Islam und Muslimen in Schulbüchern europäischer Länder. Online abrufbar: repository.gei.de/handle/11428/172 [25.04.2023].

Riem Spielhaus (2011): Wer ist hier Muslim? Die Entwicklung eines islamischen Bewusstseins in Deutschland zwischen Selbstidentifikation und Fremdzuschreibung. Würzburg: Ergon Verlag.

Riem Spielhaus (2013): Vom Migranten zum Muslim und wieder zurück – Die Vermengung von Integrations- und Islamthemen in Medien, Politik und Forschung. In: Dirk Halm, Hendrik Meyer (Hrsg.): Islam und die deutsche Gesellschaft. Wiesbaden: Springer VS. S. 169–194.

Mathias Rohe, (2014): Scharia und deutsches Recht. In: Mathias Rohe, Havva Engin, Mouhanad Khorchide, Ömer Özsoy, Hansjörg Schmid (Hrsg.): Handbuch Christentum und Islam in Deutschland. 2 Bände. Freiburg i. Br.: Herder. S. 272–303.

BMI (2015): Gemeinsame Werte als Grundlage des Zusammenlebens. Standpunkte der Deutschen Islam Konferenz. Berlin. Online abrufbar: deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Ergebnisse-Empfehlungen/broschuere-gemeinsame-werte.pdf?__blob=publicationFile&v=6 [31.03.2022].

Mathias Rohe, Mahmoud Jaraba (2015): Paralleljustiz: Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Berlin. Online abrufbar: digital.zlb.de/viewer/meta-data/16053259/1/ [16.02.2023].

Mathias Rohe (2016): Islamisches Familienrecht in Deutschland im Wandel. In: Irene Schneider, Thoralf Hanstein (Hrsg.): Beiträge zum Islamischen Recht XI. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang. S. 71–88.

[ Europarat, Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) ] Venice Commission (2016): Rule of Law Checklist. Adopted by the Venice Commission at its 106th Plenary Session (Venice, 11–12 March 2016). Study No. 711/2013. Straßburg. Online abrufbar: venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2016)007-e [02.02.2023].

Mathias Rohe (2017): Gutachten für das hessische Kultusministerium zum Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Kooperation mit DİTİB Landesverband Hessen e. V. nach Art. 7 Abs. 3 GG. Erlangen.

Lamya Kaddor, Aylin Karabulut, Nicolle Pfaff (2018): „… man denkt immer sofort an Islamismus“ – Islamfeindlichkeit im Jugendalter. Hrsg. v. d. Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften. Online abrufbar: stiftung-mercator.de/content/uploads/2020/12/UDE_Islamfeindlichkeit_im_Jugendalter.pdf [26.06.2022]

Nina Mühe (2019): Muslimische Religiosität als Stigma – Wie muslimische Schüler und Schülerinnen mit Stigmatisierung an den Schulen umgehen. In: Wassilis Kassis, Bülent Uçar (Hrsg.): Antimuslimischer Rassismus und Islamfeindlichkeit. Göttingen: Universitätsverlag Osnabrück. S. 197–208.

Deutscher Bundestag (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 19/26839), veröffentlicht am 19. Februar 2021. Online abrufbar: dserver.bundestag.de/btd/19/268/1926839.pdf [01.02.2023].

Norbert Müller (2021): Das Verhältnis zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften. Der Hamburger Staatsvertrag aus Praxisperspektive. AIWG-Expertise. Frankfurt a. M.: Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft. Online abrufbar: aiwg.de/wp-content/uploads/2021/08/AIWG_Expertise-Staatsvertrag_Screen.pdf [02.02.2023].

Mathias Rohe (2022a): Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart. 4. Aufl. München: C.H. Beck.

Mathias Rohe (2022b): Islamisches Familienrecht in Deutschland. Familienkonflikte und Paralleljustiz. In: Irene Schneider, Hatem Elliesie, Silvia Tellenbach (Hrsg.): Migration und Heimatrecht. Herausforderungen muslimisch geprägter Zuwanderung nach Deutschland. Wiesbaden: Harrassowitz. S. 45–61.

Jan Düsterhöft, Riem Spielhaus, Radwa Shalaby (2023): Schulbücher und Muslimfeindlichkeit: Zur Darstellung von Musliminnen und Muslimen in aktuellen deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. Braunschweig: Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung. (Studie im Auftrag des UEM.)

·

Im freiheitlichen Staat darf jeder nicht glauben oder an einen Gott glauben und an ein Leben nach dem Tod oder an einen Engel.

Der Abschlussbericht, Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz (2023), verleugnet den islamisch gebotenen Aufruf zur Durchsetzung einer radikal intoleranten Gesetzlichkeit (Scharia) und Gesellschaftsform (Hakimiyyat Allah, the sovereignty of God). Die zur Menschensorte herabgesunkenen Nichtmuslime hingegen dürfen mithelfen, andere Nichtmuslime auf Muslimfeindlichkeit zu belauern.

·

When we take this broad meaning of the word ‚defense‘, we understand the true character of Islam, and that it is a universal proclamation of the freedom of man from servitude to other men, the establishment of the sovereignty of God and His Lordship throughout the world, the end of man’s arrogance and selfishness, and the implementation of the rule of the Divine Sharia in human affairs. … Islam is a Divinely-ordained way of life … Islam came into this world to establish God’s rule on God’s earth …. (Milestones. Sayyid Qutb, 1964.)

holybooks.com/wp-content/uploads/Milestones.pdf

·

Nicht der jedenfalls säkulare, die freiheitliche Demokratie bejahende Muslim, sondern der Islam ist für die allgemeinen Menschenrechte und den deutschen Staat das Problem.

Über Muslimfeindlichkeit reden, um über den Islam zu schweigen?

Jacques Auvergne

·
·

·
·

Iran: Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“

August 24, 2023

·
·

حجاب و عفاف

ḥiǧāb wa ʿafāf

hijab and chastity

·
·

Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung

Im Juli 2023 wird bekannt, dass die Justiz- und Rechtskommission des Parlaments der Islamischen Republik Iran den Gesetzentwurf „Hidschab und Keuschheit“ (حجاب و عفاف ḥeǧāb va ʿefāf) gebilligt und veröffentlicht hat. Dieser Gesetzentwurf, zunächst von der Justiz ausgearbeitet und der Regierung vorgelegt, ist nun überarbeitet und im Justizausschuss des Parlaments unter dem Titel „Gesetzentwurf zur Unterstützung der Familie durch Förderung der Kultur der Keuschheit und des Hidschab“ (لایحه حمایت از خانواده با ترویج فرهنگ عفاف و حجاب) erneut veröffentlicht worden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf enthält 70 Artikel, die deutlich strenger sind als die Originalfassung. Um ein Gesetz zu werden, muss dieser Gesetzentwurf vom gesamten Parlament, dem Madschlis (مجلس maǧlis, anglis. majlis) genehmigt und vom Wächterrat (شورای نگهبان Šūrā-ye Negahban, Guardian Council) genehmigt werden. Angesichts der Kontrollmacht, die die Befürworter der islamischen Hidschab-Pflicht über diese Institutionen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie durch beide Institutionen genehmigt wird.

·

(Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 15. Dezember 2022 · A/RES/77/228 · Die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran · „Die Generalversammlung ( …) bekundet ihre ernste Besorgnis darüber, dass die Durchsetzung des Hidschab- und Keuschheitsgesetzes und seine gewaltsame Umsetzung durch die iranische Sittenpolizei die Menschenrechte von Frauen und Mädchen, einschließlich des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit, grundlegend untergräbt, und fordert die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, die Anwendung übermäßiger Gewalt bis hin zu tödlicher Gewalt bei der Durchsetzung jeder Politik, die den Menschenrechten von Frauen und Mädchen zuwiderläuft, sowie die Anwendung von Gewalt und die Anwendung zum Tode führender Gewalt gegen friedlich Demonstrierende, darunter Frauen und Kinder, etwa nach der willkürlichen Verhaftung von Mahsa Amini und ihrem späteren Tod in Haft, einzustellen …“ un.org/depts/german/gv-77/ar77228.pdf.)

(Der Wächterrat, eigentlich Rat der Wächter des Grundgesetzes (شورای نگهبان قانون اساسی, Šūrā-ye Negahbān-e Qānūn-e Asāsī) ist Teil der Regierung und hat, neben dem Obersten Führer, die höchste (irdische, Anmerkung) Herrschergewalt im islamischen System des Iran (nur Gott stehe darüber). Er besteht aus zwölf Männern. Rahbar bedeutet Führer, und auf den Titel Oberster Führer (maqām-e rahbarī, Führende Institution) oder Führer der Islamischen Revolution (Rahbar-e Enqelāb-e Eslāmī) hört seit 1989 der 1939 geborene Ali Chamenei.)

·

Für die Weigerung, den Hidschab zu tragen oder bei Widerstand gegen Vollzugsbeamte sieht der abgeänderte Gesetzentwurf höhere Strafen vor. Eine Vielzahl von Institutionen, Organisationen und Ministerien sind in gemäß der ersten vier Kapitel des überarbeiteten Gesetzentwurfs dazu bestimmt, die Einhaltung der Schleierpflicht durchzusetzen. Laut Gesetz müssen diese Institutionen neue Gesetze oder Verordnungen finden und formulieren, um die Einhaltung des Hidschab in ihrem Exekutivbereich sicherzustellen. Darüber hinaus sollten Irans Kulturinstitutionen den Hidschab auf verschiedene Weise unterstützen und fördern. Der Gesetzentwurf betont auch die Geschlechtertrennung im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und in den sozialen Diensten.

Frauen, die sich weigern, den Hidschab zu tragen, drohen schwere Strafen, darunter eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 36 Millionen Toman. Weitere im fünften Kapitel dieses Gesetzentwurfs erwähnte Strafen sind beispielsweise Geldstrafen, die Beschlagnahmung von Reisepässen oder Reiseverbote.

Der Islam regelt jeden Bereich des Lebens und findet, islamisch konsequent, für den einzelnen Menschen die schlussendliche Bestätigung und letztgültige Beurteilung erst nach dem Tod, entweder als glückseliger, endloser Lohn oder als schrecklich schmerzhafte Strafe ohne Ende. Insofern ist auch der Hidschab keine Kleinigkeit. Als muslimischer Ehemann oder Vater oder als dem Islam verpflichtetes Staatsoberhaupt auf Erden die islamische Kleidung, insbesondere die Frauenkleidung, nicht durchzusetzen, als Mädchen oder ab der Pubertät oder als Frau den Hidschab nicht zu tragen, hieße seinen Platz in ewiger Nähe zu Allah zu verspielen.

·

Nach Ansicht des sunnitischen Islamgelehrten al-Albani muss der Hidschab (حجاب ḥiǧāb) folgende Anforderungen (شُرُوط šurūṭ) erfüllen.

Der korrekte Hidschab

• muss den gesamten Körper bedecken bis auf Gesicht und Hände
• darf selbst kein Schmuck (zīna) sein
• muss blickdicht (ṣafīq) sein, darf also nichts durchschimmern lassen
• muss wallend (faḍfāḍ) sein, darf nicht eng anliegen
• darf nicht parfümiert sein
• darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln
• darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln
• darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt

Von 1979 an, und umfassend ab 1983 setzte der schiitische Geistliche und Revolutionsführer Ayatollah Chomeini, von dem sich nicht sagen lässt, dass er seine Religion falsch verstanden hätte, den Schleier durch. Im Jahr 2022 kontrollieren die Inspektoren der Führungsstelle zur Beförderung des Guten und zum Verbot des Lasters (HEGFE, Headquarters for Enjoining Good and Forbidding Evil) rund 25 iranische Organisationen, die damit beschäftigt sind, die Schleierpflicht durchzusetzen, darunter die 21-Tir-Einheit (ستاد ۲۱ تیرماه), englisch 21-Tir Base, 21 Tir camp, July 12 Base oder the headquarters of 21 Tir, und die Dschihad-Tabiyin-Einheit. Die 21-Tir-Einheit hat die Aufgabe, den korrekten Hidschab bei den weiblichen Regierungsangestellten zu kontrollieren. Durch die Islamische Republik Iran ist der 12. Juli, 21-Tir nach dem persischen Kalender, zum Hijab and Chastity (حجاب و عفاف) Day ausgerufen worden, zum Tag des Hidschab und der Keuschheit. Direktor des Enjoying What Is Right and Forbidding What Is Evil HQ ist Seyyed Ali Khan-Mohammadi, seine Organisation greift bereits ihrem Namen nach den Grundsatz der Hisba (حسبة ḥisba) auf, der Islambefolgung und Islamdurchsetzung, Gutes gebieten und Böses verbieten, al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar (الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر).

Gascht-e Erschad (گشت ارشاد Gašt-e Eršād), englisch Guidance Patrol, ist die islamische Moralpolizei im Iran. Seit September 2022 führt der gewaltsame Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im unmittelbaren Anschluss an ihre Festnahme durch die Sittenpolizei zu massenhaftem Protest, gegen Gascht-e Erschad, gegen den Hidschabzwang, und gegen die Regierung der Republik, die leider nach wie vor eine Islamische Republik ist.

·

(Der Basidsch-e Mostazafin (بسيج مستضعفين, Basīǧ-e Mostażʿafīn „[Organisation zur] Mobilisierung der Unterdrückten“), kurz auch der Basidsch, anglisiert the Basij ist eine als inoffizielle Hilfspolizei eingesetzte paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Die Angehörigen dieser Miliz bzw. Milizen (Basidschmilizen) werden Basidschi genannt und dienen dem islamischen Regime zur Unterdrückung echter oder vermeintlicher Opposition. Untereinheiten wie der Frauenbasidsch oder der Professorenbasidsch erzeugen in ihren Bereichen die seitens der islamischen Obrigkeit gewünschte Atmosphäre der Angst, damit Regimekritiker nur ja nicht wagen, ihre Meinung zu äußern. Bei den Protesten seit September 2022 sind auch Basidschi an der Tötung und Misshandlung von Demonstranten beteiligt. Am 26. November 1979 durch einen Erlass von Ruhollah Chomeini gegründet, ist der Basidsch organisatorisch eine Abteilung der Iranischen Revolutionsgarde.)

·

(Der Basidsch-e Mostazafin (بسيج مستضعفين, Basīǧ-e Mostażʿafīn „[Organisation zur] Mobilisierung der Unterdrückten“), kurz auch der Basidsch, anglisiert the Basij ist eine als inoffizielle Hilfspolizei eingesetzte paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Die Angehörigen dieser Miliz bzw. Milizen (Basidschmilizen) werden Basidschi genannt und dienen dem islamischen Regime zur Unterdrückung echter oder vermeintlicher Opposition. Untereinheiten wie der Frauenbasidsch oder der Professorenbasidsch erzeugen in ihren Bereichen die seitens der islamischen Obrigkeit gewünschte Atmosphäre der Angst, damit Regimekritiker nur ja nicht wagen, ihre Meinung zu äußern. Bei den Protesten seit September 2022 sind auch Basidschi an der Tötung und Misshandlung von Demonstranten beteiligt. Am 26. November 1979 durch einen Erlass von Ruhollah Chomeini gegründet, ist der Basidsch organisatorisch eine Abteilung der Iranischen Revolutionsgarde.)

(Die Islamische Revolutionsgarde ist die Armee der Wächter der Islamischen Revolution (سپاه پاسداران انقلاب اسلامی Sepāh-e Pāsdārān-e Enqelāb-e Eslāmī, kurz auch Sepāh oder Pasdaran), informell Revolutionsgarde (الحرس الثوري, al-ḥaras aṯ-ṯawrī), englisch Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC), auch Revolutionswächter, bildet zusammen mit der regulären Armee (Artesch) die Streitkräfte des Iran und gilt vielen als wichtigste und mächtigste Institution der Islamischen Republik Iran. Die Garde verfügt über ein eigenes Heer, eine eigene Marine und Luftstreitkraft sowie über einen eigenen Geheimdienst.)

(„Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani has been the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil (also known as the Office or Headquarters for the Promotion of Virtue and Prevention of Vice) since 25 August 2021. The Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil is a government institution which is responsible for determining and enforcing excessively strict behavioural models in society. In 2022, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil was instrumental in setting new and stricter morality codes for women that are in clear violation of their human rights. Additionally, the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil plays a central role in setting up the monitoring and often brutal sanctioning of women and men who do not respect these codes. These strict codes are subsequently brutally enforced by the EU-listed Law Enforcement Forces of the Islamic Republic of Iran (LEF) (and specifically its Morality Police). As the head of the Headquarters for Enjoining Right and Forbidding Evil, Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani is therefore responsible for serious human rights violations in Iran.“ 23.01.2023 · Official Journal of the European Union · L 20 I/23 · COUNCIL IMPLEMENTING DECISION (CFSP) 2023/153 · of 23 January 2023 · eur-lex.europa.eu legal-content 32023D0153.)

(Amr Be Ma’rouf va Nahi Ya Mankar, Enjoining Right and Forbidding Evil). Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (arabischالأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar) ist ein islamischer Grundsatz koranischen Ursprungs, der die Durchsetzung der islamischen Gesetzlichkeit und Verhaltensvorschrift beschreibt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt im islamischen Recht als Pflicht der muslimischen Gläubigen und ist heutzutage in einigen Ländern auch von staatlicher Seite institutionalisiert, zum Beispiel in Saudi-Arabien in Form des Komitees für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (Haiʾat al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿani-l-munkar). Gemäß der islamischen Staatslehre heißt das Prinzip und Amt, das für die gegebenenfalls gewaltsame Umsetzung dieses Grundsatzes zuständig ist, Hisba (ḥisba), der Amtsträger Muhtasib (muḥtasib). In den internationalen Medien werden Organisationen und Gruppen, die sich dieser Aufgabe widmen, meist Islamische Religionspolizei genannt.)

·

In den letzten Wochen, ungefähr 300 Tage nach dem Tod von Mahsa Amini im Internierungslager der Moralpolizei (Gescht Irschad, Mandatory Hijab Police) und dem Beginn der größten öffentlichen Proteste seit der Islamischen Revolution (auch Revolution 57 (Enghelāb-e Pandschah o Haft) genannt, nach dem Revolutionsjahr 1357, also 1979 der gewöhnlichen Zeitrechnung), sind die Irschad-Streifenwagen wieder auf die Straße zurückgekehrt.

Im Juli 2023 kündigte Saeed Montazeral-Mahdi, der Sprecher des Polizeikommandos (FARAJA), die Einrichtung von Auto- und Fußpatrouillen an, alle zu erwischen, die sich außerhalb der, selbstredend schariakonformen, Norm kleiden. Als Grund für die Einrichtung dieser Patrouillen nannte Montazer al-Mahdi „Forderungen aus der Bevölkerung und Wünsche verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen“ sowie „den Wunsch des Präsidenten und der Justiz“, brim Ziel, „die öffentliche Sicherheit zu erweitern und das Fundament der Familien zu stärken“.

In den sozialen Netzwerken im Juli 2023 veröffentlichte Bilder zeigen Irschad-Streifenwagen auf den Straßen Teherans sowie zahlreiche Videos bzw. Berichte über die zunehmende Zahl von Mitarbeitern der Organisation Amran Be Ma’ruf auf den Straßen Teherans sowie das Verhängen von Bußen („Tazker“) gegen an Frauen, die den obligatorischen Hidschab nicht getragen haben.

Am 22. Juni dieses Jahres gab die Nachrichtenagentur Meezan, die der Justiz der Islamischen Republik Iran angeschlossen ist, bekannt, dass die Film- und Fernsehschauspielerinnen Azadeh Samadi (آزاده صمدی) und Leila Blokat (لیلا بلوکات) wegen „Ablegen des Hidschab“ vor Gericht geladen wurden.

All dies geschieht, nachdem mit Beginn der Proteste unter dem Ruf und Aufruf „Frauen, Leben, Freiheit“ (زن، زندگی، آزادی kurdisch: Jin, Jîyan, Azadî) auch viele iranische Schauspielerinnen ihren Hidschab abgelegt hatten, um ihre Solidarität mit den Demonstranten zu zeigen.

Man verurteile die Unterdrückung der individuellen Freiheiten im Iran, insbesondere der Freiheiten der Frauen, und fordere jede Regierung, also auch die iranische auf, die Grundrechte der Menschen, einschließlich ihrer Kleidungs- und Lebensstilfreiheit zu respektieren. Einerseits muss die Führung im Iran weg.

Andererseits lässt sich nicht sagen, dass das Regime der Ayatollahs seine Religion falsch verstanden hätte. Im Diesseits wie im Jenseits wird dir Lohn für die erlaubte oder Strafe für die verbotene Kleidung zuteil.

Die von uns für zutiefst menschlich und für allgemeingültig gehaltene Freiheit, sich insbesondere als Frau die gewünschte Kleidung selbst auszuwählen, ist mit der wesensgemäß intoleranten, totalitären und frauenfeindlichen Scharia nicht vereinbar, die daher nicht zur Verhaltensvorschrift werden darf und schon gar nicht zum Gesetz eines Landes.

Jacques Auvergne

·
·

Offener Brief vom Zentralrat der Ex-Muslime an Henriette Reker, Oberbürgermeisterin von Köln

Oktober 22, 2021

.

09.10.2021

Säkularismus statt Muezzin-Rufe!

Sehr geehrte Frau Reker,

wir haben erfahren, dass auf Wunsch islamischer Gemeinden ein zweijähriges Modellprojekt in Köln starten wird, das den Freitags-Gebetsruf in Moscheen über Lautsprecherübertragung erlaubt. Sie begründen diese Entscheidung mit den Worten, dass Muslime ein fester Bestandteil der Stadt sind und der Gebetsruf neben den Kirchenglocken zeigt, wie wichtig gelebte Vielfalt in Köln ist.

Wir – Männer und Frauen aus islamischen Ländern – sind nach Deutschland geflohen und haben hier Schutz vor religiöser Verfolgung gefunden. Nicht wenige von uns haben in ihren Herkunftsländern öffentliche Hinrichtungen Andersdenkender erlebt, während der islamische Gebetsruf erschallte. Im Namen unserer Verwandten und Freunde, die inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wurden, bitten wir Sie, sich die andere Seite der islamischen Realität anzuhören. Bei jedem Gebetsruf werden all diese schrecklichen Erinnerungen für mich und auch für viele andere aus dem Iran, dem Irak, Afghanistan, Syrien und Saudi-Arabien lebendig. Auch wenn wir hier in Sicherheit leben, erzeugt der Gebetsruf in uns einen starken psychischen Druck und eine Retraumatisierung. Wir protestieren daher entschieden gegen Ihre Entscheidung!

Muslime gehören zweifelsohne zu Deutschland – der Islam dagegen nicht. Keine Religion gehört zu irgendeinem Land oder irgendeiner Stadt! Religion ist Privatsache und gehört immer nur zu denjenigen Menschen, die daran glauben. Sie sagen, Sie respektieren die Vielfalt in Köln, wollen aber gleichzeitig eine Beschallung durch eine Religion erlauben, unter deren Herrschaft Atheisten, Homosexuelle, Juden und Apostaten diskriminiert und mit dem Tod bedroht werden. Dies ist inakzeptabel!

Der öffentliche Raum sollte weltanschaulich neutral sein. Niemand sollte zwangsweise mit religiösen Symbolen und Bekundungen konfrontiert werden. Dass in Deutschland jede Woche der Klang von Kirchenglocken die Ruhe derer stört, die das Glockengeläut aus guten Gründen nicht hören wollen, muss überdacht werden. Mit der Einführung des Muezzin-Rufs legen Sie den wetlanschauungspolitischen Rückwärtsgang ein, statt das Problem der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung richtig anzugehen. Konfessionsfreie Menschen stellen inzwischen mit rund 41 Prozent den größten Bevölkerungsanteil in Deutschland vor den Katholiken (27 Prozent) und den Protestanten (24 Prozent). Konfessionsgebundene Muslime machen gerade einmal 3,5 Prozent (!) der Bevölkerung aus.

Im Sinne einer säkularisierten Gesellschaft, als die sich Europa versteht, sollten Sie keinen Schritt in vormoderne Zeiten machen, indem Sie islamischen Organisationen mehr politische Präsenz und Macht verleihen. DITIB ist der verlängerte Arm von Erdogan, das islamische Zentrum Hamburg die ausgestreckte Hand der islamisch-kriminellen Regierung des Iran. Ihrem politischen Dominanzstreben sollten wir keinen Vorschub leisten, sondern Einhalt gebieten. Der Schutz unserer offenen Gesellschaft hat Vorrang.

Mein Aufruf geht daher an alle Menschen in Köln, sich der Entscheidung des Stadtrats zu widersetzen, aufzustehen und zu protestieren. Mein Aufruf geht an alle modernen und menschenrechtsorientierten Organisationen in Deutschland, an atheistische Organisationen, an Kirchenkritiker und Säkularisierungsbefürworter, sowie an Frauen- und LGBTIQ-Organisationen – kurz: an alle Menschen, die Humanismus und Aufklärung als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens verstehen.

Mina Ahadi, Vorsitzende Zentralrat der Ex-Muslime

.

de-de.facebook.com/groups/1553584561585721/posts/3075591559385006/

.

Keine Toleranz der Intoleranz

Oktober 21, 2021

.

Muezzinruf und allgemeine Menschenrechte

In jeder an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten Gesellschaft, und eine solche gilt es weltweit, also auch in Deutschland zu erhalten oder zu verwirklichen, gehört es zum allgemein oder doch mehrheitlich bejahten Menschenbild, dass der Mensch, das ist Mann oder Frau, ausreichend mit Verstand begabt ist, um sein Dasein glücklich und friedlich zu gestalten, und das wir von einem gelingenden Leben eines einzelnen Menschen grundsätzlich reden können, einerlei, ob dieser Mensch Jahr für Jahr überwiegend Frömmigkeit fühlt und lebt oder ziemlich eindeutige Gottlosigkeit, ob er über Religion noch nie nachgedacht hat oder heute einfach keine Lust hat, über einen Gott nachzudenken.

Ein alle Lebensbereiche durchdringendes, anders gesagt ein totalitäres Lebensgefühl der Angst vor bösen Geistern oder vor einem angeblich gottgewollten, sogenannte sündige Menschen in einen ewigen Abgrund unbeschreiblich schmerzhafter Qualen hinabstürzendes Strafgericht gehört nicht dazu und ist, bekennend gelehrt, also ohne das Befähigtsein und Befähigen zur Außenansicht, in den Lehrplan öffentlicher Schulen nicht integrierbar, auch nicht in den Islamischen Religionsunterricht (IRU).

Eine Religionslehre, nach der die Frau zu ermahnen und alsbald zu bestrafen ist, wenn sie ihren Körper im öffentlichen Raum nicht bis auf Hände und Gesicht mit Stoff bedeckt, eine religiöse Lehre, nach der sie nur halb so viel erben darf wie ihr Bruder oder in welcher die Tochter Eigentum des Vaters und später ihres Ehemannes ist, welcher ihr das Verlassen des Hauses verbieten kann, ist in der an ihrer Abschaffung nicht interessierten freiheitlichen Demokratie nicht den bekennenden Religionsunterricht integrierbar, auch keine Lehre, die zum Aufbau des jeden Religionskritiker jedenfalls Islamkritiker einschüchternden oder ermordenden Gottesstaates aufruft, der dann vielleicht nicht unbedingt Kalifat sein muss, aber mindestens, wie bei Sayyid Qutb, God´s sovereignty, Hakimiyya.

Deutschland im Oktober 2021, im Jahr 73 nach Bekundung der AEMR, Paris am 10. Dezember 1948. In der lebenswerten und schönen Stadt Köln darf hier und da künftig der Adhan zu hören sein, der Ruf des Muezzin. In einem zweijährigen Modellprojekt erlaubt die Stadt Moscheegemeinden, auf Antrag zum Freitagsgebet zu rufen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) meint, dass mit dem geduldeten Gebetsruf „Vielfalt“ gelebt werde und verschweigt, dass es bislang überall auf der Welt, wo das geltende Recht der Scharia folgt, der islamischen Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, und dem Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, etwa in Afghanistan, im Iran oder in Saudi-Arabien, eine Vielfalt, nennen wir religiöse Vielfalt, Meinungsvielfalt oder sexuelle Vielfalt, allenfalls im Verborgenen vorzufinden und ansonsten eher von Vernichtung bedroht ist.

Kölns Stadtverwaltung begründet den Schritt auch damit, dass in der Domstadt Glocken Christen zum Gebet rufen und dass der Muezzinruf bei Muslimen analog zu behandeln sei. Reker weiß nicht oder verschweigt, dass der eine Religionsstifter sinngemäß sprach, Du sollst deine Feinde küssen, und der andere, Du sollst deine Feinde köpfen.

In der Presseerklärung vom 7. Oktober 2021 sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslime in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslime akzeptieren.“

Reker weiter:

„Muslime, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Wie versehentlich spaltet OB Reker Kölns Bevölkerung in Muslime und Nichtmuslime auf und unterstellt den dadurch leider ein wenig zur Spezies, zur Sorte Mensch werdenden Kölner Muslimen pauschal Religionsfreude und Freude am Muezzinruf. Was, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ist mit all jenen Männern, Frauen oder Kindern, die sich durch den Muezzinruf gegängelt fühlen, was ist mit den in Köln wohnenden oder Köln besuchenden Ex-Muslimen, mit den Überlebenden der Herrschaft von Ayatollah Chomeini, Boko Haram, Schabaab oder Taliban, mit säkularen Flüchtlingen vielleicht, in denen ein noch so kunstvoll gesungener Adhan Erinnerung an islamische Steinigungen oder islamisches Auspeitschen wachruft, an Pogrome bzw. Angriffe gegen orientalische Christen, gegen Aleviten, Hindus, Jesiden, Atheisten, Islamkritiker oder Feministinnen?

Im an den allgemeinen Menschenrechten ausgerichteten freiheitlichen Rechtsstaat kann jedermann eine Religion haben oder auch nicht, kann jeder seine Religion wechseln, ohne seine vollen Bürgerrechte zu verlieren. Läuten Kölns Kirchenglocken, singen Kölns Muezzine ab Oktober zwei Jahre lang (Modellprojekt) für oder gegen diesen universellen und unveräußerlichen Anspruch? Oder mauert der islamische Gebetsruf symbolisch nun auch in Köln die Islamangehörigen und Schariapflichtigen lebenslang, lebenslänglich ein in den Kerker des religiösen, öffentlich zu bekundenden und öffentlich kontrollierten Wohlverhaltens und Gehorsams?

Folgendes schreibt die Stadt Köln, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in ihrer Presseerklärung:

„In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.“

In einer Islamischen Gesellschaft ist nicht der Mensch, sondern Allah Gesetzgeber und ist Volkssouveränität gleichbedeutend mit Krieg gegen Gott, was auch Frau Reker wissen kann. Die Oberbürgermeisterin der Vielfalt sollte sich fragen, ob der jeweilige Adhan noch zu Andacht, Besinnung und Begegnung aufruft oder bereits zum Durchsetzen von Allahs Hakimiyya, der islamischen Gottesherrschaft, in der Nichtmuslime Menschen sittlich und rechtlich geringeren Wertes sind und schuldhaft geduldete irdische Gleichberechtigung von Mann und Frau den Platz im Paradies verspielt.

Islam ist eine vollständige Religion ebenso wie eine vollständige Rechtsordnung, was Henriette Reker eigentlich interessieren sollte, die Politikerin und Juristin schloss 1986 nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Münster ihre juristische Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. In Deutschland haben wir aber bereits ein Rechtssystem, an der Einführung eines zweiten ist kein Bedarf, welches erst dann die muslimischen Sonderbürger oder muslimischen Beibürger – vergleiche bei Murad Wilfried Hofmann Muslims As Co-Citizens of the West, „the possible development of what might be called a madhhab al-urubi, a fiqh for Muslim dhimmi (!)“ – und ihre Kinder und Kindeskinder in einer rechtlichen Apartheid einsperren würde, insbesondere den muslimischen Mädchen und Frauen von morgen das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie erschwerend oder vereitelnd.

Eine Rechtsspaltung, eine auch nur partielle Rechtsverschiedenheit ist nicht einzuführen, das Islamische Recht ist auch in Teilen nicht ins deutsche, jedermann gleichbehandelnde Recht zu integrieren, bereits im Personenstandsrecht und Eherecht nicht, wo es den erniedrigten Status der muslimischen Frau verlangt, die bei Trennung ihre Kinder an die Familie des Mannes verliert und die durch den Ehemann jederzeit ohne Angabe von Gründen verstoßen werden kann.

Immer noch ist Kritik am Islam in den sogenannten islamischen Ländern nicht nur tabu, sondern lebensgefährlich. Gemäß Scharia und Fiqh, anders gesagt gemäß göttlicher Gesetzlichkeit und irdischer Rechtsschöpfung aus Koran und Sunna, folgt aus der Islamapostasie die Todesstrafe, weswegen Glaubensabtrünnige dort immer wieder angegriffen oder zum Tode verurteilt werden. Ist der jetzt in Köln erklingende islamische Aufruf zum Gebet eine explizite Abkehr von der Doktrin des Apostasieverbotes? Meint Frau Reker vielleicht, dass der schariabasierte Islam mit Menschenfreundlichkeit, Friedlichkeit und Gleichberechtigung der Frau grundsätzlich gleichzusetzen sei und dass die Machthaber in Teheran oder Riad ihre Religion falsch verstanden haben?

Die Freundin des bald erklingenden Muezzinrufes und amtierende Oberbürgermeisterin Reker sollte darüber nachdenken, was es für fromme muslimische Einwanderer, was es für die in einer Kölner muslimischen Familie aufwachsenden Jungen und Mädchen bedeuten kann, zu wissen oder zu erfahren, dass die Religion, beim beständigen Blick auf das jenseitige Wohlergehen oder Verdammtsein, auf Erden jeden Gegenstand, jedes Lebewesen und jede menschliche Handlung so behandelt wissen will, wie es die Fünf Beurteilungen – Al-Ahkam al-Chamsa – nun einmal vorgeben und was auch nicht erst „Salafismus“ oder „Islamismus“ ist, sondern die echte, letztlich 1400 Jahre Religion Islam.

Im genauen Einhalten der Ahkam al-Chamsa – verpflichtend (fard, wadschib), erwünscht (mandub, mustahabb, sunna), erlaubt (halal, mubah), verpönt (makruh), verboten (haram) – gehorchen die Koran und Sunna folgenden Menschen dem Befehl und strengen Blick des Allgegenwärtigen auf das Weltgeschehen. Die Fünf Bewertungen zielen, obschon sie jeden Bereich des menschlichen Lebens im Diesseits bewerten und regulieren, vorrangig auf das islamisch Entscheidende schlechthin, auf den Tag der Auferstehung und die nachfolgende endgültige Gerichtsverhandlung, Vorsitzender Richter wird nicht Juristin Henriette Reker sein, sondern der Schöpfer und Erhalter der Welt.

Der endgültigen Aufteilung aller Menschen in Bewohner des Gartens der Glückseligkeit und Bewohner des Höllenfeuers eingedenk, arbeitet nicht erst jede heutige islamkonforme Richtertätigkeit bzw. jedes europäische klandestine Schariagericht und auch nicht erst eine offiziell errichtete Islamische Religionspolizei (Mutatawwia). Vielmehr folgt dem Grundsatz aller Hisba – Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen – bereits der große oder kleine Kölner Tugendwächter, der beispielweise einen jungen Mann ermahnt, genauer darauf aufzupassen, dass seine Schwester keine unzüchtige Kleidung trägt oder gar mit einem Jungen gesehen wird.

Statt als Oberbürgermeisterin berüchtigt praxisorientiert (5. Januar 2016, Frauen in Köln sollen zu Fremden mindestens „eine Armlänge“ Distanz halten) im Jahr 2021 zum Muezzinruf lediglich über Fragen von Schallemmission und Lautstärke („Dezibelgrenzen“) zu sinnieren, sollte sich Frau Reker fragen, ob sich im durch Muezzinrufe beschallten öffentlichen Raum der Stadt Köln der insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Frauen lastende Druck zu islamisch korrektem Verhalten erhöhen wird und ob ein ganze Straßenzüge beschallender Adhan durch selbsternannte oder bereits semiprofessionelle Kölner Sittenwächter als Freibrief verstanden werden könnte, auch in der Stadt am Rhein durch schariatreues Mobbing unislamische Lebensformen und Verhaltensweisen nach besten Kräften zu beseitigen. Ist OB Reker nicht klar, dass die Stadt Köln (7. Oktober 2021, „zweijähriges Modellprojekt“) eine Erlaubnis zum Gebetsruf nach Ablauf der zwei Jahre kaum wird zurücknehmen können?

Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)

Als bewusste Verneinung der AEMR (Paris 1948) wurde 1990 durch die 45 Außenminister der Organisation of Islamic Conference (OIC) die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) unterzeichnet. Der 1969 gegründeten OIC, inzwischen als Organisation of Islamic Cooperation, gehören heute 56 Mitgliedsstaaten an, von denen die meisten die Scharia als einzige Quelle oder als Hauptquelle der Gesetzgebung in der Verfassung verankert haben, ein Schariavorbehalt, der islamwidrige Paragraphen eigentlich nicht zulässt und mit dem beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Meinungs- und Pressefreiheit nicht zu erreichen ist.

Bereits die Präambel der CDHRI betont „die kulturelle und historische Rolle der Islamischen Weltgemeinde (Umma), die von Gott als die beste Nation [vgl. Sure 3:110] geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat“, womit Nichtmuslime, beispielsweise Juden, Christen oder Ex-Muslime, an den Rand gedrängt werden. Die folgenden Artikel werden als verbindliche Gebote Gottes verstanden, ihre Verletzung als schreckliche Sünde.

Einzelne Artikel im Vergleich

Während die AEMR in Artikel 1 alle Menschen als „frei und gleich an Würde und Rechten geboren […] mit Vernunft und Gewissen begabt“ erkennt, die einander „im Geist der Geschwisterlichkeit begegnen“ sollen, heißt es in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam in Artikel 1a):

„Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen.“ Weiter heißt es, dass alle „Menschen gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung [sind]“, wobei jedoch der „wahrhafte“ – sprich der islamische – Glaube als „Garantie für das Erlangen solcher Würde“ beschrieben wird, was den Schutz der Rechte eines Menschen an dessen Einhaltung bestimmter islamischer Pflichten knüpft.

Artikel 18 der AEMR stellt fest: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Demgegenüber heißt es in der CDHRI in Artikel 10: „Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.“

Auch das Recht auf Leben steht gemäß Artikel 2a) der Kairoer Erklärung unter dem Vorbehalt der Scharia:

„Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“

Nach Artikel 22a) hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung, „soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“. Gemäß der CDHRI dient Meinungsfreiheit vor allem dazu, „im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen“, womit die Formel der Hisba auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit unter Schariavorbehalt stellt. Demgegeüber garantieren die allgemeinen Menschenrechte (AEMR) in Artikel 27 II, „Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Fehlende Gleichberechtigung

Nach Artikel 6a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Frau dem Mann an „Würde“ gleich, was bedeutet, sie die gleichen Rechte … nicht hat. Mann und Frau haben gemäß Artikel 5a) der Kairoer Erklärung das Recht zu heiraten und dürfen weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Nationalität daran gehindert werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Man beachte jedoch die Auslassung des Wortes Religion und vergegenwärtige sich, dass es im Islamischen Recht einer Muslima nicht erlaubt ist, einen Nichtmuslim zu heiraten.

Artikel 7b) schließlich ordnet das Erziehungsrecht der Eltern den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia“ unter.

Fehlende Trennung zwischen Staat und Islam

Auch wenn die Kairoer Erklärung zur vollen Rechtsgleichheit der Frau und zur negativen Religionsfreiheit beredt schweigt, lässt bereits dieser skizzenhaften Vergleich zwischen AEMR und CDHRI erkennen, dass jede Überordnung der Scharia eine Gleichberechtigung von Muslim und Nichtmuslim ebenso ausschließt wie eine Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Nur so viel für heute zur Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam und als Frage an die Oberbürgermeisterin der Vielfalt: Sollen während des zweijährigen Kölner Modellprojektes Kirchenglocken und Muezzingesänge für die Integration von Menschenbild und Rechtsverständnis der CDHRI werben?

Kölns Presseerklärung schließt wie folgt:

„Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.

Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.“

Wo bleibt die unzweideutige Solidarität der Verwaltung der rheinischen Millionenstadt, die im Namen der, grundsätzlich fraglos begrüßenswerten, Toleranz („Vielfalt“) jetzt den islamischen Gebetsruf erlaubt, mit den Freidenkern und Religionskritikern in der Türkei, in Ägypten, in Bangladesch, von denen einige mittlerweile auch in Köln leben? Das wäre Mut zur Vielfalt.

In der kulturellen Moderne universeller Menschenrechte noch nicht angekommen oder aus ihr bereits wieder kräftig herausgewandert ist die meines Erachtens auch bei Politikerin und Juristin Reker spürbare Weigerung, zwischen Islam und Muslimen zu unterscheiden, diese seltsame Sehnsucht, Religion und Religionsangehörige gleichzusetzen, dieses Exotisieren des Fremden beim unnötigen Befördern des Gegensatzes religiös definierter Kollektive und beim Behindern des Weges des einzelnen Menschen zu dem, was Immanuel Kant 1784 unter einem gelingenden menschlichen Leben im Zustand der Aufklärung verstand.

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen (naturaliter majorennes), dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es Anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w, so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen.“

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

.

Von der moralischen Pflicht, das iranische Regime politisch zu boykottieren

Dezember 13, 2020

.

Bislang 740 Menschen haben einen offenen Brief unterzeichnet, in welchem die Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi den deutschen Bundesaußenminister Heiko Maas auffordert, sich vom Regime des derzeitigen Iran zu distanzieren.

.

Ahadi: „Geben wir den Menschen Kraft, gegen den islamischen Faschismus aufzubegehren und eine offene Gesellschaft zu erbauen.“

Sehr geehrter Herr Außenminister Maas,

im Spiegel-Interview vom 4. Dezember 2020 haben Sie betont, dass Sie der iranischen Regierung misstrauen und dass die Rückkehr zum bisherigen Atomabkommen nicht ausreichen würde. Sie erklärten auch: „Wir haben klare Erwartungen an Iran: Keine Nuklearwaffen, aber auch kein ballistisches Raketenprogramm, das die ganze Region bedroht. Außerdem muss Iran eine andere Rolle in der Region spielen.“ Dies ist nun die Politik, zu der Sie nach jahrelangen Kämpfen des iranischen Volkes gegen dieses Tötungs- und Unterdrückungs-Regime und nach Jahren der Kritik der Opposition des islamischen Regimes an Ihrer Politik der Beschwichtigung gegenüber diesem kriminellen Regime gefunden haben.

Sie beklagen zwar nun die zerstörerische Rolle des Regimes in der Region und haben nach vielen Jahren in einem kurzen Nebensatz erwähnt, dass Sie ihm nicht vertrauen. Vielen Dank, dass Sie endlich zu diesem Schluss gekommen sind. Zugleich erkennen Sie aber immer noch dieses Regime an und wollen mit ihm als Regierung des iranischen Volkes verhandeln!

Wie können Sie die Augen verschließen vor zweiundvierzig Jahren Unterdrückung, Mord, Frauenfeindlichkeit und Unmenschlichkeit durch das Regime? Wie können Sie über Menschenrechte sprechen und nicht sehen, was diese Leute der iranischen Bevölkerung angetan haben? Schauen Sie sich nur die jüngsten Verbrechen des Regimes an: die blutige Unterdrückung der Proteste der Menschen im Jahr 2019 mit mehr als 1.500 Opfern – getötet durch gezielte Schüsse in den Kopf und ins Herz der nach Freiheit dürstenden jungen Menschen. Dieses Regime zeigte nicht einmal Erbarmen mit Kindern. Amnesty International hat Namen und Fotos einiger dieser Opfer veröffentlicht. Das Regime hat Tausende von Menschen verhaftet, die nur auf die Straße gegangen waren, um nach einem besseren Leben, Freiheit und Wohlstand zu rufen. Bisher wurden mehrere dieser Gefangenen hingerichtet.

Sie wissen bestimmt, dass dieses Regime mindestens 800 Personen pro Jahr einfach hinrichtet. Einer der jüngsten Fälle war die Hinrichtung von Navid Afkari, dessen Namen Sie sicher gehört haben! Und Sie wissen bestimmt, dass die kriminellen Revolutionsgarden dieses Regimes vor genau einem Jahr ein ukrainisches Passagier-Flugzeug abgeschossen und alle Passagiere dieser Maschine getötet haben; und sie vertuschen immer noch das gesamte Verbrechen.

Herr Maas, mit dem iranischen Regime in dieser Art zu verhandeln, bedeutet, einem faschistischen Apparat dabei zuzusehen, wie es Massaker insbesondere an den protestierenden, modernen und freiheitsliebenden Menschen begeht. Was ist das für eine diplomatische Logik, die angeblich auf der Einhaltung der Menschenrechte basiert, tatsächlich aber dazu führt, dass Sie am helllichten Tag mit Antisemiten zusammensitzen und mit ihnen einen Deal abschließen, während Sie wissen, dass dieses Regime im Geheimen an der Atombombe bastelt? Sowohl wir als auch Sie wissen, dass es seinen einzigen Überlebensweg in der brutalen Unterdrückung des Volkes und dem Bau der Atombombe sieht. Und Sie haben ganz zu Recht erklärt, dass ihm dabei nicht zu vertrauen ist.

Der einzige Weg zu einer wirklichen Verbesserung der Situation besteht darin, dass die iranische Bevölkerung selbst politische Veränderungen im Land herbeiführt. Es ist daher wichtig, das iranische Regime nicht zusätzlich von außen zu stützen. Gewähren Sie ihm keine künstliche Beatmung und helfen Sie ihm nicht, sich zu etablieren, zu plündern und Blut zu vergießen. Es ist eine moralische Pflicht, dieses Regime politisch zu boykottieren.

Ein Regime, das verantwortlich für Lügen, Verbrechen, Militäreinsätze in Syrien und das Töten von Oppsitionellen auch auf europäischem Boden ist, ein Regime, das der Hisbollah im Libanon und der Hamas sowie den Houthis im Jemen und islamischen Terrororganisationen hilft und Menschen im Irak massakriert, sollte nur gestürzt werden. Jede Hilfe zur Erhaltung dieses Regimes bedeutet dagegen, den Henkern zu helfen, die jeden Tag im Iran töten, das Volk ins Elend treiben und Millionen von Menschen dazu verurteilen, unter der fünffachen Armutsgrenze zu leben. In der aktuellen Corona-Krise schaut das Regime einfach dabei zu, wie tägliche Hunderte von Menschen im Iran sterben, weil es selbst das Land ausgeraubt und das Geld gestohlen oder für den Bau religiöser Stätten, für Terroristen-Züchtung und den Bau von Atombomben ausgegeben hat.

Es ist klar, dass Wirtschaftssanktionen allein keine Lösung sind, aber ein politischer Boykott ist dagegen eine sehr wirksame Maßnahme. Schließen Sie also die Botschaften dieses Regimes und erklären Sie, dass es sich dabei um Vertreter eines mö(r)derischen Regimes handelt. Der Iran und die Welt müssen davon berfreit werden.

Sie kennen bestimmt die Reaktion dieser Verbrecher auf solche Worte. Saeed Khatibzadeh, der Sprecher des Außenministeriums des kriminellen islamischen Regimes, sagte am Montag, dem 7. Dezember sinngemäß, dass es unzulässig sei, dass in Europa im Namen „neuer Verhandlungen“ der „brutalen Politik des maximalen Drucks“ der Trump-Regierung gefolgt wird. Deutschland und andere sollen wissen, dass „das, was unter dem maximalen Druck der USA nicht erreicht wurde, nicht auf andere Weise erreicht werden kann“. Schließlich wurde er deutlich, was die wahren Absichten betrifft: Der Iran „verhandelt nicht über seine nationalen Interessen“ und sehe „keine Notwendigkeit für erneute Feilschereien“ über das Atomabkommen.

Machen Sie sich bewusst: Dies ist der maximale Druck der Islamischen Republik Iran auf die internationale Staatengemeinschaft, um mehr Vorteile zu erhalten. Zum Verhandlungstisch zurückzukehren und mit diesem Regime zu feilschen, bringt der iranischen Zivilgesellschaft dagegen nichts. Es verlängert nur das Leben dieses faschistischen Regimes.

Beenden Sie diese destruktive Politik und erklären Sie, dass Sie die „Islamische Republik Iran“ wegen all der Schäden, die sie dem Iran und der Welt zufügt nicht als Regierung der iranischen Bevölkerung anerkennen. Dies würde den Menschen im Iran tatsächlich helfen, mit dem Regime fertig zu werden und das gesamte Unterdrückungssystem zu stürzen.

„Tod der Diktatur!“ und „Die Islamische Republik muss fallen“ waren Haupt-Slogans des iranischen Volkes bei den Demonstrationen der letzten Jahre. Geben wir den Menschen Kraft, gegen den islamischen Faschismus aufzubegehren und eine offene Gesellschaft zu erbauen.

Mit freundlichen Grüßen

Mina Ahadi

Köln, 7. Dezember 2020

de-de.facebook.com/486839381365629/photos/a.486847511364816/3459802987402572/?type=3&theater

.